Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 21.03.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 09.03.2012)
Protokoll (erschienen am 04.05.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 18.04.2012

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 21. März 2012,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn: 19.05 Uhr
Ende: 23.15 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgermeister Müller(DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Drömer (SPD)
(Bezirksratsherr Eggers) (CDU)
Bezirksratsherr Geffers (SPD) 20.05 - 23.15 Uhr
(Bezirksratsherr Giese) (SPD)
Bezirksratsherr Husmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Kyriazaki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
Bezirksratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Rava (Piraten)
Bezirksratsherr Schimke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Schmalz (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD) 20.00 - 23.15 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Voltmer (BSG)
Bezirksratsfrau Wadepohl (SPD) 20.00 - 23.15 Uhr
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Wemheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordneter Förste) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Dr. Junghänel) (Piraten)
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
Ratsfrau Langensiepen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Mineur (SPD) 20.25 - 23.15 Uhr
(Beigeordneter Schlieckau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





Verwaltung:
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Vögler-Pudziow (Fachbereich Tiefbau)
Herr Sonnenberg (Fachbereich Sport und Eventmanagement) 19.00 - 20.50 Uhr
Herr Schaefer (Fachbereich Sport und Eventmanagement) 19.00 - 20.50 Uhr
Frau Sufin (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Wescher (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Gäste:
Frau Röhrbein (Geschäftsführung Fössebad) 19.00 - 20.50 Uhr
Herr Seidensticker (1. Vorsitzender Waspo) 19.00 - 20.50 Uhr
Frau Decker-Dohme (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH) 19.00 - 20.50 Uhr
Herr Koch (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH) 19.00 - 20.50 Uhr
Herr Schmidt-Lamontain (Naturbad Hainholz UG) 19.00 - 20.50 Uhr
Frau Barkhoff (Förderverein Fössebad e.V.) 19.00 - 20.50 Uhr

Tagesordnung:


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2012

3. A N H Ö R U N G gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der
Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Probleme und Perspektiven des Freibadebereichs im Fössebad
Eingeladen sind:
Herr Carsten Koch (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH)
Frau Inge Decker-Dohme (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH)
Frau Anne Barkhoff (Förderverein Fössebad e.V.)
Herr Detlev Schmidt-Lamontain (Naturbad Hainholz UG)
oder jeweils ein/eine VertreterIn

3.1. Informationen der Verwaltung

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Linden-Limmer

5.1. Umbesetzung Integrationsbeirat Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0624/2012)

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

6.1. Umbau des Kötnerholzweges zwischen Limmerstraße und Fössestraße
(Drucks. Nr. 2230/2011 N1 E1)





7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

7.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0721/2012 mit 4 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE.

8.1.2. Niederflur jetzt
(Drucks. Nr. 15-0671/2012)

8.2. Gemeinsame Anträge der Fraktion DIE LINKE. und von
Bezirksratsherrn Voltmer (BSG)

8.2.1. Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0672/2012)

8.2.2. Resolution: Vom Berufsverbot Betroffene endlich rehabilitieren!
(Drucks. Nr. 15-0673/2012 mit 1 Anlage)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Öffentlicher Parkplatz auf dem Grundstück Velberstraße 4
(Drucks. Nr. 15-0333/2012 mit 2 Anlagen)

8.3.2. Sicherheit auf dem Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule am Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0644/2012)

8.3.3. Ansprechmöglichkeit der Polizei im Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0645/2012)

8.4. der Fraktion DIE LINKE.

8.4.1. Wiederaufstellung eines Briefkastens in Limmer / Tegtmeyerstraße
(Drucks. Nr. 15-0674/2012)

8.4.2. Erhalt des Begriffes "Siloah" im Namen des Klinikneubaus an gleicher Stelle
(Drucks. Nr. 15-0675/2012)

8.5. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.5.1. Durchführung einer Anhörung zum Thema:
Zukünftige Nutzungsalternativen des Grundstück Velberstraße 4
(Drucks. Nr. 15-0676/2012)






8.6. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

8.6.1. Bewilligungskriterien für die Vergabe von Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0722/2012 mit 1 Anlage)

8.1.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE.
Aktionen gegen Rechtsradikalismus
(Drucks. Nr. 15-0474/2012)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Auf der Linie 700 fahren nicht nur Niederflurbusse mit Rampe
(Drucks. Nr. 15-0646/2012)

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Welche Alternativen wurden für die Zukunft der Fahrradstraße in der Pfarrlandstraße entwickelt
(Drucks. Nr. 15-0677/2012)

9.2.2. Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt
(Drucks. Nr. 15-0678/2012)

9.2.3. Wurden die Kosten für eine Lösung / Verlagerung der Normaluhr innerhalb der Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten berücksichtigt
(Drucks. Nr. 15-0679/2012)

9.2.4. Warum wurde die fehlende Netzflexibilität der heute im Einsatz befindlichen Üstra-Fahrzeuge als Vorteil für Hochflur gewertet
(Drucks. Nr. 15-0680/2012)

9.2.5. Wurde die Stadtbahnverlängerung in die Wunstorfer Straße / Wunstorfer Landstraße in den Systementscheid Niederflur – Hochflur aufgenommen
(Drucks. Nr. 15-0681/2012)

9.2.6. Warum wurden Realisierungshorizonte einseitig zu Lasten der Niederflurvarianten dargestellt
(Drucks. Nr. 15-0682/2012)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Grube eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Er erwähnte, dass einige Mitglieder der SPD-Fraktion aufgrund eines anderen Termins das verspätete Kommen zur heutigen Bezirksratssitzung entschuldigt hätten.

Bezirksbürgermeister Grube fragte nach Änderungswünschen zur Tagesordnung.

Bezirksratsherr Voltmer beantragte, den Antrag zum Thema „Aktionen gegen Rechtsradikalismus“ TOP 8.1.1. erst nach der Behandlung aller weiterhin auf der Tagesordnung stehenden Anträge der Fraktionen und Einzelvertreter zu beraten.

Bezirksbürgermeister Grube brachte einen Interfraktionellen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Bewilligungskriterien für die Vergabe von Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer“ ein. Er begründete die Dringlichkeit damit, dass in der Vergangenheit die Bewilligungskriterien des Stadtbezirksrates Linden-Limmer für den Zeitraum einer Wahlperiode beschlossen worden seien. Er sagte, dass die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter einvernehmlich neue Kriterien erarbeitet hätten. Mit dem Interfraktionellen Dringlichkeitsantrag sollen nunmehr kurzfristig wieder Bewilligungskriterien für die Vergabe der Eigenen Mittel beschlossen werden.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über die Dringlichkeit des Interfraktionellen Antrages abstimmen. Einstimmig mit der erforderlichen Mehrheit (15 Ja-Stimmen) wurde der Interfraktionelle Dringlichkeitsantrag (Drucks.-Nr. 15-0722/2012) unter TOP 8.6.1. auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen.

Die so geänderte Tagesordnung wurde daraufhin einvernehmlich bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 22.02.2012

Das Protokoll vom 22.02.2012 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der
Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Probleme und Perspektiven des Freibadebereichs im Fössebad
Eingeladen sind:
Herr Carsten Koch (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH)
Frau Inge Decker-Dohme (Fössebad Betriebsgesellschaft mbH)
Frau Anne Barkhoff (Förderverein Fössebad e.V.)
Herr Detlev Schmidt-Lamontain (Naturbad Hainholz UG)

oder jeweils ein/eine VertreterIn




Bezirksbürgermeister Grube begrüßte die geladenen Gäste und die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Verwaltungsmitarbeiter vom Fachbereich Sport und Eventmanagement. Er bat die Referenten um den Bericht zu den Problemen und Perspektiven des Freibadebereichs im Fössebad.

Frau Röhrbein stellte sich kurz vor und erwähnte in diesem Zusammenhang, dass sie die 2. Vorsitzende des Universitätssportclubs sei und kommissarisch auch die Geschäftsführung des Fössebades zusammen mit Frau Decker-Dohme übernommen habe. Anschließend stellte sie Herrn Koch als Badbetriebsleiter und Herrn Seidensticker als
1. Vorsitzenden der Waspo vor. Frau Röhrbein benannte zunächst das Ziel ihrer Interessengruppe indem sie äußerte, dass das Fössebad für die Öffentlichkeit
- insbesondere für die Bevölkerung des Stadtbezirkes - für die Kindertagesstätten, die Schulen und die in dem Stadtbezirk ansässigen Schwimmvereine erhalten bleiben solle.

Anschließend trugen in der Reihenfolge Frau Röhrbein, Herr Koch und Herr Seidensticker entsprechend der Anlage 1 zum Protokoll vor.

Während des Vortrages gab es eine Nachfrage von Stellv. Bezirksbürgermeister Müller, der um Auskunft bat, über welchen Zeitraum die Betriebsgesellschaft die Schuldendienste noch weiter abtrage.

Herr Koch antwortete darauf, dass abhängig von möglichen Sondertilgungen, die restlichen 80.000 € in den nächsten sechs bis sieben Jahren abgetragen werden sollen.

Herr Seidensticker hob hervor, dass sich die Betreiber für den Erhalt des Freibades einsetzen. Der Fachbereich Gesundheit der Region Hannover habe jedoch aufgrund von Mängelfeststellungen den Badebetrieb verboten. Aufgrund nicht vorhandener technischer Voraussetzungen könne der Badebereich zur kommenden Saison nicht eröffnet werden.

Frau Röhrbein bedankte sich für die Möglichkeit der Darstellung der Problematik.

Frau Barkhoff erwähnte, dass der Förderverein Fössebad im Jahr 2005 gegründet wurde auch zu dem Ziel, dass für den Fall, dass der Betrieb des Bades in Gefahr gerate, die Öffentlichkeit mobilisiert werde, dagegen vorzugehen. Sie freute sich über die überaus große Bereitschaft der Fössebad-Verfechter, an der Sitzung des Bezirksrates teilzunehmen und für den Erhalt zu kämpfen. Sie dämpfte Erwartungen, dass aufgrund der heutigen Anhörung das Problem in Gänze erfasst und gelöst werden könne. Frau Barkhoff sprach sich für die Einberufung einer Arbeitsgruppe, die sich über einen längeren Zeitraum mit der Thematik beschäftige, aus.

Bezirksbürgermeister Grube trug vor, dass für den Freibadebereich eine komplett neue Wasseraufbereitungsanlage und ein neues Becken benötigt werden. Er sprach von Kosten für die Maßnahmen i.H.v. mindestens 1,4 Mio. Euro. Zu den Kostenschätzungen bat er die Referenten später in ihrem Vortrag um Stellungnahme. Er erläuterte, dass das Naturbad Hainholz - im Gegensatz zu dem Fössebad - ausschließlich ein Freibad sei. Der Betrieb eines Naturbades sei seiner Kenntnis nach deutlich kostengünstiger als der eines gewöhnlichen Freibades. Bezirksbürgermeister Grube bat sodann Herrn Schmidt-Lamontain um seinen Vortrag.

Herr Schmidt-Lamontain sagte, dass durch eine Gründergesellschaft das Naturbad Hainholz in den Jahren 2009 und 2010 betrieben worden sei. Im Jahr 2004 sei das damals im konventionellen Sinne betriebene Freibad Hainholz stillgelegt worden, da das Freibad-Becken undicht gewesen sei.

Das Bad hätte grundlegend für ca. 1,6 Mio. € saniert werden müssen. Als Alternativen seien zum damaligen Zeitpunkt die Investition in eine umfangreiche Sanierung oder die Schließung des Bades diskutiert worden. Auch in Hainholz habe es eine starke Initiative von Seiten der Bevölkerung für den Erhalt des Bades gegeben. In diesem Zusammenhang erwähnte er eine Unterschriftenaktion, an der sich ca. 1.600 Menschen beteiligten. Im dortigen Stadtteil sei dann die Errichtung eines Naturbades, bei dem keine Chloranlagen, sondern eine mehrstufige Aufbereitung des Wassers auf anderem Wege stattfinde, vorgeschlagen worden. Die Kosten für den Umbau hätten bei ca. 1,3 Mio. € gelegen. Man sei damals davon ausgegangen, dass aufgrund der andersartigen zum Einsatz kommenden Technik zur Wasseraufbereitung, die laufenden Kosten - im Vergleich zu dem Betrieb eines konventionellen Freibades - verringert werden könnten. Herr Schmidt-Lamontain gab jedoch zu bedenken, dass ein Naturbad einen sehr hohen Pflegebedarf habe. Täglich seien vier Mitarbeiter drei Stunden nur mit der Pflege des Wasserbereiches beschäftigt gewesen. Die Kosten, die für die Technik eingespart würden, müssten beim Betrieb eines Naturbades wieder für Personalkosten eingeplant werden. Weiter gab Herr Schmidt-Lamontain zu bedenken, dass bei einem Naturbad doppelt so viel Wasserfläche z. Bsp. für Regenerationsbecken u.a. angenommen werden müsse. Aufgrund von aufgetretenen Problemen habe die Stadt Hannover das Bad später wieder übernommen. Zusammenfassend äußerte er, dass ein Naturbad nach seinen Erfahrungen nicht kostengünstiger betrieben werden könne. Die Betreiber eines Naturbades seien zudem auf die Mithilfe von Ehrenamtlichen angewiesen. Der Hinweis von Bezirksbürgermeister Grube, dass das Hainhölzer Bad noch über eine komplette Aufbereitungsanlage verfüge, wurde von Herrn Schmidt-Lamontain bejaht. Die Arbeiten, die zu einer weiteren Verwendung an anderer Stelle notwendig seien, bezeichnete er als sehr aufwendig und stellte in diesem Zusammenhang in Frage, ob die angesprochene Wasseraufbereitungsanlage überhaupt an einem anderen Standort noch einmal zum Einsatz kommen könne. Zudem entfalle für diesen Fall die Gewährleistung.

Auf Nachfrage antwortete Herr Schmidt-Lamontain, dass die Technik der Wasseraufbereitungsanlage auf dem Stand von 2004 sei.

Bezirksratsfrau Steingrube sprach das Naturbad in Wennigsen an und berichtete, dass die Betreiber sehr zufrieden seien.
Herr Schmidt-Lamontain antwortete, dass die Besucher des Naturbades Hainholz nicht überwiegend aus dem direkten Umfeld des Bades gekommen seien, sondern vielmehr aus dem gesamten Stadtgebiet und auch aus der Region. Das Hainhölzer Naturbad sei zum Teil sauberer gewesen als das Naturbad in Wennigsen. Er warnte davor, einen Vergleich zwischen den Naturbädern anzustellen und wies auf unterschiedliche Bedingungen hin.

Bezirksratsfrau Steingrube bat Herrn Seidensticker um Auskunft, ob das Anliegen auch im Sportausschuss vorgetragen worden sei.

Diese Frage wurde von Herrn Seidensticker im Folgenden bejaht.

Bezirksratsfrau Steingrube sagte, dass letztendlich dem Rat der Stadt Hannover die Entscheidungszuständigkeit zukomme. Insbesondere müssten auf „Ratsebene“ auch Gelder für das Bad zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirksrat könne allenfalls unterstützend mitwirken.




Herr Seidensticker berichtete, dass er überall dort, wo er das Anliegen vortrage und insbesondere auch von den Mitgliedern der Ausschüsse Unterstützung für die Sache erhalte. Die Verantwortung möge die Politik jedoch nicht tragen. Er appellierte an die Politik, insbesondere auch an die Mitglieder des Bezirksrates, ein klares Bekenntnis für den Erhalt des Bades auszusprechen. Gleichzeitig forderte er von den anwesenden politischen VertreterInnen eine Einflussnahme auf die Politik des Rates.

Bezirksratsherr Schimke sagte, dass der Bezirksrat Linden-Limmer bereits einige Beschlüsse zum Erhalt des Fösse-Freibades gefasst habe. Er fragte nach den BesucherInnenzahlen getrennt nach Freibad- und Hallenbadnutzung.

Herr Koch antwortete, dass keine Statistik existiere, die Auskunft über die Anzahl von BesucherInnen, die ausschließlich das Freibad nutzen, gebe. Nach dem Betriebskonzept könnten sich die BesucherInnen frei auf dem gesamten Gelände bewegen. Kritisch sprach Herr Koch an, dass die BesucherInnen, die ausschließlich das Freibad nutzen wollten, einen Eintrittspreis zu zahlen hätten, der dem Besuch eines Hallenbades gleich käme. Die Vorgaben zu den Eintrittspreisen würde die Stadt Hannover geben. Um etwaige Aussagen zu der Anzahl der BesucherInnen, die nur das Freibad nutzen, treffen zu können, könne man lediglich die Differenz der Besucherzahlen von sommerlichen Tagen zu Schlechtwettertagen in den Monaten, an denen das Freibad geöffnet sei, errechnen. Als repräsentativ nannte Herr Koch im Sommer eine Sockelzahl von 8.000 BesucherInnen. Seien größere BesucherInnenzahlen zu verzeichnen, gingen diese - der Annahme nach - auf den Freibadebereich zurück.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Schimke erläuterte Herr Koch mit Bezug auf die Grafik Seite 5 (s. Anlage 1 zum Protokoll), dass dort die jährlichen Erlöse der Wintermonate (Januar bis Ende April und September bis Dezember) dargestellt seien. In der Grafik S. 7 seien dementsprechend die Erlöse der Monate Mai bis August erfasst. Hinzu kämen noch die Erlöse für die Saunabenutzung.

Bezirksratsherr Schimke bat um eine Sachverhaltsaufklärung in Bezug auf die Information, dass der Freibadebereich durch den Fachbereich Gesundheit der Region Hannover geschlossen wurde.

Herr Koch erläuterte, dass das Fössebad in den letzten Jahren durch die Region Hannover intensiv z. Bsp. in Bezug auf die Beckenhygiene überprüft worden sei. Im Laufe des Sommers 2011 habe es dabei mehrfach Untersuchungen der zuständigen Behörde gegeben, die im Ergebnis immer wieder Mängel festgestellt hätte. Er bezeichnete die Maßnahmen der Region Hannover als „verschärfte Überprüfung“. Er sagte, dass das Bad zwar voll funktionstüchtig aber auf dem Stand der 50er Jahre sei. Es habe aufgrund der Überprüfungsergebnisse ein Gespräch auch mit der Leiterin des Gesundheitsamtes der Region Hannover gegeben. Die Leitung habe unmissverständlich deutlich gemacht, dass für den Fall, dass die Betreiber das Freibad zur Saison 2012 wieder eröffnen, die Behörde den Betrieb untersagen werde. Daraufhin sei Kontakt aufgenommen worden mit dem Fachbereich Sport und Eventmanagement der Stadt Hannover, Herrn Schaefer. Gemeinsam sei man zu der Übereinkunft gelangt, dass der Bestandsschutz für das Bad gewahrt bleibe, die Betreiber jedoch im Gegenzug zunächst in der kommenden Saison von sich aus darauf verzichten, das Bad zu betreiben. Nunmehr müssten Lösungen gesucht werden. Der heutige Vortrag sei dazu ein weiterer Schritt. Herr Koch zeigte sich wenig optimistisch, dass das Bad in der Sommersaison 2013 betrieben werden könne.




Bezirksratsherr Schimke sprach die Entwürfe für einen Hallenneubau, die im Herbst 2011 vorgelegt worden seien, an und frage nach den Kosten für die Erstellung der Entwürfe und nach den Kostenträgern.

Frau Röhrbein antwortete, dass durch Kontakte, die die Waspo hergestellt habe, diese Entwürfe kostenneutral erarbeitet worden seien.

Herr Seidensticker ergänzte, dass es Unterstützer des Fössebades gäbe, die diese Entwürfe unentgeltlich erstellt hätten. Sofern die Stadt Hannover diese Aufgabe übernommen hätte, prognostizierte Herr Seidensticker einen Kostenaufwand von 100.000 €.

Bezirksratsfrau Lemke sagte, dass ihrer Kenntnis nach das Gesundheitsamt vorwiegend die nicht gewährleistete Verwirbelung des Wassers im Nichtschwimmerbecken kritisiert habe. Sie fragte nach, ob mit einfachen Mitteln dieser Mangel behoben werden könne und nannte beispielhaft eine Kaskade bzw. eine Fontäne.

Herr Koch sagte, dass diese Ideen auch durch die Betreiber überlegt worden seien. Er machte deutlich, dass die Anlage in der Form genehmigt sei, wie sie derzeit existiere. Jeder Umbau würde eine neue Betriebsgenehmigung erforderlich machen. Das wiederum würde eine Anpassung an die heutigen Anforderungen, die an ein solches Bad gestellt werden, mit sich bringen. Der Aufwand käme einem Neubau gleich. Herr Koch stellte noch einmal heraus, dass keine Keime in dem Becken festgestellt worden seien. Vielmehr würde die nicht ausreichende Beckendurchströmung zu den Mängeln führen. Er sagte, dass in einem Teilbereich des Beckens zu wenig Chlor ankommen würde. Dieser Zustand sei technisch abänderbar, bedinge jedoch einen Eingriff in die bestehende Anlage und damit würde die Genehmigung erlischen. Er berichtete von teilweise vorgenommenen Sanierungsarbeiten, die letztendlich aber keinen durchschlagenden Erfolg gehabt hätten.

Bezirksratsherr Rava fragte nach den Kostendeckungsgraden in Bezug auf einen guten, schlechten bzw. durchschnittlichen Sommer.

Herr Koch antwortete, dass in einem „guten Sommer“ 20.000 € bis 30.000 € Überschuss aus dem Freibadbetrieb erwirtschaftet werde, in einem "schlechten Sommer" ggf. ein Minus von 15.000 € bis 20.000 € einkalkuliert werden müsse. Er gab zu bedenken, dass auch die Wiese eine entscheidende Rolle für das Besucherverhalten spiele. Die Wiese sei zwar noch da, er gab aber zu bedenken, dass der Anblick eines nicht mit Wasser gefluteten Beckens wenig attraktiv sei. Die minimale Grundpflege des Gartens, die zur Gefahrenabwehr notwendig sei, würde pro Jahr ca. 15.000 € kosten.

Bezirksbürgermeister Grube rechnete vor, dass sich der Bezirksrat im letzten Jahrzehnt mehr als 25 Mal inhaltlich mit Angelegenheiten des Volksbades Limmer bzw. mit dem Fössebad beschäftigt habe; immer mit der Intention, sich für die Interessen der Bäder einzusetzen. Er sagte, dass der Bezirksrat ein Interesse an dem Erhalt des Fössebades habe, insbesondere aber auch an dem Erhalt des Freibades. Die Kommunikation zwischen dem Förderverein, den Badbetreibern und dem Bezirksrat müsse deutlich verbessert werden, da der Bezirksrat beispielsweise erst aus der Presse über Überlegungen zum Hallenneubau erfahren habe.






TOP 3.1.
Informationen der Verwaltung

Herr Sonnenberg stellte sich kurz als Mitarbeiter des Fachbereiches Sport und Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover vor. Er berichtete, dass eine Antwort auf die Frage gefunden werden müsse wie viele und an welchen Standorten und mit welchen Konzepten die Stadt Hannover Bäder benötige und betreiben wolle. Persönlich würde sich Herr Sonnenberg sehr über den Erhalt des gesamten Bades mit Freibadbereich und einem funktionsfähigen Saunabetrieb freuen. Er versicherte, dass die Verwaltung mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen würden, versuche, so viele Bäder wie möglich zu erhalten. Er informierte, dass derzeit ein Bäderkonzept für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet werde. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Konzeptes würde der Sanierungsbedarf ermittelt, es würden Statistiken zu den BesucherInnenzahlen ausgewertet, Konzepte erstellt, Bedarfe ermittelt und vieles mehr. Das Bäderkonzept solle beispielsweise dem Rat für zukünftige Entscheidungen in der Sache Hilfestellung leisten. Er machte mit Bezug auf die heute in der Bezirksratssitzung thematisierte Problematik deutlich, dass die Verwaltung keine Mittel zur Verfügung habe, um die Mängel im Freibadebereich des Fössebades zu beseitigen. Auch der Anbau einer neuen Halle könne nicht ad hoc gemeinsam mit dem Rat der Stadt Hannover entschieden werden. Herr Sonnenberg sagte, dass geplant sei, das Bäderkonzept in der zweiten Jahreshälfte fertigzustellen um dieses am Jahresende diskussionsfähig der Politik vorzulegen.

TOP 12.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden im Wesentlichen folgende Themen angesprochen:

- Zukunft des Fössebades
- Umbau Kötnerholzweg

Bezirksbürgermeister Grube eröffnete die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.05 Uhr.

Die 1. Sprecherin fragte, ob die Bestimmungen für die Wasserqualität von behördlicher Seite verschärft worden seien.

Herr Koch antwortete, dass die Vorschriften und Anforderungen an die Wasserqualität verschärft worden seien. In diesem Zusammenhang nannte er auch die neue Trinkwasserverordnung. Er machte deutlich, dass die Region Hannover - Fachbereich Gesundheit – die Entscheidung, ob die Betriebserlaubnis für das Bad entzogen werde, autark treffen könne.

Der 2. Sprecher machte den Vorschlag, in Kenntnis dessen, das Freibad in der kommenden Saison zunächst einmal zu eröffnen und abzuwarten, ob die zuständige Behörde den Betrieb schließe.

Herr Koch erklärte, dass für Vorbereitungsarbeiten (Malerarbeiten, Wasserbefüllung) ca. 9.000 € aufgewendet werden müssten. Er trug vor, dass dem Badbetreiber unmissverständlich von der Region Hannover mitgeteilt worden sei, dass der Betrieb nicht gestattet werde.

Herr Koch war der Ansicht, dass die Mittel für Vorbereitungsarbeiten unter diesen Voraussetzungen nicht vergeblich eingesetzt werden sollten.

Herr Koch nahm auf die Äußerung der 3. Sprecherin, die nach der Bestandssicherung fragte, Bezug indem er äußerte, dass das Schwimmbad in einem solchen technischen Zustand sei, dass unabhängig von den behördlichen Entscheidungsträgern, dieses nicht mehr betrieben werden dürfe. Mit der Bestandssicherung habe man lediglich Zeit gewonnen.

Der 4. Sprecher bat um Auskunft, ob die Mittel, die für die Sanierung des Freibadebereichs benötigt würden, nicht sinnvollerweise in den Bau einer neuen Schwimmbadhalle investiert werden könnten.

Frau Röhrbein stimmte der Äußerung des Vorredners vorbehaltlos zu. Sie meinte, dass das eine Vision sei, die als sehr tragfähig bezeichnet werden könne. Sie war der Ansicht, dass man trotzdem die Säule des Freibades mit aufnehmen könne.

Die 5. Sprecherin gab zu bedenken, dass für den Fall, dass das Freibad für eine Saison geschlossen werde, dieses auch den Verlust vieler BesucherInnen zur Folge haben könne.

Der 6. Sprecher nahm auf die Darstellung der Referenten Bezug, dass die Wasserqualität nur in einem Teilbereich des Beckens nicht den Anforderungen entspreche und machte den Vorschlag, das Außenbecken an dieser Stelle baulich abzutrennen.

Herr Koch berichtete, dass die Betreiber bereits die Idee gehabt hätten, mit Flatterband den kritischen Bereich abzutrennen. Diese Maßnahme habe die Region Hannover
- Fachbereich Gesundheit - nicht erfreut. Herr Koch konnte nicht mit Sicherheit sagen, ob die bauliche Abtrennung eines Teilbereichs des Beckens den Tatbestand des Eingriffs in den baulichen Bestand erfüllen würde und er bezeichnete dies als mögliches Streitthema. Er war der Ansicht, dass diese Maßnahme nur umgesetzt werden könne, sofern dies auch zielführend sei.

Der 7. Sprecher informierte, dass es im Stadtgebiet Hannover 14 Bäder gäbe zuzüglich der Bademöglichkeiten im Bereich der Ricklinger Kiesteiche. Der Norden Hannovers sei in Bezug auf die Ausstattung mit Schwimmbädern wesentlich besser versorgt als das südliche Stadtgebiet. Er sprach auch die Umlandgemeinden Hannovers und deren Ausstattung mit Frei- und Hallenbädern an. Danach sei seiner Ansicht nach der Stadtbezirk Linden-Limmer nicht gut genug versorgt. Das Volksbad Limmer oder das Ricklinger Freibad seien für den Fall der Schließung des Fösse-Freibades die nächstgelegenen Bäder. Diesbezüglich machte der Sprecher auf die großen Entfernungen aufmerksam.

Die 8. Sprecherin unterstützte ihre VorrednerInnen in dem Bestreben, dass Freibad zu erhalten.

Die 9. Sprecherin sagte, dass für sie der Bau eines neuen Hallenbades keine Alternative zu einem Freibadebereich darstelle und begründete dies sinngemäß mit den Worten, dass der flache Freibadbereich von Kindern auch eigenständig besucht und die Wiese genutzt werden könne. Sie nahm auf eine Äußerung, dass der Neubau auch einen Nutzen für das Freibad mit sich bringen könne, Bezug und meinte, dass ihr dieser Zusammenhang noch nicht deutlich werde.

Herr Seidensticker war der Ansicht, dass die Situation realistisch betrachtet werden müsse. Optimal wären der Erhalt des Freibades und der Bau einer neuen Halle. Er machte deutlich, dass der Bau der Halle zwar keine Alternative zum Freibad sei, aber ein alternatives Betriebskonzept darstelle. Betriebswirtschaftlich sei das bestehende Hallenbad ohne Freibadbereich und ohne das Angebot der Sauna, nicht tragbar. Er forderte die Stadt Hannover auf, Geld zu investieren.

Die 10. Sprecherin sprach das Planschbecken an und bat um Auskunft, ob auch dieses für den Fall der Schließung des Freibadebereichs nicht mehr betrieben werde. Diese Situation bedauerte sie vor allem für die Familien im Stadtbezirk.

Bezirksbürgermeister Grube berichtete, dass das Planschbecken bereits im Herbst letzten Jahres nicht mehr betrieben wurde.

Herr Koch nahm Bezug auf den Wortbeitrag der 10. Sprecherin und antwortete, dass der Wasserspielplatz von der Betriebsgesellschaft vor ca. zehn Jahren für 150.000 € saniert worden sei. Der Wasserspielplatz sei technisch an die Wasseraufbereitungsanlage des Freibades angebunden. Alternativ könne man nur Frischwasser nutzen. Diese Möglichkeit werde ernsthaft überlegt. Er machte diesbezüglich auf die höheren Kosten für Wasser- und Abwasser aufmerksam. Die Nutzung des Planschbeckens sei bereits in der letzten Saison untersagt worden. Um dennoch den Kindern die Möglichkeit des Spielens in dem Bereich zu geben, habe man die Idee umgesetzt, fließendes Wasser einzusetzen. Auch diese findige Maßnahme der Betreiber habe die Inspektoren der Behörde nicht erfreut. Insgesamt müsse abgewartet werden, wie die kommende Saison ohne Wasser im Freibadbecken verlaufe.

Der 11. Sprecher machte auf das Szenario aufmerksam, wenn die Technik im Fössebad in Gänze zusammenbricht. Er fragte die Politik, welche Maßnahmen dann ergriffen werden. Im Ergebnis sprach er sich gegen den Einsatz der Anlage, die im Hainhölzer Bad ungenutzt vorhanden sei, im Fössebad aus.

Die 12. Sprecherin kritisierte, dass nur wenige Ideen, wie Abhilfe geschaffen werden könne, geäußert worden seien. Es werde nur über marode Zustände geklagt, aber weder von Seiten der Stadt noch der Betriebsgesellschaft seien bisher Vorschläge vorgebracht worden, wie die Situation verbessert werden könne.

Bezirksbürgermeister Grube sagte, dass die Wasseraufbereitungsanlage aus Hainholz leider nicht verwendet werden könne. Freibad und der Neubau des Hallenbades würden geschätzt mehr als 5 Mio. € kosten. Er berichtete von Ideen anderer, die Wasseraufbereitungsanlage, die in der neuen Halle zum Einsatz kommen würde, auch für das Freibad mit zu verwenden. Diese Maßnahme würde vermutlich aber auch eine neue Betriebsgenehmigung voraussetzen. Er meinte, dass die Klärung dieser Fragen im Rahmen der Bezirksratssitzung nicht möglich sei. Bezirksbürgermeister Grube war der Ansicht, dass die Schließung des Bades über mehrere Jahre verhindert werden müsse. Für den Fall der längerfristigen Schließung sah er nur geringe Chancen, dieses später wieder zu reaktivieren. Er sprach sich für die Eröffnung des Freibades auch in der kommenden Saison aus und meinte, dass bis dahin Lösungen gefunden werden müssten. Bezirksbürgermeister Grube erwähnte positiv das ursprüngliche Konzept des Bades, welches eine Kombination aus Sport, Familie und Kindern vorsah.

Der 13. Sprecher fragte, wie viele Kilowattstunden Strom am Tag für den Betrieb des Bades benötigt werden.

Herr Koch antwortete, dass dazu keine belastbaren Zahlen genannt werden könnten. Ein wesentlicher Faktor der Betriebskosten würde sich durch die Umwälzung des Wassers mit elektrischen Pumpen ergeben. Der Betrieb des „alten Freibades“ sei aufgrund der eingesetzten Technik nicht so kostenintensiv wie ein DIN-gerechtes neues Freibad. Bei letztgenanntem würden ca. 6-fach so hohe Stromkosten entstehen. Insgesamt könne man - bei derzeit zum Einsatz kommender Technik - für den Freibadbetrieb von 2.700 € Stromkosten pro Saison ausgehen.

Der 13. Sprecher machte den Vorschlag der Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach des Bades.

Herr Koch antwortete, dass eine Solaranlage sich in 20 Jahren amortisieren würde. Dies würde auch ein Betriebskonzept für diesen Zeitraum bedingen. Ferner müsste die Tragfähigkeit der Gebäudedecken gegeben sein. Diesbezüglich äußerte er ernst zu nehmende Zweifel und Herr Koch meinte, dass voraussichtlich auch konstruktive Veränderungen notwendig seien. Insgesamt könnten theoretisch 2.500 qm Dachfläche mit einer Solaranlage ausgestattet werden.

Die 14. Sprecherin machte darauf aufmerksam, dass Sponsoren gefunden werden könnten. Sie machte den Vorschlag, die Firma Continental und VW für die Idee zu begeistern.

Herr Seidensticker bezeichnete den Vorschlag als gute Idee, an der auch schon gearbeitet werde. Er sagte, dass ein Betriebsführungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr existiere. Diese kurze Laufzeit würde mögliche Sponsoren abschrecken. Er sprach sich für die Ausstellung eines langfristigen Betriebsführungsvertrages aus.

Bezirksbürgermeister Grube informierte mit Bezug auf den Wortbeitrag der 14. Sprecherin, dass große Unternehmen wie beispielsweise Henkel und VW-Nutzfahrzeuge im Stadtbezirk ansässig seien.

Bezirksratsfrau Wemheuer fragte nach den "Überlebenschancen" des Bades, sofern die neue Halle nicht gebaut werde und das Freibad saniert und die Sauna erneuert werde.

Frau Röhrbein nahm auf die Ausführungen von Herrn Koch Bezug und äußerte, dass neue Einnahmequellen erschlossen werden müssten. Sie erwähnte, dass auch für den Fall, dass 1,5 Mio. € in das Freibad investiert, der Betriebskostenzuschuss beibehalten werde und die Fremdnutzer des Bades erhalten bleiben würden, das Konzept modifiziert werden müsse. Sie prognostizierte im schlechtesten Fall eine Schließung des Bades, sofern sich an der derzeitigen Situation nichts verändere. Frau Röhrbein richtete die Frage an die Verwaltungsmitarbeiter, wann mit ersten Ergebnissen des Konzeptes gerechnet werden könne.

Herr Sonnenberg antwortete, dass mit der Erarbeitung des Bäderkonzeptes bereits begonnen wurde und dieses im Laufe der 2. Jahreshälfte den Gremien vorgelegt werden solle.

Herr Seidensticker machte darauf aufmerksam, dass das Bad nur vernünftig geführt werden könne, wenn der Zugang für die Öffentlichkeit von morgens früh bis abends sichergestellt werde. Er hatte Sorge, dass das Fössebad schon nicht mehr existiere, wenn die Ergebnisse der Verwaltung vorgelegt werden. Er bezeichnete es als Skandal, dass der Stadtteil mit einer großen Bevölkerungsdichte bald kein Bad mehr zur Verfügung habe. Er sprach die Verwaltung an und sagte, dass das Limit erreicht sei und warnte die Verwaltung, sich später darauf zu berufen, dass nicht ausreichend über die schlechte Gesamtsituation des Bades informiert worden sei. Seinen Äußerungen nach müsse umgehend etwas passieren.



Der 15. Sprecher kritisierte die Arbeit der Verwaltung als zu langsam.

Der 16. Sprecher sagte, dass viele gekommen seien, um zu helfen. In Bezug auf die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages meinte der Sprecher, dass diese Voraussetzung leicht abänderbar sein müsse. Er kritisierte, dass sich die Verwaltung in der Sommerzeit für Beratungen zurückziehen wolle, obwohl es eine so große Unterstützung von Seiten der Bevölkerung für den Weiterbetrieb des Freibades gäbe.

Frau Barkhoff meinte, dass gegenseitige Beschimpfungen niemanden weiterbringen würden. Es müsse ein tragfähiges und langfristiges Bündnis zwischen Politik, den Betreibern und der Verwaltung geben.

Herr Schäfer sprach Herrn Seidensticker an und bestätigte, dass derzeit der Betriebsführungsvertrag für ein Jahr ausgestellt sei. Er berichtete, dass vor zwei Jahren mit den Betreibern vereinbart worden sei, dass der Vertrag nicht längerfristig ausgestellt werde, da eventuell bei dem Hallenneubau ein Betreiberwechsel notwendig werde. Sofern es diesbezüglich eine Meinungsänderung auf Seiten der Betriebsgesellschaft gegeben habe, erwarte die Verwaltung, dass die Beteiligten dieses auch der Verwaltung gegenüber kommunizieren. Unter der Voraussetzung, dass dieses noch erfolge, stellte er eventuell in Aussicht, eine Drucksache für die Gremien zu erarbeiten, mit dem Ziel, diesen die Verlängerung des Vertrages vorzuschlagen.

Bezirksratsherr Schimke informierte, dass er der Initiator für einen Antrag im letzten Jahr zum Erhalt des Fössebades gewesen sei. Dennoch bezeichnete er die Arbeit von Herrn Seidensticker als etwas „billig“. Er fand es befremdlich, dass die Lage des Bades in all den Jahren immer schlechter geworden sei. Nunmehr werde die Idee zum Neubau einer 2. Halle vorgeschlagen. Er stellte die Verlässlichkeit und Seriosität des Betreibers in Frage und bat um Zusicherung, dass in zehn bzw. 15 Jahren nicht erneut beklagt werde, wie marode die Anlage sei. Bezirksratsherr Schimke wünschte sich eine verbindliche und klare Zusage, dass für den Fall der Errichtung einer neuen Halle auch der weitere Betrieb des Freibadeteils garantiert werde.

Frau Barkhoff warf ein, dass das eine Frage des Geldes sei.

Bezirksratsfrau Weist äußerte den Wunsch, dass das Freibad kurzfristig zur kommenden Saison wieder eröffnet werde. Sie fragte, was der Bezirksrat dazu beitragen könne, damit dieses gelinge. Sie bat um Auskunft, ob die Technik des Freibades defekt sei oder ob eine Änderung der Vorschriften für die Schließung verantwortlich wäre.

Herr Koch antwortete, dass sich technisch keine Veränderungen ergeben hätten. Die Kontrollen durch die Inspektoren der Region Hannover seinen verschärft worden. Man müsse sogar dankbar sein, dass die Region Hannover mit gewissen Einschränkungen zugelassen habe, dass die Saison 2011 noch zu Ende gebracht werden konnte. Im Übrigen verwies er auf die zuvor ausführlich dargestellte Situation.

Bezirksratsfrau Weist fasste zusammen, dass damit eine andere Bewertung des Gesundheitsamtes zur Schließung des Freibadbereiches führe.

Herr Koch bestätigte dies. Er gab zu bedenken, dass bei genauer Auslegung der geltenden Richtlinien auch eine Schließung des Bades bereits vor drei Jahren hätte erfolgen können. Er nannte in diesem Zusammenhang auch einen Ermessensspielraum, welcher der Region Hannover als zuständige Stelle zukäme.


Bezirksbürgermeister Grube bat die Einwohnerinnen und Einwohner zu anderen Themen des Stadtbezirks um Wortmeldungen.

Die 17. Sprecherin nahm auf die heute auf der Tagesordnung stehenden Verwaltungsvorlage zum Thema „Umbau Kötnerholzweg“ Bezug und kritisierte die unzureichende Darstellung. Sie fand es bedauerlich, dass die Beschlüsse der Politik aus der letzten Sitzung nicht von der Verwaltung umgesetzt werden. Sie kritisierte weiterhin, dass der Köntnerholzweg nicht ausreichend verkehrsberuhigt sei und sprach sich erneut für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone aus. Diesbezüglich bat sie um Erläuterung der Planungen in Bezug auf die Einhaltung der EU-Richtlinien.

Frau Sufin lehnte den Einsatz eines von der 17. Sprecherin mitgebrachten USB-Sticks an den Laptop ab.

Bezirksbürgermeister Grube sagte, dass die Verwaltungsvorlage zum Kötnerholzweg noch während der heutigen Bezirksratssitzung zur Abstimmung gestellt werde.

Bezirksbürgermeister Grube schloss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.50 Uhr.
- Es folgte eine Sitzungsunterbrechnung von 20.50 bis 21.00 Uhr -

Bezirksbürgermeister Grube begrüßte zwei Schüler, die gemeinsam mit einem weiteren Schüler, der an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, im Rahmen eines Heimat-Film-Projektes niedersachsenweit den dritten Platz errungen hätten.

Im Anschluss wurde der Film mit dem Titel „Linden geht durch den Magen“ gezeigt.

Bezirksbürgermeister Grube lobte die Preisträger für ihre tolle Leistung.


TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Ratsherr Mineur berichtete aus der Sitzung der Kommission Sanierung Limmer am 27.02.2012, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1745 zur Färberstraße einstimmig beschlossen worden sei. Er bezeichnete das Vorhaben als guten Abschluss der Sanierung in dem Bereich. Ferner habe es einen Sachstandsbericht zum Baugebiet Brunnenstraße / Steinfeldstraße gegeben. Es sei geplant, in dem Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel der Errichtung von 22 Reihenhäusern. Er benannte als Investor die Wohnungsbau- und Immobilien GmbH – meravis -, welche das Projekt umsetzen wolle. Schließlich berichtete er von einer heftigen Diskussion in Bezug auf die Nachricht, dass die HRG der Initiative Küchengärten Limmer (Kügäli) die Nutzung des Geländes im Bereich der Wasserstadt gekündigt habe, da der Verkauf des Gebäudes geplant sei.






TOP 5.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Linden-Limmer

TOP 5.1.
Umbesetzung Integrationsbeirat Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0624/2012)

Bezirksbürgermeister Grube stellte die Drucksache kurz vor.

Antrag,
folgende Besetzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer festzustellen:

1. Mitglieder mit Migrationshintergrund:

1.1 ausscheidende Mitglieder:

Herr Avni Altiner
Frau Chrysanthema Antonipillai
Herr Muammer Duran
Frau Elif Gencay-Drews
Herr Ilhan Kabakci
Frau Eleni Kyriazaki
Frau Milijanka Stamenkovic

1.2 neue Mitglieder:

Frau Semina Batic
Frau Gülsen Demir
Herr Rafael de la Hera
Frau Tülün Isciler
Herr Omar Kambi
Herr Abdullah Mermi
Herr Raphael Rosenthal

2. Mitglieder des Stadtbezirksrates und MultiplikatorInnen:

2.1 ausscheidende Mitglieder:

Bezirksbürgermeisterin Barbara Knoke / Vorsitz (SPD)
Bezirksratsherr Stefan Grenner (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Uwe Horstmann (SPD)
Bezirksratsherr Jan Olof Kuntze (FDP)
Bezirksratsfrau Kathrin Rose (BSG)
Bezirksratsherr Jörg Schimke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Sven Achilles









2.2 neue Mitglieder:

Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube / Vorsitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Eleni Kyriazaki (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Dirk Machentanz (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Andis Rava (Piraten)
Bezirksratsherr Norbert Voltmer (BSG)
Frau Barbara Knoke
Frau Manuela Lampert

3. Dem Integrationsbeirat Linden-Limmer gehören unverändert weiter an:

Mitglieder mit Migrationshintergrund:

Frau Hülya Feise
Herr Mahmoud Karami
Frau Ferdos Mirabadi
Frau Ljiljana Savic

Mitglieder des Stadtbezirksrates und MultiplikatorInnen:

Bezirksratsfrau Gabriele Steingrube (CDU)
Frau Dorothea Mohlfeld
Herr Dr. Volkmar Hering

Nach Maßgabe der Informationsdrucksache Nr. 2545/2008 übernimmt Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Vorsitz des Integrationsbeirates Linden-Limmer. Im Vertretungsfall nimmt den Vorsitz der stellvertretende Bezirksbürgermeister Stefan Müller (DIE LINKE.) wahr.

Bezirksbürgermeister Grube stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.62.10)

(Bezirksratsherr Machentanz und Bezirksratsfrau Schmalz waren bei der Abstimmung nicht anwesend)


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 6.1.
Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 2230/2011 N1 E1)

Antrag,
1. dem Ergänzungsantrag 15-0477/2012 zu folgen und
2. dem Änderungsantrag 15-0484/2012 und
3. dem Zusatzantrag 15-0485/2012 und
4. dem Zusatzantrag 15-0486/2012 nicht zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen
Es sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

Bezirksratsherr Geffers beantragte die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen zu ziehen. Er nahm Bezug auf das am letzten Montag stattgefundene interfraktionelle Gespräch und berichtete, dass u.a. der Rektorin der Albert-Schweitzer-Schule die städtebaulichen Aspekte, die für das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der letzten Sitzung eine Rolle gespielt hätten, nicht bekannt gewesen seien. Die Verwaltung habe geäußert, dass keine Möglichkeit gesehen werde, den Bezirksrat in die Entscheidung des Schulwegkonzeptes mit einzubeziehen. Bezirksratsherr Geffers war der Ansicht, dass das Schulwegkonzept erneut diskutiert werden sollte, bevor voreilig die Beschlüsse des Bezirksrates aus der letzten Sitzung zum Umbau des Kötnerholzweges zurückgenommen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller machte deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE. inhaltlich dem Antrag zur Verlegung der Ampel nicht zugestimmt habe, auch wenn die Fraktion die Drucksache insgesamt mitgetragen habe. Er informierte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Vorschlag von Bezirksratsherrn Geffers, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen, zustimmen werde.

Herr Wescher sagte, dass die Verwaltung in diesem besonderen Fall die Dringlichkeit geltend mache und wies auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates (GO) hin und erläuterte diese.

Frau Vögler-Pudziow begründete die Entscheidung der Verwaltung, die Dringlichkeit geltend zu machen, damit, dass es durch die erneute Vertagung der Beratung über die Drucksache zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme komme. Sie erläuterte nochmals das bisherige Verfahren, insbesondere erwähnte sie in diesem Zusammenhang, dass die Drucksache zum Umbau des Kötnerholzweges erstmalig auf Wunsch der Verwaltung im Dezember 2011 auf die Tagesordnung des Bezirksrates genommen worden sei. Aufgrund des daraufhin beschlossenen Antrages des Bezirksrates, eine AnliegerInnenversammlung durchzuführen, habe die Verwaltung die Drucksache von sich aus abgesetzt und ist zunächst dem Wunsch der Durchführung einer AnliegerInnenversammlung in diesem besonderen Einzelfall nachgekommen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Versammlung habe die Verwaltung eine neue Drucksache in der Februar-Sitzung 2012 des Bezirksrates vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt habe es etliche politische Änderungsanträge gegeben. Im Vorfeld habe die Verwaltung die Schulbehörde, die SchulelternratsvertreterInnen sowie die Schulverwaltung im Rahmen der Ausarbeitung des Schulwegekonzeptes begleitet und beteiligt. Sofern nunmehr erneut die Beratung vertagt werde, würde sich der Baubeginn, der für September 2012 geplant sei, um mindestens einen weiteren Monat verzögern und damit die Gefahr von Verzögerungen beim Bau durch den Winter steigen. Dies könne zur Folge haben, dass die zeitliche Diskrepanz zwischen dem Umzug der Albert-Schweitzer-Schule und der Herstellung eines gesicherten Schulweges wachse.

Bezirksbürgermeister Grube erläuterte zum Verfahren, dass die Verwaltung, vertreten durch Frau Vögler-Pudziow, die Dringlichkeit i.S.d. § 13 Abs. 2 der GO geltend gemacht habe und damit entsprechend der Bestimmungen der GO das Gremium über die Dringlichkeit durch Abstimmung entscheide.





Bezirksratsfrau Steingrube informierte, dass sie ihre Entscheidung nicht unter Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunkte getroffen habe, vielmehr die Ausführungen auch der Sprecherin in der EinwohnerInnenfragestunde durch sie berücksichtigt worden seien. Die Schulleitung und die Schulelternratsvertreterin hätten im Vorfeld der Sitzung plausibel erklärt, aus welchen Gründen man gemeinsam mit der Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen sei, den Schulweg wie vorgeschlagen zu verlegen. Sie war der Ansicht, dass die Kinder schon aus Gewohnheit die Noltestraße als Schulweg nutzen werden, da diese Straße auch zum Fössebad führe. Bezirksratsfrau Steingrube kündigte ihre Zustimmung zur Verwaltungsvorlage an. Sie sprach sich dagegen aus, die Drucksache in die Fraktionen zu ziehen.

Bezirksbürgermeister Grube machte darauf aufmerksam, dass derzeit lediglich entschieden werden müsse, ob die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen gezogen werden solle.

Bezirksratsherr Schimke fragte mit Bezug auf die Geschäftsordnung nach dem Verfahren, insbesondere ob die Dringlichkeit von der Verwaltung nicht zu Beginn der Sitzung bei TOP 1 hätte beantragt werden müssen.

Herr Wescher nahm auf den Wortbeitrag von Bezirksratsherrn Schimke Bezug indem er äußerte, dass gemäß § 11 der GO des Rates die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung um einen Tagesordnungspunkt mit der entsprechenden Mehrheit erweitert werden könne. Die Verwaltung habe soeben jedoch die Dringlichkeit, über die auf der Tagesordnung stehende Drucksache in der heutigen Sitzung abzustimmen, mit Bezug auf § 13 Abs. 2 der GO des Rates begründet. Nach den Bestimmungen beschließe der Bezirksrat abschließend über die Dringlichkeit. Sofern diese durch das Gremium bestätigt werde, würde in der heutigen Sitzung über die Verwaltungsdrucksache abgestimmt werden müssen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit „gute Sitte“ gewesen sei, bei Beratungsbedarf dem Wunsch einer Fraktion, eine Drucksache in die Fraktionen zu ziehen, zu entsprechen. Er bat um Auskunft, wann der Schulumzug stattfinde.

Frau Vögler-Pudziow antwortete, dass dies für Mai 2012 vorgesehen sei.

Bezirksbürgermeister Grube informierte, dass die nächste ordentliche Sitzung des Bezirksrates Linden-Limmer am 02.05.2012 stattfinde.

Herr Wescher nahm auf den Wortbeitrag von Stellv. Bezirksbürgermeister Müller Bezug und erläuterte, dass es einschließlich der VI. Wahlperiode keine schriftliche Regelung in der GO des Rates zu dem Thema des „in die Fraktionen ziehen“ gegeben habe. Das von seinem Vorredner kommunizierte Verfahren wurde von Herrn Wescher als angewandt bestätigt. Er wies darauf hin, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen auch über einen solchen Antrag abgestimmt worden sei. Das Verfahren habe sich mit der Neufassung der GO zum 01.11.2011 geändert und sei nunmehr in der GO abschließend geregelt. Er verwies im Folgenden auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 der GO und verlas den erstgenannten Absatz.

Bezirksratsherr Zielke zeigte sich überzeugt, dass die Arbeiten am Kötnerholzweg nunmehr beginnen müssten. Er bat um Auskunft, ob bei Zustimmung zu der heute vorgelegten Verwaltungsdrucksache die Lichtsignalanlage in der ursprünglich geplanten Version verbleibe und die Fußgängerinsel in Höhe des Schmuckplatzes eingerichtet werde.


Frau Vögler-Pudziow äußerte, dass für den Fall der Zustimmung zu der Verwaltungsdrucksache eine Lichtsignalanlage in Höhe Velberstraße / Noltestraße eingerichtet werde und dem Wunsch aus der AnliegerInnenversammlung entsprechend werde es eine Fußgängerschutzinsel in Höhe des Schmuckplatzes geben. Insgesamt, so Frau Vögler-Pudziow weiter, werde es zwei Querungsstellen auf dem Kötnerholzweg geben.

Bezirksratsherr Zielke informierte, dass er unter diesen Voraussetzungen der Dringlichkeit zustimmen werde.

Bezirksratsherr Geffers sagte zu Frau Vögler-Pudziow, dass seiner Ansicht nach ihre Aussagen unehrlich seien.

Bezirksbürgermeister Grube drängte darauf, nunmehr über die Dringlichkeit abzustimmen.

Es wurde der Wunsch nach einer Sitzungsunterbrechung geäußert.
- Es folgte eine zweite Sitzungsunterbrechung von 21.30 bis 21.35 Uhr -


Bezirksbürgermeister Grube ließ über die Dringlichkeit abstimmen.

Mit 12 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung wurde die Dringlichkeit bestätigt.
Bezirksratsherr Geffers trug sinngemäß entsprechend der Anlage 2 zum Protokoll vor.

Bezirksbürgermeister Grube wies Bezirksratsherrn Geffers mehrfach auf die Redezeit von max. 10 Minuten hin und bat diesen, den Vortrag zu beenden.

Bezirksratsfrau Steingrube kritisierte die Rededauer, die Bezirksratsherrn Geffers eingeräumt wurde und wies mit Rücksicht auf die anwesenden Berufstätigen auf die fortgeschrittene Zeit hin.

Bezirksratsherr Geffers verwies auf die letztmalige Möglichkeit, durch seinen Beitrag eine vernünftige Lösung für den Umbau des Kötnerholzweges zu bekommen.

Bezirksbürgermeister Grube bat darum im Protokoll festzuhalten, dass Bezirksratsherr Geffers trotz zweimaliger Ermahnung durch den Vorsitzenden die Redezeit um fünf Minuten überzogen habe.

Bezirksbürgermeister Grube ließ über die Drucksache abstimmen.

11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In die Verwaltung (66)










TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 7.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0721/2012 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag kurz vor.

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Deutscher Ruder-Club v. 1884 e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00
· Verwendungszweck: Anschaffung Vereinsbus
(Anlage 1)

· Empfänger: Fährmanns Fest e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.200,00
· Verwendungszweck: ortsfeste Stromversorgung
(Anlage 2)

· Empfänger: Sportverein Alexandria v. 1903 e.V.
· Zuwendungsbetrag: max. 2.040,00
· Verwendungszweck: Reparatur Clubhausdach
(Anlage 3)

· Empfänger: 2er Skateboarding e.V.
· Zuwendungsbetrag: 2.500,00
· Verwendungszweck: Projekt „2er Builders Jam“
(Anlage 4)

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

TOP 8.1.2.
Niederflur jetzt
(Drucks. Nr. 15-0671/2012)





Stellv. Bezirksbürgermeister Müller stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Der Bezirksrat Linden-Limmer setzt sich für den Einsatz von Niederflurbahnen auf der Stadtbahnstrecke D-West (Linie 10) ein. Der Bezirksrat fordert den Rat der LHH und die Regionsversammlung der Region Hannover auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen und für ihre Umsetzung zu sorgen. Insbesondere fordert der Bezirksrat die entscheidenden Gremien auf, zu prüfen ob in den Haltestellenbereichen Leinaustraße und Küchengarten auf eine Gleisaufweitung verzichtet werden kann und damit Kosten eingespart werden können.
Ebenso soll geprüft werden, ob günstigere Niederflurbahnen, als im Gutachten der Region Hannover angegeben, beschafft werden können. Insbesondere sollen dazu bereits in anderen Städten im Einsatz befindliche Fahrzeuge begutachtet werden. Der Bezirksrat fordert Stadt und Region Hannover auf, ein geeignetes Niederflurfahrzeug anzumieten, auszuleihen oder ggf. gebraucht zu erwerben, welches kurz- bis mittelfrisitg den Probebetrieb auf der Strecke D-West aufnehmen kann.

Bezirksratsfrau Steingrube bezeichnete den Antrag als „abwegig“. Sie meinte, dass der Antrag bei der Region Hannover eingereicht bzw. im Verkehrsausschuss gestellt werden müsste. Sie machte auf die unterschiedlichen Systeme, die in anderen Städten zum Einsatz kommen würden, aufmerksam und bezweifelte diesbezüglich die Kompatibilität der Bahnen. Bezirksratsfrau Steingrube kündigte an, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde.

Ratsherr Mineur bat darum, zu einigen Punkten des Antrags Stellung nehmen zu dürfen. Er berichtete von einem umfangreichen Verfahren in der Region Hannover, welche eine Arbeitsgruppe zu dem Themenkomplex einberufen habe, die zu anderen Ergebnissen als dem hier Geforderten gekommen sei. Dieser Arbeitskreis empfehle den weiteren Ausbau der Linie D mit Hochflur-Technik. Er führte als Grund u.a. die jährlich höheren Betriebskosten i.H.v. 800.000 € bei der Niederflurvariante an. Zudem würde die Netzflexibilität bei diesem System verschlechtert. Mit Bezug auf das im Antrag Geforderte sagte er, dass die Niederflur-Variante Seitenbahnsteige vorsehe, so dass Ratsherr Mineur keine Notwendigkeit gegeben sah, diesen Aspekt erneut zu prüfen. Der Kostenvorteil für die Hochflur-Variante würde daraus resultieren, dass ein „günstiger“ Vertrag über die Beschaffung von neuen Hochflurfahrzeugen - TW 3000 - abgeschlossen worden sei. Ein Vertragspassus würde vorsehen, dass die kontinuierliche Fertigung der Fahrzeuge den Preis begünstige. Sofern jetzt Niederflurfahrzeuge angeschafft würden, würde der Preisvorteil wegfallen. Er machte darauf aufmerksam, dass die Stadtbahnen überwiegend individuell hergestellt werden. Ratsherr Mineur machte in Bezug auf die Forderung des letzten Absatzes auf die vorhandenen Hochbahnsteige und die zu überwindenden Höhenunterschiede aufmerksam für den Fall, dass Niederflurfahrzeuge auf dem bestehenden Netz mit den bestehenden Hochbahnsteigen zum Einsatz kommen würden.

Bezirksratsherr Machentanz widersprach dem Wortbeitrag von Bezirksratsfrau Steingrube und erklärte, dass das Thema im Bezirksrat Linden-Limmer diskutiert werden müsse. Er vertrat die Auffassung, dass es inhaltlich darum ginge zu entscheiden, was zukünftig den BürgerInnen in diesem Stadtbezirk zugemutet werde. Er zeigte sich unzufrieden mit der Situation, dass beispielsweise die BürgerInnen aus Burgdorf über einen Hochbahnsteig auf der Limmerstraße entscheiden sollen. Die Niederflurvariante sei zudem besser geeignet um bestimmte Strecken beispielsweise nach Ahlem oder in die Südstadt zu verlängern.




Bezirksratsherr Schimke sagte, dass für ihn nicht die Art des Verkehrsmittels, sondern die Vorteile der Variante im Vordergrund stehen würden. Bei der Niederflurbahn habe man nachweislich die Möglichkeit erheblich mehr Streckenpotential zu erschließen. Seiner Meinung nach ginge es um die Frage, ob ein öffentliches Nahverkehrsnetz gewollt sei, welches ausbau- und zukunftsfähig sei. In diesem Fall müsste die Entscheidung für die Niederflurvariante getroffen werden. Sofern man das vorhandene Hochbahnsteigkonzept komplettieren möchte, müsse man sich für die Hochflurvariante entscheiden. Im Ergebnis müsse man abwägen, ob günstigere Betriebskosten für die üstra oder ein zukunftsfähiges System gewollt seien. Er habe sich für die Zukunftslösung entschieden und werde dem Antrag daher zustimmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller sagte in Bezug auf Wortbeiträge seiner VorrednerInnen, dass es vermessen sei im Bezirksrat Linden-Limmer zu fordern, dass die Strecke mit Niederflurfahrzeugen bis in die östliche Südstadt verlängert werden solle. Diese Entscheidung müsse die Region oder die örtliche Politik treffen. In Bezug auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Mineur sagte Stellv. Bezirksbürgermeister Müller, dass entsprechend des angesprochenen Gutachtens beide Varianten geeignet seien, Barrierefreiheit herzustellen. Die Mitglieder des Bezirksrates hätten seiner Ansicht nach auch die Verpflichtung, den städtebaulichen Aspekt höher zu bewerten. Das Gutachten sehe auch für die Niederflurvariante kostenintensive Gleisaufweitungen vor. Diese Maßnahme sei jedoch ggf. bei der Niederflurvariante entbehrlich, nicht aber bei der Hochflurvariante. Dies sei aber im Gutachten so nicht differenziert angegeben. Der von Ratsherrn Mineur angesprochene Kostenvorteil bei der Beschaffung von Hochflurfahrzeugen würde nicht automatisch mit der Entscheidung für die Niederflurvariante auf der Linie 10 verloren gehen, da im Ergebnis ein zusätzliches Netz eingerichtet werde, für welches zusätzliche Fahrzeuge beschafft werden müssten. Den angesprochenen Vertrag würde man weiter erfüllen, da die Stadtbahnen - TW 3000 - weiterhin für alle übrigen Streckenabschnitte benötigt würden. Er berichtete, dass es durchaus üblich sei, dass bundesweit Fahrzeuge einer Stadt an eine andere verkauft würden. Er nannte in diesem Zusammenhang auch Einkaufsgemeinschaften. Stellv. Bezirksbürgermeister Müller bat um Zustimmung zum Antrag.

Ratsfrau Langensiepen unterstützte den Wortbeitrag von Stellv. Bezirksbürgermeister Müller und sagte, dass in Rheinland-Pfalz ein sehr gut ausgebautes Niederflursystem existiere. Beispielhaft nannte sie auch die Stadt Marseille in Frankreich, die es nach ihrer Aussage geschafft habe, in sehr kurzer Zeit ein Niederflur-Netz auszubauen. Sie zeigte kein Verständnis dafür, dass Hannover das nicht erreiche. Sie wünschte sich mit dem Einsatz der Niederflurtechnik ein flexibles und modernes Transportmittel für die Stadt. Ratsfrau Langensiepen sagte, dass sie sich auch im Rat der Stadt für den Einsatz von Niederflurfahrzeugen auf der Strecke einsetze.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66, Region Hannover)








TOP 8.2.
Gemeinsame Anträge der Fraktion DIE LINKE. und von
Bezirksratsherrn Voltmer (BSG)

TOP 8.2.1.
Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-0672/2012)

Bezirksratsherr Voltmer trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Die Stadtbibliothek Limmerstraße, die seit über fünf Jahrzehnten für die Bevölkerung der Stadtteile Linden-Nord, Limmer und auch Ahlem (nach Schließung der dortigen Bücherei) eine erfolgreiche und unverzichtbare Arbeit leistet, wird nicht geschlossen. Vielmehr soll der Bibliotheksstandort im Freizeitheim Linden erhalten und nach neuestem Stand des Bibliothekswesens und der Technik ausgebaut werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche die Bibliothek nicht nur als Lernort, sondern auch als attraktiven Ort für Freizeitgestaltung und des interkulturellen Austausches wahrnehmen. Es ist außerdem ausreichend qualilifiziertes Personal bereitzustellen.

Bezirksratsfrau Schmalz berichtete von einem Kontakt zu einer Lehrerin der Albert-Schweitzer-Schule, die das Angebot im Freizeitheim Linden (FZH Linden), insbesondere auch die Bücherei, gemeinsam mit den Schulkindern im Rahmen der Unterrichtsgestaltung nutzen würde. Sie berichtete von einem umfänglichen Angebot, welches am Standort FZH Linden zur Verfügung stehe. Bezirksratsfrau Schmalz bedauerte, dass der Besuch der Bücherei am neuen Standort im Lindener Rathaus mit den Schulkindern zukünftig vermutlich auch aus Zeitgründen unterbleiben müsse.

Bezirksratsherr Schimke bezeichnete den Antrag nur inhaltlich als richtig. Die Entscheidung über die Problematik, die in die Zuständigkeit des Rates falle, sei bereits getroffen worden. Der Bezirksrat habe sich mehrfach für den Erhalt der Bücherei am Standort FZH Linden eingesetzt. Insgesamt sei man damit gescheitert. Mit dem heute eingebrachten Antrag würde jedoch der Eindruck erweckt, dass der Bezirksrat die Schließung entscheide und wecke nur die Erwartung, dass die getroffene Entscheidung noch abänderbar sei. Bezirksratsherr Schimke appellierte daran sich dafür zu verwenden, dass aus dem Bildungszentrum Lindener Rathaus etwas Vernünftiges werde. Er kündigte an, sich bei der Abstimmung über den Antrag zu enthalten.

Bezirksratsherr Machentanz war der Ansicht, dass man sich weiterhin für das Anliegen des Erhalts der Bücherei im FZH Linden einsetzen könne und er wollte nicht aufgeben, nur weil der Rat die Angelegenheit bereits entschieden habe. Er habe die Hoffnung, dass die Ratsmitglieder die Bibliothek am Standort FZH Linden doch noch erhalten. Der Bezirksrat sollte weiterhin für den Erhalt kämpfen und dieses Anliegen den Ratsmitgliedern mit auf den Weg geben.

Herr Wescher sagte mit Bezug auf die Formalie, dass entsprechend des Kommunalrechts sich die Anträge des Bezirksrates an die Verwaltung richten würden. Die Verwaltung führe die Beschlüsse des Rates aus. Sofern der Antrag an den Rat gerichtet werden solle, müsse dieses über die Ratsfraktionen geschehen.

Bezirksratsherr Machentanz erwiderte, dass er unbürokratisch darauf vertraue, dass die Ratsmitglieder lesen, wie sich der Bezirksrat zu der Thematik äußere.

Bezirksratsfrau Schweingel stimmte den Äußerungen von Bezirksratsherrn Schimke zu. Das von Bezirksratsfrau Schmalz vorgebrachte Argument der langen Wege widerlegte Bezirksratsfrau Schweingel mit der Darstellung, dass die Schule Am Lindener Markt auch das Fössebad – trotz der Entfernung - zum Schwimmunterricht nutzen würde. Sie sprach sich für kreative Vorschläge für die Nachnutzung der Räumlichkeiten im FZH Linden aus. Diesbezüglich habe es auch eine Anfrage an die Verwaltung gegeben und sie hoffte möglichst bald eine Antwort darauf zu erhalten.

Bezirksratsfrau Schmalz sagte, dass sie sich für den Erhalt der gesamten Bücherei im FZH Linden einsetze. Zumindest solle für die Kinder eine Kinder- und Jugendbibliothek am Standort FZH Linden erhalten bleiben.

Bezirksratsfrau Steingrube sagte, dass sich der Antrag an die Verwaltung richte und damit nicht zielführend sei. Aus diesem Grund werde sie dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Mineur sagte, dass es wünschenswert sei, die Bibliothek im FZH Linden zu erhalten. Problematisch sah er die dauerhaften Kosten i.H.v. geschätzten 300.000 € jährlich, die durch den Erhalt entstehen würden. Er machte darauf aufmerksam, dass der Stadtbezirk Linden-Limmer dann der einzige sei, der zwei Bibliotheken vorhalte. Mit Bezug auf die Forderung nach einem Niederflursystem und dem Erhalt der Bibliothek bat er um Erklärung, wie die Finanzierung dieser Forderungen angedacht sei.

Bezirksratsherr Machentanz erwähnte zur Einnahmenerhöhung der Kommune einen angemessenen Gewerbesteuersatz, schlug den Verzicht des "Sprengel-Anbaus" vor und kritisierte, dass vor Kurzem 12 Mio. € für Hochwasserschutzmaßnahmen verschwendet worden seien. Er meinte, dass es von politischen Entscheidungen abhänge, ob Mittel für eine bestimmte Sache zur Verfügung gestellt würden.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.


TOP 8.2.2.
Resolution: Vom Berufsverbot Betroffene endlich rehabilitieren!
(Drucks. Nr. 15-0673/2012 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Voltmer trug die Resolution vor.

Der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer fordert die niedersächsische Landesregierung auf endlich entschiedene Konsequenzen gegen den vor 40 Jahren von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen „Radikalenerlass“ zu ziehen und die vom Berufsverbot Betroffenen moralisch, politisch und materiell zu rehabilitieren.
Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die staatlich betriebene Jagd auf vermeintliche „Radikale“ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurde Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.
Wegen der Wahrnehmung demokratischer Grundrechte wurden die Betroffenen von behördlichen Stellen drangsaliert und mit dem Entziehen der beruflichen Existenzgrundlage abgestraft. Neben Bespitzelungen und Gesinnungs-“Anhörungen“ mussten sie oftmals jahrelang Gerichtprozesse und auch Arbeitslosigkeit über sich ergehen lassen.




Der Stadtbezirksrat bekräftigt, dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen keine Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen.
Er fordert von der niedersächsischen Landesregierung, dass dieses unrühmliche Kapitel der deutschen Geschichte abgeschlosssen wird und die Betroffenen vollständig rehabilitiert werden.

Bezirksratsherr Geffers äußerte, dass er der Resolution zustimmen werde.

Bezirksbürgermeister Grube stellte die Resolution zur Abstimmung.

Bezirksratsfrau Steingrube kritisierte ein voreilig festgestelltes einstimmiges Abstimmungsergebnis durch den Vorsitzenden und sie zeigte sich verärgert, indem sie äußerte, dass sie kein Verständnis mehr dafür habe, dass ihre Wortmeldungen bzw. ihr Abstimmungsverhalten mehrfach während der Sitzung übersehen worden seien.

Bezirksbürgermeister Grube entschuldigte sich dafür.

17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Öffentlicher Parkplatz auf dem Grundstück Velberstraße 4
(Drucks. Nr. 15-0333/2012 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Geffers trug den Antrag vor.

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, auf dem Grundstück Velberstraße 4 einen ebenerdigen öffentlichen Parkplatz nach dem Vorbild des Parkplatzes an der Wittekindstraße zwischen den Häusern Nr. 24A und 26A zu schaffen. Die Gestaltung des Parkplatzes sollte möglichst eine hintere Zufahrt für das Grundstück Limmerstraße 57 und eine Zufahrt für eine Tiefgarage auf dem Grundstück Limmerstraße 51/53 berücksichtigen. Der Bebauungsplan Nr. 1247 „Velberstraße“ ist, falls erforderlich, entsprechend zu ändern.

Bezirksratsherr Geffers ergänzte, dass gestern Abend 37 Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt worden seien.

Bezirksratsherr Zielke kündigte die Beantragung einer Anhörung zu dem Thema für die kommende Bezirksratssitzung an. Aus diesem Grund richtete er die Bitte an die SPD-Fraktion, den Antrag zurückzuziehen.

Bezirksratsherr Geffers meinte, dass eine Anhörung Erwartungen wecke, dass in dem Bereich zum Beispiel ein Kindergarten errichtet werde bzw. ein Wohngrundstück für Baugemeinschaften geschaffen werden könne. Er hielt es für nicht richtig, den AnliegerInnen der Velberstraße bzw. den Geschäftsleuten eine Parkfläche mit der Möglichkeit, mehr als 40 Fahrzeuge abzustellen, zu entziehen zugunsten bspw. eines Bauprojektes. Bezirksratsherr Geffers bat darum, über den SPD-Antrag abzustimmen.


Bezirksratsherr Machentanz informierte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem SPD-Antrag nicht zustimmen werde. Vor einer endgültigen Meinungsbildung, welche Nutzung für den Bereich die Geeignetste sei, sprach er sich für die Durchführung der Anhörung aus. Die Bedenken, die von Bezirksratsherrn Geffers in Bezug auf das Erwecken von falschen Erwartungen geäußert wurden, teilte Bezirksratsherr Machentanz nicht. Dennoch hält er einen Parkplatz für die wahrscheinlichste Lösung. Die Chance, eine bessere Lösung für den Bereich zu finden, wollte er sich jedoch offen halten.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Mit 5 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt.


TOP 8.3.2.
Sicherheit auf dem Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule am Westschnellweg
(Drucks. Nr. 15-0644/2012)

Bezirksratsfrau Lemke stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, Fluchttreppen von Westschnellweg zur Liepmannstraße so zu sichern, dass sie von Schulkindern nicht betreten werden können.

Bezirksratsfrau Steingrube informierte, dass die angesprochenen Fluchttreppen zur B6 gehören würden. Die Straße würde damit nicht im Eigentum der Stadt Hannover stehen. Sie sagte, dass der Antrag in der Form nicht an den richtigen Adressaten gerichtet sei. Gleiches gelte für den TOP 8.3.3.

Frau Sufin sagte für den Fall, dass der Antrag mehrheitlich beschlossen werde, eine Weitergabe des Antrages an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Intention, diese Behörde um eine entsprechende Stellungnahme zu bitten, zu.

Bezirksratsherr Machentanz kündigte die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE. zum Antrag an.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 66)


TOP 8.3.3.
Ansprechmöglichkeit der Polizei im Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0645/2012)

Bezirksratsfrau Lemke stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Lindener Rathaus nach dem Umbau eine Ansprechmöglichkeit für die Polizei einzurichten.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
In die Verwaltung (19, 32, 43)


TOP 8.4.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 8.4.1.
Wiederaufstellung eines Briefkastens in Limmer / Tegtmeyerstraße
(Drucks. Nr. 15-0674/2012)

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Der Bezirksrat Linden-Limmer appelliert an die Deutsche Post AG, den Briefkasten vor der ehemaligen Post in der Tegtmeyerstraße in Limmer wieder aufzustellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller berichtete von einem Schreiben der Deutschen Post, in dem diese mitteile, dass das Unternehmen keine Erlaubnis mehr von der Stadt Hannover erhalten habe, auf dem neu gestalteten Platz einen Briefkasten zu installieren. Er bat diesbezüglich die Verwaltung um Stellungnahme.

Bezirksratsfrau Schweingel trug zur Sachverhaltsaufklärung bei, dass die Mitglieder der Kommission Sanierung Limmer nicht über eine solche Entscheidung der Verwaltung informiert worden seien. Sie sei davon ausgegangen, dass nach den Umbauarbeiten der Briefkasten wieder aufgestellt werde. Insgesamt könne sie die von Stellv. Bezirksbürgermeister Müller aufgeworfene Frage jedoch nicht stichfest beantworten.

- Es folgte eine kurze Diskussion in Bezug auf das weitere Verfahren, an der sich Stellv. Bezirksbürgermeister Müller und Bezirksratsfrau Schweingel beteiligten. -

Frau Winters erklärte im Folgenden, sich der Angelegenheit annehmen zu wollen.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (61.12)














TOP 8.4.2.
Erhalt des Begriffes "Siloah" im Namen des Klinikneubaus an gleicher Stelle
(Drucks. Nr. 15-0675/2012)

Bezirksratsherr Machentanz stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Der Bezirksrat spricht sich für den Erhalt des Begriffes "Siloah" im Namen des Klinikneubaus an gleicher Stelle aus. Der Bezirksrat fordert die Region Hannover auf, entsprechend zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Grube erwähnte, dass ein entsprechender Antrag auch in anderen Bezirksräten gestellt worden sei. Daraus leitete er ein starkes Interesse an der Beibehaltung des Namens ab.

Bezirksratsfrau Steingrube trug vor, dass sie grundsätzlich auch für die Beibehaltung des Namens „Siloah“ sei. Sie kritisierte den Antragsteller aber für die Formulierung des Antragstextes und bezeichnete diesen als missverständlich. Dennoch werde sie dem Antrag zustimmen.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (Klinikum Region Hannover)


TOP 8.5.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.5.1.
Durchführung einer Anhörung zum Thema:
Zukünftige Nutzungsalternativen des Grundstück Velberstraße 4

(Drucks. Nr. 15-0676/2012)

Bezirksratsherr Schimke verlas den Antrag.

Antrag,
der Bezirksrat beschließt gemäß § 35 der GO der LHH in der Sitzung am 02.05.12 eine Anhörung zum Thema „Zukünftige Nutzungsalternativen des Grundstück Velberstraße 4“ durchzuführen.
- Eingeladen werden:
o Aktionsgemeinschaft Limmerstraße / Herr Harm Baxmann - für den Themenkomplex Parken
o Can Arkadas e.V. / Frau Nimet Üstkale - für den Themenkomplex KiTa
o Netzwerk „Gemeinschaftliche Wohnprojekte“ / Friedhelm Birth (auch Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft WOGE Nordstadt) – für den Themenkomplex Gemeinschaftliches / Genossenschaftliches Wohnen

(oder jeweils einem/r von dort zu benennenden themenkundigen Vertreter/in)



Bezirksratsherr Geffers störte sich an der Begründung des Antrages, da damit präjudiziert werde, dass die Verwaltung vorschlage, das Grundstück für eine Wohnnutzung zu verwenden. Seiner Erinnerung nach habe es noch keinen entsprechenden Vorschlag der Verwaltung gegeben. Er hielt die Anhörung für „unsinnig“, da mit dieser Erwartungen bei den Anzuhörenden geweckt würden, dass das Grundstück zukünftig auch anderweitig genutzt werden könne. Er sprach sich für die Beibehaltung eines vernünftig genutzten Parkplatzes aus.

Bezirksratsfrau Schweingel regte eine bauliche Lösung an, die sowohl das Parken als auch eine Wohnbebauung ermögliche. Dies würde ggf. kein hochwertiges Wohnen mit sich bringen, gewollt sei jedoch, dass auch günstiger Wohnraum im Stadtbezirk vorgehalten werde. Sie war der Ansicht, dass die Durchführung einer Anhörung durchaus sinnbringend sein könne.

Bezirksratsfrau Steingrube äußerte, dass sie dem Antrag nur für den Fall zustimme, wenn sichergestellt werde, dass die nächste Bezirksratssitzung spätestens um 22.00 Uhr beendet sei.

Bezirksbürgermeister Grube meinte, dass über die Dauer der Bezirksratssitzungen generell Gespräche geführt werden sollten. Diesbezüglich äußerte er die Möglichkeit, dass sich der Bezirksrat eine Selbstverpflichtung auferlege, dass die Sitzungen um 22.00 Uhr enden. Eine solche Beschlusslage habe es in der Vergangenheit bereits gegeben.

Bezirksratsherr Machentanz erwiderte in Bezug auf den Wortbeitrag von Bezirksratsherrn Geffers, dass die Begründung nicht Teil des Antrages sei. Er gehe schon davon aus, dass das Parken die geeignetste Lösung für das Grundstück sei. Er möchte auch keine falschen Erwartungen mit der Anhörung wecken. Dennoch sprach er sich für die Durchführung der Anhörung aus.

Bezirksratsfrau Schmalz informierte, dass sie für die Durchführung der Anhörung stimmen werde. Im Ergebnis sprach sie sich für den Erhalt der Parkplätze aus. Sie erwähnte, dass in der Limmerstraße, der Pestalozzistraße und zukünftig auch im Kötnerholzweg Parkplätze verloren gegangen bzw. verloren gehen werden. Sie gab zu bedenken, dass viele BewohnerInnen des Stadtbezirks auch auf das Verkehrsmittel „Auto“ angewiesen seien.

Ratsherr Mineur sprach den Zeitpunkt der Einführung der Limmerstraße als Fußgängerzone an und berichtete, dass zum damaligen Zeitpunkt die Geschäftsleute beklagt hätten, dass mit der Einrichtung der Fußgängerzone die Pkw nicht mehr unmittelbar in der Nähe der Geschäfte abgestellt werden könnten. Unter Berücksichtigung dieser Interessen habe man damals zwei Parkplätze in Aussicht gestellt. Er sagte, dass auch ein mechanisches Parkhaus in dem heute zur Diskussion stehenden Bereich angedacht gewesen sei. Mit Bezug auf die zuvor genannten Parkplätze sagte Ratsherr Mineur, dass der Parkplatz an der Elisenstraße nicht errichtet worden sei. Vor diesem Hintergrund bezeichnete er die Diskussion, möglicherweise den Parkplatz an der Velberstraße einer anderen Nutzung zukommen zu lassen, als „fatales Signal“. Der Bezirksrat sei dem historischen Versprechen – auch wenn dem Bezirksrat nunmehr andere Mitglieder angehören - verpflichtet. Ratsherr Mineur empfahl den Mitgliedern des Stadtbezirksrates, die Anhörung nicht durchzuführen.

Bezirksratsfrau Wemheuer erwiderte, dass mit dem Antrag auf Durchführung einer Anhörung nicht automatisch jegliche Lösung, die das Parken von Pkw vorsehe, verhindert werden solle. Sie sagte, dass sie sich den Zugeständnissen und Verpflichtungen bewusst sei.

Bezirksratsfrau Wemheuer war der Meinung, dass die Aussage, dass Parkplätze zum Einkaufen auf der Limmerstraße benötigt würden, nicht der Realität entspreche. Beispielsweise würden die BewohnerInnen des Stadtteils Linden-Mitte nicht mit dem Auto zur Limmerstraße fahren, um dort alltägliche Einkäufe zu tätigen. Charakteristisch für den Stadtbezirk sei, dass die Leute mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren würden. BewohnerInnen anderer Stadtbezirke wiederum, die mit dem Auto zum Einkaufen fahren, würden nicht die Limmerstraße als Ziel haben. Sie erwähnte noch den Rewe-Parkplatz, der nach ihrer Erfahrung nie überfüllt sei. Der Bedarf an Parkplätzen scheine sich in dem Bereich auch in Grenzen zu halten.

Bezirksratsfrau Steingrube zeigte sich da anderer Meinung.

Bezirksratsherr Schimke sprach die Mitglieder des Bezirksrates an und äußerte, dass im Moment nur zu entscheiden sei, ob die beantragte Anhörung in der kommenden Sitzung stattfinden solle. Im Rahmen der Anhörung könne man die eben bereits angesprochenen Argumente vorbringen und bewerten.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 8.6.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

TOP 8.6.1.
Bewilligungskriterien für die Vergabe von Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0722/2012 mit 1 Anlage)


Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag vor.

Antrag,
die als Anlage beigefügten Bewilligungskriterien für die Vergabe von Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu beschließen.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig


TOP 8.1.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Aktionen gegen Rechtsradikalismus

(Drucks. Nr. 15-0474/2012)

Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeister Grube wurde einvernehmlich auf einen Vortrag durch die Antrag stellenden Fraktionen verzichtet.





Antrag,
der Bezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Die am Thema interessierten und zur Mitarbeit bereiten Fraktionen des Bezirksrats Linden-Limmer bilden eine Arbeitsgruppe aus ihren Reihen. Um die kommende Arbeit möglichst breit aufzustellen, sollte die Arbeitsgruppe offen für weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sein. Über die Anzahl und Auswahlkriterien für weitere Mitglieder entscheidet die Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe vereinbart selbständig ihre Arbeitsweise und berichtet dem Bezirksrat regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Die Arbeitsgruppe firmiert unter dem Label ‚AG Rechtsradikalismus’ des Bezirksrats Linden-Limmer und bearbeitet folgende Projekte mit den jeweiligen Unterpunkten:

1. Die AG Rechtsradikalismus organisiert eine Veranstaltung zum Thema ‚Neonazis heute!’.
Auf dieser soll über die menschenverachtende Ideologie der Neonazis, ihre aktuellen Arbeitsweisen, Methoden und Erscheinungsbilder, sowie ihre Wirkungsweise in der Landeshauptsstadt Hannover, in der Region und in Linden-Limmer informiert werden.
Zu der Veranstaltung werden, neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die AGLV, die AG Limmer Vereine, das Wirtschaftsforum, die Schul- und Elternvertreter der Lindener Schulen, die Betriebs- und Personalräte der in Linden ansässigen Betriebe einschließlich ihrer Jugendvertretungen, sowie weitere Initiativen und Vereine eingeladen.
Die Veranstaltung soll im Stadtbezirk stattfinden (z.B. im Freizeitheim Linden, FAUST…) und neben der Behandlung aktueller Themen einen Bezug zur Historie des Nationalsozialismus und Faschismus in Linden-Limmer herstellen.
Es obliegt der AG Rechtsradikalismus, den Termin und Veranstaltungsort festzulegen, das Programm im Detail auszuarbeiten, geeignete Referenten/Referentinnen einzubeziehen und eine sinnvolle Form der Einladung zu finden.
2. Die AG Rechtsradikalismus wendet sich im Namen des Bezirksrats mittels einer Zeitung an die Bewohnerinnen und Bewohner in Linden-Limmer. Die Zeitung soll verschiedene Artikel zu den Themen Neonazismus, Antisemitismus, Rassismus und Faschismus beinhalten, der Schwerpunkt soll dabei auf aktuellen Entwicklungen und Ereignissen liegen.
Mit dieser Zeitung soll eine möglichst große Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht und aufgeklärt werden. Um die Zeitung flächendeckend stadtbezirksweit zu verbreiten, sollte sie als Beilage in den existierenden Stadtteilzeitungen (z.B. Lindenspiegel, Linden-Limmer, Stadtteilanzeiger West) verteilt werden.
Der letztendliche Umfang der Zeitung wird von der AG Rechtsradikalismus bestimmt und sollte sich in einem machbaren Rahmen bewegen.
3. Im Anschluss an die oben beschriebenen Maßnahmen fasst die AG Rechtsradikalismus ihre Erkenntnisse zusammen und entwickelt Ideen, wie die Themen im Stadtbezirk weiter bearbeitet werden können. Diese Ergebnisse und Ideen werden im Bezirksrat vorgestellt und dieser entscheidet, wie und an welcher Stelle an den Themen weiter gearbeitet werden soll und ob und in welcher Form die AG Rechtsradikalismus weiter existieren soll. Die dafür nötigen Anträge sind von den beteiligten Fraktionen einzureichen. Darüber hinaus werden die beteiligten Fraktionen die Ergebnisse an ihre Fraktionen in Stadt und Region weiter geben und diese auffordern, die gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Ergebnisse
in ihre politische Arbeit in Stadt und Region aufzunehmen. Gleiches gilt für die Verwaltung.
Die hier genannten Maßnahmen sollen im Jahr 2012 durchgeführt werden.
Der Bezirksrat Linden-Limmer stellt entsprechende Gelder für dieses Projekt zur Verfügung.
Voraussichtlich werden Kosten für Raummiete, Arbeitsmittel, Druckkosten, Referentenhonorare etc. anfallen. Die AG detailliert die Planung der Maßnahmen, kalkuliert diese und beantragt ein entsprechendes Budget aus den Eigenen Mitteln des Bezirksrates.





Bezirksratsfrau Steingrube berichtete, dass sie bereits die Antrag stellenden Fraktionen gebeten habe, den Antrag zurückzunehmen. Im interfraktionellen Arbeitskreis habe sie den Vorschlag gemacht, diesen Antrag an den Integrationsbeirat Linden-Limmer zu übergeben. Ihrer Meinung nach sei der Antrag dort besser aufgehoben. Sie wies auf die begrenzten Eigenen Mittel des Bezirksrates hin und meinte, dass die Arbeitsgruppe Mittel benötigen würde, die später ggf. für die Arbeit von unterstützungswürdigen Vereinen fehlen würden. An einer solchen Arbeitsgruppe sollten ihrer Meinung nach auch Migrantinnen und Migranten mitarbeiten, da diese Personengruppe zum Teil direkt von "Rechtsradikalismus" betroffen sei. Zudem habe sie im Stadtbezirk Rechtsradikalismus noch nie erlebt. Sie äußerte, dass sich der Bezirksrat eine Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe ersparen könne. Sie nahm erneut auf die Arbeit des hiesigen Integrationsbeirates Bezug und äußerte, dass dieser Antrag dem Gremium eine Möglichkeit zur inhaltlichen Bearbeitung der Thematik geben würde.

Bezirksratsherr Machentanz sprach sich gegen den von seiner Vorrednerin gemachten Vorschlag aus, den Antrag an den Integrationsbeirat zu verweisen. Er meinte, dass im Bezirksrat bessere Ergebnisse erzielt und mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden könne. Es bleibe Bezirksratsfrau Steingrube vorbehalten, ein Mitglied des Integrationsbeirates in die Arbeitsgruppe zu entsenden. Der Äußerung von Bezirksratsfrau Steingrube, dass es im Stadtbezirk keinen Rechtsradikalismus gäbe, widersprach Bezirksratsherr Machentanz, indem er diese Aussage als „falsch“ bezeichnete.

Bezirksratsfrau Steingrube erläuterte, dass im Integrationsbeirat nicht ausschließlich MigrantInnen mitwirken würden. Sie meinte, dass sie den Stadtbezirk sehr gut kenne und auch in einem großen Sportverein engagiert mitarbeiten würde. Daher habe auch sie Kontakt zu MigrantInnen. Sie wiederholte, dass sie die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe als „Geldverschwendung“ ansehe und kündigte an, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde.

Bezirksratsherr Schimke fand es schade, dass Bezirksratsfrau Steingrube dem Antrag nicht zustimmen werde. Er wünschte sich, dass sich Bezirksratsfrau Steingrube nach Einrichtung der Arbeitsgruppe doch noch beteilige. Er nahm auf den Wortbeitrag seiner Vorrednerin Bezug, die geäußert hatte, dass sie bisher keinen Rechtsradikalismus im Stadtbezirk erlebt habe und sagte, dass die Aktionen auch dazu dienen sollen, dass zukünftig Rechtsradikalismus verhindert werde. Er wünschte sich aus dem Grund auch eine Beteiligung aller an dem Arbeitskreis. Im Nachhinein äußerte er selbstkritisch, dass eventuell die Beteiligung aller Fraktionen und Einzelvertreter hätte erreicht werden können, sofern im Vorfeld der Beantragung mit allen Fraktionen und Einzelvertretern Gespräche geführt worden wären. Bezirksratsherr Schimke trug vor, dass der Rechtsradikalismus nicht nur da gefährlich sei, wo er sichtbar werde – bspw. in Aufmärschen - denn es gäbe Rechtsradikalismus auch im Kleinen. Er stellte in Aussicht, dass der Arbeitskreis auch den Integrationsbeirat in seine Arbeit mit einbeziehen werde.

Bezirksratsfrau Schweingel schlug eine Umformulierung des Antrages vor, um den mitwirkenden Kreis offener zu halten. In Bezug auf die Finanzierung zeigte sie die Möglichkeit auf, Anträge auch beim Integrationsbeirat zu stellen. Für sie sei das Argument, dass „Eigene Mittel“ des Bezirksrates eingebracht werden müssten keines, welches gegen die Einrichtung eines Arbeitskreises spreche.

Bezirksratsherr Machentanz sagte, dass er auf Provokationen zu seiner Person nicht antworten werde, da das dem Thema nicht gerecht werde. Er berichtete, dass auch er aufgrund seiner Herkunft im Integrationsbeirat theoretisch in der Gruppe der Migranten mitarbeiten könne.

Stellv. Bezirksbürgermeister Müller sagte, dass er Bezirksratsfrau Steingrube dahingehend verstanden habe, dass sie sich nicht inhaltlich gegen den Antrag ausspreche. Er machte darauf aufmerksam, dass sich die CDU auch für derartige Themen an anderer Stelle einsetze und Position beziehe. Er war der Ansicht, dass mit dem Beschluss über den Antrag keine Blankoschecks zur Ausgabe der "Eigenen Mittel" ausgestellt würden, vielmehr die Mittelverwendung zu ggb. Zeit erneut im Bezirksrat beschlossen werden müsse. Er appellierte an Bezirksratsfrau Steingrube, doch noch für den Antrag zu stimmen.

Ratsfrau Langensiepen verwehrte sich gegen die Äußerung, dass der Stadtbezirk Linden-Limmer kein "Nazi-Problem" habe. Ferner berichtete sie von einer Anhörung im Rat zu dem Thema und sagte, dass sie sich auch in dem Gremium gegen Rechtsradikalismus und gegen diesen unterstützende Gruppierungen positioniert habe. Sie erwähnte, dass es im Rat einen Ansprechpartner, der sich intensiv mit dem Thema beschäftige, gebe und dieser sicherlich auch für diesbezügliche Fragen zur Verfügung stehe.

Bezirksratsfrau Schmalz wies darauf hin, dass die Gelder für Öffentlichkeitsarbeit und damit für interessierte BürgerInnen im Stadtteil verwendet werden sollen. Sie richtete an Bezirksratsfrau Steingrube die Bitte, dem Antrag zuzustimmen.

Bezirksbürgermeister Grube äußerte, dass er den Wunsch gehabt habe, dass ausnahmslos alle Bezirksratsmitglieder den Antrag unterstützen. Dieses Ziel sei nunmehr nicht erreicht worden. Er machte darauf aufmerksam, dass überregional an dem Thema Interessierte die Beschlüsse des Stadtbezirksrates Linden-Limmer aufmerksam verfolgen würden.

Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag zur Abstimmung.

17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bezirksratsherr Schimke beantragte die schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Der Bezirksrat verständigte sich einvernehmlich auf das schriftliche Verfahren zur Beantwortung der Anfragen.


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Auf der Linie 700 fahren nicht nur Niederflurbusse mit Rampe
(Drucks. Nr. 15-0646/2012)

Bis zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie 10 sind mobilitätseingeschränkte Menschen in Limmer und Linden-Nord auf die Buslinie 700 angewiesen. Auf den Fahrplänen an den Haltestellen der Linie 700 findet sich der Hinweis: „Auf dieser Linie verkehren nur Niederflurbusse mit Rampe“. Dieser Hinweis ist unzutreffend, weil auf der Linie 700 auch Busse von Subunternehmern eingesetzt werden, die von mobilitätseingeschränkten Menschen wegen fehlender Rampe nicht genutzt werden können. Die Fahrt mit der Linie 700 wird für diese Menschen zum Lotteriespiel.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Seit wann ist dieser Sachverhalt bekannt?
2. Warum werden auf der Linie 700 Fahrzeuge von Subunternehmern eingesetzt?
3. Was ist bislang veranlasst worden, um den Einsatz unzureichender Busse auf der Linie 700 abzustellen und den Einsatz ausschließlich barrierefreier Fahrzeuge auf der Linie 700 sicherzustellen?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Firma RegioBus Hannover GmbH zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die RegioBus GmbH beantwortet die Fragen Nr. 1.
bis 3. zusammenfassend wie Folgt:

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2010 kommen auf allen Fahrten der RegioBus-Linie 700, die die Stadtteile Linden-Limmer und Ahlem bedienen, ausschließlich Niederflurbusse mit Rampen zum Einsatz. Im Interesse mobilitätseingeschränkter Fahrgäste hat die RegioBus GmbH mit dieser Maßnahme, die auch für die Linien 300 und 500 gilt, die bisherige Notwendigkeit einer vorherigen telefonischen Anmeldung abgelöst. Diese Regelung gilt sowohl für die eigenen Busse der RegioBus GmbH als auch für die weiterhin in geringem Umfang eingesetzten Fahrzeuge von Subunternehmern. Subunternehmerfahrzeuge, die auf der Linie 700 eingesetzt werden, erfüllen im Übrigen vergleichbar hohe Qualitätsstandards wie die Fahrzeuge der RegioBus GmbH.
Die Anfrage erweckt den Eindruck, dass Subunternehmerfahrzeuge mit "fehlender Rampe" gleichgesetzt werden. Dies ist nicht zutreffend.
Die RegioBus GmbH kann sich die Beschwerde, die der Anfrage offensichtlich zugrunde liegt, allenfalls damit erklären, dass im Einzelfall (z.B. Ausfall des regulären Fahrzeuges wegen notwendiger Reparaturarbeiten) ein anderes Fahrzeug eingesetzt wurde. Weil aber auch die Reservefahrzeuge, die auf der Linie 700 zum Einsatz kommen, durchweg mit Rampen ausgerüstet sind, sollte dieser Fall nicht auftreten. Konkrete und aktuelle Beschwerden zu fehlenden Rampen liegen der RegioBus GmbH nicht vor.
Abschließend wird auf das bekannte Problem der für eine Barrierefreiheit erforderlichen Haltestelleninfrastruktur hingewiesen. Vor allem an den Haltestellen in der Limmerstraße ist aufgrund fehlender Hochborde trotz der eingesetzten Niederflurfahrzeuge mit Rampe derzeit keine Barrierefreiheit gegeben.


TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Welche Alternativen wurden für die Zukunft der Fahrradstraße in der Pfarrlandstraße entwickelt
(Drucks. Nr. 15-0677/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme wurden bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt, die zu Lasten des Radverkehrs („Leitbild Radverkehr“) gehen würden:
Beispiel zum Punkt: B STADTVERTRÄGLICHKEIT
Der vorgeschlagene Standort für die Haltestelle Leinaustraße, zwischen der Stadtsparkasse und Edeka, liegt vor der Fahrradstraße Pfarrlandstraße, die die wichtigste Verbindung für Radfahrer/innen zwischen den Stadtteilen Linden und Nordstadt (mit einer ausgesprochen hohen täglichen Nutzerzahl) ist. Diese Verbindung ist in der Lage alternativlos, da auch die nächstmögliche sinnvolle Achse (Otto-Wels-Str.) durch die Haltestelle verstellt ist. So werden die beiden umweltverträglichsten Verkehrsmittel der Zukunft (Bahn und Rad) unzulässig gegeneinander ausgespielt. Eine solche Weichenstellung widerspricht der im Leitbild Radverkehr festgelegten Forderung nach einer Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs. – Es ist festzustellen, dass für eine Niederflurhaltestelle die alte Lage der Haltestelle im Bereich zwischen Leinau- und Nedderfeldstraße besser geeignet und problemlos umsetzbar ist, da die beiden hier noch verbliebenen Einfahrten entbehrlich, nicht mehr genutzt und/oder bei den Eigentümern ablösbar sind.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:
1. Welche Alternativen wurden für die Fahrradstraße Pfarrlandstraße entwickelt?
2. Falls keine Alternativen vorliegen, warum blieb dieser wesentliche Aspekt unberücksichtigt und wie verhält er sich zu den Plänen einer Förderung des Radverkehrs?
3. Wann soll dieser Aspekt bewertet werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu 1.:
Der bisherige Haltestellenstandort wurde für beide Varianten (Niederflur und Hochflur) untersucht und verworfen, weil acht Zufahrten bei dieser Haltestellenlage nicht mehr anfahrbar gewesen wären. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen in einem Planfeststellungsverfahren erschien eine veränderte Führung der Radverkehrsroute eher durchsetzbar zu sein, als acht Privatzufahrten zu schließen. Da von den Baukosten beide Lagen in etwa gleich teuer sind, wäre die Berücksichtigung einer Haltestellenvariante am alten Standort insgesamt für Niederflur nachteiliger gewesen, weil hierfür hohe Ablösekosten für die Zufahrten zu berücksichtigen gewesen wären, wobei nicht sicher gestellt wäre, ob eine Ablösung gegen den Willen der Eigentümer durchsetzbar sein würde. Der Straßenabschnitt, in denen die beiden Haltestellenvarianten geplant wurden, ist als Fußgängerzone gewidmet. Diese ist für die Zufahrt zu den Grundstücken, den Radverkehr, den ÖPNV und zu bestimmten Zeiten für den Lieferverkehr freigegeben. Die Fahrradstraße Pfarrlandstraße endet an der Kreuzung Pfarrlandstraße/Elisenstraße. Der fußläufige Verkehr hat ab dieser Kreuzung in Richtung Limmerstraße Vorrang, alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen Schritt fahren. Es besteht bei den vorliegenden Planungen keine Notwendigkeit, Alternativen für die Fahrradstraße zu entwickeln. Der zufließende Radverkehr von der Fahrradstraße in Richtung Limmerstraße ist erheblich und wird sowohl bei der Niederflur- als auch bei der Hochflurvariante durch die Bahnsteige unterbrochen bzw. zu Umwegen gezwungen. Alternativen für die Radverkehrsachse können ggf. im Rahmen der Genehmigungsplanung entwickelt werden.

Zu 2.:
Dieser Aspekt der Radverkehrsachse wurde in der Bewertungstabelle unter Punkt B5 „Verkehrsabwicklung“ bei dem Bewertungskriterium „Radverkehr“ berücksichtigt: Niederflurvariante: Queren über die Haltestellenlänge nicht möglich, Hochflurvariante: Queren über die Haltestellenlänge (inklusive der Rampen) nicht möglich. Radfahrerinnen und Radfahrer müssten sowohl um einen Hochbahnsteig als auch um die Gleisborde bei Niedrigbahnsteigen herumfahren. Für die Systementscheidung ist dieser Aspekt nicht relevant, da in beiden Fällen (Niederflur und Hochflur) im Rahmen der Genehmigungsplanung eine attraktive Lösung für die Radverkehrsroute gesucht werden sollte.

Zu 3.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.


TOP 9.2.2.
Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt
(Drucks. Nr. 15-0678/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme wurden bestimmte Aspekte - zu Lasten der Niederflurvariante – nicht berücksichtigt:

Beispiel zum Punkt: B STADTVERTRÄGLICHKEIT


Die Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten liegt in der Kurve am Küchengarten innerhalb eines möglichen Standorts für ein Gebäude, was noch im Rahmen der auslaufenden Sanierung Lindens als „städtebauliches Filetstück mit hoher Bedeutung für die Arrondierung des Küchengartens“ gepriesen wurde und „den Blockrand gegenüber des Heizkraftwerks sinnvoll schließen könnte“. Eine solche städtebauliche Bedeutung vorausgesetzt, würde durch diese Lage des HBS ein wertvolles Grundstück verloren gehen und hätte somit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen müssen. Das zu unterlassen, verzerrt die Bewertung zu Ungunsten der Niederflurvariante.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:


1. Wie hoch sind die Kosten für dieses Grundstück und sind sie in die Bewertung eingeflossen?
2. Ist das Grundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt entbehrlich, welche Bedeutung hat es für die Platzgestaltung des Küchengartens und wer hat diese Entscheidung wann getroffen?
3. Falls die Kosten nicht berücksichtigt wurden, warum unterblieb dieser wesentliche Aspekt, wann soll dieser Mangel beseitigt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu 1.:
Das Grundstück gehört der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und ist im Bebauungsplan Nr. 554 bzw. im Durchführungsplan Nr. 202 als Verkehrsfläche festgesetzt. Als Verkehrsflächen ausgewiesene Grundstücke werden bei Stadtbahnausbaumaßnahmen der infra von der LHH unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insofern wurden in diesem Fall keine Grunderwerbskosten angesetzt.

Zu 2.:
Der Bereich, an dem der Hochbahnsteig beispielhaft geplant wurde, liegt auf einer derzeit durch den B-Plan 554 bzw. den Durchführungsplan Nr. 202 festgesetzten Verkehrsfläche. Sollte die Entscheidung für einen Hochbahnsteig an dieser Stelle fallen und die LHH weiterhin die Bebauung dieses Bereichs verfolgen, dann würde eine anspruchsvolle städtebauliche Aufgabe zu lösen sein.


Einigkeit bestand darin, dass für den Fall keines Kompromisses, auf einen anderen Haltestellenstandort ausgewichen werden kann. Um in der Machbarkeitsuntersuchung die Hochflurvariante nicht zu bevorzugen, wurde die kostenintensivste Variante in die Bewertung übernommen.

Zu 3.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.


TOP 9.2.3.
Wurden die Kosten für eine Lösung / Verlagerung der Normaluhr innerhalb der Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten berücksichtigt
(Drucks. Nr. 15-0679/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme sind Mängel zu Lasten der Niederflurvariante auffällig.
Beispiel zum Punkt: B STADTVERTRÄGLICHKEIT
Innerhalb der Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten steht eine Normaluhr, die unter Denkmalschutz steht.
Diese Normaluhr ist die letzte verbliebene in der Limmerstraße und bedarf daher besonderer Beachtung. Sollte sie der Haltestelle „geopfert“ werden, ist mit den Denkmalschutzbehörden dafür frühzeitig eine Lösung, ggf. ein Alternativstandort zu suchen. Das ist bisher unterblieben.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die Kosten für eine Lösung vor Ort oder die Verlagerung der Normaluhr und sind sie in die Bewertung eingeflossen?
2. Falls die Kosten nicht berücksichtigt wurden, warum wurde dieser Aspekt außen vor gelassen?
3. Wann soll dieser Mangel beseitigt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu 1.:
Die Kostenschätzung wurde nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen – durchgeführt. Die Kostenschätzung wird auf der Grundlage der Vorplanung ermittelt. Sie basiert auf einer zeichnerischen Darstellung, aus der sich die bauenden Mengen ermitteln lassen. Diese Mengen werden über m² und m³ errechnet und unter Verwendung von Kostenkennzahlen von vergleichbaren Projekten geschätzt. Der Rückbau von Uhren, Reklametafeln etc. sind in den pauschal hoch angesetzten Einheitspreisen enthalten.
Das Versetzen der Normaluhr würde voraussichtlich einen vierstelligen Betrag kosten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden aufgrund des Detaillierungsgrades derartige Kosten grundsätzlich nicht separat aufgeführt, sie werden erst mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung und für den Finanzierungsantrag einzeln erfasst. Im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden für den Hochbahnsteig Küchengarten Gesamtkosten von ca. 2,7 Mio. € ermittelt, darin enthalten sind auch pauschal die Kosten für das Versetzen der Normaluhr.

Darüber hinaus enthält die Gesamtsumme auch noch eine Position von 108.000 € für „Unvorhergesehenes“.

Zu 2.:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie werden aufgrund des Detaillierungsgrades derartige Kosten grundsätzlich nicht separat aufgeführt. Es ist zum derzeitigen Planungsstand kein Mangel zu erkennen. Sollte es zur Entscheidung Hochflur kommen, ist mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH) abzustimmen, wie der Hochbahnsteig in die städtebauliche Zielplanung zur Neuordnung des Ihmezentrums und Umgebung integriert werden kann und ob und wo die Uhr einen neuen Standort erhält.

Zu 3.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.


TOP 9.2.4.
Warum wurde die fehlende Netzflexibilität der heute im Einsatz befindlichen Üstra-Fahrzeuge als Vorteil für Hochflur gewertet
(Drucks. Nr. 15-0680/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme sind Mängel zu Lasten der Niederflurvariante auffällig.
Beispiel zum Punkt: D VERKEHRLICHE KRITERIEN ÖPNV
Im Systemvergleich wird die Wichtigkeit der Netzflexibilität beschrieben und für die „alten“ Bahnen positiv bewertet, obwohl diese Annahme nicht zutrifft.
Zum Beispiel musste für eine Befahrbarkeit der Limmerstraße durch die „Silberpfeile“ der Baureihe TW 2000/2500 schon vor 15 Jahren die Fußgängerzone eingerichtet werden, da die Schienen auseinandergelegt wurden und so kein Platz für alle vorherigen Verkehrsarten blieb. Allerdings fährt dieser Fahrzeugtyp bis heute nicht in der Limmerstraße, da das Üstra-Netz nicht an allen nötigen Stellen für diesen Typ ausgebaut ist. – Auch auf den Linien 5, 9, 10 & 17 verkehren daher ausschließlich TW 6000. - Für den Typ TW 2000 und 2500 gilt die Netzflexibilität damit nicht, da sie wegen des nötigen größeren Gleisabstandes nicht auf allen Strecken des Stadtbahnnetzes eingesetzt werden können. – Auch für den neuen TW 3000 gilt die Netzflexibilität nicht, da er zusätzlich zum vorgenannten Problem nur auf Strecken eingesetzt werden kann, die komplett mit HBS ausgestattet sind!
Von vier heute täglich im Einsatz befindlichen Fahrzeugtypen (Grüne TW 6000 / TW 2000 und 2500 / TW 3000) ist nur einer auf allen Strecken einsetzbar, die Grüne TW 6000.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:
1. Warum wurde die schon heute eindeutig nicht vorhandene Netzflexibilität (siehe oben) als Vorteil gegenüber Niederflur gewertet?
2. Wann soll dieser Mangel beseitigt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:




Zu 1.:
Beim Kriterium „Netzflexibilität“ wird nicht als „Momentaufnahme“ der aktuelle Stand des Netzausbaus sondern die zukünftigen betrieblichen Möglichkeiten nach Abschluss des Ausbaus der D-Strecke beurteilt. Würden Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden, so gäbe es dauerhaft zwei unterschiedliche und inkompatible Fahrzeugtypen, die nur auf getrennten Netzen im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden könnten. Die noch nicht für den TW2000 nutzbaren Streckenabschnitte werden in den nächsten Jahren bei turnusmäßig anstehenden Grunderneuerungen aufgeweitet und können dann von allen Hochflurfahrzeugen im Fahrgastbetrieb befahren werden. Die neuen klapptrittstufenlosen Fahrzeuge werden zwar zunächst nicht auf allen Linien eingesetzt werden können, da noch nicht an Haltestellen Hochbahnsteige existieren, dafür können aber die Fahrzeuge mit Klapptrittstufen überall ohne Qualitätsverlust für die Fahrgäste eingesetzt werden.
Bei der Hochflurvariante bleibt die Netzflexibilität zwischen den Stadtbahnstrecken dauerhaft bestehen. Die Linie 17 kann weiterhin aus Ricklingen (A-Süd) auf die D-Strecke wechseln, auch die Option einer Linie von Ahlem (D-West) in den A-Tunnel bleibt erhalten. Alle Fahrzeuge können zukünftig alle Strecken befahren, Alternativrouten in die City bleiben erhalten. Damit bleibt eine hohe Flexibilität im Störungsfall oder bei Veranstaltungen gewahrt, der Nachtsternverkehr der Linie 10 könnte weiterhin durch den Tunnel geführt werden. Eine flexible Liniennetzgestaltung bleibt bei der Hochflurlösung auch für die Zukunft möglich. Insofern besteht ein ganz gravierender Unterschied in der Netzflexibilität.

Zu 2.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.


TOP 9.2.5.
Wurde die Stadtbahnverlängerung in die Wunstorfer Straße / Wunstorfer Landstraße in den Systementscheid Niederflur – Hochflur aufgenommen
(Drucks. Nr. 15-0681/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme wurden bestimmte Aspekte - zu Lasten des Niederflursystems - nicht berücksichtigt:
Beispiel zum Punkt: A WIRTSCHAFTLICHKEIT
Die Stadtbahnverlängerung in die Wunstorfer Straße / Wunstorfer Landstraße ist als langfristige Planung mit Untersuchungsbedarf Bestandteil des Nahverkehrsplans 2008. Sie ist damit als politischer Beschluss bindend, wurde aber augenscheinlich nicht beim Systementscheid berücksichtigt.
Eine solche Verlängerung als Ast einer D-Linie in Limmer hätte maßgebliche positive Folgen auf die Wirtschaftlichkeit einer Niederflurbahn, sie ist aber nicht in die Bewertung des Systemvergleichs eingeflossen. So wurde ein wesentlicher Vorteil für die Niederflurvariante in der Wirtschaftlichkeitsbewertung vernachlässigt.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:
1. Wurde diese Stadtbahnverlängerung im Systementscheid berücksichtigt und sind die möglichen positiven Auswirkungen auf Fahrgastzahlen, Anzahl der Bahnen / Anschaffungspreis etc. in die „Analyse differenzierter Einzelkriterien“ eingeflossen?
2. Falls nein, warum blieb dieser wesentliche Aspekt unberücksichtigt?
3. Wann soll die Bewertung nachgeholt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?


Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu1.:
Die verkehrswirtschaftliche Untersuchung zu einer möglichen Stadtbahnverlängerung Ahlem-Nord wird derzeit durchgeführt. Wie auch alle anderen Maßnahmen, die im aktuellen Nahverkehrsplan der Region Hannover mit einem Untersuchungsvermerk belegt sind, wird die Maßnahme Ahlem-Nord isoliert bewertet. Daher wurde sie nicht bei der Untersuchung zur Entwicklung der Stadtbahnstrecke D berücksichtigt. Unterschiede zwischen der Niederflur- und der Hochflurvariante sind bei den Fahrgastzahlen und bei der Anzahl der Bahnen nicht zu erwarten. Da die Neubaukosten von Haltestellen im Niederflurfall in der Regel niedriger sind als im Hochflurfall, entstünde im Realisierungsfall einer Zweigstrecke nach Ahlem-Nord ein geringer Vorteil bei den Investitionskosten für die Niederflurvariante (geringere Bahnsteighöhe und kürzere Rampen).

Zu 2.:
Bis heute ist die verkehrswirtschaftliche Untersuchung dieser Strecke noch nicht abgeschlossen. Die Frage, ob eine Realisierung politisch gewünscht sei, ist noch völlig offen.

Zu 3.:
Ziel der Untersuchungen von Maßnahmen, die im Nahverkehrsplan der Region Hannover mit einem Untersuchungsvermerk belegt sind, ist die Feststellung einer möglichen Wirtschaftlichkeit. Daraus kann abgeleitet werden, welche Maßnahmen einem Realisierungsprozess zugeführt bzw. welche Maßnahmen fallengelassen werden. Das Ergebnis zur Stadtbahnverlängerung Ahlem-Nord ist offen und steht noch nicht fest. Es wird in den derzeit in der Aufstellung befindlichen Nahverkehrsplan aufgenommen.
Es gibt insofern keine Notwendigkeit und auch zeitlich keine Möglichkeit, die Ergebnisse in die Bewertung der Arbeitsgruppe zum Systemvergleich mit einfließen zu lassen.


TOP 9.2.6.
Warum wurden Realisierungshorizonte einseitig zu Lasten der Niederflurvarianten dargestellt
(Drucks. Nr. 15-0682/2012)

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme sind Mängel zu Lasten der Niederflurvariante auffällig.
Beispiel zum Punkt: E REALISIERUNG
Für die Realisierung von Hochflur wird im Systemvergleich gesagt: „Nach dem notwendigen Streckenausbau und dem Bau von Hochbahnsteigen könnten bei der Variante Hochflur zusätzliche barrierefreie Fahrtbeziehungen auch vor 2017 erstellt werden.“
Vernachlässigt wird die Tatsache das die bisherige Finanzplanung und erforderlichen Planungsabläufe real eine Umsetzung von HBS innerhalb dieses Zeitrahmens nicht ermöglichen. Würde allerdings eine zeitnahe Anschaffung der Niederflurbahnen erfolgen, könnten sie unverzüglich auf allen oberirdischen Linien eingesetzt werden, da dazu keineswegs der vorherige Abbau der bisherigen HBS erforderlich wäre, sondern unter zu Hilfenahme von Behelfshaltepunkten neben den jetzigen Haltestellen gehalten werden könnte. An allen anderen Haltestellen kann auch ohne die vorherige Einrichtung von Niederflurhaltestellen gehalten werden, da die dann vorhandenen geringen Einstiegshöhen schon eine deutliche Verbesserung gegenüber den heutigen Bedingungen sind.
Daher wäre es durchaus eine politisch und fiskalisch sinnvolle Entscheidung, den Zeitpunkt der Anschaffung von Niederflurbahnen zu beschleunigen.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:
1. Auf welchen politischen Beschlüssen und mit welcher finanziellen Ausstattung basiert die Annahme, hochflurbasierte barrierefreie Fahrtbeziehungen auch vor 2017 umsetzen zu können?
2. Würden entsprechende Beschlüsse zur Finanzierung von niederflurbasierten Lösungen nicht eine zeitgleiche Umsetzung (also vor 2017) ermöglichen?
3. Wann soll dieser Mangel beseitigt werden und in die Bewertung eingehen?

Antwort erfolgt schriftlich.

Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu 1.:
Die Aussage in der Bewertungstabelle unter Punkt E13 „Realisierungshorizont“ lautet, dass mit einem behindertengerechten Haltestellenausbau im Hochflursystem nicht vor 2014 begonnen werden kann. Diese Aussage berücksichtigt den üblichen Planungsvorlauf und den Zeitbedarf für die erforderlichen Genehmigungsverfahren. Unter Punkt 6 der Regionsdrucksache 0200 (III) IDs wurde darauf hingewiesen, dass ein vorgezogener Ausbau von einzelnen Haltestellen in Linden-Nord von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängig ist. Hierzu gibt es noch keine konkreten Beschlüsse.

Zu 2.:
Nein, bei einem Systemwechsel zum Niederflursystem müsste zunächst die grundsätzliche Förderfähigkeit in einem volkswirtschaftlichen Variantenvergleich geklärt werden (vergleiche Punkt 9 der Regionsdrucksache). Hierzu sind beide Systeme einschließlich ihres Streckenverlaufs in der Innenstadt durchzuplanen, inhaltlich bzw. städtebaulich abzustimmen und Förderanträge zu stellen. Bei einem Niederflursystem würde eine Fahrzeugentwicklung und Ausschreibung sicher erst dann gestartet werden können, wenn die grundsätzliche Förderfähigkeit geklärt ist. Dieser „Startpunkt“ liegt deutlich weiter in der Zukunft als ein möglicher Beginn des Streckenumbaus im Hochflursystem. Entsprechende Beschlüsse zur Finanzierung von niederflurbasierten Lösungen können demnach nicht so frühzeitig getroffen werden, dass eine Zeitgleichheit bei der Realisierung in den verschiedenen Systemen erreicht werden kann. Im Übrigen wären bei der Hochflurlösung bereits mit dem barrierefreien Ausbau von zwei Haltestelle in der Innenstadt (Goetheplatz und Steintor) sofort barrierefreie Fahrtbeziehungen zwischen Ahlem (Endpunkt bzw. Haltestelle Ehrhartstr.), Limmer (Haltestelle Brunnenstr.) und Innenstadt (Steintor bzw. Aegi) möglich, mit dem Ausbau einer weiteren Haltestelle (z.B. Küchengarten) zusätzlich auch zwischen Linden-Nord und der Innenstadt. Um dies auch bei der Niederflurlösung zu ermöglichen, müssten nicht nur diese Haltestellen ausgebaut werden, sondern auch zusätzlich drei Hochbahnsteige abgerissen und als Niedrigbahnsteig neugebaut werden sowie die ersten Niederflurfahrzeuge ausgeliefert sein. Daher wären nach Einschätzung der Arbeitsgruppe barrierefreie Fahrtbeziehungen bei der Hochflurlösung mindestens drei Jahre eher möglich als bei einer Niederflurlösung.

Zu 3.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.



TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters verzichtete auf einen Bericht.


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Bericht des Stadtbezirksmanagements erfolgt schriftlich.

1. Anti-Littering-Kampagne

Um dem Problem des „Litterings“ – dem Wegwerfen von Müll auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen – entgegen zu wirken, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (aha) in Zusammenarbeit mit der Stadt eine Kampagne gestartet, die sich vor allem an die Zielgruppe junger Menschen richtet. Unter dem Motto „Meine Stadt - halte ich sauber“ werben Botschafter dafür, Bewusstsein für eine saubere Stadt zu schaffen. Neben der Nutzung von Medien wie Internet (www.fuer-meine-stadt.de) und facebook (www.facebook.com/fuermeinestadt) mit „Mitmach-Angeboten“ sind das Bekleben der großen Abfallstandbehälter mit dem Motto „Meine Stadt - halte ich sauber“ und der Aushang von Plakaten in Schaufenstern in den Gebieten, die in die Kampagne einbezogen worden sind – dazu gehört auch die Limmerstraße – Bestandteil der Kampagne, die bis zum Herbst läuft. Dank gilt der „Aktion Limmerstraße e. V.“ und den Geschäftsleuten der Limmerstraße, die sich durch den Aushang der Plakate aktiv beteiligen wollen und damit ein gemeinsames Anliegen unterstützen. Durch Kontakt zwischen dem Stadtbezirksmanagement und aha konnte zudem die Aufstellung von jeweils zwei zusätzlichen Abfallstandcontainern in der Leinau- und der Nedderfeldstraße („Laufwege“ bei Veranstaltungen von der Limmerstraße zum Faust-Gelände) – mit Start der Kampagne und der Aufschrift „Meine Stadt - halte ich sauber“ – erreicht werden.

2. 150 Jahre Lindener Bergfriedhof

Kurze Ankündigung, dass in diesem Jahr das Jubiläum „150 Jahre Lindener Bergfriedhof“ ansteht; dazu wird es eine vom Verein Quartier e. V. und dem Bereich Städtische Friedhöfe gemeinsam vorbereitete Veranstaltungsreihe geben. Auftakt ist am Freitag, dem 23. März 2012, die „MixTour Lindener Berg“, bei der als Schwerpunkt der Friedhof besucht wird; am nächsten Freitag, dem 30. März 2012, schließt sich dann eine Führung unter dem Titel „Ein Friedhof ’macht blau‘ – die Scilla-Blüte“ an. Es wird dann u. a. einen Baumrundgang im Juni und ein großes Jubiläumsfest im September geben; den Flyer mit dem vollständigen Programm erhalten alle Bezirksratsmitglieder.

3. Parkplatz Fössestraße
Im Zusammenhang mit einer Anfrage im Bezirksrat in der Sitzung am 25.01.2012 zur Parkplatzsituation hat die Verwaltung – wie in der Antwort zugesagt – auf die freien Stellplätze auf dem städt. Grundstück an der Fössestraße in „HalloLindenLimmer“, dem „Lindenspiegel“ und im eigenen Internetportal für den Stadtbezirk Linden-Limmer hingewiesen. Dies hat zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass inzwischen alle Stellplätze dort vermietet sind; für weitere Interessentinnen und Interessenten wird bereits eine „Nachrückerliste“ geführt.




Bezirksbürgermeister Grube schloss die Sitzung um 23.15 Uhr.


Für das Protokoll:







Grube Sufin
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin