Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.03.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.03.2012)
Protokoll (erschienen am 04.12.2013)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 16.03.2012

PROTOKOLL

5. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch, 14. März 2012, Stadtteilzentrum KroKuS, Großer Saal, Thie 6, 30539 Hannover

Beginn: 18:37 Uhr
Ende: 23:32 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Achterberg (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (WfH)
Bezirksratsfrau Barke (SPD)
Bezirksratsfrau Bergmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Dahlmann (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsfrau Großekathöfer (CDU)
Bezirksratsfrau Heesen (CDU)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Meinecke (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bruns)
Beigeordneter Klie
Bürgermeisterin Kramarek
(Ratsherr Neudahm)

Verwaltung:
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Glawe FB Fachbereich Bibliothek und Schule
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Feierabend FB Wirtschaft

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. A N F R A G E N

3.1. der SPD-Fraktion

3.1.5. Betreuung von Schulkindern aus dem Bereich Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0562/2012)

3.1.2. Maßnahmen im Straßenverkehr
(Drucks. Nr. 15-0559/2012)

3.1.3. Schulwegsicherung vor der Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0560/2012)

3.1.4. Schulwegsicherheit und Tempo 30 vor der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0561/2012)

3.1.1. Regenrückhaltebecken Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-0518/2012)

3.2. der CDU-Fraktion

3.2.1. Bebauungsplan 1764 östliche Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-0538/2012)

3.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3.3.1. Altablagerungen Ansiedlungsfläche Distributionszentrum / östliche
Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-0540/2012)

3.3.2. Verwertung der Hochofenschlacke (HOS) Ansiedlungsfläche
Distributionszentrum / Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0542/2012)

3.3.3. Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Flächeverkaufs Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0543/2012)

3.3.4. Stellungnahme des BUND zum Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0545/2012)

3.3.5. Gewerbesteuereinnahmen Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0546/2012)

3.3.6. LKW-Verkehrslenkung nach Ansiedlung Distributionszentrum zu Messezeiten
(Drucks. Nr. 15-0547/2012)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Gutachterbefragung zu den Bauleitplanverfahren östliche Weltausstellungsallee - auf Wunsch des Bezirksrates-

6. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung


7. Bericht des Stadtbezirksmanagements

8. E N T S C H E I D U N G E N

9. Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0499/2012 mit 4 Anlagen)

10. A N H Ö R U N G E N

10.3. 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)

10.4. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

10.1. Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)

10.1.1. Zusatzantrag:
zu DS 0199/2012- Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet-

(Drucks. Nr. 15-0570/2012)

10.1.2. Zusatzantrag zu Drucksache Nr. 0199/2012: Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0717/2012)

10.1.3. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0199/2012
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0716/2012)

10.2. Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 0267/2012 mit 3 Anlagen)

10.2.1. Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 0267/2012: Änderung der Schuleinzugsbereiche
(Drucks. Nr. 15-0712/2012)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. Streckenverbot Tempo 30 in der Langen-Hop-Straße zwischen Döhrbruch und Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0273/2012)

11.1.1.1. Änderungsantrag zu DS 15-0273/2012
(Drucks. Nr. 15-0571/2012)

11.1.2. Haltelinie Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0567/2012)

11.1.3. Treppe des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0568/2012)

11.1.4. Klönschnack in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0569/2012)

11.1.5. Betreuungsplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0718/2012)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover,
hier: § 10 Abs. 1 Ziff. 2.2
Einfügen der Plangenehmigung als weiteres förmliches Verwaltungsverfahren
(Drucks. Nr. 15-0566/2012)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Gemeinsamer Antrag: Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates –
Zuwendung an den KronsbergChöre e. V.
(Drucks. Nr. 15-0572/2012)

12.2. Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates –
Zuwendung an das Spielhaus KroKuLino
(Drucks. Nr. 15-0715/2012)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
TOP 10.1.2.: Zusatzantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache Nr. 0199/2012:
Containern auf Wertstoffinseln
TOP 10.1.3.: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucksache Nr. 0199/2012:
Container auf Werstoffinseln
TOP 11.1.5.: Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion „Betreuungsplätze im Stadtbezirk“
TOP 12.2.: Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag: Zuwendung an das Spielhaus Krokolino

Veränderungen Reihenfolge der Tagesordnung:
TOP 3.1.5: wird vorgezogen + mit TOP 3.1.1. in der Reihenfolge getauscht
TOP 10.3. und TOP 10.4.: werden vorgezogen
Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Berichtet

TOP 3.
A N F R A G E N

TOP 3.1.
der SPD-Fraktion

TOP 3.1.5.
Betreuung von Schulkindern aus dem Bereich Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0562/2012)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Die Versorgung der Wohnquartiere am Kronsberg mit (auch wohnortnahen) Betreuungsplätzen für Schulkinder ist offensichtlich in höchstem Maße unzureichend. Dabei wird schon davon ausgegangen, dass nicht für alle Kinder im Grundschulalter ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll. Das wenigstens ist wohl die aktuelle Situation am 23. Februar 2012, die im Familienzentrum Papenkamp in einer Matrix (Anlage) aufgezeigt wurde. Für die nächsten Jahre wird darüber hinaus mit einem weiteren Ansteigen des Betreuungsbedarfs gerechnet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welcher Weise überrascht die in der Anlage wiedergegebene Matrix in diesem kinderreichen Siedlungsgebiet z. B. im Hinblick auf eine unbekannte hohe Nachfrage, auf unerwarteten Zuzug, auf eine Nichtvorhersehbarkeit, auf Abweichungen bei den Prognosewerten?
2. In welchem Zusammenhang ist die Verwaltung auf dieses hohe Nachfragepotential erstmalig aufmerksam geworden – mit der daraus im Kontext abgeleiteten und darzustellenden Aufgabe, entsprechende erfolgswirksame und nachhaltige Konzepte zu entwickeln und umzusetzen?
3. In welcher Weise soll nun kurzfristig und nachhaltig die prekäre Schulkinderbetreuungssituation überwunden werden, auch mit Darstellung der zeitlichen Vorstellung z. B. durch vorübergehende Schaffung von Hortplätzen in Containern, durch Aufhebung der Schuleinzugsbereiche und Sicherung der Schülerbeförderung, durch vorübergehende Einrichtung von weiteren Schulklassen mit einem Ganztagsschulangebot im Stadtbezirk, durch Unterstützung von Tagespflegeeinrichtungen, auch Großtagespflegeeinrichtungen, durch umgehenden Ausbau der Grundschule an der Feldbuschwende zu einer Ganztagsschule, durch Benennung eines Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin für die Koordination der Betreuungsplätze in der näheren und weiteren Umgebung und zur Vermittlung dieser Plätze?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2013 stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Die Erfüllung dieser Aufgabe hat für die Verwaltung neben der Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz derzeit Priorität.
Im Bereich der Schulkinderbetreuung liegt weiterhin bekanntermaßen der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Ganztagsgrundschulen.
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gibt es zurzeit 3 Grundschulen. Die Grundschulen Wasserkampstraße und Am Sandberge sind Ganztagsschulen, die im Rahmen ihrer festgelegten Zügigkeit Schülerinnen und Schüler im Ganztag ohne Ausnahmegenehmigung aufnehmen können. Wann die Grundschule An der Feldbuschwende in den Ganztag gehen kann, ist zurzeit noch offen.

Hinweise auf die Problematik einer höheren Anzahl von Schulkindern im Bereich Kronsberg, welche voraussichtlich zum 01.08.2012 keinen Hortplatz bekommen können, wurden im August letzten Jahres erstmalig der Verwaltung bekannt. Ein Gesprächstermin hierzu, an dem der städt. Stadtbezirksmanager sowie Vertreter der städt. Sachgebiete Kita-Planung, Jugendbildungskoordination, Familienservicebüro und des Stadtteilzentrums KroKus teilnahmen, fand am 31.08.2011 statt. Ein konkretes Handlungskonzept konnte jedoch nicht erarbeitet werden, u. a. weil keine zusätzlichen Haushaltsmittel für weitere Hortplätze zur Verfügung stehen.

Die nachschulische Betreuung von Kindern im Grundschulalter stellt keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Gleichwohl ist die Verwaltung bestrebt, auch für Schulkinder ein Betreuungsangebot vorzuhalten, welches den Bedarfssituationen von Eltern entgegen kommt. Ein weiterer Ausbau an zusätzlichen Hortplätzen mit städtischer Förderung kann jedoch nicht erfolgen.
Mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache Nr.: 1023/2011 wurde beschlossen, 80 Hortplätze in solchen Stadtteilen anzusiedeln, in denen der Betreuungsbedarf noch nicht gedeckt werden kann. Der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode weist bereits gegenwärtig eine vergleichsweise gute Versorgung mit Ganztagsschulplätzen auf. Gleichwohl wird die Verwaltung prüfen, ob in begrenztem Rahmen Verlagerungsmöglichkeiten für Hortplätze im Einzugsbereich der GS An der Feldbuschwende bestehen.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden zurzeit 67 Kinder durch 29 Tagespflegepersonen betreut.
Davon werden 23 Plätze durch 3 Großtagespflegestellen bereit gestellt. Nur 5 Tagespflegepersonen bieten u. a. auch Betreuungsplätze für Schulkinder an.
Die Erfahrungen in der Kindertagespflege zeigen, dass es recht selten ist, dass „Tagespflegemütter“ oder auch „Tagespflegeväter“ Betreuungsplätze für Schulkinder anbieten, da der Betreuungsbedarf sich hier nur auf die sogenannten „Randstunden“ nach und vor dem Schulbesuch bezieht.

Für Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind im Anschluss an die Schule gefunden haben, gibt es dennoch die Möglichkeit, sich an das städtische Familien-Service-Büro zu wenden. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in jedem Einzelfall nach individuellen Lösungen suchen, um für die betroffenen Kinder eine Betreuung sicher zu stellen und ggf. eventuelle Betreuungslücken mit Hilfe von Tagespflegepersonen zu schließen.

In welchem Zeitraum eine weitere Prüfung erfolgen wird, wie von Bezirksratsherrn Konietzny nachgefragt, wird Herr Just sich erkundigen und dem Bezirksrat mitteilen.

Die zu Sachverständigen vom Bezirksrat berufenen ElternvertreterInnen, Elternbeirat des Paritätischen Familienzentrums Papenkamp / Elternbeirat der DRK-KiTa Brockfeldzwerge, tragen zu dieser Anfrage ein Statement vor. Dieses wird vorgelesen und wurde allen Bezirksratsangehörigen zuvor als Tischvorlage ausgehändigt (siehe Anlage). Unterstützung erhalten die Eltern von Ihren Kindern die sie bei Ihrem Beitrag tatkräftig mit unterstützen.


TOP 3.1.2.
Maßnahmen im Straßenverkehr
(Drucks. Nr. 15-0559/2012)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushalt 2012 wurde eine Reihe von Maßnahmen im Straßenverkehr zur Umsetzung, zumeist vorerst zu einer planerischen Bearbeitung vorgeschlagen. Dazu gehören der Ausbau der Brabeckstraße nördlich der Anecampstraße / Am Sandberge und die Umgestaltung des Wülferoder Platzes. Überdies ist die Emslandstraße weiterhin eine Hauptverkehrsstraße.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie steht es jetzt mit den Aktivitäten zum Thema „Brabeckstraße“ (auch mit Darstellung der zeitlichen Überlegungen)?
2. Wann, wie und auf welcher Basis können die früheren Überlegungen zur Umgestaltung des Wülferoder Platzes vorgestellt werden, um den Wiedereinstieg in die Diskussion über eine Verbesserung der Verhältnisse im Dorfkern von Wülferode zu schaffen?
3. Wann wird die Emslandstraße aus dem System der städtischen Hauptverkehrsstraßen eliminiert?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

TOP 3.1.3.
Schulwegsicherung vor der Grundschule Am Sandberge
(Drucks. Nr. 15-0560/2012)

Bezirksratsfrau Dahlmann trug folgende Anfrage vor:

Die Sicherung der Kinder allgemein vor Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere der Schulkinder auf den Wegen zur und vor der Grundschule, sind der Landeshauptstadt Hannover ein besonderes Anliegen. Die Grundschule Am Sandberge liegt an zwei Hauptverkehrsstraßen, wobei die am Eingangsbereich (Am Sandberge) eine maßgeblich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtete Gestaltung wohl in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfahren hat.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Gestaltung müsste die Straße Am Sandberge nach heutigen Kriterien, maßgeblich der Sicherheit der Kinder, aufweisen (konzeptionelle, möglichst zeichnerische Darstellung)?
2. In welcher Weise könnten die erwarteten Veränderungen des Straßenraumes wann umgesetzt werden?
3. Welche Beteiligungen der interessierten Öffentlichkeit werden ggf. in Betracht gezogen?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der heutigen Gestaltung der Straße sind wesentliche Maßnahmen zur Sicherheit, nicht nur für Schulkinder, vorhanden. Die Querungshilfen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mit Mittelinsel, lichtsignalgeregelter Überweg im Knotenpunkt sowie Schutzgitterbarriere im Bereich des Schuleinganges entsprechen heutigem Gestaltungsstandard.
Der Optimierung bedarf die Straßenraumgestaltung. Die durch den Autoverkehr bestimmte Fahrbahnbreite ist nicht mehr zeitgemäß.
Nach heutigem Gestaltungsansatz erfolgt eine Umgestaltung des Straßenraumes ganzheitlich. Die erforderliche Breite der Seitenräume orientiert sich nach ihren Funktionen und Proportionen. Sie führen Gehwege, Aufenthalts- und Parkraum und integrieren straßenbegleitendes Grün. Für den Kfz-Verkehr verbleibt die städtebaulich mögliche und verkehrlich notwendige Fahrbahnbreite. Vor dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt ist aus Gründen der Verkehrsicherheit eine separate Linkabbiegespur vorzusehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine derartige Neugestaltung der Verkehrsfläche ist nur mit erheblichem wirtschaftlichen Aufwand zu realisieren. In der Regel steht der Zeitpunkt für eine Umgestaltung an, wenn für die Straße eine Grunderneuerung erforderlich wird. Anlass für einen vorzeitigen Umbau wäre das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes oder ein umfangreicher Leitungsbau mit erheblichem Eingriff in die bestehende Verkehrsflächensubstanz.

Eine in diesem Fall ganzheitliche Planung könnte nur im Zusammenhang mit dem Anlieger Schule und der schulbezogenen Flächennutzung entwickelt werden. Insofern bestehen durchaus zu beachtende Wechselbeziehungen zwischen anliegender Flächennutzung und Straßenraum. Ein Konzept ist kurzfristig nicht zu erstellen und kann nur wie bereits erläutert, mit Einbeziehung der Schule entwickelt werden.

Im Übrigen ist bereits vorgesehen, den mit Tempo-30 km/h ausgeschilderten Bereich auf Höhe der Schule kurzfristig noch auszuweiten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Planungen von Umgestaltungsmaßnahmen werden den Vertretern der politischen Gremien, z. B. Bezirksrat, Bauausschuss, vorgestellt. Insbesondere durch das Gremium Bezirksrat besteht eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit.

Bezirksratsfrau Stittgen wollte wissen, wie weit die 30- er Zone ausgeweitet werde. Diesbezüglich wird sich Stadtbezirksmanager Just bei der Straßenverkehrsbehörde erkundigen und das Ergebnis dieser Nachfrage dem Bezirksrat zukommen lassen.


TOP 3.1.4.
Schulwegsicherheit und Tempo 30 vor der IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0561/2012)

Bezirksratsfrau Ehrlich trug folgende Anfrage vor:

Die Sicherung der Schulkinder auf den Wegen zur und von der Schule sind nicht nur der Landeshauptstadt Hannover ein besonderes Anliegen. Viele Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule (IGS) Kronsberg benutzen die Straßenbahn, die ihre nächste Haltestelle in einiger, allerdings fußläufiger Entfernung, aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite hat. Die Überquerung der Kattenbrookstrift ist dabei nicht immer konfliktfrei, auch trotz der Lichtsignalanlagen zwischen Fußweg und Hochbahnsteig.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Aktivitäten liegen vor und sind angezeigt, vor dem Gefahrenbereich in der Kattenbrookstrift, also zwischen Schule und Haltestelle, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Straße auf höchstens 30 km/h zu begrenzen?
2. Welche anderen Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf diesem Fußweg zwischen Schule und Haltestelle sind noch vernunftgeboten zu erledigen (z. B. Beseitigung von Sichtbarrieren)?

Herr Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Anfrage bezieht sich auf den Abschnitt der Kattenbrookstrift zwischen der nördlich der Einmündung Weinkampswende gelegenen Stadtbahnhaltestelle und der IGS Kronsberg.

Alle Schüler, die mit der Stadtbahn zur IGS Kronsberg kommen, queren den Kattenbrookstrift direkt an der Lichtsignalanlage am Abgang des Hochbahnsteiges nördlich der Einmündung Weinkampswende. Es gibt keine sichere Querungsmöglichkeit einer Straße für Fußgänger als an einer Lichtsignalanlage.

Alle Schüler, die mit dem Fahrrad zur IGS Kronsberg kommen, befahren den Kattenbrookstrift auf dem in beiden Richtungen befahrbaren Radweg auf der Ostseite (Schulseite!). Diese Schüler queren den Kattenbrookstrift an keiner Stelle.

Alle Schüler, die als Fußgänger zur IGS Kronsberg kommen, gehen auf dem Gehweg auf der Ostseite (Schulseite!) des Kattenbrookstrifts, da es auf der Westseite des Kattenbrookstrifts weder eine Wohnbebauung noch einen Gehweg gibt. Auch diese Schüler queren den Kattenbrookstrift an keiner Stelle.

Alle Schüler, die die IGS Kronsberg erreichen möchten, tun dies also über die Nebenanlage (Gehweg oder Radweg) auf der Ostseite (Schulseite!) des Kattenbrookstrift. Hier befinden sich zwischen Nebenanlage und Fahrbahn auf der gesamten Länge Senkrechtparkbuchten mit einer Tiefe von 5,0 m. Daher sind die Schüler durch die Parkbuchten und die parkenden Fahrzeuge zusätzlich vor allen Eventualitäten geschützt, die sich sonst ergeben könnten, wenn die Nebenanlage direkt an die Fahrbahn grenzt.

Somit gibt es überhaupt keinen verkehrsicherheitsrelevanten Aspekt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kattenbrookstrift, die als Erschließungsstraße Teil des Vorbehaltsnetzes ist, in dem leistungsfähige, übergeordnete und Stadtteil verbindende Straßen zusammengefasst werden, von 50 km / h auf 30 km / h zu reduzieren.

TOP 3.1.1.
Regenrückhaltebecken Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-0518/2012)

Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:

Wie zwischenzeitlich aus allerlei Kanälen zu erfahren war, soll ein Regenrückhaltebecken in einer südlich der Seelhorst gelegenen Grünverbindung gebaut werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche wie begründeten Veränderungen haben sich im Einzugsbereich des geplanten Regenrückhaltebeckens Seelhorst und für einen zeitweise gedrosselten Wasserabfluss in den Unterlauf des Seelhorstbaches ergeben, dass sich daraus eine unabdingbare Notwendigkeit für den Bau eines Regenrückhaltebeckens ergibt?
2. Welche Entscheidungen, insbesondere auch in welchen förmlichen Verwaltungsverfahren, führten zu dem Ergebnis / sollen zu dem Ergebnis führen, dass mit welchen Maßgaben formaler und inhaltlicher Art ein Baurecht erreicht wurde / wird?
3. In welcher Form fand / findet die Beteiligung welcher örtlichen kommunalen Selbstverwaltungsgremien statt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das geplante RRB 3-Birkenweg dient der Rückhaltung des Regenwassers aus dem B-Plan 1425 "Börgerstr."
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gilt bereits seit einigen Jahren in Hannover das Prinzip, dass das vor einer Bebauung vorhandene natürliche Wasser- bzw. Grundwasser-Abflussregime weitestgehend auch für den Zustand nach der Bebauung zu erhalten und der Schutz des natürlichen Wasserhaushaltes zu gewährleisten ist. Daher gilt es prinzipiell, Regenwasser möglichst nahe am Entstehungsort zu versickern, zu speichern oder zu nutzen (siehe dazu Naturnaher Umgang mit Regenwasser, Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz, Heft 30, Hannover, Mai 2000).
Die Forderung zur Rückhaltung von Niederschlagswasser findet sich ausdrücklich auch in
§ 31d des Hochwasserschutzgesetzes, das seit 3.5.2005 in Kraft ist.
Der Rat der Landeshauptstadt hat dieses auch so in der Drucksache 1440/07 "Ökologische Standards beim Bauen" beschlossen.
Regenrückhaltung dient also dem Hochwasserschutz, der Vergleichmäßigung des Abflusses, soll auch in trockeneren Zeiten das Wasser länger vor Ort halten, zur Grundwasseranreicherung beitragen, Schadstoffe zurückhalten und eine Abdrift von Lebewesen im Gewässer bei Starkregen verhindern.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Beteiligung aller entscheidenden Genehmigungsgremien hat stattgefunden. Die Waldbehörde, Naturschutzbehörde und Wasserbehörde wurden eingebunden. Ende Januar wurde der Bezirksrat Döhren-Wülfel und der Eilenriedebeirat über die geplanten Fällungen zum Zwecke des Baus des Regenrückhaltebeckens informiert. Diese Entscheidung wurde mittlerweile zurückgestellt

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung prüft zurzeit, ob es möglich ist, das notwendige Regenrückhaltebecken an anderer Stelle zu errichten. Dafür kommt theoretisch eine Fläche infrage, die jedoch nach aktuellem B-Plan anders verplant ist. Die Klärung dieser Frage und die Meinungsbildung über das weitere Vorgehen erfordert einige Zeit. Wenn die Meinungsbildung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung eine Drucksache zum weiteren Vorgehen vorlegen.

TOP 3.2.
der CDU-Fraktion

TOP 3.2.1.
Bebauungsplan 1764 östliche Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-0538/2012)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Wie bereits bekannt, möchte sich ein großes Logistikunternehmen auf dem Gelände der östlichen Weltausstellungsallee ansiedeln. Die Lärmbelastungen werden sich für die Anwohner der naheliegenden Wohngebiete durch den zunehmenden Verkehr und das lärmintensive Logistikzentrum erheblich erhöhen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden vor Erstellung der vorliegenden Gutachten die letzen Messungen zur Lärmbelastung in Bemerode und auf dem Kronsberg durchgeführt und wie hoch waren damals die ermittelten Immissionswerte?
2. Von welchen Lärmmesswerten ist bei der Erstellung des schalltechnischen Gutachten ausgegangen worden, warum wurden keine aktuellen Messungen durchgeführt bzw. warum war eine dezidierte Erfassung der konkret vorhandenen Geräuschsituation (Emissionskataster) nicht Gegenstand der Untersuchung?
3. Welche Geräusch-Vorbelastung für Gewerbelärm hat der Gutachter bei seiner schalltechnischen Beurteilung angenommen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Landeshauptstadt Hannover führt keine Lärmmessungen durch. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung von Verkehrslärmimmissionen ist die Berechnung nach fest definierten Standards (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS90).

Die Landeshauptstadt Hannover hat nach dem o. g. Standard den Schallimmissionsplan 2009 für das Stadtgebiet berechnet. Diese Berechnung kommt für Bemerode im Bereich der Laatzener Straße und der Kattenbrookstrift zu geringeren Immissionswerten als im Gutachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen des Verkehrsgutachtens durchgeführten Verkehrszählungen zu höheren Verkehrszahlen führten und diese im Gutachten berücksichtigt wurden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit einer rechnerischen Prognose der zukünftigen Verhältnisse. Eine Messung kann nur den Bestand dokumentieren und ist daher für einen Vorher-Nachher-Vergleich nicht geeignet. Zudem geben Messungen immer nur eine Stichprobe der Verhältnisse wieder und sind sehr störanfällig.

Eine messtechnische Ermittlung der Vorbelastung durch Gewerbelärm würde im vorliegenden Fall nicht zu belastbaren Ergebnissen führen, weil die reine Gewerbelärmbelastung durch die deutlich höheren Verkehrslärmbelastungen überlagert wird und somit die einzelnen Lärmquellen im Bestand nicht differenziert werden könnten.

Das vom Gutachter durchgeführte Verfahren einer rechnerischen Berücksichtigung der Vorbelastung durch Gewerbelärm über den Ansatz bestimmter Emissionspegel sowie die abstrakte Berechnung des Planfalles mit flächenbezogenen Emissionspegel ist vergleichbar mit einem Emissionskataster.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Gutachter hat bei seinen Berechnungen die umliegenden Gewerbebetriebe als Vorbelastung durch Gewerbelärm berücksichtigt. Die Gewerbegebiete wurden dabei mit typischen Emissionspegeln angesetzt. Ergebnis des Gutachtens ist, dass eine Vorbelastung durch Gewerbelärm besteht und damit das neu hinzu kommende Gewerbe (Distributionszentrum) die Richtwerte (nach TA Lärm) nicht ganz ausschöpfen darf, sondern deutlich darunter liegen muss.

TOP 3.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 3.3.1.
Altablagerungen Ansiedlungsfläche Distributionszentrum / östliche
Weltausstellungsallee

(Drucks. Nr. 15-0540/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

In der Antwort der Verwaltung (DS Nr.15-2229/2011) zur Anfrage der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 23.11.2011,
Zitat: “Der Bereich der Altablagerung Bemerode wird nicht angetastet und daher auch
nicht Bestandteil des neuen Bebauungsplanes sein. Die Deutsche Messe AG wird die
Fläche weiterhin in der bisherigen Form als Parkplatz nutzen.”
ist festzustellen, dass die Verwaltung von ihrer bisherigen Aussage abrücken muss, da
das Gutachten der Ingenieursgesellschaft ICP empfiehlt, Maßnahmen zu treffen, die den
Austritt von Deponiegas verhindern.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch werden diese Maßnahmen veranschlagt?
2. Wer bezahlt diese Maßnahmen?
3. Beabsichtigt die Stadt die empfohlenen Maßnahmen dem Antragsteller im Rahmen
der Baugenehmigung aufzuerlegen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Angestrebt wird die Realisierung einer Gassperre, die in Form eines Schottergrabens baulich ausgestaltet wird, mit einem geschätzten finanziellen Aufwand von 70.000 €.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2. und 3.:
Über die Kostenübernahme wird im Lauf der konkreten Verhandlungen zwischen den Grundstückseigentümern LHH und Deutsche Messe AG sowie dem Investor zu verhandeln sein.

TOP 3.3.2.
Verwertung der Hochofenschlacke (HOS) Ansiedlungsfläche
Distributionszentrum / Kronsberg

(Drucks. Nr. 15-0542/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

Die im Gutachten der Firma GEO-data GmbH untersuchte Tragschicht aus Hochofenschlacke aus dem Bereich der Messeparkplätze Ost soll Wiederverwendung zur Gründung des Baukörpers finden. Hierbei sind baugesetzliche Beschränkungen zu beachten.
Die Gutachter gehen von einer anfallenden Gesamtmenge von 38 000 Kubikmetern aus.
Eine Verwertung als Tragschicht ist nur nach bautechnischen Erfordernissen zulässig.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wer bezahlt die HOS Entsorgung, wenn die bautechnische Verwertung zur Gründung
des Baukörpers keine vollständige Verwertung der anfallenden Menge zulässt?
2. Beabsichtigt die Stadt die Maßnahmen dem Antragsteller im Rahmen der
Baugenehmigung aufzuerlegen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die HOS-Entsorgung wird Gegenstand der Kaufvertragsverhandlungen sein.

TOP 3.3.3.
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Flächeverkaufs Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0543/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Flächenverkaufs im Ganzen in Abwägung zu
einer kleinteiligeren Veräußerung der Fläche halten wir die Offenlegung des Kaufpreises
für zwingend erforderlich.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Bis zu welcher maximalen Untergrenze will die Stadt den Kaufpreis pro qm
für das angebotene Areal realisieren?
2. Welche qm-Fläche wird insgesamt veräußert werden?
Eine Beantwortung der Frage zu 1. im nichtöffentlichen Teil der Bezirksratsitzung
am 14.03.2012 wird akzeptiert

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Kaufpreis wird nach Abschluss der Verhandlungen im Rahmen des Beschlussverfahrens zur Grundstücksverkaufsdrucksache genannt und zur Zustimmung vorgelegt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die zu veräußernde Grundstücksfläche wird eine Größe von max. 190.000 m² haben.

TOP 3.3.4.
Stellungnahme des BUND zum Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0545/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

In der Bezirksratssitzung am 08.02. wurde von Herrn Dr. Schlesier die Aussage gemacht,
eine Stellungnahme des BUND zum geplanten Distributionszentrum läge der Verwaltung vor.
Eine Nachfrage beim BUND ergab, dass die Stellungnahme noch nicht fertiggestellt sei.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wann erhielt der BUND die für die Stellungnahme benötigten Unterlagen?
2. Wann ist mit der Stellungnahme des BUND zu rechnen?
3. Wird die Stellungnahme des BUND zum Beschluss des weiteren Verfahrens abgewartet?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wurde dem BUND wie den Trägern öffentlicher Belange am 08.02.2012 zugeschickt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Stellungnahme liegt seit dem 05.03.2012 als E-Mail vor. Am 07.03.2012 wurde die Stellungnahme auf Wunsch aus dem Bezirksrat Döhren-Wülfel an die Stelle für Bezirksratsangelegeheiten mit der Bitte weitergeleitet, sie den Bezirksratsmitgliedern beider beteiligter Bezirksräte zur Kenntnis gegeben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Antwort der Verwaltung hat sich erübrigt:

Hinweis:
Die Stellungnahme des BUND wird in die abschließenden Abwägungen im Rahmen der Bauleitplanverfahren eingestellt. Das Abwägungsergebnis wird in die Drucksachen zum Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss und ggf. in die Pläne und ihre Begründungen aufgenommen.

TOP 3.3.5.
Gewerbesteuereinnahmen Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0546/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

Im Beurteilungsprozess der geplanten Ansiedlung eines Distributionszentrums im Bereich
südlicher Kronsberg in Bemerode / Mittelfeld erscheint uns nach wie vor eine Abwägung
von Argumenten im Sinne einer allgemeinen Kosten- Nutzenanalyse geboten.
Wir nehmen die Unverbindlichkeit und Substanzlosigkeit in der Verwaltungsantwort auf
unsere Anfrage in der Bezirksratssitzung vom 14.Dezember 2011 zu belastbaren Zahlen für
eine Abschätzung zukünftig zu generierender Steuereinnahmen zum Anlass, die Fragen
erneut zu stellen. Der Hinweis auf das Steuergeheimnis gem. § 30 Abgabenordnung ist
nicht geeignet, eine allgemeine Einschätzung des zu erwartenden Steueraufkommens zu
verweigern.
Das bisher nicht benannte Unternehmen beabsichtigt nach bisherigem Kenntnisstand ein
Hochlager zu betreiben. Solche Unternehmen arbeiten meist mit einer Vielzahl von Lagerarbeitern
(1000 Arbeitsplätze im Normalbetrieb sind avisiert), deren Verdienst erfahrungsgemäß
im unteren Bereich der Lohnskala angesiedelt ist. Da bei den durch die Ansiedlung zu
erwartenden kontinuierlichen Steuereinnahmen von einem Gewerbesteuerzerlegungsanteil
im Aufteilungsverhältnis der Lohnsummen vor Ort auszugehen ist, sind zur Abschätzung
dieser Einnahmen die Anzahl der tätigen Personen und deren zu erwartende Lohnsummen
(Lagerbeschäftigte, Verwaltung, Management), die mit einem unterschiedlichen Faktor der
Steuerberechnung zugrunde gelegt werden, zwingend nötig.
In diesem Zusammenhan fragen wir die Verwaltung:
1. Liegen der Verwaltung belastbare Zahlen über die Anzahl der Beschäftigten in den
einzelnen Bereichen vor?
2. Wurde eine Modellrechnung der zu erwartenden jährlichen Gewerbesteuereinnahmen
erstellt und mit welchem Ergebnis - oder ist dieses noch beabsichtigt?
3. Wurde eine Gewerbesteuervergleichsberechnung mit bereits in diesem Bereich
angesiedelten Unternehmen mit einer vergleichbaren Bezugsgröße (jährl. GwSt pro qm
Nutzfläche) durchgeführt und/oder ist dieses noch beabsichtigt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen bisher keine belastbaren Beschäftigtenzahlen vor.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nein, es wurde keine Berechnung erstellt. Dies ist auch nicht möglich, da weder bekannt ist, wie hoch der maßgebliche Gewinn nach dem Gewerbesteuergesetz wäre, noch in welchem Verhältnis eine Zerlegung des möglichen Gewinns erfolgen würde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Nein, es wurde keine Vergleichsberechnung erstellt. Die für die Festsetzung der Gewerbesteuer notwendigen Bemessungsgrundlagen können nur im Einzelfall festgestellt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen anderer Gewerbetreibender ist nicht möglich. Zudem verbietet das Steuergeheimnis den Abruf und die Weitergabe solcher Daten.

TOP 3.3.6.
LKW-Verkehrslenkung nach Ansiedlung Distributionszentrum zu Messezeiten
(Drucks. Nr. 15-0547/2012)

Bezirksratsfrau Bergmann trug folgende Anfrage vor:

In Hannover finden jährlich 10-13 Messen statt. Dabei spielen nicht nur die CeBIT und die
HANNOVER MESSE jeweils eine tragende Rolle im Verkehrsaufkommen, sondern inzwischen
auch schon mehrere andere, wie z.B. die AGRITECHNIKA oder die DOMOTEX. Durch die
geplante Ansiedlung eines Distributionszentrums im Bereich östliche Weltausstellungsallee,
Bemerode-Kronsberg, werden die zu diesen Zeiten schon durch stark belastete und
verstopfte Verkehrsknotenpunkte üblichen Rückstaus zusätzlich im Ausmaß erhöht. Es ist
hinlänglich bekannt, dass wegen dieser üblichen Rückstaus regelmäßig von den
Schnellweg-Zubringern abgewichen wird, um einen schnelleren Weg durch die Ortschaften
hindurch zu suchen. Dies betrifft nicht nur PKW-, sondern auch LKW-Verkehre. Bei vergangenen
Veranstaltungen zum Ansiedlungsvorhaben wurde von der Verwaltung geäußert, dies
im Rahmen der Ansiedlung zu unterbinden.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wurden bislang zur Verkehrsregelung bei Messen zum Schutz der
innerörtlichen Verkehre im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode getroffen?
2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind nach Ansiedlung eines Distributionszentrums
östliche Weltausstellung zu Messezeiten und zum Schutz der unmittelbaren Ortschaften
geplant?
3. Wie werden Zufahrten von LKW-Verkehren in Zusammenhang dieser geplanten Ansiedlung
von Schnellwegen (B65, B6, L388, L389, u.a.) in
a) die Brabeckstraße, b) Bemeroder Straße, c) Wülfeler Straße, d) Wülferoder Straße
e) Kattenbrookstrifft blockiert und kontrolliert?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ziel der Maßnahmen zur Messeverkehrslenkung ist, dass die Verkehre von und zum Messegelände auf dem überörtlichen Straßennetz abgewickelt werden. Deshalb werden je nach erwartetem Verkehrsaufkommen zu den jeweiligen Messen dort die konkreten Verkehrsmaßnahmen angeordnet. In der Vergangenheit konnte durch diese Maßnahmen immer erfolgreich verhindert werden, dass sich erhebliche Verkehrsmengen auf das untergeordnete Straßennetz verlagert haben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Das Erschließungskonzept für das Distributionszentrum sieht die Haupterschließung im Kraftfahrzeugverkehr über die Stockholmer Allee vor. Über die Weltausstellungsallee und die Emmy-Noether-Allee ist diese unmittelbar über die Anschlussstelle Messe-Nord mit dem Messeschnellweg verbunden. Ferner erfolgt über die Lissabonner Allee eine Verbindung zur Anschlussstelle Messe-Süd. Die wesentlichen städtischen und regionalen Verkehrsbeziehungen werden deshalb über den Messeschnellweg abgewickelt und belasten nicht das Straßennetz in den umgebenden Ortschaften.

Für den Lkw-Verkehr ist vorgesehen, dass mit dem Investor vertraglich vereinbart wird, dass Lkw-Verkehre ausschließlich über den Messeschnellweg abgewickelt werden. Im Rahmen des Erschließungskonzeptes ist nachgewiesen, dass dieses Konzept auch während der Maßnahmen A und R machbar ist, wenn alternativ zur Anschlussstelle Messe-Nord die Anschlussstelle Messe-Süd gewählt wird.

Für den Pkw-Verkehr sind keine ergänzenden Verkehrslenkungsmaßnamen vorgesehen, da er weitgehend außerhalb der Messeverkehrszeiten auftritt und auch zahlenmäßig eine eher untergeordnete Rolle spielt, zumal das Distributionszentrum hervorragend an den ÖPNV angebunden ist (Haltestelle Stockholmer Allee).


Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Auf Grund der oben erwähnten vorgesehenen Vereinbarung zur Führung des Lkw-Verkehrs ist eine Blockade und Kontrolle der angesprochenen Straßen nicht vorgesehen. Zudem behindern Sperrungen die Erschließung bereits ansässiger Unternehmen.

Bezirksratsfrau Stittgen Nachfrage welche Einzelmaßnahmen zur Verkehrslenkung während welcher Messen zum Tragen kommen, wird Herr Dr. Schlesier schriftlich beantworten.


Ergänzung der Antwort auf Frage 1 für das Protokoll:
Maßnahmen zur Messeverkehrslenkung gelten für folgende Messen / Veranstaltungen im Jahr 2012: CEBIT , Hannover Messe, IAA Nutzfahrzeuge, Infa, Junggeflügelschau, German Classics, IZH, EuroTier und Pferd und Jagd.

Im Detail werden folgende Maßnahmen mit schützender Wirkung der innerörtlichen Verkehre im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode geregelt:

· Maßnahmen A und R
· Sperrstellen
· Verkehrsführung zu Veranstaltungen in der TUI-Arena
· Einsatz von Verkehrstechnik (mobile schaltbare Anzeigetafeln und Fahrspurentafeln)
· Hauptrouten und Störfallrouten
· Maßnahmen für den Stadtbahn- und Busverkehr der Üstra
· Taxenhalteplätze
· Presseinformationen
· Rundfunkdurchsagen und
· Informationen im Internet

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde durchgeführt von 20:00 - 20:50 Uhr.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Abfallsituation Victor-Schulte-Str.
Ein Einwohner schilderte die Abfallsituation in der Victor-Schulte-Str. und berichtete von seinen Beobachtungen, das die SchülerInnen einen Großteil des Abfalles verursachen würden.

Sie seien diesbezüglich bereits mit der Zweigstelle der IGS in Kontakt getreten und ein erstes Gespräch habe stattgefunden. Hierzu soll es eine Projektwoche geben, damit kontinuierlich und nachhaltig eine Situationsverbesserung eintreten könne, führte Bezirksbürgermeister Rödel aus.

Nachfrage Emslandstraße
Ein Bewohner der Emslandstraße, der erfahren habe, dass im Zuge des erwarteten Verkehrsaufkommens für das geplante Distributionszentrum, die Emslandstraße in eine Durchgangsstraße umgewandelt werden solle, erkundigte sich, wann dies umgesetzt werden würde.
Diese Antwort wird schriftlich ergehen.

Fragenkatalog pro Kronsberg
Eine Vertreterin der Bürgerinitiative pro Kronsberg stellt bzw. verliest einen Fragenkatalog mit insgesamt 12 Fragen vor.
Diese Anfragen werden auf Grund der Sitzungsdauer und dem Umfang der Fragestellungen nicht in der Sitzung beantwortet werden.


TOP 5.
Gutachterbefragung zu den Bauleitplanverfahren östliche Weltausstellungsallee - auf Wunsch des Bezirksrates-
Die anwesenden Gutachter stellten erneut Anhand der vorliegenden Gutachten, die zur geplanten Aufstellung eines Bebauungsplans östlich der Weltausstellungsallee bereits am 16. Januar 2012 in einer Bürgerinformationsveranstaltung den Interessierten Bürgerinnen und Bürgern ausführlich dargelegt wurden, die Ergebnisse erneut vor und standen für Rückfragen hinsichtlich der Untersuchungen zur Verfügung. (Anlage I: Aufstellung der GutachterInnen).

Es handelte sich hierbei um folgende sechs Gutachter-Themen:
-Altlasten/Bodenschutz
-Klimagutachten
-Wasserregime (Regenwasser/Grundwasser)
-Verkehrsgutachten
-Schallgutachten (Schallschutz)
-Naturschutzfachliches Gutachten

Zusammenfassend beliefen sich die Antworten zu den jeweiligen Gutachter-Themen auf diese wesentlichen Aussagen:

Altlasten/Bodenschutz

Nach der Durchführung von 144 Bohrungen und Entnahme samt labortechnischer Untersuchung ergibt dieses Gutachten, dass in der untersuchten Fläche nach heutiger Kenntnis keine kontaminierten, gefährlichen Bodenabfälle anfallen. Zudem kann die vorhandene Hochofenschlacke (HOS) bei einer künftigen Baumaßnahme an Ort und Stelle – wie bereits bei der Schaffung der EXPO-Parkflächen – erneut als Tragschichtmaterial eingesetzt werden. Auch die umweltanalytischen Untersuchungen ergaben im Plangebiet keine Altlastenprobleme.

Obwohl die ehemalige Deponie Bemerode vollständig außerhalb des geplanten Baugebietes liegt, wurden, mögliche Wechselwirkungen zwischen beiden Flächen untersucht, insbesondere weil durch organische Ablagerungen im westlichen Teil der vorhandenen Altdeponie im südlichen Teil Methanemissionen entstehen. Diese werden seit Jahren abgesaugt und am Westrand der Deponie unschädlich gemacht.

Ergebnis des Gutachtens: Aufgrund der Geländehöhen, des Abstandes und der bereits vorhandenen geotechnischen Sicherung der Deponie ergeben sich keine Standsicherheitsprobleme für die Altablagerung. Um sicherzugehen, dass bei einem Ausfall der der vorhandenen Gasabsauganlage kein Methan nach Westen ins Baufeld und in eine davor geplante Leitungstrasse emittiert schlägt der Gutachter vor, im Bereich zwischen Altdeponie und Planungsgebiet eine Gassperre aus Schotter, kombiniert mit einer vertikalen Abdichtung, zu installieren. Hierdurch können problematische Gasströmungen sicher ausgeschlossen werden.


Klimagutachten

Die wesentlichen Ergebnisse zur Klimaökologie und Stadthygiene sind: Die Temperatur in der Umgebung wird sich nicht signifikant erhöhen, negative Effekte auf die Siedlungsflächen in der näheren Umgebung der Planfläche sind nicht zu erwarten. Wenngleich eine gewisse Beeinflussung des lokalen Luftaustausches sichtbar wird, sind die geplanten baulichen Veränderungen nicht groß genug, um eine nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation in der angrenzenden Wohnbebauung während windschwacher Sommernächte auszulösen.

Die lufthygienische Situation stellt sich sowohl im Istzustand als auch im Prognosefall als unkritisch dar. Im Plangebiet und seiner Umgebung liegt der Stickstoffoxidanteil in der Luft heute zwischen 25 und 30 Mykrogramm pro Kubikmeter (µg g/m3) und damit deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg /m3. Dieser Wert wird sich auch bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben nur um circa ein µg /m3 verändern.



Wasserregime (Regenwasser/Grundwasser)

Mögliche Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Grund- und Regenwassersituation wurden in einer „Worst-Case-Betrachtung“ untersucht. Die zusätzliche Versiegelung im Plangebiet führt zwar dazu, dass sich jährlich circa 42.000 Kubikmeter Grundwasser weniger bilden kann. Jedoch ist durch Versickerung und Rückhalt ein fast vollständiger Erhalt der Grundwasserneubildung möglich. Auch haben die die Veränderungen des Wasserabflusses für die angrenzenden Wohngebiete keinerlei Relevanz, gleiches gilt für die Eilenriede. Eine gewisse Grundwasserabsenkung ist ausschließlich im Seelhorstwald möglich. Diese liegt jedoch bei den geplanten Versickerungs- und Rückhaltemaßnahmen zwischen einem und zwei Zentimetern. Damit entstehen im Waldgebiet keine Probleme. Eine Schwankung im Grundwasserstand des Seelhorstwald beträgt bereits heute jährlich um circa 50 Zentimeter. Eine Modellrechnung hat darüber hinaus ergeben, dass es durch das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Grundwasserströmungsverhältnisse im Bereich der Altdeponie gibt.



Verkehrsgutachten

Als Bearbeitungsgrundlage für das Verkehrsgutachten dienten die aktuellen Verkehrsstärken im Straßennetz, die mit Hilfe von Erhebungen außerhalb und während der internationalen Messe agritechnica 2011 ermittelt wurden.

Die wesentlichen Ergebnisse: Die Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens berücksichtigt für die geplante große Gewerbefläche südlich der Emmy-Noether-Allee eine sowohl beschäftigtenintensive als auch güterverkehrsintensive Nutzung (zum Beispiel Distributionszentrum) und für die kleine Gewerbefläche in der nordöstlichen Ecke zur Kattenbrookstrift eine kleinteilige Gewerbeflächennutzung. Insgesamt ist pro Werktag mit einem Verkehrsaufkommen von etwa 3.100 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden (davon etwa 1.000 Lkw) zu rechnen. Der zusätzliche Verkehr kann von den betrachteten Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden. Dies gilt auch für das Straßennetz in Bemerode und am Kronsberg. Leistungsfähigkeitsprobleme an den Knotenpunkten sind außerhalb der Messezeiten nicht zu erwarten. Während der großen Messen sind einige der betrachteten Streckenabschnitte wegen des An- und Abreiseverkehrs bereits heute überlastet. Der durch die Ausweisungen im Bebauungsplan Nr. 1764 zu erwartende zusätzliche Verkehr wird an dieser Situation wenig ändern, da die Spitzenzeiten voraussichtlich zeitlich nicht zusammen auftreten und der zusätzliche Verkehr vergleichsweise gering ist.



Schallgutachten (Schallschutz)

Hinsichtlich des Schallschutzes im Plangebiet Nr. 1764 wurden höchstzulässige Emissionskontingente ermittelt, die unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung den nach DIN 18005 erforderlichen Schallimmissionsschutz sicherstellen. Diese Kontingente wurden als Festsetzung in den Entwurf des Bebauungsplanes übernommen. Bei der schalltechnischen Beurteilung wurden die Aspekte der historisch gewachsenen Gemengelage ebenso beachtet wie eine mögliche Überdeckung der späteren Geräusche durch Fremdgeräusche des Messeschnellwegs. Die aus dem Plangebiet zu erwartende Geräuschbelastung in der sogenannten Seelhorstsiedlung liegt mit rund 42 bis 46 Dezibel (dB(A)) tags und circa 27 bis 31 dB(A) nachts deutlich unter den Immissionsrichtwerten reiner Wohngebiete (50/35 dB(A) tags/nachts). Besonderes Augenmerk gilt bei gewerblichen Nutzungen der Nachtzeit, da die schalltechnische Beurteilung auf die „ungünstigste Nachtstunde“ (lauteste volle Nachtstunde) abstellen muss.

Beispielhaft wurde die Ansiedlung eines Distributions- und Logistikzentrums untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Schutzanspruch für die Seelhorstsiedlung im konkreten Nutzungsfall voraussichtlich mit der Errichtung aktiver (baulicher) Schallschutzmaßnahmen möglich ist. Im Gutachten wurde beispielhaft der Pegelminderung einer bis zu acht Meter hohen Lärmschutzwand in unmittelbarer Nähe der geplanten Gewerbeansiedlung untersucht. Weiterhin wurde unter Beachtung eines Verkehrsgutachtens die Erhöhung der Verkehrslärmbelastung durch öffentliche Straßen untersucht. Danach ist im Bereich der am stärksten betroffenen Bebauung durchweg eine „nicht messbare“ Pegelerhöhung von weniger als einem dB(A) zu erwarten.

Der Gutachter hob jedoch hervor, dass konkrete Aussagen zum Baulärm erst in Kenntnis des jeweiligen Einzelbauvorhabens getroffen werden können, grundsätzlich aber Lärm relevante Arbeiten nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr zulässig seien.

Aufgrund des Abstandes zu den Wohngebieten ist eher von einer eher geringen Baulärmbelastung auf diese auszugehen.



Naturschutzfachliches Gutachten

Nach diesem Gutachten ergeben sich bei der Umsetzung des vorliegenden Bebauungsplanes hinsichtlich der „Eingriffsregelung“ nach Naturschutzgesetz folgende Wirkungen:

Maximal muss ein Baumbestand von 417 Bäumen gefällt werden, der überwiegend vor circa 13 Jahren angepflanzt wurde. Sowohl für diesen Eingriff als auch für die Versiegelung der Flächen ist ein vollständiger Ausgleich möglich: Als Ersatz soll auf circa vier Hektar großen Fläche ein neuer Stadtteilpark angelegt werden, der den schon bestehenden Kattenbrookpark erweitert. Der übrige Kompensationsbedarf kann auf einer 5,6 Hektar großen Fläche im östlichen Teil des Kronsberges durch Umwandlung von Ackerland in Grünland kompensiert werden. Folglich werden mit dieser Kompensationsmaßnahme wieder mindestens so viele Bäume gepflanzt wie gefällt werden, wie sie gefällt wurden.

Auch kommen europarechtlich geschützte Pflanzen im Planungsgebiet nicht vor. Geschützte wirbellose Tierarten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union können im Untersuchungsgebiet ebenfalls ausgeschlossen werden. Das Vorkommen von Zauneidechsen ist im Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzusehen, da gemäß Aussage mehrerer Experten keine Vorkommen in der weiteren Umgebung bekannt sind. Geeignete Lebensräume für Feldhamster sind im Plangebiet nicht vorhanden. Gleiches gilt für Fledermäuse hinsichtlich möglicher Winterquartiere.

Bei den nicht gefährdeten Brutvogel-Arten wird davon ausgegangen, dass ein Ausweichen in andere Lebensräume möglich ist, sodass es keiner speziellen Schutzmaßnahme bedarf. Aus fachlicher Sicht löst die Bebauung des Plangebietes für diese Arten dennoch keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände aus, weil die Flächen bereits jetzt keinen ursprünglichen, natürlichen Charakter mehr haben die Ackerflächen am Kronsberg grundsätzlich als Ausweichraum für diese Arten geeignet sind.

TOP 6.

Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung


Stadtplaner Herr Fabich berichtete über folgende Themen:

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu nördliche Lange-Feldstraße verwies er auf einen Zeitungsartikel, der einen falschen Zungenschlag in der Presseberichterstattung gehabt habe.
Des Weiteren führte er an, die B-Pläne
-1287/Elisabethstraße / Altes Forsthaus
-1551 Liethfeld
werden im Zeitfenster 5.4 - 4.5. ausgelegt.

TOP 7.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just informierte über:
- Putzaktion am 24.3.: Treffpunkt ist der Krokus; Die Versorgung werde über Bezirksbürgermeister erfolgen.
- 22.4. Freiwilligen-Börse in der Orangerie in Herrenhausen
- Familienkonferenz am 2.6.2012: diese Veranstaltung wäre in der Vorbereitungsphase und hätte das Ziel das Familienmonitoring fortzusetzen. Die Familien sollen in die weiteren Planungsprozesse eingebunden werden. Zeitlich werde die Familienkonferenz zwischen 11:00 - 18:00 Uhr im Krokus stattfinden.

Es Erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 22:08 - 22:23 Uhr.


TOP 8.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 9.
Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0499/2012 mit 4 Anlagen)

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1551, 4. Änderung zu beschließen,
den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

-Einstimmig


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.3.
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.


Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Bezirksratsherr Konietzny, Fraktionsvorsitzende der CDU, Bezirksratsfrau Stittgen und Bezirksratsfrau Lemke, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erläuterten ihre Absicht dieser Drucksache ihre Zustimmung zu versagen und führten kurz ihre Argumente aus. Bezirksratsherr Albrecht, Einzelvertreter der WfH, schloss sich dieser Auffassung an.

Bezirksratsfrau Achterberg kündigte als Einzige Ihre Zustimmungsabsicht mit folgendem Statement an, den Sie verlas und vortrug.
"...gerne nehme ich in kurzen Worten Stellung zur Befürwortung der
DS Nr. 0215/2012 und Nr.0216/2012.
Der Abwägeprozess im Vorfeld der Entscheidung über das
222. Änderungsverfahren zum Nutzungsplan Hannover, Bereich: Mittelfeld
und Bemerode/östliche Weltausstellungsallee, sowie den Bebauungsplan Nr.
1764 (östliche Weltausstellungsallee), stellte eine große Herausfordeung für
alle Bezirksratsmitglieder dar. Das Für und Wider mußte diskutiert werden.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass es an dieser Stelle des Prozesses noch
nicht um eine spezielle Ausgestaltung eines spezifischen Großprojektes
geht, vielmehr steht die Frage nach einer Umwidmung von Flächen und
ihrer Nutzung im Fokus.
Die vorliegenden Gutachten zu verschiedenen relevanten Parametern
(Umwelt, Lärm- und Emissionsbelastung, Verkehr ect.), beziehen sich auf
mögliche Auswirkungen einer angenommenen Ansiedlung eines großen
Distributionszentrums.
Auch für mich, als Vertreterin der FDP, sind Fragen offen geblieben.
Um so mehr begrüße ich die Aussage der Verwaltung, dass es seitens der
Stadt Bestrebungen gibt, diese aufgeworfenen Fragen durch weitere
Fachexpertise, möglichst zeitnah zu beantworten.
Unabhängig von der Entscheidung des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-
Wülferode, werden sich weitere spezifische Gremien des Rates mit diesen
Drucksachen beschäftigen.
Es darf diesbezüglich nicht vergessen werden:
Hierarchisch ist der Rat das oberste Gremium der Landeshauptstadt
Hannover!
Wenn der Rat es beispielsweise im Bezug auf die Lösung der zu erwartenen
Verkehrsprobleme für notwendig erachtet, dass es mehr als eines
vertraglichen Rahmens und dem “Gutwill” eines möglichen Investors bedarf,
kann und wird er dies verbindlich beschließen. Und dieser Beschluss ist auch
als bindend für die Verwaltung anzusehen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, die FDP ist nicht grundsätzlich und
vor allem nicht uneingeschränkt für dieses Projekt, aber mit einer
Ablehnung an dieser Stelle des Prozesses würde man sich die Chance
vergeben, weiterhin bei wichtigen Entscheidungen der Ausgestaltung mit
einbezogen zu werden.
Ich sehe ganz klar aber auch eine Chance in der Ansiedlung eines
großen Unternehmens.
Die Stadt Hannover hat auch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern mit einer
niedrigeren Qualifikation die Pflicht, für die Schaffung von
Beschäftigungsverhältnissen einzustehen und diese voran zu treiben.
Dies ist kein Plädoyer für Arbeitsplätze um jeden Preis, aber diesen Punkt
einfach zu negieren, halte ich für falsch.
Seien Sie gewiss, dass die FDP im Rat darauf hin wirken wird, dass
aufkommende Fragestellungen hinsichtlich des angestrebten
Großprojektes, konstruktiv diskutiert und durch Fachleute eine Lösung erfahren werden.“

Bezirksratsfrau Lemke trug und verlas folgende Stellungnahme vor:
Stellungnahme zur Ablehnung des Bebauungsplanes 1764

Die grüne Stadtteilgruppe vor Ort hat sich intensiv mit dem Thema zur Ansiedlung eines Distributionszentrums an der östlichen Weltausstellungsallee und damit mit der Veränderung des Bebauungsplans auseinandergesetzt. Wir sind gemeinsam zu dem Ergebnis gelangt beide Beschlussdrucksachen darüber abzulehnen.

Es gibt mehrere Gründe dafür:

Ein Distributionszentrum von einer derartigen Größe hat negative Auswirkungen auf die Menschen, die in der Nähe wohnen oder sich dort erholen wollen. Auch wenn verschiedene Gutachten, die die Stadt Hannover in Auftrag gegeben hat, zu dem Schluss gelangt sind, dass sich die Ansiedlung nicht negativ auswirkt, so muss man doch zwischen Gutachten, bei denen es um Berechnungen, um Durchschnittswerte und um Grenzwerte geht und der Wirklichkeit der Menschen vor Ort unterscheiden.

Die Gutachten sagen zum Beispiel, dass der vermehrte LKW Verkehr sowohl was den Lärm als auch die schädlichen Abgase betrifft nicht wahrnehmbar ist. Jeder weiß aber, dass natürlich jeder einzelne LKW, der vorüber fährt wahrzunehmen ist und die Lebensqualität von Erwachsenen und Kindern beeinträchtigt.

Auch der zusätzliche PKW-Verkehr mag aus gutachterlicher Sicht nicht ins Gewicht fallen, doch hier vor Ort fühlen wir, dass der Verkehr in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und sich jede weitere Zunahme störend bemerkbar macht. Das Ziel ist nicht mehr, sondern weniger Verkehr, damit sich die Menschen hier wohl fühlen.

Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Planänderung nicht zu einer Verkehrszunahme führt, die für die Umgebung unzumutbar wäre.
Was zumutbar ist und was nicht, lässt sich nur bedingt durch quantitatives Zahlenmaterial abbilden.

Dieser Widerspruch wird auch beim Lärmgutachten deutlich. Hier wird bestätigt, dass es zu einer Erhöhung des Lärms in einem nicht messbaren und nicht wahrnehmbaren Bereich kommt, dennoch wird eine Lärmschutzwand von 8 Metern Höhe empfohlen.

Wir sind überzeugt davon, dass eine Ansiedlung dieser Größenordnung die Lebensqualität der Bürgerinnen vor Ort beeinträchtigen wird.

Die Stellungnahme vom BUND hat das Gutachten zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen und das Naturschutzfachliche Gutachten sowohl in seiner Methode als auch in seinem Ergebnis grundsätzlich angezweifelt. Das hat irritiert und das grundsätzliche Vertrauen in die Gutachten erschüttert. Hier erscheint uns die Argumentation in der Stellungnahme schlüssiger und auch aus diesem Grund folgen wir den Empfehlungen des BUND ein derartiges Ansiedlungsvorhaben abzulehnen.

Natürlich möchten wir, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Es kann aber nicht um die Schaffung irgendwelcher Arbeitsplätze gehen. Arbeitsplätze sollten fair sein. Das heißt gerecht entlohnt, sicher und in der Qualität der Arbeitsbedingungen die Würde des Menschen nicht verletzend.

Gegenüber dem immer noch nicht öffentlich genannten Versandhandelsunternehmer hegen wir bezüglich den Versprechungen gegenüber Dauerarbeitsplätzen für Menschen, die in Hannover und in der Region leben starke Zweifel. Auch über die Qualität der Arbeitsplätze sind wir sehr besorgt. Wenn es keine Tarifbindung gibt, wirkt sich das auf nahezu alle Arbeitsbereiche wie Lohn, Pausenreglung, Kontrollen und die Arbeitszeit aus. Viele glauben, dass wenn man Menschen zu Arbeit um jeden Preis zwingt, dass damit ein erniedrigendes Kapitel der Arbeitslosigkeit in ihren Leben beendet werden kann – doch der Preis dafür darf nicht eine entwürdigende und sozial entsicherte Arbeit sein. So verweigert man diesen Menschen den Respekt.

Es heißt, dass ein Distributionszentrum dieser Größenordnung eben notwendig sei, da die Menschen es so wollen. Sie wollen möglichst billig über das Internet Waren bestellen. Doch nicht alles was Menschen wollen muss auch gesellschaftlich gut und sinnvoll sein und unterstützt werden. Wenn Ware billig ist, hat das seinen Grund und wenn Ware innerhalb von 12 oder 24 Stunden geliefert wird hat das seinen Preis. Wir möchten die Menschen für die Folgen ihres Einkaufsverhaltens sensibilisieren.
Hier im Stadtbezirk haben wir eine wunderbare wohnortnahe Versorgung, die die meisten Bedürfnisse befriedigen kann und überwiegend faire und gute Arbeitplätze schafft.
Diese Überlegungen ethischer Natur sind ein ebenfalls ein Grund für unsere ablehnende Haltung.
Auch wenn der derzeitige Entwurf des Bebauungsplans nicht nur für den einen Versandhandelsunternehmer verändert werden soll, möchten wir dass der derzeitige Flächennutzungsplan, der die Sonderbaufläche Messe, eine allgemeine Grünfläche und gemischte Baufläche, u.a. „Gewerbliche Baufläche“ beibehalten wird und dieses Gebiet nicht zum Gewerbegebiet wird.

An dem ursprünglichen Gedanken vom Landschaftsschutzgebiet auf dem Kronsberg über ein hochwertiges Wohngebiet mit ökologischem Standard stufenweise zu größeren Messehallen zu gelangen möchten wir festhalten. Ein Gewerbegebiet macht diese gute Idee zunichte.

Ein Gewerbegebiet in dieser Größenordnung passt unserer Meinung nach städtebaulich und landschaftlich nicht auf dieses Gelände. Kleinere Gewerbeeinheiten in Kombination mit Wohneinheiten, Geschäften, Freizeiteinrichtungen können wir uns an besagter Stelle gut vorstellen.

Wir wünschen uns dort eine Bebauung, die nachhaltig und sinnvoll ist und auch noch in 10 oder 20 Jahren für Menschen, die dort arbeiten oder in der Nähe wohnen attraktiv ist.

-1 Stimme dafür, 18 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.4.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1764 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,

3. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenfläche (Cousteaustraße) gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen.

-1 Stimme dafür, 18 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 10.1.

Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet

(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)

Antrag,



1. das Konzept „Wertstoffinsel“ wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt

2. der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) erhält aufgrund des Antrags vom 12.01.2012 eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf.

-10 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.1.1.
Zusatzantrag:
zu DS 0199/2012- Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet-

(Drucks. Nr. 15-0570/2012)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

1. das Konzept „Wertstoffinsel“ wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt
2. Die Stadtverwaltung schreibt die Leistung „Alttextilcontainer“ separat aus und setzt die Anzahl der Stellflächen auf die aktuell genehmigte Zahl von Alttextilcontainern fest.
3. Die Stadtverwaltung fordert von den jeweiligen Betreibern eine Bürgschaft als Garantie für die Sauberkeit bei Erbringung der Leistung.
4. Die Bieter, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, müssen die sicherheitstechnische Ordnungsmäßigkeit ihrer Container per Gutachten nachweisen.

-9 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.2.
Zusatzantrag zu Drucksache Nr. 0199/2012: Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0717/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Es ist zu prüfen, ob folgende Standorte für Wertstoffinseln weiterhin bestehen bleiben / neu aufgemacht werden können / verändert werden müssen:
1. in Kirchrode in der Tiergartenstraße östlich der Ortsmitte,
2. in Kirchrode von der Ortsmitte in südliche Richtung (Brabeckstraße),
3. in Kirchrode im Bünteweg für die Siedlung Kirchrode,
4. in Bemerode in der Kattenbrookstrift vor der IGS Kronsberg,
5. in Bemerode in der Wülfeler Straße Einmündung Aschendorfer Straße.

-Einstimmig


TOP 10.1.3.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0199/2012
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet

(Drucks. Nr. 15-0716/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Der Antrag ist wie folgt zu ergänzen:
3. bei Änderung der mit dem Konzept mitgeteilten Wertstoffinsel-Standorte ist der Stadtbezirksrat vorher rechtzeitig anzuhören.“
2. Die Liste der Standorte der Wertstoffinseln in der Drucksache ist wie folgt zu ändern
(in Kirchrode): „Lange-Hop-Straße an der Südschnellwegbrücke“ statt „Lange-Feld-Straße An der Südschnellwegbrücke“
(in Bemerode) (richtige Schreibweise des Straßennamens, zweimal): „Oheriedentrift“
(unter Bemerode, nicht Mittelfeld): „Wülfeler Straße Einmündung Aschendorfer Straße“
-Einzelabstimmung:

Punkt 1: Einstimmig
Punkt 2: 11-Ja, 8-Nein und keine Enthaltung



TOP 10.2.
Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße
(Drucks. Nr. 0267/2012 mit 3 Anlagen)

Antrag,

zu beschließen:

1. die Schulbezirke der Grundschulen (GS) Am Sandberge, An der Feldbuschwende und Wasserkampstraße zum 01.08.2013 entsprechend den Anlagen 1 bis 3 zu verändern sowie

2. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten.

-Einstimmig


TOP 10.2.1.
Ergänzungsantrag zu Drucksache Nr. 0267/2012: Änderung der Schuleinzugsbereiche
(Drucks. Nr. 15-0712/2012)

Antrag

Die Schuleinzugsbereiche werden für das folgende Schuljahr evaluiert

-Einstimmig


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
Streckenverbot Tempo 30 in der Langen-Hop-Straße zwischen Döhrbruch und Lange-Feld-Straße
(Drucks. Nr. 15-0273/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
Die Lange-Hop-Straße wird mit einem Streckenverbot 30 km/h zwischen Döhrbruch
und Lange-Feld-Straße belegt.

-10 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 11.1.1.1.
Änderungsantrag zu DS 15-0273/2012
(Drucks. Nr. 15-0571/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Kreuzung Lange-Hop-Straße / Sudetenstraße im Einmündungsbereich der Sudetenstraße eine Verkehrsinsel zu erstellen.

-Einstimmig


TOP 11.1.2.
Haltelinie Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0567/2012)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wir gebeten, dafür zu sorgen, dass die bei Straßenbauarbeiten größtenteils entfernte Haltelinie auf der Ostseite der Brabeckstraße vor der Einmündung der Ostfeldstraße wieder vollständig hergestellt wird.

-10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 9 Enthaltungen


TOP 11.1.3.
Treppe des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-0568/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,die Stufen der Treppe des Bemeroder Rathauses, die vom Rathausplatz zum Bürgeramt und die vor dem Eingang zum Ratssaal zu reparieren und in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.

-Einstimmig

TOP 11.1.4.

Klönschnack in Kirchrode

(Drucks. Nr. 15-0569/2012)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Rasenfläche am „Klönschnack“ in Kirchrode komplett neu mit Rasen einzusäen und Maßnahmen zu ergreifen um die Rasenfläche vor dem befahren von Pkw`s zu schützen.



-8 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 11.1.5.
Betreuungsplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0718/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu eruieren, wie viele Betreuungsplätze im Stadtbezirk hauptsächlich im Bereich Kronsberg , akut fehlen und schnellstens für Abhilfe , notfalls durch Aufstellen von Containern, zu sorgen.

-Einstimmig


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover,
hier: § 10 Abs. 1 Ziff. 2.2
Einfügen der Plangenehmigung als weiteres förmliches Verwaltungsverfahren

(Drucks. Nr. 15-0566/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, § 10 der Hauptsatzung „Anhörungsrechte des Stadtbezirksrates“ in Abs. 1 Ziff. 2.2 wie folgt neu zu fassen:

„Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, soweit durch sie der Stadtbezirk berührt wird,“

wobei Lit. a und b unverändert bleiben.

-Einstimmig


TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.
Gemeinsamer Antrag: Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates –
Zuwendung an den KronsbergChöre e. V.

(Drucks. Nr. 15-0572/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem KronsbergChöre e. V. wird eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates gewährt
für die Anschaffung von 6 Klanghölzern bis in Höhe von 110,00 €
für die Anschaffung von 10 T-Shirts für Kinder bis in Höhe von 150,00 €
für die Anschaffung von Chorkleidung
für den Erwachsenenchor Krosecco
mit einem Anteil von 20 % der Anschaffungskosten
bis in Höhe von 900,00 €
Über die jeweiligen Beträge sind Nachweise zu führen.

-Einstimmig


TOP 12.2.
Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates –
Zuwendung an das Spielhaus KroKuLino

(Drucks. Nr. 15-0715/2012)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Dem Spielhaus KroKuLino, einer Dependance des Stadtteilzentrums Kronsberg (KroKuS), wird eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates gewährt für die ganztägige und verlässliche Ferienbetreuung von Grundschulkindern in der Zeit vom 2. bis zum 5. April 2012 in Höhe von 400,00 €.

-Einstimmig
Bezirksbürgermeister Rödel schloss um 23:24 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Rödel Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin