Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 08.03.2012

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.02.2012)
Protokoll (erschienen am 09.11.2012)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
____________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 26.10.2012

PROTOKOLL

4. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 8. März 2012,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.30 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Hunger (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 4.1, 4.2, 5.1.
Herr Feierabend (FB Wirtschaft) zu TOP 4.1, 4.2 , 8.1.1
Herr Konerding (FB Umwelt und Stadtgrün) zu TOP TOP 4.3, 4.3.1
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Gäste zu TOP 3
Herr Dipl. Umweltwiss.Conradt (Büro: M&P GEONOVA)
Herr Dipl .Ing .Hoppe (Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR)
Herr Dr.Ing. Menze (Stadtentwässerung Hannover)
Herr Dr. Meyer-Uhlich (Büro GEOdata)
Herr Dipl. Ing. Prahl (Büro ICP)
Herr Dr. Santel (Büro SHP Ingenieure)
Frau Dipl.Ing. Schröder (ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie)
Herr Dipl. Ing. Seibert (LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald)
Herr Dipl. Geogr. Trute (Büro GEO-NET Umweltconsulting GmbH)

Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger-Süd)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Befragung der Gutachter im Bauleitplanverfahren östliche Weltausstellungsallee (auf Wunsch des Bezirksrates)

8.1. Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.1.1. Arbeitslosigkeit und Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0490/2012)


4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

4.1. 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)

4.2. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

4.2.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0216/2012: Bebauungsplan Nr. 1764, östliche Weltausstellungsalle, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0695/2012)

4.3. Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

4.3.1. Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 E1)

4.3.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN
^ zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-0489/2012)

4.3.1.1.1. Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN
zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-0489/2012 N1)


4.4. Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)

4.4.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0199/2012:
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0696/2012)


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E - E N T S C H E I D U N G

5.1. Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0289/2012 mit 1 Anlage)


6. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

6.1. Umbesetzung Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0452/2012)

6.2. Wahl der Vorsitzenden / Wahl des Vorsitzenden

6.3. Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden / Wahl des
Stellvertretenden Vorsitzenden


7. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


8. A N F R A G E N

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Schutzgitter Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-0491/2012)

8.2.2. Genehmigung von Infoständen
(Drucks. Nr. 15-0492/2012)

8.3. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

8.3.1. Kamera- und Videoüberwachung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0493/2012)





8.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.4.1. "Nazi-Propaganda" der Gruppe "Besseres Hannover"
auf dem Döhrener Wochenmarkt
am 10. Februar 2012
(Drucks. Nr. 15-0494/2012)


9. A N T R Ä G E

9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Einrichtung von Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0495/2012)

9.1.2. "Grüner Pfeil" an Ampeln
(Drucks. Nr. 15-0496/2012)

9.2. der SPD-Fraktion

9.2.1. Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover, hier: § 10 Abs. 1 Ziff. 2.2 - Einfügen der Plangenehmigung als weiteres förmliches Verwaltungsverfahren
(Drucks. Nr. 15-0501/2012)

9.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

9.3.1. Teilnahme an Gedenkveranstaltung am 06.04.2012 auf dem
Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0502/2012)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10. 1. Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und den Bezirksratsherren Herrmann (Piratenpartei), Hunger (WfH)
und Milkereit (DIE LINKE.)

10.1.1. Hundetüten für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0503/2012)

10.1.2. Zuwendung an die Karnevalsvereine Karnevalcorps Döhren e.V. und Hannoversche Funkengarde e.V. zur Durchführung des Döhrener Jazz-Festivals auf dem Fiedelerplatz; Auftritt einer Jazzband
(Drucks. Nr. 15-0504/2012)

11. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.12.2011 (öffentlicher Teil)







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bezirksrates fest. Sie begrüßte die Anwesenden und erklärte zur Tagesordnung, dass Top 13 entfällt und sie die vorliegenden Zusatz- und Änderungsanträge zu dem jeweiligen Antrag aufrufen werde. Des Weiteren schlug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck vor, Top 8.1.1. nach Top 3 zu behandeln.
Der Bitte von Bezirksratsherrn Milkereit, Top 11 und Top 12 zu vertagen, kam der Bezirksrat durch einstimmiges Votum nach.
Bezirksfrau Hartmann zog auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Drucksache Nr. 15-0496/2012 - Top 9.1.2. - und Bezirksratsherr Oltersdorf auf Wunsch der CDU-Fraktion die Drucksache Nr. 15-0289/2012 - Top 5.1. - in die Fraktionen.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerfragestunde wurde von 18.12 Uhr bis 19.00 Uhr durchgeführt.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Verkehrszeichen in Seelhorst
Ein Einwohner bat dazu klären, ob die Verkehrszeichen „Unebene Fahrbahnen-Straßenschäden“ im Einmündungsbereich Henleinweg/Hans-Sachs-Weg bzw. Behaimweg sowie ein Tempo-30-Verkehrsschild noch notwendig sind, da die Straßen saniert wurden und es sich um eine Tempo-30-Zone handele.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bat Herrn Prauser, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Wasserkraftanlage Döhren
Ein Einwohner monierte, dass die noch nicht entscheidungsreifen Drucksachen zum Wasserkraftwerk erneut auf der heutigen Tagesordnung stehen, da mit Änderungen aufgrund des Bürgerschaftsdialoges zu dem Thema zu rechnen sei. Insbesondere sprach er den Punkt 7 des Vorvertrages an und bat, sich nicht zu dem Gesamtthema unter Druck setzen zu lassen sondern sehr sorgsam vorzugehen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass die Verwaltung die zentralen Drucksachen auf die Tagesordnungen setzen und zu dem Vorgetragenen später Stellung beziehen könne.
Eine Einwohnerin verwies auf das von ihr verteilte Foto einer Wasserkraftwerkstauanlage in Vaihingen-Ens und fragte, ob die Wasserkraftanlage in Döhren überhaupt notwendig ist. Es gebe gravierende Nachteile, die Verschwendung von Steuergeldern und eine optische

Verschandelung. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies in diesem Zusammenhang auf die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, das sich mit der Standortfrage befassen werde.
Herr Konerding wies auf Unterschiede in Wasserkraftanlagen hin, die sich zum einen aufgrund des Alters oder rechtlicher Vorgaben ergeben und betonte, dass das vorgelegte Foto nicht mit der geplanten Wasserkraftanlage identisch sei.

Ein Einwohner nahm Bezug auf den vorliegenden Änderungsantrag und bat, den neuesten technischen Stand im Hinblick auf das Fischschutzgitter und den Eingang zur Fischtreppe zu berücksichtigen.

Distributionszentrum Weltausstellungsallee
Ein Mitglied der Bürgerinitiative "Pro Kronsberg" interessierte, ob weitere Gutachten geplant sind, wie viel Personal mit der Bauleitplanänderung befasst ist, welche Personalkosten entstehen, es eine Fotomontage der geplanten Halle gebe und warum bislang kein Vertreter des möglichen Investors für Fragen zur Verfügung steht. Des Weiteren wollte er wissen, ob allen Beteiligten bewusst sei, dass nach der Änderung der Bauleitplanung privates Wohnen und Mischwohnen auf dem Gelände ausgeschlossen sind, wer Ansiedlern bei Schadstoffvorfällen gegenüber haftet, die Stellungnahme des BUND gewürdigt werde und warum die Gutachten die Verschandelung des Landschaftsbildes nicht einbeziehen.
Herr Dr. Schlesier führte aus, dass zu der jetzigen Stufe der Bauleitplanung, nämlich der öffentlichen Auslage des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes, sechs Gutachten und zwei Fachbeiträge vergeben worden sind. Neue Aspekte in Planungsprozessen können es erforderlich machen, ein Gutachten zu ergänzen oder Gutachten genauer gegeneinander abzuwägen. Inwieweit gutachterlich nachgebessert werden müsste, hängt auch von eingehenden Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslage ab. Stadtplanerisch wurden momentan keine weiteren Gutachten beauftragt. Die Frage zur Personalbindung ist hypothetisch und lässt sich nicht klar beantworten, da Mitarbeiter/innen im Bereich der Stadtplanung täglich mit Bauleitplanungen, Betreuung von Bauanträgen und städtebaulichen Konzepten befasst sind und nicht nur ein Thema von einem Mitarbeiter bearbeitet wird. In der Bauleitplanung wird der planungsrechtliche Rahmen für ein zukünftiges Vorhaben abgesteckt. Eine Animation zu einem konkreten Projekt kann ein Investor grundsätzlich erst hiernach im Zuge eines Bauantrages vorlegen. Insoweit existiert derzeit keine entsprechende Präsentation zu dem Vorhaben. In dem jetzigen Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1764 war auch bisher kein Allgemeines Wohnen zulässig sondern eine Mischung aus Gewerbe und Wohnen. Künftig soll in dem Gewerbegebiet kein Wohnen mehr zulässig sein. Das benachbarte größere Baufeld südlich der Verlängerung des Kattenbrook Parks, dem Clusters Süd der EXPO-Bebauung, ist weiterhin im Flächennutzungsplan enthalten. Lediglich zur Stadtbahntrasse Expo-Plaza wird ein Planzeichen eingetragen, das für eine evtl. Entwicklung dieses Gebietes darauf hinweist, dass in besonderer Weise auf den Schallschutz zu achten ist.
Das Büro GEO-NET hat 20 Jahre Praxis zu Prognosen mit Luftqualitätsentwicklung. Die Auswirkungen des Wohnungsbaues auf die stadtklimatischen Bedingungen am Kronsberg wurden genau prognostiziert. Auch die derzeitigen Prognosen wurden schlüssig dargestellt, können nachvollzogen werden und die Verwaltung geht auch hier von einem hohen Wahrscheinlichkeitswert aus.
Die Stellungnahme des BUND wird in vollem Umfang wie alle Gutachten von Trägern öffentlicher Belange einbezogen, ggf. die Begründung zu den Drucksachen geändert und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Landschaftsbild ist lediglich im Gutachten des Landschaftsarchitekturbüros zu berücksichtigten und wird im Umweltbericht behandelt.
Das Mitglied der Bürgerinitiative wies darauf hin, dass es ihm um die Giftmülldeponie und Grundwasserabsenkungen gehe, da die Stellungnahme des BUND von wesentlich größeren
Abweichungen im Grundwasserstand ausgehe, als das Gutachten.
Eine Anliegerin und zugleich Mitglied der Bürgerinitiative "Pro Kronsberg" fragte, was passiere, wenn die theoretischen Rechnungsmodelle der Gutachten von der Praxis geschlagen werden und erkundigte sich nach weiteren Gutachten. So seien die Altablagerungen aus den Plänen herausgenommen worden, sind nach ihrer Ansicht jedoch weiterhin eine tickende Zeitbombe. Als Beispiel für wenig Vertrauen nannte sie, Sprecherin, die Gutachten zur Asse und zum Wasserregime der Kronsberg-Bebauung. Pro Kronsberg versuche die Zuständigen zu sensibilisieren, der Verantwortung gerecht zu werden. Nach ihrer Auffassung könne keiner guten Gewissens die vorhandenen Pläne ändern wollen, um die Bebauung mit einem Koloss mit seinen ökologischen und ökonomischen Folgen zuzulassen. Sie, Sprecherin, stellte in Aussicht, ggf. die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Des Weiteren sprach sie sich für ein gemeinsames Vorgehen mit den Anliegern im Rahmen der bestehenden Bauleitplanung zugunsten kleinteiligen Gewerbes und Wohnen aus. Ein Gespräch mit Herrn Kind und Hannover 96 ergab ein Interesse des Vereins, im Süden Hannovers ein Sport- und Leistungsförderzentrum zu errichten. Insoweit bestünden Aussichten für einen Sport- und Gewerbepark.
Herr Dr. Schlesier antwortete, dass es durch ein enges Monitoring rund um die Deponie Kenntnis über Veränderungen gebe. Auf dem Gelände der ehemaligen Deponie finden keine Baumaßnahmen statt. Erweiterte oder neue Gutachten seinen nicht beauftragt. Im Gegensatz zur Asse bewege man sich nicht auf neuem wissenschaftlichen Terrain, sondern gehe es um vergleichbare und übliche Vorgänge, wie stadtklimatische und verkehrliche Themen sowie Schallauswirkungen. Mit dem Thema "Wasserregime" werde auch aufgrund der Stellungnahme des BUND intensiv verfahren. Das Interesse von Hannover 96 an der Fläche sei interessant. Aber auch für eine derartige Nutzung müsste der Bebauungsplan geändert werden.
Die Vertreterin der Bürgerinitiative fragte ob bekannt sei, dass der Prüfungsrhythmus auf drei Jahre ausgedehnt sei und keiner wisse, was sich in der Deponie befinde. Weiterhin erläuterte sie, dass die Fragen wie üblich schriftlich zur Beantwortung eingereicht werden.
Herr Feierabend wies darauf hin, dass es noch kein Bekenntnis des Investors gebe und er deshalb auch noch keine Rede und Antwort stehen könne.

Grunderneuerung der Güntherstraße
Ein Anlieger aus dem Neubaubereich stellte Fragen zu dem Gesamtkostenrahmen, dem Planungsstand der Umsetzung, Maßnahmen gegen den Straßenlärm des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers und den Schienenverkehrslärm der DB sowie Baumfällungen.
Herr Dr. Schlesier führte aus, dass er zu den Anliegerkosten in der nächsten Sitzung bei der Behandlung der Drucksache entsprechende Informationen erbitte und der Fragesteller vorab fernmündlich unterrichtet werde. Eine Umsetzung setze zunächst den Beschluss des Stadtbezirksrates voraus. Vorgesehen sei, im Sommer 2012 mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Anlieger werden auf jeden Fall ca. 14 Tage vor dem konkreten Maßnahmenbeginn schriftlich informiert. Die Güterumgehungsbahn sei das etablierte Element in der Struktur, die Wohnbebauung sei erst später dazu gekommen. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung zu Schallschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund und dem Einsatz einer aktiven Bürgerinitiative habe der zuständige Bund vor einigen Jahren insbesondere in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten freiwillig Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Gleichwohl stehe das Thema auf der Agenda. Bei etwaigen neuen Programmen werde die Stadt bemüht sein, an sensiblen Stellen Schutzmaßnahmen zu erreichen. Weiterhin äußerte Herr Dr. Schlesier, dass nach seiner Kenntnis ein Baum gefällt werden müsse, zehn erhalten bleiben und drei neue Bäume gepflanzt werden. Auch hierzu werde in der nächsten Sitzung Näheres ausgeführt werden können.


TOP 3.
Befragung der Gutachter im Bauleitplanverfahren östliche Weltausstellungsallee (auf Wunsch des Bezirksrates)
Zunächst trug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Zuordnung der anwesenden Gutachter zu den vorliegenden Gutachten vor.

Bezirksratsfrau Jakob bezweifelte im Schallgutachten Angaben zum Vorhandensein von geräuschvorbelastetem Gewerbe im Bereich der Siedlung Seelhorst. Im Gutachten werde von anderen Lärmpegeln ausgegangen und dargestellt, wie rechtliche Bestimmungen umgangen und Spielräume für Lärmimmissionen geschaffen werden können. Es werde ein überschlägiges abstraktes Rechenmodell zu Grunde gelegt, da eine dezidierte Erfassung der konkret vorhandenen Geräuschsituation nicht Gegenstand der Untersuchung war. Sie "Sprecherin" fragte, wie andernfalls vorgegangen worden wäre und vermisste Auflagen zum Schutz der Anwohner, da es sich um ein Reines Wohngebiet handelt. Weiterhin erkundigte sich Bezirksratsfrau Jakob nach der im Zusammenhang mit dem Überschreiten des Nacht-Richtwertes verwandten Begrifflichkeit "abwägungszugänglich" und den Darlegungen, dass auf eine explizite Ermittlung der Fremdgeräuschbelastung im Rahmen der Bauleitverfahren zunächst verzichtet wurde, eine Nachbarschaft von Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung seit vielen Jahren bestehe und ggf. im Hinblick auf die Ortsüblichkeit diesem Umstand Rechnung getragen werden kann. Des Weiteren bat sie zu erläutern, warum im Gutachten von einer vorhandenen Gemengelage und höheren Emissionen ausgegangen werde.

Herr Hoppe erläuterte, dass im Gutachten keine konkreten Geräuschquellen untersucht wurden. Insofern werde von einer abstrakten Berechnung gesprochen, das heißt, dass die die jeweiligen Flächen mit einer bestimmten Schallleistung belegt werden. Die Vorbelastung für ein solches Plangebiet ist also nicht die Belastung, die auf dem Plangebiet liegt, sondern die Belastung, die außerhalb des Plangebietes vorhanden ist, wie z. B. das Messegelände, der Bereich der FinanzIT sowie die südlich gelegenen Flächen, die auch gewerblich genutzt werden. Die Geräusche werden nicht unbedingt in der Siedlung wahrgenommen, es sind aber gewerbliche Bauflächen, auf denen rein theoretisch auch eine andere Nutzung mit lauterem Gewerbe stattfinden könnte. Dies wurde im Gutachten zur Sicherheit berücksichtigt und festgestellt, dass das zu betrachtende Plangebiet die Richtwerte nicht allein für sich ausschöpfen darf. Insofern ist diese angesetzte Geräuschvorbelastung, auch wenn sie konkret nicht vorhanden ist, von Vorteil für die Wohnbebauung, da damit die Auflagen für das Plangebiet höher sind als sie eigentlich sein müssten. Auch für das Plangebiet wurde abstrakt berechnet, wie es in der Bauleitplanung üblich ist, und sogenannte Emissionskontingente festgesetzt, um im Plan sicher zu gewährleisten, dass diese Werte dauerhaft eingehalten werden, unabhängig davon, wer sich später ansiedelt. Unter Fremdgeräuschen werden Geräusche verstanden, die nicht unter die TA Lärm fallen, wie z. B. ein Sportplatz, eine Eisenbahn. Im vorliegenden Fall seien es die Straßen, der Messeschnellweg. Diese Fremdgeräusche werden konkret erhoben, d. h., es hätten Messungen durchgeführt werden können und es wäre unter Umständen festgestellt worden, das diese Fremdgeräusche so hoch sind, das sie die Geräuschimmission aus dem Plangebiet, der späteren Betriebsfläche, überdeckt hätten. Auch dieser Umstand könnte im Rahmen der Abwägung das Plankriterium entscheiden und zur Zulassung höherer Immissionskontingente, als wir sie jetzt haben, führen. Der Aspekt der Fremdgeräuschüberdeckung wurde zugunsten der Betroffenen nicht zum Ansatz gebracht. Zum Thema Gemengelange unterschied Herr Hoppe zwischen einer schalltechnischen und rein städtebaulichen Betrachtung. Die schalltechnische Gemengelage kann auch über die Grundstücksgrenzen hinausgehen, es muss also kein direktes Nebeneinander sein. Z. B. kann ein großes Industriegebiet über einen Flusslauf oder eine große Straße hinweg Pegel bestimmend für eine sich in gewisser Entfernung befindende Wohnbebauung sein. Akustisch gesehen wird dann von einer Gemengelage gesprochen, wenn sie historisch gewachsen ist, nicht aber, wenn ein Wohngebiet näher an ein Industriegebiet heranwächst. Eine Gemengelage ist nicht planbar. Im vorliegenden Fall sind eine Gemengelage und somit nach der TA Lärm ein Abwägungsspielraum vorhanden. Wenn den Ausführungen der Vorrednerin gefolgt würde, dass kein entsprechendes Gewerbe vorhanden ist, dass zu Vorbelastungen führt, könnten die Emissionskontingente für das Plangebiet um 4 Dezibel erhöht werden, ohne dass es einen Emissionskonflikt gebe.

Herr Dr. Schlesier erläuterte anhand einer Folie wie die gutachterlichen Vorschläge im schalltechnischen Gutachten im § 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1764 sicherstellen sollen, dass die entsprechenden Werte eingehalten werden. In den Teilen des Gewerbegebietes die am dichtesten zur Siedlung Seelhorst bzw. zur Bebauung auf dem Kronsberg liegen, werden die strengsten Vorgaben vorgeschlagen, um Schallbelastungen für die benachbarten Wohngebiete zu vermeiden. Insofern hat sich das Gutachten von Herrn Hoppe in den Festsetzungen des Bebauungsplanes niedergeschlagen und werde nunmehr vorgeschlagen, den Entwurf des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung zu bringen.

Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass es städtebaulich so gewollt war, dass sich leises Gewerbe ansiedelt, insbesondere im Hinblick auf den Kronsberg mit seinen kinderreichen Familien. Nunmehr soll ein großes Logistikzentrum mit Lärm durch LKW-Verkehr angesiedelt werden. Es werde eine Lärmschutzwand vorgeschlagen, die bei Erfüllung bestimmter Auflagen nicht unbedingt notwendig sei. In diesem Zusammenhang interessierte Bezirksratsfrau Jakob, inwieweit die Windsituation unabhängig von einer Lärmschutzwand dazu führen könne, dass Lärm trotzdem in Wohngebieten wahrgenommen würde. Derzeit sei die Lärmwahrnehmung vom Messeschnellweg abhängig von der Windrichtung. Weiterhin bat sie zu erläutern, wie bei einem Drei-Schicht-Betrieb auf 15 LKW pro Nacht, also 30 LKW-Bewegungen geschlossen werde und wandte ein, dass in Reinen Wohngebieten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr bestimmte Lärmpegel nicht überschritten werden dürften. Im Hinblick auf die Aussage in der schalltechnischen Untersucht, dass von einer nicht wahrnehmbaren Erhöhung der Verkehrslärmbelastung ausgegangen werde, fragte sie, ob auch die ungleichmäßigen Geräusche durch das Anhalten und das Anfahren z.B. bei Staus berücksichtigt wurden. Ferner sei der von Anwohnern/-innen sehr wohl wahrgenommene Messeverkehr nicht berücksichtigt. Abschließe bat Bezirksratsfrau Jakob um Ausführungen zu ihren Fragen.

Herr Hoppe bestätigte das subjektive Empfinden, das Lärm von der Windrichtung abhängig ist. Die Berechnungen werden allerdings nach einer sogenannten Mitwindsituation durchgeführt, in der unabhängig davon wo sich die Geräuschquelle befindet in Bezug auf die Wohnbebauung so geplant werde, als würde der Wind von der Quelle zur Wohnbebauung wehen. In einem großen Betrieb weht der Wind gleichzeitig aus verschiedenen Richtungen, immer bezogen auf die Quelle. Hinsichtlich der Lärmschutzwand wurde ein Beispiel zu einem Logistikzentrum von 4,50 m Länge und 8,00 m Höhe angeführt. Wenn dieses Logistikzentrum nicht kommen würde, würden andere Ausmaße reichen. Diese müssten in einem gesonderten Gutachten jeweils untersucht werden. Hier handelt es sich um ein Gutachten zur Bauleitplanung und nicht zu einem konkreten Bauverfahren. Die im Gutachten genannten maximalen Abmessungen könnten aber entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt werden. Zuständig für Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen sind die jeweiligen Baulastträger, wie z.B. der Bund oder das Land. Diese behalten sich vor, dass Verkehrslärm, wie übrigens auch der Schienenlärm, privilegiert ist, d.h. dass die Grenzwerte oder Sanierungswerte deutlich höher sind als Richtwerte oder Orientierungswerte für Anlage-, Gewerbe-, Sport-, und z.B. Freizeitlärm sind. Es wurde kein Messeschnellweg für ein Logistikzentrum berechnet sondern eine Bundesstraße oder eine Autobahn, für die es entsprechende Normen und Richtlinien sowie Grenzwerte und entsprechende Rechenverfahren gibt, an die Gutachter gebunden sind. Dies Rechenverfahren kennen keinen Stau. Sie gehen von Geschwindigkeiten zwischen 30 km/h und 120 km/h und für LKW nur unter 80 km/h aus. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Normen und Richtlinien sind verbindlich. Der Verkehr auf dem Messeschnellweg wird nicht zu Messezeiten sondern mit dem Jahresmittelwert, so wie er gesetzlich vorgegeben ist, berechnet. Lediglich wurde nicht mit den DTV von 365 Tagen sondern nur mit dem DTV von 220 Werktagen zugunsten der Betroffenen geschönt. Es wurde mit einem höheren Verkehrsaufkommen gerechnet, als es eigentlich hätte sein müssen. Das zugrunde gelegte Verkehrsaufkommen könnte um 10% bis 15% abgemindert werden und trotzdem wäre das Schallgutachten immer noch richtliniengerecht.
Im Unterschied zum Verkehrslärm müssen in der Bauleitplanung bei Einzelgenehmigungen, also bei Bauantragsverfahren oder Betriebsgenehmigungen, die dort geltenden Orientierungs- und Richtwerte nicht unbedingt eingehalten werden. Die Genehmigungs- oder die Aufsichtsbehörden können davon abweichen und eine etwas höhere Belastung bzw. ein Unterschreiten des Wertes um 1 oder 2 dB (A) zulassen. Das ist der Unterschied zum Verkehrslärm.
Beim Neubau von Verkehrswegen (Straße und Schienen) bestehen vorsorglich Grenzwerte. Die sind entsprechend höher. Der Verkehrslärm ist privilegiert, um die Kosten gering zu halten. Man kann nicht für alle Straßen Lärmschutzwände bauen, um eine Lärmbelastung vergleichbar bei der Bauleitplanung für ein Allgemeines Wohngebiet zu erzielen. Bei Verkehrswegen besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf Lärmschutz, d.h. es wird geklärt, wo Außenwohnbereiche verlärmt sind und aktiv durch Wände und Wälle geschützt werden, so wie hier beispielhaft für Plangebiet in der Nachtzeit vorgegeben wird.
Beim Güterverkehr sieht der Gesetzgeber explizit den passiven und baulichen Schallschutz von Gebäuden vor. Das ist der Unterschied zwischen Verkehrslärm und Anlagenlärm. Die Anforderungen an den Anlagenlärm sind sehr viel höher, die Anforderungen an Verkehrslärm deutlich geringer und bezogen auf die Untersuchung hinsichtlich der Auswirkungen im Plangebiet zeigt, dass diese Auswirkungen tatsächlich dem entsprechend gering sind. Im Gutachten ist enthalten, dass eine Verkehrserhöhung von beispielhaft 20 %, wenn alles andere gleich bleibt, eine Bewegungserhöhung um 0,8 dB (A) ergibt, was eigentlich nicht messbar und hörbar ist. Die Richtlinien gehen bei einer wesentlichen Veränderung von 3 dB (A) aus. Für die beispielhafte Berechnung der LKW-Fahrten wurde mit einem Investor des Distributionszentrums gesprochen und das mögliche Vorgehen in die konkrete beispielhafte Berechnung einfließen lassen. Ein anderer Investor mit einem ähnlichen Vorhaben müsste sich entweder an diesen Werten messen lassen, d.h. im Bauantragsverfahren würde die Auflage enthalten sein, dass pro Stunde nur so und so viel LKW fahren dürfen bzw. bei einem anderen Betriebskonzept z.B. die LKW nicht an der Nordseite sondern an der Südseite entlang fahren.
Das was im Bebauungsplan als Immissionskontingent begrenzt ist, muss zukünftig jeder Ansiedler einhalten.

Herr Dr. Schlesier erläuterte, dass jemand, der in seinem Bauantrag nicht nachweisen kann, dass er diese Vorgaben einhält, die auf der Basis des schalltechnischen Gutachtens als Festsetzung im Bebauungsplan enthalten sind, wäre das Vorhaben nicht zulässig.

Bezirksratsherr Johnsen äußerte, dass Lärm subjektiv sehr unterschiedlich empfunden werde. Es gibt die Sorge, dass sozusagen der Lärm durch Stau, also stehende und anfahrende LKW, größer sein könnte als durch LKW´s, die kontinuierlich mit Tempo 80 vom Schnellweg vorschriftsmäßig in die Emmy-Noether-Allee fahren. Insoweit ergäbe sich die Frage, ob ein LKW vom Stand aus lauter ist als ein LKW der mit Tempo 80 fährt und welche Auswirkungen ergeben sich bei einem Dauerstau und viele LKW zur gleichen Zeit losfahren.

Herr Hoppe antwortete, dass der LKW, der mit 80 Km/h lauter sei als der LKW, der mit Stand-Gas im Schritttempo fährt. Ein LKW jedoch, der vollbeladen einen Betrieb verlässt und beschleunigt mit bis zu 2400 Motorumdrehungen, ist lauter als der gleichmäßig fahrende LKW. Ob ein LKW aus dem Stau heraus gleich hoch auf eine maximale Drehzahl beschleunigt sei unwahrscheinlich, da das auch unwirtschaftlich wäre.

Bezirksratsherrn Sommerkamp interessierten Themen zur Grundwasserhydraulik. Hierzu sei vorgetragen worden, dass die Gutachten noch einmal überarbeitet werden sollen. In diesem Zusammenhang interessierte ihn, wie die Aussage zustande gekommen sei, dass sich die Grundwassersituation in der Siedlung Seelhorst verbessern würde, weil nur bestimmt Messstellen genutzt wurden und eine weiter entfernte nicht berücksichtigt wurde. Des Weiteren interessierte Bezirksratsherrn Sommerkamp die Berechnung der Grundwasserabsenkung, die im Gutachten mit 2,9 cm angegeben wurde. Aus Sicht des Gutachters sollen die Wassereinleitungen in den Seelhorstgraben zu einer Verbesserung der Grundwassersituation führen. Nach seinem Kenntnisstand dient der Seelhorstgraben der Entwässerung, was bedeutet, das Wasser nicht zurückgehalten wird sondern abfließt und somit eine Verbesserung bzw. Erhöhung des Grundwasserpegels nicht erreicht wird. Weiterhin werde in dem Gutachten davon ausgegangen, dass es durch die Bebauung und die dazu gehörenden Maßnahmen nicht zu Hochwasser im Bereich des Seelhorst kommen würde. In diesem Zusammenhang verwies er auf ein Schreiben der Verwaltung, dass in dem Gebiet ein Rückhaltebecken gebaut werden müsse, um bereits jetzt eine etwaige Hochwassersituation in den Griff zu bekommen, um eine Überschwemmung des Bereiches zu vermeiden.

Frau Schröder erläuterte, dass im Gutachten nicht wortwörtlich steht, dass sich die Grundwassersituation verbessert. Es wurde die Aussage getätigt, dass im Vergleich zur Vorbebauung geschlussfolgert wurde, dass durch die flächendeckende Umsetzung von Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen damals im Jahr 2000 auf dem Kronsberggelände, keine befürchtete Grundwasserabsenkung in dem Bereich der Seelhorst eingetreten ist. Daraus wurde der Umkehrschluss gezogen, dass es zu keiner Grundwasserabsenkung komme, wenn in dem zur Bebauung anstehenden Gebiet ebenfalls eine Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahme umbesetzt würde. Es wurden Messstellen untersucht, die sich im Seelhorstwald befinden, weil das das empfindliche berücksichtigende Gebiet ist. Es wurden die Messstellen untersucht, die Rückschlüsse zulassen, was die Bebauung des Kronsbergs bewirkt hat, also den Zeitraum vor der Bebauung und dem Zeitraum nach der Bebauung des Kronsberggeländes. Wenn es bei einer Messstelle keine plausiblen Messergebnisse gab, konnten sie auch nicht ausgewertet werden. 4 Messstellen standen zur Verfügung und wurde ausgewertet. An einer Messstelle gab es keine Werte. Die Berechnung der 2,9 cm Grundwasserabsenkung wuchs aus dem ehemaligen Gutachten zu der Bebauung des Kronsberggeländes. Dort wurde damals eine Untersuchung durchgeführt mit 2 Szenarien, um zu erfahren, was eine 50%ige bzw. eine 80%ige Versiegelung dieser Fläche bewirken würde. Dabei kam eine Grundwasserabsenkung von 50 cm bis 100 cm heraus. In einer Art Dreisatzbetrachtung wurde überlegt, wenn in dem jetzt wesentlich kleineren Bebauungsgebiet, das auch im Einzugsgebiet liegt, ein entsprechend kleiner Anteil versiegelt werden würde, dann würde sich daraus eine Absenkung von 2,9 cm errechnen.

Die Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp, dass es sich um eine theoretische Berechnung handelt, wurde von Frau Schröder bejart. Hinsichtlich der Frage zur Hochwassersituation erläuterte Frau Dipl. Ing. Schröder, dass kein Regenrückhaltebecken dort gebaut werden soll. Nach dem Hinweis von Bezirksratsherrn Sommerkamp, dass die Verwaltung dies beabsichtige, erläuterte Herr Dr. Schlesier, dass das in Rede stehende Regenwasserrückhaltebecken nördlich des Annastiftes platziert werden solle und einen anderen Zulauf zum Seelhorstwald betreffe. Bei der anstehenden Situation geht es um das Thema, was in der Verlängerung der Eupener Straße passiert, bevor der Seelhorstgraben in den Landwehrgraben mündet. Diese Station liegt im Stadtteil Seelhorst, während das Regenrückhaltebecken in Mittelfeld entstehen soll.

Bezirksratsherr Johnsen bezog sich auf kritische Anmerkungen zum Grundwasser in der Stellungnahme des BUND vom 01.03.2012. Darin wird bemängelt, dass die Berechnung im Gutachten auf den Jahresdurchschnittswert erhoben werde. Der BUND vertritt die Auffassung, dass es erhebliche Unterschiede im Jahresverlauf gebe und es zu einer größeren Absenkung als die beschriebenen 2,9 cm käme. Aus diesem Grunde lehne der BUND ausdrücklich eine Einleitung von Regenwasser im Bereich des Distributionszentrums in den Seelhorstgraben ab. Bezirksratsherr Johnsen erbat eine Stellungnahme.
Frau Schröder bestätigte, dass es sich bei den 2,9 cm um einen errechneten Durchschnittswert auf der Grundlage des früheren Gutachtens handelt, der nicht genau untersucht wurde.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf das im Gutachten beschriebene Worst case Szenario hin, wonach ca. 22 ha der Fläche vollkommen versiegelt werden. Wenn das Distributionszentrum käme, würde die Hälfte der Fläche versiegelt. Das würde bedeuten, dass die 2,9 cm berechnete Absenkung so nicht zutreffen würde. Zurzeit werde von einer ca. 11 ha großen Halle ausgegangen.

Frau Schröder bestätigte, dass bei einer kleineren Fläche und keinen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen bei der Berechnung ein geringerer Wert herauskommen würde.

Bezirksfrau Hartmann betonte, dass der Lebensraum für die Feldlerche und den Flussregenpfeifer sehr beeinträchtigt werde. Sie fragte, ob zum Schutz dieser beiden Vogelarten Kompensationsmaßnahmen in nächster Umgebung umgesetzt werden sollen.

Herr Seibert führte aus, dass sein Büro im Herbst in das Verfahren eingestiegen sei. Wie im Gutachten auch beschrieben wurde, wurde auf der Basis von Potentialannahmen gearbeitet und mit der Stadt vereinbart, dass jetzt und im Sommer ins Gelände gehen und die Annahmen konkret verifizieren. Das Vorkommen gefährdeter Arten in dem Gebiet wurde nicht ausgeschlossen, wie die Feldlerche und der Flussregenpfeifer. Maßnahmen können sich aus unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen ergeben. So wurden die Eingriffsregelungen des Naturschutzrechtes angewandt, d.h. überall da, wo man in Natur und Landschaft eingreift, muss an anderer Stelle Ausgleich erfolgen. Im Bebauungsplan sind die verschiedenen Ausgleichsflächen b,c und d pauschal ausgewiesen. Hinsichtlich der beiden Vogelarten war zu prüfen, ob nach den Bestimmungen des Europäischen Artenschutzrechtes Verpflichtungen bestehen, spezielle Maßnahmen durchzuführen. Das wurde im Gutachten verneint und begründet. In seiner Stellungnahme bezieht der BUND die Position, dass bezüglich der Feldlerche besondere Maßnahmen festgesetzt werden müssten. Hierzu sei mit der Stadt vereinbart, dass bis zum Sommer gezielt geprüft werde, ob die Feldlerche vorkommt, in wie vielen Paaren und Maßnahmen ergriffen werden. Die Möglichkeiten sind gegeben, da die Stadt über verpachtete Ackerflächen verfügt. Zudem würde die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde einbezogen, mit der bereits Kontakt besteht.

Bezirksratsfrau Waase bezog sich auf das Schallgutachten, wo ständig Mittelwerte angewandt werden, aber nicht die negativen Einflüsse von Spitzenwerten in der Nacht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erkundigte sie sich nach den tatsächlichen Auswirkungen auf die Wohngebiete.

Herr Hoppe antwortete, dass es bei Straßen den Mittelwert Tag gebe von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr für die Nachtzeit. Aufgrund der Privilegierung des Verkehrslärms wird tatsächlich gemittelt. Es gibt keine Spitzenstunden – Betrachtung oder ähnliches. Beim Anlagelärm, also gleichermaßen bei Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm, wird am Tage zwar auch über 16 Stunden gemittelt, aber z.B. bei Wohngebieten sogenannte Ruhezeitenzuschläge beachtet. In der Nacht ist es bei Anlagelärm noch strenger. Dort gibt es die ungünstigste und lauteste Nachtstunde. Die Mittelwertbildung findet also nur bei Verkehrslärm statt. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Waase bestätigte Herr Hoppe, dass Verkehrslärm nach den Vorgaben der RS 90 und der 16. BImSchV grundsätzlich berechnet wird. Eine Geräuschmessung beim Verkehrslärm sei selten und nicht sehr aussagekräftig. Der Bundesgesetzgeber möchte eine Mittelwertbetrachtung.

Bezirksratsfrau Jakob befürchtete aufgrund der Mitarbeiterzahl von bis zu 1.500 einen verstärkten Pkw-Verkehr, insbesondere bei Schichtwechseln. Im Gutachten werde von 150 Pkw weniger in der Laatzener Straße ausgegangen, obwohl in der Emslandstraße viel mehr Pkw ankommen. Die Ausfahrten der Halle und der Weg der Mitarbeiter/innen nicht bekannt. Es werde davon ausgegangen, dass die LKW verpflichtet werden, nach Süden in Richtung Autobahn abzufahren. Bei der Besichtigung eines großen Logistikzentrums in Bad Hersfeld mussten die LKW zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Ladezone sein. In diesem Zusammenhang fragte sie, Sprecherin, wo die LKW warten und welcher Lärm hierdurch erzeugt werde.
Herr Dr. Santel wies darauf hin, dass nicht alle Mitarbeiter/innen mit dem Pkw kommen. Bei Schichtwechseln wurden besondere Verkehrsspitzen berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren gehen ähnlich wie beim Schall von einem durchschnittlichen Wert aus, der über den Tag läuft. Die 150 Pkw weniger haben nichts mit der späteren Nutzung zu tun, sondern mit dem Gebiet an sich. Durch die Aufgabe der bisherigen Cousteaustraße werde von einer Verlagerung in dem Gebiet ausgegangen und ist die Durchfahrt in die Laatzener Straße und in die Emslandstraße nicht mehr möglich. Es werde vermehrt auf die Straßen östlich, besonders in die Kattenbrookstrifft ausgewichen. Im nördlichen Bereich werde mit einer leichten Zunahme in der Emslandstraße gerechnet. Im Übrigen werde nicht davon ausgegangen, das die Pkw über den Süden an- und abfahren. Im Gutachten selbst wird der Worst case dahin gehend gerechnet, dass ein Großteil der Fahrten über die Erschließung im Norden erfolgt. Weiterhin ist von einer Lenkung mittels Vertrag auszugehen, dass bereits erfolgreich bei anderen Konzernen durchgeführt wurde. Anlieferer wurden verpflichtet, für die Zu- und Abfahrten bestimmte Routen zu wählen. Wartende LKW wurden nicht berücksichtigt. Bei dem heutigen Termindruck ist auch nicht davon auszugehen, dass LKW irgendwo lange warten, sondern eher zügig und direkt das Werksgelände anfahren.
Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass bei dichtem oder stehendem Verkehr auf der Kattenbrookstrift um das Gelände herumgefahren gefahren werde, und hier sei auch die Schule betroffen, um dann wieder auf die Laatzener Straße in Richtung Emslandstraße, Brabeckstraße und Wülfeler Straße gefahren und versucht werde, wieder auf den Schnellweg zu gelangen. In den Gutachten werde von Annahmen, nicht von praktischer Erfahrung ausgegangen, und insofern bezweifelte sie die Aussagen zum weniger werden Verkehr.
Herr Dr. Santel erläuterte, dass nicht sämtlicher Verkehr über die Kattenbrookstrift fahren werde. Es gibt eine ganz klare und deutliche Ausrichtung dieser Gewerbeflächen auf den
Messeschnellweg. Die Lage der Zufahrten ist bekannt. Im Bebauungsplan ist eine Erschließung des Geländes nur über die Stockholmer Allee möglich. Zumindest für die Gewerbeflächen 1 und 2 nach Bebauungsplan werde keine Erschließung nach Norden stattfinden. Für die kleine nordöstliche Teilfläche 3 sei aufgrund der Stadtbahntrasse im östlichen Bereich die Emmy-Noether-Allee die einzige Anbindung.

Bezirksratsherr Geburek monierte, das im Gutachten keine Dach- oder Fassadenbegrünung vorgesehen ist, zumal die Stadt Hannover in ihren entsprechenden Leitlinien in Gewerbegebieten vorschreibe, dass die Dachflächen von Gebäuden mit einer Dachneigung von weniger als 20 Grad dauerhaft und flächendeckend zu begrünen sind.


Herr Dr. Schlesier antwortete, dass in den Gutachten-Aufträgen eine Dachbegrünung nicht enthalten war. Nach Abwägung wurde auf eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan verzichtet. Wenn das Vorhaben entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes realisiert wird, steht auf der sehr großen Dachfläche das Thema Photovoltaik an. Sollte dann noch Platz sein, werde mit dem Investor über eine Dachbegrünung gesprochen.

Bezirksratsherr Sommerkamp fragte, warum bei der Beschreibung der ökologischen Ausgleichsmöglichkeiten parallel zwei Bewertungsmöglichkeiten, und zwar nach „EIBE“ und „von DRACHENFELS“ verwandt worden sind.

Herr Seibert führte aus, das es um zwei verschiedene Dinge gehe. Grundsätzlich muss bei Eingriffen in die Natur ein Ausgleich realisiert werden. Im vorliegenden Fall besteht eine Sonderregelung, die im Baugesetzbuch verankert ist und für Fallkonstellationen gelte, in denen ein bereits rechtskräftig geplantes Gelände neu geplant wird. Normalerweise ist es bei Planungen auf der grünen Wiese so, dass vom Istzustand ausgegangen, wie z. Acker, Wiese, Wald, und der wird mit Gewerbe überplant. Dem dort vorhandenen Biotoptyp ist ein Wert zuzuordnen, der bei Gewerbeflächen in der Regel den Wert „0“ hat, da es künftig wenig Eingrünung oder Versickerungsflächen gibt. Hieraus ergibt sich ein Defizit für den Naturschutz, was an anderer Stelle wieder gut zu machen ist. Bei einem bereit rechtskräftig geplanten Gelände gilt dies in nicht gleicher Weise. Hinsichtlich des Naturschutzaspektes ist das bestehende Baurecht mit dem zukünftigen Baurecht zu vergleichen. Normalerweise würde man sagen, dass dann doch kein Ausgleich zu leisten ist. Es durfte vorher schon gebaut werden und kann in Zukunft gebaut werden. Da in diesem Fall bereits sehr genau gearbeitet wird, ergibt sich ein Ausgleich dadurch, dass auf dem Gelände sehr viele Bäume vorgesehen sind, die zum großen Teil entfallen. Grund hierfür ist zum einen die großflächige Hallenbebauung und das vorhandene Misch- und Kerngebiet. Die Grundflächenzahl, also der Ausnutzungs- grad des Grundstücks war auf 0,6 festgesetzt, wonach als maximal 60 % des Grundstücks bebaut, versiegelt und befestigt werden durften. Mit der Logistikan- siedlung wird der Wert auf 0,8 festgesetzt, der teilweise noch überschritten werden kann. Vor allem fallen diese beiden Komponenten zu Ungunsten des Naturschutzes ins Gewicht und die Stadt muss 10 ha an Fläche als externe Ausgleichsmaßnahmen bereitstellen. Es findet keine Gegenüberstellung von Biotoptypenbestand zu neuer Planung statt, sondern eine Gegenüberstellung der alten Planung zur neuen Planung. Dies ist auch in der Anlage zum Umweltbericht und zu unserem Naturschutzgutachten so dokumentiert. Auf beiden Seiten der Bilanz wurde die „Eingriffsbewertung Hannover-Modell (EIBE)“ verwendet. Obwohl es für diese Bilanz nicht erforderlich ist, wurde eine reale Bestandaufnahme der Biotoptypen durchgeführt. Es gehört zu einer guten fachlichen Praxis, dass aus Naturschutzsicht eine reale Bestandsaufnahme der Biotoptypen erfolgt, unabhängig von den bestehenden Baurechten. Diese Biotoptypenkartierung wird nach „von DRACHENFELS“ durchgeführt. Hintergrund ist, dass das EIBE-Modell von 1995 ist und quasi auf der Anleitung zur Stadtbiotopkartierung, die noch etwa älter ist, fußt. Inzwischen hat sich einiges aufgrund europäischen Rechts, FFH-Richtlinien und Artenschutzfragestellungen getan. In Niedersachsen gilt der Kartierungsschlüssel von „von DRACHENFELS“, der immer wieder aktualisiert wird. 2011 wurde er neu aufgelegt. Wir arbeiten nach diesem aktuellen Standard und nicht nach der überholten Kartierungsanleitung der Stadt Hannover. Das dadurch eine Anpassung zwischen dieser Biotoptypenplanung und EIBE fehlt, ist in diesem Fall unschädlich, weil der Biotoptypenplan „EIBE“ gar nicht benötigt wird. In anderen Verfahren für die Stadt haben wir sozusagen einen Übersetzungsschlüssel beigefügt, wo wir die Biotoptypen „von DRACHENFELS“ übersetzt haben in die Stadtbiotopkartierung und das ist dann die Brücke zu den städtischen EIBE-Modellen. Hier war dies aufgrund des Vergleichs des alten Baurechtes mit dem neuen Baurecht nicht notwendig.

Bezirksratsherrn Johnsen interessierte, ob es durch Erdarbeiten im Bereich des betroffenen Gebietes zu Schadstoffausstößen im benachbarten Gebiet kommen könnte. Es werden der Austritt von Gas aus der Deponie befürchtet und dass bei den Bauarbeiten z. B. auf Fässer o.ä. gestoßen werde.

Herr Prahl berichtete, das im Bodenschutzgutachten davon ausgegangen wurde, dass die Altablagerung Bemerode I nach den zur Verfügung gestandenen Unterlagen lokal begrenzt ist. Es trifft zu, dass im Süden der Altablagerungen evtl. mit Gasmigrationen zu rechnen ist. Die Deponie hat eine Gasfassung und bei längerem Stillstand der Anlage kann im südlichen Bereich der Altablagerung Gas migrieren. Dieser Bereich wurde begutachtet, da dort ein Regenwasserkanal und Leitungen verlegt werden sollen. Es ist nicht auszuschließen, dass es bei Erdbauarbeiten zu Gasmigrationen kommt. Für derartige Fälle sieht die Arbeitsschutzrichtlinie IGR 128 einen besonderen Arbeits- und Sicherheitsplan für die Baumaßnahmen vor. Z. B. müsse während der Baumaßnahmen Messeinrichtungen vorgehalten werden, die Methanwerte gemessen und bei Überschreitungen z. B. der Explosionsschutzgrenze entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Bauarbeiter zu schützen. Methan ist für Menschen nicht toxisch. Es ist explosionsgefährdet. Bei einem gewissen Volumenprozent ergibt sich ein explosionsfähiges Gemisch. Durch die Messungen würde dies rechtzeitig bemerkt, die Arbeiten eingestellt und z. B. eine künstliche Belüftung eingerichtet.

Bezirksratsherr Johnsen merkte an, wenn es überhaupt zu einem Methanaustritt käme, wäre nur den der südliche Bereich betroffen und nicht das Wohngebiet im Norden.
Herr Prahl bestätigte die Aussage. Aufgrund des Monitorings stattgefundene Messungen, haben ergeben, dass nur im Süden eine entsprechende Gefahr bestehe. Der Verlauf der Trasse des Leitungskanals verläuft nicht konstant parallel auf der südlichen Seite, sondern an der engsten Stelle etwa 15 m entfernt von der Altlast und bis zu 180 m im Bereich der Weltausstellungsallee. Je weiter entfernt das Rohrgraben erfolgt, desto ungefährlicher werden die Arbeiten. Trotzdem wind der gesamte Bereich der Trasse als sogenannter Schwarzbereich definiert und die Schutzbestimmungen nach der IGR 128 angewandt.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Hartmann, ob die Arbeiten unabhängig von der Ansiedlung eines Distributionszentrums stattfinden würden, erwiderte Herr Prahl, dass die durch die Sicherungsmaßnahmen die Arbeiter beim Bau des Regenwasserkanals geschützt werden sollen. Für das Distributionszentrum ist das nicht erforderlich, weil das Gebäude zu weit entfernt liegt.

Herr Dr. Linde fasste zusammen, dass Beeinträchtigungen des Deponieproblems durch die Bauarbeiten nicht ausgeschlossen werden können. Auf jeden Fall sind sie aber durch sachgerechte Vorsichts- oder Gegenmaßnahmen technisch beherrschbar, so dass sichergestellt ist, dass in keiner Weise eine Gefahr für die Anlieger oder andere Personen entsteht, was Herr Prahl bejahte.

Herr Dr. Schlesier veranschaulichte am Plan die Grenze der Deponie Bemerode I sowie die durch den Bebauungsplan vorgegebenen Leitungsrechte mit den genannten Abständen zur Deponie.

Bezirksratsfrau Jakob wies auf hochgiftigen Müll in der Deponie und häufige Krebserkrankungen in den letzten Jahren in der Siedlung Seelhorst hin und fragte, ob eine Gesundheitsgefährdung bei Grundwasserveränderungen ausgeschlossen sei und dies gewährleistet werden könne.

Als festgestellt wurde, dass eine Vertreterin der BI Pro Kronsberg die Sitzung aufnimmt, bat Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck das zu unterlassen und die bisherigen Tonaufnahmen zu löschen. Zu Beginn der Sitzung hätte dies beantragt und einstimmig beschlossen werden müssen. Im Nachhinein könne dies nicht geheilt werden. Während der Sitzung sind Aufzeichnungen und Fotografieren grundsätzlich nicht erlaubt.

Bezirksratsfrau Jakob hob hervor, dass selbst im Rat nichts Derartiges gesagt wurde, worauf Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck äußerte, dass der Ratsvorsitzende z. B. zu Beginn einer jeden Ratssitzung entsprechend das Einverständnis für Aufzeichnungen des Fernsehsenders H1 einholt.

Herr Conradt führte zur Thematik Grundwasserbeeinträchtigungen durch die Deponie Bemoerode I aus, dass sich die Deponie bereits vor ihrer Absicherung in einem Monitoring befindet. Bereits 1993 wurden in einem jährlichen Raster mehrere Probenentnahmen durchgeführt. Die Deponie ist dann mit einer Oberflächen- abdichtung gesichert worden, wodurch kein Wasser mehr in die Deponie durchsickern kann. Das bedeutet, dass Schadstoffe aus dem grundwasser- ungesättigten Bereich überhaupt nicht mehr in das Grundwasser eingetragen werden. Die Basis der Deponie steht im Grundwasser, das heißt, in diesem Bereich werden weiterhin Schadstoffe in westlicher Richtung, das ist der Grundwasser- absprung, ausgetragen. Für einige Schadstoffe wurden Verminderungen festgestellt, die damit zusammenhängen, dass oben ein Deckel darauf gekommen ist und durch Sickerwasser nichts mehr ins Grundwasser eingetragen wird. Aber der Bereich von ungefähr aktuell noch ca. 50 cm der Deponie der im Grundwasser steht enthält Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle u. a. auch Asbest, die weiterhin gelöst werden und noch messbar sind im Absprung der Deponie. Kleinräumig wird das Distributionszentrum einen Einfluss auf den Grundwasserflurabstand haben. Der Einfluss wird im in dem eng begrenzten Bereich deutlich größer sein, als in der großen Auswirkung bis zur Seelhorst. Die Versiegelung welcher Art auch immer wird dazu führen, dass das Grundwasser in unterschiedlichem Maß in dem Bereich abgesenkt wird. Der Deponiefuß wird weiter aus dem Grundwasser heraus- genommen werden. Über den Grundwasserpfad wird es dementsprechend auch zu einem noch geringeren Austrag führen. Da weniger Deponiekörper im Grundwasser ist, wird auch weniger ausgetragen.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Jakob erläuterte Herr Conradt, dass der Grundwassersprung in diesem Gebiet in westlicher Richtung erfolgt und in Richtung Messegelände fließt.

Bezirksratsherr Oltersdorf erkundigte sich nach möglichen weiteren Absackungen und in dem Zusammenhang nach einer Regendurchlässigkeit in diesem Bereich.

Herr Conradt informierte, dass die Abdichtung aus einer Kunststoffdichtungsplane bestehe und mit einem Leckortungssystem ausgestattet ist. Anhand von Messungen kann überprüft werden, ob dieser Kunststoffmantel geschädigt ist und kann der entsprechende Bereich eingegrenzt werden. Die regelmäßigen, wahrscheinlich jährlichen Messungen haben bislang keine Beschädigungen ergeben. Die Deponierung ist in relativ ungeordneten Verhältnissen in der 60er Jahren erfolgt. Dementsprechend sind unterschiedliche Abfallarten eingelagert worden. Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen sind sehr viele Ausgleichschichten, Oberflächenmodellierungen, Gasdrainagen usw. in diesen Bereich eingebracht worden. In einer Deponie wird es immer Setzungen geben. Das hat mit dem Abbauprogramm im Inneren zu tun. Setzungen können an unterschiedlichen Stellen und zu unterschiedlichen Zeiten auftreten, weil derartige Deponien unterschiedliche Phasen durchlaufen, so dass man heute nicht sagen kann, wann und wo das geschieht. Zu den Überwachungsmaßnahmen zählen Messpunkte, um Setzungen auf der Deponie festzustellen. Anhand der Messergebnisse befinden sie sich in einem tolerablen Bereich, da sich die eingebauten Materialen und die Schweißnähte in einem bestimmten Maß dehnen dürfen.

Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob sich die Prüfungsintervalle wieder verkürzen, auf städt. Grundstücke in der Siedlung Seelhorst, die zurzeit auf Erbpacht vergeben sind, ebenfalls Messungen stattfinden, da sie sich nicht weit vom Messegelände entfernt befinden, wohin das giftige Grundwasser fließt.

Herr Conradt führte zu den Monitoringabständen bezüglich des Grundwasserpfades aus, dass die Abstände in letzter Zeit vergrößert worden sind, da sich das Niveau nach der Abdeckung eingependelt hatte. Wenn in das System z.B. durch Bebauung eingriffen werde ist es zunächst sinnvoll in einem kürzeren Zeitraum Messungen durchzuführen, um zu klären, wie die hydrobiologischen Einflüsse auf das Grundwasserregime wirken.
Ein Monitoring ist nicht statisch. Der Zeitraum wird den Ergebnissen angepasst. Es ist für einen Grundstückseigentümer schon wichtig zu wissen, ob sein Grundwasser belastet ist. Generell ist es so, dass Grundwasser nicht mit veräußert wird. Zu dem Übrigen müsste die Stadtverwaltung antworten.

Bezirksratsherr Geburek fragte nach der Feinstaubentwicklung durch die ca. 1.000 LKW –Bewegungen, falls das Logistikzentrum kommen sollte. Gerade Dieselmotoren erzeugen Feinstaub.
Herr Dr. Schlesier stellte richtig, dass in den Gutachten täglich von ca. 400 LKW, also 800 Fahrten ausgegangen werde.

Herr Trute erläuterte, dass sich bei dem Gutachten zur lufthygienischen Auswirkung dieses Bauvorhabens vorrangig auf die NO2 – Belastung gestützt wurde, weil die im Rahmen dieses Vorhabens auch die kritischere Schadstoffkomponente auf dem Luftwege ist und auch diejenige ist, deren Messungen in den Karten für Verkehrsbelastung herangezogen werden. Hinsichtlich des Feinstaubs ist es so, dass nur etwa ca. 20-25 % der Immissionssituation die an einem Ort stattfinden, zu messen oder zu errechnen sind, direkt aus dem Auspuff kommt. Ein Großteil wird entweder aus regionalen Quellen und oder aus dem Abrieb der Fahrzeugreifen hergestellt. Die NO2 –Belastung ist aber definitiv die kritischere Komponente gegenüber dem Feinstaub, weil die Richtwerte wesentlich schwerer in der heutigen Situation in den Städten einzuhalten sind als die Feinstaubwerte. Deshalb wurde NO2 - Komponente im Gutachten berücksichtigt.

Bezirksratsfrau Jakob wies auf die Passivstandardbauweisen der Häuser im Bereich der Kattenbrookstrift hin und fragte, ob die Feinstaubbelastung im Hinblick auf die Belüftung dieser Häuser bedenklich ist und welche Auswirkungen sich insbesondere für Kinder ergeben.
Herr Trute wies darauf hin, dass grundsätzlich der Feinstaub in die Beurteilungen solcher Maßnahmen mit aufgenommen worden ist, weil die lungengängigen Partikel, die damit als Beurteilungskriterium herangezogen werden, gesundheitsschädlich sind. Für das Vorhaben ist es jedoch irrelevant, weil die verkehrsbedingten Zusatzbelastungen die durch das Vorhaben ausgelöst werden, insgesamt so gering sind, egal welche Straße betrachtet wird, das man eine nachweissignifikanten Erhöhungen durch den Straßenverkehr vorfindet.
Nachdem Bezirksratsfrau Jakob um eine präzisere Darstellung bat, führte Herr Trute aus, ein Immissionsfeld für den Istzustand und für den Planungszustand errechnet wurde. Im Planungszustand sind die werktäglichen Verkehre eingeflossen, die über den Verkehrsgutachter für das Netz berechnet worden sind. Diese Verkehrsmengen, sowohl der LKW-Anteil als auch der Pkw-Anteil, waren Rechnungsgrundlage. Auf den Einwand von Bezirksratsfrau Jakob, dass es sich um angenommene Zahlen handelt, ergänzte Herr Trute, dass ein zukünftiger Zustand angesetzt werde. Es wurden halbwegs realistische Zahlen für das Objekt angesetzt, zumal nicht feststeht, was dort irgendwann einmal hinkommt. Insgesamt besteht in dem Bereich eine gute Situation mit einem relativ niedrigen Immissionsniveau, wenn von dem Messeschnellweg abgesehen wird. Die Verstärkung der Immission liegt in einem Bereich, der noch extrem weit entfernt von den Grenzwerten liegt.

Bezirksratsherr Dr. Linde wies zunächst darauf hin, dass die Immissionsrichtwerte Langzeitdurchschnittswerte sind und Einzelsituationen, wie z.B. Messen, unerheblich sind. Es gehe um die langfristige Durchschnittsbelastung. Weiterhin bat er um Bestätigung, dass nach den Ausführungen nicht zu erwarten ist, dass sich durch die Errichtung eines solchen Distributionszentrums die Immissionswerte erheblich verändern.

Herr Trute stimmte dem zu, solange das Planvorhaben sich in dem Rahmen bewegt, welcher getestet wurde. Da wäre sogar noch Luft nach oben, da die Grundbelastungen weit von den Grenzwerten entfernt liegen und sogar noch mehr Verkehr eintreten könnte.
Zum Passivhausproblem ergänzte er, Sprecher, dass sich die Feinstaubbelastung auf einen relativ engen Bereich des Straßenraumes konzentrieren und es keine Verwirkung in das Umfeld gebe. In der Regel ist das Zwangsbelüftungssystem von Passivhäusern so ausgelegt, dass es in Richtung Freifläche, also zum Garten und nicht zur Straße ausgerichtet ist.

Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsfrau Waase führte Herr Dr. Schlesier aus, dass die Grundflächenzahl im Bebauungsplan auf 0,8 und eine Erhöhung auf 0,9 vorgesehen ist. Um zu einer Versickerungswirkung zu kommen ist textlich festgesetzt, dass die Stellplatzanlagen wasserdurchlässig zu gestalten sind.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei der Gutachterin und den Gutachtern dafür, dass sie sich die Zeit genommen alles genau zu erklären, dass viel dazu gelernt wurde und unterbrach kurz die Sitzung.


TOP 8.1.
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.1.1.
Arbeitslosigkeit und Distributionszentrum
(Drucks. Nr. 15-0490/2012)

Bezirksratsherr Johnsen trug die Anfrage vor.
Das geplante Distributionszentrum auf dem Parkplatz des EXPO-Geländes soll vielen Bürgerinnen und Bürgern die Aussicht auf einen Arbeitsplatz bieten.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Zahl arbeitsloser Menschen in der Region Hannover, Stand 31.01.2012, und wie viele davon sind gering/niedrig qualifiziert?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen des geplanten Distributions- zentrums auf den Parkplätzen Messegelände Nord/Emmy-Noether-Allee auf den Arbeitsmarkt in Hannover ein, insbesondere für Arbeitsplatzmöglichkeiten Niedrig/Gering-Qualifizierter?
3. Stimmt die Verwaltung mit der Einschätzung der Gewerkschaft Verd.i (öffentliche Informationsveranstaltung 06.02.2012 in Kirchrode) überein, dass die geplante Ansiedlung eines Distributionszentrums mit Stundenlöhnen von ca. 11 €/Stunde für die Anhebung der Netto-Löhne auch in benachbarten Discountern, Supermärkten etc. sorgen könnte?
Herr Feierabend beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Quelle : Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2011:
Arbeitslose insgesamt in der Region Hannover 45.681
Davon ohne Berufsausbildung 26.521
Davon wiederum im Berufsbereich Verkehr, Logistik,
Schutz und Sicherheit 13.409
Gemeldete offene Stellen in der Region Hannover 7.161
Davon im Berufsbereich Verkehr, Logistik, Schutz
und Sicherheit 1.375
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Gerade in dem Segment des Arbeitsmarktes, der es besonders schwer hat, Arbeitsplätze zu finden, bietet sich eine große Chance, aus dem Transferbereich in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu kommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Vom Standort Graben bei Augsburg mit unmittelbar angrenzenden Verteilzentren von Weltbild, ALDI und Lidl ist bekannt, dass genau dieser Effekt eingetreten ist.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Johnsen zum Lohnniveau des Distributionszentrums am Standort Aachen, antwortete Herr Feierabend, dass dies nicht genau bekannt sei, es in etwa im unteren zweistelligen Bereich liegen müsste.


TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)
Diskussion siehe TOP 4.2.

Antrag,
1. dem Entwurf der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen (Siehe auch Zusatzantrag zur Drucks. Nr. 0216/2012 - Drucks. Nr. 15-0695/2012)


TOP 4.2.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck rief die Drucksachen zu TOP 4.1. und TOP 4.2. auf und ließ den Zusatzantrag einbringen.

Hiernach begründete Bezirksratsfrau Jakob vehement, dass ihre Fraktion die beiden Drucksachen sowie den Zusatzantrag ablehnen werde. Der Flächennutzungsplan beinhaltet, dass sich an der Stelle ein oder mehrere Unternehmen ansiedeln können, auch wenn das zurzeit in Rede stehende Logistikzentrum nicht kommt. Es ist demnach noch nicht bekannt, was kommt und welcher Verkehr damit verbunden ist. Die Region Hannover hat 2008 ein Logistikkonzept erstellt, Kriterien entwickelt und Standorte geprüft. Entsprechende Ansiedlungen sollten sowohl Wasser, Schiene und Autobahn in der Nähe haben und nicht in der Nähe von Wohnbebauung entstehen. Der von der Stadt Hannover vorgeschlagene Standort Kronsberg Nord wurde abgelehnt. Die CDU-Fraktion sei nicht gegen Logistikzentren und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Internethandel werde immer mehr genutzt. In der Region Hannover sind entsprechende Standorte, die die Kriterien erfüllen und zudem über eine ÖPNV-Anbindung verfügen, vorhanden. Als damals die EXPO geplant wurde, wurde auch der Kronsberg einbezogen. Die Öko-Siedlung Kronsberg war ein Vorzeigeobjekt, wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert und berücksichtigte die Wasserzufuhr zur Seelhorst. Es haben sich viele Familien mit Kindern angesiedelt, da die Luft besonders gut ist, es Landschaftsschutzgebiete und wenig Verkehr gibt. Mit der Nutzung, die heute beschlossen werden soll, wird genau das Gegenteil erreicht. Es sollen die Voraussetzungen für Gewerbe mit einem hohen Lärmfaktor, viel Verkehr und einer hohen Lärmschutzwand geschaffen werden. Das ganze Landschaftsbild des Kronsberges wird durch den Koloss in der Mitte zerstört. Aus fester Überzeugung lehne deshalb die CDU-Fraktion ab, da es sich umweltpolitisch um eine Sünde und städtebaulich um einen Skandal handelt. Die einst erstellten Pläne werden zunichte gemacht. Im Rahmen des derzeitigen Bebauungsplanes könnten auch im Bereich des Kronsbergs langfristig Arbeitsplätze geschaffen werden, die dauerhaft bestehen. Bei einem weltweit agierenden Logistikunternehmen weiß man nicht, was in ca. 15 Jahren ist. Womöglich steht dann dort eine Ruine. Sie, Sprecherin, sagte, dass sie die Stadtverwaltung überhaupt nicht verstehen könne. Die Gutachten gehen von Mittelwerten und geschätzten Werten aus. Die Mülldeponie sei hoch problematisch. Die CDU-Fraktion möchte an diesem Standort keine Logistikunternehmen und spreche sich gegen die Drucksachen und den Zusatzantrag aus.

Bezirksratsherr Milkereit erläuterte mehrere Gründe warum er die beiden Anträge der Verwaltung ebenfalls ablehnt. Er sagte, unabhängig von dem umweltpolitischen Skandal und dem städtebaulichen Mist, der hier verzapft wurde, frage er sich, wie zwei so unterschiedliche Gutachten, wie das des BUND und der Verwaltungsvorlage, entstehen können. Man wisse ja, woher die entsprechenden Gutachten kommen und was dahinter steht. Selbst wenn er bei beiden Abstriche mache und sich einem Mittelwert annähere, so liege er immer noch auf einer ablehnungswerten Seite. Ein Logistikunternehmen ohne Bahnanschluss, das nur auf ein straßengebundenes Konzept setze, sei nicht tragbar. Weiterhin gebe es kein Nachnutzungskonzept. Falls das Logistikunternehmen das Gebiet verlässt, bleibt die städtebaulich missratende Halle stehen. Die Bürgerinitiative Pro Kronsberg habe innerhalb des bestehenden Flächennutzungs- und Bebauungsplanes ein Konzept für einen großen Gewerbepark vorgelegt. Es gibt zudem interessierte Investoren. Es bedarf keines großen Logistikers und einer riesengroßen Halle. Es sei machbar, aber politisch nicht gewollt. Amazon, dass Logistikunternehmen um das es geht, betreibe Schindluder mit seinen Angestellten. Es werden Praktikanten höchstens für sechs Monate eingestellt, die weiterhin ALG I oder ALG II erhalten, kurzfristig übernommen und dann wieder entlassen werden. Hiervon profitiert Amazon. Es entstehen keine dauerhaften Arbeitsplätze. Als einen weiteren Ablehnungsgrund nannte Bezirksratsherr Milkereit, dass auch der Kreisverband DIE LINKE. Hannover hierüber diskutiert habe, da es um Arbeitsplätze in ganz Hannover gehe, und das Vorhaben ablehnt. Die Verwaltung habe bereits jetzt Rückschnitte am Bewuchs durchgeführt, da ja die Ratsmehrheit mehrheitlich das Logistikunternehmen will, unabhängig von umweltschutzrechtlichen Belangen. Aus den Vorlagen kann es für ihn, Sprecher, nur eine Entscheidung geben, die Ablehnung.

Bezirksratsherr Sommerkamp betonte, dass er seit ca. 25 Jahre politisch tätig ist und die Entwicklung des Kronsbergs politisch begleitet habe. Bei der Bebauung des Kronsbergs wurden hohe Maßstäbe gesetzt und gab es hohe Erwartungen. Das Vorhaben war bei Umweltverbänden relativ umstritten. Der Kompromiss war die Bebauung, wie wir sie jetzt kennen, und insbesondere eine ökologische Aufwertung der Kammlagen. Es wurde von einem ökologischen Vorzeigeprojekt gesprochen. Bezirksratsherr Sommerkamp sagte, dass er zunächst skeptisch war und die Sache hinsichtlich der Stadtentwicklung inzwischen anders beurteile. Insofern sei er enttäuscht, dass die Stadtverwaltung ohne Not dieses Vorzeigeobjekt kaputt macht und vorbildliches Wohnen zerstört. Der BUND, der nach seiner Einschätzung sehr objektiv urteilt, kommt zu dem Fazit, dass die Planung aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen ist. Diese Einschätzung solle man ernst nehmen und nicht die Gutachten als einzig wahre hinnehmen, da diese von der Stadt für viel Geld beauftragt worden sind. Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wundere ihn, Sprecher, dass für die Blockierung des Individualverkehrs und Heraushalten aus der Stadt erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt werden und nunmehr werde er wieder in die Stadt geholt. Wenn tatsächlich 400 LKW pro Tag fahren, würde das eine Schlange von ca. 7,5 km ergeben.
Die Bewohner/innen des Kronsbergs wurden damals mit ökologischem Wohnen gelockt und nunmehr soll in etwa 500 m Luftlinie ein derartiger Klotz entstehen und müssten sie mit dem hohen Verkehrsaufkommen leben. Es werden immer neue Fakten aufgetischt, wie z.B. die Änderung, dass die LKW für den Ladevorgang nun doch nicht in die Halle fahren, und dadurch mit mehr Lärm- und Schadstoffbelastung zu rechnen sei. Insbesondere im Hinblick auf Versprechungen

Bezirksratsherr Oltersdorf bedankte sich zunächst im Namen der SPD-Fraktion bei den Vertretern der BI Pro Kronsberg für ihre Offenheit und Transparenz und sprach ihnen Respekt und Anerkennung aus. Die BI habe den Politikern durch diverse Möglichkeiten der Kommunikation an ihrer Meinungsbildung teilhaben lassen. Heute werde der Stadtbezirksrat dazu angehört, ob die Bauleitpläne so bleiben wie sie sind, oder den Vorlagen der Verwaltung gefolgt werde. Auch der derzeit gültige Bebauungsplan sehe in dem Gebiet Bebauung, und somit zusätzlichen Verkehr vor. Seine Fraktion stimme den Drucksachen zu, weil sie der Meinung sei, dass der Standort für einen Logistiker geeignet sei. Grundsätzlich gebe es zwischen einer Stellungnahme und Gutachten Unterschiede. Der Umstand, dass die LKW nicht mehr in die Halle einfahren, führe nicht zu einer Verschlechterung der Situation. Zum Thema sichere Arbeitsplätze führte Bezirksratsherr Oltersdorf aus, dass Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen heutzutage die Beschäftigungssituation in fünf oder mehr Jahren nicht vorhersagen können. Das in Gutachten hinsichtlich der Verkehrsentwicklung von Annahmen ausgegangen werde, sei gar nicht anders möglich. Auch stehen die Höhe und die Länge der Lärmschutzwand noch nicht fest. Mit dem gemeinsamen Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde auf Sachverhalte hingewiesen, die wir uns für eine Ansiedlung vorstellen. Im Übrigen seien die beiden Fraktionen sich einig, dass man das Ganze durchaus positiv begleiten sollte und es eine Chance für die LH Hannover ist. Insofern werde seine Fraktion den beiden Anträgen der Verwaltung und dem gemeinsamen Antrag zustimmen.

Bezirksratsfrau Hartmann stellte zunächst klar, dass kein Faktionszwang bestehe und sich die Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen frei entschieden haben. Alle Pro- und Kontra-Argumente wurden sorgfältig abgewogen und die Vorschläge der BI Kronsberg in Betracht gezogen und diskutiert. Es wurde festgestellt, dass die Vorteile überwiegen. Die Stadt Hannover habe mehr als zehn Jahre versucht, auf dem EXPO-Gelände Gewerbe anzusiedeln, was ihr nicht gelungen ist. Es existiert eine Haltestelle der üstra, so dass künftige Arbeitsplätze mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Es werde eine große Chance für gesehen, den Wirtschaftsstandort Hannover zu stabilisieren und deshalb werden die Vorlagen befürwortet.

Bezirksratsherr Dr. Linde wies darauf hin, dass das Logistikzentrum an der Südseite des Kronsbergs entstehen würde und die übrigen Bereich und die Kronsbergbebauung nicht beeinträchtigt werden. Dass die Grünen die Stellungnahme des BUND nicht ernst nehmen, kann niemand behaupten. Es habe in den letzten 25 Jahren keine Partei gegeben, die den BUND und andere Naturschutzverbände und ihre Ziele nicht so akribsich unterstützt haben, wie die Grünen. Wir entwickeln uns weiter und müssen abwägen. Kein Unternehmen könne sagen, ob es in 15 Jahren noch existiert. Wir wissen nicht, ob die Entscheidung die wie wir heute mit Annahmen treffen, eintreten wird. Auch die BI könne nicht sagen, ob das Kleingewerbegebiet ein Erfolg würde. Auch die Gutachter tätigen Aussagen über Dinge, die in der Zukunft liegen. Natürlich sind sie mit Unsicherheitsfaktoren belastet. Politiker sind in der Verantwortung, unter Untersicherheiten Entscheidungen zu treffen. Andere Bürger, die nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft des Bereiches wohnen, meinen, dass die Stadt Hannover die Chance wahrnehmen soll und einem Investor dieser Größenordnung nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen sollte. Im Übrigen habe der Wirtschaftsdezernent deutlich gesagt, dass nach Prüfung keine anderen Standorte geeignet sind. Nach der Gesamtabwägung sind wir für ein Logistikunternehmen an der Stelle und finden, dass es eine richtige und verantwortungsvolle Entscheidung für die Bürger/innen dieser Stadt ist.

Bezirksratsherr Hermann begrüßte den Zusatzantrag von Rot-Grün und sagte, dass er diesem und den Beschlussdrucksachen zustimmen werde. An den Gutachten wurde kritisiert, dass zu viel spekuliert wurde. Nichts anderes habe er, Sprecher, teilweise von seinen Vorrednern gehört. Genauso sei Spekulation, dass sich Amazon auf der Fläche ansiedeln werde. Spekulationen bringen die Sache nicht weiter. Die Umsatzzahlen von Amazon lassen nicht darauf schließen, dass das Unternehmen in zehn oder fünfzehn Jahren pleite gehe und insofern, gehe er davon aus, dass ein langfristiger Vorgang geplant werde.

Bezirksratsfrau Jakob bezog sich auf Aussagen ihrer Vorredner und betonte, dass die CDU als Partei des Mittelstandes sehr wohl Gewerbe im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanes zulassen wollte. Insoweit wären sowohl hier, als auch in der Region, wo Standorte für ein großes Logistikunternehmen vorhanden sind, geschaffen werden können. Wirtschaft sei Schwerpunkt der CDU. Herr Richter habe in einer Bezirksratssitzung verdeutlicht, dass das EXPO-Gelände sehr wohl hätte vermarktet werden können, wenn nicht Verwaltung und Rot-Grün nur eingeschränkt Gewerbe zugelassen hätten. Weil sich Verwaltung und Politik nicht bewegt haben, musste Jahrzehnte auf Arbeitsplätze verzichtet werden. Herr Richter habe den Bezirksrat gebeten, sich für eine Lockerung einzusetzen. Ihre Fraktion habe sich sachkundig gemacht. Möglichkeiten seien in der Region Hannover ausreichend vorhanden.

Bezirksratsherr Milkereit bestätigte, dass in der Argumentation gegen die Ansiedlung auch Unwägbarkeiten stecken. Jedes Ding habe eine gute und schlechte Seite. Seine Partei habe sich für die Ablehnung entschieden.

Bezirksratsherr Johnsen betonte, dass man in einem Abwägungsprozess zu anderen Ergebnissen als andere gekommen sei. Unbestritten sei der Klotz nicht schön. Es gehe hier um ein Gebiet, auf dem heute überwiegend Parkplätz sind und nicht um den Kronsberg oder ein Naturschutzgebiet. Mitentscheidend sei, dass etwa 1.000 Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gebracht werden.

Zum EXPO-Gelände gebe es sehr wohl in Nachnutzungskonzept von Verwaltung und Rot-Grün, das sinnvoller Weise nicht jede Gewerbeansiedlung zulasse, betonte Bezirksratsherr Oltersdorf.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zunächst über den Zusatzantrag – Drucks. Nr. 15-0659/2012 – und anschließend über die Beschlussdrucksachen
Nr. 0215/2012 und Nr. 0216/2012 abstimmen.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1764 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenfläche (Cousteaustraße) gemäß
§ 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen.
i. V. mit Zusatzantrag Drucks. Nr. 15-0695/2012 mit 12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen.


TOP 4.2.1.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0216/2012: Bebauungsplan Nr. 1764, östliche Weltausstellungsalle, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0695/2012)
Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den gemeinsamen Zusatzantrag ein und begründete ihn.
Diskussion siehe TOP 4.2.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung eines Distributionszentrums folgende wichtige Maßnahmen zu verwirklichen:
1. Verpflichtung des Nutzers, ein Jobticket (ÖPNV) für die dort Beschäftigten abzuschließen.
2. Errichtung einer möglichst flächendeckenden Solarstrom-Anlage (PV) auf dem Dach des geplanten Distributionszentrums, das zudem als Gründach zu gestalten ist.
3. Weitgehende Errichtung des Gebäudes, zumindest im Verwaltungsbereich, im Passivhaus-Standard.
4. Sicherstellung, dass zusätzlicher LKW-Verkehr in den benachbarten Wohngebieten durch geeignete Maßnahmen (vertraglich, verkehrstechnisch, Kontrolle) ausgeschlossen wird.
5. Qualifizierte Planung zur Sanierung der Wasserverhältnisse in der Seelhorst, die nach Auffassung von Umweltverbänden (BUND) - unabhängig vom Bau eines Distributionszentrums - sanierungsbedürftig sind. Bei der Beauftragung ist zu berücksichtigen, dass sowohl umfassende naturschutzfachliche als auch wasserbauliche Qualifikation und Erfahrung vorliegen muss.
6. Während der gesamten Bauphase - im Bereich östliche Weltausstellungsallee ist regelmäßig zu überprüfen, ob es zu Schadstoffaustritten aus der ehemaligen Deponie Bemerode in Richtung Norden - Siedlung Seelhorst - kommt (baubegleitendes Schadstoffmonitoring).
Weiterhin sind mindestens im jährlichen Abstand Überprüfungen der ehemaligen Deponie durchzuführen.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob auf dem Gelände des geplanten Distributionszentrums zusätzlich ein Bundesbahnanschluss technisch möglich und sinnvoll ist.
12 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.3.
Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsherr Sommerkamp führte aus, das seine Fraktion nach wie vor die Baumaßnahme am Leinewehr ablehne, da sie unnötig ist und nicht genehmigungsfähig sei. Bei einem relativ großen Eingriff in die ökologische Situation, würde ein relativ kleines Kraftwerk entstehen. Zudem würde die Maßnahme einer Institution zuwider laufen, in der ehrenamtlich Frauen und Männer aus Umweltschutzgedanken das mittlere Leinetal zwischen Laatzen und Hannover ökologisch aufwerten und im Bestand erhalten wollen. Experten hätten bestätigt, dass die Anlage auf jeden Fall Einfluss auf die Lebenssituation der Fische haben würde, egal welche technische Einrichtung eingesetzt werde. Es würde immer zu einem Verlust von Arten kommen, die die Barriere nicht passieren können. Die Wasserrahmenrichtlinien besagen, dass ein Wasserbauwerk in einem Fluss nicht genehmigungsfähig sei, wenn ein negativer Einfluss auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen zu vermuten ist. Das geplante Wasserkraftwerk sei ein Störfaktor. Da der Umweltgedanken ernst genommen werde und aufgrund des relativ geringen Nutzens, spreche sich seine Fraktion gegen eine Anlage an dieser Stelle aus.

Bezirksratsherr Schade erläuterte, dass heute nicht der Bau einer Wasserkraftanlage beschlossen werden soll, sondern es gehe um die Zustimmung, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. In ihm werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Anlage geklärt und können Bürger/innen Anregungen und Bedenken abgeben.
Erst dessen Ergebnisse führen zu einer Entscheidung. Der Vorvertrag, den die Stadt mit AUF Eberlein zu schließen beabsichtigt, enthält die Option, eine Anlage zu bauen, wenn das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens positiv ist. Erst dann wollen wir die Anlage. Ein Eingriff in die Leine gebe es an dieser Stelle seit Jahrhunderten.

Bezirksratsfrau Hartmann erklärte, dass die Grünen für eine Wasserkraftnutzung und die Anlage eintreten. Auch ein kleines Wasserkraftwerk wie dieses, kann ca. 2.000 Haushalte mit Strom versorgen. Mit der SPD zusammen sei ein Änderungsantrag formuliert, um die Fische besser zu schützen.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass er seinen Beitrag von vor zwei Jahren wiederholen könne, da sich der Bezirksrat schon solange mit dem Thema beschäftige. Energie sei das Problem des 21. Jahrhunderts und erneuerbare Energien sind die Energien, auf die gesetzt werden sollte. Die Energieerzeugung müsse in kommunaler Hand sein.
Sollte enercity nach wie vor nicht an der Anlage interessiert sein, müsse er den Antrag weiterhin ablehnen.

Bezirksratsherr Oltersdorf erkundigte sich nach den Beteiligten im Planfeststellungsverfahren. Aufgrund des Wählerauftrages der letzten Kommunalwahl bestehe eine gute Rückendeckung für die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Verfahren.

Herr Konerding hob hervor, dass die Stadtwerke nach wie vor nicht an einer weiteren derartigen Anlage, auch unter Beachtung ihrer übrigen Tätigkeiten, interessiert sind. Es sei im Vergleich hierzu schon ein Unterschied zu einem mittelständigen Unternehmen, dessen Hauptbetätigung die Betreibung von Wasserkraftanlagen ist, und sich hier eingibt. Sodann ging Herr Konerding auf das Planfeststellungsverfahren ein, das viele Einzelinteressen bündelt. Es beinhaltet letztendlich die Baugenehmigung, alle wassertechnischen Genehmigungen, die gesamte naturschutzrechtliche Abwägung und andere Bereiche, wie den Immissionsschutz, Lärmschutz, Schutz vor Erschütterungen usw.. Dementsprechend gibt es viele Beteiligte, ca. 15-20 Behörden des Landes und benachbarter Kommunen, wie z. B. die Untere Wasserbehörde, die Fischereibehörde des Landes. Dazu kommen etwa 12 Leitungsträger, die nach Naturschutz anerkannten Vereine und Verbände, wie z. B den Niedersächsischen Heimatbund, den BUND, den NABU und andere. Innerhalb der Stadtverwaltung und der Region Hannover werden jeweils noch acht Bereiche einbezogen.

Siehe auch TOP 4.3.1.1.1.

Antrag,
Der von der Landeshauptstadt mit der AUF Eberlein & Co. GmbH geschlossene Vorvertrag über den Bau einer Wasserkraftanlage im Bereich der Döhrener Leineinsel (Ratsbeschluss zu den Drucksachen Nr. 2038/2009 und 2620/2009) wird, wie in Anlage 1 dargestellt, verändert. Wie in der Ausgangsbeschlusslage kann die Verwaltung den endgültigen Erbbaurechtsvertrag auf dieser Basis dann abschließen, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt.
Drucks. Nr. 0209/2012 einschl. Ergänzung ( E1) und Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0489/2012 N1 mit 11 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.3.1.
Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 E1)
Diskussion siehe TOP 4.3. sowie 4.3.1.1.1.

Antrag zu beschließen:
Die in der Ausgangsdrucksache 0209/2012 in Anlage 1 dargestellte Neufassung des Vorvertrages mit der AUF Eberlein & Co. GmbH wird wie folgt verändert:

Lfd. Nr.
Nr. im Vertrag
Text in der Vorlage 0209/2012
Änderungsvorschlag
1
1, 2. Abs.
Dieser Dialog soll in der Planfeststellungs- und einer eventuellen Bauphase fortgesetzt werden.
Dieser Dialog wird während des Planfeststellungsverfahrens und in der Bauphase fortgesetzt.
2
5 e
Vor Beginn der Bauphase ist von der AUF Eberlein eine Bauerfüllungsbürgschaft in Höhe der Bausumme zu erbringen, welche mit Inbetriebnahmedatum der Anlage verfällt. Sie muss im Fall der Nr. 6.4 in eine Rückbaubürgschaft umgewandelt werden können.
Vor Beginn der Bauphase ist von der AUF Eberlein eine Bauerfüllungsbürgschaft einer Bank in Höhe der Bausumme zu erbringen, welche mit Inbetriebnahmedatum der Anlage verfällt. Sie muss im Fall der Nr. 6.4 in eine Rückbaubürgschaft umgewandelt werden können.
3
5 f
Keine Regelung bisher
f) AUF Eberlein führt auf ihre Kosten ein Beweissicherungsverfahren für Bauschäden für die angrenzenden Gebäude durch.
4
7 b
…Die Zustimmung muss innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Information erfolgen und darf nur in begründeten Ausnahmefällen (Insolvenz des Rechtsnachfolgers etc.) verweigert werden. Falls innerhalb von vier Wochen keine Antwort erfolgt, gilt dies als Zustimmung.
Die Zustimmung muss innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Information einschl. prüffähigem Nachweis der Bonität und Zuverlässigkeit des Rechtsnachfolgers erfolgen und darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Falls innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort erfolgt, gilt dies als Zustimmung.

Drucks. Nr. 0209/2012 einschl. Ergänzung (E 1) und Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-0489/2012 N1 mit 11 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.3.1.1.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-0489/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, der von der Stadtverwaltung als Drucksache 0209/2012 vorgelegte Antrag: „Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“ im Vorvertrag zur Nutzung städtischer Liegenschaften und Anlagen für den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage im Bereich der „Döhrener Wolle“ (Anlage 1 zur Drucksache) auf Seite 6 unter 4. Ausübung der Nutzung, Absatz h) wie folgt zu ändern:
Die AUF Eberlein sichert der Stadt Hannover zu, in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die auf die Wasserkraftanlage abgestimmten, fischverträglichen technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen und dabei den neuesten Stand der Wissenschaft, Forschung und Technik anzuwenden. Hinsichtlich der technischen Vorrichtungen werden auch Lösungen wie Rollrechen, Horizontalrechen und Fischschutzgitter mit geringer Maschenweite (15 x 8 mm) in Betracht gezogen. Dabei ist dem Lärmschutz für die Anlieger Rechnung zu tragen, z. B. durch eine Abdeckung.
Neufassung beschlossen

TOP 4.3.1.1.1.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0209/2012: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-0489/2012 N1)

Bezirksratsfrau Hartmann brachte die Neufassung des gemeinsamen Änderungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein und begründete ihn.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag Drucks: Nr. 15-0489/2012 N1 und anschließend über die Drucks. Nr. 0209/2012 E1 (TOP 4.3.1) und Nr. 15-209/2012 (TOP 4.3.) abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, der von der Stadtverwaltung als Drucksache 0209/2012 vorgelegte Antrag: „Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“ im Vorvertrag zur Nutzung städtischer Liegenschaften und Anlagen für den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage im Bereich der „Döhrener Wolle“ (Anlage 1 zur Drucksache) auf Seite 6 unter 4. Ausübung der Nutzung, Absatz h) wie folgt zu ändern:
Die AUF Eberlein sichert der Stadt Hannover zu, in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die auf die Wasserkraftanlage abgestimmten, fischverträglichen technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen und dabei den neuesten Stand der Wissenschaft, Forschung und Technik anzuwenden. Hinsichtlich der technischen Vorrichtungen werden auch Lösungen wie Rollrechen, Horizontalrechen und Fischschutzgitter mit geringer Maschenweite (15 x 8 mm) in Betracht gezogen. Dabei ist dem Lärmschutz für die Anlieger Rechnung zu tragen, z. B. durch eine Abdeckung.
12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.4.
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)
Diskussion siehe TOP 4.4.1.
Antrag,
1. das Konzept „Wertstoffinsel“ wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt
2. der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) erhält aufgrund des Antrags vom 12.01.2012 eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf.
14 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.4.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0199/2012: Aufstellung von Container
auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 15-0696/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp brachte den Zusatzantrag der CDU-Fraktion ein.

Bezirksratsherr Oltersdorf verwies auf das wilde Aufstellen von Containern in den letzten Jahren und auf die mehrmalige Behandlung des Themas im Bezirksrat. Seine Fraktion freue sich, dass nunmehr mit aha ein kompetenter Partner gefunden wurde. Es werde darauf vertraut, dass die Situationen sich verbessern. Aus diesem Grunde sei der Zusatzantrag unverständlich und werde abgelehnt.

Bezirksratsfrau Hartmann schloss sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Endlich werde dem Wildwuchs von privaten Anbietern, wo sich keiner mehr richtig verantwortlich fühlte, Einhalt geboten. Da das Konzept von aha schlüssig sei, werde dem Zusatzantrag nicht zugestimmt.

Bezirksratsherr Milkereit sagte, dass er den Zusatzantrag ebenfalls ablehnt, da aha ein kommunales Unternehmen ist. Aha sieht ein schlüssiges Gesamtkonzept vor. Das sei für ihn stimmig.

Anschließend ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den Zusatzantrag Drucks. Nr. 15-0696/2012 und danach über die Drucks. Nr. 0199/2012 abstimmen.

Antrag
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. das Konzept ,,Wertstoffinsel" wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt.
2. Die Stadtverwaltung schreibt die Leistung „Alttextilcontainer" separat aus und setzt die Anzahl der Stellflächen auf die aktuell genehmigte Zahl von Alttextilcontainern fest.
3. Die Stadtverwaltung fordert von den jeweiligen Betreibern eine Bürgschaft als Garantie für die Sauberkeit bei Erbringung der Leistung.
4. Die Bieter, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, müssen die sicherheitstechnische Ordnungsmäßigkeit ihrer Container per Gutachten nachweisen.
5 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Bezirksratsherr Schade stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den TOP 6 noch abzuhandeln und die restlichen Tagesordnungspunkte zu vertagen
Bezirksratsfrau Jakob regte stattdessen an, die Anfragen schriftlich beantworten zu lassen, und die Anträge zu TOP 9 in die Fraktionen zu ziehen, was einstimmig angenommen wurde.
Ebenso wurde einstimmig beschlossen, TOP 7 vor TOP 6 zu ziehen.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E - E N T S C H E I D U N G
TOP 5.1.
Grunderneuerung der Güntherstraße
(Drucks. Nr. 15-0289/2012 mit 1 Anlage)
Antrag,
der Grunderneuerung der Güntherstraße zwischen abknickender Güntherstraße und Vierthalerweg, wie in Anlage 1 dargestellt, und dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Anliegerstraße
Ansatz 2012 (anteilig) 110.000 €
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 7.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Herr Dr. Schlesier informierte über zwei Sachstände:
Nahversorger Am Schafbrinke
Bei einer Ausschreibung habe sich ein Bieter gefunden, der der Preisvorstellung entsprach und ein anspruchsvolles Konzept vorgelegt habe. Mit diesem hannoverschen Unternehmen werden weitere Gespräche geführt. Es werde voraussichtlich die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorbereiten.
Abbrüche in Mittelfeld, Am Mittelfelde, Spittastraße,Kolumbusstraße
Das Grundstück des ehemaliges AOK-Verwaltungsgebäudes wurde an ein Bremer Wohnungsunternehmen veräußert. Auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes, der Allgemeines Wohngebiet festsetzt, wurde eine Bauvoranfrage für etwa 20 attraktive Reihenhäuser positiv beschieden.


TOP 6.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 6.1.
Umbesetzung Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0452/2012)

Ohne Aussprache beschloss der Bezirksrat folgenden Antrag:
Antrag,
folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel festzustellen:

I. Mitglieder des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel:
bisher:
Stellv. Bezirksbürgermeister Dieter Klottig (CDU)
Bezirksratsfrau Eva-Maria Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Mathias Eberhardt (SPD)
neu:
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Claudia Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Mehmet Kibar (SPD)
Bezirksratsfrau Britta Waase (CDU)

II. Mitglieder mit Migrationshintergrund
bisher: neu:
Frau Aysel Özsürer Frau Lale Özler
Herr Mehmet Kibar Frau Anna Welz

III. Multiplikatoren
bisher: neu:
Herr Klaus Geburek Frau Beatrice-Janine Iheukwujmere

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel bleibt unberührt.
Einstimmig


TOP 6.2.
Wahl der Vorsitzenden / Wahl des Vorsitzenden
Bezirksratsherr Johnsen schlug stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier als Kandidatin für den Vorsitz des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel vor.

Per Handzeichen wählte der Stadtbezirk Döhren-Wülfel mit 13 Ja-Stimmen,
5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung stellv. Bezirksbürgermeisterin Claudia Meier zur Vorsitzenden des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier erklärte, dass sie die Wahl annimmt. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bestätigte, dass stellv. Bezirksbürgermeisterin Claudia Meier damit Vorsitzende des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel ist und beglückwünschte sie.


TOP 6.3.
Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden / Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck gab den Vorsitz der Sitzung an stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier ab.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier erläuterte das Verfahren und bat um Wahlvorschläge.
Bezirksratsfrau Jakob schlug Bezirksratsfrau Waase (Wahlvorschlag 1) und Bezirksratsherr Oltersdorf schlug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (Wahlvorschlag 2) vor.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier erklärte, dass schriftlich gewählt werden müsse, da zwei Wahlvorschläge vorliegen und eine Wahlkommission zu bilden ist.
Der Wahlkommission gehörten folgende Bezirksratsmitglieder an: Herr Oltersdorf, Herr Geburek, Frau Hartmann, Herr Herrmann und Herr Hunger.
Nach dem Einsammeln der Stimmzettel unterbrach Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier die Bezirksratssitzung zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission. Nach Wiedereröffnung der Bezirksratssitzung gab Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier das Wahlergebnis bekannt:
Es wurden 19 Stimmen abgegeben, gültig waren 18 Stimmen, 1 Stimme war ungültig. Auf Bezirksratsfrau Waase entfielen 7 Stimmen und Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck 11 Stimmen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier erklärte, dass Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck damit zur stellv. Vorsitzenden des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel gewählt wurde.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nahm die Wahl an, und übernahm wieder die Sitzungsleitung.


TOP 8.
A N F R A G E N
Die Anfragen wurden auf Wunsch des Bezirksrates schriftlich beantwortet.

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Schutzgitter Helmstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-0491/2012)
In der Helmstedter Straße ist im Bereich der Kurve vor der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule am Straßenrand ein Schutzgitter angebracht. Zweck des Gittes ist offenbar zu verhindern, dass Schüler an dieser etwas unübersichtlichen Stelle die Straße überqueren.
Leider ist das Schutzgitter stark abgängig. Es ist nicht nur verrostet, sondern an einigen Stellen auch beschädigt. Diese Beschädigungen können durchaus zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Zustand des Schutzgitters bekannt?
2. Wird die Einschätzung geteilt, dass das Schutzgitter im jetzigen Zustand dringend saniert werden müsste, damit es seine Funktion auch weiterhin
3. Ist vorgesehen, wenn ja, wann, das Schutzgitter wieder in Stand zu setzen oder auszutauschen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach Inaugenscheinnahme in der 09. KW ist der Zustand bekannt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Geländer weist über seine gesamte Länge sehr große Schäden auf.
Eine Sanierung ist nicht möglich.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Seitens der Verwaltung wird eine Erneuerung des Geländers im 2. Quartal 2012
vorgesehen.

TOP 8.2.2.
Genehmigung von Infoständen
(Drucks. Nr. 15-0492/2012)
Die Gruppierung „Besseres Hannover“ hat am Freitag, 10. Februar 2012, an einem Infostand am Fiedelerplatz der wehrlosen Opfer der unfassbaren und sinnlosen Bombardierung von Dresden und seiner Bewohner vom 13. bis 15. Februar 1945 gedacht.
In der jüngsten Vergangenheit hat die Gruppierung „Besseres Hannover“ allerdings auch mit Aktionen auf sich aufmerksam gemacht, die, vor allen Dingen ältere Bürgerinnen und Bürger, an die Zeit des Dritten Reiches erinnert (Verhöhnung von Mitmenschen aus anderen Kulturkreisen, nächtlicher Fackelmarsch durch die Stadt).
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Genehmigung vom Marktamt für den Infostand am 10. Februar 2012 erteilt?
2. Allgemein: In welchen Fällen kann das Marktamt eine Genehmigung zur Durchführung eines Infostandes verweigern?
3. Allgemein: Angenommen, das Marktamt hat eine Genehmigung für einen Infostand einer Einzelperson, Gruppierung, Partei oder Verein, erteilt. Wie überprüft die Verwaltung, ob während des Genehmigungszeitraumes an dem Infostand verfassungswidrige Informationen jeglicher Art verbreitet werden?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Aufstellen von Informationsständen auf öffentlichem Straßenraum stellt eine Sondernutzung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) dar. Nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Satz 2 NStrG und § 4 Abs. 1 Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover bedarf eine solche Sondernutzung der Erlaubnis, welche auf Antrag erteilt wird.
Zuständiger Fachbereich für Anträge im Zusammenhang mit öffentlichen Informationsständen ist der Fachbereich Sport und Eventmanagement.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Über Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entscheidet die Behörde unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Ihr steht es nicht zu, im Rechtssinne sachfremde Erwägungen in die Ermessensentscheidung einzustellen.
Berücksichtigungsfähig sind bei der Entscheidung über den Antrag lediglich Umstände, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenrecht stehen. Hierzu zählen in erster Linie die Beeinträchtigung des widmungsgemäßen Gemeingebrauchs, die Belange der Anwohner und städtebauliche Belange. Daneben kommt auch eine Ablehnung des Antrags aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen in Betracht.
Am 10.02. lagen keine Umstände vor, die eine Versagung der Erlaubnis gerechtfertigt hätten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Jede Erlaubnis wird der zuständigen Polizeidienststelle zur Kenntnis weitergeleitet. Die Polizei überprüft vor Ort die Einhaltung von Auflagen und stellt ggf. verfassungswidrige Inhalte der Veranstaltung fest. In diesem konkreten Fall war die Polizei während der gesamten Standzeit vor Ort, jedoch wurden keine Verstöße festgestellt.
Während des gesamten Zeitraums bestand ein enger Austausch mit der Polizei.


TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 8.3.1.
Kamera- und Videoüberwachung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0493/2012)
Kamera-und Videoüberwachung spielt vor allem im öffentlichen Raum des Stadtbezirks Döhren-Wülfel eine zunehmende Rolle. Beispielsweise sind Überwachungsanlagen an der Emmy-Noether-Allee auf Höhe der Cousteaustraße oder am Messeschnellweg / Anschlussstelle Mittelfeld installiert. Bürger wissen dies oftmals nicht und nehmen es vielfach nicht einmal bewusst wahr.
Vordiesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wo genau im Stadtbezirk sind derzeit feste Überwachungseinrichtungen
der Stadt oder anderer öffentlicher Träger,beispielsweise der üstra bzw. der DB AG, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke installiert?
2. Wer hat Zugriff auf die Bilder, wertet die Aufnahmen aus und wie
lange werden sie wo für welche Zwecke gespeichert?
3. Welche Möglichkeiten hat und nutzt die Verwaltung, um Kenntnis
über privat betriebene Überwachungsanlagen im öffentlich zugänglichen Raum zu erlangen und wem werden diese Informationen für welche Zwecke zugänglich gemacht?

Antwort der Verwaltung
Vorbemerkung:
Das Auskunftsrecht der Bezirksratsmitglieder leitet sich von den im
§ 56 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) normierten Mitgliedschaftsrechten der Mitglieder der Vertretung ab. Danach kann jede Ratsfrau und jeder Ratsherr zum Zweck der eigenen Unterrichtung vom Oberbürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen. Dieses Auskunftsrecht besteht umfassend für alle Angelegenheiten der Gemeinde, also für Angelegen- heiten des eigenen und übertragenden Wirkungskreises (vgl. Kommentar zum NKomVG Blum/Häusler/Meyer). Eine gewisse inhaltliche Begrenzung besteht darin, dass sich der Auskunftsanspruch gegen den Oberbürgermeister richtet. Die Frage muss sich daher auf einen Gegenstand beziehen, über den der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit, also in erster Linie als Leiter der Gemeindeverwaltung oder als Vertreter der Gemeinde nach Außen, Kenntnis erlangt hat oder erlangen kann. Hierzu gehört auch das Wissen, dass er als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen nach § 111 NGO erlangt hat.
Gegenstand der Anfrage sind jedoch teilweise bundesgesetzliche bzw. landesgesetzliche Regelungen und Inhalte außerhalb der Stadtverwaltung sowie verbundener Einrichtungen und Unternehmen.
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt es keine Videoüberwachungssysteme der Landeshauptstadt Hannover.
Die Deutsche Bahn Netz AG meldete für den angefragten Stadtbezirk Döhren-Wülfel Fehlanzeige.
Antwort der üstra:
Im öffentlichen Raum, wie er in der Anfrage beschrieben wird, betreibt die üstra keinerlei Videoüberwachung. Die üstra betreibt lediglich Überwachungskameras auf einigen Hochbahnsteigen und in den eigenen Fahrzeugen. Diese überwachen die Haltestellen und Fahrzeuge der üstra aus betrieblichen Gründen.
Die Stadtbahn-Haltestellen im Bezirk Döhren-Wülfel sind nicht mit Vidokameras ausgerüstet.
 Antwort der Polizeidirektion Hannover:
Vorbemerkung:
Zur Gewährleistung einer „offenen“ Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel im öffentlichen Raum (Videoüberwachung) wurden die Kamerastandorte der Polizei auf der Internetpräsenz der Polizeidirektion Hannover http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/verkehr/index.html veröffentlicht. Zudem erfolgte eine Kennzeichnung der videoüberwachten Bereiche mit blauen Hinweisaufklebern an kommunalen Einrichtungen wie Straßenlaternen oder Pfosten von Verkehrszeichen.
Im Bereich des Stadtbezirks Döhren-Wülfel befinden sich an nachfolgenden Standorten polizeiliche Videokameras:
- Hildesheimer Straße / Garkenburgstraße
- Hildesheimer Straße / Am Mittelfelde
- Hildesheimer Straße / Kronsbergstraße
- Karlsruher Straße / Hermesallee
- Kronsbergstraße / Karlsruher Straße
- Kronsbergstraße / Gutenbergstraße
- Lissabonner Allee / Weltausstellungsallee
- Wülfeler Straße / Laatzener Straße
- Emmy-Noether-Allee / Cousteaustraße
- Seelhorster Kreuz
- Messeschnellweg / Anschlussstelle Kronsbergstraße
- Messeschnellweg / Anschlussstelle Bischofshol Süd
- Messeschnellweg / Anschlussstelle Bischofshol Nord
- Messeschnellweg / Anschlussstelle Mittelfeld
- Messeschnellweg / Anschlussstelle Messe Nord
- Südschnellweg / Hildesheimer Straße
- Seelhorster Kreuz
- Südschnellweg / Hildesheimer Straße.
Die polizeiliche Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage des § 32 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) und somit zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken.
Zu Frage 2:
Antwort der Polizeidirektion Hannover:
Durch Nutzung einer Ringspeichertechnik werden die auf Grundlage des § 32 Abs 3 Nds. SOG aufgezeichneten Videodaten nach 5 Tagen, 5 Stunden und 31 Minuten automatisiert überschrieben. Eine retrograde Auswertung des Datenmaterials erfolgt anlassbezogen in einzelnen Fällen durch die sachbearbeitende Dienststelle.
Zu Frage 3:
Antwort der Verwaltung:
Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist in Niedersachsen der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Eine Übersicht der von nicht öffentlichen Stellen betriebenen Videoüberwachungsanlagen liegt nach fernmündlicher Auskunft dort nicht vor, da es für die nach § 6 b BDSG betriebenen Anlagen keine Anzeige- oder Meldepflicht gibt. Allerdings verpflichtet § 6 b BDSG die Betreiber, den "Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen".
Die Landeshauptstadt Hannover hat keine Befugnis, Erkenntnisse über privat betriebene Videoüberwachungsanlagen zu erlangen oder zu veröffentlichen. Für Hinweise oder Fragen von Bürgern zu derartigen Anlagen ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.


TOP 8.4.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 8.4.1.
"Nazi-Propaganda" der Gruppe "Besseres Hannover" auf dem Döhrener Wochenmarkt
am 10. Februar 2012

(Drucks. Nr. 15-0494/2012)

Ich frage die Verwaltung:
- Hat diese oder eine andere rechtsgerichtete/neofaschistische Gruppierung in den letzten Jahren schon einmal solche Stände im Stadtbezirk Döhren-Wülfel durchgeführt?
- Ist die Verwaltung der Auffassung, dass solche offen rassistisch agierenden Gruppierungen keine derartigen Stände und öffentlichen Auftritte durchführen dürften?
- Was gedenkt die Stadtverwaltung, vor dem Hintergrund wachsender öffentlicher Kritik der Bevölkerung, zu tun, solche Aktivitäten in Zukunft zu verhindern?
Begründung:
Am 10. Februar d. J. führte die neofaschistische Gruppierung „Besseres Hannover“,
bekannt geworden durch ihre ausländerfeindlichen und rassistischen Aktivitäten gegen Mitbürger mit Migrationshintergrund im Nachbarstadtteil Südstadt-Bult und gegen die Sozialministerin Özcan, einen Infostand anlässlich des Wochenmarktes auf dem Fiederlerplatz durch, mit polizeilicher Genehmigung. Diese Gruppierung bietet und propagiert den geistigen Nährboden auch jener rechtsterroristischen und neofaschistischen Ideen, deren Auswirkungen, bis hin zum terroristischen Mord, wir u. a. mit der Schweigeminute am Donnerstag, dem 23. Februar um 12 Uhr gedachten. Ich vertrete daher die Meinung, dass neofaschistische Infostände und sonstige Aktivitäten in unserem Stadtbezirk nichts zu suchen haben und unterbunden werden müssen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Zweck des Aufstellens eines Infostandes durch Personen, die der Organisation „Besseres Hannover“ nahestehen, wurde vor dem genannten Ereignis noch nicht gestellt. Der Verwaltung ist aber bekannt, dass die Gruppe Ende Januar einen Handzettel in der Nähe des Bahnhofes verteilt hat. Hierzu fand ein Austausch mit der Polizei statt, die die Verteiler dort angetroffen hat. Darüber hinaus wurde im letzten Jahr um die Osterzeit und in kleinerem Umfang danach die Zeitschrift „Bock“ an mehreren Schulen im Stadtgebiet verteilt. Hierbei handelt es sich um eine Publikation von „Besseres Hannover“. Zuletzt ist die Zeitschrift im Januar an der Leibnizschule verteilt worden. Die Verwaltungskräfte vor Ort haben jeweils die Polizei gerufen und die städtische Schulverwaltung unterrichtet.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verwaltung unterliegt dem Gebot der Gesetzmäßigkeit. Über Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, die für das Aufstellen von Info-Ständen im öffentlichen Straßenraum erforderlich ist, hat sie unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden. Ihr steht es nicht zu, im Rechtssinne sachfremde Erwägungen in die Ermessensentscheidung einzustellen.
Berücksichtigungsfähig sind bei der Entscheidung über den Antrag lediglich Umstände, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenrecht stehen. Die Verwaltung darf eine inhaltliche Bewertung der unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit stehenden verbreiteten bzw. zu verbreitenden Ansichten weder vornehmen, noch darf sie hieraus negative Schlüsse im Hinblick auf die Erteilung der begehrten Erlaubnis ziehen. Dies wäre lediglich dann der Fall, wenn durch die Meinungsäußerung gegen Gesetze verstoßen würde und mithin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben wäre. Konkrete Anzeichen hierfür konnten weder im Vorfeld noch während der Veranstaltung selber festgestellt werden. Daher bestand auch keine Möglichkeit, gefahrenabwehrrechtliche Mittel zu ergreifen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Landeshauptstadt Hannover pflegt einen engen Austausch mit der Polizeidirektion Hannover, so dass eine genaue Beobachtung solcher Gruppierungen sowie deren Veranstaltungen sicher gestellt ist. Sollten sich aus dieser Zusammenarbeit Erkenntnisse ergeben, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens berücksichtigungsfähig sind, so wird die Verwaltung umgehend einschreiten.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion

TOP 9.1.1.
Einrichtung von Fahrradwegen
(Drucks. Nr. 15-0495/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, an der Straße "Friedhofsallee" zwischen der Straße "Hoher Weg" und den von der Straße "Am Schafbrinke" kommenden Radwegen, auf beiden Seiten Fahrradweg anzulegen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 9.1.2.
"Grüner Pfeil" an Ampeln
(Drucks. Nr. 15-0496/2012)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu prüfen, an welchen durch Lichtzeichen gesteuerten Ampeln ein "Grüner Pfeil" angebracht werden könnte, der das Rechtsabbiegen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Über das Ergebnis wird der Bezirksrat informiert.
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.
der SPD-Fraktion

TOP 9.2.1.
Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover, hier: § 10 Abs. 1 Ziff. 2.2 - Einfügen der Plangenehmigung als weiteres förmliches Verwaltungsverfahren
(Drucks. Nr. 15-0501/2012)
Antrag
Rat der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, § 10 der Hauptsatzung
"Anhörungsrechte des Stadtbezirksrates" in Abs. 1 Ziff. 2.2 wie folgt neu zu fassen:
"Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, soweit durch sie der Stadtbezirk berührt wird," wobei Lit. a und b unverändert bleiben.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)
TOP 9.3.1.
Teilnahme an Gedenkveranstaltung am 06.04.2012 auf dem Seelhorster Friedhof
(Drucks. Nr. 15-0502/2012)
Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel gedenkt der am 6. April 1945 von der Gestapo Hannover erschossenen Häftlinge auf dem Seelhorster Friedhof und beteiligt sich, im Rahmen einer Feierstunde, mit einer Delegation und einer Kranzniederlegung an diesem Gedenken.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 10. 1.
Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Bezirksratsherren Herrmann (Piratenpartei), Hunger (WfH) und Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 10.1.1.
Hundetüten für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0503/2012)
Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass die CDU- Fraktion aufgrund eines Missverständnisses den Antrag nicht unterzeichnet hat und im Einvernehmen mit den Antragstellern dem Antrag beigetreten ist.

Antrag
Aus Mitteln des Stadtbezirksrates wird die Anschaffung von Hundetüten, die für ein Jahr benötigt werden, finanziert. Der Bezirksrat Döhren-Wülfel stellt dafür Mittel in Höhe bis zu 1.000,00 € zur Verfügung.
Die Mittel müssen bis zum 10.11.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig - CDU-Fraktion ist beigetreten

TOP 10.1.2.
Zuwendung an die Karnevalsvereine Karnevalcorps Döhren e.V. und Hannoversche Funkengarde e.V. zur Durchführung des Döhrener Jazz-Festivals auf dem Fiedelerplatz; Auftritt einer Jazzband
(Drucks. Nr. 15-0504/2012)
Antrag
Die Karnevalsvereine Karnevalscorps-Döhren und HFG erhalten aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 300,00 € um für die Durchführung des Döhrener Jazz-Festivals auf dem Fiedelerplatz den Auftritt einer Jazzband zu unterstützen.
Grundlage ist ein Antrag vom Jan. 2012. Die Mittel müssen bis zum 01.08.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig - CDU-Fraktion ist beigetreten


TOP 11.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 09.12.2011 (öffentlicher Teil)
Vertagt


Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss die Bezirksratssitzung um 22.30 Uhr.




Für das Protokoll



Christine Ranke-Heck Gabriele Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin