Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 09.02.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.02.2012)
Protokoll (erschienen am 15.06.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 24.05.2012

PROTOKOLL

3. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 9. Februar 2012,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.05 Uhr
Ende 22.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (Bündnis 90/Die Grünen) Bezirksratsherr Geburek (CDU)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Hämke (CDU) ab 19.00 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Herrmann (Piratenpartei)
(Bezirksratsherr Hunger) (WfH)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Johnsen (Bündnis 90/Die Grünen)Bezirksratsfrau Kellner (SPD)
Bezirksratsherr Kibar (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Linde (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schollmeyer (SPD)
Bezirksratsherr Sommerkamp (CDU)
Bezirksratsfrau Waase (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsfrau Dr. Matz) (CDU)

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 3.1.1, 3.1.2, 3.2.1, 3.2.1.1
Herr Feierabend (FB Wirtschaft) zu TOP 3.1.1, 3.1.2.
Herr Hauck (FB Tiefbau) zu TOP 3.1.4
Herr Borgolte (FB Gebäudemanagement) zu TOP 3.1.5, 3.1.6
Frau Brink (FB Gebäudemanagement) zu TOP 3.1.5, 3.1.6
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

3.1. A N H Ö R U N G E N

3.1.1. 222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)

3.1.2. Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)

3.1.3. Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

3.1.4. Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße
(Drucks. Nr. 2277/2011 mit 2 Anlagen) Entscheidung/Anhörung

3.1.5. Grundschule Loccumer Straße, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0248/2012 mit 3 Anlagen)

3.1.6. Grundschule Suthwiesenstraße, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0249/2012 mit 3 Anlagen)

3.1.7. Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)

3.1.8. Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)
(Drucks. Nr. 2351/2011 mit 1 Anlage)

3.2. A N H Ö R U N G / E N T S C H E I D U N G E N

3.2.1. Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2159/2011 mit 4 Anlagen)

3.2.1.2. Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727-Spittastraße- Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0381/2012)

3.2.1.1. Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks.
Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße - Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-2335/2011)

3.2.1.1.1. Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks.
Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße - Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-2335/2011 N1)

3.2.1.3. Zusatzantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan 1727-Spittastraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0382/2012)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -


5. A N F R A G E N

5.1. der CDU-Fraktion

5.1.1. Lärmbelästigungen durch die mögliche Ansiedlung eines Logistik-Konzerns am Kronsberg/Messeparkplatz
(Drucks. Nr. 15-0259/2012)

5.1.2. Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0261/2012)

5.2. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

5.2.1. Bunt statt braun
(Drucks. Nr. 15-0266/2012)


6. A N T R Ä G E

6.1. Interfraktionell

6.1.1. Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätzen und Grünflächen 2012 für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0208/2012)

6.1.2. Durchführung einer nichtöffentlichen Anhörung zum Thema "Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 15-0258/2012)


6.1.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Fläche für eine Kletterhalle
(Drucks. Nr. 15-0385/2012)


6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Lärmbelästigung Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-0264/2012)

6.2.2. Fußgängerüberweg Abelmannstraße / Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0265/2012)

6.2.2.1 Fußgängerüberweg Abelmannstraße / Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0265/2012 N1)

6.3. von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

6.2.3. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Distributionszentrum
östliche Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-0386/2012)

6.3.1. LED-Straßenleuchten
(Drucks. Nr. 15-0173/2012 mit 1 Anlage)

6.3.1.1. LED-Straßenleuchten
(Drucks. Nr. 15-0173/2012 N1 mit 1 Anlage)

6.4. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

6.4.1. Resolution: Landeshauptstadt Hannover muss entschieden
gegen Neofaschismus und Rechtsterrorismus vorgehen
(Drucks. Nr. 15-0268/2012)

6.4.1.1. neu: Interfraktionell
Resolution: Landeshauptstadt Hannover muss entschieden
gegen Neofaschismus und Rechtsterrorismus vorgehen
(Drucks. Nr. 15-0268/2012 N1)


7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Interfraktionell

7.1.1. Zuwendung an den Paddel-Klub Hannover e.V.;
Neugestaltung Jugendraum
(Drucks. Nr. 15-0203/2012)

7.1.2. Zuwendung an den VfB Hannover-Wülfel e.V.;
Sanierung Duschen
(Drucks. Nr. 15-0204/2012)

7.1.3. Zuwendung an den Verein zur Förderung und Durchführung von Kunstprojekten e.V.; Kunstaktion "Wintergärten Güntherstraße"
(Drucks. Nr. 15-0205/2012)

7.1.4. Zuwendung an die Großtagespflegestelle Krabbelkäfer,
Verwendung Restbetrag
(Drucks. Nr. 15-0206/2012)

7.1.5. Durchführung des Bezirksratsempfanges 2012
(Drucks. Nr. 15-0207/2012)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bezirksrates fest.
Zu TOP 3.1.1, 3.1.2 und 3.2.1 begrüßte sie Herrn Dr. Schlesier aus dem Bereich Planen und Stadtentwicklung. Weiterhin hieß Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zu TOP 3.1.1 und 3.1.2 Herrn Feierabend aus dem Fachbereich Wirtschaft und zu TOP 3.1.4 Herrn Hauck aus dem Fachbereich Tiefbau willkommen. Des Weiteren teilte sie mit, dass zu TOP 3.1.5 und 3.1.6 Herr Borgolte und Frau Brink aus dem Fachbereich Gebäudemanagement anwesend sind.
TOP 4 und TOP 8 entfallen, da keine Berichtspunkte vorliegen.
Zur heutigen Sitzung liegen 2 Dringlichkeitsanträge sowie zu TOP 3.2.1 ein interfraktioneller Änderungsantrag und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor.
Bezirksratsfrau Jakob begründete die Dringlichkeit des CDU-Antrages zum Dispositionszentrum östliche Weltausstellungsallee mit noch offenen Fragen, die vor einer Abstimmung der vorliegenden Drucksachen von den Gutachtern beantwortet werden sollten. Der Bezirksrat stimmt der Dringlichkeit einstimmig (17 Stimmen) und der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 6.2.3 zu. Ebenfalls einstimmig erkannte der Stadtbezirksrat die Dringlichkeit des interfraktionellen Dringlichkeitsantrages an, im Stadtbezirk eine Fläche für eine Kletterhalle auszuweisen. Der Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr. 15-0385/2012 wird unter TOP 6.1.3 auf die Tagesordnung genommen.
Bezirksratsherr Oltersdorf zog die Drucks. Nr. 0209/2012 - TOP 3.1.3 - in die CDU-Fraktion.
Hinweis in der Sitzung am 07.06.2011, TOP 8: Bezirksratsherr Hunger wies zu TOP 1 hin, dass Bezirksratsherr Oltersdorf die Drucks. Nr. 0209/2012 in die SPD-Fraktion gezogen hat.
Bezirksratsfrau Jakob zog die Drucks. Nr. 0215/2012 – TOP 3.1.1 - 0216/2012 – TOP 3.1.2 und 0199/2012 – TOP 3.1.7 – in die CDU-Fraktion.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Jakob, warum die Planung des Umbaus der Kreuzung Abelmannstraße/Landwehrstraße/Brückstraße sowie die Erörterung der durchgeführten Verkehrszählung nicht auf der Tagesordnung stehen, erläuterte Herr Hauck, dass die noch nicht beschlussfähige Vorplanung für den Kreuzungsumbau soweit es den Ausbau der Wiehbergstraße betrifft und die Verkehrszählung unter TOP 3.1.4 erörtert werden. Es handelt sich hierbei noch nicht um die Ausbau- planung.
Die geänderte Tagesordnung wurde vom Bezirksrat einstimmig festgestellt.




TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohnerfragestunde wurde von 18.20 Uhr bis 18.40 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Wasserkraftanlage Döhrener Wolle
Ein Einwohner bat die Mitglieder des Bezirksrates sich nicht durch einen heute veröffentlichen Artikel in der Stadtteilzeitung zu dem Thema beeindrucken zu lassen. Es werde die nicht substantiierte Meinung des Investors bzw. seines Ingenieurbüros zum Hochwasserschutz und der Stauhöhe angegeben, die nach seiner Auffassung unrichtig ist. Zudem werde auf ein vorliegendes Gutachten zum Hochwasserschutz hingewiesen, dass zumindest beim letzten Nachbarschaftsdialog am 23.01.2012 noch nicht vorlag.

Distributionszentrum Weltausstellungsallee
Ein Sprecher der Bürgerinitiative Pro Kronsberg stellte Fragen:
  • Zur Gewährung von Landesfördermitteln für brachliegende Gewerbeflächen;
  • Zur Berücksichtigung des Konzeptes der Region Hannover "Region und Logistik 2020" - In dem aktuellen Konzept werden Fläche als Logistikschwerpunkt oder Ergänzungsfläche klassifiziert und nach Entwicklungsmöglichkeiten für Flächen Ausschau gehalten. Dabei wurden u. a. (hängige) Geländelage, gewerbliche Verkehrsführung durch Wohnsiedlungen und Anbindung an Bundesautobahnen und andere Verkehrswege (Schiene und Wasser) sowie Altlasten berücksichtigt.
    Bei anderen Standorten – wie dem DEURAG-NERAG Gelände – wurde als negativ zudem die Altlastenproblematik gesehen? Warum hier nicht?
    Ist Ihnen bekannt, dass die Region Logistikflächen nur ausschreiben möchte, wenn neben Straße und ÖPNV auch Schiene und Wasserwege in der Nähe sind? Warum wird hier ohne Wasser- und Schienenanbindung geplant?
    Warum erfolgen die Planungen ohne Beteiligung der Region?
  • Zur Kompetenz des Gutachters für Altlasten
    Liegt eine Anerkennung nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz vor?
  • Welche Regelungen, die den Verbrauch von Flächen regulieren, gibt es regional, national oder europarechtlich?
Herr Dr. Schlesier erwiderte, dass nach seiner Kenntnis Fördermittel des Landes nicht in Rede stehen, er diese Frage aber mitnehme. Das Logistikkonzept der Region Hannover sei für die Ausweisung dieses Gewerbegebietes nicht einschlägig. Inwieweit der Aussagehintergrund dieses Konzeptes für den Standort und die Planung relevant sei, werde geklärt. Die Frage zur Befähigung des Gutachters müsste präzisiert werden. Zur letzten Frage verwies Herr Dr. Schlesier auf den § 1 des BauGB, der vorgibt, sparsam beim Verbrauch von Flächen umzugehen. Diese städtebauliche Vorgabe werde bei allen städtischen Planungen beachtet. Ansonsten müsse der Frage konkreter nachgegangen werden.
Der Sprecher der Bürgerinitiative wies darauf hin, dass mit dem Beschluss der Drucksache am 22. September 2011 den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, ein Sondergebiet Logistik darzustellen, zugestimmt wurde. Das Verfahren sollte nicht weitergeführt werden, wenn sich das Unternehmen für einen anderen Standort entscheidet. Durch die Änderung in der jetzigen Vorlage in eine Gewerbefläche sei die Grundlage, nach der der Bezirksrat entschieden habe, entfallen.
Herr Dr. Schlesier verwies auf die heute in die Fraktion gezogenen Drucksachen, die hierzu nähere Erläuterungen enthalten. Es sei sinnvoll, formal an dieser Stelle ein Gewerbegebiet festzusetzen, da die Möglichkeit bestehe, konkretere Verkehrsfest- setzungen vorzunehmen und ein Baurecht zu schaffen, das ggf. für mehrere Nutzer in Betracht käme. Da sich die Firma noch nicht für einen Standort entschieden habe, sei die Planung weiterhin relevant. Im Zusammenhang mit der gestrigen Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu dem gleichen Thema, erläuterte Herr Dr. Schlesier, dass Umweltverbände im Planungsprozess beteiligt sind. Der BUND werde wie ein Träger öffentlicher Belange regelmäßig beteiligt und wurde bereits um eine Stellungnahme gebeten. Da für das Versenden der Gutachten eine Gebühr i. H. von 200,00 Euro aufgrund der 500 Seiten und farbigen Abbildungen erhoben werden müsste, sei vereinbart worden, dass im Rahmen der öffentlichen Auslage je ein Satz der Gutachten im Bemeroder Rathaus und in Döhren ausgelegt werde. Nach den Bezirksratssitzungen im März 2012 könne voraussichtlich weiter terminiert werden.
Bezirksratsfrau Jakob monierte die Art der Antwort, die nach ihrer Auffassung klar und deutlich hätte beinhalten müssen, dass die neue Beschlussvorlage die großflächige Vermarktung des Grundstückes beinhaltet, falls das Logistikzentrum nicht kommt.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass man sich in der Einwohnerfragestunde befinde und sie die Antwort der Verwaltung nicht für missverständlich erachtet.
Bezirksratsherr Schade äußerte, dass die Bezirksratspolitiker in der Einwohnerfrage- stunde auf Fragen von Einwohner/-innen antworten können, aber selber keine Fragen stellen bzw. Redebeiträge liefern können.
Eine Sprecherin der Bürgerinitiative Pro Kronsberg fragte, seit wann Naturschutz- verbände beteiligt sind. Die Planungsänderung in eine Gewerbefläche, um Logistik- verkehr zu vermeiden und gleichzeitig zu sagen, dass der Investor noch nicht abgesprungen ist und trotzdem eine Logistikhalle entstehen könnte, bezeichnete sie als widersprüchlich. Des Weiteren bezeichnete sie die Umwandlung in eine Gewerbefläche als unlogisch, da diese Fläche bereits jetzt privat- und gewerblich nutzbar sei und von der Cousteaustraße vorerschlossen ist.
Herr Schlesier führte aus, dass regelmäßig im Rahmen der Stufe der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, auch Naturschutzverbände einbezogen werden, was im vorliegenden Fall letzten Montag geschehen sei. Nunmehr werde auf die Stellungnahmen gewartet. Der planungsrechtliche Umstieg lasse sich über die Festsetzungskategorien des BauGB erläutern. Danach besteht die Möglichkeit ein Sondergebiet auszuweisen, wenn es um eine ganz spezielle Nutzung geht. Bei einem breiteren Nutzungsspektrum gibt es z.B. Gebietskategorien, wie Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. Im Laufe des Planungsprozesses haben sich die beteiligten Fachplaner dafür ausgesprochen, nicht ein spezielles Nutzungsgebiet wie ein Logistikzentrum festzulegen, sondern die breitere Kategorie des Gewerbegebietes vorzusehen, da die Baunutzungsverordnung hierfür deutlich bessere Steuerungsmöglichkeiten enthält, die im Planverfahren genutzt werden können. Hintergrund sei, das Planverfahren grundsätzlich nicht starr, sondern im Laufe des Planungsprozesses präzisiert werden.

Gewerbliche Parkplatznutzung in der Abelmannstraße zwischen Fiedelerstraße und Landwehrstraße
Ein Einwohner berichtete, dass ein Pizza-Bring-Dienst mit seinen Fahrzeugen die öffentlichen Parkplätze blockiere. In diesem Zusammenhang fragte er, ob die Firma für ihre Fahrzeuge Stellplätze nachweisen musste und welche Möglichkeiten bestehen, dass diese Firmenfahrzeuge nicht die Parkplätze blockieren.
Herr Hauck wies auf die grundsätzliche Nachweispflicht für Stellplätze bei einer Bauantragstellung und einer möglichen Ablöseregelung hin.
Herr Dr. Schlesier sagte zu, das Problem mit dem Einwohner zu konkretisieren und dafür zu sorgen, dass er eine ausführliche Antwort aus dem Bereich Bauordnung erhält.


TOPP 3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 3.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 3.1.1.
222. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld und Bemerode / östlich Weltausstellungsallee
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0215/2012 mit 3 Anlagen)
Antrag,
1. dem Entwurf der 222. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 3.1.2.
Bebauungsplan Nr. 1764, östlich Weltausstellungsallee
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0216/2012 mit 4 Anlagen)
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1764 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
3. die Einziehung der bisherigen öffentlichen Straßenfläche (Cousteaustraße) gemäß
§ 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) zu beschließen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 3.1.3.
Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“
(Drucks. Nr. 0209/2012 mit 2 Anlagen)

Antrag,


Der von der Landeshauptstadt mit der AUF Eberlein & Co. GmbH geschlossene Vorvertrag über den Bau einer Wasserkraftanlage im Bereich der Döhrener Leineinsel (Ratsbeschluss zu den Drucksachen Nr. 2038/2009 und 2620/2009) wird, wie in Anlage 1 dargestellt, verändert. Wie in der Ausgangsbeschlusslage kann die Verwaltung den endgültigen Erbbaurechtsvertrag auf dieser Basis dann abschließen, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 3.1.4.
Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße
(Drucks. Nr. 2277/2011 mit 2 Anlagen)

Eingangs wies Herr Hauck auf die am 16.01.2011 vom Verwaltungsausschuss beschlossene Drucks. Nr. 0459/2011 E1 N1 „Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrsforums Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen“ als Grundlage der vorliegenden Beschlussdrucksache hin. Anschließend erläuterte er mittels Folien die Ist-Situation des Straßenabschnitts und stellte die Planungen der notwendigen Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße im Rahmen des III. Bauabschnitts entsprechend der Drucks. Nr. 2277/2011 vor.
Hierbei hob Herr Hauck hervor, dass die Fahrbahnbreite von ca. 6,50 m aufgrund des ÖPNV bestandsorientiert bleibt. Derzeit sei ein geordnetes Parken nicht möglich. Herr Hauck stellte die Bestandsbäume und die Standorte neuer Bäume unter Beachtung der Leitungsbestandssituation sowie den untergeordneten Anschluss an die Brückstraße in das Vorfahrtsstraßennetz dar. Für den Ausbau kommen bewährte Standardmaterialien zum Einsatz. Die Bushaltestelle bleibt an der vorhandenen Stelle erhalten.
Auf die Frage von Bezirksratsherrn Sommerkamp erläuterte Herr Hauck zum Minderausbau eines Gehwegbereiches, dass die Aufbaustärke reduziert ist, damit sowohl der Baum genug Möglichkeit zum Wachsen hat, als auch die Nutzbarkeit des Gehweges ausreichend gewährleistet ist. Zur Befürchtung von Bezirksratsherrn Johnsen hinsichtlich der Beeinträchtigung durch Wurzeln, verwies Herr Hauck auf verwaltungsinterne Absprachen und Erfahrungen zum Einsatz eines sinnvollen und langlebigen Materials.
Zu den vorgesehenen geteilten Plateauaufpflasterungen und der Länge im Einmündungsbereich Brückstraße erklärte Herr Hauck, dass dadurch Busse ungehindert passieren können und PKW ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Insgesamt erhalte der gesamte Straßenzug einen geschwindigkeitsdämpfenden Charakter, breitere Nebenanlagen und eine neue Radwegeführung. Die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Wiehberg-, Neckarstraße und Am Lindenhofe bleibt erhalten.
Sodann ging Herr Hauck auf Grundüberlegungen zum Anschluss im Bereich der Abelmann- und Brückstraße sowie der Landwehrstraße ein, für den noch keine Detailplanung bestehe, die aber selbstverständlich einbezogen wurden. Ziel sei den Straßenquerschnitt der Abelmannstraße in dem Knotenpunkt auf das erforderliche Maß der Abbiegebeziehungen zu reduzieren, die Sichtbeziehungen und die Erreichbarkeit der Bushaltestelle zu verbessern. Hierfür werde eine gesonderte Beschlussdrucksache vorgelegt.
Des Weiteren berichtete Herr Hauck, dass vor, während und nach dem Verkehrsversuch im Juni 2011 Verkehrserhebungen durchgeführt worden sind, um die Auswirkungen des Verkehrsversuches und der Begleitmaßnahmen zu erfahren. Die begleitenden Elemente, wie die wegweisende Beschilderung im Bereich der Willmerstraße, um die quartiersfremden Verkehre frühzeitig auf die Hildesheimer Straße umzuleiten, und die Änderung der abknickenden Vorfahrt im Bereich der Brückstraße / Schützenallee, wurden erhalten. Die Tendenz der Zahlen vor und nach dem Verkehrsversuch zeigt an den Querschnitten eine Reduzierung, z. B. in der Abelmannstraße eine Reduzierung um ca. 15 % von 7.850 auf 6.900 Verkehre. Kernaussage der Erhebungen ist eine Reduzierung des Verkehrs im gesamten Bereich, zwar noch nicht in dem gewünschten Umfang, aber schließlich sei erst ein Teilkonzept umgesetzt. Die Effekte werden sich nach dem Umsetzen der Gesamtmaßnahme verstärken. Hierüber soll eine weitere Verkehrserhebung nach der Beendigung des III. Bauabschnittes Auskunft geben.
Protokollhinweis: Die farbige Übersicht über die Verkehrsbelastungen im Bereich der Wiehbergstraße wurde den Bezirksratsmitgliedern gesondert übersandt.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich für die Ausführungen und freute sich über die Verkehrsreduzierung nach dem Verkehrsversuch sowie die beabsichtigte Entschärfung der S-Kurve.

Bezirksratsherr Sommerkamp erkundigte sich nach dem Freibleiben der Stammbereiche von Bäumen für eine ausreichende Wasserversorgung im Bereich des vorgesehenen Minderausbaus von Gehwegflächen. Weiterhin interessierten ihn die Verwendung von LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung und ob Anlieger keine Straßenausbaubeiträge leisten müssen, da die Drucksache keinen Hinweis auf die Straßenausbaubeitragssatzung enthalte.
Herr Hauck erläuterte, dass die Pflasterung nicht an die Baumstämme herangeführt wird. Im Wurzelbereich ist eine reduzierte Aufbaustärke vorgesehen. Es wird ein Substrat eingebracht, dass eine ausreichende Standfestigkeit für die Nebenanlage gewährleistet und den Nährbereich für die Baumwurzeln offen lässt. Es ist eine konventionelle Beleuchtung bestandsorientiert vorgesehen. Hinsichtlich der neuen Technik gibt es noch keine perfekte Lösung für die Anschaffungs- und Betriebskosten und ist die Versuchsphase noch nicht abgeschlossen. Zu der Straßenausbaubeitragssatzung verwies Herr Hauck auf Seite 3 der Drucksache und deren Anwendung.

Bezirksratsherr Geburek stellte Fragen zum Aufenthaltsbereich und den nach dem Umbau noch vorhandenen ca. 90 Stellplätzen.
Bezirksratsherr Dr. Linde machte keinen Hehl daraus, dass er die Straßenausbaubeitragssatzung als eine „gesetzlich sanktionierte Wegelagerei“ betrachte, zumal der einzelne Anlieger keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidung hat. Er, Sprecher, wollte wissen, in welcher maximalen Höhe der einzelne Eigentümer bei einer Gesamtsumme von ca. 345.000 Euro herangezogen wird und inwieweit der Beitrag auf die Mieter umgelegt werden können.
Zur Straßenausbaubeitragssatzung führte Herr Hauck allgemein aus, dass die Funktion der Straße entscheidend sei. Bei einer durch starken Durchgangsverkehr belasteten Straße nimmt der Anteil ab, der von den Anliegern zu entrichten ist. Bei einer erhöhten Aufenthaltsfunktion, einer Straße mit innerörtlichem Verkehr bzw. wenn die Aspekte, die bei dem Umbau eine Rolle gespielt haben mehr den Anliegern dienen, nimmt der prozentuale Anteil zu. Im Regelfall ist jede Anlage im Straßenraum je nach Funktion der Straße mit unterschiedlichen Anteilen behaftet und wird mit unterschiedlichen Prozentsätzen berücksichtigt. Zur konkreten Höhe der Heranziehung einzelner Grundstückseigentümer bzw. der Einbeziehung deren Mieter könne er keine Aussage treffen.
Die Anzahl der genannten Stellplätze beziehe sich auf den III. Ausbauabschnitt der Wiehbergstraße. Zu Aufenthaltsbereichen erläuterte Herr Hauck, dass dies Bereiche sind, die letztendlich nicht nur der fußläufigen Verbindung, sondern auch einen gewissen großzügigen Bewegungsspielraum in der Nebenanlage und eine vielfältige angrenzende Nutzung ermöglichen. In dem Knotenpunkt kann durch die Reduzierung der Verkehrsflächen auf das notwendige Maß Freiraum für Anwohner, Fußgänger und insgesamt mehr Bewegungsspielraum geschaffen werden. Eine Platzgestaltung ist in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Bezirksratsherr Johnsen wollte wissen, ob der Rampenaufbau auch geringer breit ausfallen könnte, ohne die Bus-Achsen zu gefährden und das Rampenelement abschreckend für eine Einfahrt in die Wiehbergstraße wirken soll. Des Weiteren interessierten ihn, ob der Altbaumbestand erhalten bleibt und der angedachte Umbau des Bereiches Abelmannstraße / Landwehrstraße zeitnah vorgesehen ist.
Bezirksratsherr Oltersdorf führte aus, dass in die Planungen zur Abelmannstraße/ Landwehrstraße Punkte aus der Diskussion verschiedener Bürgerinitiativen umgesetzt wurden. Die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen, wie Stellplätze und die Fahrbahnverengung begrüßte er. Bezirksratsherr Oltersdorf fragte, ob die Fahrbahnmarkierungen/Zebrastreifen in der Landwehrstraße und der Wiehbergstraße, trotz Aufpflasterung, wieder angebracht werden, erkundigte sich nach der Breite der Zufahrten zu der Firma Metallbau Bender und dem Bunker in der Wiehbergstraße und danach, ob die Baumpflanzungen als Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Weiterhin regte er an, dass verhindert werden sollte, dass auf der künftigen üppigen Gehwehwegfläche im S-Kurvenbereich Fahrzeuge eines Pizza-Bringdienstes parken.
Herr Hauck sagte, dass der 6 cm hohe aufgepflasterte Bereich 6,50 m breit und ca. 20 m lang wird. Die Länge ist erforderlich, um insbesondere größeren Fahrzeugen ein problemloses Überfahren zu ermöglichen und hat keine andere Bedeutung. Die Baumpflanzungen werden zur städtebaulichen Aufwertung des Straßenraumes vorgenommen und nicht im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen. Zum Umbau des Knotenpunktes Abelmannstraße / Landwehrstraße führte Herr Hauck aus, dass konkret noch kein Zeitpunkt genannt werden könne, der Umbau aber auf jeden Fall erst nach dem Abschluss der Baumaßnahme Wiehbergstraße und nicht vor 2013 geschehe. Es müssten zudem die finanziellen Mittel und die entsprechende Beschlusslage vorhanden sein. Es ist nicht vorgesehen, die bestehende durch Markierungen gesicherte Fußgängerüberquerung beizubehalten. Ein Fußgängerüberweg ist ein atypisches Element in Tempo-30-Zonen und grundsätzlich nicht mehr zulässig. Wiehbergstraße und Landwehrstraße befinden sich in Tempo-30-Zonen. Durch die Umbaumaßnahmen werden die Straßenbreite, die Geschwindigkeiten und die Verkehrsstärken reduziert und Sichtverhältnisse verbessert, so das zusätzliche Querungshilfen grundsätzlich nicht mehr erforderlich sind. In dem untergeordneten Knotenpunkt Abelmannstraße / Landwehrstraße wird ebenfalls eine Aufpflasterung gewünscht und ist ein Zebrastreifen nicht vorgesehen. Die Grundstückszufahrten werden bestandsorientiert entsprechend hergerichtet. Sollte das Mindestmaß von 3m überschritten sein, wird es beibehalten.

Bezirksratsherr Hämke regte an, die Aufpflasterung in der Oderstraße etwa zwei Meter in die Fußgängerfurt zu verschieben, ging davon aus, dass sich die Parksituation in der Wiehbergstraße verschlechtern wird und fragte aufgrund der Veränderung des Eingangsbereiches in der Abelmannstraße / Landwehrstraße, wo für die bislang dort parkenden Fahrzeuge Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

Bezirksratsherr Milkereit erkundigte sich nach dem Bestand der Ampelanlage an der Ecke Neckarstraße, da Ampeln in Tempo-30-Zonen nicht vorgesehen sind und fand die Rechts­vor Links- Regelung an dieser Stelle interessant. Weiterhin interessierte ihn, wohin die ca. 1.000 Fahrzeuge, die weniger in der Abelmannstraße verkehren, abgeflossen sind und fragte nach Möglichkeiten, falls kein Zebrastreifen hergerichtet wird.

Herr Hauck erläuterte, dass eine Querung mit der vorgesehenen geteilten Aufpflasterung aufgrund der Unebenheiten nicht kombinierbar sei. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ergänzte, dass die Kissen mehrheitlich gewünscht werden und eine Querung mit Kinderwagen oder Rollator zu beschwerlich würden. Des Weiteren führte Herr Hauck aus, das sich die Anzahl der verkehrsrechtlich zulässigen Parkplätze erhöht. Derzeit werde teilweise nicht legal geparkt. Das Parken im angesprochenen Eingangsbereich soll aus Gründen einer besseren Sichtbeziehung und aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt werden. Es ist nicht beabsichtigt, die einen gewissen Bestandsschutz genießende Lichtsignalanlage zu demontieren. Sie ist notwendig um in dem engen Straßenraum das Abbiegen der Busse zu gewährleisten. Der Bereich wird verkehrlich entlastet, ob die Fahrzeuge in der Willmerstraße oder schon eher abbiegen, ist aus der Erhebung nicht ersichtlich. Bei Neuplanungen von Tempo-30-Zonen werden keine Fußgängerüberwege aufgrund der Vorgaben vorgesehen. Eventuell noch vorhandene Zebrastreifen sind historisch bedingt.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob die Verkehrszählungen an den gleichen Stellen und in den gleichen Monaten durchgeführt wurden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und die Planungen nunmehr die Abelmannstraße zur Hauptverkehrsstraße machen. Weiterhin sei die breite Aufpflasterung in dieser Form nie vorgetragen und besprochen worden. Ziel sei Straßen in Döhren nicht auf Kosten anderer Straßen zu entlasten. Des Weiteren wollte Bezirksratsfrau Jakob wissen, ob zur Verkehrsberuhigung in der Abelmannstraße eine Fußgängerinsel geplant sei.
Bezirksratsherr Geburek forderte insbesondere aufgrund der in unmittelbarer Nähe gelegenen Kindergärten und der Glocksee Schule die Beibehaltung des Zebrastreifens in der Wiehbergstraße sowie aufgrund der vielen Nutzer des Einkaufsmarktes den Verbleib der Fußgängerquerung in der Abelmannstraße / Landwehrstraße. Abschließend verwies er, Sprecher, diesbezüglich auf den entsprechenden Antrag seiner Fraktion.
Bezirksratsherr Schade bat um Angabe der konkreten Rechtsgrundlage und des Wortlautes zur Einrichtung von Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen.
Protokollhinweis: Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur STVO wurden den Bezirksratsmitgliedern gesondert zugesandt.
Herr Hauck erläuterte, dass durch den Umbau eine klarere Verkehrssituation mit einer höheren Sicherheit geschaffen werden und die Ausmaße der Aufpflasterung einen ungehinderten Buslinienverkehr gewährleisten soll. Die untergeordnete Anbindung der Wiehbergstraße ist klar. Die Abelmannstraße hat hinsichtlich des fließenden Verkehrs eine andere Funktion. Eine zusätzliche Querungshilfe soll in der Abelmannstraße nicht angeboten werden. Ziel sei, den Verkehr im gesamten Quartier zu verringern.

Bezirksratsherr Oltersdorf hob hervor, dass es gute Gründe gibt, den Fußgängerüberweg an der Wiehbergstraße ebenfalls als Bestandsschutz beizubehalten und verwies auf Vergleichsfälle im Stadtbezirk. Weiterhin bat er darum, die vorläufigen Markierungen im Bereich der Abfahrt des Südschnellweges auf die Hildesheimer Straße zu prüfen und die Markierungen zügig entsprechend zu ändern, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Bezirksrates.

Bezirksratsfrau Waase fragte, ob bereits im Eingangsbereich der Landwehrstraße ebenfalls eine Rampe vorgesehen sei und erkundigte sich nach den Gründen.

Bezirksratsherr Milkereit erachtete es als sinnvoll die großzügige Rundung von der Einfahrt aus Brückstraße in die Wiehbergstraße zu entschärfen, die zu einem zügigen Einfahren in die Kurve verleitet.

Zunächst erklärte Herr Hauck, dass Ziel in Aufpflasterungsbereichen ist, die Straßenbreite schmal zu halten. Im Bereich der Landwehrstraße könne die Aufpflasterung schmaler ausfallen, da kein Mindestradius für den Busverkehr zu beachten ist. Ansonsten gelten die gleichen Argumente, wie in der Wiehbergstraße. Die Übergangsmarkierungen in der Willmerstraße müssten geprüft und gegebenenfalls angepasst und erneuert werden.

Bezirksratsherr Schade erläuterte, dass im Internet steht, dass „Zebrastreifen in Tempo­30-Zonen entbehrlich seien", demnach also nicht verboten sind und bat um Prüfung.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bat die Standorte der Bäume hinsichtlich ihrer Nähe zu Bäumen zu prüfen, um eine Verschattung zu verhindern.

Bezirksratsherr Herrmann regte die Verwendung von LED-Technik bei der Straßenbeleuchtung an.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei Herrn Hauck und stellte den Antrag mit den Wünschen, den Zebrastreifen in der Wiehbergstraße beizubehalten und die Standorte der Bäume zu prüfen, zur Abstimmung.

Antrag,
1. dem Umbau der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße, wie in
Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit
§ 10 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.009
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße
Ansatz 2011, (anteilig) 500.000 €
Verpflichtungsermächtigung z.L. 2012, (anteilig): 294.000 €
Einstimmig (Es wurden zwei Wünsche geäußert).

TOP 3.1.5.
Grundschule Loccumer Straße, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0248/2012 mit 3 Anlagen)

Frau Brink trug folienunterstützt die Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen, vorbeugenden Brandschutzes für die Grundschule Loccumer Straße durch die Erstellung von baulichen zweiten Rettungswegen und die Sicherstellung des ersten Rettungsweges durch Abtrennung der vorhandenen Treppenhäuser mit Rauchschutztüren im Sinne der vorliegenden Drucksache vor.
Im Anschluss daran erläuterte Frau Brink die Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule Suthwiesenstraße gemäß der Drucks. Nr. 0249/2012. Hierbei hob sie hervor, dass aufgrund der besonderen Bauweise jede Klassenraum einen zweiten Rettungsweg erhält, was auch für die Fachklassen gelte, wobei dort eine Art Rundlauf entstehe.

Auf Nachfragen von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erklärte Frau Brink, dass die Brandschutztüren mehrere Funktionen aufweisen, so seien sie zugleich Lärmschutztür und würden in Vertretungssituationen einem Lehrer ermöglichen zwei Klassen zu beaufsichtigen. Weiterhin bestätigte sie, dass die lärmintensiven Bauarbeiten während der Sommerferien durchgeführt werden sollen.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Milkereit, antwortete Frau Brink, dass dies für beide Grundschulen der Fall sei, um die Unterrichtszeit nicht zu beeinträchtigen.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über beide Drucksachen abstimmen.
Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. gemäß § 12 GemHKVO zu den Brandschutz-
    maßnahmen in der GS Loccumer Straße in Höhe von 472.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2.. der Mittelfreigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegen-
heiten (finanzielle Zuständigkeit)zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 3.1.6.
Grundschule Suthwiesenstraße, Brandschutzmaßnahmen
(Drucks. Nr. 0249/2012 mit 3 Anlagen)
Diskussionsbeitrag siehe TOP 3.1.5.
Antrag,
der Haushaltsunterlage Bau gem. gemäß § 12 GemHKVO zu den Brandschutz-
maßnahmen in der GS Suthwiesenstraße in Höhe von 355.000 € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
der Mittelfreigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.
Einstimmig

TOP 3.1.7.
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0199/2012 mit 2 Anlagen)
Antrag,
1. das Konzept „Wertstoffinsel“ wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt

2. der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) erhält aufgrund des Antrags vom 12.01.2012 eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 3.1.8.
Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)
(Drucks. Nr. 2351/2011 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Jakob äußerte für ihre Fraktion, dass die Drucksache abgelehnt werde. Grund sei, dass die Stadt kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabe- problem habe. Das HSK VIII belaste wieder die Bürger, städtische Beteiligungen und auch Gäste, die nach Hannover kommen. Dies sei der falsche Weg. Langfristige Einsparmöglichkeiten würden auch die Schulden abbauen und dadurch Mittel für Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien freisetzen. Grundsteuererhöhungen belasten insbesondere Familien. Es passe auch nicht zusammen, dass in der Vergangenheit die Messe AG finanziell unterstützt wurde und nunmehr mehr Geld zahlen solle. HSK VIII lasse keinen langfristigen Sparwillen erkennen. Die CDU-Fraktion werde sich nicht daran beteiligen, weitere Schulden auf Kosten der Menschen in Hannover zu machen. Die Bezirksratsfraktion habe sich an dem eigenen Einsparkonzept der CDU-Ratsfraktion beteiligt und Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung unterbreitet. Eine Haushaltskonsolidierung sei von der Kommunalaufsicht gefordert, und nicht aus eigenem Interesse heraus entstanden. Unverständlich sei auch, dass die Stadtwerke zur Kasse gebeten werden, obwohl sie gerade Gebührenerhöhungen beschlossen haben und für das Sprengel-Museum spenden, was Verbraucher/-innen nicht verstehen können. Die CDU-Fraktion werde deshalb dem HSK VIII nicht zustimmen.

Antrag,
zu beschließen:
  1. Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.
  2. Das Haushaltssicherungskonzept VIII (HSK VIII) umfasst den Zeitraum von 2012 bis 2014.
  3. Das HSK VIII hat ein Volumen von 65.000.000 Euro.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ausgewiesenen Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten. Sofern einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen
zur Kenntnis genommen von den Bezirksratsherren Milkereit (DIE LINKE.) und Hermann (Piratenpartei)

  1. TOP 3.2.
A N H Ö R U N G / E N T S C H E I D U N G E N

TOP 3.2.1.
Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße -
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2159/2011 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Änderungsantrag - Drucks. Nr. 15-0381/2012 - ein.

Bezirksratsherr Dr. Linde trug den Antrag der Drucks. Nr. 15-2335/2011 vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Milkereit schloss sich der Begründung des Antrages an. Er fand es begrüßenswert, dass sich Privatleute „austoben" dürfen und nicht Häuser „von der Stange" von einem Bauträger kaufen müssen und regte an, die im Antrag angegebene Prozentzahl von 50 % noch zu erhöhen.

Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass ihre Fraktion den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN außerordentlich begrüße, da individuelle Gebäude mit Änderungsmöglichkeiten entstehen können.

Nach der Neufassung des Änderungsantrages - Drucks. Nr. 15-2335/2011 N1 - durch die antragsteilende Fraktion, trug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den geänderten Antrag vor und ließ über ihn abstimmen.

Bezirksratsherr Oltersdorf brachte den Zusatzantrag der SPD-Fraktion - Drucks. Nr. 15­0382/2012 ein und begründete ihn.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1727


- Allgemeines Wohngebiet mit öffentlicher Grünfläche -
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1727 zu beschließen.


i. d. Fassung des interfrakt. Änderungsantrages 15-0381/2012 und i.V. mit den Zusatzanträgen 15-2335/2011 N 1 (B 90/DG) und 15-0382/2012 (SPD) einstimmig.


TOP 3.2.1.2.
Interfraktioneller Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727-Spittastraße- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0381/2012)
Siehe TOP 3.2.1.
Antrag
Die Drucksache wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. der vorhandene Parkplatz am südlichen Ende der Spittastraße bleibt erhalten,
2. im Plangebiet wird keine Kindertagesstätte errichtet. Es muss ein alternativer Standort für die Errichtung einer Kindertagesstätte in der näheren Umgebung gefunden werden, z.B. die Fläche Thaerstraße / Ecke Esperantostraße.
Einstimmig



TOP 3.2.1.1.
Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-2335/2011)


Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Planung mindestens 50% der Fläche für frei bebaubare Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser vorzusehen.
Neufassung beschlossen.


TOP 3.2.1.1.1.
Zusatzantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan Nr. 1727 - Spittastraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-2335/2011 N1)
Siehe TOP 3.2.1.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der weiteren Planung 100 % der Fläche für frei bebaubare Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser vorzusehen.
Einstimmig


TOP 3.2.1.3.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2159/2011: Bebauungsplan 1727-Spittastraße - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 15-0382/2012)
Siehe TOP 3.2.1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei dem Bebauungsplan Nr. 1727 – Spittastraße Formen des gemeinschaftlichen Wohnens zu unterstützen, indem die im Süden des Baugebiets geplanten dreigeschossigen Einfamilienhäuser (Townhouses) bevorzugt an Wohnprojekt-initiativen bereitgestellt werden.
Einstimmig


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Abgesetzt


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der CDU-Fraktion

TOP 5.1.1.
Lärmbelästigungen durch die mögliche Ansiedlung eines Logistik-Konzerns am Kronsberg/Messeparkplatz
(Drucks. Nr. 15-0259/2012)

Bezirksratsherr Sommerkamp trug die Anfrage vor.
Die Stadt Hannover hat die Gutachten für die mögliche Ansiedlung eines Logistik-Konzerns am Kronsberg/ Messeparkplatz vorgelegt. Die Lärmbelastungen werden sich für die Anwohner der nahe liegenden Wohngebiete durch den zunehmenden Verkehr und das lärmintensive Logistikzentrum erheblich erhöhen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden vor Erstellung der jetzt vorgelegten Gutachten die letzten Messungen zur Lärmbelastung im Bereich Siedlung Seelhorst durchgeführt und wie hoch waren damals die ermittelten Immissionswerte?
2. Von welchen Lärmmesswerten ist bei der Erstellung des schallltechnischen Gutachten ausgegangen worden, warum wurden keine aktuellen Messungen durchgeführt bzw. warum war eine dezidierte Erfassung der konkret vorhandenen Geräuschsituation (Emissionskataster) nicht Gegenstand der Untersuchung?
3. Welche Geräusch-Vorbelastung für Gewerbelärm hat der Gutachter bei seiner schalltechnischen Beurteilung angenommen?
Herr Dr. Schlesier beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Landeshauptstadt Hannover führt keine Lärmmessungen durch. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung von Verkehrslärmimmissionen ist die Berechnung nach fest definierten Standards (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90).
Die Landeshauptstadt Hannover hat nach dem o. g. Standard den Schallimmissionsplan 2009 für das Stadtgebiet berechnet. Diese Berechnung kommt für den Bereich der Siedlung Seelhorst zu vergleichbaren Immissionswerten wie im Gutachten in der Nähe des Messeschnellweges. Im weiter östlich liegenden Teil der Siedlung Seelhorst liegen die Werte des Schallimmissionsplanes 2009 deutlich niedriger. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die aktuell durchgeführten Verkehrszählungen zu höheren Verkehrszahlen führten und diese im Gutachten berücksichtigt wurden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit einer rechnerischen Prognose der zukünftigen Verhältnisse. Eine Messung kann nur den Bestand dokumentieren und ist daher für einen Vorher-Nachher-Vergleich nicht geeignet. Zudem geben Messungen immer nur eine Stichprobe der Verhältnisse wieder und sind sehr störanfällig.
Eine messtechnische Ermittlung der Vorbelastung durch Gewerbelärm würde im vorliegenden Fall nicht zu belastbaren Ergebnissen führen, weil die reine Gewerbelärmbelastung durch die deutlich höheren Verkehrslärmbelastungen überlagert wird und somit die einzelnen Lärmquellen im Bestand nicht differenziert werden könnten.
Das vom Gutachter durchgeführte Verfahren einer rechnerischen Berücksichtigung der Vorbelastung durch Gewerbelärm über den Ansatz bestimmter Emissionspegel sowie die abstrakte Berechnung des Planfalles mit flächenbezogenen Emissionspegel ist vergleichbar mit einem Emissionskataster.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Gutachter hat bei seinen Berechnungen die umliegenden Gewerbebetriebe als Vorbelastung durch Gewerbelärm berücksichtigt. Die Gewerbegebiete wurden dabei mit typischen Emissionspegeln angesetzt. Ergebnis des Gutachtens ist, dass eine Vorbelastung durch Gewerbelärm besteht und damit das neu hinzu kommende Gewerbe (Distributionszentrum) die Richtwerte (nach TA Lärm) nicht ganz ausschöpfen darf, sondern deutlich darunter liegen muss.

Bezirksratsfrau Jakob stellte Zusatzfragen in Bezug auf die Siedlung Seelhorst, und zwar zur angenommen Vorbelastung durch Gewerbe, zum geschätzten Mittelwert bei der Lärmbelastung insbesondere während der Nacht sowie zu Lärmminderungsmaßnahmen in der nach ihrer Kenntnis bereits hoch belasteten Siedlung, die als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Bezirksratsfrau Jakob forderte vernünftige Messzahlen, die die Politer/innen in die Lage versetzen, den Bürger/innen entsprechende Auskünfte zu geben.
Herr Dr. Schlesier führte hierzu aus, dass das in der Nachbarschaft der Siedlung Seelhorst vorhandende Gewerbe, wie die FinanzIT und Betriebe südlich der Stockholmer Allee, in die Bewertung aufgenommen wurde. Lärmwerte wurden nach den verbindlichen rechtlichen Vorgaben ermittelt und können im Schallgutachten nachgelesen werden. Die Bauleitplanung kann, weil es kein konkretes Projekt gibt, nur mit Annahmen operieren und als Ortssatzung Vorgaben treffen. Die textlichen Festsetzungen des heute in die Fraktionen gezogenen Bebauungsplanes enthalten im § 2 Lärmobergrenzen, die von dieser Fläche ausgehen dürfen, um sicherzustellen, dass die Werte für Reines Wohnen am Tag und in der Nacht in nahe gelegenen Grundstücken in der Siedlung Seelhorst nicht überschritten werden. Nach dem Beschluss müsste ein Bauwilliger in einem neuen, auf sein konkretes Vorhaben und seine Betriebsbeschreibung bezogenen Schallgutachten nachweisen, dass er die Vorgaben des Bebauungsplanes einhält, bevor eine Baugenehmigung erteilt würde.

Bezirksratsherr Dr. Linde verwies auf die Geschäftsordnung und betonte, dass es sich um die Beantwortung einer Anfrage und nicht um eine Grundsatzdebatte zum Logistikzentrum gehe.
Bezirksratsfrau Jakob erwiderte, dass sie Fragen gestellt habe, die Beantwortung zu dem Mittelwert noch ausstehe und interessierte sich des Weiteren dafür, ob für das Gewerbegebiet an der Laatzener Straße ein Pegel angesetzt wurde, obwohl es keinen Lärm verursache.
Herr Dr. Schlesier nahm Bezug auf die ab Seite 19 der Bebauungsplanbegründung - Drucks. Nr. 0216/2012 - beginnenden Ausführungen zum Schallschutz. Er hob hervor, dass beim Plangebiet ein Gliederungsmodell von 5 unterschiedliche Teilflächen zugrunde gelegt wurde, und im Bereich der am stärksten betroffenen Nachbarbebauung nördlich des Plangebietes ein Beurteilungspegel von 41 - 46 dB(A) tags und 26 - 31 in der Nachtzeit errechnet wurde. Damit wird der in Reinen Wohngebieten maßgebliche Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwert um mindestens 4 dB(A) unterschritten.

TOP 5.1.2.
Lärmaktionsplan
(Drucks. Nr. 15-0261/2012)

Bezirksratsfrau Waase trug die Anfrage vor.
Die Stadt Hannover hat im Jahre 2010 einen Lärmaktionsplan erstellt. Für den Stadtbezirk Döhren- Wülfel war die Lärmbelastung am Südschnellweg, Hildesheimer Straße und im Bereich der Bundesbahn am größten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in diesen Bereichen sind durchgeführt worden bzw. welche sind konkret geplant?
2. Wie sieht die Belastungssituation im Bereich der Wülfeler Straße aus?
3. Wie sieht die Belastungssituation im Bereich des Schnellweges für die angrenzenden Stadtteile aus (Stadtteil Seelhorst, Mittelfeld)?

Herr Dr. Schlesier beantworte die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Anwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Bereiche Südschnellweg und Hildesheimer Straße sind im Lärmaktionsplan in die Belastungsstufe 3 mit Werten von mehr als 60 dB(A) nachts bei mittlerer bis hoher Wohndichte eingeordnet worden. Die Maßnahmenprüfung im Zuge des Lärmaktionsplanes bezieht sich im ersten Schritt nur auf die Belastungsstufen 1 und 2. Somit sind für die Stufe 3 noch keine Maßnahmen geplant.
Anwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Schallimmissionsplan 2009 weist für den Bereich entlang der Wülfeler Straße Immissionswerte von ca. 63 dB(A) am Tag (6-22 Uhr) und 54 dB(A) in der Nacht (22-6 Uhr) aus.


Anwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Stadtteil Seelhorst sind westlich des Messeschnellweges an den nächsten Gebäuden Maximalwerte von 65 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht berechnet worden. Die Immissionswerte an den nächsten Gebäuden im Bereich des Südschnellweges liegen in der gleichen Größenordnung.
Im Stadtteil Mittelfeld sind auf beiden Seiten des Messeschnellweges Maximalwerte von ca. 67 dB(A) am Tag und 58 dB(A) in der Nacht berechnet worden.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsfrau Jakob erläuterte Herr Dr. Schlesier die drei Stufen des Lärmaktionsplans und betonte, dass die Werte des Verkehrslärms nicht mit denen des Gewerbelärms gleichzusetzen sind. Die Lärmwerte nehmen nicht im gleichen Maß zu, wie die Verkehrsbelastungen. Ein signifikanter Anstieg der logarithmischen Kurve setze eine sehr hohe Verkehrszunahme voraus, mehr als z. B. eine Zunahme von ein- bis zweitausend Fahrzeuge.

Auf die Frage weitere Frage von Bezirksratsfrau Jakob, ob Messungen überlegt werden, um die Entwicklungen der Pegel insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden LKW - Anstiegs zu verfolgen, antwortete Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck dass Auflagen gemacht würden, an die sich ein Interessent halten müsste.


TOP 5.2.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 5.2.1.
Bunt statt braun
(Drucks. Nr. 15-0266/2012)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.

2009 hat der Bezirksrat einen Antrag verabschiedet (DS 15-0450/2009), als Unterstützung der Initiative „Bunt statt braun“. Mit dem Antrag wandte sich der Bezirksrat gegen jegliche Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.

Ich frage die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen/Aktivitäten haben unter dem Motto „Bunt statt braun“
stattgefunden bzw. werden noch stattfinden?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung
Unter dem Begriff „Bunt Statt Braun“ werden viele Aktivitäten aus unterschiedlichen Städten und von unterschiedlichen Gruppen bezeichnet. In Hannover wurde 2008/2009 unter diesem Begriff ein stadtweites Bündnis unter der Federführung des DGB Niedersachsen Mitte ins Leben gerufen, um eine angekündigte Demonstration von rechtsradikalen „Freien Kameradschaften“ zum 1. Mai 2009 zu verhindern und zu zeigen, dass rechtsradikale Gruppen in Hannover keinen Platz haben.
In diesem stadtweiten Bündnis „bunt statt braun“ und der Kampagne der Landeshauptstadt Hannover „Hannover steht auf – gegen rechts“ engagierten sich Vereine, Verbände, Organisationen, Gewerkschaften, Unternehmen und Privatleute, die mit vielen Aktionen und Projekten, die Stadtgesellschaft informierten und mobilisierten am 1. Mai tatsächlich „gegen rechts“ zu demonstrieren. Zu diesem „Fest für Demokratie“ am 1. Mai kamen mehr als 15.000 Menschen.
Die Landeshauptstadt hat sich neben eigenen Aktivitäten konkret an dem Bündnis „bunt statt braun“ beteiligt, in dem der Aufruf unterstützt wurde und 10.000 Pins mit dem Logo der Kampagne hergestellt und verteilt wurden.
Weitere auf Hannover bezogene Aktionen dieses breiten stadtweiten Bündnisses sind tatsächlich nur kampagnenbezogen geplant.


TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
Interfraktionell

TOP 6.1.1.
Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätzen und Grünflächen 2012 für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0208/2012)

Antrag
Die für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel vorgesehenen Mittel zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen werden im Jahr 2012 für den Schulhof der Christian-Andersen-Schule eingesetzt.
Einstimmig


TOP 6.1.2.
Durchführung einer nichtöffentlichen Anhörung zum Thema "Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 15-0258/2012)

Bezirksratsherr Hermann trug den interfraktionellen Antrag vor.

Antrag
In der nächst möglichen turnusmäßigen Bezirksratssitzung im vertraulichem Teil oder einer vertraulichen Sondersitzung findet eine Anhörung von Expertinnen und Experten statt zu der Frage, ob bzw. in welchem Ausmaß es Rechtsextremismus im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt.
Hierzu sollen eingeladen und angehört werden:
1 Vertreter/in des Landespräventionsrat Niedersachsen
1 Vertreter/in der Polizeiinspektion Süd
1 Mitarbeiter/in des Verfassungsschutzes Niedersachsen
1 Mitarbeiter des LKA Niedersachsen, Abt. 4 Polizeilicher Staatsschutz

Die Eingeladenen sollen aus ihrem jeweiligen Fachgebiet Auskunft darüber geben, ob bzw. welche rechtsextremistischen Situation es im Stadtgebiet Döhren-Wülfel gibt. Weiter soll von den Fachleuten Auskunft darüber gegeben werden, ob bzw. welche Maßnahmen aus ihrer Sicht kurz- bzw. mittelfristig ergriffen werden müssen, um rechtsextremistischen Entwicklungen im Stadtgebiet entgegenwirken zu können.
Einstimmig


TOP 6.1.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Fläche für eine Kletterhalle
(Drucks. Nr. 15-0385/2012)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag ein.
Zur Sachaufklärung berichtete Herr Dr. Schlesier, dass nach der zunächst ablehnenden Haltung des Bezirksrates mehrere andere Standorte vom Bereich Flächennutzung zurzeit geprüft und mit dem Alpenverein kommuniziert werden. Darunter befindet sich auch eine private Fläche südlich der Heintzestraße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Herr Dr. Schlesier sagte zu, den Stadtbezirksrat zu informieren.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es geeignete Flächen zur eventuellen Errichtung einer Kletterhalle im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gibt. Dabei ist besonders das Gelände der Bezirkssportanlage Döhren (außer dem jetzt ungenutzten ehemaligen Handballfeld) und das unmittelbare Umfeld zu betrachten.
Weiterhin ist bitte auch zu prüfen, ob eine derartige Einrichtung im Bereich westlich der Schützenallee rechtlich zulässig und planungsrechtlich wünschenswert ist.
Einstimmig


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Lärmbelästigung Stadtteil Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-0264/2012)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Milkereit bezeichnete den Antrag aufgrund des Dringlichkeitsantrages der vorsieht, in die nächste Bezirksratssitzung die Gutachter einzuladen, als überholt. Unabhängig hiervon könne er dem Antrag nicht zuzustimmen, da er eindeutig die Verbindung zu der Ansiedlung eines Logistikunternehmens sehe und keinen tiefgreifenden Inhalt entdecken könne. Dazu müsste der Antrag auf den gesamten Stadtbezirk ausgedehnt werden, da lärmintensive Quellen, wie z. B. die Güterumgehungsbahn, die Nord-Süd-Strecke der Bahn und die Hildesheimer Straße, die Anwohner/innen beeinträchtigen.

Bezirksratsfrau Hartmann schloss sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Gutachten seinen kostenintensiv, liegen vor und werden in der nächsten Sitzung behandelt. Insoweit sei der Antrag überholt.

Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass sie bereits im November 2011 die Einbeziehung des Stadtteils Seelhorst in die Untersuchungen gefordert habe. Nunmehr wurde deutlich, dass der Stadtteil Seelhorst nicht Gegenstand der Untersuchungen war. Der Antrag sei deshalb nicht überflüssig, zumal seit Jahren die Erweiterung der Lärmschutzwand gefordert werde und durch die Verkehrsmehrbelastung durch die geplanten Unternehmen, die zudem die Schnellwege und Autobahnen benutzen sollen, die Anwohner/innen dieses Stadtteils verstärkt belastet werden. Das Thema sei dringend. Es sei wichtig die Zahlen und Auswirkungen zu kennen. Deshalb bat sie, Sprecherin, dem Antrag zuzustimmen.

Bezirksratsherr Oltersdorf wandte ein, dass die Zahlenwerte sehr wohl vorliegen und sich daraus Schlüsse für die Siedlung Seelhorst und den Stadtteil Seelhorst ergeben. Es bedarf keines zusätzlichen Gutachtens. Vielmehr sollten die Gutachter und Planer erklären, welche Auswirkungen sich ergeben.

Bezirksratsherr Milkereit sagte, dass sei auch sein Kritikpunkt. Die Gutachter sollten eingeladen werden und die Bezirksratsmitglieder nach ihren Kenntnissen Fehler aufzeigen. Hierbei würde sich herausstellen, welche Untersuchungen fehlen.

Bezirksratsfrau Jakob betonte, dass sie den Gutachtern keinen Vorwurf mache, sie würden den Auftrag der Verwaltung erfüllen.

Bezirksratsherr Milkereit verdeutlichte, dass es nicht darum gehe, den Gutachtern einen Vorwurf zu machen, vielmehr sei dies ein Kritikpunkt gegenüber der Verwaltung.

Herr Dr. Schlesier erläuterte, dass die Verwaltung Gutachten beauftragt hat, alle relevanten Auswirkungen einer Ansiedlung östlich der Weltausstellungsallee zu untersuchen und mit den Gutachtern abgestimmt wurde. Gemeinsame Einschätzung war, dass dies mit zunehmender Distanz an Relevanz verliert und eine Art Verdünnungseffekt eintritt. Insofern wurde sich auf den Bereich konzentriert, in dem es Auswirkungen gibt. Zu ca. 84.000 Fahrzeugen auf dem Messeschnellweg kämen 2.000 dazu und die Auswirkungen wären nicht mehr spürbar. Das trifft auch auf den Stadtteil Seelhorst zu. Bei diesen Annahmen gibt es sozusagen eine pragmatische Grenze.

Bezirksratsherr Oltersdorf verwies auf die Informationsveranstaltung mit den Gutachtern, in der bereits deutlich wurde, dass sich der Verkehr grundsätzlich verdoppeln müsste, um spürbar zu werden. Er unterstützte die Befragung der Gutachter in einer Bezirksratssitzung und sprach sich gegen die Beauftragung eines neuen Gutachtens aus, wenn nicht klar sei, welche Informationen aus den bereits vorliegenden Gutachten zu ziehen sind.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Gutachten zur Verkehrssituation, Lärmbelastung und zu Schadstoffemissionen auf dem Messeschnellweg und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Stadtteil Seelhorst, in Auftrag zu geben. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel in einer Sitzung vorgestellt.
5 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 6.2.2.
Fußgängerüberweg Abelmannstraße / Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0265/2012)

Diskussionsbeitrag s. TOP 6.2.2.1 - Drucks. Nr. 15-0265/2012 N1.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kreuzung Abelmann-/Landwehrstraße einen Zebrastreifen anzulegen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Fußgängern beim Queren der Kreuzung zu verbessern.
Neufassung beschlossen.



TOP 6.2.2.1
Fußgängerüberweg Abelmannstraße / Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-0265/2012 N1)

Bezirksratsherr Geburek trug den Antrag aus der Drucksache 15-0265/2012 vor und begründete ihn.

Bezirksratsherr Milkereit verwies auf den heutigen Hinweis zu Tempo-30-Zonen, dass grundsätzlich keine Zebrastreifen vorgesehen sind. Da die von ihm favorisierte Aufpflasterung mit dem Umbau umgesetzt werden soll, hat sich für ihn das Problem an dieser Stelle erledigt, zumal hier keine Kindertagesstätte und keine Schule mit schutzbedürftigen Kindern verstärkt zu berücksichtigen sind. Insoweit bezeichnete er, Sprecher, den Antrag als überflüssig.

Bezirksratsherrn Schades Verständnisfrage zum Antrag, ob der Zebrastreifen nicht direkt im Kreuzungsbereich sondern in der Landwehrstraße an der Einmündung Abelmannstraße angebracht werden soll, wurde von Bezirksratsherrn Geburek bejaht. Bezirksratsherr Schade korrigierte die Auffassung zu Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen, da nach seiner Information in derartigen Zonen Zebrastreifen „in der Regel als nicht erforderlich angesehen werden“ und deshalb geklärt werden müsse, ob eine Ausnahme gemacht werden könne.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf den Antragstext, wonach gegebenenfalls auch andere geeignete Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger ergriffen werden sollten.

Bezirksratsherr Johnsen schlug einen Prüfauftrag und die Ergänzung des Textes um die Aufpflasterung vor, was von Bezirksratsratsfrau Jakob für ihre antragstellende Fraktion aufgegriffen wurde.

Sodann ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über die Neufassung - Drucks. Nr. 15-0265/2012 N 1 - abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, an der Kreuzung Abelmann-/Landwehrstraße durch eine Aufpflasterung oder einen Zebrastreifen anzulegen oder andere geeignete Maßnahmen, zu ergreifen, um die Sicherheit von Fußgängern beim Queren der Kreuzung zu verbessern.
Einstimmig


TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Herrmann (Piratenpartei)

TOP 6.2.3.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Distributionszentrum östliche Weltausstellungsallee
(Drucks. Nr. 15-0386/2012)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den Antrag ein.

Bezirksratsherr Oltersdorf regte an, die Fragen vorher der Verwaltung zuzukommen zu lassen, worin er von Herrn Prauser und Bezirksratsherrn Johnsen unterstützt wurde.
Bezirksratsfrau Jakob vertrat die Auffassung, dass zunächst feststehen sollte, ob die Gutachter in die Sitzung kommen und sich dann auch spontan Fragen ergeben könnten.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, in die nächste Sitzung des Bezirksrates Döhren-Wülfel die Gutachter einzuladen, die die Gutachten für die evtl. Ansiedlung eines Distributionszentrums an der östlichen Weltausstellungsallee erstellt haben. Von besonderem Interesse sind die Gutachter für das Verkehrsgutachten sowie das Schalltechnische Gutachten.
Einstimmig


TOP 6.3.1.
LED-Straßenleuchten
(Drucks. Nr. 15-0173/2012 mit 1 Anlage)
Diskussion siehe TOP 6.3.1.1. - Drucks. Nr. 15-0173/2012 N 1.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand, bestehende Straßenlaternen innerhalb des Stadtbezirks Döhren-Wülfel, gegen energieeffiziente LED-Straßenlaternen ausgetauscht werden können.
Unabhängig davon möge die Verwaltung prüfen, ob in naher Zukunft innerhalb des Stadtbezirks Döhren-Wülfel Sanierungs- und Neubauprojekte vorgesehen sind und ob hier gegebenenfalls gleich die energieeffizienter Variante der LED-Technologie eingesetzt werden könnte.
Dabei soll auch die Einsatzmöglichkeit von Bewegungsmelden geprüft werden.
Neufassung beschlossen.


TOP 6.3.1.1.
LED-Straßenleuchten
(Drucks. Nr. 15-0173/2012 N1 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Herrmann trug seinen Antrag aus der Drucks. Nr. 15-0173/2012 vor.

Bezirksratsfrau Jakob regte an, das konkrete Projekt Wiehbergstraße in den Antrag aufzunehmen, worauf Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck vorschlug, ebenfalls das Neubaugebiet Spittastraße einzubeziehen.
Bezirksratsherr Milkereit unterbreitete einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Wiehbergstraße zum Ende des 1. Satzes.

Nachdem Bezirksratsherr Herrmann seinen Antrag ergänzte, ließ Bezirksbürger- meisterin Ranke-Heck über die Neufassung - Drucks. Nr. 15-0173/2012
N 1 abstimmen.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand, bestehende Straßenlaternen innerhalb des Stadtbezirks Döhren-Wülfel, gegen energieeffiziente LED-Straßenlaternen ausgetauscht werden können, dies betrifft den Umbau der Wiehbergstraße (3. Bauabschnitt).
Unabhängig davon möge die Verwaltung prüfen, ob in naher Zukunft innerhalb des Stadtbezirks Döhren-Wülfel Sanierungs- und Neubauprojekte vorgesehen sind und ob hier gegebenenfalls gleich die energieeffizienter Variante der LED-Technologie eingesetzt werden könnte, dies betrifft das Neubaugebiet Spittastraße (BPlan 1727).
Dabei soll auch die Einsatzmöglichkeit von Bewegungsmelden geprüft werden.
Einstimmig


TOP 6.4.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 6.4.1.
Resolution: Landeshauptstadt Hannover muss entschieden gegen Neofaschismus und Rechtsterrorismus vorgehen
(Drucks. Nr. 15-0268/2012)

Siehe TOP 6.4.1.1. - Drucks. Nr. 15-0268/2012 N 1.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel möge folgende Resolution beschließen:
"Wir, die Mitglieder des Stadtbezirksrates Hannover Döhren-Wülfel, sind zutiefst erschüttert über die mörderische Gewalt des selbsternannten ,,Nationalsozialistischen Untergrund", welche sich seit mindestens 10 Jahren quer durch Deutschland zieht.
10 Menschen, davon 9 Bürger mit Migrationshintergrund und mindestens eine Polizeibeamtin wurden von Naziterroristen in ganz Deutschland heimtückisch ermordet. Hinzu kommt ein Nagelbombenattentat mit 22 Verletzen in Köln; eine Täterschaft im Augsburger Polizistenmord kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Stadtbezirksrat Hannover Döhren-Wülfel fordert:
Eine konsequente Bekämpfung von Neofaschismus, Rechtsterrorismus und seiner Unterstützerszene
in der Region Hannover durch die entsprechenden Sicherheitsorgane. Wir fordern Aufklärung, inwieweit Mitglieder der Neonazi-Gruppe ,,Besseres Hannover", die vor einigen
Monaten mit einem mitternächtlichen Fackelzug in Kleefeld Anwohner verschreckten und mit fremdenfeindlichen Aufklebern in der Nähe der Gedenkstätte Ahlem ihr Unwesen treiben, zum Netzwerk des Braunen Terrors um den verhafteten Holger G. gehören."
Neufassung beschlossen.


TOP
neu: Interfraktionell

TOP 6.4.1.1.
Resolution: Landeshauptstadt Hannover muss entschieden gegen Neofaschismus und Rechtsterrorismus vorgehen
(Drucks. Nr. 15-0268/2012 N1)

Bezirksratsherr Milkereit trug seinen Antrag aus der Drucks. Nr. 15-0268/2012 N1 vor und begründete ihn mit der Herstellung der Öffentlichkeit, da der interfraktionelle Antrag eine nichtöffentliche Anhörung zu dem Thema Rechtsextremismus vorsehe. Es gibt Maßnahmen gegen Rechts, wie z. B. Konzepte in Schulen, die lediglich in dem jeweiligen kleinen Bereich fruchten. Nach seiner Auffassung sei es wichtig, ein Signal an die Öffentlichkeit zu geben.

Bezirksratsherr Oltersdorf führte aus, dass das Thema im interfraktionellen Kreis diskutiert wurde und Konsens besteht, gemeinsam und kontinuierlich gegen Rechtsextremismus und seine Gefahren vorzugehen. Der Antrag auf eine Anhörung wurde im öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung behandelt. Zunächst sollte das Ergebnis der Anhörung abgewartet und hiernach das weitere Vorgehen festgelegt werden. Aus diesem Grunde lehne seine Fraktion diesen Antrag ab.

Bezirksratsfrau Jakob begründete die in Aussicht gestellte Zustimmung ihrer Fraktion mit dem Entsetzen ihrer Fraktion über die jahrelang in Deutschland geschehenen Morde, trotz der Beobachtung durch Polizei und Verfassungsschutz. Ihre Fraktion sei geschockt, verurteile das Geschehene und möchte ein Zeichen nach außen setzen. Abschließend richtete Bezirksratsfrau Jakob die Bitte an die SPD-Fraktion, den vorliegenden und treffenden Text noch einmal genau zu lesen und ihm zuzustimmen.

Bezirksratsherr Johnsen verurteilte ebenfalls im Namen seiner Fraktion die Vorkommnisse. Im Antrag vermisste er konkrete Maßnahmen. Er, Sprecher, wünschte sich eine breite Mehrheit für ein konkretes Vorgehen im Bezirk, insbesondere nach der Anhörung, und keine allgemeine Deklaration. Aus diesem Grunde stimme er dem Antrag in dieser Form nicht zu.
Bezirksratsfrau Hartmann betonte die freie Entscheidung ihrer Fraktionsmitglieder zu dem vorliegenden Antrag. Obwohl er keinen richtigen Adressaten enthalte und nicht erkennbar sei, wohin er strukturell führe, stimme sie wegen der Brisanz des Themas dem Antrag zu. In unserem Staat sei ihr eine „Rechtsblindheit“ durchaus aufgefallen.

Bezirksratsherr Dr. Linde sprach sich nach dem Vorliegen weiterer Erkenntnisse weiterhin für ein gemeinsames interfraktionelles Vorgehen zu diesem ernsten Thema aus.

Bezirksratsherr Geburek vertrat den Standpunkt, dass es auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel Rassismus und Menschen mit einer rechtsgerichteten Ideologie gibt, die entsprechend handeln.

Bezirksratsherr Milkereit stellte noch einmal klar, dass er diesen Antrag vorbereitet hat, da sich der interfraktionelle Kreis des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfen auf eine nichtöffentliche Sitzung geeinigt hat und er Öffentlichkeit herstellen wollte. Er bot den Fraktionen und Einzelvertretern an, seinem Antrag beizutreten.

Nach einer fünfminütigen Sitzungsunterbrechung ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den neugefassten und nunmehr interfraktionellen Antrag abstimmen.

Antrag
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel möge folgende Resolution beschließen:
"Wir, die Mitglieder des Stadtbezirksrates Hannover Döhren-Wülfel, sind zutiefst erschüttert über die mörderische Gewalt des selbsternannten ,,Nationalsozialistischen Untergrund", welche sich seit mindestens 10 Jahren quer durch Deutschland zieht.
10 Menschen, davon 9 Bürger mit Migrationshintergrund und mindestens eine Polizeibeamtin wurden von Naziterroristen in ganz Deutschland heimtückisch ermordet. Hinzu kommt ein Nagelbombenattentat mit 22 Verletzen in Köln; eine Täterschaft im Augsburger Polizistenmord kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Stadtbezirksrat Hannover Döhren-Wülfel fordert:
Eine konsequente Bekämpfung von Neofaschismus, Rechtsterrorismus und seiner Unterstützerszene in der Region Hannover durch die entsprechenden Sicherheitsorgane.
Wir fordern Aufklärung von den zuständigen Organen (Polizei etc.), inwieweit Mitglieder der Neonazi-Gruppe ,,Besseres Hannover", die vor einigen Monaten mit einem mitternächtlichen Fackelzug in Kleefeld Anwohner verschreckten und mit fremdenfeindlichen Aufklebern in der Nähe der Gedenkstätte Ahlem ihr Unwesen treiben, zum Netzwerk des Braunen Terrors um den verhafteten Holger G. gehören."
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 7.1.

Interfraktionell
Nach Vorschlag von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck stimmte der Bezirksrat en-bloc über die Anträge zu TOP 7.1.1. bis TOP 7.1.5. ab.

TOP 7.1.1.
Zuwendung an den Paddel-Klub Hannover e.V.; Neugestaltung Jugendraum
(Drucks. Nr. 15-0203/2012)
Antrag
Der Paddel-Klub Hannover e. V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 825,00 €, um den Jugendraum neu zu gestalten.
Grundlage ist ein Antrag vom 06. Januar 2012. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

TOP 7.1.2.
Zuwendung an den VfB Hannover-Wülfel e.V.; Sanierung Duschen
(Drucks. Nr. 15-0204/2012)
Antrag
Der VfB Hannover – Wülfel e. V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 800,00 €, um die Duschen im Damenumkleidebereich zu sanieren.
Grundlage ist ein Antrag vom 06.11.2011. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 7.1.3.
Zuwendung an den Verein zur Förderung und Durchführung von Kunstprojekten e.V.; Kunstaktion "Wintergärten Güntherstraße"
(Drucks. Nr. 15-0205/2012)
Antrag
Der Verein zur Förderung und Durchführung von Kunstprojekten e. V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 €, um die Kunstaktion „Wintergärten“ in der Güntherstraße durchzuführen.
Grundlage ist ein Antrag vom Januar 2012. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 7.1.4.
Zuwendung an die Großtagespflegestelle Krabbelkäfer, Verwendung Restbetrag
(Drucks. Nr. 15-0206/2012)
Antrag
Die Großtagespflegestelle Krabbelkäfer, Wichmannstr. 25, hat vom Bezirksrat Döhren-Wülfel Mittel zur Anschaffung eines Bollerwagens erhalten. Da der ausgewählte Wagen nicht den Anforderungen entsprach, wurde ein anderes Modell und ein Zwillingswagen angeschafft, welches zudem noch etwas kostengünstiger erworben werden konnte. Aus diesem Grund sind Restmittel vorhanden. Der Interfraktionelle Kreis erklärt sich damit einverstanden, dass diese Restmittel in voller Höhe (179;86 €) von der Großtagespflegestelle Krabbelkäfer ausnahmsweise für die Anschaffung von Krabbelgruppenbedarf genutzt werden darf.
Einstimmig



TOP 7.1.5.
Durchführung des Bezirksratsempfanges 2012
(Drucks. Nr. 15-0207/2012)
Antrag
Um den jährlich stattfindenden Empfang des Bezirksrates Döhren-Wülfel durchzuführen, wird aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Betrag in Höhe bis zu 1.500,00 € für diese Veranstaltungen bereitgestellt. Die Mittel müssen bis zum 01.10.2012 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss die Bezirksratssitzung um 22.10 Uhr.

Für das Protokoll




Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin