Sitzung Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 09.11.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.11.2011)
Protokoll (erschienen am 06.01.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.05- Datum 20.11.2011

NIEDERSCHRIFT

43. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am Mittwoch, 9. November 2011,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 18.30 Uhr
____________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Fuljahn (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Stadtbezirksratsfraktionsvorsitzender Dickneite (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsfrau Heyne (FDP)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsherr Kracke (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsfrau Maletti-Bischoff (CDU)
Bezirksratsfrau Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Pickert) (CDU)
Bezirksratsherr Quardt (WfH)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsfrau Wilharm (SPD)
Bezirksratsfrau Zanot (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Behre)
Ratsfrau Pluskota
(Ratsherr Rodenberg)
Bürgermeister Strauch

Verwaltung:
Frau Struiksma (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Herzog-Karschunke (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Bernhardt (FB Planen und Stadtentwicklung)

weitere Anwesende:
Frau Thomas (HAZ Lokalredaktion)
Frau Benning (wochenspiegel)




Tagesordnung

I. Ö F F E N T L I C H E R TEIL

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2011

3. Verabschiedung ausscheidender Bezirksratsmitglieder durch Bürgermeister Bernd Strauch


Knut Fuljahn
Bezirksbürgermeister


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Fuljahn eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Er schlug vor, aus pragmatischen Gründen die Niederschrift mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil gesamt unter TOP 2 aufzurufen. Die Tagesordnung wurde so genehmigt.

TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.09.2011
Bei 1 Enthaltung genehmigt.

TOP 3.
Verabschiedung ausscheidender Bezirksratsmitglieder durch Bürgermeister Bernd Strauch

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute die ehrenvolle Aufgabe, die ausscheidenden Bezirksratsmitglieder zu verabschieden.

Ich habe dazu für jedes ausscheidende Bezirksratsmitglied ein Buch über 900 Jahre Leben in Hannover mit einer persönlichen Widmung versehen und würde diese Bücher gerne in der alphabetischen Reihenfolge den Bezirksratsmitgliedern überreichen. Ich bedanke mich bei allen ausscheidenden Bezirksratsmitgliedern ganz herzlich für die geleistete ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Stadtbezirkes Misburg-Anderten. Verbinden möchte ich meinen Dank mit der Aufforderung, auch künftig die Belange des Stadtbezirkes intensiv zu verfolgen und auch weiterhin sich ggf. auf anderer Ebene in das Geschehen einzubringen. Sowie auf einen fairen Umgang miteinander und der Verwaltung zu achten.

1. Als erstes bitte ich Frau Gisa Heyne (FDP), zu mir zu kommen. Frau Heyne gehörte dem Bezirksrat als Nachrückerin für Herrn Meiß seit dem 06.04.2011 an und hat für den neuen Bezirksrat nicht wieder kandidiert.
Ich überreiche Ihnen hiermit das signierte Buch und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
2. Frau Katrin Maletti-Bischoff (CDU) gehörte dem Bezirksrat während der letzten Wahlperiode seit 13.11.2006 an.
Ich überreiche Ihnen hiermit das Buch und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
3. Frau Inge Neumann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gehörte dem Bezirksrat als Nachrückerin für Herrn Palm seit dem 02.06.2010 an.
Ich überreiche Ihnen das signierte Buch und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
4. Herr Otto Pickert (CDU) hat dem Bezirksrat insgesamt eine Wahlperioder seit dem 13.11.2006 angehört. Herr Pickert steckt gerade im Stau und wird das Buch später erhalten.
5. Frau Linda Wilharm (SPD) gehörte dem Bezirksrat insgesamt zwei volle Wahlperioden seit 19.11.2001 an und hat sich insbesondere auch im Patenschaftskomittee engagiert.
Ich überreiche Ihnen das Buch und wünsche Ihnen auch in Zukunft alles Gute.
6. Frau Christiane Zanot (SPD) gehörte dem Bezirksrat insgesamt über 13 Jahre an. Nachdem sie zunächst 1993 als Nachrückerin bis 31.10.1996 dem Bezirksrat angehörte, war sie dann vom 19.11.2001 bis zum Ende der letzten Wahlperiode Mitglied. Frau Zanot hat sich seit 2007 für drei Jahre maßgeblich um den Jugendaustausch mit Bollnäs gekümmert.

7. Als letzte Person möchte ich den amtierenden Bezirksbürgermeister, Herrn Knut Fuljahnals Bezirksbürgermeister und als Bezirksratsmitglied verabschieden. Herr Fuljahn war seit seit 1996 für drei volle Wahlperioden Mitglied des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten. Seit 10 Jahren ist Herr Fuljahn darüber hinaus Bezirksbürgermeister in Misburg-Anderten. Für seine Verdienste wurde er von Oberbürgermeister Weil am 05.10.2011 mit der Ehrennadel der Landeshauptstadt Hannover ausgezeichnet. Ich verabschiede heute einen Bezirksbürgermeister, der den Stadtbezirk in den vergangenen 10 Jahren maßgeblich mit geprägt hat.
Für Herrn Fuljahn habe ich ebenfalls ein Buch „So lebt Hannover“ signiert . Ich wünsche Herrn Fuljahn für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und hoffe, dass Sie sich auch weiterhin in Misburg in Vereinen engagieren werden.

Für Herrn Fuljahn ist es jetzt zwar eine Verabschiedung, aber in der nächsten Sitzung, die im Anschluss gleich folgen wird, werden wir Herrn Fuljahn wieder begrüßen dürfen. Die letzte Amtshandlung eines Bezirksbürgermeisters ist nämlich, die konstituierende Sitzung des neuen Bezirksrates zu eröffnen, die ordnungsgemäße Einberufung festzustellen und alle Bezirksratsmitglieder, die der neuen, 7., Wahlperiode angehören, zu verpflichten und über die Pflichten zu belehren.
Ich wünsche Ihnen allen eine glückliche Hand in den Belangen des Stadtbezirkes Misburg-Anderten und freue mich auf eine weitere gute und spannende Zusammenarbeit in der neuen Wahlperiode.

Sodann schloss Bezirksbürgermeister Fuljahn den öffentlichen Teil sowie die Sitzung um 18.30 Uhr.


Knut Fuljahn Yvonne Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.05 - Datum 21.11.2011

PROTOKOLL

1. (Konstituierenden) Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am Mittwoch, 9. November 2011,
Rathaus Misburg, Waldstraße 9

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.50 Uhr
____________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dickneite (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Amelung (Piratenpartei)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsfrau Engelhardt (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsherr Kracke (SPD)
Bezirksratsfrau Langner (SPD)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
Bezirksratsherr Lux (SPD)
Bezirksratsherr Mansmann (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bezirksratsherr Quardt (WfH)
Bezirksratsherr Rodenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Rodenberg (SPD)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Spohr (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsfrau Pluskota
(Bürgermeister Strauch)

Verwaltung:
Frau Struiksma (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Herzog-Karschunke (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Bernhardt (FB Planen und Stadtentwicklung)

weitere Anwesende:
Frau Thomas (HAZ Lokalredaktion)
Frau Benning (wochenspiegel)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Bezirksratsmitglieder

3. Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters

4. Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6. Informationen über Bauvorhaben

7. E N T S C H E I D U N G E N

7.1. Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an
SV SF Anderten e.V.
(Drucks. Nr. 15-1622/2011)

8. A N F R A G E N

8.1. von Bezirksratsherrn Quardt

8.1.1. Pflege einer Sportstätte in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1953/2011)

8.1.2. Anfrage von Bezirksratsherrn Quardt zur Sporthalle der GS Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1961/2011)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Ausbesserung Gullydeckel
(Drucks. Nr. 15-1984/2011)

8.2.2. Sonntagscafé Buchholzer Str. 7, Altenbegegnungsstätte
(Drucks. Nr. 15-1985/2011)

8.2.3. Ausschaltung Lichtsignalanlagen
(Drucks. Nr. 15-1986/2011)

8.2.4. Brandschau Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-1987/2011)

8.2.5. Lagerung von Baumaterial Bahnhof Anderten
(Drucks. Nr. 15-1988/2011)

9. A N T R Ä G E
9.1. Nutzungskonzept für den Ratssaal des Rathauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-1623/2011)

9.1.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1623/2011, Nutzungskonzept für den Ratssaal im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1756/2011)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Mülleimer Alte Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1989/2011)

9.2.2. Ausschilderung von Häusern in der Berthold-Lange-Straße
(Drucks. Nr. 15-1990/2011)

9.3. Interfraktionell zum Bezirkshaushalt

9.3.1. Schützengesellschaft Anderten, eco kids Woche
(Drucks. Nr. 15-1978/2011)

9.3.2. SG Misburg e.V., Trainingsmaterialien
(Drucks. Nr. 15-1979/2011)

9.3.3. Anschaffung von Bänken, Kispi Käuzchenweg
(Drucks. Nr. 15-1980/2011)

9.3.4. Anschaffung einer Nestschaukel Kispi Käuzchenweg
(Drucks. Nr. 15-1981/2011)

9.3.5. Sportpark Misburg, Sanierung der Laufbahn
(Drucks. Nr. 15-1982/2011)

9.3.6. Ökologisches Sonderprogramm, Spielplatz "Am Fahrhorstfelde"
(Drucks. Nr. 15-1983/2011)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Bericht des Stadtbezirksmanagements

11. Informationen über Bauvorhaben







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Fuljahn eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Die konstituierende Sitzung des Stadtbezirksrates muss nach § 59 Abs. 2 i. V. m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ( NKomVG ) binnen eines Monats nach Beginn der Wahlperiode ( 01.11.2011 ) durchgeführt werden.
Er erläuterte, dass nach § 92 Abs. 3 Satz 2 NKomVG bis zum Tagesordnungspunkt über die Neuwahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters die Sitzung noch von ihm geleitet wird.
Er beglückwünschte alle Damen und Herren, die von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Stadtbezirkes in den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gewählt wurden, zu Ihrer Wahl.
Dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gehören in der neuen Wahlperiode 19 stimmberechtigte Bezirksratsmitglieder an (§ 91 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 NKomVG). 7 Damen und Herren wurden erstmalig in diesen Stadtbezirksrat gewählt;
12 Mitglieder gehörten ihm bereits in der abgelaufenen Wahlperiode an.
Außerdem gehören gem. § 91 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 13 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover 2 Ratsmitglieder dem Stadtbezirksrat mit beratender Stimme an, weil sie im Stadtbezirk Misburg-Anderten wohnen oder weil der Stadtbezirk ganz oder teilweise in ihrem Wahlbereich liegt.

Ihm sei gem. § 91 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 57 Abs. 1 NKomVG und § 4 i. V. mit § 32 Geschäftsordnung des Rates (GO) mitgeteilt worden, dass sich im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten folgende Fraktionen gebildet haben:

SPD - Fraktion mit 8 Mitgliedern

Die SPD - Fraktion hat Hans-Jürgen Gesk
zum Vorsitzenden gewählt und
zu seiner Stellvertreterin Julia Rodenberg
weiter gehören der Fraktion

Klaus Dickneite
Fritz Kracke
Julia Langner
Jürgen Lux
Joachim Rodenberg
Rita Scholvin an.

CDU - Fraktion mit 6 Mitgliedern
Die CDU - Fraktion hat Kerstin Seitz
zur Vorsitzenden gewählt und zu ihren Stellvertretern Mike Weidemann und André Becker.
weiter gehören der Fraktion
Patrick Hoare
Renate Leiner
Maximilian Spohr an.

Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit 3 Mitgliedern

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat Uta Engelhardt
zur Vorsitzenden gewählt und
zu ihrem Stellvertreter Urs Mansmann.

Das weitere Fraktionsmitglied ist
Antje Niewisch-Lennartz

weitere Mitglieder sind
als Einzelvertreter der WfH
Jürgen Quardt
als Einzelvertreter der Piratenpartei
Hannes Amelung
Die Ratsmitglieder mit beratender Stimme sind
Angelika Pluskota
Bernd Strauch
Ihnen allen wünschte er für Ihre künftige Arbeit viel Erfolg.

Nach dem Verfahren des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 5 i. V. mit § 32 der GO des Rates ist die Tagesordnung festzustellen.
Bezirksratsfrau Seitz bat um Ergänzung der Tagesordnung um den TOP Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk 05 im vertraulichen Teil. Der Bezirksrat war damit einverstanden. Dieses Thema wird unter TOP 12 behandelt.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2.
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Bezirksratsmitglieder
Bezirksbürgermeister Fuljahn erläuterte, dass er nach § 60 i. V. m. §§ 54 Abs. 3 und 91 Abs. 4 NKomVG die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zu verpflichten habe.
Nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 91Abs. 4 NKomVG wies er auf die gem. §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Dabei handelt es sich um die Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot.
Diese Vorschriften wurden allen Mitgliedern vom Bereich für Rats - und Stadtbezirksangelegenheiten gesondert übersandt. Die ebenfalls übersandte Verpflichtungserklärung ist zu unterschreiben und zur Einsammlung bereitzuhalten, soweit Sie diese nicht schon abgegeben haben.
Er rief nun alle dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten stimmberechtigt angehörenden Damen und Herren in alphabetischer Reihenfolge auf .
Er bat alle Mitglieder zu ihm zu kommen, und nahm die Verpflichtung durch Handschlag vor. Der Hinweis auf die Pflichtenbelehrung wird aktenkundig gemacht.
Bezirksbürgermeister Fuljahn gab nun nach § 92 Abs. 1 NKomVG zur Wahl der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters den Vorsitz an das an Lebensjahren älteste anwesende und hierzu bereite Bezirksratsmitglied ab.
Das älteste anwesende Bezirksratsmitglied ist Herr Fritz Kracke ;
Herr Kracke erklärte sich bereit den Vorsitz zu übernehmen und die Wahl zu leiten.

TOP 3.
Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters
Bezirksratsherr Kracke wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister wählt.
Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1-3 NKomVG schriftlich gewählt wird.
Ausnahme:
Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Generell gilt:
Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Aus dem Bezirksrat kam die Bitte eine geheime Wahl durchzuführen.

Da geheime Wahl verlangt wurde, schlug Bezirksratsherr Kracke vor, eine Wahlkommission zu bilden.

Er bat die Fraktionen um die Benennung der Mitglieder für die
Wahlkommission.

Zusammensetzung:
SPD: Bezirksratsherr Gesk
CDU: Bezirksratsfrau Seitz
B90/DG: Bezirksratsfrau Engelhardt
Wfh Bezirksratsherr Quardt
Piratenpartei Bezirksratsherr Amelung

Die Mitglieder der Wahlkomission kamen nach vorne und nahmen die Stimmzettel
sowie die Wahlurne in Empfang.

Da geheime Wahl verlangt wurde, rief Bezirksratsherr Kracke alle stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf damit sie, hinter dem Wahlschirm
ihre Entscheidung treffen konnten.

Hinweis zum Stimmzettel:
Einziger Wahlvorschlag war Herr Klaus Dickneite.
Bezirksratsherr Kracke fragte, ob jeder seinen Stimmzettel abgegeben habe.
Dies war der Fall.

Er schloß den Wahlgang und bat die Wahlkommission, das
Wahlergebnis zu ermitteln und ihm danach bekannt zu geben.
Bis dahin unterbrach er die Sitzung.

Danach eröffnete er die Sitzung wieder und gab das Wahlergebnis bekannt.

Stimmberechtigt waren 19 Bezirksratsmitglieder.

Abgegeben wurden 19 Stimmen.

Davon sind gültig 19 Stimmen.

Ungültig sind 0 Stimmen.

Auf Herrn Dickneite entfielen 13 Ja Stimmen, 5 Nein Stimmen, 1 Enthaltung

Damit hat Herr Dickneite die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit
von 10 Stimmen erhalten und ist zum Bezirksbürgermeister gewählt.

Herr Dickneite nahm die Wahl an.
Bezirksratsherr Kracke beglückwünschte ihn zur Wahl und bat ihn, seinen Platz
vorne einzunehmen und die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

TOP 4.
Wahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Dickneite übernahm die Sitzungsleitung und bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.
Er wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gem. § 92 Abs. 1 NKomVG aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die stellv. Bezirksbürgermeisterin oder den stellv. Bezirksbürgermeister wählt.

Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass nach § 67 Satz 1-3 NKomVG schriftlich gewählt wird.
Ausnahme:
Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Generell gilt:
Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Bezirksratsfrau Engelhardt schlug Frau Niewisch-Lennartz als Kandidatin vor.
Aus dem Bezirksrat kam die Bitte eine geheime Wahl durchzuführen.

Da geheime Wahl verlangt wurde, schlug Bezirksbürgermeister Dickneite vor, die bisher benannte Wahlkommission beizubehalten.
Danach rief er alle stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf, damit sie hinter dem Wahlschirm ihre Entscheidung treffen konnten.

Hinweis zum Stimmzettel:
einziger Wahlvorschlag ist Frau Antje Niewisch-Lennartz.
Bezirksbürgermeister Dickneite fragte, ob jeder seinen Stimmzettel abgegeben habe.

Dies war der Fall.
Er schloß den Wahlgang und bat die Wahlkommission, das Wahlergebnis zu ermitteln und ihm danach bekannt zu geben.

Bis dahin unterbrach er die Sitzung.

Danach eröffnete er die Sitzung wieder und gab das Wahlergebnis bekannt.

Stimmberechtigt waren 19 Bezirksratsmitglieder.

Abgegeben wurden 19 Stimmen.

Davon sind gültig 19 Stimmen.

Ungültig sind 0 Stimmen.

Auf Frau Niewisch-Lennartz entfielen 11 Ja Stimmen, 7 Nein Stimmen, 1 Enthaltung

Damit hat Frau Niewisch-Lennartz die nach § 67 Satz 3 NKomVG erforderliche absolute Mehrheit
von 10 Stimmen erhalten und ist zur stellv. Bezirksbürgermeisterin gewählt.

Frau Niewisch-Lennartz nahm die Wahl an.
Bezirksbürgermeister Dickneite beglückwünschte sie zur Wahl und bat sie, ihren Platz
vorne einzunehmen.

Bezirksratsfrau Seitz erklärte, dass ihre Fraktion darauf verzichtet habe einen eigenen Kandidaten zu benennen, da die vor der Sitzung erfolgte Berichterstattung das Ergebnis vorweggenommen habe. Ihre Fraktion sei die zweit stärkste im Bezirksrat und hätte ihrer Meinung nach den Stellverteter stellen müssen. Leider habe sich dieser Einschätzung niemand angeschlossen. Sie halte dies für undemokratisch und finde, dass der Bürgerwille so nicht erfüllt werde.
Bezirksratsherr Quardt sagte, er habe Frau Niewisch-Lennartz nicht gewählt, da auch er der Meinung von Frau Seitz sei, dass ihre Fraktion den Stellvertreter hätte stellen müssen.
Er erklärte, dies habe nichts mit ihrer Person zu tun, er schätze sie, und hoffe auf gute Zusammenarbeit.

TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt

TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 7.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 7.1.
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an SV SF Anderten e.V.
(Drucks. Nr. 15-1622/2011)

Sodann rief Bezirksbürgermeister Dickneite den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1622/2011 auf. Der Bezirksrat beschloss bei 1 Enthaltung:

dem SV Sportfreunde Anderten e.V. für die Sanierung des B-Rasenspielfeldes auf der Vereinsanlage Eisteichweg eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von 5.000,00zu bewilligen.

Mittel zur Deckung dieses Betrages stehen im Verwaltungshaushalt 2011 im
Produkt 42101 Sportförderung
Kostenstelle 55115520 Vereinssportanlagen
Finanzposition 73180000 Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche
zur Verfügung.

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
von Bezirksratsherrn Quardt

TOP 8.1.1.
Pflege einer Sportstätte in Anderten
(Drucks. Nr. 15-1953/2011)

Zunächst rief Bezirksbürgermeister Dickneite den TOP 8.1.1 auf, da die Beantwortung sachdienlich für die Meinungsbildung zu TOP 7.1. sein wird.
Bezirksratsherr Quardt trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1953/2011 vor und zog die Frage 4 zurück.

Seit vielen Jahren überträgt die Landeshauptstadt Hannover durch gegenseitige Vereinbarung die Pflege von Sportstätten an jeweilige Sportvereine. Als Gegenleistung zahlt die Stadt an die Vereine jährlich einen sogenannten Betriebskostenzuschuss. Hiervon sollen die Pflege- und Instandsetzungsarbeiten bezahlt werden.
Mit Drucksache Nr. 15-1622/2011 legt die Verwaltung dem Bezirksrat eine Beschlussdrucksache zur Entscheidung vor, dem Sportverein „Sportfreunde Anderten e. V.“ für die Sanierung des B – Rasenspielfeldes eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 € zu bewilligen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der jährliche Betriebskostenzuschuss zur Pflege- und Instandhaltung des Sportgeländes an den SV „Sportfreunde Anderten e. V.“?
2. Warum sollen an den SV „Sportfreunde Anderten e. V.“ zusätzlich 5.000,00 € gezahlt werden?
3. Von welchem Gremium wurden die Gesamtkosten in Höhe von 8.700,00 € festgestellt?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die jährliche Zuwendung zur Sportplatzpflege für die hannoverschen Vereinsportanlagen beträgt je m2 ungedeckte Sportfläche 0,22 €, die in zwei Raten (1. Rate 0,15 € zum 31.05., 2. Rate 0,07 € zum 15.09.) ausgezahlt wird. Aufgrund der gesamtzuwendungsfähigen Fläche (Bruttofläche 52.757m2 abzgl. Gebäudeflächen 221 m2 = 52.536m2) erhält der Verein SV SF Anderten eine jährliche Zuwendung zur Sportplatzpflege in Höhe von 11.557,92 €.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach den Grundsätzen der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover können die hannoverschen Sportvereine für besondere Sanierungsmaßnahmen an den übertragenen Sport- anlagen (Sportflächen, Gebäude) neben der Zuwendung für die Sportplatzpflege Zuwendungen zur Förderung des Vereinssportstättenbaus erhalten. Dies ist ein ganz übliches Verfahren in der Landeshauptstadt Hannover, um die Sportvereine bei ihrer wichtigen Arbeit für das Gemeinwesen zu unterstützen. Der SV Sportfreunde Anderten hat für die Sanierung seines C-Platzes, deren Notwendigkeit von den städtischen Experten anerkannt worden ist, eine Zuwendung beantragt. Aufgrund der dortigen Bodenverhältnisse ist davon auszugehen, dass dieser Platz trotz regelmäßiger Pflege öfter einer solchen Sanierung unterzogen werden muss, um ihn in einem nutzbaren Zustand zu halten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die notwendigen Positionen und Mengen der Sanierungsmaßnahmen wurden vom FB Umwelt & Stadtgrün nach den örtlichen Zuständen geschätzt. Nach Beschluss der Zuwendung wird der FB Umwelt & Stadtgrün die Arbeiten für den Verein ausschreiben.

TOP 8.1.2.
Anfrage von Bezirksratsherrn Quardt zur Sporthalle der GS Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-1961/2011)

Bezirksratsherr Quardt trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1961/2011 vor.

In seiner Sitzung am 03.11.2010 hat der Bezirksrat beschlossen,
dass die Sporthalle an der Grundschule Mühlenweg während der Nutzung in einem gesunden klimatischen Zustand gehalten wird.

Die Entscheidung der Verwaltung war, (Auszug) „dass die vorhandene Lüftungsanlage bereits überprüft und gewartet wurde. Außerdem sei die Mengenkapazität der Lüftungsanlage für den Schulbetrieb bisher ausreichend dimensioniert gewesen. Das Personal, dass die Sporthalle betreut, ist angewiesen worden die Lüftungsanlage bedarfs- gerecht in Funktion zu setzen.“
Trotz dieser Entscheidung der Verwaltung klagen die Mittwochs-Nutzer der Sporthalle über
zu wenig Sauerstoff in der Halle und Kopfschmerzen nach dem Spiel. Die Lüftung sei nicht
in Betrieb und dadurch sei die Luft in der Halle stickig und schwül. Nachfolgende Nutzer ab 19.30 Uhr klagen über feuchte Kleidung nach dem Betreten der Halle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung.
1. Wird die Lüftungsanlage ordnungsgemäß geprüft, gewartet und für in Ordnung befunden?
2. Zahlen die Nutzer bzw. die Vereine für die Nutzung der Sporthalle Miete?
3. Haben die Nutzer nach Auffassung der Verwaltung ein Anrecht auf eine einwandfreie Mietsache?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Lüftungsanlage wird regelmäßig gewartet. Ein Wechsel der Lüftungsfilter wurde von kurzem durchgeführt. Die Luftmenge entspricht den Anforderungen für die Hallengröße. Da auch die Heizung über die Anlage läuft und diese rund um die Uhr arbeitet, kann ein Regelungsfehler ausgeschlossen werden.
Vor ein paar Wochen gab es eine Störung der Anlage, die umgehend behoben wurde. Möglicherweise steht die Beschwerde mit diesem Zwischenfall im Zusammenhang.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Nutzer zahlen einen Betriebskostenzuschuss. Die Höhe ergibt sich aus der Anlage zu den Benutzungsbedingungen für schulische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen der Landeshauptstadt Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ja

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wie eine solche Störung festgestellt würde. Ob eine Störungsmeldeanlage vorhanden sei.
Frau Struiksma sagte, sie nehme an dass die Störung bei einer Kontrolle durch den Hausmeister festgestellt worden sei, sagte aber eine Klärung zu.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ausbesserung Gullydeckel
(Drucks. Nr. 15-1984/2011)

Bezirksratsherr Hoare trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1984/2011 vor.

Der lokalen Presse war zu entnehmen, dass stadtweit 900 klappernde
Gullydeckel ausgetauscht werden sollen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Gullydeckel beabsichtigt die Verwaltung in Misburg
und Anderten auszubessern?
2. Wann wurden resp. werden diese Maßnahmen durchgeführt?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Stadtentwässerung betreibt ein umfangreiches Programm zur Sanierung der Abwasserkanäle im Stadtgebiet. Dazu sind im Jahr 2010 in Misburg 108 km Schmutz- und Regenwasserkanäle und 2.500 Abwasserschächte auf Schäden untersucht worden. Die Auswertungen der Untersuchungen für die Kanäle sind abgeschlossen. Als Ergebnis werden 3.000 m Abwasserleitungen saniert. Die Untersuchungen der Abwasserschächte werden zurzeit ausgewertet. Abhängig vom Auswertungsergebnis werden dann in Misburg die Schächte, einschließlich der Abdeckungen saniert.

Unabhängig davon werden in den Straßen „Meyers Garten“, „Buchholzer Straße“, „Anderter Straße“, „Hannoversche Straße“ und „Steinbruchsstraße“ insgesamt ca. 30 Stück Schachtabdeckungen ausgewechselt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Maßnahmen sind in 2011 und 2012 vorgesehen.

Bezirksratsfrau Seitz sagte, in einem Gullideckel in der Ludwig-Jahn-Straße sei ein Loch, hier handele es sich um eine Gefahrenstelle für Radfahrer.
Diese Anmerkung wurde entsprechend weitergeleitet.

TOP 8.2.2.
Sonntagscafé Buchholzer Str. 7, Altenbegegnungsstätte
(Drucks. Nr. 15-1985/2011)

Bezirksratsherr Hoare trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1985/2011 vor.

Sonntagscafé Buchholzer Str. 7 / Altenbegegnungsstätte

Das Sonntagscafé in der Buchholzer Straße 7 wird von vielen Senioren,
ebenso wie die Altenbegegnungsstätte im Misburger Rathaus, regelmäßig
und gerne genutzt. Aufgrund kursierender Planungen für eine Umstrukturierung

fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Planungen gibt es für dieses und angrenzende Gebäude
und welche Auswirkungen haben diese für die Zukunft des Sonntagscafés?
2. Den NutzerInnen der Altenbegegnungsstätte im Rathaus stehen statt
zwei nur noch drei Tage in der Woche zur Verfügung. Inwiefern besteht
die Möglichkeit, wieder einen dritten Tag einführen und welche Vor-
aussetzungen müssten geschaffen werden?

Frau Struiksma erklärte, zum jetzigen Zeitpunkt läge noch keine schriftliche Antwort der zuständigen Bereiche vor, und sagte eine schriftliche Beantwortung zu.

TOP 8.2.3.
Ausschaltung Lichtsignalanlagen
(Drucks. Nr. 15-1986/2011)

Bezirksratsherr Hoare trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1986/2011 vor.

Zahlreiche Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk sind auch spät Abends oder
Sonntag am frühen Morgen in Betrieb, was verkehrstechnisch und aus
ökologischen Gründen nicht zwingend notwendig ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Ampeln in Misburg und Anderten werden nachts und
sonntagmorgens ausgeschaltet und welche sind in Betrieb?
2. Ist es denkbar, dass nachweislich nicht benötigte Ampelschaltungen
zu besagten Zeiten abgeschaltet werden?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Diejenigen Lichtsignalanlagen, welche nachts nicht in Betrieb sind, können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Dies gilt auch für die Anlagen im Stadtbezirk Misburg- Anderten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen wurden in der Vergangenheit auch bereits seitens anderer Stadtbezirksräte entsprechende Anfragen bzw. Anträge gestellt.
Von der Möglichkeit der Nachtabschaltung wird in der Stadt Hannover bereits reger Gebrauch gemacht. So werden rd. 25 % aller Knotenpunktsignalanlagen und rd. 80 % aller Fußgängersignalanlagen nachts ausgeschaltet, in der Regel zwischen 23.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens.
An Knotenpunktsignalanlagen wird dabei für die Nebenrichtung gelbes Blinklicht gezeigt. Bei Signalanlagen in Tempo 30 – Zonen und mit geltender „Rechts vor Links– Regelung“ wird für alle Knotenpunktzufahrten während der Abschaltzeit gelbes Blinklicht gezeigt.
Die Frage, welche Lichtsignalanlagen des Nachts abgeschaltet werden können, wird im Regelfall im Arbeitskreis Verkehr erörtert und auch dort entschieden. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Fachbereichs Tiefbau einschließlich der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der üstra AG sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zusammen.

Die Frage weiterer Nachtabschaltungen ist immer unter dem Aspekt einer möglichen Unfallgefährdung der Verkehrsteilnehmer im Spannungsfeld zu möglichen Energie- einsparungen zu betrachten. Unstrittig ist dabei, dass grundsätzlich die Verkehrs- sicherheit das vordringliche Kriterium bei der Abwägung zusätzlicher Abschaltungen sein muss.

Weiterhin gelten bei allen diesbezüglichen Überlegungen die in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) gegebenen Empfehlungen. Hier werden unter Kapitel 1.4 „Zeitweises Abschalten von Lichtsignalanlagen“ weitere wichtige Hinweise gegeben. So ist im Grundsatz davon auszugehen, dass Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind. „Auch in verkehrs- schwachen Zeiten sollte zur Verringerung der Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist, bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen.“
Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das Abschalten eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Dies trifft besonders zu für Einbiegen/ Kreuzen- Unfälle zu. Selbst für die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei bleiben, ergibt sich bei Betrachtung über mehrere Jahre aus einer solchen erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit die Erwartung für Unfälle. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und die Flüssigkeit des Verkehrs.“

„Unter Abwägung vorliegender Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit nachts abgeschalteter Lichtsignalanlagen und der sonstigen Aspekte beim Abschalten von Lichtsignalanlagen sollen nur solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen werden, bei denen in den Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht. In allen übrigen Fällen sollte wegen der erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit mit der Abschaltung von Lichtsignalanlagen sehr restriktiv verfahren werden. Dabei ist eine sorgfältige Überprüfung eines jeden Einzelfalles erforderlich. Demzufolge sollen, falls das zeitweise Abschalten einer Lichtsignalanlage beabsichtigt wird, gezielte Untersuchungen durchgeführt und dabei Unfalldaten mehrerer Jahre ausgewertet werden.“

Im übrigen wird besonders darauf hingewiesen, dass auch ohne das Abschalten von Lichtsignalanlagen Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische Maßnahmen vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung aufgegeben werden müssen.

Hierzu zählen vor allem Nachtprogramme mit kurzen Umlaufzeiten oder spezielle Verkehrsabhängige Steuerungen.

In Hannover kommen bereits mehrheitlich sowohl spezielle Verkehrsabhängige Steuerungsverfahren als auch Nachtprogramme mit kürzeren Umlaufzeiten zum Einsatz. Lichtsignalanlagen, die im Zuge von Stadtbahnstrecken oder auch Buslinien betrieben werden, laufen i.d.R. durchgängig 24 Stunden am Tag.

In Betracht käme zwar eine Abschaltung zwischen 02.00 Uhr und 04.00 Uhr morgens, da in dieser Zeit normalerweise der Stadtbahnverkehr und auch der Busverkehr unterbrochen sind. Dieser geringe Zeitbereich kann allerdings eine Abschaltung – insbesondere im Sinne der Energieeinsparung – kaum rechtfertigen.

Die Frage der Möglichkeit von Nachtabschaltungen darf nicht Stadtbezirksweise gesehen werden, sondern eine Betrachtung muss immer das ganze Stadtgebiet umfassen. Die Verwaltung hat bereits seit dem Jahre 2005 in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde und der Polizei für das gesamte Stadtgebiet intensiv die weiteren Möglichkeiten für die nächtliche Abschaltung von Lichtsignalanlagen überprüft. Im Ergebnis konnten so in den letzten Jahren insgesamt 21 weitere Anlagen zur Abschaltung vorgesehen werden.

Die Frage zusätzlicher Abschaltungen wird seitens der Verwaltung kontinuierlich weiterverfolgt und bei Bedarf im Arbeitskreis Verkehr entsprechend behandelt. Wenn hierzu aktuelle Forderungen bzw. Wünsche für das Gebiet des Stadtbezirks Misburg- Anderten vorliegen, könnten auch diese im genannten Arbeitskreis entsprechend erörtert werden.

Die tabellarische Übersicht über die Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Bezirksratsfrau Seitz fragte, wieso die Ampel am Meyers-Garten abgeschaltet würde, aber nicht die Ampel an der Schierholzstraße.
Antwort hierzu : Die Lichtsignalanlage Schierholzstraße befindet sich an einer Stadtbahnhaltestelle und regelt den Verkehr sowie den sicheren Überweg der aussteigenden Fahrgäste.

TOP 8.2.4.
Brandschau Bürgerhaus
(Drucks. Nr. 15-1987/2011)

Bezirksratsfrau Seitz trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1987/2011 vor.

Anfang Oktober fand im Bürgerhaus eine Brandschau statt. Nach Aussage
eines Hausmeisters dürfen im Foyer keine Stellwände und Verkaufsstände
errichtet werden dürfen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist diese Aussage richtig?

2. Wie breit muss der Fluchtweg nach rechtlichen Vorgaben sein?
3. Kann ein solcher Fluchtweg durch eine Kennzeichnung (z.B. auf
dem Boden) ausgewiesen werden?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach Anordnung der Feuerwehr sind die vorhandenen Stellwände und jegliche, weitere Brandlasten aus dem Foyer als Rettungsweg zu entfernen. Außerdem können die Stellwände im Fall einer Panik umgestoßen werden und würden so eine Stolpergefahr darstellen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die gesamte Breite des vorhandenen Windfanges ist als Rettungsweg freizuhalten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine Kennzeichnung auf dem Boden als Rettungsweg kann nicht erfolgen, siehe hierzu die Antworten zu 1. und 2.

Bezirksratsfrau Seitz erklärte, es erschlösse sich ihr nicht, dass im Saal 2,50 m Abstand als Rettungsweg ausreichend seien, und im Foyer die ganze Breite notwendig sei.
Bezirksratsherr Quardt sagte, dazu passe nicht, dass dem Pächter eine Schankerlaubnis für das Foyer erteilt worden sei.
Er habe den Eindruck es habe sich um eine überzogene Brandschau gehandelt, dem Bürgerhaus sollen bewusst Schwierigkeiten gemacht werden.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, es handele sich bei den Brandschauen um ein standardisiertes Verfahren. Seines Wissens sei diese Brandschau Anfang Oktober durchgeführt worden. Er bat um die Übersendung des Protokolls der Brandschau.

TOP 8.2.5.
Lagerung von Baumaterial Bahnhof Anderten
(Drucks. Nr. 15-1988/2011)
Bezirksrats Leiner trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-1988/2011 vor.

Zeitgleich mit der Verlegung der Stromleitung durch Anderten sind auf der
Freifläche am Bahnhof Anderten-Misburg Ablagerungen von Steinen vor-
genommen worden.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer hat diese Ablagerungen vorgenommen?
2. Ist diese Lagerung als Zwischenlagerung vorgesehen? Wenn ja, wofür?
3. Wann werden Sie beseitigt?

Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Es handelt sich um eine Baumaßnahme der Stadtwerke Hannover.
In der Straße "An der Bahn" haben Leitungsarbeiten stattgefunden. Die Ablagerungen bestehen aus dem Bauaushub welcher bei den Arbeiten angefallen ist. Es handelt sich u.a. um Bordsteine.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Wiederherstellung erfolgt durch eine Vertragsfirma des Fachbereiches Tiefbau.Bis dahin werden die Baumaterialien auf dem städtischen Grundstück zwischengelagert.
Das Material wird dort wieder verbaut.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Eine Entfernung des Materials, bzw. ein Wiedereinbau des Materials war noch in diesem Jahr vorgesehen. Je nach Wetterlage werden die Arbeiten noch in diesem Jahr oder spätestens im Frühjahr 2012 durchgeführt. Der Fachbereich Wirtschaft wird die Materialentfernung von dem städtischen Gelände veranlassen.

Bezirksratsherr Weidemann fragte nach der Fertigstellung der 110 KV Leitung.
Antwort der Stadtwerke zum Protokoll:
Die Tätigkeiten der Stadtwerke zu dieser Baumaßnahme waren, wie in eBauKo nachzulesen, am 19.10.2011 beendet. (Inbetriebnahme Mitte September) 
Die letzten drei Baugruben (2x Gollstr. und 1x Freidingstr.) wurden zur Oberflächenwiederherstellung an den zuständigen Erhaltungsbezirk gemeldet worden. Die Wiederherstellung erfolgte im Laufe der letzten Wochen.
Es fehlte nur noch der Gußasphalt in der Freidingstr. und vor Gollstr. 34.
Von Seiten der Stadtwerke sind keine weiteren Arbeiten geplant.

Die Asphaltdecken werden in der 49. KW vom Fachbereich Tiefbau hergestellt.

TOP 9.
A N T R Ä G E

Beide Anträge dazu wurden bereits in der letzten Bezirksratssitzung eingebracht.
Ohne weitere Aussprache ließ Bezirksbürgermeister Dickneite zunächst über den Zusatzantrag aus Drucks. Nr. 15-1756/2011 abstimmen.

TOP 9.1.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1623/2011, Nutzungskonzept für den Ratssaal im Rathaus Misburg
(Drucks. Nr. 15-1756/2011)
Der Antrag dem Antragstext als zweiten Absatz folgenden Satz hinzuzufügen

- Das Nutzungskonzept legt auch dar, wie die unter dem Ratssaal liegenden
Kellerräume effektiver genutzt werden können bzw. ob eine Nutzung als „Heimat-
stube“ umgesetzt werden kann. -

wurde vom Bezirksrat mit 8 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 9.1.
Nutzungskonzept für den Ratssaal des Rathauses Misburg
(Drucks. Nr. 15-1623/2011)

Sodann ließ Bezirksbürgermeister Dickneite über den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1623/2011 abstimmen.

Der Antrag
-Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Nutzung des Ratssaales im Rathaus Misburg einschließlich des Vorraums der Garderobe ein Nutzungskonzept ausarbeiten zu lassen, mit dem Zweck in diesem Bereich des Rathauses die Möglichkeiten von Lesungen, Vorträgen, Seminare oder Jahreshauptversammlungen kleinerer Vereine zu ermöglichen, und auf Wunsch die Eigenbewirtung zu erlauben.-
wurde mit 8 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen abgelehnt.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Mülleimer Alte Peiner Heerstraße
(Drucks. Nr. 15-1989/2011)

Bezirksratsherr Hoare brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1989/2011 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den entsprechenden Fachbereich
anzuweisen, auf der als Parkplatz genutzten Fläche an der „Alten Peiner
Heerstraße“ (ortsauswärts ca. 200 Meter hinter dem Gelände des Polizei-
hundevereins auf der linken Seite) eine ausreichende Anzahl an Abfall-
eimern aufzustellen.


TOP 9.2.2.
Ausschilderung von Häusern in der Berthold-Lange-Straße
(Drucks. Nr. 15-1990/2011)

Bezirksratsfrau Leiner brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1990/2011 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das zuständige Fachamt
anzuweisen eine weitere Beschilderung aufzustellen oder eine Ver-
setzung des vorhandenen Hinweisschildes anzuordnen, um ein besseres
Auffinden der Hausnummern 38-54 der „Berthold-Lange-Straße“
zu ermöglichen.

TOP 9.3.
Interfraktionell zum Bezirkshaushalt

TOP 9.3.1.
Schützengesellschaft Anderten, eco kids Woche
(Drucks. Nr. 15-1978/2011)

Bezirksratsherr Lux brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1978/2011 ein und begründete ihn. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. wird für die Durchführung einer eco-Kids Woche ein Zuschuss von bis zu 1.000,00 €
zur Verfügung gestellt.

TOP 9.3.2.
SG Misburg e.V., Trainingsmaterialien
(Drucks. Nr. 15-1979/2011)

Bezirksratsherr Mansmann brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1979/2011 ein und begründete ihn. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der SG Misburg e.V. wird für die Anschaffung von Trainingsmaterialien im Tischtennisbereich wird ein Zuschuss von bis zu 250,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 9.3.3.
Anschaffung von Bänken, Kispi Käuzchenweg
(Drucks. Nr. 15-1980/2011)

Bezirksratsherr Quardt brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1980/2011 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
für die Anschaffung und Montage von Bänken auf dem Kinderspielplatz Käuzchenweg wird
ein Zuschuss von bis zu 2.500,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 9.3.4.
Anschaffung einer Nestschaukel Kispi Käuzchenweg
(Drucks. Nr. 15-1981/2011)

Bezirksratsherr Amelung brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1981/2011 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

für die Anschaffung einer Nestschaukel auf dem Kinderspielplatz Käuzchenweg wird
ein Zuschuss von bis zu 7.800,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 9.3.5.
Sportpark Misburg, Sanierung der Laufbahn
(Drucks. Nr. 15-1982/2011)

Bezirksratsfrau Seitz brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1982/2011 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Für die Sanierung der Laufbahn im Sportpark Misburg wird
ein Zuschuss von bis zu 20.900,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 9.3.6.
Ökologisches Sonderprogramm, Spielplatz "Am Fahrhorstfelde"
(Drucks. Nr. 15-1983/2011)

Bezirksratsfrau Scholvin brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-1983/2011 ein und begründete ihn. Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:

Im Rahmen des Ökologischen Sonderprogrammes werden die Mittel des Jahres 2011 in Höhe von 13.500,00 € für den Spielplatz „Am Fahrhorstfelde“ zur Verfügung gestellt.
Es soll zunächst eine Überplanung des Spielplatzes erfolgen.
Die Mittel des Jahres 2012 sollen dann ebenfalls der Ausführung der Maßnahme auf diesem Spielplatz zu Gute kommen.
Sodann schloss Bezirksbürgermeister Dickneite den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.15 Uhr.

Klaus Dickneite Yvonne Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin