Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 07.09.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 26.08.2011)
Protokoll (erschienen am 14.10.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 27.09.2011

NIEDERSCHRIFT

49. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 07. September 2011,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Knoke (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Grube)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Bolzek) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Dohrmann (SPD)
Bezirksratsherr Drömer (SPD)
(Bezirksratsherr Eggers) (CDU)
Bezirksratsherr Grenner (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hadasch (ASH)
(Bezirksratsherr Horstmann) (SPD)
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
(Bezirksratsherr Kuntze) (FDP)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
(Bezirksratsfrau Otte) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Rose (ASH)
Bezirksratsherr Schimke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Schlätel (SPD)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr List) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Mineur) (SPD)
Ratsherr Nikoleit
(Beigeordneter Schlieckau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Wescher (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 22.06.2011

3. I N T E G R A T I O N S B E I R A T Linden-Limmer

3.1. Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 29.08.2011

3.2. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Sozial-Center Linden; Zuwendung 2011
(Drucks. Nr. 15-1613/2011)

4.2. Grunderneuerung und Umgestaltung der Pestalozzistraße zwischen Limmerstraße und Fröbelstraße (2. BA)
(Drucks. Nr. 15-1630/2011 mit 1 Anlage)

5. A N T R Ä G E

5.1. der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.1.1. Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-1633/2011 mit 2 Anlagen)

5.1.1.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, ASH und von Bezirksratsherrn Grenner (DIE LINKE.)
Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-1633/2011 N1 mit 2 Anlagen)

5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Kein Hallenneubau im Fössebad zu Lasten des Freibades
(Drucks. Nr. 15-1259/2011)

5.3. der SPD-Fraktion

5.3.1. Abfallbehälter in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-1632/2011)

5.4. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, ASH und von Bezirksratsherrn Grenner (DIE LINKE.)

5.4.1. Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1737/2011)


6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

6.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1738/2011 mit 4 Anlagen)

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Straßenbaumaßnahmen im Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-1631/2011)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Honorarkräfte und Gewährleistung des Ganztagsschulbetriebes im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1619/2011 mit 1 Anlage)

7.2.2. Barrierefreier Zugang zu Postdienstleistungen Limmerstraße 63
(Drucks. Nr. 15-1620/2011)

7.2.3. Verdrängende Planungen für den Einzelhandel in der Limmerstraße 3 - 5
(Drucks. Nr. 15-1634/2011 mit 1 Anlage)

7.2.4. Verdrängende Modernisierung für die Mieterschaft in der Limmerstr. 56
(Drucks. Nr. 15-1635/2011 mit 2 Anlagen)

8. Informationen über Bauvorhaben

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Sie informierte, dass sich Stellv. Bezirksbürgermeister Grube, Bezirksratsfrau Bolzek, Bezirksratsherrr Eggers, Bezirksratsherr Horstmann, Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten und Bezirksratsherr Kuntze für die Sitzung entschuldigt haben.

Bezirksratsfrau Schlätel brachte einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen“ ein und begründete die Dringlichkeit.



Bezirksratsherr Knoke kündigte an, dass er nur ausnahmsweise der Dringlichkeit zustimmen werde, da seine Stimme ausschlaggebend für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes sein werde. Er rügte die Verwaltung dahingehend, dass die Planungen für die Gestaltung des Schulhofes der GS Egestorffschule bisher nicht allen Bezirksratsmitgliedern vorgestellt worden seien und war der Ansicht, dass die Verwaltung über finanzielle Mittel des Stadtbezirksrates entscheide.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Dringlichkeit des Antrages zur Abstimmung.

Mit 14 Ja-Stimmen (einstimmig) wurde der Dringlichkeitsantrag (Drucks.-Nr. 15-1737/2011) unter TOP 5.4.1 auf die Tagesordnung genommen.

Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Knoke nicht. Die Tagesordnung wurde daraufhin einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 22.06.2011

Die Niederschrift vom 22.06.2011 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T Linden-Limmer

TOP 3.1.
Bericht über die Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 29.08.2011

Bezirksratsherr Grenner berichtete aus der Sitzung des Integrationsbeirates Linden-Limmer am 29.08.2011 entsprechend des Protokolls, welches temporär auf der Internetseite

http://www.hannover.de/stadtbezirke/lind_limm/mitgestalten/data/Meldungen/Integrationsbeirat_Linden-Limmer.html

veröffentlicht ist.

Bezirksratsfrau Schweingel sprach ein Zusammentreffen des „Runden Tisch für Gleichberechtigung - gegen Rassismus“ an und bat darum, dass ein Mitglied des Integrationsbeirates Linden-Limmer als BerichterstatterIn teilnimmt.

Bezirksbürgermeisterin Knoke warf ein, das bereits die Teilnahme eines Mitgliedes des hiesigen Integrationsbeirates zugesagt wurde.


TOP 3.2.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Linden-Limmer

Bezirksbürgermeisterin Knoke äußerte, dass dieser TOP entfalle, da keine Zuwendungen vom Integrationsbeirat Linden-Limmer aus seiner letzten Sitzung empfohlen wurden.





TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Sozial-Center Linden; Zuwendung 2011
(Drucks. Nr. 15-1613/2011)

Antrag,
dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover aus dem Ergebnishaushalt 2011, Teilhaushalt 50 / Produkt 35101 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 56.238 Euro für das Sozial-Center Linden zu gewähren.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (50)


TOP 4.2.
Grunderneuerung und Umgestaltung der Pestalozzistraße zwischen Limmerstraße und Fröbelstraße (2. BA)
(Drucks. Nr. 15-1630/2011 mit 1 Anlage)

Antrag,
dem Bau der Pestalozzistraße im Abschnitt zwischen der Limmerstraße und Fröbelstraße, wie in der Anlage 1 dargestellt, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidung des Stadtbezirksrates gemäß § 55 c Abs. 1 NGO

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Pestalozzistraße

Verpflichtungsermächtigung 2011 z. L. 2012 (anteilig) 230.000 €


Bezirksratsherr Schimke bat um Auskunft, ob im Rahmen der Leitungsarbeiten auch eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser vorgesehen sei.

Herr Wescher antwortete, dass nach seiner Kenntnis die Stadt Hannover bei Neuanlagen ausschließlich getrennte Kanäle vorsehe. Diesbezüglich wurde eine Protokollantwort zugesagt.

Protokollantwort:
Die Trennung des ehemaligen Mischwassers in Schmutz- und Niederschlagswasser ist in der Pestalozzistraße bereits im Jahr 2007 erfolgt und damit nicht Bestandteil der derzeitigen Leitungsarbeiten.



Bezirksratsherr Hadasch zitierte die Drucksache dahingehend, dass die Fahrbahn auf eine Breite von 5,50 m reduziert werde. Er befürchtete, dass insbesondere bei einem notwendig werdenden Parken bzw. Halten von Fahrzeugen - zum Beispiel zum Be- und Entladen - die Fahrbahn zu schmal sei und der Verkehr beeinträchtigt sein könnte. Bezirksratsherr Hadasch wies darauf hin, dass bereits heute im Stadtteil Linden-Nord die Situation auf den Straßen sehr beengt sei.

Frau Winters antwortete, dass bei jeder Planung ein Begegnungsverkehr berücksichtigt werde. Sie führte aus, dass bei der Planung davon ausgegangen werde, dass sich bei einer Fahrbahnbreite von 6,50 m zwei LKW begegnen könnten. Dieses vorausgesetzt, könnten sich ohne Behinderungen bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m ein LKW und ein PKW begegnen.

Bezirksratsfrau Steingrube fragte, ob die AnwohnerInnen und EigentümerInnen der Pestalozzistraße an der Planung beteiligt bzw. über die Planung informiert worden seien. Auch Bezirksratsfrau Steingrube nahm auf den Bedarf an Parkflächen in Linden-Nord Bezug. Sie habe subjektiv den Eindruck, dass immer mehr PKW auch in den Stadtteilen Lindens dauerhaft verkehren und abgestellt würden. Diesbezüglich bat sie um Auskunft, in welcher Anzahl Parkplätze durch die anstehende Umgestaltung der Pestalozzistraße verloren gingen.

Frau Winters antwortete, dass eine Fahrbahnbreite von 6,50 m bei stärker befahrenen Straßen geplant würde, jedoch nicht bei Anliegerstraßen. Man könne in Anliegerstraßen davon ausgehen, dass sich nicht regelmäßig zwei LKW begegnen müssten. Die Begegnung von einem LKW und einem PKW sei bei der hier geplanten Straßenbreite von 5,50 m gewährleistet. Durch die Anpflanzung von vier Bäumen sei eine geringfügige Reduzierung von Parkmöglichkeiten anzunehmen. Das Problem der Parkplatznot in dem Bereich sei der Verwaltung bekannt und werde auch bei Planungen berücksichtigt.

Herr Wescher gab zu bedenken, dass die heute zur Beschlussfassung vorliegende Drucksache inhaltlich einer bereits durch den Stadtbezirksrat Linden-Limmer einstimmig beschlossenen Drucksache über die Umgestaltung der Pestalozzistraße im Abschnitt Fröbelstraße bis Weckenstraße (1. BA) folge. Mit der vorgelegten Umgestaltung solle auch ein einheitlicher Ausbau in allen Bauabschnitten der Pestalozzistraße gewährleistet werden.

Bezirksratsfrau Schweingel fragte nochmals nach einer Beteiligung der AnliegerInnen.

Bezirksratsfrau Schlätel nahm auf die Äußerung von Herrn Wescher Bezug indem sie darauf hinwies, dass mit der heute vorgelegten Drucksache der 2. Bauabschnitt beschlossen werden solle. Sie sprach sich für einen einheitlichen Ausbau der Straße aus.

Herr Wescher zitierte die Drucksache in Bezug auf die zuletzt von Bezirksratsfrau Schweingel aufgeworfene Frage dahingehend, dass eine AnliegerInneninformation durchgeführt werde. Es gehöre nicht zum üblichen Verfahren, dass bei jeder Grunderneuerung einer Straße alle AnwohnerInnen oder HauseigentümerInnen befragt würden. Abhängig von der Klassifizierung der Straße gäbe es jedoch gewisse Standards und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Bestimmungen zum Begegnungsverkehr. Herr Wescher machte auf die Kritik des Stadtbezirksrates Linden-Limmer im Rahmen eines vorangegangenen Antrages aufmerksam, welche in Bezug auf die Einbahnstraßenregelung während der Bautätigkeiten im Kötnerholzweg und dem damit verbundenen Schleichverkehr durch angrenzende Anliegerstraßen geäußert wurde. Zudem unterstütze die Verwaltung nachdrücklich den Bau von Fahrradbügeln. Dies führe ggf. auch zu einem Verlust von Parkplätzen für PKW.
Er gab zu bedenken, dass eine Planung immer auch ein Kompromiss sei und die unterschiedlichsten Bedarfe aller VerkehrsteilnehmerInnen abgewogen und berücksichtigt werden müssten. Insgesamt bezeichnete Herr Wescher die vorgelegte Planung als ausgewogenes Konzept.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
In die Verwaltung (66)


TOP 5.
A N T R Ä G E

TOP 5.1.
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.1.1.
Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-1633/2011 mit 2 Anlagen)

TOP 5.1.1.1.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, ASH und von Bezirksratsherrn Grenner (DIE LINKE.)
Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
(Drucks. Nr. 15-1633/2011 N1 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsfrau Lemke verlas den Antrag.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten,
bis zum Schuljahr 2012/13 durch geeignete bauliche Maßnahmen die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen. Sollte bis zu diesem Termin keine dauerhafte (große) Lösung (z.B. ein Fahrstuhl für alle Geschosse) möglich sein, ist zeitnah eine temporäre Möglichkeit zu schaffen, mit der Betroffene zumindest das Erdgeschoss möglichst ohne fremde Hilfe erreichen können. (Wie z. B. der Anbau eines Treppenliftes oder einer nicht ortsfesten Rampe).

Bezirksratsfrau Steingrube begrüßte den Antrag. Sie zeigte sich enttäuscht, dass bisher die baulichen Voraussetzungen für eine Barrierefreiheit an der Schule nicht gegeben seien, um auch gehbehinderten SchülerInnen den Besuch der Schule zu ermöglichen. Sie machte darauf aufmerksam, dass die GS Am Lindener Markt erst vor wenigen Jahren saniert worden sei. Bezirksratsfrau Steingrube sagte, dass sich die CDU-Fraktion bei der Einbringung dieses Antrages gern beteiligt hätte, um auch dem Antrag mehr Nachdruck zu verleihen und bedauerte, dass im Vorfeld keine Kontaktaufnahme von Seiten der Antrag stellenden Fraktionen erfolgt sei. Sie sprach sich für eine dauerhafte Lösung und gegen eine Notlösung an der Schule aus. Ihrer Meinung nach sollten alle Schulen im Stadtbezirk
- insbesondere unter dem Aspekt der Inklusion - behindertengerecht ausgebaut werden.

Bezirksratsherr Knoke bot jeder Fraktion und jedem Einzelvertreter an, sich bei der Antragstellung zu beteiligen. Aus zeitlichen Gründen sei vor der Sitzung keine interfraktionelle Abstimmung möglich gewesen.

Bezirksratsherr Hadasch äußerte, dass sich auch die ASH-Fraktion dem Antrag anschließen möchte.

Auch Bezirksratsherr Grenner sagte seine Beteiligung zu.

Daraufhin wurde ein inhaltlich gleich lautender Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, ASH und von Bezirksratsherrn Grenner (DIE LINKE.) eingebracht (Drucks.-Nr. 15-1633/2011 N1).

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (19)


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Kein Hallenneubau im Fössebad zu Lasten des Freibades
(Drucks. Nr. 15-1259/2011)

Bezirksratsherr Schimke brachte den Antrag ein.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten bei Entscheidungen zugunsten eines Hallenneubaus im Fössebad, die Existenz des Freibades sicher zu stellen.

Bezirksratsherr Schimke ergänzte, dass das Fössebad eines der ersten kombinierten Frei- und Hallenbäder zumindest Deutschlands gewesen sei. Das Bad würde ein wichtiges Angebot für alle Menschen im Stadtbezirk darstellen. Es wäre bedauerlich, wenn die Erweiterung des Fössebades zu Lasten des Freibades ginge. Er sprach sich für eine klare Positionierung im Interesse der BürgerInnen aus und informierte, dass sich das Fössebad in einem sehr sanierungsbedürftigen Zustand befinde und die eingeplanten Mittel für den Bau einer neuen Halle zwangsläufig später für Maßnahmen im Bereich des Freibads fehlen würden. Seine Äußerung sei auch begründet in der Tatsache, dass die Finanzierung des Neubaus aus dem Etat des Gebäudemanagements erfolgen solle. Auf Ratsebene sei vereinbart worden, dass ein Konzept über die Wasserflächen im Stadtgebiet erstellt werde. Darin sei festzuhalten, welche Bäder für welche Nutzung geeignet seien und welche Bedarfe existieren. Bezirksratsherr Schimke sprach von einer „Veralberung des Wählers“, wenn von einigen behauptet werde, dass man sich für den Neubau eines Hallenbades einsetze und die Gegner dieses Vorhaben bremsen würden. Seiner Meinung nach sollen die BürgerInnen wissen, dass dieser Neubau auch mit dem Freibad bezahlt würde.

Bezirksratsherr Knoke berichtete, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag aus Gründen des Informationsmangels in der vorangegangenen Bezirksratssitzung in die Fraktionen gezogen habe. Nunmehr könne er sagen, dass derzeit nicht zur Diskussion stehe, dass die Stadt Hannover ein Hallenbad finanziere, da der neue Trägerverein dieses erstmal selbst übernehme. Bezirksratsherr Knoke meinte, dass insoweit das von Herrn Schimke Geäußerte nicht korrekt sei.

Richtig sei, dass sich derzeit auch die Ratsgremien mit dem Thema befassen. Er sprach sich gegen Mutmaßungen zu dem Thema zu diesem Zeitpunkt aus und kündigte eine Zustimmung der SPD-Fraktion zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, da die SPD der Auffassung sei, dass sowohl der weitere Betrieb des Freibades als auch der Neubau eines Hallenbades möglich sei.

Auch Bezirksratsfrau Steingrube kündigte die Zustimmung zum Antrag an und verwies auf den Wortbeitrag von Bezirksratsherrn Knoke.

Bezirksratsherr Hadasch meinte, dass das Freibad mit seiner geringen Wassertiefe und der Tatsache, dass dieses unbeheizt sei, nicht überzeuge. Unter diesen genannten Voraussetzungen konnte Bezirksratsherr Hadasch sich nicht uneingeschränkt für den Antrag aussprechen und kündigte an, dass sich die ASH-Fraktion enthalten werde.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
In die Verwaltung (52)


TOP 5.3.
der SPD-Fraktion

TOP 5.3.1.
Abfallbehälter in der Deisterstraße
(Drucks. Nr. 15-1632/2011)

Bezirksratsfrau Schlätel trug den Antrag vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten,
die Anzahl der in der Deisterstraße aufgestellten Abfallbehälter deutlich zu erhöhen und dabei wegen des größeren Volumens überwiegend die runden Standmodelle zu verwenden.
Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (66, aha)
















TOP 5.4.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, ASH und von Bezirksratsherrn Grenner (DIE LINKE.)

TOP 5.4.1.
Sonderprogramm ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-1737/2011)

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Im Rahmen des Sonderprogramms für ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen wird der für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung stehende Betrag von 18.200 Euro für die Neugestaltung und Ausstattung mit Spielgeräten im hinteren Schulhofbereich der Grundschule Egestorffschule zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2011 entfallen aus dem Sonderprogramm Mittel i.H.v. 18.200 Euro auf den Stadtbezirk Linden-Limmer.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (67)


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 6.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1738/2011 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Grundschule Am Lindener Markt
· Zuwendungsbetrag: 1.481,90 €
· Verwendungszweck: Ausstattung Inselraum
(Anlage 1)

· Empfänger: AWO Kita Kirchstr.
· Zuwendungsbetrag: 1.300,00 €
· Verwendungszweck: Ausstattung Außengelände Kita Kirchstr.
(Anlage 2)
· Empfänger: Ortsfeuerwehr Linden v. 1876
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Anschaffung Elektrogeräte für Küche
(Anlage 3)





· Empfänger: Kinderladen Stärkestraße
· Zuwendungsbetrag: 1.860,00 €
· Verwendungszweck: Anschaffung Färberbecken aus Naturstein
(Anlage 4)
Bezirksratsherr Schimke bezeichnete die geleistete Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr als „tollen Job“ und bat um Information, welcher Träger die Feuerwehr finanziell unterstütze. Er wunderte sich, dass die Freiwillige Feuerwehr nicht von anderer Seite ausreichend ausgestattet werde.

Bezirksratsherr Knoke sagte, dass die Ortsfeuerwehren eingetragene Vereine seien. Er sprach sich dafür aus, dass die Fraktionen auch die jeweiligen VertreterInnen im Rat ansprechen, um diese auf die finanziellen Bedarfe hinzuweisen. Auch Bezirksratsherr Knoke bezeichnete die Arbeit der Feuerwehr als sinnvoll und eine Arbeit, die zu würdigen sei.

Bezirksratsfrau Steingrube meinte, dass die mangelnde Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit der Existenz der Berufsfeuerwehr im Stadtgebiet Hannover zusammenhänge. In der Region Hannover würden die Ortsfeuerwehren finanziell besser ausgestattet. Sie betonte die Wichtigkeit der Ortsfeuerwehren und sagte, dass sie eine Förderung entsprechend des vorliegenden Antrags unterstütze.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Straßenbaumaßnahmen im Kötnerholzweg
(Drucks. Nr. 15-1631/2011)
Bezirksratsherr Dohrmann trug die Anfrage vor.
Im Kötnerholzweg, Abschnitt Fössestraße – Limmerstraße, werden zurzeit Kanäle und Leitungen neu verlegt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wird der Kötnerholzweg nach dem Ende der Bauarbeiten mit Fahrbahn, Radweg und Gehweg so wieder hergestellt, wie er vorher war, oder wird die Gestaltung der Straße geändert?
2. Falls Veränderungen geplant sind, wann wird der Stadtbezirksrat an der Planung beteiligt?
3. Falls Veränderungen geplant sind, wurde bedacht, dass die jetzige Fußgängerampel nach dem bevorstehenden Umzug der Albert-Schweitzer-Schule ins Fössefeld besser an der Einmündung Velberstraße steht?
Frau Sufin antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1:
Die Verwaltung plant, den Kötnerholzweg im Abschnitt zwischen Fössestraße und Limmerstraße nach Beendigung der Leitungsbauarbeiten neu zu gestalten.

Zu 2:
Es ist vorgesehen, die Planungen in der Oktober- oder Novembersitzung im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorzustellen.

Zu 3:
Die neuen Fußgängerbeziehungen werden in der neuen Planung berücksichtigt.


TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Honorarkräfte und Gewährleistung des Ganztagsschulbetriebes im Stadtbezirk Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1619/2011 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schimke verlas die Anfrage.
Erneut berichtet die Presse von Problemen mit den Verträgen von Honorarkräften an Ganztagsschulen (s. Anlage). Bereits in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 23.02.2011 hatten wir hierzu eine Anfrage gestellt. In der Antwort auf diese Anfrage wurde der Eindruck erweckt, diese Problematik betreffe den Stadtbezirk Linden-Limmer nicht.
Angesichts der neuerlichen Berichte sehen wir jedoch Probleme, ausreichend personelle Kapazitäten für die Ganztagsbetreuung zu verpflichten.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Kann die Ganztagsbetreuung trotz der offensichtlichen Probleme, Unsicherheiten und Mehrkosten noch im ursprünglich geplanten Umfang gewährleistet werden oder ist mit Abstrichen im Angebot zu rechnen? Wenn ja, in welchem Umfang?
2. Gemäß Antwort auf unsere letzte Anfrage hierzu, werden Verträge überwiegend mit Einrichtungen, weniger mit Honorarkräften direkt, abgeschlossen. In welchem Umfang haben Einrichtungen Schwierigkeiten signalisiert, diese Verträge einzuhalten bzw. zu verlängern oder neue abzuschließen?
3. Stellt die Zwischenschaltung von Einrichtungen, Trägern, Vereinen usw. bei der Beschäftigung von Honorarkräften nicht eine Umgehung genau der Vorschriften dar, deren Einhaltung von den Sozialversicherungsträgern nun eingeklagt wird oder wurden auch diese Verträge in dieser Hinsicht überprüft?
Herr Wescher trug sinngemäß wie folgt vor:

Zu 1.:
Die Ganztagsschulen haben durch die Richtlinien des Landes Niedersachsen „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“ sowie durch die Beratung durch die Nieders. Landesschulbehörde Unterstützung bei der Bewältigung der entstandenen Probleme erhalten. Die Schulen und die Kooperationspartner haben sich auf die Situation eingestellt. Die durch die Arbeitsverträge entstehenden höheren Personalkosten werden bei der Erstellung der Finanzpläne berücksichtigt und führen zu keinen Einschränkungen im Ganztagsschulbetrieb.

Zu 2.:
Die Kooperationspartner nutzen ebenso wie die Schulleitungen die Möglichkeiten, vor Abschluss der Verträge die rechtlichen und steuerlichen Fragen zu klären. Die Schulleitungen erhalten hierbei auch Unterstützung durch die Nieders. Landesschulbehörde. Von Schwierigkeiten, die Verträge einzuhalten etc., ist der Verwaltung nichts bekannt.

Zu 3.:
Weiterhin schließen die Ganztagsschulen zum sehr überwiegenden Teil Kooperationsverträge mit Einrichtungen ab. Honorarverträge spielen eine immer geringere Rolle. Zunehmend werden – z. B. im Bereich der Betreuungstätigkeiten - analog der o. g. Richtlinien des Landes Arbeitsverträge abgeschlossen. Die hiernach Beschäftigten erhalten die ihnen nach den jeweiligen Eingruppierungsvorschriften zustehende Vergütung; dies gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse bei einem Kooperationspartner.


TOP 7.2.2.
Barrierefreier Zugang zu Postdienstleistungen Limmerstraße 63
(Drucks. Nr. 15-1620/2011)
Bezirksratsherr Schimke verlas die Anfrage.
Seit der überfallartigen Schließung der Postfiliale Kötnerholzweg im Jahr 2008 fordert der Bezirksrat die Herstellung eines barrierefreien Zuganges zu der als Ersatz eingerichteten Postfiliale in der Limmerstraße 63. Als Reaktion auf den ursprünglichen Beschluss des Bezirksrates am 02.04.2008 zum Erhalt der Filiale Kötnerholzweg, reagierte die Verwaltung mit der Zusage, das auch die neue Filiale baldmöglichst barrierefrei zugänglich sein wird:
„… Es ist geplant, dass in der neuen Filiale die gleichen Leistungen angeboten werden wie am alten Standort, … So wird z.B. der behindertengerechte Zugang in den nächsten Wochen gebaut…“
Auf einen neuerlichen Beschluss hierzu am 03.09.2008 antwortete die Verwaltung, die Betreiberin sei nicht bereit erforderliche Umbauten hierzu am Gebäude vorzunehmen sowie die Kosten der Aufpflasterung zu übernehmen. Auch die Presse berichtete mehrfach über den Mangel und das schleppende Verfahren.
Tatsächlich aber wird die Filiale seitens der Post offiziell als barrierefrei geführt:


Abzurufen über http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Anstrengungen wurden bisher unternommen, die Barrierefreiheit endlich herbei zu führen?
2. Wann ist nunmehr mit einem barrierefreien Zugang in dieser Filiale zu rechnen?
3. Müssen bei dem allgemeinen Privatisierungswahn neben dem Verlust von Arbeitsplätzen, der Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse auch noch die Rechte von Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen über die Klinge springen?
Frau Winters trug sinngemäß wie folgt vor:
Vorbemerkung:
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden lediglich für die räumliche Verteilung postalischer Dienstleistungen im Rahmen der PUDL-Verordnung Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt.
Ein barrierefreier Zugang zu den Dienstleistungen ist in der Filiale Kötnerholzweg gegeben.

Zu 1. bis 3.:
Für die barrierefreie Erschließung des Gebäudes Limmerstraße 63 sind sowohl Maßnahmen im Fußweg als auch bauliche Veränderungen am Gebäude erforderlich. Ein Ausbauplan und eine Kostenschätzung für den Bau einer Rampe wurden von der Verwaltung erarbeitet und liegen der Betreiberin vor. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens muss privat erfolgen.

Bezirksratsherr Schimke bezeichnete es als nicht zutreffend, dass eine Barrierefreiheit für die Postdienstleistungen in der Filiale Kötnerholzweg existiere. Die Abholung von gelagerten Sendungen etc. erfolge in der Limmerstraße 63 und nicht in der Filiale im Kötnerholzweg. Es handele sich am vorgenannten Standort lediglich um eine kleine eingeschränkte Filiale. Er erinnerte daran, das sich der Bezirksrat dafür eingesetzt habe, dass zumindest Postdienstleistungen auch bei Abgabe dieser Dienstleistung durch die Post an private Unternehmen am gleichen Ort erfolgen sollen. Die Post habe darauf erwidert, dass sie es aus grundsätzlichen Erwägungen prinzipiell nicht zulasse, dass in den alten Räumen wieder Postdienstleister einziehen.

Bezirksratsherr Schimke führte weiter aus, dass die Firma, die derzeit Postdienstleistungen im Gebäude Limmerstraße 63 anbiete, vermutlich eine Einrichtung an dem alten Standort favorisiert hätte. Aus der Anfragebeantwortung schloss Bezirksratsherr Schimke, dass mit einer Barrierefreiheit in der Limmerstraße 63 nicht zu rechnen sei.

Frau Winters antwortete, dass dies in der geäußerten Form nicht richtig sei. Es gäbe realisierbare Planungen von Seiten der Stadt, sofern die Betreiberin die baulichen Voraussetzungen im Gebäude selbst schaffe und die Kosten insgesamt übernehme. Frau Winters berichtete, dass die Anfrage Anlass zu einer erneuten Kontaktaufnahme mit der Betreiberin gegeben habe. Im Ergebnis habe die Betreiberin geäußert, dass sie weiterhin beabsichtige, die Voraussetzungen der Barrierefreiheit zu schaffen, dieses aber aufgrund der Kosten derzeit für sie nicht realisierbar sei.

TOP 7.2.3.
Verdrängende Planungen für den Einzelhandel in der Limmerstraße 3 - 5
(Drucks. Nr. 15-1634/2011 mit 1 Anlage)
Bezirksratsherr Zielke trug die Anfrage vor.
In der Presse wurde über einen geplanten Umbau und die damit einhergehende Verdrängung der dortigen eigentümergeführten Geschäfte berichtet (siehe Anhang).
Im Zusammenhang mit diesen Berichten wurden durch die Betroffenen Informationen bekannt, nach denen mit dem Umbau eine Zusammenlegung der bisherigen Ladenflächen zu einer großen Einzelhandelsfläche einhergehen soll. Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht bekannt gemacht und vorgestellt wurden fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Planungen der Eigentümer der Limmerstr. 3 – 5 bekannt die dortigen Einzelhandelsflächen zu einer großen Ladenfläche zusammen zu legen; (und) wie vertragen sich diese Planungen mit den bisherigen Einzelhandelskonzepten?
2. Wie soll nach einer Zusammenlegung die Anlieferung & Entsorgung durch Lieferverkehre erfolgen und wo sollen ausreichende Mitarbeiter- & Kunden-parkplätze untergebracht werden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die LHH den von der Verdrängung Betroffenen unterstützende Hilfen oder alternative Geschäftsstandorte anzubieten?

Frau Winters antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.
Der Verwaltung ist bekannt, dass es seitens der Eigentümer Überlegungen gibt, im Rahmen der Sanierung des Gebäudekomplexes Ladenflächen zusammenzulegen. Eine Bauvoranfrage oder Bauantrag hierzu liegen der Verwaltung jedoch nicht vor.
Bei einer Zusammenlegung aller Läden zu einer Einheit würde es sich um eine Fläche (brutto) von max. 700 m² handeln. Diese Größe würde sowohl den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als auch dem bestehenden Planungsrecht entsprechen. Erst ab 800 m² Verkaufsfläche wäre ein Vorhaben als großflächiger Einzelhandel einzustufen.

Zu 2.
Über die Regelung der Anlieferung und Entsorgung kann ohne Vorlage einer Planung keine Aussage getroffen werden. Wenn sich die Verkaufsfläche insgesamt nicht vergrößert, sind auch keine weiteren KfZ-Einstellplätze nachzuweisen.


Zu 3.
Grundsätzlich steht die Verwaltung für die betroffenen Gewerbetreibenden beratend als Ansprechpartner zur Verfügung.


TOP 7.2.4.
Verdrängende Modernisierung für die Mieterschaft in der Limmerstr. 56
(Drucks. Nr. 15-1635/2011 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsherr Zielke trug die Anfrage vor.
In der Presse wurde über die Modernisierung und die damit einhergehende Verdrängung der bisherigen Wohnungsmieter im Hinterhaus der Limmerstr. 56 berichtet (>> Anhang), nachdem die Fa. auch schon in der Nordstadt Aufsehen erregte. Im Zusammenhang mit dieser Modernisierung nahm sich einer der Mieter das Leben, nachdem er durch die Planungen die Verdrängung aus seinem Geburtshaus befürchtete; andere Mieter leb(t)en über Wochen ohne Wasser- oder Abwasser. Inzwischen sind (neben der Witwe) bis auf eine Partei alle ehemaligen Bewohner ausgezogen. Der Eigentümer bewirbt die modernisierte Wohnung (zum doppelten Mietpreis) heute zynisch: „Hier in der Limmerstraße in Linden Nord können Sie den Wandel, die Flexibilität des Bezirkes und der Bewohner hautnah miterleben. Sein Sie inovativ und kommen Sie nach Linden Nord". Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht bekannt gemacht wurde fragen wir die Verwaltung:


1. War der Verwaltung die Modernisierung des Hinterhauses in der Limmerstr. 56 (durch Bauanträge etc.) bekannt und warum wurde der Bezirksrat nicht vorher darüber informiert?
2. Ist es zulässig bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Statik (Entfernung tragender Wände) in einem bewohnten Objekt vorzunehmen oder den Bewohnern das Wohnen ohne Wasser / Abwasser zuzumuten?
3. Welche Möglichkeiten sieht die LHH von Modernisierung Betroffenen im Sinne der Einhaltung des Mietrechts Hilfen anzubieten?
Frau Winters antwortete sinngemäß wie folgt:

Zu 1.:
Ein Bauantrag wurde nicht gestellt. Im Rahmen einer Anwohnerbeschwerde über die Bautätigkeit wurde das Bauvorhaben bereits überprüft. Das Gebäude wird umfangreich saniert. Die festgestellten Arbeiten sind jedoch bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei, so dass weder ein Bauantrag oder eine Bauanzeige der Verwaltung eingereicht werden musste. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Nach dem Niedersächsischen Denkmalrecht liegt im Allgemeinen auch für Sanierungsarbeiten eine Genehmigungspflicht vor.

Ein Verfahren zur Überprüfung, ob das Denkmalrecht betroffen ist, wurde bereits eingeleitet. Eine Information an den Stadtbezirksrat über bauordnungsrechtliche oder denkmalrechtliche Verfahren erfolgt in der Regel nicht. Das Gebäude wurde im Rahmen der Sanierung Linden-Nord nicht aufgegriffen.

Zu 2.:
Sofern die Statik gesichert ist, können auch in einem bewohnten Gebäude statische Veränderungen vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat die Entfernung auch tragender Wände in Wohngebäuden und Wohnungen von der Genehmigungspflicht freigestellt. Der Bauherr muss ungeachtet der Freistellung selbstständig dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.
Eine Wasser-/Abwasserversorgung ist eine Anforderung, die das öffentliche Baurecht an Wohnungen stellt. Da der Verwaltung bisher keine Beschwerden der Mieter bekannt geworden sind und der Verwaltung nur der mit der Anfrage eingereichte Presseartikel vorliegt, indem von einer mit Baumaterialien verstopften Toilette gesprochen wurde, war ein bauordnungsrechtliches Eingreifen nicht angezeigt. Letztendlich wäre, sofern die Voraussetzungen zur Nutzung der Räume als Wohnung nicht mehr gegeben sind, eine Nutzungsuntersagung der Wohnräume gegenüber den Mietern auszusprechen.

Zu 3.:
Das Problem einer altmieterverdrängenden Modernisierung kann nicht mit Mitteln des Bauordnungsrechts gelöst werden. Sofern Betroffene im Bereich Bauordnung vorstellig werden und keine baurechtlichen Fragen betroffen sind, kann die Verwaltung nur auf privatrechtliche Möglichkeiten, wie Beratung durch einen Anwalt oder den Mieterverein e.V. hinweisen. Die Verwaltung selbst darf keine Rechtsberatung leisten.


TOP 8.
Informationen über Bauvorhaben

Informationen über Bauvorhaben wurden nicht gegeben.


TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:
- Nachnutzung Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule
- Pestalozzistraße
- Barrierefreiheit GS Am Lindener Markt
- Einzelhandel in der Limmerstraße 3 bis 5

Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.05 Uhr.

Der 1. Sprecher bat um Auskunft, welche Nachnutzung für das Gebäude der heutigen Albert-Schweitzer-Schule angedacht sei. Er bat zudem um Auskunft, in welcher Form eine Information der Öffentlichkeit erfolge.

Herr Wescher verwies auf seine Äußerungen in der Sitzung des Bezirksrates im Juni und sagte, dass das Objekt im Herbst dieses Jahres für eine öffentliche Ausschreibung zum Zwecke der Wohnnutzung durch Baugemeinschaften vorgesehen sei. Derzeit würden Kriterien zur Klassifizierung der Baugemeinschaften zwischen der Verwaltung und weiteren externen Beratern, wie zum Beispiel dem Bürgerbüro Stadtentwicklung, erarbeitet. Auch die örtliche Presse sei über den soeben geschilderten aktuellen Sachstand informiert. Herr Wescher sagte, dass die Ausschreibungskriterien zu ggb. Zeit ebenfalls öffentlich bekannt gemacht würden.

Auf Nachfrage des 1. Sprechers antwortete Herr Wescher, dass heute kein Datum für die Ausschreibung des Objektes bekannt gegeben werden könne, da die Kriterien noch in Erarbeitung seien. Die Grundlagen zur Vermarktung müssten zunächst geschaffen werden.


Der 2. Sprecher sprach die Modernisierung der Pestalozzistraße an und informierte, dass in dem Bereich eine Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser vorgesehen sei. Der Sprecher bat um Auskunft, welche Kosten bedingt durch die Grunderneuerung der Straße auf die AnliegerInnen zukommen.

Herr Wescher sagte, dass er dazu heute keine verbindlichen und konkreten Aussagen treffen könne, denn die Abrechnung könne erst nach dem Bau und Vorlage aller Rechnungen erfolgen. Im Folgenden führte Herr Wescher aus, dass Gesamtkosten i.H.v. 230.000 € entstehen. Er zeigte auf, dass sich diese Summe um ca. 60.000 € für die erstattungsfähigen Aufwendungen z. Bsp. für Leitungsarbeiten verringere. Da die Pestalozzistraße eine Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr sei, würden nach der Straßenausbaubeitragssatzung unter bestimmten Kriterien 40 % bis 70 % der übrigen Kosten auf die AnliegerInnen umgelegt. Herr Wescher äußerte, dass er auf Nachfrage in Bezug auf den ersten Bauabschnitt die Auskunft der Fachverwaltung erhalten habe, dass ca. 12.000 € auf jedes Grundstück entfallen dürften. Diese Angaben seien jedoch und insbesondere für den 2. Bauabschnitt völlig unverbindlich.

Der 2. Sprecher war der Ansicht, dass eine Straße nicht zwangsläufig in allen Bauabschnitten gleich ausgebaut werden müsse. Er kritisierte, dass die AnwohnerInnen im Vorfeld der Bautätigkeit nicht beteiligt wurden. Zumindest hätte er eine Information, wie die Straße nach der Neugestaltung aussehe, erwartet. Er machte den Vorschlag, entsprechende Pläne den AnliegerInnen - zum Beispiel durch Hauswurfsendung - zugänglich zu machen.

Bezirksratsfrau Schweingel äußerte, dass eine Anliegerbeteiligung nicht die Regel sei, jedoch insbesondere in Sanierungsgebieten stattgefunden habe. Sie war der Ansicht, dass eine Beteiligung der AnliegerInnen zur Regel werden sollte. Die Erfahrung, die sie in diesem Zusammenhang machen konnte sei, dass sich sehr gute Einigungsprozesse entwickelt hätten. Bezirksratsfrau Schweingel regte gegenüber der Verwaltung an, gerade im Stadtbezirk Linden-Limmer - in dem eine Bürgerbeteiligung immer gefordert werde - zukünftig dieses Instrument verstärkt einzusetzen.

Herr Wescher sagte, dass Bürgerbeteiligung eine gute Kultur im Stadtbezirk Linden-Limmer sei, die Verwaltung jedoch nicht unterschiedliche Maßstäbe in den einzelnen Stadtbezirken anwenden könne. Er stellte in Aussicht, dass der Protokollauszug zu dieser Thematik dem Baudezernat zugehen werde.

Bezirksratsfrau Steingrube unterstrich, dass sie aus eigener Erfahrung wisse, dass in der Niemeyerstraße eine Anlieger- bzw. EigentümerInnenbefragung stattgefunden habe. Die Straße sei sehr gut gelungen. Sie verwies auch auf den Mehraufwand der Verwaltung, war jedoch der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die AnliegerInnen viel Geld in die Grunderneuerung ihrer Straßen einbringen müssten, dies gerechtfertigt sei. Sie machte auch darauf aufmerksam, dass die Straße nicht ausschließlich durch die AnliegerInnen, die sich finanziell beteiligen müssten, abgenutzt werde. Sie verwies auf das mehrfache Aufreißen der Straßen durch verschiedene Firmen und Notwendigkeiten und sagte, dass der Zustand der Straßen dadurch stark strapaziert würde. Aufgrund der vielen Leitungsarbeiten prognostizierte Bezirksratsfrau Steingrube, dass in den kommenden Jahren noch viele Straßen grunderneuert werden müssten.






Die 3. Sprecherin setzte sich für die Barrierefreiheit der GS Am Lindener Markt ein und bedankte sich bei den Fraktionen und dem Einzelvertreter, dass ein entsprechender Antrag in der heutigen Sitzung beschlossen wurde. Sie machte deutlich, dass es um die Beschulung von gehbehinderten Kindern im Allgemeinen ginge und hier speziell auch um die Beschulung des in der Pressemitteilung genannten Jungen. Seit vielen Jahren werde an der Schule integrativ gearbeitet. Die Sprecherin fragte, aus welchen Gründen keine Barrierefreiheit im Rahmen der stattgefundenen Renovierungsarbeiten geschaffen wurde. Es seien damals von ihrer Seite schon mehrfach Bemühungen in diese Richtung unternommen worden. Sie machte auch auf eine mögliche Gehbehinderung von LehrerInnen oder Elternteilen aufmerksam.

Bezirksratsherr Knoke sagte, dass er von der Situation des Jungen erst in den Sommerferien aus den Medien erfahren habe. Sehr schnell und zeitnah sei daraufhin der Antrag erstellt worden.

Die 3. Sprecherin berichtete, dass sie mit einem Bezirksratsmitglied bereit zwei Wochen vor den Sommerferien über die Problematik gesprochen und diesem die Pressemitteilung zugänglich gemacht habe.

Bezirksratsherr Knoke äußerte, dass diese Pressemitteilung ihm persönlich nicht bekannt gewesen sei und ihm nicht vorgelegen habe.

Bezirksratsfrau Schweingel betonte, dass es bei der Forderung einer Barrierefreiheit an der GS Am Lindener Markt nicht nur um den heute vorgetragenen Fall des Jungen ginge, so wichtig dieses Kind auch sei, sondern prinzipiell darum, eine Schule als „offenen Betrieb“ zu führen. Es wäre wünschenswert, alle Schulen behindertengerecht zu betreiben. Auch sie zeigte sich erstaunt, dass die Barrierefreiheit nicht während der Sanierung erfolgt sei und um so verwunderter sei sie, dass bereits damals von Seiten der 3. Sprecherin nach der Barrierefreiheit gefragt worden sei. Sie erwähnte die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover und wunderte sich, dass diese nicht tätig geworden sei. Zudem seien die Bezirksratsmitglieder nicht ausreichend auf die fehlende Barrierefreiheit von Seiten der Verwaltung hingewiesen worden.

Herr Wescher gab zu bedenken, dass die Schaffung der Barrierefreiheit auch in Abhängigkeit mit notwendigen Haushaltsmitteln für diesen Zweck zu sehen sei. Wünschenswert sei, so viel wie möglich für behinderte Menschen und Kinder zu tun. Er verwies auf die Beschlussdrucksache Nr. 15-0304/2005 (Grundsatzbeschluss über die Nachhaltige Gebäudesanierung der GS Am Lindener Markt), welche am 23.02.2005 im Bezirksrat Linden-Limmer einstimmig beschlossen worden sei, und zitierte aus dieser, dass bedingt durch die erhöhte Lage des Erdgeschosses die Schule nicht barrierefrei zu erschließen sei. Im EG werde jeweils ein WC behindertengerecht umgerüstet. Herr Wescher meinte, dass die Situation sicherlich nicht zufriedenstellend, aber auch von Seiten der Verwaltung nicht verschwiegen wurde.

Die 4. Sprecherin meinte, dass unter diesen Voraussetzungen sich eine Schule nicht integrative Schule nennen dürfe und unterstützte die Argumentation, dass die Schule GS Am Lindener Markt barrierefrei werden müsse. Sie sagte, dass sie als Gehbehinderte bereits zweimal bei Wahlen vor dem Wahllokal ihre Stimme abgeben musste, da das Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen war. Die Sprecherin bezeichnete die Zustände als Zumutung. Sie könne auch nicht beliebig umziehen, da nicht genug behindertengerechter Wohnraum zur Verfügung stehe. Die Sprecherin bezeichnete es als „Frechheit“ wofür in diesem Land Geld ausgegeben werde und zeigte kein Verständnis dafür, dass für einen Fahrstuhl in einer Schule keine Geld bereit stehe.

Bezirksbürgermeisterin Knoke sagte, dass sie aus eigener Erfahrung wisse, wie wichtig es sei, dass Kinder in der Nähe ihres Wohnortes eingeschult werden. Sie sei eine Verfechterin der inklusiven Schule.

Die 3. Sprecherin verwies auf in der Presse genannte Kosten in Höhe von 280.000 €. Aufgrund der Veröffentlichung habe sich eine renommierte Aufzugsfirma gemeldet, die diese Arbeiten kostengünstiger in Aussicht gestellt habe. Dieses Angebot sei an die Schulverwaltung weitergeleitet worden. Sie bat diesbezüglich die Verwaltung um eine erneute Kostenschätzung.

Bezirksratsfrau Steingrube zeigte Verständnis für den Unmut der 4. Sprecherin und bedauerte, dass zum Teil die Schulen nur für nicht gehbehinderte Menschen zugänglich seien. Sie sagte weiteres Engagement ihrerseits zu, diese Zustände zu verbessern. Sie machte aber darauf aufmerksam, dass die Bezirksratsmitglieder ehrenamtlich tätig seien und in dieser Hinsicht versuchen werden, dass Möglichste zu erreichen. Auch sie sprach sich dafür aus, dass die Verwaltung erneut die Kosten schätze.

Bezirksratsherr Knoke meinte, dass zum Beispiel ein Treppenlift für die Sprecherin nicht weitreichend genug sei. Er sagte, dass die Haushaltslage sehr angespannt sei. Die Stadt Hannover bemühe sich in den letzten Jahren, viele Schulen zu sanieren. Es gäbe jedoch im Stadtgebiet über 70 Schulen, die überwiegend sanierungsbedürftig seien. Die Schulsanierung zähle nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt und die gesetzlichen Aufgaben müssten mit Priorität umgesetzt werden. Er trug vor, dass gerade in Linden einige Schulen saniert worden seien und dass der Stadtbezirk im "Ranking" aller hannoverscher Schulen nicht schlecht gestellt sei. Bezirksratsherr Knoke gab zu bedenken, dass bei einer Anzahl von 70 Schulen auch die Gelder für eine Umgestaltung vorhanden sein müssten.

Die 3. Sprecherin sagte, dass eine Schule im Stadtteil barrierefrei benötigt werde.

Die 5. Sprecherin nahm auf die Anfrage zu TOP 7.2.4 Bezug und macht den Vorschlag, dass entsprechend des planerischen Ziels im Ihmezentrum große Geschäfte integriert werden könnten. Sie sprach sich gegen eine Verdrängung der kleineren Geschäfte in der Limmerstraße aus. Unverständnis zeigte die Sprecherin für die Äußerung, dass die Verwaltung keine Gestaltungsmöglichkeiten sehe.

Frau Winters sagte, dass es von Seiten der Verwaltung keinerlei Möglichkeiten gäbe, dem Eigentümer zu verbieten, die Läden zu vergrößern. Bei 700 qm Bruttofläche würden ca. 500 qm Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Dies sei mit den Dimensionen im Ihmezentrum nicht vergleichbar.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.30 Uhr.











TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Wescher trug sinngemäß wie folgt vor:

Die Polizeiinspektion West führt im Zeitraum von September bis Dezember 2011 Präventions-Veranstaltungen speziell für Seniorinnen und Senioren durch. Dazu gehören insbesondere die Aktionen:

- „Sicher im Straßenverkehr“ (am 10. September von 11 bis 18 Uhr auf dem Schmuckplatz, u. a. mit Hinweisen zur Sicherheit rund um’s Fahrrad, in Bussen und Bahnen und Geschwindigkeitsmessungen für Fußgänger)

- ein Präventionsstand beim Benefizkonzert des Polizeimusikkorps (am 13. Oktober im Theater am Aegi)

- und zum Abschluss der Präventionsreihe ein Konzert des Polizeimusikkorps unter dem Motto „Mit Sicherheit ein guter Ton“; musikalische Darbietung, verbunden mit Präventionstipps unter Mitwirkung der Puppenbühne (am 07. Dezember um 15 Uhr im Freizeitheim Linden - hier können ggf. noch verschiedene Einrichtungen mit Informationsständen mitwirken).

Geplant sind dazu evtl. noch weitere Workshops zum Thema „Gewaltprävention in Theorie und Praxis“; Ziel dieser Workshops soll es sein, das Sicherheitsempfinden von Seniorinnen und Senioren zu stärken, Ängste abzubauen und richtiges Verhalten in ausgewählten Situationen zu erlernen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Sitzung um 20.35 Uhr.


Für die Niederschrift:




Knoke Sufin
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin