Sitzung Ratsversammlung am 23.06.2011

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.06.2011)
1. Nachtrag (erschienen am 24.06.2011)
Protokoll (erschienen am 07.10.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 28.09.2011

NIEDERSCHRIFT

58. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 23. Juni 2011,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.41 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen) bis TOP 21, 18.25 Uhr
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU) bis TOP 21, 18.25 Uhr
Ratsfrau Barth (CDU) bis TOP 21, 18.15 Uhr
Ratsfrau Behre (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD) ab TOP 1.2, 16.07 Uhr
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
(Ratsfrau de Buhr) (SPD)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU) bis TOP 19.1, 16.50 Uhr
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP) bis TOP 21, 18.10 Uhr
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
(Ratsfrau Frank) (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Hindersmann) (SPD)
(Ratsherr Höntsch) (SPD)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
(Ratsherr Kiaman) (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) ab TOP 1.2, 16.16 Uhr
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Beigeordneter Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit bis TOP 20, 17.10 Uhr
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Rodenberg) (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann



Tagesordnung:

1. A N F R A G E N

1.1. der CDU-Fraktion

1.1.1. zu Bestandsdaten- und Zustandsdatenerfassung von
Verkehrsanlagen im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 1029/2011)

1.1.2. zum Umgang der Stadtwerke Hannover AG mit Kunden
(Drucks. Nr. 1030/2011)

1.1.3. zur Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 1031/2011)

1.2. der Fraktion DIE LINKE. zu Schulverweigerern
(Drucks. Nr. 1040/2011)

1.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Profilierung Hannovers
als Geocaching-Standort
(Drucks. Nr. 1041/2011)

1.4. der SPD-Fraktion

1.4.1. zur Alkoholprävention
(Drucks. Nr. 1326/2011)

1.4.2. zum Erhalt der 1. Panzerdivision
(Drucks. Nr. 1341/2011)

1.5. der CDU-Fraktion

1.5.1. zur Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen
(Drucks. Nr. 1343/2011)

1.5.2. zur Wasserkraftanlage an der Leine in Döhren
(Drucks. Nr. 1346/2011)

1.5.3. zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket
(Drucks. Nr. 1347/2011)

1.6. der Fraktion DIE LINKE. zu "Bundeswehr an Schulen
der Stadt Hannover - Rekrutierung im Klassenzimmer"
(Drucks. Nr. 1360/2011)

1.7. der SPD-Fraktion zur Integrationspolitik - Bilanz und Perspektiven
(Drucks. Nr. 1362/2011)

2. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

2.1. Neue Mitglieder des Theaterbeirates
(Drucks. Nr. 0914/2011)

3. Anträge zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme

3.1. Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 1.07.2011
(Drucks. Nr. 0980/2011 mit 2 Anlagen)

3.2. HannIT AöR, Vertreter der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2011)

4. Antrag zur Gründung und Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG (EKV)
(Drucks. Nr. 0728/2011 mit 1 Anlage)

5. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

5.1. Bebauungsplan Nr. 1719 - Lenbachplatz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0785/2011 mit 4 Anlagen)

5.2. Bebauungsplan Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1000/2011 mit 4 Anlagen)

5.3. Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung - Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslagebeschluss
(Drucks. Nr. 1022/2011 mit 3 Anlagen)

5.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736
- Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1309/2011 N1 mit 5 Anlagen)

5.5. Bebauungsplan Nr. 1734 - Westlich Gartenbauschule Ahlem -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1323/2011 mit 3 Anlagen)

6. Antrag zum Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede
(Drucks. Nr. 0878/2011 mit 4 Anlagen)

6.1. Änderungsanträge Nrn. 15-1064/2011, 15-1065/2011 und 15-1066/2011 zum Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede
(Drucks. Nr. 0878/2011 E1 mit 3 Anlagen)

6.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0878/2011
(Ausbau des Bereiches Klagesmarkt/Goseriede)
(Drucks. Nr. 1079/2011)

7. Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Limmer,
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0963/2011 mit 2 Anlagen)

8. Antrag zum Straßenausbaubeitrag General-Wever-Straße von Langenforther Straße bis Sahlkamp - Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 0516/2011 mit 7 Anlagen)

9. Antrag zum Straßenausbaubeitrag Tonstraße von
Göttinger Straße bis Ricklinger Straße
-Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0772/2011 mit 1 Anlage)

10. Antrag zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1033
(Baugebiet Schwanenring)
(Drucks. Nr. 0347/2011 mit 2 Anlagen)

11. Antrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe
der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0678/2011 mit 1 Anlage)

12. Antrag zur Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 1322/2011 mit 1 Anlage)

13. Antrag zur Änderung der Richtlinien zur Förderung des
Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 0442/2011 mit 2 Anlagen)

13.1. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0442/2011
(Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover)
(Drucks. Nr. 0755/2011)

13.2. Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0442/2011, Spielstättenförderung für Theater
(Drucks. Nr. 1100/2011 N1)

14. Antrag zur Änderung der Betriebssatzung für
die Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1221/2011 N2 mit 1 Anlage)

15. Antrag zur Erneuerung der Stromversorgung im Stadtpark,
Antrag auf überplanmäßige Ausgabe
(Drucks. Nr. 1025/2011 mit 1 Anlage)

16. Antrag zur Einrichtung von Pflegestützpunkten
(Drucks. Nr. 1038/2011 mit 3 Anlagen)

17. Antrag zum Jahresabschluss 2010 für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1167/2011 mit 5 Anlagen)

18. Antrag zum Solaratlas Hannover im Rahmen der Kampagne
„Eine Million Quadratmeter Solarstromfläche für Hannover bis 2020!“
(Drucks. Nr. 1037/2011 mit 1 Anlage)

19. Anträge zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen
gemäß § 83 Abs. 4 NGO

19.1. Forografien und Zeichnung für das Sprengel Museum
(Drucks. Nr. 1286/2011 mit 2 Anlagen)

19.2. Außenplastik "Symphony in Red"

19.3. KunstFestSpiele Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1375/2011)

20. Anträge aus dem Planspiel "Pimp yourTown 2010"

20.1. der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE.

20.1.1. zu Trinkwasserspendern an Schulen (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0668/2011)

20.1.2. zur Bestandsaufnahme zum Schwimmunterricht (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0669/2011)

20.1.3. zu einer interaktiven Karte der vorhandenen Skater-Flächen in der Stadt (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0670/2011)

20.1.4. zum Zugang zu Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0671/2011)

20.1.5. zu einem Abfallbehälter-Designwettbewerb (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0672/2011)

20.1.6. zur Verkehrslage an der Ernst-August-Galerie
(Drucks. Nr. 0691/2011)

20.1.7. zu "Hannover wird behindertenfreundlicher"
(Drucks. Nr. 0692/2011)

20.2. der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

20.2.1. zu Radwegen und Fahrradabstellanlagen im hannoverschen Stadtgebiet (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0673/2011)

20.2.2. zu Vorstellungen von SchülerInnen zum Autofreien Sonntag (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0674/2011)

20.3. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE.
zu mehr Integrierten Gesamtschulen in Hannover (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0675/2011)

21. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Stilllegung von Alt-AKWs, Rücknahme der Laufzeitverlängerung und schnellstmöglicher Ausstieg aus der Atomenergie"
(Drucks. Nr. 0646/2011)

21.1. Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0646/2011 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Stilllegung von Alt-AKWs, Rücknahme der Laufzeitverlängerung und schnellstmöglicher Ausstieg aus der Atomenergie)
(Drucks. Nr. 0742/2011 N1)

22. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Internetnutzung für Senioren
(Drucks. Nr. 0745/2011)

23. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu
Oberschulen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0790/2011)

24. A N T R Ä G E

24.1. der CDU-Fraktion zur Angabe in Drucksachen von
Auswirkungen auf die CO²-Bilanz
(Drucks. Nr. 1032/2011)

24.2. der Fraktion DIE LINKE.

24.2.1. zu einer Resolution: "Verantwortung tragen - für die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten"
(Drucks. Nr. 1102/2011)

24.2.2. zu Ehrenzeichen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1103/2011)

24.2.3. zur Kooperation von Real-, Haupt- und Berufsschulen
(Drucks. Nr. 1195/2011)

24.3. der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer
(Drucks. Nr. 1340/2011)

24.4. der CDU-Fraktion

24.4.1. zur Frauenförderung in Betrieben mit städtischer Beteiligung
(Drucks. Nr. 1350/2011)

24.4.2. zu einer Resolution: Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1351/2011)

24.5. Die Fraktion DIE LINKE.

24.5.1. zur Beendigung der Patenschaft mit der 1. Panzerdivision und zur Beendigung der Unterstützung des Sommerbiwaks
(Drucks. Nr. 1361/2011)

24.5.2. zur Frauenförderung in Betrieben mit städtischer Beteiligung
(Drucks. Nr. 1363/2011)

24.5.3. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Hochwasserschutzmaßnahme an der Ihme
(Drucks. Nr. 1427/2011)

25. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in den Vorgang Entwicklung
eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrssituation in Bothfeld und
angrenzenden Bereichen
(Drucks. Nr. 1349/2011)

26. Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Situation der Kinderbetreuung in Hannover"
(Drucks. Nr. 1348/2011)

27. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

27.1. Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Bemerode
(Drucks. Nr. 0723/2011 mit 2 Anlagen)

27.2. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0918/2011 mit 6 Anlagen)

27.3. Erbbaurechtsvertrag
(Drucks. Nr. 1014/2011 mit 3 Anlagen)

27.4. Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1110/2011 mit 2 Anlagen)

28. Antrag zur Ausschreibung eines Mietvertrages für den Fachbereich Recht und Ordnung und den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme
(Drucks. Nr. 1233/2011)

29. Antrag zum Vertrag über die Anmietung und den Betrieb
eines Aussiedler- und Flüchtlingswohnheims
(Drucks. Nr. 0920/2011 mit 1 Anlage)

30. Antrag zur Anmietung von Büroflächen in der
Johannssenstr. 10, 30159 Hannover für den Fachbereich Finanzen
(Drucks. Nr. 1163/2011 mit 2 Anlagen)

31. Antrag zu Kosten des Rettungsdienstes
(Drucks. Nr. 1194/2011 mit 3 Anlagen)

32. Antrag zur Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1081/2011)

33. Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld
(Drucks. Nr. 1046/2011 mit 1 Anlage)


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte, die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass TOP 19.2. – Antrag über die Entscheidung einer Zuwendung in Form der Außenplastik „Symphony in Red! (Drucks. Nr. 0668/2011) – von der Tagesordnung abgesetzt worden sei, da sich dieser noch im Abstimmungsverfahren befände.

Weiter führte Ratsvorsitzender Strauch (SPD) aus, dass unter TOP 26. auf Antrag der CDU-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema "Situation der Kinderbetreuung in Hannover" mit der Drucks. Nr. 1348/2011 durchgeführt werde. Die Aktuelle Stunde werde im öffentlichen Teil der Ratsversammlung erfolgen. Die Sitzung werde dem entsprechend nach der Geschäftsordnung des Rates gegen 17:00 Uhr für 45 Minuten unterbrochen. Der Oberbürgermeister habe den Fraktionen, der Gruppe und den Einzelvertretern mit Schreiben vom 14. Juni 2011 den Verfahrensablauf mitgeteilt.

TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur
Hochwasserschutzmaßnahme an der Ihme

(Drucks. Nr. 1427/2011)

Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass die Dringlichkeit ihre Begründung darin fände, dass der Termin der Planfeststellung bereits in den Ratsferien erfolgen solle. Dadurch würde die Möglichkeit eines Einspruchs und der daraus resultierenden Unterbrechung des Verfahrens unterbunden. Zudem müssten die Bäume und Grünanlagen in der Brutzeit besonders geschützt werden. Ferner sei zu kritisieren, dass die Verwaltung im vorauseilenden Gehorsam, entgegen der Verwaltungsrichtlinien und ohne Beteiligung des Rates, eine Fällgenehmigung erteilt habe.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass der Planfeststellungsbeschluss für die zweite Jahreshälfte erwartet werde. Dann würden die Ausschreibung und das Vergabeverfahren erfolgen, sodass mit einem Arbeitsbeginn in der Brutzeit nicht zu rechnen sei.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.
Einstimmig wurde der Dringlichkeit (mehr als 44 Stimmen) zugestimmt.
Der Antrag wird unter TOP 24.5.3. behandelt.
Der Rat beschloss, TOP 28 bis TOP 32 der Tagesordnung im nicht öffentlichen
Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

Tagesordnung:

TOP 1.
A N F R A G E N

TOP 1.1.
der CDU-Fraktion

TOP 1.1.1.
zu Bestandsdaten- und Zustandsdatenerfassung von Verkehrsanlagen im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 1029/2011)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hellmann (CDU) aus
Drucks. Nr. 1029/ 2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Die 2005 eingeführte Software ist eine Straßendatenbank, die für verschiedene Aufgaben im Fachbereich Tiefbau genutzt wird. Neben Koordinierungsaufgaben wird die Datenbank unter anderem für die Inventarisierung der Verkehrszeichen und die Straßenunterhaltung genutzt. Die Einführung und Anwendung der Straßendatenbank ist ein fortlaufender Prozess. Für den Bereich der Straßenunterhaltung mussten zur Datenerfassung sämtliche Straßen, ca. 1.300 km, mit ihren Nebenanlagen befahren werden. Die Befahrung wurde über 12 Monate mit drei Fahrzeugen durch ein externes Unternehmen durchgeführt. Dabei wurden neben den Straßenabmessungen u.a. auch die Schadensbilder mit aufgenommen. Das Ergebnis der Straßenbefahrung dient nach der Prüfung der Daten der Ermittlung des Infrastrukturvermögens sowie als Grundlage für die Arbeit der Straßenunterhaltung. Die Datenerfassung und –prüfung für die Straßenunterhaltung wurde im Oktober 2010 abgeschlossen.

Frage 1:
Stehen in diesem Zusammenhang Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis? Wenn ja, in welcher Höhe sind Kosten angefallen und welche Vorteile haben sich nach der Einführung der Software ergeben, wenn nein, wie rechtfertigt die Verwaltung den Einsatz dieser Software?

Die Kosten für die Anschaffung der Software betrugen einschließlich der erforderlichen Schulungen 175.000 €. Die Straßenzustandserfassung hat Kosten in Höhe von 540.000 € verursacht. Der Einsatz einer Straßendatenbank ist die Grundlage für die weitere zukünftige effektive Arbeit des Fachbereichs Tiefbau. Im Rahmen der Einführung einer Straßendatenbank konnten mit der Datenerfassung gleichzeitig Fragen zur Ermittlung des Infrastrukturvermögens bearbeitet werden.
Aus Sicht der Verwaltung stehen daher die Kosten und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis.

Frage 2:
Wie wird sichergestellt, dass die Daten regelmäßig aktualisiert werden, wie und mit welchem Kostenaufwand erfolgt die Erhebung der Daten?

Durch die Arbeit mit der Straßendatenbank in den Straßenerhaltungsbezirken werden zukünftig die neu festgestellten Schäden in die Datenbank eingespielt und die Datenlage damit aktualisiert. Bereits erfasste Schadensbilder werden von der Datenbank auf der Grundlage von Schadensentwicklungsmodellen selbständig fortgeschrieben. Weiterhin wurden mit der Ausschreibung der Datenerhebung gleichzeitig jährliche Nacherfassungen von grunderneuerten oder neu gebauten Straßen bis einschließlich 2013 beauftragt. Die jährlichen Kosten für die Nacherfassungen sind mit 20.000 € kalkuliert.
In größeren Zeiträumen wird trotz der kontinuierlichen Fortschreibung der Daten eine vollständige Neuerfassung des Datenbestandes erforderlich werden.

Frage 3:
Inwieweit sind die Erfassungsergebnisse der Software hilfreich, um Straßen im Stadtgebiet in Ordnung zu halten bzw. um bei der städtebaulichen Planung zu helfen, bzw. kann gewissermaßen „auf Knopfdruck“ konkreter Sanierungs-, Reparaturbedarf zielgenau festgestellt werden?

Die Straßendatenbank wird, wie eingangs beschrieben, für unterschiedliche Aufgaben des Fachbereichs Tiefbau genutzt. Im Bereich der Straßenerhaltung kann mit der Straßendatenbank der erforderliche Instandsetzungsbedarf im Sinne von größeren Reparaturarbeiten oder Grunderneuerungen festgestellt werden.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass in Anwendung dieser Datenbank ablesbar sei, wenn Straßen einen Reparaturbedarf aufweisen würden und fragte, ob die ausgewiesenen Straßen komplett oder aus Kostengründen nur die am stärksten beschädigten Straßen in Stand gesetzt würden.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Datenbank im Wesentlichen wie eine Wiedervorlage arbeite. Anhand der Daten über das Alter und den Updates in Form der Straßenzustandsberichte werde angezeigt, welche Straßen saniert werden müssten. Weiter führte Stadtbaurat Bodemann aus, dass der Straßenunterhalt insgesamt mit anderen Investitionsmaßnahmen der Stadt im Konflikt stünde. Die Bauverwaltung würde gern davon ausgehen können, dass die angezeigten Straßen im laufenden Haushalt saniert würden. Es würden natürlich in Priorität zuerst die Straßen saniert, die am stärksten beschädigt seien, wenn konkurrierende Maßnahmen vorgezogen werden müssten. Dies gelte im Besonderen zu Zeiten einer prekären Haushaltslage. Zudem werde beispielsweise in Bezug auf Winterschäden in erster Linie auf die Verkehrssicherheit geachtet. Ferner werde die Datenbank als Instrument zur Unterstützung der Haushaltsplanberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung eingesetzt.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob sich die Kosten für die Software erst rentierten, wenn die ausgewiesenen Straßen frühzeitig saniert würden, um Folgekosten zu vermeiden.

Stadtbaurat Bodemann erläuterte, dass die Software in der zuvor beschriebenen Verwendung unter Berücksichtigung der Gesamtbetrachtung zu Einsparsituationen führen könne. Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass die Software bei angespannter Haushaltslage mit anderen Projekten in Konkurrenz stünde.

TOP 1.1.2.
zum Umgang der Stadtwerke Hannover AG mit Kunden
(Drucks. Nr. 1030/2011)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1030/2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung, die über die VVG mbH Anteile an der Stadtwerke Hannover AG hält und Mitglieder im Aufsichtsrat stellt, das Verhalten der Stadtwerke Hannover AG in diesem Fall, besonders im Hinblick auf den gerade aufgelegten enercity Härtefonds e.V. und die soziale Verantwortung, welche die Stadtwerke Hannover AG dem gesellschaftlichen Umfeld gegenüber hat?

Die Stadtwerke Hannover AG versorgt in der Landeshauptstadt Hannover mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Die Märkte für Strom und Gas sind heute vollständig liberalisiert. Im Bereich der Wasserversorgung hat sich der Gesetzgeber aber bewusst gegen eine Öffnung der Märkte entschieden.

Als Gegenleistung für gelieferte Energie und Wasser haben die Kunden der Stadtwerke Hannover AG die vertragliche Pflicht, diese Lieferungen zu vergüten. Es ist nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung aller Kunden geboten, dass die Stadtwerke Hannover AG ausbleibende Zahlungen ihrer Kunden mit den ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln einzieht. Hierbei ist die Sperrung des Wasseranschlusses die gesetzlich vorgesehene ultima ratio, wenn andere Möglichkeiten des Forderungseinzugs erfolglos geblieben sind (vgl. § 33 Abs. 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV).

Die Stadtwerke Hannover AG hat in einem Fall in Hannover-Döhren nach erfolglosem Mahnverfahren die Wasserversorgung einer Kundin gesperrt. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung hat die Stadtwerke Hannover AG der Kundin angeboten, die Sperrung der Trinkwasserversorgung gegen Zahlung der Forderung unter Vorbehalt aufzuheben. Dieses Angebot hat die Kundin jedoch nicht angenommen. Einen Antrag der Kundin auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur unverzüglichen Aufhebung der Sperrung hat das Amtsgericht Hannover abgelehnt. Insoweit ist der Rechtsstreit nunmehr vor dem Landgericht Hannover rechtshängig.

Wie die Auflage des enercity Härtefonds e.V. verdeutlicht, nimmt die Stadtwerke Hannover AG ihre Verantwortung als Corporate Citizen gegenüber der Stadt Hannover und ihren Bewohnern wahr. Damit ist die Stadtwerke Hannover AG Vorreiter für andere Versorgungsunternehmen in ganz Deutschland.

Frage 2:
Wie beurteilt die Feuerwehr das Sperren eines Wasseranschlusses in einem solchen Objekt, da schon „Kleinstbrände“ nicht mehr selbst gelöscht werden können?

Der Feuerwehr Hannover liegen keine Auswertungen vor, dass Brandschäden verringert werden, weil Entstehungsbrände mit Wasser aus dem Hauswasseranschluss gelöscht worden sind. Die Möglichkeiten einer wirkungsvollen Brandbekämpfung mit Wasser aus dem Hausanschluss haben nach Bewertung der Feuerwehr nur eine untergeordnete Bedeutung. Als Selbsthilfeeinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden werden aus Sicht der Feuerwehr daher standardisierte Feuerlöscher empfohlen.
Frage 3:
Plant die Stadt Hannover in Absprache mit der Stadtwerke Hannover AG – ähnlich wie bei der Entwicklung des enercity Härtefonds e.V. – Richtlinien zu erarbeiten, wie man künftig mit solchen Problemfällen umgeht? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, warum werden keine Gespräche diesbezüglich geführt?

Der enercity Härtefonds e.V. strebt die Unterstützung wirtschaftlich in Not geratener Energie- und Wasserkunden an. Der hierfür erarbeitete Kriterienkatalog und das abgestimmte Verfahren zwischen der Stadtwerke Hannover AG und den Sozialverwaltungen gelten demnach auch für in Not geratene Wasserkunden. Wir verweisen hierzu auf die Drucksache 0762/2011, die sich zurzeit im Gremienverfahren der Landeshauptstadt Hannover befindet. Weitere Pläne oder Gespräche sind daher nicht notwendig.

Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Meinung sei, dass die Stadtwerke Hannover AG in diesem Fall ihrer sozialen Verantwortung nicht nachkäme und ob man ebenso der Meinung sei, dass Wärme, Nahrung und Wasser zu den Grundbedürfnissen zählten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann stimmte zu, das Wasser zu den Grundbedürfnissen zähle. Deshalb sei die Wasserversorgung in Hannover auch nicht privatisiert worden. Weiter erklärte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, dass die Stadtwerke ihrer sozialen Verantwortung in Hannover nachkämen. Dies zeige sich z.B. in der Aufstellung des in Deutschland einmaligen Härtefonds e.V. Allerdings sei Enercity eine Aktiengesellschaft und müsse auch wirtschaftlich handeln.

Ratsherr Nikoleit erläuterte, dass private Vermieter nicht die Möglichkeit hätten, ihren Mietern Wasser, Strom oder Gas abzuschalten, wenn diese ihre Mietnebenkosten nicht bezahlen würden und fragte, wo denn da die Verhältnismäßigkeit zu finden sei, wenn ein großes Unternehmen zur Sperrung der Versorgung berechtigt sei und ein privater Vermieter, der einen viel geringeren finanziellen Spielraum zur Verfügung habe, dies nicht dürfe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass man ein Energieunternehmen nicht mit einem Vermieter von Wohnraum vergleichen könne. Ferner stünden den Vermietern alle Rechtsmittel bis hin zur Räumungsklage offen.

Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, ob die Verwaltung nachempfinden könne, was es für einen Mieter bedeute, wenn die Wasserversorgung eingestellt würde und ob die Verwaltung mit ihm die Ansicht teile, dass die Stadtwerke in diesem Fall nur zeigen wollten, wer der Stärkere sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erinnerte an die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge bei einer Aktiengesellschaft und erläuterte, dass das Forderungsmanagement der Stadtwerke Hannover vergleichsweise human vorgehe. Bei privat geführten Unternehmen würde sehr viel konsequenter gehandelt. Ferner hätten die Stadtwerke Hannover AG zusammen mit der Landeshauptstadt den Härtefonds e.V. gegründet, um Fälle wie den vorliegenden möglichst schnell zu klären.

Ratsherr Müller (SPD) fragte, ob die Verwaltung der Ansicht sei, dass der vorliegende Fall einer Einzelperson, der zudem noch rechtsanhängig sei, in einer Ratsversammlung behandelt werden sollte.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass derartige Einzelfälle schon häufiger in einer Ratsversammlung behandelt worden seien. Weiter erklärte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, dass nach seiner persönlichen Ansicht diese weder zu einem Vorteil für den Betroffenen werden könnten noch zu irgendeinem anderen Ziel führen würden.

TOP 1.1.3.
zur Bürgerbeteiligung
(Drucks. Nr. 1031/2011)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Scholz (CDU) aus
Drucks. Nr. 1031/2011 im Sinne der Ausarbeitung.
Vorwort der Verwaltung:
In der Landeshauptstadt Hannover gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung, die zum Teil deutlich über die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgesehenen Möglichkeiten hinausgehen. Erinnert sei an die seit langem alle 3 Jahre durchgeführte große Repräsentativbefragung, die noch in diesem Jahr ein weiteres Mal durchgeführt werden soll. Ebenfalls noch in diesem Jahr ist eine Befragung der Eltern von Grundschulkindern dazu vorgesehen, auf welche weiterführende Schulen sie ihre Kinder anmelden wollen. Ein besonders spektakuläres Beispiel ist die Befragung der Bevölkerung zur Durchführung der Expo 2000 im Jahr 1992 gewesen. Hannover gilt zu Recht als eine Stadt, die über eine besonders lange und vielfältige Tradition der Bürgerbeteiligung verfügt.
In der Bundesrepublik Deutschland ist im vergangenen Jahr eine intensive öffentliche Diskussion über die weiteren Perspektiven der Bürgerbeteiligung geführt worden, vor allem auch unter Hinweis auf das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21. In diesem Zusammenhang habe ich auch den Vorschlag gemacht, die Möglichkeiten der elektronischen Medien verstärkt zu nutzen und die Einrichtung eines sogenannten Bürgerpanels zu prüfen. Dabei handelt es sich um die Schaffung einer nach statistischen Maßstäben repräsentativen Gruppe von Einwohnerinnen und Einwohnern, die zu aktuellen kommunalpolitischen Themen befragt werden können. Sofern sich der Grundgedanke als realisierbar erweist, bestände die Möglichkeit, zuverlässig und schnell zu aktuellen Themen ein belastbares Stimmungsbild der Bevölkerung zu erhalten.
In dieser Weise ist derzeit ein vergleichbares Vorhaben in einer anderen deutschen Kommune nicht bekannt. Deswegen befindet sich die Stadtverwaltung derzeit in einer intensiven Prüfung, über die in der Klausurtagung des Organisations- und Personalausschusses am 16. Juni 2011 ausführlich berichtet worden ist.

Frage 1:
Warum soll nach bisher bekannten Ankündigungen lediglich ein gegenüber allen wahlberechtigten Bürgern eingeschränkter „repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung“ befragt werden?

Die Problematik offener Online-Befragungen besteht darin, dass die Ergebnisse stark von der jeweiligen Beteiligung abhängig sind und deswegen auch – insbesondere bei umstrittenen Vorhaben – einer Mobilisierung durch einzelne Interessengruppen zugänglich sind. Ein Beispiel dafür sind Ergebnisse im Rahmen sogenannter Bürgerhaushalte, wo zum Beispiel die Sanierung einer einzelnen Schultoilette als hervorgehobenes Investitionsvorhaben einer Stadt gefordert worden ist.

Frage 2:
Warum nutzt die Verwaltung nicht schon jetzt die ihr zustehende Befragungsmöglichkeit nach NGO bzw. warum blockiert sie aktiv entsprechende Vorhaben?

Die Niedersächsische Gemeindeordnung sieht im § 22 d eine Bürgerbefragung vor, über deren Durchführung der Rat beschließt. In Hannover ist dieses Verfahren im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung 1992 bei der Befragung zur Expo 2000 durchgeführt worden. Die Notwendigkeit für ein so aufwändiges Verfahren hat sich weder für die Stadtverwaltung noch für die Ratspolitik seitdem noch einmal ergeben. Es ist anzunehmen, dass sich die Frage auf eine Anfrage aus dem Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken bezieht. Darin sollte die Bemalung einer Wand abgefragt werden. Das ist ein Thema, bei der man nicht die ganze Stadtbevölkerung befragen brauche.

Frage 3:
Wer entscheidet über Befragungsanlässe, über die Art der Auswertung und Darstellung sowie über die Bindungswirkung der Ergebnisse?

Wie bereits dargestellt, befindet sich die Stadtverwaltung derzeit in einem umfassenden Prüfungsprozess, über den ausführlich berichtet werden wird, sobald diskussionsfähige Ergebnisse vorliegen.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) fragte, warum die Verwaltung nicht in Betracht ziehe, das geplante Bürger-Panel verbindlich für Rat und Verwaltung einzurichten.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass man damit ein Grundsatzthema der Bürgerbeteiligung berühre - den Unterschied zwischen repräsentativer und direkter Demokratie. Weiter erläuterte Oberbürgermeister Weil, dass er angesichts von fast 60 Jahren erfolgreicher Geschichte in Deutschland ein Befürworter der repräsentativen Demokratie sei. Die repräsentative Demokratie sollte grundsätzlich bemüht sein, sich Bürgerbeteiligungen zu öffnen. Die Befragung seinerzeit zur EXPO habe man als einen derart tiefgreifenden Einschnitt in die Stadtentwicklung bewertet, dass man im Rat beschlossen hab, dazu eine umfassende Bürgerbefragung vorzunehmen. Ferner sei jedoch auch zu befürchten, dass eine dauerhafte Belebung ausbleiben würde, wenn jede erdenkliche Geringfügigkeit dem Bürger zur Befragung vorgelegt werden würde. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass man versuchen sollte, einen geeigneten Mittelweg zu finden. Unter dem Stichwort kooperative Demokratie werde immer häufiger versucht mit Betroffenen im Vorfeld von Entscheidungen in konstruktive Gespräche zu gelangen, um eine größer werdende Distanz zwischen Regierenden und Regierten zu verringern und einer Politikverdrossenheit, besonders auf kommunaler Ebene entgegen zu wirken. In diesem Zusammenhang könnte die Einrichtung eines Bürgerpanels das richtige Instrument seien. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass es äußerst schwierig sein werde, das richtige Patentrezept zu finden. Man sei gut beraten, wenn man eine relativ breite Palette an Möglichkeiten anbiete, um dann auf dieser Grundlage zu versuchen, beispielsweise im Vorfeld von Ratsentscheidungen, so gut wie möglich Bürgerentscheidungen durchzuführen.

Ratsherr Scholz (CDU) fragte, ob abzusehen sei, wann die Verwaltung den Diskussionsprozess intern abgeschlossen habe und wann den Ratsgremien in etwa der Vorschlag zu einem Bürgerpanel mit seinen Modalitäten zur Beratung vorgelegt werden könnte.

Oberbürgermeister Weil erläuterte, dass die Vorbereitung mit größter Sorgfalt durchgeführt werden müsse, da es sich um ein Pilot-Projekt handele. Man habe Datenschutz rechtliche Belange zu prüfen und politische Fragen zu erörtern. Die Verwaltung hoffe, dass den Ratsgremien noch in diesem Jahr ein Vorschlag zur Beratung vorgelegt werden könne.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, welche Themen sich nach Ansicht der Verwaltung fürs neue Instrument eignen könnten.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass man gut beraten sei, wenn man diejenigen Sachverhalte, die durch rechtliche Rahmenbedingungen gebunden seien, diesem Thema nicht zuführe. Es müsse sich vielmehr um Themen handeln, bei denen man im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eine Wahlmöglichkeit habe. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass man die gesamte Bandbreite von der Verkehrspolitik bis zur Baupolitik einbeziehen könnte. Der Umfang der großen Repräsentativumfrage, die alle drei Jahre von Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt abgefragt werde, könne eine ungefähre Vorstellung darüber vermitteln, wie vielfältig das Spektrum sein könnte. Zudem erklärte Oberbürgermeister Weil, dass man in diesem Zusammenhang ein Ziel nie aus den Augen verlieren dürfe. Es sei darauf zu achten, dass immer echte Erkenntnisse gewonnen würden und man nicht der Versuchung einer Instrumentalisierung – für wen auch immer – erliegen dürfe.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob geplant sei, die Befragung vor ihrer Durchführung von der Verwaltung den Ratsgremien zur Beratung vorzulegen, um zu verhindern, dass durch Suggestivfragen das Ergebnis in die gewünschte Richtung gelenkt werde.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass ein solches Instrument nur sinnvoll sei, wenn dieses in seiner Authentizität erhalten bliebe. Deshalb müsse verhindert werden, dass eine Befragung in eine bestimmte Richtung gelenkt werde. Dazu müsse man sich auf ein Verfahren einigen, das von allen Beteiligten als fair empfunden würde.

Ratsherr Böning erläuterte, dass sehr viel mehr jüngere als ältere Menschen das Internet nutzten und fragte, ob aufgrund dieser Tatsache eine repräsentative Befragung überhaupt möglich sei.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass diese Problematik nur bei einer offenen Online-Befragung zum Tragen käme. Damit die Gefahr einer Verzerrung ausgeschlossen würde, präferiere Oberbürgermeister Weil die Einrichtung eines Panels. Die Einrichtung einer Gruppe sei statistisch repräsentativ belastbar und in diesem Panel würden auch insbesondere ältere Menschen beteiligt. Diese würden mehr als ¼ der Stadtgesellschaft ausmachen und dies müsse in derartigen Ergebnissen auch zum Ausdruck kommen.

Ratsherr List (DIE LINKE.) fragte, ob der Oberbürgermeister aufgrund seiner Ausführungen nun doch ein Befürworter der direkten Demokratie sei.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass ein politisches System gut beraten sei, wenn dies Entscheidungswege für den Normalfall habe, die bemüht seien nicht auf eigene Interessen abzuzielen. Das sei mit der repräsentativen Demokratie in Deutschland und auch der kommunalen Demokratie sehr gut gelungen. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass man sich nicht nur auf das Vergangene besinnen sollte, sondern auch den Blick nach Vorne richten müsse. Es sei jedoch in Bezug auf das Thema Distanz nicht ratsam, in ein anderes Extrem – direkte Demokratie - zu verfallen. Eine Öffnung zur indirekten Demokratie sei als überaus vernünftig anzusehen. Es müsse dabei jedoch grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass die letzte Entscheidung beim Rat der Stadt läge. Die Verwaltung interessiere, was die Menschen in Hannover vor einer Behandlung im Rat zu bestimmten Themen zu sagen hätten. In diesem Ablauf eines politischen Prozesses könnten diese Ergebnisse ein Argument sein. Es müsse allerdings auch nicht das entscheidende Argument sein. Oberbürgermeister Weil habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass man aus eigener Überzeugung heraus auch eine Position vertreten sollte, die nicht immer und überall eine Mehrheit fände, aber bei der man akzeptiert habe, dass es dafür offensichtlich tragfähige Argumente gegeben habe. Es wäre allen neuen Ratsmitgliedern zu empfehlen, selbstbewusst, selbstkritisch und offen zu seien.

TOP 1.2.
der Fraktion DIE LINKE. zu Schulverweigerern
(Drucks. Nr. 1040/2011)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1040/2011 im Sinne der Ausarbeitung.


Vorwort der Verwaltung:
Kinder und Jugendliche unterliegen der Schulpflicht. Kommt es zu Schulpflichtverletzungen, haben zunächst pädagogische Maßnahmen Vorrang, um positiv auf die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern einzuwirken. Sollten diese Mittel ausgeschöpft sein und außerschulische Hilfen sich als wirkungslos erwiesen haben, machen Schulen von der Möglichkeit Gebrauch, die Schulpflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

Frage 1:
Wie hoch ist die Anzahl der Schulverweigerer im Stadtgebiet und wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Anzeigen und Bußgeldentscheidungen bei Schulpflichtverletzungen von 2006 bis 2010.

Jahr
Eingegangene Anzeigen
Bußgeldentscheidungen
2006
1287
863
2007
1447
920
2008
1408
888
2009
1545
1015
2010
1525
937
Quelle: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht und Ordnung

Frage 2:
Wie viele Plätze werden für die Betreuung von Schulverweigerern vorgehalten?

Spezielle Plätze für diesen Personenkreis werden nicht vorgehalten. Die pädagogischen Maßnahmen haben zum Ziel, die Schulverweigerer einer ordnungsgemäßen Beschulung zuzuführen und sie in das Schulleben und den Unterricht der Regelschule wieder aufzunehmen.

Frage 3:
Welche weiteren Maßnahmen werden neben der Verhängung von Bußgeldern (OWi) bei Schulverweigerern bzw. ihren Erziehungsberechtigten veranlasst?

Als letztes Mittel können die Kinder und Jugendlichen der Schule zwangsweise zugeführt werden. Dieses Verfahren erzwingt praktisch die körperliche Anwesenheit, eine aktive Beteiligung am Unterrichtsgeschehen kann damit nicht erzwungen werden. Wie bereits eingangs ausgeführt, stehen die pädagogischen Maßnahmen im Mittelpunkt. Dazu kann unter Umständen auch ein Klassen- oder Schulwechsel sinnvoll sein. Für die Schulleitungen und Lehrkräfte ist es Ziel, mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen, die Gründe zu erfahren und aktiv mit den Kindern und Jugendlichen als auch mit den Eltern die Wiedereingliederung zu gestalten.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, ob die Verwaltung Zahlen zu einem möglichen Migrationshintergrund der Schulverweigerer und zu der Höhe der verhängten Bußgelder nennen könne. Zudem fragte Ratsfrau Seitz, ob die Landeshauptstadt Hannover bereits Projekte aufgenommen habe oder ob es Überlegungen aus der Verwaltung gäbe, Programme und Maßnahmen aufzunehmen, um die Zahl der Schulverweigerer zu verringern.

Stadträtin Drevermann führte aus, dass die statistischen Daten vom Fachbereich Recht und Ordnung erhoben würden. Es sei nicht möglich, anhand dieser Daten den sozialen Hintergrund zu differenzieren. Weiter erläuterte Stadträtin Drevermann, dass die Verwaltung mit den verschiedensten Maßnahmen zur Ganztagsschule auf dem richtigen Wege sei, um die Kinder und Jugendlichen bei ihren Problemen zu unterstützen. An den Hauptschulen bestünde zudem die Möglichkeit, einen Sozialarbeiter zur Betreuung des betroffenen Personenkreises anzustellen. Darüber hinaus beginne man gute Fortschritte mit dem Bereich „Übergangsmanagement Schule und Beruf“ ab der 7. Klasse zu machen. Darin würden den Schülern die Zusammenhänge zwischen Schulbildung / Schulabschluss und den daraus resultierenden beruflichen Chancen vermittelt. Diese Erkenntnisse könnten einen großen Motivationsschub bei den Jugendlichen auslösen.

Stadtrat Walter erläuterte, dass er die Ausführungen seiner Vorrednerin aus Sicht des Sozialdezernats ergänzen wolle, da bei Schulverweigerung in der Regel der kommunale Sozialdienst eingeschaltet würde, um ein generelles Erziehungsversagen zu prüfen. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass der gesamte erziehungsrechtliche Maßnahmenkatalog zur Abhilfe genutzt werden könne, wenn dies der Fall sei. Zudem seien speziell ausgerichtete Projekte zur Schulverweigerung, wie z.B. das Expertenforum „Glashütte“ im Stadtteil Hainholz, eingerichtet worden. Ferner gäbe es viele weitere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die sich mit Schulverweigerungen beschäftigten. Diese seien ebenso bemüht, das dahinter stehende generelle Erziehungsproblem in der Familie zu lösen.

Ratsherr Böning bat darum, dass die Verwaltung erläutern möge, warum keine detaillierten Zahlen zu diesem Thema verfügbar seien und fragte, ob eine Aufsplittung des Zahlenmaterials zu den Schulverweigerern insgesamt in Haupt-, Realschulen und Gymnasien vorhanden sei.

Stadträtin Drevermann erläuterte, dass Schulen Probleme in der Entwicklung von Schülerinnen und Schülern nicht nur als Aufgabe für Statistiken sähen. Diese seien vornehmlich dazu angehalten, mit pädagogischen Maßnahmen zu reagieren. Dies sei in unterschiedlicher Dichte und Intensität erforderlich. Es würden nur die Fälle statistisch erfasst, die zu den bereits skizzierten Verfahren führten. Weiter erläuterte Stadträtin Drevermann, dass die interne Statistik den Schulen obliege und in Teilen der Verwaltung nicht zugänglich sei.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass im Rahmen der Jugendpolitik in diversen Veranstaltungen auf Projekte zur Verringerung von Schulverweigerungen in Zusammenarbeit vom kommunalen Sozialdienst, Schulen und Polizei hingewiesen worden seien und fragte, warum die Kulturdezernentin in ihren Ausführungen nicht auf diese Maßnahmen eingegangen sei.

Stadtrat Walter antwortete, dass der Sinn seines vorangegangenen Wortbeitrages genau dem entsprochen habe, was Ratsfrau Wagemann korrekter Weise ausgeführt hätte.

Ratsherr Scholz (CDU) fragte, ob die Verwaltung zu der genannten absoluten Zahl einen Prozentwert im Verhältnis zu der Gesamtschülerzahl in Hannover liefern könne, ob es Vergleichswerte aus anderen Kommunen zu Schulverweigerern gäbe und ob die Verwaltung Werte zu den einzelnen Stadtbezirken der Landeshauptstadt vorlegen könne.

Stadträtin Drevermann erklärte, dass der Verwaltung eine statistische Erhebung nach sozialen Räumen nicht vorliege.

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte, dass im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema Schulverweigerung verschiedene Projekte und auch sehr viel aussagekräftigeres Zahlenmaterial präsentiert worden sei und fragte, ob die Verwaltung im Vorfeld der Ratsanfrage nicht auch detaillierteres Zahlenmaterial von den einzelnen Schulen hätte abfragen können.

Stadträtin Drevermann sagte, dass in Hannover in jedem Jahr ca. 47.000 Kinder und Jugendliche die Schulen besuchten. Im Bereich der schulischen Beobachtung nähme man die Themen zur Schulverweigerung sehr ernst. Weiter führte Stadträtin Drevermann aus, dass die Schulverwaltung unter Anwendung pädagogischer Maßnahmen immer bemüht sei, Schulverweigerungen zu verringern. Die Stadtverwaltung stünde mit den Schulen in Kontakt und habe aktuell abgefragt, ob die pädagogischen Maßnahmen ausreichten oder strengere Verfahrensweisen einzuleiten seien. Da die Schulverweigerung die verschiedensten Gründe haben könnte, versuchten die Lehrer zunächst einmal gemeinsam mit den Schülern und deren Eltern eine Lösung zu finden. Am Ende einer jeden erfolglosen Intervention stünden dann die 1.000 bis 1.500 Anzeigen im Jahr.

Ratsherr Lorenz (CDU) erläuterte, dass die Lehrer und auch die Schüler selbst anhand von sorgfältig geführten Listen jederzeit nachvollziehen könnten, wann und wie viele Fehlzeiten aufgetreten seien. Den Schülern seien ebenso die pädagogischen Maßnahmen, die auch Thema bei den Konferenzen wären, bekannt und fragte, ob die Verwaltung tatsächlich nur in der Lage sei, Zahlen zu liefern, die auf Statistiken von Anzeigen beruhten.

Stadträtin Drevermann sagte, dass die Verwaltung sich mit der Landesschulbehörde und den Schulen in Verbindung setzen werde, um mit einem angemessenen Aufwand differenziertere Zahlen zu erhalten. Weiter erläuterte Stadträtin Drevermann, dass es besonders wichtig sei, vermittelt zu haben, dass es gute pädagogische Ansätze gäbe und die Schulen auf vielfältige Weise unterstützt würden. Die zentrale Aufgabe sei es, zu ermitteln, aus welchen Gründen es zu den Schulverweigerungen käme.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, ob es möglich wäre, aus den Projekten heraus Zahlenmaterial wie z.B. zum Alter, die Schulform und den Migrationshintergrund zu erhalten.

Stadtrat Walter erklärte, dass die Ratsmitglieder alle Unterlagen erhalten könnten, die sie benötigten. Außer der Grundsatz der Vertraulichkeit schließe dies aus. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass die Verwaltung mit besonderer Aufmerksamkeit darauf hinweise, dass die Aussagefähigkeit des Zahlenmaterials sehr abhängig von der konkreten Fragestellung sei. Aus Sicht der Verwaltung ergäben sich die ersten Schwierigkeiten bereits bei der Definition eines Schulverweigerers. Die einzelnen Bundesländer setzten völlig unterschiedliche Maßstäbe zu diesem Thema an. Deshalb sei es besonders wichtig, bei der Sichtung des Zahlenmaterials darauf zu achten, welche Form von Schulverweigerung gemeint sei. Abschließend erklärte Stadtrat Walter, dass die Verwaltung natürlich aus allen Projekten, die alle nach einer bestimmten Definition arbeiteten, jede erdenkliche Zahl liefere. Die Verwaltung müsse jedoch deutlich darauf hinweisen, dass sich hinter den Daten sehr differenzierte Sachverhalte verbergen würden.

Ratsherr Scholz (CDU) fragte, ob die Kulturdezernentin bereit wäre, die noch ausstehenden Fragen im nächsten Schulausschuss unter dem Bericht des Dezernenten zu beantworten.

Stadträtin Drevermann bejahte.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Zusammenhänge zwischen den Schulverweigerern, den daraus resultierenden Schulabschlüssen und den zu zahlenden Transferleistungen einer Kommune erkenne.

Stadtrat Walter führte aus, dass man diese Fragen unter den verschiedensten Voraussetzungen mehrfach behandelt habe. Man habe erörtert, wie sinnvoll es unter sozialen, pädagogischen und ökonomischen Gesichtspunkten sei, einer Schulverweigerung möglichst frühzeitig zu begegnen, um spätere Transferleistungen zu verhindern. Dies habe man ebenso auf der Basis konkreter Projekte behandelt und auch dazu seien Unterlagen vorhanden. Weiter erklärte Stadtrat Walter, dass die Frage des Unterrichts und die Einflussnahme auf die pädagogische Qualität keine kommunale, sondern eine Angelegenheit des Landes sei. Für die Überlegung, wie sich das Lehrpersonal verhielt - als Schlüssel für die Frage, ob Kinder am Unterricht teilnähmen oder nicht - oder wie sich kommunale Dienststellen wie das Schulamt oder der kommunale Sozialdienst einschalten sollten, sei nicht die Stadtverwaltung zuständig. Abschließend erläuterte Stadtrat Walter, dass es wichtig und erforderlich sei, dass die kommunalen Dienststellen mit den Schulen, den Ordnungsbehörden und gegebenenfalls in Bezug auf Schulverweigerer, die im öffentlichen Raum aufgegriffen würden, auch mit den Polizeidienststellen zu vernetzen seien. Aus dem kommunalen Sozialdienst heraus könne man berichten, dass dies für Hannover der Fall sei.

TOP 1.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Profilierung
Hannovers als Geocaching-Standort

(Drucks. Nr. 1041/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.4.
der SPD-Fraktion

TOP 1.4.1.
zur Alkoholprävention
(Drucks. Nr. 1326/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.4.2.
zum Erhalt der 1. Panzerdivision
(Drucks. Nr. 1341/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.5.
der CDU-Fraktion

TOP 1.5.1.
zur Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen
(Drucks. Nr. 1343/2011)
Wird schriftlich beantwortet.


TOP 1.5.2.
zur Wasserkraftanlage an der Leine in Döhren
(Drucks. Nr. 1346/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.5.3.
zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
(Drucks. Nr. 1347/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.6.
der Fraktion DIE LINKE. zu "Bundeswehr an Schulen der Stadt Hannover - Rekrutierung im Klassenzimmer"
(Drucks. Nr. 1360/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 1.7.
der SPD-Fraktion zur Integrationspolitik - Bilanz und Perspektiven
(Drucks. Nr. 1362/2011)
Wird schriftlich beantwortet.

TOP 3.
Anträge zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Informations- und Kommunikationssysteme


TOP 3.1.
Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011
(Drucks. Nr. 0980/2011 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Gründung einer gemeinsamen
kommunalen Anstalt „HannIT AöR“ mit weiteren Kommunen nach Maßgabe
der in Anlage beigefügten Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung mit Wirkung zum 1.07.2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0980/2011 mit 2 Anlagen.

TOP 3.2.
HannIT AöR, Vertreter der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1330/2011)
Einstimmig beschloss der Rat die Benennung einer Person als Vertreters
der Landeshauptstadt Hannoverim Verwaltungsrat der Hannoverschen Informationstechnologien AöR (HannIT) nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 1330/2011.

TOP 4.
Antrag zur Gründung und Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG (EKV)
(Drucks. Nr. 0728/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Zustimmung der Mitgliedschaft in der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag eG (EKV) mit der Rechtsform einer eingetragenen kleinen Genossenschaft als Gründungsmitglied mit einem Geschäftsanteil von 500 € nach dem Wortlaut
des Antrages aus Drucks. Nr. 0728/2011 mit 1 Anlage.

TOP 5.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 5.1.
Bebauungsplan Nr. 1719 - Lenbachplatz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0785/2011 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1719 – Lenbachplatz – nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0785/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 5.2.
Bebauungsplan Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1000/2011 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1000/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 5.3.
Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung - Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, Auslagebeschluss
(Drucks. Nr. 1022/2011 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 672, 4. Änderung - Hans-Böckler-Allee / ehem. AOK - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1022/2011 mit 3 Anlagen.

TOP 5.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1309/2011 N1 mit 5 Anlagen)
Mit 37 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1309/2011 N1 mit 5 Anlagen.

TOP 5.5.
Bebauungsplan Nr. 1734 - Westlich Gartenbauschule Ahlem -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1323/2011 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1734 - Westlich Gartenbauschule Ahlem - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1323/2011 mit 3 Anlagen.

TOP 6.
Antrag zum Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede
(Drucks. Nr. 0878/2011 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Engelke (FDP) erläuterte den Änderungsantrag der FDP-Fraktion und führte aus, dass die farbliche Kennzeichnung des Radfahr-Boulevards - besonders im Bereich der Mischverkehrsfläche - zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen werde. Zudem sollte am umgebauten Klagesmarkt die Technologie der Zukunft eingesetzt und die Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtkörpern ausgerüstet werden. Der Modellversuch Lichtpark am Welfenplatz zeige eindeutig die Vorteile der LED-Technik. Weiter führte Ratsherr Engelke aus, dass man auf eine Verringerung der Fahrbahnspuren verzichten sollte, weil geübte Radfahrer im fließenden Verkehr auf den Straßen viel schneller und sicherer durch die Stadt kämen.

Ratsherr Hermann (SPD) erläuterte, dass der Umbau des Klagesmarktes vom Kreisel zur Kreuzung in Hannover schon seit vielen Jahren ein Thema gewesen und auch völlig unumstritten sei. Weiter erklärte Ratsherr Hermann, dass die farbliche Kennzeichnung des Radweges in der Bodenbepflasterung längst diskutiert und in den Antrag mit aufgenommen worden sei. Zudem sei der Modellversuch am Welfenplatz noch nicht abgeschlossen. Man sollte die endgültigen Ergebnisse abwarten und erst dann anhand dieser neuen Projekte diskutieren. Abschließend sagte Ratsherr Hermann, dass die Verringerung der Fahrbahnspuren in diesem Bereich aufgrund des Verkehrsaufkommens nicht ins Gewicht fallen werde.
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass es sehr durchsichtig sei, wenn man den Erhalt von Fahrspuren als Verbesserung für Radfahrer deklarieren wolle. Weiter führte Ratsherr Dette aus, dass der Stadtwerke Hannover AG Leuchtmittel fürs Projekt am Welfenplatz von Industrie und Handel gesponsert worden seien. Die Stadtwerke übernähmen lediglich die Kosten für Verbrauch und Wartung der LED-Lampen. Es sei unverständlich, die Ausstattung von anderen Plätzen mit LED-Lampen zu fordern, wenn bekannt sei, dass die LED-Technologie fürs Beleuchten von Straßen noch nicht wirtschaftlich sei.

Ratsherr Engelke (FDP) unterstellte, dass man in Hannover versuche, den Individualverkehr einzuengen. Man verringere die Fahrspuren und plane breite Fahrrad-Boulevards, um das Ziel, erreichen zu können, 25% der Hannoveraner auf das Fahrrad zu zwingen.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0878/2011 mit 4 Anlagen. In Verbindung mit den zuvor beschlossenen Änderungen aus der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 0878/2011 beschlossen.

TOP 6.1.
Änderungsanträge Nrn. 15-1064/2011, 15-1065/2011 und 15-1066/2011 zum
Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede

(Drucks. Nr. 0878/2011 E1 mit 3 Anlagen)
Mit 36 Stimmen gegen 17 Stimmen beschloss der Rat den Änderungen zum Ausbau des Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 15-1064/2011 (Anlage 1), Nr. 1 und 4 bis 7 zu folgen.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Änderungen zum Ausbau des
Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 15-1064/2011 (Anlage 1), Nr. 2, 3 und 8 nicht zu folgen.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Änderungen zum Ausbau des
Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 15-1065/2011 (Anlage 2), Nr. 7 nicht zu folgen.

Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Änderungen zum Ausbau des
Bereiches Klagesmarktkreisel/Goseriede nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 15-1066/2011 (Anlage 3), Nr. 3 nicht zu folgen.

TOP 6.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0878/2011
(Ausbau des Bereiches Klagesmarkt/Goseriede")

(Drucks. Nr. 1079/2011)
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0878/2011 - Ausbau des Bereiches Klagesmarkt/Goseriede -
nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1079/2011 ab.

TOP 7.
Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Limmer,
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

(Drucks. Nr. 0963/2011 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Wegebenennung im Stadtteil Limmer,
Antrag gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer nach
dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0963/2011 mit 2 Anlagen.

TOP 33.
Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld
(Drucks. Nr. 1046/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1046/2011 mit 1 Anlage.

TOP 8.
Antrag zum Straßenausbaubeitrag General-Wever-Straße von Langenforther Straße bis Sahlkamp - Einzelfallsatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung -
(Drucks. Nr. 0516/2011 mit 7 Anlagen)

Ratsherr Emmelmann (CDU) kritisierte eine irreführende Auskunft der Verwaltung zum Straßenausbaubeitrag. Danach sei den Anwohnern und Bescheidempfängern suggeriert worden, dass sich die Belastung erhöhen werde, wenn man der Drucksache nicht zustimme. Weiter führte Ratsherr Emmelmann aus, dass die Bürger überhaupt nicht belastet würden, wenn man der Drucksache nicht zustimme, da somit keine Basis für die Berechnung vorhanden wäre. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass dies ein einmaliges Versehen der Verwaltung gewesen sei und dass in Zukunft nach den entsprechend wirklichen Verhältnissen geantwortet werde.
Mit 32 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat zum Straßenaus-
baubeitrag General-Wever-Straße von Langenforther Straße bis Sahlkamp
nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0516/2011 mit 7 Anlagen.

TOP 9.
Antrag zum Straßenausbaubeitrag Tonstraße von
Göttinger Straße bis Ricklinger Straße, Aufwandsspaltung

(Drucks. Nr. 0772/2011 mit 1 Anlage)
Mit 32 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat zum Straßenaus-
baubeitrag Tonstraße von Göttinger Straße bis Ricklinger Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0772/2011 mit 1 Anlage.

TOP 10.
Antrag zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
für die Lärmschutzanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1033
(Baugebiet Schwanenring)

(Drucks. Nr. 0347/2011 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1033 - Baugebiet Schwanenring - nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0347/2011 mit 2 Anlagen.

TOP 11.
Antrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0678/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Gebührensatzung für die Friedhöfe
der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0678/2011 mit 1 Anlage.

TOP 12.
Antrag zur Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 1322/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung des Gebührentarifs für
den Neuen St. Nikolai Friedhof nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1322/2011 mit 1 Anlage.

TOP 13.
Antrag zur Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover
(Drucks. Nr. 0442/2011 mit 2 Anlagen)

Ratsherr List (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag nicht zustimmen werde, da die angestrebten Verbesserungen durch die neuen Richtlinien nicht erkennbar wären.
Mit 51 Stimmen und 3 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover nach dem Wortlaut
des Antrages aus Drucks. Nr. 0442/2011 mit 2 Anlagen. In Verbindung mit dem Zusatzantrag Drucks. Nr. 1100/2011 N1 beschlossen.

TOP 13.1.
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0442/2011
(Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover)

(Drucks. Nr. 0755/2011)
Mit 37 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0442/2011 nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0755/2011 ab.

TOP 13.2.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Drucks. Nr. 0442/2011, Spielstättenförderung für Theater

(Drucks. Nr. 1100/2011 N1)
Mit 37 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0442/2011 - Spielstättenförderung für Theater nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1100/2011 N1.

TOP 2.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 2.1.
Neue Mitglieder des Theaterbeirates
(Drucks. Nr. 0914/2011)
Einstimmig beschloss der Rat die Neubesetzung des Theaterbeirates
nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0914/2011.

TOP 14.
Antrag zur Änderung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1221/2011 N2 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1221/2011 N2 mit 1 Anlage.

TOP 15.
Antrag zur Erneuerung der Stromversorgung im Stadtpark Antrag auf überplanmäßige Ausgabe
(Drucks. Nr. 1025/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die überplanmäßige Ausgabe zur Erneuerung
der Stromversorgung im Stadtpark nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1025/2011 mit 1 Anlage.

TOP 16.
Antrag zur Einrichtung von Pflegestützpunkten
(Drucks. Nr. 1038/2011 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Einrichtung von Pflegestützpunkten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1038/2011 mit 3 Anlagen.

TOP 17.
Antrag zum Jahresabschluss 2010 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
(Drucks. Nr. 1167/2011 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zum Jahresabschluss 2010 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1167/2011 mit 5 Anlagen.

TOP 18.
Antrag zum Solaratlas Hannover im Rahmen der Kampagne „Eine Million Quadratmeter Solarstromfläche für Hannover bis 2020!“
(Drucks. Nr. 1037/2011 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat zum Solaratlas Hannover im Rahmen der Kampagne „Eine Million Quadratmeter Solarstromfläche für Hannover bis 2020!“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1037/2011 mit 1 Anlage.

TOP 19.
Anträge zur Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen
gemäß § 83 Abs. 4 NGO


TOP 19.1.
Fotografien und Zeichnung für das Sprengel Museum
(Drucks. Nr. 1286/2011 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Fotografien und einer
Zeichnung für das Sprengel Museum nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1286/2011 mit 2 Anlagen.

TOP 19.2.
Außenplastik "Symphony in Red"
Von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 19.3.
KunstFestSpiele Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1375/2011)
Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen für die KunstFestSpiele Herrenhausen nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1375/2011.

TOP 20.
Anträge aus dem Planspiel "Pimp yourTown 2010"

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass die Anträge aus dem Planspiel „Pimp your Town“ von Schülerinnen der Schillerschule in der Ratsversammlung am 7. April 2011 begründet worden seien. Die Ratsfraktionen hätten die Anträge aufgegriffen, modifiziert und ins Beratungsverfahren eingebracht. Die Anträge seien in den zuständigen Fachausschüssen eingehend beraten worden. Abschließend solle über die Anträge in der heutigen Ratsversammlung entschieden werden.

TOP 20.1.
der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE.

TOP 20.1.1.
zu Trinkwasserspendern an Schulen
(Pimp-your-Town)

(Drucks. Nr. 0668/2011)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu Trinkwasserspendern an Schulen (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0668/2011.

TOP 20.1.2.
zur Bestandsaufnahme zum Schwimmunterricht
(Pimp-your-Town)

(Drucks. Nr. 0669/2011)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zur Bestandsaufnahme zum Schwimmunterricht (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0669/2011.

TOP 20.1.3.
zu einer interaktiven Karte der vorhandenen Skater-Flächen in der Stadt (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0670/2011)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu einer interaktiven Karte der vorhandenen Skater-Flächen in der Stadt (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0670/2011.

TOP 20.1.4.
zum Zugang zu Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche
(Pimp-your-Town)

(Drucks. Nr. 0671/2011)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zum Zugang zu Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0671/2011.

TOP 20.1.5.
zu einem Abfallbehälter-Designwettbewerb
(Pimp-your-Town)

(Drucks. Nr. 0672/2011)

Ratsherr Engelke (FDP) führte aus, dass der vorliegende Antrag ein Beispiel für die Kreativität der Schülerinnen und Schüler aus dem Planspiel sei. Ein Antrag zu einem Designwettbewerb für Mülleimer wäre wohl weder von der Politik noch von der Verwaltung eingebracht worden. Weiter erläuterte Ratsherr Engelke, dass die in einem Arbeitskreis von den Fraktionen modifizierten Anträge mit der Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung weiter gegeben worden seien. Der vorliegende Antrag sei als nicht umsetzbar für die Verwaltung bezeichnet worden. Dem Hinweis auf eine Beteiligung von „aha“ sei es zu verdanken, dass der Antrag weiter im Verfahren geblieben sei. Denn „aha“ habe sich sofort bereit erklärt den Wettbewerb durchzuführen und zudem auch die Müllbehälter zur Verfügung zu stellen.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu einem Abfallbehälter-Designwettbewerb (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0672/2011.

TOP 20.1.6.
zur Verkehrslage an der Ernst-August-Galerie
(Drucks. Nr. 0691/2011)
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD,
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zur Verkehrslage an
der Ernst-August-Galerie (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des
Antrages aus Drucks. Nr. 0691/2011.

TOP 20.1.7.
zu "Hannover wird behindertenfreundlicher"
(Drucks. Nr. 0692/2011)
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu "Hannover wird behindertenfreundlicher" (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0692/2011.

TOP 20.2.
der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

TOP 20.2.1.
zu Radwegen und Fahrradabstellanlagen im hannoverschen Stadtgebiet (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0673/2011)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zu Radwegen und Fahrradabstellanlagen im hannoverschen Stadtgebiet (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0673/2011.

TOP 20.2.2.
zu Vorstellungen von SchülerInnen zum Autofreien Sonntag (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0674/2011)

Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass er beim vorliegenden Antrag mit einer weiteren lobenden Anerkennung der FDP-Fraktion und nicht mit einer Ablehnung gerechnet habe.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zu Vorstellungen von SchülerInnen zum Autofreien Sonntag (Pimp-your-Town) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0674/2011.

TOP 20.3.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE. zu mehr Integrierten Gesamtschulen in Hannover (Pimp-your-Town)
(Drucks. Nr. 0675/2011)

Beigeordneter Klie (SPD) erklärte, dass die Schülerinnen und Schüler kreative aber vor allem auch sehr realistische Anträge eingebracht hätten. Besonders bezeichnend sei das vehemente Eintreten der Schüler eines Gymnasiums für die Einrichtung zusätzlicher Integrierter Gesamtschulen gewesen. Zu bedauern sei die zum Teil persönliche Kritik der CDU-Fraktion an den Jugendlichen, denen vorgeworfen worden sei, dass man lediglich aus eigenen, unlauteren Motiven handele.

Ratsfrau Seitz (CDU) stellte klar, dass die CDU-Fraktion keine Notwendigkeit in dem vorliegenden Antrag erkennen könne. Weiter führte Ratsfrau Seitz aus, dass mit dem Antrag die Landesregierung aufgefordert werden solle, die Regelungen für die Errichtung von Integrierten Gesamtschulen zu ändern und das sei völlig überflüssig. Es befände sich bereits eine Befragung der Verwaltung zum Bedarf von Integrierten Gesamtschulen in Vorbereitung und wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden, gäbe es keine Schwierigkeiten zusätzliche Gesamtschulen zu errichten. Zudem erläuterte Ratsfrau Seitz, dass eine Fünfzügigkeit in Hinblick auf ein funktionierendes Kursangebot der Oberstufen beibehalten bleiben müsse. Die Integrierten Gesamtschulen müssten nebeneinander das Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialsystem bedienen.

Ratsherr List (DIE LINKE.) verlas die Begründung des Antrages und erläuterte, dass die Schülerinnen und Schüler im Schulausschuss deutlich gemacht hätten, dass die Einrichtung von zusätzlichen Integrierten Gesamtschulen dem Schüler- und Elternwillen ausdrücklich entsprächen. In Hannover läge der Bedarf sehr viel höher als die zur Verfügung stehenden Plätze und deshalb sollte die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen ändern.

Ratsfrau Jakob (CDU) führte aus, dass die Schülerinnen und Schüler durchaus kontrovers über den Antrag diskutiert hätten. Dieser sei zwar angenommen worden, sei jedoch nicht einstimmig gewesen. Es sei ferner zu bedenken, dass auch bei anderen Schulformen nicht immer genügend Plätze an den gewünschten Schulen zur Verfügung stünden und die Schüler auf andere Schulen ausweichen müssten. Weiter erläuterte Ratsfrau Jakob, dass die Kommunen zudem keinen Einfluss hätten. Denn die Diskussionen zu den Schulformen würden seit Jahren auf der Landesebene geführt. Zusätzliche Integrierte Gesamtschulen könnten nur dann eingerichtet werden, wenn alle Kriterien auch erfüllt seien und das würde für alle Schulformen gelten.

Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Aussagen von Klaus Töpfer zu den Integrierten Gesamtschulen zeigten, dass inzwischen auch CDU-Mitglieder verstanden hätte, wie wichtig diese Schulform sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze ebenso wie die Schüler den Antrag, da man erkannt habe wie wichtig diese Schulform in Bezug auf die Inklusion sei. Insbesondere die Integrierten Gesamtschulen mit ihrem speziellen pädagogischen Konzept hätten sich in diesem Kontext als extrem wertvoll erwiesen. Die gesetzlichen Regelungen der Landesregierung könne man im Zusammenhang mit den Gesamtschulen nur als Blockade gegen die Einrichtung neuer Integrierter Gesamtschulen bezeichnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünsche sich die Einrichtung weiterer Integrierten Gesamtschulen in ganztägiger, gebundener Form auch in Dreizügigkeit.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) sagte, dass die Niedersächsische Landesregierung gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Integrierten Gesamtschulen geschaffen habe und dies aus rein ideologischen Gründen. Die CDU bediene damit mal wieder ihre Klientelpolitik. Man wolle das dreigliedrige Schulsystem beibehalten, um sozial schlechter gestellten Kindern den Weg nach „Oben“ so schwer wie möglich zu machen. Die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen sei nicht von Interesse für die CDU.
Mit 34 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der
Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE. zu mehr
Integrierten Gesamtschulen in Hannover (Pimp-your-Town) nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0675/2011.


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A K T U E L L E S T U N D E

TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema "Situation der Kinderbetreuung in Hannover"
(Drucks. Nr. 1348/2011)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass die Aktuelle Stunde insgesamt 45 Minuten umfasse. Jeder Fraktion und den Einzelvertretern stünden 5 Minuten Redezeit zu. Es werde mit der Antrag stellenden CDU-Fraktion begonnen. Danach werde in Reihenfolge der Fraktionsstärke weiter verfahren. Wenn nach einem kompletten Durchgang noch Redezeit verblieben sei, beginne ein zweiter Durchgang in gleicher Reihenfolge.

Ratsfrau Handke (CDU) führte aus, dass Familien und Kinder bei den Christdemokraten einen besonderen Stellenwert einnähmen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sei ebenso wie der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz unter einer CDU-geführten Bundesregierung durchgesetzt worden. Die Landesregierung aus CDU und FDP habe endlich die Gebühren für das 3. Kindergartenjahr abgeschafft. Der Zulauf sei dem entsprechend hoch, denn die Eltern nähmen das Angebot gern wahr. Weiter sagte Ratsfrau Handke, dass sich Familie anders definiere als dies früher der Fall gewesen sei. Zu nennen seien die Begriffe Patchwork- und Ein-Eltern-Familien. Mütter blieben nicht mehr für einen längeren Zeitraum zu Hause, sondern kehrten so schnell wie möglich ins Arbeitsleben zurück und deshalb gäbe es eine höhere Nachfrage an Betreuungsplätzen als früher. Die CDU-Ratsfraktion wolle Eltern im Besonderen dabei unterstützen, damit diese ihr Familien- bzw. Arbeitsleben optimal organisieren könnten. Es sei bekannt, dass sich Familienleben dort am besten entfalte, wo Eltern Vertrauen in die Zukunft hätten. Frauen und Männer würden sich dort für Kinder entscheiden, wo diese Anerkennung und Wertschätzung erhielten. In der jüngsten Ausgabe der Kita-Zeitung sei ausgeführt worden, dass in Hannover noch viel im Bereich der Kinderbetreuung zu tun sei. Dies könne die CDU-Fraktion unterstreichen. Man werde mit Beschwerden von Eltern aus allen Stadtteilen überhäuft. Es gäbe einen eklatanten Mangel an Krippen- und Hortplätzen. Trotz eines Rechtsanspruchs gäbe es im Kindergartenbereich nicht immer einen Platz vor Ort. Daraus resultierten echte Zitterpartien, verbunden mit der Frage, ob ein Elternteil seinen Job werde aufgeben müssen. Ferner könnten viele Eltern die Entscheidung der Stadtverwaltung, keine Kinderhortplätze mehr einzurichten und auf die „Billiglösung Ganztagsschule“ zu setzen, nicht nachvollziehen. Zudem seien Eltern in Hannover mit einem nervenaufreibenden Anmeldeverfahren behaftet. Es würden von bis zu acht Anmeldungen für ein Kind berichtet. Es würden zu lange Schließzeiten in den Ferien kritisiert. Man bemängele, dass flexible und Arbeitnehmer freundliche Öffnungszeiten eine Randerscheinung seien. Es müsse deutlich betont werden, dass beim mangelhaften Betreuungssystem in Hannover nur sehr wenig ohne die Hilfe der Großeltern möglich wäre. Zudem erläuterte Ratsfrau Handke, dass der Aspekt Wirtschaft in diesem Zusammenhang vernachlässigt werde. Der Ausbau der Betriebskindertagesstätten gehe nur schleppend voran. Für die Unternehmen, die sich nicht vor der Verantwortung drücken wollten, sollte mehr Attraktivität und finanzielle Unterstützung gestaltet werden. Da viele Menschen in Hannover zu wenig Vertrauen in die politische Mehrheit in Hannover und der Zukunft im Allgemeinen hätten, entschieden diese sich gegen eigenen Nachwuchs. Denn ein Kind könne ein Armutsrisiko bedeuten, wenn das zweite Einkommen wegfalle. Diese Punkte reflektierten die Familienfreundlichkeit in Hannover. Abschließend erklärte Ratsfrau Handke, dass die mangelnde Betreuungssituation sowie die heutige Aktuelle Stunde überhaupt nicht notwendig gewesen wäre, wenn man den Initiativ- bzw. Haushaltsbegleitanträgen der CDU-Ratsfraktion zugestimmt hätte. Es seien in den vergangenen Jahren alle Anträge der CDU-Fraktion aus dem Jugendbereich abgelehnt worden. Jedes Elternteil, welches aufgrund von Kinderbetreuung nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren könne, sei ein Steuerverlust für Hannover! Viele Eltern mit Migrationshintergrund wünschten sich für ihre Kinder Betreuungsplätze, um ihnen eine soziale Teilhabe zu ermöglichen!

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass das heutige Thema der Aktuellen Stunde von der SPD-Fraktion zu begrüßen sei, da man die Situation in Hannover sehr viel weniger negativ einstufe. Es gehe um die Kinderbetreuung in Hannover und das sei eine gute Gelegenheit, um darzustellen, was in der Vergangenheit aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in Hannover erreicht worden sei. Es gehe um sozialpolitische Vorhaben in Hannover – dem qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung. Es gehe um nichts Geringeres als die frühkindliche Bildung, die Unterstützung berufstätiger Familien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bekämpfung von Familienarmut. Den gesetzlichen Anspruch gäbe es seit 1994 und in Hannover seien die Kindergartenplätze in der Form ausgebaut worden, dass man eine 100%-ige Versorgung vorweisen könne. Die aktuelle Situation sei, dass es einen bis zum Jahr 2013 zu erfüllenden Rechtsanspruch zur Betreuung der 1 bis 3-jährigen gäbe. Dazu gäbe es auch einen Finanzierungsbeitrag vom Bund. Allerdings gäbe es keine einheitliche Vorgabe, wie die Mittel vom Land an die Kommunen weitergereicht werden sollten. Es dürfe nicht seien, dass der Bund und die Länder Wohltaten beschließen als auch verkünden würden und die Kommunen müssten dann den Großteil der ständig steigenden finanziellen Lasten übernehmen. Im Zweifel müssten sich die Kommunen damit auseinandersetzen, wem gegenüber der Rechtsanspruch geltend gemacht werden könnte. Das gehöre, wie die CDU-Ratsfraktion so gern verkünde, ebenso zur ganzen Wahrheit dazu. Weiter führte Beigeordnete Kastning aus, dass man in Hannover eine sehr erfreuliche Situation habe. Es gäbe eine hohe Zuwanderungsquote und viele Familien, die in Hannover blieben. Für die SPD-Fraktion sei das ein eindeutiger Beleg, dass Hannover eine attraktive Stadt sei und das nicht nur für gut ausgebildete Singles, sondern auch ganz besonders für Familien. Man habe eine gute Wohnsituation und -qualität, lebendige, multikulturelle Stadtteile, grüne Naherholung, Vereine, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Universitäten und den zentralen Bereich Kindererziehung und -betreuung, die man im Auge habe und ausbauen müsse. In Hannover lebten aktuell etwa 77.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In der Altersgruppe bis 6 Jahre seien das ca. 17.000 Kinder. Im Vergleich zu 2007 seien das 1.300 mehr. Das sei sehr erfreulich, zeige jedoch auch, dass man die Entwicklung der Betreuungszahlen genau beobachten müsse. Derzeit habe man in Krippen, Kindergärten, Kinderhorten und in der Tagespflege insgesamt 22.000 Betreuungsplätze. Aufgrund der aktuellen Diskussionen stünde die Altersgruppe der 1- bis 3-jährigen unter besonderer Beobachtung. Es gäbe eine Betreuungsquote von 30% in der Sparte der 0 bis 3-jährigen. Dass seien 1.948 aus dem Jahr 2009 im Vergleich zu den heutigen 4.042 Krippenplätzen. Zudem sei es politische Beschlusslage 1.800 neue Krippenplätze bis 2013 einzurichten. Das wäre dann eine Betreuungsquote von 40% in der Gruppe der 0 bis 3-jährigen. Mittelfristig sei geplant, eine Quote von 60% zu erreichen. Das Land Niedersachsen läge im Landesdurchschnitt momentan bei einer Quote von 15,8% bei den 1- bis 3-jährigen. Synchron dazu wolle man den Ausbau der Ganztagsschulen weiter vorantreiben. Zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 gäbe es 18 Grundschulen mit Ganztagsbetreuung in Hannover. Das seien ca. 3.000 Betreuungsplätze und wenn die Betreuung nur an zwei, drei, oder vier Tagen in der Woche genutzt werde, entspräche dies ganz offensichtlich dem Elternwillen. Die konkrete Zielstellung sei die gebundene Ganztagsschule mit personeller Ausstattung durch das Land. Als Antwort auf die kritischen Diskussionen um die Kinderhortplätze würden bis zum Jahresende 2011 zusätzlich noch einmal 200 Betreuungsplätze realisiert. Abschließend erläuterte Beigeordnete Kastning, dass man das Ganztagsschulkonzept, welches im Schulausschuss ausführlich vorgestellt worden sei, aufmerksam beobachten und begleiten müsse. In Hannover sei man in diesem Zusammenhang nicht gezwungen, das ortstypische Understatement nach außen zu projizieren, sondern man sollte deutlich betonen, auf welch einem guten Weg man sich befände! Die SPD-Ratsfraktion stünde dafür ein, dass diese Entwicklung in Qualität und Quantität weitergeführt werde.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) würdigte anerkennend die Durchsetzung des Rechtsanspruches zur Kinderbetreuung der 1- bis 3-Jährigen durch Frau von der Leyen. Zudem sei es Positiv, dass die CDU – abgesehen davon, dass es ziemlich einfach sei, teure Anträge zu stellen – in den vergangenen Jahren in der Opposition sehr viel dazu gelernt habe. Weiter führte Ratsfrau Wagemann aus, dass die Landesregierung sowohl von den Ansprüchen von Frau von der Leyen als auch dem kommunalen jugendpolitischen Verständnis der CDU abgehängt worden sei. Die Einführung des dritten, gebührenfreien Betreuungsjahres sei nicht nur fachlich umstritten, sondern nach der persönlichen Meinung von Ratsfrau Wagemann dazu auch noch ungerecht. Man sollte generell versuchen, allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können und nicht denen, die bereits einen hätten, diesen dann auch noch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ferner erläuterte Ratsfrau Wagemann, dass es einem auf bundespolitischer Ebene, z.B. beim Kindergipfel in Berlin oder dem Deutschen Städtetag in Stuttgart, inzwischen schon fast peinlich sein müsse, dass man aus Niedersachsen käme. Man müsse sich tatsächlich sorgen, wie es anzustellen sei, dass Niedersachsen einen besseren Ruf in diesem unserem Lande erhalten könne. Denn wenn man von der Qualität der Kinderbetreuung ausgehe, dann stünde Niedersachsen auf dem Vorletzten Platz im Ländervergleich! An letzter Stelle stünde Niedersachsen, wenn es darum gehe, wem die meisten Erzieherinnen und Erzieher fehlten. Bis zum Jahr 2013 würden dem Land über 5.100 ErzieherInnen in Vollzeit fehlen. In der Landesregierung gäbe es keinen konkreten Ansatz, wie man dem Problem im Allgemeinen und schon gar nicht unter finanziellen Gesichtspunkten begegnen solle. Auf bundespolitischer Ebene sei entschieden worden, dass es eine Teilung der Lasten zwischen Bund, Land und den Kommunen geben solle und dies sollte auch die Niedersächsische Landesregierung zur Kenntnis nehmen. Dazu gäbe es einen Evaluationsbericht der aufzeige, dass das Land Niedersachsen seinen Pflichten bisher nicht nachgekommen sei. Man dürfe gespannt sein, ob das Land seinen Pflichten bis 2013 noch nachkomme, denn es gehe um 63 Mio. € für den Ausbau der U-3-Betreuung. Weiter erläuterte Ratsfrau Wagemann, dass die engagierten Jugendpolitiker von Bund und Kommunen gemeinsam positiv auf das Land einwirken müssten, denn es sei bekannt, was in Hannover geleistet würde. Man werde es schaffen, bis 2013 eine Bedarfsdeckung im U-3-Bereich von 40% zu erreichen. Man weite die Qualität in Bezug auf die Betreuungszeiten permanent aus. Man verbessere die qualitative Betreuung, indem man mehr ErzieherInnen als gesetzlich gefordert einsetze. Zudem schaffe man Stadtteilzentren, erweitere die Sprachförderung, unterhalte Projekte wie Stadtteil- und Rucksackmütter und organisiere Kleinkindgruppen mit Elternbeteiligung. Ebenso sei es bekannt, dass man die Brennpunkt-Kindertagesstätten mit zusätzlichen 400.000 € und die Ausweitung der Betreuungszeiten mit weiteren 600.000 € gefördert habe. Abschließend erklärte Ratsfrau Wagemann, dass man mit Hilfe dieser Maßnahmen viel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen habe. Damit hätte man erreicht, dass viele berufstätige Familien mit Kindern nach Hannover kämen. Dadurch habe man 4 Mio. € mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Dies spräche deutlich gegen die Prognose des Stadtkämmerers, denn dieser habe Mindereinnahmen in Höhe von 7 Mio. € insgesamt angesetzt. Die positiven Zahlen würden weiter steigen, denn aufgrund der guten Jugendpolitik zur Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf würden auch weiterhin viele Eltern mit ihren Kindern nach Hannover kommen.

Beigeordneter Meyburg (FDP) erklärte, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf - speziell die Kinderbetreuung - die zentrale Herausforderung für Politik und Verwaltung des Jahrzehnts sei. Es sei ebenso das Thema, zu dem die Bürgerinnen und Bürger von Politik und Verwaltung Antworten erwarteten. Man habe in den vergangenen Jahren einen gesellschaftlichen Wandel erlebt und besonders der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sei stärker angestiegen, als von der Verwaltung und der Politik erwartet worden sei. Man habe in Hannover regelmäßig die Planzahlen nach oben korrigieren müssen. Das sei erfreulich, erfolgreich, zeige jedoch auch, wie wichtig die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen in Hannover sei. Beigeordneter Meyburg prognostizierte, dass die Landeshauptstadt Hannover den Rechtsanspruch bis zum Jahre 2013 nicht werde erfüllen können. Die Stadtverwaltung sei aufgefordert, ein solches Szenario zu berücksichtigen und für die Bürgerinnen und Bürger Konzepte und Antworten zu erarbeiten, falls der Rechtsanspruch 2013 nicht erfüllt werden könne. Beigeordneter Meyburg kritisierte zudem, dass ein Thema in Bezug auf die Kinderbetreuung deutlich vernachlässigt worden sei. Es gäbe viele Unternehmen in Hannover, dies bezüglich seien besonders die Großunternehmen zu nennen, welche ihrem gesellschaftlichen Auftrag im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachkämen. In diesem Kontext sei die Stadtverwaltung gefordert, die Firmen zu animieren und zu beraten, wie wichtig es sei, in diesem Zusammenhang etwas für die eigenen Beschäftigten zu investieren. Weiter erläuterte Beigeordneter Meyburg, dass die FDP-Ratsfraktion Ende Februar 2011 einen Antrag zur Zentralisierung der Kindertagesstättenanmeldung eingebracht habe. Bürgerinnen und Bürgern solle ermöglicht werden, eine zentrale Stelle bei der Stadtverwaltung ansteuern zu können, um den Antrag auf einen Kinderbetreuungsplatz abzugeben. Die Stadt könnte als Dienstleister tätig werden und zugleich Zahlen zum Bedarf verarbeiten. Beigeordneter Meyburg unterstellte, dass man bis heute keine Antwort erhalten habe, läge nur daran, dass der Briefkopf das Logo der FDP-Fraktion trage. Bisher sei lediglich mitgeteilt worden, dass man eine Anhörung zu diesem Thema durchführen wolle. Eine Anhörung habe es bis heute nicht gegeben, aber zumindest sei ein Antrag zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss erstellt worden. An dieser Stelle sei wieder einmal wertvolle Zeit für den Bürger verloren gegangen. Zudem habe noch kein Antrag zuvor einen solchen Zuspruch erfahren, wie der benannte. Den Menschen seien es leid, von Einrichtung zu Einrichtung zu pilgern, um Absagen zu sammeln. Weiter führte Beigeordneter Meyburg aus, dass ein völlig unverständliches Thema die Regelung zu den „Herbstkindern“ sei. Danach seien Kindern, die im August, September oder Oktober 3 Jahre alt würden, bereits zum Ende des Krippenjahres gekündigt worden. Dies sei aufgrund der Herbstregelung rechtens und zum Zweiten erhielten die Träger eine höhere Förderung für Kinder im Krippenalter. Es könne demnach passieren, dass den Herbstkindern der Krippenplatz gekündigt werde und diese keinen Platz in einem Kindergarten fänden, da diese das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten. Abschließend erkannte Beigeordneter Meyburg an, dass die Landeshauptstadt Hannover in der Ganztagsschulbetreuung sehr viel getan habe. Es dürfe nicht seien, dass die Landesregierung nur für drei Ganztagsbetreuungstage in der Woche zahlen wolle. In diesem Zusammenhang müsse man viel stärker auf das Land zugehen und klar stellen, dass dies nicht die Zukunft einer modernen Bildungspolitik sei. Die Stadtverwaltung sollte versuchen, die ortsansässigen Parlamentarier für dieses Thema stärker zu sensibilisieren, um noch mehr für die Kinderbetreuung erreichen zu können.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass im vergangenen Jahr Elterninitiativen die Unterschriftenaktion „Mehr Krippenplätze in Hannover“ vor dem Hintergrund mangelnder Krippen- und Kindertagesstättenplätze ins Leben gerufen hätten. Im Dezember sei die Aktion von der Stadtverwaltung gestoppt worden, da die Planungen bereits bis ins Jahr 2013 abgeschlossen wären. In diesem Jahr habe dann der Rat der Stadt beschlossen, den Krippenausbau um 300 Plätze zu erweitern. Diese Entscheidung sei auch dem Engagement vieler Eltern zu verdanken, die mit ihren Unterschriften mehr Krippenplätze gefordert hätten. Die Investitionskosten dieser Krippenplätze müssten die Träger allerdings selber aufbringen, da sich das Land Niedersachsen weigere, trotz längst nicht ausgeschöpftem Budget, die Mittel der Stadt Hannover aufzustocken. Der Mangel an Krippenplätzen bedeute für die meisten Eltern nicht nur einen unzumutbaren Aufwand bei der Suche nach einem Platz, sondern auch bei der Gestaltung der Lebens- und Berufsplanung. Betroffen seien Väter und Mütter, die überhaupt nicht oder nur im geringen Umfang Berufstätig seien könnten. Weiter erläuterte Ratsherr Förste, dass neben den Krippen- auch Kindergartenplätze fehlten. Die Stadt schaffe zwar mit einem Sofortprogramm 300 zusätzliche Plätze, aber dies reiche nicht aus, um allen Kindern bei Vollendung des dritten Lebensjahres einen Kindergartenplatz ohne Wartezeit zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahr 2013 gäbe es einen Rechtsanspruch in der Altersgruppe von 1 bis 3 Jahren. Die bedarfsgerechte Quote solle 35% betragen. Der Gesetzgeber gehe somit davon aus, dass sich 65% der Eltern gegen eine Obhutnahme im Kindergarten und für eine Betreuung in der Familie entscheiden würden. Diese Quote sei allerdings viel zu knapp bemessen. Dies hätten ebenso der Deutsche Städte- und Gemeindebund als auch der Deutsche Städtetag bemängelt. Nach der Einführung des Elterngeldes sei der Wiedereinstieg der Mütter in den Beruf nach 12 Monaten zum Normalfall geworden. Ergebnisse vom Institut für Meinungsforschung forsa hätten ergeben, dass 66% der Mütter nach einem Jahr in den Beruf zurückkehren wollten. Von den jungen Akademikerinnen hätten sogar 78% gern einen Krippenplatz. Hannover habe sich immerhin dazu entschieden, eine Quote von 40% zu erreichen. Das sei jedoch immer noch zu niedrig und zudem müssten Ganztagsbetreuungsplätze geschaffen werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verwirklichen zu können. Zu berücksichtigen seien zudem die verschiedenen Bedarfe in den Stadtteilen. Im Stadtteil Vahrenwald-List sei der Bedarf an Krippenplätzen mit über 500 fehlenden Plätzen am größten. Auch in den Stadtteilen Mitte, Südstadt-Bult, Misburg-Anderten und Linden-Limmer hätten jeweils 200 Plätze gefehlt. Deshalb fordere DIE LINKE. eine drastische Anhebung des Angebots und die Ausweitung auf eine Ganztagsbetreuung. Eine gute Kinderbetreuung bemesse sich aber nicht nur an der Zahl der Betreuungsplätze, sondern auch an der Betreuungsqualität. Eine erfolgreiche Bildungsbiographie setze voraus, dass die Kinder ab dem frühen Lebensalter Aufmerksamkeit erhielten und positiven Anreizen ausgesetzt seien. Das sei ein Beitrag zur Chancengleichheit und deshalb fordere DIE LINKE. von der Landesregierung höhere pädagogische Standards in den Kindertagesstätten einzuführen und dafür auch die Mittel zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE. Landtagsfraktion habe beantragt, dass das Qualifikationsniveau, bei neu anzustellenden Erzieherinnen und Erziehern mittelfristig auf Hochschulniveau anzuheben, wie das in anderen europäischen Ländern der Fall sei. Zudem müsse die räumliche Ausstattung, die personelle Ausstattung, der Betreuungsschlüssel verbessert sowie kleine Betreuungsgruppen eingerichtet werden. Ferner müssten die Betreuungsplätze in ausreichender Anzahl bei guter pädagogischer Begleitung für die Eltern auch bezahlbar seien. Die LINKE. Ratsgruppe wehre sich deshalb vehement gegen das im Jahre 2005 von den Mehrheitsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeführte Essensgeld in den Kindertagesstätten und verlange die Kindertagesstätten-Gebühren komplett abzuschaffen. Dass dies auch für die Landeshauptstadt Hannover bezahlbar sein könne, beweise die Stadt Salzgitter. Dort müssten die Eltern keine Kindertagesstättengebühr bezahlen. Abschließend führte Ratsherr Förste aus, dass die Formalie der Anmeldungen vereinfacht werden müssten. Das Anmeldeverfahren verlaufe dezentral und unübersichtlich. Die Eltern würden im Ungewissen darüber gelassen, ob und in welcher Kindertagesstätte diese mit einem Platz rechnen könnten. Wenn die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Kinderfreundlichkeit wirklich ernst nehmen würden, sollten diese die Forderungen der Gruppe DIE LINKE. prüfen und zustimmen.

Ratsherr Böning sagte, dass es in Hannover nicht nur zu wenige Betreuungsplätze gäbe, sondern noch einige andere Punkte in Bezug auf die Kinderbetreuung in Hannover behandelt werden müssten. Eine der drängensten Fragen sei natürlich die bedarfsgerechte Betreuung. Eine bedarfsgerechte Betreuung bedeute für die berufstätigen Eltern, dass ihnen eine Betreuung von 7 Uhr bis 17 Uhr angeboten werde. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass man auf einen weiteren Missstand hinweisen müsse. Die Kernbetreuungszeit in den Kindertagesstätten erstrecke sich von 8 Uhr bis 16 Uhr. Dazu kämen der Frühdienst ab 7 Uhr und der Spätdienst von 16 Uhr bis 17 Uhr. Um den Früh- bzw. Spätdienst nutzen zu können müssten die Eltern eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Arbeitszeit bei der Kindertagesstätte vorlegen. Die Ungerechtigkeit, die Ratsherrn Böning aufgefallen sei, wäre, dass die Eltern die ihre Kinder von 8 Uhr bis 16 Uhr betreuen ließen genauso viel zahlten wie diejenigen Eltern die ihre Kinder zwischen 7 Uhr und 17 Uhr untergebracht hätten. Zudem würden immer mehr Hortplätze zu Gunsten von Krippenplätzen aufgelöst. Diese Praxis sei äußerst fraglich, denn besonders in Brennpunktstadtteilen sei eine gute pädagogische Betreuung der Kinder wichtig. In diesem Zusammenhang sei die Betreuung in den Ferien besonders notwendig. Ein weiterer Missstand bei der Kinderbetreuung in Hannover sei das Essensgeld. Es sei allgemein bekannt, dass die 30 € Essensgeld nicht bei den Kindertagesstätten ankämen. Das Essensgeld sei vor einigen Jahren eingeführt worden. Der finanzielle Etat der Kindertagesstätten für selbst gekochtes Mittagessen sei jedoch seit Jahren nicht angestiegen. Das Essensgeld sei somit eine versteckte Beitragserhöhung und müsse wieder abgeschafft werden. Abschließend erläuterte Ratsherr Böning, dass es viel zu wenige Integrationsplätze für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in Hannover gäbe. Viele Eltern die sich wünschten, dass ihr förderbedürftiges Kind mit ganz „normalen“ Kindern in eine Kindertagesstätte gehen könne, werde man diesen Wunsch nicht erfüllen können. Die Folge sei, dass diese Kinder dann in einer heilpädagogischen Einrichtung – einem Sonderkindergarten – angemeldet würden. Ratsherr Böning hoffe, dass man in den kommenden fünf Jahren im Interesse der Kinder und Eltern gemeinsam daran arbeiten könne, die Missstände und Probleme in Hannover zu beheben.

Ratsfrau Jakob (CDU) sagte, dass bereits im Jahre 2009 ca. 900 Hortplätze gefehlt hätten und dass heute immer noch 1.000 Plätze fehlten. Im Jahre 2005 hätten 750 Krabbelplätze gefehlt und auch heute noch würden mehrere hundert fehlen. Ratsfrau Jakob erläuterte anhand der Antworten von der Verwaltung auf eine Anfrage des CDU-Bezirksrates Döhren-Wülfel zur Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen in der Landeshauptstadt Hannover, dass der Stadtverwaltung zur Erhebung des Bedarfs keine Zahlen vorlägen. Im Weiteren verlas Ratsfrau Jakob Ausschnitte aus dem Tagesausbaugesetz von 2005 und kritisierte die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass diese zu wenig für die Einrichtung von Krabbelplätzen in Hannover getan hätten. Den Einwand, dass man einen genauen Bedarf aufgrund der steigenden Geburten- bzw. Zuwanderungszahlen nicht hätte ermitteln können, wies Ratsfrau Jakob mit der Begründung zurück, dass man anhand der Bebauungspläne – Art und Größe der Wohneinheiten – hätte erkennen müssen, dass mehr Familien mit Kindern nach Hannover gezogen wären und die Geburtenrate angestiegen sei. Weiter führte Ratsfrau Jakob aus, dass für den Krabbelbereich ebenfalls ein Sofortprogramm aufgelegt werden müsse, da die Eltern die Plätze heute und nicht erst in zwei Jahren benötigten. Besonders vor dem Hintergrund der Kinderarmut müssten jungen Müttern Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden, damit diese wieder in den Beruf zurückkehren könnten. Abschließend erläuterte Ratsfrau Jakob, dass für die Kinderbetreuung die Kommunen zuständig seien. Im Vergleich zur Betreuungsquote in Hannover wäre in Osnabrück der Bedarf an Krippenplätzen zu 39% und in Heidelberg - zu 41% gedeckt. In Heidelberg strebe man bis 2013 eine Quote von 50% an. Die Verwaltung benötige keinen „Runden Tisch“ oder andere Projekte zum Erfahrungsaustausch, sondern müsse tätig werden!

Ratsherr Politze (SPD) bemängelte kritisch, dass die CDU-Ratsfraktion eine Situation für Hannover in schärfster Form herbeirede, wie diese in keinster Weise vorhanden sei. Weiter erläuterte Ratsherr Politze, dass man in Hannover eine 100%-ige Versorgung vorweisen könne, wenn man den Rechtsanspruch – halbtags ohne Mittagessen – berücksichtigen würde. Aber in Hannover setze man auf Qualität und deshalb habe man in über 90% der Gruppen im Krippen- und Kindertagesstättenbereich eine Ganztags- bzw. Sechs-Stunden-Betreuung inklusive Mittagessen. Zudem warf Ratsherr Politze der CDU-Ratsfraktion vor, dass diese in der Vergangenheit keine Schritte unternommen habe, die skizzierten Probleme zu lösen. Die CDU-Ratsfraktion habe in den vergangenen fünf Jahren nicht einen Antrag zum Ausbau von Kindergartenplätzen gestellt.
Ratsherr Politze erwiderte auf einen (nicht verständlichen) Zwischenruf von Ratsfrau Jakob, dass man diese harten Tatsachen ebenso ertragen müsse, wie Ratsfrau Jakob mit der Situation fertig werden müsse, dass sie in den Jahren 2003 bis 2008 wohl nicht viel im Landtag habe erreichen können, da die CDU sie sonst nicht zurück gezogen hätte.
Weiter führte Ratsherr Politze aus, dass die CDU-Fraktion lediglich zur Krippenbetreuung Anträge gestellt habe. Allerdings sei Hannover in diesem Bereich auf Landesebene führend und nähme insgesamt einen Spitzenplatz ein. Indem die CDU-Ratsfraktion in den vergangenen zehn Jahren keinem Haushalt zugestimmt habe, hätte die CDU-Fraktion auch die Zustimmung zur Errichtung von Kinderbetreuungsplätzen verweigert. Zu der hoch angesiedelten Wahrheit gehöre ebenso, dass die CDU bei der Abstimmung zur Straßenausbaubeitragssatzung den Saal verlassen und eine Abstimmung verweigert habe. Ferner sagte Ratsherr Politze, das zu hoffen sei, dass die „gefühlten“ 1.000 Anfragen zu einem Kinderbetreuungsplatz bei der Verwaltung angekommen seien. Denn dann könne die Verwaltung all diese Anfragen auch umsetzen. An die FDP-Ratsfraktion gewandt wies Ratsherr Politze darauf hin, dass man bei der Kinder- und Jugendbetreuung Einschnitte vorgenommen hätte, wenn man dem Antrag zur Kürzung der freiwilligen Leistungen im Bereich von 50% zugestimmt hätte. Das sei nicht als verantwortungsvolles Verhalten gegenüber den Familien in Hannover zu bewerten. Zudem habe man in Hannover einen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Die Familien zögen nach Hannover, da bekannt sei, dass die Kinderbetreuung in der Landeshauptstadt funktioniere. Ein Beleg dafür sei, dass die Familien auch in Hannover blieben. Abschließend listete Ratsherr Politze noch einmal auf, dass man in den vergangenen 12 Monaten das Sofortprogramm „Kita“ verabschiedet, die Ganztagsschulen mit Ferienbetreuung auf den Weg gebracht, Halbtagsplätze ohne Mittagessen in Dreiviertelplätze mit Mittagessen umgewandelt und zusätzlich 300 Krippenplätze beschlossen habe. Ferner bemühe sich die Familienmanagerin der Stadt Hannover darum eine Vernetzung mit den Betriebskindertagesstätten herzustellen. Auch da habe man 40 Plätze bei der VHV sowie 300 bei der MHH vorzuweisen und darüber hinaus habe die Stadt weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Ferner werde das Land Niedersachsen, im Gegensatz zur Stadt Hannover, den Rechtsanspruch mit zuletzt 18% in der U-3-Betreuung sicher nicht erreichen. Wenn man bedenke, welche finanzielle Ausstattung die Landeshauptstadt vom Land erhalte, könne man stolz seien, auf ein sehr ambitioniertes und erfolgreiches Programm, beim auch erste Erfolge sichtbar würden. Die SPD habe darüber hinaus zahlreiche Anträge zur Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung auf der Landesebene gestellt. Hannover könne sich sehen lassen und das werde nach dem 11. September auch vom Oberbürgermeister und den Mehrheitsfraktionen weitergeführt werden.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass Ratsfrau Jakob im Rahmen der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben wolle.

Ratsfrau Jakob (CDU) sagte, dass es eine Unverschämtheit sei, dass nur ihr Mikrofon am Ende der Redezeit abgeschaltet worden sei, obwohl alle Redner ihre Sprechzeiten genauso überzogen hätten. Zudem sei Ratsfrau Jakob der Ansicht, dass der Ratsvorsitzende bei persönlichen Attacken und Beleidigungen hätte eingreifen müssen. Ratsfrau Jakob stellte klar, dass man ein Mandat für eine bestimmte Zeit habe und wenn diese Zeit abgelaufen sei, würden die Mitglieder neu entscheiden. Das habe nichts mit der Qualität der Arbeit zu tun. Die CDU setze intern die Ur-Wahl ein und dabei habe Sie nicht die Mehrheit erhalten.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass alle Redner – bis auf Ratsherrn Böning - ihre Sprechzeiten weit überzogen hätten. Deshalb sei es diskrepant zu beklagen, dass der Eine früher oder der Andere später unterbrochen worden sei. Zudem habe er in den Ausführungen des Ratsherrn Politze keine persönlichen Beleidigungen erkennen können, da ihm die Regularien zur Ab- und Wiederwahl für den Landtag CDU-intern nicht bekannt seien. Es seien weder persönliche Anfeindungen gefallen noch sei die Ehre beleidigt worden. Es seien Ausführungen dazu gemacht worden, was die CDU angeblich getan habe. Diese könne er in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender weder einschätzen noch bewerten.


Die Aktuelle Stunde wurde von 17.10 Uhr bis 18.12 Uhr durchgeführt.


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Sachaufklärung der Verwaltung:

Stadtrat Walter bat um Verständnis, dass die Verwaltung in aller ihr gebotenen Nüchternheit und Sachlichkeit die Gelegenheit nutzen wolle, die Situation aus eigener Sicht zu präsentieren, wenn der Rat über das Schlüssel- und Zukunftsthema Kinderbetreuung in Hannover debattiere. Stadtrat Walter erläuterte, dass in der Landeshauptstadt Hannover derzeit genau 22.226 Plätze für die Kinderbetreuung existierten. Dafür würden im Jahr 118 Mio. € aufgewandt. Das sei der - nur von den Personalkosten und der Regionsumlage übertroffene – mit Abstand größte sachliche Ausgabeposten im städtischen Haushalt. Von diesen Kinderbetreuungsplätzen entfielen 13.100 auf die Kindergartenbetreuung. Darunter seien über 400 Betriebskindertagesstättenplätze. Diese seien von den Betrieben eingerichtet worden, da man in Hannover ein Fördersystem eingerichtet habe, welches bereits von vielen Städten nachgefragt werde. Da es in Hannover zurzeit 13.301 Kinder in der Altersgruppe von drei bis 5 Jahren gäbe, habe man de fakto in der Kindergartenbetreuung eine Versorgungsquote von 98,5% in Hannover. Das sei ein Wert, welcher in den vergangenen 15 Jahren, in denen es einen Rechtsanspruch auf diese Plätze gegeben habe, immer für eine Vollversorgung ausgereicht habe. Im Krippenbereich trete ein Rechtsanspruch erst im Jahre 2013 in Kraft. Aktuell verfüge Hannover über 4.042 Krippenplätze und dass sei eine Quote von 28,5% für drei Jahrgänge. Wenn man, wie in vereinzelten Beispielen angeführt, nur zwei Jahrgänge berücksichtige, ergäbe dies eine Quote von 42,8% für Hannover und dass sei ein Wert, der im Vergleich zu anderen Städten durchaus vorzeigbar sei. Die für den Rechtsanspruch relevante Quote läge bundesweit bei 17,4% und landesweit bei 15,9%. Man habe im Vergleich überproportional viele, aber insgesamt zu wenige Betreuungsplätze. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass es auf Schulkinderbetreuung es weder heute noch in Zukunft einen rechtlich fixierten Anspruch geben werde. Dennoch habe die Landeshauptstadt Hannover auf freiwilliger Basis in den vergangenen Jahren noch 650 Hortplätze eingerichtet. Zurzeit könnten damit in Hannover über 5.000 Schulkinder institutionell betreut werden. Das sei eine Quote von 30%, bei einem Landesdurchschnitt in Niedersachsen von 8%. Stadtrat Walter erklärte, dass die Verwaltung allen Mitgliedern des Rates dankbar sei, dass man fraktionsübergreifend verstanden habe wie wichtig Kinderbetreuung sei. Es sei das Schlüsselthema für den Erfolg einer Kommune unter bildungsintegrationssozialen und wirtschaftspolitischen Aspekten. Deshalb habe der Rat gemeinsam mit der Verwaltung in den letzten Jahren die Anstrengungen im Bereich der Kinderbetreuung mit erheblichem Aufwand intensiviert. In der Kleinkindbetreuung habe man die Platzzahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu sei darauf hinzuweisen, dass das Ausbauprogramm „5 x 300“ laufe und bis 2013 alle angestrebten Plätze zur Verfügung gestellt werden könnten. Weiter erläuterte Stadtrat Walter, dass man in Hannover wisse, dass man mehr Plätze benötige, als die 35% Zielzahl, die sich Bund und Länder gesetzt hätten. In Hannover habe man sich eine Zielzahl von 40% gesetzt und habe dafür das Programm um weitere 300 Plätze erweitert. Zu dem Hinweis einiger Ratsmitglieder, dass man über die Quantität nicht die Qualität der Kinderbetreuung in Hannover vergessen dürfe führte Stadtrat Walter aus, dass Hannover über eine eigene flächendeckende Sprachförderung verfüge. Einige Stichpunkte dazu seien u.a. die 23 Familienzentren, Rucksackmütter und Ernährungsprogramme. Man habe 950 Halbtagsplätze in eine Ganztags- bzw. Dreiviertelversorgung umgewandelt. Das bedeute, dass 91% aller Plätze mit bedarfsgerechter Vollversorgung ausgestattet seien. Das sei ein Wert, der unter den westdeutschen Kommunen eine besondere Seltenheit genieße. In der Schulkinderbetreuung und dem derzeit existenten Streit um die Einrichtung weiterer Hortplätze teile die Verwaltung die Ansicht der Ratsmehrheit zum Ausbau der Ganztagsschulen. Die Stadtverwaltung verfolge das sehr ambitionierte Ziel, dass jede Grundschule die Ganztagsschule werden wolle und auch in das Programm aufgenommen werden könne. Weiter stellte Stadtrat Walter klar, dass es trotz der großen Anstrengungen auch aktuell Herausforderungen zur Lösung der Probleme in der Kinderbetreuung gäbe. Eltern erhielten nicht zu jeder Zeit am gewünschten Ort einen Platz. Die Eltern meldeten ihre Kinder immer früher und an immer mehr verschiedenen Einrichtungen an, um die Chancen auf einen Platz zu vergrößern. Im Konkreten bedeute dies, dass es eine Übernachfrage an Kinderbetreuungsplätzen in Hannover gäbe. Diese Situation sei dadurch zu erklären, dass wesentlich mehr Familien nach Hannover gekommen und auch geblieben seien, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen wäre. Die Aussage, dass man Hannover als Halbmillionenstadt bezeichne, befördere die Tatsache, dass dabei bereits 23.000 Einwohner unterschlagen würden. In den letzten Jahren seien über 7.000 Menschen, darunter viele Familien mit Kindern, nach Hannover gekommen. Ein zweiter Faktor sei, dass die Geburtenzahlen wieder anstiegen. Im bundesweiten Durchschnitt um 1,9%. In Hannover jedoch allein im vergangenen Jahr um 5%! Das sei ein Zuwachs wie es ihn in den letzten Jahrzehnten nie gegeben habe und zusammen mit der Bevölkerungszuwanderung mache dies Hannover zu einer Art Boomtown für Familien. Das bewerte die Verwaltung allerdings nicht als schlechtes Zeichen, sondern eher als Qualitätsbeweis für das bisherige Leistungsspektrum der Angebote. Man habe auch weiterhin Aufgaben vor sich, da aktuell mehr Plätze nachgefragt würden, als verfügbar seien. Die Wanderungsbewegung, welche Familien gingen und welche blieben, sei nicht prognostizierbar. Durch die Geburtenexplosion sinke die Versorgungsquote bei jedem Platz den man neu einrichte. Zudem habe man in Hannover 650 Kinder, die älter als sechs Jahre wären und die trotzdem nicht eingeschult würden. Dieser Wert sei im vergangenen Jahr um 10% gestiegen und statistisch überhaupt nicht greifbar. Im Besonderen habe man darauf hinzuweisen, dass in Hannover der Faktor Zeit zu berücksichtigen sei. Die Nachfrage für einen Betreuungsplatz sei immer sofort aktuell. Für den Bau, die Planung und die Besetzung einer Kindertagesstätte hingegen benötige man mindestens 24 Monate. Abschließend führte Stadtrat Walter aus, dass der Rat der Stadt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, auf Basis der sich abzeichnenden Entwicklungen, schnelle und wirksame Antworten gefunden habe. Im Kindergartenbereich gelte der Rechtsanspruch und deshalb sei unmittelbare Abhilfe gefragt. Als Reaktion auf die Drucksache der Verwaltung habe der Rat 225 neue Plätze beschlossen. Die Verwaltung habe das Sofortprogramm „300 neue Plätze“ aufgelegt. Erfreulicher Weise könne die Verwaltung mitteilen, dass die 300 zusätzlichen Plätze zum 1. August 2011 zur Verfügung stünden. Zusätzlich nutze man die 650 ursprünglich für den Abbau von Gruppen zurückgestellten Kindergartenplätze nun für die Einrichtung von über 800 neuen Plätzen. Zudem sei allgemein bekannt, dass man 2013 den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllen müsse. Die Schwierigkeit dabei sei, dass niemand wisse, wie hoch die Quote für die Erfüllung des Rechtsanspruchs sein müsse. Festzuhalten sei nur, dass man mit dem Programm „5 x 300“ und den zusätzlichen 300 Plätzen im Jahre 2013 auf eine Quote von 56% kommen werde. Falls diese Zahl nicht ausreichen werde, sei in der Verwaltung die Bereitschaft vorhanden, weitere Plätze nachzuliefern. Hannover habe nach Einschätzung der Verwaltung eines der qualitativ und quantitativ am besten ausgestatteten Systeme der Kinderbetreuung in Deutschland. Ein Problem sei, dass dies inzwischen publik geworden sei. Die Verwaltung habe deshalb mit allem Nachdruck daran zu arbeiten, dass der in der Vergangenheit erreichte Standart auch den neuen verstärkten Anforderungen gerecht werde

TOP 21.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Stilllegung von Alt-AKWs, Rücknahme der Laufzeitverlängerung
und schnellstmöglicher Ausstieg aus der Atomenergie"
(Drucks. Nr. 0646/2011)

Ratsherr Müller (SPD) zitierte aus dem Abschlussbericht der Ethik-Kommission, dass ein Atomkraftwerkunfall weder zeitlich, räumlich noch sozial begrenzbar sei. Es sei unerklärlich, dass diese Erkenntnis erst nach vielen Jahren und letztendlich aufgrund der unglaublichen Katastrophe in Fukushima bei der Bundesregierung angekommen sei. Trotzdem begrüße man den Ausstieg vom Ausstieg des Wiederausstiegs aus der Kernenergie. Im Weiteren äußerte sich Ratsherr Müller kritisch über die Bundesregierung für deren Lobbyistenpolitik in Bezug auf die Kernenergie und die zur Schaustellung von Zufriedenheit des Bundesumweltministers Norbert Röttgen zu einem Gesetz, welches in den Grundzügen bereits im Jahr 2001 verabschiedet worden sei. Zudem laufe die Bundesregierung Gefahr in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe begleichen zu müssen. Im Weiteren tat Ratsherr Müller die Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Stadtwerke Hannover AG Michael G. Feist kund, wonach kein Blackout aufgrund der Abstellung der Alt-Atomkraftwerke zu befürchten sei. Ferner habe auch dieser die Unentschlossenheit der Bundesregierung im Hinblick auf die erneuerbaren Energien kritisiert, da man für die Planung und Nutzung eines Kraftwerkes eine Zeitspanne von insgesamt 50 Jahren berücksichtigen müsste. In Anlehnung auf die Strompreiserhöhung bedeutete Ratsherr Müller, dass die Katastrophe von Fukushima der japanischen Bevölkerung, um ein unglaublich Vielfaches mehr kosten werde, als es eine Umstellung auf regenerative Energien je hätte tun können. Abschließend erklärte Ratsherr Müller, dass die Resolution noch immer aktuell sei, da die Diskussionen um den Atomausstieg noch nicht unwiderruflich beendet seien. Das Gesetz zum Ausstieg aus der Kernenergie müsse unumkehrbar gemacht und in seiner Qualität so rechtssicher strukturiert werden, dass dieses einer Prüfung durch die Bundesgerichte standhalte.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) erläuterte, dass die Bundesregierung aufgrund der neuen Erkenntnisse einen Ausstieg aus der Kernenergie mit Augenmaß und gebührender Deutlichkeit auf den Weg gebracht habe. Deshalb sei die Resolution überflüssig geworden. Zudem hätten sich die Antrag stellenden Fraktionen nicht dazu geäußert, wie oder wo der atomare Abfall gelagert werden solle. Der CDU-Zusatzantrag hebe darauf ab, dass man sich interfraktionell und Bundesweit darüber Gedanken machen müsse, wie die radioaktiven Elemente endgelagert werden müssten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Weg der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie im Jahre 2021 grundsätzlich richtig sei. Das Problem, welches der Zusatzantrag der CDU-Fraktion gleich mitlösen solle, vergrößere sich jedoch mit jedem Tag an dem radioaktiver Müll produziert werde. Der Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Kernkraftwerke möglichst morgen, aber spätestens 2017 abgeschaltet werden müssten, sei der bessere Weg, um einer Produktion von atomarem Abfall entgegen zu wirken.

Ratsherr List (DIE LINKE.) stimmte zu, dass die Resolution gut und richtig sei. Das Ziel müsse allerdings lauten, den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie einzuleiten. Das sei eine wichtige Position und sollte mit Datum und konkreten Zahlen festgeschrieben werden.
Mit 30 Stimmen gegen 17 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Stilllegung von Alt-AKWs, Rücknahme der Laufzeitverlängerung und schnellstmöglicher Ausstieg aus der Atomenergie" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0646/2011.

TOP 21.1.
Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0646/2011 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution
"Stilllegung von Alt-AKWs, Rücknahme der Laufzeitverlängerung und schnellstmöglicher Ausstieg aus der Atomenergie"
(Drucks. Nr. 0742/2011 N1)
Mit 31 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0646/2011 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0742/2011 N1 ab.

TOP 22.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zur Internetnutzung für Senioren
(Drucks. Nr. 0745/2011)

Ratsfrau Ike (CDU) bat um die Zustimmung für den vorliegenden Antrag, da den Senioren die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich zu informieren, um altersgerechte Computer- bzw. Internetkurse belegen zu können. Die Stadtverwaltung biete zwar im Margot-Engelke-Zentrum bereits Computerkurse für Senioren an, aber durch diesen Antrag sollte den Seniorenbüros der Weg geebnet werden, der Nachfrage entsprechend weitere Kurse anbieten zu können.

Ratsherr List (DIE LINKE.) erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.
Mit 28 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Internetnutzung für Senioren nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0745/2011 ab.

TOP 23.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Oberschulen in der LHH
(Drucks. Nr. 0790/2011)

Beigeordneter Meyburg (FDP) erläuterte, dass man für die Einrichtung von Oberschulen einfach nur die Türschilder an den Schulen auswechseln müsse. Dafür erhielten die Schulen kleinere Klassen und als teilgebundene Ganztagsschulen eine umfangreichere sozialpädagogische Ausstattung. Der vorliegende Antrag behandele die Einrichtung von Oberschulen jedoch nicht. Es solle zunächst nur an den Schulen in Hannover abgefragt werden, welche Schulen Oberschule werden wollten.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) unterstellte, dass die Einführung der Oberschulen nur ein weiteres Kapitel der von CDU und FDP geführten Landesregierung sei, die Einrichtung von Integrierten Gesamtschulen zu verhindern. Da zu den Schulen die Abstimmung mit den Füßen gemacht werde und zu den Hauptschulen niemand mehr gehen wolle, versuche die Landesregierung nun auf diesem Wege weitere Integrierte Gesamtschulen zu verhindern. Die Fraktionen von CDU und FDP versuche wieder einmal für ihre Klientel zu erreichen, dass die Kinder von Akademikern nicht mit den Kindern aus einfachen Arbeiterfamilien in eine Klasse gehen müssten und deshalb lehne die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ab.

Beigeordneter Klie (SPD) stellte zum Verfahren klar, dass es eigenverantwortliche Schulen gäbe und wenn diese beabsichtigten, eine Änderung der Schulform vornehmen zu wollen, dann würden diese einen Antrag stellen.
Mit 30 Stimmen gegen 17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Oberschulen in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0790/2011 ab.

TOP 24.
A N T R Ä G E

TOP 24.1.
der CDU-Fraktion zur Angabe in Drucksachen von Auswirkungen auf die CO²-Bilanz
(Drucks. Nr. 1032/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.2.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 24.2.1.
zu einer Resolution: "Verantwortung tragen - für die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten"
(Drucks. Nr. 1102/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Migrationsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.2.2.
zu Ehrenzeichen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1103/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In die Geschäftsordnungskommission!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.2.3.
zur Kooperation von Real-, Haupt- und Berufsschulen
(Drucks. Nr. 1195/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Schulausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.3.
der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer
(Drucks. Nr. 1340/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.4.
der CDU-Fraktion

TOP 24.4.1.
zur Frauenförderung in Betrieben mit städtischer Beteiligung
(Drucks. Nr. 1350/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.4.2.
zu einer Resolution: Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1351/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Sozialausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 24.5.
Die Fraktion DIE LINKE.

TOP 24.5.1.
zur Beendigung der Patenschaft mit der 1. Panzerdivision und zur Beendigung der Unterstützung des Sommerbiwaks
(Drucks. Nr. 1361/2011)
Eingebracht und verwiesen:
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.5.2.
zur Frauenförderung in Betrieben mit städtischer Beteiligung
(Drucks. Nr. 1363/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 24.5.3.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Hochwasserschutzmaßnahme an der Ihme
(Drucks. Nr. 1427/2011)
Eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 25.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in den Vorgang Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Verkehrssituation in Bothfeld und angrenzenden Bereichen
(Drucks. Nr. 1349/2011)
Akteneinsicht erhalten:
Ratsherr Emmelmann, Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann, Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Meyburg (FDP)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:

S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter