Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 22.06.2011

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 01.08.2011

NIEDERSCHRIFT

48. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 22. Juni 2011,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.55 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Knoke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Grube(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Bolzek) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
Bezirksratsherr Dohrmann (SPD)
Bezirksratsherr Drömer (SPD)
Bezirksratsherr Eggers (CDU)
Bezirksratsherr Grenner (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hadasch (ASH)
Bezirksratsherr Horstmann (SPD)
Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsherr Kuntze (FDP)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD) 19.05 - 21.55 Uhr
(Bezirksratsfrau Otte) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Rose (ASH)
Bezirksratsherr Schimke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Schlätel (SPD)
(Bezirksratsfrau Schweingel) (SPD)
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU) 19.10 - 21.55 Uhr
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr List) (DIE LINKE.)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Nikoleit)
(Beigeordneter Schlieckau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Frau Sufin (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Wescher (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Gäste:
Herr Dr. Sass (Sanierungsbüro Limmer) 19.00 - 21.00 Uhr
Herr Weske (Region Hannover) 19.00 - 20.40 Uhr
Herr Harcke (infra) 19.00 - 20.25 Uhr

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.05.2011

3. Vorstellung der Ergebnisse zum "Runden Tisch ÖPNV Limmerstraße"
Referenten:
Herr Weske (Region Hannover)
Herr Harcke (infra)

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Sanierungskommission

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. Bebauungsplan Nr. 1495, Brunnenstraße / Steinfeldstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1106/2011 mit 3 Anlagen)

5.2. Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1294/2011)

6. A N T R Ä G E

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0892/2011 N1 mit 1 Anlage)

6.1.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1
Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-1289/2011)

6.1.1.2. Änderungsantrag der ASH-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1
Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-1342/2011)

6.1.2. Unberechtigtes Befahren des Fuß- und Radweges Lodemannweg zwischen der Stammestraße und der Lodemannbrücke
(Drucks. Nr. 15-1335/2011)




6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Begrünungen privater Flächen sollen gefördert werden
(Drucks. Nr. 15-1258/2011)

6.2.1.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-1258/2011
Begrünung privater Flächen soll gefördert werden
(Drucks. Nr. 15-1404/2011)

6.2.2. Kein Hallenneubau im Fössebad zu Lasten des Freibades
(Drucks. Nr. 15-1259/2011)

6.2.3. Anschluss des Hanomag-Geländes an das Glasfasernetz
(Drucks. Nr. 15-1333/2011)

6.2.3.1. Anschluss des Hanomag-Geländes an das Glasfasernetz
(Drucks. Nr. 15-1333/2011 N1)

6.3. der CDU-Fraktion

6.3.1. Radweg entlang der Badenstedter Straße zwischen Bauweg und Brauhofstraße/Am Lindener Berg
(Drucks. Nr. 15-1287/2011)

6.3.2. Rad- und Fußgängerweg entlang der Leine zwischen Studentenwohnheim und dem Ausflugslokal Dornröschen
(Drucks. Nr. 15-1288/2011)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

7.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1405/2011 mit 6 Anlagen)

7.2. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1406/2011 mit 1 Anlage)

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Vergabe von Sporthallenzeiten
(Drucks. Nr. 15-1231/2011)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Auslastung und vertragliche Grundlagen des Freibades im Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1260/2011 mit 2 Anlagen)

8.2.2. Abholzungen Grünzug Rampenstraße
(Drucks. Nr. 15-1334/2011)



8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1336/2011)

8.3.2. Sozialbericht der Region Hannover / Kinderarmut
(Drucks. Nr. 15-1337/2011)

8.3.3. Konzept der Landeshauptstadt Hannover zur Vermeidung von Belastungen der Nachbarschaft durch Lärm und Schmutz infolge von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-1338/2011)

8.3.4. Beschwerden über Patienten der Methadonausgabestelle im alten Lindener Rathaus am Schwarzen Bären
(Drucks. Nr. 15-1339/2011)

9. Bericht des Stadtbezirksmanagements

10. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes



TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Knoke nicht, die Tagesordnung wurde daraufhin einstimmig bestätigt.


TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.05.2011

Die Niederschrift vom 18.05.2011 wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Vorstellung der Ergebnisse zum "Runden Tisch ÖPNV Limmerstraße"
Referenten:
Herr Weske (Region Hannover)
Herr Harcke (infra)


Bezirksbürgermeisterin Knoke begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weske von der Region Hannover und Herrn Harcke von der infra und bat um Vorstellung der Ergebnisse des „Runden Tisches“ zum Thema ÖPNV Limmerstraße.


Herr Harcke stellte sich als Geschäftsführer der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH vor. Er informierte, dass die infra Eigentümerin der Schienenstrecken der Stadtbahn Hannover sei und im Auftrag der Region Hannover Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen im Streckennetz durchführe. Der Wunsch der Region Hannover sei, die Stadtbahnlinie 10, die derzeit nur bedingt von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden könne, behindertengerecht auszubauen. Es werde diskutiert, ob Hochbahnsteige im bestehenden System errichtet oder ob für die Linie 10 Niederflurfahrzeuge angeschafft werden sollen, wobei bei letzterer Variante auf den Bau von Hochbahnsteigen verzichtet werden könne. Herr Harcke erläuterte, dass dieses Thema sehr kontrovers sowohl auf politischer Ebene als auch von den BürgerInnen diskutiert und aus diesem Grund ein „Runder Tisch“ eingerichtet worden sei, um eine Grundlagenermittlung vorzunehmen und Missverständnisse, die nach Aussage von Herrn Harcke auch mit Auslöser der Diskussion gewesen seien, auf einer sachlichen Ebene zu klären. Der „Runde Tisch“ sei mit VertreterInnen der unterschiedlichsten Interessengruppen einberufen worden. Zu den Interessengruppen gehören beispielhaft das Wirtschaftsforum Lebendiges Linden e.V., der VCD-Kreisverband Region Hannover e.V., die Otto Brenner Akademie, der Treffpunkt Generationen Hannover e.V., die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, der Seniorenbeirat des Stadtbezirkes Linden-Limmer, die Bürgerinitiative Umweltschutz, die Behindertenbeauftragte der LHH, VertreterInnen des FZH Linden, die Verkehrs-AG Hannover - Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der Nutzung der Stadtbahn in Linden-Nord, der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. und die Begegnungsstätte Pfarrlandstraße. Zudem seien VertreterInnen der Landeshauptstadt Hannover, der üstra, der Region Hannover und der infra beteiligt worden. Herr Harcke informierte, dass jede der vorgenannten Institutionen von ein bis zwei Personen vertreten worden sei. Es habe eine sachliche Diskussion mit den Beteiligten stattgefunden. Die Atmosphäre sei insgesamt von Vertrauen und Offenheit geprägt gewesen. Zunächst seien nach Auskunft von Herrn Harcke Fakten beschrieben und diskutiert worden. Festgelegt worden sei beispielsweise, dass nicht mehr für Drei-Wagen-Züge, welche eine Bahnsteiglänge von 70 m benötigen, geplant werde, sondern zukünftig Bahnsteige für Zwei-Wagen-Züge angenommen werden. Diese würden eine Bahnsteiglänge von nur 45 m erfordern, zuzüglich der beidseitigen Rampen von je 15 m Länge. Anstelle der Rampe bestehe einseitig auch die Möglichkeit der Errichtung einer Treppe. Insgesamt seien damit die Bahnsteiglängen für Hochbahnsteige verkürzt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, die Bahnsteige besser im vorhandenen Raum zu platzieren. Hochbahnsteige in Mittellage, so Herr Harcke weiter, seien mindestens 4 m breit. Bei Seitenbahnsteigen sei jeweils eine Breite von 2,40 m anzunehmen. Ein Hochbahnsteig sei zudem 82 cm hoch. Ein Bahnsteig für Niederflurfahrzeuge habe eine Höhe von 25 cm und eine Länge von 45 m. Im Vergleich dazu sei ein üblicher Bürgersteig ca. 10 bis 15 cm hoch. Über die Größe von Bahnsteigen für Hoch- bzw. Niederflurfahrzeuge seien zuvor vielfältige Ansichten vertreten worden, jedoch im Rahmen des „Runden Tisches“ Einvernehmen über die Maße, die für die Planungen angenommen werden müssten, erreicht worden. Herr Harcke informierte ferner, dass Busse nicht an Niederflurbahnsteigen halten könnten. Die Türen eines Busses würden sich nach außen hin öffnen und bei einem Bord von mehr als 20 cm Höhe würden diese beschädigt. Eine Kombination der Haltestellen der beiden Systeme - Bus und Niederflur- bzw. Hochflurtechnik - sei daher nicht möglich. Herr Harcke sagte, dass aufgrund der Verkürzung der Bahnsteige - wie oben beschrieben - und der Option der Verlegung eines Hochbahnsteigs außerhalb der Limmerstraße, eine Situation geschaffen wurde, bei der der Straßenraum Limmerstraße als Erlebnis- und Wirtschaftsraum nur auf einer Länge von ca. 70 m von einem Hochbahnsteig in Anspruch genommen werden müsste, welches im Verhältnis zu der Gesamtlänge der Straße wenig sei.



Herr Harcke zeigte im Folgenden anhand der Anlage 1 zur Niederschrift für den Bereich Limmerstraße /Offensteinstraße und Limmerstraße / Küchengarten jeweils optionale Planungen für einen Hoch- bzw. Niederflurbahnsteig.

In Bezug auf den Bereich Offensteinstraße trug Herr Harcke vor, dass der Radverkehr sowohl bei einem Niederflur- als auch bei einem Hochbahnsteig den Haltestellenbereich umfahren und ggf. Umwege in Kauf nehmen müsse. Für FußgängerInnen seien die Niederflurbahnsteige jedoch gut zu überschreiten. Diese Bahnsteige würden zudem auch keine wesentlichen optischen Barrieren darstellen. Im östlichen Bereich der Limmerstraße / Höhe Am Küchengarten bestünde ebenfalls die Möglichkeit einen Niederflurbahnsteig zu errichten. Die Zugänglichkeit zu den Häusern und Geschäften sei bei dieser Variante weiterhin gut. Im Fall der Errichtung eines Hochbahnsteiges - Arbeitstitel Elisenstraße - sei die Limmerstraße an dieser Stelle vollständig von einer weiteren Haltestelle befreit. Dies hätte zur Folge, dass auch die Geschäfte und ggf. deren Auslagen nicht durch eine weitere Haltestelle beeinträchtigt würden. Diese Planungen seien dem Teilnehmerkreis des „Runden Tisches“ zur Diskussion gegeben worden. Es habe unterschiedliche Einschätzungen zu den jeweiligen Nachteilen und Vorzügen der einzelnen Lösungen gegeben. Die InteressenvertreterInnen hätten ihre Positionen zum Teil weiter bestärkt, aufrechterhalten bzw. geringfügig modifiziert. Die Nahverkehrsträger seien der Meinung, dass gegenüber den ersten Planungsüberlegungen, welche diskussionsauslösend gewesen seien, realistische Alternativen - zum Beispiel kürzere Bahnsteige, eine Verlegung eines Bahnsteiges aus der Fußgängerzone - erarbeitet wurden, welche nach Ansicht von Herrn Harcke auch die Belange des Lebens- und Wirtschaftsbereiches Limmerstraße berücksichtigen. Herr Harcke wies darauf hin, dass auch Niederflurbahnsteige keine vollständige Freizügigkeit im Verkehr ermöglichen würden. Er machte zudem auf die Internetseite der Region Hannover aufmerksam, auf der das Schlussprotokoll des „Runden Tisches“ komplett veröffentlicht worden sei. Herr Harcke übergab das Wort an Herrn Weske als Vertreter der Region Hannover und ergänzte, dass die Region die letztendliche Entscheidung treffen werde.

Herr Weske stellte sich kurz vor und kündigte Informationen zu dem weiteren Entscheidungsprozess zum Ausbau der Stadtbahnstrecke D-West an. Er trug anschließend entsprechend der Anlage 2 zur Niederschrift vor.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube nahm auf die Verkürzung der Haltestellen und zeitgleiche Erhöhung des Taktes der Bahnen, um eine Beförderung aller Kunden sicherzustellen, Bezug. Er prognostizierte, dass für die Takterhöhung mehr Bahnen eingesetzt werden müssten und stellte in Frage, ob für die Niederflurvariante insoweit von vornherein eine Systemverschlechterung angenommen werden müsste. Zudem bat er um Auskunft, ob der Systemvergleich auch weitere Linien berücksichtige. Diesbezüglich machte er auf Haltestellen-Standorte auch außerhalb des Stadtbezirkes aufmerksam, an denen eine ähnlich schwierige Situation wie an der Limmerstraße gegeben sei. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube war der Ansicht, dass bereits jetzt über andere zukünftige Standorte auch außerhalb des Stadtbezirkes nachgedacht und diese in den Systemvergleich einbezogen werden sollten. Er sprach das Kriterium „Großveranstaltungen in der Innenstadt“ an und meinte, dass dieses Kriterium keinen Einfluss auf die Systementscheidung Hochflur- bzw. Niederflurbahn haben dürfe. Dieses Kriterium könne nur bei einer Diskussion über eine Tunnelvariante angeführt werden. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube bat um Auskunft, ob in Bezug auf die erarbeiteten Varianten von Seiten der Entscheidungsträger Favoriten existieren.

Herr Weske nahm auf die von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube gestellten Fragen Bezug indem er sagte, dass aufgrund der Verringerung der Bahnsteiglänge statt Drei- nur noch Zwei-Wagen-Züge fahren werden.
Dies treffe sowohl für Hochflur- als auch für Niederflurbahnen zu. Insofern würde sich die Taktveränderung nicht einseitig nachteilig in Bezug auf die zur Diskussion gestellten Systeme - Hoch- bzw. Niederflurbahn - auswirken. Es sei geplant, den Takt von 7,5 Minuten auf 5 Minuten zu verkürzen. Herr Weske sagte, dass abhängig von der Notwendigkeit Fahrzeuge beschafft werden müssten. Gleichzeitig würde sich die Strecke in der Innenstadt verkürzen. Herr Weske sagte abschließend zu dieser aufgeworfenen Frage, dass das Kriterium nicht systementscheidend sei. In Bezug auf die zweite von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube aufgeworfene Frage antwortete Herr Weske, dass bewusst und entsprechend des Auftrages nur ein Systemvergleich auf der Linie 10 vorgenommen werde. Er gab zu bedenken, dass die Entscheidung Auswirkungen auf die Linie 17 habe, da diese eine Hochflurlinie sei. Darüber hinaus werde nicht die Notwendigkeit gesehen, über andere Stadtbahnlinien im Hinblick auf einen eventuell möglichen Betrieb mit Niederflurtechnik nachzudenken. Herr Weske informierte weiter, dass für den Fall der Durchführung von Veranstaltungen in der Innenstadt - beispielhaft nannte er den Marathon - die Linie 10 nicht oberirdisch über Steintor und Hauptbahnhof, sondern über Goetheplatz und Humboldtstraße in den A-Tunnel hinein, verkehre. Diese Möglichkeit würde sich bei einer Hochflurvariante weiterhin ergeben. Bei der Niederflurvariante sei diese Streckenführung nicht mehr möglich, da Niederflurfahrzeuge den Tunnel nicht passieren könnten. Die Kriterien seien nach Ansicht von Herrn Weske objektiv ausgewählt worden, da die geäußerten Meinungen der Beteiligten eingebunden worden seien. Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis habe alle Kriterien aufgenommen und diskutiert. Er berichtete in Bezug auf die zuletzt von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube aufgeworfenen Frage, dass es einen Favoriten aus dem Arbeitskreis des „Runden Tisches“ gäbe. Er verwies diesbezüglich auf die von Herrn Harcke vorgestellten Varianten, die als Favoriten hervorgegangen seien. Herr Weske machte auf die Veröffentlichung der Ergebnisse des „Runden Tisches“ auf der Internetseite der Region Hannover aufmerksam. Er gab zu bedenken, dass eine Beteiligung der Stadtverwaltung noch ausstehe. Der endgültige Vorschlag werde dann den politischen Gremien vorgelegt.

Bezirksratsherr Schimke zeigte sich von dem Aufwand insbesondere der Vielzahl der aufgeführten Kriterien beeindruckt. Er wünschte sich zu allen Themen eine so konzentrierte und engagierte Vorgehensweise. Er prognostizierte, dass ohne diese Diskussion ggf. Grundstückszufahrten durch den Bau eines Hochbahnsteiges unerreichbar gewesen wären. Er richtete an Herrn Harcke die Frage, ob bei dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen Drei-Wagen-Züge eingesetzt werden könnten, da die Barrierewirkung der Bahnsteige wesentlich geringer sei als bei einem Hochbahnsteig. Dies könnte nach Ansicht von Bezirksratsherrn Schimke für die Wirtschaftlichkeit und damit für das System der Niederflurbahnen sprechen. Mit Bezug auf das im Vortrag angeführte Kriterium der Förderfähigkeit bat er Herrn Weske um Konkretisierung. Bezirksratsherr Schimke vermisste die Kriterien „Flexibilität“ und „Zukunftsperspektiven“. Er prognostizierte, dass die Niederflurbahnen wesentlich flexibler auch im Hinblick auf den Ausbau von Haltestellen durch nachfolgende Generationen seien. Die aufgeführten Kriterien in der Gesamtheit wurden von Bezirksratsherrn Schimke eventuell als nicht systemneutral bezeichnet. In diesem Zusammenhang nannte er das Kriterium der zeitlichen Auswirkung. Eine Verfügbarkeit der Bahnen und die Lieferzeit seien von ihm als systementscheidend nicht zu akzeptieren. Er bezeichnete dieses Kriterium als nicht objektiv und nicht sachgerecht.

Herr Harcke informierte, dass derzeit die meisten Linien mit Zwei-Wagen-Zügen und nur wenige Linien im gesamten Netz mit Drei-Wagen-Zügen befahren würden. Dieses würde sich an der Nachfrage orientieren. Optional sei überlegt worden, ob die Haltestellen in der Limmerstraße für Drei-Wagen-Züge ausgebaut werden könnten, obwohl derzeit der Bedarf nicht existiere und auch in überschaubarer Zukunft nicht angenommen werde.


Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es unschädlich sei, auch im Hinblick auf zukünftige Notwendigkeiten, die Haltestellen in ihrer Länge so zu beschränken, dass lediglich Zwei-Wagen-Züge eingesetzt werden können.

Herr Weske sagte, dass bei allen geplanten Maßnahmen die Förderfähigkeit überprüft werde. Er sprach den ggf. notwendig werdenden Rückbau des Hochbahnsteiges in Ahlem an und sagte, dass der Rückbau nach Einschätzung der Region Hannover nicht förderfähig sei, da bereits die Errichtung gefördert wurde. Er kündigte diesbezüglich eine Überprüfung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft an. Bei der Fahrzeugbeschaffung sei die Förderfähigkeit in jedem Fall zu klären. Er berichtete von dem glücklichen Umstand, dass die derzeitige Beschaffung von 50 Fahrzeugen – Typ TW 3000 - zu 50% gefördert werde. Eine Förderung könne jedoch nicht generell angenommen werden und so bleibe vakant, ob zukünftig zu beschaffende Fahrzeuge ebenfalls als förderfähig eingestuft werden. Dies betreffe auch die Anschaffung von Niederflurfahrzeugen. Die Förderfähigkeit müsse für alle 13 Haltestellen geprüft werden. Herr Weske stimmte der Äußerung von Bezirksratsherrn Schimke zu, dass Niederflurbahnsteige vor Ort höhere Akzeptanz im Vergleich zu Hochbahnsteigen finden. Vielmehr sei aber die Frage zu stellen, ob der Neubau von Gleisanlagen umsetzbar und durchsetzbar sei. Die Niederflurfahrzeuge könnten erst ausgeliefert werden wenn sie produziert seien und diese könnten erst produziert werden, wenn sie bestellt würden. Die Fahrzeuge könnten aber erst bestellt werden, wenn sie konstruiert sind und dieses setze wiederum voraus, dass die Entscheidung für das System gefallen sei. Bei Hochflurfahrzeugen würden in den nächsten drei bis vier Jahren Fahrzeuge ausgeliefert und damit der Einsatz von Hochflurfahrzeugen sukzessive möglich. Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen müssten ausgearbeitet werden. Damit sei das Kriterium seiner Ansicht nach auch zu Recht angeführt worden.

Bezirksratsherr Knoke bat um Auskunft, ob bei dreizügigen Bahnen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssten.

Herr Harcke sagte, dass sich die Aussage von Bezirksratsherrn Knoke auf die heutigen „grünen Fahrzeuge“ beziehe. Die Länge der Bahn - bei Annahme von Drei-Wagen-Zügen
- würde die gemäß Richtlinie für Lichtsignalanlagen in Bezug auf die Räumzeiten zugelassene max. Länge überschreiten. Sondergenehmigungen, derartige Züge bei Messen einzusetzen, seien die Ausnahme. Nach der zitierten Richtlinie dürften Bahnen bei Einsatz von Drei-Wagen-Zügen nicht länger als 75 m sein. Das treffe sowohl für Niederflur- als auch für Hochflurbahnen zu.

Bezirksratsherr Grenner sprach die Haltestelle Harenberger Straße an und bat um Auskunft, ob nach einer Entscheidung für Hochflur- bzw. Niederflurbahnsteige eine Verlängerung dieser möglich oder ob die Entscheidung endgültig sei.

Herr Harcke antwortete, dass eine Planung für die Haltestelle Harenberger Straße sowohl mit Niederflur- als auch mit Hochflurtechnik existiere. Beide Systeme seien möglich. Unabhängig vom System gehe er nicht davon aus, dass die Bahnsteige im Nachhinein verlängert werden, da diese nicht dementsprechend konzipiert seien. Herr Harcke gab zu bedenken, dass auch die Niederflurbahnsteige vor Grundstückseinfahrten nicht überfahrbar seien. Man gehe auch schon aus diesem Grund nicht davon aus, dass die Örtlichkeiten Gelegenheit bieten, die Bahnsteige zu einem späteren Zeitpunkt zu verlängern.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube äußerte Bedenken in Bezug auf den Standort der Haltestelle Offensteinstraße und führte aus, dass die Limmerstraße in dem Bereich am wenigsten Raum biete. Er machte auf die dort endende längste und älteste Radfahrstraße Hannovers aufmerksam, welche zudem stark genutzt werde. Die Planungen würden vermutlich ungewollt den Radverkehr und den ÖPNV in Konkurrenz bringen.
Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sagte, dass der Standort der Haltestelle Offensteinstraße, u.a. gewählt werde, weil auch auf die Ein- und Ausfahrten der Häuser Rücksicht genommen werden müsse. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube berichtete von Kontaktaufnahmen seinerseits zu einigen HauseigentümerInnen, welche zum Teil auch mit einem Schild auf die Freihaltung der Ein- und Ausfahrten aufmerksam machen würden. Diese hätten ihm gegenüber jedoch geäußert, dass lediglich z.B. für Umzüge die Zufahrten genutzt werden. Die Freihaltung der Ein- und Ausfahrt in Höhe des Apollo-Kinos sah er jedoch für den Veranstaltungsbetrieb als zwingend an. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube regte an, den HauseigentümerInnen das Recht der Ein- und Ausfahrt zu ihren Grundstücken „abzukaufen“, um dadurch mehr Flexibilität in der Standortfrage für die Bahnsteige zu gewinnen.

Herr Harcke sagte, dass derartige Überlegungen im Raum stünden. Er gab zu bedenken, dass derzeit über eine Systementscheidung diskutiert werde. Es müsse anhand konkreter Planungen ein Vergleich auch in Bezug auf die Kosten erstellt werden. Die Verantwortlichen hätten jetzt Varianten gesucht, von denen angenommen werden könne, dass diese in der Art realisierbar seien. Diese Varianten seien durchgeplant und auch kostenmäßig bewertet worden. Sobald die Systementscheidung getroffen sei und die Planungen umgesetzt werden, bestehe die Möglichkeit der Überprüfung von geringfügigen Optimierungen in Bezug auf die Standortfrage. Diese Möglichkeit treffe sowohl für Niederflur- als auch für die Hochflurvariante zu. Herr Harcke schloss unter diesen Voraussetzungen eine Kontaktaufnahme zu HauseigentümerInnen nicht aus, um eine eventuelle Verschiebung der Bahnsteige von wenigen Metern zu erreichen. Herr Harcke machte nachdrücklich darauf aufmerksam, dass die heute vorgestellten Planungen noch nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt seien. Es seien lediglich Planungsüberlegungen, die von Herrn Harcke als realistisch bezeichnet wurden und nach Einschätzung der Beteiligten möglich sein sollten.

Bezirksratsfrau Steingrube machte darauf aufmerksam, dass sich in dem Bereich Hinterhäuser befinden würden, deren Erreichbarkeit auch im Notfall sichergestellt werden müsse.

Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten bat um Informationen, welche Institution die Gewichtung der Kriterien vornehme. Sie fragte zudem, ob der Bus auch weiterhin in der Limmerstraße verkehren könne.

Herr Harcke antwortete, dass der Bus über die Gleiszone fahren könne und damit ausreichend Platz vorhanden sei. Am Ende der Bewertung würde die Gewichtung vorgenommen. Der Arbeitskreis, bestehend aus VertreterInnen der Region Hannover, Stadtverwaltung Hannover, üstra, RegioBus, TransTecBau, infra und einem externen Spezialisten aus Kassel – werde zu ggb. Zeit einen Vorschlag für eine Gewichtung erarbeiten. Momentan gehe Herr Harcke davon aus, dass der Arbeitskreis den Schwerpunkt der Betrachtung zwischen beispielsweise den städtebaulichen Aspekten, der Wirtschaftlichkeit oder Fahrgastbedürfnissen mehrfach verschiebe, um herauszufinden, ob die Gewichtung Einfluss auf die Entscheidung nehme.

Bezirksbürgermeisterin Knoke bedankte sich daraufhin bei den Vortragenden.








TOP 10.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.10 Uhr.

Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

- ÖPNV Limmerstraße
- Zusammenlegung Büchereien in Linden
- Glasfasernetz der Telekom
- Lärmbelästigung und Sachbeschädigungen im Stadtbezirk
- Hausbesetzung Limmerstraße 98
- Nachnutzung Räume Freizeitheim Linden

Der 1. Sprecher kritisierte die Diskussion zu dem ÖPNV Limmerstraße und führte den Vergleich des Baus des Europaschiffes an, welches aufgrund der Größe nicht auf allen Binnengewässern fahren konnte und dass aus diesem Grund Veränderungen an den Gewässern vorgenommen werden mussten.

Der 2. Sprecher sprach sich gegen die Zusammenlegung der Stadtbibliotheken in Linden aus. Er forderte die Bezirksratsmitglieder auf, sich für den Erhalt der Bibliothek im Freizeitheim in der Limmerstraße einzusetzen. Bezirksbürgermeisterin Knoke übergab er weitere Unterschriftenlisten im Sinne seines Anliegens und bat, diese Herrn Oberbürgermeister Weil zukommen zu lassen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke machte deutlich, dass die Bücherei Limmerstraße nicht geschlossen werde, sondern die Büchereien im Rahmen des Ausbaus des Rathauses Linden unter Einbeziehung eines Selbstlernzentrums zusammengelegt werden. Sie kritisierte, dass der 2. Sprecher die Unterschriften sammele, indem die Schließung der Bibliothek publiziert werde. Bezirksbürgermeisterin Knoke berichtete von Gesprächen, in denen BügerInnen ihr gegenüber geäußert haben, dass diese in Kenntnis der Zusammenlegung der Büchereien die Unterschriftenaktion nicht unterstützt hätten.

Die 3. Sprecherin kritisierte das Vorhaben der Telekom, das Glasfasernetz u.a. auch im Stadtteil Linden flächendeckend auszubauen. Die Sprecherin befürchtete aufgrund der schnelleren Datenübertragung eine Vermischung von Wohnen und Gewerbe.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sagte, dass auch er ein kritischer Begleiter der Aufwertung des Stadtteils in Bezug auf Gentrifizierung sei. Er war jedoch der Ansicht, dass der Ausbau des Glasfasernetzes diesbezüglich keine Gefahr darstelle. Er berichtete, dass auf Antrag die Telekom jedermann einen leistungsstarken Internetzugang zur Verfügung stelle und zwar unabhängig von einem Glasfasernetz. Dieser Zugang wäre jedoch mit hohen Kosten für den Beantragenden verbunden. Er vertrat nicht die Ansicht, dass der Vermieter einen höheren Mietzins für seine Wohnung verlangen könne, allein aufgrund der Tatsache, dass die Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen sei.

Die 3. Sprecherin sprach noch einmal den Medienbereich und diesbezügliche Privatisierungen an.



Der 4. Sprecher stellte sich als Vertreter der Nachbarschaftsinitiative Linden-Nord vor. Er berichtete von einer unerträglichen nächtlichen Lärmbelästigung und Sachbeschädigungen im Stadtteil. Die Zustände vor allem auch an den Wochenenden seien so extrem, dass BewohnerInnen an den betroffenen Tagen sich bereits ein Wochenenddomizil gesucht hätten, um sich den Belästigungen zu entziehen. Im Zusammenhang mit den Störungen nannte der Sprecher Veranstaltungen im Kulturzentrum Faust. In den letzten zwei bis drei Jahren habe sich die Situation dramatisch verstärkt. Vor allem junge Leute auch aus dem Umland würden sich von den Veranstaltungen angezogen fühlen und zu den störenden Zuständen beitragen. Die Außengastronomie in der Limmerstraße sei bis spät in die Nacht geöffnet und auch die Aufräumarbeiten, wie beispielsweise das Zusammenstellen der Tische und Stühle, würde mit einer hohen Geräuschkulisse begleitet. Sofern auf ein Zusammenstellen verzichtet werde, würde sich die störende Personengruppe bis in die frühen Morgenstunden darauf versammeln. Er appellierte auch an ein Einschreiten der Polizei.

Bezirksbürgermeisterin Knoke sagte, dass ihr das Problem bekannt sei und sie bereits gemeinsam mit dem Stadtbezirksmanagement Gespräche geführt habe. Sie habe sich dieses Themas angenommen und bat um Verständnis, dass ein Abschalten derartiger Störungen nicht kurzfristig erreicht werden könne.

Die 5. Sprecherin bestätigte die unerträglichen Zustände in den Straßen und berichtete von einer Vielzahl zerschlagener Bierflaschen in der Leinaustraße, an denen sich auch bereits Kinder verletzt hätten.

Die 6. Sprecherin stellte sich als Vermieterin einer Wohnung im Stadtteil Linden-Süd vor. Sie nahm auf die Anfragen der SPD-Fraktion Bezug – TOP 8.3.3 und 8.3.4 – und berichtete insbesondere tagsüber von Lärmbelästigungen und Schmutz, verursacht durch Personen, die Alkohol im öffentlichen Raum konsumieren würden. Sie machte den Vorschlag des Einzäunens des Spielplatzes. Sie meinte, dass alle Bänke in Grünflächen von der störenden Nutzergruppe eingenommen würden und damit andere Nutzer ausgeschlossen würden.

Bezirksratsherr Horstmann sagte, dass er die Sorgen seiner Vorrednerin gut verstehen könne, da er die Situation aufgrund seines Wohnortes in Linden-Süd kenne. In Kenntnis dessen habe die SPD-Fraktion die Anfragen für die heutige Bezirksratssitzung an die Verwaltung gestellt. Ggf. werde aus dem politischen Raum mit weiteren Anträgen oder anderen Maßnahmen reagiert.

Die 6. Sprecherin hatte Sorge, dass die Wohnungen in dem Bereich nicht mehr vermietet werden könnten.

Der 7. Sprecher stellte sich als Sprecher der BesetzerInnen des Gebäudes
Limmerstraße 98 vor und betonte, dass vordergründig die Schaffung eines unabhängigen Jugendzentrums verlangt werde. Er bat die Fraktionen um eine weitere Gesprächsführung auch nach Abschluss der Besetzung und um Auskunft, auf wessen Veranlassung die Räumung des Gebäudes durchgeführt wurde und fragte diesbezüglich nach den Positionen der einzelnen Fraktionen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke berichtete von kurzfristig stattgefundenen fraktionsübergreifenden Gesprächen. Sie stellte dar, dass die Besetzung des Hauses nicht unterstützt werde und bezeichnete diese als „nicht richtig“. Sie machte diesbezüglich auch auf die Interessen des rechtmäßigen Eigentümers des Hauses aufmerksam.



Stellv. Bezirksbürgermeister Grube machte auf die Beschlussfassung des Bezirksrates vom 18.05.2011 aufmerksam und berichtete, dass die Verwaltung aufgefordert worden sei, Gespräche mit dem Hauseigentümer aufzunehmen und sich für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. Darüber hinaus sah Stellv. Bezirksbürgermeister Grube keine Möglichkeit des Bezirksrates gegeben, den Erhalt zu fordern. Er habe die Auskunft der Verwaltung, dass Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden. Er sagte weiter, dass nach Aussage der Niedersächsischen Denkmalschutzbehörde derzeit keine Möglichkeit gesehen werde, das Gebäude als Denkmal einzustufen. Letztendlich sei es die Entscheidung des Eigentümers, ob das Haus erhalten werde. Die Abrissarbeiten die bereits begonnen hätten, seien nach Aussage von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube auf den Schuppen im Bereich des Hofes begrenzt. Nähere Informationen zu dem Vorhaben des Eigentümers seien ihm nicht bekannt. Mit Bezug auf das geforderte Jugendzentrum sagte Stellv. Bezirksbürgermeister Grube, dass es im Stadtteil über 400 Vereine und Initiativen gäbe, welche sich überwiegend mit Jugendarbeit beschäftigen. Die MitarbeiterInnen dieser Institutionen seien verwundert darüber, dass die Fordernden sich nicht in den bestehenden Jugendzentren engagieren würden und hätten Sorge, dass die finanziellen Mittel, die für ein zusätzliches Jugendzentrum investiert werden müssten, zu Lasten der bestehenden Einrichtungen gingen.

Bezirksratsherr Horstmann sagte, dass der Bezirksrat keinen Einfluss darauf habe, was private HauseigentümerInnen mit ihrem Eigentum machen, soweit es im Einklang mit allen Vorgaben der dafür zuständigen Behörden stehe. Sofern sich der Bezirksrat zukünftig mit einem unabhängigen Jugendzentrum beschäftigen müsse, weil dies gefordert werde, seien die Aspekte zu berücksichtigen, die Stellv. Bezirksbürgermeister Grube angesprochen habe.

Der 8. Sprecher nahm Bezug auf einen Zeitungsartikel der NP vom 18.06.2011 hinsichtlich der Nachnutzung von frei werdenden Räumlichkeiten im Freizeitheim Linden. Der Sprecher sprach diesbezüglich die Schließung der Bibliothek im Freizeitheim Linden an. Er bat diesbezüglich den Bezirksrat um Informationen und ggf. um Vorstellung eines Nutzungskonzeptes.

Bezirksratsherr Horstmann antwortete, dass dem Bezirksrat konkrete Pläne nicht vorliegen würden. Er machte deutlich, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, Planungen zu erstellen, da absehbar sei, dass aufgrund der Zusammenlegung der Bibliotheken im Freizeitheim Linden Räume frei werden.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 20.40 Uhr.

Es folgte eine Sitzungspause von 20.40 Uhr bis 20.55 Uhr.

TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Ratsherr Mineur berichtete, dass aufgrund geringer Teilnahme die Sanierungskommission am 06.06.2011 nicht beschlussfähig gewesen wäre, jedoch formal über die Tagesordnungspunkte beraten worden sei. Er bedauerte, dass bereits mehrfach eine geringe Beteiligung an den Sitzungen der Sanierungskommission zu verzeichnen gewesen sei und appellierte im Folgenden an die anwesenden Fraktionen, die Sitzungen zukünftig zu besuchen.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
Bebauungsplan Nr. 1495, Brunnenstraße / Steinfeldstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1106/2011 mit 3 Anlagen)
Auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Knoke wurde keine Vorstellung der Drucksache durch Herrn Dr. Sass gewünscht.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1495
    - Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten, Straßenverkehrsflächen, öffentlichen Wegeverbindungen sowie eines Stadtteilparks mit öffentlichem Spielplatz und Bolzplatz - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über die Drucksache abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (61)

TOP 5.2.


Fortsetzung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule
(Drucks. Nr. 15-1294/2011)


Antrag,
zu beschließen, dem Elternverein der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule e. V. für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme im Schuljahr 2011/2012 Mittel in Höhe von bis zu 14.400,00 € aus dem Produkt 21101, Sachkonto 43180000 zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu 6.000,00 € für den Zeitraum vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011 und bis zu 8.400,00 € für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.07.2012. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über die Drucksache abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (42)








TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum
(Drucks. Nr. 15-0892/2011 N1 mit 1 Anlage)

TOP 6.1.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1
Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum

(Drucks. Nr. 15-1289/2011)

TOP 6.1.1.2.
Änderungsantrag der ASH-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1
Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum

(Drucks. Nr. 15-1342/2011)


Bezirksratsherr Knoke stelle den Antrag (Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1) vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten, den Abfallwirtschaftsbetrieb „aha“ zu veranlassen, alle Altpapiercontainer-Stellplätze im Stadtbezirk ständig zu überwachen und reinzuhalten oder mit Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Reinhaltung der Stellplätze zu schließen, ansonsten sollen diese aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.

Bezirksratsfrau Steingrube stellte den Änderungsantrag (Drucks.-Nr. 15-1289/2011) vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten den Abfallwirtschaftsbetrieb „aha“ umgehend zu veranlassen, dass
1. sämtliche Altpapiercontainer im Stadtbezirk Linden-Limmer von öffentlichen Stellflächen entfernt werden.
2. ausgenommen davon sind die Standorte an denen Altglascontainer stehen. Hier werden nur noch Altpapiercontainer mit Einfüllschlitzen aufgestellt, Kippdeckelcontainer werden entfernt.
3. Grundstückseigentümer nur noch dann Papiercontainer ab der Größe 700 ltr. erhalten, wenn sie dafür geschlossene Stellflächen nachweisen.
4. Vereinen und Institutionen Angebote unterbreitet werden, dass sie einen Betrag X bekommen, wenn auf deren Grundstück Papiersammelcontainer aufgestellt werden können.
Bezirksbürgermeisterin Knoke informierte, dass Bezirksratsherr Hadasch und Bezirksratsfrau Rose nicht mehr der BSG-Fraktion angehören, sondern ab sofort eine Fraktion „Aktive für ein Soziales Hannover“ (ASH-Fraktion) bilden.



Bezirksratsherr Hadasch stellte daraufhin den Änderungsantrag (Drucks.-Nr. 1342/2011) vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten, den Abfallwirtschaftsbetrieb „aha“ zu veranlassen, die Altpapiercontainer im öffentlichen Verkehrsraum so zu gestalten, daß wirklich nur Papier (z.B. Zeitungen) und Pappe zerteilt und in kleinen Mengen eingeworfen werden kann. Andernfalls sollen diese Container aus dem öffentlichen Raum entfernt werden oder aber mit Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Reinhaltung der Stellplätze geschlossen werden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube äußerte, dass er das Anliegen aller Anträge gut und richtig fände. Die Vorschläge würden jedoch aus seiner Sicht zu keiner befriedigenden Lösung führen. Dies begründete er damit, dass von ihm als Verwalter eines privaten Grundstücks bereits alle im Rahmen der Anträge genannten Lösungsvorschläge erfolglos getestet worden seien. Er benannte beispielsweise das Problem, dass bei kleinen Einwurfschlitzen große Kisten und Kartons neben die Container gestellt würden. Sofern die Container eingezäunt seien, habe er die Erfahrung gemacht, dass der Müll über den Zaun geworfen oder vor dem Zaun abgestellt werde. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sprach sich für einen gemeinsam getragenen Antrag aus, in dem deutlich werde, dass man den Müll auf der Straße nicht dulde, das Müllsammeln jedoch nicht einschränken möchte und Lösungsmöglichkeiten von Seiten der Stadt gefunden werden sollen.

Bezirksratsherr Kuntze berichtete, dass es bereits im Vorfeld zur heutigen Sitzung den Vorschlag gegeben habe, die Anliegen in einem Antrag zusammenzufassen. Nicht einer der Anträge sei seiner Ansicht nach so gut, dass er das Recht habe, beschlossen zu werden. Er schlug den AntragstellerInnen eine nochmalige Beratung vor. Mit Bezug auf die vorliegenden Anträge hob Bezirksratsherr Kuntze die Forderung der SPD-Fraktion, dass aha die Plätze überwache und reinhalte, positiv hervor. Ebenfalls fand die Forderung der CDU-Fraktion, die Altpapiercontainer mit Einwurfschlitzen statt mit Kippdeckeln auszustatten, seine Zustimmung. Auch dass GrundstückseigentümerInnen abschließbare Container zur Verfügung gestellt bekommen, hielt Bezirksratsherr Kuntze für eine vernünftige Lösung. Die Forderung der ASH-Fraktion sei seiner Ansicht nach damit überflüssig.

Bezirksratsherr Horstmann war der Ansicht, dass der SPD-Antrag das Wesentliche beinhalte. Das Aufstellen von Containern mit Einwurfschlitzen bezeichnete er als nicht sinnvolle Lösung und kündigte an, dass die SPD-Fraktion derartige Forderungen nicht mittragen werde. Es herrsche Skepsis, ob die BürgerInnen größere Kartons zerkleinern, um diese in den Containern zu entsorgen. Bezirksratsherr Horstmann hatte die Befürchtung, dass die Kartons neben den Containern entsorgt werden. Er nahm auf den vierten Punkt des CDU-Antrages Bezug und äußerte, dass es für ihn nicht einsehbar sei, dass Vereine und Institutionen durch Sammlung von Altpapier Einkünfte erzielen können, während der „normale Bürger“ dieses ohne Gegenleistung zugunsten von aha tue. Er berichtete, dass er eine blaue Tonne besitze, die er bei Bedarf an dem entsprechenden Abfuhrtag an den Straßenrand stelle. Bezirksratsherr Horstmann hielt den SPD-Antrag aufrecht.

Bezirksratsherr Knoke berichtete von Containern, die vom Hausverwalter mit einer Kette fixiert worden seien. Er machte darauf aufmerksam, dass die von aha für Altpapier erzielten Gewinne zukünftig auch geringer ausfallen könnten und stellte die Finanzierung der Standorte, wie von Bezirksratsfrau Steingrube gefordert, für diesen Fall durch aha in Frage. Bezirksratsherr Knoke bat zu bedenken, dass die von aha erzielten Gewinne auch zur Gebührenstabilität beitragen würden.

Bezirksratsfrau Steingrube informierte, dass aha für das Aufstellen von größeren Containern zum Beispiel auf Vereinsgrundstücken einen Geldbetrag i.H.v. ca. 10 Euro im Monat zahle. Als Gegenleistung würden die Privatpersonen den Müll sammeln und die Stellfläche der Container rein halten. Im Bereich des Sportvereins Linden 07 würden zwei Container eines privaten Entsorgers stehen. Sie vermutete, dass der private Entsorger ebenfalls 10 Euro für den Standort zahle. Zuvor habe es in dem benannten Bereich Probleme mit der Müllentsorgung gegeben. Sie informierte, dass auch aha abschließbare Sammel-Container zur Verfügung stellen könne. Bezirksratsfrau Steingrube war der Meinung, dass an großen Sammelplätzen ein Reinigen durch z.B. Vereine durchaus sinnvoll sei. Bezirksratsfrau Steingrube gab zu bedenken, dass aha für das Reinigen der Stellflächen durch eigenes Personal auch diesbezüglich Sach- und Personalkosten entstehen. Sicher sei, dass der Aufwand für aha größer sei, für den Fall, dass die MitarbeiterInnen nicht nur die Container leeren, sondern zudem auch den Standort säubern müssten. Sie informierte letztlich, dass alle Fahrzeuge mit einer Waage ausgestattet seien.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ zunächst über die Drucks.-Nr. 15-1289/2011 abstimmen.

3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; damit abgelehnt
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten war bei der Abstimmung nicht anwesend)

Daraufhin stellte Bezirksbürgermeisterin Knoke die Drucks.-Nr. 15-1342/2011 zur Abstimmung.

3 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen; damit abgelehnt
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten war bei der Abstimmung nicht anwesend)

Schließlich ließ Bezirksbürgermeisterin Knoke über die Drucks.-Nr. 15-0892/2011 N1 abstimmen.

8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; damit abgelehnt
(Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten war bei der Abstimmung nicht anwesend)


TOP 6.1.2.
Unberechtigtes Befahren des Fuß- und Radweges Lodemannweg zwischen der Stammestraße und der Lodemannbrücke
(Drucks. Nr. 15-1335/2011)

Bezirksratsfrau Schlätel trug den Antrag vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten, die fehlenden „Feuerwehrpfähle“ des Fuß- und Radweges Lodemannweg zwischen der Stammestraße und der Lodemannbrücke zu ersetzen, um das verbotene Befahren durch Pkws und damit die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zu unterbinden.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (66)



TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Begrünungen privater Flächen sollen gefördert werden
(Drucks. Nr. 15-1258/2011)

TOP 6.2.1.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks.-Nr. 15-1258/2011
Begrünung privater Flächen soll gefördert werden

(Drucks. Nr. 15-1404/2011)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube stellte den Antrag (Drucks.-Nr. 15-1258/2011) vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten ein Programm aufzulegen mit dem Begrünungen privater Flächen initiiert und gefördert werden.

Bezirksratsherr Hostmann brachte den Änderungsantrag (Drucks.-Nr. 15-1404/2011) ein.

Antrag,
Der Bezirksrat möge den Antrag in folgender geänderter Fassung beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten zu prüfen, wieviel Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssten, wenn für das Jahr 2012 erstmals ein Programm zur Förderung der Begrünung privater Flächen aufgelegt würde. Dem Bezirksrat Linden-Limmer ist darüber zu berichten.

Bezirksratsherr Kuntze nahm auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezug und äußerte, dass es in Zeiten, in denen öffentliche Gelder knapp seien, unnötig sei, ein Programm aufzulegen, um privates Eigentum im Wert zu steigern. Die privaten EigentümerInnen seien seiner Ansicht nach auch für die Gestaltung ihrer Grundstücke verantwortlich. Dieses sei keine Aufgabe der Allgemeinheit.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube führte beispielsweise die Wand vor dem Heizkraftwerk an und berichtete, dass diese in früheren Zeiten begrünt gewesen sei. Derartige Maßnahmen würden auch wieder der Allgemeinheit zu Gute kommen. Es stünde nicht die Bezahlung der Maßnahmen durch die Kommune im Vordergrund, vielmehr würde es um die Initiierung dieser Maßnahmen gehen. In Bezug auf den SPD-Änderungsantrag äußerte Stellv. Bezirksbürgermeister Grube, dass auf den Prüfauftrag folgend, die Umsetzung durchgesetzt werden solle.

Bezirksratsherr Knoke sagte, dass dies die Intention gewesen sei.

Bezirksratsherr Kuntze gab zu bedenken, dass die Stadtwerke Gewinne erzielen würden. Er war der Meinung, dass die Stadtwerke auch durchaus bereit sein werden – gerade vor dem Hintergrund des politischen Einflusses der Stadt - zur Verschönerung der Außenanlagen auf eigene Kosten beizutragen.

Bezirksratsherr Hadasch äußerte, dass die ASH-Fraktion dem Änderungsantrag der SPD zustimmen könne. Er führte das Beispiel „Gestaltung Giebelwand Velberstraße" an und meinte, dass derartige Maßnahmen sehr wohl den Stadtteil aufwerten würden.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube machte noch einmal deutlich, dass nicht die Finanzierung der Maßnahme durch das Programm gewünscht werde, vielmehr lediglich die Maßnahmen initiiert werden sollen. Die Kosten sollen von den GrundstückseigentümerInnen getragen werden.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Änderungsantrag der SPD
(Drucks.-Nr. 15-1404/2011) zur Abstimmung

17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (67)

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte fest, dass mit dem Beschluss zum Änderungsantrag der Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der durch
Drucks.-Nr. 15-1404/2011 geänderten Fassung beschlossen worden sei.


TOP 6.2.2.
Kein Hallenneubau im Fössebad zu Lasten des Freibades
(Drucks. Nr. 15-1259/2011)

Auf Nachfrage von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube antwortete Herr Wescher, dass das Vorziehen einer Anfragebeantwortung ein Beschluss zur Geschäftsordnung sei und unter TOP 1 hätte beantragt werden müssen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten bei Entscheidungen zugunsten eines Hallenneubaus im Fössebad, die Existenz des Freibades sicher zu stellen.

Frau Sufin sagte im Vorgriff auf die Anfragebeantwortung zu TOP 8.2.1, dass gemäß Betriebsführungsvertrages die Aufgabe des Freibadebereiches nur mit Zustimmung der Stadt möglich sei. Dieses sei derzeit nicht Gegenstand von Beratungen.

Bezirksratsherr Horstmann meinte, das für den Beschluss des Bezirksrates heute nicht der richtige Zeitpunkt sei und begründete dies z.B. mit einer fehlenden Kostenaufstellung. Er berichtete von Gesprächen mit den Ratsfraktionen, welche sich letztendlich auch mit Geldern dieser Größenordnung befassen würden. Die Beratungen der Ratsfraktionen mit der Verwaltung seien nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund hielt die SPD-Fraktion eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung für nicht sinnvoll. Bezirksratsherr Horstmann zog daraufhin den Antrag - Drucks.-Nr. 15-1259/2011 - in die Fraktionen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube fragte, ob der Abschluss der Gespräche nach den Ratsferien sichergestellt sei.

Bezirksratsherr Horstmann entgegnete, dass der Zeitpunkt nicht beeinflussbar sei.

Bezirksbürgermeisterin Knoke wies darauf hin, dass zu dem Thema Sachverständige im Raum anwesend seien. Mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen wurde zur Geschäftsordnung
gem. § 31 Abs. 3 beschlossen, die Sachverständigen anzuhören.



Bezirksratsherr Kuntze sagte, dass er entgegen der Meinung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kein Problem darin sehe, wenn zugunsten eines neuen hervorragenden Hallenbades auf ein Freibad verzichtet werden müsse. Er machte auf das sich ebenfalls im Stadtbezirk befindliche Freibad im Stadtteil Limmer aufmerksam. Dieses Bad sei auf die Einnahmen, welche ausschließlich in den Sommermonaten erzielt würden, angewiesen. Dieses Bad habe nicht die Möglichkeit, bei schlechten Wetterlagen oder im Winterhalbjahr die möglicherweise fehlenden Einnahmen auszugleichen. Zudem verwies Bezirksratsherr Kuntze auf einen möglichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein kostenneutrales „Freibad am Fluss“ einzurichten. Damit seien dann drei Möglichkeiten des Badens im Freien im Stadtbezirk gegeben, welche sich nicht nebeneinander tragen würden.

Bezirksratsfrau Steingrube äußerte, dass sie die Wortbeiträge von Bezirksratsherrn Horstmann und Bezirksratsherrn Kuntze unterstütze.

Es folgte die Anhörung des Sachverständigen.

Der Sprecher stellte sich als Vorsitzender des Vereins Waspo Hannover - Linden e.V.
- welcher gemeinnützig arbeite und privatwirtschaftlich organisiert sei - vor. Der Verein betreibe sowohl das Volksbad Limmer als auch das Fössebad. Der Verein habe ein großes Interesse an dem Erhalt des Fössebades und werde mit allen Mitteln versuchen, dieses zu erhalten. Der Sprecher kritisierte, dass sich einige Bezirksratsmitglieder gegen seine Anhörung als Sachverständiger ausgesprochen hätten. Er sagte, dass das Fössebad im derzeitigen Zustand auf Dauer keinen Bestand habe und bezeichnete den Bau einer zusätzlichen Halle als geniale Idee. Der Sprecher machte darauf aufmerksam, dass nach 17.00 bzw. 18.00 Uhr der Zugriff für BesucherInnen auf das Bad nur in seltenen Fällen möglich sei, da das Bad vollständig ausgebucht sei. Der Sprecher äußerte, dass zusätzliche Wasserflächen dringend benötigt werden. Das Bauvorhaben stehe in keinem Zusammenhang mit dem Freibadbereich. Der Sprecher war überzeugt, dass nur durch den Bau einer weiteren Halle die Attraktivität des Bades erhöht werden könne. Eine Konkurrenzsituation mit dem Volksbad Limmer sah er nicht als gegeben. Dies schloss er auch aufgrund des Betreibens beider Bäder durch denselben Verein aus. Sofern nicht in den Freibadbereich des Fössebades investiert werde, könne man diesen auch nicht erhalten. Er war der Ansicht, dass für den Fall, dass der Neubau nicht realisiert werde, der Bestand des Bades insgesamt gefährdet sei. Derzeit werde das Bad vor dem Hintergrund geführt, dass bei Auftreten einer Funktionsuntüchtigkeit, dieses nicht weiter betrieben werde. Der Sprecher hielt den Neubau für lange überfällig und sah den Bestand des Fössebades in der heute betriebenen Form als gefährdet an. Der Sprecher sprach die Mitglieder des Bezirksrates an und meinte, dass für den Fall, dass der Bezirksrat dem Neubau nicht zustimme, dieses auf Dauer nicht existieren werde und äußerte die Erwartung der Unterstützung von Seiten des Bezirksrates.

Bezirksbürgermeisterin Knoke bedankte sich für die Informationen.

Bezirksratsherr Schimke bat um einen Wortbeitrag und hob positiv hervor, dass sich beispielsweise Bezirksratsherr Kuntze eindeutig positioniert habe. Inhaltlich teile er die Meinung von Bezirksratsherrn Kuntze nicht. Bezirksratsherr Schimke forderte von der SPD-Fraktion ebenfalls eine klare Positionierung.

Bezirksratsherr Knoke machte darauf aufmerksam, dass der Antrag in die Fraktionen gezogen worden sei.

- Es folgte eine Diskussion, ob weitere Wortbeiträge zugelassen werden sollten. -

Bezirksratsherr Schimke kritisierte, dass hier bewusst mit Hilfe von Anträgen zur Geschäftsordnung jegliche Diskussion unterbunden werden soll.

Ratsherr Mineur machte deutlich, dass mit dem von Bezirksratsherrn Horstmann gestellten Antrag zur Geschäftsordnung zeitgleich die Absetzung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden sei. Als Konsequenz dürfe in der heutigen Sitzung keine weitere Diskussion zu diesem Thema erfolgen. Er bezeichnete es als „Härte“, dass Bezirksratsherr Schimke das durchaus übliche Verfahren, bei ausstehendem Klärungsbedarf einen Antrag in die Fraktionen zu ziehen, als Geschäftsordnungstrick bezeichne. Bewusst sei der Antrag von Bezirksratsherrn Horstmann in die Fraktionen gezogen worden, da die SPD-Fraktion der Ansicht sei, dass derzeit eine faire Debatte nicht möglich sei. Zu ggb. Zeit, insbesondere wenn Fakten und Zahlen vorliegen würden, werde sich die SPD-Fraktion ehrlich und fair mit dem Thema auseinandersetzen. Ratsherr Mineur sprach sich gegen eine wilde emotionale Debattenführung aus.


TOP 6.2.3.
Anschluss des Hanomag-Geländes an das Glasfasernetz
(Drucks. Nr. 15-1333/2011)

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten Verhandlungen mit der Telekom aufzunehmen, den geplanten Ausbau des Glasfasernetzes auch auf das Hanomag-Gelände auszuweiten.

TOP 6.2.3.1.
Anschluss des Hanomag-Geländes an das Glasfasernetz
(Drucks. Nr. 15-1333/2011 N1)

Bezirksratsherr Schimke trug die Neufassung des Antrages
(Drucks.-Nr. 15-1333/2011 N1) vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten Verhandlungen mit einem Anbieter der Telekom aufzunehmen, den geplanten Ausbau des Glasfasernetzes auch auf das Hanomag-Gelände auszuweiten.

Bezirksratsherr Knoke zeigte sich über die Änderung im Tenor durch die Antrag stellende Fraktion erfreut, da auch anderen Anbietern für ein Glasfasernetz eine Chance eingeräumt werden sollte.

Bezirksratsherr Kuntze bezeichnete den Antrag als „merkwürdig“, da bereits heute bei einem entsprechenden Begehren u.a. die Telekom ein entsprechendes Kabel verlegen würde. Die Telekom sei nicht mehr zu einer Grundversorgung verpflichtet. Die Verwaltung sollte nach Ansicht von Bezirksratsherrn Kuntze nicht damit belastet werden, Anbieter für die Verlegung eines Glasfasernetzes zu finden. Er machte darauf aufmerksam, dass ggf. gar kein Bedarf bestehe, zumindest die Investitionen entsprechend des Bedarfes gerechtfertigt sein müssten.

Bezirksratsherr Knoke meinte, dass die Telekom mit 1.000 ArbeitnehmerInnen der größte Arbeitgeber auf dem Hanomag-Gelände sei.

Bezirksratsherr Kuntze fragte Bezirksratsherrn Knoke, in welchem Zusammenhang diese Aussage zu der Verlegung des Glasfasernetzes auf dem gesamten Gelände stehe.

Bezirksratsherr Knoke war der Ansicht, dass die Telekom beginnen solle.

Bezirksratsherr Schimke sprach u.a. das Existenzgründungszentrum, welches sich in dem benannten Bereich angesiedelt habe, an und verwies auf eine Wirtschaftsförderung im Stadtbezirk. Er unterstütze die Verlegung des Glasfaserkabels in dem Bereich, um die Ansiedlung von Unternehmen wohlwollend zu begleiten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube berichtete von einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme zur Telekom. Für ihn sei unverständlich gewesen, aus welchem Grund die Telekom ihr eigenes Callcenter auf dem Hanomag-Gelände nicht an das Glasfasernetz anschließe. Man habe ihm erläutert, dass die Entscheidung für den Ausbau des Glasfasernetzes zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, zu dem die Ansiedlung der Telekom auf dem Gelände nicht bekannt gewesen sei, ebenso würde es sich mit den anderen NutzerInnen des Hanomag-Geländes verhalten. Andernfalls wäre die Entscheidung der Telekom für den Ausbau des Glasfasernetzes auch auf dem Hanomag-Gelände getroffen worden. Der Anschluss eines derartigen neuen Zentrums sei nach Ansicht von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube in jedem Fall unabhängig vom Anbieter sinnvoll.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über die Neufassung des Antrages
Drucks.-Nr. 15-1333/2011 N1 abstimmen.

10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen
In die Verwaltung (66, 61)


TOP 6.3.
der CDU-Fraktion

TOP 6.3.1.
Radweg entlang der Badenstedter Straße zwischen Bauweg und Brauhofstraße/Am Lindener Berg
(Drucks. Nr. 15-1287/2011)

Bezirksratsfrau Steingrube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg entlang der Badenstedter Straße stadteinwärts zu sanieren.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über den Antrag abstimmen.

Einstimmig
In die Verwaltung (66)











TOP 6.3.2.
Rad- und Fußgängerweg entlang der Leine zwischen Studentenwohnheim und dem Ausflugslokal Dornröschen
(Drucks. Nr. 15-1288/2011)

Bezirksratsfrau Steingrube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Rad- und Fußgängerweg entlang der Leine zwischen dem Studentenwohnheim und dem Ausflugslokal Dornröschen zu reinigen und die in die Wege hineingewachsenen Sträucher und Büsche zurückzuschneiden. Von einem Kahlschlag ist aber abzusehen.

Bezirksratsfrau Steingrube ergänzte, dass ihr durchaus bewusst sei, dass der Weg nicht im Stadtbezirk Linden-Limmer verlaufe. Sie begründete die Betroffenheit des Stadtbezirkes mit der Aussage, dass zahlreiche BewohnerInnen des Stadtbezirks Linden-Limmer die Wegeverbindung nutzen würden.

Bezirksratsherr Horstmann stellte mit Hinweis darauf, dass der Stadtbezirksbezug nicht gegeben sei, den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über den Antrag abstimmen. Mit 7 Ja-Stimmen,
11 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wurde der Antrag auf Nichtbefassung abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über den Antrag abstimmen.

11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66, 67)


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 7.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1405/2011 mit 6 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag vor.

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Kath. Kirchengemeinde St. Godehard
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Anschaffung Kleinbus
· (Anlage 1)

· Empfänger: Mittwochtheater
· Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €
· Verwendungszweck: Anschaffung Tonanlage
(Anlage 2)
· Empfänger: Helene-Lange-Schule
· Zuwendungsbetrag: 627,00 €
· Verwendungszweck: Recycling-Design-Projekt
· (Anlage 3)

Initiative Bezirksrat
· Empfänger: Förderverein GS Am Lindener Markt
· Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
· Verwendungszweck: 125jähriges Bestehen
· (Anlage 4)
· Empfänger: Albert-Schweitzer-Schule
· Zuwendungsbetrag: 1.500,00 €
· Verwendungszweck: Projekt „Erlebnispädagogik und Klettern“
· (Anlage 5)
Initiative Bezirksrat
· Zuwendungsbetrag: max. 400,00 €
· Verwendungszweck: Legendenschilder Hiltrud Grote
· (Anlage 6)



Bezirksratsfrau Steingrube entschuldigte ihr Fehlen am vergangenen Montag bei der Arbeitsgemeinschaft Finanzen aus persönlichen Gründen. Die CDU-Fraktion unterstütze dennoch alle Anträge in Bezug auf die Eigenen Mittel.

Auf Nachfrage von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube antwortete Frau Sufin, dass über die Anträge Drucks.-Nr. 15-1405/2011 und Drucks.-Nr. 15-1406/2011 getrennt abgestimmt werde.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 7.2.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-1406/2011 mit 1 Anlage)


Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Projektverantwortliche: Frau Bindewald
Zuwendungsbetrag: 500,00 €
Verwendungszweck: Projekt „Gestaltung Giebelwand Velberstraße“



Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 8.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Eggers beantragte zur Geschäftsordnung die schriftliche Beantwortung der Anfragen.

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Vergabe von Sporthallenzeiten
(Drucks. Nr. 15-1231/2011)

Vom Stadtbezirksmanagement wurde in der letzten Bezirksratssitzung vorgetragen, dass sich die Stadt ihr Angebot beim sogenannten Mitternachtssport um die Sportart Basketball erweitert. Aus diesen Gründen fragen wir die Verwaltung:

1. Wurden die freien Hallenzeiten den Sportvereinen angeboten?
2. Mit welcher Begründung wird das Angebot erweitert?
3. Wird diese Maßnahme in Kooperation mit Sportvereinen durchgeführt?

Sämtliche Sportvereine im Stadtbezirk bekommen nur ein begrenztes Kontingent an Sporthallenzeiten zugesprochen, da auch Vereine außerhalb des Stadtbezirkes die Sporthallen für ihre Trainingszeiten anmieten können. Dadurch ist es den Vereinen oft nicht möglich neue Sportangebote, die nur in Hallen durchgeführt werden können, anzubieten.

Antwort erfolgt schriftlich.

Zu 1.:
Es wurde nicht auf freie Hallenzeiten zurückgegriffen. Der städtische Nutzer - Fachbereich Jugend und Familie - mietet bereits seit mehreren Jahren Hallenzeiten u. a. in Lindener Sporthallen an. Im vorliegenden Fall wurden die Hallenzeiten vom Jugendzentrum Posthornstraße zur Verfügung gestellt. Der Nutzer hat lediglich eine interne Verlagerung seines Sportangebotes vorgenommen.

Zu 2.:
Basketball ist in den letzten Jahren immer mehr auch ein Ausdruck einer Jugendkultur geworden und Kinder und Jugendliche möchten diesem Sport unabhängig von einer Vereinsstruktur nachgehen. Aus diesen Erfahrungswerten heraus wurde die Idee geboren, für Kinder und Jugendliche ein sportbezogenes und niedrigschwelliges Freizeitangebot zu schaffen. Basketball wurde als Sportart mit in den Mitternachtssport integriert, ohne dass andere Angebote dadurch eingeschränkt wurden.

Zu 3.:
Die Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen erfolgt sowohl durch Pädagogen aus der Jugendhilfe als auch durch Trainer und Nachwuchsspieler aus dem sportlichen Bereich.

Aus dem Vereinssport ist das eine Sportfachkraft aus dem Basketballverein UBC Tigers und aus der Jugendhilfe ist das ein Mitarbeiter des Jugendtreffs Villa Anna in Linden.


TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Auslastung und vertragliche Grundlagen des Freibades im Fössebad
(Drucks. Nr. 15-1260/2011 mit 2 Anlagen)

Unlängst wurde in der Presse über einen geplanten Hallenneubau im Fössebad berichtet (siehe Anhang). Im Zusammenhang mit diesen Planungen wurden Informationen bekannt nach denen mit dem Neubau eine Schließung des Freibades einhergehen soll.
Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht vorgestellt wurden und auch der Presse nichts diesbezügliches zu entnehmen war, fragen wir die Verwaltung:

1. Sind der Verwaltung Planungen der heutigen oder zukünftigen Betreiber bekannt den Betrieb des Freibades (nach einem Hallenneubau) einzustellen?
2. Wie sind die Besucherzahlen des Freibadebereichs des Fössebades und des Volksbad Limmer in den letzten 5 Jahren?
3. Erlauben die bisherigen Verträge zwischen der LHH und der Fössebad-Betriebs GmbH eine ersatzlose Schließung des Freibadebereichs im Fössebad und/oder welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ggf. eine solche Schließung zu verhindern?

Antwort erfolgt schriftlich.

Zu 1.:
Der Verwaltung sind keine Planungen der heutigen oder zukünftigen Betreiber bekannt, den Betrieb des Freibades (nach einem Hallenneubau) einzustellen.

Zu 2.:
Das Volksbad Limmer hatte in den letzten fünf Jahren folgende Besucherzahlen:

2010 32.110 Besucher/innen
2009 30.329 Besucher/innen
2008 25.175 Besucher/innen
2007 18.414 Besucher/innen
2006 17.857 Besucher/innen

Die Besucher im Freibadeteil des Fössebades betreten das Bad über die Hallenbadkasse.
Eine getrennte Zählung von Hallen- und Freibadbesuchern wurde bislang nicht vorgenommen. Es gibt aber durchaus eine nicht unerhebliche Anzahl von BesucherInnen, die bei schönem Wetter ausschließlich den Freibadbereich nutzen.

Zu 3.:
Gemäß Betriebsführungsvertrag ist die Aufgabe des Freibadebereichs nur mit Zustimmung der Stadt möglich.






TOP 8.2.2.
Abholzungen Grünzug Rampenstraße
(Drucks. Nr. 15-1334/2011)

Auf die Anfrage DS 15-0574/2011 vom 30.03.11 bezüglich der Baumfällungen im Grünzug Rampenstraße antwortete die Verwaltung, dass sie aufgrund eines laufenden Verfahrens keine weitere Auskunft zu den Abholzungen geben könne.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
2. Sind Wiederaufforstungen geplant?
3. Was plant die Verwaltung, um zu verhindern, dass sich derartige Abholzungen in Zukunft wiederholen?

Antwort erfolgt schriftlich.

Zu 1.:
Zum Ordnungswidrigkeitsverfahren kann weiterhin keine Auskunft gegeben werden.

Zu 2.:
Für die beseitigten Gehölze sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.

Zu 3.:
Um zukünftig ordnungsgemäße Grünarbeiten sicherzustellen wird die Verwaltung eine Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen vornehmen. Diese Maßnahmen beinhalten sowohl das Ziel, den Grünstreifen in einem möglichst naturnahen Zustand dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der Bahngleise für eine eventuelle spätere Nutzung.


TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover
(Drucks. Nr. 15-1336/2011)

Nachdem sich das politische Gezerre um den Umfang des BuT bis in den Januar hingezogen hatte, begannen mit erheblichem Zeitverzug auf Bundes- und Landesebene die Überlegungen zur Umsetzung. Es stellten sich – eigentlich nicht unvermittelt – Fragen: Wie kommt das Geld zum Kind? Wer informiert die Betroffenen, die Familien? Und andere.
In der Praxis der stadthannoverschen Schulen, die involviert sind zumindest durch den Mittagessenzuschuss und die erforderlichen Bescheinigungen über die Notwendigkeit von Lernförderung, begann die Wirklichkeit des BuT mit einer ersten Information wenige Tage vor den Osterferien, zu kurz um die Berechtigten in der Elternschaft rechtzeitig vor der ersten Antragsfrist 31.3.2011 zu informieren und sie bei der Antragstellung gegebenenfalls zu unterstützen. Vergleichbare Fragen, Aufgaben und Probleme entstehen für Vereine, Musikschule und Ähnliche. Inzwischen sind die Fristen für rückwirkende Antragstellung zweimal verlängert worden, jetzt zum 30.6.2011. Die Umsetzung des BuT wirft dennoch für Berechtigte und Einrichtungen weiter Fragen auf.





Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wann und in welcher Weise sind die hannöverschen Berechtigten und die o.g. Einrichtungen über das Umsetzungs- und Antragsprozedere des BuT informiert worden?
2. Welche Probleme sieht die Verwaltung nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des BuT?
3. Wie wirken sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Region und Stadt Hannover bei der Verteilung der Mittel aus dem BuT aus?

Antwort erfolgt schriftlich.

Vorbemerkung:

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten

Das „politische Gezerre“ um das Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (SGB II- / SGB XII- Änderungsgesetz) wurde leider nicht im Januar beendet. Die zunächst letzte Gesetzesfassung wurde im Vermittlungsausschuss am 23.02.2011 beraten. Am 25.02.2011 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde es am 29.03.2011 rechtskräftig, ist aber rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Danach liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den Kreisen und kreisfreien Städten und damit für den Bereich der Stadt Hannover bei der Region Hannover.

Über den Vermittlungsausschuss ist unerwartet zusätzlich der Personenkreis der Geringverdiener (Wohngeld, Kinderzuschlag) mit aufgenommen worden. Zur Frage der Zuständigkeit für diesen Personenkreis bedurfte es auf Landesebene einer gesetzlichen Regelung in Form einer Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes, das aber erst Anfang Juni 2011 beschlossen wurde. Auch für diesen Personenkreis ist die Region Hannover zuständig.

Ungeachtet des Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens haben die betroffenen Fachbereiche der Stadt Hannover und die Region Hannover frühzeitig Kontakt aufgenommen und -soweit dies möglich war- vorbereitend zusammengearbeitet.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Region Hannover hat für den Berechtigtenkreis ein Informationsschreiben zur Verfügung gestellt, dass für die Berechtigten in der Landeshauptstadt Hannover im Zeitraum Ende März bis Mitte April wie folgt versendet worden ist:

· für den Personenkreis SGB II über das Jobcenter Region Hannover
· für die Personenkreise SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag über den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover

Für die Berechtigten nach SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag wurde ein zusätzliches Anschreiben der Landeshauptstadt Hannover beigefügt, um vor allem bezogen auf den Personenkreis Wohngeld / Kinderzuschlag deutlich zu machen, dass zu diesem Zeitpunkt die Frage der Zuständigkeit der Antragsannahme und Bearbeitung noch nicht geklärt war. In dem Informationsschreiben der Region Hannover sind die Berechtigten über die verschiedenen Leistungsarten, Antragsvoraussetzungen sowie die Frage der rückwirkenden Leistungen informiert worden. Zu diesem Zeitpunkt galt für rückwirkende Leistungen die Antragsfrist 30.04.2011 (bzw. 31.05.2011 für Wohngeld / Kinderzuschlag). Inzwischen ist die Frist durch den Bundesgesetzgeber auf den 30.06.2011 verlängert worden. Diese Information ist durch die Region Hannover presseöffentlich gemacht worden. Die Region Hannover hat weiterhin alle Informationen sowie Formulare auf der Internetseite www.hannover.de/bildungspaket eingestellt.

Für die betroffenen Einrichtungen hat die Region Hannover Informationen bereit gestellt, die entsprechend weitergeleitet wurden, sowie zum Teil Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im Einzelnen sind die betroffenen Einrichtungen wie folgt informiert worden:


· Kindertagestätten: Die Träger der nicht städtischen Kindertageseinrichtungen wurden in einer dafür gesondert organisierten Zusammenkunft im Fachbereich Jugend und Familie am 15. April 2011 ausführlich von Stadt und Region über das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket unterrichtet. In der Folge wurden dem Teilnehmerkreis weitere Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Ferner steht der Fachbereich Jugend- und Familie der LHH diesem Kreise weiterhin als Ansprechpartner in den Fragen zur Verfügung, die speziell die Belange der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege berühren. Dieses Angebot wird von den Trägern auch genutzt. Kleinere, unabhängige Träger wurden zeitgleich schriftlich vom Fachbereich Jugend und Familie informiert. Dabei wurde auch über die Zuständigkeiten und weitere Informationsquellen unterrichtet. Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft wurden sowohl auf elektronischem Wege (Übermittlung der wichtigsten Informationen), wie auch in regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen im Fachbereich Jugend und Familie informiert.
· Schulen: Die von der Region erstellten Informationen über die getroffenen Regelungen zu Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Lernmitteln und Soziale Teilhabe sind den Schulen per Mail erstmalig am 20.04.2011 und bezüglich der Regelungen zur Lernförderung/Nachhilfe am 28.04.2011 zugesendet worden. Die Region Hannover hat darüber hinaus Ende April zu einer Informationsveranstaltung für alle Schulen am 13.05.2011 eingeladen.
· Vereine etc.: Ein Großteil der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie die Übernahme von Vereinsbeiträgen in Sportvereinen wird durch den Hannover-Aktiv-Pass abgedeckt. Die Verwaltung beabsichtigt, den Pass in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen und hat dieses presseöffentlich gemacht. Eine entsprechende Drucksache befindet sich derzeit im Ratsverfahren.

Zu 2.:
Es gibt verschiedene Anlaufschwierigkeiten, die vor allem aus dem oben beschriebenen zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens resultieren. Insgesamt sind für die unterschiedlichen Personenkreise sowie die unterschiedlichen Leistungsarten Abläufe und Verwaltungsstrukturen bezogen auf die Antragstellung, Bewilligung, Ausgabe der Leistung (zum Großteil als Gutschein) und Abrechnung der Leistung aufzubauen. Hiervon sind verschiedene Behörden und Institutionen betroffen, so dass es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, die Abläufe reibungsfrei zu gestalten. Die Zuständigkeit für die Verfahrensabwicklung liegt bis auf den relativ kleinen Personenkreis der Berechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz bei der Region Hannover. Exemplarisch sind für Probleme bei der praktischen Umsetzung diejenigen Teile aus dem Gesamtpaket zu nennen, welche z.B. die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung unmittelbar betreffen (Mittagessen, Ausflüge). Die Umsetzung an sich ist bereits außerordentlich aufwändig. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass seitens der Region nunmehr verfügt wurde, die Eigenleistung der Eltern täglich individuell abzurechnen, also nach der Zahl der tatsächlich eingenommenen Essen. Dies ist sowohl für die Einrichtungen, als auch für die Abrechnungsstellen ein außerordentlich großer Aufwand, der ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen wäre. Die Landeshauptstadt Hannover versucht deshalb weiterhin, mit der Region Hannover ein einfacheres, praktikableres Verfahren zu vereinbaren.

Zu 3.:
Es gibt keine besonderen Auswirkungen bezogen auf die Verteilung der Mittel aus dem BuT an den Personenkreis. Jeder Berechtigte kann einen Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Behörde stellen. Von dort erfolgt die Ausgabe der Leistung in der Regel in Form eines Gutscheins, der bei einem Leistungsanbieter vorgelegt wird. Der Leistungsanbieter rechnet den Gutschein zentral bei der Region Hannover ab.


TOP 8.3.2.
Sozialbericht der Region Hannover / Kinderarmut
(Drucks. Nr. 15-1337/2011)

Der Sozialbericht der Region Hannover hat mit den statistischen Zahlen aus dem Jahre 2009 einen Anstieg der Zahlen von Kindern, die in Armut leben, aufgezeigt. Dabei sind die Ergebnisse in den Gemeinden der Region und den hannöverschen Stadtteilen sehr unterschiedlich.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie wird der Status des Lebens in Armut in der LHH definiert?
2. Wieviele Kinder, bzw. Familien, leben in den vier Stadtteilen unseres Stadtbezirkes nach dieser Definition in Armut?

Antwort erfolgt schriftlich.

Zu 1.:
In der Landeshauptstadt Hannover wird die Armutsentwicklung der Bevölkerung seit Mitte der 1990-er Jahre systematisch und kontinuierlich auf Stadtteilebene beobachtet. Veröffentlichungen hierzu, speziell auch zu Kinderarmut, lassen sich dem Sozialbericht 2008 und den zuvor in 1993, 1998 und 2003 erschienenen Sozialberichten der Landeshauptstadt Hannover entnehmen sowie der Informationsdrucksache „Kinderarmut in Zahlen“ (Drucks.-Nr. 0698/2010). Darüber hinaus finden sie im Rahmen des laufenden Monitorings auf den Intranetseiten der Koordinationsstelle Sozialplanung unter „Sozialdaten“ Zeitreihen zur Entwicklung des Transferleistungsbezugs der Bevölkerung nach Stadtteilen, Alter, Nationalität, Geschlecht und Haushaltstyp. Zur Messung von Einkommensarmut wird in der Landeshauptstadt Hannover – im Unterschied zur Sozialberichterstattung der Region – seit dem Jahr 2005 der Indikator „Transferleistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (SGB II und XII) zur Abgrenzung und Differenzierung verwendet. Mit diesem Indikator werden das Ausmaß und die Struktur der sogenannten „bekämpften Armut“ dargestellt. Kinderarmut meint in diesem Zusammenhang die Folgen von familiärer Einkommensarmut bei Kindern. Ein Vergleich zum Armutsindikator, der im Sozialbericht der Region Hannover verwendet wird, lässt sich nicht herstellen, weil die Datenlage der anderen Regionskommunen die Bildung des Indikators „Transferleistungsbezug“ nicht zulässt.
Sowohl die Daten des Sozialberichts der Region, als auch die der Stadt Hannover, zeigen bei den jüngsten Entwicklungen zur Kinderarmut in der Stadt Hannover keinen Anstieg.







Zu 2.:

Minderjährige Empfängerinnen und -empfänger von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Dezember 2009
Stadtteil
Transferleistungsempfänger/-innen 0 bis 17 Jahre
Absolut
In % aller 0 bis 17Jährigen
Linden-Nord
773
35,6
Linden-Mitte
500
27,4
Linden-Süd
758
48,3
Limmer
256
30,4
SBZ 10 insgesamt
2.287
35,7
Stadt Hannover insgesamt
20.829
27,1
Quelle: Landeshauptstadt Hannover und Bundesagentur für Arbeit



TOP 8.3.3.
Konzept der Landeshauptstadt Hannover zur Vermeidung von Belastungen der Nachbarschaft durch Lärm und Schmutz infolge von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 15-1338/2011)

In der Sommerzeit nehmen die Beschwerden über Alkohol trinkende Menschen, die sich auf öffentlichen Plätzen und Straßen aufhalten oder auch zu oder von Veranstaltungen gehen zu. Die Beschwerdeführer, in der Regel Anwohnerinnen und Anwohner, kritisieren den Lärm und auch den Schmutz, der von diesen Menschen ausgeht. In der Bezirksratssitzung vom 29.09.2011 zum TOP 5 „Vermeidung von Alkohol im öffentlichen Raum“ wurde von Herrn Sbresny – Fachbereichsleiter Soziales der LHH, ausgeführt, dass sein Bereich an einem Konzept arbeite, um die Belästigungen zu reduzieren.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist das Konzept fertiggestellt und wie und wo wird es angewandt?
2. Welche Maßnahmen sieht das Konzept vor?
3. Wenn das Konzept nicht fertiggestellt ist, wann kann damit und dem Einsatz gerechnet werden?

Antwort erfolgt schriftlich.

Das vom Leiter des Fachbereichs Soziales in der Sitzung des Stadtbezirksrats am 29.09.2010 angesprochene Handlungskonzept hat zum Ziel, die verwaltungsinterne Zusammenarbeit  zu optimieren. Das Handlungskonzept befindet sich derzeit noch in der Phase der behördeninternen Abstimmung und wird voraussichtlich nach der Sommerpause vorgestellt werden können. Die Verwaltung wird das Konzept dann den Stadtbezirksräten vorlegen.









TOP 8.3.4.
Beschwerden über Patienten der Methadonausgabestelle im alten Lindener Rathaus am Schwarzen Bären
(Drucks. Nr. 15-1339/2011)

In der letzten Zeit hat es immer wieder Beschwerden aus der Nachbarschaft am Schwarzen Bären über die Patienten und Patientinnen der Methadonausgabestelle und deren Begleiter bzw. Begleiterinnen gegeben. Die Beschwerdeführer monieren das geballte Auftreten der Patientinnen und Patienten an einzelnen Stellen im Stadtteil, so z.B. in der Deisterstraße neben Penny oder auch an der Auestraße. Außerdem soll von diesen Menschen sehr viel Alkohol konsumiert werden, was bei einzelnen Personen zu Aggressionen führt. Die Beschwerdeführer haben den Eindruck, dass die Anzahl der betreuten Personen zugenommen hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es für die Praxis am Schwarzen Bären eine festgelegte Höchstgrenze an zu betreuenden Menschen, wie hoch ist diese und wie viele werden betreut?
2. Sind die genannten Beschwerden der Verwaltung bekannt und wie wird damit umgegangen?
3. Wie kann das massive Auftreten und die teilweise Aggression gegenüber Anwohnern und Passanten verhindert werden?

Antwort erfolgt schriftlich.

Zu 1.:
Im Gebäude Deisterstraße 19 befindet sich eine Substitutionsfachambulanz für opiatabhängige Patienten. Die Zahl der Patienten wird zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und dem niedergelassenen Arzt vereinbart. Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Betrieb der Praxis Einvernehmen zwischen dem niedergelassenen Arzt und der Stadt hergestellt, dass der Ablauf der Methadonausgabe für den Stadtteil sozialverträglich erfolgen muss.

Zu 2. und 3.:
Beschwerden sind der Verwaltung bekannt; es hat diesbezüglich bereits im Mai erste Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Dienststellen der Verwaltung unter Einbeziehung der Polizei gegeben. Die Verwaltung nimmt die Beschwerden sehr ernst und wird mit dem für die Praxis verantwortlichen Arzt Kontakt aufnehmen, um ihn sowohl auf seine Verantwortung gegenüber den Patienten als auch auf eine potenzielle Gefährdung der Akzeptanz der Einrichtung im Stadtteil hinzuweisen. Die Verwaltung setzt darüber hinaus Streetworker aus den Drogenhilfeeinrichtungen ein, um den Patienten, die sich im Umfeld aufhalten und die Beschwerden verursachen, ihre negative Wirkung auf die Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner zu verdeutlichen.

TOP 9.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Herr Wescher informierte, dass die Verwaltung beabsichtige, dass Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule in der Fröbelstraße mit dem Ziel einer Wohnbebauung im Rahmen einer Baugruppennutzung öffentlich zum Verkauf auszuschreiben. Die öffentliche Ausschreibung solle im Herbst 2011 erfolgen. Das genaue Verfahren werde noch festgelegt.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Sitzung um 21.55 Uhr.


Für die Niederschrift:







Knoke Sufin
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin