Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.05.2011

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.05.2011)
Protokoll (erschienen am 17.08.2012)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
_____________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 12.05.2011

NIEDERSCHRIFT
40. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
11. Mai 2011, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:30 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter (FDP)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Enß (FDP)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schipper 18.30 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
(Bezirksratsfrau Voß-Boner) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider)
(Beigeordneter Klie)
(Beigeordneter Meyburg)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger

Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (öffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-6.10.2010 (öffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-10.11.2010 (öffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-08.12.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung


6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

7.1. Bericht aus dem Integrationsbeirat

7.2. Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

7.2.1. Zuwendungen: Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-0879/2011)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. E N T S C H E I D U N G E N

8.1.1. Bebauungsplan Nr. 1741 - Bemeroder Höfe
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0830/2011 mit 3 Anlagen)

8.1.2. Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße -, Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-1001/2011 mit 3 Anlagen)

9. A N H Ö R U N G E N

9.1. Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0940/2011)

10. A N F R A G E N

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. Kinderbetreuung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0793/2011)

10.1.2. Sprachförderung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0794/2011)

10.1.3. Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0795/2011)

10.1.4. Verkehrssituation im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0796/2011)

10.1.5. Ensembleschutz im Stadtteil
(Drucks. Nr. 15-0797/2011)

10.1.6. Hortbetreuung von Kindern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0827/2011)

10.1.7. Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0828/2011)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Kinderspielplatz + Bolzplatz Nr. 327 „Seelhorster Allee“ in der Gemarkung Kirchrode, Flur 10
(Drucks. Nr. 15-0798/2011)

10.2.2. Gefährlicher und auch Wasserfontänen erzeugender Fahrbahnzustand im Bereich der Bushaltestelle am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0799/2011)

10.2.3. Bushaltestellen-Fahrgastunterstände
(Drucks. Nr. 15-0800/2011)

10.2.4. Stadtbahn-Haltestelle Brabeckstraße + Taubendreck
(Drucks. Nr. 15-0801/2011)

10.2.5. Emslandviertel – veränderte Verkehrssituation nach Inbetriebnahme der Kita Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0802/2011)

10.2.6. Schneller Internetanschluss für die IGS Kronsberg – Nebenstelle Friedrich-Wulfert-Platz 1 (Blaue Schule)
(Drucks. Nr. 15-0803/2011)

10.2.7. Baustellenmissmanagement in Kirchrode und Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0804/2011)

10.2.8. Kleingartenflächen-Konzept
(Drucks. Nr. 15-0805/2011)

10.2.9. Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-0806/2011)

10.2.10. Neue Gelenkbusse und Haltestellenausbildung
(Drucks. Nr. 15-0807/2011)

10.2.11. Hinweis auf den Parkplatz für das Einkaufszentrum „Bemeroder Rathausplatz“
(Drucks. Nr. 15-0808/2011)

10.2.12. Laborgebäude in der Brabeckstraße 97 + Überwachungskameras
(Drucks. Nr. 15-0809/2011)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionelle Anträge -Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0869/2011)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (nichtöffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-6.10.2010 (nichtöffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-10.11.2010 (nichtöffentlicher Teil) - liegt bereits vor-
-08.12.2010 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

13. Informationen über Bauvorhaben

14. Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Bemerode
(Drucks. Nr. 0723/2011 mit 2 Anlagen)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:
unter 8.1.2. B-Plan 1287 / Elisabethstr
unter 9.1. Ausstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk
Die vorliegende Tagesordnung wurde mit vorliegenden Änderungen einstimmig bestätigt.

TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sprach folgende Themen an:
- er sprach Bezirksratsfrau Voß-Boner im Namen aller seine Genesungswünsche aus
- reichte Vortrag über die Situation im Großen Hillen weiter
- wies auf das Thema Altglascontainer hin
- berichtete vom Schützen- und Volksfest in Bemerode mit Erneuerung eines Kinderfestes am Samstag
- am 14.5.2011 wird zum 175 Jubiläum das Schützenfest in Kirchrode stattfinden: an Samstag ist eine Entdeckertour der Gemeinschaft der Kirchröder Kaufleute angesetzt; für 18:00 Uhr ist der Schützenausmarsch vorgesehen
- Feuerwehrjugend beteiligt sich vom 8. - 17.7.2011 am Kreiszeltlager. Eröffnung erfolgt am 9.7. und der Bezirksrat ist auch dieses Jahr eingeladen. Gemeinsame Fahrt der Bezirksratsmitglieder soll am 16.7. sein
- 13.5.2011 ist die Veranstaltung "Gemeinsam statt einsam" um 16:00 Uhr
- am 24.5.2011 wird im Regionalzentrum der Fern-Uni Hagen deren 1-jähriges Jubliäum zelebriert.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Kronsberg Nord: Passivhäuser
Auf die Nachfrage eines Einwohners, ob es keine weitere Entwicklung bei den Passivhäusern gebe, antwortete Stadtplaner Herr Fabich, dass die Verwaltung an der Terrassierung arbeite, auch in Bezug auf die Vermarktung von Reihenhäusern in Passivform würden Verhandlungen laufen. Folglich sei er optimistisch, dass die weitere Entwicklung vorangeht.
Des Weiteren ergänzte er, die ökologischen Auflagen würden für den gesamten Kronsberg gelten.

Ottweilerstr. / Fahrbarer Verkauf
Ein Einwohner erkundigte sich zum Entwicklungsstand des Vorhabens Ottweilerstr. Hierzu berichtete Herr Fabich, dass hierüber derzeit eine Verwaltungsabstimmung durchgeführt werde. Der konkrete Zeitpunkt für die Umsetzung könne nicht benannt werden, angestrebt werde jedoch Anfang nächsten Jahres. Stadtbezirksmanager Just informierte über das Vorhaben "Fahrbarer Verkauf". Hierzu wäre der Bedarf eingeholt worden, allerdings gebe es sehr wenig Rückmeldungen von Interessierten.

TOP 4.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (öffentlicher Teil)
-6.10.2010 (öffentlicher Teil)
-10.11.2010 (öffentlicher Teil)
-08.12.2010 (öffentlicher Teil)

-8.9.10
-6.10.10
-10.11.10
Einstimmig
-8.12.10 nächste Sitzung

TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Herr Fabich
informierte zum Sachstand Bemeroder Höfe. Das Bauvorhaben Lange-Feld-Str. befände sich zum 12.5.2011 im Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung und habe auch die übrigen Gremien bisher problemlos durchlaufen. Ein Spatenstich für dieses Vorhaben sei für den 20.5.2011 um 13:00 Uhr vorgesehen.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Dinge:
- EinwohnerInnenversammlung des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülferode findet am 16.6.2011 um 19:00 Uhr im Krokus statt
- Der Tag der offenen Tür im neuen Rathaus - Trammplatz 2 - ist am 11.6.2011
- Am 25.6.2011 ist am Thie das diesjährige Sommerfest anberaumt, hieran werden sich 30 Stände beteiligen
- Mängelbeseitigung IGS-Kronsberg / Nebenstelle

TOP 7.
Integrationsbeirat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

TOP 7.1.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsherr von Ritter berichtete aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

TOP 7.2.
Zuwendungen aus Mitteln des Integrationsbeirates

TOP 7.2.1.
Zuwendungen: Integrationsbeirat
(Drucks. Nr. 15-0879/2011)
Antrag,
aus Mitteln des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden für folgende Projekte Zuwendungen zur Verfügung gestellt:
1. Jukimop:
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder:
Bezirk Hannover e.V.; Jugend- und Kindermobil . JuKiMob;
Für das Projekt: „Ein Treffpunkt für die ganze Familie! Interkulturelle Elternarbeit beim Jugend- und Kindermobil“ 500,00 €
Während der wöchentlichen Angebote des JuKiMobs gibt es einen interkulturellen Elterntisch. Eltern können sich hier bei Kaffee und Tee austauschen und sich mittels mehrsprachiger Broschüren informieren. JuKiMob - MitarbeiterInnen stehen bei Fragen als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
-Einstimmig
2. IGS-Kronsberg / Nebenstelle
Für das Projekt: „Vielfalt in Schule leben“ 1000,00 €
Es sollen Informationen über die Lebensgewohnheiten und Einfluss von Religion und Glaubensgemeinschaft der verschiedenen Nationalitäten in den Schulen erörtert werden.
-Einstimmig
3. Stadtteilzentrum Krokus
Für das Projekt: „Internationale Tee-Stunden“ 851,00 €
MigrantInnen und Deutsche über die international weit verbreitete, kulturell aber verschiedene Tee-Zeremonien zusammen zu bringen, einander besser kennen lernen und persönliche
Kontakte vertiefen; Hemmungen und Vorurteile dabei abbauen.
-Einstimmig
4. Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsbeirates
Zur Unterstützung der Arbeit des Integrationsbeirates mit Öffentlichkeitsmitteln sollen 500,00-€ bereitgestellt werden.
-Einstimmig


TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 8.1.1.
Bebauungsplan Nr. 1741 - Bemeroder Höfe
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0830/2011 mit 3 Anlagen)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
-Einstimmig


TOP 8.1.2.
Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße -, Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-1001/2011 mit 3 Anlagen)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit nicht mehr als drei Wohneinheiten pro Gebäude
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
-Einstimmig


TOP 9.
A N H Ö R U N G E N

TOP 9.1.
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 0940/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2011 die Betreuungszeit auszuweiten:
  1. Kindertagesstätte der St. Johannis-Kirchengemeinde, Alte Bemeroder Str. 104, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  2. Kindertagesstätte Pappelteich, Anecampstr. 22, in Trägerschaft der DRK-Kinder und Jugendhilfe gem. GmbH, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  3. Kindertagesstätte Kronsbergkrümel, Trautenauer Hof 1, in Trägerschaft des Bemeroder Elternvereins (BEV) Verein zur Förderung der kulturellen und sozialen Entwicklung in Bemerode e. V., eine Kindergartengruppe (25 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  4. Kindertagesstätte Neunkirchener Platz, Neunkirchener Platz 10, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, 10 Plätze einer Kindergartengruppe halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
  5. Kindertagesstätte der Jakobi - Kirchengemeinde, Aussiger Wende 31, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Gruppe halbtags ohne Essen (20 Plätze) auf eine 3/4 - Betreuung und auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.
-Einstimmig


TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
Kinderbetreuung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0793/2011)
Der Stadtteil Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist ständig im Wachsen begriffen.
Der Zuzug vieler junger Familien mit Kindern ist natürlich sehr erfreulich, wirft aber auch erneut Fragen zur Kinderbetreuung auf.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist mit der Halbtagsbetreuung im Kindergarten erfüllt. Müttern, die aber z.B. ganztägig berufstätig sein möchten, ist damit jedoch nicht geholfen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen im Stadtbezirk zur Erweiterung der bereits bestehenden Betreuungszeiten in Dreiviertel -oder Ganztagesplätze aktuell und in Zukunft?
2. Wie viele Kindergartenplätze mit Halbtagesbetreuung gibt es Stadtbezirk
und wie viele Plätze werden akut nachgefragt?
Antwort der Verwaltung:
Es werden aktuell im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode insgesamt 930 Kindergartenplätze, davon 233 Plätze mit Halbtagsbetreuung, angeboten. Dies entspricht einem Anteil von 25% des jetzigen Angebotes. Im städtischen Familienservicebüro liegen derzeit 15 Anträge auf einen Kindergartenplatz mit Halbtagsbetreuung vor.

Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfes von Eltern an ¾ - und Ganztagsbetreuung Drucksachen in das politische Beschlussverfahren gegeben. Diese haben die Aufstockung von Betreuungszeiten für Kindergartenplätze zum 01.08. 2011 im gesamten Stadtgebiet zum Inhalt. Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode betrifft dies insgesamt 103 Betreuungsplätze in folgenden Einrichtungen:
o Kindertagesstätte der St. Johannis-Kirchengemeinde, Alte Bemeroder Str. 104, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes
o Kindertagesstätte Pappelteich, Anecampstr. 22, in Trägerschaft der DRK-Kinder und Jugendhilfe gem. GmbH
o Kindertagesstätte Kronsbergkrümel, Trautenauer Hof 1, in Trägerschaft des Bemeroder Elternvereins (BEV) Verein zur Förderung der kulturellen und sozialen Entwicklung in Bemerode e. V.
o Kindertagesstätte Neunkirchener Platz, Neunkirchener Platz 10, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
o Kindertagesstätte der Jakobi - Kirchengemeinde, Aussiger Wende 31, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes

Bei der Planung der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten strebt die Verwaltung auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Angebot an. Sie steht daher im Kontakt und Austausch mit den Trägern der Einrichtungen, welche die anhand der Belegungssituation und Wartelisten erkennbaren, bedarfsrelevanten Informationen an die Verwaltung weitergeben.

TOP 10.1.2.
Sprachförderung im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0794/2011)
Das Land Niedersachsen fördert die frühkindliche Sprachförderung für die nächsten vier Jahre in Kindertageseinrichtungen. Diese kommt Kindern zu gute die eine Verzögerung in ihrer Sprachentwicklung, insbesondere bei Anwendung der deutschen Sprache, haben.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. In welchen Kindertageseinrichtungen werden in unserem Stadtbezirk solche
Sprachförderungen angeboten und auch durchgeführt?
2. Wie viele Kinder hatten im letzten Jahr zur Schulanmeldung im Stadtbezirk bedarf
an einer Sprachförderung?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Land Niedersachsen fördert Kindertagesstätten seit 2003 entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich in Niedersachsen“. Diese Richtlinie wurde 2005/2006 zum ersten Mal überarbeitet und trat im April 2006 in Kraft.
In den Jahren 2010/2011 gab es eine weitere Überarbeitung und Anpassung der Richtlinien an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Die endgültige Fassung der Richlinie liegt zurzeit nicht vor, sodass zum jetzigen Zeitpunkt eine detaillierte Antwort zu der Frage nicht gegeben werden kann.
Bis zum 31.07.2011 profitieren 7 Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode von der Sprachförderung des Landes, womit 284 Kinder mit Migrationshintergrund erreicht wurden und 166 Kinder mit deutschem Sprachhintergrund, soweit sie einen erkennbaren Sprachförderbedarf haben.

Dem Entwurf der neuen Richtlinie zufolge wird die Förderung des Landes in Zukunft jedoch nicht mehr ausschließlich für Personalstunden an Kindertagesstätten eingesetzt werden. Der Fokus der neuen Richtlinie liegt nicht mehr auf der Sprachförderung einzelner Kinder, sondern auf Sprachbildung im Allgemeinen und die Einbeziehung aller Kinder durch eine alltagsintegrierte Sprachförderung. Ein wesentlicher Aspekt dieser Förderung ist die Qualifizierung des gesamten Personals einer Kindertagesstätte und die Einleitung eines Entwicklungsprozesses in der Kita.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Stadtbezirk gibt es drei Grundschulen, die im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 69 Kinder durch die vorschulische Sprachförderung fördern.

TOP 10.1.3.
Wülferoder Straße
(Drucks. Nr. 15-0795/2011)
Von Anwohnern der Wülferoder Straße wird insbesondere beklagt, dass die vor 3 Jahren eingeführte Tempo – 30 – Zone von sehr vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet wird und deswegen die erhoffte Lärmreduzierung ausblieb.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind in den vergangenen Jahren Kontrollen bezüglich der Einhaltung der vorgeschriebenen 30km/h vorgenommen worden und was haben sie ergeben?
2. Wenn nicht, wird beabsichtigt solche demnächst vorzunehmen?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der Wülferoder Straße ist keine Tempo 30-Zone eingerichtet worden.
Im Jahr 2008 ist die Geschwindigkeit im Kurvenbereich Wülfeler Straße / Wülferoder Straße auf 30 km / h begrenzt worden. Dafür wurden die bereits vorher installierten Zeichen 105-20 (Doppelkurve, zunächst rechts) StVO aus beiden Fahrtrichtungen mit Zeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km / h) StVO ergänzt.

Die Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte ausschließlich aufgrund des Unfalllagebildes und nicht zur Lärmreduzierung. Seit der Geschwindigkeitsreduzierung gab es dort lediglich einen Unfall zwischen einem Pkw und einem Motorradfahrer. Die Örtlichkeit wird von der Polizeidirektion Hannover als entschärft eingestuft.
Es sind in den vergangenen Jahren keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt worden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es ist nicht geplant, dort Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

TOP 10.1.4.
Verkehrssituation im Bünteweg
(Drucks. Nr. 15-0796/2011)
Die im Bünteweg eingeführte Tempo - 30 – Zone zeigt nach den Wahrnehmungen der Anwohner bisher kaum Wirkung. Ursachen hierfür könnten sowohl im Fehlen einer Rechts – vor- Links- Regelung liegen als auch in zu geringer Beschilderung, die auf die Tempobeschränkung hinweist.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wird eine Rechts- vor Links- Regelung verbindlich festgelegt?
2. Wann werden Geschwindigkeitsmessungen zur Überprüfung der Einhaltung von Tempo 30 durchgeführt?
3. Ist geplant, die Beschilderung für die Tempo-30- Zone zu erweitern?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die rechts-vor-links Vorfahrtregelung wird im Bünteweg eingerichtet, wenn der Bünteweg nicht mehr als Umleitungsstrecke für die Vollsperrung der Lange-Feld-Straße benötigt wird; voraussichtlich im Juli 2011.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Zeitraum 11.04. bis 18.04.2011 war im Bünteweg der Geschwindigkeitsanzeiger installiert.

Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndung sind im Bünteweg nicht geplant, da der Standort Bünteweg einer verwaltunsgerichtlichen Überprüfung nicht stand halten würde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es ist nicht geplant, die Beschilderung für die Tempo 30-Zone zu erweitern.

TOP 10.1.5.
Ensembleschutz im Stadtteil
(Drucks. Nr. 15-0797/2011)
Bau – und Kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne zu erhalten ist das primäre Ziel des Städtebaulichen Denkmalschutzes. Dennoch kann dieser nicht immer auf historische Gebäude ausgeweitet werden, auch wenn diese einen wichtigen Beitrag zur historischen Stadtstruktur leisten. So kann es also immer wieder passieren, wie in Bemerode kürzlich erst geschehen, das Gebäude die nicht unter Denkmalschutz fallen, trotzdem aber historisch wertvoll sind, abgerissen werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Gebäude im Stadtteil, die nicht unter Ensemble-oder Denkmalschutz stehen,
dennoch aber historisch wertvoll sind, gibt es im Stadtbezirk?
2. Nach welchen Kriterien werden Gebäude ausgesucht, die unter Denkmal – bzw. Ensembleschutz gestellt werden?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege bewertet als staatliche Denkmalfachbehörde nach den Qualitätskriterien, die im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) festgelegt sind und definiert ein öffentliches Interesse an der Erhaltung. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde als Genehmigungsbehörde, die ihre Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Im Ortsteil Bemerode sind Bauten und bauliche Anlagen vorzufinden, die nicht unter die Begriffsbestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes einzuordnen und als denkmalwert einzustufen sind, aber dennoch als erhaltenswert im Sinne der Landschafts- und Ortsbildpflege gelten. Für diese Objekte liegt keine systematische Erfassung vor, sie werden jedoch im Rahmen der Bauleitplanung hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung behandelt.
Mit der Aufstellung der Bauleitpläne durch die Landeshauptstadt Hannover für den Bereich des alten Ortskerns Bemerode finden neben denkmalrechtlichen Aspekten u. a. auch Gesichtspunkte zur städtebaulichen Gestalt sowie der baukulturellen Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes Berücksichtigung.
Die Bebauungspläne enthalten grundsätzlich rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und legen städtebauliche Entwicklungsziele fest. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) liegt die Planungshoheit bei der Landeshauptstadt Hannover.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Erfassung von Kulturdenkmalen, deren Erforschung, Dokumentation und die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, obliegt nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz dem Landesamt für Denkmalpflege (NLD). Die Kulturdenkmale werden vom NLD in ein Verzeichnis aufgenommen, das fortgeführt wird.
Baudenkmale im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sind bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Baudenkmal ist auch eine Gruppe baulicher Anlagen, die aus den genannten Gründen erhaltenswert ist, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. Pflanzen und Freiflächen in der Umgebung eines Baudenkmals und Zubehör eines Baudenkmals gelten als dessen Teile, wenn sie mit diesem eine Einheit bilden, die aus den genannten Gründen erhaltenswert ist. Treffen die beschriebenen Kriterien auf ein Gebäude, eine Freifläche, oder eine Gruppe baulicher Anlagen zu, so ist der Denkmalwert definiert und es erfolgt der Eintrag in die Denkmalliste.

TOP 10.1.6.
Hortbetreuung von Kindern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0827/2011)
In Hannover, und auch in unserem Stadtbezirk, wurden im letzten Jahr offene Ganztagesschulen eingerichtet. Diese Schulen erfreuen sich bei Eltern großer Beliebtheit,
gibt es ihnen doch die Möglichkeit ihre Kinder betreut zu wissen.
Trotzdem würden Eltern gern die Möglichkeit nutzen ihre Kinder im Hort unter zu bringen,
da sie nach wie vor die Hortbetreuung qualitativ höher wertig einschätzen.
Von Eltern wird jedoch auch beklagt, dass im Stadtbezirk nicht genügend Hortplätze zur Verfügung stehen, denn z.B. die Kitas Brockfeldzwerge, Blaue Schule und Twipsy vergeben ihre freien Plätze vorrangig an Schulkinder, die in ihren Einrichtungen auch bereits die Kindergartenzeit verbracht haben. Auch der Förderverein der Grundschule Feldbuschwende kann nicht für alle 150 SchülerInnen die zur Einschulung anstehen, einen Hortplatz zur Verfügung stellen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Hortplätze wird es für das neue Schuljahr im Stadtbezirk geben?
2. Werden neue Hortplätze im Stadtbezirk eingerichtet, wenn ja wie viele?
3. Wie viele Eltern im Stadtbezirk können laut Hortplatzabfrageliste aktuell keinen Hortplatz erhalten?
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden insgesamt 262 Hortplätze angeboten. Diese werden auch im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehen.
Im Kalenderjahr 2010 wurden im Stadtbezirk insgesamt 30 zusätzliche Hortplätze eingerichtet:
o 10 Plätze im Spielpark Krokulino, Brockfeld 62 (DS-Nr. 2067/2009) zum 01.05.2010
o 20 Plätze im Außenhort der Kita Schatzinsel, Hinter dem Holze 18/20 (DS-Nr. 0855/2010) zum 01.09.2010
Im Bereich der Schulkinderbetreuung wird zukünftig der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Ganztagsgrundschulen liegen. In diesem Rahmen hat zunächst die Grundschule Wasserkampstr. den Ganztagsschulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 aufgenommen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung des Hortplatzangebotes nicht vorgesehen, und eine gesonderte Datenerhebung bezüglich der Hort-Wartelisten erfolgt in diesem Zusammenhang nicht.

TOP 10.1.7.
Inklusion
(Drucks. Nr. 15-0828/2011)
Nachdem die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen nun auch in Deutschland rechtskräftig ist, stellt sich die Frage, wie diese auch in unserem Stadtbezirk umgesetzt werden kann.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung diese UN – Konvention auch in unserem Stadtbezirk
Umzusetzen, d.h. in welcher Form wird die Schaffung von Voraussetzungen für inklusives Leben für Menschen mit Behinderungen in Planungen für neue Objekte einbezogen?
2. Welche Möglichkeiten der Umsetzung gibt es für bereits bestehende Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Schulen, Kindergärten oder Horte?

Vorbemerkung:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 24.02.2011 folgenden Antrag beschlossen:

Im Produkt 35101 - sonstige soziale Angelegenheiten - sollen folgende Änderungen vorgenommen werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein kommunales Handlungsprogramm zur Inklusion zu entwickeln. Das Thema Inklusion ist fachübergreifend zu behandeln. Den Gremien ist ein jährlicher Bericht zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:
Im März 2009 hat die Bundesregierung das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ratifiziert. Damit handelt es sich nun um geltendes Recht. Grundlage der Rechte behinderter Menschen sind nach Artikel 3 der UN-Konvention die Menschenwürde, die individuelle Autonomie, die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und die Selbstbestimmung. Zentrale Punkte sind aber auch die Chancengleichheit, die Barrierefreiheit, die wirksame Teilhabe und die Einbeziehung der Gesellschaft. Auch auf kommunaler Ebene müssen diese Aspekte fachbereichsübergreifend in das planerische Handeln einbezogen werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 - 2:
Durch den o.g. Antrag wird die Verwaltung beauftragt, ein kommunales Handlungsprogramm zur Inklusion zu entwickeln. Das Thema Inklusion ist fachübergreifend zu behandeln. Den Gremien ist ein jährlicher Bericht zur Umsetzung vorzulegen.

Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen werden in dem zu entwickelnden Handlungsprogramm zu berücksichtigen sein. Eine konkrete Beantwortung der Fragen ist der Verwaltung deshalb derzeit noch nicht möglich.

TOP 10.2.
der SPD-Fraktion
TOP 10.2.1.
Kinderspielplatz + Bolzplatz Nr. 327 „Seelhorster Allee“ in der Gemarkung Kirchrode, Flur 10
(Drucks. Nr. 15-0798/2011)
Der wohl im Jahr 2000 in Betrieb genommene Kinderspiel- und Bolzplatz „Seelhorster Allee“ befindet sich in einem traurigen Zustand: Der Kinderspielplatz ist mit dem Spielangebot des 2010 im selben Wohnquartier „Seelhorster Garten“ zur Benutzung freigegebenen am Glosterweg in fast keiner Weise zu vergleichen. Auch der Bolzplatz fristet ein trauriges Dasein, denn die Spielfläche ist trotz des durchgeführten Rückschnitts der nebenan stehenden alten Obstbäume nicht von Strauchbewuchs befreit. Überdies fehlen ehedem vorhandene Körbe.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Überlegungen im Zusammenhang mit den erst vor wenigen Wochen durchgeführten Gartenarbeiten haben verhindert, dass die Freimachung des Spielfeldes gleichzeitig mit erledigt wurde?
2. Welche Überlegungen bestanden rückliegend für eine Wiedernutzbarmachung unvollständiger und defekter Anlagenteile und bestehen jetzt vor dem 1. November 2011 – dem Tag der Änderung der Stadtteilzugehörigkeit von Seelhorst zu Bemerode – und ggf. darüber hinaus zur Aufwertung dieser Spielflächen und dabei vielleicht auch zur Änderung des Spielangebots?
3. Welche Aktivitäten sind dieses Jahr noch zu erwarten?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Leider konnten die geplanten Gehölzrückschnittarbeiten nicht sämtlich vor dem 28. Februar beendet werden. Nach dem 28. Februar ist ein Rückschnitt gemäß Naturschutzgesetzt nicht mehr zulässig. Die verbliebenen Arbeiten werden im Herbst 2011 erledigt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die große Kletterkombination „Elefant“ sowie die umgebenden Holzpoller mussten aufgrund ihres schlechten Zustandes abgebaut werden. Prinzipieller Ersatz ist für das Jahr 2011 vorgesehen. Geräteumfang und Finanzierungsmöglichkeiten können jedoch erst im Laufe des Sommers 2011 im Zusammenhang mit den sonstigen im Stadtgebiet erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen geklärt und festgelegt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:) Siehe dazu 1) und 2).

TOP 10.2.2.
Gefährlicher und auch Wasserfontänen erzeugender Fahrbahnzustand im Bereich der Bushaltestelle am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-0799/2011)
Durch die Beanspruchung durch Busse haben sich an der Haltestelle Bemeroder Rathausplatz Spurrillen – zahlreiche und schon erhebliche Längswellen – im Asphalt gebildet.
Da sich an der Brabeckstraße / Ecke Anecampstraße in Richtung Kirchrode kein Verkehrszeichen mit dem Gebot, den vorhandenen Radweg zu benutzen (Zeichen 237), befindet, darf die Fahrbahn an dieser Stelle auch von Radfahrern benutzt werden. Zweiradfahrer sind hier besonders gefährdet.
Bei Regenwetter und voll gelaufenen Spurrillen sind die Passanten auf dem Gehweg, namentlich auch die wartenden Busfahrgäste, nicht vor Wasserfontänen durch den die Haltestelle anfahrenden Linienbus gefeit.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Seit wann sind der Verwaltung die Spurrillen und deren „negative“ Qualität mit dem geschilderten Gefährdungspotential an dieser Stelle bekannt?
2. Wann ist hier mit der Wiederherstellung einer dauerhaft ebenen Fahrbahnoberfläche zu rechnen?
3. In welcher Weise könnte bei der unter 2. nachgefragten Maßnahme im Bereich der Haltestelle der Einbau eines Bordsteins mit einer Ansichtshöhe von 16/18 cm zum barrierearmen Aus- und Einstieg aus Linienbussen in die Maßnahme sogleich einbezogen werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Fahrbahnzustand an der Bushaltestelle ist der Verwaltung schon länger bekannt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Zuge der Oberflächenwiederherstellung der vorhandenen Leitungsgräben der Stadtwerke wird die Haltestelle mit einem neuen bituminösen Belag versehen.
Baubeginn 2. Halbjahr 2011.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bei der unter 2.) beschriebenen Maßnahme werden die Bordsteine nicht einbezogen. Der Oberflächenausgleich findet nur im Bereich der Fahrbahn statt. Der erhöhte Einbau des Hochbordes würde umfangreichere Arbeiten insbesondere durch die Angleichung der Höhenlage der Nebenanlage erfordern.

TOP 10.2.3.
Bushaltestellen-Fahrgastunterstände
(Drucks. Nr. 15-0800/2011)
Nach wie vor ist auf der Tangentialbuslinie Döhren / Wülfel – Groß Buchholz / Misburg (üstra-Linien 123 + 124), einer sehr frequentierten Verkehrsachse, bedient in der Hauptverkehrszeit im 10-min-Takt, nicht an allen Haltestellen im Stadtbezirk ein Fahrgastunterstand vorhanden.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Gründe sind hier für die jeweilige Haltestelle in jeder Richtung die bislang nicht überwindbaren oder die Zurückstellung bislang rechtfertigenden?
2. Welche Aktivitäten zur Überwindung von Hindernissen bei der Errichtung von Fahrgastunterständen laufen derzeit?
3. Wann wird der bereits vor längerer Zeit zugesagte Fahrgastunterstand an der Haltestelle Brabeckstraße / Am Gutspark errichtet?

Die Stellungnahme der üstra lautet wie folgt:
Auf keiner Buslinie sind sämtliche Haltestellen in beiden Richtungen mit Witterungsschutzdächern ausgestattet, so auch nicht auf den Linien 123 und 124.

üstra lässt derzeit in einem Mehrjahresprogramm die alten Witterungsschutzdächer (WSD) vom sogenannten "Typ C" an den Bushaltestellen in Hannover gegen neue WSD vom Typ "f/p design" austauschen. Vertragspartner der üstra für diese Maßnahme ist die X City Marketing GmbH. Das Austauschprogramm wird im Jahr 2011 abgeschlossen. Parallel zu dem Austauschprogramm werden in gewissem Umfang auch neue, zusätzliche WSD an Stellen errichtet, an denen bisher noch kein WSD vorhanden war. Eine flächendeckende Ausstattung aller Bushaltestellen mit WSD wird dabei jedoch nicht zu erreichen sein. Die wichtigsten Gründe hierfür sind der vielerorts nicht ausreichende Platz sowie die teilweise nur geringen Einsteigerzahlen, die den Aufwand nicht rechtfertigen.

Konkret ist an den Haltestellen der Linien 123 und 124 für die Jahre bis 2014 folgendes geplant:
· Am Brabrinke: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD
· Karlsruher Str. Ri. Misburg: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD
· Hoher Weg Ri. Noltem.Br.: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD
· Brabeckstraße / Am Gutspark R. Misburg / Noltem.Br.: zusätzliches WSD aus Austausch-/Ergänzungsprogramm
· Großer Hillen: Verbesserung der Umsteigesituation mit WSD im Zuge Bau Hochbahnsteig
· Misburger Straße: Verbesserung der Umsteigesituation mit Bahnsteigdach im Zuge Bau Umsteigeanlage
· Meyers Garten / Rathaus Misburg: Verbesserung der Umsteigesituation mit Bahnsteigdach im Zuge Bau Stadtbahnendpunkt
· Telemax Ri. Noltem.Br.: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD
· Weidetorstraße: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II, WSD bereits vorhanden
· Groß Buchholzer Str. Ri Peiner Straße: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD
· Bussestraße Ri. Peiner Straße: Ausbau der Haltestelle aus Fördermitteln Konjunkturprogramm II mit neuem WSD

Die Planung der genannten Maßnahmen und Antragstellung zur Erlangung der Fördermittel aus Konjunkturprogramm II wird sich in Jahreslosen bis 2013 (Antrag für 2014) erstrecken. Insofern bitten wir die aufgeführte Maßnahmenliste als aktuellen, aber noch nicht verbindlichen Planungsstand zu betrachten, auch was die zeitliche Reihenfolge der Realisierung anbelangt.

TOP 10.2.4.
Stadtbahn-Haltestelle Brabeckstraße + Taubendreck
(Drucks. Nr. 15-0801/2011)
Die Verdreckung der Station an allen Stellen, die insbesondere für Tauben zugänglich sind, ist nicht nach wie vor mehr als unappetitlich. Für 2011 werden – so eine entsprechende Antwort im September 2010, sollten die installierten Maßnahmen, die Verdreckung abzuwenden, nicht ausreichend wirksam sein, ggf. weitere Vergrämungsmaßnahmen in Aussicht genommen.
Wir fragen die Verwaltung:
Um welche Maßnahmen handelt es sich jetzt konkret, deren Wirkungen für einen Laien dann allerdings nicht erkennbar sind?

Die infra nimmt wie folgt Stellung:
Derzeit werden Angebote für die Taubenvergrämung eingeholt. Die Montage ist für Juni vorgesehen. Nach Aussage der infra wird nicht an der gesamten Station eine Taubenvergrämung montiert wird, sondern nur im Bereich des Haupteingangs.

Die infra gibt ergänzend den Hinweis, dass nach Beobachtungen die Tauben weiterhin im Bereich des Altenheims gefüttert werden, wodurch zusätzlich Tauben angelockt werden.

TOP 10.2.5.
Emslandviertel – veränderte Verkehrssituation nach Inbetriebnahme der Kita Börgerstraße
(Drucks. Nr. 15-0802/2011)
2012 – so dem Vernehmen nach – soll die Kindertagesstätte Börgerstraße in Betrieb gehen. Das wird Veränderungen in der Verkehrsbelastung in der Börgerstraße und auch in ihrem Umfeld nach sich ziehen, insbesondere weil zu erwarten ist, dass ein Gutteil der Kinder mit dem Pkw gebracht und abgeholt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Mit welchen zusätzlichen Pkw-Zahlen wird im Zusammenhang mit der Anfahrt / Abfahrt zur Kita gerechnet?
2. Welche konzeptionellen Überlegungen wurden oder werden noch angestellt, diesen auf die Kita zulaufenden / von der Kita kommenden Pkw-Verkehr schnellstmöglich auf die nächst gelegene Hauptverkehrsstraße zu lenken?
3. Wird im Zusammenhang mit dem 2012 in Aussicht genommenen Programm „Asphalt statt Natursteinpflaster“ die mit Basalt-Kleinpflaster belegte Engstelle in der Börgerstraße umgebaut, um die ca. 10 dB(A) Emissionspegelerhöhung bei einem durch die höhere Verkehrsbelastung erhöhten Ausgangswert zu eleminieren?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Verkehrsaufkommen von / zur Kita kann großen Schwankungen unterliegen. Da die Kita Börgerstraße unmittelbar im Wohngebiet liegt, kann von einem hohen Anteil fußläufigen Bring- und Abholverkehrs ausgegangen werden. Wenn man z.B. davon ausgeht, dass ca. 60 % der Kinder mit dem Auto gebracht und wieder abgeholt werden, entstehen Verkehre in der Größenordnung von ca. 200 bis 250 Fahrten pro Tag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese nicht geballt in kurzer Zeit, sondern entsprechend der Bring- und Abholzeiten der Kita sich über 1-2 Stunden am Morgen bzw. am Nachmittag verteilen können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die konzeptionellen Vorüberlegungen dafür wurden schon im Rahmen des B-Planes getroffen. Die Anlage des Erschließungssystems im Wohngebiet ist damals derart erfolgt, dass es für den Durchgangsverkehr sehr unattraktiv ist. Die Führung auf die Emslandstraße ergibt sich somit fast automatisch, weil es die schnellste Verbindung ans Hauptstraßennetz ist.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Börgerstraße ist keine Pflasterstraße und wird somit nicht in dem angesprochenen
Programm berücksichtigt. Bei der Pflasterfläche in der Börgerstraße handelt es sich um eine Auspflasterung, die der Geschwindigkeitsdämpfung dient. Zudem ist die Pflasterfläche in einem guten technischen Zustand, sodass keine Änderungen vorzunehmen sind.

TOP 10.2.6.
Schneller Internetanschluss für die IGS Kronsberg – Nebenstelle Friedrich-Wulfert-Platz 1 (Blaue Schule)
(Drucks. Nr. 15-0803/2011)
In Bemerode wirbt der Netzanbieter Deutsche Telekom mit einem schnellen Internetanschluss – auch durch freundliche VertreterInnen, die von Haus zu Haus gehen. Nur die Blaue Schule soll dem Vernehmen nach diese Anschlussqualität nicht erreichen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Aktivitäten sind bisher offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt gewesen, die Blaue Schule mit einem schnellen Internetzugang auszustatten?
2. Welche Aussagen des Netzanbieters lassen kurzfristig die Hoffnung aufkommen, dass noch dieses Jahr der schnelle Internetanschluss der Blauen Schule zur Verfügung steht?
3. Wird im Falle des erfolglosen Agierens nach 2. auch die Einbindung eines anderen Netzanbieters erwogen?
Antwort der Verwaltung lautet wie folgt:
Im Zuge der Umstellung aller kostenlosen Internetanschlüsse aus dem Programm T@school auf DSL im Jahre 2006 wurden alle Schulstandorte durch die Telekom auf ihre technischen Möglichkeiten hinsichtlich der Bandbreiten überprüft. Für den Standort Friedrich-Wulfert-Platz 1 war nach Aussage der Telekom eine maximale Bandbreite von 768 kb technisch realisierbar.

Die Verwaltung wird zu diesem Thema mit der Telekom kurzfristig in Kontakt treten, um die Möglichkeit der Bandbreitenerweiterung zu erörtern. Der Schule wurde bereits ein entsprechendes Antragsformular zugeleitet.

Eine Wechsel des Netzanbieters ist für diesen Internetanschluss nicht möglich, da es sich, wie bereits erwähnt, um den kostenlosen Anschluss aus dem Förderprogramm T@school der Telekom handelt, der allen Schulen zur Verfügung steht. Ein Anbieterwechsel wäre mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden, die von der Schule zu tragen wären.

TOP 10.2.7.
Baustellenmissmanagement in Kirchrode und Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0804/2011)
Das Baustellenmanagement für Baustellen mit Verkehrsbeeinflussung ist im Stadtbezirk in den vergangenen Monaten suboptimal bis gar nicht aktiv gewesen. Auch die im Zusammenhang stehenden Verkehrsregelungen (Verkehrszeichenpläne mit Umleitungen und Vorwegweisern) waren offensichtlich wegen fehlender oder unzureichender Abstimmung nicht zufriedenstellend. Mit einzubeziehen sind dabei auch Großveranstaltungen wie die Messe.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Erkenntnisse wurden aus den Fehlern der letzten Monate in diesem Zusammenhang gezogen?
2. Welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
3. Welche Zusicherung zu einer optimierten Verkehrslenkung bei den notwendigen Einschränkungen durch Baustellen und Großveranstaltungen gibt die Verwaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern in Kirchrode und Bemerode?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1, 2 und 3:
Alle Baumaßnahmen erfolgen für die Bevölkerung. Die meisten davon sogar stadtteilbezogen, d.h. sie dienen in erster Linie den Bewohnern des entsprechenden Stadtteils. In Kirchrode sind in den letzten Monaten einige Baustellen zusammen gefallen. Dies ist sicherlich unglücklich, war aber nicht zu vermeiden. Für jede einzelne Baumaßnahme und auch Verzögerung gibt es eine schlüssige Erklärung. Eine starke verkehrliche Beeinträchtigung ist davon allerdings zu keinem Zeitpunkt ausgegangen. Hier muss sehr wohl zwischen einer starken verkehrlichen Beeinträchtigung und verkehrlichen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen differenziert werden.

Messen und Großveranstaltungen werden bei jeder Baumaßnahme in angemessener Weise berücksichtigt.

Von einem Baustellenmissmanagement in Kirchrode und Bemerode kann nicht gesprochen werden. Fehler sind von der Verwaltung in diesem Zusammenhang keine gemacht worden.

Jede Verkehrslenkung, egal ob durch Baustellen oder Großveranstaltungen erfolgt unter den gegebenen jeweiligen Begleitumständen immer optimiert.

TOP 10.2.8.
Kleingartenflächen-Konzept
(Drucks. Nr. 15-0805/2011)
Vor schon längerer Zeit wurde ein Kleingartenflächen-Konzept als Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung avisiert. In Zeitungsmeldungen ist die Rede von 19.000 Kleingärten, die in Hannover bestehen und von denen allerdings 600 bis 800 derzeit nicht verpachtet sind. Gleichzeitig stehen Forderungen im Raum, zur Vergrößerung des Waldanteils in Innenstadtnähe die Eilenriede zu vergrößern und vielleicht Kleingartenflächen in Wald umzuwandeln – auch in Kirchrode. Deshalb ist es an der Zeit, die längst überfällige Grundlage für eine vernunftgeboten solide Diskussion auf den Tisch zu legen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Stand hat die Ausarbeitung derzeit?
2. Wann liegt nun die Kleingartenflächen-Konzeption für eine ausgiebige Befassung endgültig vor?
3. Welche Institutionen haben bereits welche Erkenntnisse aus den bisherigen Arbeitsergebnissen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 - 3:
Das mit der DS 2153/2006 beschlossene Kleingartenkonzept ist fertig gestellt. Im AUG (Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen) wurde dazu berichtet. Beispielhaft sind Maßnahmen aus dem Kleingartenkonzept im Kleingartenverein Burgfrieden realisiert worden. Wir überlassen dem Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gern ein Exemplar der Ausarbeitung oder berichten bei einem Ortstermin im Kleingarten Burgfrieden e.V. über die Inhalte und die realisierten Maßnahmen.
Im Rahmen der Prüfung der Möglichkeiten für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtgebiet Hannover (DS 1430/2010) werden keine Kleingärten zur Umwandlung in Waldflächen vorgeschlagen. Des Weiteren stehen kurz- und mittelfristig keine Flächen in unmittelbarer Nähe der Eilenriede zur Aufforstung zur Verfügung.

TOP 10.2.9.
Sitzbänke
(Drucks. Nr. 15-0806/2011)
In einer älter werdenden Gesellschaft besteht das Bedürfnis, beim Spaziergehen auch eine Weile auszuruhen weit häufiger. Auf dem derzeit stattfindenden Frühlingsfest stehen Sitzbänke bereit, aber anderswo ist deren Zahl sehr beschränkt. Im Landschaftsraum Kronsberg hat es viele einfache Sitzmöglichkeiten gegeben, im Oheriedenpark und im Kattenbrook sind Bänke rar bis gar nicht vorhanden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, im Landschaftraum Kronsberg an Stelle der defekten, meist verfaulten Sitzbänke erneut solche einfachen wieder aufzustellen?
2. Wie viele einfache Parkbänke sind im Oheriedenpark und im Kattenbrook vernünftigerweise aufzustellen?
3. Welche Möglichkeit besteht, insbesondere für ältere und beim Gehen, Sitzen und Aufstehen mit Schwierigkeiten kämpfenden Menschen im Umfeld eines Seniorenheims an der Straße „Am Gutspark“ eine Sitzbank aufzustellen, die von einer befestigten Fläche aus mittels Rollatoren erreichbar ist? (Wiederholung einer Frage, die bislang nicht positiv beschieden wurde)

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die im Landschaftsraum Kronsberg derzeit vorhandenen Bänke sollen bestehen bleiben und defekte Bänke werden ausgetauscht oder repariert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In den Parkanlagen Kattenbrook- und Oheriedepark gibt es derzeit nur an zwei Punkten Bankangebote. Dies entspricht der ursprünglichen planerischen Intention diese Grünflächen großzügig frei zu halten und nur die Aussichtspunkte mit Sitzgelegenheiten zu versehen. Zusätzliche Bankstandorte sind aufgrund der derzeit noch eher geringen Nutzung dieser Parkanlagen durch die Bevölkerung nicht vorgesehen. Sollte sich die Situation in den kommenden Jahren ändern, wird diese Frage erneut überprüft werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Bereich „Am Gutspark“ gibt es derzeit kein entsprechendes Bankangebot. Prinzipiell ist es denkbar eine solche Bank in der Nähe des Seniorenheimes aufzustellen. Wir bitten deshalb den Stadtbezirksrat um entsprechende Standortvorschläge sowie Hinweise auf Bankstandorte im Stadtbezirk die stattdessen in Gegenzug rückgebaut werden können (Ratsbeschluss Haushaltssanierungskonzept).

TOP 10.2.10.
Neue Gelenkbusse und Haltestellenausbildung
(Drucks. Nr. 15-0807/2011)
Die üstra hat neue Gelenkbusse angeschafft mit auch einer Tür ganz am hinteren Ende des Fahrzeugs. Damit ist die notwendige Länge des am Fahrbahnrand vorzuhaltenden Zustiegsbereichs größer als bisher. In einer Reihe von Fällen ist jetzt das Aus- und Einsteigen über die häufiger an Haltestellen anzutreffende Grünrabatte, die für diesen Zweck nicht vorgesehen ist, angesagt. Nicht nur, dass ältere Menschen hier besondere Schwierigkeiten haben, sondern es wird auch im Winter der Reinigungsdienst an dieser Stelle fehlen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise werden die Haltestellen auf diesen anderen Bustyp baulich angepasst?
2. In welcher Weise werden verkehrsrechtlich Veränderungen an den Haltestellen vernunftgeboten vorzunehmen sein, damit der sehr lange Bus auch parallel zur möglichst 16/18 cm hohen Bordsteinkante (Ansichtshöhe) zum Halten gebracht werden kann?
3. Wann werden die Maßnahmen umgesetzt?

Die Stellungnahme der uestra lautet wie folgt:
Zu der Anfrage aus der Drucksache Nr. 15-0807-2011 möchten wir unsere Stellungnahme abgeben. Alle neu angelegten oder umgebauten Bushaltestellen, an denen Gelenkbusse eingesetzt werden, erhalten schon seit längerer Zeit eine Länge von 18 m, an der alle derzeit in unserer Flotte eingesetzten Fahrzeugtypen halten können. Barrierefreier Ein- und Ausstieg wird mit einer 16er Bordansicht durch das Aus- und Einfahren der Rampe erreicht. Voraussetzung ist natürlich die Möglichkeit, gerade und mit geringem seitlichen Abstand an die Haltestelle heranzufahren.

Es trifft leider zu, dass einige wenige Haltestellen aus dem älteren Bestand noch nicht diese erforderliche Länge aufweisen, so dass hier nicht alle Türen vor einer befestigten Haltestellenfläche zum Stehen kommen. Für den Einstieg besteht aber in der Regel die Möglichkeit, die vorderen Türen (auch die Tür mit der Rampe) von einer befestigten Fläche aus zu betreten. Aussteigende Fahrgäste werden, soweit sie ortskundig sind, ebenfalls vorrangig diese Türen benutzen.
In manchen dieser „Althaltestellen“ stehen Bäume in den Nebenanlagen, deren Wurzelbereiche durch eventuelle Umbauten an Borden und Haltestellenflächen nicht geschädigt werden dürfen. In diesen Fällen könnte mit dem Bau von vorgezogenen Randhaltestellen mit einer Länge von 18 m an dafür geeigneten Stellen Abhilfe geschaffen werden.

Für Frage 2 nach verkehrsrechtlichen Veränderungen mit dem Ziel, die gerade Anfahrt an die Haltestelle zu ermöglichen, ist zunächst die StVO §12 maßgebend. Demnach ist das Parken ist in einem Bereich von je 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild(-mast) unzulässig. Allerdings wird der Haltestellenmast in der Praxis meistens nicht mittig, sondern (zur besseren Orientierung z.B. für Sehbehinderte) dort aufgestellt, wo die vordere Tür des Busses zum Halten kommt. Die Länge von 15 m vor dem Mast reicht aber nicht aus, dicht an den Bord heranzufahren, selbst wenn das Parkverbot eingehalten würde. Andererseits ist die Länge von 15 m hinter dem Mast zur Ausfahrt aus der Haltestelle unnütz lang. Abhilfe ist möglich durch das Aufbringen einer Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote gemäß StVO §41 Zeichen 299, die die vorgeschriebenen Parkverbote verlängert (vor dem Mast) oder verkürzt (hinter dem Mast).

Die andere Möglichkeit besteht in dem bereits genannten Bau von vorgezogenen Randhaltestellen mit ausreichender Länge. Vor und hinter der Haltestelle können Pkw parken, an denen der Bus geradeaus vorbei an die Haltestelle heranfahren kann.

Insgesamt ist es unser Bestreben, dass langfristig möglichst alle Haltestellen dem Standard entsprechend ausreichend lang und mit 16er Bord ausgebaut werden. Es besteht seit 2010 die Möglichkeit, diesen Ausbau zu einem wesentlichen Teil aus Mitteln des ÖPNV-Konjunkturprogramms 2010 - 2014 des Landes Niedersachsen gefördert zu bekommen. Die Landeshauptstadt Hannover (FB Tiefbau, 66.21) hat erstmals Ende 2009 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) einen entsprechenden Förderantrag gestellt und mit den bewilligten Mitteln im Jahre 2010 zwei Haltestellen ausgebaut. Der Folgeantrag für 2011 umfasste fünf Haltestellen, die in diesem Jahr gebaut werden sollen. Ein weiterer Förderantrag für 2012 für ca. zehn Haltestellen soll in Kürze gestellt werden.

TOP 10.2.11.
Hinweis auf den Parkplatz für das Einkaufszentrum „Bemeroder Rathausplatz“
(Drucks. Nr. 15-0808/2011)
An der Brabeckstraße steht ein „einsames“ Verkehrszeichen „Parkplatz“ mit einem Pfeil in die Anecampstraße. Eine weitere Führung eines ortsunkundigen Pkw-Fahrers zu den weiteren Parkflächen entlang der Berkelmannstraße zwischen Anecampstraße und Steinkampweg erfolgt nicht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist das eine Parkplatz-Zeichen demzufolge überflüssig?
2. Oder ist es logisch und richtig, die Lenkung vollständig anzuzeigen?
3. Welche Regelung wird weiter verfolgt?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In der Brabeckstraße steht aus Fahrtrichtung Norden vor der Kreuzung Brabeckstraße / Am Sandberge / Anecampstraße ein „blaues P“ (Zeichen 314 StVO) mit einem links weisendem Pfeil und der Angabe „250 m“. Dieses Verkehrszeichen steht dort seit Urzeiten. Fahren die Verkehrsteilnehmer dann in die Anecampstraße erblicken sie nach ca. 250 m linksseitig den Parkplatz auf der Rückseite des Bemeroder Rathausplatzes. Eine weitere Beschilderung ist daher nicht erforderlich. Das o.g. Verkehrszeichen ist demzufolge nicht überflüssig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine weitere Beschilderung wird in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es wird keine weitere Regelung verfolgt.

TOP 10.2.12.
Laborgebäude in der Brabeckstraße 97 + Überwachungskameras
(Drucks. Nr. 15-0809/2011)
An dem benannten Laborgebäude befinden sich sichtbar acht Überwachungskameras. Der Beobachtung nach können die Einsichtsbereiche mit den Überwachungskameras wohl auch öffentliches Terrain erfassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Erfassung von Bewegungen im öffentlichen Umfeld des in Rede stehenden Gebäudes eine unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb des Labors?
2. Welche Bedingungen sind an den Betrieb dieser Überwachungskameras geknüpft?
3. Wie werden die Nutzungsbedingungen eingehalten und überwacht?
-Zwischenbericht zur Kenntnis genommen


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionelle Anträge -Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0869/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
1. Der Kita Pappelteich in Bemerode aus den Mitteln des Stadtbezirksrates eine Zuwendung in Höhe von 2000,00 € für die Errichtung eines Gerätehauses für das neu gestaltete Außengelände zu gewähren.
2. Dem Stadtteilzentrum Krokus aus den Mitteln des Stadtbezirksrates eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Hier soll mit Kindern und Jugendlichem aus dem Stadtbezirk eine Ferienfreizeit in Kirchheim durchgeführt werden, deren Inhalt das erleben von Natur, Sport, Abenteuer, gesundem, regelmäßigem Essen sowie sozialem Miteinander sein soll.

3. Dem BUND aus den Mitteln des Stadtbezirksrates eine Zuwendung in Höhe von 200,00 € zu gewähren. Damit wird der Bau von Nistmöglichkeiten für Mauersegler am Taubblindenzentrum in Kirchrode unterstützt.
-Einstimmig





Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:56 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 21:30 Uhr die Sitzung.




für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin