Sitzung Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken am 30.03.2011

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 18.03.2011)
1. Nachtrag (erschienen am 25.03.2011)
Protokoll (erschienen am 27.05.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.12 - Datum 30.04.2011

NIEDERSCHRIFT

37. Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken am Mittwoch, 30. März 2011,
Freizeitheim Stöcken (Musikraum), Eichsfelder Straße 101, 30419 Hannover.

Beginn 18.05 Uhr
Ende 21.15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Stolzenwald SPD
Bezirksratsfrau Diener SPD
Bezirksratsfrau Bauch CDU
Bezirksratsherr Diener SPD
(Bezirksratsherr Prof. Dr. Dragon) CDU
Bezirksratsherr Ehnert CDU
Bezirksratsherr Evers SPD
Bezirksratsfrau Fritz SPD
(Bezirksratsherr Gohrbandt) SPD
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hofmann Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksratsfrau Jeschke CDU
(Bezirksratsherr Dr. Mönkeberg) SPD
Bezirksratsherr Mönkeberg SPD bis TOP 6.2.1
Bezirksratsfrau Mücke-Bertram Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksratsherr Neubauer CDU
Bezirksratsherr Passuth SPD
(Bezirksratsherr Riedel) FDP
Bezirksratsherr Rodriguez BSG
Bezirksratsfrau Thimm SPD

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bergen) SPD
Ratsfrau de Buhr SPD bis TOP 6.2.1
Ratsfrau Neubauer CDU

Verwaltung:
Frau Drevermann Dez. IV
Frau Heitsch 18.63.12
Frau Fischer 61.11
Herr Härke 18
Herr Dr. Schwark 41.3
Herr Seinige 18.6
Herr Pilarski 18.62.12




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 26.01.2011 und 23.02.2011 (öffentlicher Teil)

4. B E R I C H T    D E R V E R W A L T U N G

4.1. Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)

5. Bericht Leckerhaus

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G

6.1.1. Zusammenlegung der Kindergartengruppen der Herrenhäuser Kirchengemeinde und der Gustav-Adolf-Kirche und Ausweitung der Betreuungszeit.
(Drucks. Nr. 0297/2011)

6.1.2. Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen:
1. Änderung des Erbbaurechts- und Mietvertrages
2. Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard
3. Beauftragung der Innenausbauten
(Drucks. Nr. 0481/2011 mit 4 Anlagen)
(Drucks. Nr. 0481/2011 E1)

6.2. E N T S C H E I D U N G

6.2.1. GS Marienwerder, Sanierung Sanitärbereiche Sporthalle
(Drucks. Nr. 15-0572/2011 mit 2 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Rücknahme der Spielstraße in der Alten Herrenhäuser Str. 7-9
(Drucks. Nr. 15-0553/2011)

7.1.2. Inklusive Nutzung städtischer Gebäude im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0556/2011 N1)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Radfahrende in der Baustelle am Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0569/2011)

7.2.2. Beleuchtung der Zuwegungen zum Veranstaltungszentrum BAD
(Drucks. Nr. 15-0570/2011)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

8.1. Zuwendung an Grundschule Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0581/2011)

8.2. Zuwendung an Förderverein Sommerlager
(Drucks. Nr. 15-0582/2011)

8.3. Zuwendung für Anschaffung Hundetütenspender und Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-0583/2011)

8.4. Zuwendung an Werkstattschule
(Drucks. Nr. 15-0706/2011)

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Leitungsarbeiten und Laternen im Morgensternweg
(Drucks. Nr. 15-0558/2011)

9.1.2. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
(Drucks. Nr. 15-0559/2011)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. LSG südlich Klosterforst
(Drucks. Nr. 15-0563/2011)

9.2.2. KOMBINIERTER Fuß-/ Radweg
(Drucks. Nr. 15-0564/2011)

9.2.3. UNBEBAUTE FLÄCHE
(Drucks. Nr. 15-0565/2011)

9.2.4. Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0566/2011)

9.2.5. Hochbahnsteige Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-0567/2011)

9.2.6. Gullys in der Buschriede
(Drucks. Nr. 15-0568/2011)

9.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.3.1. Bodenbelastung im Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-0571/2011)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 26.01.2011 und 23.02.2011 (vertraulicher Teil)

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Stolzenwald eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Ein neuer Zuwendungsantrag (Zuwendung an Werkstattschule) wird unter TOP 8.4 in die Tagesordnung aufgenommen.

Herr Neubauer fragt zur Schloss-Drucksache, ob diese weiterhin vertraulich sei, wie ausgezeichnet, da diese mit dem Vertraulich-Stempel versehen ist. Es wird bestätigt, dass die Drucksache nunmehr öffentlich sei.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Anwohner und Anlieger der Herrenhäuser Straße 7-9 (siehe Antrag unter TOP 7.1.1) sind anwesend und tauschen sich sehr intensiv zur Notwendigkeit der Spielstraße aus. Herr Diener zieht den Antrag aufgrund der vorliegenden Mehrheitsverhältnisse zurück, da nicht mehr klar ersichtlich sei, wie sich die unterschiedlichen Interessen gestalten. Die Verwaltung soll beauftragt werden ein Mediationsverfahren zu veranlassen. Frau Heitsch schlägt als Kompromiss eine sechsmonatige Probephase vor, anschließend sollen alle Anlieger und Parteien an einen Tisch geholt werden, um über die Notwendigkeit zu diskutieren. Während der Probephase besteht natürlich weiter das Verbot des längeren Parkens, welches auch Sanktionen bei Verstößen nach sich ziehen kann. Herr Neubauer war unglücklich über den Antrag der SPD, da die SPD dem ursprünglichen Antrag seinerzeit auch zugestimmt hatte. Er ist aber froh, dass die SPD den Antrag nun zurückgezogen hat.
Nach weiterer längerer (teilweise persönlich werdender) Diskussion unter den Anwohnern wird der von Frau Heitsch genannte Kompromiss vereinbart. Die Probephase soll bis nach den Herbstferien gehen.

TOP 3.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 26.01.2011 und 23.02.2011 (öffentlicher Teil)
Herr Neubauer weist auf einen Zuordnungsfehler in einem Protokoll hin. Herr Pilarski sagt Änderung zu.

Einstimmig (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) mit Änderung bei der Niederschrift der 35. Sitzung

TOP 4.
B E R I C H T    D E R V E R W A L T U N G

TOP 4.1.
Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)

Herr Härke stellt die Ergebnisse des Evaluationsberichtes gemäß Drucksache kurz vor. Herr Neubauer merkt an, dass das Ergebnis der Drucksache vorab in der Zeitung stand. Er hätte es erst von der Verwaltung hören wollen. Herr Diener merkt an, dass das Stadtbezirksmanagement überall unterschiedlich gehandhabt wird. Die Aufgaben sollten konkreter gefasst werden. Die Stellung gegenüber der Verwaltung sollte besser definiert werden. Die Stadtbezirksmanager sollten nicht ausgebremst werden und auch Handlungsfreiheit erhalten und nicht nur Verwaltungsmeinung transportieren. Herr Härke entschuldigt sich zunächst zu dem Zeitungsbericht. Die unterschiedliche Wahrnehmung des Stadtbezirksmanagements resultiert aus den unterschiedlichen Erfordernissen der einzelnen Stadtbezirke. Alle Bezirke sind von ihrer Struktur und den handelnden Akteuren unterschiedlich. Die Sicht der Verwaltung zum Stadtbezirksmanagement soll sich verbessern – hieran wird gearbeitet. Herr Rodriguez findet das Stadtbezirksmanagement für Herrenhausen-Stöcken gut - auch, wenn seine Gruppierung zunächst dagegen war. Herr Diener fragt nach der Abgrenzung zur Sanierung Stöcken. Herr Härke weist darauf hin, dass Frau Heitsch in der Sitzung die Vertretung des Oberbürgermeisters sei. Frau Heitsch teilt mit, dass sie bei Fragen der Sanierung in engem Kontakt mit den jeweiligen MitarbeiterInnen der Sanierung stehe.

TOP 5.
Bericht Leckerhaus
Frau Meinecke berichtet über die Arbeit des Leckerhauses, das ursprünglich als Mittagstisch für Kinder eröffnet wurde. Mittlerweile ist es eine familienunterstützende Einrichtung. Es werden etwa 30 Kinder betreut. Es werden Fotos einer Ferienfreizeit gezeigt.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G

TOP 6.1.1.
Zusammenlegung der Kindergartengruppen der Herrenhäuser Kirchengemeinde und der Gustav-Adolf-Kirche und Ausweitung der Betreuungszeit.
(Drucks. Nr. 0297/2011)

Antrag,
zu beschließen,
die Kindergartengruppe an der ehem. Gustav-Adolf-Kirche, Oertzeweg 3 (halbtags ohne Essen) und die Kindergartengruppe der Herrenhäuser Kirchengemeinde (halbtags ohne Essen) in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes am Standort Hegebläch 18 zusammen zu legen und
die Betreuungszeit einer Gruppe auf eine 3/4 Betreuung auszuweiten.

Einstimmig (unter Hinweis, dass es sich um den Stadtteil Leinhausen handelt)

TOP 6.1.2.
Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen:
1. Änderung des Erbbaurechts- und Mietvertrages
2. Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard
3. Beauftragung der Innenausbauten

(Drucks. Nr. 0481/2011 mit 4 Anlagen)
(Drucks. Nr. 0481/2011 E1)

Frau Drevermann stellt Drucksache und bisheriges Verfahren kurz vor. Herr Dr. Schwark ergänzt zum Konzept. Herr Neubauer erkundigt sich zu den 100.000 Besuchern, ob die Werbemittel des Historischen Museums ausreichen. Herr Dr. Schwark teilt mit, dass man momentan keinen Werbeetat habe – es wird Pressearbeit geleistet. Es soll permanent Wechselausstellungen geben, um ständig in das Museum zu locken. Herr Rodriguez fragt sich, ob das Museum sich rechnet. Inzwischen wurde eine neue Drucksache vorgelegt mit 98.000 Besuchern. Herr Rodriguez fragt, ob die durchschnittlichen 6,50 Euro Einnahmen wirklich zu erwarten sind. Er fragt sich, wie hoch die Eintrittspreise dann sein sollen. Frau Drevermann teilt mit, dass es kein Durchschnittspreis sein soll, sondern der eigentliche Eintrittspreis (6,50 Euro). Hannover-Aktiv-Pass Inhaber kommen frei ins Museum. Jugendliche kriegen Freikarten. Kombi-Tickets wurden noch nicht durchgerechnet – hier sind noch viele Gespräche notwendig. Die Anzahl der Besucher wird über Eintrittszeiten, Wechselausstellungen und Marketingmaßnahmen gesteuert. Dies sei im Museumsgeschäft üblich. Herr Rodriguez merkt an, dass man durch die Freikarten und ermäßigten Tickets noch von einer höheren Besucherzahl ausgehen muss. Frau Drevermann teilt mit, dass man die Prognose wird erfüllen können. Herr Ehnert fragt nach dem Passivhaustandart. Was ist unter „annähernd Passivhausstandart“ zu verstehen. Die Verwaltung äußert sich dazu, dass ein echter Passivhausstandart aufgrund der vorliegenden energetischen Berechnung nicht realisiert werden konnte. Ein echter Passivhausstandart sei nicht wirtschaftlich. Grund ist die Große Fläche und Konstruktion des Gebäudes sowie die hohe Besucherzahl. Aufgrund der Besucherzahl muss sehr viel mit Kühlung gearbeitet werden. Herr Diener findet, dass die Diskussion sich immer um Kosten dreht und dadurch negativ wird. Auch Schwimmbäder tragen sich nicht. Wenn man das allein von Kosten abhängig macht, müsste man auch alle Museen gleich schließen. Wenn man ein besonderes Angebot haben möchte, dann muss man auch was wagen. Aufgrund der Bedenken innerhalb der Fraktion, wird die Abstimmung in der SPD freigegeben. Herr Passuth fragt nach den Besucherzahlen der anderen Museen in Hannover. Frau Drevermann gibt an, dass das Sprengelmuseum durchschnittlich 100.000 Besucher hat – an manchen Jahren waren es auch 300.000 Besucher. Das Kestnermuseum als Spezialmuseum hat etwa 45.000 Besucher und das Historische Museum durchschnittlich 75.000 Besucher. Schon heute kommen 80% Auswärtige in die Herrenhäuser Gärten. In der Kombination mit den Gärten werde das Schloss ein unschlagbares Angebot. Herr Mönkeberg findet, dass der Stadtbezirksrat sich mit dem Schloss schon immer schwer getan hat und letztendlich wurde man überredet mit den Angaben, dass der Museumsbau und die laufenden Kosten sehr niedrig seien. Er sei nicht so euphorisch, wie Frau Drevermann. Man wisse nicht, wie man die Schulen oder Wege sanieren soll. Durch das Schloss wird ein Fass ohne Boden aufgemacht. Er hofft, dass viele diesem Antrag nicht zustimmen werden. Herr Rodriguez fragt noch mal zu den Zahlen – hier gebe es Ungereimtheiten. Selbst die billigste Variante rechnet mit dem 5fachen der Einnahmen des Historischen Museums. Die Frage ist auch, ob ein Museum ohne eigene Exponate Besucher locken wird. Es könne auch ein interaktives Museum gemacht werden, jedoch koste dieses auch. Es gibt ab 2015 keine konkreten Pläne bzw. leidet evtl. das Historische Museum darunter. Wie soll die Verbindung zu den Gärten gestaltet werden? Die vorliegende Kalkulation ist offensichtlich falsch. Herr Neubauer wundert die aufkommende Diskussion. Man müsse nicht über die 100.000 Besucher streiten, sondern Optimismus zeigen. Der Zoo hat beispielsweise 1,6 Mio. Besucher pro Jahr. In städtischer Trägerschaft lagen die Eintrittszahlen unter 100.000 Besucher. Man darf Kultur auch nicht gegen Schule ausspielen. Als Kommunalpolitiker muss man das Eine machen und das Andere nicht vergessen. Frau Mücke-Bertram findet gut, dass Kinder freien Eintritt haben. Sie fragt sich, ob in dem neuen Museum pädagogische Angebote für Kinder stattfinden sollen. Zudem fragt sie, ob es ein Konzept zum mobilen Individualverkehr gäbe. Die Grünen waren gegen den Schlossbau, da es nur ein Prestigebau von VWN sei – für den Stadtbezirk bringe VWN nicht viel. Frau Drevermann weist darauf hin, dass die VWN-Stiftung nicht viel mit VWN zu tun hat, sondern die Stiftung aus einem VW-Aktienpaket entstanden sei. Zu Herrn Rodriguez verweist sie auf ein seit 2009 vorliegendes Konzept, welches sich natürlich ständig entwickelt. Es wird nicht ohne Konzept gearbeitet. Hannover habe in den Jahren der Entstehung des Großen Gartens Zeitgeschichte geschrieben. Auch Leibniz war für Hannover als großer Erfinder sehr wichtig. Die Geschichte der Menschen, die mit Hannover zu tun haben, sollte auch an diesem wichtigen Ort erzählt werden. Herr Dr. Schwark erläutert die Besonderheit der Epoche. Er würde sich wünschen, wenn der Geschichte eine Chance gegeben würde. Herr Rodriguez findet, dass auch das HCC mit dem Schloss in einen Wettbewerb gerissen wird. Man muss sich Gedanken machen, ob es Sinn macht sich dieses Schloss „anzuschaffen“. Zum Konzept aus 2009 teilt er mit, dass es von Annahmen ausging, die schon jetzt nicht zu erfüllen seien. Es solle ein neues Konzept mit ehrlichen Zahlen vorgelegt werden. Frau Drevermann hat keine Probleme damit Rechenfehler zuzugeben – dennoch lasse sie sich keine Unehrlichkeit vorwerfen. Zu Ehrlichkeit gehört auch zu sagen, dass sich an dem Rahmenkonzept nichts geändert hat. Herr Dr. Schwark erläutert das alte Rahmenkonzept. Man wird vor dem Problem stehen Gedanken auszustellen, da noch heute die Gedanken von Leibniz die Welt bewegen. In welcher Form die Visualisierung stattfinden soll, kann derzeit noch nicht exakt gesagt werden. Möglicherweise bietet auch das Internet einen Weg die Vertiefungsebene stattfinden zu lassen. Mit dem Museum soll der Sprung geschaffen werden sich mit den Ideen von Leibniz zu beschäftigen. Herr Diener hat den Eindruck, dass sehr negativ diskutiert wird. Man kann als BSG nicht immer als Retter des Stöckener Bades oder der GS Marienwerder auftreten und nie sagen, was das gekostet hat. Alles koste Geld – wenn man etwas haben will, muss man das Risiko der Kosten auf sich nehmen.

Antrag,

1. dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsvertrag zum Erbbaurechts- und Mietvertrag vom 03. Juli 2009 zuzustimmen,

2. der Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard zuzustimmen,

3. der Freigabe von Mitteln in Höhe von 500.000 € zuzustimmen sowie die Entscheidung über den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen aller Art auf den Oberbürgermeister zu delegieren, soweit sie den Innenausbau der Museumsflügel des Schlosses betreffen.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.2.

E N T S C H E I D U N G

TOP 6.2.1.

GS Marienwerder, Sanierung Sanitärbereiche Sporthalle

(Drucks. Nr. 15-0572/2011 mit 2 Anlagen)


Herr Neubauer findet die Drucksache gut. Er weist darauf hin, dass die beigefügte Skizze schon über 10 Jahre alt ist und nicht mehr aktuell.

Antrag,
  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung der Sanitär-
    bereiche der Sporthalle der GS Marienwerder in Höhe von insgesamt 237.000 €,
  2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn
zuzustimmen.

Einstimmig
TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Rücknahme der Spielstraße in der Alten Herrenhäuser Str. 7-9
(Drucks. Nr. 15-0553/2011)

Antrag
Die Spielstraße „Alte Herrenhäuser Str. 7-9“ wird zurückgenommen, die Schilder abgebaut.

Zurückgezogen

TOP 7.1.2.
Inklusive Nutzung städtischer Gebäude im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0556/2011 N1)

Herr Neubauer schlägt Änderung vor.

Herr Diener nimmt Änderung auf und legt Neufassung vor.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, die städtischen Gebäude im Stadtbezirk, die inklusiv genutzt werden können, aufzulisten und jene Gebäude, die für für die Nachrüstungen erforderlich und vorgesehen sind, zu benennen.

Einstimmig

TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


TOP 7.2.1.
Radfahrende in der Baustelle am Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0569/2011)

Frau Mücke-Betram begründet den Antrag.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert Radfahrenden eine möglichst ungehinderte Durchfahrt der Hochbahnsteigbaustelle am Herrenhäuser Markt zu ermöglichen.

Einstimmig

TOP 7.2.2.
Beleuchtung der Zuwegungen zum Veranstaltungszentrum BAD
(Drucks. Nr. 15-0570/2011)

Frau Mücke-Betram begründet den Antrag. Frau Jeschke findet den Antrag für Unzeitgemäß, auch da Lampen in der Gegend nicht wesentlich die Drogenproblematik eindämmen und zudem unnötig Strom vergeuden.

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Straße am Veranstaltungszentrum Bad und der Fuß- und Radweg Richtung Silo werden ausreichend beleuchtet.

10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 8.1.
Zuwendung an Grundschule Marienwerder
(Drucks. Nr. 15-0581/2011)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Grundschule Marienwerder
Verwendungszweck: Sommerfest
Zuwendungsbetrag: 400 €
Einstimmig


TOP 8.2.
Zuwendung an Förderverein Sommerlager
(Drucks. Nr. 15-0582/2011)






Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Förderverein Sommerlager
Verwendungszweck: Kletternetzspinne
Zuwendungsbetrag: 5.000 €
10 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.3.
Zuwendung für Anschaffung Hundetütenspender und Hundetüten
(Drucks. Nr. 15-0583/2011)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Landeshauptstadt Hannover, OE 67
Verwendungszweck: 1 Hundetütenspender & Hundetüten für die
vorhandenen 4 Spender (Jahresvorrat)
Zuwendungsbetrag: 530 Euro
Einstimmig

TOP 8.4.
Zuwendung an Werstattschule
(Drucks. Nr. 15-0706/2011)

Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Werkstattschule
Verwendungszweck: Projekt FachWerk
Zuwendungsbetrag: 5.000€
Einstimmig

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Leitungsarbeiten und Laternen im Morgensternweg
(Drucks. Nr. 15-0558/2011)

Im Morgensternweg wurden in der letzten Zeit seitens der Enercity diverse Leitungsarbeiten durchgeführt. Unter anderem wurden innerhalb dieser Maßnahme auch die Straßenlaternen erneuert. Da die Häuser unter Denkmal – Ensembleschutz stehen, sollten hier auch wieder passende Laternen installiert werden und das historische Ziegelpflaster wieder hergestellt werden. Derzeit ist das Pflaster entfernt und mit grobem Splitt aufgefüllt. Die Laternen passen optisch nicht in das Bild des ensemblegeschützten Bereichs.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wird das Ziegelpflaster wieder hergestellt?
2. Werden die passende Lampen aufgestellt (s. beiliegende Fotos)?
Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Fahrbahn sowie Nebenanlage werden nach Beendigung der Leitungsarbeiten wieder mit Klinkerpflaster hergestellt.

Zu 2: Die Beleuchtungsanlage war u.a. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dem Stand der Technik anzupassen. Neben dem Umstieg auf Leuchten besseren Wirkungsgrades wurden die in den Privatflächen aufgestellten Anlagen nunmehr im öffentlichen Straßenraum platziert.

Die neuen Standorte ergaben sich aus den lichttechnischen Erfordernissen und den individuellen örtlichen Möglichkeiten. Dort wieder "passende Lampen" gemäß dem Foto von 1962 aufzustellen ist nicht möglich, da dann etwa die Hälfte ihres Lichtes die Privatflächen unnötig erhellen würde, was einer effizienten Nutzung der Energie widersprechen würde.

TOP 9.1.2.
Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
(Drucks. Nr. 15-0559/2011)

Seit dem 26.03.2009 ist auch in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Darin ist unter anderem in Artikel 24 festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom Besuch von Kitas, dem obligatorischen Grundschulunterricht und dem Besuch von weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden zurzeit im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung beschult bzw. werden in Kindertagesstätten (Krabbelgruppen, Kindergärten, Schulhorten) gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut?
2. Welche dieser Einrichtungen sind bereits geeignet oder werden es in den nächsten Jahren sein?
3. Welche Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk sind bereits mit Blindensignalgebern ausgestattet oder werden es in den nächsten Jahren sein?
Frau Heitsch beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Zurzeit werden im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken in der Kindertagesstätte der Corvinus Kirchengemeinde in der Moorhoffstr. 28 A, in zwei integrativen Kindergartengruppen insgesamt 8 Kinder mit Behinderungen betreut.

In der GS Am Stöckener Bach werden ein Kind mit Gehbehinderung, ein sprachbehindertes und zwei hörgeschädigte Kinder beschult, die GS Entenfangweg wird von einem gehbehinderten Kind besucht, in der IGS Stöcken sind ein sehbehindertes Kind und ein Kind mit starken motorischen Einschränkungen integriert und am Gymnasium Goetheschule nimmt ein sehbehindertes Kind am Unterricht teil. In diesen und den anderen Schulen des Stadtbezirks Herrenhausen-Stöcken werden zusätzlich Lernbehinderte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut. Außerdem unterhält die zur Region gehörige Wilhelm-Schade-Förderschule an zwei Standorten Klassen mit behinderten Kindern.
 

Zu 2.) Im Stadtbezirk wären in der AWO-Kita Große Pranke die räumlichen Voraussetzungen des größeren Gruppenraumes (54 anstatt übliche 50 qm) bereits jetzt schon vorhanden. Jedoch müsste auch hier der Sanitärbereich an die integrativen Standards angepasst werden.
Darüber hinaus werden alle Kindertagesstätten die in Hannover neu gebaut werden räumlich so ausgestattet, dass die Möglichkeit besteht, integrativ zu arbeiten. Dieses gilt auch für den Neubau am Standort „Am Stöckener Bad“.
Alle verbleibenden Kindertagesstätten des Stadtbezirks müssten zur Einrichtung integrativer Gruppen an- oder umgebaut werden, welches grundsätzlich zu prüfen wäre.
Abschließend möchten wir erwähnen, dass jede Umstrukturierung bestehender Gruppen in integrative Gruppen Platzreduzierungen rechtsanspruchsrelevanter Plätze pro Gruppe nach sich zieht.
Hinzu kommt, dass die Entscheidung integrative Plätze vorzuhalten, zunächst vom jeweiligen Kindertagesstättenträger zu treffen ist, da von diesem auch das benötigte integrative Konzept erarbeitet und das heilpädagogische Personal eingestellt werden muss.

Die GS Am Stöckener Bach wird nach der Sanierung und dem erstellten Anbau mit einem Behinderten-WC ausgestattet sein und im Verwaltungsbereich barrrierefreien Zugang haben. Dies gilt nicht für alle Fachunterrichtsräume.
 Die GS Entenfangweg hat ebenfalls ein Behinderten-WC und ist im Verwaltungsbereich und in den Unterrichtsräumen außer dem Werkraum barrierefrei zu erreichen.
In der GS Fuhsestraße sind bis auf die Essensausgabe im Obergeschoß alle Räume barrierefrei erreichbar.
Die GS Marienwerder ist nach der Sanierung im Erdgeschoss barrierefrei.
Die GS Wendlandstr. ist nicht barrierefrei zu erreichen.
Das Gymnasium Goetheschule hat ein Behinderten-WC, der Verwaltungsbereich ist auf dem Umweg über den Schulhof barrierefrei zu erreichen, die Fachunterrichtsräume sind dies nicht, dies soll aber nach Abschluss der Sanierung 2015 erreicht werden.
In der IGS Stöcken findet bis 2013 eine Sanierung statt, danach wird es ein Behinderten-WC und drei Aufzüge geben, die Schustertrakte A und B sowie das OG des Traktes C werden jedoch auch in Zukunft nicht barrierefrei zu erreichen sein. HS Anne-Frank und RS Emil-Berliner gehen in der IGS Stöcken auf.
Der Standort FÖS Paul-Dohrmann-Schule wird zum Sommer 2011 aufgegeben.

Zu 3.) Die von der Verwaltung geführte Statistik über realisierte Blindensignale wird nicht stadtbezirksratsweise geführt, sondern für das gesamte Stadtgebiet Hannovers. Die im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken sehbehindertengerecht ausgestatteten Lichtsignalanlagen können der beigefügten Liste entnommen werden (Anlage 1). Die Ausstattung mit akustischen oder taktilen Signalgebern lässt sich ebenfalls aus dieser Liste ersehen.

Es gibt eine Vielzahl von Wünschen blinder und sehbehinderter Mitbürger. Vordringlich werden dabei immer diejenigen Lichtsignalanlagen betrachtet, die von dem genannten Personenkreis auf dem Weg zur Arbeitsstelle überquert werden müssen. Damit sollen zumindest diese Wege eigenständig unter Zuhilfenahme entsprechender technischer Einrichtungen zurückgelegt werden können. Auch größere Umsteigeanlagen und Lichtsignalanlagen in der Nähe von Behinderteneinrichtungen werden in der so genannten Prioritätenliste vordringlich geführt. Die Umsetzung erfolgt bezüglich Erforderlichkeit und Dringlichkeit in Abstimmung mit dem Hannoverschen Blinden- und Sehbehindertenverein.

Die für das Jahr 2011 vorgesehen Nachrüstungen von Lichtsignalanlagen mit Blindensignalen stehen noch nicht endgültig fest. Die Vorschläge der Verwaltung müssen noch mit dem Hannoverschen Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt werden.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
LSG südlich Klosterforst
(Drucks. Nr. 15-0563/2011)

Im nördlichen spitzen Winkel einer bisherigen Ackerfläche zwischen zwei asphaltierten Feldwegen im Landschaftsschutzgebiet südlich des Klosterforstes in Marienwerder, auch als „Almscher Bruch“ bezeichnet (Planquadrat D 7 im Stadtplan von Hannover), befindet sich eine als Fundament erkennbare etwa 20 m² große Fläche, die mit relativ großen Sandsteinquardern umrandet ist. Die Fläche liegt an der Stadtgrenze zu Garbsen-Havelse, aber nach Plan eindeutig auf hannoverschem Stadtgebiet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Veränderung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche bekannt, wenn ja, seit wann?
2. Welche Bau- oder sonstigen Maßnahmen sind an der beschriebenen Stelle geplant und sind diese mit den Vorschriften zum Landschaftsschutzgebiet vereinbar?
3. Beabsichtigt die Verwaltung die begonnenen Bau— oder sonstigen Maßnahmen zu genehmigen und wird der Bezirksrat einbezogen?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Die Fläche ist im städtischen Eigentum und wurde zum Herbst 2010 aus der Bewirtschaftung genommen, um an dieser landschaftlich attraktiven Stelle am Grünen Ring einen Bankplatz für die Naherholungssuchenden einzurichten.

Zu 2.) Da die kleine Dreiecksfläche etwas tiefer als die umgebenden Wege liegt, wurde ein Podest angelegt, auf dem in Kürze zwei Bänke aufgestellt werden. Das Podest ist mit alten Sandsteinquadern vom Abriss der Benno-Ohnesorg-Brücke in Linden eingefasst. Die Restfläche wurde angesät und wird sich als Grünfläche entwickeln. Zusätzlich sind Mitte März fünf Eichen gepflanzt worden. Für eine eindeutige Abgrenzung gegen die benachbarte Ackernutzung wurden im Bereich des „Schwengelstreifens“, 80 cm von der Grundstücksgrenze entfernt, Holzpfähle gesetzt.

Zu 3.) Bei der Unteren Naturschutzbehörde in der Region Hannover wurde eine Erlaubnis für die Maßnahme beantragt, die auch erteilt wurde. Der Bezirksrat wurde bisher nicht beteiligt.

TOP 9.2.2.
KOMBINIERTER Fuß-/ Radweg
(Drucks. Nr. 15-0564/2011)

Mit dem Ausbau der Garbsener Landstraße in Marienwerder wurde gleichzeitig ein kombinierter Fuß- und Radweg südlich der Fahrbahn angelegt. In zurückliegender Zeit hat es schon Mängel beim Winterdienst für den Abschnitt Augustinerweg bis Westermannweg gegeben. Nun kann erneut ein Mangel beim (normalen) Reinigungsdienst eines Teilabschnitts des Fuß- und Radweges festgestellt werden:
Zwischen dem Augustinerweg und dem Beginn des Grundstückes Quantelholz 11 — 17 ist der Weg seit Monaten nicht gereinigt. Alle anderen Abschnitte sind verkehrsgerecht gereinigt.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die Reinigung des kombinierten Fuß- und Radweges in diesem Abschnitt zuständig?
2. Kann die Verwaltung sicherstellen, dass auch dieses Teilstück gereinigt wird?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde an aha weitergeleitet. Von dort erhielten wir folgende Antwort:

Zu 1.) Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung) ist die Reinigung der dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenflächen einschließlich der Flächen um die Wartehäuschen des öffentlichen Personennahverkehrs den Eigentümern der anliegenden Grundstücke und den ihnen Gleichgestellten auferlegt.

Laut § 4 Abs. 2 sind dem Fußgängerverkehr dienende Straßenflächen nach Abs. 1 die durch ihre Gestaltung (Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein, Farbmarkierungen oder andere Trennlinien) äußerlich als solche erkennbar von der Fahrbahn getrennte Gehwege, auch wenn sie neben dem Fußgängerverkehr dem Verkehr von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Hilfsmotor oder dem ruhenden Verkehr dienen.

Zu 2.) Ja, ein Teilbereich des o. g. kombinierten Geh- u. Radweges verläuft entlang dem Klosterforst. Der anliegende Eigentümer ist der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover hat für den v. g. Fachbereich den Winterdienst ab dem 01.03.2011 an ein privates Reinigungsunternehmen vergeben. Der Winterdienst wird durch Kontrollen von aha sichergestellt. Über den Mangel beim „normalen“ Reinigungsdienst wurde der Fachbereich am 18.03.2011 tel. informiert.

Der Forstbetrieb wird den Fuß- und Radweg im April reinigen, im Anschluss an die jetzt auslaufenden Winterarbeiten in den Waldflächen.

Der weitere Teilbereich verläuft neben einem Privatgrundstück und war bei der letzten Kontrolle unauffällig. Wenn dem Zweckverband durch Kontrollen oder Hinweise Mängel des Zustandes dieses Weges bekannt werden, wird der anliegende Eigentümer auf seine, durch die Straßenreinigungssatzung übertragene, Reinigungsverpflichtung hingewiesen und wenn nötig ein satzungsgemäßer Zustand durch eine Ersatzvornahme, dessen Kosten dann der Eigentümer zu tragen hat, hergestellt.

TOP 9.2.3.
UNBEBAUTE FLÄCHE
(Drucks. Nr. 15-0565/2011)

Östlich des Grundstücks „Westermannweg 40“ befindet sich offensichtlich ein weiteres zur Bebauung vorgesehenes Grundstück. Optisch erweckte diese Fläche mit gleicher Flora und altem, dickstämmigen Baumbestand bisher den Eindruck, als gehöre sie zum Landschaftschutzgebiet, das sich unmittelbar südlich anschließt (Klosterforst Marienwerder).
Das Grundstück wurde ab Mitte Februar 2011 „bereinigt“, d.h.: etwa 6 alte sowie weitere 6 Bäume und Büsche sowie sonstiger Bewuchs wurden beseitigt. Nur am Rand blieben einige alte Bäume stehen.
Nach der Baumschutzsatzung bedarf es der Genehmigung, auf Baugrundstücken Bäume zu fällen und es gibt Auflagen zur Ersatzbepflanzung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist Eigentümer dieser Fläche und für die „Reinigung“ der Fläche von jeglichem Bewuchs verantwortlich?
2. Ist gemäß der Baumschutzsatzung das Fällen mehrerer „geschützter“ Bäume genehmigt und mit welchen Auflagen versehen worden?
3. Sind Landschafts- und Naturschutzbelange, z.B. wegen der Baumart beachtet worden, wenn nein, welche Folgen ergeben sich?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Bei dem beschriebenen Grundstück handelt es sich wahrscheinlich um das Grundstück „Westermannweg 32“; es befindet sich in Privatbesitz. Der Eigentümer ist für das Geschehen auf seinem Grundstück verantwortlich. Der Eigentümer darf von unserer Seite nicht benannt werden.

Zu 2.) Für das Grundstück bestehen Baurechte entsprechend dem B-Plan 276. Unter der Bedingung, dass das geplante Bauvorhaben verwirklicht wird, wurden 11 Gehölze, die der Baumschutzsatzung unterliegen, zur Fällung freigegeben (Ausnahme nach §5 (1) b der Satzung). Als Ersatz sind 20 heimische Sträucher und 4 heimische Laubbäume zu pflanzen.

Zu 3.) Das Grundstück liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die Belange des Naturschutzes sind bei der Fällgenehmigung berücksichtigt worden.

TOP 9.2.4.
Herrenhäuser Markt
(Drucks. Nr. 15-0566/2011)

Die Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Herrenhäuser Marktplatzes sind seit einiger Zeit abgeschlossen.
Auf dem Marktplatz stehen jedoch weiterhin mobile Masten für eine dicke Elektrokabelverbindung. Diese speist sich offenkundig aus zwei ebenfalls mobile Stromverteilungskästen, die vor dem Herrenhäuser Bürgeramt stehen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wofür wird diese Stromversorgungsmaßnahme benötigt?
2. Hätte diese Stromversorgungsmaßnahme bei der Baumaßnahme unterirdisch verlegt werden können oder ist sie nur temporär?
3. Wie lange soll der jetzige (offenbar provisorischen) Zustand erhalten bleiben?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Der aufgestellte Baustromkasten versorgt die Markthändler rechtsseitig auf der Meldaustraße.

Zu 2.) Im Rahmen der Neugestaltung Herrenhäuser Markt und Meldaustraße wurde bereits ein sogenanntes „Leerkabel“ auf Anweisung von Enercity für den späteren Stromanschluß in die Meldaustraße gelegt. Die jetzige Stromversorgung ist nur temporär.

Zu 3.) Die Verwaltung wird vorraussichtlich Mitte dieses Jahres eine Ausschreibung für ca. 20 neue Marktverteiler vornehmen. Hiervon ist ein Marktverteiler für die Meldaustraße und ein weiterer Marktverteiler für den Herrenhäuser Markt vorgesehen.



TOP 9.2.5.
Hochbahnsteige Herrenhäuser Straße
(Drucks. Nr. 15-0567/2011)

Zur Zeit entsteht am Herrenhäuser Markt ein Hochbahnsteig. Als weitere Maßnahme folgt unmittelbar im Anschluß der Hochbahnsteig am Bahnhof Leinhausen.
Bereits fertiggestellte Hochbahnsteige und auch U-Bahnstationen im Stadtgebiet haben zum Teil eine lokal bezogene „persönliche“ Note bzw. individuelle Merkmale.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Beabsichtigen die Verwaltungen von LHH und Region sowie die infra-GmbH die Baukörper der Hochbahnsteige individuell ggf. nach lokalen Begebenheiten zu gestalten, wenn ja, wie, wenn nein: warum nicht?
2. Wann müssen Bezirksräte was tun, damit solche individuellen oder lokaken Bezüge an den Baukörpern erkennbar werden?
3. Sind Bezirksratswünsche bei den o.a. Objekten noch vollziehbar?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die infra plant im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover die Bahnsteige nach dem im Jahr 2001 abgestimmten Gestaltungskonzept zu bauen, wonach inzwischen rund 25 Bahnsteige im Stadtbahnnetz gebaut wurden.

Zu 2: Im Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken wurde die Drucksache zum Bau der Hochbahnsteige an den Haltestellen Herrenhäuser Markt und Bf. Leinhausen am 28.4.2010 beraten. Zu diesem Zeitpunkt hätten besondere Gestaltungswünsche berücksichtigt werden können.

Zu 3: Gestaltungsänderungen sind nicht mehr umzusetzen, da die Bauleistungen ausgeschrieben sind und kurz vor der Vergabe stehen.

TOP 9.2.6.
Gullys in der Buschriede
(Drucks. Nr. 15-0568/2011)

Im Bereich der Buschriede zwischen Borgling- und Eichfelder Straße gibt es mehrere abgesackte Straßengullys. Diese Mängel sind bereits seit 2009 farblich markiert, wurden aber im Gegensatz zu anderen markierten Gullys in angrenzenden Straßenzügen, bisher nicht behoben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann werden diese Mängel in der Buschriede behoben?
2. Gibt es für diese Behebungsmaßnahmen eine Prioritätenliste und nach welchen Kriterien?

Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die farbliche Markierung bezieht sich auf Schachtabdeckungen, die im Juli 2010 auf Schäden untersucht worden sind. Hierbei wurde festgestellt, dass insgesamt 29 Schächte zu sanieren sind, davon sind 3 Schächte umzubauen. Aufgrund des Umfanges der Sanierungsmaßnahme ist die Ausführung für Herbst 2011 eingeplant.

Die Straßenabläufe wurden ebenfalls einer Sichtprüfung unterzogen, an den Straßenabläufen wurden keine Schäden festgestellt. Allerdings gibt es einige Absackungen im Bereich von Bord und Gosse. Eine Reinigung der Abläufe wird durch die Stadtentwässerung im April durchgeführt.

Zu 2: Eine Prioritätenliste für die Behebung derartiger Schäden gibt es nicht. Die Sanierungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung von 1. Verkehrssicherheit, mögliche Unfallgefahr, 2. Schadensbild und 3. nach betrieblichen Belangen festgelegt.

TOP 9.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.3.1.
Bodenbelastung im Heimatweg
(Drucks. Nr. 15-0571/2011)

Im Heimatweg gegenüber der Neuapostolischen Kirche ist ein Grundstück für Wohnbebauung verkauft worden. Die BesitzerInnen sollen auf eigenen Wunsch Messungen zur Belastung des Bodens in Auftrag gegeben haben.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Ergebnisse hatte diese Messung?
2. Welche weiteren Erkenntnisse liegen über Bodenbelastungen in dem Bereich und Umgebung (Spiel- und Bolzplatz) vor?
3. Mit welchen Materialien sind die in diesem Bereich früher entstandenen Tonkuhlen verfüllt worden?
Herr Pilarski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.) Nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde (Region Hannover) hat der Eigentümer des Grundstücks Heimatweg 29 A/B auf eigenen Wunsch Bodenuntersuchungen auf seinem Grundstück durchführen lassen. Da er der Behörde gegenüber jedoch Bedenken gegen eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte geäußert hat, können wir diese Frage nicht beantworten.

Zu 2.) Weitere Untersuchungen vom o. g. Grundstück selbst sind uns nicht bekannt. Das Grundstück liegt auf der Altablagerung A 12.5 „Heimatweg“, welche sich in westliche Richtung bis über die B6 hinweg ausdehnt. Eine im Rahmen des Deponiegebührenprogramms im Jahr 2006 auf mehreren Nachbargrundstücken durchgeführte Untersuchung ergab Bodenbelastungen durch Blei und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aber bei der derzeitigen Nutzung der Altablagerung als unbedenklich einzustufen sind.

Zu 3.) Bei der Altablagerung A 12.5 handelt es sich um eine ehemalige Tongrube, die mit Industrie- und Gewerbeabfällen verfüllt wurde. Abgelagert wurden neben Bauschutt, Straßenaufbruch, Tonscherben, Glas- und Keramikbruch, Kohlen, Aschen und Schlacken auch Ruß, Mineralgemische, Granulate, Anodenbatterien, Gummilösungen und Schlämme.

TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N
Herr Pilarski informiert über die Ausschreibung des Preises für ehrenamtliches Engagement. Es wird zudem auf einige Termine hingewiesen.

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 12.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 26.01.2011 und 23.02.2011 (vertraulicher Teil)
Abgesetzt - Zustimmung im öffentlichen Teil erteilt.

TOP 13.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt

Die Bezirksbürgermeisterin Stolzenwald schloss die Sitzung um 21:15 Uhr.


(Stolzenwald) (Pilarski)
Bezirksbürgermeisterin Für die Niederschrift