Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 17.03.2011

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 08.03.2011)
Protokoll (erschienen am 11.06.2011)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 28.04.2011

NIEDERSCHRIFT

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 17. März 2011,
Freizeitheim Döhren, Thurnithisaal, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Sitzungsunterbrechung 20.37- 20.57 Uhr
Ende 21.05 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Klottig (CDU)
Bezirksratsherr Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU) ab 18.05 Uhr
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Keil-Süllow (SPD)
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsherr Loskant (CDU)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
(Bezirksratsherr Porsiel) (CDU)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
(Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Stecher) (SPD)
Bezirksratsherr Sürig (FDP)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
(Ratsherr Sommerkamp) (CDU)

Verwaltung:
Herr Härke (Leiter FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste) zu TOP 2
Herr Wescher (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste) zu TOP 2
Herr Kumm-Dahlmann (Leiter FB Tiefbau) zu TOP 8.1.1 und TOP 9.2.4.
Herr Hauck (FB Tiefbau) zu TOP 8.1.1. und TOP 9.2.4.
Frau Lahde-Fiedler (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 8.1.4.


Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Zgoll (Stadtanzeiger Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)

8.1.1. VERWALTUNGSVORLAGE - ANHÖRUNG
Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrsforums und des Verkehrsversuches Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 0459/2011 mit 2 Anlagen)

9.2.4. Anfrage der CDU-Fraktion
Wiederherstellung des Straßenbelages in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0452/2011)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

8.1.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde /
Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0539/2011 mit 5 Anlagen)

4. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6. Genehmigung der Niederschrift über die Bezirksratssitzung
am 10. Februar 2011

7. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

7.1. Bericht über die Sitzung am 02. März 2011

7.2. Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0457/2011)

7.3. Zuwendung für das Projekt "Wege zur Integration durch Kunstprojekte" der GS Beuthener Straße aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0458/2011)

8. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

8.1. A N H Ö R U N G E N

8.1.2. Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Fördervereins
der Grundschule Suthwiesenstr.
(Drucks. Nr. 0277/2011)

8.1.3. Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der
Kita "Kinderbahnhof
Wunderland", Zeißstr. 48, 30519 Hannover
(Drucks. Nr. 0387/2011)


9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Sauberkeit an öffentlichen Abfallbehältern
(Drucks. Nr. 15-0446/2011)

9.1.2. Sauberkeit im Bereich von Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 15-0447/2011)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Standort Wasserkraftwerk Döhrener Wolle
(Drucks. Nr. 15-0451/2011)

9.2.2. Kompostanlage am Grävemeyerweg
(Drucks. Nr. 15-0450/2011)

9.2.3. Gehölz am Weg entlang eines Grundstücks "Späte Holzwiesen"
(Drucks. Nr. 15-0449/2011)


10. A N T R Ä G E

10.1. der SPD-Fraktion

10.1.1. Straßenbeläge im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0137/2011 N1)

10.1.1.1. Interfraktioneller Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 15-0137/2011 N1: Straßenbeläge im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0600/2011)

10.1.2. Fußgängerquerung an der Kreuzung " Am Mittelfelde / Spittastraße"
(Drucks. Nr. 15-0448/2011)

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Renovierung der Toilettenanlagen im Grundschulkomplex " Olberstraße"
(Drucks. Nr. 15-0453/2011)

10.2.2. Nächtliche Ampelabschaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0454/2011)

10.2.3. Lärmbelästigungen im Bereich des Hochbahnsteiges Haltestelle
Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0455/2011)

10.2.3.1. Lärmbelästigungen im Bereich des Hochbahnsteiges Haltestelle
Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0455/2011 N1)

10.2.4. Sanierung des Sicherheitszaunes an der Bahnstrecke der Deutschen Bahn AG R 10 / R 11 am Fußweg zwischen Garkenburgstraße / Hoher Weg und Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0456/2011)

10.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

10.3.1. Unterstützung des Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen
(Drucks. Nr. 15-0316/2011)


11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Interfraktionelle Anträge

11.1.1. Zuwendung an den Verein Arma e.V. für das Projekt " Lesung und Jazz
unter dem Baobab"
(Drucks. Nr. 15-0444/2011)

11.1.2. Zuwendung an die Matthäi-Kirchengemeinde für das Projekt
"Mit Federkiel und Tintenfass"
(Drucks. Nr. 15-0445/2011)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie begrüßte
- zu TOP 2 Herrn Härke, Leiter des Fachbereiches Steuerung, Personal und Zentrale Dienste sowie Herrn Wescher als Vertreter des Leiters des Bereiches Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten,
- zu TOP 8.1.1 die Herren Kumm-Dahlmann, Leiter des Fachbereiches Tiefbau, und Hauck, Leiter des Sachgebietes Verkehrs- und Straßenplanung, sowie
- zu TOP 8.1.4 Frau Lahde-Fiedler aus dem Fachbereich Stadtplanung als Vertreterin des verhinderten Sachgebietsleiters.
Es wurde festgelegt, dass TOP 8.1.1 vor TOP 3 und TOP 9.2.4 nach TOP 8.1.1. behandelt
werden. Weiterhin wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hin, dass zu TOP 10.1.1. ein Änderungsantrag vorliegt.
Der von Bezirksratsherrn Mix gestellte Antrag auf Nichtbefassung zu der Drucks. Nr. 15-0316/2011 - TOP 10.3.1 - Unterstützung des Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen - fand mit 8 Stimmen dafür nicht die erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden 17 Stimmberechtigten gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hannover.
Die veränderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)

Herr Härke führte aus, dass mit der Drucks. Nr. 409/2011 das Ergebnis der Evaluation des Stadtbezirksmanagements vorgelegt wurde. Die wesentlichen Punkte hat die Verwaltung ergänzend noch einmal in Form der ausgeteilten Tischvorlage (s. Anlage zur Niederschrift) zusammengefasst. Damit komme die Verwaltung der Zusage in der Drucks. Nr. 3017/2007 zur Einführung des Stadtbezirksmanagements nach, erstmals eine Bewertung nach 6 Monaten und eine Evaluation nach 2 1/2 Jahren vorzulegen. Für die Durchführung der Evaluation wurde sich des externen Deutschen Instituts für Urbanistik in Berlin (DIfU) bedient, das wiederum im Wesentlichen über Interviews, Gruppeninterviews und Frage- bögen diese Auswertung vorgenommen hat. Es sind insgesamt 48 Interviews mit Personen, wie Einwohnern aus den Stadtbezirken, aus der Bezirksrats- und Stadtpolitik und den Stadtbezirksmanager/innen selbst und der Verwaltung geführt worden. Eine Zusammen- fassung der Ergebnisse enthält die Anlage zur Informationsdrucksache.
Anschließend ging Herr Härke auf einzelne Ergebnisse und die Fragebogenaktion einschließlich der Rücklaufquote ein. Er berichtete, dass am 02. März 2011 das Eva- luationsergebnis durch Herrn Oberbürgermeister Weil und ihn, den Bezirksbürger- meisterinnen und Bezirksbürgermeistern vorgestellt worden sei. Sodann erläuterte Herr Härke die Seiten 4 bis 10 der Tischvorlage. Während bei den Akteuren vor Ort und in der Zusammenarbeit mit den einzelnen Bezirksräten das Stadtbezirksmanagement überwiegend positiv bewertet wurde, sei es ein Problem, innerhalb der eigenen Verwaltung akzeptiert zu werden.
Als erste Konsequenz aus der Evaluation wurde deshalb eine Arbeitsgruppe aus vier Fachbereichsleitungen und vier Stadtbezirksmanager/-innen unter der Leitung von Herrn Seinige, Leiter des Bereiches Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten, eingesetzt. Kern war, Vorschläge zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen dem Stadtbezirksmanagement und den Fachbereichen zum Wohl der Stadtbezirke und Stadtbezirksräte zu verbessern. Folge ist zunächst, dass die internen Stadtbezirkskonferenzen, die zweimal im Jahr durchgeführt werden, sich nicht als produktiv herausgestellt haben, obwohl sie bereits auf eine Zusammenkunft im Jahr reduziert wurde. Stattdessen sollen anlass- oder projektbezogene Zusammenkünfte als Alternative eingesetzt werden. Die bestehende Organisationsverfügung, auf dessen Grundlage das Stadtbezirksmanagement arbeitet, soll an die aktuelle Evaluation angepasst werden. Die Schlussfolgerung der Verwaltung aus der Evaluation sind der Seite 11 der Anlage zum Protokoll zu entnehmen.
Auf der letzten Seite der Anlage, führte Herr Härke aus, sind die Auswirkungen auf die Haushaltssicherung (HSK VII) dargestellt. Am 16.12.2009 hat der Rat den Beschluss zum HSK VII gefasst, der unter anderem im Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten Einsparungen in Höhe von 250.000,00 € beinhaltet. Die Evaluation hat gezeigt, dass die Personalressourcen im Stadtbezirksmanagement nicht üppig bemessen sind und die Schlussfolgerung gezogen wird, dass beim Stadtbezirksmanagement keine Einsparungen vorgenommen werden. Der Sparbeitrag ist jedoch zu erbringen. Überlegung sei zunächst, zum 01.12.2011 zwei Bereiche zusammenzulegen. Zum 01.12.2011 wird eine Bereichsleitung pensioniert. Dieser Bereich wird mit dem Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten zusammengefasst. Herr Seinige übernimmt auch den Bereich Statistik und Wahlen zum 01. Dezember diesen Jahres. Dadurch werden ca. 1/4 von 250.000,00 € eingespart. In allen Stadtbezirken, bis auf eine Ausnahme wurden inzwischen Integrationsbeiräte eingerichtet. Für den Einführungsprozess wurde eine 1/2 Planstelle geschaffen, die inzwischen nicht mehr benötigt wird. Diese 1/2 Stelle wird gestrichen. Die Kollegin ist Ganztags in der Stadtbezirksratsbetreuung tätig. Zudem gibt es auf beiden Ebenen, Stadtbezirksmanagement und Bezirksratsbetreuung, Anträge von Kolleginnen und Kollegen aus persönlichen Gründen die Arbeitszeit zu reduzieren. In den Fällen, wo das dienstliche Interesse nicht dagegen steht, wird diesen Anträgen nachgekommen. Es gibt bereits Stadtbezirke, in denen das Stadtbezirksmanagement oder die Betreuung in Teilzeitarbeit die Aufgaben erledigt. Aus den Teilsummen ergeben sich weitere Einsparungen. Herr Härke betonte, dass es keine zwangsweise Reduzierung von Arbeitsstunden gebe.
Aus heutiger Sicht konnte hier durch das Einsparvolumen von 250.000,00 € bereits auf 170.00,00 € reduziert werden. Der Restbetrag in Höhe von 80.000,00 € ist bis zum Ende 2012 gemäß HSK VII zu konkretisieren.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich bei Herrn Härke für die ausführliche Vorstellung der Evaluationsergebnisse.

Bezirksratsfrau Hartmann interessierte wie gewährleistet ist, dass die Mehrarbeit von den vorhandenen Mitarbeitern geleistet werden kann, ohne dass es zu einer Überlastung kommen würde.
Herr Härke antwortete, dass es sich bei dem Stadtbezirksmanagement um ein relativ junges Instrument handelt, bei dem zunächst davon ausgegangen wurde, dass pro Stadtbezirk eine feste Ansprechperson vorhanden sein müsste. Von Anfang an gab es in zwei Stadtbezirken bereits zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit. Die Stadtbezirke sind trotzdem zufrieden mit dem Stadtbezirksmanagement. Die Stadtbezirke sind nicht alle gleich, da die Strukturen unterschiedlich und die Ansprüche und Probleme sowie die Kultur in den einzelnen Stadtbezirksräten sich unterscheiden, sodass durchaus eine Differenzierung möglich sei, ohne dass es faktisch zu einer Arbeitsverdichtung führe. So arbeitet derzeit in einem Stadtbezirk eine Bezirksratsbetreuung mit einer 1/2 Stelle, was von allen akzeptiert werde. Die Verwaltung hinterfrage, ob nach 2 1/2 Jahren Stadtbezirksmanagement und 30 Jahren Bezirksratsbetreuung es noch angemessen sei, das vorhandene Stundenkontingent jeweils aufrecht zu erhalten. Insbesondere, wenn man auf die heutige Technik und deren Effekte sieht, könne von einer Auswirkung auf die Personalbemessung und Stundenkontingente der 26 Kolleginnen und Kollegen im Stadtbezirksmanagement und der Bezirksratsbetreuung ausgegangen werden.

Bezirksratsherr Keil-Süllow resümierte, dass die Überprüfung des Instruments Stadtbezirksmanagement erbracht habe, dass lokale Akteure und engagierte Menschen im Stadtbezirk sowie die Politik damit sehr einverstanden sind und es als Mittel der Kommunikation stark in Anspruch nehmen. Zu den Problemen innerhalb der Verwaltung, insbesondere zwischen dem Stadtbezirksmanagement und den Fachbereichsleitungen führte Bezirksratsherr Keil-Süllow aus, dass es nach seiner Ansicht zu Problemen kommen könnte, wenn Mitarbeiter/-innen vor Ort Probleme sehen, die von der Fachbereichsleitung als nicht dringlich eingestuft werden und die lokalen Akteure sich anschließen an das Stadtbezirksmanagement wenden. Hier sah er, einen Konkurrenzkampf hinsichtlich des Informationsflusses. Um den zu bearbeiten, müsste mehr Harmonie zwischen Stadtbezirksmanagement und Fachbereichsleitungen entstehen. Eine Intensivierung der verwaltungsinternen stadtbezirksbezogenen Zusammenarbeit reiche nach seiner Ansicht nicht aus, vielmehr müsse eine Vertrauensbasis zwischen den Ebenen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang interessierte Bezirksratsherrn Keil-Süllow, warum nur Fachbereichsleitungen und nicht Mitarbeiter einbezogen und zum Stadtbezirksmanagement befragt worden sind.
Herr Härke erläuterte, dass es durchaus gemischte Runden gab, wie z.B. Fachbereichsleitungen, Bereichsleitungen und herausgehobene Sachgebietsleitungen, was sich beispielsweise aus dem Gesamtbild der Gruppeninterviews ergibt. Es sei nicht so, dass gar nicht miteinander geredet würde, sondern es gebe vielfältige Arbeitsbeziehungen auf der Mitarbeiterebene, wie z.B. bei den regelmäßigen Anfragen aus den Stadtbezirksräten, die dann von Fachverwaltungen beantwortet und den Betreuern kanalisiert werden. Bereits bei der Einführung des Stadtbezirksmanagements gab es Abwehrreflexe, da gesagt wurde, dass auch in den vergangenen Jahren gut und richtig gearbeitet wurde. Nunmehr sei durch die Organisationsverfügung formal und klar geregelt, dass die Stadtbezirksmanager-/innen in den Bezirksratssitzungen den Oberbürgermeister vertreten. In der Vergangenheit waren hierfür andere Mitarbeiter zuständig. Die eingesetzte Arbeitsgruppe mit einigen Fachbereichsleiter/-innen und Stadtbezirksmanager/-innen werde weiter arbeiten, um Vertrauen zu bilden und Vorurteile gegenseitig auszuräumen.

Bezirksratsfrau Hesse sah eine Schwäche unter anderem in der nicht präzisen Aufgabenbeschreibung des Stadtbezirksmanagements. Ihre Fraktion hatte bereits bei der Einführung des Stadtbezirksmanagements bemängelt, dass keine klare Aufgabendefinition vorliegt, was im öffentlichen Dienst auch für die Bewertung einer Stelle maßgeblich sei. In diesem Zusammenhang fragte sie, Sprecherin, ob beabsichtigt sei, die Aufgaben präziser zu definieren, um hierdurch Konfliktsituationen zu entzerren.
Herr Härke erläuterte, dass es im Wesentlichen nach wie vor Unklarheiten zwischen den beiden Rollen Bezirksratsbetreuung und Stadtbezirksmanagement gebe. Die Aufgaben vermischen sich, was in einigen Stadtbezirken auch daran liege, dass Kolleginnen und Kollegen des Stadtbezirksmanagements früher Bezirksratsbetreueraufgaben wahrgenommen haben. Durch die klassischen Arbeitsplatzbeschreibungen und Organisationsverfügungen müsse mehr Klarheit geschaffen werden und geschaut werden, ob das Miteinander des Teams funktioniere.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck betonte ausdrücklich, dass sie sich sehr freue, dass die Evaluation ergeben hat, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Stadtbezirksräten und dem Stadtbezirksmanagement besteht und alle 13 Stadtbezirksmanager erhalten bleiben. Sie gehe davon aus, dass sich auch die verwaltungsinternen Dinge lösen und sich bis zur nächsten Evaluation alles eingefahren habe und dann noch bessere Ergebnisse vorliegen.


TOP 8.1.1.
Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrsforums und des Verkehrsversuches Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 0459/2011 mit 2 Anlagen)

Herr Kumm-Dahlmann erinnerte eingangs an die Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsversuches „Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen“ in einer Bezirksratssitzung im vergangenen Herbst. Nach lebhaften Diskussionen im Verkehrsforum und sehr streitbaren Situationen im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch sowie den Überlegungen nach einer verkehrsberuhigten Wiehbergstraße unter Beachtung des Quartiers, bringt die Verwaltung mit der vorliegenden Drucksache nunmehr ein Verkehrskonzept für den Bereich auf den Weg. Für den letzten Abschnitt der Wiehbergstraße, der noch ausgebaut werden muss, wird deshalb eine Ausbauart vorgeschlagen, die diesen Zielen eigentlich entsprechen sollte und insbesondere eine Wirkung auf den Durchgangsverkehr hat, sowie in der Wiehbergstraße zu einem moderaten Verkehrsverhalten beiträgt. In der Drucksache wird ein Stufenplan vorgestellt. Ziel sei die Wiehbergstraße auszubauen und nach dem Ausbau weitere Punkte, wie z. B. die Abelmannstraße, zu bewerten und zu beurteilen. Diese sind in der vorliegenden Drucksache nicht spezifiziert, sondern offen gehalten. Vor dem Ausbau ist eine Verkehrszählung geplant und weitere Untersuchungen hiernach vorgesehen, um weitergehende Rückschlüsse ziehen zu können und ggfs. nachzubessern. Da im Juni 2011 mit dem Ausbau der Brückstraße begonnen werden soll, ist der Ausbau der Wiehbergstraße danach Anfang 2012 vorgesehen, um das Umfeld und das Wohnquartier verkehrlich nicht zu sehr zu belasten. Dazu ist ein Baubeginnsbeschluss erforderlich. In dieser Drucksache werden dann die direkten Maßnahmen und verkehrsberuhigenden Vorschläge enthalten sein.
Bezirksratsherr Mix wies darauf hin, dass sich der Bezirksrat Döhren-Wülfel seit 1991 permanent mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen in diesem Abschnitt der Wiehbergstraße befasst habe. Die unter Ziffer 8.1 in der Drucksache aufgezeigten Maßnahmen seien bereits im Vorfeld benannt und stets darauf hingewiesen worden, mit dem Thema behutsam umzugehen. Der Einsatz von über 60.000,00 € für einen Verkehrsversuch sei nicht erforderlich gewesen. Dieser Betrag wäre sinnvoller z. B. für die Sanierung von Grundschulen im Stadtbezirk eingesetzt worden.

Bezirksratsherr Glade äußerte Verständnis für die zeitliche Verzögerung aufgrund der Ausbaumaßnahme Brückstraße. Nicht nachvollziehen konnte er weitere Verkehrszählungen, da Erhebungen bereits 2006, 2008 und 2010 vorgenommen worden sind.
Herr Kumm-Dahlmann führte aus, dass die Verwaltung hiermit einem Votum aus dem Bezirksrat folgt und sich durch die Verkehrszählungen die Qualität der Maßnahmen beurteilen lasse.
Aufgrund von Beratungsbedarf zog Bezirksratsfrau Jakob die Drucksache in die Fraktionen.

Antrag,
der Umsetzung des Verkehrskonzeptes zuzustimmen.
· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 NGO
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: I.54101.009-78720000
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße
Ansatz, vorgesehen für Verwaltungsentwurf 2012: 900.000 €
2011: 560.000 €
Zweitveranschlagung aus Vorjahren (anteilig) 2010: 500.000 €
Die Verwaltung wurde über die Drucksache 2854/2008 beauftragt, die Ergebnisse aus dem Verkehrsforum provisorisch umzusetzen und einen Verkehrsversuch durchzuführen.
Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs liegen jetzt vor, wurden ausgewertet und beurteilt und dienten im Weiteren als Grundlage für die Erarbeitung des verkehrlichen Konzeptes
für die Wiehbergstraße.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.2.4.
Wiederherstellung des Straßenbelages in der Bernwardstraße
(Drucks. Nr. 15-0452/2011)

Bezirksratsherr Hämke trug die Anfrage vor.
Die Verwaltung hat mit Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu Drucksache Nr. 15-0144/2009 „Straßenbelag in der Bernwardstraße“ mitgeteilt, dass im Anschluss an die Baumaßnamen in der Fiedelerstraße voraussichtlich 2010, weitere Leitungsarbeiten der Stadtentwässerung in der Bernwardstraße begonnen und nach Beendigung der Straßenbelag endgültig wiederhergestellt werden soll.
Die Grunderneuerung der Fiedelerstraße wurde bereits in 2010 abgeschlossen und der örtliche Verkehr wird nicht mehr durch die Bernwardstraße umgeleitet.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist es noch immer geplant die Leitungsarbeiten der Stadtentwässerung in der Bernwardstraße durchzuführen?
Wenn ja, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden und über welchen Zeitraum werden die Leitungsarbeiten andauern?
Wenn nein, weshalb werden die Leitungsarbeiten entgegen der Antwort der Verwaltung auf o. g. Drucksache Nr. 15-0144/2009 nicht durchgeführt?
2. Ist es noch immer geplant den Straßenbelag in der Bernwardstraße im Abschnitt von der Hildesheimerstraße bis zur Cäcilienstraße endgültig wiederherzustellen?
Wenn ja, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden und über welchen Zeitraum werden die Bauarbeiten andauern?
Wenn nein, weshalb werden die Bauarbeiten zur Wiederherstellung des Straßenbelages in der Bernwardstraße nicht durchgeführt?
Herr Hauck beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Arbeiten der Stadtentwässerung in der Bernwardstraße sind für den Zeitraum vom 04.07.2011 bis 16.12.2011 geplant.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt ab Frühjahr 2012. Die Dauer der Arbeiten beträgt voraussichtlich 2 Monate.

Herr Hauck ergänzte zu dem Umfang der Wiederherstellungsmaßnahme, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme nach dem Abschluss von Leitungsarbeiten handelt. Das vorhandene Pflaster soll, soweit es wiedereinbaufähig ist, im Bereich des ruhenden Verkehrs wieder verwandt werden. Der Bereich der Fahrbahn wird mit einem anderen Material hergestellt, das auch eine bessere Befahrbarkeit für Radfahrer/-innen gewährleistet.
Im Zuge der Wiederherstellungsmaßnahme, die durch die Mittel der Leitungsträger und des Einsatzes vorhandenen Materials durchgeführte wird, werden alle Vorzüge miteinander verbunden.

Bezirksratsherr Hämke äußerte, dass demnach eine bisherige Kopfsteinpflasterstraße nur noch in den Randbereichen wo geparkt wird wieder mit Kopfsteinpflaster ausgestattet werden soll und im Mittelteil Asphalt erhält, wodurch das Straßen- und Stadtbild beein- trächtigt wird.
Herr Hauck betonte, dass gerade in den Straßen, wo das Stadtbild erhalten bleiben soll, so verfahren werde, da der Anteil des wiedereinbaufähigen Pflastermaterials nicht für die gesamte Verkehrsfläche ausreicht.

Bezirksratsherr Mix fragte ob bekannt sei, dass es sich bei der Bernwardstraße um eine historische Straße handelt, die früher ausschließlich mit Kopfsteinpflaster versehen war. Teile der Straße wurden bereits geteert. Die entnommenen Pflastersteine müssten vorhanden sein und hätten längst wieder eingebaut werden müssen. Die Pflasterung ist u. a. für das Grundwasser wichtig. Bezirksratsherr Mix forderte, dass historische Straßen so wieder hergestellt werden, wie sie ursprünglich vorhanden waren.

Herr Hauck wies auf die bestehende Situation und übliche Vorgehensweise hin, nach der Leitungsträger nach Leitungserneuerungsarbeiten an der Wiederherstellung der Straßen beteiligt werden. Da sie nicht in Lage sind, die hochwertigen Pflasterarbeiten vorzunehmen, ist zunächst eine provisorische Befestigung der Straße vorgesehen. Dieses Vorgehen kommt der Gesamtwiederherstellungsmaßnahme zugute, da die Mittel der Leitungsträger bei der Aufteilung der Materialität verwendet werden.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Loskant wo der Mix zwischen Asphalt und Kopfsteinpflaster bereits anzusehen ist, verwies Herr Hauck vergleichsweise auf die Fiedelerstraße, die jedoch im Gegensatz zur Bernwardstraße grunderneuert wurde, mit Änderung der Borde und dem Einbau von Parkbuchten, was hier nicht vorgesehen ist.

Bezirksratsherr Hämke bezeichnete das Vorgehen als Mogelpackung, konnte sich nicht vorstellen, dass die Wiederherstellung des Kopfsteinpflasters teurer ist, als eine Ausbesserung mit Asphalt, der anfällig ist und innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes wieder ausgebessert werden müsse und fragte, ob ein derartiges Flickwerk auch in anderen Kopfsteinpflasterstraßen des Stadtbezirks vorgesehen ist.
Herr Hauck entgegnete, dass das Thema Leitungsträgerbeteiligung abendfüllend sei, er nicht konkret auf die Fragen eingehen und im vorliegenden Fall davon ausgegangen werden könne, das ein ausreichend hoher Anteil Mittel der Leitungsträger für die geplante Nutzungsverbesserung zur Verfügung stehe. Auf eine weitere Nachfrage von Bezirksratsherrn Hämke zur Differenz der Kosten beim Einsatz von Asphalt und der Wiederherstellung von Kopfsteinpflaster antwortete Herr Hauck, dass bei einem Kostenvergleich, den er ad hoc nicht ziehen könne, neue Kopfsteinpflastersteine berücksichtigt werden müssten, da das seit Jahrzehnten verbaute Pflastermaterial abgenutzt und unförmig geworden sei und sich teilweise nicht wieder für einen Einbau eigne. Da Kopfsteinpflaster nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehe, sich aber die Wärmeentwicklung weniger nachteilig auswirke, begehe die Verwaltung diesen Spagat.

Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Kopfsteinpflaster zum Kern Döhrens gehöre, von der Bevölkerung gewünscht werde und eine Entfernung den Charakter der Straße und das Bild Döhrens verändere. In diesem Zusammenhang bezweifelte Bezirksratsfrau Jakob, dass die Verwaltung dies so entscheiden könne und nicht vielmehr die Zuständigkeit des Bezirksrates Döhren-Wülfel gegeben sei. Weiterhin interessiert sie, Sprecherin, ob die Verwaltung in ihre Überlegungen einbezogen habe, dass Kopfsteinpflaster umweltfreundlicher ist, da das Wasser besser versickert und es frostsicher ist. Kopfsteinpflaster sei lauter, aber wirke sich aufgrund der geringeren möglichen Geschwindigkeit verkehrsberuhigend aus. Bei Ausbesserungsarbeiten sei Asphalt wahrscheinlich preiswerter, langfristig betrachtet jedoch das Kopfsteinpflaster. Abschließend merkte Bezirksratsfrau Jakob an, dass ihre Fraktion dies nicht so ohne Weiteres hinnehme und sich der Bezirksrat weiterhin mit dem Thema beschäftigen werde.

Auf den Hinweis von Bezirksratsfrau Meier, dass noch Pflastersteine nach dem Umbau der Fiedelerstraße vorhanden sein müssten, erläuterte Herr Hauck, dass sich die Oberfläche der Steine im Laufe der Jahrzehnte der Befahrung angepasst und abgerundet sind. Ein Wiedereinbau von Pflastermaterial erfordere umfangreiche Handarbeit und die Fläche würde unebener und lärmintensiver.

Protokollhinweis:
Ein Foto der Bernwardstraße und der Entwurf der Skizze einer möglichen Neuplanung wurde den Bezirksratsmitgliedern gesondert zugesandt.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt von 19.15 Uhr bis 19.40 Uhr.

Es wurden folgende Themen angesprochen:

Verkehrskonzept Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen
Ein Einwohner sprach eine in der Drucksache in Erwägung gezogene mögliche spätere Stärkung der Rechtsabbiegebeziehung von der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße an, obwohl sie von Anliegern nicht gewünscht werde, worauf Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erwiderte, dass zunächst die Zählergebnisse abgewartet werden sollen.

Ein Einwohner wandte ein, dass die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone zu Verkehrsverlagerungen führe und fragte, wer dies veranlasst habe und wann die Hildesheimer Straße verkehrsberuhigt und die Abgas- und Lärmwerte vermindert werden. Herr Kumm-Dahlmann erwidere, dass der Prozess der Verkehrsberuhigung seit vielen Jahren laufe und Überlegungen in vielen Facetten und vielfach mit Bürger/-innen angestellt wurden. In welchen Bereichen Dämpfungen vorgenommen werden sollten, war zentrales Thema. Die Hildesheimer Straße ist Hauptverkehrsstraße und hat auch vielfältige Probleme, z. B. durch die Freischaltung der Stadtbahn und die nicht weniger gewordene Automenge. Ziel der auf den Weg gebrachen Drucksache ist, möglichst einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen vielfältiger Art und den Möglichkeiten, die wir als Verwaltung sehen zu finden, dass die Menschen in der Wiehbergstraße und im direkten Umfeld noch zufrieden sein können. Das dürfe nicht dazu führen, dass andere Gebiete deutlich belastet werden oder erhebliche Nachteile haben, wie beispielsweise die Abelmannstraße. Deshalb sieht die Drucksache als spätere Option mögliche Nachbesserungen nach einer erneuten Verkehrszählung vor, wie z. B. für die Abelmannstraße auch das Prüfen einer Verbesserung des Rechtsabbiegens in die Hildesheimer Straße. Der Einwohner sah es als Aufgabe der Verwaltung an, den Verkehr zu verteilen, damit er für alle verträglicher wird.

Eine Einwohnerin betonte, dass es in der Wiehbergstraße seit Jahrzehnten zu viel Verkehr gibt, der nunmehr verteilt werden solle. Sie bat um Erläuterung des III. Bauabschnittes und erkundigte sich nach dem Verteilerschlüssel und den Kosten, zu denen die Eigentümer herangezogen werden. Herr Kumm-Dahlmann erläuterte, dass es noch eine Baubeginnsdrucksache mit den entstehenden Kosten und allgemeinen Verteilermaßstäben geben werde. Hinsichtlich der persönlichen Anliegerbeiträge bat er, sich zeitnah direkt an das Sachgebiet Straßenkosten des Tiefbauamtes zu wenden.
Herr Hauck ergänzte zu den Planungszielen in der Wiehbergstraße, dass eine nachrangige Anbindung mit geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen vorgesehen ist. Durch eine leichte Aufpflasterung soll der sich überörtlich orientierende Verkehr über die Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße geführt werden. An zwei weiteren Stellen sind Teilaufpflasterungen geplant, die den Bus- und Radverkehr nicht behindern. Die Attraktivität für den Durchgangsverkehr soll gemindert und die Erschließungsfunktion der Wiehbergstraße erhalten bleiben. Auf entsprechende Nachfragen der Einwohnerin führte Herr Hauck weiter aus, dass die Lichtsignalanlagen bestehen bleiben, die Aufpflasterung am Einmündungsbereich von der Brückstraße vorgesehen sei und die Teilaufpflasterungen noch festgelegt werden.
Auf die entsprechende Frage einer Einwohnerin erläuterte Herr Kumm-Dahlmann, dass ein zeitgleicher Ausbau von Brückstraße und Wiehbergstraße zu erheblichen Verkehrsproblemen führe. Die Einwohnerin regte an, auf der stadtauswärts führenden Seite der Wiehbergstraße keine Parkbuchten vorzusehen, um den Verkehrsfluss zu behindern. Herr Hauck antwortete, dass aufgrund des Parkdrucks auch versucht werde, möglichst viele Stellplätze vorzusehen und ein Parken am Fahrbahnrand beiden Zielen gerecht würde

Straßenbelag Bernwardstraße
Ein Einwohner bezog sich auf den strengen Denkmalschutz der Häuser in der Bernwardstraße und fragte, ob die Straße auch dazugehöre. Des Weiteren sprach er sich gegen die vorgetragene Planung aus, für den ruhenden Verkehr Kopfsteinpflaster und im Fahrbahnbereich Asphalt vorzusehen. Herr Kumm-Dahlmann antwortete, dass Straßen im engeren Sinne nicht unter Denkmalschutz stehen.
Parkende LKW in der Schützenallee
Ein Einwohner sprach die gefährdenden Situationen durch die beiderseits parkenden LKW, insbesondere an Wochenenden, an und forderte, zu mindestens für den Kurvenbereich ein Haltverbot anzuordnen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass der Bezirksrats sich der Problematik bereits angenommen hatte und die Verwaltung keinen Handlungsbedarf sah. Sie bat Herrn Kumm-Dahlmann und Herrn Hauck die Angelegenheit noch einmal mitzunehmen und zu prüfen.


TOP 8.1.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1736 - Am Mittelfelde / Karlsruher Straße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0539/2011 mit 5 Anlagen)

Bezirksratsherr Hämke führte aus, dass das Grundstück seit ca. 20 Jahren brachliegt und sich seine Fraktion durchaus eine Aufwertung wünscht. Anschließend begründete Bezirksratsherr Hämke die Auffassung seiner Fraktion, dass an dieser Stelle die Ansiedlung eines weiteren Supermarktes aufgrund der Nähe zu dem in etwa zwei km entfernt liegenden Marktes und der Einkaufsmöglichkeiten in Laatzen nicht notwendig ist. Weiterhin findet eine Versiegelung der Fläche statt und ist mit erhöhtem Fahrzeugverkehr zu rechnen. Seine Fraktion lehne daher die Drucksache ab.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1736 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Es wurden folgende Themen angesprochen:
Abgesetzt


TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Abgesetzt


TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Bezirksratssitzung am 10. Februar 2011
Einstimmig genehmigt.


TOP 7.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 7.1.
Bericht über die Sitzung am 02. März 2011
Herr Kibar berichtete, dass die letzte Sitzung des Integrationsbeirates Döhren- Wülfel am 02. März 2011 in der Sophien-Residenz stattfand. Frau Mutlu referierte in der Sitzung über ihre Aufgaben in der Seniorenarbeit für türkischsprachige MigrantInnen im Kommunalen Seniorenservice Hannover (KSH). Es handelt sich um eine kostenlose Informationsvermittlung zu Fragen rund um das Alter und zu Hilfsangeboten für dieses Klientel. Es findet eine Beratung über muttersprachliche Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet statt. Es werden offene Angebote für ältere türkische Menschen im Wohnumfeld vermittelt und Beratungen über das bürgerschaftliche Engagement angeboten.
Des Weiteren empfahl der Integrationsbeirat Döhren-Wülfel mehrheitlich, der Grundschule Beuthener Straße für das Projekt „Wege zur Integration durch Kunstprojekte“ 3.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Der vom Integrationsbeirat Döhren-Wülfel initiierte Relegionsflyer liegt in Kürze vor.
Sodann wies Herr Kibar auf die am 24. März 2011 stattfindende öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema "Migration im Wandel" hin und lud hierzu ein.
Der Nachbarschaftstreff Mittelfeld wird am 26. März 2011 eröffnet. Bezirksratsherr Glade lud zu der Eröffnungsfeier ab 12.00 Uhr ein.
Abschließend merkte Herr Kibar an, dass die nächste Sitzung des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel am 25.05.2011 im Freizeitheim Döhren stattfindet.


TOP 7.2.
Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0457/2011)

Antrag,
folgende Umbesetzung im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel zu beschließen:
Als Mitglied mit Migrationshintergrund wird Frau Floria Hiepler anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Zoubir Debbah benannt.
Einstimmig

TOP 7.3.
Zuwendung für das Projekt "Wege zur Integration durch Kunstprojekte" der GS Beuthener Straße aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0458/2011)

Antrag,
die GS Beuthener Straße erhält für das Projekt "Wege zur Integration durch Kunstprojekte" eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro.
Einstimmig



TOP 8.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 8.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.2.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes des Fördervereins der Grundschule Suthwiesenstr.
(Drucks. Nr. 0277/2011)

Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Grundschule Suthwiesenstr. zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes, Suthwiesenstr. 36, 30519 Hannover für das Schuljahr 2011/2012 vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Einstimmig


TOP 8.1.3.
Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kita "Kinderbahnhof
Wunderland", Zeißstr. 48, 30519 Hannover

(Drucks. Nr. 0387/2011)

Bezirksratsfrau Hartmann erklärte, dass sie bei der Abstimmung nicht mitwirke.
Bezirksratsfrau Meier sprach sich gegen Ausgliederungen und dadurch Wegfall der Zahlung von Tariflohn für das Personal aus und betonte, dass sie aus diesen Gründen die Drucksache ablehne.

Antrag,
zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte "Kinderbahnhof Wunderland", Zeißstr. 48 im Stadtteil Döhren mit 25 Ganztagsplätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • der DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH rückwirkend ab 01.02.2011 laufende Beihilfen für die Dauer einer Einzelintegrationsmaßnahme auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
13 Stimmen dafür, 1 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
(ohne Mitwirkung von Bezirksratsfrau Hartmann)


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Sauberkeit an öffentlichen Abfallbehältern
(Drucks. Nr. 15-0446/2011)

Bezirksratsherr Eberhardt trug folgende Anfrage vor:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist immer häufiger zu beobachten, dass es im Bereich der öffentlichen Abfallbehälter (Papierkörbe) recht unordentlich aussieht. Ursache dafür scheinen hungrige Vögel zu sein. Es wird beobachtet, dass sich Krähen sogar auf die hängenden Abfallbehälter setzen und aus dem inneren des Abfallbehälters - auf der Suche nach Futter- alles was für sie nicht verwertbar ist heraus werfen. Auch die großen Standbehälter, die offen sind, werden von den Vögeln gerne „durchsucht“.
Wir fragen die Verwaltung,
1. Ist der Stadtverwaltung und aha dieser Sachverhalt bekannt?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Abfallbehälter besser zu verschließen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu dieser Anfrage wurde ebenfalls der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) um eine Stellungnahme gebeten.

Antwort von aha zu Fragen 1 und 2:
Zunächst ging aha auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Abfallbehältern (Papierkörben) ein. Die Zuständigkeiten in der Landeshauptstadt Hannover sind wie folgt geregelt:
- Der Zweckverband Abfallwirtschaft (aha) ist zuständig für die Abfallbehälter
(Papierkörbe) im öffentlichen Straßenraum.
- Bei größeren Plätzen, die durchaus als Verkehrsflächen gewidmet sein können,
gehört die Ausstattung mit Papierkörben und deren regelmäßige Entleerung
nach den geltenden Regeln zu den Verpflichtungen des Fachbereichs Tiefbau
der Landeshauptstadt Hannover.
- Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover ist für
Abfallkörbe in den Grünflächen und auf den Spielplätzen zuständig.
- In den Bereich der U- und Stadtbahnhaltestellen ist die üstra für die Aufstellung
und Leerung der Abfallkörbe verantwortlich.
- Für die Abfallbehälter im und um den Hauptbahnhof sowie die Abfallbehälter
auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes ist die Deutsche Bahn AG zuständig.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft hat im öffentlichen Straßenraum ca. 5100 Abfallbehälter aufgestellt und leert diese regelmäßig. Hierbei kommen zwei unterschiedliche Abfallbehälter zum Einsatz:
1. Hängende Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 40 Liter. Von
diesem Abfallbehälter sind im gesamten Stadtgebiet ca. 4540 aufgestellt.
2. Standabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 90 Litern. Dieser
Standbehälter befindet sich überwiegend im Innenstadtbereich. Hier sind etwa
560 Behälter im Einsatz.
Der Sachverhalt mit den Krähen ist den Mitarbeitern von aha nicht bekannt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Abfallbehälterstandorte gibt, wo Krähen nach Futter suchen und für sie nichtverwertbares aus dem Abfallbehälter werfen.
Die vom Zweckverband eingesetzten Abfallbehälter sind von der Konstruktion so beschaffen, dass die Einwurföffnung ohne einen Verschluss bzw. eine Klappe zu öffnen, zu beschicken sind. Es gibt wenige Abfallbehältertypen die mit einer Verschlussklappe oder Haube ausgerüstet sind, weil diese Verschlussklappen oder Hauben bei der Benutzung schnell verschmutzen und die Bürgerinnen und Bürger aus hygienischen Gründen die Abfallbehälter dann nicht benutzen. Auch scheinen Krähen nur an wenigen Standorten ein Problem zu sein, sodass eine generelle Lösung aus Sicht von aha nicht angeboten werden kann.
In Einzelfällen ist aha bereit, einen Ortstermin zu vereinbaren und ggf. einen dem Standort angepasste Lösung zu finden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Dem zuständigen Fachbereich ist dieser Sachverhalt bekannt. Biogene Abfälle stellen für die in der Stadt lebenden und deshalb häufig als Zivilisationsfolger bezeichneten Tierarten, wie z.B. die Rabenkrähe und vor allem die Wanderratte, einen wesentlichen Nahrungsbestandteil dar.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der unter Antwort 1 geschilderte Umstand führte unter anderem dazu, dass im Jahr 2002 der zuständige Fachbereich gemeinsam mit einer Firma den Prototyp eines neuen Abfallbehälters entwickelt hat, der bestimmte Eigenschaften aufweisen sollte.
Dazu zählen:
- Verschließbarkeit mit Deckel
- Deckel mit reduzierter (verkleinerter) Einwurföffnung, um die missbräuchliche Deponierung sperriger Abfälle und ganzer Abfalltüten zu vermeiden und das Ausräumen durch Tiere zu erschweren.
- Deckel mit gewölbter Oberfläche (Vermeidung einer Missnutzung als Stellplatz für Flaschen und Dosen)
- Stabile Ausführung zwecks Langlebigkeit.
Dieser Abfallbehälter ist schon länger in Hannover im Einsatz, und wurde seither auch in anderen Städten und Gemeinden gut aufgenommen.
Aufgrund seiner soliden Bauweise kostet der Behälter ca. 337 € . Die Umrüstung in öffentlichen Grünflächen auf den neuen Abfallbehältertyp kann deshalb nicht in kurzen Zeiträumen stattfinden, sondern wird nach und nach vorgenommen, z.B. immer dann, wenn die alten offenen Behälter ausgesondert werden, bzw. eine Grünanlage überarbeitet, umgestaltet oder neu hergestellt wird.

Abfallbehälter Typ Hannover :




TOP 9.1.2.
Sauberkeit im Bereich von Altkleidercontainern
(Drucks. Nr. 15-0447/2011)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug die Anfrage vor.
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel werden immer mehr Sammelbehälter für Altkleider aufgestellt. Leider scheint sich niemand für die Sauberkeit an den Standorten verantwortlich zu fühlen. An den Containern sammelt sich schnell Laub und Müll und die Standorte sehen alles andere als einladend aus, ein Beispiel dafür ist der Standort Loccumer Straße.
Wir fragen die Verwaltung,
1. Wer ist für die Sauberkeit an den Altkleidercontainer-Standorten verantwortlich?
2. Welche Auflagen an die Eigentümer der Container sind mit der Vergabe der Standorte verbunden?
3. Wie viele Container dürfen pro Standort aufgestellt werden?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zuständig für die Sauberkeit an den Standplätzen ist der Aufsteller.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auflagen zur Sauberkeit enthält die Sondernutzungserlaubnis.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Anzahl ist bedarfsabhängig, in der Regel sind es 1 – 2 Altkleidercontainer
je Standort. Allerdings stehen aus Sicht der Verwaltung ungenehmigt zurzeit
ca. 300 Container im Stadtgebiet. Gegen die Räumungsverfügung der
Verwaltung hat ein Aufsteller Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht
Hannover hat am 16.03.2011 entschieden, dass die Container vorerst nicht
abgebaut werden müssen.

Bezirksratsfrau Hartmann interessierte mit Blick auf den stark verunreinigten Standort Loccumer Straße, ob die Verwaltung die Sauberkeit der Containerstandorte prüft. Bezirksratsfrau Jakob verwies auf die Beschwerdestelle der Verwaltung, die nach entsprechenden Meldungen die Aufsteller auffordert, für Abhilfe zu sorgen.

Bezirksratsherr Oltersdorf fragte, ob die Stadt besonders prädestinierte Standorte auf Sauberkeit prüft, was auch angesichts der hohen Anzahl nicht genehmigter Container wichtig wäre.

Bezirksratsherr Hämke regte ein Aktivwerden der Bezirksratsmitglieder an. Die sich in Wohnortnähe befindlichen Standorte könnten quartalsweise angesehen und im Bedarfsfall die Beschwerdestelle informiert werden. Weiterhin erkundigte sich Bezirksratsherr Hämke nach möglichen Sanktionen gegen Aufsteller.

Frau Mewes führte aus, dass Näheres die Sondernutzungserlaubnis regelt. Hiernach sind
z. B. die Sammelbehälter einmal wöchentlich und überfüllte Behälter nach einer Anzeige innerhalb von 24 Stunden zu leeren. Der Aufsteller hat die Standorte sauber zu halten. Wenn den Auflagen nicht nachgekommen wird, kann die Stadt die Genehmigung für den Standort widerrufen. Die Stadt hat Räumungsverfügungen erlassen. Hiergegen wird gerichtlich vorgegangen. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens muss abgewartet werden.

Nachdem Bezirksratsfrau Jakob sich nach dem Aufsteller der Container in der Loccumer Straße erkundigte, wies Bezirksratsbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hin, dass sie die Situation an diesem Standort bereits der Verwaltung mitgeteilt habe, aber bislang nichts geschehen sei. Unter Berücksichtigung von Datenschutzgründen sagte Frau Mewes eine Klärung zu.
Protokollhinweis: Die Zusatzfragen wurden gesondert beantwortet.

TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Standort Wasserkraftwerk Döhrener Wolle
(Drucks. Nr. 15-0451/2011)

Bezirksratsfrau Jakob trug die Anfrage vor.
Wie zu erfahren war, wird seitens des Investors "Wasserkraftwerk Döhrener Wolle" ein weiterer Standort als Alternative für das geplante Kraftwerk an der Leine untersucht bzw. geplant. In dem bisherigen Verfahren wurde von der Verwaltung und von dem Investor deutlich gemacht, dass es keine Alternative zu der Anlage am Turbinenkanal gäbe. Deshalb ist es überraschend, dass nun plötzlich nach einer Alternative gesucht wird.
Es stellt sich dadurch ein neuer Sachverhalt dar, der entsprechend neu bewertet werden muss.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Seit wann wird der Alternativstandort geplant und warum wurde der Bezirksrat nicht von der neuen Entwicklung in Kenntnis gesetzt?
2. Welches sind die Gründe dafür, dass jetzt nach einer Alternativlösung für den Standort gesucht wird und nicht schon eher?
3. Wann sind die Planungen abgeschlossen und wie wird dann formal weiter verfahren?
Herr Prauser beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 bis 3:
Anlass zu der Prüfung eines Alternativstandortes war ein Gespräch zwischen dem Investor AUF Eberlein & Co. GmbH und der Wasserbehörde bei der Region Hannover im November 2010. Darin verlangte die Behörde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Untersuchung weiterer infrage kommender Standorte. Deshalb prüft der Investor zurzeit alternativ zum Turbinenkanal auch das Leinewehr (Streichwehr) selbst auf seine Eignung als Kraftwerksstandort. Es handelt sich um eine Alternativprüfung, die sich noch nicht im Stadium einer Planung befindet. Die Verwaltung informierte die Mitglieder des Stadtbezirksrats schriftlich am 29.12.2010, und der Investor berichtete darüber beim Nachbarschaftsdialog am 31. Januar 2011.
Herr Prauser ergänzte, dass es bei dem Nachbarschaftsdialog nur eine kurze Information hierüber gegeben habe und die Alternativplanung als ein Haupttagesordnungspunkt beim nächsten Nachbarschaftsdialog auf der Tagesordnung stehe.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsfrau Jakob erläuterte Herr Prauser, dass Herr Eberlein die Initiative ergriffen habe, eine Wasserkraftanlage im Turbinenkanal zu bauen. Nach der Forderung der Genehmigungsbehörde einen Alternativstandort zu prüfen, ist der Standort am Streichwehr in die Diskussion gekommen. Für den Standort Turbinenkanal gibt es einen Vorvertrag mit dem Investor, bei einer Standortänderung müsste der Vorgang erneut aufgerollt werden.

Bezirksratsfrau Hartmann betonte, dass der Bezirksrat bereits vor dem Nachbarschaftsdialog durch ein Schreiben der Verwaltung auf den Stand der Entwicklung gebracht und über den Alternativstandort informiert wurde. Sie hoffte, dass das Vorhaben der Wasserkraftanlage angesichts der anstehenden Schließung von Atomkraftwerken nunmehr vorangetrieben werde, damit ca. 2.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgt werden können.

Bezirksratsherr Loskant merkte an, dass der Alternativstandort ökologisch sensibler sei und erkundigte danach, ob hierfür nicht bereits eine generelle ablehnende Aussage der Umweltbehörden vorliege. Herr Prauser antwortete, dass für eine Prüfung eine Planung vorhandenen sein müsste und diese noch nicht existiert und der Investor selbst sich hiermit erst auseinandersetzen müsse.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf das bisherige Verfahren bis zum Abschluss eines Vorvertrages mit dem Investor und fragte, ob es üblich sei, dass die Wasserbehörde erst hiernach eine Alternativplanung fordere oder Grund hierfür bereits Erkenntnisse sind, dass es Probleme mit dem beantragten Standort gibt.
Herr Prauser führte aus, dass es bei dem Bau einer Wasserkraftanlage um einen relativ starken Eingriff in die Umwelt, die Prüfung der Angemessenheit der Maßnahme an dieser Stelle und der Beurteilung von Alternativen gehe.

Bezirksratsfrau Hartmann erachtete die Diskussion über den Bau einer Wasserkraftanlage, und damit für eine wenig umweltschädliche Energiegewinnung im Hinblick auf die Geschehnisse in Japan und an einer Stelle, an der es über Jahrhunderte bereits eine derartige Anlage gab, als grotesk. Sie hoffte auf Einsicht und baldige Umsetzung.

Auf die Frage von Bezirksratsherrn Schade, ob Herr Eberlein praktisch von der Wasserbehörde gezwungen wurde, den Alternativstandort zu prüfen, äußerte Herr Prauser, dass er davon ausgehe, dass von Herrn Eberlein eine entsprechende Prüfung erwartet werde. Auf jeden Fall werde ohne eine Vertragssituation und vorliegender Genehmigung keine Anlage entstehen können.

Bezirksratsherr Mix betonte, dass in dem früheren Industriegebiet jetzt Menschen wohnen und er sich nicht vorstellen könne, wie diese in Hochwassersituationen ausreichend geschützt werden können. Insofern sprach er, Sprecher, sich gegen eine Wasserkraftnutzung in besiedelten Gebieten aus.

Bezirksratsherr Loskant vermutete eine Pseudoprüfung, um in einem evtl. gerichtlichen Verfahren sagen zu können, dass eine Alternative geprüft wurde, die aber nicht in Betracht kommt.

TOP 9.2.2.
Kompostanlage am Grävemeyerweg
(Drucks. Nr. 15-0450/2011)

Bezirksratsherr Loskant trug die Anfrage vor.
Im Jahre 2005 wurde im Stadtbezirk Seelhorst „Grävemeyerstraße“ eine Kompostieranlage errichtet. Dies hatte massive Bürgerproteste hervorgerufen und zur Gründung der Bürgerinitiative Seelhorst e.V. („Gemeinnütziger Verein für Landschaftsschutz und Stadtteilentwicklung Hannover Seelhorst“) geführt. Die Anlage sollte eine begrenzte Menge Kompost, insbesondere des Stadtfriedhofs Seelhorst verarbeiten, die Zu- und Ablieferung sollte großteils über den Stadtfriedhof erfolgen. Diese Beschränkungen scheinen nun nicht eingehalten zu werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele Tonnen Grüngut wurden 2010 in wie viele Tonnen Fertigkompost umgesetzt?
2. Ist es rechtlich zulässig, dass sich im östlichen Teil des Geländes kein Kompostplatz befindet, sondern ein Lagerplatz für den Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün, sich gleichwohl im Januar 2011 im gesamten Bereich des Lagerplatzes Kompostmieten befanden und wie hoch war die gesamte Grüngutmenge zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände?
3. Wie und wohin wurde der Kompost verbracht, der u. a. am 27.01. und 28.01.2011 abtransportiert wurde?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In 2010 wurden auf dem Kompostplatz Seelhorst Grävemeyerstr. ca. 11.800 cbm Grünschnitt angeliefert, dass sind ca. 2.900 Tonnen. An Fertigkompost wurden in 2010 ca. 6.847 cbm, dass sind ca. 2.700 Tonnen gesiebt. Anzumerken ist, dass bei den abgesiebten Fertigkompostmengen in 2010 auch größere Grünschnittmengen, die in 2009 zur Kompostierung angeliefert wurden, mit enthalten sind.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es ist rechtlich nicht zulässig, dass auf dem Lagerplatz, der sich im hinteren Bereich des Kompostplatzes befindet Kompostrottemieten aufgesetzt werden dürfen.
Auf diesem, als Lagerfläche ausgewiesen Bereich wurde auch zu keiner Zeit, auch nicht im Januar 2011, Kompostrottemieten aufgesetzt.
Im Januar 2011 wurde auf dieser Fläche Laub als Lagergut gesammelt, welches anschließend in die Landwirtschaft, zum Ausbringen auf Ackerflächen abgefahren wurde.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Am 27.01.2011 und am 28.01.2011 wurde das gesammeltes Laub aus den Wintermonaten 2010/2011, mit Trecker und Anhänger zur Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen, in die Gemarkung Garbsen verbracht.

TOP 9.2.3.
Gehölz am Weg entlang eines Grundstücks "Späte Holzwiesen"
(Drucks. Nr. 15-0449/2011)

Bezirksratsherr Hämke trug folgende Anfrage vor:
Das noch im Herbst vergangenen Jahres vorhandene Gehölz am Seitenrand des Weges entlang eines Grundstücks im „Späte Holzwiesen“ wurde komplett entfernt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund wurde das Gehölz am Seitenrand des Weges entlang eines Grundstücks im „Späte Holzwiesen“ entfernt?
2. Wann hat die Entfernung dieses Gehölzes stattgefunden?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Bei einer Überprüfung vor Ort durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün war entlang des Weges „Späte Holzwiesen“ zwischen Schwarzem Weg westlich der Leine und Wiehegraben östlich der Leine nicht zu erkennen, dass einzelne Gehölze oder Gehölzstreifen entfernt wurden. Der für die Unterhaltung der Landschaftsräume zuständige Forstbetrieb hat ebenfalls keine Gehölze entfernt.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Jakob, ob die Region Hannover tätig geworden sei, antwortete Frau Mewes, dass diesbezüglich Kontakt zur Region Hannover bestand. Der Bereich liegt in einem Landschutzgebiet, in dem die Landschaftsschutz-Verordnung "Obere Leine" gilt. Für Gehölzschnittmaßnahmen oder Gehölzentfernungen hätte es einer Ausnahmegenehmigung durch die Region Hannover bedurft. Weder der Stadt Hannover noch der Region Hannover sind entsprechende Arbeiten bekannt, noch wurden sie von ihnen veranlasst. An den Weg grenzen auch private Ackerflächen, auf denen sich jedoch kein Gehölz befindet. Frau Mewes bat, gegebenenfalls die Anfrage zu konkretisieren.

TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der SPD-Fraktion

TOP 10.1.1.
Straßenbeläge im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0137/2011 N1)
Diskussionsbeiträge siehe Zusatzantrag - Drucks. Nr. 15.0600/2011 - TOP 10.1.1.1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, bei welchen schadhaften Kopfsteinpflasterstraßen in unserem Stadtgebiet eine fachgerechte Sanierung (Erhalt des bestehenden Belags) möglich ist und wo eine Erneuerung mit einem anderen Straßenbelag (Asphalt) sinnvoller erscheint. Die Ergebnisse sind dem Bezirksrat vorzustellen.
i.V. mit beschlossenem interfrakt. Zusatzantrag Drucks. Nr. 15-0600/2011 - TOP 10.1.1.1.

TOP 10.1.1.1.
Interfraktioneller Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 15-0137/2011 N1: Straßenbeläge im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-0600/2011)

Zunächst trug Bezirksratsherr Oltersdorf den neugefassten Antrag aus der Drucks. Nr. 15-0137/2011 N1 vor.
Bezirksratsfrau Jakob erklärte, dass im Vorfeld verabredet wurde, dass der vorgesehene Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit einbezogen und deshalb nicht gesondert eingebracht werde.
Daraufhin unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung von 20.37 Uhr bis 20.55 Uhr und ließ nach der Wiedereröffnung der Sitzung über den nunmehr interfraktionellen Zusatzantrag - Drucks. Nr. 15-0600/2011 abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, bei welchen schadhaften Kopfsteinpflasterstraßen in unserem Stadtbezirk eine fachgerechte Sanierung (Erhalt des bestehenden Belages) möglich ist
1. und ein Konzept sowie einen Zeitplan für die Wiederherstellung eines verkehrssicheren Zustandes sanierungsbedürftiger Kopfsteinpflasterstraßen zu entwickeln. Die Ergebnisse sind dem Bezirksrat vorzustellen.
2. insbesondere wird gebeten, über die Kosten der Sanierung und den Zeitplan zu informieren.
Einstimmig


TOP 10.1.2.
Fußgängerquerung an der Kreuzung " Am Mittelfelde / Spittastraße"
(Drucks. Nr. 15-0448/2011)

Bezirksratsherr Glade trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Milkereit unterstütze den Antrag, befürchtete aber einen abschlägigen Bescheid der Verwaltung, da sich in der Nähe eine Ampelanlage und ein Zebrastreifen befinden.
Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt und im Bereich der abknickenden Vorfahrt eine Querungsmöglichkeit schwierig gestalten würde und hoffte auf eine intelligente Lösung durch die Verwaltung.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung „Am Mittelfelde“ / „Spittastraße“, in Höhe Kastanienhof Richtung Begegnungszentrum Mittelfeld, zu verbessern sind.
Einstimmig


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Renovierung der Toilettenanlagen im Grundschulkomplex " Olberstraße"
(Drucks. Nr. 15-0453/2011)

Bezirksratsfrau Hesse trug den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Toilettenanlagen im Grundschulkomplex „Olbersstraße“ umgehend saniert werden.
Einstimmig


TOP 10.2.2.
Nächtliche Ampelabschaltungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0454/2011)

Bezirksratsfrau Keinert trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Hartmann erklärte für ihre Fraktion, dem Antrag aus Energie-Spargründen zuzustimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche weiteren Verkehrsampeln im Stadtbezirk Döhren-Wülfel nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden können. Dem Bezirksrat wird das Prüfergebnis in einer Sitzung vorgestellt.
Einstimmig


TOP 10.2.3.
Lärmbelästigungen im Bereich des Hochbahnsteiges Haltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0455/2011)
Siehe Neufassung - TOP 10.2.3.1.
Antrag
1. Die Verwaltung wird gebeten, dahingehende Gespräche mit der zuständigen Stelle aufzunehmen, die zur Folge haben, dass im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße schalltechnische und erschütterungstechnische Messungen durchgeführt werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Lärmbelastungen der ein- und ausfahrenden Stadtbahnen in den Hochbahnsteigbereich für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
Neufassung beschlossen


TOP 10.2.3.1.
Lärmbelästigungen im Bereich des Hochbahnsteiges Haltestelle Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0455/2011 N1)

Bezirksratsfrau Jakob trug die Neufassung des Antrages aus der Drucks. Nr. 15-0455/2011 N 1 vor, begründete ihn und bat darum, Kontakte mit den Anwohner/-innen aufzunehmen.

Antrag
1. Die Verwaltung wird gebeten, dahingehende Gespräche mit der zuständigen Stelle aufzunehmen, die zur Folge haben, dass im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße Höhe Donaustr. / Ecke Netto Marktschalltechnische und erschütterungstechnische Messungen durchgeführt werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Lärmbelastungen der ein- und ausfahrenden Stadtbahnen in den Hochbahnsteigbereich Höhe Donaustr. / Hildesheimer Str. Ecke Netto Markt für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.2.4.
Sanierung des Sicherheitszaunes an der Bahnstrecke der Deutschen Bahn AG R 10 / R 11 am Fußweg zwischen Garkenburgstraße / Hoher Weg und Peiner Straße
(Drucks. Nr. 15-0456/2011)

Bezirksratsherr Loskant trug den Antrag vor und begründete ihn.

Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an der Bahnstrecke
R 10 / R 11 der Sicherheitszaun am Fußweg zwischen Garkenburgstraße/ Hoher Weg und Peiner Straße umgehend repariert wird, ggf. zur Gefahrenabwehr im Wege der Ersatzvornahme.
Einstimmig


TOP 10.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 10.3.1.
Unterstützung des Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen
(Drucks. Nr. 15-0316/2011)

Bezirksratsherr Oltersdorf zog den Antrag in die Fraktionen.
Antrag
Der Bezirksrat Döhren-Wülfel unterstützt das „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen" und bittet alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk, die Initiative mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 11.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 11.1.1.
Zuwendung an den Verein Arma e.V. für das Projekt " Lesung und Jazz unter dem Baobab"
(Drucks. Nr. 15-0444/2011)

Antrag
Der Verein Arma e.V., Am Mittelfelde 104, 30519 Hannover, erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 250,00€ für die Durchführung einer Veranstaltung: Lesung und Jazz unter dem Baobab.
Grundlage ist der Antrag vom 13.01.2011. Die Mittel müssen bis zum 31.10.2011 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 11.1.2.
Zuwendung an die Matthäi-Kirchengemeinde für das Projekt "Mit Federkiel und Tintenfass"
(Drucks. Nr. 15-0445/2011)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass die Matthäi-Kirchengemeinde beabsichtige, den Auftrag an eine Firma im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu vergeben.
Antrag
Die Matthäi-Kirchengemeinde, erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.000,00 € für die Durchführung des Projektes „Mit Federkiel und Tintenfass“.
Grundlage ist der Antrag vom 31.01.2011. Die Mittel müssen bis zum 31.10.2011 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung um
21.05 Uhr.

Für die Niederschrift:





(Christine Ranke-Heck) (Mewes)
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin