Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 16.03.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.03.2011)
Protokoll (erschienen am 17.08.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62. - Datum 17.03.2011

NIEDERSCHRIFT

39. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 16. März 2011, IGS Kronsberg

Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 19:20 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter (FDP)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Enß (FDP) 16.45 - 19.20 Uhr
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
(Bezirksratsherr Hellmann) (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schipper
(Bezirksratsherr Schröder-Hohensee) (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider)
Beigeordneter Klie
(Beigeordneter Meyburg)

Verwaltung:
Herr Härke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Wescher FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Link Stadtanzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. M I T T E I L U N G E N

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)

4.2. Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0471/2011)

4.3. Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" des Fördervereins der GS am Sandberge
(Drucks. Nr. 0389/2011)

4.4. Straßenbenennungen im Stadtteil Kirchrode

(Drucks. Nr. 0426/2011 mit 1 Anlage)

5. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. A N F R A G E N

7.1. der CDU-Fraktion

7.1.1. Neugestaltung „Zum Kronprinzen“
(Drucks. Nr. 15-0400/2011)

7.1.2. Handlungsschwerpunkte des neuen Verkehrsentwicklungsplans
(Drucks. Nr. 15-0401/2011)

7.1.3. Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0402/2011)

7.1.4. Leitungsbauarbeiten Brabeckstraße / Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-0403/2011)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Umkleide- und Gaststättengebäude auf der Bezirkssportanlage Bemerode – Instandhaltung und energetische Sanierung
(Drucks. Nr. 15-0410/2011)

7.2.2. Dorfgemeinschaftsanlage Wülferode –
Instandhaltung und energetische Sanierung
(Drucks. Nr. 15-0411/2011)

7.2.3. Feuerwehrhaus Wülferode – Heizung
(Drucks. Nr. 15-0412/2011)

7.2.4. Ökologische Aufwertung des Kronsberges
(Drucks. Nr. 15-0413/2011)

7.2.5. Schutz des Wassers im Bereich des Kronsberges
(Drucks. Nr. 15-0414/2011)

7.2.6. Windräder auf dem Kronsberg – erneuerbare Energie
(Drucks. Nr. 15-0415/2011)

7.2.7. Fußgängerüberweg in der Brabeckstraße Höhe Herthastraße
(Drucks. Nr. 15-0416/2011)

7.2.8. Werbung und Denkmalschutz
(Drucks. Nr. 15-0417/2011)

7.2.9. Rue de Gent – Rue de Gand – Gentstraat
(Drucks. Nr. 15-0418/2011)

7.3. von der FDP-Fraktion

7.3.1. „Barrierefrei zugängliche Schulen im Stadtbezirk“
(Drucks. Nr. 15-0460/2011)

7.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.4.1. Zukunft des Elementarbereichs im Bemeroder Schulzentrum
(Drucks. Nr. 15-0461/2011)

7.4.2. Beachvolleyballfeld im Bereich Bemerode/Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0462/2011)

7.5. der SPD-Fraktion

7.5.1. Kindertagesstätte „Blaue Schule“
(Drucks. Nr. 15-0464/2011)

7.5.2. Standort für eine Kindertagesstätte In der Nähe des Wohnquartiers „Seelhorster Gärten“
(Drucks. Nr. 15-0465/2011)

7.5.3. Außenbereich des Schulzentrums Bemerode –
Gestaltung und Nutzung für Pausen- und Freizeitaktivitäten
(Drucks. Nr. 15-0466/2011)

8. A N T R Ä G E

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Postagentur in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0475/2011)

8.1.2. Ausbesserung des Flachsrottenweges in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0476/2011)

8.1.3. Verkehrskontrolle Ottenshof/Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0478/2011)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Bericht über die Arbeit des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0480/2011)

8.2.2. Benennung eines Weges nach Arthur Gerlt
(Drucks. Nr. 15-0482/2011)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0562/2011)

10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-6.10.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-10.11.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-08.12.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht-


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-6.10.2010 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-10.11.2010 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-
-08.12.2010 (nichtöffentlicher Teil) - wird nachgereicht-

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
zu TOP:
7.1.2.
7.2.7.
7.5.3
Antworten zu diesen Anfragen liegen noch nicht vor, werden schriftlich nachgereicht:

unter 9.1.: Zuwendungen des Bezirksrates
zu 10. + 11.: werden abgesetzt und auf nächste Sitzung vertagt
zu 12.: Entfällt
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Aufgrund der Besonderheit des Sitzungsortes wurden überwiegend von den Schülerinnen und Schülern der IGS u. a. folgende Themen angesprochen:
Eine Schülerin aus der Nebenstelle der IGS bat um die Verschönerung der Eingangshalle.
Der Defekt der Seilbahn wurde von einer weiteren Schülerin genannt und auch der Bedarf nach einem Basketballkorb oder Fußballplatz.
Eine Schülerin bat den Bezirksrat um finanzielle Unterstützungzusage bei der Außengestaltung des Schulhofes mit einem Zoo.
Weiteres Anliegen einer Schülerin waren der Bedarf an neuen Turnmatten, Trampolinen, da ein Großteil dieser Gerätschaften beschädigt seien.
Den Zustand der Klassenräume insbesondere Defekt der Heizungsanlage, unzureichend Dichte Fenster und die vergilbte Wandfarbe in den Klassenräumen führte ein Schüler an.
Die Liste erweiterte ein Schüler um die Situation in den Toiletten, die unbenutzbar, dreckig und zudem einen üblen Geruch ausströmen.
Ein Schüler berichtete von ihrem Projekt "Rock gegen Rechts". Hierbei handelt es sich um ein Konzert, welches sie nach einem Überfall auf Ihre Schule veranstalten wollen. Die Genehmigung hierfür stehe noch aus.
Die Bitte eines Schülers nach Aufstockung der PC-Möglichkeiten an der Schule fällt nach Aussage von Stadtbezirksmanager Just i. d. R. der Gesamtveränderung und wird nicht zeitnah erfolgen können. Er wird aber mit dem zuständigen Fachbereich eine Überprüfung veranlassen.

Die Schülerinnen und Schüler erhielten von Stadtbezirksmanager Just die Zusage, dass er alle diese Punkte aufnehmen und an die zuständigen Bereiche unverzüglich weiterleiten werde. Insbesondere aktuelle Störungen wie Defekte etc. wird er sich zeitnah um Beseitigung kümmern. Darüber hinaus werde er, sobald alle Antworten zu den o. g. Fragen vorliegen diese mit den Schülerinnen und Schülern kommunizieren.

Auch von den Bezirksratsmitgliedern erhielten die Schülerinnen und Schüler positive Rückmeldung für Ihre Belange. Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sprach im Namen aller Mitglieder die volle Unterstützung des Gremiums aus, insbesondere finanzielle Unterstützungsbereitschaft soweit es im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist.
Er bedankte sich weiterhin im Namen aller bei den Schülerinnen und Schülern für Ihr Engagement, für die sachlich konstruktive Auseinandersetzung, aber auch den Einsatz für Ihre Belange. Sein weiterer Dank galt der Schulleitung und den Mitarbeiterinnen / Mitarbeiterinnen der Schule, die eine solche Sitzung mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung ermöglicht haben.

Im weiteren Verlauf der EinwohnerInnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:
Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Bestandsgarantie für Kleingärten und in diesem Zusammenhang, ob es stimme, dass bei dem autistischem Zentrum an der Bemeroder Str. vorab Grundstückserwerbe gebe. Herr Fabich führte aus, er habe hierzu keine Kenntnis, da das Objekt im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gelegen sei und erst mit der Umsetzung der Stadtbezirksgrenzänderungen ab 1.11.2011 zu Kirchrode-Bemerode-Wülferode gehörig sein werde. Grundstücksankäufe seien ihm nicht bekannt. Zur Bestandsgarantie führte er aus, dass der Flächennutzungsplan die Grundlage hierfür sei und eine Umwandlung vom Grundsatz her möglich, da das Geländer bereits aufgegeben wäre. Im übrigen Bereich ggebe es jedoch keine Überlegungen für eine kurzfristige Umwandlung der Flächen, weil u. a. Verbandsgebunden und in relativ stabilen Strukturen befindlich.
Bezirksratsherr Konietzny ergänzte, dass die Bebauungs-Pläne hierzu im GIS (Geo-Informationssystem) der Stadtverwaltung Hannover auf deren Homepage einsehbar seien:

Die Unterstützung und Förderung von Gewaltpräventionsprojekten mit Sozialarbeitern war das Anliegen einer Einwohnerin. Bezirksbürgermeister Dr. Benkler betonte, dass die Zuständigkeit für die Sozialarbeit über den Stadtbezirkrat hinaus gehe. Stadtbezirksmanager Just ergänzte, diese sei im Zuständigkeitsbereich des Landes.

TOP 3.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler machte folgende Mitteilungen:
Am 15.2.2011 fand die Veranstaltung auf dem Krokus zum Thema "Inklusion" statt. Er betonte die hervorragende Veranstaltung und es werde auch überlegt diese in der Stadtteilrunde fortzusesten. Sein dank galt weiterhin allen, die die Veranstaltung mitgestaltet haben, insbesondere Frau Kaul.

Er berichtete des Weiteren vom Sport- und Bewegungsforum, welcher am 2.3.2011 unter Leitung von Herrn Timaeus (Fachbereichsleiter Sport- und Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover) stattfand. Bei diesem Forum ging es neben der sportlichen Situation auch um ein Pilotprojekt der überdachte Sportflächen ermöglichen soll.

Die Eröffnung der Kita-Pappelteil nach Renovierung der Außenanlagen sei für den 8.4.2011 vorgesehen.

Für den Bezirksrat läge eine gemeinsame Einladung für das 10 jährigen Bestehen von "Gemeinsam statt einsam" vor für den 13. Mai um 16:00 Uhr am Sticksfeld 19.

Ebenfalls am 13. Mai findet Abends die Feier zum 150 jährigen Bestehens der Schützengilde unter Teilnahme des Oberbürgermeister Weil statt.

Vom 6-8. Mai ist das Schützenfest in Bemerode:
- 7.5. wie üblich Tag der Vereine um 18:00 Uhr am Bemeroder Rathaus
- 8.5. ist für 12:00 Uhr das Festessen anberaumt und um 15:30 Uhr beginn des Festausmarsches

TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1.
Umsetzung und Wirkungen des Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 0409/2011 mit 1 Anlage)
Herr Härke Fachbereichsleiter vom Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste ging auf folgende Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt wurden ein:
Bezirksratsherr Rödels Frage bezog sich auf die Stärken und Ziele des Stadtbezirksmanagements, insbesondere das Instrument der Stadtbezirkskonferenzen. Herr Härke führte hierzu aus, dass die Stadtbezirkskonferenzen, die im Konzept zwei mal jährlich stattfinden sollten, nun zur Kürzung anstünden. Des weiteren äußerte er, die Stadtbezirksmanager seien vor Ort, also in den Stadtbezirken, angekommen, aber nicht innerhalb der Verwaltung. Letztere sei noch kritisch diesem Instrumentarium gegenüber eingestellt.
Auf die ergänzende Frage vom Bezirksratsherren Rödel, was den an die Stelle von Stadtbezirkskonferenzen nachrücke, antwortete Herrn Härke, hierzu werde eine AG bestehend aus vier FachbereichsleiterInnen und vier StadtbezirksmanagerInnen eingesetzt. Diese werde eine Form der Zusammenarbeit entwickeln und eher anlassbezogen und nicht ritualisiert tagen.
Bezirksratsfrau Kramarek schloss an Ihren Dank für die Erläuterungen ihre Unzufriedenheit mit der Präsentation an.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig erkundigte sich wo die Einsparungen, die auf Seite 12 der Präsentation erwähnt seien, erbracht werden sollen bzw. welche anderen Stellen sollten die Einsparung erbringen.

Herr Härke ging im Zusammenhang auf die Fragen ein:
- Die gedruckte Präsentation hätte im Farbdruck über 2000,- € gekostet
- Die Angaben auf Seite 4 / 5 der Präsentation stellen lediglich Selbsteinschätzungen dar
- Der zu erbringende Sparbetrag sei ein Ratsbeschluss im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept, den der Bereich zu erbringen habe. Die Evaluation sieht keine Einsparmöglichkeiten vor. Es sei noch nicht konkretisiert, wo und wie die 250 t € erbracht werden sollen. Darüberhinaus wäre diese Summe in Höhe von ca. 170 t € durch folgende Veränderungen gedeckt:
> Zusammenlegung von zwei Abteilungen
> Wegfall einer 1/2 Koordinierungsstelle für die Lokalen Integrationsbeiräte
> mögliche Arbeitzeitreduzierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Des weiteren führte Herr Härke aus, dass für Kirchrode-Bemerode-Wülferode keine Stundenreduzierungen und sonstigen Kürzungen vorgesehen seien.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sprach die Zufriedenheit mit Stadtbezirksmanager Just aus und schlug vor diesen Punkt auf die nächste Sitzung des Bezirksrates zu setzen.

TOP 4.2.
Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0471/2011)
Der Bezirksrat beschloss folgende Umbesetzung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode festzustellen:
Bisher
Neu
Auf Vorschlag von:
Frau Fernande Whistfield
Frau Meral Karahan
SPD-Fraktion
Frau Hadiya Bektas
Frau Forouzan Rajabi
SPD-Fraktion
Frau Susanne Stollreiter
Frau Daniela Barke
SPD-Fraktion
Bezirksratsfrau
Birgit Voß-Boner
Bezirksratsherr
Fritz Joachim Konietzny
SPD-Fraktion
Frau Büsra Atalay
Frau Iwona Kosinski
Fraktion Bü90 / DIE GRÜNEN
-Einstimmig


TOP 4.3.
Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen" des Fördervereins der GS am Sandberge
(Drucks. Nr. 0389/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
dem Förderverein der Grundschule am Sandberge zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Sandkörnchen", Wülferoder Straße 4, 30539 Hannover
für das Schuljahr 2011/2012 vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
-Einstimmig

TOP 4.4.
Straßenbenennungen im Stadtteil Kirchrode
(Drucks. Nr. 0426/2011 mit 1 Anlage)

Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
folgende Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1694 zu beschließen:

1. Die von der Lange-Feld-Straße Richtung Süden abgehende ringförmige Haupterschließungsstraße erhält den Namen Marie-Jorns-Ring.

2. Die östlich des "Marie-Jorns-Ring" von Nord nach Süd verlaufende Erschließungsstraße erhält den Namen Sophie-Küppers-Straße.

3. Die südlich des "Marie-Jorns-Ring" von Ost nach West verlaufende Erschließungsstraße erhält den Namen Wilhelmine-Witte-Straße.
-Einstimmig

TOP 5.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk- Bericht der Verwaltung
Herr Fabich berichtete anhand von Folien über bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk.

TOP 6.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Berichtet

TOP 7.
A N F R A G E N

TOP 7.1.
der CDU-Fraktion

TOP 7.1.1.
Neugestaltung „Zum Kronprinzen“
(Drucks. Nr. 15-0400/2011)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Die Kirchröder Bevölkerung ist dafür dankbar, dass die ehemalige Gaststätte „Zum Kronprinzen“als Gebäude erhalten werden konnte. Bei der Nutzung des restaurierten Gebäudes als Drogerie Markt durch die Fa. Rossmann wird von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern allerdings das bei Dunkelheit beleuchtete Firmenemblem auf der Seite Brabeckstraße als sehr störend empfunden, Das wird damit begründet, dass dadurch der Blick auf die angestrahlte Jakobi-Kirche erheblich beeinträchtigt ist.
Wir fragen die Verwaltung :
1. Ist das Emblem in dieser Form baurechtlich genehmigt?
2. Wenn ja, ist die Verwaltung bereit, Verhandlungen mit dem Ziel einer Entfernung oder
jedenfalls dem Verzicht einer nächtlichen Beleuchtung aufzunehmen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Alle Werbeanlagen der Fa. Rossmann am Drogeriemarkt Brabeckstr. 16 sind sowohl baugenehmigt als auch denkmalrechtlich genehmigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:.
Auf eine werbliche Selbstdarstellung hat der Ladenbetreiber einen Anspruch. Dieser Anspruch endet dann, wenn in benachbarte Wohn- und Schlafräume ein durch die Werbeanlage verursachter Lichteintrag bestimmte Grenzwerte überschreitet oder Baudenkmale stark und unnötig in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Beides liegt hier nach unserer Kenntnis nicht vor, da die genehmigte Werbung den üblichen Standarts entspricht. Gleichwohl werden wir mit Fa. Rossmann über die Prüfung einer Leuchtstärkenreduzierung bzw. Vornahme einer zeitabhängigen Schaltung sprechen. Eine durchgreifende Rechtsposition zur Anpassung sehen wir nicht, gehen aber davon aus, daß wir in der Fa. Rossmann einen Partner haben, der offen dafür ist, berechtigte Kritik aufzunehmen.

TOP 7.1.2.
Handlungsschwerpunkte des neuen Verkehrsentwicklungsplans
(Drucks. Nr. 15-0401/2011)
Mit der Drucksache 2547/2010 hat die Ratsversammlung am 27.01.2011 den neuen Verkehrsentwicklungsplan (Masterplan Mobilität 2025) beschlossen. Für den Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode – Wülferode sind danach verschiedene Handlungsfelder von Bedeutung.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welchen Änderungsbedarf sieht die Verwaltung aufgrund des empfohlenen Handlungskonzeptes im Masterplan Mobilität speziell für unseren Stadtbezirk?
2. Welche aus den Bausteinen Rad-,Fußgänger-, und Wirtschaftsverkehr sowie Verkehrssicherheit, Straßenraumgestaltung und Mobilitätsmanagement des integrierten Handlungskonzeptes abgeleiteten Maßnahmen sind für unseren Stadtbezirk mittelfristig geplant ?
3. Wann wird aus dem gesamtstädtischen Masterplan Mobilität ein Maßnahmenkatalog für unseren Stadtbezirk aufgestellt und dem Bezirksrat vorgestellt?
Antwort wird schriftlich nachgereicht
TOP 7.1.3.
Geschwindigkeitsmessungen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0402/2011)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig trug folgende Anfrage vor:
Im Herbst letzten Jahres wurde dem Bezirksrat angekündigt, das Geschwindigkeitsmessungen
mittels einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage mit Anzeige in unserem Stadtbezirk durchgeführt werden sollten. Schwerpunkt der Messungen sollten hauptsächlich die Straßen sein, an denen sich Schulen im Stadtbezirk befinden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Sind diese Messungen bereits erfolgt?
2. Wenn ja, wann und wo ?
3. Wann wird die Auswertung der Messungen dem Stadtbezirksrat vorgestellt ?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Geschwindigkeitsanzeiger werden laufend im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hannover eingesetzt. U. a. auch im Bereich des Stadtbezirks Kirchrode, Bemerode und Wülferode.
Die 4 neuen Geschwindigkeitsanzeiger wurden seit November 2009 an folgenden Standorten im o. g. Stadtbezirk aufgestellt:
- Oheriedentrift
- Sögeler Straße
- Süßeroder Straße
- Ostfeldstraße
- Großer Hillen
- Kaiser-Wilhelm-Straße
- Tiergartenstraße
- Lange Feld-Straße
- Zuschlagstraße
- Röhrichtweg
- Bünteweg

In den Straßen, in denen die Verwaltung erhöhte Geschwindigkeiten festgestellt hat, wurden
Standorte für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet.
- Oheriedentrift
- Ostfeldstraße
- Tiergartenstraße
- Lange Feld-Straße
- Bünteweg

Die Verwaltung wird auch weiterhin im o. g. Stadtbezirk Messungen sowohl mit den mobilen Geschwindigkeitsanzeigern als auch mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung durchführen.
Grundsätzlich kann auch der Stadtbezirksrat der Verwaltung Standorte für die mobilen Geschwindigkeitsanzeiger melden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Auf Grund der Vielzahl von Messstellen kann eine Vorstellung der Messergebnisse nur unter Angabe eines konkreten Standortes erfolgen.

Stadtbezirksmanager Just ergänzte, dass die Messungen in dem Zeitraum von November 2010 bis dato witterungsbedingt ausgesetzt worden seien.

Die Nachfrage von Bezirksratsfrau Dr. Moennig, ob die Bußgeldeinnahmen in den Stadtbezirk zurückfließen können, wurde von verneint.

Bezirksratsherr Rödel bemängelte seit Jahren keine Meßergebnisse erhalten zu haben.

Stadtbezirksmanager Just wird Bezirksratsfrau Stittgens Anregung, dass die Grundschulen als Wunsch des Bezirksrates in die Messungen mit eingebunden sein sollen, weiterleiten.

Stadtbezirksmanager Just führte weiterhin aus, die Polizei hätte keinen Bedarf festgestellt, jedoch soll vereinbart werden, dass ein Geschwindigkeitsanzeiger aufgestellt werden soll.



TOP 7.1.4.
Leitungsbauarbeiten Brabeckstraße / Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-0403/2011)
Bezirksratsherr Koch trug folgende Anfrage vor:
Die Leitungsarbeiten in der Brabeckstraße Höhe Ostfeldstraße bis hin zur Sudetenstraße sind im Wege unterirdischer Bohrungen erfolgt und haben Informationen zu folge zu erheblichen Rissbildungen in den anliegenden Häusern bzw. auch zu Überschwemmungen mit beträchtlichem Schaden geführt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Ist zwischenzeitlich eine Schadensregulierung zur Zufriedenheit der betroffenen Anwohner erfolgt, und wenn ja, in welcher Form?
Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber zur Beantwortung an enercity versandt.

Frau Yilmaz trug folgende Antwort vor:
Antwort von enercity:
Der entstandene Gebäudeschaden wurde von der Versicherung unserer auftragnehmenden Baufirma reguliert.
Die Schadensfeststellung erfolgte laut Aussage des Gebäudeeigentümers durch einen Baugutachter.

TOP 7.2. der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Umkleide- und Gaststättengebäude auf der Bezirkssportanlage Bemerode – Instandhaltung und energetische Sanierung
(Drucks. Nr. 15-0410/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Das Umkleide- und Gaststättengebäude auf der Bezirkssportanlage Bemerode ist wohl bislang hinsichtlich eines energetisch gebotenen Umbaus nicht näher betrachtet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Instandhaltungsrückstand ist bei dem in Rede stehenden Gebäude zu verzeichnen – auch und insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Bilanzierung des Gebäudevermögens?
2. In welchen Zeiträumen sind Instandhaltungsmaßnahmen welcher Art vorgesehen?
3. Welche Maßnahmen sind nach den von der Stadt für die Stadt propagierten Klimaschutzzielen geboten, um eine optimale und nachhaltig effiziente, energetische Sanierung mit welchen geschätzten Kosten zu erzielen?
Frau Yilmaz trug folgende Antwort vor:
Antwort der Verwaltung:
Für das Umkleide- und Gaststättengebäude auf der Bezirkssportanlage Bemerode besteht ein Erbbaurechtsvertrag zwischen dem TSV Bemerode und der Stadt. Deshalb ist das Gebäude nicht in der städtischen Bilanz des Gebäudevermögens enthalten.

Nach dem Erbbaurechtsvertrag ist der TSV für die bauliche Unterhaltung des Gebäudes zuständig. Aufgrund seiner Verantwortlichkeit hat der Verein im Jahre 2002 die Aufnahme in das Programm „Energetische Sportstättensanierung in der Region Hannover“ beantragt. Diesem Antrag wurde von der Lenkungsgruppe des Projekts zugestimmt. Der Verein wurde deshalb im Jahr 2002 bei der Erstellung eines Konzepts für die energetische Sanierung des Gebäudes von einem unabhängigen Berater unterstützt. In dem Prozess wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung aus energetischer Sicht sinnvoll wäre. Im Einzelnen waren dies:

1. Dämmung des Daches
2. Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung
3. Erneuerung der Heizung (Einbau Gas-Brennwertheizung und Kompakt-Heizkörpern)
4. Installation einer thermischen Solaranlage
5. Installation von Wasser sparenden Duscharmaturen

Bis auf den Einbau von neuen Fenstern, auf den aus Kostengründen verzichtet wurde, wurden alle genannten Maßnahmen vom Verein in den Jahren 2003/2004 umgesetzt. Die Gesamtkosten betrugen ca. 85.000 €, von denen ca. 59.000 € durch Zuschüsse von Stadt, Stadtsportbund und proKlima abgedeckt wurden. Die Einweihung der neuen Solaranlage fand am 02.07.2004 statt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wurden 68.000 kWh/Jahr eingespart. An CO2 werden 43 t/Jahr eingespart.

TOP 7.2.2.
Dorfgemeinschaftsanlage Wülferode –
Instandhaltung und energetische Sanierung

(Drucks. Nr. 15-0411/2011)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Die „Alte Schule“ (Kirchbichler Straße 6) und die Mehrzweckhalle (Turnhalle) mit Vorhalle (Kirchbichler Straße 6A) – zusammen als Dorfgemeinschaftsanlage in Wülferode in den Büchern der Stadt geführt – sind zwar als Nachkriegsgebäude zu verschiedenen Zeiten und noch vor der ersten Ölkrise entstanden, weisen aber gerade deshalb für die bauliche Hülle nicht den energetischen Schutzzustand auf, wie er bei diesen Gebäuden heute vernunftgeboten erreicht werden könnte. Dabei wurde erst vor kurzer Zeit eine neue Heizung eingebaut, die weiterhin auf große Energieverluste ausgelegt wurde und mit der ein erheblicher Regelungsaufwand verbunden ist, um die Heizkosten zu minimieren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Instandsetzungsarbeiten in ihrer Gesamtheit, auch in Zusammenhang mit der Werterhaltung der Gebäude, stehen im Rahmen der üblichen Unterhaltungsmaßnahmen (betreffend z. B. die Dachentwässerung, die Dacheindeckung, die Verglasung) in welchen Zeiträumen zur Ausführung an?
2. Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit welchem optimalen Standard bei welchen geschätzten Kosten sind eigentlich zu ergreifen, um eine effiziente Energieeinsparung zu organisieren, wie sie die Stadt und mit ihr die in ihrem Umfeld tätigen Unternehmen und Institutionen propagieren, um im Klimaschutz voranzukommen?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Allgemeines:
Die Heizungsanlage wurde im Jahre 2008 gegen eine sehr viel energieeffizienter arbeitende Brennwertanlage ausgetauscht, die einen um 30 % besseren Wirkungsgrad hat.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen sind zurzeit nicht geplant. Störungen werden umgehend beseitigt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auch energetische Verbesserungen sind zurzeit nicht geplant. Es gibt dafür keinen Ratsauftrag und keine vom Rat vorgesehenen Finanzmittel.

TOP 7.2.3.
Feuerwehrhaus Wülferode – Heizung
(Drucks. Nr. 15-0412/2011)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Das Feuerwehrhaus Wülferode (Wilhelm-Rusterberg-Platz 1) erhält einen Anbau – maßgeblich für die sozialen Belange der aktiven Feuerwehrfrauen und -männer (Umkleideräume, Sanitäreinrichtungen). Die Heizung ist im Nachbargebäude Kirchbichler Straße 6 untergebracht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher effizienten und energetisch optimalen Weise sind die Heizung und die zugehörigen Zuleitungswege auf das umgebaute und erweiterte Feuerwehrhaus ausgelegt?
2. Welche Maßnahmen sind beim Feuerwehrhaus für eine energetische Sanierung noch offen?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Beheizung für den Anbau des Feuerwehrhauses Wülferode wird nach den zurzeit geltenden energieeffizienten Normen ausgelegt.
Die zu beheizenden Räume erhalten Plattenheizkörper mit Thermostatventilen. Die Wärmeerzeugung erfolgt durch einen im Nachbargebäude neu eingebauten Gasbrennwertkessel. In den für das Feuerwehrhaus errichteten Regelkreis wurde eine Hocheffizienzpumpe eingebaut, die je nach Wärmebedarf Ihre Leistung regeln kann. Die dazu gehörende Regelanlage kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit zur Außentemperatur regeln und über ein Zeitprogramm, wenn die Feuerwehr nicht besetzt ist, die Temperaturen absenken.
Die Heizungsverbindungsleitungen vom Nachbargebäude zur Feuerwehr sind Wärmegedämmt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Vor ca. 2 Jahren haben Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Wülferode das Dachgeschoss in Eigenleistung um- und ausgebaut.
Bei dieser Gelegenheit sind neue Dachflächenfenster eingebaut worden, Wärmedämm- von ca. 18 – 20 cm inkl. Trockenbauarbeiten sind ausgeführt worden.
Das Gebäudemanagement hat sich finanziell mit der Übernahme der Materialkosten beteiligt. Weitere Maßnahmen sind zurzeit nicht geplant.

TOP 7.2.4.
Ökologische Aufwertung des Kronsberges
(Drucks. Nr. 15-0413/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Der Kamm des Kronsberges ist seit wohl 25 Jahren zum Teil wieder mit Bäumen und Büschen bestockt. Allen Unkenrufen zum Trotz – insbesondere von denjenigen, die von den tradierten Vorstellungen über eine Agrarwirtschaft auf hoch bonitierten Böden wohl nicht lassen wollten – entwickeln sich nicht nur ein vielgestaltiger Wald mit eingesprenkelten Lichtungen sowie Obstwiesen und -alleen, sondern auch mit Ackerblumen und anderen Wildkräutern bestandene Feldraine und Biotopvernetzungsstreifen (z. B. zur Gaim und zum Bockmerholz). Die Rübe ist nicht mehr die einzig Schatten spendende Pflanze.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche der existierenden konzeptionellen Ansätze der Umgestaltung der ehedem fast ausschließlich agrarisch genutzten Kulturlandschaft im Bereich Kronsberg in ein naturnahes Erholungsgebiet mit hohem ökologischem Wert harren noch der Umsetzung?
2. Gehören dazu auch Erweiterungen der Waldflächen insbesondere in Richtung Anderten, in der Anderter Feldflur?
3. Welche Fortschreibungen zur weiteren Entwicklung des Landschaftsraumes Kronsberg und der angrenzenden Naturräume, auch der sog. Parks wie Parc Agricole und Expo-Park Süd, sind ggf. vernunftgeboten?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen des Landschaftsplanes Kronsberg und im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung von Landschaftsräumen sind noch in einzelnen Bereichen Maßnahmen vorgesehen. Zu nennen sind die Fortsetzung der Aufwaldung im Bereich des Kronsbergkamms, die Erweiterung bestehender Tümpel am Westrand der Gaim mit der Flurbezeichnung „Stehbrink“ und die Umwandlung einzelner Ackerflächen in extensives Grünland.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Erweiterung der Waldflächen betrifft auch in geringem Umfang Flächen in der Gemarkung Anderten. Im Bereich Anderten sind zwei Flächen nördlich angrenzend an die Gaim und eine Fläche zur Vervollständigung der Kammbewaldung für eine Aufwaldung vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bei der Fortentwicklung des Landschaftsraumes Kronsberg geht es zunächst um eine sachgerechte Pflege zur Erhaltung der geschaffenen Werte und zur weiteren Entwicklung der Artenvielfalt der Flächen. Der Park Agricole wird beilspielsweise sehr erfolgreich mit einer Wanderschafherde gepflegt. Die Entwicklung des Artenpotentials auf den mageren Rasenflächen ist dadurch sehr erfreulich.
Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren vor allem in dem „Flora-Fauna-Habitatgebiet Gaim-Bockmerholz“ östlich der Autobahn weitere Maßnahmen realisiert.


TOP 7.2.5.
Schutz des Wassers im Bereich des Kronsberges
(Drucks. Nr. 15-0414/2011)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Mit dem Bau des Mittellandkanals in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde erheblich in die Grundwasserverhältnisse des Kronsberges eingegriffen. Die Brunnen der ehedem in Anderten vorhandenen Brauerei fielen deshalb trocken. – Im Zusammenhang mit dem Entstehen der Expo-Wohnquartiere (Nord und Mitte) wurde entsprechend dem Motto „Mensch – Natur – Technik“ der EXPO2000HANNOVER ein Grundwasserregime organisiert (z. B. Mulden-Rigolen-System, Rückhaltebecken), dass die Grundwassersituation prinzipiell unverändert lässt. – Zwei gegensätzliche Beispiele für den Nachweis neuen Denkens und eines Bewusstseinswandels. – Am südlichen Kronsberg konnte nun wie jedes Jahr beobachtet werden, dass der bis an die Oberfläche wohl klüftige Aquifer, gespeist durch die winterlichen Niederschläge, nunmehr oberhalb der Debberoder Straße und des westlichen Astes des Weges „Am Kronsberg“ sich oberflächlich entleert – und zwar auf Ackerflächen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, dass das hier und anderswo oberflächlich auf Ackerflächen (derzeit mit Getreideeinsaat) austretende Wasser, das letztendlich in den Kalsaunegraben und damit in die Leine fließt, welche Belastung von Schadstoffen – insbesondere aus der Landwirtschaft – und andere Verunreinigungen enthält?
2. Welche Belastungen und Verunreinigungen gehen vom Kronsberg für die Wietze, den Mittellandkanal, den Oheriedengraben / Landwehrgraben und ggf. andere Gewässer aus?
3. Welche Verbesserungen des Grundwasserstatus und des Quellschutzes (z. B. Umwandlung von Quellflächen in naturbelassene [unbewirtschaftete] Flächen mit einem höheren ökologischen Wert) sind hier nach heutigen Maßstäben vernunftgeboten zu realisieren?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Verwaltung liegen zu dieser Fragestellung aktuell keine konkreten Erkenntnisse vor.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Vom Kronsberg ist keine hydraulische Verbindung über die Oberflächengewässer zu der Wietze vorhanden.

In den Mittellandkanal werden lediglich Oberflächenwässer aus bebauten Bereichen eingeleitet. Oberflächenwässer aus landwirtschaftlichen Flächen am Kronsberg gelangen nicht in den Mittellandkanal.

Am Fuß des Kronsbergs fließt der Oheriedengraben in Richtung Norden ab. Hier wurden bislang keine Untersuchungen der Gewässergüte vorgenommen. Als Fortsetzung des Oheriedengrabens fließt der Rohgraben (der später in den Landwehrgraben mündet). Die Gewässergüte am Rohgraben besitzt die Klasse II. Die Gewässergüteklasse II entspricht im Tiefland der natürlichen Güteklasse. Das Ziel der gesetzlichen Vorgaben für Oberflächengewässer ist das Erreichen und Erhalten der Gewässergüteklasse II, was in diesem Bereich gegeben ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Ohne umfangreiche, detaillierte Untersuchungen des Oberflächen- und Grundwassersystems lassen sich zu dieser Fragestellung keine Aussagen treffen.


TOP 7.2.6.
Windräder auf dem Kronsberg – erneuerbare Energie
(Drucks. Nr. 15-0415/2011)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Drei Windräder – in einem dafür ausgewiesenen Gebiet stehend und zum Teil eingebunden in das Signet der Integrierten Gesamtschule Kronsberg – erzeugen elektrische Energie. Beim Betrieb sind Schattenwurf und Lärm jedoch eine Begleiterscheinung. Das nahe der Bebauung am Haverkamp / Hellenkamp stehende Windrad sollte deshalb in bestimmten Situationen außer Betrieb genommen werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Einschränkungen hat es bislang bezüglich der möglichen, windbedingten Betriebszeiten gegeben – wegen einer eventuellen Lärmbelästigung?
2. Welche Leistungen haben die drei Windräder bisher erbracht – im Verhältnis zum Verbrauch an elektrischer Energie in den Expo-Wohnquartieren und im Hinblick auf den dort formulierten Anspruch der Projekte nach den Maßstäben der EXPO2000Hannover?
3. Welche Möglichkeiten der Leistungssteigerung ergeben sich für diesen Windpark bei einem Repowering?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1552 „Treppenkamp“ wurde durch ein Lärmgutachten nachgewiesen, bei welchen Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten die maßgeblichen Lärmorientierungswerte für das Baugebiet mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ durch die bereits seit 1989 vorhandene Windenergieanlage (WEA) überschritten werden. Dabei wurde deutlich, dass bei Windgeschwindigkeiten bis zu 8m/s oberhalb von 10m auch die strengeren Nachtwerte der DIN 18005 von 40dB(A) eingehalten werden. Deshalb wird die WEA bei Eintreten der im Gutachten als kritisch genannten Situation von mehr als 8m/s zur Einhaltung der nächtlichen Grenzwerte zentral abgeschaltet. Die Stadtwerke haben sich zusätzlich im Miet- und Nutzungsvertrag mit der Stadt Hannover verpflichtet, die WEA so zu nutzen, dass von ihrem Betrieb keine Emissionen ausgehen, die die zulässigen Lärmwerte für das benachbarte Wohngebiet überschreiten.

Frage 2:
Diese Frage wurde der zuständigkeitshalber zur Beantwortung an enercity weitergeleitet.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1552 wurden, da im Jahr 2009 auch der Grundstücksmietvertrag zwischen Stadt und Stadtwerken auslief, Überlegungen hinsichtlich des weiteren Umgangs mit der Windenergieanlage südlich der Wohnbebauung am Kronsberg angestellt. Ökonomisch war ein Neubau erwägenswert, der jedoch an dieser Stelle planungsrechtlich nicht möglich gewesen wäre, da er sich außerhalb des Vorranggebietes für Windenergieanlagen am Kronsberg befindet. Es handelt sich um einen unter Bestandsschutz stehenden Altstandort. Lediglich die beiden Windenergieanlagen auf dem Osthang des Kronsberges (Windwärts und enercon) liegen im "Vorrangstandort für Windenergiegewinnung" des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005.

Nach raumordnerischer Zielsetzung sollte die Anlagenleistung in den Vorrangstandorten min. 1,5 MW je Anlage betragen. Ein Repowering wird als grundsätzlich möglich erklärt. Dabei sind den Belangen des Immissionsschutzes und des Landschaftsbildes Rechnung zu tragen. Ggf. sind Einschränkungen der Nutzung durch Begrenzung der Anlagenzahl und der Anlagenhöhe vorzusehen. Ferner ist das Repowering, was auch grundsätzlich die Erhöhung der Anlagen beinhaltet, nur im Rahmen der Einhaltung bauordnungs- und immissionsschutzrechtlicher Vorgaben möglich.

Außerdem regelt die Drucksache 2712/ 2003, die auf Initiative des Stadtbezirksrates Kirchrode- Bemerode- Wülferode vom Rat beschlossen wurde, dass künftig weder städtisches Grundeigentum im Bereich des Kronsberges für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt wird noch die Stadt als Grundstückseigentümerin eine etwa erforderliche Zustimmung zur Unterschreitung von Grenzabständen oder zu Überbaurechten erteilt.

Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Bezirksrates/ Drs. 15- 2518/ 2008.

TOP 7.2.7.
Fußgängerüberweg in der Brabeckstraße Höhe Herthastraße
(Drucks. Nr. 15-0416/2011)
Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Brabeckstraße in Höhe der Herthastraße für Fußgänger wurde ehedem eine Schutzinsel errichtet. Durch die Eröffnung eines Drogeriemarktes in der Brabeckstraße 16 wurde das Fußgängeraufkommen an der benannten Stelle erheblich vergrößert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, den hier veränderten und vergrößerten Fußgängerstrom auch weiterhin sicher über die vergleichsweise breite Fahrbahn der Brabeckstraße zu führen?
2. Welche verkehrsregelnden und ggf. infrastrukturellen Maßnahmen sind sinnvollerweise nach den vorliegenden und ggf. noch zu ermittelnden Erkenntnissen geboten?
3. Welche Aktivitäten sind in diesem Zusammenhang zu erwarten?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Als Möglichkeiten kommen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges FGÜ (Zebrastreifen) und die Errichtung einer Lichtsignalanlage in Betracht.
Für die Einrichtung eines FGÜ liegen die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen nicht vor.
Auf Grund der örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen verbliebe nur die Errichtung einer Lichtsignalanlage. Wegen der Nähe zu einer bereits bestehenden Lichtsignalanlage im Bereich Kleiner Hillen, ca. 115 m entfernt, ist auch dies verkehrlich nicht sinnvoll.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach den vorliegenden Kenntnissen ist die vorhandene Mittelinsel als Querungshilfe ausreichend. Es sind keine weiteren Maßnahmen geboten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung hat keine Aktivitäten vorgesehen.

TOP 7.2.8.
Werbung und Denkmalschutz
(Drucks. Nr. 15-0417/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
In Bemerode ist ein Teil des alten, noch bestehenden Ortskerns gerade neu unter Denkmalschutz im Ensemble gestellt worden. Darüber hinaus gibt es im alten Dorfbereich unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Dabei stehen freistehende Werbetafeln, z. T. eingezäunt, auf dem Ensembleareal oder sind als Plastikbanner am Hausgiebel befestigt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bedingungen sind für solche Werbeflächen im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen einzuhalten?
2. In wie weit wird dabei zwischen Eigenwerbung für im Gebäude ansässige Einrichtungen und Werbetafeln à la Litfaß unterschieden?
3. Wo sind entsprechende Regelungen niedergelegt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Einzuhalten sind die Bestimmungen der Nieders. Bauordnung (NBauO), hier § 49 NBauO und (sofern Baudenkmale betroffen sind) die Bestimmungen des Nieders. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG).
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Dorfgebieten ist nach § 49 Abs. 4 NBauO nur Werbung an der Stätte der Leistung zulässig und auf Verkehrsflächen öffentlicher Straßen können ausnahmsweise andere Werbeanlagen (z.B. Litfaßsäulen) zugelassen werden, soweit sie die Eigenart des Gebietes und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Nur in Misch-, Kern,- Gewerbe- und Industriegebieten ist auch allgemeine, nicht standortbezogene Wirtschaftswechselwerbung zulässig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3: siehe Pkte 1+2


Die noch in diesem Bereich zu findenden Werbetafeln zur allgemeinen Wirtschaftswechselwerbung verfügen alle über zum Teil recht alte Baugenehmigungen (noch aus Zeiten der damaligen kreisangehörigen Gemeinde Bemerode) und genießen Bestandsschutz. Entsprechend der heutigen Rechtslage werden Werbetafeln in WR- (Reines Wohngebiet, WA- (Wohngebiet Allgemein) und MD-Gebieten (Dorfgebiet) nicht (mehr) genehmigt.

TOP 7.2.9.
Rue de Gent – Rue de Gand – Gentstraat
(Drucks. Nr. 15-0418/2011)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
In Bemerode gibt es eine Straße mit dem Namen Rue de Gent. Dabei handelt es sich um einen Straßennamen, der aus dem Namen der ostflandrischen Stadt gebildet wurde, in der bekanntlich niederländisch gesprochen wird, mit einem Vorsatz aus der französischen Bezeichnung für Straße.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher Grund lag bei der Straßenbenennung dafür vor, dass der Straßenname aus einer Mischung aus Französisch und Niederländisch gebildet wurde?
2. In welcher Weise wird hier auf den inneren Konflikt der Volksgruppen in Belgien durch Zurückhaltung von außen Rücksicht genommen?
3. Welcher sensible Umgang mit dem Straßennamen könnte hilfreich sein?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Die Benennung der Straße Rue de Gent erfolgte zusammen mit 8 weiteren Straßen im Bereich des Expo-Pavillongelände-Ost. Den Verwaltungsvorschlägen wurde im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen am 08.11.2000 zugestimmt bevor sie am 18.01.2001 im Rat mit einer Gegenstimme beschlossen wurden.

Aus der Beschlussdrucksache geht folgende Begründung für die Benennung hervor:
Die Namensvorschläge für das Pavillongelände-Ost entsprechen einem im Juli 1997 vorgestellten Konzept "Straßenbenennungen am Kronsberg". Es werden internationale weltausstellungsbezogene Namen vorgeschlagen. Durch die Benennung nach ehemaligen Austragungsorten einer Weltausstellung wird zukünftig an die hier stattfindende EXPO 2000 erinnert. Um die Bedeutung/Besonderheit dieser Straßenbenennungen herauszustellen, werden statt "Straße", "Allee" etc. landesspezifische Grundwörter vorgeschlagen.
Rue de Gent: Nach dem Austragungsort der letzten Ausstellung in Europa vor dem I Weltkrieg (1913), die den 1910 in Brüssel begonnenen Aufbruch in die Moderne fortsetzt.
Weitere Hintergründe für die Benennung können nicht nachvollzogen werden.
Somit können auch die Fragen 2. und 3. nicht beantwortet werden.

TOP 7.3.
von der FDP-Fraktion

TOP 7.3.1.
„Barrierefrei zugängliche Schulen im Stadtbezirk“
(Drucks. Nr. 15-0460/2011)
Bezirksratsfrau Dr. Enß trug folgende Anfrage vor:
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche unserer Schulen im Stadtbezirk sind barrierefrei zugänglich?
2. Nach welchen Planungen richtet sich der Umbau von Schulen zu
barrierefreien zugänglichen Schulen?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Thema Barrierefreiheit ist nicht mit einer pauschalen Antwort ja oder nein zu beantworten. Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen, oft sind manche Teile einer Schule barrierefrei, andere nicht. In diesem Sinne kann die Frage nicht in der gewünschten Form beantwortet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der Umbau von Schulen zu barrierefrei zugänglichen Schulen erfolgt derzeit anlassbezogen, insbesondere im Zusammenhang mit der Sanierung von Schulen. Zu weitergehenden Aspekten wird derzeit gemeinsam zwischen Stadt und Region ein Konzept zur Inklusion erarbeitet.

TOP 7.4.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.4.1.
Zukunft des Elementarbereichs im Bemeroder Schulzentrum
(Drucks. Nr. 15-0461/2011)
Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:
Die DRK-Kindertagesstätte im Bemeroder Schulzentrum hat seit 2002 einen befristeten
Vertrag, der immer wieder verlängert wurde. Im Gegensatz zum Trend in Niedersachsen, sind in der Stadt Hannover die Kinderzahlen stabil bis langsam ansteigend. Deshalb ist ein
Anmelderückgang und dadurch neue entstehende Ressourcen, wie ursprünglich vermutet,
nicht eingetreten. Außerdem benötigt die Entwicklung der IGS weitere räumliche Möglichkeiten, wie z.B. auch für eine Erweiterung der Mensa. Der Vertrag der Kita (mit Hort und Krabbelgruppenangebot) steht im Sommer 2012 wieder zur Disposition, weil er dann ausläuft.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Anmeldezahlen in besagter Einrichtung entwickelt?
2. Wie sieht die Erweiterungsplanung der Verwaltung für die Notwendigkeiten der IGS aus?
3. Gab es bereits Überlegungen zur schulischen Nutzung der DRK-Kita-Räume und über
alternative Standorte für diese?
G r ü n e
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Kindertagesstätte „Blaue Schule“ in Trägerschaft der DRK Kinder – und Jugendhilfe gem. GmbH wird betrieben in Räumlichkeiten des Schulzentrums Bemerode. Der zwischen den städtischen Fachbereichen -Bibliothek und Schule- und -Jugend und Familie- vereinbarte Nutzungszeitraum unterliegt einer Befristung und wurde in der Vergangenheit verschiedentlich verlängert. Die aktuelle Vereinbarung gilt bis zum 31.07.2012.
Die gut ausgelastete Kita, die insgesamt 5 Krippen -, 65 Kindergarten- und 40 Hortplätze anbietet, stellt eine feste Institution im Stadtteil dar und wird von den Eltern sehr gut angenommen. Eine Abfrage der Wartelisten ergab Ende 2010 einen weiterhin hohen Bedarf in allen Bereichen der dort vorgehaltenen Angebotsstruktur. Die Anzahl der Anmeldungen übersteigt bei allen drei Betreuungsformen die Anzahl der verfügbaren Plätze um ein Vielfaches.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Hauptschule Kronsbergschule und die Realschule Freiherr-v.Stein-Schule werden sich zum Schuljahresbeginn 2012/13 auflösen. Insoweit stehen der IGS demnach die Räumlichkeiten der vorgenannten Schulen zur Verfügung.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aufgrund der Deckung des Raumbedarfs für den Schulbetrieb und der vorhandenen Kapazitäten gibt es keine Überlegung die DRK-Kita-Räume schulisch zu nutzen.


TOP 7.4.2.
Beachvolleyballfeld im Bereich Bemerode/Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-0462/2011)
Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:
Der Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Hannover hat in seinen vorbereitenden
Untersuchungen ergeben, dass vor allem auch vereinsfreie Sportarten wie Walken, Joggen,
Skaten und Radfahren sich immer größerer Beliebtheit erfreuen, da sie zum einen nicht an
zwingende Zeiten binden und zum anderen keine Gebühren kosten. Gerade Einwohnern mit
flexiblen Arbeitszeiten und Geringverdienern kommen diese Möglichkeiten des Sportes sehr
entgegen und sollen auch in Zukunft ausgeweitet werden. Beachvoleyball gehört in Teilen
auch dazu und ist vor allem in Schwimmbädern dann und wann als zusätzlich eingerichtetes
Feld (z.B. im Kleefelder Bad) zu finden. Auch am Steintor wird jährlich ein Feld eingerichtet,
um Zuschauer unmittelbar an Turnieren teilhaben zulassen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Welchen Aufwand und welche Kosten bedeutet die Einrichtung und der Abbau eines
Beachvolleyballfeldes?
2) Welcher Standort wäre dafür im Bereich Bemerode/Kronsberg temporär denkbar?
3) Welche Auflagen gibt es, um solch ein Feld einrichten zu können?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Kosten für die temporäre Einrichtung eines Beachvolleyballfeldes sind von der jeweiligen Örtlichkeit (Untergrundbeschaffenheit, Zuwegung, etc.) abhängig. Der Mindestbedarf liegt bei 20.000,- €.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sicherlich wäre es denkbar, im Stadtbezirk eine Fläche zu finden, die, wie am Steintor, für eine Wochenendveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Allerdings wäre es dafür erforderlich, dass ein externer Veranstalter die nicht unerheblichen Kosten und die Haftung für das Beachvolleyballfeld übernimmt. Ob es möglich ist, einen Veranstalter für eine solche Veranstaltung zu finden ,ist aus Sicht der Verwaltung sehr fraglich, da für eine solche Veranstaltung hohe Kosten anfallen, die refinanziert werden müssen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der bessere Weg, Beachvolleyballfelder an bestehende Einrichtungen anzugliedern (z.B. Schulen, Bäder, Vereinssportanlagen, Jugendeinrichtungen).
Bei diesen Standorten ist eine Aufsichtsfunktion und eine regelmäßige Kontrolle der Felder auf Verletzungsgefahren gegeben. Eine Nutzung dieser Felder durch vereinsungebundene Sportlerinnen und Sportlern oder für Veranstaltungen müsste mit dem jeweiligen Betreiber abgesprochen werden. Im Stadtbezirk existiert ein solches Beachvolleyballfeld z.B. auf der Sportanlage des TSV Bemerode.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für die Errichtung eines Beachvolleyballfeldes im öffentlichen Raum, wie am Steintor, gibt es grds. keinen besonderen Auflagen der Stadt. Die städtischen Auflagen betreffen hauptsächlich den sorgsamen Umgang mit städtischen Anlagen wie Wegen, Grünflächen etc.. Außerdem spielen Aspekte wie Lärmschutz und Reinigung eine Rolle. Es liegt aber im Eigeninteresse des Veranstalters, die Spielflächen durch geeignete Maßnahmen vor Vandalismus oder Verschmutzung zu schützen.

Sollte ein Beachvolleyballfeld für längere Zeit als für ein Wochenende errichtet werden, müssten aus Sicht der Verwaltung zusätzliche Schutzvorrichtungen geschaffen, um die Gefahr des Vandalismus und der Verschmutzung (z. B. durch Hundekot, Glasscherben) zu minimieren. Für eine ordnungsgemäße Unterhaltung eines solchen Feldes wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand erforderlich.

TOP 7.5.
der SPD-Fraktion

TOP 7.5.1.
Kindertagesstätte „Blaue Schule“
(Drucks. Nr. 15-0464/2011)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Im Schulzentrum Bemerode, gemeinhin als „Blaue Schule“ bekannt, ist auch eine Kindertagesstätte untergebracht – mit – dem Vernehmen nach – einer vertraglich gesicherten Betriebszeit bis 2012.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Nutzung der derzeit der Kita zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in dem benannten Schulgebäude mit dem Betreiber tatsächlich?
2. Welche Regelungen sind in Aussicht genommen, die Kindertagesstättenplätze auch über den benannten Zeitpunkt hinaus zu erhalten?
3. Wann stößt unter welchen Bedingungen das Raumangebot einer sich erweiternden Integrierten Gesamtschule Kronsberg (6-zügig) auch unter Einbeziehung inklusiver Beschulung an seine Grenzen?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die Kindertagesstätte „Blaue Schule“ in Trägerschaft der DRK Kinder – und Jugendhilfe gem. GmbH wird betrieben in Räumlichkeiten des Schulzentrums Bemerode. Der zwischen den städtischen Fachbereichen -Bibliothek und Schule- und -Jugend und Familie- vereinbarte Nutzungszeitraum unterliegt einer Befristung und wurde in der Vergangenheit verschiedentlich verlängert. Die aktuelle Vereinbarung gilt bis zum 31.07.2012.
Die gut ausgelastete Kita, die insgesamt 5 Krippen -, 65 Kindergarten- und 40 Hortplätze anbietet, stellt eine feste Institution im Stadtteil dar und wird von den Eltern sehr gut angenommen. Eine Abfrage der Wartelisten ergab Ende 2010 einen weiterhin hohen Bedarf in allen Bereichen der dort vorgehaltenen Angebotsstruktur. Die Betreuungsplätze werden an diesem Standort auf absehbare Zeit dringend benötigt.
Vor diesem Hintergrund besteht ein gesteigertes Interesse am Fortbestand der Einrichtung. Die Verwaltung befindet sich bezüglich einer unbefristeten Verlängerung der Nutzungsdauer im internen Abstimmungsverfahren.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Kronsbergschule (Hauptschule) und die Freiherr-v.Stein-Schule (Realschule) werden sich zum Schuljahresbeginn 2012/13 auflösen. Insoweit stehen der IGS demnach die Räumlichkeiten der vorgenannten Schulen zur Verfügung.
Das hieraus resultierende Raumangebot liegt über dem Raumbedarf. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb einer erweiterten IGS unproblematisch erfolgen kann.

Zum Raumbedarf einer inklusiven Beschulung kann derzeit aufgrund noch nicht gesetzlich festgelegter Rahmenbedingungen keine Prognose erstellt werden.


TOP 7.5.2.
Standort für eine Kindertagesstätte In der Nähe des Wohnquartiers „Seelhorster Gärten“
(Drucks. Nr. 15-0465/2011)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Im Bereich zwischen der Straße Döhrbruch und Kohnestraße befinden sich zwei unbebaute Flächen beidseitig des Honiggrasweges in unmittelbarer Nähe des Wohnquartiers „Seelhorster Gärten“.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, hier eine Fläche für eine Kindertagesstätte, namentlich für die derzeit besonders nachgefragten Krippenplätze, auszuweisen?
2. Welche Aktivitäten zur Umsetzung einer Kita an dieser Stelle werden zur Befriedigung des Kitaplatzbedarfs in Hannover in welcher Zeit ergriffen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung im Zusammenhang:
Im Bereich des Wohnquartiers „Seelhorster Garten“ wird der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen durch verschiedene Kindertagesstätten in der Umgebung gedeckt. Diese bieten in verschiedenen Konstellationen Krippen – Kindergarten – und Hortplätze in Halbtags – ¾- und Ganztagsbetreuung an.
Dem grundsätzlichen Bedarf an Krippen – und Kindergartenplätzen begegnet die Verwaltung durch den geplanten Neubau auf der Vorbehaltsfläche für eine Kindertagesstätte in der Börgerstr. (DS-Nr. 0633/2009 – Ausbau der Kleinkindbetreuung – Festlegung von Neubau-Standorten).

Dieser Kita-Standort befindet sich ebenfalls in der Nähe des genannten Neubaugebietes. Die neue Kindertagesstätte wird voraussichtlich ab Beginn des Jahres 2013 insgesamt 45 Krippenplätze (3 Gruppen) und 50 Kindergartenplätze (2 Gruppen) anbieten.

TOP 7.5.3.
Außenbereich des Schulzentrums Bemerode –
Gestaltung und Nutzung für Pausen- und Freizeitaktivitäten

(Drucks. Nr. 15-0466/2011)
Der nutzbare Außenbereich des Schulzentrums Bemerode wird absehbar von immer mehr Schülerinnen und Schülern für Pausen- und Freizeitaktivitäten in Anspruch genommen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Anforderungen sollten bei der Gestaltung (auch der Größe) und für die Nutzung eines Schulhofes gewöhnlich – und im Verhältnis zu vergleichbaren Einrichtungen in Hannover im oberen und unteren Quartil – erfüllt werden?
2. Welchen Standard besitzen der Schulhof und die anderen mitbenutzbaren Anlagen heute?
3. Welche Aktivitäten zur Veränderung der Situation sind in absehbarer Zeit zu erwarten?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Schulhofplanung und –gestaltung erfolgt für jeden Standort individuell und in enger Abstimmung mit der Schule. Dabei werden die Schulform, die Altersstruktur der Schülerinnen und Schüler sowie die Schulhofgröße berücksichtigt.

Eine Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten erwächst aus den uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Schulhofplanung und –gestaltung ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Hannover. Insofern steht dem FB Bibliothek und Schule nur ein geringer, eigener finanzieller Ansatz für diese Maßnahmen zur Verfügung. Folglich bestehen keine Standards für die Schulhofgestaltung.

Beim Schulzentrums Bemerode kann von einer guten Außenanlage gesprochen werden.
An diesem Standort wurden außerdem im Rahmen von IZBB (Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“) Mittel in Höhe von 400.000,-€ in die Gestaltung des Außengeländes (inklusive Spielgeräte) investiert.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sofern sich ein zusätzlicher Bedarf abzeichnet, wird von den Schulen eine Änderung der Schulhofgestaltung beantragt und dann inhaltlich und im Hinblick auf die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten geprüft.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Postagentur in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0475/2011)
Bezirksratsherr Nauheimer verlas den Antrag und begründete ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, das Aufstellen eines zweiten Briefkastens vor der Postfiliale Tiergartenstr. 124 in Kirchrode zu genehmigen.
-Einstimmig

TOP 8.1.2.
Ausbesserung des Flachsrottenweges in Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0476/2011)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig verlas den Antrag und begründete ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die durch Frost entstandenen Schäden im Flachsrottenweg in Bemerode umgehend zu beseitigen.
-Einstimmig

TOP 8.1.3.
Verkehrskontrolle Ottenshof/Großer Hillen
(Drucks. Nr. 15-0478/2011)
Bezirksratsherr Koch verlas den Antrag und begründete ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, insbesondere an Samstag Vormittagen eine verstärkte Verkehrskontrolle im Bereich Ottenshof/Großer Hillen vorzunehmen.
-Einstimmig

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Bericht über die Arbeit des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0480/2011)
Bezirksratsherr Rödel verlas den Antrag und begründete ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Der Vorsitzende des Integrationsbeirates wird gebeten, über die in den letzten zwei Jahren im Integrationsbeirat geleistete Arbeit einen zusammenfassenden Bericht zur nächsten Bezirksratssitzung vorzulegen, der sich an den Maßstäben der Grundlagenbeschlüsse orientiert.
-Einstimmig

TOP 8.2.2.
Benennung eines Weges nach Arthur Gerlt
(Drucks. Nr. 15-0482/2011)
Bezirksratsherr Kaiser verlas den Antrag und begründete ihn
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Der bisher nicht benannte, öffentliche Fuß- und Radweg in Bemerode vom Friedrich-Wulfert-Platz / von der Victor-Schulte-Straße zum Ashwin-von-Roden-Weg und zur Von-Escherte-Straße ist nach Arthur Gerlt zu benennen. Die Verwaltung legt dazu eine Beschlussvorlage vor, die auch einen Vorschlag für die Beschriftung eines Legendenschildes enthält.
-Einstimmig
TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.1.
Zuwendungen des Bezirksrates
(Drucks. Nr. 15-0562/2011)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
-Antragspunkt 7- Einzelabstimmung mit Ergebnis:
14 Ja-Stimmen / 0 Nein / 3-Enthaltungen

-Antragspunkte 1-9 (ohne 7) Ergebnis:
Einstimmig

TOP 10.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungen am:
-8.9.2010 (öffentlicher Teil)
-6.10.2010 (öffentlicher Teil)
-10.11.2010 (öffentlicher Teil)
-08.12.2010 (öffentlicher Teil)
Die Genehmigung der Niederschriften wurde auf Wunsch der SPD-Fraktion auf die nächste Sitzung vertagt.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 19:20 Uhr die Sitzung.


für die Niederschrift:






Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin