Sitzung Ratsversammlung am 10.03.2011

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 04.03.2011)
Protokoll (erschienen am 13.05.2011)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 29.04.2011

NIEDERSCHRIFT

55. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag,
10. März 2011, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsfrau Behre (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
(Ratsherr Bock) (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU)
(Ratsherr Emmelmann) (CDU)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
(Ratsherr Förste) (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
(Ratsherr Hellmann) (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Höntsch (SPD)
Ratsfrau Ike (CDU)
(Ratsfrau Jakob) (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
(Beigeordneter Meyburg) (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
(Erster Stadtrat Mönninghoff)
(Stadtrat Walter)
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann


Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 16. Dezember 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der CDU-Fraktion zum Umgang mit möglichen Investoren in Hannover
(Drucks. Nr. 0117/2011)

2.2. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Benachteiligung von Kindern aufgrund des Geburtsdatums beim Übergang von der Krippe in die Kita
(Drucks. Nr. 0282/2011)

2.3. der CDU-Fraktion

2.3.1. zum Radwegenetz in Hannover
(Drucks. Nr. 0283/2011)

2.3.2. zur Ferienbetreuung in Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0287/2011)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Besetzung der Aufsichtsräte der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0313/2011)

3.2. Umbesetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen und Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 0419/2011)

4. Antrag zur Bewilligung von Theaterbeihilfen
(Drucks. Nr. 2436/2010 N1 mit 2 Anlagen)

5. Antrag zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.
(Drucks. Nr. 2493/2010 N1 mit 2 Anlagen)

5.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0365/2011)

6. Anträge zu Straßen- und Wegebenennungen

6.1. im Stadtteil Wettbergen ersetzt Beschlussdrucksache Nr. 1112/2010
sowie Änderungsantrag Nr. 15-1529/2010
(Drucks. Nr. 2595/2010 mit 2 Anlagen)

6.2. Platzbenennung im Stadtteil Bothfeld
(Drucks. Nr. 2596/2010 mit 1 Anlage)

6.3. im Stadtteil Ricklingen, Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des
Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 2597/2010 mit 2 Anlagen)

6.4. im Stadtteil Linden-Nord, Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0017/2011 mit 2 Anlagen)

7. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

7.1. Bebauungsplan Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0160/2011 mit 4 Anlagen)

7.2. Veränderungssperre Nr. 90 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße
(Drucks. Nr. 0161/2011 mit 3 Anlagen)

7.3. Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße -
Aufhebung des Satzungsbeschlusses, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0336/2011 mit 4 Anlagen)

7.4. Bebauungsplan Nr. 1587 - Mars-la-Tour-Straße -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0356/2011 mit 4 Anlagen)

7.5. Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC) -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0357/2011 mit 4 Anlagen)

8. Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover der Haushaltsjahre 2006 bis 2008 durch die Nds. Kommunalprüfungsanstalt
(Informationsdrucks. Nr. 0081/2011 mit 1 Anlage)

9. Antrag zu einem Beschlussvorschlag für das Europäische Forum der Zusammenarbeit (EFZ) Poznan-Hannover-Rennes zur Rolle der Kultur
und Kulturpolitik in der Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 0268/2011 mit 1 Anlage)

10. A N T R Ä G E der CDU-Fraktion

10.1. zur Senkung der Betriebskosten in Sportvereinen, vereinseigenen Bädern sowie Bädern der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0360/2011)

10.2. zur Abrechnung der schulischen Nutzung von Vereinssporthallen
(Drucks. Nr. 0361/2011)

10.3. für einen citynahen Platz für Mobilisten
(Drucks. Nr. 0362/2011)

11. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zur Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstraße 335
(Drucks. Nr. 0394/2011)

12. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

12.1. (Drucks. Nr. 2090/2010 mit 1 Anlage)

12.1.1. (Drucks. Nr. 2090/2010 E1 mit 1 Anlage)

12.1.2. dazu Änderungsantrag
(Drucks. Nr. 0441/2011)

12.2. (Drucks. Nr. 2319/2010 N1 mit 2 Anlagen)

12.3. (Drucks. Nr. 2520/2010 mit 2 Anlagen)

12.4. (Drucks. Nr. 0009/2011 mit 1 Anlage)

12.5. (Drucks. Nr. 0045/2011 mit 2 Anlagen)

12.6. (Drucks. Nr. 0057/2011 mit 2 Anlagen)

12.7. (Drucks. Nr. 0230/2011 mit 2 Anlagen)

13. Antrag zur Sanierung und Erweiterung der IGS Stöcken
(Drucks. Nr. 0105/2011 mit 11 Anlagen)

14. Anträge zu Betreiberverträgen für Obdachlosenunterkünfte

14.1. (Drucks. Nr. 2369/2010 mit 1 Anlage)

14.2. (Drucks. Nr. 2370/2010 mit 1 Anlage)

15. Antrag zur Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 2557/2010)



Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das h1-Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) führte aus, dass sich die Fraktionen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3. März 2011 darauf verständigt hätten, dass die für zunächst geplante Einbringung der interfraktionellen Anträge der Schüleranträge aus „Pimp Your Town“ erst in der Ratsversammlung am 7. April 2011 vorgenommen werden solle. In dieser Ratsversammlung würden die Anträge von den Schülerinnen und Schülern eingebracht. Danach erfolge eine eingehende Begründung der Anträge in den Fachausschüssen, an denen die Schüler teilnehmen könnten. Die abschließende Sachbehandlung der Anträge sei für die Ratsversammlung am 23. Juni 2011 vorgesehen.
Der Rat beschloss, den TOP 12 bis TOP 15 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

Tagesordnung:

TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 16. Dezember 2010
Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschrift über seine Sitzung
vom 16. Dezember 2010 in der vorliegenden Fassung.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der CDU-Fraktion zum Umgang mit möglichen Investoren in Hannover
(Drucks. Nr. 0117/2011)


Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Behre (CDU) aus
Drucks. Nr. 0117/2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Das Grundstück Vahrenwalder Straße / Sahlkamp 4 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1585, der am 21.01.1998 rechtsverbindlich geworden ist. Mit den Festsetzungen „Kerngebiet“ und Gebäudehöhen zwischen 24m und 32m setzt dieser Plan ein städtebauliches Konzept für die nördliche Vahrenwalder Straße aus den 1990er Jahren um.
Im Ergebnis war seinerzeit festgelegt worden, dass die Vahrenwalder Straße langfristig eine ihrer verkehrlichen Bedeutung als Haupteinfallsstraße angemessene städtebauliche Gestalt bekommen soll. An den Knotenpunkten und den Haltestellen der Stadtbahn sollten zukünftig mehrgeschossige Baukörper für arbeitsplatz- bzw. publikumsintensive Einrichtungen entstehen. Mit dem Gebäude der Tescom auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurde dieses Konzept bereits umgesetzt.
Anders als in der Vorbemerkung zur Ratsanfrage dargestellt, hat die Verwaltung in der älteren und jüngeren Vergangenheit wiederholt Gespräche mit Bauinteressenten und Eigentümervertretern über mögliche Entwicklungen auf dem in Rede stehenden Grundstück geführt. Ein letztes Gespräch hat am 17. Februar 2011 beim Baudezernenten mit Vertretern der Eigentümer stattgefunden.

Frage 1:
Welche Planungen hat die Stadt mit oben genanntem Grundstück, bzw. was stellt die Stadt sich auf diesem Grundstück städteplanerisch vor, oder berücksichtigt die Bauverwaltung für die Stadtplanung nur die städtischen Grundstücke?

Den Regelungen im Bebauungsplan für das vorgenannte Grundstück wurde seinerzeit ein konkretes und aus dem oben genannten städtebaulichen Überlegungen abgeleitetes Bauprojekt des damaligen Eigentümers zugrunde gelegt. Das Konzept sah eine Bebauung mit einem bis zu 32m hohen (10-geschossigen) Bürokomplex vor. Um die Marktchancen des Projektes zu erhöhen, wurde der Katalog der zulässigen Nutzungen durch die Ausweisung eines Kerngebietes (MK) stark ausgeweitet, gleichzeitig jedoch der Einzelhandel durch textliche Festsetzungen dahingehend eingeschränkt, dass keine Gefährdung der Nahversorgungsstrukturen der benachbarten Stadtteile und der Innenstadt entstehen sollte. Unabhängig davon wurde das Grundstück bereits damals als vorrangiger Standort für Büros und Verwaltungen gesehen.
Das in diesem Jahr vom Rat beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover schließt für den Standort zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Einzelhandel aus. Dennoch beabsichtigt die Verwaltung nicht, die derzeit zulässige nichtzentrenrelevante (Einzelhandels-)Nutzung - z.B. durch eine Änderung des Bebauungsplanes – zurückzunehmen. Das bedeutet aber auch, dass an dem städtebaulichen Ziel, diesen durch die Stadtbahn verkehrlich hervorragend erschlossenen Standort durch eine verdichtete Bebauung aufzuwerten, festgehalten werden soll. Eine Überprüfung der im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Mindestgebäudehöhen soll aber nicht ausgeschlossen sein.

Die große Anzahl der den Gremien zur Beratung vorgelegten Bebauungspläne belegt sehr deutlich, dass die Bauverwaltung in ständiger Übung private wie auch öffentliche Liegenschaften zum Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung macht.

Frage 2:
Aus welchem Grund sind niedrigere Bauhöhen, als sie dem Bauinteressenten zur Auflage gemacht werden, auf den an die betreffende Fläche angrenzenden Grundstücken genehmigt worden?

Auf dem Grundstück Vahrenwalder Straße 260, das circa 200m entfernt liegt, wurde in 2008 ein 6-geschossiger Baukörper mit einer Höhe von 20,6m genehmigt. Das bedeutet eine Unterschreitung der Mindestbaukörperhöhe um ca. 25%. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 dargelegt, ist es ein städtebauliches Ziel, dem überbreiten Straßenraum der Vahrenwalder Straße eine visuelle Begrenzung zu geben. Das wurde dort mit einem mehr als 20m hohen Baukörper erreicht, sodass die Abweichung städtebaulich vertretbar war.
In den Gesprächen zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümer / Investoren zur Entwicklung des Grundstückes Sahlkamp 4 / Vahrenwalder Straße wird gleichfalls ein Abweichen von der absoluten Höhe diskutiert.

Frage 3:
Ist dies die Standardvorgehensweise mit Investoren in Hannover umzugehen, bzw. warum tritt die Verwaltung nicht in Gespräche mit potentiellen Investoren ein, um Alternativ- bzw. Kompromissvorschläge zu finden?

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover führt jederzeit Gespräche über Ansiedlungswünsche von Firmen bzw. Investitionsvorhaben. Dafür sind zunächst die kommunalen Planungsziele, die z.B. in Ratsbeschlüssen zu Bebauungsplänen und Gesamtkonzepten (z.B. Einzelhandel) formuliert sind, bindend. Im Einzelfall gilt es dann abzuwägen, inwieweit die von einem Investor begehrte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden kann, ohne diese Ziele vollkommen aufzugeben.
Wie bereits in der Vorbemerkung erwähnt, hat hierzu ein letztes Gespräch mit Vertretern der Grundstückseigentümer im Februar dieses Jahres stattgefunden.

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte, ob die Verwaltung nicht das städteplanerische Ziel verfehlt habe, wenn bei dem benannten Objekt die Bauhöhe um 25 % unterschritten worden sei und ob die Landeshauptstadt erneut Gespräche mit Investoren führe, die auch beabsichtigten, die im Bebauungsplan angegebene Höhe zu unterschreiten.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die Stadtverwaltung immer wieder Diskussionen mit Investoren führe, inwieweit angegebene Bauhöhen aus Bebauungsplänen eingehalten werden müssten und ob im Zusammenhang einer Befreiung der Richthöhe neues Baurecht geschaffen werden müsste.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die im Bebauungsplan angegebene Bauhöhe zwingend vorgeschrieben sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es üblich sei, dass eine angegebene Bauhöhe nicht überschritten werden sollte aber natürlich unterschritten werden dürfe. In diesem speziellen Fall habe man in den 90-igern Jahren eine Mindestbauhöhe von 24m und eine nicht zu überschreitende Maximalhöhe von 32m festgelegt. Der planerische Wille sei, dass sich die Bauhöhe innerhalb dieses Toleranzbereichs befinden müsse.

TOP 2.2.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Benachteiligung von Kindern aufgrund des Geburtsdatums beim Übergang von der Krippe in die Kita
(Drucks. Nr. 0282/2011)


Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0282/2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Seit 1996 hat jedes Kind mit der Vollendung des dritten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vormittagsplatz in einer Kindertagesstätte. Der örtliche Träger der Jugendhilfe hat ab dem Geburtstag des Kindes drei Monate Zeit, einen entsprechenden Platz in Wohnortnähe zur Verfügung zu stellen. Durch die Einschulung und den damit verbundenen Wechsel der Kinder im Sommer eines Jahres finden die meisten Neuaufnahmen zum August eines jeweiligen Jahres statt, auch wenn Ansprüche der Kinder bereits vorher bestehen.
Um gerade den Kindern gerecht werden zu können, die kurz nach dem Sommer geboren wurden, besteht in Hannover seit mehreren Jahren die Absprache mit den Trägern von Kindertagesstätten, dass Kinder, die bis Ende Oktober eines jeweiligen Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, bereits im August diesen Jahres in den Einrichtungen aufgenommen werden können. Bei noch jüngeren Kindern muss hierzu die Genehmigung des Familienservicebüros eingeholt werden.
Für Krippen gilt die Regelung, dass Kinder mit dem dritten Lebensjahr in den Kindergarten wechseln sollen. In der Praxis heißt dies, dass bis auf wenige Ausnahmen Kinder auch mit Vollendung des dritten Lebensjahres in der Krippe bleiben und erst im August in den Kindergarten wechseln. Diese Regelungen sind für alle Träger klar und verbindlich und ermöglichten in der Vergangenheit im Regelfall eine Betreuung der Kinder in altersentsprechenden und pädagogisch auf das jeweilige Alter abgestimmten Gruppen.
Seit diesem Jahr ist zudem geregelt worden, dass Träger für Kinder, die vom 1.8. bis zum 31.10. drei Jahre alt werden, aber dennoch vom Träger in der Krabbelgruppe belassen, für diese dann über drei Jahre alten Kinder nur die entsprechende Kindergartenplatz-, nicht aber die höhere Krabbelplatzförderung erhalten werden. Damit wird den Trägern nicht etwa vorgeschrieben, diese Kinder nicht mehr zu betreuen, diese Betreuung wird allerdings nicht mehr – wie ohne diese Stichtagsregelung – für bis zu 12, sondern nur noch für bis zu 9 Monate über dem eigentlichen Betreuungsalter gewährt; dies um den Anreiz altersgemäßer Betreuung grundsätzlich zu erhöhen.
Problematisch ist allerdings seit jeher, dass nicht alle Eltern für ihre Kinder die individuell jeweils gewünschte Kindertagesstätte erhalten konnten und dass bei neu zugezogenen Eltern oder z.B. auch Zwillingen teilweise nur eine verspätete Umsetzung erfolgen konnte. Auch bei der Anschlussbetreuung von der Krippe zum Kindergarten tauchen dann Schwierigkeiten auf, wenn nicht rechtzeitig zum gewünschten Verlassen der Krabbeleinrichtung auch der jeweils gewünschte Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Trotz aller Bemühungen der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelingt es nicht immer, zum gewünschten Termin die passende Betreuungsform zu finden; dies zieht dann häufig auch ein vervielfachtes Anmeldeverhalten von Eltern nach sich.
Solche aktuellen Probleme, insbesondere in der gewünschten Anschlussbetreuung, sind aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Gründe ursächlich:
Zum Einen verstärkt eine höhere finanzielle Förderung von Krippenplätzen mit Zweit- bzw. Drittkräften im Bereich der Elterninitiativen auch die unterschiedlichen Forderungshöhen für Krippen- und Kindergartenkinder. Verstärkt tritt diese Situation zudem bei den betrieblich geförderten Einrichtungen auf. Die beteiligten Firmen finanzieren die Betreuung im Regelfall nur bis zum dritten Geburtstag der Kinder, da im Anschluss der gesetzliche Anspruch gegen den örtlichen Träger greift. Die Einrichtungen bekommen dann Finanzierungsschwierig-
keiten, wenn die zusätzliche betriebliche Förderung – die städtische läuft in jedem Fall weiter – entfällt. In Folge dessen, werden die Verträge nur bis zum dritten Geburtstag der Kinder geschlossen, d. h. die Kinder müssen die Einrichtung verlassen.
Zum Anderen haben die gestiegenen Kinderzahlen der letzten Jahre zu einem deutlich erhöhten Anspruch an Kindergartenplätze stadtweit geführt. Wie zuletzt in der „KITA-Ist-Berichterstattung für 2010“ dargestellt, konnte in den letzten Jahren die Abwanderungs-
tendenz junger Familien erheblich reduziert werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass in Hannover geborene Kinder sowohl die Krippenbetreuung als auch die Kindergartenplätze im Stadtgebiet verstärkt, verstärkt auch gegenüber den im Rahmen der Bevölkerungsentwi-
cklungsprognosen angestellten Berechnungen, in Anspruch nehmen. Gleichzeitig sind zuletzt auch die Geburtenzahlen im Stadtgebiet gestiegen.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die gesetzlichen Vorschriften in Kombination mit den städtischen Regelungen dazu beitragen sollen, jedem Kind eine altersentsprechende Betreuung zukommen zu lassen. Sie sind allerdings nicht geeignet, grundsätzlichen Bedarfsproblemen zu begegnen. Hierzu wird vielmehr die zurzeit laufende Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Schaffung von 225 neuen Kindergartenplätzen ebenso beitragen wie die Errichtung weiterer 436 Plätze im Zusammenhang mit dem Neubauprogramm für Krippenplätze. In den nächsten drei Jahren soll mit diesen 661 zusätzlichen Kindergartenplätzen insbesondere der deutlich gestiegenen Attraktivität Hannovers für junge Familien ebenso Rechnung getragen werden wie Problemen in der Anschlußbetreuung nach der Kinderkrippe besser zu begegnen.

Frage 1:
Wie viele Kinder wurden von August bis Oktober 2007 geboren, wie viele dieser Kinder sind aktuell als Dreijährige davon betroffen, dass sie zum Kindergartenjahr 2010 / 2011 keinen Platz in einer Einrichtung bekommen konnten und welche Empfehlungen gibt die Verwaltung den Eltern, die einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung haben und aktuell keine Kita finden, obwohl ihr Kind nun drei Jahre alt ist?

Im Jahr 2007 wurden im genannten Zeitraum 1.361 Kinder geboren, dies entspricht einem Anteil von 27% an der Gesamtgeburtenrate des Jahres 2007. Ende Januar 2011 waren aktuell im Familienservicebüro 367 Familien bekannt, die einen Kindergartenplatz nachfragten; dies entspricht der langjährig bekannten Nachfragerate, bei der versucht wird, durch Vermittlungstätigkeiten, individuelle Lösungen zu finden; allerdings stehen diesen Vermittlungswünschen zu Zeit nur wenige aktuell konkret verfügbare freie Plätze gegenüber.
In diesen Fällen wird deshalb versucht, übergangsweise andere Lösungen - innerfamiliär oder durch Tagespflege - zur Betreuung zu finden. Gleichzeitig steht das Familienser-
vicebüro im ständigen Kontakt mit den Kindertagesstätten, um bei frei werdenden Plätzen umgehend für eine Nachbesetzung zu sorgen. Inwieweit zusätzlich weitere Platzge-
winnungen im Vorgriff auf die bereits beschlossenen, aber zur Zeit noch nicht verfügbaren 675 neuen Plätze möglich sind, wird zur Zeit geprüft.

Frage 2:
Wie viele Kinder wurden von August bis Oktober 2008 geboren und werden zum
August 2011 ihr Recht auf einen Betreuungsplatz einfordern, wie viele offene Kitaplätze stehen dem dann gegenüber und welche Pläne hat die Verwaltung, um dem Bedarf der Eltern gerecht zu werden?

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 4.969 Kinder geboren; davon von August bis Oktober 1.337 Kinder, was ebenfalls knapp 27% an der Gesamtzahl entspricht. Wie viele Kindergartenplätze tatsächlich zum Sommer 2011 frei werden, ist nicht bekannt; auszugehen ist von etwa 4.000 Plätzen. Dies entspricht etwa einem Drittel aller betreuten Kinder im Kindergarten.
Inwieweit dies zur Bedarfsdeckung ausreichen wird, kann derzeit nur abgewartet werden und wird in den einzelnen Stadtbezirken sehr unterschiedlich ausfallen.
Kurzfristig werden 80 Plätze zum 1.8.2011 in Betrieb gehen, um das Betreuungsangebot weiter auszubauen.
Zu beiden Fragestellungen ist zu berücksichtigen, dass neben den Kindern der Jahrgänge 3 bis 5 und den nachwachsenden zweijährigen Kindern auch die noch nicht eingeschulten Kinder in den Kindergartengruppen betreut werden. Dies waren im Oktober 2009 insgesamt 856 Kinder, die trotz vorgezogenem Einschulungsalter nicht die Schule besuchten.

Frage 3:
Eltern in Hannover bleibt nichts anderes übrig, als sich einzeln bei 20 bis 30 Kitas um einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bewerben. Andere Städte haben das besser gelöst. Warum kann das FamilienServiceBüro diese Grundinformationen für Eltern nicht bieten?

In der Landeshauptstadt Hannover wird seit jeher das Prinzip der Trägerautonomie verfolgt. Das heißt, der Träger einer Kindertagesstätte entscheidet vor Ort im Rahmen verbindlich vereinbarter Aufnahmekriterien über die Aufnahme der Kinder in seiner Einrichtung. So sollen sowohl eine gute Altersstruktur, ein Mischungsverhältnis zwischen Jungen und Mädchen sowie des sozialen Hintergrundes sichergestellt werden. Eine zentrale Platzvergabe wird sowohl seitens der LHH als auch der Träger für nicht sinnvoll erachtet.
Vor dem Hintergrund des guten und vielfältigen Betreuungsangebotes in Hannover mit bilingualen, musischen und sportorientierten Angeboten neben verschiedenen pädagogischen Ansätzen wie z.B. nach Waldorf und Montessori ist es aus Sicht der Verwaltung richtig und notwendig, dass Eltern sich aus diesem breit gefächerten Angebot die individuell gewünschte Betreuung für ihr Kind auswählen können. Auch die Frage, ob eine große oder eher kleine Einrichtungsform den Bedürfnissen des Kindes entspricht, können die Eltern am besten beurteilen.
Nicht vermeiden lässt sich damit, dass Eltern sich die für ihr Kind in Frage kommenden Einrichtungen ansehen müssen und ggf. auch mehrere Anmeldungen dabei in Kauf nehmen. Im Rahmen des Familienservicebüros wurde eine online-Betreuungsbörse eingerichtet, in der Eltern freie Plätze erkennen können. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Meldung durch die jeweilige Kindertagesstätte. Weitere Optimierungen zur Vereinfachung der Suche und Anmeldung für einen Kindertagesstättenplatz werden derzeit verwaltungsseitig geprüft.
Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist weiterhin, gemeinsam mit den Trägern zu einem möglichst einheitlichen Aufnahmezeitpunkt zu kommen, da hier derzeit sehr unterschiedlich verfahren wird. Dies würde den Familien die Suche und Anmeldung ebenfalls erleichtern.

Ratsfrau Hindersmann (SPD) fragte, wie viele neue Kindertagesstättenplätze die Landeshauptstadt im Jahr 2010 eingerichtet habe, ob es bereits einen Trend gäbe, wie hoch die Nachfrage 2013 sein werde und welche Maßnahmen der Qualitätssicherung geplant oder bereits eingeleitet worden seien.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover im Jahre 2010 410 neue Krippenplätze eingerichtet habe. In den ersten Jahren des Ausbauprogramms seien insgesamt 631 neue Plätze geschaffen worden. Diese Entwicklung sei planmäßig. Weiter führte Stadträtin Drevermann aus, dass es derzeit keine verlässlichen Zahlen oder Prognosen gäbe. Zurzeit vergleiche man die gemachten Erfahrungen mit Kommunen aus den ostdeutschen Bundesländern, in denen Kinderkrippen bekanntlich eine große Tradition hätten. Das Ziel des Bundes sei, eine Versorgungsquote für 2012 von 35% zu erreichen. In Hannover werde man mit den noch bis 2013 einzurichtenden 1.800 Betreuungsplätzen eine Versorgungsquote von 57% aller anspruchsrelevanten Altersjahrgänge erreichen. Zurzeit läge die Versorgungsquote bei 28%. Ferner erläuterte Stadträtin Drevermann, dass die Verwaltung im Jahre 2007 eine Drucksache zur Qualitätsverbesserung vorgelegt habe. Die Schwerpunkte der Verbesserungen hätten in den Bereichen der Sprachförderung und der Einrichtung von Familienzentren gelegen. Darüber hinaus habe man in den Haushaltsplan 2011 entsprechende Ansätze eingebracht, die eine Weiterführung ermöglichen würden.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie die Stadtverwaltung der Problematik einer Betreuung bei Kindern, die zwischen August und Oktober geboren und in den ersten drei Lebensjahren von ihren Eltern betreut worden seien, entgegentreten wolle und wie man die Betreuungsplatzmisere im Hinblick auf die erfreulich steigenden Geburtenzahlen in Hannover bis 2013 in den Griff bekommen wolle.

Stadträtin Drevermann erläuterte, dass eine altersgerechte Versorgung das Leitziel sei. Diese Thematik müsse man allerdings in Einzelfällen unter der vorangegangenen Verfahrensweise der Eltern betrachten. Weiter führte Stadträtin Drevermann aus, dass die Verwaltung bereits ausgeführt habe, dass man dem Rechtsanspruch bis 2013 nachkommen werde. Die Stadt müsse unterschiedlichen Einzelfällen auch individuelle Lösungen entgegensetzen, damit man ein entsprechendes, dem Rechtsanspruch nach adäquates Betreuungsprogramm anbieten könne.

Ratsfrau Handke (CDU) fragte, ob es Anreize von Seiten der Verwaltung gäbe, betriebliche Betreuungseinrichtungen finanziell stärker zu fördern. Weiter erläuterte Ratsfrau Handke, dass die Landesregierung das 3. Betreuungsjahr in den Kindertagesstätten freistelle. In diesem Zusammenhang habe es die überraschend hohe Zahl von 856 Einschulungs-
zurückstellungen gegeben und fragte, ob die Stadtverwaltung einen Anstieg der Zurückstellungen registriert habe, seit dem das 3. Kindertagesstättenjahr kostenlos sei.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Stadt die Entlastung der betrieblichen Betreuungseinrichtungen bisher nicht in Augenschein genommen habe. Es müsse insgesamt gelingen, die Kinder altersgerecht zu betreuen bzw. den Übergang ins nächste System sicherstellen zu können. Weiter erklärte Stadträtin Drevermann, dass der zweite Teil der Antwort schriftlich zu Protokoll nachgereicht werde.

Antwort der Verwaltung:
Die in der Antwort auf die Ratsanfrage genannte Zahl 856 bezieht sich nicht auf Einschulungszurückstellungen, sondern auf Kinder, die zum Stichtag der Erhebung sechs Jahre alt sind. Zurückstellungen beziehen sich auf Kinder, die ihrem Alter nach schulpflichtig sind, jedoch nicht als schulreif eingestuft und deshalb vom Schulbesuch zurückgestellt werden und deshalb z.B. in der Kindertagesstätte verbleiben.
Für einen Zusammenhang zwischen dem beitragsfreien Kindergartenjahr und dem längerem Verbleib sechsjähriger Kinder im Kindergarten hat die Verwaltung keine Anhaltspunkte.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Stadtverwaltung zum
1. August 2011 ausreichend viele Betreuungsplätze für die dreijährigen Kinder in Hannover zur Verfügung stellen könne.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass die Stadtverwaltung eine sehr gute Versorgung im Bereich der Kindergärten - qualitativ als auch quantitativ - habe ausbauen können. Inmitten dieses Prozesses habe man festgestellt, dass zwei, jede für sich, positive Entwicklungen in Hannover stattfänden. Zum einen würden immer mehr Familien mit Kindern in Hannover verbleiben und nicht ins Umland umsiedeln. Zum Zweiten steige die Geburtenrate in Hannover gegen alle Prognosen an. Die Verwaltung arbeite intensiv daran, auch unter diesen für die Kinderbetreuung infrastrukturellen noch herausfordernden Bedingungen den bestehenden Rechtsanspruch zu erfüllen. Dazu treibe man weitere Ausbauprogramme massiv voran. Ferner versuche man, aktuell für alle derzeit bekannten, individuellen Fälle anhand von intensiven Gesprächen - besonders im Hinblick auf den 1. August - Lösungen
zu finden.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erinnerte alle Ratsmitglieder daran, dass während der Fragestunde im Sinne der Geschäftsordnung nur Fragen gestellt werden können. Man
möge sich darauf besinnen, die Regeln einer sich selbst auferlegten Geschäftsordnung
zu beachten und den Umgang miteinander im Rat würdig zu pflegen.

Ratsherr Lorenz (CDU) zog seine Frage mit Hinweis auf die noch folgenden Tagesordnungspunkte zurück.

TOP 2.3.
der CDU-Fraktion

TOP 2.3.1.
zum Radwegenetz in Hannover
(Drucks. Nr. 0283/2011)


Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Sommerkamp (CDU) aus Drucks. Nr. 0283/2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Radwegestrecken gehören in Hannover zur ersten Prioritätsstufe und nach welchen Kriterien wurden diese Strecken ausgewählt?

Seit 1999 existiert ein Winterdienst-Radwegenetz. Dieses wurde von den städtischen Ämtern 25 (Stadtforstamt), 67 (Grünflächenamt), 70 (Abfallwirtschaftsbetrieb) und dem ADFC unter Federführung der Straßenreinigung festgelegt. Dieses 430 Kilometer lange Radwegenetz gilt noch heute und wird in der Dringlichkeitsstufe 1 abgearbeitet (werktags innerhalb der normalen Arbeitszeit). Alle anderen Radwege gehören der Dringlichkeitsstufe 2 an und werden somit im Nachgang bearbeitet.
Aufgrund der im Winter 2009/2010 gemachten Erfahrungen wurde festgelegt, dass aha - wie auch in Fußgängerzonen und bei Behindertenparkplätzen sowie deren Zuwegungen - auf 100 Kilometer ausgesuchten zentralen Radfahrwegeverbindungen nicht mehr an das strikte Salzverbot gebunden ist. Die Vorschläge für diese 100 Kilometer Radfahrwegeverbindungen unterbreitete der ADFC, der dabei aus dem vorhandenen Radwegenetz Strecken wählte, die seiner Ansicht nach auch im Winter stark befahren werden.
Auf diese Weise wurde ein neues Radwegenetz generiert, das in die Rufbereitschaft (außerhalb der geregelten Arbeitszeit) aufgenommen wurde und in dem - in Analogie zu
den Regelungen für die Straßenfahrbahnen - Salz in einem "differenzierten salzarmem Winterdienst“ eingesetzt werden darf. Eine Liste der ausgewählten Radwege kann im aha Internetauftritt oder beim ADFC eingesehen werden.

Frage 2:
Wie stellt aha die Räumung dieser Strecken sicher bzw. in welchem Umfang erfolgt die Räumung dieser priorisierten Wege?

Wenn die Witterungslage am Wochenende oder außerhalb der regulären Arbeitszeit einen Einsatz erforderlich macht und die Einsatzleitung die Betriebsstätten der Straßenreinigung aktiviert, werden die 100km lange Radwege geräumt bzw. gestreut. In diesem Winter erfolgte im Dezember fast täglich eine Räumung der priorisierten Wege. Dafür hat aha die Anzahl der Mitarbeiter in der Rufbereitschaft erhöht.

Frage 3:
Wird die Räumung dieser Radwege kontrolliert? Wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?

Die Mitarbeiter, die die Radwege räumen, dokumentieren ihre Tätigkeit in einem Räum- bzw. Streubericht. Hier wird dezidiert festgehalten, wann und wie viel geräumt/gestreut und welches Streumittel verwendet wurde.
Die Aufsichtskräfte in der Straßenreinigung kontrollieren stichprobenartig alle Tätigkeiten der Reinigungskräfte.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich die Qualität des Winterdienstes auf Radwegen durch die Einführung des differenzierten Winterdienstes im Vergleich der beiden letzten Winter in den Jahren 2009/2010 und 2010/2011 verbessert habe und wie sich die Anzahl der Beschwerden zum Winterdienst entwickelt hätten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung der Ansicht sei, dass der Winterdienst sich verbessert habe. Dies werde auch dadurch unterstrichen, dass sich die Anzahl der Beschwerden bei dem Vergleich der beiden Winter von ca. 200 auf 100 halbiert habe und zudem sogar positive Rückmeldungen bei „aha“ eingegangen seien.

TOP 2.3.2.
zur Ferienbetreuung in Ganztagsgrundschulen
(Drucks. Nr. 0287/2011)


Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Frank (CDU) aus
Drucks. Nr. 0287/2011 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hoch sind die Mehrkosten insgesamt sowie pro Kind, die entstehen, wenn eine Ganztagsbetreuung an den Ganztagsgrundschulen auch in den Ferien angeboten werden würde?

In der Drucksache 2177/2010 „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ heißt es hierzu, „bedarfsgerechte und von den Eltern zu finanzierende Ferienangebote können unter Einbeziehung des Programms „Wohnortnahe Ferien“ durchgeführt werden, die Auskömmlichkeit der vorhandenen Mittel in diesem Ansatz vorausgesetzt.“
In diesem Zusammenhang werden von der Jugendhilfe je nach Bedarfslage durch freie Träger spezielle Angebote an den Schulen bzw. in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Spielparks) durchgeführt oder in vorhandene Angebote freier Träger vermittelt. Es entstehen somit zurzeit keine Mehrkosten, da die Finanzierung über bestehende Einrichtungen bzw. aus dem vorhandenen Ansatz für „Wohnortnahe Ferien“ gewährleistet ist und die Eltern zusätzlich einen Eigenbeitrag leisten.

Frage 2:
Wie viele Hortplätze würden nicht mehr benötigt, wenn die Schulkinderbetreuung an
den Ganztagsgrundschulen auch in Schulferien stattfinden würde?

Den Bedarf an Maßnahmen zur Ferienbetreuung melden fast ausschließlich Eltern für ihre Kinder an, die nicht über eine Hortbetreuung oder anderweitige Betreuungsmöglichkeiten verfügen. Demzufolge lässt sich hieraus keine Reduzierung der Hortplätze ableiten, vielmehr werden u. a. zur Sicherstellung einer verlässlichen Ganzjahresbetreuung alle vorhandenen Hortplätze weiterhin benötigt.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, wie hoch die Kosten der Ferienbetreuung in Grundschulen insgesamt und pro Kind wären, wenn diese im Rahmen einer Ganztagsbetreuung von der Stadt angeboten würde.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Landesregierung keine andere Struktur für Ganztagsschulen erkenne, als dies vorgesehen sei, d. h. - Ferien sei Ferienzeit. Deshalb sei man froh, dass man eine gute Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe pflege, die ihre Instrumente zur Verfügung stelle, um eine Ferienbetreuung dort, wo ein Bedarf sei, zu gewährleisten. Die Verwaltung habe in der Drucksache ausgeführt, dass Schule kostenlos für die Eltern sei. Die Ferienbetreuung durch die Abrechnung über die Jugendhilfe sei jedoch an einen Elternanteil gebunden.

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob es zuträfe, dass der angesprochenen Drucksache in 2010 von allen Ratsfraktionen, außer der CDU-Fraktion, zugestimmt worden sei und ob die Frage nach den Kosten nur beantwortet werden könnte, wenn man einen genauen Bedarf einer Nachfrage an Ferienplätzen kennen würde.

Stadträtin Drevermann bestätigte die Beschlusslage und führte weiter aus, dass die Verwaltung zu den Kosten der Ferienbetreuung beschlossen habe, dass - falls die Elternbeiträge nicht deckend seien und das Programm nicht ausreiche - man dann eine über die Menge und über die Jugendhilfe hinausgehende gesonderte Organisation einleiten würde. Dies könne in den nächsten Monaten geschehen und dann würde die Verwaltung dem Rat eine Kostenstruktur vorlegen, die allerdings zu Lasten der Eltern gehen müsse, da die Ferienbetreuung nicht zu den schulischen Aufgaben zähle.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, ob die Verwaltung dazu bereit wäre, eine Kostenaufstellung über eine Ganztagsferienbetreuung in den Grundschulen vorzulegen.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass man das Zahlenmaterial gern im Schulausschuss vorlegen würde, wenn das Mengengerüst größer werde und wenn man die Jugendhilfe eingebunden habe. Man werde mit den verschiedenen Trägern über Lösungsstrukturen verhandeln und dazu gehöre auch, dass genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden seien, um dies schulweise organisieren zu können, dass man Zahlenstrukturen erarbeite, damit die Elternbeiträge transparent gemacht werden könnten.

Ratsfrau Frank (CDU) fragte, wie hoch die Kosten einer Ganztagsbetreuung in den Schulen pro Kind wären.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass man diese Zahlen gern vorlegen werde. Zunächst müsste allerdings geklärt werden, welche Standards in den Grundschulen geschaffen werden müssten, um eine Betreuung durch die Jugendhilfe zulassen zu können. Dies sei in der nächsten Zeit zu beachten, wenn die Schulen weiter ausgebaut würden und wenn man eine größere Anzahl der beteiligten Schüler verzeichnen könne, sodass für verschiedene einzelne Schulen so ein konkretes Betreuungsangebot über die Jugendhilfe geplant werden könne. Der Elternanteil sei derzeit sehr überschaubar und relativ einheitlich, da Schüler verschiedener Schulen an einem Standort gemeinsam betreut würden.

Ratsfrau Handke (CDU) sagte, dass die Grundschulen erst zum Schuljahr 2012/2013 zu Ganztagsschulen ausgeweitet würden und fragte, wie der momentane Stand der Warteliste für Hortplätze sei.

Stadträtin Drevermann erklärte, dass die Antwort schriftlich zu Protokoll nachgereicht werde.

Antwort der Verwaltung:
Eine Wartelistenabfrage wird in den Horten nicht mehr durchgeführt, da die Landeshauptstadt Hannover Priorität auf den Ausbau der Ganztagsgrundschulen legt und kein weiterer Ausbau von Horten geplant ist.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, welche Zeitspanne die Verwaltung benötige, um die erbetenen Zahlen und Antworten zu liefern.

Stadträtin Drevermann führte aus, dass an den Schulen, die derzeit am Start seien, für die Schülerinnen und Schüler, die das Ganztagsangebot wahrnehmen, die Ferienbetreuung durch die Jugendhilfe und die bestehenden Strukturen abgesichert sei. Es seien keine Anfragen von Eltern bekannt, denen man keine Ferienbetreuung habe anbieten können. In diesem Bereich arbeite die Jugendhilfe mit der Schulverwaltung ausgezeichnet gut zusammen. Weiter erläuterte Stadträtin Drevermann, dass im weiteren Verlauf neue Schulen ins Programm aufgenommen würden. Da das Anmeldeverfahren nur noch einmal im Jahr durchgeführt werde, bekomme man eine höhere Verlässlichkeit in Bezug auf die teilnehmenden Schulen und den angemeldeten Schülerinnen und Schülern, wie viele Ferienangebote und in welchen Ferien sie diese benötigten. Erst danach könne man mit der Jugendhilfe gemeinsam beraten, ob die bestehenden Strukturen ausreichten oder Nebenstrukturen zusätzlich ausgebaut werden müssten.

Ratsfrau Seitz (CDU) bat darum ihre Frage zu beantworten.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Verwaltung die Angebote bedarfsgerecht ausbauen werde.

Ratsfrau Handke (CDU) bat darum, dass man die Hortplatz-Warteliste nach Stadtteilen aufschlüssele.

Ratsfrau Seitz (CDU) sagte, dass man nicht wissen wolle, wann sich welche Gremien zu Beratungen träfen, sondern wann die Verwaltung dem Schulausschuss das erbetene Zahlenmaterial vorlegen könne.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass die Verwaltung Anmeldezahlen zu den teilnehmenden Schülern abwarten müsse. Darüber werde man zunächst im Schulausschuss wie immer berichten. Danach werde man mit der Elternabfrage beginnen, um zu erfahren, wie viele Plätze benötigt würden, ob die bestehenden Strukturen ausreichten oder Nebenstrukturen ausgebaut werden müssten. Derzeit gäbe es keine Versorgungsprobleme und die Verwaltung werde das Zahlenmaterial dann im Herbst oder gegen Ende des Jahres 2011 im Schulausschuss präsentieren.

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Besetzung der Aufsichtsräte der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0313/2011)

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Besetzung der Aufsichtsräte der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und Stadtwerke Hannover AG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0313/2011.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 3.2.
Umbesetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen und Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 0419/2011)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Betriebsausschuss für Städtische Häfen und Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0419/2011.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 4.
Antrag zur Bewilligung von Theaterbeihilfen
(Drucks. Nr. 2436/2010 N1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Bewilligung von Theaterbeihilfen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2436/2010 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 5.
Antrag zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.
(Drucks. Nr. 2493/2010 N1 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Lorenz (CDU) erläuterte, dass die Kernaussage des Zusatzantrages der CDU-Fraktion sei, dass man Klarheit wie auch in jedem anderen gewöhnlichen Mietvertrag und im Folgenden auch für das Zuwendungsverzeichnis wünsche.
Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat den Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und einen Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2493/2010 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 5.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0365/2011)

Mit 37 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0365/2011 ab.

TOP 6.
Anträge zu Straßen- und Wegebenennungen

TOP 6.1.
im Stadtteil Wettbergen ersetzt Beschlussdrucksache Nr. 1112/2010 sowie Änderungsantrag Nr. 15-1529/2010
(Drucks. Nr. 2595/2010 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Straßenbenennung im Stadtteil Wettbergen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2595/2010 mit 2 Anlagen.

TOP 6.2.
Platzbenennung im Stadtteil Bothfeld
(Drucks. Nr. 2596/2010 mit 1 Anlage)


Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass mit diesem Antrag der Platz vor dem Verwaltungsneubau HDI-Gerling Sachversicherungsgruppe als HDI-Platz benannt werden solle, dessen Bezeichnung nicht dem Ratsbeschluss entspräche. Schwerlich werde unter der Platzbenennung „Haftpflichtversicherung der Deutschen Industrie“ der Name einer weiblichen Persönlichkeit zu erkennen sein. Denn der Ratsbeschluss, wonach Plätze und Straßen vornehmlich nach weiblichen Persönlichkeiten zu benennen seien, habe immer noch Gültigkeit. Weiter sagte Ratsherr List, dass im Unternehmen keinerlei geschlechts-
spezifische Belange beachtet würden. Der Vorstand bestünde aus sechs Männern und nur einer Frau. In dieser Form leiste man keinen Beitrag zur Gleichberechtigung oder der Förderung von Frauen in Führungspositionen. Besonders so kurz nach dem 100. Weltfrauentag sei das eine Peinlichkeit für Rat, Verwaltung und auch für Öffentlichkeit. Die Fraktion DIE LINKE. werde diesen Antrag in aller Deutlichkeit ablehnen.

Ratsherr Hermann (SPD) erläuterte, dass aus dem Antrag hervorgehe, dass sich der Platz auf dem Privatgrundstück des HDI-Unternehmens befände und fragte, ob auch dort die Richtlinien gelten würden, die sich der Rat selbst auferlegt habe.

Stadtbaurat Bodemann erklärte, dass die Richtlinien natürlich für öffentliche Straßen und Verkehrsflächen gelten würden. Es sei in der Vergangenheit bereits häufiger vorgekommen, dass Gebäudevorplätze großer Unternehmen wie kürzlich bei der VHV Allgemeinen Versicherung AG in dieser Form benannt würden.

Ratsherr Hexelschneider (FDP) führte aus, dass die FDP-Fraktion erfreut darüber sei, dass sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in diesem Fall einmal nicht so starr an ihre Richtlinien hielten, um einen verdienten hannoverschen Unternehmen zu gestatten, einen Platz in Hannover nach ihrem Firmennamen zu benennen.

Ratsfrau Handke (CDU) bestätigte das Verfahren einer Platzbenennung auf privatem Boden in Zusammenhang mit dem Unternehmen des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) und erklärte, dass auch einem verdienten Konzern wie HDI-Gerling Sachversicherungsgruppe eine Platzbenennung zugestanden werden könne.

Ratsherr Nikoleit sagte, dass auf dem VW-Gelände in der Autostadt Wolfsburg Wege und Straßen nach verdienten Mitarbeitern benannt würden. Diese Benennungen allerdings nicht durch die Ratsgremien der Stadt Wolfsburg gingen und fragte, warum der vorliegende Antrag auf der heutigen Tagesordnung stünde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass sich der Antrag zurecht auf der heutigen Tagesordnung befände, da es sich um eine Anregung aus dem Unternehmen heraus handele und die Verwaltung der Ansicht sei, dass man diesem Antrag, wie in der Vorlage bezeichnet, nachkommen könne.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Platzbenennung im Stadtteil Bothfeld nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2596/2010 mit 1 Anlage.

TOP 6.3.
im Stadtteil Ricklingen Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO
des Stadtbezirksrates Ricklingen
(Drucks. Nr. 2597/2010 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Wegebenennungen im Stadtteil Ricklingen
nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2597/2010 mit 2 Anlagen.

TOP 6.4.
im Stadtteil Linden-Nord Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO
des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 0017/2011 mit 2 Anlagen)


Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass August Baumgarte als Widerstandskämpfer gegen die Nazis eine Wegebenennung nach seinem Namen in der unmittelbaren Nähe seines Lebensumfeldes mehr als verdient habe. August Baumgarte sei u. a. in der Gewerkschaft und in der sozialistischen Arbeiterjugend aktiv gewesen. August Baumgarte sei einen Tag nach dem Reichstagsbrand verhaftet worden und musste fast den kompletten Zeitraum des Faschismus in Zuchthäusern, Arbeits- und Konzentrationslagern verbringen. Die Fraktion DIE LINKE. wolle in diesem Zusammenhang einen Stolperstein zu Ehren von August Baumgarte benennen. Weiter führte Ratsherr List aus, dass August Baumgarte nach dem Krieg in der Vereinigung der Verfolgten durch das Naziregime (VVN) und in der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) aktiv gewesen sei. Im Jahre 1957 wurde dieser in Folge des KPD-Verbots zu 2 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Im Jahre 1962 im Rahmen eines VVN-Verbotsprozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht, deckte August Baumgarte die ehemalige Mitgliedschaft des Vorsitzenden Richters in der Sturm-Abteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Das Gerichtsverfahren sei darauf hin eingestellt worden. Zudem erklärte Ratsherr List, dass auch die Existenz des Baumgarte-Weges in Hannover-Vinnhorst kein Argument für eine Ablehnung sei. Die Fraktion DIE LINKE. sähe in der Wegebenennung keinen Widerspruch, da diese im unmittelbaren Lebensumfeld erfolgen solle, bittet um die Zustimmung des Rates und danke der Otto-Brenner-Stiftung als auch dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer für diesen Vorschlag.
Gegen 2 Stimmen beschloss der Rat der Anregung des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 0017/2011 mit 2 Anlagen nicht zu folgen.

TOP 7.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 7.1.
Bebauungsplan Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0160/2011 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1331 - Aegidientorplatz / Siebstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0160/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 7.2.
Veränderungssperre Nr. 90 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1331, 1. Änderung - Aegidientorplatz / Siebstraße
(Drucks. Nr. 0161/2011 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 90 als Satzung für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1331, 1. Änderung nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0161/2011 mit 3 Anlagen.

TOP 7.3.
Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße -
Aufhebung des Satzungsbeschlusses, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0336/2011 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1694 -
Südlich Lange-Feld-Straße - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0336/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 7.4.
Bebauungsplan Nr. 1587 - Mars-la-Tour-Straße -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0356/2011 mit 4 Anlagen)


Ratsfrau Behre (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den TOP 7.4. und TOP 7.5. nicht zustimmen werde, da sich beide Drucksachen darauf bezögen, planungsrechtliche Voraussetzungen für Bauvorhaben zu schaffen, die die CDU-Fraktion in der vorliegenden Form ablehne.

Ratsherr List (DIE LINKE.) erklärte, dass sich die Fraktion DIE LINKE. den Ausführungen der CDU-Fraktion inhaltlich anschließe.
Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat den
Bebauungsplan Nr. 1587 - Mars-la-Tour-Straße - nach dem
Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0356/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 7.5.
Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC) -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0357/2011 mit 4 Anlagen)

Mit 35 Stimmen gegen 21 Stimmen beschloss der Rat den
Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC) nach
dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0357/2011 mit 4 Anlagen.

TOP 8.
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover der Haushaltsjahre 2006 bis 2008 durch die Nds. Kommunalprüfungsanstalt
(Informationsdrucks. Nr. 0081/2011 mit 1 Anlage)

Der Rat nahm die Informationsdrucksache Nr. 0081/2011 mit 1 Anlage
zur Kenntnis.

TOP 9.
Antrag zu einem Beschlussvorschlag für das Europäische Forum der Zusammenarbeit (EFZ) Poznan-Hannover-Rennes zur Rolle der Kultur und Kulturpolitik in der Stadtentwicklung
(Drucks. Nr. 0268/2011 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat dem Beschlussvorschlag zur Rolle der Kultur
und Kulturpolitik in der Stadtentwicklung für das Europäische Forum der Zusammenarbeit (EFZ) Poznan-Hannover-Rennes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0268/2011 mit 1 Anlage.

TOP 10.
A N T R Ä G E der CDU-Fraktion

TOP 10.1.
zur Senkung der Betriebskosten in Sportvereinen, vereinseigenen Bädern sowie Bädern der LHH
(Drucks. Nr. 0360/2011)

eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 10.2.
zur Abrechnung der schulischen Nutzung von Vereinssporthallen
(Drucks. Nr. 0361/2011)

eingebracht und überwiesen:
In den Sportausschuss!
In den Schulausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.3.
für einen citynahen Platz für Mobilisten
(Drucks. Nr. 0362/2011)

eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht zur Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstraße 335
(Drucks. Nr. 0394/2011)

Akteneinsicht erhielten:
Ratsherr Hermann, Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Seitz, Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeisterin Lange, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning
Ratsherr Nikoleit verzichtete auf Akteneinsicht.


Ratsvorsitzender Strauch schloss daraufhin die Sitzung.

Für die Niederschrift

S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter