Sitzung Gleichstellungsausschuss am 26.01.2011

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.01.2011)
Protokoll (erschienen am 16.03.2011)
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Landeshauptstadt Hannover -18 F - Datum 17.02.2011

NIEDERSCHRIFT

38. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am Mittwoch, 26. Januar 2011,
Rathaus, Mosaiksaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Jakob (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Scholz) (CDU)
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
Frau Keinert
Herr Moormann
Frau Mücke-Bertram
Frau Prokisch
Herr Unkelhäusser

Grundmandat:
(Ratsherr List) (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Diers Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Härke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Heise Geschäftsstelle FDP
Frau Kohrt Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Krüger Fachbereich Finanzen
Frau Marofke Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Müller Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Philipp-Kowalke Geschäftsstelle Gesamtpersonalrat
Frau Schwiertzky Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Dr. Vollmer-Schubert Referat für Frauen und Gleichstellung
Frau Wenzel Geschäftsstelle Bündnis 90/ Die Grünen

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06. Dezember 2010

3. Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde

4. Förderung und Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Landeshauptstadt 2010
(Informationsdrucks. Nr. 2111/2010)

5. Stufenpläne nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucks. Nr. 0087/2011 mit 1 Anlage)

6. Verwaltungsentwicklungsprogramm
(Informationsdrucks. Nr. 2503/2010 mit 1 Anlage)

7. HAUSHALTSPLANBERATUNG 2011 zu beraten ist über das Produkt 11113
(Gleichstellungsangelegenheiten) im Teilhaushalt 18

7.1. Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2011

7.2. Haushaltssatzung 2011
(Drucks. Nr. 1583/2010 N1 mit 3 Anlagen)

8. Weitere Anfragen und Anträge

9. Bericht der Verwaltung

10. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

11. Verschiedenes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Frau Jakob eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest.

Herr Härke verwies auf einen Beschluss der Geschäftsordnungskommission, dass die Anträge zum Haushalt vorab im Gleichstellungsausschuss beraten werden sollen, mit Ausnahme des Antrags Nr. 4, der ausschließlich für den Jugendhilfeausschuss bestimmt sei. Abschließend entscheide der Organisations- und Personalausschuss.

Die vorliegende Tagesordnung wurde bestätigt.

TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06. Dezember 2010
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.


TOP 3.
Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde
Es gab keine Einwohnerinnen und Einwohner, die Fragen stellen wollten.

TOP 4.
Förderung und Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Landeshauptstadt 2010
(Informationsdrucksache Nr. 2111/2010)

Frau Jakob begrüßte Frau Kohrt zu diesem TOP. Auf einen Vortrag wurde verzichtet.

Frau Westphely fragte, ob es bereits etwas Neues zum Knackpunkt gebe. Dieses wurde verneint.

Frau Fischer dankte für die Drucksache, die einen guten Überblick über die verschiedenen Aktivitäten und Vernetzungen gebe. Sie erinnerte an einen Antrag aus 2008, dass ein Arbeitskreis zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen im Alter einberufen werden sollte und regte an, jemanden vom Fachbereich Senioren in den Ausschuss einzuladen, der darüber berichten könne.

Frau Jakob dankte Frau Kohrt für die Arbeit.


TOP 5.
Stufenpläne nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
(Informationsdrucksache Nr. 0087/2011 mit 1 Anlage)

Frau Westphely dankte für die Drucksache, sie bemängelte die fehlende Übersichtlichkeit zu den Laufbahngruppen und fragte nach der Datengrundlage. Es fehle eine Unterscheidung nach den einzelnen Dezernaten sowie eine Fluktuationsanalyse.
Sie fragte, ob diese Daten intern vorliegen würden.

Frau Schwiertzky bestätigte, dass die Datenlage mit dem Gleichstellungsbericht identisch sei. Stichtag der Auswertung der Personalstrukturdaten sei der 31.12.2009 gewesen. Nach der Änderung des Beamtenrechts gebe es nur noch zwei Laufbahngruppen.

Nach § 4 NGG haben alle Bereiche ihre Stufenpläne, die mit dem örtlichen Personalrat und der Frauenbeauftragten abgestimmt wurden, vorgelegt. Da eine vakante Stelle sowohl für die Bewerbung von Beschäftigten als auch Beamten offen sei, seien die vergleichbaren Besoldungs- und Entgeltgruppen zusammengefasst worden.

Es gab einige Verbesserungen, z.B. sei die tatsächliche Anzahl der Frauen, die in A12 und vergleichbar um 32 Frauen gestiegen.

Im ehemaligen höheren Dienst (A13/E13 bis B2/AT) läge der Frauenanteil in allen Besoldungs- und Entgeltgruppen (außer A16/E15Ü) bei 41,7% bis 48,4%.


Hervorzuheben sei, dass erstmals die Unterrepräsentanz in der Besoldungsgruppe A11 und vgl. mit einem Frauenanteil von 49,4% abgebaut werden konnte. In der Besoldungsgruppe A12 und vgl. sei der Anteil von Frauen weiter gestiegen und läge mittlerweile bei 40,3%. In der Besoldungsgruppe A 13 g.D. sei der Anteil von 25,9% im Jahr 2006 auf 30,8% im Jahr 2010 gestiegen.
Nach dem bisherigen NGG wurde ein Frauenanteil von 50 % angestrebt, jetzt liege Unterrepräsentanz bei 45 % vor. Somit läge in den Besoldungs- und Entgeltgruppen A13/E13 mit einem Frauenanteil von 48,4% und in den Besoldungs- und Entgeltgruppen A15/E15 mit einem Frauenanteil von 45,3% keine Unterrepräsentanz von Frauen mehr vor. In den anderen höherwertigen Besoldungs- und Entgeltgruppen sei man auf einem guten Wege.

Jeder Fachbereich habe eine Bestandsaufnahme und einen Maßnahmenkatalog erstellt und die Fluktuation benannt. In der Drucksache wurde darauf verzichtet, die Vakanzen darzustellen, da es keine Aussagekraft gebe, würde dargestellt werden, dass beispielsweise zehn E 12 Stellen bis 2012 vakant würden. Die Qualifikation sei für die Besetzung der Stelle maßgeblich, also ob diese mit einer Technikerin/ einem Techniker oder einer Sozialpädagogin/ einem Sozialpädagogen besetzt werde.



Frau Ike dankte für die Vorlage des Stufenplans, leider könne man keine zukünftige Planung feststellen, sondern nur was gewesen sei.

Wenn die einzelnen Fachbereiche Zahlen vorgelegt haben, sollten diese auch aus dem Plan hervorgehen. Dies werde bemängelt.

Herr Hexelschneider wunderte sich, dass in der obersten Zeile der Tabelle auf Seite 1 die Zahlen von 7 auf 12 angestiegen seien und statt bisher 0 jetzt 5 Frauen nach AT, B2 eingruppiert seien.

Herr Härke verwies auf laufende Stellenwertüberprüfungen. Es seien keine neuen Organisationseinheiten entstanden, vielmehr habe es neue Stellenbewertungen und Stellenhebungen gegeben.

Er verwies auf die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten, dass es sich um eine Übergangsdrucksache zum Gleichstellungsplan handle. Er bestätigte, dass die Drucksache auch die Vergangenheit beschreibe, zum Jahresende werde der Gleichstellungsplan vorgelegt.

Frau Prokisch schloss sich der Kritik an, dass die Drucksache nur für eine Übergangsphase erstellt wurde und nicht aussagekräftig sei.


Sie fragte, ob es zur Zielerreichung eines höheren Frauenanteils bereits konkrete Handlungsfelder gebe und was man unter 1. und 2. Führungsebene verstehe.
Wie viele Frauen dazu gehören und wer dazu zähle.

Frau Diers verwies auf die Tabelle auf Seite 11 der Drucksache zur Führung auf Zeit, dass die 1. Führungsebene die Fachbereichsleitungen, die 2. die Bereichsleitungen und die 3. Ebene die Sachgebietsleitungen umfasse.

Inhaltlich bestätigte sie, dass es ein strukturelles Hindernis zur gezielten Besetzung von vakanten Stellen mit Frauen gebe, da der Zugang zu den Stellen Frauen und Männern offenstehe, man könne also nicht ausschließlich Frauen einstellen oder befördern. Das AGG müsse beachtet werden.

Es gebe einige Maßnahmen um den Frauenanteil in höherwertigen Positionen zu erhöhen, wie z.B. externe Einstellungen von Frauen, das Ermöglichen verschiedenster Teilzeitmodelle, der Aus- und Fortbildung sowie der gezielten Vorbereitung von Frauen. Man könne jedoch Frauen nur ermutigen sich zu bewerben.

Die wesentlichen Handlungsfelder und Maßnahmen bis 2012 seien im Stufenplan beschrieben, es sei eher ein strukturelles Problem.

Herr Härke verwies auf den Frauenanteil von fast 50 % in A11, darauf könne man stolz sein bei einem Gesamtfrauenanteil von 55%. Fraglich sei, wie der Frauenanteil gesteigert werden könnte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Nach dem AGG könne man bei den Ausschreibungen nicht nur Frauen berücksichtigen. Es müsse juristisch abgesichert sein. Man könne einen Frauenanteil von 55 % entsprechend dem Frauenanteil insgesamt anstreben.

Herr Hexelschneider gab zu bedenken, dass man gleichzeitig die Struktur der Einzelbereiche betrachten müsse.

Herr Härke bestätigte, dass man im Gleichstellungsplan bei A11 einen Frauenanteil von 55% anstreben könne.

Frau Prokisch fragte zu Seite 5 und 6 der Drucksache in welchem Umfang eine Interne Rotation erfolge und wie sich die Stadt als attraktive Arbeitgeberin für Externe darstelle.

Frau Diers antwortete, dass die Stadt Hannover eine Menge zu bieten habe, wie unterschiedlichste Teilzeitmodelle oder Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Man müsse die Vorzüge nach außen tragen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit um durch externe Einstellungen neue Frauen einzustellen, auch wenn die Industrie besser zahle.

Frau Schwiertzky ging auf die Nachfrage zur Rotation ein und bestätigte, dass alle Fachbereiche Stufenpläne vorgelegt haben, die mit den Personalräten abgestimmt wurden, ebenso die Beschreibung der Maßnahmen. Sie sei bereit, nachzusehen, wer dieses Instrument genannt habe oder werde ggfs. nachfragen.

[Ergänzung zum Protokoll: Der Fachbereich Finanzen hat die Internen Rotationen als erfolgreiches Instrument benannt, der Fachbereich Recht und Ordnung ermöglicht Hospitationen.


Ebenso wurden interne und externe Hospitationen im Rahmen der Teilnahme am Nachwuchsförderkreis ermöglicht. Im Dezember 2007 startete der erste Nachwuchs- förderkreis der Stadtverwaltung Hannover. Ziel des Nachwuchsförderkreises ist die gezielte Vorbereitung auf die Übernahme von Führungs- oder komplexen Fachaufgaben. Der Nachwuchsförderkreis ist für die Dauer von 3 Jahren angelegt, während dieser Zeit haben die Mitglieder die Möglichkeit ihre Kompetenzen auszubauen und einzusetzen.]

Frau Westphely dankte, dass einiges jetzt klarer geworden sei. Sie bat um Erläuterung zum FKE und Nachwuchsförderkreis.

Zu der Tabelle 5.2 auf Seite 10 stellte sie fest, dass bei den befristeten Einstellung deutlich mehr Frauen als Männer eingestellt wurden, bei den unbefristeten allerdings mehr Männer und welche Erklärung es dafür gebe.

Frau Diers erläuterte, dass an der Führungskräfteentwicklung (FKE) die Personen teilnehmen, die bereits eine Führungsposition innehaben.

Der Nachwuchsförderkreis sei ein Programm für junge Frauen und Männer, die an einem Qualifizierungsprogramm teilnehmen. Dazu gehören Hospitationen in anderen Fachbereichen oder auch externen Stellen z.B. bei den Stadtwerken oder Hannover 96 sowie ein Mentorenprogramm. Am letzten Programm hätten 15 Nachwuchskräfte teilgenommen.



Zu den befristeten Einstellungen könne sie die Vermutung abgeben, dass im Fachbereich Jugend und Familie durch hohe Fluktuation und Elternzeit befristete Verträge für Vertretungen geschlossen würden.

Frau Fischer dankte für diese Drucksache, die sie mit großem Interesse gelesen habe und begrüßte die Zusammenfassung der einzelnen Berichte, da es eine Überforderung wäre alle Einzelpläne zu sichten. In Hannover sei man auf einem guten Weg.

Frau Jakob dankte ebenfalls für diese Drucksache, diese sei aber fast identisch mit der vom letzten Mal. Es gebe genaue Vorgaben durch das NGG. Sie wünsche genauere Informationen zu freien und durch Erreichung der Altersgrenzen in den nächsten Jahren frei werdenden Stellen nach Fachbereichen und Eingruppierung differenziert. Nur so sei zu sehen, wie diese anschließend besetzt wurden, z.B. 10 freie Stellen, davon acht mit Männern besetzt. Man müsse sich mit dem neuen Plan beschäftigen, um ihn zu verstehen und die Politik wünsche eine Vergleichbarkeit. Deshalb solle eine Planung für die Zukunft erfolgen. Sie lege großen Wert auf vergleichbare Zahlen.

TOP 6.


Verwaltungsentwicklungsprogramm
(Informationsdrucksache Nr. 2503/2010 mit 1 Anlage)

Herr Härke informierte, dass diese Drucksache bereits im Organisations- und Personalausschuss zur Kenntnis genommen wurde.

Frau Ike erkundigte sich zu zu den Begriff "Betreuungsbörse" auf Seite 6 und was damit gemeint sei.

Herr Härke betonte, dass dies eine der Maßnahmen zum e-Government sei, ein Softwareprodukt des Familienservicebüros.
Man könne online erfahren, welche Betreuungsangebote es gebe.

Frau Prokisch fragte, in welcher Form die Befragungen der Kundinnen und Kunden erfolge und ob diese repräsentativ seien.

Frau Diers antwortet, dass diese seit 2007 durchgeführt werden und jeder Fachbereich seine internen oder externen Kundinnen und Kunden über die Zufriedenheit mit der Dienstleistung befrage.

Die Art der Befragung sei unterschiedlich, es gab schriftliche Befragungen oder eine persönliche Befragung der Besucherinnen und Besucher der Herrenhäuser Gärten. Auch die Ausländerbehörde hätte eine schriftliche Befragung durchgeführt.
Die Befragungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Diensten der Fachbereiche, die Auswertung erfolge über die Statistikstelle als neutraler Bereich.
Den Steuerbescheiden sei ebenfalls ein Fragebogen beigefügt gewesen. Hier sei die Rückmeldung geringer gewesen.
Zu den Befragungen gebe es regelmäßige Berichte im Organisations- und Personalausschuss.

Herr Härke ergänzte, dass auch der Rettungsdienst der Feuerwehr im Nachhinein eine kundenbezogene Qualitätsabfrage durchgeführt habe


TOP 7.
HAUSHALTSPLANBERATUNG 2011
zu beraten ist über das Produkt 11113
(Gleichstellungsangelegenheiten) im Teilhaushalt 18

Frau Jakob begrüßte zur Haushaltsplanberatung Frau Krüger vom Fachbereich Finanzen.

TOP 7.1.
Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2011
Das Verfahren wurde bereits unter TOP 1 geklärt, alle vorliegenden Antrag sollen im Gleichstellungsausschuss beraten werden, um eine Empfehlung für den Organisations- und Personalausschuss abzugeben.

Zu Antrag 1:
Frau Westphely begründete den Antrag mit der professionalisierten Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung.

Frau Ike bezog sich auf den ähnlichen Antrag der CDU (Antrag Nr. 5), da es eine Zunahme häuslicher Gewalt gebe und es nicht allein um die Unterstützung bei sexueller Gewalt gehen sollte. Das Referat für Frauen und Gleichstellung solle Restmittel vom Frauennachttaxi sowie die Mittel für nevermind bedarfsgerecht einsetzen.

Frau Fischer sprach sich dafür aus, die Anträge nicht zusammen zu beraten und betonte, dass das Beratungsangebot des Frauennotrufes für Frauen mit Behinderung einzigartig sei.

Frau Jakob verwies auf den Antrag der CDU, diese sei gegen die Erhöhung einer Einzelzuwendung.

Frau Fischer betonte, dass in diesem Fall gerade die Einzelbeihilfe erhöht werden sollte, da es großen Beratungsbedarf gebe. Die Anfragen häufen sich und es sei immer noch ein Tabuthema. Die SPD sehe hier einen Schwerpunkt.

Frau Ike fragte, woher die Gelder kommen sollen.

Frau Fischer antworte, dass kein Deckungsvorschlag gemacht werde.

Der Antrag wurde mit 7:3 Stimmen befürwortet.

Zu Antrag 2:
Frau Fischer begründete, dass für die EU-Charta 50.000,- € aus Frauenfördermittel bereitgestellt werden sollen.

Frau Ike fragte zur Sachaufklärung wie viel Geld bereitstünde und welche Projekte dann nicht berücksichtigt werden können.

Herr Härke führte aus, dass Ende 2010 noch 275.000,- € zur Verfügung standen, da aus rechtlichen Gründen einige Anträge nicht gefördert werden konnten. Frau Hoppe habe in den letzten Jahren immer wieder berichtet, dass die Mittel nicht ausgeschöpft werden konnten.
Somit könnten 50.000,- € im Rahmen einer Zweitveranschlagung bereitgestellt werden. Es gebe keine Einzelausweisung der Mittel, somit gebe es auch keine Einzelsumme im Haushalt.
Aus gleichstellungspolitischer Sicht sei es ärgerlich, wenn die Mittel nicht ausgeschöpft werden, aus haushaltsrechtlicher Sicht sei es gut, wenn Mittel nicht verbraucht werden.
Es sei deshalb zu überlegen welche sinnvollen Maßnahmen es geben kann, zum Beispiel zum Umbau von Kitas.

Frau Jakob sprach sich dafür aus, dass die Gelder in dem Bereich verwendet werden sollten.

Frau Westphely ergänzte, dass zur Umsetzung der EU-Charta die Mittel dafür reserviert werden sollten.

Herr Hexelschneider bezog sich auf die nicht ausgegebenen Mittel. Aus der Sicht des Kämmerers sollte eine sparsame Haushaltsführung erfolgen. Die Haushaltssperre gelte nicht für Personalkosten.

Der Antrag wurde mit 9:1 Stimme befürwortet.

Zu Antrag 3
Frau Fischer bezog sich auf die Drucksache von Frau Kohrt unter TOP 4 und sprach sich für die Erhöhung des Ansatzes zur Förderung der Akzeptanz von Lesben und Schwulen um 13.000,- € aus.

Frau Ike fragte, wie die SPD auf die genannte Summe komme.

Frau Fischer hielt den bisherigen Ansatz von 12.000 € für zu gering. 5.000,- € sollten für den CSD verwendet werden und wegen der gesteigerten Nachfrage scheine die Summe angemessen.

Der Antrag wurde mit 7:3 Stimmen befürwortet.

Zu Antrag 4:
Der Antrag wurde zurückgezogen, da für dieses Produkt ausschließlich der Jugendhilfeausschuss zuständig sei.

Zu Antrag 5:
Frau Ike betonte, dass die Gewaltberatung für Frauen und Mädchen zusätzlich gefördert werden sollte. Deshalb sollten 59.100,- € vom Frauennachttaxi und nevermind eingespart werden und vom Referat für Frauen und Gleichstellung nicht nur für behinderte Frauen und Mädchen eingesetzt werden, sondern es sollten auch andere Beratungsstellen gefördert werden.

Frau Westphely kündigte die Ablehnung dieses Antrags an. Dem Antrag könne nicht zugestimmt werden. Die Mittel für nevermind und Coming out- Beratung sollen nicht herausgestrichen werden. Sie sei zuversichtlich, dass die AG im Laufe des Jahres ein neues Konzept erarbeite.

Frau Fischer unterstützte dies. Vor zwei Jahren seien im Haushalt 50.000,- € für häusliche Gewalt aufgestockt worden. Eine erneute Aufstockung sei nicht gerechtfertigt.

Der Antrag wurde mit 2:8 Stimmen abgelehnt.


TOP 7.2.
Haushaltssatzung 2011
(Drucks. Nr. 1583/2010 N1 mit 3 Anlagen)
Die Haushaltssatzung wurde mit den unter TOP 7.1 beschlossenen Änderungen mit 7:1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.


TOP 8.
Weitere Anfragen und Anträge
Weitere Anfragen und Anträge lagen nicht vor.


TOP 9.
Bericht der Verwaltung
Es gab keinen Bericht der Verwaltung.


TOP 10.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Frau Dr. Vollmer-Schubert verwies auf die vorliegende Broschüre Gender Mainstreaming, die für alle Bereiche gedacht sei, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Intranetzugang hätten.

Abschließend wies sie auf die Veranstaltungsreihe "Stille Heldinnen" hin, die am 9.2. in der Marktkirche eröffnet wird. Es handelt sich um Großmütter in Afrika, die sich um ihre durch Aids verwaisten Enkelkinder kümmern.

TOP 11.
Verschiedenes
Zu diesem TOP wurde die Termin- und Themenplanung für 2011 vorgelegt. Im April soll jemand eingeladen werden, der über die AG für ältere Lesben und Schwule berichten kann.
Selbstverständlich könne diese Themensammlung auch verändert oder ergänzt werden.

Herr Härke verwies auf die anstehende Kommunalwahl im Herbst und gab zu bedenken, ob bereits darüber hinaus Themen festgelegt werden sollten.

Frau Jakob betonte, dass die Themen Frauenfördermittel, Akzeptanz Lesben und Schwule und der Gleichstellungsplan auch weiterhin von großem Interesse sind

Frau Jakob schloss die Sitzung um 16.25. Uhr.





Harald Härke Gundula Müller (18 F)
Leiter des Fachbereichs für das Protokoll
Steuerung, Personal und Zentrale Dienste