Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 08.12.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 01.12.2010)
Einladung (2. Fassung) (erschienen am 01.12.2010)
Protokoll (erschienen am 21.01.2012)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 09.03.2011
NIEDERSCHRIFT
37. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am Mittwoch,
8. Dezember 2010,
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137

Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 21:52 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
(Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter) (FDP)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Dr. Enß (FDP)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU) 18.35 - 21.52 Uhr
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Konietzny (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) 18.40 - 21.52 Uhr
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
(Bezirksratsfrau Dr. Moennig) (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schipper 18.30 - 21.20 Uhr
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
(Bezirksratsfrau Voß-Boner) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider)
(Beigeordneter Klie)
(Beigeordneter Meyburg)

Verwaltung:
Frau Yılmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Krohn Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Schikowski Fachbereich Wirtschaft
Presse:
Herr Link Stadtanzeiger

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherren Jens Albrecht
(Drucks. Nr. 15-2426/2010)

3. Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

4. M I T T E I L U N G E N

5. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am:
- 09.06.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht
- 27.07.2010 (öffentlicher Teil) - wird nachgereicht

6. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. A N F R A G E N

9.1. der SPD-Fraktion

9.1.1. Gartenhaus auf dem Grundstück Bünteweg 5
(Drucks. Nr. 15-2399/2010)

9.1.2. Fahrgastunterstände an Bushaltestellen + Beleuchtung
(Drucks. Nr. 15-2400/2010)

9.1.3. Altglascontainer-Standorte + Sauberkeit
(Drucks. Nr. 15-2401/2010)

9.1.4. Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße + Bahnsteigaufbauten
(Drucks. Nr. 15-2402/2010)

9.1.5. Öffentliche Grünfläche am Tiergartenrandweg + Umzäunung
(Drucks. Nr. 15-2403/2010)

9.1.6. Fledermauspopulation am Tiergartenrand
(Drucks. Nr. 15-2404/2010)

9.1.7. Zukunft des Standortes der ehemaligen Forsthausremise
(Drucks. Nr. 15-2405/2010)

9.1.8. Zaun zwischen Wald und Retentionsfläche westlich des Tiergartenrandweges
(Drucks. Nr. 15-2406/2010)

9.1.9. Große Pfütze im Liethfeld
(Drucks. Nr. 15-2407/2010)

9.1.10. Übergangszeit von der Krippe in den Kindergarten
(Drucks. Nr. 15-2408/2010)

9.1.11. Ganztagsschule + Familienservicebüro
(Drucks. Nr. 15-2409/2010)

9.2. der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRUENEN

9.2.1. Konzept zur baulichen Sanierung der Ortschaften
(Drucks. Nr. 15-2397/2010)

9.2.2. Glascontainer Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2398/2010)

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1738 – Ottweilerstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2454/2010 mit 5 Anlagen)

10.2. Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2446/2010 mit 2 Anlagen)

10.2.1. Änderungsantrag zu Stadtbezirksgrenzen
(Drucks. Nr. 15-2542/2010)

10.3. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2011

10.3.1.
Haushaltsplan 2011 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirke
(Informationsdrucks. Nr. 15-1585/2010 mit 1 Anlage)

10.3.2. Haushaltssatzung 2011
(Drucks. Nr. 1583/2010 mit 3 Anlagen)

10.3.2.1. Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2011/
Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2541/2010)

10.3.2.2. Anderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Drucksache Nr. 1583/2010 (Haushaltsplanentwurf 2011)
(Drucks. Nr. 15-2544/2010)

11. A N T R Ä G E

11.1. der SPD-Fraktion

11.1.1. Aufstellung eines „Offenen Bücherschrankes“ am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2223/2010)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendung des Bezirksrates für die Einrichtung ,,Butze 22"
(Drucks. Nr. 15-2546/2010)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

13. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am:
- 09.06.2010 (nichtöffentl. Teil)

14. Informationen der Verwaltung

15. Informationen über Bauvorhaben

16. Anträge der CDU-Fraktion

16.1. Verleihung Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2448/2010)

16.2. Verleihung Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2447/2010)

17. Antrag der SPD-Fraktion

17.1. Verleihung Ehrenplakette Bezirksrat
(Drucks. Nr. 15-2512/2010)


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und begrüßte Herrn Streicher, Frau Hoff vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Herrn Krohn Fachbereich Gebäudemanagement und Herr Schikowski Fachbereich Wirtschaft.
Folgende Änderungen zur Tagesordnung lagen vor:

7: Der Bericht der Verwaltung zu baulichen Entwicklungen entfällt, es erfolgt Bericht des Bauträgers Deltabau Herr Streicher
9.1.2. Fahrgastunterstände an Bushaltestellen + Beleuchtung (Drucks. Nr. 15-2400/2010) Antwort liegt noch nicht vor, wird nachgereicht
9.1.4. Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße + Bahnsteigaufbauten (Drucks. Nr. 15-2402/2010)
Antwort liegt noch nicht vor, wird nachgereicht
9.1.9. Große Pfütze im Liethfeld (Drucks. Nr. 15-2407/2010
Antwort liegt noch nicht vor, wird nachgereicht
Unter
10.2.1. Interfraktioneller Änderungsantrag zu 10.2.
10.3. Anhörung zum Haushalt:
10.3.1 (Alt 10.3.)Haushaltsplan 2011 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte (Informationsdrucks. Nr. 15-1585/2010 mit 1 Anlage
10.3.2 (Alt 10.4) Haushaltssatzung 2011 (Drucks. Nr. 1583/2010 mit 2 Anlagen
10.3.2.1 (Alt 10.5) Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1583/2010 (Haushaltsplanentwurf 2011), hier: Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2011 / Verfügungsmittel des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (Drucks. Nr. 15- /2010) - Tischvorlage -
10.3.2.2. Änderungsantrag SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 1583/2010
15. Entfällt
Die Tagesordnung wurde in der veränderten Form einstimmig festgestellt.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherren Jens Albrecht
(Drucks. Nr. 15-2426/2010)
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherren Albrecht die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
-Einstimmig

TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler verpflichtete Herrn Ferdinand Nauheimer als neues Mitglied des Bezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

TOP 4.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sprach folgendes Theme an:
- Konzertankündigung von Krosecco für den 11.12.2010

TOP 5. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am:
- 09.06.2010 (öffentlicher Teil)
- 27.07.2010 (öffentlicher Teil)

Die Niederschriften über die Sitzungen am 09.06.2010 und 27.7.2010 (öffentlicher Teil) wurden einstimmig genehmigt.

TOP 6.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
In der EinwohnerInnenfragestunde hat Frau Hoff vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung zu folgenden Fragen- bzw. Themenblöcken im Zusammenhang des Vorhabens Ottweilerstr. geantwortet:

1. Verhältnis Stellplätze und Auswirkungen auf Spielplatz
Bei der Abwägung zwischen Stellplätzen und Auswirkungen ist eine Gratwanderung vorhanden.
Die Planung zielt auf Sicherung der Nahversorgung Kirchrode West ab und dabei so wenig Eingriff in wertvolle Spielfläche wie möglich vorzunehmen, aber so viel Stellplätze wie nötig bereitzustellen, um einen Parksuchverkehr in angrenzenden Wohnquartieren zu verhindern.
Normalerweise fordern Investoren für einen Markt mit 800 qm Verkaufsfläche rund 100 Stellplätze. Bei dem vorliegenden Vorhaben ist dieser Wert bereits auf ca. 60 reduziert, so dass davon ca. 39 ebenerdig und ca. 26 in Tiefgarage (incl. Stellplätze für Wohnungen über Markt) vorgesehen sind.
Des weiteren sind Parkplätze kein öffentlicher Straßenraum sondern Privateigentum. Hier bei hat der Eigentümer daher alle Möglichkeiten, Missbrauch zu ahnden, bis hin zu Parkschein, Schranke oder sonstige Nutzungseinschränkungen vorzunehmen.
Der vorhande Spielplatz wird unverändert, ihm wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Folgliche soll dieser in allen Funktionen erhalten bleiben. Der Eingriff beschränkt sich auf eine Stellplatztiefe, ca. 5 m.
2. Tiefgarage
Wie oben ausgeführt ist eine Tiefgarage mit ca. 26 Plätzen geplant.
Bolzplatz bleibt erhalten, die Stellplatzreihe ist beschränkt auf Randbereich.

3. Grund für Erneuerung und Versorgungslücke während Bauzeit
Frau Hoff erläuterte die Ursache und Wirkung und stellte klar, dass Kleiner Markt (ca. 180 qm Verkaufsfläche) nicht schließt, weil großer kommt, sondern großer ist geplant, weil kleiner wirtschaftlich keine Zukunft hat.
Die Versorgungslücke während der Bauzeit wird sich nicht verhindern lassen, aber Stadt und / oder Investor haben kein Interesse daran, dass NP-Markt früher als nötig schließt.
Sie machte drauf aufmerksam, dass die vorgelegte Drucksache nicht Abschluss bedeutet , sondern Einleitung des Bebauungsplanverfahrens darstellt. Es werde voraussichtlich kein Baurecht vor Sommer 2011 vorliegen, selbst bei zeitlich parallel betriebenem Bauantragsverfahren ist ein Baubeginn vor Herbst unwahrscheinlich.

4. Bauprojekt und Darstellung:
Das konkrete Bauprojekt befindet sich noch in der Abstimmung. Der aktuelle Verfahrensschritt betrifft allgemeine Ziele und Zwecke, zur öffentlichen Auslage sind Pläne zum Bauprojekt Bestandteil des Plans / der Drucksache.
Voraussichtlich bleibt es bei einem Vollgeschoss (Markt) und einem Staffelgeschoss (Wohnungen), das wegen seiner Begrenzung auf weniger als 2/3 der darunter liegenden Fläche kein Vollgeschoss darstellt. Zur genauen Gebäudehöhe folgen Angaben, sobald endgültige Pläne vorliegen.
Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt voraussichtlich von Süden, die Ausfahrt nach Norden
(Bislang ist ein BeKi-Markt vorgesehen).
Die Lärmentwicklung durch den Parkplatz wird im weiteren Verfahren begutachtet bzgl. Verträglichkeit mit dem Wohngebiet erörtert.

5. Flachdächer:
Frau Hoff führte aus, dass die Flachdächer der 1970-er Jahre häufig problematisch waren, mittlerweile aber technisch ausgereift sind.

6. Baumfällungen / Abgrenzung Bolzplatz u. Stellplätzen:
Auf die Frage, wie viele nicht-schützenswerte Bäume entfallen, gab Frau Hoff eine Protokollantwort zu:„Die Einmessung des Baumbestandes wurde beauftragt, Ergebnisse liegen noch nicht vor.“
Der Hinweis wird aufgenommen, ein Abgrenzung von Bolzplatz und Stellplätzen – z.B. durch Ballfangzaun – im gegenseitigen Interesse einzubauen.

TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung
Bericht der Verwaltung entfällt.
Herr Streicher von Delta Bau stellte mit einer Präsentation das von Ihnen geplante Bauvorhaben vor. Die Präsentation sei über den Bauträger verfügbar.

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Berichtet

TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Gartenhaus auf dem Grundstück Bünteweg 5
(Drucks. Nr. 15-2399/2010)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Auf dem Grundstück Bünteweg 5 befindet sich ein Gartenhaus wohl aus der Zeit um 1909. Ebenso überspannt – von diesem Grundstück ausgehend Richtung Norden – eine kleine Brücke den Büntegraben, örtlich ausgewiesen mit einem Baujahr 1909. Diese Bauten stehen bekanntlich auf einer Fläche, die als Obst- und Gemüsegarten der Villa Ruhland zugeordnet waren.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche kulturhistorische Bedeutung haben diese Bauten – auch hinsichtlich ihrer Einmaligkeit?
2. Welche Möglichkeiten der Erhaltung bestehen?
Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für die Bewertung von Bauten hinsichtlich ihrer kulturhistorischen, künstlerischen, wissenschaftlichen etc. Bedeutung ist das Nieders. Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Wir haben die Anfrage dorthin weitergeleitet und werden zu gegebener Zeit sicher Nachricht erhalten, über die wir Sie dann unterrichten werden. Es handelt sich um Universitätsgelände, ist damit Landeseigentum und wäre einer kommunalen Zuständigkeit ohnehin entzogen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Diese Bauten sind nicht in der Liste der Baudenkmale in der LHH aufgeführt. Ohne daß Frage 1 geklärt ist, kann Frage 2 nicht beantwortet werden, schon gar nicht im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse.

TOP 9.1.2.
Fahrgastunterstände an Bushaltestellen + Beleuchtung
(Drucks. Nr. 15-2400/2010)
Einige Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Stadtbezirk sind beleuchtet, andere nicht.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Nach welchen Kriterien werden Fahrgastunterstände an Bushaltestellen beleuchtet?
2. Welche rechtlichen Regelungen verpflichten die Betreiber dieser Unterstände zur Beleuchtung?
3. Welche Kontrollen werden in diesem Zusammenhang von wem durchgeführt?

Diese Anfrage wurde zur Beantwortung an die üstra weitergeleitet.
Antwort der üstra zu Frage 1:
Die üstra lässt derzeit in einem Mehrjahresprogramm die alten Witterungsschutzdächer (WSD) vom sogenannten "Typ C" an den Bushaltestellen in Hannover gegen neue WSD vom Typ "f/p design" austauschen. Vertragspartner von üstra für diese Maßnahme ist X City Marketing GmbH. Während in den Typ-C-Dächern in der Regel nur die Werbevitrine beleuchtet war, erhalten die neuen f/p design-Dächer auch eine beleuchtete Informationsvitrine und eine zusätzliche Leuchte im vorderen Dachholm. Voraussetzung ist eine vorhandene oder mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand herstellbare Stromversorgung. In einigen wenigen Fällen ist dies nicht gegeben und muss deshalb auf eine Beleuchtung verzichtet werden. Wenn ein neues WSD unbeleuchtet ist, liegt es aber in aller Regel daran, dass enercity nach dem Aufbau des WSD den Stromanschluss noch nicht wieder hergestellt hat (dieses dauert manchmal mehrere Wochen).
Antwort der üstra zu Frage 2:
Zu 2: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zum Bau von Witterungsschutzdächern und zu deren Beleuchtung.
Antwort der üstra zu Frage 3:
Zu 3: Die Kontrolle der Beleuchtung erfolgt regelmäßig durch X City Marketing GmbH und zusätzlich z.B. durch üstra Busfahrer oder Anlieger, die den Ausfall der Beleuchtung melden.

TOP 9.1.3.
Altglascontainer-Standorte + Sauberkeit
(Drucks. Nr. 15-2401/2010)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Altglascontainer im Stadtbezirk werden Beobachtungen zufolge wohl regelmäßig geleert, der Standplatz in diesem Zusammenhang jedoch nicht unbedingt von dort bedauerlicherweise häufiger anzutreffenden Glasscherben gesäubert.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Regelungen sind im Zusammenhang mit der Aufstellgenehmigung für Altglascontainer zum Sauberhalten der Standorte verbunden?
2. Welche Handhabungsweise ist vernunftgeboten eigentlich anzuwenden?
3. Wie kann dem Missstand abgeholfen werden?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Alle Altglascontainerstandorte im öffentlichen Straßenraum werden vom Abfallwirtschafts- betrieb Region Hannover (aha) bewirtschaftet. Dazu gehört auch die regelmäßige Reinigung und Beseitigung von Glasscherben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bei Bekanntwerden von Verschmutzungen an einzelnen Standorten fordert die Stadtver- waltung aha auf diese zu beseitigen.

TOP 9.1.4.
Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße + Bahnsteigaufbauten
(Drucks. Nr. 15-2402/2010)
Auf den beiden Seitenbahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Emslandstraße befinden sind Bahnsteigaufbauten z. T. aus Holz. Dieses Holz verliert nicht nur seit bereits längerer Zeit seinen Anstrich, sondern ist auch in einigen Teilen erneuerungsbedürftig.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Eindruck hinterlässt dieser erkennbar schlechte, äußere Zustand der Bahnsteigaufbauten beim Fahrgast?
2. Wann ist mit einem nachhaltigen Schutz der Holzteile durch einen Neuanstrich einschließlich des vorherigen Austausches der morschen Holzteile zu rechnen?
3. Welcher Lebenszyklus wird diesen Holzteilen zugrunde gelegt mit der Maßgabe der Erhaltung bzw. der Erneuerung?

Diese Anfrage wurde der zuständigkeitshalber an die üstra weitergeleitet.
Antwort der üstra und der infra zu Frage 1:
Bei der üstra ist bisher lediglich eine Fahrgastbeschwerde eingegangen

Antwort der üstra und der infra zu Frage 2:
Ein Neuanstrich ist nicht sinnvoll, es wird ein Komplettaustausch geplant, ggf. mit länger haltbarem Kunstholz. Für den Wirtschaftsplan 2011 sind dafür die erforderlichen Mittel vorgesehen

Antwort der üstra und der infra zu Frage 3:
Die verwendeten Kiefernkanthölzer sind nach DIN EN 350-2 in die Dauerhaftigkeitsklassen 3-4 eingruppiert. Das bedeutet, dass die Lebenserwartung zwischen 5 und 15 Jahren liegt.

TOP 9.1.5.
Öffentliche Grünfläche am Tiergartenrandweg + Umzäunung
(Drucks. Nr. 15-2403/2010)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Am Tiergartenrandweg nördlich des Grundstückes Tiergartenstraße 115 (ehedem wohl ein Obst- und Gemüsegarten, zugehörig zum ehemaligen Forsthaus) ist nach wie vor eine als öffentlich ausgewiesene Grünfläche eingezäunt.
Wir fragen die Verwaltung:
Welche Bedeutung haben diese Einzäunung und die verfallende Holzbude für die Grünfläche?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Gemäß unserer Beantwortung der DS 15-1653-2010 wurde für die alte Obstwiese nördlich des Forsthauses ein Pflegeplan erstellt. Darin enthalten ist selbstverständlich auch, dass der Maschendrahtzaun um das Gelände sowie störende Einbauten auf der Fläche entfernt werden. Diese Arbeiten sowie die erforderliche Baumpflege werden während des Winter- halbjahres 2010/2011 durchgeführt werden.

TOP 9.1.6.
Fledermauspopulation am Tiergartenrand
(Drucks. Nr. 15-2404/2010)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Im Zusammenhang mit der Behandlung des Bebauungsplanes für das heutige Wohnquartier um den neuen Teil der Elly-Beinhorn-Straße wurde ein intensiver Diskurs über die (ehedem) dort vorhandene Fledermauspopulation geführt.
Wir fragen die Verwaltung:
Welcher Zustand bezüglich der Fledermauspopulation im Verhältnis zu den Aussagen im Bebauungsplanverfahren ist heute zu verzeichnen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Eine Bestandserhebung der Fledermäuse in diesem Bereich wurde 2006 durchgeführt. Es wurden fünf Arten nachgewiesen. Bei vier dieser Arten wurde im Verfahren unterstellt, dass sie in benachbarte Lebensräume ausweichen können. Bei der fünften Art, der Breitflügel- fledermaus, wurde ein Verlust der Bestandspopulation angenommen. Aktuelle Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen stammen aus 2010, umfassen aber lediglich den Bereich zwischen dem neuen Baugebiet und dem Tiergarten. Hierbei wurden nur überfliegende Zwergfledermäuse festgestellt; Fledermausquartiere wurden nicht gefunden.
Großflächige Kartierungen der gesamten benachbarten Bereiche der neuen Baugebiete existieren nicht und sind nicht geplant.

TOP 9.1.7.
Zukunft des Standortes der ehemaligen Forsthausremise
(Drucks. Nr. 15-2405/2010)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Die Forsthausremise am Tiergartenrandweg (zwischen den Grundstücken Tiergartenstraße 113B und 115) ist abgebrochen. Die Gesamtfläche ist allerdings nicht rekultiviert, obwohl es sich um eine ausgewiesene Waldfläche handelt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Absichten werden mit dem Liegenlassen der in Rede stehenden Fläche ohne Wiedereingliederung in einen tatsächlichen Wald / Waldsaum verfolgt?
2. Welche ästhetischen Aspekte sprechen für den westseitig das Grundstück begrenzenden Bauzaun?
3. Wie ist es um die Zukunft des mannshohen Bauzaunes bestellt?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Eine Verwaltungsentscheidung über den weiteren Umgang mit der Fläche steht noch aus.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Existenz des Bauzauns erklärt sich aus der rechtlich vorgegebenen Notwendigkeit zur Verkehrssicherung. Daneben soll u.a. verhindert werden, dass das Grundstück nicht widerrechtlich als Baustelleneinrichtung genutzt wird bzw. sich zu einer wilden Müllkippe entwickelt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bauzaun wird frühestens dann wieder entfernt, wenn feststeht, zu welchem Zweck das Grundstück zukünftig genutzt werden soll."

TOP 9.1.8.
Zaun zwischen Wald und Retentionsfläche westlich des Tiergartenrandweges
(Drucks. Nr. 15-2406/2010)
Bezirksratsherr Konietzny trug folgende Anfrage vor:
Zwischen dem Wald und der Retentionsfläche westlich des Tiergartenrandweges besteht ein alter Weidezaun – nicht nur aus Holz, sondern auch aus Stacheldraht und mannshohem Wildzaun.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen zur Beseitigung der Drahtteile, insbesondere der aus Stacheldraht und der dort abgelegten Maschendrahtreste?
2. Welche Bedeutung hat der Stacheldrahtzaun nördlich der Retentionsfläche?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung wird die überflüssigen Zaunreste im Winterhalbjahr 2010/2011 beseitigen!

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach abgeschlossener Baumaßnahme des Regenrückhaltebeckens Tiergarten West wird die Stadtentwässerung Reste einer älteren Einzäunung westlich und nördlich der Rückhalteräume bis Ende Januar kommenden Jahres entfernen.

TOP 9.1.9.
Große Pfütze im Liethfeld
(Drucks. Nr. 15-2407/2010)
Der Teil der Straße Liethfeld im Einmündungsbereich zur Straße Sticksfeld hin steht schon bei und auch nach einer normalen Regenwetterlage wie heute wegen offensichtlich fehlender Vorflut unter Wasser. Das ist nicht nur unschön beim Durchfahren von Fahrzeugen, sondern auch erheblich verkehrsunsicher – insbesondere bei demnächst zu erwartendem Frost.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird diese heute auf ganzer Fahrbahnbreite vorhandene Pfütze beseitigt sein bzw. schon an ihrem Entstehen gehindert werden?
2. Welche Aktivitäten hat die örtliche Straßenaufsicht bereits zuvor schon in die Wege geleitet?

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der genannte Bereich wurde durch den zuständigen Erhaltungsbezirk vor Ort geprüft. Es ist zu vermuten, dass die Beeinträchtigung der Fahrbahn­entwässerung durch die derzeitigen Bautätigkeiten bzw. durch die Baufahrzeuge hervorgerufen wird.
Um die Entwässerungsmöglichkeit an dieser Stelle zu verbessern, ist geplant einen zusätzlichen Schluckschacht einzubauen. Mit dem Fachbereich Stadtentwässerung wird die bauliche Umsetzung abgestimmt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Problematik war bis zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt

TOP 9.1.10.
Übergangszeit von der Krippe in den Kindergarten
(Drucks. Nr. 15-2408/2010)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Junge Eltern beklagen, dass in einigen Kindertagesstätten der Übergangszeitpunkt von der Krippe in den Kindergarten unterschiedlich gehandhabt wird: Tag der Vollendung des 3. Lebensjahres vs. 1. August als Beginn des sog. Kindergartenjahres. Das führt zu einer zeitlichen Lücke in der Betreuung.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Regelungen sind bereits / werden noch getroffen, dass solche Tatbestände – wie eingangs beschrieben –, die der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegenstehen, der Vergangenheit angehören?
2. Welche Hinweise dazu gibt das Familienservicebüro (ggf. auch erst in Zukunft)?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Aus pädagogischen Gesichtspunkten sollten Kinder in altersentsprechenden Gruppen betreut werden.

Es gilt die Regelung, dass Kinder, die innerhalb der ersten drei Monate des Kindergartenjahres, also zwischen dem 01.08. und dem 31.10. eines Jahres das 3. Lebensjahr vollenden, bereits zum 01.08 in Kindergartengruppen wechseln dürfen. Kinder, die ab dem 01.11. das 3. Lebensjahr vollenden, können weiter bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres, also bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres in der Krippengruppe betreut werden.

Die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover und freier Träger gestalten in der Regel den Betreuungswechsel zwischen Krippe und Kindergarten im Rahmen der oben genannten Weise.

Die Verwaltung wirkt in Beratungsgesprächen mit den Trägern darauf hin, die Situation zu vermeiden, dass Kinder, die in Krippengruppen betreut werden, die Einrichtung unmittelbar im Anschluss an die Vollendung des dritten Lebensjahres verlassen müssen, wenn eine Anschlussbetreuung nicht möglich ist.

Gleichwohl ist es Inhalt der Betreuungsverträge einiger Träger, dass das Vertragsverhältnis mit dem dritten Geburtstag des Kindes endet. Dies ist den betroffenen Eltern dann bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt, sodass es ihnen möglich ist, sich darauf einzustellen.

Eltern, für deren Kinder eine zeitliche Betreuungslücke bis zum Eintritt in eine Kindergartengruppe entsteht, haben die Möglichkeit, diese mit Hilfe von Tagespflegepersonen zu überbrücken. Das Familienservicebüro wird in jedem Einzelfall nach individuellen Lösungen suchen, um für die betroffenen Kinder eine Betreuung sicher zu stellen.

Die Träger sind angewiesen, betroffene Eltern ggf. über diese Möglichkeit zu informieren und an das städtische Familienservicebüro zu verweisen.

Oben genanntes wird auch vom Familienservicebüro kommuniziert.


TOP 9.1.11.
Ganztagsschule + Familienservicebüro
(Drucks. Nr. 15-2409/2010)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Ganztagsschulen haben in Hannover ihre Arbeit aufgenommen. Sie ersetzen zumindest teilweise den Hort und damit eine Institution, über die im Familienservicebüro Informationen erhältlich sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise und nach welchem Reglement kann das Familienservicebüro über das Internet, entsprechende Flyer oder in Gesprächen mit ihren Kunden – zumeist Eltern – über die Ganztagsbetreuung in bestimmten Schulen und deren Bedingungen Auskunft erteilen – als Alternative zum Hort?
2. In welcher Form kommt der gesamtheitliche Ansatz zur Beratung in allen Fragen der Kinderbetreuung unter Einschluss der schulischen und kulturellen Aspekte im Familienservicebüro in diesem Zusammenhang zum Ausdruck?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für den Grundschulbereich sind im Stadtgebiet Hannover Schulbezirke festgelegt worden. Die Schülerinnen und Schüler müssen nach dem niedersächsischen Schulgesetz diejenige Schule im jeweiligen Schulbezirk besuchen, diese Regelung gilt auch für die Ganztags- grundschule. Nur wenn in der Ganztagsgrundschule - im Rahmen der jeweiligen Zügigkeit der Schule – noch freie Plätze vorhanden sind, können auch Kinder aus einem anderen Schulbezirk aufgenommen werden.
Vom Fachbereich Bibliothek und Schule wird derzeit ein Faltblatt über Ganztagsgrund- schulen vorbereitet, dass dann auch im FamilienServiceBüro erhältlich ist.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das FamilienServiceBüro informiert auch über musische und kulturelle Angebote für Kinder. Ebenso werden Auskünfte über Freizeit- und Gesundheitstipps erteilt. U. a. zum Thema Babyschwimmen, Kinderturnen, Spielkreise und Ferienfreizeiten für Kinder.
Bei vertieften Fragen z. B. zum Schulbesuch wird eine entsprechende Weitervermittlung vorgenommen.

TOP 9.2.
der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRUENEN

TOP 9.2.1.
Konzept zur baulichen Sanierung der Ortschaften
(Drucks. Nr. 15-2397/2010)
Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:
Die Stadtteile Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind für sich gewachsene alte Ortschaften mit
Gebäudekomplexen die inzwischen teilweise “verwaisen” und /oder Sanierungsbedarf haben
oder auch zu Gunsten neuer Infrastruktur abgerissen werden. Als Beispiele aus der
Vergangenheit sind da Gebäude wie die alte Polizeistation und die alte Feuerwehrstation
in Kirchrode zu nennen, oder der dortige historische Gebäudekomplex der ehemaligen
Gaststätte “Zum Kronprinzen”. In Alt-Bemerode befinden sich Gebäudekomplexe, die damalige
dörfliche Strukturen erahnen lassen und von Leerstand und Verwilderung betroffen sind.
Und auch in Wülferode bestehen Hofkomplexe, die für attraktive Wohnkomplexe in Betracht
gezogen wurden. Die Stadt Hannover hat mit dem Projekt Hannover City 2020+ ein zu
erstellendes Innenstadtkonzept als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und räumliche
Planung der Innenstadt in den nächsten 10 - 15 Jahre beschlossen. Ein solcher
Orientierungsrahmen wäre zur Entwicklung und individuellen städtebaulichen Planung der
Stadtbezirke generell auch interessant.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ein zukunftsorientiertes
städtebauliches Gesamtkonzept?
2. Nach welchen Verfahren wurde in den bisherigen Planungen zur Entwicklung der
individuellen Standorte mitsamt ihren Verbindungen zueinander vorgegangen?
3. Welche städtebaulichen Entwicklungsziele für den Stadtbezirk können hier
seitens der Verwaltung formuliert werden?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Mit den im Jahr 2006/ 2007 durch die Verwaltung erstellten Leitbildern für die Stadtteile Kirchrode, Bemerode und Wülferode gibt es wie für die anderen hannoverschen Stadtteile ein auf ihre jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen abgestelltes stadtteilbezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept.

Dies wurde nach Fertigstellung im Stadtbezirksrat vorgestellt sowie in einer Ausstellung in der Zusammenschau aller Leitbilder der interessierten Öffentlichkeit präsentiert.
Basierend auf diesen Stadtteilleitbildern wurde das planwerk Hannover durch das Planungs- büro mbup, Prof. Braum, erarbeitet und Ende 2007 öffentlich vorgestellt. Dieses zeigt auf anschauliche Weise die bauliche Struktur des Stadtgebietes und gibt eine Zusammenschau möglicher Potenziale für Umnutzung und Neubau sowie der Vernetzung der bedeutsamen öffentlichen Räume.
Es handelt sich hierbei um informelle Planungsinstrumente.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Mangels benötigter Schubkräfte für groß- formatige Stadterweiterungen in Folge des demografischer Wandels, erheblicher Umstruk- turierungsprozesse der Wirtschaft und knapper öffentlicher Kassen, wurde bei der Erarbeitung der Stadtteilleitbilder weitgehend vom Bauen im Bestand, der Umnutzung und der Implimentierung neuer Nutzungen in Leerstellen des Stadtgefüges ausgegangen.
Basierend auf der Grundlage einer stadtteilbezogenen Bestandsanalyse wurden planerische Entwicklungsperspektiven (Chancen und Risiken) chiffrenhaft herausgearbeitet. Abschließend wurden die Ergebnisse mit den Potenzialen und Perspektiven in einem maßstäblichen Stadtteilleitbild abgebildet.
Dieses berücksichtigt die historisch gewachsenen Strukturen, deren Sicherung und/ oder Umnutzung jedoch individuelle Lösungen auf anderer Maßstabsebene unter Berücksich- tigung der Interessen von Eigentümern, Mietern, Nachbarn, Stadtteilöffentlichkeit, etc. erfordern und, sofern es die städtebauliche Ordnung notwendig macht, in verbindliche Bauleitplanverfahren münden können.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Folgende Potenziale und Perspektiven wurden herausgearbeitet bzw. sind aktuell:

Stadtteil Kirchrode:
· Chancen für die Modernisierung von Wohnungsbeständen durch den laufenden Generationswechsel.
· Erhaltung der Hausgärten und Vermeidung von Nachverdichtungen, Sicherung hochwertiger Angebote für den gehobenen Bedarf als Alternative zur Abwanderung ins Umland.
· Neubaupotenziale für Einfamilienhäuser an dezentralen Standorten mit sehr hoher Qualität.
· Sicherung der wohnungsnahen Versorgung durch Anpassung an geänderte Vertriebsformen.
· Weiterentwicklung der Grünräume als naturnahe Erholungsgebiete.

Stadtteil Bemerode:
· Großes Potenzial an Flächen für den kurz-, mittel- und langfristigen Wohnungsbau, Büros, Verwaltungen und hochwertiges Gewerbe am Kronsberg und im Expo Park.
· Hohe Attraktivität durch die günstige Verkehrslage und den neu gestalteten Landschaftsraum Kronsberg.
· In den älteren Einfamilienhausgebieten von Alt- Bemerode anstehende Generationenwechsel und Chance zur Ansiedelung junger Familien.

Stadtteil Wülferode:
· Ländliches Wohnen im Stadtgebiet.
· Langsam verlaufende Erweiterung am östlichen Ortsrand.
· Weitere Flächenpotentiale für den Einfamilienhausbau im Norden und Süden.
· Anstehende Umnutzungen der großen Hofstellen mit dem Ziel der Erhaltung des dörflichen Charakters.
· Eingrünung des Ortsrandes zur Attraktivitätssteigerung des Wohnstandortes.
· Sicherung ökologischer Qualitäten im Rahmen des Landschaftsschutzes zur Steigerung des Erholungswertes und Naturerlebens für die Stadtbevölkerung insgesamt.

TOP 9.2.2.
Glascontainer Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2398/2010)
Bezirksratsherr Rücker trug folgende Anfrage vor:
Speziell der grüne Glascontainer in Wülferode ist regelmäßig überfüllt. Der Containerplatz
bietet daher häufig ein unansehnliches Bild.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Ist es vom Platz her möglich, den bestehenden Container durch einen größeren oder
einen zweiten zu erweitern?
2) Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen?
3) Ist der Verwaltung das Problem bekannt und wie schätzt sie dieses ein?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 bis 3:
Eine Problematik zu grünen Glascontainern in Wülferode ist der Verwaltung bisher nicht bekannt. Die Verwaltung nimmt die Bezirksratsanfrage zum Anlass, den für die Altglas- verwertung zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover (aha) zu bitten, eine Erweiterung der Glassammelstelle um einen weiteren bzw. größeren Grünglascontainer zu prüfen. Kosten entstehen bei der Stadtverwaltung nicht. Über zusätzliche Kosten bei aha können keine Aussagen gemacht werden.

TOP 10. A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1738 – Ottweilerstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2454/2010 mit 5 Anlagen)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1738
-Lebensmittelnahversorger mit Wohnbebauung-
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. gemäß § 12 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1738 und
die Aufstellung des Bebauungsplanes 1738 entsprechend Anlage 4 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.
-Einstimmig


TOP 10.2. Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2446/2010 mit 2 Anlagen)

Herr Harfst vom Bereich Wahlen und Statistiken stellte die Drucksacheninhalte vor.

Antrag, zu beschließen:

Die Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode im November 2011 entsprechen der beigefügten Karte wie folgt geändert:

Aus dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Seelhorst, werden dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Stadtteil Bemerode, zugeordnet (siehe Karte, Anlage 1):
Die Fläche mit folgenden Begrenzungen: Bemeroder Straße, Grundstück Nr. 56, August-Madsack-Straße, Straße Döhrbruch bis zum Regenrückhaltebecken, westliche und südliche Begrenzung des Rückhaltebeckens, östlicher Waldrand entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan 1583 bis zur nordwestlichen Ecke der bisherigen Stadtbezirksgrenze bei der Straße Zum Waldteich.

Aus dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode; Stadtteil Bemerode, wird dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Mittelfeld der Statistische Bezirk 476 Expo-Plaza-West (Fläche zwischen Boulevard de Montréal, Lissabonner Allee und bisheriger Stadtbezirksgrenze) zugeordnet (siehe Karte, Anlage 2).

Aus dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Mittelfeld, werden dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Stadtteil Bemerode, der Teil des Eckgrundstückes Lissabonner Allee und Straße der Nationen und kleine Flächen an der Autobahnauffahrt zugeordnet (siehe Karte, Anlage 2).
-5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.2.1. Änderungsantrag zu Stadtbezirksgrenzen
(Drucks. Nr. 15-2542/2010)
Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn
Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode im November 2011 entsprechen der beigefügten Karte wie folgt geändert:


Aus dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Waldheim und Stadtteil Seelhorst, werden dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Stadtteil Bemerode, zugeordnet (siehe Karte, Anlage 1, gelber Bereich):
Die Fläche mit folgenden Begrenzungen: ab der Abfahrt von dem Messe Schnellweg auf die Bemeroder Straße (Höhe Zuschlagstraße) entlang der Bemeroder Straße bis zur derzeitigen Grenze (etwa in Höhe der Straße Zum Waldteich), dann nord-westlich entlang des östlichen Waldrandes der Seelhorst (entsprechend der bisherigen Grenze) bis zur Straße am Döhrbruch, danach entlang des Messe Schnellweges (nord-westlich) bis zur Abfahrt Richtung Bemeroder Straße.

Aus dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode; Stadtteil Bemerode, wird dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Mittelfeld zugeordnet (Siehe Karte, Anlage 1, blauer Bereich):
Die Fläche mit folgenden Begrenzungen: ab der Mailänder Straße bis zum östlichen Ende, dann südlich entlang des Weges, der östlich parallel des Boulevard de Montreal verläuft bis zur Debberoder Straße. Dieser Straße süd-westlich folgend bis zu Messe Schnellweg, anschließend entlang des bisherigen Grenzverlaufes entlang des Messe Schnellweges nördlich, bis zur Mailänder Straße.
-11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.3. Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2011

TOP 10.3.1. Haushaltsplan 2011 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirke
(Informationsdrucksache Nr. 15-1585/2010 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat nahm den Haushaltsplan zur Kenntnis.

TOP 10.3.2. Haushaltssatzung 2011
(Drucks. Nr. 1583/2010 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
die Haushaltssatzung 2011 zu beschließen.
-7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 8 Enthaltungen


TOP 10.3.2.1.
Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2011/
Verfügungsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-2541/2010)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,

Interfraktioneller Änderungsantrag:

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Aus den im Haushaltsplanentwurf 2011 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111,
bei Konto 43180000 für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (6) veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 35.500,- EUR wird der folgende Betrag für Verfügungsmittel ausgewiesen:

Konto 44230000 Verfügungsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (6) 2.500,- EUR
-15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.3.2.2. Anderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zu Drucksache Nr. 1583/2010 (Haushaltsplanentwurf 2011)
(Drucks. Nr. 15-2544/2010)
Antrag

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplanetnwurf 2011 (Drucks. Nr. 1583/2010) einschließlich der zuvor beschlossenen Anderungsanträge zuzustimmen.

-7 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 8 Enthaltungen

TOP 11. A N T R Ä G E

TOP 11.1. der SPD-Fraktion

TOP 11.1.1. Aufstellung eines „Offenen Bücherschrankes“ am Bemeroder Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2223/2010)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Die Verwaltung wird gebeten, einen sog. „Offenen Bücherschrank“ am Bemeroder Rathaus aufzustellen. Der genaue Standort ist dabei mit Vertretern des Stadtbezirksrates, den potentiellen Bücherschrankpaten und anderen, notwendigen Beteiligten örtlich zu klären. Die Bekanntgabe der Funktion und der Nutzung dieses „Offenen Bücherschrankes“ ist durch geeignete und in Hannover schon erprobte Mittel und Verfahren (Schild mit der Benutzungsordnung und Flyer) der Öffentlichkeit vor Ort – auch rechtzeitig vor der eigentlichen Aufstellung und Einweihung – mitzuteilen. Zur Einweihung mit einer Erstbestückung von Büchern lädt der Bezirksbürgermeister in Abstimmung mit der Stadtteilkulturarbeit ein. Die Kosten für die Lieferung, die Aufstellung und die Erstbekanntgabe trägt der Stadtbezirksrat aus seinen Verfügungsmitteln bis zu einer Höhe von 1 800 €. Die Stadtteilkulturarbeit übernimmt den „Offenen Bücherschrank“ auf Dauer in ihre Verantwortung und bemüht sich im Bedarfsfalle um die Schrankpatenschaften.
-Einstimmig


TOP 12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1. Zuwendung des Bezirksrates für die Einrichtung ,,Butze 22"
(Drucks. Nr. 15-2546/2010)
Der Bezirksrat beschloss den Antrag,
Zur Anschaffung von Puzzlesystem-Bodenmatten wird dem Kindertreffpunkt Butze
22 (Trägerin: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde am Döhrener Turm) eine
Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates in Höhe von 90,00 €
gewährt.
-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 21:18 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 21:52 Uhr die Sitzung.


für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin



für die Niederschrift:

Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin