Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 05.11.2010
NIEDERSCHRIFT
36. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am Mittwoch, 3. November 2010,
Grundschule Kurt-Schumacher, Eisteichweg 5 - 7
Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.45 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Fuljahn (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Dickneite (SPD)
Bezirksratsherr Fricke (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
(Bezirksratsherr Lux) (SPD)
Bezirksratsfrau Maletti-Bischoff (CDU)
Bezirksratsherr Meiß (Parteilos)
(Bezirksratsfrau Neumann) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Pickert) (CDU)
Bezirksratsherr Quardt (WfH)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsfrau Wilharm (SPD)
(Bezirksratsfrau Zanot) (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Behre)
Ratsfrau Pluskota
(Ratsherr Rodenberg)
(Bürgermeister Strauch)
Verwaltung:
Frau Struiksma (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Herzog-Karschunke (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Bernhardt (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Kamieth zu TOP 2 (FB Umwelt und Stadtgrün)
weitere Anwesende:
Frau Thomas (HAZ)
Frau Benning (wochenspiegel)
Landeshauptstadt Hannover -18.62.05 - Datum 05.11.2010
NIEDERSCHRIFT
36. Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am Mittwoch, 3. November 2010,
Grundschule Kurt-Schumacher, Eisteichweg 5 - 7
Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.45 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Fuljahn (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Becker (CDU)
Bezirksratsherr Dickneite (SPD)
Bezirksratsherr Fricke (SPD)
Bezirksratsherr Gesk (SPD)
Bezirksratsherr Hoare (CDU)
Bezirksratsfrau Leiner (CDU)
(Bezirksratsherr Lux) (SPD)
Bezirksratsfrau Maletti-Bischoff (CDU)
Bezirksratsherr Meiß (Parteilos)
(Bezirksratsfrau Neumann) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsherr Pickert) (CDU)
Bezirksratsherr Quardt (WfH)
Bezirksratsfrau Scholvin (SPD)
Bezirksratsfrau Seitz (CDU)
Bezirksratsherr Weidemann (CDU)
Bezirksratsfrau Wilharm (SPD)
(Bezirksratsfrau Zanot) (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Behre)
Ratsfrau Pluskota
(Ratsherr Rodenberg)
(Bürgermeister Strauch)
Verwaltung:
Frau Struiksma (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Herzog-Karschunke (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Bernhardt (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Dr. Kamieth zu TOP 2 (FB Umwelt und Stadtgrün)
weitere Anwesende:
Frau Thomas (HAZ)
Frau Benning (wochenspiegel)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Information von Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu GENAMO
3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010
(öffentlicher Teil)
5. Bericht des Stadtbezirksmanagements
6. Informationen über Bauvorhaben
7. A N H Ö R U N G E N
7.1. Widmung einer Straße im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2126/2010 mit 2 Anlagen)
8. A N F R A G E N
8.1. der SPD-Fraktion
8.1.1. Überwachungspflichtige Anlagen im Stadtbezirk und deren Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
(Drucks. Nr. 15-2132/2010)
8.1.2. Feuerwehreinsätze bei Überwachungspflichtigen Anlagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2133/2010)
9. A N T R Ä G E
9.1. der WfH-Fraktion
9.1.1. Lüftung der Sporthalle der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2051/2010)
9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9.2.1. Offener Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-2073/2010)
9.2.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2073/2010 "Offener Bücherschrank"
(Drucks. Nr. 15-2285/2010)
9.3. der SPD-Fraktion
9.3.1. Müllentsorgungsbehälter auf dem Misburger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2134/2010)
9.3.2. Denkmalschutz für die Kräne im Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 15-2135/2010)
9.4. Interfraktionell zum Bezirkshaushalt
9.4.1. Neujahrsempfang 2011
(Drucks. Nr. 15-2106/2010)
9.4.2. Anderter Schützenverein, Lichtpunktgewehr
(Drucks. Nr. 15-2107/2010)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010
(nicht öffentlicher Teil)
11. Ankauf eines Gewerbegrundstücks in Anderten
(Drucks. Nr. 2003/2010 mit 2 Anlagen)
12. Bericht des Stadtbezirksmanagements
13. Informationen über Bauvorhaben
14. Allgemeine Aussprache
(max. 10 Minuten)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Information von Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu GENAMO
3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010
(öffentlicher Teil)
5. Bericht des Stadtbezirksmanagements
6. Informationen über Bauvorhaben
7. A N H Ö R U N G E N
7.1. Widmung einer Straße im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2126/2010 mit 2 Anlagen)
8. A N F R A G E N
8.1. der SPD-Fraktion
8.1.1. Überwachungspflichtige Anlagen im Stadtbezirk und deren Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
(Drucks. Nr. 15-2132/2010)
8.1.2. Feuerwehreinsätze bei Überwachungspflichtigen Anlagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2133/2010)
9. A N T R Ä G E
9.1. der WfH-Fraktion
9.1.1. Lüftung der Sporthalle der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2051/2010)
9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
9.2.1. Offener Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-2073/2010)
9.2.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2073/2010 "Offener Bücherschrank"
(Drucks. Nr. 15-2285/2010)
9.3. der SPD-Fraktion
9.3.1. Müllentsorgungsbehälter auf dem Misburger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2134/2010)
9.3.2. Denkmalschutz für die Kräne im Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 15-2135/2010)
9.4. Interfraktionell zum Bezirkshaushalt
9.4.1. Neujahrsempfang 2011
(Drucks. Nr. 15-2106/2010)
9.4.2. Anderter Schützenverein, Lichtpunktgewehr
(Drucks. Nr. 15-2107/2010)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010
(nicht öffentlicher Teil)
11. Ankauf eines Gewerbegrundstücks in Anderten
(Drucks. Nr. 2003/2010 mit 2 Anlagen)
12. Bericht des Stadtbezirksmanagements
13. Informationen über Bauvorhaben
14. Allgemeine Aussprache
(max. 10 Minuten)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Fuljahn eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu Tagesordnungspunkt 2 begrüßte er Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün.
Weiterhin lag ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-2073/2010 vor. Dieser werde unter Tagesordnungspunkt 9.2.1 behandelt.
Der Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 2.
Information von Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu GENAMO
Bezirksbürgermeister Fuljahn erteilte Herrn Dr. Kamieth das Wort.
Dieser gab einige Informationen über das Projekt GENAMO, und zwar im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit der Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HC Zementwerke Hannover GmbH.
Er nahm Bezug auf die bereits im Bezirksrat behandelte Drucksache Nr. 1899/2010 und sagte, die Fragestellung sei wohl, inwiefern die in der Drucksache genannten Planungen Auswirkungen auf das Projekt GENAMO hätten, welches bereits im Jahr 2002 gegründet und etabliert wurde. Hierzu sei mehrfach im Bezirksrat vorgetragen worden.
Er erläuterte, dass die o.g. Drucksache eine Stellungnahme von ihm zum Thema GENAMO beinhalte. Er erläuterte weitere Details und die Lage der Gruben HPC I und HPC II anhand von drei Karten, eine dieser Karten stammte aus dem ursprünglichen Zielkonzept der GENAMO.
Er stellte die Karten gegenüber und sagte im Hinblick auf die neuen Planungen und dem Projekt GENAMO bestehe keine Veranlassung sich Gedanken zu machen. Die GENAMO Flächen lägen außerhalb der HPC-Mergelabbaugruben.
Diese Karten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Kamieth zeigt die Flächen E4 bis E6 auf, diese Flächen liegen außerhalb dieser Gruben. Dieses waren im ursprünglichen Zielkonzept Flächen für vorgesehene Ersatzmaßnahmen. Im ursprünglichen GENAMO Konzept aus dem Jahr 2000 war bereits vorgesehen, dass es Erweiterungsflächen für den Mergelabbau geben werde.
Es waren damals umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, u.a. der Bau eines Anlegers am Stichkanal, um mit Schiffen Bodenmaterial anzufahren, ferner war als große Baumaßnahme die Verfüllung des Hafenbeckens sowie der Bau einer neuen Brücke über den Stichkanal geplant. Im Laufe der Projektentwicklung sei eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die sich nur mit der Verfüllung des Hafenbeckens auseinandergesetzt habe. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sich eine Verfüllung des Hafenbeckens nicht rechnen würde. Vom ursprünglichen Konzept wurde daher die Verfüllung des Hafenbeckens aufgegeben. Wenn die Verfüllung des Hafenbeckens realisiert worden wäre, wären große Flächen betroffen gewesen. Zusätzlich zum Hafenbecken zählten auch die Uferbereiche dazu. Dies bedeute, dass für diese Maßnahme, abweichend von der bisherigen Planung, keine Ersatzmaßnahmen fällig waren und einige dafür vorgesehene Flächen, die zur Planungssicherheit ursprünglich recht großzügig bemessen waren, gestrichen werden konnten. Man habe sich mit der Region Hannover als zuständige Behörde in Verbindung gesetzt, und eine neue Berechnung des Bedarfs an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen übermittelt. Das Ergebnis war, dass die Flächen E4 bis E6 nicht mehr erforderlich waren, da GENAMO einen wesentlich geringeren Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet als ursprünglich angenommen. Der Ersatzflächenbedarf für den Ausgleich des Baus des Anlegers betrage ca. 2000 m². Dieses wurde von der Unteren Naturschutzbehörde in einem rechtsverbindlichen Bescheid so festgestellt. Es gebe somit keinen Flächenkonflikt zwischen der Erweiterung des Mergelabbaus und möglichen Ersatzmaßnahmen für GENAMO.
Bezirksratsfrau Seitz fragte nach der Verfügung bezüglich der Freigabe der Ausgleichsflächen. Sie sagte, das Hafenbecken und die Größe der angenommenen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stünden in keinem Verhältnis. Sie möchte Informationen über die ursprüngliche Berechnung und Beantragung der Größe der für für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen sowie der jetzigen Neuberechnung erhalten.
Herr Dr. Kamieth erklärte, man könne nicht Fläche eins zu eins umrechnen, es ginge bei der Bewertung auch um die Qualitäten der betroffenen Flächen.
Er sagte hierzu weitere Unterlagen zu.
Bezirksbürgermeister Fuljahn fragte wann sich HPC II, der Badesee realisieren würde.
Herr Dr. Kamieth erläuterte, das ab dem Jahr 2000 gerechnet, 15 Jahre angenommen wurden bis die Grube HPC II verfüllt sein würde. Man benötige hierfür Material in einer Größenordnung von über 7 Millionen Tonnen. Hier gebe es eine Abhängigkeit vom Bau- und Bodenmarkt. Es habe einige magere Jahre gegeben, nun bessere sich die Lage. Es seien große Baumaßnahmen akquiriert worden. 200.000 m³ Bodenaushub seien im Jahr 2011 sicher, u.a. durch den Ausbau des Mittellandkanals.
Man sei zuversichtlich das GENAMO wieder erfolgreich wirtschaften und auch entsprechende Pachtzahlungen an die Stadt Hannover leisten könne. Mit diesen Pachtzahlungen finanziere die Stadt den Grunderwerb.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob über der Bezirksrat über die Freigabe der Ausgleichsflächen informiert worden sei.
Herr Dr. Kamieth verwies auf die Drucks. Nr. 0167/2009, die Änderung des Pacht - und des Grundstücksvertrages, diese Drucksache enthalte einen Passus zu den Flächen E4 und E6.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie hätte diese Informationen gern bereits im Jahr 2006 gehabt. Es werde häufig nach Vorschlägen für Ausgleichsflächen gefragt, da hätte sie sich die Information eher gewünscht.
Bezirksratsherr Dickneite bat darum, bei sich abzeichnenden Veränderungen frühzeitiger informiert zu werden.
TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde von 18.20 Uhr bis 18.25 Uhr durchgeführt.
TOP 4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Quardt äußerte den Wunsch, dass die in der Einwohnerfragestunde der letzten Bezirksratssitzung vom 06.10.2010 von einem Anwohner genannten Zahlen im Protokoll aufgeführt werden.
Zur geplanten HGT-Anlage äußerte Herr Dr. Franke in der letzten Sitzung, dass ein LKW Verkehr von rund 5 Fahrzeugen pro Stunde zu erwarten wäre. Laut Bezirksratsherrn Quardt habe der Anwohner aus der Buchholzer Straße in der letzten Sitzung diese Aussage widerlegt und ausgeführt, dass rund 10 bis 20 LKW pro Stunde zu erwarten seien.
Bezirksratsherr Meiß äußerte die Bitte an Frau Herzog-Karschunke, Preisvergabekriterien aus anderen Stadtbezirken zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.
Frau Herzog-Karschunke sagte dieses zu.
Sodann wurde die Niederschrift über die Sitzung vom 06.10.2010 ( öffentlicher Teil) bei 1 Enthaltung genehmigt.
TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Herzog-Karschunke berichtete über die folgenden Themen:
Sporthalle I in Misburg
Am 28.10.2010 wurde die sanierte Sporthalle I in Misburg an die Schulen übergeben. Seit dem 01.11.2010 wird dort der Schulsport von allen vier Schulen wieder durchgeführt. Die Tribünen sind noch nicht ganz fertig. Die Außenanlage muss auch noch in der nächsten Zeit hergerichtet werden. Wichtig ist festzuhalten, dass der angekündigte Termin zur Beendigung der Sanierung am 31.10.2010 bis auf Restarbeiten, die den Schulsport nicht beeinträchtigen, gehalten werden konnte.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, es habe dort bereits einen kleinen Vandalismusschaden gegeben, u.a. hätten dort leere Bierkästen rumgestanden.
Anmerkung zum Protokoll: Es wurde festgestellt, dass ein hallennutzender Verein eine nicht offizielle Einweihungsparty gefeiert hatte.
Weiterhin bemängelte Bezirksratsfrau Seitz, dass die Putzfrauen noch keinen Raum hätten, und die Sanitäranlagen würden nicht funktionieren. Sie frage sich, ob es sinnvoll sei, Grundschulkinder in so eine Baustelle zu lassen.
Bezirksratsherr Becker empfand die Halle als noch nicht fertig. Es fehlten die Fensterscheiben und auch innen sei nicht alles so wie es sein sollte.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, dass in Kürze dort ein Punktspiel der 3. Handballliga stattfinden werde und ob der Termin bereits bekannt sei.
Anmerkung zum Protokoll: Die Einladung durch den HSV Hannover (Handball GmbH) zum am 20.11.2010 um 18.30 Uhr stattfindenden Spiel ist allen Bezirksratsmitgliedern schriftlich zugegangen.
Lehrter Straße und B 65
Als Tischvorlage ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung bezüglich der Lehrter Straße verteilt worden. Inhalt der Anordnung ist die verlängerte Vollsperrung der Lehrter Straße bis zum 30.11.2010. Die Umleitungen laufen wie bisher über die Gollstraße. Hier ist allerdings nur noch der innerörtliche Verkehr betroffen. Die B 65 ist seit 02.11.2010 wieder vierspurig für den Verkehr freigegeben. Für Arbeiten an den Mittelleitplanken und den Leitplanken zur Lehrter Straße hin werden noch Tagesbaustellen punktuell eingerichtet, die eine Zweispurigkeit über kurze Zeit beinhalten.
Im Bereich der Gollstraße haben die Arbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung bereits begonnen. Es wird allerdings während der Umleitungsphase nicht in den Straßenbereich eingegriffen, so dass hier keine Beeinträchtigung des PkW-Verkehrs zu erwarten ist. Die Bauarbeiten finden auf den Gehwegen statt. Bezüglich des Halteverbotes auf der Gollstraße ist vor den Häusern 27-31 für die Zeit von 7-19.00 Uhr ein Halteverbot eingerichtet worden. Die Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften im Bereich der Luhnenstraße wurden nicht verändert.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz erklärte ihre Verärgerung über die verlängerte Vollsperrung der Lehrter Straße und der damit verbundenen weiteren Umleitung über die Gollstraße. Im Vorfeld würden sich die Ankündigungen beschwichtigend anhören, aber es komme immer anders. Es sei kein Wunder, wenn sich die Bürger empören würden.
In diesem Falle sei entweder beschwichtigt oder sogar verschwiegen worden, dass die Arbeiten länger dauern würden. Die ursprüngliche Ankündigung war bis Mitte August. Oder die Beteiligten seien nicht in der Lage solche Arbeiten ordentlich zu berechnen.
Kräne im Misburger Hafen
Neben dem Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 9.3.2 berichtete Frau Herzog-Karschunke zum aktuellen Sachstand. Im Moment stehen die Städtischen Häfen Hannover und der Denkmalschutz der Landeshauptstadt Hannover in engem Kontakt, um den Kran bzw. die Kräne zu erhalten. Es befinden sich derzeit drei Standorte für den Kran bzw. die Kräne in der Untersuchung. Es ist allerdings noch kein Standort festgelegt, weil das gesamte Hafengelände ggf. noch intensiver als bisher genutzt werden soll. Im 1. Quartal 2011 ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Gleichzeitig führt ein Gleisanschließer im Misburger Hafen umfangreiche Planungsüberlegungen für Gleisanlagen durch. Auch hierfür ist die Standortfrage entscheidend. Eine endgültige Entscheidung ist im nächsten Jahr zu erwarten. Die genaue Summe für die Herrichtung der Kräne und des Standortes kann noch nicht beziffert werden. Es handelt sich auf jeden Fall um erhebliche Kosten, die mit den überwiegend privaten Eigentümern der Hafengesellschaft ( 40% Anteil LHH, Rest privat) noch verhandelt werden müssen.
Grundsätzlich könnten zur Sanierung verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden:
a. NLD - Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
b. DSD - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
c. DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Grundlage für die Förderung sind mit der Denkmalpflege abgestimmte Sanierungs-- bzw. Instandsetzungskonzepte einschließlich Kostenschätzung, die den unterschiedlichen Institutionen nach vorherigen Abstimmungen und unter Beachtung möglicher Antragsfristen vorzulegen sind. Auf dieser Grundlage wird in der Regel eine konkrete Aussage zur Sanierungsförderung getroffen.
Es besteht die Möglichkeit, die als technische Kulturdenkmäler ausgewiesenen Krananlagen mit Mitteln des Landesamtes Instandzusetzen, aber auch hier vorbehaltlich einer Vorabstimmung.
Es ist in nächster Zeit ein weiteres Gespräch zwischen Denkmalpflege, den Städtischen Häfen und dem Stadtbezirksmanagement geplant, um in noch konkretere Sanierungsplanungen einzusteigen.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob sich die genannten drei Standorte auf den Misburger Hafen bezögen, oder ob eine Verlagerung der Kräne außerhalb des Misburger Hafens geplant sei.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, er habe die Information, dass aus zwei Kränen einer zusammengebaut werden solle und dieser im Lindener Hafen aufgestellt werden solle.
Frau Herzog-Karschunke sagte, die Kräne seien Ortsbild prägend, und sie habe es so verstanden, dass die Kräne in Misburg bleiben. Sie verwies darauf, dass Gelder erst nach Vorlage eines fertigen Konzeptes beantragt werden könnten.
Bezirksratsherr Quardt stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Diskussion zu diesem Thema doch unter dem regulären Tagesordnungspunkt 9.3.2 zu führen.
Bezirksratsherr Dickneite unterbreitete den Vorschlag, Themen des Stadtbezirksmanagements zu auf der Tagesordnung stehenden Punkten doch auch erst dort zu berichten.
Sportpark Misburg
Am 26.10.2010 hat ein weiteres Gespräch zwischen der SG Misburg, dem FB Sport- und Eventmanagement und dem Stadtbezirksmanagement stattgefunden. Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, möglichst alle Sportanlagen in private Trägerschaft zu geben. Die SG Misburg hat eine Übernahme grds. nicht ausgeschlossen. Die genauen Rahmenbedingungen müssten jedoch noch verhandelt werden. Sollte es zu einer Übernahme kommen, wird die Stadt Hannover weiterhin einen jährlichen Zuschuss bezahlen. Daneben wären die normalen Zuschüsse wie bei anderen Vereine beim Stadtsportbund usw. möglich. Haushaltstechnische Einsparungen könnten sich durch reduzierte Nebenkosten und reduzierte Personalkosten ergeben. Die Zahlungen müssten über einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden, damit beide Seiten Planungssicherheit haben. Großer Vorteil für die SG Misburg wären Gestaltungsmöglichkeiten der Anlage, ohne die Stadt um Erlaubnis fragen zu müssen.
TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt sagte, der Bezirksrat sei ja gerade bei der der Sitzung vorangegangenen Besichtigung des Zementwerkes vom neuen Betreiber unterrichtet worden, dass eine neue Siloanlage geplant sei. Er erläuterte anhand einer Karte den Standort. Dieses Vorhaben sei planungsrechtlich zulässig, daher sei seitens der Stadtplanung zugestimmt worden. Weiterhin berichtete er über den Bebauungsplan Nr. 1604, ehemaliges Germaniagelände. Hierzu werde im nächsten Bauausschuss ein Aufstellungsbeschluss eingebracht. Diese Beschlüsse werden nicht im Bezirksrat beraten, sie seien sozusagen der Startschuss dafür, dass Planungen aufgenommen werden. Er berichtete, dass mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zwei Ziele verfolgt werden. Zum einen sei die Umwandlung der Fläche einer ehemaligen Mergelgrube und von bisher für öffentliche Grünflächen und Kleingartengebiete vorgesehene Flächen zu gewerblichen Bauflächen gewünscht.
Hierzu gebe es einen vor längerer Zeit getroffenen Grundsatzbeschluss des Rates. Der Grund, weshalb diese Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wieder aufgenommen würden, sei das zweite Ziel, nämlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Hauptverkehrsstraße auf dem Gelände der Fa. Papenburg zu schaffen. Seitens des Eigentümers sei eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, unter bestimmten Bedingungen eine Hauptverkehrsstraße planungsrechtlich festzusetzen.
Auf Anregung von Bezirksratsfrau Seitz verständigte man sich darauf, dieses Thema im vertraulichen Teil der Sitzung weiter zu behandeln.
Weiterhin berichtete Herr Bernhardt zur geplanten Park und Ride Anlage in Anderten. Hierzu gäbe es eine entsprechende Ausweisung im Nahverkehrsplan, die Region war aufgefordert, Planungen zu erstellen. Im Zuge dieser Planung sei aufgefallen, dass es einen Dissens zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover bezüglich der Finanzierung des Betriebes dieser Anlage gebe. Die Stadt Hannover habe der Region mitgeteilt, dass in ihrem Haushalt dafür keine Mittel vorhanden seien. Die Stadt sei der Meinung, dass es sich um eine Aufgabe handele, die die Region zu erfüllen habe. Daraufhin wurden seitens der Region die Planungen eingestellt. Da auch die Region politische Gremien zu informieren habe, sei über dieses Thema im zeitlich früher tagenden Verkehrsausschusses der Region gesprochen worden. Daher habe es nach dieser Sitzung bereits Artikel in der Zeitung gegeben.
Bezirksratsherr Dickneite fragte, wenn dieses Projekt scheitere, was passieren würde, wenn ein entsprechender Beschluss käme, dort einen normalen städtischen Parkplatz zu bauen. Die Stadt habe doch den Bedarf generell anerkannt, man sei sich nur nicht über die Bezahlung einig geworden, daher könne dieses Anliegen doch nicht generell abgelehnt werden, weil der Bedarf nicht bestehe.
Herr Bernhardt sagte, diese Frage könne er so nicht beantworten. Das Problem sei doch die Frage der Finanzierung. Nicht nur für die Herrichtung sondern auch für die Unterhaltung.
Bezirksratsherr Dickneite erkundigte sich, ob Park und Ride Parkplätze grundsätzlich nicht von der Stadt unterhalten würden. Herr Bernhardt erläuterte, dass die Park und Ride Plätze an Stadtbahnen grundsätzlich von der infra unterhalten werden. Bisher gebe es seines Wissens nach keinen Park und Ride- Standort in der Stadt Hannover wie es hier der Fall sei, mit einem S-Bahnhof, an dem keine Stadtbahn halte.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ihr sei nicht bekannt, dass Park und Ride Parkplätze von der Stadt unterhalten werden. Sie fragte wie es sich mit der Karl-Wiechert-Allee verhalte. An der Misburger Straße sei auch ein kleiner Park und Ride Parkplatz und doch auch eher für die S-Bahn statt für die Straßenbahn.
Bezirksratsherr Fricke sagte, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handele.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob die Stadt alle Möglichkeiten geprüft habe wie dieser Parkplatz bewirtschaftet werden kann. Es stelle sich die Frage, welche Unterhaltungskosten entstehen, wenn die Region bzw. die infra den Parkplatz hergerichtet hätte. Es ginge zur Zeit vorrangig um eine KFZ-Abstellmöglichkeit in diesem Bereich. Damit wäre dem Bezirk schon sehr geholfen. Es wäre interessant zu wissen, was die Stadt Hannover tun wolle, um Abhilfe zu schaffen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz fragte, welche vergleichbaren S-Bahnhöfe es gäbe, wo ein Park und Ride Parkplatz im Zuge der Verkehrsplanung gleich mit festgesetzt worden wäre. Im Vergleich damit dränge sich die Frage auf, wenn es solche anderen Bahnhöfe gäbe, was Anderten denn von den anderen Bahnhöfen unterscheide, warum es dort keinen Park und Ride Parkplatz geben würde.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Seitz, wie es sich denn in Lehrte verhielte, antwortete Frau Herzog-Karschunke, dass dort der Park und Ride Parkplatz von der Stadt Lehrte unterhalten werde. Die reinen Unterhaltungskosten seien nicht das Problem, sondern eher die Frage, die sich ggfs. in 15 Jahren stellen würde. Wenn die Anlagen abgängig seien, ginge es darum, wer die Wiederherstellung zu tragen habe. Das gleiche Problem gelte auch für die Stadt Hannover.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, die Stadt Hannover müsse sich Gedanken machen, wie sie den anerkannten Bedarf künftig befriedigen wolle.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, ihn interessiere, wie teuer die Unterhaltung eines Park und Ride Parkplatzes sei.
Herr Bernhardt sagte, er nähme die Fragen mit und bemühe sich, Antworten zu erhalten. Er hoffe auch, dass über dieses Thema erneut nachgedacht werde und es sich nicht um den letzten Stand handele.
TOP 7.
A N H Ö R U N G E N
TOP 7.1.
Widmung einer Straße im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2126/2010 mit 2 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Fuljahn rief den Antrag aus Drucks. Nr. 2126/2010 auf.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob über diese Straße auch Baufahrzeuge fahren würden und wieso nur diese Straße gewidmet wurde, ob sie im Vorfeld vergessen worden sei.
Herr Bernhardt erklärte, dass diese Straße vor kurzer Zeit erst fertiggestellt worden sei. Mit der Widmung werde sie der Öffentlichkeit übergeben.Das hieße, dass hier auch Baufahrzeuge, wie auf allen öffentlichen Straßen, fahren könnten.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, dass die Zufahrt für Baufahrzeuge ursprünglich anders gedacht gewesen sei. Es stelle sich die Frage, was denn wäre, wenn die Straße durch die dort langfahrenden Baufahrzeuge gleich wieder beschädigt würde und wieder hergestellt werden müsste.
Herr Bernhardt sagte, dieses Problem habe man häufig. Wenn ein Baufeld wieder einer Bebauung zugeführt wird, werden im Einzelfall mit den Baufirmen Zufahrtswege vereinbart, damit solche Schäden unterbleiben. Wenn Schäden entstehen würden, sei die verursachende Firma regresspflichtig.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie habe dabei Bauchschmerzen und wolle nach dieser Antwort die Drucksache in die Fraktion ziehen, da sich hieraus Dinge ergeben hätten, die sie in der Fraktion besprechen wolle. Sie fragte, ob die Steinbruchstraße inzwischen an die Wilhelm-Blume-Allee angeschlossen sei. Dies verneinte Herr Bernhardt.
Er bestätigte die von Bezirksratsfrau Seitz genannte mögliche Fahrtroute durch den Hülsinghof bzw. den Else-Ury-Weg.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie habe Bedenken, dass Anwohner Kosten für eventuell durch Baufahrzeuge verursachte Schäden selbst tragen müssten.
Herr Bernhardt erläuterte, dass die betreffenden Bauherren vor Ort über den provisorischen Zustand der Straße geklagt hätten. Der Ausbau der Straße sei im Interesse der dortigen Anlieger.
Frau Struiksma sagte, die Widmung der Straße sei erforderlich, damit u.a. auch die Aufnahme in das Straßenverzeichnis erfolgen könne und dadurch die Straßenreinigung und der Winterdienst sichergestellt seien.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, er fände es wichtig, dass die Anwohner über das eventuell mögliche Eintreten von Schäden im Zuge des Baustellenverkehrs informiert seien.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie wolle wirklich nicht, dass die dortigen Anwohner keinen Winterdienst erhalten. Sie wolle nur abdecken, dass das auch wirklich so in Ordnung sei.
TOP 8.
A N F R A G E N
TOP 8.1.
der SPD-Fraktion
TOP 8.1.1.
Überwachungspflichtige Anlagen im Stadtbezirk und deren Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
(Drucks. Nr. 15-2132/2010)
Bezirksratsherr Gesk trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-2132/2010 vor.
In Anlehnung an die Informationen des Gewerbeaufsichtsamtes in der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 6.10., die viele Fragen offen ließen, stellt sich die Frage nach den Ausmaß der im Stadtbezirk befindlichen überwachungspflichtigen Anlagen und deren notwendigen Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Zunächst weist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) auf folgende Definitionen hin:
Im Sprachgebrauch der Gewerbeaufsicht ergeben sich Überwachungspflichtige (oder Überwachungsbedürftige) Anlagen aus der Betriebssicherheitsverordnung, z. B. Aufzüge, Druckbehälter, Dampfkessel. In der Anfrage war dies aber wohl nicht gemeint, sondern die Überwachung von genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BimSchG -. Unter dieser Voraussetzung teilt das Gewerbeaufsichtsamt folgende Informationen zu den Einzelfragen der Anfrage mit:
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 1:
Die exakten Grenzen des Stadtbezirks sind im GAA Hannover nicht bekannt. Eine Aufstellung der genehmigungspflichtigen Anlagen orientiert sich daher an den im Internet abschätzbaren Grenzen. Danach sind im Stadtbezirk 8 Anlagen vorhanden, die dem Abschnitt 8 (Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen) des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen sind. 3 Anlagen sind dem Abschnitt 2 (Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe) zuzuordnen, und 8 Anlagen sind den weiteren Anhängen der 4. BImSchV zuzuordnen.
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 2:
Bei der Genehmigung derartiger Anlagen werden im Hinblick auf den Immissionsschutz die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm umgesetzt. Die Einhaltung der Anforderungen werden durch Kontrollen des GAA Hannover und durch Messungen von nach dem BImSchG anerkannten Messinstituten überwacht. Außerdem ist das GAA Hannover durch § 52 BImSchG verpflichtet, die Anforderungen der Genehmigung regelmäßig zu überprüfen und, soweit sich z. B. der Stand der Technik geändert hat, zu verschärfen.
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 3:
Eine Aufstellung, wie in der Frage gefordert kann von hier nicht geleistet werden. Allgemein ist festzuhalten, dass in der Dienstanweisung für die Gewerbeaufsichtsverwaltung festgelegt ist, dass Anlagen,
Bezirksratsherr Becker sagte, er würde gern die Namen der Betreiber wissen. Diese Antwort reiche ihm so nicht aus.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, diese Angaben würden keine kontrollierbaren Erkenntnisse liefern, wann und aus welchem Grund welcher Betrieb untersucht worden seien. Er habe sich eine Antwort erhofft, dass auf Veranlassung Dritter ggfs. bestimmte Betriebe untersucht worden sind.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, wie Störfälle erfasst werden.
Bezirksratsherr Meiß äußerte sein Mißfallen über die Äußerung des Gewerbeaufsichtsamtes, dass die Betriebe nicht genau nach Bezirken erfasst sind.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz sagte, sie habe es so verstanden, dass es eine Abstufung gebe. Manche Firmen fallen unter die EU-Richtlinie, manche unter die Störfallverordnung. Es seien aber nicht gemeldete Störfälle, sondern es handele sich um eine bestimmte Risikogruppe. Danach käme erst die Gruppe, wo es Störfälle gegeben habe. Das Gewerbeaufsichtsamt müsse sagen können, dass z.B. fünf Betriebe in die Kategorie Störfallverordnung gehören und andere in die Kategorie der EU-Verordnung gehören. Dieses müsse eigentlich geliefert werden können.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob Herr Dr. Franke gesagt habe, wann wieder ein Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes in den Stadtbezirk kommen würde. Frau Struiksma sagte, dass Herr Dr. Franke hierzu keine Aussage getroffen habe.
Bezirksbürgermeister Fuljahn verwies auf den am morgigen Tag stattfindenden Anhörungstermin im Bürgerhaus Misburg.
TOP 8.1.2.
Feuerwehreinsätze bei Überwachungspflichtigen Anlagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2133/2010)
Bezirksratsherr Fricke trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-2133/2010 vor.
In Anlehnung an die Informationen des Gewerbeaufsichtsamtes in der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 6.10., die viele Fragen offen ließen, stellt sich die Frage nach dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Ausfällen von Sicherheitsvorkehrungen bzw. evtl. nicht eingehaltenen Auflagen der Aufsichtsbehörden. Diese Sorge verstärkt sich umso mehr, als es Aussagen darüber gibt, dass die ortsansässigen Feuerwehren vermehrter zu Einsätzen in diesen Bereichen gerufen wurden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Allgemeine Informationen vorab:
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von sogenannten Überwachungsbedürftigen Anlagen.
Zu diesen Überwachungsbedürftigen Anlagen gehören Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Füllanlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugbetankungsanlagen und Entleerstellen, die im Einzelnen in der BetrSichV näher beschrieben sind.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen erteilen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisse. Sie überwachen, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend betrieben werden und die vorgeschriebenen Prüfungen stattfinden. Diese Prüfung und Überwachung erfolgt dabei in erster Linie aus Sicht des betrieblichen Arbeitsschutzes für die Arbeitnehmer, die mit dieser Überwachungsbedürftigen Anlage arbeiten, um so insbesondere Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Antwort der Feuerwehr Hannover zu Frage 1 und 2:
Für die Betriebe und Einrichtungen, die aus Sicht der allgemeinen Gefahrenabwehr eine besondere Bedeutung haben, verfügt die Feuerwehr Hannover über eine eigene Objektdatenbank und ggf. über eigens erstellte Feuerwehreinsatzpläne.
Dabei ist zwar davon auszugehen, dass es sich bei den Betrieben mit Überwachungsbedürftigen Anlagen nach der BetrSichV teilweise auch um Betriebe handelt, für die die Feuerwehr Hannover eine eigene Einsatzplanung besitzt, ein detaillierter Abgleich wird jedoch nicht geführt.
Eine Auswertung, ob es sich bei Einsätzen der Ortfeuerwehren Misburg und Anderten um Einsätze in Betrieben mit Überwachungsbedürftigen Anlagen handelt ist daher nicht möglich.
Auswertbar ist lediglich, dass die Ortfeuerwehren Misburg und Anderten in den letzten zwei Jahren zu insgesamt 106 Einsätzen gerufen wurden, die durch ausgelöste Brandmelde- anlagen verursacht wurden. Ein kausaler Zusammenhang zu Ausfällen von Sicherheits- vorkehrungen und ggf. nicht eingehaltenen Auflagen seitens der Aufsichtsbehörden für einzelne Überwachungspflichtige Anlagen nach BetrSichV lässt sich hier jedoch nicht herstellen.
Antwort der Feuerwehr Hannover zu Frage 3:
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden im Regelfall nicht durch die Feuerwehr sondern durch die Polizei als Strafverfolgungsbehörde bei Arbeitsunfällen oder bei dem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Arbeitsschutzbestimmungen einbezogen. Dies erfolgt unabhängig von der Prüfung, ob es sich ggf. um Betriebe mit überwachungsbedürftigen Anlagen handelt. Die Anforderung des Gewerbeaufsichtsamtes durch die Feuerwehr im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stellt eine Ausnahme dar und wird statistisch nicht erfasst.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie sei sich sicher, dass die beiden Ortsfeuerwehren sagen könnten wann sie wo einen Einsatz hatten. Sie fragte, wer diese Anfrage beantwortet habe. Frau Struiksma sagte, die gestellten Fragen seien von der Feuerwehr der Stadt Hannover beantwortet worden. Die Leitstelle wäre der Hauptansprechpartner.
Bezirksratsfrau Seitz bat darum, dies nocheinmal zu eruieren.
TOP 9.
A N T R Ä G E
TOP 9.1.
der WfH-Fraktion
TOP 9.1.1.
Lüftung der Sporthalle der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2051/2010)
Bezirksratsherr Quardt trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2051/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Becker erklärte, er wolle diesen Antrag unterstützen.
Frau Struiksma erläuterte, dass es sich laut Auskunft des Direktors der Schule um Fluchttüren handelt die von den Hallennutzern geöffnet wurden. Diese Türen ließen sich ihrem Sinn entsprechend öffnen, aber das Verschließen sei nur mit einem Spezialschlüssel möglich. Wenn dies nicht erfolge, sei die Schule die ganze Nacht lang unverschlossen.
Bezirksratsfrau Seitz bat um Klärung, ob die Hausmeister fähig seien, bei ihrem Rundgang um 22.00 Uhr die Türen wieder zu verschließen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachämter anzuweisen,
dass die Sporthalle an der Grundschule Mühlenweg während der Nutzung in
einem gesunden klimatischen Zustand gehalten wird.
TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.2.1.
Offener Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-2073/2010)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2073/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Seitz brachte sodann den Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2073/2010 ein.
Die CDU-Fraktion favorisiert in Misburg als künftigen Stellplatz für einen Bücherschrank den "Bereich des Einkaufszentrums an der Hannoverschen Straße, stadtauswärts hinter dem Kanal." Im Bereich Meyers Garten gäbe es eine Buchhandlung und die Stadtteilbibliothek. Der vorgeschlagene Standplatz wäre weiter weg von dieser Infrastruktur und es könnte z.B. auch das Steinbruchsfeld bedient werden.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Seitz wer die Patenschaften übernehmen wolle, antwortete Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz die eine Patin sei Marion Seitschick und sie zur Person. Es sei in anderen Stadtteilen üblich, dass Patenschaften für die Bücherschränke von Privatpersonen oder z.B. kirchlichen Organisationen übernommen werden.
Bezirksbürgermeister Fuljahn fragte wer dieses Möbelstück finanzieren würde.
Frau Sruiksma erläuterte, dass ein Schrank inklusive Bau, Aufstellung, Plakette und Flyer rund 1.850,00 € kostet. Der Bau des Schrankes würde durch den Bereich Stadtteilkulturarbeit der Stadt Hannover beauftragt, allerdings nicht finanziert. Der Werkstatt-Treff-Mecklenheide stelle die Möbel in eigener Werkstatt her.
In anderen Stadtteilen sei die Finanzierung der bereits aufgestellten Bücherschränke durch Sponsoren oder aus Mitteln des Stadtbezirksrates erfolgt.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, es gebe noch einige Abwägungsnotwendigkeiten die zu klären seien, daher ziehe er den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2073/2010 und den dazugehörigen Änderungsantrag in die Fraktion.
Bezirksratsfrau Seitz bat die Verwaltung um Mitteilung welche Paten in anderen Bezirken für Bücherschränke zur Verfügung stehen würden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.2.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2073/2010 "Offener Bücherschrank"
(Drucks. Nr. 15-2285/2010)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.3.
der SPD-Fraktion
TOP 9.3.1.
Müllentsorgungsbehälter auf dem Misburger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2134/2010)
Bezirksratsfrau Scholvin trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2143/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Quardt fragte die anwesenden Anderter ob bekannt sei, wie die Verhältnisse auf dem Anderter Friedhof wären.
Seiner Ansicht nach wäre dies ein generelles Problem der Friedhofsverwaltung.
Bezirksratsfrau Leiner erläuterte, dass es nun neue rollende Behälter gäbe, die etwas größer seien. Ihrer Ansicht nach sei das Angebot ausreichend. Dort wo ein alter Behälter abgebaut worden sei, stehe wieder einer.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie habe im Vorfeld der Sitzung nachgefragt wie viele Behälter auf dem Misburger Friedhof entfernt worden seien.
Frau Struiksma antwortete, der zuständige Fachbereich habe am heutigen Tage mitgeteilt, dass aus wirtschaftlichen Erwägungen die kleinen Behälter abgenommen, dafür aber an bestimmten Stellen größere Behälter aufgestellt wurden. Eine genaue Zahl konnte ad hoc nicht genannt werden. Dies sei aber ein Verfahren, welches auf allen städtischen Friedhöfen Anwendung fände.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, Mobilitätseingeschränkte Menschen würden dadurch in erheblichem Maße beeinträchtigt, da sie ihren Abfall nicht entsprechend beseitigen können. Dieses entspräche nicht den Bedingungen der Gleichbehandlung nach der UN-Konvention.
Bezirksratsherr Meiß erkundigte sich, ob es einen Grenzwert/Richtwert zur Anzahl der Behälter pro Hektar Friedhofsfläche gebe.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ihr erschlösse sich nicht ganz, wenn es um Mobilitätseingeschränkte Besucher gehe, wo sich die Qualität verändert habe.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, es gäbe Menschen die Dinge nicht auf langer Strecke transportieren könnten. Manche Menschen suchen ihre Grabstelle nach den Kriterien der kurzen Wege zu Wasserstelle und Müllentsorgungsmöglichkeiten aus. Weitere Wege zu Papierkörben seien eine zusätzliche Erschwernis.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, es sei schon ein Abbau von zusätzlichem Komfort. Man dürfe aber das Augenmaß in dieser Sache nicht verlieren. Ihm stelle sich eher die Frage, was als nächstes käme. Eine Reduzierung von Brunnen z.B. fände er noch erschwerender.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, es wäre vielleicht auch viel Gewohnheit dabei. Da müsse man genauer hinsehen. Aber es hätte sie wirklich interessiert, von wie vielen Papierkörben man hier überhaupt spreche.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Misburger Friedhof mehr Papierkörbe und Abfallsammelbehälter in auch für ältere Menschen zumutbarer Entfernung wieder aufgestellt werden.
TOP 9.3.2.
Denkmalschutz für die Kräne im Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 15-2135/2010)
Bezirksratsherr Fricke trug den Antrag aus Drucks. Nr. 1-2135/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Quardt bezog sich auf die Passage in der Begründung zur Finanzierung und fragte, welcher Hafenausbau gemeint sei.
Bezirksratsherr Dickneite erläuterte, dass hier der Lindener Hafen gemeint sei. Bezirksratsherr Quardt äußerte Bedenken bezüglich der im Text genannten Kostenbeteiligung durch eine Firma, die sich um einen städtischen Auftrag bemühe.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, er stelle nicht den Antrag dass diese Firma sich beteiligen solle, sondern im Text sei die damalige Information der Verwaltung über eine mögliche Kostenbeteiligung einer Firma wiedergegeben worden. Damals hätte es sich so angehört, als müsse nun dringend etwas an den Kränen getan werden, mittlerweile seien aber zwei Jahre ins Land gegangen und nichts sei passiert. Dies sei der Hintergrund für die Intention dieses Antrages gewesen, nach einem erfolgten Beschluss müsse in vier Monaten eine Entscheidung gefällt werden, wie sich der Hafen entwickeln werde, und es würde nicht wieder zwei Jahre dauern.
Bezirksbürgermeister Fuljahn ergänzte, die angedachte Kooperation mit der Kranunion habe sich inzwischen erledigt. Nun sei die Hafengesellschaft und der Denkmalschutz am Zuge.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ob man unbedingt an dem Standort im Eingang des Hafenbereiches festhalten wolle, wo doch zwei Standorte diskutiert werden.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, es sei vorrangig wichtig, dass der Kran / die Kräne im Misburger Hafen blieben.
Man einigte sich dann darauf den Antragstext wie folgt zu ändern : " so dass sie dann im Hafenbereich aufgestellt werden"
Sodann beschloss der Bezirksrat den geänderten Antragstext einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass Gespräche mit der Hafengesellschaft geführt werden mit dem Ziel, die beiden noch verbliebenen Kräne im Misburger Hafen als Industriedenkmäler einzustufen, sie im Misburger Hafen verbleiben zu lassen, sie als Industriedenkmäler restaurieren und konservieren zu lassen und dass sie dann imEingang des Hafenbereiches aufgestellt werden.
TOP 9.4.
Interfraktionell zum Bezirkshaushalt
TOP 9.4.1.
Neujahrsempfang 2011
(Drucks. Nr. 15-2106/2010)
Bezirksratsherr Dickneite brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2106/2010 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Für die Ausrichtung des Neujahrsempfanges im Stadtbezirk Misburg-Anderten am 09. Januar 2011 werden bis zu 1.500,00 € zur Verfügung gestellt.
TOP 9.4.2.
Anderter Schützenverein, Lichtpunktgewehr
(Drucks. Nr. 15-2107/2010)
Bezirksratsherr Meiß brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2107/2010 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat bei 1 Enthaltung:
Der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. wird für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehres ein Zuschuss von bis zu 800,00 € zur Verfügung gestellt.
Bezirksbürgermeister Fuljahn schloss sodann den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.00 Uhr.
Knut Fuljahn Yvonne Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Fuljahn eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zu Tagesordnungspunkt 2 begrüßte er Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün.
Weiterhin lag ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 15-2073/2010 vor. Dieser werde unter Tagesordnungspunkt 9.2.1 behandelt.
Der Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 2.
Information von Herrn Dr. Kamieth vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu GENAMO
Bezirksbürgermeister Fuljahn erteilte Herrn Dr. Kamieth das Wort.
Dieser gab einige Informationen über das Projekt GENAMO, und zwar im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit der Erweiterung des Mergelabbaus in den Steinbrüchen Nord und Süd der HC Zementwerke Hannover GmbH.
Er nahm Bezug auf die bereits im Bezirksrat behandelte Drucksache Nr. 1899/2010 und sagte, die Fragestellung sei wohl, inwiefern die in der Drucksache genannten Planungen Auswirkungen auf das Projekt GENAMO hätten, welches bereits im Jahr 2002 gegründet und etabliert wurde. Hierzu sei mehrfach im Bezirksrat vorgetragen worden.
Er erläuterte, dass die o.g. Drucksache eine Stellungnahme von ihm zum Thema GENAMO beinhalte. Er erläuterte weitere Details und die Lage der Gruben HPC I und HPC II anhand von drei Karten, eine dieser Karten stammte aus dem ursprünglichen Zielkonzept der GENAMO.
Er stellte die Karten gegenüber und sagte im Hinblick auf die neuen Planungen und dem Projekt GENAMO bestehe keine Veranlassung sich Gedanken zu machen. Die GENAMO Flächen lägen außerhalb der HPC-Mergelabbaugruben.
Diese Karten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Kamieth zeigt die Flächen E4 bis E6 auf, diese Flächen liegen außerhalb dieser Gruben. Dieses waren im ursprünglichen Zielkonzept Flächen für vorgesehene Ersatzmaßnahmen. Im ursprünglichen GENAMO Konzept aus dem Jahr 2000 war bereits vorgesehen, dass es Erweiterungsflächen für den Mergelabbau geben werde.
Es waren damals umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, u.a. der Bau eines Anlegers am Stichkanal, um mit Schiffen Bodenmaterial anzufahren, ferner war als große Baumaßnahme die Verfüllung des Hafenbeckens sowie der Bau einer neuen Brücke über den Stichkanal geplant. Im Laufe der Projektentwicklung sei eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die sich nur mit der Verfüllung des Hafenbeckens auseinandergesetzt habe. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass sich eine Verfüllung des Hafenbeckens nicht rechnen würde. Vom ursprünglichen Konzept wurde daher die Verfüllung des Hafenbeckens aufgegeben. Wenn die Verfüllung des Hafenbeckens realisiert worden wäre, wären große Flächen betroffen gewesen. Zusätzlich zum Hafenbecken zählten auch die Uferbereiche dazu. Dies bedeute, dass für diese Maßnahme, abweichend von der bisherigen Planung, keine Ersatzmaßnahmen fällig waren und einige dafür vorgesehene Flächen, die zur Planungssicherheit ursprünglich recht großzügig bemessen waren, gestrichen werden konnten. Man habe sich mit der Region Hannover als zuständige Behörde in Verbindung gesetzt, und eine neue Berechnung des Bedarfs an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen übermittelt. Das Ergebnis war, dass die Flächen E4 bis E6 nicht mehr erforderlich waren, da GENAMO einen wesentlich geringeren Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet als ursprünglich angenommen. Der Ersatzflächenbedarf für den Ausgleich des Baus des Anlegers betrage ca. 2000 m². Dieses wurde von der Unteren Naturschutzbehörde in einem rechtsverbindlichen Bescheid so festgestellt. Es gebe somit keinen Flächenkonflikt zwischen der Erweiterung des Mergelabbaus und möglichen Ersatzmaßnahmen für GENAMO.
Bezirksratsfrau Seitz fragte nach der Verfügung bezüglich der Freigabe der Ausgleichsflächen. Sie sagte, das Hafenbecken und die Größe der angenommenen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stünden in keinem Verhältnis. Sie möchte Informationen über die ursprüngliche Berechnung und Beantragung der Größe der für für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen sowie der jetzigen Neuberechnung erhalten.
Herr Dr. Kamieth erklärte, man könne nicht Fläche eins zu eins umrechnen, es ginge bei der Bewertung auch um die Qualitäten der betroffenen Flächen.
Er sagte hierzu weitere Unterlagen zu.
Bezirksbürgermeister Fuljahn fragte wann sich HPC II, der Badesee realisieren würde.
Herr Dr. Kamieth erläuterte, das ab dem Jahr 2000 gerechnet, 15 Jahre angenommen wurden bis die Grube HPC II verfüllt sein würde. Man benötige hierfür Material in einer Größenordnung von über 7 Millionen Tonnen. Hier gebe es eine Abhängigkeit vom Bau- und Bodenmarkt. Es habe einige magere Jahre gegeben, nun bessere sich die Lage. Es seien große Baumaßnahmen akquiriert worden. 200.000 m³ Bodenaushub seien im Jahr 2011 sicher, u.a. durch den Ausbau des Mittellandkanals.
Man sei zuversichtlich das GENAMO wieder erfolgreich wirtschaften und auch entsprechende Pachtzahlungen an die Stadt Hannover leisten könne. Mit diesen Pachtzahlungen finanziere die Stadt den Grunderwerb.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob über der Bezirksrat über die Freigabe der Ausgleichsflächen informiert worden sei.
Herr Dr. Kamieth verwies auf die Drucks. Nr. 0167/2009, die Änderung des Pacht - und des Grundstücksvertrages, diese Drucksache enthalte einen Passus zu den Flächen E4 und E6.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie hätte diese Informationen gern bereits im Jahr 2006 gehabt. Es werde häufig nach Vorschlägen für Ausgleichsflächen gefragt, da hätte sie sich die Information eher gewünscht.
Bezirksratsherr Dickneite bat darum, bei sich abzeichnenden Veränderungen frühzeitiger informiert zu werden.
TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurde von 18.20 Uhr bis 18.25 Uhr durchgeführt.
| Ein Anwohner aus dem Lohweg | zur Reifenwaschanlage vor Ort | Herr Dr. Kamieth |
| " | zur Schranke und entferntem Schloss | |
| " | Befürchtung bezüglich illegaler Müllablagerungen |
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2010 (öffentlicher Teil)
Bezirksratsherr Quardt äußerte den Wunsch, dass die in der Einwohnerfragestunde der letzten Bezirksratssitzung vom 06.10.2010 von einem Anwohner genannten Zahlen im Protokoll aufgeführt werden.
Zur geplanten HGT-Anlage äußerte Herr Dr. Franke in der letzten Sitzung, dass ein LKW Verkehr von rund 5 Fahrzeugen pro Stunde zu erwarten wäre. Laut Bezirksratsherrn Quardt habe der Anwohner aus der Buchholzer Straße in der letzten Sitzung diese Aussage widerlegt und ausgeführt, dass rund 10 bis 20 LKW pro Stunde zu erwarten seien.
Bezirksratsherr Meiß äußerte die Bitte an Frau Herzog-Karschunke, Preisvergabekriterien aus anderen Stadtbezirken zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.
Frau Herzog-Karschunke sagte dieses zu.
Sodann wurde die Niederschrift über die Sitzung vom 06.10.2010 ( öffentlicher Teil) bei 1 Enthaltung genehmigt.
TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Herzog-Karschunke berichtete über die folgenden Themen:
Sporthalle I in Misburg
Am 28.10.2010 wurde die sanierte Sporthalle I in Misburg an die Schulen übergeben. Seit dem 01.11.2010 wird dort der Schulsport von allen vier Schulen wieder durchgeführt. Die Tribünen sind noch nicht ganz fertig. Die Außenanlage muss auch noch in der nächsten Zeit hergerichtet werden. Wichtig ist festzuhalten, dass der angekündigte Termin zur Beendigung der Sanierung am 31.10.2010 bis auf Restarbeiten, die den Schulsport nicht beeinträchtigen, gehalten werden konnte.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, es habe dort bereits einen kleinen Vandalismusschaden gegeben, u.a. hätten dort leere Bierkästen rumgestanden.
Anmerkung zum Protokoll: Es wurde festgestellt, dass ein hallennutzender Verein eine nicht offizielle Einweihungsparty gefeiert hatte.
Weiterhin bemängelte Bezirksratsfrau Seitz, dass die Putzfrauen noch keinen Raum hätten, und die Sanitäranlagen würden nicht funktionieren. Sie frage sich, ob es sinnvoll sei, Grundschulkinder in so eine Baustelle zu lassen.
Bezirksratsherr Becker empfand die Halle als noch nicht fertig. Es fehlten die Fensterscheiben und auch innen sei nicht alles so wie es sein sollte.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, dass in Kürze dort ein Punktspiel der 3. Handballliga stattfinden werde und ob der Termin bereits bekannt sei.
Anmerkung zum Protokoll: Die Einladung durch den HSV Hannover (Handball GmbH) zum am 20.11.2010 um 18.30 Uhr stattfindenden Spiel ist allen Bezirksratsmitgliedern schriftlich zugegangen.
Lehrter Straße und B 65
Als Tischvorlage ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung bezüglich der Lehrter Straße verteilt worden. Inhalt der Anordnung ist die verlängerte Vollsperrung der Lehrter Straße bis zum 30.11.2010. Die Umleitungen laufen wie bisher über die Gollstraße. Hier ist allerdings nur noch der innerörtliche Verkehr betroffen. Die B 65 ist seit 02.11.2010 wieder vierspurig für den Verkehr freigegeben. Für Arbeiten an den Mittelleitplanken und den Leitplanken zur Lehrter Straße hin werden noch Tagesbaustellen punktuell eingerichtet, die eine Zweispurigkeit über kurze Zeit beinhalten.
Im Bereich der Gollstraße haben die Arbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung bereits begonnen. Es wird allerdings während der Umleitungsphase nicht in den Straßenbereich eingegriffen, so dass hier keine Beeinträchtigung des PkW-Verkehrs zu erwarten ist. Die Bauarbeiten finden auf den Gehwegen statt. Bezüglich des Halteverbotes auf der Gollstraße ist vor den Häusern 27-31 für die Zeit von 7-19.00 Uhr ein Halteverbot eingerichtet worden. Die Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften im Bereich der Luhnenstraße wurden nicht verändert.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz erklärte ihre Verärgerung über die verlängerte Vollsperrung der Lehrter Straße und der damit verbundenen weiteren Umleitung über die Gollstraße. Im Vorfeld würden sich die Ankündigungen beschwichtigend anhören, aber es komme immer anders. Es sei kein Wunder, wenn sich die Bürger empören würden.
In diesem Falle sei entweder beschwichtigt oder sogar verschwiegen worden, dass die Arbeiten länger dauern würden. Die ursprüngliche Ankündigung war bis Mitte August. Oder die Beteiligten seien nicht in der Lage solche Arbeiten ordentlich zu berechnen.
Kräne im Misburger Hafen
Neben dem Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 9.3.2 berichtete Frau Herzog-Karschunke zum aktuellen Sachstand. Im Moment stehen die Städtischen Häfen Hannover und der Denkmalschutz der Landeshauptstadt Hannover in engem Kontakt, um den Kran bzw. die Kräne zu erhalten. Es befinden sich derzeit drei Standorte für den Kran bzw. die Kräne in der Untersuchung. Es ist allerdings noch kein Standort festgelegt, weil das gesamte Hafengelände ggf. noch intensiver als bisher genutzt werden soll. Im 1. Quartal 2011 ist mit einer Entscheidung zu rechnen. Gleichzeitig führt ein Gleisanschließer im Misburger Hafen umfangreiche Planungsüberlegungen für Gleisanlagen durch. Auch hierfür ist die Standortfrage entscheidend. Eine endgültige Entscheidung ist im nächsten Jahr zu erwarten. Die genaue Summe für die Herrichtung der Kräne und des Standortes kann noch nicht beziffert werden. Es handelt sich auf jeden Fall um erhebliche Kosten, die mit den überwiegend privaten Eigentümern der Hafengesellschaft ( 40% Anteil LHH, Rest privat) noch verhandelt werden müssen.
Grundsätzlich könnten zur Sanierung verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden:
a. NLD - Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
b. DSD - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
c. DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Grundlage für die Förderung sind mit der Denkmalpflege abgestimmte Sanierungs-- bzw. Instandsetzungskonzepte einschließlich Kostenschätzung, die den unterschiedlichen Institutionen nach vorherigen Abstimmungen und unter Beachtung möglicher Antragsfristen vorzulegen sind. Auf dieser Grundlage wird in der Regel eine konkrete Aussage zur Sanierungsförderung getroffen.
Es besteht die Möglichkeit, die als technische Kulturdenkmäler ausgewiesenen Krananlagen mit Mitteln des Landesamtes Instandzusetzen, aber auch hier vorbehaltlich einer Vorabstimmung.
Es ist in nächster Zeit ein weiteres Gespräch zwischen Denkmalpflege, den Städtischen Häfen und dem Stadtbezirksmanagement geplant, um in noch konkretere Sanierungsplanungen einzusteigen.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob sich die genannten drei Standorte auf den Misburger Hafen bezögen, oder ob eine Verlagerung der Kräne außerhalb des Misburger Hafens geplant sei.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, er habe die Information, dass aus zwei Kränen einer zusammengebaut werden solle und dieser im Lindener Hafen aufgestellt werden solle.
Frau Herzog-Karschunke sagte, die Kräne seien Ortsbild prägend, und sie habe es so verstanden, dass die Kräne in Misburg bleiben. Sie verwies darauf, dass Gelder erst nach Vorlage eines fertigen Konzeptes beantragt werden könnten.
Bezirksratsherr Quardt stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Diskussion zu diesem Thema doch unter dem regulären Tagesordnungspunkt 9.3.2 zu führen.
Bezirksratsherr Dickneite unterbreitete den Vorschlag, Themen des Stadtbezirksmanagements zu auf der Tagesordnung stehenden Punkten doch auch erst dort zu berichten.
Sportpark Misburg
Am 26.10.2010 hat ein weiteres Gespräch zwischen der SG Misburg, dem FB Sport- und Eventmanagement und dem Stadtbezirksmanagement stattgefunden. Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, möglichst alle Sportanlagen in private Trägerschaft zu geben. Die SG Misburg hat eine Übernahme grds. nicht ausgeschlossen. Die genauen Rahmenbedingungen müssten jedoch noch verhandelt werden. Sollte es zu einer Übernahme kommen, wird die Stadt Hannover weiterhin einen jährlichen Zuschuss bezahlen. Daneben wären die normalen Zuschüsse wie bei anderen Vereine beim Stadtsportbund usw. möglich. Haushaltstechnische Einsparungen könnten sich durch reduzierte Nebenkosten und reduzierte Personalkosten ergeben. Die Zahlungen müssten über einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden, damit beide Seiten Planungssicherheit haben. Großer Vorteil für die SG Misburg wären Gestaltungsmöglichkeiten der Anlage, ohne die Stadt um Erlaubnis fragen zu müssen.
TOP 6.
Informationen über Bauvorhaben
Herr Bernhardt sagte, der Bezirksrat sei ja gerade bei der der Sitzung vorangegangenen Besichtigung des Zementwerkes vom neuen Betreiber unterrichtet worden, dass eine neue Siloanlage geplant sei. Er erläuterte anhand einer Karte den Standort. Dieses Vorhaben sei planungsrechtlich zulässig, daher sei seitens der Stadtplanung zugestimmt worden. Weiterhin berichtete er über den Bebauungsplan Nr. 1604, ehemaliges Germaniagelände. Hierzu werde im nächsten Bauausschuss ein Aufstellungsbeschluss eingebracht. Diese Beschlüsse werden nicht im Bezirksrat beraten, sie seien sozusagen der Startschuss dafür, dass Planungen aufgenommen werden. Er berichtete, dass mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zwei Ziele verfolgt werden. Zum einen sei die Umwandlung der Fläche einer ehemaligen Mergelgrube und von bisher für öffentliche Grünflächen und Kleingartengebiete vorgesehene Flächen zu gewerblichen Bauflächen gewünscht.
Hierzu gebe es einen vor längerer Zeit getroffenen Grundsatzbeschluss des Rates. Der Grund, weshalb diese Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wieder aufgenommen würden, sei das zweite Ziel, nämlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Hauptverkehrsstraße auf dem Gelände der Fa. Papenburg zu schaffen. Seitens des Eigentümers sei eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, unter bestimmten Bedingungen eine Hauptverkehrsstraße planungsrechtlich festzusetzen.
Auf Anregung von Bezirksratsfrau Seitz verständigte man sich darauf, dieses Thema im vertraulichen Teil der Sitzung weiter zu behandeln.
Weiterhin berichtete Herr Bernhardt zur geplanten Park und Ride Anlage in Anderten. Hierzu gäbe es eine entsprechende Ausweisung im Nahverkehrsplan, die Region war aufgefordert, Planungen zu erstellen. Im Zuge dieser Planung sei aufgefallen, dass es einen Dissens zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover bezüglich der Finanzierung des Betriebes dieser Anlage gebe. Die Stadt Hannover habe der Region mitgeteilt, dass in ihrem Haushalt dafür keine Mittel vorhanden seien. Die Stadt sei der Meinung, dass es sich um eine Aufgabe handele, die die Region zu erfüllen habe. Daraufhin wurden seitens der Region die Planungen eingestellt. Da auch die Region politische Gremien zu informieren habe, sei über dieses Thema im zeitlich früher tagenden Verkehrsausschusses der Region gesprochen worden. Daher habe es nach dieser Sitzung bereits Artikel in der Zeitung gegeben.
Bezirksratsherr Dickneite fragte, wenn dieses Projekt scheitere, was passieren würde, wenn ein entsprechender Beschluss käme, dort einen normalen städtischen Parkplatz zu bauen. Die Stadt habe doch den Bedarf generell anerkannt, man sei sich nur nicht über die Bezahlung einig geworden, daher könne dieses Anliegen doch nicht generell abgelehnt werden, weil der Bedarf nicht bestehe.
Herr Bernhardt sagte, diese Frage könne er so nicht beantworten. Das Problem sei doch die Frage der Finanzierung. Nicht nur für die Herrichtung sondern auch für die Unterhaltung.
Bezirksratsherr Dickneite erkundigte sich, ob Park und Ride Parkplätze grundsätzlich nicht von der Stadt unterhalten würden. Herr Bernhardt erläuterte, dass die Park und Ride Plätze an Stadtbahnen grundsätzlich von der infra unterhalten werden. Bisher gebe es seines Wissens nach keinen Park und Ride- Standort in der Stadt Hannover wie es hier der Fall sei, mit einem S-Bahnhof, an dem keine Stadtbahn halte.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ihr sei nicht bekannt, dass Park und Ride Parkplätze von der Stadt unterhalten werden. Sie fragte wie es sich mit der Karl-Wiechert-Allee verhalte. An der Misburger Straße sei auch ein kleiner Park und Ride Parkplatz und doch auch eher für die S-Bahn statt für die Straßenbahn.
Bezirksratsherr Fricke sagte, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handele.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob die Stadt alle Möglichkeiten geprüft habe wie dieser Parkplatz bewirtschaftet werden kann. Es stelle sich die Frage, welche Unterhaltungskosten entstehen, wenn die Region bzw. die infra den Parkplatz hergerichtet hätte. Es ginge zur Zeit vorrangig um eine KFZ-Abstellmöglichkeit in diesem Bereich. Damit wäre dem Bezirk schon sehr geholfen. Es wäre interessant zu wissen, was die Stadt Hannover tun wolle, um Abhilfe zu schaffen.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz fragte, welche vergleichbaren S-Bahnhöfe es gäbe, wo ein Park und Ride Parkplatz im Zuge der Verkehrsplanung gleich mit festgesetzt worden wäre. Im Vergleich damit dränge sich die Frage auf, wenn es solche anderen Bahnhöfe gäbe, was Anderten denn von den anderen Bahnhöfen unterscheide, warum es dort keinen Park und Ride Parkplatz geben würde.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Seitz, wie es sich denn in Lehrte verhielte, antwortete Frau Herzog-Karschunke, dass dort der Park und Ride Parkplatz von der Stadt Lehrte unterhalten werde. Die reinen Unterhaltungskosten seien nicht das Problem, sondern eher die Frage, die sich ggfs. in 15 Jahren stellen würde. Wenn die Anlagen abgängig seien, ginge es darum, wer die Wiederherstellung zu tragen habe. Das gleiche Problem gelte auch für die Stadt Hannover.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, die Stadt Hannover müsse sich Gedanken machen, wie sie den anerkannten Bedarf künftig befriedigen wolle.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, ihn interessiere, wie teuer die Unterhaltung eines Park und Ride Parkplatzes sei.
Herr Bernhardt sagte, er nähme die Fragen mit und bemühe sich, Antworten zu erhalten. Er hoffe auch, dass über dieses Thema erneut nachgedacht werde und es sich nicht um den letzten Stand handele.
TOP 7.
A N H Ö R U N G E N
TOP 7.1.
Widmung einer Straße im Stadtbezirk Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2126/2010 mit 2 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Fuljahn rief den Antrag aus Drucks. Nr. 2126/2010 auf.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob über diese Straße auch Baufahrzeuge fahren würden und wieso nur diese Straße gewidmet wurde, ob sie im Vorfeld vergessen worden sei.
Herr Bernhardt erklärte, dass diese Straße vor kurzer Zeit erst fertiggestellt worden sei. Mit der Widmung werde sie der Öffentlichkeit übergeben.Das hieße, dass hier auch Baufahrzeuge, wie auf allen öffentlichen Straßen, fahren könnten.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, dass die Zufahrt für Baufahrzeuge ursprünglich anders gedacht gewesen sei. Es stelle sich die Frage, was denn wäre, wenn die Straße durch die dort langfahrenden Baufahrzeuge gleich wieder beschädigt würde und wieder hergestellt werden müsste.
Herr Bernhardt sagte, dieses Problem habe man häufig. Wenn ein Baufeld wieder einer Bebauung zugeführt wird, werden im Einzelfall mit den Baufirmen Zufahrtswege vereinbart, damit solche Schäden unterbleiben. Wenn Schäden entstehen würden, sei die verursachende Firma regresspflichtig.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie habe dabei Bauchschmerzen und wolle nach dieser Antwort die Drucksache in die Fraktion ziehen, da sich hieraus Dinge ergeben hätten, die sie in der Fraktion besprechen wolle. Sie fragte, ob die Steinbruchstraße inzwischen an die Wilhelm-Blume-Allee angeschlossen sei. Dies verneinte Herr Bernhardt.
Er bestätigte die von Bezirksratsfrau Seitz genannte mögliche Fahrtroute durch den Hülsinghof bzw. den Else-Ury-Weg.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, sie habe Bedenken, dass Anwohner Kosten für eventuell durch Baufahrzeuge verursachte Schäden selbst tragen müssten.
Herr Bernhardt erläuterte, dass die betreffenden Bauherren vor Ort über den provisorischen Zustand der Straße geklagt hätten. Der Ausbau der Straße sei im Interesse der dortigen Anlieger.
Frau Struiksma sagte, die Widmung der Straße sei erforderlich, damit u.a. auch die Aufnahme in das Straßenverzeichnis erfolgen könne und dadurch die Straßenreinigung und der Winterdienst sichergestellt seien.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, er fände es wichtig, dass die Anwohner über das eventuell mögliche Eintreten von Schäden im Zuge des Baustellenverkehrs informiert seien.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie wolle wirklich nicht, dass die dortigen Anwohner keinen Winterdienst erhalten. Sie wolle nur abdecken, dass das auch wirklich so in Ordnung sei.
TOP 8.
A N F R A G E N
TOP 8.1.
der SPD-Fraktion
TOP 8.1.1.
Überwachungspflichtige Anlagen im Stadtbezirk und deren Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
(Drucks. Nr. 15-2132/2010)
Bezirksratsherr Gesk trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-2132/2010 vor.
In Anlehnung an die Informationen des Gewerbeaufsichtsamtes in der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 6.10., die viele Fragen offen ließen, stellt sich die Frage nach den Ausmaß der im Stadtbezirk befindlichen überwachungspflichtigen Anlagen und deren notwendigen Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Welche bzw. wie viele Überwachungspflichtige Anlagen in den Kategorien Mülltrennung, Baustoffverwertung, Verwendung sekundärer Brennstoffe, sowie verarbeitende Betriebe von Zement, Kohle, Erdöl und Derivate befinden sich im Stadtbezirk Misburg/Anderten?
2. Welche Auflagen erhielten die Betreiber bezüglich der Einhaltung von Luft-, Lärm- und Umweltschutz auch im Bereich Vorsorgemaßnahmen zur Lagerung besonderer Stoffe und Arbeitsschutz?
2. Welche Auflagen erhielten die Betreiber bezüglich der Einhaltung von Luft-, Lärm- und Umweltschutz auch im Bereich Vorsorgemaßnahmen zur Lagerung besonderer Stoffe und Arbeitsschutz?
3. In welchen Abständen wurden die Betriebe auf welche Weise überwacht mit welchen Ergebnissen bzw. wie häufig mussten welche zusätzlichen Auflagen erteilt werden und deren Umsetzung überprüft?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.Zunächst weist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) auf folgende Definitionen hin:
Im Sprachgebrauch der Gewerbeaufsicht ergeben sich Überwachungspflichtige (oder Überwachungsbedürftige) Anlagen aus der Betriebssicherheitsverordnung, z. B. Aufzüge, Druckbehälter, Dampfkessel. In der Anfrage war dies aber wohl nicht gemeint, sondern die Überwachung von genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BimSchG -. Unter dieser Voraussetzung teilt das Gewerbeaufsichtsamt folgende Informationen zu den Einzelfragen der Anfrage mit:
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 1:
Die exakten Grenzen des Stadtbezirks sind im GAA Hannover nicht bekannt. Eine Aufstellung der genehmigungspflichtigen Anlagen orientiert sich daher an den im Internet abschätzbaren Grenzen. Danach sind im Stadtbezirk 8 Anlagen vorhanden, die dem Abschnitt 8 (Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen) des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) zuzuordnen sind. 3 Anlagen sind dem Abschnitt 2 (Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe) zuzuordnen, und 8 Anlagen sind den weiteren Anhängen der 4. BImSchV zuzuordnen.
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 2:
Bei der Genehmigung derartiger Anlagen werden im Hinblick auf den Immissionsschutz die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm umgesetzt. Die Einhaltung der Anforderungen werden durch Kontrollen des GAA Hannover und durch Messungen von nach dem BImSchG anerkannten Messinstituten überwacht. Außerdem ist das GAA Hannover durch § 52 BImSchG verpflichtet, die Anforderungen der Genehmigung regelmäßig zu überprüfen und, soweit sich z. B. der Stand der Technik geändert hat, zu verschärfen.
Antwort des Gewerbeaufsichtsamtes zu Frage 3:
Eine Aufstellung, wie in der Frage gefordert kann von hier nicht geleistet werden. Allgemein ist festzuhalten, dass in der Dienstanweisung für die Gewerbeaufsichtsverwaltung festgelegt ist, dass Anlagen,
- die von der EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst werden oder in vollem Umfang der Störfallverordnung unterliegen mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen
- die die Grundpflichten der Störfallverordnung zu erfüllen haben oder die in einem öffentlichen Verfahren zu genehmigen wären einmal in 2 Jahren kontrolliert werden müssen,
- bisher nicht erfasste Anlagen einmal in 4 Jahren kontrolliert werden müssen.
Bezirksratsherr Becker sagte, er würde gern die Namen der Betreiber wissen. Diese Antwort reiche ihm so nicht aus.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, diese Angaben würden keine kontrollierbaren Erkenntnisse liefern, wann und aus welchem Grund welcher Betrieb untersucht worden seien. Er habe sich eine Antwort erhofft, dass auf Veranlassung Dritter ggfs. bestimmte Betriebe untersucht worden sind.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, wie Störfälle erfasst werden.
Bezirksratsherr Meiß äußerte sein Mißfallen über die Äußerung des Gewerbeaufsichtsamtes, dass die Betriebe nicht genau nach Bezirken erfasst sind.
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz sagte, sie habe es so verstanden, dass es eine Abstufung gebe. Manche Firmen fallen unter die EU-Richtlinie, manche unter die Störfallverordnung. Es seien aber nicht gemeldete Störfälle, sondern es handele sich um eine bestimmte Risikogruppe. Danach käme erst die Gruppe, wo es Störfälle gegeben habe. Das Gewerbeaufsichtsamt müsse sagen können, dass z.B. fünf Betriebe in die Kategorie Störfallverordnung gehören und andere in die Kategorie der EU-Verordnung gehören. Dieses müsse eigentlich geliefert werden können.
Bezirksratsfrau Seitz fragte, ob Herr Dr. Franke gesagt habe, wann wieder ein Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes in den Stadtbezirk kommen würde. Frau Struiksma sagte, dass Herr Dr. Franke hierzu keine Aussage getroffen habe.
Bezirksbürgermeister Fuljahn verwies auf den am morgigen Tag stattfindenden Anhörungstermin im Bürgerhaus Misburg.
TOP 8.1.2.
Feuerwehreinsätze bei Überwachungspflichtigen Anlagen im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2133/2010)
Bezirksratsherr Fricke trug die Anfrage aus Drucks. Nr. 15-2133/2010 vor.
In Anlehnung an die Informationen des Gewerbeaufsichtsamtes in der Sitzung des Stadtbezirksrats vom 6.10., die viele Fragen offen ließen, stellt sich die Frage nach dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Ausfällen von Sicherheitsvorkehrungen bzw. evtl. nicht eingehaltenen Auflagen der Aufsichtsbehörden. Diese Sorge verstärkt sich umso mehr, als es Aussagen darüber gibt, dass die ortsansässigen Feuerwehren vermehrter zu Einsätzen in diesen Bereichen gerufen wurden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Zu wie vielen Einsätzen und aus welchen Anlässen wurden in den letzten 2 Jahren die beiden ortsansässigen Feuerwehren in Betriebe mit Überwachungsbedürftigen Anlagen im Stadtbezirk gerufen?
2. Wie viele Wiederholungseinsätze gab es im gleichen Zeitraum in welchen Betrieben mit Überwachungspflichtigen Anlagen aus welchen Gründen?
3. Im Zusammenhang welcher Einsätze der Feuerwehren bei Betrieben mit Überwachungspflichtigen Anlagen wurde aus welchen Gründen unmittelbar oder nachträglich das Gewerbeaufsichtsamt einbezogen oder eingeschaltet und führte zu welchen Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörden?
Frau Struiksma beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:2. Wie viele Wiederholungseinsätze gab es im gleichen Zeitraum in welchen Betrieben mit Überwachungspflichtigen Anlagen aus welchen Gründen?
3. Im Zusammenhang welcher Einsätze der Feuerwehren bei Betrieben mit Überwachungspflichtigen Anlagen wurde aus welchen Gründen unmittelbar oder nachträglich das Gewerbeaufsichtsamt einbezogen oder eingeschaltet und führte zu welchen Maßnahmen seitens der Aufsichtsbehörden?
Allgemeine Informationen vorab:
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von sogenannten Überwachungsbedürftigen Anlagen.
Zu diesen Überwachungsbedürftigen Anlagen gehören Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Füllanlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugbetankungsanlagen und Entleerstellen, die im Einzelnen in der BetrSichV näher beschrieben sind.
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen erteilen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisse. Sie überwachen, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend betrieben werden und die vorgeschriebenen Prüfungen stattfinden. Diese Prüfung und Überwachung erfolgt dabei in erster Linie aus Sicht des betrieblichen Arbeitsschutzes für die Arbeitnehmer, die mit dieser Überwachungsbedürftigen Anlage arbeiten, um so insbesondere Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Antwort der Feuerwehr Hannover zu Frage 1 und 2:
Für die Betriebe und Einrichtungen, die aus Sicht der allgemeinen Gefahrenabwehr eine besondere Bedeutung haben, verfügt die Feuerwehr Hannover über eine eigene Objektdatenbank und ggf. über eigens erstellte Feuerwehreinsatzpläne.
Dabei ist zwar davon auszugehen, dass es sich bei den Betrieben mit Überwachungsbedürftigen Anlagen nach der BetrSichV teilweise auch um Betriebe handelt, für die die Feuerwehr Hannover eine eigene Einsatzplanung besitzt, ein detaillierter Abgleich wird jedoch nicht geführt.
Eine Auswertung, ob es sich bei Einsätzen der Ortfeuerwehren Misburg und Anderten um Einsätze in Betrieben mit Überwachungsbedürftigen Anlagen handelt ist daher nicht möglich.
Auswertbar ist lediglich, dass die Ortfeuerwehren Misburg und Anderten in den letzten zwei Jahren zu insgesamt 106 Einsätzen gerufen wurden, die durch ausgelöste Brandmelde- anlagen verursacht wurden. Ein kausaler Zusammenhang zu Ausfällen von Sicherheits- vorkehrungen und ggf. nicht eingehaltenen Auflagen seitens der Aufsichtsbehörden für einzelne Überwachungspflichtige Anlagen nach BetrSichV lässt sich hier jedoch nicht herstellen.
Antwort der Feuerwehr Hannover zu Frage 3:
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden im Regelfall nicht durch die Feuerwehr sondern durch die Polizei als Strafverfolgungsbehörde bei Arbeitsunfällen oder bei dem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Arbeitsschutzbestimmungen einbezogen. Dies erfolgt unabhängig von der Prüfung, ob es sich ggf. um Betriebe mit überwachungsbedürftigen Anlagen handelt. Die Anforderung des Gewerbeaufsichtsamtes durch die Feuerwehr im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stellt eine Ausnahme dar und wird statistisch nicht erfasst.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie sei sich sicher, dass die beiden Ortsfeuerwehren sagen könnten wann sie wo einen Einsatz hatten. Sie fragte, wer diese Anfrage beantwortet habe. Frau Struiksma sagte, die gestellten Fragen seien von der Feuerwehr der Stadt Hannover beantwortet worden. Die Leitstelle wäre der Hauptansprechpartner.
Bezirksratsfrau Seitz bat darum, dies nocheinmal zu eruieren.
TOP 9.
A N T R Ä G E
TOP 9.1.
der WfH-Fraktion
TOP 9.1.1.
Lüftung der Sporthalle der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 15-2051/2010)
Bezirksratsherr Quardt trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2051/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Becker erklärte, er wolle diesen Antrag unterstützen.
Frau Struiksma erläuterte, dass es sich laut Auskunft des Direktors der Schule um Fluchttüren handelt die von den Hallennutzern geöffnet wurden. Diese Türen ließen sich ihrem Sinn entsprechend öffnen, aber das Verschließen sei nur mit einem Spezialschlüssel möglich. Wenn dies nicht erfolge, sei die Schule die ganze Nacht lang unverschlossen.
Bezirksratsfrau Seitz bat um Klärung, ob die Hausmeister fähig seien, bei ihrem Rundgang um 22.00 Uhr die Türen wieder zu verschließen.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachämter anzuweisen,
dass die Sporthalle an der Grundschule Mühlenweg während der Nutzung in
einem gesunden klimatischen Zustand gehalten wird.
TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.2.1.
Offener Bücherschrank
(Drucks. Nr. 15-2073/2010)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2073/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Seitz brachte sodann den Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2073/2010 ein.
Die CDU-Fraktion favorisiert in Misburg als künftigen Stellplatz für einen Bücherschrank den "Bereich des Einkaufszentrums an der Hannoverschen Straße, stadtauswärts hinter dem Kanal." Im Bereich Meyers Garten gäbe es eine Buchhandlung und die Stadtteilbibliothek. Der vorgeschlagene Standplatz wäre weiter weg von dieser Infrastruktur und es könnte z.B. auch das Steinbruchsfeld bedient werden.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Seitz wer die Patenschaften übernehmen wolle, antwortete Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz die eine Patin sei Marion Seitschick und sie zur Person. Es sei in anderen Stadtteilen üblich, dass Patenschaften für die Bücherschränke von Privatpersonen oder z.B. kirchlichen Organisationen übernommen werden.
Bezirksbürgermeister Fuljahn fragte wer dieses Möbelstück finanzieren würde.
Frau Sruiksma erläuterte, dass ein Schrank inklusive Bau, Aufstellung, Plakette und Flyer rund 1.850,00 € kostet. Der Bau des Schrankes würde durch den Bereich Stadtteilkulturarbeit der Stadt Hannover beauftragt, allerdings nicht finanziert. Der Werkstatt-Treff-Mecklenheide stelle die Möbel in eigener Werkstatt her.
In anderen Stadtteilen sei die Finanzierung der bereits aufgestellten Bücherschränke durch Sponsoren oder aus Mitteln des Stadtbezirksrates erfolgt.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, es gebe noch einige Abwägungsnotwendigkeiten die zu klären seien, daher ziehe er den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2073/2010 und den dazugehörigen Änderungsantrag in die Fraktion.
Bezirksratsfrau Seitz bat die Verwaltung um Mitteilung welche Paten in anderen Bezirken für Bücherschränke zur Verfügung stehen würden.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.2.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-2073/2010 "Offener Bücherschrank"
(Drucks. Nr. 15-2285/2010)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9.3.
der SPD-Fraktion
TOP 9.3.1.
Müllentsorgungsbehälter auf dem Misburger Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2134/2010)
Bezirksratsfrau Scholvin trug den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2143/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Quardt fragte die anwesenden Anderter ob bekannt sei, wie die Verhältnisse auf dem Anderter Friedhof wären.
Seiner Ansicht nach wäre dies ein generelles Problem der Friedhofsverwaltung.
Bezirksratsfrau Leiner erläuterte, dass es nun neue rollende Behälter gäbe, die etwas größer seien. Ihrer Ansicht nach sei das Angebot ausreichend. Dort wo ein alter Behälter abgebaut worden sei, stehe wieder einer.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, sie habe im Vorfeld der Sitzung nachgefragt wie viele Behälter auf dem Misburger Friedhof entfernt worden seien.
Frau Struiksma antwortete, der zuständige Fachbereich habe am heutigen Tage mitgeteilt, dass aus wirtschaftlichen Erwägungen die kleinen Behälter abgenommen, dafür aber an bestimmten Stellen größere Behälter aufgestellt wurden. Eine genaue Zahl konnte ad hoc nicht genannt werden. Dies sei aber ein Verfahren, welches auf allen städtischen Friedhöfen Anwendung fände.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, Mobilitätseingeschränkte Menschen würden dadurch in erheblichem Maße beeinträchtigt, da sie ihren Abfall nicht entsprechend beseitigen können. Dieses entspräche nicht den Bedingungen der Gleichbehandlung nach der UN-Konvention.
Bezirksratsherr Meiß erkundigte sich, ob es einen Grenzwert/Richtwert zur Anzahl der Behälter pro Hektar Friedhofsfläche gebe.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ihr erschlösse sich nicht ganz, wenn es um Mobilitätseingeschränkte Besucher gehe, wo sich die Qualität verändert habe.
Bezirksratsherr Dickneite erklärte, es gäbe Menschen die Dinge nicht auf langer Strecke transportieren könnten. Manche Menschen suchen ihre Grabstelle nach den Kriterien der kurzen Wege zu Wasserstelle und Müllentsorgungsmöglichkeiten aus. Weitere Wege zu Papierkörben seien eine zusätzliche Erschwernis.
Bezirksratsherr Weidemann sagte, es sei schon ein Abbau von zusätzlichem Komfort. Man dürfe aber das Augenmaß in dieser Sache nicht verlieren. Ihm stelle sich eher die Frage, was als nächstes käme. Eine Reduzierung von Brunnen z.B. fände er noch erschwerender.
Bezirksratsfrau Seitz erklärte, es wäre vielleicht auch viel Gewohnheit dabei. Da müsse man genauer hinsehen. Aber es hätte sie wirklich interessiert, von wie vielen Papierkörben man hier überhaupt spreche.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Misburger Friedhof mehr Papierkörbe und Abfallsammelbehälter in auch für ältere Menschen zumutbarer Entfernung wieder aufgestellt werden.
TOP 9.3.2.
Denkmalschutz für die Kräne im Misburger Hafen
(Drucks. Nr. 15-2135/2010)
Bezirksratsherr Fricke trug den Antrag aus Drucks. Nr. 1-2135/2010 vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Quardt bezog sich auf die Passage in der Begründung zur Finanzierung und fragte, welcher Hafenausbau gemeint sei.
Bezirksratsherr Dickneite erläuterte, dass hier der Lindener Hafen gemeint sei. Bezirksratsherr Quardt äußerte Bedenken bezüglich der im Text genannten Kostenbeteiligung durch eine Firma, die sich um einen städtischen Auftrag bemühe.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, er stelle nicht den Antrag dass diese Firma sich beteiligen solle, sondern im Text sei die damalige Information der Verwaltung über eine mögliche Kostenbeteiligung einer Firma wiedergegeben worden. Damals hätte es sich so angehört, als müsse nun dringend etwas an den Kränen getan werden, mittlerweile seien aber zwei Jahre ins Land gegangen und nichts sei passiert. Dies sei der Hintergrund für die Intention dieses Antrages gewesen, nach einem erfolgten Beschluss müsse in vier Monaten eine Entscheidung gefällt werden, wie sich der Hafen entwickeln werde, und es würde nicht wieder zwei Jahre dauern.
Bezirksbürgermeister Fuljahn ergänzte, die angedachte Kooperation mit der Kranunion habe sich inzwischen erledigt. Nun sei die Hafengesellschaft und der Denkmalschutz am Zuge.
Bezirksratsfrau Seitz sagte, ob man unbedingt an dem Standort im Eingang des Hafenbereiches festhalten wolle, wo doch zwei Standorte diskutiert werden.
Bezirksratsherr Dickneite sagte, es sei vorrangig wichtig, dass der Kran / die Kräne im Misburger Hafen blieben.
Man einigte sich dann darauf den Antragstext wie folgt zu ändern : " so dass sie dann im Hafenbereich aufgestellt werden"
Sodann beschloss der Bezirksrat den geänderten Antragstext einstimmig:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass Gespräche mit der Hafengesellschaft geführt werden mit dem Ziel, die beiden noch verbliebenen Kräne im Misburger Hafen als Industriedenkmäler einzustufen, sie im Misburger Hafen verbleiben zu lassen, sie als Industriedenkmäler restaurieren und konservieren zu lassen und dass sie dann im
TOP 9.4.
Interfraktionell zum Bezirkshaushalt
TOP 9.4.1.
Neujahrsempfang 2011
(Drucks. Nr. 15-2106/2010)
Bezirksratsherr Dickneite brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2106/2010 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat einstimmig:
Für die Ausrichtung des Neujahrsempfanges im Stadtbezirk Misburg-Anderten am 09. Januar 2011 werden bis zu 1.500,00 € zur Verfügung gestellt.
TOP 9.4.2.
Anderter Schützenverein, Lichtpunktgewehr
(Drucks. Nr. 15-2107/2010)
Bezirksratsherr Meiß brachte den Antrag aus Drucks. Nr. 15-2107/2010 ein und begründete ihn.
Sodann beschloss der Bezirksrat bei 1 Enthaltung:
Der Schützengesellschaft Anderten von 1901 e.V. wird für die Anschaffung eines Lichtpunktgewehres ein Zuschuss von bis zu 800,00 € zur Verfügung gestellt.
Bezirksbürgermeister Fuljahn schloss sodann den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.00 Uhr.
Knut Fuljahn Yvonne Struiksma
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuerin
