Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 07.10.2010

Protokoll:

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Protokoll (erschienen am 14.01.2011)
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Landeshauptstadt Hannover -18,62,08 - Datum 30.11.2010

NIEDERSCHRIFT

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 7. Oktober 2010,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.45 Uhr

Unterbrechung von 20.05 Uhr bis 2015 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Klottig (CDU)
Bezirksratsherr Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsherr Keil-Süllow (SPD) bis 22.27 Uhr
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsherr Loskant (CDU)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
(Bezirksratsherr Porsiel) (CDU)
Bezirksratsherr Schade (SPD) bis 22.30 Uhr
(Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Stecher) (SPD)
Bezirksratsherr Sürig (FDP) bis 22.25 Uhr

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)

Verwaltung:
Herr Kumm-Dahlmann (Leiter FB Tiefbau) zu TOP 2.1./ TOP 3
Herr Hauck (FB Tiefbau) zu TOP 2.1./ TOP 3
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Schwarzenberger (Stadtanzeiger-Süd)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Information der Verwaltung

2.1. Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsversuches Wiehbergstraße
und ihre Nebenstraßen

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4 Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

5. Bericht des Stadtbezirksmanagements

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 02. September 2010 (öffentlicher Teil)


7. Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

7.1. Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1639/2010)

7.2. Zuwendungen für Projekte aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1981/2010)


8. A N F R A G E N

8.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.1.1. Neubau S-Bahn Haltestelle Eisenbahnbrücke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1952/2010)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Ampelschaltung Hildesheimer Straße / Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-1964/2010)

8.2.2. Fehlende Fahrbahnmarkierungen Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-1965/2010)


8.2.3. Mittelfeld Buslinie 124
(Drucks. Nr. 15-1966/2010)

8.2.4. Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich der Stadt-Bahn-Haltestelle Bothmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1967/2010)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Parken in der Algermissener Straße
(Drucks. Nr. 15-1973/2010)

8.3.2. Anfrage zur Beschlussdrucksache Nr. 1810/2010 -
197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Bereich Wülfel - Hildesheimer Straße / Ausgleich
(Drucks. Nr. 15-1974/2010)

8.3.3. Anfrage zur Informationsdrucksache Nr. 1430/2010 -
Möglichkeiten für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 15-1976/2010)


9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell

9.1.1. Fläche für BMX-Radfahrer / Dirt-Biker
(Drucks. Nr. 15-1954/2010)

9.2. Gemeinsam von CDU-Fraktion und den Bezirksratsherren
Sürig (FDP) und Mix (WfH)

9.2.1. Auswertung Verkehrsversuch Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1744/2010)

9.2.1.1. Auswertung Verkehrsversuch Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1744/2010 N1)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich
Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010)

9.3.2. Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1969/2010)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Stadtbahnhaltestelle Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1638/2010)

9.4.1.1. Stadtbahnhaltestelle Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1638/2010 N1)

9.4.2. Geschwindigkeitskontrollen in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1977/2010)

9.4.3. Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Kreuzung Riepestraße / Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1978/2010)

9.4.4. Bordsteinabsenkungen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1979/2010)

9.4.5. Aufstellmöglichkeiten von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1980/2010)


10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktionelle Anträge

10.1.1. Zuwendung an das Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus
Döhren e.V.; Fluchttreppe
(Drucks. Nr. 15-1955/2010)

10.1.2. Zuwendung an die "Kinder-Kinder!" - GmbH;
Bollerwagen für die Villa Kinderreich
(Drucks. Nr. 15-1956/2010)

10.1.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag:
Spielplätze im Stadtbezirk Döhren
(Drucks. Nr. 15-2046/2010)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 02. September 2010 (nichtöffentlicher Teil)


12. V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G

12. 1. Verkauf eines Grundstücks in Hannover-Döhren
(Drucks. Nr. 1357/2010 mit 2 Anlagen)

13. Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussdrucksache Nr. 1810/2010 -
197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich Wülfel - Hildesheimer Straße / Eigentum
(Drucks. Nr. 15-1975/2010)

14 Informationen über Bauvorhaben



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Bezirksrates fest. Sie teilte mit, dass TOP 4 und TOP 14 abgesetzt werden. Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Dringlichkeit des vorliegenden interfraktionellen Dringlichkeitsantrag - Spielplätze im Stadtbezirk Döhren-Wülfel - Drucks. Nr.15-2046/2010 - begründete, sprach sich der Stadtbezirksrat einstimmig (17 Stimmen) für die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 10.1.3 aus. Bezirksratsfrau Jakob zog die Drucksachen zu TOP 9.3.1 und TOP 9.3.2 in die CDU-Fraktion.
Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2.
Information der Verwaltung

TOP 2.1.
Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsversuches Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen
Herr Hauck stellte mithilfe einer Power-Point-Präsentation die Ergebnisse des Verkehrsversuches "Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen" vor. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt. Er erläuterte die Grundlagen des Verkehrsversuches, die Einrichtung der entsprechenden Maßnahmen im Rahmen des Verkehrsversuches und die Verkehrserhebungen während diesen Zeitraumes. Weiterhin gab er, Sprecher, einen Ausblick auf Zielvorstellungen. Herr Hauck ergänzte die Foliendarstellungen um zusätzliche Maßnahmen zur Verdeutlichung des Verkehrsablaufes während des Verkehrsversuches. Hierbei handelte es sich einerseits um eine zusätzliche Beschilderung im Bereich des Knotenpunktes Brückstraße / Wiehbergstraße und eine Verdeutlichung auf die Teilsperrung der Wiehbergstraße. Zusätzlich wurde eine halbseitige Sperrung im Zufahrtsbereich der Wiehbergstraße zur Neckerstraße eingeführt. Sodann ging Herr Hauck auf konkrete Maßnahmen und Erhebungen ein. Er hob hervor, dass sich der Verkehr in der Wiehberg- straße während des Verkehrsversuches reduziert habe, es Verschiebungen im Bereich Abelmannstraße, Hildesheimer Straße sowie Entlastungen in der Schützenstraße gab, da vermutlich Alternativrouten gewählt worden sind. Die Rechtsabbieger von der Abelmann- straße in die Hildesheimer Straße hätten während des Verkehrsversuches um 729 zugenommen, während die Verkehre von der Hildesheimer Straße in die Abelmannstraße während deutlich abgenommen haben. Die Veränderungen der Verkehrsbelastung vor und während des Verkehrsversuches an ausgewählten Knotenpunkten zeigte Herr Hauck an einer weiteren Folie auf. Hier wies er darauf hin, dass auch die Leistungen der vorhandenen Signalanlagen mit beeinflussend waren. Die Ergebnisse und Folgerungen aus dem Verkehrsversuch waren in einer weiteren Folie dargestellt. Herr Hauck schlussfolgerte, dass es kein eindeutiges Ergebnis für oder gegen die Sperrung in der Wiehbergstraße gegeben habe. Ansatz der Verwaltung sei es, die positiven Effekte zu verstärken und die negativen Aspekte auszusparen. In der letzten Folie wurden mögliche entsprechende Maßnahmen dargestellt. So seien z.B. die Spuränderungen in der Willmerstraße sinnvoll, wie sie teilweise bereits während des Verkehrsversuches durchgeführt worden sind. Ziel sei, die Verkehre, die aus Norden in den Süden gehen, möglichst so zu leiten, dass sie das Quartier nicht belasten. Die Beschränkung durch die abknickende Vorfahrt im Bereich der Schützenallee / Brückstraße sollte beibehalten werden. Ein weiteres Ziel sei die nachrangige Anbindung der Wiehbergstraße und im weiteren Verlauf verkehrsdämpfende Maßnahmen einzuführen, um einerseits die Erreichbarkeit des Quartiers in diesen Bereich zu gewährleisten und andererseits die Strecke für den Durchgangsverkehr nicht mehr attraktiv darzustellen. Dies funktioniert nur, wenn man einerseits die Rechtsabbiegebeziehung über die Willmerstraße stärkt und andererseits ein zusätzliches Ventil öffnet, nämlich die Stärkung der Rechtsabbiegebeziehung aus der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße. Der Rückstau in der Abelmannstraße sollte wieder auf ein erträgliches Maß heruntergefahren werden. Dies könnte evtl. durch die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage und die Stärkung der Rechtsabbiegebeziehung entstehen. Erforderlich wäre in diesem Fall, eine zusätzliche Aufstellmöglichkeit im Knotenpunkt zu schaffen. Diese Zielsetzungen ergeben sich als Kombination aus den Ergebnissen und Folgerungen des Verkehrsversuches.

Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Milkereit zur nachrangigen Anbindung der Wiehbergstraße erläuterte Herr Hauck, dass die Wiehbergstraße eindeutig als Straße mit untergeordneter Funktion dargestellt werde. Das kann z.B. durch Aufpflasterungen und deutliche Geschwindigkeitsreduzierungen erreicht werden. Andere Ausgestaltungs- möglichkeiten wären zudem denkbar.

Bezirksratsfrau Hesse erkundigte sich nach dem Einfließen und der Analyse der bei den Verkehrserhebungen durchgeführten Kennzeichenerfassungen. Herr Hauck erläuterte, dass in den Folien die Kennzeichenerfassungen während der Verkehrserhebung mit (roten) Pfeilen dargestellt sind. Die Fahrbeziehungen wurden kennzeichenbezogen erfasst, um die Quelle und das Ziel der Fahrten festzustellen, welche in das Gesamtergebnis eingeflossen sind.

Auf entsprechende Fragen von Bezirksratsfrau Jakob zu Verkehrserhebungen auf der Hildesheimer Straße, Veränderungen in der Abelmannstraße und die sich im Gespräch befindende Rechtsabbiegespur in die Hildesheimer Straße, verwies Herr Hauck auf die Folie mit den Knotenstrombelastungen. Die Rechtsabbieger von der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße hätten um 729 zugenommen, während die Linksabbiegerzahlen während des Verkehrsversuches in etwa unverändert waren.

Ratsherr Sommerkamp berichtete, dass es bereits vor dem Verkehrsversuch zu Staus auf der Abelmannstraße in Richtung Hildesheimer Straße gerade während der Hauptverkehrs- zeit gekommen sei. Als einen Grund nannte er die hohe Frequenz der drei Stadtbahnlinien mit dem kurzem Minutentakt auf der Hildesheimer Straße. Die Durchlässigkeit der Kreuzung sei hierdurch sehr begrenzt. Insoweit fragte er, Sprecher, inwieweit diese Vorrang- behinderungen in die Überlegungen eingeflossen seien, um die Stauentwicklung in der Abelmannstraße zu entlasten.
Herr Hauck antwortete, dass die geringe Taktung für den Individualverkehr in diesem Bereich bewirke, dass die Freigabezeiten in der Abelmannstraße sehr gering ausfallen. Zur Stärkung müsste einerseits eine Optimierung der Lichtsignalanlage dahingehend erreicht werden, dass man eine zusätzliche Phase für Rechtsabbieger gestalte, was grundsätzlich möglich sei. Voraussetzung sei eine separate Aufstellmöglichkeit. Eine Optimierung der Lichtsignalanlage würde ohne zusätzliche bauliche Eingriffe nicht zum Tragen kommen können. Überlegung sei, diese Vorgänge optimal zu kombinieren.

Bezirksratsherr Loskant bedankte sich für die Darstellung, in der auch die Nachteile enthalten waren und fragte, ob es hierzu eine Informationsdrucksache gebe. Entgegen der Erkenntnisse, dass der Verkehr überwiegend abgenommen habe, sei subjektives Empfinden, dass er sich erhöht habe. In diesem Zusammenhang fragte er, wo der Verkehr geblieben sei, erkundigte sich nach den detaillierten geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen und den entstehenden Kosten.
Herr Hauck erwiderte, dass die konkreten Maßnahmen noch nicht beziffert seien, ein größeres Spektrum beinhalten und Kosten lediglich überschlägig ermittelt wurden. Geschwindigkeitshemmende Maßnahmen könnten Aufpflasterungen oder z.B. Verschwenkungen in der Fahrbahn sein. Da in der Wiehbergstraße überwiegend PKW´s verdrängt werden sollen, die einen großen Anteil des Durchgangsverkehrs ausmachen, werde eine Teilaufpflasterung überlegt. Dies sei zudem sinnvoll, da die Forderung, den Busverkehr im nördlichen Teil der Wiehbergstraße aufrechtzuerhalten und die Wiehberg- straße auch weiterhin als Hauptalarmweg der Feuerwehr zu benutzen, weiterhin bestehe. Die Feuerwehr zeige sich gegenüber Restriktionsmaßnahmen sehr zurückhaltend. Aufgrund der Spurbreite der größeren Fahrzeuge, könnten diese bei einer Teilaufpflasterung uneingeschränkt weiter die Straße benutzen. Verschwenkungen in der Fahrbahn seien im noch ausstehenden dritten Bauabschnitt der Wiehbergstraße kein adäquates Ziel. Des Weiteren führte Herr Hauck aus, dass eine Informationsdrucksache nicht vorgesehen sei und die Präsentation anderweitig zur Verfügung gestellt werden könne. Im Einzelnen könne er nicht nachvollziehen, wohin der Verkehr, der nicht mehr im Quartier angekommen ist, abgeflossen sei. Hierauf könne lediglich indirekt geschlossen werden. Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer anderen Routenwahl. Die vorhandenen Erhebungen lassen keine konkrete Nachverfolgung über das Quartier hinaus zu.

Herr Kumm-Dahlmann äußerte zur Frage, wie man die Ergebnisse des Verkehrsversuches präsenter machen könnte, dass sie heute dargestellt und damit veröffentlicht wurden. Darüber hinaus könnten sie im Internet eingestellt und in Papierform zugestellt werden.
Protokollhinweis:
Die Folien der Vorstellung der "Ergebnisse des Verkehrsversuches Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen" sind im Internet unter www.hannover.de/Stadtbezirke eingestellt.

Bezirksratsherr Mix bemängelte grundsätzlich die Vorrangschaltung des ÖPNV auf der Hildesheimer Straße und insbesondere die in das Depot einfahrenden- und ausfahrenden Stadtbahnen. Die in den oder von dem Betriebshof fahrenden Bahnen sollten keinen Vorrang erhalten, was den abfließenden Verkehr von der Abelmannstraße erheblich entlasten würde.
Nachdem Herr Hauck die Zahl der in und vom Betriebshof fahrenden Bahnen als untergeordnet bezeichnete, wies Bezirksratsherr Eberhardt darauf hin, dass auch für diese Bahnen die Vorrangschaltung wichtig sei, da sie anderenfalls auf der Strecke stehenbleiben würden und den regulären Fahrverkehr blockieren.

Bezirksratsherr Hämke erläuterte, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen weniger im unteren Bereich der Wiehbergstraße sondern mehr zwischen der Neckar- und Bothmer- straße zu befürchten seien. Hier würde als einfache Maßnahme die Ampelschaltung mit Erziehungsfunktion, wie sie früher konzipiert war, sinnvoll sein. Allerdings müsste der entsprechende Erlass, wieder aufgehoben werden.
Sowohl Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck als auch Herr Hauck wiesen darauf hin, dass es sich um einen Erlass des Landes handelt, der diese Art Ampelschaltung nicht mehr zulasse.
Sodann rief Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Einwohnerfragestunde auf.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Verkehrsversuch Wiehbergstraße und ihre Nebenstraße
Ein Einwohner der Querstraße berichtete von einer Verkehrszunahme und Geschwindigkeitsüberschreitungen während des Verkehrsversuches, trotz Kopfsteinpflaster und 30-km-Zone. Er wünschte sich für die Querstraße ebenfalls geschwindigkeits- dämpfende Maßnahmen.
Herr Hauck antwortete, dass in dem Bereich nicht gezählt wurde und das Erscheinungsbild erkennen lasse, dass der Knotenpunkt Abelmannstraße / Hildesheimer Straße unverträglich funktioniert hat. Auch unkomfortables Fahrbahnmaterial hielt einige Autofahrer nicht davon ab durch das Quartier zu fahren, um Fahrzeitverluste zu kompensieren.

Eine Einwohnerin aus der Abelmannstraße führte aus, dass sie erst nach dem Verkehrsversuch zur Bürgerinitiative gestoßen sei und regte an, dass auch Bürger/-innen die vorgestellten Ergebnisse nachlesen können. Sie bezweifelte grundsätzlich nicht die von dem Planungsbüro durchgeführten Verkehrszählungen, aber deren Design sowie die Wissenschaftlichkeit des Verkehrsversuches. Es sei unerheblich, ob es 300 Autos mehr oder weniger gewesen seien, entscheidend sei das subjektive Empfinden, inwieweit die Lebensqualität verbessert werde. Um die dargestellten Ziele, die Verstärkung der positiven Aspekte und Verringerung der negativen Aspekte zu erreichen, müsste eine Bewertung vorgenommen und entschieden werden, zu wessen Gunsten reagiert werde. Die eine Straße soll zu Lasten der vielen anderen Straßen beruhigt werden. Der Wiehbergstraße solle es genauso gut gehen wie den anderen Straßen und Döhren, in denen man mit einem vernünftigen Verkehrsaufkommen leben sollte. Von der Erreichbarkeit der Ziele sei man noch weit entfernt.
Herr Hauck bestätigte die positiven Auswirkungen überwiegend in der Wiehbergstraße und die negativen in der Abelmannstraße. Ursprung der negativen Auswirkungen sei der Knotenpunkt Abelmannstraße / Hildesheimer Straße. Um positive Effekte zu verstärken und negative zu verringern, müssten die Verkehre, die unnötiger Weise über die Abelmannstraße gefahren sind, wieder zurückgenommen werden. Das sind die Verkehre, die das Quartier hinein wollten und umwegige Fahrten über die Abelmannstraße in das Quartier machen mussten. Die Erreichbarkeit des Quartiers im Bereich der Wiehbergstraße muss erzielt werden und zwar nicht durch Sperrungen sondern geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, um die Attraktivität so gering wie möglich zu halten. Im Vergleich mit einem Rohrsystem wirkte die Sperrung der Wiehbergstraße wie ein Stopfen, der durch einen geringeren Querschnitt ersetzt werden müsste. Die Verkehre, die hinein wollen, sollen auch fahren können. Das funktioniert nur, wenn an anderen Stellen wieder zusätzliche Öffnungen geschaffen werden. Der Knotenpunkt Abelmannstraße / Hildesheimer Straße muss deutlich leistungsfähiger werden, damit die negativen Auswirkungen, wie z.B. die Rückstaumengen, nicht mehr auftreten. Grundsätzlich sollen möglichst nicht mehr so viel Verkehre in das Quartier einfahren, die es lediglich durchfahren wollen. Insofern diente der Verkehrsversuch als Lerneffekt. Wissenschaftlich hätte im Vorfeld über Verkehrsumlegungsergebnisse und Berechnungsmethoden verschiedene Varianten ermittelt werden können. Hier würde jedoch der Faktor Mensch keine Rolle spielen, der sich oftmals anders verhält als man es zuvor einkalkuliert hatte. Deshalb sei der Verkehrsversuch auch über eine akzeptable Zeitdauer angesetzt worden. Verkehre stellen sich letztendlich erst nach einer gewissen Gewöhnungsphase um.
Die selbe Einwohnerin vertrat die Auffassung, dass eine Verbreiterung der Abelmannstraße die Lösung eines Problems ist, das ohne Maßnahmen in der Wiehbergstraße gar nicht auftreten würde. Sie fragte, wer darüber entscheidet, dass die Wiehbergstraße beruhigt werden soll.
Herr Hauck erläuterte die grundsätzlich andere Funktion der Abelmannstraße, die zwar keine Hauptverkehrsstraße ist, aber eine verknüpfende Funktion im über- geordneten Straßennetz darstellt und deswegen in der Abschichtung der Straßen eine deutlich größere Verkehrsbedeutung als die Wiehbergstraße hat, die bisher lediglich durch die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Wiehbergstraße zu Tage tritt. Sobald in das bestehende System eingegriffen werde, müsse verhindert werden, dass z.B. Durchgangsverkehre in das Quartier fahren, die die Wiehbergstraße belasten und
teilweise besser über die Abelmannstraße abzuwickeln sind.

Eine Einwohnerin forderte ein Gesamtkonzept für Döhren, das grundsätzlich den Durchgangsverkehr verringert. Nach ihrer Auffassung könne es nicht sein, dass die Abelmannstraße weiter ausgebaut wird, damit der Verkehr besser abfließt und nur geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der unteren Wiehbergstraße angedacht sind. Sie befürchtete, dass sich die Fahrzeuge andere Strecken suchen und z.B. über die Straße Am Lindenhofe in die Neckarstraße gelangen. Grundsätzlich müssten überall Aufpflasterungen vorgenommen werden, damit der Verkehr draußen bleibt. Die Bevorzugung der Wiehbergstraße ist nicht nachvollziehbar.

Eine Einwohnerin dankte dem Planungsbüro und den Bürgerinnen und Bürgern für die Zeit und Kraft, die sie für das Verkehrsforum verwandt und einen Plan zur Reduzierung des Durchgangs- und Schleichverkehrs ausgearbeitet haben. Das Konzept, das den Fremdverkehr aus dem gesamten Wohnquartier heraus halten sollte, ist aufgegangen. Lediglich bei der Durchführung wurden notwendige Hinweisschilder erst drei Wochen vor Abschluss des auf ein Vierteljahr verkürzten Verkehrsversuches aufgestellt. Hierfür forderte sie eine Erklärung, da ein rechtzeitiges Handeln nicht einzelne Straßen besonders belastet hätte. Nur hierdurch sei eine neue Initiative Abelmannstraße gegründet worden. Obwohl der Verkehrsversuch seit längerem beendet ist, wälzen sich mehr Blechlawinen durch das gesamte Quartier als vor dem Verkehrsversuch, auch nachdem die Wilkenburger Straße wieder freigegeben wurde.
Herr Hauck führte aus, dass der Anfang des Verkehrsversuches durch das Messeereignis und das Ende durch die Sommerferien begrenzt waren. Das Zeitfenster hätte grundsätzlich nicht anders gewählt werden können, um verwertbare Ergebnisse zu bekommen. Der Verkehrsversuch ist mit den Sperrungs- und Beschilderungsmaßnahmen gestartet, die der Beschlusslage entsprachen. Während des Verkehrsversuches wurde festgestellt, dass zusätzliche Maßnahmen den Verkehrsversuch unterstützen könnten. Diese wurden etwa dreieinhalb Wochen vor Beendigung des Versuches eingebracht und hätten nach der Beschlusslage nicht sein müssen.

Eine Einwohnerin aus der Wiehbergstraße sagte, dass sie im Verkehrsforum aktiv mitgearbeitet habe und Ziel gewesen sei, eine vernünftige Lösung für das gesamte Quartier zu finden. In diesem Zusammenhang bat sie, die Bedeutung der einzelnen Straßen anhand des Flächennutzungsplanes zu erklären.
Herr Hauck wies darauf hin, dass der Flächennutzungsplan der gröbste planerische Rahmen sei,die vorbereitende Bauleitplanung darstellte und der Maßstab für die Funktion einzelner Straßen zu groß sei. Die Funktionen werden in verschiedenen Netzen dargestellt. Reine Hauptverkehrsstraßen seien im Quartier der Südschnellweg, die Hildesheimer Straße und die Schützenallee bis zum Altenbekener Damm. Die Abelmannstraße habe gegenüber der Wiehbergstraße eine höhere Funktion, da sie die Kreisstraße Brückstraße mit dem übergeordneten Netz verbinden soll.

Ein Einwohner aus der Borgentrickstraße sprach sich ebenfalls für die Betrachtung des gesamten Quartiers und gegen unterschiedliche Gewichtungen aus, vermisste in den Aufzeichnungen die Angaben während der Hauptverkehrszeiten und bezweifelte, dass die notwendige Länge von ca. 300 m für eine Rechtsabbiegespur aus der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße vorhanden ist.
Herr Hauck erläuterte, dass die Länge einer Rechtsabbiegespur die Fahrzeuge berücksichtigen müsste, die während einer Grünphase abgewickelt werden können und die räumliche Ausdehnung etwa zwischen 50 und 100 m liege, aber noch konkret ermittelt werden müsste. Statistiken seien oftmals negativ behaftet, da vermutet wird, dass nur das herangezogen wird, was benötigt wird. Der Zählzeitraum lag zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr und beinhaltete die Hauptverkehrszeiten. Über die Knotenpunktzählung hinaus wurden automatisierte Zählungen im Querschnitt von dem Zeitraum einer Woche durchgeführt, die dann zur Kartierung des ganzen Systems herangezogen wurden. Die Zähldaten werden in charakteristische Kurven gesetzt, die wissenschaftlich hinterlegt sind, eine durchschnittlich tägliche repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt und gegenübergestellt.
Zur Quartiersbildung führte Herr Hauck aus, das dieses in der Größe nicht begrenzt ist und z. B. der gesamte Stadtteil Döhren einbezogen werden könnte. Eine Einteilung könnte nördlich und südlich von der Abelmannstraße vorgenommen werden, um das Quartier räumlich nicht zu groß zu fassen. Bei der historisch bedingten Straßenführung ist insbesondere das südlich von der Abelmannstraße liegende Quartier betroffen. Diese Führung hat über viele Jahre in einem schleichenden Prozess an Attraktivität gewonnen und führte zu besonderen Belastungen. Die negativen Auswirkungen im nördlichen Quartier sind nicht durch eine Netzfunktion der Straßen begründet, sondern liegen in einem Bereich, wie wir ihn im gesamten Stadtgebiet in Wohnquartieren in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen finden und sich Funktionen überschneiden. Im südlichen Quartier besteht eine besondere Situation.

Ein Einwohner fragte zur Wiehbergstraße, ob sich die Rechtslage geändert habe, da nunmehr wieder eine Aufpflasterung erwogen werde und in der der 30-km-Zone eine Ampel zulässig ist. Er berichtete von Geschwindigkeitsüberschreitungen und vertrat die Auffassung, dass auch die Markierungen auf Fahrbahnen, die zusätzlich auf die Beschränkung hinweisen im gesamten Stadtgebiet entbehrlich sind.
Herr Hauck führte aus, dass Aufpflasterungen nicht über ein gewisses Maß ausgeführt werden dürfen und so moderat sein müssen, dass sich auch zulässige Fahrzeuge mit wenig Bodenfreiheit schadensfrei bewegen können. Lichtsignalanlagen (LSA) in 30-km-Zonen sind rechtlich nicht mehr zulässig. Vorhandene LSA genießen nach seiner Kenntnis Bestandsschutz.
Bezirksratsherr Mix erläuterte, dass die LSA auf Wunsch der Anwohner/-innen der Wiehbergstraße installiert wurde, zählte weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen auf und sagte, dass bereits in letzten Jahren viel für die Anwohner/-innen getan wurde.

Nachdem ein anderer Einwohner anregte, den Schwerlastverkehr aus der
Abelmannstraße herauszuhalten, wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf ein erhöhtes Aufkommen aufgrund der Straßenbaumaßnahmen in der Fiedelerstraße hin, die inzwischen größtenteils beendet sind.
Herr Hauck sagte, dass ein Ausschluss nicht möglich sei, da sich auch Gewerbebetriebe im Quartier befinden und momentan eine besondere Situation durch Baumaßnahmen in der Wilkenburger Straße bestehe. Zudem hätten die Verkehrserhebungen keine exorbitante Erhöhung der Schwerverkehrsbelastung ergeben.
Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die zeitlich befristete Einwohnerfragestunde hinwies, ließ sie im Einvernehmen mit dem Bezirksrat eine Verlängerung und weitere Fragen zu.

Eine Einwohnerin hob hervor, dass es eine Initiative im Bereich der Wiehbergstraße seit den ersten Planungen zu dem Straßenumbau gebe. Über die ermittelten Daten freue sie sich, nicht aber über die emotionalen Elemente. Seit dem Verkehrsversuch habe die Verkehrsmenge im gesamten Quartier abgenommen, da ein Teil vermutlich bereits über die Willmerstraße ausweiche. Sie meinte, dass Verbesserungen im Knotenpunkt Abelmannstraße / Hildesheimer Straße das Quartier insgesamt entlasten würden, wünschte sich keine kosmetischen Änderungen bzw. die Belastungsverlagerung auf eine andere Straße, wie z. B. die Frobösestraße und regte an, die Auswirkungen der angedachten Vorhaben zu prüfen, sowie eine weitere Verkehrszählung und Zusammenkunft durchzuführen.
Herr Hauck erwiderte, dass derzeit weitere Zählungen nicht angedacht seien, er ihnen aber grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Zählungen machen nur Sinn, wenn noch die Möglichkeit bestehe, Maßnahmen zu variieren. Nunmehr stehen bauliche Maßnahmen an, die bestehen bleiben und aufgrund von Zählungen allenfalls ein geschwindigkeits- dämpfendes Element nachgerüstet werden könnte. Grundsätzlich sind Zählungen nach baulichen Maßnahmen unüblich und führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis.
Die selbe Einwohnerin betonte, das allen wichtig sein sollte, dass die gegeneinander bestehende Emotionalisierung im Stadtteil mit einer gütlichen Lösung endet. Insofern seien hilfreiche Maßnahmen für alle fair. Die derzeit favorisierten Maßnahmen sehen eine interne, straffere Verkehrslenkung nicht vor, wie sie bisher im Verkehrsversuch ausschließlich über eine Beschilderung gelöst war. Diese Möglichkeiten könnten im Nachhinein ausgeschöpft werden, ohne dass bauliche Maßnahmen dagegen stehen. Ebenso gibt es in den bereits umgebauten Abschnitten der Wiehbergstraße kaum geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen und könnten nachgerüstet werden.
Bezirksratsfrau Jakob verwies auf den interfraktionellen Antrag in der Juni-Sitzung, aus dem hervorgeht, dass zunächst die Ergebnisse des Verkehrsversuches und die Planungsvorschläge der Verwaltung vorliegen müssen und anschließend mit den Einwohner/-innen ergebnisoffen diskutiert werden soll. Wunsch des Bezirksrates sei eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

Ein Einwohner wies auf den großen Baum im Bereich der Abelmannstraße / Hildesheimer Straße hin, der gefällt werden müsste, wenn eine Rechtsabbiegespur eingerichtet würde. Der Platz für eine entsprechende Spur sei nach seiner Ansicht nicht vorhanden. Vielmehr plädierte er dafür, die Ampelschaltung in den Hauptverkehrszeiten soweit möglich zu optimieren und evtl. Verkehrsströme umzuleiten.
Herr Hauck bestätigte, dass der Baum auf der südlichen Seite der Abelmannstraße nicht zu halten wäre. Die Straßenbreite wäre für eine Rechtsabbiegespur ausreichend, ohne dass die Nebenanlagen reduziert werden müssten. Im Knotenpunktbereich würden jedoch einzelne Stellplätze entfallen.

Einen Einwohner interessierten die entstanden Kosten für den Verkehrsversuch, da nach seiner Ansicht Geschwindigkeitskontrollen in der Wiehbergstraße ausreichend gewesen wären. Des Weiteren schilderte er die Schwierigkeit, während des Verkehrsversuches das Quartier zu verlassen.

Ein Einwohner fragte, wie eine Rechtsabbiegespur unter Beachtung der vielen Ampeln auf der Hildesheimer Straße und insbesondere den Fußgängerverkehren organisiert werden soll.
Herr Hauck bezeichnete den Fußgängerquerungsverkehr als nicht förderlich für die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. Teilzeiten für Fußgänger müssten einbezogen werden, allerdings befinde man sich noch nicht in dieser Detailplanung. Der querende Fußgängerverkehr sollte möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die ÖPNV- Bevorrechtigung lasse sich nur bedingt mit dem Fußgängerverkehr vereinbaren. Wenn die Bahn einläuft, erhält der Fußgänger rot.
Eine Einwohnerin fragte, ob sich die Verwaltung über den LKW-Verkehr Gedanken gemacht habe, der während des Verkehrsversuches rückwärts in die Allerstraße einfahren musste.
Herr Hauck berichtete, dass das Problem bekannt sei und für einen Abfluss aus der Allerstraße gesorgt werden müsse. Es werde geprüft, inwieweit die notwendige Breite geschaffen werden könne.

Ein Einwohner sprach die Umweltbelastung in der Abelmannstraße an, regte die Aufstellung eines nach seiner Auffassung disziplinierenden fest stehenden Blitzgerätes an und erkundigte sich nach rechtlichen Bedenken gegen eine Kennzeichenerfassung.
Herr Hauck erklärte, dass die Zähldaten ausgewertet werden, in die Ergebnisse einfließen und hiernach unmittelbar vernichtet werden, so dass keine Rückschlüsse gezogen werden

können. Blitzaktionen sind ein adäquates Mittel, um punktuell Geschwindigkeiten zu überprüfen. Sie haben nicht den Nachhaltigkeitseffekt. Die Verwaltung strebt eine Lösung an, die auf ein generelles den Gegebenheiten angepasstes Fahrverhalten zielt.

Eine Einwohnerin forderte die Attraktivität der Hildesheimer Straße mit ihren vielen Ampeln zu erhöhen, um den Verkehr aus Döhren herauszuhalten und fragte, ob auch noch andere Straßen, wie z. B. die Neckarstraße verkehrsberuhigt werden, auf der auch zu schnell gefahren werde. Es ist unfassbar, dass die Stadt auf Hauptverkehrsstraßen Fahrspuren reduziert und beabsichtigt, in der Abelmannstraße eine zusätzliche zu schaffen.

Eine Einwohnerin begrüßte, dass ergebnisoffen vorgegangen werden soll und fragte nach Computersimulationen, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Herr Hauck bestätigte die grundsätzliche technische Möglichkeit, über die die Stadt selbst allerdings nicht verfüge und eine Beauftragung zusätzliche Kosten verursache. Für ein grobes Netz gibt es diese Leistungsfähigkeitsabschätzungen, nicht aber auf ein kleines Quartier bezogen.
Herr Kumm-Dahlmann äußerte, dass auch die Stadt simuliert, wenn es z. B. um klar definierte Achsen mit Signaltechnik gehe, um bestimmte Werte zu bekommen und Abmessungen vorzunehmen. Ein Quartier sinnvoll mit einzelnen Aspekten der Behinderung und Flüssigkeit des Verkehrs fachtechnisch über eine Simulation zu erfassen, ist praktisch nicht möglich. Für derartige komplexe Vorgänge reiche die Computertechnik nicht aus. Mit viel Aufwand und Kosten könnte rein theoretisch simuliert werden, was aber für Beurteilungen nicht ausreiche und ihm nicht bekannt sei, dass in der Praxis entsprechend verfahren werde.


Situation in der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Schule (HWOS) und der Kardinal-Bertram-Schule (KBS)
Der Vater einer Schülerin berichtete über unzumutbare Situationen für beide Schulen, die in einem Gebäude untergebracht sind und unterschiedliche Profile haben. Während des einmal wöchentlich stattfinden Gottesdienstes der KBS in der offenen Aula durchqueren andere Schüler/-innen und Lehrkräfte den Raum. Frühere Toiletten werden als Lagerräume für Spielmaterialien benutzt. Er forderte dringend Lösungen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte, dass die Situation bekannt sei, neue Räumlichkeiten gesucht werden und künftig die frühere Hausmeisterwohnung schulisch genutzt werden kann. Man sei auf einem guten Weg die Situation zu entspannen.

Abschließend bedankte sich Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck insbesondere für das besonnene Vorbringen der Argumente über die Verkehrssituationen und unterbrach die Sitzung.


TOP 4
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Abgesetzt


TOP 5.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Prauser berichtete, dass die Straßenumbaumaßnahmen in der Fiedelerstraße bis auf die Kantensteine und Baumeinfassungen im südlichen Bereich rechtzeitig zum Einweihungsfest in der letzten Woche fertig geworden sind. Es gab zwei Bühnen, 40 Stände von verschiedenen Anbietern und geschätzte ca. 5.000 Besucher/-innen. Der Integrationsbeirat Döhren-Wülfel hat sich mit viel Engagement mit lukullischen Ständen, Tanz- und Musikgruppen, Informationen über Migrantenanteile im Stadtbezirk und einem verkürzten Einbürgerungstest als Mitmachaktion beteiligt In der nächsten Woche trifft sich die AG Fiedelerstraße zu einem Resümee und berät, wie es künftig weiter gehen kann.

Anschließend gab Herr Prauser ein Exemplar des „Elternstadtteilplanes Mittelfeld“ in Umlauf, der im Januar 2011 in größeren Auflage erscheint. Im Rahmen der Projekte „Soziale Stadt“ in vier Stadtteilen hat sich ein Netzwerk zur Elternbildung gegründet und die Flyer erarbeitet.
Zu den Dirt-Biker informierte Herr Prauser, dass der Rodelberg in der Eilenriede aus verschiedenen Gründen hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden kann und es ein Gespräch mit allen Beteiligten gegeben habe. Wunsch der Biker sei eine etwa 2.000 m² große Fläche mit guter ÖPNV-Anbindung, die sie selber modellieren. Nachdem eine kurzfristige Lösung im Bereich des Jugendsportzentrums in Buchholz gescheitert sei, werden nun Überlegungen hinsichtlich nicht genutzter Sportflächen, wie z. B. Tennisplätze, angestellt und Vorschläge gern entgegengenommen.

Bezirksratsherr Oltersdorf erwähnte, dass die Fußgängerampel im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Fiedelerstraße rechtzeitig zum Straßenfest fertig geworden ist und bedankte sich bei den Organisatoren für das gelungene Fest.
Der Dank von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck galt insbesondere Herrn Prauser, der viel organisiert habe und allen hilfreich zur Seite stand.

Bezirksratsherr Loskant bemängelte, dass der Informationsdrucksache zum Handlungs- konzept Ganztagsschule der HWOS kein Raumkonzept als Diskussionsgrundlage beigefügt war.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass sich hinsichtlich der Räumlichkeiten durch das Freiwerden der Hausmeisterwohnung und Gesprächen der KBS mit der Schulverwaltung, neue Räumlichkeiten für die Förderklassen zu finden, noch Ergebnisse erwartet werden.
Bezirksratsherr Loskant ergänzte, dass er nicht das Gesamtraumkonzept der beiden Schulen meinte, sondern er davon ausgehe, dass im Antragsverfahren der HWOS zur Ganztagsschule ein Raumkonzept vorliegen müsste, worauf Frau Bezirksbürger-
meisterin Ranke-Heck erwiderte, dass hierzu nachgefragt werden müsste.

TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 02. September 2010
(öffentlicher Teil)
Einstimmig genehmigt.


TOP 7.
Integrationsbeirat Döhren-Wülfel

TOP 7.1.
Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1639/2010)
Antrag,
folgende Nachbesetzungen im Integrationsbeirat Döhren-Wülfel zu beschließen:
I. Person mit Migrationshintergrund
Anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Frau Serap Demir wird
Frau Dipl. Päd. Seher Sahin benannt.
II. Multiplikator aus dem Stadtbezirk
Anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn E.C. Bönker wird
Frau Dipl. Soz. Päd. Christine Schimpf benannt.
III. Mitglied aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
Anstelle des ausgeschiedenen Bezirksratsmitglieds Frau Ina Breiholz-Eberhardt wird Bezirksratsherr Mathias Eberhardt benannt.
Einstimmig


TOP 7.2.
Zuwendungen für Projekte aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1981/2010)

Antrag,
die nachfolgenden Projekte auf Vorschlag des Integrationsbeirates Döhren--Wülfel zu beschließen:
1. Empfänger: Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V.
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Verwendungszweck: HIPPY-Projekt im Stadtteil Mittelfeld
2. Initiative des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Verwendungszweck: Religionen kennen lernen - Informationen im Magazinformat
3. Initiative des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
Zuwendungsbeitrag: 3.000,000 €
Verwendungszweck: Podiumsdiskussion - Zielgerichtete Kommunikation mit
MigrantInnen
Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
Gemeinsam von SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

TOP 8.1.1.
Neubau S-Bahn Haltestelle Eisenbahnbrücke Hildesheimer Straße
(Drucks. Nr. 15-1952/2010)

Bezirksratsfrau Hartmann trug die Anfrage vor.
In der Septembersitzung 2009 des SBR wurde eine SPD-Anfrage bezüglich des Planungsstandes der o. a. S-Bahn Haltestelle wie folgt beantwortet: Nach den erfolgten Vorplanungen und der Bewertung der Station müssten weitere Planungsleistungen über die Deutsche Bahn Netz AG angefragt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
  • Sind die Planungsleistungen über die Deutsche Bahn Netz AG angefragt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Welche weiteren Maßnahmen werden folgen?
  • Welcher Fertigstellungstermin (letzter Stand: 2014) ist aus heutiger Sicht realisierbar?

Diese Anfrage wurde an die Region Hannover mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Frau Mewes betonte zunächst die Zuständigkeit der Region Hannover für die Beantwortung der Anfrage und führte sinngemäß aus:
Antwort der Region Hannover zu Frage 1:

Die Planungsleistungen wurden über die DB Netz AG angefragt. Daraufhin wurden ein Planungsangebot und verschiedene Zeitpläne erstellt.
Antwort der Region Hannover zu Frage 2:
Zu einem Vertragsabschluss ist es bisher nicht gekommen, da neue europäische Vorschriften den Neubau von Stationen derzeit verzögern und äußerst aufwändig gestalten.
Antwort der Region Hannover zu Frage 3:
Zum Transeuropäischen Netz (TEN) wurden Vorschriften der EU erlassen, die, zur besseren Vernetzung im Binnenmarkt und somit zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft, eine gewisse Vereinheitlichung der Verkehrssysteme anstreben. Insbesondere Vorschriften zu Ausstattungselementen und komplizierte Genehmigungsverfahren verhindern zurzeit die Inbetriebnahme von neu gebauten Stationen. Aussagen zum Umsetzungszeitraum des Projektes können aufgrund dieser Rahmenbedingungen derzeit nicht getroffen werden.

Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsfrau Hartmann bestätigte Frau Mewes, dass das Projekt momentan ruht, da zunächst Klarheit über die Rahmenbedingungen der neuen europäischen Vorgaben bestehen muss.
Bezirksratsherr Glade äußerte, dass die Antwort selbst für die drei Regionsabgeordneten im Bezirksrat neu sei.
Bezirksratsfrau Hesse wies auf die positive Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme hin und sagte, dass evtl. europaweit ausgeschrieben werden müsse, aber zunächst die Bedeutung der Aussagen geklärt werden sollte.
Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Loskant nannte Frau Mewes als zuständige Stelle der Region Hannover den "Bereich Planen und Bauen Verkehrs- infrastruktur." Sie, Sprecherin, fügte hinzu, dass der Verkehrsausschuss der Region Hannover noch am 16.02.2010 Planungs- und Finanzierungsmittel nach LPA 3 und 4
zur Verfügung gestellt hat. Die neuen europäischen Vorgaben sehen bestimmte Gestaltungsmaßnahmen vor und komplizieren das Genehmigungsverfahren, so dass sich die Region zurzeit außerstande sieht, das Verfahren voranzutreiben und zunächst
Weiteres abwarten muss.
Bezirksratsfrau Hesse erläuterte, dass im Haushalt der Region Hannover Mittel für Planungskosten eingestellt sind und der Angelegenheit nachgegangen werde.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck zeigte sich über die Antwort enttäuscht und
sagte, dass die inhaltliche Klärung mit der Region abgewartet werden müsse.


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Ampelschaltung Hildesheimer Straße / Am Mittelfelde
(Drucks. Nr. 15-1964/2010)

Bezirksratsherr Schade trug folgende Anfrage vor:
Nach der Fertigstellung des Hochbahnsteiges „Wiehbergstraße“, wurde die Ampelanlage im Bereich der ehemaligen Haltestelle „Dorfstraße“ verändert. Wenn Fußgänger den Einmündungsbereich der Straße „Am Mittelfelde“ in die „Hildesheimer Straße“ in nördlicher Richtung überqueren wollen, müssen sich diese nach der Fußgängerampel richten, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht ist. Somit regelt eine Ampel die Freigabe für die gesamte Straßenbreite. Vor der Baumaßnahme existierte auch eine zweite Ampel im Gleisbereich.
Die Ampelphasen sind allerdings so kurz geschaltet, dass, selbst wenn man sich bei grün zügig in Bewegung setzt, sehr schnell – schon weit vor dem Erreichen der gegenüberliegenden Seite – wieder das rote Signal erscheint.
An dieser Stelle überqueren viele Grundschüler die Hildesheimer Straße. Das frühzeitige Erscheinen des roten Signals für Fußgänger führt z.T. dazu, dass die Schüler wieder zurücklaufen. Diese Situation ist sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer irritierend und führt zu großen Verunsicherungen.
Wir fragen die Verwaltung:
· Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es, um den Fußgängern die Querung der Hildesheimer Straße an dieser Stelle zu erleichtern?
· Wann können evtl. Nachbesserungen durchgeführt werden?
Frau Mewes antwortete sinngemäß wie folgt:
Diese Art der Signalisierung (keine Fußgängersignalgeber in Straßenmitte) wurde seinerzeit seitens der Technischen Aufsichtsbehörde gefordert, weil sich in Straßenmitte zwischen dem Gleisbereich und der stadtauswärtigen Fahrbahn keine ausreichend breite Aufstellfläche für Fußgänger befindet. Deshalb musste hier auf Fußgängersignalgeber verzichtet werden.
Die Verwaltung hat am 23.09.2010 die Mindestgrünzeiten für die Fußgänger von 8 Sekunden auf 12 Sekunden erhöht. Damit ist es Fußgängern jetzt möglich, während ihrer Grünzeit bis zur Mitte der in Gehrichtung zweiten Richtungsfahrbahn zu gelangen. Dabei wird eine Fußgängergehgeschwindigkeit von 1,2 m/s = 4,3 km/h zugrunde gelegt. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen ist es lediglich erforderlich, dass Fußgänger während ihrer Grünzeit mindestens die Hälfte der Fußgängerfurt erreichen müssen. Nach dem Ende der Grünzeit folgt immer noch die Räumzeit für Fußgänger mit 17 Sekunden Länge, in der Fußgänger gegen Rot ihren Weg bis zur anderen Straßenseite fortsetzen können. Erst danach können sogenannte „feindliche“ Verkehrsströme ihre Freigabe erhalten.
Weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung nicht.
Die Fußgängergrünzeiten können über die Mindestzeit von 12 Sekunden hinaus verlängert werden, wenn Kraftfahrzeuge aus der Straße Am Mittelfelde die entsprechende Signalphase über eine in der Fahrbahn verlegte Induktionsschleife verlängern.

Frau Mewes ergänzte, dass beim Überqueren der Fahrbahn, wie bei jeder anderen Lichtsignalanlage, auf den nächsten gegenüberliegenden Signalgeber geachtet werden müsse und die Zeit zur Räumung der Fahrbahnen ausreiche, auch wenn dieser bereits auf „rot“ springt. Irritierend ist der Mittelbereich mit den Gleisen, auf dem vorgesehen ist, noch einen sogenannten Drucktaster anzubringen.
Bezirksratsherr Mix wies auf eine Sichtbehinderung für die Fußgänger auf die gegenüberliegende Ampel aus Richtung Am Mittelfelde durch den Pfeiler der üstra hin und fragte, ob noch eine Warnblinkvorrichtung vorgesehen sei, der auf die Stadtbahnen aufmerksam macht.
Frau Mewes merkte an, dass der Stadt am liebsten ein Signalgeber im Mittelbereich wäre, ein Achtungsschild mit Stadtbahn und Pfeilen in beide Fahrrichtungen vorhanden ist, und ihr weitere Maßnahmen nicht bekannt seien.
Protokollhinweis:
Eine zusätzliche Warnblinkanlage ist von der zuständigen Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) nicht geplant, da die Lichtsignalanlage beim Herannahen von Stadtbahnen für Fußgänger auf „rot“ schaltet.

TOP 8.2.2.
Fehlende Fahrbahnmarkierungen Hoher Weg
(Drucks. Nr. 15-1965/2010)

Bezirksratsherr Eberhardt trug die Anfrage vor:
In den vergangenen Monaten sind Straßenbauarbeiten in der Straße Hoher Weg, zwischen der Friedhofsallee und der Straßenunterführung Garkenburgstraße, vorgenommen worden. Allerdings sind bis heute die zwingend notwendigen Straßenmarkierungen, gerade für den Bereich Hoher Weg/Friedhofsallee, nicht aufgebracht worden.
Wir fragen die Verwaltung,
· wann werden die notwendigen Straßenmarkierungen vorgenommen?
Frau Mewes antwortete, dass die Wiederherstellung der Markierungen zeitnah
veranlasst wird.


TOP 8.2.3.
Mittelfeld Buslinie 124
(Drucks. Nr. 15-1966/2010)

Bezirksratsherr Glade trug die folgende Anfrage vor:
Wegen Straßenarbeiten wurde die Fahrtroute der Buslinie 124 durch Mittelfeld temporär verlegt. Die mobilitätseingeschränkten Bewohner in Süden Mittelfelds haben dadurch erhebliche Probleme, nunmehr den ÖPNV zu nutzen. Dadurch ist es schwierig geworden, die in Wülfel liegenden Einkaufsmöglichkeiten zu nutzen.

Wir fragen die Verwaltung:
· Wie wurden die Anwohner in dem betroffenen Mittelfelder Bereich über die zeitweise Verlegung der Buslinie 124 informiert?
· Sind Ersatzangebote – z.B. Ruftaxis – vorgesehen?
Frau Mewes trug die Stellungnahme der üstra vor.
Antwort der üstra zu Frage 1:
Die Anwohner/-innen wurden durch Aushänge an den Haltestellen (auf rotem Papier), eine Pressemitteilung und die Elektronische Fahrplanauskunft (www.efa.de, verlinkt auch auf der üstra- sowie der GVH-Homepage) informiert.
Antwort der üstra zu Frage 1:
Ein zusätzliches Ruftaxiangebot ist nicht geplant.

Bezirksratsherr Glade empfand die Informationsmöglichkeiten für ältere und mobilitätseingeschränkte Bewohner/-innen als ungeeignet, sprach von Unruhe unter der Bevölkerung hin und regte für künftige Baumaßnahmen andere Vorgehensweisen an.
Frau Mewes wies auf das Informationsspektrum über Internet, Aushänge und Presseveröffentlichungen hin.
Bezirksratsherr Glade sagte, dass z.B. die Stadtwerke über Anschreiben und Aushänge informieren.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, das sie als Anliegern eine entsprechende Hauswurfsendung erhalten habe.
Bezirksratsherr Mix bezeichnete die üstra als weltfremd, nicht kundennah und hätte sich während der Bauphase eine andere Linienführung des Busses 124 gewünscht, damit die Anwohner/innen zumindest zum Einkaufen zur Hildesheimer Straße gelangt wären.


TOP 8.2.4.
Aufstellen von Fahrradbügeln im Bereich der Stadt-Bahn- Haltestelle Bothmerstraße
(Drucks. Nr. 15-1967/2010)

Bezirksratsherr Keil-Süllow trug die Anfrage vor.
Entlang der Haltestellen der Stadtbahnen werden die vorhandenen Fahrradbügel von den Nutzern des ÖPNV gut angenommen.

Wir fragen die Verwaltung,
· können Fahrradbügel an der Haltestelle Bothmerstraße, besonders im Bereich der Bau BG installiert werden?
Frau Mewes trug sinngemäß folgende Antwort der Region Hannover vor:
Die Region Hannover hatte den Bedarf an der benannten Haltestelle aufgrund des Antrages 15-1006/2009 im Bezirksrat Döhren - Wülfel bereits im Jahr 2009 überprüft, dabei konnte kein erhöhter Bedarf an der Haltestelle festgestellt werden.


TOP 8.3.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.1.
Parken in der Algermissener Straße
(Drucks. Nr. 15-1973/2010)

Bezirksratsfrau Jakob trug folgende Anfrage vor:
Mit der Anfrage „Parkplatzsorgen im Wohngebiet zwischen Rethener Straße und Algermissener Straße“ (Drucks. Nr. 15-1632/2010) wurde berichtet, dass die Verwaltung seit Juni dieses Jahres erstmals seit mehreren Jahrzehnten Knöllchen für halbseitiges Parken auf dem Bürgersteig im Wohngebiet zwischen der Rethener sowie der Algermissener Straße verteilt. Die schriftliche Antwort auf die o. g. Anfrage liegt inzwischen vor, ist jedoch als unzureichend bewerten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. In welchen Straßen im gesamten Stadtbezirk Döhren-Wülfel wurden Knöllchen wegen halbseitigen Parken auf dem Bürgersteig verteilt?
2. In welchen Straßen wurden in diesem Jahr Verkehrsschilder zum halbseitigen Bürgersteigparken aufgestellt?
3. In welchen Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel ist das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig erlaubt und wie sind dort die baulichen Voraussetzungen?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nicht stadtgebietsweise erfasst.
Daher kann aus technischen Gründen keine Auskunft darüber geben, in welchen Straßen im gesamten Stadtbezirk Döhren-Wülfel Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem Gehweg erhoben wurden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Jahr 2010 wurden im Stadtbezirk Döhren-Wülfel keine Verkehrsschilder zum halbseitigen Gehwegparken installiert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wurden in den Jahren 1996 bis 2010 in sieben Straßen Beschilderungen zum halbseitigen Gehwegparken installiert worden. Die bauliche Voraussetzung ist, dass der Untergrund des Gehweges entsprechend geeignet ist und eine ausreichende Restgehwegbreite verbleibt.
Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in wie vielen Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel insgesamt das halbseitige Gehwegparken zulässig bzw. angeordnet ist, da es keine derartige katalogisierte Aufstellung gibt.


Bezirksratsfrau Jakob vertrat die Auffassung, dass es nicht sein könne, dass die Verwaltung nicht weiß, wo ihre Schilder stehen. Wenn auf Gehwegen nur dort halbseitig geparkt werden dürfe, wo Schilder stehen, geschieht das auf den meisten Straßen Hannovers widerrechtlich. Hinsichtlich der Voraussetzungen zum Parken auf den Gehwegen der Algermissener Straße hätte sie keine grundsätzlichen sondern detaillierte Antworten erwartet.
Frau Mewes erwiderte, dass sich die Antworten der Verwaltung auf die konkret gestellten Fragen beziehen. Selbstverständlich weiß die Verwaltung wo die Verkehrsschilder stehen, die Anzahl und Straßen lassen sich nicht über Knopfdruck technisch auswerfen. Mit entsprechendem Personal könnten die Anordnungsvorgänge aufwändig manuell ermittelt werden. Eine Katalogisierung ist leider nicht vorhanden. Das Parken auf Gehwegen ist ganz oder halbseitig unzulässig, wenn es nicht durch Markierung und/oder Beschilderung erlaubt wird. Das unzulässige Parken auf Gehwegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt werden müsste.

Für den Wortbeitrag eines Bürgers unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung.

Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob der Verwaltung die katastrophale Situation bekannt sei, wenn rechts und links geparkt wird, insbesondere an Wochenenden, wenn die Kleingärten belegt werden. Der Oberbürgermeister hat sich die Situation vor Ort angesehen und wollte vermitteln.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck antwortete, dass die Verwaltung erst nach Bürgerbeschwerden über verstellte Gehwege tätig geworden sei.
Frau Mewes betonte, dass es viele Gespräche zu dem Thema gegeben habe, die Verkehrssituation vor Ort geprüft wurde, mit dem Ergebnis, dass an der bestehenden Situation nichts geändert wird. Jeder der sein Fahrzeug abstellt, hat nach der STVO darauf zu achten, dass er niemanden behindert und nicht an unübersichtlichen Stellen parkt.
Frau Mewes wies darauf hin, dass die Verwaltung bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen kein Ermessen hat, da es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt. Verkehrsrecht ist Bundesrecht. Die Verwaltung führt lediglich aus.
Bezirksratsherr Mix fragte, wann die Vermittlungsbemühungen des Oberbürgermeisters abgeschlossen sind, damit die Bürger/-innen vor Ort zufrieden gestellt werden.
Frau Mewes erwiderte, dass der Oberbürgermeister an den Gesprächen und dem Ergebnis beteiligt war.


TOP 8.3.2.
Anfrage zur Beschlussdrucksache Nr. 1810/2010 - 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Bereich Wülfel - Hildesheimer Straße / Ausgleich
(Drucks. Nr. 15-1974/2010)

Bezirksratsherr Loskant trug die Anfrage vor.
In der Drucks. Nr. 1810/2010 wird erläutert, die Region habe darauf hingewiesen, dass geeignete Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz festzustellen seien und dass ggf. hierfür auch Maßnahmen im nahen FFH-Gebiet in Betracht kämen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch ist der zu leistende Ausgleichsbetrag in Euro und auf welchen Flächen innerhalb der Gebietsgrenzen des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel kommen Ausgleichsmaßnahmen in Betracht?
2. Welche FFH-/LSG-/GLB-Flächen innerhalb der Bezirksratsgrenzen sind in öffentlichem Eigentum? (Flurgrundstücknummern und Vorlage einer Kartierung werden erbeten.)
3. Welche Maßnahmen kommen konkret in Betracht, bzw. sind Biotop-Verbesserungen insbesondere für den Weißstorch möglich?
Frau Topcu beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Ein Betrag zu den Kosten des Ausgleichs kann zurzeit noch nicht genannt werden. Erst auf Ebene des Bebauungsplanes wird, sobald die Planungsinhalte genau festliegen, eine Eingriffsbewertung durchgeführt, aus der sich der genaue Ausgleichsbedarf ergibt. Kosten können dann berechnet werden, wenn eine konkrete Ausgleichsmaßnahme festgelegt und zugeordnet worden ist.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nahezu der gesamte Freiraum der Leineaue im Stadtbezirk ist Landschaftsschutz- gebiet; Bestandteil des FFH-Gebietes ist lediglich eine Fläche unmittelbar an der Leine südlich der Wilkenburger Straße; eine Senke zwischen der Leine und dem Wülfeler Maschweg ist als GLB ausgewiesen. Aber nur wenige Flächen in der Leineaue mit genügend Aufwertungs- potential, die als Ausgleichsflächen in Betracht kommen, gehören der Stadt. Diese werden zudem für eigene Vorhaben (Deichverlängerung Ricklingen, Ausbau der Brückstraße) benötigt. Im Falle der an der Hildesheimer Straße geplanten Bebauung geht die Verwaltung davon aus, dass die Stadt selbst keine Ausgleichsfläche zur Verfügung stellen muss. Der Eigentümer der geplanten Baufläche verfügt selbst über umfangreichen Grundbesitz in der angrenzenden Leineaue. Da er durch das anstehende Bebauungsplanverfahren „Nutznießer“ der neuen Baurechte sein wird, sollte er auch eigene geeignete Flächen für den Ausgleich in das Verfahren einbringen. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Eigentümer bzw. ein in seinem Auftrag tätiges Fachbüro einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unterbreiten wird.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Grünlandbereiche der Wülfeler Masch besitzen bereits jetzt  eine hohe Wertigkeit  als Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen. Ein großer Teil der Feuchtwiesen ist gem. § 30 BNatschG gesetzlich geschützt.; eine aktuelle Kartierung aus 2009 liegt bei der Region Hannover vor. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Weißstorchs und anderer Wiesenvögel wäre es jedoch wünschenswert, im Grünland flache, ca. 50 cm tiefe Senken anzulegen, die weiterhin als Wiese genutzt werden und in denen im Frühjahr das Wasser länger stehen bleibt. Die Lage dieser Senken muss jedoch sehr sorgfältig festgelegt werden, da durch eine solche Baumaßnahme keine wertvollen Pflanzengesellschaften beeinträchtigt werden dürfen. Auf den privaten Grünlandflächen in der Wülfeler Masch besteht grundsätzlich Potential für die Ausgestaltung einer solchen Ersatzmaßnahme, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in der Region Hannover festzulegen wäre.
Anschließend zeigte Frau Topcu Folien unterstützt die Gesamtsituation der Leinemasch, die Flächen, die der Stadt Hannover gehören und erläuterte die Situation.

Auf Wunsch von Bezirksratsherrn Loskant sagte Frau Topcu zu, die Folien als E-Mail zur Verfügung zu stellen. Anschließend erklärte sie auf entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Loskant die Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen und sagte zu, entsprechende Unterlagen den Bezirksratsmitgliedern ebenfalls zukommen zu lassen.
Protokollhinweis:
Die zugesagten Unterlagen wurden den Bezirksratsmitgliedern übermittelt.

TOP 8.3.3.
Anfrage zur Informationsdrucksache Nr. 1430/2010 - Möglichkeiten für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtgebiet Hannover
(Drucks. Nr. 15-1976/2010)

Bezirksratsherr Loskant trug folgende Anfrage vor:
Die Waldflächen des Waldgebietes Seelhorst wurden durch den Bau des Messeschnellweges seinerzeit massiv zerschnitten. Die Drucksache weist im Stadtteil Seelhorst einzig eine Fläche „12“ für mögliche Aufforstungsmaßnahmen aus.

Wir fragen die Verwaltung.
1. Warum wird nicht die östlich gelegene Fläche des Stadtfriedhofes Seelhorst (Peiner Straße/Ecke Grävemeyerweg) als weitere Fläche in Betracht gezogen?
2. Warum ist die Wiese an der Straße „Vor der Seelhorst“, schräg gegenüber des Restaurants „Altes Jagdhaus“, die den Seelhorster Wald mit dem Stadtfriedhof Seelhorst verbindet, nicht in die möglichen Aufforstungsmaßnahmen zur Verbindung bereits vorhandener Grünflächen einbezogen worden und kann dies noch geschehen?
3. In welchem Zeitraum ist die Umsetzung der aufgezeigten Möglichkeiten geplant?

Frau Topcu antwortete sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die genannte Fläche wurde zunächst auch in Betracht gezogen. Da es hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Fläche jedoch mehrere Entwicklungsperspektiven gibt, die im Zuge dieses Verfahrens nicht abschließend abgestimmt werden konnten, wurde der Vorschlag zur Waldentwicklung zunächst zurückgestellt. Die Aufwaldung des Bereiches bleibt eine Option, die Entscheidung hierüber wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Abwägung mit weiteren städtebaulichen Belangen möglich sein.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für die genannte Fläche sind im Bebauungsplan 633 die Nutzungen „Spiel- und Erholungsfläche“ sowie „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Diese Nutzungen wurden bislang nicht realisiert, die Fläche ist Privateigentum. Sollte der Ankauf der Fläche erfolgen können, wäre die Herstellung der im B-Plan dargestellten Grünfläche anzustreben. In diesem Sinn wäre hier eine Grünanlage mit abwechslungsreichen Nutzungsangeboten zu entwickeln, die aber in Teilbereichen gehölzreich ausgestaltet sein könnte.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die weitere Prüfung der Flächeneignung wird in Kürze beginnen. Ggf. erweisen sich einige der Flächen doch noch als nicht geeignet, evtl. bieten sich aber auch andere Flächen an, so dass die Flächenzusammensetzung sich noch ändern kann. Die Aufforstungen werden dann, wie in der Drucksache beschrieben, i. d. R. im Zuge der Umsetzung von naturschutz- fachlichen Kompensationsmaßnahmen bzw. Ersatzpflanzungen gemäß städtischer Baumschutzsatzung vorgenommen werden. In welchem Umfang diese Maßnahmen in den nächsten Jahren erforderlich sein werden, hängt vom Umfang der zukünftigen Eingriffe in den Naturhaushalt ab, der sich aber vorab kaum schätzen lässt. Soweit möglich, sollten einige Flächen schon vorab im Zusammenhang aufgeforstet und dem Ökokonto gutgeschrieben werden.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell

TOP 9.1.1.
Fläche für BMX-Radfahrer / Dirt-Biker
(Drucks. Nr. 15-1954/2010)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck trug den Antrag aus der Drucksache vor und ließ sodann hierüber abstimmen:
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Döhren-Wülfel nach einer geeigneten Fläche für BMX-Fahrer und Dirt-Biker zu suchen.
Einstimmig


TOP 9.2.
Gemeinsam von CDU-Fraktion und den Bezirksratsherren
Sürig (FDP) und Mix (WfH)

TOP 9.2.1.
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Bezirksratsherren, Sürig (FDP) und Mix (WfH): Auswertung Verkehrsversuch Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1744/2010)
Siehe TOP 9.2.1.1. - Drucks. Nr. 15-1744/2010 N1.
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. umgehend eine Informationsveranstaltung durchzuführen, um die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen des Verkehrsversuches Wiehbergstraße, wie z. B. Neckarstraße, Wiehbergstraße und Abelmannstraße, über die Auswertungsgebnisse des Verkehrsversuches zu unterrichten.
2. die Planungen der Stadtverwaltung zur Verkehrsberuhigung der Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen der Öffentlichkeit und dem Bezirksrat schnellstmöglich vorzulegen.
Erledigt durch Neufassung.

TOP 9.2.1.1.
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Bezirksratsherren, Sürig (FDP) und Mix (WfH): Auswertung Verkehrsversuch Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1744/2010 N1)

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass sich die Ziffer 1 des Antrages - Drucks. Nr. 15-1744/2010 - durch die heutige Vorstellung der Ergebnisse im Prinzip erledigt habe. Die Planungen wurden nicht vorgelegt und konnten aufgrund der Darlegungen nicht ausreichend nachvollzogen werden. Im Juni 2010 habe der Bezirksrat beschlossen, die Ergebnisse und Planungen ergebnisoffen mit den Bürger/-innen zu diskutieren. Aus diesem Grund trug Bezirksratsfrau Jakob folgende Neufassung des Antrages vor: „Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen der Stadtverwaltung zur Verkehrsberuhigung der Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen der Öffentlichkeit und dem Bezirksrat schnellstmöglich vorzulegen, ergebnisoffen zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.“ Sodann bat Bezirksratsfrau Jakob um Zustimmung.
Bezirksratsfrau Hartmann erklärte, dass ihre Fraktion insbesondere nach den Aussagen in der Einwohnerfragestunde noch Beratungsbedarf habe und sich ausreichend Zeit lassen müsste.
Bezirksratsfrau Jakob meinte, dass unabhängig hiervon dem neugefassten Antrag zugestimmt werden könne, da beschlossen wurde, mit den Bürger/-innen in einer Informationsveranstaltung zu diskutieren, was in dieser Form in einer Bezirksratssitzung nicht möglich ist. Es müsse die Verkehrssituation des gesamten Quartiers betrachtet werden.
Herr Prauser merkte an, das es im Grunde keinen Zeitdruck gebe, bis auf die Situation, dass das Gesamtkonzept mit dem III. Bauabschnitt der Wiehbergstraße realisiert werden soll und dieser bis zu einem Ergebnis ruht. Das Ergebnis ist insofern offen, dass die Verwaltungsvorschläge vom Bezirksrat nicht angenommen werden müssen. Man werde nicht umhin kommen zu sagen, dass es durch eine Entscheidung für bestimmte Bereiche unangenehmer wird als für andere, es sei denn, dass der Autoverkehr generell reduziert wird. Die Sperrung der Wiehbergstraße wird nicht mehr diskutiert und ist vom Tisch. Es gehe darum, welche Möglichkeit in welcher Kombination zu einer bestmöglichen Lösung führt. Man kann das mit Bewohnern besprechen, aber einvernehmlich zu klären, halte er, Sprecher, für Illusion. Es könnte hierdurch eintreten, dass die nördliche Wiehbergstraße in ein paar Jahren immer noch so aussieht wie heute. Es könnte diskutiert, ein Verfahren überlegt werden, aber irgendwann muss eine Entscheidung getroffen werden.

Bezirksratsherr Glade wies auf die bereits erfolgte Beschlussfassung hin und vertrat die Auffassung, dass es insofern keines zweiten Beschlusses bedarf.
Bezirksratsfrau Meier hielt eine einvernehmliche Lösung für nicht erzielbar und befürchtete, dass die Angelegenheit lahm gelegt werde.
Bezirksratsfrau Hartmann meinte, dass in den Fraktionen diskutiert, sich mit den Meinungen der Bürger/-innen befasst werden sollte und jeder für sich eine Entscheidung treffen muss. Die Vorschläge der Verwaltung sind bekannt. Sie, Sprecherin, bezweifelte dass eine zusätzliche Sitzung zu einem Ergebnis führt, dass alle zufrieden stellt.
Bezirksratsherr Mix ging davon aus, dass alle an einem Einvernehmen interessiert sind und versucht werde, so weit wie möglich den Verkehr aus dem ganzen Quartier heraus zu halten.
Er plädierte dafür, dass die Verwaltung noch einmal die Pläne für den III. Bauabschnitt vorlegt und der vorliegende Antrag angenommen wird.
Bezirksratsfrau Jakob wies auf die Zuständigkeit des Bezirksrates für Verkehrsberuhigung nach der NGO hin und merkte an, dass die Verwaltung keine Vorschläge erarbeitet, sondern die Entwürfe des Verkehrsforums übernommen hat. Der Wortbeitrag von Herr Prauser, der als Stadtbezirksmanager Bindeglied zwischen Bürger/-innen und Verwaltung ist, erstaune. Es muss doch möglich sein, in Foren außerhalb der Tagesordnung mit Bürger/-innen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam sachlich zu diskutieren. Es gab Verkehrsforen, in denen es zu einvernehmliche Lösungen gekommen ist, wie z. B. in der Siedlung Seelhorst. Die Bezirksratsmitglieder müssten ihre Arbeit machen und sie nicht der Verwaltung und dem Rat überlassen. Anliegen der Antragsteller sei, gemeinsam ohne Emotionen und transparent vorzugehen, um eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Bürger/-innen zu erreichen und deshalb wurde der Antrag gestellt. Abschließend bat sie Herrn Prauser darum, die Pläne für den III.Bauabschnitt zur Verfügung zu stellen.
Herr Prauser stellte klar, das sein Appell sich nicht gegen Gespräche mit Bürger/-innen richtete. Es gibt das Bestreben in der Wiehbergstraße den Durchgangsverkehr aus der Straße heraus zu führen, das zur Folge hätte, dass er anderswo ankommt. In diesem Zusammenhang müsste gesagt werden, wo der Verkehr bleiben soll und hierüber entschieden werden. Hinsichtlich der Planungen für den III.Bauabschnitt sagte er zu,
sich zu erkundigen.
Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob es nach der Geschäftsordnung zulässig ist, dass die Verwaltung mehrmals zu politischen Anträgen eingreift und dagegen spricht.
Frau Mewes antwortete, dass die Geschäftsordnung hierauf nicht explizit eingehe, Herr Prauser Sachaufklärung insbesondere zum III. Bauabschnitt gegeben hat und bei seiner zweiten Äußerung zuvor konkret angesprochen war. Die Verwaltung kommentiert politische Anträge nicht.
Bezirksratsherr Loskant führte zum Antrag aus, dass er vorhandene Ängste in der Bevölkerung aufnimmt. Es müsse gefragt werden, warum der Verkehrsversuch so schlecht gelaufen ist. Herr Hauck habe ehrlicher Weise Fehlentwicklungen bei dem Versuch eingeräumt. Der Verkehrsversuch ist von der Verwaltung nach politischer Vorgabe vorbereitet worden, insofern ist ein gewisses Misstrauen gerechtfertigt. Der Vortrag von Herrn Hauck ließ bereits auf fertige Pläne schließen und Bezirksrat und Bürger/-innen finden kein Gehör mehr. Seine Fraktion werde dies vehement einfordern und hat deshalb den Antrag gestellt.
Bezirksratsherr Oltersdorf betonte, dass der Antrag nicht künstlich erhalten werden sollte, da die meisten Passagen gestrichen werden könnten. Eine ergebnisoffene Diskussion sei ebenso erstrebenswert wie Transparenz und Einvernehmen. Bezirksratsherr Oltersdorf sah Probleme darin, alle Bürger/-innen einzubeziehen, was auch auf die betroffenen Anlieger/-innen z. B. in der Willmerstraße und Hildesheimer Straße zuträfe, die noch kein Sprachrohr hätten. Die Bürger/-innen hatten in den vergangenen Monaten Zeit Stellung zu beziehen und haben ihre Anliegen auch bei der Verwaltung vorgebracht. Insofern sei der Antrag entbehrlich.
Auch Bezirksratsherr Milkereit bezeichnete den vorliegenden Antrag als überflüssig, da der Bezirksrat bereits im Juni einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Ergebnisoffen bedeute in der vorliegenden Situation, dass eine Seite profitiert und die andere Nachteile ziehe. Der Bezirksrat werde sich darüber einigen müssen, wie das vonstatten geht und sich darüber im Klaren sein, dass er nur angehört wird und letztendlich der Rat entscheidet.
Bezirksratsfrau Meier sprach sich ebenfalls gegen einen zweiten Antrag aus, ging auf das Thema ergebnisoffen ein und hätte vor einer weiteren Diskussion zunächst die Planungen der Verwaltung vorliegen.
Bezirksratsherr Mix sagte, dass die Bürger/-innen weiter seien als der Bezirksrat und er davon ausgehe, dass sie eine einvernehmliche Lösung erzielen und forderte diese zunächst von der Verwaltung. Mit dem Beschluss über den Antrag könne der Bezirksrat zeigen, wie einvernehmlich er ist.
Bezirksratsfrau Hartmann regte anhand der Diskussion mit unterschiedlichen Meinungen und bestehendem Informationsbedarf ein weiteres Zusammensetzen mit der Verwaltung an, um zumindest eine einheitliche Tendenz zu entwickeln.
Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass sie gegen diesen Vorschlag sei, da sie zunächst wissen wolle, was die Bürger/-innen wollen. Weiterhin vertrat sie die Meinung, dass der Bezirksrat für Verkehrsberuhigung zuständig ist und gegebenenfalls erneut die Kommunalaufsicht angerufen werde, zumal es diesmal um bauliche Maßnahmen und nicht einen Verkehrsversuch gehe. Anschließend trug sie noch einmal die Neufassung des Antrages
aus der Drucks. Nr. 15-1744/2010 N1 vor.
Nachdem der Geschäftsordnungsantrag von Bezirksratsherrn Schade auf Schluss der Debatte die Zustimmung des Bezirksrates fand, ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über den neugefassten Antrag abstimmen.
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die die Planungen der Stadtverwaltung zur Verkehrsberuhigung der Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen der Öffentlichkeit und dem Bezirksrat vorzulegen; ergebnisoffen zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
(Drucks. Nr. 15-1968/2010)

Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten, für den Bereich des Bunkers an der Wiehbergstraße Nr. 100 einen B-Plan mit dem Ziel aufzustellen, dass auf dem Bunkergrundstück neben dem Bunker keine weitere Bebauung möglich ist.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.3.2.
Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-1969/2010)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in dem neuen Konzept „Winterdienst in der Landeshauptstadt Hannover“ Vorkehrungsmaßnahmen aufgenommen werden, die sicherstellen, dass Straßen der Dringlichkeitsstufen II und III mit großen Mengen Neuschnee ebenfalls alsbald geräumt werden. Der Einsatz von Rettungsfahrzeugen, sowie das Befahren von Fahrzeugen wie z.B. Lieferdienste für Speisen und Getränke für Senioren und pflegebedürftige Personen muss sichergestellt werden.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Stadtbahnhaltestelle Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1638/2010)
Siehe TOP 9.4.1.1. - Drucks. Nr. 15-1638/2010 N 1.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der dafür zuständigen Stelle Einfluss zu nehmen, dass der Haltepunkt der Straßenbahnhaltestelle „Wiehbergstraße“ durch zusätzliche Schutzgitter abgesichert wird.
Erledigt durch Neufassung.

TOP 9.4.1.1.
Stadtbahnhaltestelle Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1638/2010 N1)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag aus der Drucksache vor.

Bezirksratsherr Milkereit äußerte, dass die gesamte Stadtbahn eingezäunt werden müsste, da überall Unfallgefahren bestehen. Eine Einzäunung würde nichts ändern, da gerade Jugendliche sie vermutlich überwinden würden. Insoweit lehnte er den Antrag ab.
Bezirksratsfrau Jakob erläuterte, dass das Anliegen von einem Bürger vorgebracht wurde und es nicht um das gesamte Stadtbahnnetz, sondern den Bereich Hildesheimer Straße / Marahrensweg gehe, den viele Kinder benutzen. Durch die Kurve bedingt sei auch der Autoverkehr nicht gut einsehbar. Eine Lösung könne nicht vorgeschlagen werden, aber nach Beschluss des Antrages, würde entsprechend geprüft.
Dem Vorschlag von Bezirksratsfrau Hartmann, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, stimmte Bezirksratsfrau Jakob zu.
Bezirksratsherr Milkereit signalisierte daraufhin, einem Prüfauftrag zustimmen zu können.
Nachdem Bezirksratsherr Hämke die Neufassung des Antrages vortrug, ließ Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck über ihn abstimmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, bei der dafür zuständigen Stelle Einfluss zu nehmen, dass zu prüfen, wieder Haltepunkt der Straßenbahnhaltestelle „Wiehbergstraße“ durch zusätzliche Schutzgitter abgesichert wird. werden kann.
Einstimmig

TOP 9.4.2.
Geschwindigkeitskontrollen in der Wiehbergstraße
(Drucks. Nr. 15-1977/2010)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor.
Bezirksratsherr Milkereit bezeichnete den Antrag als richtig, aber den Zeitpunkt als unpassend. Zunächst müsste der Umbau erfolgt sein, bevor durch Geschwindigkeitskontrollen festgestellt werden kann, ob die Maßnahmen greifen.
Bezirksratsfrau Jakob wies auf vermehrte Beschwerden von Anliegern hin. Durch die Kontrollen solle festgestellt werden, ob es gefühlte Geschwindigkeitsüberschreitungen sind, sie vereinzelt vorkommen oder vermehrt zu schnell gefahren wird. Dieser Antrag habe nichts mit III. Bauabschnitt zu tun, dessen Umsetzung zeitlich noch nicht feststeht.
Bezirksratsherr Oltersdorf hob hervor, dass sich seit Jahren mit dem Thema befasst werde, entsprechende Anträge beschlossen wurden und die Situation entschärft werden soll.
Bezirksratsherr Hämke wies auf Zahlen aus dem Jahr 2005 hin. Neuere Daten zu erhalten wäre sinnvoll, zumal die Wiehbergstraße zwischen der Neckarstraße und der Fontainestraße bereits ausgebaut ist.
Bezirksratsfrau Hartmann berichtete, dass sie den Antrag zunächst negativ beurteilte. Nachdem sie heute gelesen habe, dass die Polizeidirektion mehr Personal für Geschwindigkeitskontrollen eingestellt hat, vertrete sie die Auffassung, dass eine erneute Prüfung mehr Objektivität bringen würde. Sie werde deshalb dem Antrag zustimmen.
Nachdem Bezirksratsfrau Jakob ausführte, dass es ihr unverständlich sei, dass gerade diesem Antrag nicht vollends zugestimmt werden könne und eine Schärfe aufgekommen sei, kam es zu Unmutsäußerungen von Bezirksratsmitgliedern. Daraufhin stellte Bezirksratsfrau Meier den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, dem der Bezirksrat folgte.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten:
1. Über einen Zeitraum von drei Monaten in der Wiehbergstraße vermehrt und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
2. Den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel über die Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu informieren.
10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.4.3.
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Kreuzung Riepestraße / Rudolf-von-Bennigsen-Ufer
(Drucks. Nr. 15-1978/2010)

Bezirksratsherr Loskant trug den Antrag vor.
Bezirksratsfrau Meier verwies auf die Begründung des Antrages und lehnte es ab, quasi extra für Besucher des Aspria-Clubs einen Überweg zu schaffen.
Bezirksratsherr Milkereit schloss sich dieser Argumentation an und betonte, dass zudem nicht alle 200 m eine Ampel aufgestellt werden könne und er den Antrag nicht unterstütze.
Bezirksratsherr Hämke äußerte, dass der Antrag auf einen Bürger zurückgehe, er sich z. B. an dieser Stelle auch einen Kreisel vorstellen könne, der den Bereich sogar noch aufwerten würde.


Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit an der Kreuzung Riepestraße/ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer/ Karl-Thiele-Weg eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann.
6 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 9.4.4.
Bordsteinabsenkungen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-1979/2010)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor.

Bezirksratsfrau Meier bezeichnete den Antrag als unzumutbar, dass Verwaltungsmitarbeiter/-innen jede Straße im Stadtbezirk abgehen und die Bordsteine prüfen müssten. Zudem mache sich der Bezirksrat ein Stück weit überflüssig.
Bezirksratsherr Oltersdorf wies auf Mitteilungen von mobilitätseingeschränkten Menschen hin, die deutlich machen, was für sie an bestimmten Stellen notwendig ist. Dazu würden auch die Beseitigung z. B. von Unebenheiten gehören. Zu berücksichtigen wären zudem unterschiedliche Bedarfe für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw., die mit aufgenommen werden müssten. Des Weiteren stimme nicht immer überein, was Verwaltung und Bezirksrat für notwendig erachten. Der Antrag sei zwar gut gemeint, aber in dieser Form von seiner Fraktion nicht tragbar.
Bezirksratsherr Milkereit begrüßte prinzipiell den Antrag und sagte, dass er allerdings Jahrzehnte zu spät komme, da die Bordsteine überwiegend bereits abgesenkt sind. Da wo es noch nicht geschehen ist, sind die Bürger/-innen gefordert sich an den Bezirksrat zu wenden, damit dieser gezielte Anträge einbringen kann.
Bezirksratsfrau Jakob bezog sich auf die einstimmige Resolution des Rates, nach der das Leben von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen so eingerichtet werden soll, dass sie am Leben teilnehmen können. Das bedeute, dass sie die Möglichkeit haben, von ihrer Wohnung zum Arbeiten, Einkaufen, in die Grünanlagen usw. zu gelangen, wobei Bordsteinabsenkungen unerlässlich sind. Die Aufgabe des Bezirksrates sei nicht darauf zu warten, dass erst entsprechende Hinweise eingehen. Vielmehr soll es ein Gesamtkonzept geben.
Bezirksratsfrau Hartmann wandte ein, dass unter diesem Aspekt der Antrag auf Absenkung aller Bordsteinkanten lauten müsste.
Bezirksratsherr Mix erstaunte die Argumentation, zumal es in dem Antrag darum gehe, global etwas für Mobilitätseingeschränkte zu tun.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, an welchen Straßenübergängen im Bereich des Stadtbezirks Döhren-Wülfel noch keine Bordsteinabsenkungen vorhanden und notwendig sind.
Das Ergebnis der Prüfung soll dem Stadtbezirksrat in einer Sitzung vorgestellt werden.
7 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.4.5.
Aufstellmöglichkeiten von Fahrradbügeln
(Drucks. Nr. 15-1980/2010)

Bezirksratsfrau Jakob trug den Antrag vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Milkereit fragte, wer für die Personalkosten aufkommen soll und hielt es für effektiver, Anregungen aufzunehmen und gezielte Anträge einzubringen.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf den Prüfauftrag zur Klärung an zentralen Punkten und die Kompetenz der Fachverwaltung, aus verkehrstechnischen Gründen einen Standort zu beurteilen.

Antrag
1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, an welchen zentralen Standorten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Dabei sind insbesondere die Bereiche rund um Stadtbahn- und Bushaltestellen, Schulen, Sportstätten sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens zu berücksichtigen.
2. Die Prüfergebnisse werden dem Stadtbezirksrat vorgestellt.
3. Die Verwaltung erarbeitet ein „Fahrradbügel-Aufstellkonzept“, mit dem Ziel der optimalen Versorgung zentraler Stellen des Stadtbezirkes Döhren-Wülfel mit Fahrradbügeln.
7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 10.1.
Interfraktionelle Anträge

TOP 10.1.1.
Zuwendung an das Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus Döhren e.V.;
Fluchttreppe

(Drucks. Nr. 15-1955/2010)

Antrag
Das „Mütterzentrum / Mehr Generationen Haus“ erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.950,00 € für den Einbau einer Fluchttreppe.
Grundlage ist ein Antrag vom 18.08.2010.
Die Mittel müssen bis zum 10.11.2010 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 10.1.2.
Zuwendung an die "Kinder-Kinder!" - GmbH; Bollerwagen für die Villa Kinderreich
(Drucks. Nr. 15-1956/2010)

Antrag
Die „Kinder-Kinder!“ – GmbH erhält für die „Villa Kinderreich“ aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 1.600,00 € für die Anschaffung eines Bollerwagens. Grundlage ist ein Antrag vom 05.07.2010.
Die Mittel müssen bis zum 10.11.2010 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 10.1.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Spielplätze im Stadtbezirk Döhren
(Drucks. Nr. 15-2046/2010)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck brachte den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag ein.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel bis Ende Okt. 2010 zu prüfen, ob auf den Plätzen und Spielplätzen im Stadtbezirk noch Möglichkeiten zur zusätzlichen Aufstellung von Spielgeräten bestehen und zu prüfen, ob noch weitere Bänke und Aktivgeräte für Senioren aufgestellt werden können.
Einstimmig

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 22.30 Uhr.


Für die Niederschrift:





Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin