Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 27.09.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 16.09.2010)
1. Nachtrag (erschienen am 20.09.2010)
Protokoll (erschienen am 27.10.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.13- Datum 05.10.2010

NIEDERSCHRIFT

36. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 27. September 2010,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover
Beginn 19.30 Uhr
Ende 21.20 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Nieße (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Briese (FDP)
(Bezirksratsherr Drenske) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Grote (DIE LINKE.)
(Bezirksratsherr Gurzan) (SPD)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
Bezirksratsherr Klapproth (CDU)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
(Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Nieße) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr D. Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Tonn (CDU)
Bezirksratsherr Wehrung (CDU) ab TOP 5.2.1
Bezirksratsherr Winter (Bündnis 90/Die Grünen)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Ebeling) (CDU)
(Ratsherr Förste) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
(Ratsherr Putzke) (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Herr Gebert Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten
Frau Roth Bereich Stadtplanung
Herr R. Schmidt-Lamontain Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Frau Schottkowski-Bähre Fachbereich Gebäudemanagement zu TOP 13.1.1
Herr Tiemann Fachbereich Gebäudemanagement zu TOP 13.1.1
Herr Wilshusen Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung am 30.08.2010 (öffentlicher Teil)

4. S A N I E R U N G

4.1. Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(öffentlicher Teil)

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße,
1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-1732/2010 mit 1 Anlage)

5.1.2. Besetzung des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-1912/2010)

5.2. A N H Ö R U N G E N

5.2.1. Aufhebung einer Straßenbenennung im Stadtteil Vinnhorst
(Drucks. Nr. 1693/2010 mit 1 Anlage)

5.2.2. Veränderungssperre Nr. 89 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
(Drucks. Nr. 1845/2010 mit 3 Anlagen)

6. A N F R A G E N

6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.1.1. Kinderbetreuung in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-1849/2010)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Betreuung für Kinder in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-1851/2010)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

7.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2004/2010)

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. Informationen über Bauvorhaben

10. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Die bisherigen TOPs 8 + 13 werden abgesetzt. Dem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr. 15-2004/2010 wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt - wird neuer TOP 7 mit der Verschiebung der weiteren TOPs. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Von 19.35 bis 19.40 Uhr durchgeführt.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Grunderneuerung der Wilhelm-Busch-Straße
Ein Anlieger der Wilhelm-Busch-Straße formulierte unter Bezug auf TOP 5.1.1 Fragen zur Anliegerbeteiligung, Kostenübernahme durch die Anlieger, den Wegfall von Parkplätzen, die Geräuschentwicklung beim Überfahren der zukünftig angedachten Aufpflasterung sowie der möglichen Ausgabe von Anwohnerparkausweisen.

Frau Roth gab die Erläuterung, dass die Fahrgeräusche aufgrund des neuen Fahrbahnbelages leiser sein werden, als dies mit dem schadhaften Kopfsteinpflaster derzeitig der Fall ist. Die Fahrbahneinengung mit Aufpflasterung wirkt geschwindig-
keitsmindernd und erleichtert nach Wegfall des derzeitigen Zebrastreifens die Straßenquerung. Die Anlieger werden auf der Grundlage der Straßenausbaubeitrags-
satzung anteilig an den Baukosten beteiligt. Eine Mitwirkungsmöglichkeit der Anlieger an der Art der Bauausführung ist nicht vorgesehen und der Wegfall einzelner Stellplätze ist aus Sicht der Verwaltung wegen des nicht so starken Parkdruckes vertretbar. Bezüglich einer möglichen Mitteilung der Anlieger über den Bauablauf und die eventuelle Ausgabe von Anliegerparkausweisen wurde eine Klärung zugesagt.

Stadtbahnhaltestelle Nordstadt Bahnhof
Eine Sprecherin aus dem Kreis der Kontaktsenioren bemängelte das Fehlen einer Bordsteinabsenkung auf der Brücke im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Nordstadt Bahnhof und informierte darüber, dass entsprechende Eingaben des Seniorenbeirates an die Üstra bisher nicht zu einem Erfolg geführt haben.


TOP 3.
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung am 30.08.2010 (öffentlicher Teil)

Einstimmig


TOP 4.
S A N I E R U N G

TOP 4.1.
Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz (öffentlicher Teil)
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Unter Bezug auf die am 15.09.2010 stattgefundene Sitzung der Sanierungskommission informierte Bezirksratsherr Meyer darüber, neben den üblichen Berichtspunkten habe die Sanierungskommission die vom Stadtteilforum empfohlenen Zuwendungen aus dem Quartierfonds zu Gunsten des Skulpturenprojektes in Hainholz und zur Anschaffung eines Sportgerätes für den Bewegungspark in der Hainhölzer Grünen Mitte beschlossen. Bezüglich des beabsichtigten Hochbahnsteiges im Bereich des Hainhölzer Marktes werde voraussichtlich aus dem Stadtteilforum heraus die Forderung erhoben, an beiden Enden des Hochbahnsteiges Rampen vorzusehen.

Ergänzend gab Bezirksratsherr Winter die Information, dass die diesjährige Fahrradtour der Gewerberunde Hainholz am 02.10.2010 von 14:00 bis 17:00 Uhr geplant sei und der Hainholz Stehle beginnen werde.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N


TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt
(Drucks. Nr. 15-1732/2010 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain stellte Fragen nach dem möglichen Erhalt des historischen Pflasters bei erneuertem Fahrbahnunterbau, zur Anzahl der Stellplätze, um dem vorhandenen Parkdruck gerecht zu werden, und zur Notwendigkeit der Fahrradbügel trotz der in näherer Umgebung vorhandenen Fahrradstellplätze der Universität.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße plädierte dafür, den Zebrastreifen trotz beabsichtigter Fahrbahneinengung und Aufpflasterung beizubehalten, da der neue Fahrbahnbelag zu schnellerem Befahren verleiten würde und gerade diese Straßenquerung von vielen Kindern der Nordstädter Kindertageseinrichtungen genutzt werde, um zu dem auf der anderen Straßenseite vorhandenen Spielplatz zu gelangen. Außerdem stelle sich die Frage, ob die zukünftigen Stellplatzflächen zwischen den Baumstandorten nicht mehr zum Universitätsgelände, sondern zum öffentlichen Straßenraum gehörten.

Bezirksratsherr Schön schloss eine Frage zur möglichen Anliegerbeteiligung hinsichtlich der Straßengestaltung an.

Frau Roth erläuterte, der zukünftige Fahrbahnbelag solle eine bessere Befahrbarkeit für den Radverkehr ermöglichen und stelle einen Kompromiss insofern dar, dass das historische Pflaster weiterhin in den begleitenden Parkplatzflächen und in der Straße Am Judenkirchhof übernommen werde. Abgesehen von der rechtlich vorgeschriebenen Haltepflicht an Zebrastreifen werde allein schon durch die Fahrbahnverengung und die Aufpflasterung eine Verlangsamung des Verkehrs erreicht. Zusätzliche Stellplätze entstünden nicht, vielmehr werde der ruhende Verkehr geregelt, indem die Bäume durch Baumscheiben gesichert würden. Bei den beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen sei keine förmliche Beteiligung der Anlieger vorgesehen; in welcher Form eine Anliegerinformation über den Bauablauf beabsichtigt sei, werde sie, Sprecherin, noch im zuständigen Fachbereich erfragen. Die notwendigen Flächen für die Parkplätze seien im Wege eines Grundstückstausches von der Universität erworben worden. Die im öffentlichen Straßenraum beabsichtigten Standorte für Fahrradbügel seien vorrangig ein Angebot für die Anlieger und nicht für die Universitätsnutzer.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Klapproth bestätigte Frau Roth, nach den Richtlinien zur Straßenverkehrsordnung sei die Kombination von Aufpflasterung und Zebrastreifen grundsätzlich nicht vorgesehen; es sei nur eine Ausnahme an einem Standort bekannt, an dem ein erhebliches Verkehrsaufkommen auftrete.

Bezirksratsherr Winter bedauerte, dass nicht gleichzeitig auch die Planung für den 2. Bauabschnitt mit vorgelegt worden sei. Da es hier um eine besondere Verkehrsbeziehung in die Nordstadt und aus der Nordstadt in Richtung Nienburger Straße gehe, sollte vor Entscheidung über den 1. Bauabschnitt, gerade auch aus Sicht der Anlieger, das Ausbaukonzept für den gesamten Straßenzug einschließlich der vorgeschlagenen Stellen für Aufpflasterungen bekannt sein. Deshalb werde beantragt, die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen und dies mit der Bitte zu verbinden, in der nächsten Bezirksratssitzung auch die Planung für den 2. Bauabschnitt vorzustellen und die im Rahmen der heutigen Diskussion noch offen gebliebenen Fragen zu beantworten.

Antrag,

dem Bau im ersten Bauabschnitt der Grunderneuerung und der Umgestaltung
der Wilhelm-Busch-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes zuzustimmen.

Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 1 NGO

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100 249.500 € Jahr 2011

Bezeichnung: Straßenbau
Gemeindestraße

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 5.1.2.
Besetzung des Integrationsbeirates Nord
(Drucks. Nr. 15-1912/2010)

Antrag,

folgende Besetzung des Integrationsbeirates Nord festzustellen:

I. Personen mit Migrationshintergrund:

bisher: neu:
Frau Özlem Albayrak Herr Vehbi Albayrak

Die übrige Besetzung des Integrationsbeirates Nord bleibt unberührt.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 5.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.2.1.
Aufhebung einer Straßenbenennung im Stadtteil Vinnhorst
(Drucks. Nr. 1693/2010 mit 1 Anlage)

Unter Bezug auf das in der Drucksache genannte Bebauungsplanverfahren stellte Bezirksratsherr Kalesse die Frage, welche Überlegungen es zur Weiterführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens gibt, das wegen möglicher Geruchsbelästigungen aus dem benachbarten Industriegebiet und auf Hinweise des Gewerbeaufsichtsamtes für fünf Jahre ausgesetzt wurde.

Frau Roth bestätigte dazu einen intensiven Dialog zwischen der Stadt und dem Gewerbeaufsichtsamt gerade auch vor dem Hintergrund, dass viele Betriebe im Brinker Hafen und im Nordhafen ihre technischen Anlagen verändert oder aber Erneuerungen vorgenommen hätten. Frau Roth bot an, in nächster Zeit darüber zu informieren, wie die aktuelle Situation vom Gewerbeaufsichtsamt eingeschätzt werde.

Antrag,

folgende Aufhebung eines Straßennamens im Bereich des Bebauungsplans Nr. 951 zu beschließen:

Der Name Luttermannweg wird aufgehoben.

Übersichtskarte siehe Anlage

Einstimmig.


TOP 5.2.2.
Veränderungssperre Nr. 89 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1117, 2. Änderung - Brink-Hafen -
(Drucks. Nr. 1845/2010 mit 3 Anlagen)

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain bestätigte Frau Roth, dass die Veränderungssperre für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gelte, jedoch werde davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan selbst schon zu einem früheren Zeitpunkt Rechtskraft erlangen könne und damit die Veränderungssperre automatisch ende.

Auf den Hinweis des Bezirksratsherrn Meyer, dass die Formulierung des § 2 der Veränderungssperre widersprüchlich zu sein scheint, erläuterte Frau Roth, dass mit der Veränderungssperre ein genereller Genehmigungsvorbehalt festgesetzt werde.

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1117, 2. Änderung nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO die Veränderungssperre Nr. 89 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Einstimmig.


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.1.1.
Kinderbetreuung in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-1849/2010)

Mit Besorgnis haben wir den Artikel „Kein Kita-Platz für über 100 Kinder“ über die Betreuungsprobleme für Kinder in Hainholz in der HAZ vom 03.09.2010 gelesen. Bis jetzt sind wir für Hainholz davon ausgegangen, dass die Zahlen, die uns vorliegen, die Bedarfe und die Sicherung der Plätze darstellen. Bei einer solchen Diskrepanz zwischen Betreuungsplätzen und -bedarf für die rechtsanspruchsrelevanten Plätzen der 3 - 6-Jährigen kann etwas nicht stimmen. Wenn die Darstellung in der HAZ zutrifft, ist die Situation der fehlenden Kita-Plätze für Hainholz rechtlich nicht haltbar und bildungspolitisch nicht hinnehmbar.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
  1. Wie viele Krippen- und Kindergartengruppen mit wie vielen Betreuungsplätzen gibt es den Kitas in der Voltmerstraße, in der Fichteschule, in der Hüttenstraße, im Vinnhorster Weg und ggf. weiteren Betreuungsplätzen?
  2. Wie viele neue Plätze entstehen durch den Umzug der Kita Voltmerstraße in das künftige Familienzentrum?
  3. Nach welchen Kriterien werden die Betreuungsplätze vergeben? Gibt es neben dem Kriterium der Berufstätigkeit auch Kriterien, die den besonderen Förderungsbedarf bildungsferner Familien berücksichtigen?

Sinngemäß beantwortete Herr Gebert die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Kita Voltmerstraße 57 C: 3 Kiga-Gruppen mit 55 Kindern, davon 1 große AüG (altersübergreifend) mit 10 Kiga-Kindern
Kita Voltmerstraße 60: 1 Krippengr. mit 15 Kindern, 2 Kiga-Gr. mit 50 Kindern
Kita Hüttenstraße: 4 Kiga-Gruppen mit 76 Kindern
Kita Vinnhorster Weg: 2 Krippengr. mit 24 Kindern, 2 Kiga-Gr. mit 38 Kindern

Insgesamt stehen somit im Stadtteil Hainholz Betreuungsplätze für 39 Krippen- und 219 Kindergartenkinder zur Verfügung. Außerdem werden 57 Krippenkinder im Stadtbezirk in der Tagespflege betreut.
Zu Frage 2:
Im künftigen Neubau des Familienzentrums werden 2 Krippengruppen mit 30 Kindern, 2 Kindergartengruppen (2x25) und 1 Hortgruppe (20) geplant.
Da in der bisherigen Einrichtung keine Krippenbetreuung angeboten wurde, sind die beiden Krippengruppen mit den 30 Betreuungsplätzen ein neues, zusätzliches Angebot.
Zu Frage 3:
Die Platzvergabe erfolgt nach den Allgemeinen Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten in eigener Betriebsführung. Die einzelnen Träger sind verpflichtet, ebenfalls diese Kriterien anzuwenden. Nach diesen Kriterien sind Berufstätigkeit, Alleinlebend, Kinderreichtum, Einzelkinder, nicht deutsch sprechend und Umzugskinder gleichwertig auf der Grundlage der individuellen Zuschreibung und Bewertung zu berücksichtigen. Ein besonderer Erziehungsbedarf fällt unter die Härtefallregelung.
Grundsätzlich gilt, dass jedes Kind gleichrangig Aufnahme findet, unabhängig davon, welcher familiäre, kulturelle oder religiöse Hintergrund besteht.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Betreuung für Kinder in Hainholz
(Drucks. Nr. 15-1851/2010)

Mit Besorgnis haben wir die Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 03.09.2010 „Kein Kita-Platz für über 100 Kinder“ zur Kenntnis genommen. Bis jetzt sind wir für Hainholz davon ausgegangen, dass die Zahlen, die uns vorliegen, die Bedarfe und die Sicherung der Plätze darstellen. Offensichtlich besteht jedoch eine Diskrepanz zwischen der statistischen Betreuungsquote der Stadt Hannover und dem tatsächlichen Bedarf an Kita- Plätzen im Stadtteil Hainholz. Wenn die Darstellung in der HAZ zutrifft, ist die Situation der fehlenden Kita-Plätze für Hainholz rechtlich nicht haltbar und bildungspolitisch nicht hinnehmbar.
Insofern fragen wir die Stadtverwaltung:
  1. Wie viele Kinder zwischen 1 - 3 Jahren, bzw. zwischen 3 - 6 Jahren sind in Hainholz gemeldet?
  2. Werden die Betreuungsplätze in Hainholz nur von Hainhölzer Kindern in Anspruch genommen oder wie hoch ist der Anteil an Kindern aus anderen Stadtteilen in den Betreuungseinrichtungen und wie viele Hainhölzer Kinder stehen auf den Wartelisten?
  3. Werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen sozialräumliche Indikatoren berücksichtigt? Wenn ja, wie wirken sich diese Faktoren auf die Kita-Planungen des Stadtbezirks Nord aus?

Herr Wilshusen beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 30.06.2010 sind im Stadtteil Hainholz 195 Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren und 208 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren gemeldet.
Zu Frage 2:
Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt nach den "Allgemeinen Aufnahme- kriterien für Kindertagesstätten in eigener Betriebsführung“ die auch von anderen Trägern angewendet werden. Die Stadtteilzugehörigkeit ist hierbei kein Aufnahmekriterium.
Erfahrungswerte der Kita-Leitungen belegen, dass es je nach Lage der Einrichtung zu einer stadtteilübergreifenden Kindertagesstättenbelegung kommt. Eine detaillierte
Auszählung aller Kindergartenkinder nach Stadtteilzugehörigkeit wäre unver-
hältnismäßig aufwändig und wurde daher exemplarisch nur für die Einrichtung Vinnhorster Weg vorgenommen. So wohnt zum Beispiel ein Großteil der Kinder (89,5 %) dieser Einrichtung nicht in Hainholz und kommt überwiegend aus dem Stadtteil Vinnhorst.
Der jährliche Wartelistenabgleich für den Stadtbezirk ist für November 2010 terminiert. Ein vorab vorgenommener unvollständiger Abgleich der Einrichtungen im Stadtteil Hainholz hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich insgesamt 104 Kinder auf der Warteliste für das nächste Kindergartenjahr 2010/2011 befinden. Diese Liste konnte jedoch nur zum Teil um die Anzahl der bereits aufgenommenen Kinder abgeglichen und bereinigt werden.
Anzumerken ist, dass von den insgesamt 31 Kindern auf der Warteliste der Kita Vinnhorster Weg lediglich 6 im Stadtteil Hainholz wohnen.
Zu Frage 3:
Die Verteilung der Kindergartenplätze auf die einzelnen Stadtbezirke erfolgt bedarfsorientiert und nach wirtschaftlichen und konzeptionellen Gesichtspunkten. Wo dies möglich und wirtschaftlich verhältnismäßig ist, finden auch sozialräumliche Indikatoren zum Beispiel beim Raumkonzept einer neuen Einrichtung oder bei der Anerkennung als Familienzentrum Berücksichtigung.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain zu dem genannten Wartelistenabgleich erläuterte Herr Gebert, der zentral vorgenommene Abgleich der Wartelisten diene dazu, die in den Listen enthaltenen Doppelanmeldungen herauszurechnen. Soweit dann noch Anmeldungen nicht berücksichtigt werden könnten, bleibe im Einzelfall die Möglichkeit, den Rechtsanspruch bei dem Familienservicebüro des Fachbereiches Jugend und Familie geltend zu machen.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Nicholls bestätigte Herr Gebert, dass der Wartelistenabgleich nicht nur in den genannten Einrichtungen in Hainholz, sondern stadtweit durchgeführt werde.


TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag


TOP 7.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2004/2010)

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten Dringlichkeitsantrages uns ließ sodann über den Antrag wie folgt abstimmen.

Antrag

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Antrag vom: Antragsteller: Projekt: Zuwendungen:
___________________________________________________________________
05.09.2010 HSV Nordstars Ferienfreizeit im Schloss Dankern
08.10.-15.10.2010 vorz.Maßnahmebeginn 650,- €

30.08.2010 GS Vinnhorst Fördermaterialien 1.000,- €

27.09.2010 LHH Beschäftigungs- Umsetzung Weidenkokon
förderung 700,- €

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Baustellenzufahrt zum Vereinsheim des VfV 1987 Hainholz
Unter Bezug auf die in der Einwohnerfragestunde der letzten Bezirksratssitzung angesprochene Thematik informierte Herr Gebert darüber, nach den erfolgten Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten sei vorgesehen, die Baustellenerschließung in Abhängigkeit zu den beiden Bauabschnitten des Vorhabens abzuwickeln. Bis voraussichtlich August kommenden Jahres werde die Zufahrt der Baufahrzeuge über die bisherige Zufahrt am Naturbad und am Kleingärtnervereinsheim vorbei erfolgen. Im Rahmen des 2. Bauabschnittes werde dann die Baustellenerschließung danach über den im nördlichen Bereich neu geschaffenen Parkplatz geleitet.

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain äußerte die Befürchtung, dass das Naturbad dann in unmittelbarer Nähe Parkplätze verlieren würde, weil die Baustellen-Lkw größere Kurvenradien benötigten.

Herr Gebert schloss einen gewissen Eingriff in das Schulgrundstück nicht aus, wenn dies nötig sein sollte. Vorrangig jedoch könnte das Parkplatzangebot für das Naturbad noch mehr in Richtung Voltmerstraße erweitert werden, da die Arbeiten zur Realisierung der Grünen Mitte Hainholz zunächst nur im südlichen Teilbereich beginnen würden.

Zur Kenntnis genommen.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt.


TOP 10.
M I T T E I L U N G E N

Wettbewerb "Familienfreundliche Räume in Hannover gesucht"
Unter Hinweis auf einen ausgelegten Informationsflyer informierte Frau Roth über den von der Stadt ausgelobten Wettbewerb und machte auf das Ende der Bewerbungsfrist am 25. Oktober 2010 aufmerksam.

Sanierungskoordination
Herr Raoul Schmidt-Lamontain stellte sich kurz zur Person vor und teilte mit, dass er, Sprecher, im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis zum 31. Juli kommenden Jahres die Sanierungskoordination unter anderem für das Gebiet Hainholz übernommen habe.

Zur Kenntnis genommen.


Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.40 Uhr.


Für die Niederschrift:


Geschke Wilshusen
Bezirksbürgermeisterin Sachbearbeiter



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L