Sitzung Ratsversammlung am 23.09.2010

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.09.2010)
Protokoll (erschienen am 17.12.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 12.11.2010

NIEDERSCHRIFT

49. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag,
23. September 2010, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.08 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil (SPD)
Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsfrau Behre (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
(Ratsherr Bock) (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Ebeling) (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
(Beigeordneter Höntsch) (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (DIE LINKE.)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
(Ratsherr Putzke) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Rodenberg) (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
(Ratsherr Scholz) (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
(Ratsherr Dr. Tilsen) (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
(Stadtrat Walter)
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann


Tagesordnung:


1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17. Juni 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion zum E-Goverment/Bürgerportalgesetz
(Drucks. Nr. 1697/2010)

2.2. der CDU-Fraktion zur Lieferung von kernenergiefreiem Strom
(Drucks. Nr. 1819/2010)

2.3. der SPD-Fraktion zur Wissenschaftsstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1836/2010)

2.4. der CDU-Fraktion

2.4.1. zur Videoüberwachung in der hannoverschen Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1841/2010)

2.4.2. zum Platzmangel an Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 1842/2010)

2.5. von Ratsherrn Böning zu Besucherzahlen bei Veranstaltungen in Hannover
(Drucks. Nr. 1850/2010)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Beirat bei der Deutschen Messe AG (DMAG)
(Drucks. Nr. 1913/2010)

3.2. Weitere nachträgliche Neubesetzungen verschiedener Gremien
nach Bildung der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01.08.2010
(Drucks. Nr. 1914/2010)

4. Bildungsmonitoring 2010
(Informationsdrucks. Nr. 1424/2010 N1 mit 2 Anlagen)

5. Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung
von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover
zum Thema "Wohnen in Hannover 2010"
(Drucks. Nr. 1848/2010 mit 1 Anlage)

6. Antrag zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg -
(Drucks. Nr. 1325/2010 mit 5 Anlagen)

7. Antrag zum 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße; Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1810/2010 mit 4 Anlagen)

8. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.1. Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss über Stellungnahmen, erneuter Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1425/2010 mit 3 Anlagen)

8.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1730 - Wilhelmstraße -
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1718/2010 mit 5 Anlagen)

9. Antrag zu einer Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt Anregung
gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 1407/2010 mit 2 Anlagen)

10. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Eine Schule für alle - Inklusive Beschulung
aller SchülerInnen"
(Drucks. Nr. 1327/2010)

11. A N T R Ä G E

11.1. der Gruppe Hannoversche Linke zum Betrieb des Naturbades Hainholz
(Drucks. Nr. 1393/2010)

11.2. der CDU-Fraktion

11.2.1. zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen,
die Gender-Aspekte berühren - Frauenförderung im Sport und Bewegungsangebot für Mädchen (Druck. Nr. 1223/2010)
(Drucks. Nr. 1694/2010)

11.2.2. zum Verkehrsschilderabbau im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1715/2010)

11.2.3. zur Einführung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
(Drucks. Nr. 1716/2010)

11.2.4. zur Gebührenerstattung
(Drucks. Nr. 1843/2010)

12. Antrag zu einer Zuwendung an die Wilhelm-Busch-Gesellschaft e.V.
(Drucks. Nr. 1531/2010)

13. Antrag zu einer Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1438/2010 mit 2 Anlagen)

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell für die
Jobcenter in der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1948/2010)

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Baustopp der Maßnahmen für den Hochwasserschutz im "Calenberger Loch"
(Drucks. Nr. 1963/2010)



Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungs-
gemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies der Ratsvorsitzende Strauch auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell
für die Jobcenter in der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1948/2010)


Ratsfrau Ike (CDU) erläuterte, dass die Region Hannover in der kommenden Woche darüber entscheide, ob man dem Optionsmodell zustimmen oder die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beibehalten werde. Dieser Dringlichkeitsantrag sei ein Appell an den Herrn Oberbürgermeister, welcher sich für das Optionsmodell in der Region Hannover einsetzen möge.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion einer Dringlichkeit zustimme, da in der kommenden Woche die Regionsversammlung über das Optionsmodell entscheiden wolle. Den Inhalt des Antrages Teile man nicht, da bekannt sein sollte, dass auf der Regionsebene diskutiert und entschieden werde.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag inhaltlich nicht folge, da man das Optionsmodell im Einvernehmen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und den Arbeitsloseninitiativen ablehne. Der Dringlichkeit werde man zustimmen.

Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit zustimme und auch inhaltlich dem Antrag folge, da man auch auf Regionsebene für das Optionsmodell votiere. Weiter führte Ratsherr Schlieckau aus, dass nicht die Gesamtheit des Deutschen Gewerkschaftsbundes, sondern nur der Deutsche Gewerkschaftsbund Hannover gegen das Optionsmodell sei.
Einstimmig (mehr als 44 Ja-Stimmen) wurde der Dringlichkeit zugestimmt.
Der Antrag wird unter TOP 11.2.5. behandelt.

Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Baustopp der
Maßnahmen für den Hochwasserschutz im "Calenberger Loch"
(Drucks. Nr. 1963/2010)


Ratsherr List (DIE LINKE.) berichtete, dass sich der vorliegende Dringlichkeitsantrag im Allgemeinen nicht gegen die Maßnahmen zum Hochwasserschutz richte. Hochwasserschutz sollte sinnvoll, nachhaltig und sich nicht gegen den Umweltschutz richten. Dieser solle auch nicht die Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger aus der Calenberger Neustadt sowie aus dem Stadtbezirk Linden-Limmer beeinträchtigen. Der Antrag sei dringlich, da viele Anwohnerinnen und Anwohner besorgt seien, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Einwände durch das Planfeststellungsverfahren vor vollendeten Tatsachen gestellt würden, welche eine unwiederbringliche Zerstörung des Naturerholungsgebietes bedeuten werde. Im Weiteren verlas Ratsherr List den Antragstext. Weiter führte Ratsherr List aus, dass das Abholzen der Bäume vor dem ehemaligen Gaswerk gestoppt werden müsse. Der Boden sei seit einem so langen Zeitraum verseucht, dass die Schadstoffe bereits sieben Meter tief ins Erdreich eingedrungen seien. Nach der Abholzung solle der Boden jedoch nur bis in vier Metern Tiefe abgetragen werden. Das sei Augenwischerei und werde von den Bürgerinnen und Bürgern als grobes Fehlverhalten der Stadtverwaltung und der Ratsfraktionen bewertet. Der Bund für Umweltschutz habe 49 der betroffenen Bäume mit einem Alter von über 50 Jahren und einem Stammumfang zwischen drei und vier Metern beziffert. Die Bürgerinnen und Bürger aus den Stadtbezirken Mitte und Linden-Limmer forderten, dass dieser Bestand unbedingt zu erhalten sei. Ein Umweltverträglichkeitsgutachten bestätige, dass mit diesem Eingriff in die Natur eine unwiederbringliche Zerstörung der jetzigen mikroklimatischen Komfortinsel mit hoher Filterwirkung gegen Schadstoffe verbunden wäre. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und dem Ansehen der Stadt bat Ratsherr List, dass der Rat dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möge.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion die Dringlichkeit und auch den Inhalt des Antrages ablehne. Es sei um jeden Baum sehr bedauerlich, der abgeholzt werden müsse. Die Sicherheit der Menschen sei die oberste Priorität der Stadtverwaltung und seiner politischen Vertreter im Rat der Stadt Hannover. Weiter führte der Beigeordnete Engelke aus, dass man nach den in der näheren Vergangenheit heftigen Regenfällen und den großflächigen Überschwemmungen eigentlich habe erwarten können, dass doch einige Menschen zum Umdenken bereit gewesen seien.

Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Dringlichkeit zustimme, da es sich für die Anwohnerinnen und Anwohner um eine dringliche Angelegenheit handele. Mit dem Inhalt werde man sich in den zuständigen Fachausschüssen befassen. Man könne jedoch schon festhalten, dass man den Schlussfolgerungen der Fraktion DIE LINKE. in der Form nicht folgen könne. Die bisherigen Beschlussfassungen würden zu anderen Einschätzungen führen. Die Landeshauptstadt Hannover sei nicht für ein Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf der Ihme bzw. der Leine zuständig. Dies liege im Aufgabenbereich des Landes.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die SPD-Fraktion der Dringlichkeit zustimme. Am Beispiel der Altlastensanierung informierte die Beigeordnete Kastning, warum man dem Inhalt des Antrages nicht in allen Punkten folgen könne. Dazu gäbe es eine Beschlussfassung und ein positives Genehmigungsverfahren durch die Region Hannover. Deshalb sähe man keine Veranlassung mit der Sanierung zu warten.

Beigeordneter Seidel (CDU) teilte mit, dass die CDU-Fraktion der Dringlichkeit nicht zustimmen werde. In der näheren Vergangenheit hätten sich fünf Stadtbezirksräte und mehrere Fachausschüsse des Rates über mehrere Monate hinweg intensiv mit der Thematik beschäftigt. Ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes sei die Sanierung der Ihme-Brücke. Diese sei zur Hälfte fertig gestellt und deshalb sähe man keine Dringlichkeit.

Ratsherr List (DIE LINKE.) bekräftigte wiederholt, dass die Fraktion DIE LINKE. nicht gegen Maßnahmen zum Hochwasserschutz sei. Diese dürften jedoch nicht gegen den Umweltschutz gerichtet seien und die Lebens- und Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.
Mit 36 Stimmen gegen 19 Stimmen und 1 Enthaltungen wurde dem Antrag die Dringlichkeit nicht zuerkannt (mind. 44 Ja-Stimmen).
Der Antrag wird in der Ratssitzung am 28.10.2010 behandelt.

Der Rat beschloss, TOP 12 und TOP 13 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Erläuterungen im Übrigen keine Bedenken.

Tagesordnung:

TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17. Juni 2010
Bei 2 Enthaltungen genehmigte der Rat die Niederschrift über die Ratsversammlung vom 17. Juni 2010 in der vorliegenden Fassung.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion zum E-Government/Bürgerportalgesetz
(Drucks. Nr. 1697/2010)


Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Klie (SPD) aus Drucks. Nr. 1697/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Vorausgesetzt, dass De-Mail-Gesetz 2010 verabschiedet und für die Anwenderinnen und Anwender vor allem die Fragen der Rechtssicherheit zweifelsfrei geregelt wird, wird die Landeshauptstadt Hannover den Einsatz von De-Mail bzw. elektronischem Postverkehr zügig prüfen.
Zu De-Mail und E-Post gibt es generell Folgendes zu sagen:
Beide Dienste verfolgen das Ziel, elektronische Post genauso verbindlich zu gestalten wie Briefpost. Absenderinnen und Absender, Empfängerinnen und Empfänger sind zweifelsfrei zu identifizieren. Spam oder Nachrichten unter falschem Namen sind nicht möglich. Jeder Neukunde durchläuft bei der Registrierung und Eröffnung seines De-Mail- bzw. E-Postbrief-Kontos ein mehrstufiges Überprüfungsverfahren. Damit soll vor allem die eindeutige Zuordnung der Kunden und der zugehörigen Internetbrief-Adresse gewährleistet werden. Allerdings ist die rechtliche Einordnung des E-Postbriefs noch unklar. Insbesondere, ob die Rechtsprechung diesen Dienst als gleichwertig mit der De-Mail anerkennen wird. Nach bisherigen Informationen soll der Versand des Internetbriefes über De-Mail im Vergleich zum E-Postbrief deutlich günstiger ausfallen. Derzeit ist bei den De-Mail-Anbietern ein Preis von 15 Cent für den Versand eines Standardbriefs mit elektronischer Zustellung im Gespräch. Die Deutsche Post berechnet für ihren E-Postbrief Standard - 55 Cent.
Dies vorausgeschickt beantworten wir die Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Ist der Einsatz der genannten Technik in der Landeshauptstadt Hannover denkbar oder geplant und wenn ja, wann?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Nachfrage in der Bevölkerung nach dem Erlass des De-Mail-Gesetzes entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass die dann akkreditierten und zertifizierten De-Mail-Anbieter umfangreiche Werbeaktionen - wie es bereits die Deutsche Post tut - durchführen und zugleich Lösungen anbieten werden, wie die Dienste in die automatisierten Prozesse von Rechenzentren integriert werden können. Sollten sich die Dienste - wie prognostiziert - entwickeln und geeignete Integrationslösungen zur Verfügung stehen, beabsichtigen wir, sie zügig zu nutzen.
Frage 2:
Teilt die Landeshauptstadt Hannover die Einschätzung, dass mit dem E-Postbrief Kosten für die rechtssichere Zustellung von Dokumenten eingespart werden können?

Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung ist aufgrund der unzureichenden und unsicheren Informationslage noch nicht möglich. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten durch den E-Postbrief sehen wir nicht. Zumindest derzeit wird für die elektronische Zustellung dasselbe Entgelt wie für die Papierzustellung verlangt. Konditionen für Behörden sind noch nicht bekannt. Hinzu kommt die noch nicht ausreichend anerkannte Rechtssicherheit dieses Transportweges. Einsparungen bei der Nutzung von De-Mail halten wir für möglich.
Die Entgelte werden voraussichtlich erheblich niedriger sein als für den E-Postbrief. Da De-Mail nur von akkreditierten und zertifizierten Diensteanbietern angeboten werden darf, kann die Rechtssicherheit hier unterstellt werden.

Frage 3:
Wird die Landeshauptstadt Hannover ihre E-Government-Strategie bezüglich der neuen Technik überarbeiten?

Fälschungssichere und vertrauliche Kommunikation ist in der aktuellen DS 1969/2009, Kapitel 5, Basistechnik und Basisdienste, unter dem Stichwort Public-Key-Infrastruktur (PKI) enthalten. Die LHH wird die E-Government Strategie künftig weiterentwickeln.

Beigeordneter Seidel (CDU) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung teile, dass für den Bürger als auch die Stadtverwaltung die rechtssichere Übermittlung der wichtigste Bestandteil sei. Weiter fragte der Beigeordnete Seidel, ob der Verwaltung der aktuelle Stand des Feldversuches in Friedrichshafen bekannt sei und ob man die Erkenntnisse der Deutschen Post AG in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom, des Bundesinnenministeriums und diversen Internet-Providern kenne und wie die Verwaltung diese bewerte.

Oberbürgermeister Weil bejahte die erste Frage und erklärte, dass die Verwaltung die Beantwortung der weiteren Fragen schriftlich dem Protokoll beifügen werde.

Antwort der Verwaltung zu den Zusatzfragen von Beigeordnetem Seidel (CDU) an den Oberbürgermeister zu Protokoll:
Der Landeshauptstadt Hannover ist bekannt, dass die Deutsche Post AG im März 2009 aus dem De-Mail-Verbund ausgestiegen ist. Im Interview mit dem Creditreform Magazin der Verlagsgruppe Handelsblatt (Ausgabe 9/2010) hat Rainer Ernzer, Pressesprecher der Deutschen Post DHL in Düsseldorf, dazu ausgeführt, dass es sich um eine strategische Entscheidung des Unternehmens in Bezug auf seinen Hauptumsatzträger Brief handele. Die Deutsche Post AG unterstütze die De-Mail-Initiative des Bundes und beabsichtige - wenn das Gesetz in Kraft getreten sei - eine Akkreditierung als De-Mail-Anbieter zu beantragen.
Festzustellen bleibt, dass die Deutsche Post AG durch diese Unternehmensentscheidung mit Ihrem Produkt bereits jetzt auf dem Markt ist und mit einer entsprechenden Werbekampagne Kundenbindung betreibt. Die rechtliche Würdigung des Produktes bleibt insbesondere für die öffentliche Verwaltung noch abzuwarten.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) fragte, ob das derzeitige Dienstleistungsangebot für Menschen ohne Computer auch zukünftig bestehen bleibe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass man dies als selbstverständlich betrachten könne. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass insbesondere ältere Menschen nicht sofort zu Diensten wie De-Mail und E-Post wechseln würden. Deshalb werde es auch weiterhin den konventionellen Schriftverkehr geben.

TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zur Lieferung von kernenergiefreiem Strom
(Drucks. Nr. 1819/2010)


Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1819/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Zum besseren Verständnis wird Frage 2 vor Frage 1 beantwortet.

Frage 2:
Kann die Stadtverwaltung im Falle, dass der Energielieferer Strom in den Stromkreislauf der Stadt Hannover einspeist, der aus einem Kernkraftwerk gewonnen wird, dafür Sorge tragen, dass dieser Strom nicht in die Hauptversorgung der Stadt Hannover einfließt? Wenn ja, wie?

Die Stadtverwaltung kann nicht gewährleisten, dass aus einem so genannten Kernkraftwerk gewonnener Strom nicht in die Hauptversorgung der Stadt Hannover einfließt, denn bei den Fragestellern scheint ein fehlerhaftes Verständnis darüber vorzuliegen, was das bundesdeutsche Leitungsnetz mit dem in einem Kraftwerk erzeugten Strom macht: Bei der Durchleitung von Energie in einem Stromnetz kann technisch nicht festgestellt werden, ob diese Energie aus einem Atomkraftwerk oder aus einem Wasserkraftwerk oder aus einem Windkraftwerk kommt, denn durch die Leitung „fließt“ weder Atomstrom noch anderer Strom.

Physikalisch gesehen fließt der Strom, besser formuliert - die Energie, nicht von einem Kraftwerk irgendwo in Deutschland oder Europa durch das Leitungsnetz nach Hannover hin, da sich keine Materie vom Kraftwerk durch die Leitung zum Verbraucher bewegt. Physikalisch führen die freien Elektronen auf der äußeren Schale der Metall-Leitungen durch Energiezufuhr an der Einspeisestelle eine Kettenreaktion aus, die von Atom zu Atom des Leitungsmaterials weitergegeben wird. Diese „Bewegung“ wird landläufig als „Stromfluss“ bezeichnet. (Hinweis: Jede Materie - also auch das Metall eines Leitungsnetzes - besteht aus Atomen, dies hat jedoch nichts mit „Atomstrom“ zu tun, der eigentlich „Atomkernspaltungsstrom“ heißen müsste.)

Bei dem bundesdeutschen Verbundnetz kann also niemals festgestellt werden, ob in Hannover von einem Nutzer abgenommene Energie - also eine Kilowattstunde Stromenergie - aus einem Atomkraftwerk oder einem Kohlekraftwerk oder aus regenerativen Quellen kommt. Daher geht es bei der Frage eines Strombezuges immer „nur“ um die Frage, ob der gelieferte Strom bilanziell aus Atomkraftwerken oder anderen Kraftwerken stammt.

Aus diesem Grund hat man sich allgemein darauf verständigt, dass ein Lieferant, der bilanziell genug Strom in einer bestimmten Erzeugungsart herstellt, um seine Kunden zu versorgen, den Strom an einer beliebigen Stelle des Stromnetzes „einspeisen“ und der Kunde diesen Strom an beliebiger Stelle „entnehmen“ kann. Solche Bilanzsysteme sind auch aus vielen anderen Lebensbereichen bekannt: Wenn jemand Geld überweist, besteht der Empfänger nicht darauf, dass die Geldscheine per Post oder Boten geschickt werden, sondern in der Bank des Empfängers werden andere Geldscheine angenommen als beim Absender - wichtig ist nur, dass sie den gleichen Wert haben.

Frage 1:
Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass der Strom, der geliefert wird, tatsächlich atom- bzw. kernenergiefrei ist?

Wie schon ausgeführt, geht es nicht um eine tatsächliche, sondern um eine bilanzielle Kontrolle. Hierzu der entsprechende Auszug aus dem Leistungsverzeichnis der aktuellen Stromausschreibung:

„Zur effektiven Kontrolle der Richtigkeit der Bieterangaben ist durch den Bieter eine Offenlegung der gesamten Erzeugungs- bzw. Bezugsquellen, die für die Belieferung der Abnahmestellen genutzt werden sollen, erforderlich. Außerdem muss der Bieter quantifizieren, zu welchen Anteilen bezüglich der Liefergesamtmenge für die Abnahmestellen aus den angegebenen Bezugsquellen bzw. Erzeugungsanlagen geliefert werden soll.
Der zukünftige Auftragnehmer hat dafür eine ausdrückliche, schriftliche Versicherung zu den Erzeugungsarten bzw. Bezugsquellen des angebotenen Stroms für die Abnahmestellen abzugeben und sich verbindlich zur Einhaltung dieser dargelegten Erzeugungs- und Bezugsverhältnisse für die Belieferung der Abnahmestellen während des Lieferzeitraumes zu verpflichten. Diese Versicherung ist mit dem, dieser Leistungsbeschreibung als Anlage 6 beigefügten Formblatt (siehe auch unten Nr. 17), vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Die Einhaltung dieser auf dem Formblatt dargelegten Erzeugungs- und Bezugsverhältnisse für die Belieferung der Abnahmestellen während des Lieferzeitraumes ist jährlich vom Auftragnehmer in geeigneter Form nachzuweisen, und zwar für den Lieferzeitraum 2011 bis zum 30.03.2012 und für den Lieferzeitraum 2012 bis zum 30.03.2013. Entsprechendes gilt für den Fall der optionalen Verlängerung.
Die Auftraggeber behalten sich vor, einen unabhängigen, vereidigten Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, der die dargelegten Erzeugungs- und Bezugsverhältnisse und deren Einhaltung für die Belieferung der Abnahmestellen eigenständig kontrolliert. Der Auftragnehmer hat dem unabhängigen, von den Auftraggebern beauftragten Wirtschaftsprüfer alle zur eigenständigen Kontrolle der dargelegten Erzeugungs- und Bezugsverhältnisse für die Belieferung der Abnahmestellen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.“ Ende des Zitates aus der Ausschreibung.

Die Ausschreibung wurde von der Stadtwerke Hannover AG gewonnen; diese legen jährlich eine detaillierte Bilanz vor, wie viel Strom sie in welchen Kraftwerken atomstromfrei erzeugen und dass sie nicht mehr Strom als atomstromfrei deklariert verkaufen, als sie erzeugen. Die Stadtverwaltung hat keinerlei Anhaltspunkte, dass die Bilanzen der Stadtwerke unkorrekt sind.

Ratsherr Müller (SPD) fragte, welche Auswirkungen die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke für die Stadtwerke Hannover und die insgesamt fast 800 Stadtwerke in Deutschland hätten.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass es derzeit äußerst schwierig sei, klare Zahlen zu formulieren. Es sei daher aus kommunaler Sicht sehr viel einfacher die Risikoquellen aufzuzeigen. Die Einführung der Brennelementesteuer sei eigentlich eine Nullsummenrechnung. Da die Brennelementesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden könne, sei zu befürchten, dass die Kommunen weniger Gewerbesteuer einnehmen würden. Den Kommunen würden Einnahmen entzogen, die dem Bund zugeführt würden. Ferner seien die ca. 800 Stadtwerke in Deutschland wenig erfreut darüber, dass durch den Atomkompromis für die wenigen Anbieter von Kernenergie Partei ergriffen werde. Die Stadtwerke arbeiteten sehr effizient mit fossilen Brennstoffen in Kohle- bzw. Gaskraftwerken oder Dampfturbinen. Die Stadtwerke Hannover habe zusammen mit einem Stadtwerkekonsortium den Energieanbieter Thüga gekauft, der in den vergangenen Jahren im Interesse von nahezu 100 Stadtwerken sehr effizient auf erneuerbare Energien gesetzt habe. Die Chancen auf stabile Markt- oder Preisstrukturen der Anbieter von erneuerbaren Energien seien deutlich geringer geworden. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass an diesen drei Risikoquellen zu erkennen sei, dass die Beschlussvorlage der Bundesregierung zur Brennelementesteuer eine wirtschaftliche Auswirkung für die Kommunen habe. Deshalb sei nur zu hoffen, dass die vorbereitete Beschlussfassung der Bundesregierung nicht in die Realität umgesetzt werde.


Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie sich die Verlängerung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke auf den CO2-Ausstoß auswirken würde.


Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass Jochen Flasbarth, Leiter des Bundes-Umweltamtes, einen Vortrag zum zertifizierten Emissionshandel in der Volkshochschule Hannover gehalten habe. Darin habe dieser ausgeführt, dass aufgrund der längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke die Zertifikate für die Produktion von Emissionen günstiger würden. Denn bei der Produktion von Kernenergie werde kein CO2 freigesetzt. Es gäbe eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten, die man erwerben müsse, wenn man z.B. bei der Stromproduktion CO2 in Kohlekraftwerken freisetze. Durch die fallenden Preise für die Zertifikate würden Unternehmen - ganz im Gegensatz zum ursprünglichen Plan der Bundesregierung - mehr CO2 produzieren. Die Bundesregierung habe es verpasst, die Anzahl der Zertifikate zu verringern, um die Preise stabil zu halten.


Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, ob man dem Bürger garantieren könne, dass dieser auch atomfreien Strom erhalte, wenn er „Grünen Strom“ bezahle. Weiter fragte der Beigeordnete Küßner, woher der Erste Stadtrat Mönninghoff wisse, welche Pläne die Bundesregierung verfolge.

Erster Stadtrat Mönninghoff informierte, dass man in einem vernetzten System den Strom aus einem Wasserkraftwerk nicht von Energie aus einem Atomkraftwerk unterscheiden könne. In einem beliebigen energieproduzierenden Unternehmen werde im Inneren eines Kabels eine Oberflächenspannung erzeugt. Der Strom werde dann - ähnlich wie beim Dominoprinzip - durch das vernetzte System beim Endverbraucher in den Haushalt eingespeist. Weiter führte der Erste Stadtrat Mönninghoff aus, dass die Bundesregierung eine Veröffentlichung herausgegeben habe, in der diese erkläre, dass man beabsichtige durch den zertifizierten Emissionshandel den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der Erste Stadtrat Mönninghoff bot dem Beigeordneten Küßner an, diesem die Erklärung der Bundesregierung zukommen zu lassen.

Ratsfrau Seitz (CDU) fragte, ob man die Feststellung treffen könne, dass Öko- bzw. Bio-Strom nur theoretische Bezeichnung seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte Begrifflichkeiten, dass das Leben Praxis sei und Physik – Theorie. Am Beispiel des giralen Geldsystems erläuterte der Erste Stadtrat Mönninghoff, dass es nicht nur theoretisch, wenn man Geld bei einer Bank abhebt, sondern es auch praktisch sei. Man erhalte keine Scheine von einem Lieferanten, der sie eingezahlt hat, sondern man hebt Geld ab. Das sei ein bilanzieller und kein physikalischer Vorgang.

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte, wie die Stadtwerke Hannover sicherstellen können, dass Strom, der an der Leibziger Börse gehandelt werde, den selbst auferlegten Bilanzregeln entspräche. Weiter fragte Ratsherr Lorenz, ob die Verwaltung die Richtigkeit der Medienberichte bestätigen könne, wonach nicht nur der Bund, sondern auch die Länder mit 2,6 Mrd. Euro und die Kommunen mit 3,8 Mrd. Euro von der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke profitieren könnten. Das hieße für die Landeshauptstadt Hannover hochgerechnet - 38 Mio. Euro.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass die Medienberichte im Widerspruch zu den Aussagen des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble stünden. Dieser sähe das Grundgesetz auf seiner Seite und habe erklärt, dass die Brennelementesteuer allein dem Bundeshaushalt zugeführt werden solle. Deshalb seien die Versuche der Niedersächsischen Landesregierung und der Bayrischen Staatsregierung zur Partizipation wenig aussichtsreich.

Erster Stadtrat Mönninghoff berichtete, dass die Stadtwerke Hannover immer nachweisen konnten, dass man mehr atomfreien Strom produziert habe, als in Hannover abgesetzt werden konnte. Die Stadtwerke hätten zudem an der Leibziger Börse Strom eingekauft und deutschlandweit verkauft. Man habe beim Einkauf von Strom strengstens geprüft, dass die Summe der Verkaufsverträge nicht höher sei, als die bilanziell produzierte Menge an atomfreiem Strom.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, dass ca. 60 km von Hannover entfernt das Atomkraftwerk Grohnde Strom erzeuge und fragte, ob für den Fall einer Kernschmelze oder eines terroristischen Anschlags Katastrophenschutzpläne zum Sofortschutz für die Bevölkerung vorlägen.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass man Katastrophenschutzpläne im Rahmen kommunaler Möglichkeiten vorliegen habe. Man solle jedoch gemeinsam hoffen, dass diese oder andere Katastrophen besser ausblieben.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob der Stadtverwaltung bekannt sei, dass die Stadtwerke Hannover bei der Produktion ihres Stroms für die Haushalte in Hannover überproportional viel CO2 freisetzten als andere Großstädte im bundesweiten Vergleich. Weiter fragte Ratsherr Fischer, ob der Verwaltung bekannt sei, dass alle Kraftwerke, die mit erneuerbaren Energien arbeiteten, herkömmliche, parallel laufende Kraftwerke benötigten.

Erster Stadtrat Mönninghoff informierte, dass dadurch, dass man in Hannover keinen Atomstrom habe, werde überproportional viel Kohlestrom erzeugt. Deshalb liege man im Bundesdurchschnitt bei der Energieerzeugung über dem CO2-Mittelwert. Dafür werde in Hannover aber auch kein Atommüll produziert. Weiter erklärte der Erste Stadtrat Mönninghoff, dass jedes Spitzenlastkraftwerk Grundlastkraftwerke benötige. Grundlastkraftwerke seien zurzeit Wasser-, Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke. Spitzenlastkraftwerke seien Wind-, Solar- und zum Teil auch Gaskraftwerke. Es sei eine besondere Herausforderung einen intelligenten Mix von Spitzenlastkraftwerken zu Grundlastkraftwerken zu finden. Eine technologisch extrem schwierige Aufgabe werde man in den Jahren zwischen 2030 und 2040 dahingehend zu bewältigen haben, physikalische Wege zu finden, die Grundlastkraftwerke auf Bio-Masse umstellen.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass regenerativer Strom als auch Kohlekraftstrom nicht Grundlasttauglich seien und dass viele Bauprojekte von neuen Kohlekraftwerken aufgrund der Umweltdiskussionen nicht umgesetzt worden seien. Weiter fragte Ratsherr Meyburg vor dem Hintergrund, dass keine neuen Kohlekraftwerke als Ersatz für Atomkraftwerke gebaut worden seien und sich Bio-Massekraftwerke nicht als Ersatz eigneten, ob der Verwaltung die Studie der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bekannt sei, aus der hervorgehe, dass wenn man beim Ausstieg aus der Atomenergie bleibe, es zu einem Energiedefizit in Deutschland kommen würde und gezwungen wäre, Strom aus Osteuropa zu importieren.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Verwaltung dies alles in Form von Argumentationsketten natürlich bekannt sei. In der Sache seien allerdings einige Schwachstellen zu erkennen. Im Grundlastkraftbereich seien z.B. nicht nur Kohle-, sondern auch Gaskraftwerke relevant. Man errichte derzeit eine neue Gas- und Dampf-Kombikraftanlage zur Unterstützung im Grundlastkraftbereich. Gerade neue und moderne Gas- und Dampf-Kombikraftanlagen mit geringem CO2-Ausstoß und Wärmekoppelung sollten im Grundlastkraftbereich eingesetzt werden. Es sei sinnvoll, bei der Energieerzeugung mit Gas sehr genau auf Effizienz zu achten, denn beim Herunterfahren von Kohlekraftwerken würden die Gaskraftwerke für die Übergangszeit zu den regenerativen Energien eine wichtige Rolle spielen. Deshalb sei die Studie der Deutschen Energie-Agentur GmbH sehr stark umstritten. Eine Greenpeace-Studie argumentiere genau gegenteilig. Danach könne man sich auf Atom- und Kohlekraftwerke sehr kurzfristig verzichten und eine stabile Grundversorgung sei trotzdem gegeben.

Ratsherr Nikoleit (DIE LINKE.) sagte, dass die Energiekonzerne bisher davon ausgegangen seien, dass 2022 die Laufzeit der Atomkraftwerke endgültig beendet sei. Deshalb hätten auch die Stadtwerke in Deutschland Investitionen für zukunftsorientierte Energiekonzepte getätigt. Weiter fragte Ratsherr Nikoleit, welche wirtschaftliche Auswirkungen die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke und der damit verbundene günstige Atomstrom für die Stadtwerke habe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass sich genau diese Frage viele Unternehmensleitungen der Stadtwerke und anderer Energiekonzernen stellte, wenn weiterhin Strom aus längst abgeschriebenen Atomkraftwerken ins Netz eingespeist werde. Die Überlegungen seien, ob die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der getätigten Investitionen - wie geplant - eintrete und ob man bei einer solch unsicheren Zukunftsaussicht weiter investieren sollte. Das seien deshalb sehr wichtige Fragen, da sich die Stadtwerke gerade in einem Veränderungsprozess befänden. Es gäbe Überlegungen, von den zentralen Großanlagen abzurücken und viele kleine dezentrale Kraftwerke zu errichten. Dort fände ein regelrechter Systemwechsel statt und derzeit wisse niemand genau, welche Spielregeln dabei zu beachten seien. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass es dazu eine Beschlussfassung der Bundesregierung gäbe, die sicher auch im Bundestag eine Mehrheit finden werde. Dazu gäbe es den Streit um die Zustimmungspflicht des Bundesrates. Denn genauso wie die Zustimmung des Bundestages sicher sei, würde der Bundesrat seine Zustimmung verweigern. Das liege nicht nur an den Bundesländern, die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführt würden, sondern auch am Veto der CDU-geführten Bundesländer Hamburg oder dem Saarland. Ferner erläuterte Oberbürgermeister Weil, dass abzuwarten sei, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden werde. Denn es werde unweigerlich zu einem Verfassungsstreit kommen. Dort sei eine Entscheidung nicht vor 2012 oder 2013 zu erwarten. Erst dann werde man wissen, ob die Beschlussfassung der Bundesregierung überhaupt verfassungskonform sei. Deshalb könne man ohne Gefahr prognostizieren, dass die Atomfrage ein wichtiger Bestandteil der Bundestagswahl 2013 sein werde. Eine nicht völlig auszuschließende Regierungsumbildung könnte ein totales Umdenken zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bedeuten. Die Energiewirtschaft und somit auch die Stadtwerke Hannover hätten bis dahin keine verlässliche Planungssicherheit in Bezug auf zukunftsweisende Investitionen. Die verlässlichen Rahmenbedingungen seien in einer Branche mit extrem hohem Investitionsaufwand besonders wichtig und deshalb sei die Beschlussfassung der Bundesregierung auch volkswirtschaftlich ein schwerer Fehler.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob der Oberbürgermeister überrascht gewesen sei, dass die Bundesregierung den Atomausstieg rückgängig gemacht habe oder dass man den Rückzug vom Ausstieg vorher angekündigt habe und trotzdem gewählt worden sei.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass er die Beschlussfassung der Bundesregierung in seiner Art und Weise für einzigartig halte und dass ihn diese tatsächlich überrascht habe. Er halte es ferner für einzigartig und überraschend, dass ein Manager eines Energiekonzerns auf einem Energiekongress einen Staatssekretär entschuldigend begrüßte, da er diesen zu einer Beschlussfassung frühmorgens aus dem Bett geklingelt habe. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass es sehr unangenehm überraschend sei, dass es einen Vertrag zwischen der Bundesregierung und vier Unternehmen gäbe, der die Kosten zur Sicherheit eines Atomkraftwerkes regeln solle. Das Ergebnis dieses Vertrages sähe vor, dass der Steuerzahler eintreten solle, wenn die Kosten höher als vereinbart ausfallen würden. Zudem erklärte Oberbürgermeister Weil, dass es besonders überraschend sei, dass ein uns seit Jahrzehnten in Atem haltender, gesellschaftlicher Großkonflikt, der durch einen seit zehn Jahren geführten Atomkonsens befriedigt worden sei, wieder in den Mittelpunkt gerückt werde, als wenn man in Deutschland keine anderen Sorgen habe. Man müsse endlich erkennen, dass dies allenfalls eine Energieform von Gestern sei, aber auf keinen Fall eine für die Zukunft sein könne. Abschließend erklärte Oberbürgermeister Weil, dass diese Beschlussfassung der Bundesregierung in hohem Maße kommunalen Interessen widerspräche. Nicht nur deshalb engagiere er sich so stark, sondern weil diese Beschlussfassung insgesamt politisch außerordentlich unklug sei und im Interesse aller noch einmal überdacht werden sollte.

TOP 2.3.
der SPD-Fraktion zur Wissenschaftsstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1836/2010)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 2.4.
der CDU-Fraktion

TOP 2.4.1.
zur Videoüberwachung in der hannoverschen Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 1841/2010)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 2.4.2.
zum Platzmangel an Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 1842/2010)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 2.5.
von Ratsherrn Böning zu Besucherzahlen bei Veranstaltungen in Hannover
(Drucks. Nr. 1850/2010)

Wird schriftlich beantwortet!

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Beirat bei der Deutschen Messe AG (DMAG)
(Drucks. Nr. 1913/2010)


Das Los entfiel auf die Fraktion DIE LINKE..
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat, unter Berücksichtigung des vorangegangenen Losentscheids die Umbesetzung des Beirates bei der Deutschen Messe AG (DMAG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1913/2010.

TOP 3.2.
Weitere nachträgliche Neubesetzungen verschiedener Gremien
nach Bildung der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01.08.2010
(Drucks. Nr. 1914/2010)

Eilenriedebeirat: Das Los entfiel auf die FDP-Fraktion.

Beirat Jugend-Ferien-Service: Das Los entfiel auf die FDP-Fraktion.

Aufsichtsrat union-boden gmbh: Das Los entfiel auf die FDP-Fraktion.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass das von der Fraktion DIE LINKE. beantragte Losverfahren um den 7. Sitz im Aufsichtsrat der Hannover Stadtwerke AG entfalle, da eine Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder während einer Wahlperiode weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehen sei.
Mit 1 Enthaltung beschloss der Rat die weiteren nachträglichen Neubesetzungen verschiedener Gremien nach Bildung der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01. August 2010 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1914/2010 unter Berücksichtigung der vorangegangenen Losentscheide.

TOP 4.
Bildungsmonitoring 2010
(Informationsdrucks. Nr. 1424/2010 N1 mit 2 Anlagen)


Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete, dass man Kinder nicht nur in der Altersstruktur von drei bis sechs Jahren betrachten sollte. Wenn man dies tue, seien alle Bemühungen und Investitionen in die Bildung falsch angelegt. Im Kindertagesstättenbereich sei man mit den Familienzentren durch die Beteiligung der Eltern und Freunde auf dem richtigen Weg. Dadurch würde der komplette Makro-Bereich des Kindes – das soziale Umfeld – einbezogen. Für die erfolgreiche Veränderung des Bildungsmonitorings müssten alle Altersgruppen von der U-3-Betreuung bis hin zum jungen Erwachsenen und deren Eintritt ins Berufsleben (Ausbildung und Studium) berücksichtigt werden. Weitere Ziele müssten in allen Schulformen die gebundene Ganztagsschule und die Inklusion seien. Weiter führte Ratsfrau Kramarek aus, dass man zusätzliche Integrierte Gesamtschulen und Förderzentren zur Unterstützung der Familienzentren benötige. Es sei besonders wichtig, gezielt in Bildung zu investieren, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Erwachsenen zu entwickeln. Dies könne nicht nur die Aufgabe der Kommunen sein, sondern müsse ebenso auch von den Ländern und dem Bund mitgetragen werden. Für die verbesserte Veränderung des Bildungsmonitorings müssten alle Beteiligten sehr viel Geld und Engagement einbringen und nur dann könne man bei der nächsten Vorstellung der Zahlen deutliche Steigerungen präsentieren.

Beigeordneter Klie (SPD) sagte, dass der Schlüssel zum Erfolg die Bildung sei. Um diesen Erfolg allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen zu können, sei es wichtig, eine Chancengleichheit herzustellen. Diese Chancengleichheit sei nicht in allen Stadtteilen oder Quartieren gegeben. Dies könne man zum einen aus dem Bildungsmonitoring und zum anderen im täglichen Leben erfahren. Es gäbe in Hannover Wohnbezirke, in denen man deutlich mehr Chancen habe, Bildung aufzunehmen als in anderen Stadtvierteln. Deshalb sei es der richtige Weg, möglichst früh mit der Förderung der Kinder zu beginnen. Die Früh- und Sprachförderung seien die wichtigen Bereiche, in denen die Kommune ihren Einfluss nehmen könne. Weiter führte der Beigeordnete Klie aus, dass es falsch sei, aus dem Bildungsmonitoring eine Wertigkeit herauslesen zu wollen. Es ginge in diesem Fall nur um eine Schullaufbahnempfehlung und es sei unter bildungspolitischen Fachleuten bekannt, dass man einen zehn Jahre alten Menschen noch nicht verbindlich leistungsgemäß einordnen könne. Es sei jedoch möglich, mit gezieltem Mitteleinsatz und dem Einbezug der Familien den Weg zum Erfolg zu ebnen. Die Kommunen unternähmen sehr große Anstrengungen, setzten viel Geld ein und er empfinde, dass das Land die gleiche Thematik vor Augen habe und dem entsprechend Geld einsetzen wolle.

Ratsfrau Frank (CDU) teilte mit, dass der Bericht zum Bildungsmonitoring sehr informativ, weiter ausbaubar und für die Verwaltung anerkennend mit viel Arbeit verbunden gewesen sei. Es wäre hilfreich, wenn die Kommunen mit dem Land und dem Bund zusammenarbeiten könnten. Es sei jedoch auch wichtig, die Eltern in diesem Fall nicht außen vor zu lassen. Denn viele Eltern seien inzwischen der Ansicht, dass es die Aufgabe der Schulen und des Staates sei, die Kinder zu erziehen. Alle Beteiligten müssten daran mitarbeiten, dass eine Chancengleichheit in Bezug auf die Bildung erreicht werde. Weiter führte Ratsfrau Frank aus, das ferner auch auf die Schulabschlüsse und deren Steigerungen sehr intensiv eingegangen worden sei. Es wäre allerdings wünschenswert, dass die erreichten Schulabschlüsse der jeweiligen Schulform zugeordnet werden würde. Es sei z.B. interessant, wie viele Sekundarabschlüsse an Gymnasien oder den Realschulen erreicht und Fachhochschulreifen an Gesamtschulen oder Gymnasien abgelegt worden seien. Erfreulich sei es hingegen, dass es eine Steigerung der Realschulabschlüsse der Schülerinnen und Schüler mit dem Migrationshintergrund um 20 % gegeben habe. Auffallend sei ebenfalls, dass der Mädchenanteil bei höheren Abschlüssen deutlich zugenommen habe. Dabei hätten Mädchen - aufgrund des höheren Fleißeinsatzes - inzwischen sogar in den naturwissenschaftlichen Fächern - enorm aufgeholt. Ferner erläuterte Ratsfrau Frank, dass der voranschreitende Ausbau von Ganztagschulen positiv zu bewerten sei. Überraschend sei dagegen, dass der überwiegende Teil der Ganztagsgrundschulen nur eine Ganztagsbetreuung an einem Tag in der Woche anbieten würde. Lediglich 6 % der Ganztagsgrundschulen würden die ganztägige Betreuung an allen fünf Wochentagen anbieten. In Bezug auf die Chancengleichheit sei es positiv, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund noch intensiver betreut würden.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass der Bericht zum Bildungsmonitoring ein hohes Maß an Zuversichtlichkeit vermittele. Die Eltern würden die Kommunen auch zukünftig weiter in die Pflicht nehmen und bei der Vorstellung des nächsten Berichtes in zwei Jahren werde man dann die Entwicklungen und Steigerungen noch genauer bewerten können. Weniger Zuversicht vermittelten die Zahlen im Hinblick auf die Schulen. In Hannover beurteile man die Bereiche Kranken-/Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und den Sektor Schule und Beruf überwiegend kritisch. Weiter erläuterte Ratsfrau Wagemann, dass es nicht das Problem sei, dass man den Familien die Erziehung wegnehme. Es sei vielmehr ein Thema, dass sich immer mehr Eltern oder Alleinerziehende nicht mehr in der Lage sähen, die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu bewerkstelligen. Es gäbe einen immer höheren Bedarf an familienorientierten Angeboten und dies inzwischen bis in den Schulbereich hinein. Auch in den Schulen unterstütze man die Eltern mit Projekten wie z.B. mit dem Schulförderprojekt Rucksack II in Zusammenarbeit mit den Kinderhorten. Zudem führte Ratsfrau Wagemann aus, dass es sehr positiv und aussagekräftig sei, dass so detailliert auf die einzelnen Stadtteile bzw. Bezirke und die verschiedenen Schulen sowie Kindertagesstätten eingegangen worden sei. In zwei Jahren werden sich die Politiker, die ErzieherInnen, Leiter und Leiterinnen der Schulen und Kindertagesstätten an diesen Daten und Fakten messen lassen müssen. Das werde auch weiterhin ein Thema der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sein und man hoffe, dass man darin auch kontinuierlich immer besser würde.

Beigeordneter Klie (SPD) erklärte, dass man viele Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen müsse und dass man dafür die Familienzentren eingerichtet habe. Deshalb sei es bedauerlich, dass die Landesregierung offenbar keine neuen Investitionen dahingehend plane. Dies unterstreiche seine These, dass das Land in dieser Richtung zu wenig unternähme.

Ratsherr Meyburg (FDP) informierte, dass man in der näheren Vergangenheit großen, strukturellen Veränderungen ausgesetzt gewesen sei. Das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe progressiv an Bedeutung dazugewonnen. Die Veränderungen der Gesellschaft müssten von der Politik, der Verwaltung und auch dem Land dahingehend begleitet werden, dass Antworten gefunden würden, die auch wirklich benötigt würden. Wichtige strukturelle Umstellungen wie z.B. der Ausbau des Ganztagsschul- oder des Krippenbereiches bedürfen einer langfristigen, konzentrierten und ruhigen Behandlung. Der gesellschaftliche Aspekt der Bedürfnisse von Eltern, Alleinerziehenden und allen anderen Beteiligten sei dringend in den Vordergrund zu stellen. Die Diskussionen über immer neue Strukturen und Angebote seien dabei nur hinderlich. Das Bildungsmonitoring zeige, dass bisher gut zusammengearbeitet worden sei und verpflichte jedoch, auch dazu weiterhin gemeinsam und zukunftsorientiert zu agieren.

Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man natürlich in Ruhe planen müsse, aber Planungen ohne Strukturen zu verändern sei nicht möglich. Dazu führte Ratsfrau Kramarek weiter aus, dass sich die Kindertagesstätten um die Einrichtung eines Familienzentrums bewerben müssten. Wenn also ein Bedarf für ein Familienzentrum in einem Stadtbezirk vorhanden sei, sich dort jedoch keine Kindertagesstätte bewerbe, werde dort auch keines entstehen können. In diesem Bereich müsse man sicher über neue Strukturen nachdenken. Weiter fragte Ratsfrau Kramarek, in welchem Rhythmus der Bericht zum Bildungsmonitoring veröffentlicht würde, da in diesem Zusammenhang unterschiedliche Aussagen gemacht worden seien. Weiter führte Ratsfrau Kramarek aus, dass die Einrichtung von Familienzentren auch die städtischen Finanzen berühre. Die Einrichtung eines Familienzentrums koste der Stadt Hannover 40 000 Euro und deshalb müsse eine Investition auch sehr genau überprüft werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei dazu bereit.

Ratsherr Lorenz (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion der Ansicht sei, dass die Eltern der zentrale Punkt für die Erziehung und Bildung der Kinder sei. Vielleicht diene auch diese Diskussion dazu, dies gerade auch in das Bewusstsein von jungen Eltern wieder zurückzuholen. Die Förderung und Forderung an die Eltern müsse ein Leitfaden dafür sein, dass Eltern ihre ureigensten Aufgaben erfüllten. Weiter erklärte Ratsherr Lorenz, dass die Einrichtung der Familienzentren auf einen im Rat einstimmig angenommenen Antrag der CDU-Ratsfraktion beruhe. Spekulationen über Investitionen, die vom Land geplant seien oder nicht, entbehrten jeder Grundlage und seien wenig förderlich.

Stadträtin Drevermann sagte, dass das Berichtswesen in der Form angelegt sei, dass ein Bildungsmonitoring alle zwei Jahre vorgestellt und der Bericht alle fünf Jahre veröffentlicht werden solle, da Veränderungsprozesse erst nach einem längeren Zeitraum ablesbar und aussagekräftig seien.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die Diskrepanz zu dem Thema nicht so gravierend sei, wie dies den Anschein erwecke. Mit den Familienzentren solle z.B. versucht werden, die Eltern zu erreichen, um deren Ressourcen zu heben. Es müssten im Besonderen die Menschen unterstützt werden, die nicht alles in geordnete Bahnen gelenkt hätten und dazu gehöre auch ein Ganztagsschulkonzept. Man könne das nicht ersetzen, was in den Familien fehle. Man müsse jedoch versuchen, die Kinder mit dem Ganztagsschulkonzept in andere Zusammenhänge zu bringen, um diese positiv begleiten zu können. In Bezug zum stark nachgefragten Schulprojekt im Stadtteil habe es exemplarisch am Beispiel der Albert-Schweitzer-Schule Elternbeteiligungen gegeben. Dort wurden über die erste Kontaktaufnahme zu den Müttern und Eltern positive Begleitstrukturen aufgebaut. Weiter führte die Beigeordnete Kastning aus, dass sich die SPD-Fraktion gebundene Ganztagsschulen für alle Schüler verbindlich wünsche. Dadurch würden dann alle Schüler gleichermaßen erreicht. Alle Eltern könnten bis zum sechsten Lebensjahr ihrer Kinder das traditionelle Familienleben pflegen und seien nicht gezwungen, ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken. Allerdings sei es für die Kinder besonders wichtig, soziale Kontakte und Lernprozesse in den Kindertagesstätten zu erfahren. Zumindest für die Grundschulen wünsche sich die SPD-Fraktion komplett ausgestattete, gebundene Ganztagsschulen, um allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Startchancen bieten zu können. Dies könne jedoch nur mit der Unterstützung des Landes realisiert werden.

Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) teilte mit, dass es nicht darum ginge, die Eltern zu fordern. Man müsse diese erreichen, um sie zu begeistern. Die Familienzentren seien in der Lage dazu, die Eltern zu begeistern und zur Mitarbeit zu überzeugen. Wenn man die Eltern nur fordere, bestehe schnell auch die Gefahr, dass man diese überfordere.

Ratsfrau Frank (CDU) sagte, dass es verständlich sei, dass die offenen Ganztagsschulen eine Planungssicherheit wünschten. Es müsse möglich sein, dass die Eltern angeben könnten, an welchen Wochentagen über den Zeitraum eines halben Jahres sie ihr Kind in die Ganztagsbetreuung geben wollen. Die CDU-Fraktion lehne allerdings einer Bevormundung der Eltern durch gebundene Ganztagsschulen ab. Den Eltern müsse es frei stehen, wenn sie ihre Kinder an den Nachmittagen zu musischen oder sportlichen Aktivitäten animieren wollten.

Ratsfrau Jakob (CDU) berichtete, dass der Ruf nach gebundenen Ganztagsschulen völlig unbegründet sei. Denn die offenen Ganztagsschulen würden flächendeckend von allen Bevölkerungsschichten gleichermaßen gut angenommen. Man habe in der Kinderbetreuung noch einen weiten Weg vor sich, sei jedoch auf dem richtigen Weg. Die Politik habe in den vergangenen Jahren auch in Hannover Fehler gemacht. Man habe Stadtteile zugelassen, in denen sich immer die gleichen Bevölkerungsschichten angesiedelt hätten. Man habe es verpasst, Wohnraum in der Form anzubieten, dass eine Durchmischung der Bevölkerungsschichten in allen Stadtteilen möglich gewesen wäre. Dies habe natürlich ebenfalls Auswirkungen auf die Schulen und Kindertagesstätten. Eine zentrale Aufgabe der Politik in Hannover sei es, in den kommenden Jahren diese Fehler zu beheben. Im Stadtteil Mittelfeld, mit einem Anteil von über 39 % an Transferleistungsbeziehern, proportional hohen Anteil an Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund hätten eine Zusammenarbeit der Schulen und Kindertagesstätten mit den Eltern und Projekte wie die „Soziale Stadt“ dazu beigetragen, dass die Grundschulen dort einen hohen Anteil an Gymnasial- und Realschulempfehlungen vorschlagen konnten. Es sei nun die gemeinsame Aufgabe der Kommunalpolitiker und der Stadtverwaltung mit den Schulen, Kindertagesstätten und den Eltern daran zu arbeiten, dass man dies auch in Stadtteilen wie z.B. Linden-Süd möglich macht. Dies sollte man völlig losgelöst davon tun, was das Land und der Bund dazu beitragen wollten.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass es bei der gebundenen Ganztagsschule nicht darum gehe, die Eltern dahingehend zu bevormunden, dass diese ihre Kinder in eine solche Schulform schicken sollten. Denn dann müsste man dies ja auch vielen europäischen Ländern wie z.B. den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien und den Ländern in Skandinavien vorwerfen. Die gebundene Ganztagsschule sei zeitlich anders durchstrukturiert und pädagogisch komplett ausgestattet. Die offene Ganztagsschule werde mit bescheidenen Mitteln von Kooperationspartnern aus den Stadtteilen unterstützt. Die SPD-Fraktion sei der Ansicht, dass es falsch wäre, einzelnen Kindern die pädagogisch voll ausgestattete Ganztagsgrundschule vorzuenthalten.
Zur Kenntnis genommen!

TOP 5.
Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung
von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover
zum Thema "Wohnen in Hannover 2010"
(Drucks. Nr. 1848/2010 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover zum Thema "Wohnen in Hannover 2010" nach
dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1848/2010 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Antrag zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im
Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg -
(Drucks. Nr. 1325/2010 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit
von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung
Fuhrbleek / Ackerweg nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1325/2010 mit 5 Anlagen.

TOP 7.
Antrag zum 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße; Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1810/2010 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat das 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße nach
dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1810/2010 mit 4 Anlagen.

TOP 8.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 8.1.
Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss über Stellungnahmen, erneuter Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1425/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 184,
8. Änderung - Dreyerstraße - nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 1425/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 8.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1730 – Wilhelmstraße -
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1718/2010 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1730 - Wilhelmstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1718/2010 mit 5 Anlagen.

TOP 9.
Antrag zu einer Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 1407/2010 mit 2 Anlagen)

Mit 19 Enthaltungen beschloss der Rat die Straßenumbenennung im
Stadtteil Südstadt auf Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des
Stadtbezirksrates Südstadt-Bult nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1407/2010 mit 2 Anlagen.

TOP 10.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu einer Resolution "Eine Schule für alle - Inklusive Beschulung aller SchülerInnen"
(Drucks. Nr. 1327/2010)


Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich die Inklusive Beschulung im Bericht zum Bildungsmonitoring auswirken werde. Man werde erkennen, dass Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit eine Bereicherung darstellen könnten. Im Zusammenhang mit der Inklusion entstehe der Eindruck, dass der allgemeinen Zustimmung die Zurückhaltung in der Umsetzung folge. Das liege daran, dass es viele Bedenkenträger gibt, die zu überzeugt seien und dass die finanzielle Situation katastrophal sei. Weiter führte Ratsfrau Kramarek aus, dass es nicht nur um einfache Barrierefreiheit ginge, sondern um Therapieräume bzw. Differenzierungs- und Ruheräume, um zusätzliche Aufzüge oder um akustisch besonders ausgestattete Räume für Hörgeschädigte. Deshalb sei es nicht möglich, ohne die Unterstützung des Landes, ein fundiertes und finanziell ausgestattetes Programm aufzulegen. Die Stadt benötige Klarheit, welche finanziellen Mittel zur Umsetzung der Inklusion zur Verfügung stünden. Die Resolution sei das einzige Druckmittel, um die Landesregierung zum Handeln aufzufordern.

Ratsfrau Frank (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion für eine Bildungsvielfalt und die Landesregierung aufgrund der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Inklusion verpflichtet sei. Eine Resolution sei unnötig, da bereits intensive Gespräche geführt und in den zuständigen Ausschüssen beraten werde. Die Vorbereitung nähme viel Zeit in Anspruch, da diese gut durchdacht werden müssten, um sinnvolle Maßnahmen einleiten zu können. Die CDU-Fraktion werde die Resolution ablehnen, da diese zu spät käme und dadurch völlig überflüssig sei.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass eine Inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler nach erster eigener Skepsis durchaus im Bereich des Möglichen läge. Diese Erkenntnis habe er nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema gewonnen. Die Umsetzung sei nicht zum Nulltarif zu erhalten und deshalb sei es besonders erfreulich, dass man sich im Rat der Stadt Hannover parteiübergreifend darüber einig sei, dass an Bildung nicht gespart werden dürfe. Die WfH werde der Resolution zustimmen.

Ratsherr Meyburg (FDP) teilte mit, dass die FDP-Fraktion für die Inklusive Beschulung sei. Es helfe niemanden, wenn man die Schülerinnen und Schüler in Schulen schicke, an denen einfach nur ein paar Umbaumaßnahmen vorgenommen worden seien. Es bedürfe gründlichen Untersuchungen und Planungen, um zu erkennen, welche Baumaßnahmen wirklich notwendig und sinnvoll seien. Die Inklusion benötige schon deshalb einen deutlich längeren Vorlauf wie gewohnt, da es sich dabei praktisch um eine Systemveränderung handele. Weiter führte Ratsherr Meyburg aus, dass damit verbunden auch die Lehrerausbildung verändert werden müsste. Wichtig sei ebenfalls, dass man jeden einzelnen Schüler prüfen müsse, um zu erkennen, wer eine individuelle Förderung benötige und deshalb lehne die FDP-Fraktion die Resolution ab. Man teile nicht die Auffassung, dass alle Schüler zwangsweise an der Inklusion teilnehmen sollten. Es gäbe auch weiterhin Schüler, die eine besonders individuelle Förderung brauchten. Die Bildung jedes einzelnen Kindes müsse auch weiterhin im Vordergrund stehen. Aus finanzpolitischen Gesichtspunkten wäre es sicher besser, die Förderschulen aufzulösen und alle Kinder in die Inklusive Beschulung zu schicken, aber der FDP-Fraktion sei das Wohl eines jeden einzelnen Kindes wichtiger.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) informierte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag unterstütze, da man der Meinung sei, dass es auch in der Inklusiven Beschulung eine individuelle Förderung geben könne. DIE LINKE. Ratsfraktion, deren Landes- und Bundestagsabgeordneten vehement forderten, dass die UN-Konvention endlich umgesetzt werden möge. Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass der Betreuungsschlüssel für Kinder mit Behinderungen nicht herabgesetzt werde und zahlenmäßig kleinere Klassen eingerichtet würden.

Beigeordneter Klie (SPD) erläuterte, dass in Bezug auf die Aussagen aus der CDU-Fraktion, dass bereits die Planungen begonnen hätten, zwei Zahlen Beachtung finden sollten. Der Rechtsanspruch der Inklusiven Beschulung bestehe seit dem 01. Januar 2009. Der Niedersächsische Kultusminister Dr. Bernd Althusmann sei Anfang 2010 dienstlich zum Thema Inklusion in Tirol gewesen. Erst im Anschluss daran habe man eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Konzepte und Planungen entwickeln sollten. Nach Informationen aus dem Kultusministerium werde man noch ca. zwei Jahre brauchen, um die Voraussetzungen zu schaffen. Das wären zwei weitere Jahre, an denen die Inklusive Beschulung an den Schülerinnen und Schülern vorbei ginge. Weiter führte der Beigeordnete Klie aus, dass man den Antrag natürlich so deuten könne, dass alle Schülerinnen und Schüler in die Inklusiv-
beschulung müssten. In der Begründung sei jedoch deutlich aufgeführt, dass der Rechtsanspruch auf Inklusive Beschulung bestehe. Jeder könne seinen Rechtsanspruch auf Inklusive Beschulung geltend machen, aber niemand werde gezwungen, sein Kind von einer Förderschule abzumelden. Dazu müssten Übergangssysteme entwickelt und endlich rechtliche Rahmenbedingungen durch die Landesregierung geschaffen werden.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) erläuterte, dass wissenschaftlichen Schätzungen zu Folge ca.
20 % der Kinder mit Behinderungen auch zukünftig in Sondereinrichtungen gefördert werden müssten. Durch die Inklusion strebe man einen Paradigmen-Wechsel an. Der Unterschied ist der, dass man nicht vom Individuum ausgeht, sondern von einer Gruppe der Schüler, die als eine Ganzheit verstanden wird. Man wolle vorausschauend, planerisch die Möglichkeit schaffen, dass alle Kinder gemeinsam beschult werden könnten. Dadurch solle die lange Übergangszeit, verursacht durch psychologische Tests, Untersuchungen und durch das Einholen von Attesten und Bescheinigungen, die zur Stigmatisierung führten und auch Förderansprüche rechtfertigten, vermieden werden. Weiter führte Ratsfrau Dr. Koch aus, dass die überwiegende Zahl der betroffenen Kinder mit Lernschwächen behaftet seien. Deshalb sei der Aufwand an mechanischen Umgestaltungen eher gering. Dafür müsse allerdings die Aufenthaltsqualität - beispielsweise durch Spielecken und eine umfangrei-
chere Betreuung - angehoben werden. Im Rahmen des Sanierungsprogramms an den Schulen in Hannover müsse dies bereits Beachtung finden.

Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es in dem Antrag um die Vermeidung der Stigmatisierung aller Kinder ginge. Die UN-Konvention ziele ebenfalls auf eine Beendigung der Stigmatisierung aller Menschen durch die Inklusion. In anderen Staaten sei dies bereits möglich geworden.

Ratsherr Meyburg (FDP) bedankte sich für die Belehrung, wie er einen Antrag zu lesen habe und erklärte, dass er seine Entscheidung nur nach dem textlichen Inhalt ausrichten könne und deshalb lehne er den Antrag ab. Zudem führte Ratsherr Meyburg aus, dass die Kultusministerkonferenz dem Niedersächsischen Kultusministerium die Federführung zur Erstellung von Konzepten für die Einführung der Inklusiven Beschulung übertragen habe. Da bisher aus keinem anderen Bundesland Beschwerden über den Entwicklungsstand oder das Arbeitstempo laut geworden seien, habe das Land Niedersachsen seine Arbeit zur Inklusion ganz offensichtlich bereits aufgenommen. Es würden in Zusammenarbeit aller Bundesländer Konzepte geplant, organisiert und abgestimmt, da sehr viele Kriterien - in Bezug auf die Baumaßnahmen oder einer veränderten Lehrerausbildung - Beachtung finden müssten.

Ratsfrau Seitz (CDU) erläuterte, dass die Stigmatisierung der Kinder mit Lernschwächen oder auffälligen Verhaltensweisen durch die Inklusive Beschulung nicht verhindert werde. Der Personenkreis werde nur ein anderer werden. Die Stigmatisierungen werden dann durch die Klassenkameraden erfolgen. Es müsse genau geprüft werden, welche Kinder wohin gehen und mit wem diese zusammensitzen könnten. Alle Kinder in die Inklusive Beschulung zu schicken, sei für die CDU-Fraktion der falsche Weg. Ferner lehne die CDU-Fraktion den Antrag ab, da die Landesregierung in der Verpflichtung stünde, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Landesregierung habe ihre Arbeit aufgenommen und deshalb sei der Antrag überflüssig.
Bei 37 Stimmen gegen 20 Stimmen beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Eine Schule für alle - Inklusive Beschulung aller SchülerInnen" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1327/2010.

11. A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der Gruppe Hannoversche Linke zum Betrieb des Naturbades Hainholz
(Drucks. Nr. 1393/2010)


Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass das Naturbad Hainholz eine dramatisch schlechte Badesaison hinter sich gebracht habe. Die Verwaltung werde den Antrag übernehmen und deshalb betrachte er diesen als erledigt.
Von der Fraktion DIE LINKE. zurückgezogen!

TOP 11.2.
der CDU-Fraktion

TOP 11.2.1.
zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen,
die Gender-Aspekte berühren - Frauenförderung im Sport und
Bewegungsangebot für Mädchen (Drucks. Nr. 1223/2010)
(Drucks. Nr. 1694/2010)

In den Sportausschuss!
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.2.2.
zum Verkehrsschilderabbau im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1715/2010)

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.2.3.
zur Einführung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
(Drucks. Nr. 1716/2010)

In den Jugendhilfeausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.2.4.
zur Gebührenerstattung
(Drucks. Nr. 1843/2010)

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.2.5.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Optionsmodell
für die Jobcenter in der Region Hannover
(Drucks. Nr. 1948/2010)


Ratsfrau Ike (CDU) appellierte im Hinblick auf die in der kommenden Woche stattfindende Abstimmung der Regionsversammlung zum Optionsmodell noch einmal an den Herrn Oberbürgermeister, dass dieser Einfluss auf die SPD-Fraktion in der Region Hannover nehmen möge. Weiter führte Ratsfrau Ike aus, dass man an die vielen überlasteten, am Leistungslimit angekommenen Mitarbeiter, die Fall-Manager und Langzeitarbeitslosen denken sollte, deren Beschäftigungsverhältnisse und viele weitere Arbeitsumstände durch das Optionsmodell positiv verändert würden.
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter