Sitzung Ratsversammlung am 26.08.2010

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.08.2010)
Protokoll (erschienen am 17.12.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 25.10.2010

NIEDERSCHRIFT

48. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag,
26. August 2010, Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.37 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsfrau Behre (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordnete Bittner-Wolff) (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Beigeordneter Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Die Linke.)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadträtin Drevermann
Stadtbaurat Bodemann



Dringlichkeitsantrag der CDU zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen, die Gender-Aspekte berühren
(Drucks. Nr. 1694/2010)

Tagesordnung:


1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 15. April, 20. Mai und 17. Juni 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu umweltfreundlichem Feuerwerk
(Drucks. Nr. 1177/2010)

2.2. der CDU-Fraktion zur Altpapierabholung durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1364/2010)

2.3. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bürgerarbeit in Hannover
(Drucks. Nr. 1423/2010)

2.4. der CDU-Fraktion

2.4.1. zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone
(Drucks. Nr. 1561/2010)

2.4.2. zur Wärmerückgewinnung aus Abwässern
(Drucks. Nr. 1562/2010)

2.4.3. der CDU-Fraktion zum Beitrag der städtischen Beteiligungen zur Haushaltskonsolidierung
(Drucks. Nr. 1587/2010)

2.5. von Ratsherrn Böning

2.5.1. zur Reise einer hannoverschen Delegation zur Expo nach Shanghai
(Drucks. Nr. 1593/2010)

2.5.2. zum Besuch des Teheraner Oberbürgermeisters in Hannover
(Drucks. Nr. 1594/2010)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 1615/2010)

3.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1630/2010)

3.3. Nachträgliche Umbesetzung verschiedener Gremien nach Bildung der
Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01.08.2010
(Drucks. Nr. 1668/2010)

3.4. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 1669/2010)

4. Antrag zum Jahresabschluss des Hannover Congress Centrums
für das Geschäftsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1321/2010 mit 4 Anlagen)

5. Antrag zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen
für das Geschäftsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1322/2010 mit 1 Anlage)

6. Antrag zur jährlichen Preisanpassung der Nahwärmeversorgung
am Kronsberg
(Drucks. Nr. 1421/2010 mit 3 Anlagen)

7. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1354/2010 mit 5 Anlagen)

7.2. Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1415/2010 mit 3 Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. der Gruppe Hannoversche Linke zum Betrieb des Naturbades Hainholz
(Drucks. Nr. 1393/2010)

8.2. der CDU-Fraktion zu Photovoltaikanlagen in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 1403/2010)

8.3. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur
Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 1404/2010)

8.4. der CDU-Fraktion

8.4.1. zur Erstellung eines Konzeptes für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
(Drucks. Nr. 1429/2010)

8.4.2. zur Belästigung durch Tauben in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 1563/2010)

8.4.3. zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen von Wirtschaftsunternehmen
(Drucks. Nr. 1598/2010)

9. Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Akteneinsicht zum Naturbad Hainholz
(Drucks. Nr. 1542/2010)

10. Antrag zu einer Grundstücksangelegenheit
(Drucks. Nr. 1412/2010 mit 2 Anlagen)

11. Anträge zur Berufung bzw. Abberufung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes

11.1. (Drucks. Nr. 1347/2010)

11.2. (Drucks. Nr. 1428/2010)

12. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die bei der Stadtverwaltung
vorhandenen Akten zur Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber
des Veranstaltungszentrums Cavallo
(Drucks. Nr. 1695/2010)




Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungs-
gemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Er verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige, von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe. Weiter verwies der Ratsvorsitzender Strauch (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen, die Gender-Aspekte berühren
(Drucks. Nr. 1694/2010)


Beigeordneter Küßner (CDU) sagte, dass die vorliegende Drucksache deshalb so dringlich sei, da diese im Widerspruch zu früheren Aussagen des Oberbürgermeisters stünden. In dem Antrag werde ausgeführt, dass Frauen nicht dem Wettkampfsport zugeneigt seien. Der Frauensport werde assoziiert mit Weiblichkeit, Schönheit oder erotischer Attraktivität. Dieser Antrag müsse dringend überarbeitet werden, um weiteren Schaden von der Landeshauptstadt Hannover abwenden zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass in den Fachausschüssen genügend Zeit gewesen wäre, um Änderungsanträge einzubringen. Da zur Dringlichkeit in der Sache und nicht zum Inhalt entschieden werde, lehne die SPD-Fraktion die Dringlichkeit ab.

Ratsherr Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Dringlichkeit ablehne, da diese formal nicht gegeben sei. Zudem wäre es ein Novum, dass der Rat eine Resolution an die Verwaltung richte. Es werde genügend Raum für Diskussionen in den Fachausschüssen zu diesem Thema geben, in die sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu gegebener Zeit natürlich einbringen werde.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion die Dringlichkeit ablehne, da genügend Zeit in den Fachausschüssen zur Verfügung gestanden habe. Dem Inhalt entsprechend sei der Antrag jedoch vertretbar.

Beigeordneter Küßner (CDU) erläuterte, dass man die Resolution an die Verwaltung stelle, um die besondere Wichtigkeit hervorzuheben. Man sei mit dem Dringlichkeitsantrag in die erste Sitzung nach der Sommerpause gekommen, da seit Juni keine Sitzung mehr stattgefunden habe. Es wäre wichtig, möglichst schnell tätig zu werden, um die Drucksache noch im Verfahren ändern zu können. Der Inhalt reflektiere ein Frauenbild, welches man der Öffentlichkeit in der Form nicht präsentieren könne.

Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass es verwunderlich sei, dass man über den Inhalt des Antrages ein gemeinsames Einvernehmen herstellen könne, jedoch zur Dringlichkeit keinen übereinstimmenden Nenner finde.

Beigeordneter Engelke (FDP) erläuterte, dass der Antrag bereits am 07. Juni 2010 im Gleichstellungsausschuss und am 14. Juni 2010 im Sportausschuss behandelt worden sei. Den Dringlichkeitsantrag hätte man deshalb auch schon am 17. Juni 2010 in der letzten Ratsversammlung vor der Sommerpause einbringen können.
Mit 23 Ja-Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit (mind. 44 Stimmen)
des Antrages ab.
Der Antrag wird in der Ratssitzung am 23.09.2010 behandelt.
Der Rat beschloss, TOP 10 und TOP 11 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung unter Berücksichtigung der Erläuterungen im Übrigen keine Bedenken.

Zur Geschäftsordnung:
Ratsherr Böning (WfH) entschuldigte sich beim gesamten Rat und bei allen Anwesenden für seinen Wortbeitrag zur Aktuellen Stunde der Ratssitzung vom 17. Juni 2010. Die WfH sei mit dem Slogan „Mehr Anstand in der Politik“ bei der letzten Kommunalwahl angetreten und zu diesem Anstand gehöre auch das Eingestehen von Fehlern. In der Presse sei zu lesen gewesen, dass der Rat mehr Niveau benötige und er sei bereit, seinen Beitrag dafür zu leisten.


TOP 1.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen
am 15. April, 20. Mai und 17. Juni 2010

Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat die Niederschriften über die Ratsversammlung vom 15. April und 20. Mai 2010 in der vorliegenden Fassung.
Das Protokoll vom 17. Juni 2010 wird am 23. September 2010 behandelt.

TOP 2
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu umweltfreundlichem Feuerwerk
(Drucks. Nr. 1177/2010)


Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dette (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1177/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Entwicklungen in Richtung umweltfreundlicher Feuerwerke sind der Verwaltung bekannt?

Der Verwaltung sind die Forschungen der Arbeitsgruppe um Prof. Klapötke an der Ludwig-Maximilian-Universität München bekannt. Sein Lehrstuhl beschäftigt sich nach eigenen Aussagen jedoch fast ausschließlich mit der militärischen Anwendung hochenergetischer Materialien. Die Forschungen zielen darauf ab, im Gegensatz zu konventionellen Substanzen stickstoffreiche Verbindungen zu entwickeln, bei denen man auf Perchlorate und Schwermetalle verzichten kann. Durch Einführen eines Strontium-Nitrimino-Tetrazolat-Gemisches konnten Abbrandgeschwindigkeit, Farbintensität und Rauchbildung positiv beeinflusst werden.

Inwieweit diese Forschungsergebnisse auch in zivilen Feuerwerken umgesetzt werden können, steht noch nicht fest. Auch der Bundesanstalt für Materialprüfung, die für die Zulassung von pyrotechnischen Produkten zuständig ist, sind praktische Umsetzungen der Forschungsergebnisse nicht bekannt.

Die Bundesanstalt für Materialprüfung hat im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände Rahmenrichtlinien zum Qualitätsverfahren nach § 20 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
(1. SprengV) erlassen. Darin sind unter anderem Regelungen über verbotene Chemikalien und Mischungen getroffen, um Umweltbelastungen zu minimieren. Für pyrotechnische Produkte für den professionellen Gebrauch (Kategorie IV) gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2013, die von den Herstellern in der Regel ausgeschöpft wird.

Frage 2:
Welche Vorgaben setzt die Verwaltung in ihrem Einflussbereich zur Eingrenzung von Luftschadstoffen bei Feuerwerken, welche Vorgaben hält sie zukünftig für möglich?

Professionelle Feuerwerke der Kategorie IV sind nicht genehmigungspflichtig und müssen der Feuerwehr lediglich angezeigt werden, sofern die durchführende Person im Besitz eines Befähigungsscheines oder einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ist. Die Feuerwehr erlässt einen Auflagenbescheid, der auch die Regelungen des Sprengstoffgesetzes beinhaltet. Zusätzlich werden ggf. Straßensperrungen oder Einschränkungen in Bezug auf Gebäude in der näheren Umgebung geregelt.

Bei privaten Feuerwerken werden von der zuständigen Feuerwehr als Genehmigungs-
behörde neben der zeitlichen Begrenzung auch Vorgaben zur Minimierung von Geräuschimmissionen gemacht. Außerdem werden pyrotechnische Produkte, die ausschließlich der Erzeugung reiner Knalleffekte dienen, nicht genehmigt. Eine weitergehende Vorgabe zur Eingrenzung von Luftschadstoffen wird bei der ausschließlichen Verwendung von zugelassenen pyrotechnischen Produkten nicht vorgenommen. Die Beratung der Feuerwehr führt in vielen Fällen dazu, dass von beabsichtigten Feuerwerken Abstand genommen wird. Auf städtischen Grundstücken werden - außer den offiziellen und traditionellen Feuerwerksveranstaltungen - grundsätzlich keine weiteren Großfeuerwerke genehmigt.

Frage 3:
Inwieweit hält die Verwaltung es für machbar, in Hannover Wettbewerbe für umweltfreundliche Feuerwerke durchzuführen?

Sowohl in Herrenhausen als auch am Maschsee wurden in diesem Jahr mit Anliegern Vereinbarungen hinsichtlich der Anzahl und Ausgestaltung der Feuerwerke getroffen. Einen gesonderten Wettbewerb für umweltfreundliche Feuerwerke zusätzlich zu den etablierten Feuerwerksereignissen hält die Verwaltung nicht für sinnvoll, denn dadurch würden zusätzliche Beeinträchtigungen entstehen.

Den jetzigen Feuerwerkswettbewerb durch einen speziellen mit eventuell umweltfreundlicheren Produkten zu ersetzen, ist beim derzeitigen Stand der Entwicklung der Feuerwerkstechnik aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar, denn es gibt keine verlässlich nachvollziehbaren Abgrenzungen zur Definition „umweltfreundliches“ Feuerwerk. Zudem wäre nach Aussage der Bundesanstalt für Materialprüfung für die Stadtverwaltung schwer nachzuvollziehen, welche Inhaltsstoffe in pyrotechnischen Produkten der Kategorie IV tatsächlich verwendet werden. Außerdem halten die Wettbewerbsteilnehmer/innen ihre Rezepturen naturgemäß in der Regel geheim.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass im Disneyland/Kalifornien umweltfreundliche Feuerwerkskörper verwendet würden und fragte, ob man sich dies auch für Hannover vorstellen könne.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Verwaltung die Produkte der Firma DNW-Systems aus New Mexico/Kalifornien bekannt seien. Die dort verwendeten Stickstoffverbindungen und alternativen Nitrozelluloseverbindungen seien jedoch sehr viel teurer als die traditionell eingesetzten Chemikalien. Deshalb könnten sich diese auch nicht gegen die günstige Importware aus China durchsetzen. Jedem Feuerwerker sei es frei überlassen, welche zugelassenen Materialien er verwende. Die Verwaltung hebe hervor, dass alle Anbieter von Feuerwerkskörpern diese Alternativprodukte anbieten könnten. Wenn sich diese Produkte auf dem Markt weiter durchsetzen würden, seien sicher auch einige Feuerwerker bereit, diese Stoffe zu verwenden. Die Sinnhaftigkeit eines Feuerwerkswettbewerbs wäre nicht mehr gegeben, wenn alle Teilnehmer ausschließlich Produkte einer Firma verwenden wollten.

Ratsherr Meyburg (FDP) erläuterte, dass in diesem Jahr beim „Kleinen Fest im Großen Garten“ ein geräuschärmeres Feuerwerk verwendet worden sei und fragte, welche Erkenntnisse die Verwaltung aus diesem Versuch gewonnen habe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass aufgrund von drohenden Klagen Vereinba-
rungen mit den Anwohnern getroffen worden seien. Man habe weniger, kürzere und geräuschärmere Feuerwerke veranstaltet. Es seien in Bezug auf die Lärmschutzproble-
matik in Herrenhausen und auch beim Maschseefest erfreulich wenige Beschwerden eingegangen. Die Stadt habe sich ein wenig zurückgenommen und im Gegenzug hätten die Bürger ihre Toleranzgrenze ein wenig angehoben.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob das geräuschärmere Feuerwerk ein Erfolg, ein Modell für die Zukunft oder ein Versuch gewesen sei, den man nicht noch einmal wiederholen müsse.

Stadträtin Drevermann antwortete, dass der Feuerwerkswettbewerb und das „Kleine Fest im Großen Garten“ zwei völlig verschiedene Formate seien. Der Feuerwerkswettbewerb sei eine internationale Veranstaltung, der durch die Einschränkung von Höhe und Lautstärke ihren Effekt verlieren würde. Beim „Kleinen Fest“ präsentiere man zum Abschluss noch ein besonderes Highlight. In diesem Jahr seien die Feuerwerke poetischer, tiefer, leiser aber genauso schön gewesen. Die Besucher hätten Zufriedenheit ausgestrahlt und nichts vermisst.

TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zur Altpapierabholung durch den
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
(Drucks. Nr. 1364/2010)


Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Küßner (CDU) aus Drucks. Nr. 1364/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Einleitung der Verwaltung:
Papier wie auch Leichtverpackungssammlungen werden in der Landeshauptstadt Hannover hauptsächlich als Sacksammlungen durchgeführt. aha bietet den Bürgern jedoch auch eine Papiersammeltonne an, die auf Privatgrund aufgestellt wird. Diese Tonne ist erst am Abholtag von den Hauseigentümern oder deren Beauftragten an den Straßenrand zu stellen und nach der Leerung wieder auf das Grundstück zurückzubringen.

Frage 1:
Gibt es zwischen aha und der Stadtverwaltung eine Absprache, die regelt, dass aha die öffentlichen Wegeflächen nutzt, um die Altpapiertonnen tagsüber abzustellen? Wenn ja, wie ist diese vertragliche Grundlage/Vereinbarung gestaltet und welchen Inhalt hat sie?

Die Sondernutzungssatzung schreibt für das Abstellen von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum für Einzelhaushalte keine vertraglichen Regelungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und aha vor. Altpapier wird in der Regel wöchentlich von aha vom Fahrbahnrand abgeholt.

Frage 2:
Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass durch das Platzieren der Altpapiertonnen auf den Gehwegen Probleme der oben geschilderten Art auftreten (Hindernisse auf den Gehwegen), wenn ja, welche Abhilfe ist geplant?

Der Verwaltung sind Probleme mit nicht sofort nach der Leerung wieder auf die Grund-
stücke verbrachten Altpapiertonnen bisher nicht bekannt. Dagegen sind zu früh – bereits am Vortage – herausgestellte Altpapier- und Leichtverpackungssäcke häufig Anlass zur Kritik. Sofern aha Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit bekannt werden, werden die Abfallfahnder eingeschaltet.

Frage 3:
Erhält die Stadt von aha einen finanziellen Ausgleich für die Nutzung der Gehwege und wenn nein, warum wird ein solcher Ausgleich nicht erhoben, zumal aha nach bestätigten Angaben zu Folge mit der Altpapierabholung und Verwertung Gewinn macht?

Die Nutzung der öffentlichen Straßenräume und die dafür zu erhobenen Gebühren sind in der vom Rat beschlossenen Sondernutzungssatzung geregelt. Dabei ist die private kurzzeitige Nutzung für die Abfallentsorgung gemäß § 5 erlaubnis- und damit gebührenfrei gestellt. Ein öffentliches Bereitstellen von Wertstofftonnen oder -containern zur allgemeinen Nutzung für alle Bürger wie beispielsweise bei der Alttextilsammlung ist dagegen für den Aufsteller gebührenpflichtig. Dies trifft für die hier angesprochenen Fälle jedoch nicht zu.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob es Vereinbarungen zwischen „aha“ und der Landeshauptstadt Hannover in Bezug zu den auf dem Gehweg abgestellten „Blauen Tonnen“ gäbe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass alle Angelegenheiten zwischen „aha“ und der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff ergänzte, dass die Bereitstellung und Abholung erlaubnisfrei sei. Deshalb müsse es keine formale Absprache oder Vereinbarung geben. Wenn die Tonnen allerdings regelmäßig auf dem Gehsteig stehen würden, gelte die Satzung zur Nutzung des öffentlichen Raums.

Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, ob es vorstellbar sei, dass dem Beschwerdeführer, welcher diese Problematik auch bei „aha“ vorgetragen habe, absichtlich die Blaue Tonne vor die Garageneinfahrt gestellt worden sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass er über diesen Einzelfall nicht informiert sei und deshalb dazu keine Aussage treffen könne.

TOP 2.3.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bürgerarbeit in Hannover
(Drucks. Nr. 1423/2010)


Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1423/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorwort der Verwaltung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein bundesweites Interessenbekundungsverfahren gestartet. Arbeitsmarktpolitischer Hintergrund ist das Ziel der Steigerung der Effizienz der Arbeitsmarktinstrumente. Durch Modellprojekte sollen Handlungskonzepte zur verbesserten Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelt und verbreitet werden. Das Ministerium verfolgt hierbei die Absicht, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Projekte sollen sich aus insgesamt vier Komponenten zusammensetzen: Beratung und Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten zur Vermittlung marktnaher Kundinnen und Kunden, Qualifizierung und Förderung sowie die eigentliche Bürgerarbeit.

Hierbei erstrecken sich die drei ersten Komponenten über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die eigentliche Bürgerarbeit ist auf maximal drei Jahre angelegt mit einer Arbeitszeit von maximal 30 Stunden in der Woche. Im Rahmen der eigentlichen Bürgerarbeit werden zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse angestrebt, die im öffentlichen Interesse liegen. Allerdings ist es vorrangiges Ziel, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch qualitativ
gute und konsequente Aktivierung in den ersten sechs Monaten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die Personen in Bürgerarbeit zu vermitteln, bei denen eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht möglich ist.

Der Bund fördert die Bürgerarbeit mit einem zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden und einem Arbeitnehmerbrutto von 900 Euro monatlich zuzüglich 180 Euro für die Sozialversicherung (insgesamt also 1.080 Euro). Für gemeinnützige Tätigkeiten im Rahmen der Bürgerarbeit kommen nach den Vorgaben des Bundes insgesamt sieben Einsatzfelder in Betracht: Integrierte Stadtteilentwicklung, Infrastrukturverbesserung, Kunst und Kultur, Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung und Bildung, Gesundheit und Pflege, Umweltschutz und Landschaftspflege.

Alle Tätigkeiten müssen den Kriterien der Zusätzlichkeit – ebenso wie die bekannten AGH-Förderungen – genügen; d. h. sie dürfen keine regulären Tätigkeiten des nicht geförderten Arbeitsmarktes ersetzen. Zielgruppe ist der Personenkreis im Leistungsbezug des SGB II. Dies bedeutet, dass die unmittelbare Umsetzung und Förderung in die ausschließliche Zuständigkeit des JobCenters Region Hannover fällt. Die Stadt Hannover kann sich aber als Anbieter von Bürgerarbeit an dem Projekt beteiligen. Das JobCenter Region Hannover hat sich an einem Interessenbekundungsverfahren beteiligt und einen Zuschlag erhalten.

Frage 1:
Wie bewertet die Verwaltung die Erfolgsmöglichkeiten des Konzepts Bürgerarbeit für die Stadt Hannover im Hinblick auf die Aktivierung und Beschäftigungsförderung in den ersten Arbeitsmarkt (während der ersten drei Phasen des Konzeptes) und im Hinblick auf nachhaltige Beschäftigungsperspektiven nach Ablauf der drei Förderjahre Bürgerarbeit für die Beteiligten in der vierten Stufe und sieht das Konzept vor, arbeitslose Menschen zur Beteiligung zu verpflichten?

Mit dem Konzept Bürgerarbeit wird letztlich kein vollkommen neuer Ansatz in der Integration in den Arbeitsmarkt umgesetzt. Die ersten drei Stufen entsprechen dem Regelgeschäft der Integrationsfachkräfte in den JobCentern (persönliche Ansprechpartner / Fallmanager) in den JobCentern bei einer reduzierten Fallmenge. Die Phase 4 als öffentlich geförderte Beschäftigung ist ebenfalls nicht neu, sondern lediglich die vorgegebenen Einsatzfelder.

Insbesondere die dreijährige Förderungsdauer erinnert deutlich an die frühere ABM-Förderung, bei der der Bund dann die Förderdauer wegen der als ungenügend empfundenen Integrationswirkung auf ein Jahr reduzierte. Eine vollständige Bewertung des Konzepts Bürgerarbeit wird erst vor dem Hintergrund konkreter Erfahrungen möglich sein. Solche liegen vordringlich bisher für eher kleinere Gemeinden vor.

Nach Auswertungen in diesen Kommunen konnten im Ergebnis Erfolge bei der Arbeitsaufnahme erzielt werden, wogegen nachhaltige Erfolge eher ausblieben.
Etwa 10 % der Teilnehmer/innen wechselten in den regulären Arbeitsmarkt, was aber einer üblichen Quote auch in den Arbeitsgelegenheiten (AGH) entspricht. Ein großer Teil meldete sich bereits in der 1. Phase der Aktivierung ab.

Ob die vom JobCenter für die Bürgerarbeit ausgewählten Personen zur Teilnahme verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden, kann der vorliegenden Konzeptbeschreibung nicht entnommen werden. Im System des SGB II ist allerdings generell eine Verpflichtung normiert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Eine Weigerung führt zu Sanktionen, wenn keine berechtigten Gründe angeführt werden können.

Frage 2:
Die Stadtverwaltung plant, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Wie viele Stellen sollen in welchen konkreten zusätzlichen Arbeitsbereichen und zu welchen finanziellen Konditionen angeboten werden und welche Aktivitäten plant die Stadtverwaltung, um so Beschäftigte für eine perspektivische Weiterbeschäftigung weiter zu fördern?

Gegenüber dem JobCenter Region Hannover hat sich die Verwaltung grundsätzlich bereit erklärt, eine Teilnahme an der Bürgerarbeit zu prüfen, dabei aber vor allem auch auf den extrem teuren Charakter dieser Maßnahmen, die etwa 1 : 3 im Verhältnis zu AGH-Maßnahmen entsprechen, aufmerksam gemacht. Die maximale Förderung beträgt monatlich 1.080 € mit der Folge, dass sich in jedem Einzelfall ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 490,87 € (ab 01.08.2011) ergibt. Das bedeutet einen prozentualen Eigenanteil von 31,24 %.

Jeder Arbeitsplatz für Bürgerarbeit würde der Stadt Hannover jährlich ca. 5.890 € kosten. Dabei sind die Kosten für den Sachmitteleinsatz und die Steuerungskosten in den jeweiligen Einsatzbereichen noch nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadtverwaltung zurzeit ob und in welchem Umfang eine konkrete Beteiligung am Projekt Bürgerarbeit sinnvoll und haushaltstechnisch darstellbar ist.

Frage 3:
Ist es vorstellbar, mit diesem Projekt auch qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, um z.B. Arbeitslose mit Migrationshintergrund zu befördern, die bisher auf Grund der Nicht-Anerkennung eigener schulischer oder beruflicher Abschlüsse keine Chance auf eine qualifizierte Beschäftigung hatten oder die mit kommunalen Zusatzqualifikationen z.B. zur Stadtteilmutter oder zum Integrationslotsen ausgebildet wurden und auf Honorarbasis arbeiten?

In Abstimmung mit den Vorgaben des BMAS müssen die Einsatzfelder mit dem JobCenter abgestimmt werden. Grundsätzlich können auch Personen mit Migrationshintergrund in das Programm einbezogen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt allerdings in jedem Einzelfall dem JobCenter.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie realistisch die Verwaltung unter Berücksichtigung der Kostenstruktur die Forderung der SPD-Fraktion aus der Sommerpause bewerte, 1 200 Stellen für Hannover schaffen zu wollen.

Stadtrat Walter antwortete, dass das JobCenter Region Hannover eine entsprechende Interessenbekundung an die Bundesagentur habe abgeben müssen. Diese Interessenbekundung des JobCenters Region Hannover habe einen Umfang von 700 Teilnehmern beinhaltet. Das sei die Zahl, die das JobCenter Hannover nach eigenen Erhebungen für die Region Hannover meint bewilligen zu können. Wenn man auf diese Zahl auf der Regionsebene noch eine Zahl X aufrechne, die die Verwaltung nicht beurteilen könne, von denjenigen, die in den ersten sechs Monaten in das Projekt einbezogen würden und die um irgendeinen Faktor höher sei, als diejenige, die sich am Anfang beteiligten, weil ein gewisser Teil wieder abspringe, dann mag man zu Hochrechnungen kommen, wie viele Personen maximal bewegt werden könnten.

Diese Zahlen sollten allerdings von dem Personenkreis vertreten werden, die diese Berechnungen anstellten. Die Stadtverwaltung Hannover habe diese Zahlen bisher nicht berechnet.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) fragte, ob diese Zahlen bereits von der Stadt beschlossen worden seien und warum der Rat nicht daran beteiligt oder nicht einmal mit einer Informationsdrucksache in Kenntnis gesetzt worden sei.

Stadtrat Walter antwortete, dass sich die Verwaltung derzeit im Planungsstadium befinde. Die Stadtverwaltung habe die Anfrage des JobCenters positiv beantwortet, ob man sich an der Integration von Langzeitarbeitslosen auch in Form dieses Modellversuchs beteiligen wolle. Die Verwaltung bewerte die Maßnahme als Problemgerecht und man führe seit dieser Anfrage konstruktive Gespräche mit dem JobCenter Region Hannover.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob die Möglichkeit bestünde, dass das JobCenter eigene Fördermittel aufbringen könne, um die Gesamtförderung von
1080 € zu erhöhen und ob die Verwaltung ihren Einfluss als Mitglied des Beirates des JobCenters dahin gehend nutze, darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme nur sinnvoll sei, wenn diese nicht zwangsverpflichtend sei und ohne den Einsatz von weiterer Transferleistungen realisierbar wäre.

Stadtrat Walter erläuterte, dass das JobCenter eine Angelegenheit der Region Hannover sei und eine Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover auf zwei Ebenen bestehe. Der Beirat sei dahin gehend ausgestaltet, dass dort Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften, Kommunen und somit auch die Landeshauptstadt Hannover mit einem Sitz vertreten seien. Der Beirat tage zu fachlichen Fragen, besitze jedoch keine Entscheidungs-
kompetenzen. Die Trägervertretung sei das Entscheidungsgremium des JobCenters. In der Trägervertretung seien das JobCenter und die Region Hannover mit je vier Sitzen vertreten. Das JobCenter habe einen Sitz an die regionsangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Diese wiederum hätten diesen Sitz an die Landeshauptstadt Hannover weitergegeben, welcher durch den Stadtrat Walter wahrgenommen werde. Die Trägervertretung habe sich jedoch mit dem Thema Bürgerarbeit bisher nicht beschäftigt. Es habe dazu keine Vorlage gegeben und werde nur auf der Arbeitsebene diskutiert. Deshalb könne die Verwaltung in Bezug auf die Förderhöhe nur antworten, dass man auf die Diskrepanz zwischen der Förderhöhe, die der Bund gewähre, und der gleichzeitigen Verpflichtung, Tarifgehälter für eine Arbeit zu zahlen, die nicht notwendig, sondern zusätzlich sein solle, hingewiesen habe. Diese Argumentation sei dies bezüglich aufgenommen worden, dass man innerhalb des JobCenters und der beiden Träger - Bundesagentur für Arbeit und Region Hannover - darüber nachdenke, ob man die Förderbedingungen für die möglichen Träger verändern könne. Die Landeshauptstadt Hannover könne nach einem Ratsbeschluss für diesen Bereich als Träger tätig werden. In diesem Zusammenhang seien die Förderbedingungen natürlich von besonderem Interesse. Denn je günstiger die Förderbedingungen seien, umso geringer sei die Höhe oder Notwendigkeit einer städtischen Beteiligung.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob die Verwaltung die Einstellung teile, dass man besser Beschäftigung als Arbeitslosigkeit finanzieren sollte und ob man ebenso die Ansicht teile, dass besonders im Arbeitslosengeld-II-Bereich extrem viele Menschen sehr geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. In diesem Zusammenhang spielten u.a. die fehlende Qualifikation oder Berufspraxis und immer häufiger auch das fortgeschrittene Alter eine gravierende Rolle. Das Instrumentarium der Bürgerarbeit könne neben den anderen Maßnahmen einen deutlichen Zugewinn an Perspektive für diesen Personenkreis bedeuten. Weiter führte Ratsherr Borchers aus, dass in der Diskussion um den vergangenen harten Winter die Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Menschen ein wichtiges Thema gewesen sei. Ideen, Vorschläge und Anregungen habe es viele gegeben, aber aufgrund der fehlenden Ressourcen sei es schwierig, diese auch umzusetzen. Mit der Bürgerarbeit könne man derartige soziale Dienstleistungen der Landeshauptstadt Hannover verwirklichen.

Stadtrat Walter antwortete, dass der Grundsatz, in dem man lieber Arbeit als Arbeitslosigkeit finanzieren sollte, in der Gesellschaft insgesamt und auch bei der Landeshauptstadt Hannover großen Anklang finde. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass man den Nutzen der Bürgerarbeit differenzierter betrachten müsse. Wenn ein neues Instrumentarium zu den bereits vorhandenen Instrumentarien der Arbeitsmarktpolitik hinzukomme, dann müsse man dies auch unter Einsatz von Mitteln hinsichtlich seiner Wirksamkeit im Vergleich zu anderen, bereits vorhandenen Instrumenten beurteilen. Diese Beurteilung sei nach Ansicht von Stadtrat Walter noch nicht abgeschlossen. Ferner sei die konzeptionelle Ausrichtung der Bürgerarbeit dahin gehend geregelt, dass nur zusätzliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse ausgeführt werden dürften. Diese dürfe nicht für notwendige, bereits ausgeübte Beschäftigungen eingesetzt werden. Deshalb müssten alle Tätigkeiten genaustens daraufhin geprüft werden, dass diese Kriterien eingehalten würden. Diese Diskussionen würden in den Ausschüssen immer wieder von Arbeitgebervertretern und den Gewerkschaften aufmerksam verfolgt und auch kritisiert, weil immer wieder die direkte Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt betrachtet werde.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung zustimme, dass ein solcher Modellversuch aufgrund der sehr ambitionierten Zahl von 1 200 Teilnehmern eine zusätzliche Belastung in Höhe von ca. 5 Mio. € pro Jahr für den Haushalt bedeuten würde.

Stadtrat Walter antwortete, dass er all dem widersprechen würde, was er bisher zu dieser Ratsdebatte beigetragen habe, wenn er konkrete Zahlen über Einsätze der Bürgerarbeit bei der Landeshauptstadt Hannover nennen würde und dies lehne er ab.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) fragte, ob es richtig sei, dass man mit einem Bürgerarbeitsplatz keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erwerbe, sondern nach einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren wieder in den Status Hartz-IV zurückkehre.

Stadtrat Walter antwortete, dass die Förderbedingungen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vorsähen. Diese sachliche Feststellung sei richtig. Dies interpretierte Stadtrat Walter mit der Ansicht, dass die Bundesagentur vermeiden wollte, dass noch höhere Kosten zu Lasten der Attraktivität der Bürgerarbeit für die Träger führen würde. Das Projekt sei jedoch dahin gehend ausgerichtet, dass die Teilnehmer innerhalb der Maßnahme in ein komplett sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintreten sollten. Ob diese Hoffnung trage, werde man durch konkrete Erfahrungen untermauern müssen.

TOP 2.4.
der CDU-Fraktion

TOP 2.4.1.
zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone
(Drucks. Nr. 1561/2010)

wird schriftlich beantwortet

TOP 2.4.2.
zur Wärmerückgewinnung aus Abwässern
(Drucks. Nr. 1562/2010)

wird schriftlich beantwortet

TOP 2.4.3.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Beitrag der städtischen Beteiligungen zur Haushaltskonsolidierung
(Drucks. Nr. 1587/2010)

wird schriftlich beantwortet

TOP 2.5.
von Ratsherrn Böning

TOP 2.5.1.
zur Reise einer hannoverschen Delegation zur Expo nach Shanghai
(Drucks. Nr. 1593/2010)

wird schriftlich beantwortet

TOP 2.5.2.
zum Besuch des Teheraner Oberbürgermeisters in Hannover
(Drucks. Nr. 1594/2010)

wird schriftlich beantwortet

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 1615/2010)

Einstimmig beschloss der Rat die Besetzung der Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1615/2010.
Die Übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 3.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 1630/2010)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1630/2010.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.

TOP 3.3.
Nachträgliche Umbesetzung verschiedener Gremien
nach Bildung der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01.08.2010
(Drucks. Nr. 1668/2010)

Einstimmig beschloss der Rat die nachträgliche Umbesetzung verschiedener Gremien nach Bildung der Ratsfraktion DIE LINKE. zum 01.08.2010 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1668/2010.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.
TOP 3.4.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
(Drucks. Nr. 1669/2010)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission
Sanierung Soziale Stadt Hainholz nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1669/2010.
Die Übrige Besetzung des Gremiums bleibt unberührt.

TOP 4.
Antrag zum Jahresabschluss des Hannover Congress Centrums
für das Geschäftsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1321/2010 mit 4 Anlagen)


Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass sich das operative Geschäft des Hannover Congress Centrums (HCC) sehr erfolgreich gestalte. Dies sei ein positives Zeichen für die gute Arbeit der Angestellten und der Geschäftsführung. Die Fraktion DIE LINKE. nähme deshalb den Jahresabschluss des HCC erfreut zur Kenntnis. Das positive Ergebnis sei allerdings auch durch externe Effektive, wie z.B. dem Catering in der AWD-Arena entstanden. Deshalb seien derart gute Ergebnisse wohl auch nicht wieder zu erzielen. Aus bilanz-politischer Sicht könne man dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen. Weiter erläuterte Ratsherr List, dass die Anteile der Landeshauptstadt Hannover an der Deutschen Messe AG über das HCC „gewillkürt“ seien. Die Weiterreichung der Kapitalaufstockung sei eine Zwangsmaßnahme und entspräche nicht der Bilanzwahrheit und -klarheit. Die Frage sei, wem gehörten die Messeanteile und ob das Verfahren der Willkürung über das HCC überhaupt noch zeitgemäß sei. Zudem würden die 125 Mio. € gesondert abgeschrieben. Damit seien diese nicht mehr vorhanden und für den öffentlichen Partner bestehe dadurch keine Chance mehr auf eine Rendite. Ebenso könne man aus allgemeinen Gründen der Führung öffentlicher Unternehmen dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen. Zu kritisieren sei ferner, dass die Kapitaleinlage im Bilanzkreis der Beteiligungen verblieben. Dadurch gäbe es weder Kontrolle oder Verantwortliche noch dürfe sich das HCC in das Messegeschäft einbringen. Deshalb müsste eigentlich die Deutsche Messe AG das HCC übernehmen, aber dann wäre die o.a. Bilanztrickserei nicht mehr möglich. Die mangelhafte Transparenz, die Verschleierung der Vermögensverhältnisse und die wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit diskreditierten die Führung öffentlicher Unternehmen derart, dass Privatisierungsvorschläge geradezu emanzipatorisch wirkten. Dieser merkwürdigen, sozialistischen Unternehmensführung könne selbst die Fraktion DIE LINKE. nicht zustimmen.

Ratsherr Hanske (SPD) sagte, dass die Zielvorgaben des HCC auch in Bezug auf die Konsolidierung übertroffen worden seien. Dies sei nicht durch Sonderleistungen des vergangenen Jahres, sondern durch kontinuierliches, konsequentes Arbeiten erreicht worden. Dies liege einem über Jahre hinweg, lang angelegtem Prozess zugrunde, welches man an den vorliegenden Zahlen erkennen könne. Weiter führte Ratsherr Hanske aus, dass die Ausführungen der Fraktion DIE LINKE. zur Deutschen Messe AG nicht nachvollziehbar seien. Man habe eindeutig und bewusst im Rat beschlossen und der Jahresabschluss decke nichts Überraschendes auf. Dem Vorschlag, dass die Deutsche Messe AG das HCC übernehmen sollte, fehle es an jeder erdenklichen Form von Substanz.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass es nicht um einen Wirtschaftsplan, sondern um die formale Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2009 ginge. Der Wirtschaftsplan sei mit dem Haushalt verabschiedet worden und wenn man über diesen, seine strategische Ausrichtung oder das operative Handeln diskutieren wolle, sei die heutige Ratsversammlung nicht der richtige Rahmen.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass Herr Joachim König und seine Mannschaft ganz hervorragende Arbeit geleistet habe und auch sicher weiterhin leisten werde. Dies sei auf jeden Fall anzuerkennen.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass auch die CDU-Fraktion die guten Leistungen von Herrn Joachim König und sein Team anerkenne. Man dürfe jedoch auch nicht vergessen, dass in der Vergangenheit ein hohes Defizit angehäuft worden sei. In den vergangenen Jahren habe sich allerdings ein Aufwärtstrend abgezeichnet und die operativen Zahlen seien in Ordnung.

Beigeordneter Höntsch (DIE LINKE.) hob noch einmal die gute Arbeit von Herrn Joachim König und der Verwaltung hervor und erklärte, dass man eine Verbindung vom HCC zur Deutschen Messe AG nicht konstruieren müsse, da diese ganz offensichtlich vorhanden sei und auch die Buchungen müssten sicher nicht noch einmal erläutert werden. Weiter erläuterte der Beigeordnete Höntsch, dass man damals kein Veto im Werksausschuss des HCC habe einlegen können, da man kein Stimmrecht gehabt habe. In der Ratsversammlung habe man jedoch sehr ausführlich begründet, warum man eine Kapitalerhöhung ablehne.

Ratsherr List (DIE LINKE.) sagte, dass man seine Ausführungen zur guten und erfolgreichen Arbeit der Angestellten und der Geschäftsführung des HCC zur Kenntnis nehmen und nicht ins Gegenteil verdrehen möge.

Beigeordneter Engelke (FDP) führte aus, dass die Wertschöpfungskette der Deutschen Messe AG bundesweit 315 Mio. €, in Hannover 138 Mio. € und in der Region Hannover 167 Mio. € auslöse. Die Deutsche Messe AG beschäftige in Hannover 978 Menschen. Der gesamte Arbeitsaufwand der Deutschen Messe AG umfasse 5339 Arbeitsplätze in der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover. Wenn man der Deutschen Messe AG immer nur ein negatives Bild zeichne, dann sollte man aber auch mal über diese Zahlen nachdenken.
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den Jahresabschluss des Hannover Congress Centrums für das Geschäftsjahr 2009 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1321/2010 mit 4 Anlagen.

TOP 5.
Antrag zum Jahresabschluss der Städtischen Häfen für das Geschäftsjahr 2009
(Drucks. Nr. 1322/2010 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss der Städtischen
Häfen für das Geschäftsjahr 2009 nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1322/2010 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Antrag zur jährlichen Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg
(Drucks. Nr. 1421/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die jährliche Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 1421/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 7.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 7.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1354/2010 mit 5 Anlagen)


Ratsherr Nikoleit (DIE LINKE.) sagte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag ablehnen werde, da man diesen aus ökologischer Sicht für nicht umsetzbar halte. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlich entstehenden 10 000 m² an Verkaufsflächen zu Schließungen von lokalen Einzelhandelsfilialen führen könne.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass der Bebauungsplan in enger Abstimmung mit der Interessengemeinschaft der südstädter Kaufleute entstanden sei. Dem entsprechend seien in dem Konzept auch Beschränkungen zur Einzelhandelstätigkeit enthalten.

Ratsherr Hermann (SPD) erklärte, dass man nicht von zusätzlichen 10 000 m² Verkaufsfläche sprechen könne, da der lokal ansässige Baumarkt lediglich umziehe.
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 1679 - Südbahnhof - nach dem Wortlaut des Antrages
aus Drucks. Nr. 1354/2010 mit 5 Anlagen.

TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1415/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 1415/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
der Gruppe Hannoversche Linke zum Betrieb des Naturbades Hainholz
(Drucks. Nr. 1393/2010)


Ratsherr List (DIE LINKE.) erklärte, dass man den Antrag bis nach der Akteneinsicht zurückstelle.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion zu Photovoltaikanlagen in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 1403/2010)

eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
(Drucks. Nr. 1404/2010)

eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 8.4.
der CDU-Fraktion

TOP 8.4.1.
zur Erstellung eines Konzeptes für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
(Drucks. Nr. 1429/2010)

eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 8.4.2.
zur Belästigung durch Tauben in der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 1563/2010)

eingebracht und überwiesen:
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 8.4.3.
zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsetagen
von Wirtschaftsunternehmen
(Drucks. Nr. 1598/2010)

eingebracht und überwiesen:
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 9.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Akteneinsicht zum Naturbad Hainholz
(Drucks. Nr. 1542/2010)

Akteneinsicht erhielten:
Ratsherr Kirci, Ratsherr Politze (SPD
Ratsherr Emmelmann, Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr List, Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning (WfH)

TOP 12.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht in die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Akten zur Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber des Veranstaltungszentrums Cavallo
(Drucks. Nr. 1695/2010)

Akteneinsicht erhielten:
Ratsherr Hanske, Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsfrau Handke, Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Böning (WfH)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt ihren Vertreter nach.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat, die noch anwesenden Gäste jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter