Sitzung Ratsversammlung am 20.05.2010

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 18.05.2010)
1. Nachtrag (erschienen am 18.05.2010)
Protokoll (erschienen am 27.08.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 13.08.2010

NIEDERSCHRIFT

46. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. Mai 2010,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.15 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
(Ratsfrau Behre) (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Beigeordneter Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
Ratsherr List (DIE LINKE.)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (DIE LINKE.)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
(Ratsherr Schlieckau) (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Beigeordneter Seidel (CDU)
(Ratsfrau Seitz) (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
(Ratsherr Dr. Tilsen) (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Weil
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)


Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann
(Stadträtin Drevermann)
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtrat Walter


Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp der Ausstellung "60 Jahre Nakba" in der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1195/2010)


Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen
am 17. Dezember 2009 und 11. Februar 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2.1.1. zur Höhe der Heizenenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung
(Drucks. Nr. 0836/2010)

2.1.2. zu Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen an weiterführenden Schulen
(Drucks. Nr. 0941/2010)

2.2. der FDP-Fraktion

2.2.1. zur Entwicklung der Kinderzahlen und des Krippenausbauprogramms
(Drucks. Nr. 0974/2010)

2.2.2. zur Patenschaft mit der 1. Panzerdivision
(Drucks. Nr. 0975/2010)

2.3. der CDU-Fraktion zur Zahlungsmoral der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1042/2010)

2.4. der Fraktion Hannoversche Linke

2.4.1. zur Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister und Ratsmitglieder wegen Verunglimpfung des Generals Paul von Lettow-Vorbeck (1870-1964)
(Drucks. Nr. 1076/2010)

2.4.2. zu geruchsarmen Gullys
(Drucks. Nr. 1077/2010)

2.5. von Ratsherrn Fischer zur globalen Klimaveränderung
(Drucks. Nr. 1075/2010)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4. Widmung des Wohngebietes „Schwarze Heide“ als eigener Stadtteil
(Drucks. Nr. 1132/2010 mit 1 Anlage)

5. Verfahrensordnung für die Kommission
Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 0478/2010 N1 mit 1 Anlage)

6. Antrag zum Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse
zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009;
Erweiterung des berechtigten Personenkreises
(Drucks. Nr. 0619/2010 N1 mit 2 Anlagen)

6.1. dazu Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke
(Drucks. Nr. 0851/2010)

7. Antrag zur Veränderung der Anteilsverhältnisse
bei der Deutschen Messe AG (DMAG)
(Drucks. Nr. 1051/2010)

8. Antrag zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt
an der De-Haën-Sanierung
(Drucks. Nr. 0186/2010 N1)

8.1. dazu Ergänzung der Verwaltung
(Drucks. Nr. 0186/2010 N1 E1 mit 2 Anlagen)

8.2. sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. Nr. 0212/2010)

8.3. und Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion
(Drucks. Nr. 0228/2010)

9. Anträge zum Flächennutzungsplanverfahren

9.1. 159. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Südstadt/Südbahnhof, Entscheidung über im Rahmen
der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0864/2010 mit 6 Anlagen)

9.2. 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0866/2010 mit 5 Anlagen)

10. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Bebauungsplan Nr. 534, 2. Änderung - Am Brabrinke/Garvensstraße -
vereinfachtes Verfahren nach §13 BauGB,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0070/2010 mit 4 Anlagen)

10.2. Bebauungsplan Nr. 455, 1. Änderung, Muthesiusweg,
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0430/2010 mit 3 Anlagen)

10.3. Bebauungsplan Nr. 1216, 8. Änderung - Heitlinger Hof -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB,
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0363/2010 N1 mit 3 Anlagen)

10.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1720,
Erweiterung Bauhaus, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0896/2010 mit 4 Anlagen)

10.5. Bebauungsplan Nr. 1662, Hofstellen Hauptstraße,
Bebauungsplan zur Erhaltung von zentralen
Versorgungsbereichen nach § 9 Abs. 2a BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0922/2010 mit 3 Anlagen)

10.6. Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Schlägerstraße/Krausenstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1040/2010 mit 3 Anlagen)

11. Antrag zum Vinnhorst Stadtumbau West, Festlegung als Stadtumbaugebiet
(Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlagen)

12. Einsatz von fair gehandelten und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Produkten in der Stadtverwaltung
(Informationsdrucks. Nr. 0325/2010 mit 4 Anlagen)

13. Antrag zur Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken
in städtischen Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen)

14. Antrag zu Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark:
Verbesserung des Brandschutzes, Sanierung der Balkone und Fassaden
(Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen)

15. Antrag zum Pflegezentrum Heinemanhof: Sanierung der Heizungsanlage
und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)
(Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen)

16. Antrag zur Preis-/ Entgeltanpassung für die Hafenlogistik
und die Bahnlogistik der Städtischen Häfen
(Drucks. Nr. 0641/2010 mit 3 Anlagen)

17. Antrag zum Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten
(Drucks. Nr. 0264/2010)

18. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen für ein Netzwerk Winterhilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 0291/2010)

18.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0580/2010)

18.2. und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0757/2010)

19. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Deklaration
"Biologische Vielfalt in Kommunen"
(Drucks. Nr. 0582/2010 mit 1 Anlage)

20. Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. für einen Sozialtarif
bei Strom & Gas für Inhaber des Hannover-Aktiv-Passes
(Drucks. Nr. 0649/2010)

21. A N T R Ä G E

21.1. der CDU-Fraktion

21.1.1. zu einem Handy-Reiseführer in Hannover
(Drucks. Nr. 0838/2010)

21.1.2. zur Modernisierung des Verkehrsmanagements in Hannover
(Drucks. Nr. 0839/2010)

21.2. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

21.2.1. zu einem Altlastensanierungsfonds
(Drucks. Nr. 0914/2010)

21.2.2. zu einer BürgerInneninformation zu den Aktivitäten
von google street view in Hannover
(Drucks. Nr. 0962/2010)

21.3. der CDU-Fraktion zur akustischen Aufwertung des Kuppelsaals im HCC
(Drucks. Nr. 1043/2010)

21.4. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Fachkräftemangel Erzieherinnen/Erzieher"
(Drucks. Nr. 1049/2010)

21.5. der CDU-Fraktion zu einer Untersuchung der Fauna
an der Wasserkraftanlage Döhrener Wolle
(Drucks. Nr. 1056/2010)

21.6. der Gruppe Hannoversche Linke zur Transparenzpflicht von Aufsichtsräten
(Drucks. Nr. 1078/2010)

21.7. des Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp
der Tempo-40-Planungen seitens der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1074/2010)

22. Antrag zu einem Mietvertrag
(Drucks. Nr. 0596/2010)

23. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

23.1. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0647/2010 mit 2 Anlagen)

23.2. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0488/2010 mit 2 Anlagen)

23.3. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0536/2010 mit 2 Anlagen)

23.4. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0767/2010 mit 3 Anlagen)

24. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht
(Drucks. Nr. 0841/2010, Bebauungsplan Nr. 1612)
(Drucks. Nr. 1114/2010)


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungs-
gemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Er verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) informierte, dass die Ratsherren Michael Höntsch, Ludwig List, Oliver Förste und Frank Nikoleit dem Oberbürgermeister mitgeteilt hätten, dass sie zum 01. August 2010 eine gemeinsame Fraktion beabsichtigen zu gründen. Die Fraktion solle den Namen Die LINKE. Ratsfraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover erhalten und sei auf die Laufzeit der bestehenden Wahlperiode ausgerichtet. Der Fraktionsvor-
sitzende werde Michael Höntsch und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende solle Ludwig List werden. Die Benennung der Mitglieder in den Fachausschüssen und allen weiteren Gremien werde schriftlich mitgeteilt.

Weiter führte der Ratsvorsitzende Strauch (SPD) aus, dass der Punkt 3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien von der Tagesordnung abzusetzen sei, da keine Neubesetzungen anstünden. Gleichzeitig sei auch der Punkt 10.4. Bebauungsplan-
angelegenheiten, vorhabenbezogener Bebauungsplan 1720 – Erweiterung Bauhaus – Satzungsbeschluss, Drucks. Nr. 0896/2010 mit 4 Anlagen von der Tagesordnung abzusetzen, da sich der vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erforderlich abschließende Durchführungsvertrag noch in den politischen Beratungen befände. Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verwies letztlich auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp
der Ausstellung "60 Jahre Nakba" in der VHS Hannover
(Drucks. Nr. 1195/2010)


Ratsherr Böning (WfH) trug den Antragstext vor und begründete folgend die Dringlichkeit, wenn die Drucksache erst zur nächsten Ratssitzung auf der Tagesordnung erscheine, sei die Ausstellung längst zu Ende. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass die hannoversche Politik bereits im vergangenen Jahr geschwiegen habe, als mitten in der Innenstadt die israelische Fahne verbrannt und antisemitische Hetzparolen propagiert wurden. Er empfinde, dass Hannover immer nur im Kampf gegen Rechtsradikalismus zusammenrücke. Die Fakten habe er vorgetragen und er bitte um Unterstützung.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass sich das Thema nicht für einen Schlagabtausch im Rat der Stadt eigne. Die SPD-Ratsfraktion und viele andere Fraktionen aus dem Rat stünden im ständigen Dialog zur Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Man spräche mit allen Seiten und zwar nicht nur über historische Bahnen, die man nicht beeinflussen könne, sondern es gehe um Menschen und deren Gefühle, mit denen wir sehr feinfühlig umzugehen hätten. Das Thema sei zu jeder Zeit und an jedem Ort immer dringlich und aktuell. Es eigne sich jedoch in keinster Form zur populistischen Ausschlachtung.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass sich die CDU-Fraktion den Ausführungen des Ratsvorsitzenden anschließe. Man sehe das Thema ebenfalls immer dringlich und immer auf der Tagesordnung geboten. Somit werde man unter der erläuterten Prämisse dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man sich den Ausführungen der Vorredner anschließe und der Dringlichkeit nicht zustimme.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass die SPD-Fraktion die Dringlichkeit ablehnen werde.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass den Worten des Ratsvorsitzenden nichts weiter hinzuzufügen sei und dass man die Dringlichkeit ablehnen werde.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) teilte mit, dass die Fraktion DIE LINKE. die Dringlichkeit mit der gleichen Begründung ablehnen werde.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass eine Dringlichkeit gegeben sei, da die Ausstellung sehr einseitig und polarisierend sei. Er habe sich im Vorfeld natürlich mit Experten ausgetauscht. Er sei weiterhin der Meinung, dass eine solche Ausstellung nicht nach Hannover gehöre.
Gegen 1 Stimme lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen) ab. Der Antrag wird in der Ratssitzung am 17. Juni 2010 behandelt.
Der Rat beschloss, die Punkte 22. bis 23.4. der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung, unter Berücksichtigung der Erläuterungen, im Übrigen keine Bedenken.

Tagesordnung:

TOP 1.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen
am 17. Dezember 2009 und am 11. Februar 2010

Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschriften über die Ratsversammlungen vom 17. Dezember 2009 (Haushaltsberatung) und vom 11. Februar 2010 in den vorliegenden Fassungen.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 2.1.1.
zur Höhe der Heizenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung
(Drucks. Nr. 0836/2010)


Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Dette (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0836/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Trifft es zu, dass die Stadtwerke für den eingespeisten Strom nicht mehr wie bisher die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde legen, wie viel geringer ist in 2010 die Vergütung und wie wirkt sich die Reduzierung auf die Jahres-Heizenergiekosten eines durchschnittlichen Kronsberg-Haushaltes aus?

Mit der GETEC und der enercity Contracting GmbH besteht Einvernehmen über eine Anpassung, d.h. Reduzierung der Heizenergiepreise für die Kronsberg-Bebauung
zum 01. April 2010. Zwar ist die Klausel im zwischen Stadt und Stadtwerken bestehenden Konzessionsvertrag über die Preise für den Ankauf von Strom aus BHKW nicht mehr anzuwenden, da sie inzwischen durch die Regelungen im KWK-G gegenstandslos geworden ist, doch wegen der Sondersituation und entsprechender schuldrechtlicher Vereinbarungen am Kronsberg - eigene Satzung und zwei Energie-Dienstleister - wird die enercity Contracting GmbH die nicht mehr gültige konzessionsvertragliche Einspeise-
vergütung für BHKW-Strom als Bemessungsgrundlage für die Entwicklung des Wärme-
preises für dieses Gebiet weiter anwenden.
Bei einer durchschnittlichen, ca. 90 m² großen Mietwohnung reduzieren sich die Wärmekosten von April 2010 für die nächsten 12 Monate um ca. 320 €, was ca. 30 % entspricht. Bei einem größeren Reihenhaus beträgt die Reduzierung ca. 360 € - ca. 28 %.

Frage 2:
Wie verändern sich die durchschnittlichen Heizenergiekosten am Kronsberg ab
dem 01. April 2010 aufgrund der bisherigen Ölpreisbindung und welche abweichende Kostenveränderung wäre für einen durchschnittlichen Kronsberg-Haushalt entstanden, wenn die Wärmeänderung im Zeitraum 2008 bis 2010 nicht an Öl, sondern an Gas gebunden wäre?


Wie sich die Wärmepreise auf Basis der vertraglich festgelegten Ölpreisbindung verändern, wurde in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Eine Antwort, wie sich die Preisänderungen im Zeitraum von 2008 bis 2010 entwickelt hätten, wenn sie nicht an den Öl-, sondern an den Gaspreis gebunden gewesen wären, ist nicht möglich, da es keinen einheitlich definierten „Gaspreis“ gibt und von den beiden Energieversorgern keine detaillierten Zahlen über ihre eigenen Gasbezugskosten vorliegen.

Frage 3:
Sind die Stadtwerke bereit, die Preisgleitklausel so zu ändern, dass zukünftig nur die tatsächlichen Gaspreise zu Grunde gelegt werden und darüber hinaus die in den letzten zwei Jahren im Zuge der Ölpreisbindung ggf. zu viel bezahlten Heizkosten zu erstatten?

Es ist bei langfristigen Verträgen üblich, Index-Änderungen bei Energiekosten an den Ölpreis zu binden, weil die Preise der anderen Energieträger wie Kohle und Gas in der Regel proportional zum Ölpreis schwanken. Die Stadtwerke sind im Grundsatz bereit, eine Koppelung der Indexänderung an die Entwicklung der Gastarifpreise zu prüfen, wenn ihnen dabei gegenüber heute keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Die Verwaltung strebt an, eine entsprechende Neuregelung ggf. zum 01.04.2011 zu verhandeln. Außerdem gibt es im Grundsatz die Möglichkeit, zum 01.01.2013 die BHKW und das Nahwärmenetz von den jetzigen beiden Versorgern auf nur einen von ihnen zu übertragen. Daher wird die Stadt entsprechende Gespräche aufnehmen, um den Minderheitsanteil der GETEC auf die enercity Contracting GmbH zu übertragen, damit auch zukünftig in dem Kronsberg-
Versorgungsgebiet einheitliche Verhältnisse herrschen.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) fragte, ob die Verwaltung erläutern könne, warum der Quadratmeterpreis einer mit Gas befeuerten Wohnung um 0,20 € höher sei, als bei einer Wohnung die mit Öl beheizt werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass es nur noch sehr wenige Wohnungen in Hannover gäbe, die mit Öl befeuert würden. Er könne weder die Annahme aus der Frage-
stellung bewerten, noch logisch nachvollziehen, warum eine mit Öl befeuerte Wohnung günstiger sein sollte als eine mit Gas befeuerte. Das widerspräche allem, was ihm bisher aus der Literatur bekannt sei.

TOP 2.1.2
zu Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen
an weiterführenden Schulen
(Drucks. Nr. 0941/2010)


Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 0941/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen gibt es an den weiterführenden Schulen (Angaben nach Schulformen)?

Frage 2:
Wer initiiert die Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen an den Schulen?

Frage 3:
Welche Angebote zur Berufsinformation und -vorbereitung werden an den Gymnasien angeboten, wie z.B. Ausbildungsberufe ohne Studium oder Berufsausbildung als Weg zum Studium?

Eine fundierte Berufsorientierung und Berufsvorbereitung erhält einen immer größeren Stellenwert als Schlüssel für einen reibungslosen und zielorientierten Übergang von der Schule in den Beruf. In der Landeshauptstadt Hannover finden an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen dazu unterschiedlichste Maßnahmen statt, die jedoch vom Engagement der einzelnen Schule, deren Netzwerken und den finanziellen Mitteln abhängig sind. Es gibt eine Vielzahl von Fördermaßnahmen und Programmen, die bislang nicht kommunal verantwortlich gesteuert werden. Allerdings wird unter Federführung des Kultur- und Schuldezernats für die Berufsorientierung ein Konzept zum „Übergangsmanagement Schule/Beruf“ entwickelt, das u. a. auch die Bündelung und Systematisierung bisheriger Kooperationen, Maßnahmen und Ressourcen vorsieht. Nach Schaffung flächendeckender kommunaler Strukturen, die funktionsfähige und nachhaltige Kooperationen zwischen allen Ausbildungsverantwortlichen sichern, soll künftig u. a. auch ein genauer Überblick über erfolgte Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen möglich sein.

Die Stadt Hannover veranstaltet hier im Neuen Rathaus zusammen mit der Agentur für Arbeit Hannover, der Region Hannover, Innungen und Kammern sowie einer Vielzahl von Unternehmen und Institutionen in diesem Jahr die inzwischen 4. Lange Nacht der Berufe. Dort haben Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen der Haupt- und Realschulen, der Berufseinstiegs- und Berufsfachschulen sowie Schüler der 10. bis 13. Klassen der Gymnasien einen Abend lang die Gelegenheit, sich umfassend über einen betrieblichen Ausbildungsplatz, ein Studium oder ein duales Studium zu informieren. In diesem Jahr werden rund 7.000 Besucherinnen und Besucher erwartet.

Unter der Schirmherrschaft von Herrn Ministerpräsident Wulff und Herrn Oberbürgermeister Weil findet einmal jährlich die größte Informationsmesse für berufliche Bildung in Niedersachsen „Beruf und Bildung“ im Hannover Congress Centrum statt. Handwerk und Industrie, Berufskammern und Verbände, private Bildungsanbieter, Hochschulen, Berufsbildende Schulen und Weiterbildungsanbieter nutzen diese Plattform und wenden sich vor allem an Vorabgangs- und die Abgangsklassen aller Schulformen.



Die Verwaltung hat Kenntnis über Veranstaltungen dieser Art, jedoch keinen Gesamtüberblick, da Berufs- und Ausbildungsinformationsbörsen in Eigenregie der Schulen stattfinden. Hier kommt es auf das Engagement der Schulen an, die sich sowohl organisatorisch als auch finanziell eigenständig um eine solche Durchführung kümmern müssen - dies gilt auch für Gymnasien. Exemplarisch kann die Ausbildungsbörse der Aktion Ausbildung Linden/Limmer (ALI) genannt werden, die seit mehreren Jahren jeweils an einem Tag an der Hauptschule Fössefeld in Linden und auch im Schulzentrum Badenstedt stattfindet.

TOP 2.2.
der FDP-Fraktion

TOP 2.2.1.
zur Entwicklung der Kinderzahlen und des Krippenausbauprogramms
(Drucks. Nr. 0974/2010)


Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Meyburg (FDP) aus
Drucks. Nr. 0974/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Erläuterung der Verwaltung:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum 1.8.2013 für Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres gilt. Im Bundesdurchschnitt soll dazu eine 35-prozentige Versorgungsquote realisiert werden. Aufgrund der Einführung dieses Rechtsanspruches hat die Verwaltung das Ausbauprogramm „5 x 300 Krippenplätze“ aufgelegt (DS 0049/2008). Außerdem sollen bis zum Jahr 2013 zusätzlich 300 Tagespflegeplätze geschaffen werden. Insgesamt stünden somit 1.800 Betreuungsplätze zusätzlich zum damaligen Bestand von knapp 2.600 Plätzen (August 2007) zur Verfügung. Nach dem seinerzeitigen Stand der Prognosedaten zur Bevölkerungsentwicklung wäre dann eine Versorgungsquote im Jahr 2013 von etwa 40 % bei der Versorgung von drei Jahrgängen erreicht. Bei Berücksichtigung der zwei rechtsanspruchsrelevanten Jahrgänge läge die Versorgungsquote bei etwa 58 %. Die seinerzeitige Prognose lässt sich aus heutiger Sicht übrigens dankbar als „falsch“ bezeichnen. Es liegt allerdings im Wesen von Prognosen, dass diese versuchen, Voraussagen zu treffen, die dann aber nicht immer vollständig eintreffen. Bei noch nicht geborenen Kindern sollte dies auch besonders verständlich sein, zumal im vorliegenden Fall die Abweichung vom Erwartungswert bei 688 Kindern oder etwa bei 5 % liegt – eine also, um es positiv zu sagen, auch zu 95 % zutreffende Einschätzung der Zahl der drei Jahre später geborenen Kinder. Konkret wurden für das Jahr 2010 13.258 Kinder im Alter von Null bis zwei Jahren prognostiziert. Tatsächlich aber gab es am 1.1.2010 13.936 Kinder in dieser Altersgruppe, also den schon genannten Zuwachs von 688 Kindern.

Frage 1:
Läuft die Umsetzung des Ausbauprogramms „5 x 300 Krippenplätze“ zurzeit nach Plan und wenn nein, welche Probleme gibt es bei der Umsetzung?

Die Umsetzung des Ausbauprogramms läuft planmäßig. Bereits Ende 2009 konnten wir die vollständige Beplanung feststellen. Was der Bereich Stadtentwicklung zurzeit noch errechnet, ist die Frage, wie sich diese Entwicklung des Jahres 2010 nun mehr in den nächsten Jahren fortschreiben wird. Konkret stellt sich die Frage, wie sich die Kinderzahlen auf neuerer Basis bis 2013 dem Jahr des Rechtsanspruchs voraussichtlich entwickeln werden. Dies habe ich den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mit Schreiben vom 20.04.2010 bereits mitgeteilt und zugleich darüber informiert, dass wir Ihnen diese aktuelle Prognose in einer ausführlichen Drucksache, die auch mit dem zurzeit laufenden Ausbauprogramm korreliert, übermitteln werden.

Frage 2:
Hält die Verwaltung an dem selbst gesteckten Ziel einer Betreuungsquote von 40 % bei den unter Dreijährigen im Jahr 2013 fest und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird sie angesichts der erfreulichen Entwicklung der Kinderzahlen sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht werden kann?

Sobald die genannte aktuelle Prognose der Bevölkerungsdaten für das Jahr 2013 vorliegt, kann auch eine Aussage über die Zielerreichungsquote des laufenden Ausbauprogramms getroffen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, dazu vor der Sommerpause eine Drucksache zu erstellen.

Frage 3:
Mit welchen Kosten für die zusätzlich erforderlichen Betreuungsplätze rechnet die Verwaltung und wie sollen diese Kosten finanziert werden?

Die jährlichen Betriebskosten für eine aus 15 Plätzen bestehende Krippengruppe betragen für die Landeshauptstadt Hannover rund 100.000 €. Hierbei ist die erhöhte Personalkosten-
förderung des Landes Niedersachsen bereits berücksichtigt. Nach der Landesrichtlinie „Investitionen Kinderbetreuung“ stehen keine Mittel mehr für zusätzliche Plätze für die Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung. Die von Land und Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Neu- bzw. Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Krippenplätzen in Höhe von 14,59 Mio. € sind bereits jetzt komplett mit Einzelmaßnahmen verplant, so dass zusätzliche Investitionen allein von der Kommune zu tragen wären.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass in einer Pressemitteilung vom 20. April 2010 ausgeführt worden sei, dass die Verwaltung mit den Ergebnissen der Bearbeitung für Ende Mai rechne und fragte, ob er nun davon ausgehen könne, das der angegebene Termin nicht eingehalten werde.

Stadtrat Walter antwortete, dass die Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit und auch in den Ausschüssen erklärt habe, dass man bis Mai die bevölkerungsprognostischen Daten vorliegen haben werde. Diese Daten bestünden im Wesentlichen aus drei verschiedenen Elementen. Die Daten werden aus der prognostischen Hochrechnung analysiert, diese müsse dann auf die Stadtteile heruntergebrochen und abschließend in der Bewertung und Konfrontation zum Ausbauprogramm einbezogen werden. Diese Bearbeitung laufe derzeit. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hätten für den 21. Juni 2010 eine zusätzliche Sitzung terminiert und er gehe davon aus, dass die Drucksache zu diesem Termin auch versandt werde.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass sich entgegen dem bundesweiten und Vorjahrestrends die Geburtenzahlen in Hannover positiv entwickelt hätten und fragte, ob es aufgrund der veränderten Erhebungszahlen und damit verbundenen höheren Belastungen der Stadt die Möglichkeit bestehe, aus dem Investitionsrahmen des Landes eine Anpassung zu beantragen.

Stadtrat Walter erklärte, dass sich die vorgetragenen Zahlen nicht nur auf die Geburtenrate bezögen. Darin seien auch die Abwanderungs- und Zuwanderungszahlen enthalten. In einer Presseerklärung habe der Oberbürgermeister positiv hervorgehoben, dass man sich in Hannover nicht nur über eine steigende Geburtenrate freue, sondern sich die Landeshaupt-
stadt ebenfalls auch als attraktiver Zuwanderungsstandort positioniere. Zu den Investitions-
mitteln erklärte Stadtrat Walter, dass der Bund und das Land, welches einen Großteil seiner Investitionsmittel vom Bund erhalten habe, die investiven Mittel festgelegt habe. Der Bund habe entschieden, wie viel er für das Ausbauprogramm zahle. In Folge dessen habe dann das Land Niedersachsen entschieden. Das Land habe dann die Investitionsmittel nach einem bestimmten Schlüssel auf die Kommunen in Niedersachsen verteilt. Die Möglichkeit von interkommunalen Verschiebungen sei prophylaktisch von der Verwaltung geprüft worden. Dies sei jedoch vom Niedersächsischen Innenministerium negativ beantwortet worden. Die Verwaltung habe ein bestimmtes Kontingent erhalten und könne nicht davon ausgehen, dass Ergänzungen folgten.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass man aus den Medien erfahren konnte, dass die Stadt Hannover einigen Elterninitiativen eine Absage erteilt habe und fragte, um wie viele es sich dabei gehandelt habe und ob dies im Hinblick auf die steigende Zahl der Kinder und die erhöhte Nachfrage ein Fehler gewesen sei.

Stadtrat Walter antwortete, dass die Verwaltung ein Programm aufgelegt habe, welches der Rat beschlossen habe. Stadtrat Walter habe in der Beantwortung zur Anfrage bereits erläutert, dass schon wenige Monate nach dem Beginn des Programms, planerisch 1 500 Betreuungsplätze plus 300 Zusagen an Tagesmütter vergeben gewesen seien. Der Rat habe nicht beschlossen, dass jede Elterninitiative, die sich im Stadtgebiet bilde, ein Anrecht auf Förderung habe. In Bezug darauf habe es auch keinen Antrag irgendeiner Fraktion gegeben. Es sei nur beschlossen worden, dass 1 500 Plätze für das Stadtgebiet gefördert werden sollten und dazu habe die Verwaltung Vorschläge unterbreitet. Weiter führte Stadtrat Walter aus, dass es erfreulich sei, dass sich weiterhin Menschen aus der Stadtbevölkerung Gedanken machten, wie man zusätzliche Plätze für die U-3-Betreuung schaffen könne. Dadurch seien noch einige weitere Elterninitiativen entstanden. Zurzeit seien der Verwaltung ca. zehn bis 15 in ihrem Planungsstadium, Anspruch und Konzept sehr unterschiedliche Elterninitiativen bekannt. Diese Initiativen würden von der Verwaltung weiter beraten. Es werde ihnen verdeutlicht, dass das Kontingent zum betreffenden Programm bereits aufgebraucht sei. Ferner würden diese auf eine Warteliste gesetzt. Wenn sich nun einige der geplanten Projekte als nicht realisierbar herauskristallisierten, werde Kontakt mit denen auf der Warteliste befindlichen Elterninitiativen aufgenommen. Sollte sich einer dieser Elterninitiativen am richtigen Ort befinden und ein geeignetes Konzept verfolgen, dann würde man versuchen, mit einer dieser Initiativen die Lücke zu schließen.

TOP 2.2.2.
zur Patenschaft mit der 1. Panzerdivision
(Drucks. Nr. 0975/2010)


Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 0975/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Bedeutung hat für die Stadtverwaltung die Anwesenheit der Bundeswehr in Hannover im Allgemeinen und die Patenschaft der Stadt Hannover für die 1. Panzerdivision im Jahr 28 nach ihrer Begründung im Besonderen?

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Landeshauptstadt Hannover Standort der Wehrbereichsverwaltung Nord des Landesverbandes Niedersachsen, der 1. Panzerdivision und der Schule für Feldjäger und Stabsdienste der Bundeswehr sei. Nach Angaben der Wehrbereichsverwaltung könne man von ca. 4 000 Bundeswehrangehörigen - differenziert nach Soldaten und zivilem Personal - in Hannover ausgehen. Die Bundeswehr sei über ihre gesellschaftliche Position hinaus ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftspartner für die Landeshauptstadt und ein selbstverständlicher und geschätzter Teil der Stadtbevölkerung. Diese Wertschätzung sei vor 28 Jahren mit der Patenschaft zum Ausdruck gebracht worden und daran habe sich aus Sicht der Stadtverwaltung auch nichts geändert.

Frage 2:
Welchen Einfluss auf diese Wertung der Verwaltung haben die Kritik an Veranstaltungen wie dem Sommerbiwak der 1. Panzerdivision oder dem Jahresempfang der Bundeswehr in Hannover?

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Kritik an der Bundeswehr keinen Einfluss auf eine Wertung der Verwaltung habe.

Frage 3:
Wie ist das Selbstverständnis der Verwaltung im Hinblick auf die in Hannover stationierten Streitkräfte und den dienstlichen und gesellschaftlichen Umgang städtischer Repräsentanten mit der Bundeswehr bzw. der 1. Panzerdivision zu beschreiben?

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass die Bundeswehr, wie auch andere hoheitliche Einrichtungen in der Stadt, zu geschätzten Teilen der Stadtbevölkerung zählten. Deswegen sei ein normaler Umgang, wie z.B. Einladungen zu offiziellen Empfängen oder Besuchen der Einrichtungen, etc., Teil des alltäglichen Verwaltungshandelns.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass nicht nur Die LINKE. und die GRÜNE JUGEND Hannover sondern die Mehrheit der Bevölkerung, sich gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr aussprächen und ob die Patenschaft zur 1. Panzerdivision, in Bezug auf die Einsätze in Afghanistan, überhaupt noch zeitgemäß seien. Zudem Fragte Ratsherr List, ob die Verwaltung die Diskrepanz der Vereinigung Mayors for Peace und die Aussagen der Bürgermeisterin Lange anlässlich der Hiroshima-Gedenktage zur Haltung der Verwaltung hinsichtlich einer militärverherrlichenden Veranstaltung wie dem Sommerbiwak erklären könne.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass der Stadtverwaltung keine Umfrageergebnisse zu Militäreinsätzen der Bundeswehr im Ausland bekannt seien. Dies sei auch nicht relevant. Denn die Bundeswehr sei eine Parlamentsarmee. Die Bundeswehr folge nur den Entscheidungen der Volksvertretung. Deshalb verwechsele die Kritik der Fraktion Hannoversche Linke Ursache und Wirkung. Es sei natürlich legitim, dass man politische Beschlüsse, wie z.B. zu Afghanistan, kritisiere. Es sei deshalb jedoch nicht korrekt, die Bundeswehr für solche Einsätze verantwortlich zu machen. Diese folge nur den Beschlüssen des Parlaments und dem Veto der Volksvertreter. Zudem sei nicht zu erkennen, wie ein gesellschaftliches Ereignis mit einer militärverherrlichenden Veranstaltung in Zusammenhang gebracht werden könne. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass die Mayors for Peace ein weltweites Netzwerk von über 4 000 Städten aus allen Kontinenten sei, die sich für Abrüstung in der Welt einsetzten und der Oberbürgermeister die Ehre genieße, deren Vizepräsidentschaft zu bekleiden. Es sei interessant, in Gesprächen mit Kollegen von anderen Kontinenten und Kulturkreisen zu erfahren, wie dort Diskussionen zu diesem Thema geführt würden. Viele der Kollegen würden es sehr begrüßen, wenn diese es in ihren Staaten mit Armeen zu tun hätten, wie dies erfreulicherweise in Deutschland mit der Bundeswehr der Fall sei. Es sei keine Diskrepanz zu erklären, da es keine gäbe. Ferner bedürfe es in Sachen Engagement für Frieden weder im Allgemeinen der Stadtverwaltung noch dem Oberbürgermeister Hinweise der Fraktion Hannoversche Linke.

Ratsherr Meyburg (FDP) fragte, ob die Verwaltung eine Notwendigkeit erkenne, an der Patenschaft zur 1. Panzerdivision etwas zu ändern.

Oberbürgermeister Weil verneinte.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) sagte, dass der Fraktion DIE LINKE. zwei zueinander widersprüchliche Aussagen des Herrn Oberbürgermeisters zur materiellen Beteiligung der Stadt am Sommerbiwak vorlägen und fragte, ob die Landeshauptstadt in irgendeiner Form von materieller Unterstützung am Sommerbiwak beteiligt wäre.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass das Zitat aus dem Jahr 2007 - „Die Stadt ist nicht materiell beteiligt“ - richtig sei. Das aktuelle Zitat aus der Presse sei nicht korrekt.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) führte aus, dass das 33. Panzerbataillon mit Sitz in Luttmersen bei Neustadt/Am Rübenberge der 1. Panzerdivision angehöre. Dieses Panzerbataillon habe in seinem Wappen eine Palme aufzuweisen, welche der Signatur des Afrika-Korps nachempfunden sei. Weiter fragte Ratsherr Förste, ob dies der Verwaltung bekannt sei und ob damit nicht eine unselige Tradition aufgewertet werde, in der man eine Patenschaft zu einer militärischen Einheit unterhalte, bei der zumindest ein Teil des Wappens an das Symbol einer Eroberungsarmee des nationalsozialistischen Deutschlands erinnere.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass ihm dies nicht bekannt sei. Weiter führte Oberbürgermeister Weil aus, dass er aus der Summe von Gesprächen, die er mit Angehörigen der Bundeswehr geführt habe, ableiten könne, dass eine derartige Annahme relativ abwegig sei, wenn man versuche, eine Traditionslinie zwischen der Deutschen Wehrmacht und der Bundeswehr herzustellen. Es sei im Gegenteil immer wieder positiv aufgefallen, in welch hohem Maße führende Mitglieder der Bundeswehr einen extrem selbstkritischen Umgang mit deutscher Militärgeschichte und -tradition pflegten.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob man ihm Recht gäbe, dass mit dem Sommerbiwak keine Selbstverherrlichung der Bundeswehr statt fände und ob die Verwaltung mit ihm die Meinung teile, dass die Behandlung der Veranstaltung durch DIE LINKEN. als Frechheit bezeichnet werden könne.

Oberbürgermeister Weil stimmte zu, dass keine Selbstverherrlichung der Bundeswehr zu erkennen sei. Zur zweiten Frage führte Oberbürgermeister Weil aus, dass jedes Ratsmitglied sein vollstes Verständnis genieße und dass er von einer Benotung allerdings Abstand nähme.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass er der Ansicht sei, dass sich der Unmut einiger Bevölkerungsteile der Stadt Hannover speziell nur gegen eine Veranstaltung richte. Die Angehörigen der Bundeswehr und ihre Familien seien voll in die Stadtgesellschaft integriert und seien immer nur Anfeindungen ausgesetzt, wenn das Sommerbiwak abgehalten werde. Weiter hob Ratsherr Dette deutlich hervor, dass er keinerlei Kritik an der Bundeswehr oder dem Sommerbiwak im Hannover zum Ausdruck bringen wolle und fragte, ob nicht einmal Gespräche geführt werden sollten, um die Form des Auftretens, die nicht als selbst- oder gar kriegsverherrlichend anzusehen sei, noch zeitgemäß wäre.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass leider nicht nur das Sommerbiwak zum Anlass für öffentliche Kritik genutzt werde. Auch die Weihnachtskonzerte in der Marktkirche oder der Neustädter Hofkirche seien betroffen. Es sei erkennbar, dass dies immer der Fall sei, wenn die Bundeswehr einen Schritt aus den Kasernen hinaus in die Stadt trete. Dies sei ein grundsätzliches Problem. Es sei nicht akzeptabel, wenn einer demokratischen Institution wie der Bundeswehr, die Teil des demokratischen Staates sei, der Schritt in die Öffentlichkeit verwehrt werde. Zudem würden in diesem Zusammenhang Ursache und Wirkung verwechselt. Die Bundeswehr selber würde, nach Ansicht des Oberbürgermeisters, sehr viel zurückhaltender auftreten, wenn das Sommerbiwak nicht immer wieder Gegenstand von Demonstrationen wäre, denen auch ein gewisser Teil an aggressivem Potential beigemessen sei. Vielleicht könne auch mal versucht werden, das Sommerbiwak so zu sehen, wie es sei: ein fröhliches Treffen im Stadtteilgarten, welches gegen niemanden gerichtet sei und deshalb bei keinem Aggressionen auslösen müsse.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass der Gedanke und der Hintergrund des Festes der Bundeswehr als ein Zeichen der Verbundenheit zur Stadtbevölkerung im Allgemeinen betrachtet werden könne.

Oberbürgermeister Weil erklärte, dass die Bundesrepublik ein offenes System sei. Die Bundeswehr bekenne sich dezidiert zu diesem System und verstehe sich als Bürgerarmee. Deshalb sollte beiden Seiten an einem lebhaften Miteinander zwischen Militär und ziviler Stadtbevölkerung liegen. Es wäre erfreulich, wenn gerade der Personenkreis, welcher der Arbeit der Bundeswehr kritisch gegenüber stünde, auch auf Diskussionsangebote einginge, um sich argumentativ und inhaltlich mit der Frage auseinanderzusetzen.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Meinung sei, dass noch weitere öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. das großflächige Absperren der Innenstadt für eine Werbeveranstaltung der Solarindustrie, überprüft werden müssten, wenn an einer Veranstaltung von einer geringen Anzahl von Menschen Kritik geübt werde. Beigeordneter Engelke bezog seine Frage auf den Redebeitrag des Ratsherrn Dette.

Oberbürgermeister Weil würdigte die geschickte Überleitung zum autofreien Sonntag und erklärte, dass dies nicht im Zusammenhang zu sehen sei.

TOP 2.3.
der CDU-Fraktion zur Zahlungsmoral
der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1042/2010)


Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 1042/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Tage vergehen durchschnittlich zwischen Rechnungseingang, Prüfung und Rechnungsbegleichung durch die Stadt, aufgeteilt nach allgemeinen Rechnungen, die die LHH für andere Empfänger prüft (z.B. Baurechnungen zu Erschließungsverträgen)?

Das ist sehr unterschiedlich und reicht von einfachen, wiederkehrenden kleinen Aufträgen, bei denen zwischen Rechnungseingang und Zahlungsanordnung zwei Tage vergehen. Es kann aber auch bis zu mehreren Wochen vergehen, wie z.B. bei Bauleistungen und bei Leistungen, in denen die Lieferung durch Fachleute auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden muss und/oder wenn Unklarheiten bei Leistung oder Rechnung bestehen.

Frage 2:
Welches Zahlungsziel vereinbart die LHH mit Auftragnehmern und wie viel Prozent der an die Stadt gestellten Rechnungen werden erst nach Überschreitung des Zahlungsziels durch die Stadt beglichen (aufgeteilt nach obiger Unterteilung)?

Soweit sich Zahlungsziele nicht aus Verordnungen (VOL/VOB bei Bauleistungen - z.B. zwei Monate) oder aus gesonderten Vereinbarungen usw. ergeben, werden grundsätzlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für Lieferungen
und Leistungen – ausgenommen Bauleistungen und freiberufliche Leistungen – Zahlungs-ziele von 14 Tagen oder 30 Tagen vereinbart. Die Überschreitung dieser Zahlungsfrist sind absolute Ausnahmen, so dass keine Prozentzahl vorliegt.

Frage 3:
Handelt es sich bei dem in der Regionalpresse dargestellten Fall eines hannoverschen Bestattungsunternehmens, dessen Forderungen von der Landeshauptstadt Hannover verspätet ausgeglichen wurden, um einen Einzelfall?

Ja.

Ratsherr Böning (WfH) erläuterte, dass er hauptberuflich mit vielen Handwerksbetrieben in Verbindung stünde. Nahezu alle der befragten Handwerker bemängelten die Zahlungsmoral der Landeshauptstadt und auch anderer Kommunen. Daher fragte er, wie die Verwaltung die Aussagen der Handwerker zu den in der Antwort kollidierenden Angaben einschätze.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass er sich diese Aussagen nicht erklären könne. In der bisherigen 3 ½ Jährigen Amtszeit habe der Stadtkämmerer Dr. Hansmann durchschnittlich höchstens eine Beschwerde pro Jahr erhalten. Die Nachfrage in der Verwaltung habe ebenfalls keine anderen Zahlen ergeben. Es gäbe eine Erhebung für das gesamte Bundesgebiet, in der den Kommunen generell eine schlechte Zahlungsmoral attestiert werde. Dass dadurch eventuell auch gespart werden könne, sei äußerst fraglich.

Erster Stadtrat Mönninghoff ergänzte, dass er durch seine Tätigkeit sehr viel mit Gewer-
betreibenden und Handwerkern in Verbindung stünde. Er habe in den Vergangenen drei Jahren eine einzige Beschwerde erhalten und die sei vom Gärtnermeister gekommen. Dieser habe sich bereits an die Presse gewandt, bevor er seine Beschwerde an die Stadtverwaltung versandt habe. In drei Jahren habe es folglich nicht eine einzige Beschwerde gegeben.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob die Verwaltung bestimmen könne, wie viele Mitarbeiter der Verwaltung Rechnungen anwiesen und wie viele Rechnungen die Landeshauptstadt zu bewältigen habe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erläuterte, dass damit, verteilt auf alle Fachbereiche, mehrere hundert Mitarbeiter betraut seien. In Bereichen, wo Menschen arbeiteten, würden auch Fehler gemacht. In diesem besonderen Fall habe es bei der vorletzten Anweisung bedauerlicherweise einen Zahlendreher gegeben. Aber dies sei ein absoluter Einzelfall gewesen. Die Menschen achteten sehr auf ihr Geld. Wenn dies nicht pünktlich käme, reagieren sie sofort. Stadtkämmerer Dr. Hansmann führte weiter aus, dass er im Vergleich dazu berichten könne, dass sich über die Politessen mehrere Dutzend Beschwerden pro Tag anhäuften und dort ginge es oft nur um 5 €.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob der alte Grundsatz noch eingehalten werde, dass die Landeshauptstadt Hannover das Zahlungsziel bis zum Ende ausreize und so spät wie möglich überweise.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung sehr „kaufmännisch“ vorgehe.

TOP 2.4.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 2.4.1.
zur Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister
und Ratsmitglieder wegen Verunglimpfung des
Generals Paul von Lettow-Vorbeck (1870-1964)
(Drucks. Nr. 1076/2010)


Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn List (Hannoversche Linke) aus Drucks. Nr. 1076/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Beigeordneter Seidel (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion aufgrund der Aktualität der Anfrage ein Wortprotokoll beantrage.

Wortprotokoll:

Ratsvorsitzender Strauch (SPD): Jetzt geht´s los! Anfrage der Hannoverschen Linke zur Strafanzeige gegen den Herrn Oberbürgermeister und Ratsmitglieder wegen Verunglimpfung des Generals Paul von Lettow-Vorbeck (1870 – 1964).
Wer fragt? Herr Kollege List.

Ratsherr List (Hannoversche Linke): Meine Damen und Herren, wie gesagt, unsere Anfrage behandelt den von Ihnen genannten Betreff. Durch Hans-Casper Graf zu Ramsau, ein Enkel des Generals, wurde Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen den Oberbürgermeister Stefan Weil, gegen Ratsmitglieder und einige Verwaltungsmitarbeiter und den Historiker und Gutachter erstattet. Wir fragen daher die Verwaltung: Wurde die Strafanzeige dem Oberbürgermeister zwischenzeitlich zugestellt? Ist bekannt, gegen welche Ratsmitglieder sich die Anzeige richtet und ob die Anzeige dem Gutachter durch die Staatsanwaltschaft zugestellt wurde?
Zweitens: Möchte die Verwaltung die Darstellungen in der Drucksache 1591 aus 2009, gegen den General Lettow-Vorbeck und die Aussagen in der Ratsversammlung vom 22.10.2009 zurücknehmen oder verändern?
Drittens: Der Oberbürgermeister forderte eine Entschuldigung wegen diskriminierender Äußerungen gegen Prof. Blei. Ist bekannt, in welcher Form und in welcher Weise dieser nachgegangen wurde?

Ratsvorsitzender Strauch (SPD): Vielen Dank Herr List. Es antwortet der Stadtbaurat Herr Bodemann.

Stadtbaurat Bodemann: Herr Ratsvorsitzender, meine Damen und Herren, die Antwort zu Frage 1: Strafanzeigen werden den Beschuldigten nicht zugestellt.
Es ist nicht bekannt, ob Strafanzeigen gegen weitere Verwaltungsmitarbeiter oder Ratsmitglieder gestellt worden sind.
Antwort auf Frage 2: Nein!
Antwort auf Frage 3: Der Verwaltung liegen dies bezüglich keine Erkenntnisse vor.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD): Herr Kollege Lorenz!

Ratsherr Lorenz (CDU): Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Frage geht an Sie als Ratsvorsitzenden. Da in der Anfrage der Begriff Diskriminierung erscheint und nach Vollzug des Wortprotokolls der Ratssitzung erkennbar ist, dass keine diskriminierenden Äußerungen sondern unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht worden sind, möchte ich Sie als Vorsitzenden dieser Versammlung fragen, wenn ich den Kollegen List als Kommunisten bezeichne, ob das eine Diskriminierung oder Tatsachenbehauptung ist? Nach meiner Feststellung ist es ausschließlich eine Tatsachenfeststellung und keine Diskriminierung!

Ratsvorsitzender Strauch (SPD): Herr Kollege Lorenz, wir müssen uns hier nach unserer Geschäftsordnung verhalten und wenn wir solche Probleme miteinander haben, schlage ich Ihnen vor, setzen wir uns zu dritt zusammen oder wir klären das in der Geschäftsordnungs-
kommission.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD): Gibt es weitere Zusatzfragen?
Das ist nicht der Fall!

Ende des Wortprotokolls.

TOP 2.4.2.
zu geruchsarmen Gullys
(Drucks. Nr. 1077/2010)


Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Nikoleit (Hannoversche Linke) aus Drucks. Nr. 1077/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Erläuterung der Verwaltung:
Als Gullydeckel werden in der Regel die rechteckigen oder quadratischen Roste der Straßenabläufe bezeichnet, die neben dem Bordstein in der Gosse liegen. Überwiegend sind die 55.000 Straßenabläufe in der Landeshauptstadt Hannover als Modell „Hannover“ ausgeführt, dieses verfügt über einen Tauchbogen, der als Geruchsverschluss dient. Wenn Geruch aus der Kanalisation austritt, so geschieht dies nicht aus den Regenwasser-Gullydeckeln, sondern aus den Schmutzwasser-
kanal-Schachtdeckeln auf der Straße. Jeder der gut 65.000 Kanalschachtdeckel in Hannover verfügt zur Be- und Entlüftung der Kanalisation über genormte Öffnungen.

Frage 1:
Sind der Landeshauptstadt Hannover die von der TU Braunschweig entwickelten geruchsfreien Gullys bekannt?

Frage 2:
Wie schätzt die Verwaltung ihre Praktikabilität ein?

Der von der TU Braunschweig entwickelte Schachtfilter ist der Stadtentwässerung bekannt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer auf dem Markt und in der Entwicklung befindlicher Geruchsfilter. Zu diesen Geräten gibt es einen aktuellen „Warentest Geruchsfilter“, den das Institut für Unterirdische Infrastruktur IKT gemeinsam mit elf großen Stadtentwässerungsbetrieben, darunter auch der Stadtentwässerung Hannover, erarbeitet hat. Unsere eigenen Erfahrungen beruhen dabei auf jahrzehntelangem Einsatz verschiedenster Anbieter. Diese haben bei uns letztendlich zu einer vollkommenen Abkehr von Geräten auf Biofilterbasis in Kanalschächten geführt. In dem Fazit der Wissenschaftler
erreicht keiner der getesteten Schachtfilter ein „Gut“ oder „Sehr Gut“. Es wird in diesem Fazit auch auf die mit unseren Erfahrungen übereinstimmenden Probleme der generellen Durchströmbarkeit hingewiesen und damit die Filterwirkung generell in Frage gestellt.

Frage 3:
Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um Geruchsbelästigungen aus Gullys zu verhindern?

Die sicherste vorbeugende Maßnahme gegen Geruchsprobleme im Kanalnetz ist wie in der Vergangenheit eine regelmäßige Kanalnetzreinigung, die unverändert jährlich durchgeführt wird. Auch bei einer funktionierenden Kanalisation kann jedoch nicht an allen Tagen und bei allen Witterungszuständen komplette Geruchsfreiheit in allen unseren 1.365 km Misch- und Schmutzwasserkanälen in der Landeshauptstadt Hannover mit ihren über 30.000 dazugehörigen Kanalschächten sichergestellt werden. Dies liegt insbesondere daran, dass das Abwasser, z.B. aus Laatzen bei Trockenwetter bis zu 20 Stunden Fließzeit bis zur Kläranlage in Herrenhausen braucht und dass in dieser Zeit Schwefelwasserstoff entsteht. Auch können in der Vergangenheit unsachgemäß zu flach verlegte Kanäle und unzulässige Einleitungen, z.B. aus Fettabscheidern zu Geruchsproblemen führen.

Alle bei der Stadtentwässerung eingehenden Geruchsmeldungen werden möglichst kurzfristig überprüft. Schon im Rahmen der telefonischen Störungsannahme wird ein umfangreiches Protokoll aufgenommen. Die Störungsmeldungen werden überprüft und bewertet. Bei wiederholten Geruchsbeschwerden werden auffällige Bereiche und/oder besonders kritische Punkte der Kanalnetzinfrastruktur behandelt. Je nach Fallkonstellation kommen verschiedene Verfahren und Produkte zum Einsatz.

Statt Biofilter setzt die Stadtentwässerung an einigen wenigen Kanalschächten Aktivkohlefilter zur Abluftreinigung ein. So genannte Formverschlussteile zur Geruchsdämmung finden an rund 50 Schächten Verwendung. Zur Be- und Entlüftungssteuerung verwenden wir Geruchssperrventile bei ca. 100 Kanalschächten. Das einfachste und günstigste Verfahren zur Geruchsdämmung - das Einlegen einer einfachen Gummimatte unter den Kanalschachtdeckel - erfolgt zeitweise nach Erfahrungswerten oder als akute schnelle Hilfe im Hochsommer in der Nähe z.B. von Straßengastronomie. Auch werden alle Kanalschachtdeckel unserer großen Hauptabwasserkanäle mindestens in einem jährlichen oder sogar halbjährlichen Rhythmus flächendeckend mit ca. 1.100 Gelmatten zur Geruchsneutralisation bestückt.

Darüber hinaus wird an einigen Abwasserpumpwerken die Abluft behandelt. Dieses geschieht überwiegend mit technischen Biofilteranlagen oder Aktivkohleeinsätzen. Zusätzlich setzen wir an zwei besonders exponierten Abwasserpumpwerken unserer insgesamt 56 Misch- und Schmutzwasserpumpwerke reinen Sauerstoff in Form vom Gas oder Wasserstoffperoxyds dem Abwasser zur Geruchsvermeidung zu.

Seit diesem Frühjahr und zukünftig permanent führt die Stadtentwässerung an rund einem Dutzend wechselnder Schwerpunkte mit neuen Gas-Dataloggern ein Messprogramm durch. Diese Geräte messen und speichern über einen bis zu 17-tägigen Zeitraum die Schwefelwasserstoffkonzentration. Aufgrund dieser Messwerte werden zukünftig Problempunkte schneller und genauer identifiziert und können entsprechend behandelt werden.

TOP 2.5.
von Ratsherrn Fischer zur globalen Klimaveränderung
(Drucks. Nr. 1075/2010)

Wird schriftlich beantwortet

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
Von der Tagesordnung abgesetzt!

TOP 4.
Widmung des Wohngebietes „Schwarze Heide“ als eigener Stadtteil
(Drucks. Nr. 1132/2010 mit 1 Anlage)


Ratsfrau Neubauer (CDU) erläuterte, dass das Wohngebiet Schwarze Heide keine Verbindung zum Stadtteil Stöcken besitze. Die Schwarze Heide werde vom Stadtteil Stöcken durch das Gewerbegebiet, der Autobahn und dem Mittellandkanal getrennt. Das seien insgesamt ca. 2,5 km. Es bestehe eindeutig der Wunsch der Bevölkerung, dass das Wohngebiet Schwarze Heide ein eigener Stadtteil wird. Mit diesem Antrag folge der Bezirksrat dem Anliegen der Bürger. Die Verwaltung habe die Gelegenheit gehabt, die Bürger in diesem Fall zu unterstützen und die Bezirksräte zu stärken. Es sei nicht korrekt, dass es nur noch ein Baurecht für wenige Wohneinheiten gäbe. In der Presse sei gestern auf das Baugebiet Diepholz-Kamp in der Schwarzen Heide hingewiesen worden und der Bezirksrat habe den Bebauungsplan 1216 „Heitlinger Hof“ beschlossen. Zur Infrastruktur sei zu sagen, dass es eine sehr aktive Bürgerschaft in der Schwarzen Heide gäbe. Begegnungsstätten oder Räumlichkeiten für Zusammenkünfte der Vereine, Verbände oder der Bürgerschaft seien allerdings nicht vorhanden.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass man aus der Drucksache erkennen könne, dass es einige wenige Stadtteile mit noch geringerer Einwohnerzahl gäbe. Man müsse allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass die meisten Stadtteile Einwohnerzahlen von über 10 000 Menschen erreichten. Für die SPD-Fraktion sei es zunächst einmal wichtig, die Entwicklung zu betrachten. Ein Etikett zu verleihen, welches der Situation nicht entspräche, sei nicht die Lösung des Problems.

Ratsfrau Neubauer (CDU) wies darauf hin, dass der „Stadtteil“ Schwarze Heide der fünftkleinste in Hannover sei und dass es dem zufolge noch vier, wesentlich kleinere Stadtteile gäbe.

Beigeordnete Kastning (SPD) antwortete, dass dies unbestritten sei und führte weiter aus, dass man aus dem, was die Ausnahme sei, nicht das Prinzip machen müsse, sondern solle sich mit den Sachfragen, die anstünden, objektiv auseinandersetzen.
Mit 35 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Widmung des Wohngebietes „Schwarze Heide“ als eigener Stadtteil nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1132/2010 mit 1 Anlage.

TOP 5.
Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 0478/2010 N1 mit 1 Anlage)

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0478/2010 N1 mit 1 Anlage.

TOP 6.
Antrag zum Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009; Erweiterung des berechtigten Personenkreises
(Drucks. Nr. 0619/2010 N1 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass er die lebhafte Inanspruchnahme und den Erfolg des Hannover-Aktiv-Passes ausdrücklich begrüße. Es seien bisher etwa 80 000 Pässe ausgestellt worden und er sei nach wie vor der Ansicht, dass die Inhaber des Passes dadurch ihre Freizeit sinnvoller nutzten, als vor dem Fernseher oder dem PC. Deshalb sei jeder investierte Euro in den Hannover-Aktiv-Pass sinnvoll und er werde dem Antrag selbstverständlich zustimmen. Weiter führte Ratsherr Böning zum Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke aus, dass dieser ebenso richtig sei, wie der Änderungsantrag der WfH zur Einbeziehung der unterhaltspflichtigen Väter in den berechtigten Personenkreis. Deshalb werde er auch diesem Antrag zustimmen.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass auch die Gruppe Hannoversche Linke erfreut sei, dass der Hannover-Aktiv-Pass so gut von der Bevölkerung angenommen werde. Allerdings sollte auch Geringstverdienern, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze von 850 € nach der Zivilprozessordnung läge, die Aufnahme in den berechtigten Personenkreis ermöglicht werden. Dieser vernünftige Vorschlag sollte von der Ratsversammlung beschlossen werden, damit die Verwaltung tätig werden könne.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) sagte, dass die SPD-Fraktion erfreut sei, dass auf Initiative der Verwaltung hin sich eine weitere Personengruppe dem Kreis der Berechtigten anschließen könne - die Bedarfsgemeinschaften, bei denen für die Kinder kein Unterhaltsanspruch geltend gemacht würde, da durch das Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss geleistet werde. Dem Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke würde man auch gern nachkommen. Allerdings sei der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch. Es müsste für jeden Haushalt ein Einkommensnachweis erstellt werden und dies sei nicht zu bewältigen.

Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen) informierte, dass es erfreulich sei, dass der Erfolg des Hannover-Aktiv-Passes von fast allen Fraktionen gewürdigt werde. Ebenso zu erwähnen sei, dass der Hannover-Aktiv-Pass weit über die Grenzen Hannovers hinaus von vielen Fachleuten positiv bewertet werde. Dieser sei ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man auch in finanziell angespannten Zeiten sozial Benachteiligten die Teilhabe am sozialen und kulturellen Dasein ermöglichen könne. Weiter erläuterte Ratsherr Bodirsky, dass man natürlich gern noch mehr ermöglichen würde, wenn man die finanziellen Möglichkeiten dazu hätte. Zudem müsse beachtet werden, dass der Verwaltungsaufwand in einer gesunden Relation zu den zur Verfügung stehenden Mitteln stünde. Bisher sei es der Verwaltung gelungen, mit minimalem Aufwand das Maximale zu ermöglichen.

Ratsfrau Ike (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zum Hannover-Aktiv-Pass nicht zustimmen werde. Die Begründung habe man bereits in den Haushaltsplanberatungen geliefert. Es würden zu viele Gruppen außen vor bleiben, die den Hannover-Aktiv-Pass auch dringend benötigten.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, dass die SPD-Fraktion in den Debatten zum Hannover-Aktiv-Pass bereits darauf hingewiesen habe, dass die Stadt auch im Vorfeld schon viele Ermäßigungen für Arbeitssuchende und Geringstverdiener bereit gestellt habe. Der Zugang von Kindern aus Familien mit arbeitssuchenden Elternteilen zu Sportvereinen sei ein besonders wichtiger Aspekt in den Gesprächen gewesen. Besonders Kinder aus
diesen Bereichen benötigten eine gesellschaftliche Teilhabe. Weiter führte Ratsherr Borchers in diesem Zusammenhang aus, das einem Bericht zu entnehmen sei, dass in den vergangenen drei Monaten 11 000 Erstattungen für Mitgliedsbeiträge an Sportvereine geleistet worden seien. Daraus sei zu interpretieren, dass genau das Ziel erreicht worden sei, welches man anvisiert habe.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass sich die Position der FDP-Fraktion zum Hannover-Aktiv-Pass nicht verändert habe. Man lehne diesen weiterhin ab, da dieser keine Teilhabe schaffe, sondern ausgrenze. Man fordere alle Kinder und Jugendlichen kostenfrei in die Schwimmbäder einzulassen, dann fände eine echte Teilhabe von allen Kindern statt.

Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass es ein merkwürdiges Argument sei, zu sagen, wenn man nicht allen helfen könne, dann sollten auch die Ärmsten der Armen nichts erhalten. Wenn zusätzliche Erweiterungen finanzierbar seien, dann werde man diese sicher einrichten. Aber in den Haushaltsplanberatungen seien es gerade die Vertreter von CDU und FDP die Ersten, die mahnten, dass das alles viel zu teuer sei!

Ratsfrau Jakob (CDU) wiederholte noch einmal die Argumentation von Ratsfrau Ike und ergänzte, dass die CDU-Fraktion in den Beratungen vorgeschlagen habe, dass man sich auf die Kinder konzentrieren sollte. Dies hätte keinen erhöhten Verwaltungsaufwand gekostet. Die Begründung zu Kindern aus reichem Elternhaus sei haltlos, da diese derartige Leistungen nicht in Anspruch nehmen würden. Einen Personenkreis habe man bereits vergessen und es sei abzuwarten, was da noch alles käme.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es heute keinen Hannover-Aktiv-Pass geben würde, wenn man auf die Fraktionen von FDP und CDU gehört hätte. Weiter führte Ratsfrau Wagemann aus, dass die erwähnte Zahl von 28 % derjenige Personenkreis sei, der unterhalb der Armutsgrenze läge und den man mit dem Hannover-Aktiv-Pass erreiche. Es sei zum einen bedauerlich, dass es so viele arme Familien in Hannover gäbe. Zum anderen sei es aber erfreulich, dass man mit dem Hannover-Aktiv-Pass so viele Familien erreiche. Zudem bat Ratsfrau Wagemann die Verwaltung zu erläutern, welchen Personenkreis die Zahl von 28 % einbeziehe.

Stadtrat Walter führte aus, dass man mit der Definition einer Zielgruppe benenne, welchen Personenkreis man mit einer Maßnahme erreichen wolle. Es gäbe unterschiedliche Definitionen, die ausdrückten, wann ein Kind, eine Familie oder eine einzelne Person als arm zu bezeichnen sei. Die Armutsdefinition der Verwaltung, die nicht überall geteilt werde, orientiere sich am Bezug von Transferleistungen. Das seien im ganz Wesentlichen das SGB II (Hartz-IV), erweitert auf die Personen, die Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz - und jetzt zusätzlich durch den Unterhaltsvorschuss komplettiert - erhielten. Der Kreis dieser Transferleistungsbezieher entspräche tatsächlich den Menschen, welche die Verwaltung in ihrer Begrifflichkeit als arm definiere und vereine die 28 %, die der Ratsherr List erwähnt habe.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) sagte, dass er der CDU-Fraktion recht gäbe, dass zu viele Menschen beim Hannover-Aktiv-Pass außen vor blieben. Aber dann solle man doch dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. zustimmen.

Beigeordneter Küßner (CDU) erläuterte, dass sich der Ratsherr Borchers in seiner Euphorie wohl in den Zahlen geirrt habe. Dem Finanzexperten könne er schon fast das Verbreiten von Unwahrheiten unterstellen. Die Zahl von 11 000 neuen Vereinsmitgliedern entspräche über 10 % aller Mitglieder in Sportvereinen in Hannover. Weiter führte der Beigeordnete Küßner aus, dass er des Zahlenlesens mächtig sei und dass es sich nur um 387 neue Vereinsmitglieder handele, aber auch über diese Zahl freue er sich.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass er ausgeführt habe, dass 28 % der Menschen in Hannover in Armut lebten und dass darüber hinaus auch die Geringst-
verdiener beim Hannover-Aktiv-Pass berücksichtigt werden müssten. Der Antrag der Hannoverschen Linke werde eigentlich von allen im Rat befürwortet, nur die Zustimmung erhalte man nicht.

Ratsfrau Jakob (CDU) sagte, dass die Anträge der CDU-Ratsfraktion zum Hannover-Aktiv-Pass abgelehnt worden seien. Die Inhalte habe man derzeit sehr deutlich hervorgehoben. Diese hätten allerdings keine Zustimmung gefunden. Weiter führte Ratsfrau Jakob aus, dass man dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. nicht zustimmen könne, da die Ausdehnung haushaltsrelevant sei und dies könne man nur in den Haushaltsplanberatungen entscheiden. Es könnten keine Gelder ausgegeben werden, die nicht in den Haushalt eingestellt worden seien.

Ratsherr Borchers (SPD) erklärte, dass er in diesem Fall dem Beigeordneten Küßner recht geben müsse. Da sei wahrscheinlich der Wunsch Vater des Gedanken gewesen und man müsse weiter gemeinsam daran arbeiten, dass noch mehr Kinder in die Sportvereine kämen.
Mit 38 Stimmen gegen 18 Stimmen beschloss der Rat den Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009 und die Erweiterung des berechtigten Personenkreises nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0619/2010 N1 mit 2 Anlagen.

TOP 6.1.
Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke
(Drucks. Nr. 0851/2010)

Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0851/2010 ab.

TOP 7.
Antrag zur Veränderung der Anteilsverhältnisse
bei der Deutschen Messe AG (DMAG)
(Drucks. Nr. 1051/2010)

Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 1. des Antrages zur Veränderung der Anteilsverhältnisse bei der Deutschen Messe AG (DMAG) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1051/2010.
Die Ziffer 2. des Antrages wurde vertagt, da diese im Ausschuss für Haushalt, Finanzen- und Rechnungsprüfung von der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in die Fraktionen gezogen worden sei.

TOP 8.
Antrag zur finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt
an der De-Haën-Sanierung
(Drucks. Nr. 0186/2010 N1)


Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE. darauf ziele, dass die Bewohner und Anlieger komplett von einer Beteiligung an den Sanierungskosten entlastet werden sollten. Nach Informationen der Bürgerinitiative würden Einzelpersonen in Höhe von bis zu 200 000 € belastet. Deshalb solle die Beteiligung der Stadt von 500 000 € auf 1,5 Mio. € angehoben, sowie der Härtefallfond von 100 000 € auf 500 000 € erhöht werden. Weiter führte Ratsherr Förste aus, dass die Stadt, abgesehen von der Rechtslage, die moralische Verpflichtung habe die Anwohner vollkommen zu entlasten. Denn die Stadt habe das Gelände als Bauland ausgewiesen, obwohl zu befürchten gewesen sei, dass Altlasten im Boden verborgen sein könnten.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, dass es immer wieder Situationen gäbe, zu denen man keine wirklich zufrieden stellende Lösungen finden könne. Jedem seien die Verursacher dieser nicht zu akzeptierenden Situation bekannt. Aber leider könne man diese nicht mehr belangen. Die neuen Eigentümer hätten das Bauland erworben, ohne zu wissen, was dort im Boden verborgen sei. Nach dem Eigentumsrecht seien diese nun verpflichtet, die Altlasten zu entfernen. Das Angebot der Stadt und der Region Hannover an die Eigentümer könne man durchaus als fair bezeichnen. Man sollte zunächst einmal die Gespräche der Betroffenen mit den Moderatoren abwarten, bevor man Nachsteuerungen fordere. Weiter führte Ratsherr Müller aus, dass eine Sanierung auf jeden Fall durchgeführt werden müsse. Diese werde vom Gesetzgeber verlangt. Es sei nun zu klären, in welcher Qualität saniert werden solle.

Ratsfrau Handke (CDU) sagte, dass es rein juristisch keinen Nachfolger gäbe, den man in Regress ziehen könne. Die CDU-Fraktion sei allerdings der Ansicht, dass die Firma Honeywell, welche den Markennamen Riedel-de Haën eingekauft habe und damit auf der ganzen Welt sehr gut verdiene, gegenüber den neuen Eigentümern zumindest eine moralische Verpflichtung habe. Die CDU-Fraktion lehne alle Drucksachen in diesem Zusammenhang ab, da man eine Initiative der Stadt gegenüber der Firma Honeywell vermisse. Die Stadt hätte die Möglichkeit gehabt, um für die Bürger etwas erreichen zu können. Es sei bedauerlich, dass dies nicht gelungen sei und hier dränge sich der Verdacht auf, dass dies auch gar nicht von der Verwaltung gewünscht sei. Aus dem Sanierungsplan sei zu erkennen, dass auf die Eigentümer hohe Belastungen zukämen. Deshalb sollte versucht werden, mit der Firma Honeywell Kontakt aufzunehmen, um diese an einem Sanierungskonzept beteiligen zu können.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/die Grünen) sagte, dass nach seiner Erinnerung die Hälfte der betroffenen Wohnungen in der Hand von Wohnungsgesellschaften lägen. Ein Viertel der Wohnungen gehörten Eigentumsgemeinschaften oder Einzelpersonen. In diesem Zusammenhang bat Ratsherr Dette um Sachaufklärung durch den Umweltdezernenten, ob es möglich sei, dass Einzelpersonen bis zu einer Höhe von 200 000 € belastet werden könnten. Zudem hob Ratsherr Dette hervor, dass dies ein großzügiges, freiwilliges Angebot der Landeshauptstadt Hannover sei. Man habe heute bereits über zusätzliche Investitionen für den Hannover-Aktiv-Pass beraten. In diesem Fall käme man Menschen entgegen, die Eigentum besäßen und nicht mit allzu geringen Einkommen wirtschaften müssten. Man baue Brücken, indem man Gelder zur Verfügung stelle, um finanzielle Notsituationen zu vermeiden. In anderen Bundesländern oder Kommunen gäbe es so etwas wie einen Altlastenfond überhaupt nicht.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass es sich um 45 Gebäude bzw. Grundstücke handele. Davon gehörten fünf Häuser Wohnungsgesellschaften, 14 Häuser gehörten Einzelpersonen und 26 Häuser gehörten entweder mehreren Einzelpersonen oder Eigentumsgemeinschaften nach dem Wohneigentum-Gesetz. Die Wohnhäuser seien in acht oder, wenn das Dachgeschoss ausgebaut sei, in zehn Wohneinheiten aufgeteilt. Es gäbe ferner Einzelfälle, in denen sich eine große Wohnung allein auf einer Etage befände. Es könne nicht sein, dass eine einzelne Wohneinheit durch die Sanierung mit 200 000 € belastet würde. Im Extremfall könne die Belastung für ein ganzes Wohnhaus 200 000 € betragen. Das wären dann 20 000 € pro Wohneinheit. Dieser von der Presse geschilderte Ausnahmefall sei jedoch noch nicht belegt.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, dass es überaus erfreulich sei, dass man so zügig Gespräche mit allen Beteiligten zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes aufgenommen und eine freiwillige Beteiligung von Stadt und Region Hannover habe beschließen können. Das sei ein wichtiges Signal für alle Beteiligten, die dort in eine missliche Lage geraten seien. An dieser Stelle wäre es wünschenswert, wenn auch das Land Niedersachsen Überlegungen eingehen würde, wie man die Betroffenen finanziell unterstützen könne. Es sei bereits zu Gesprächen mit Landtagsabgeordneten gekommen und diese hätten die Erwatungshaltung der Eigentümer noch angehoben. Es sei zu hoffen, dass es zu mehr komme als nur zu Gesprächen. Zudem erklärte Ratsherr Borchers, dass die Stadt Hannover zusammen mit der Region einen Härtefallfond eingerichtet habe. Damit solle Menschen geholfen werden, die durch die zusätzliche Belastung in eine wirtschaftliche Notsituation gedrängt worden seien. Dazu sei es notwendig, dass sich die Betroffenen frühzeitig meldeten, damit die Stadt die zur Verfügung stehenden Mittel auch einsetzen könne. Ferner sei es erstaunlich, was für extreme Einzelfälle immer wieder durch die Medien gingen. Auch da würde man sich mehr Zurückhaltung wünschen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass man vorrangig ein Interesse daran haben müsse, dass sich die Kinder und Erwachsenen bedenkenlos in den Höfen aufhalten könnten. Dies werde durch den Sanierungsvertrag gewährleistet und zwar besser, als dies ein Einzelner bewerkstelligen könnte. Durch die finanzielle Beteiligung und Beplanung mit der Region Hannover und der zuständigen Verwaltung, werde diese Möglichkeit geschaffen. Die Eigentümer, die sich diesem Programm anschließen würden, werde man mit ihren Problemen nicht alleine lassen. Das beginne schon mit der fachgerechten Entsorgung der Altlasten. Eine Sanierung auf höchstem Niveau könne die Region nur dann koordinieren, wenn sich alle Betroffenen dem Programm anschließen würden.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass man allen Betroffenen empfehlen könne, sich diesem Sanierungsprogramm anzuschließen. Ferner werde er dem FDP-Antrag zustimmen, da dieser eine flexiblere Finanzierung zulasse.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass man den sozialistischen Ansätzen der CDU-Ratsfraktion entsprechen sollte, indem man versuchen müsse, den Honeywell-Konzern für den angerichteten Schaden in Haftung zu nehmen. Im Vordergrund müssten allerdings die betroffenen Menschen stehen, deren finanzielle Unterstützung durch die Stadt, die Region Hannover und nach Möglichkeit der Firma Honeywell gewährleistet werden müsse.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass es völlig legitim sei, mit dem Land Niedersachsen in Gespräche zu treten, um auch von dort finanzielle Unterstützung zu erhalten. Aber in erster Linie sei dies natürlich Aufgabe der Region Hannover. Weiter verlas der Beigeordnete Engelke den FDP-Antrag und erläuterte, dass durch die Erhöhung der Mittel eine schnellere Abwicklung für die Eigentümer stattfinden könne. Zudem könne man den Betroffenen nur raten, den Vorschlag zur Sanierung anzunehmen. Im Zusammenschluss aller Beteiligten seien Probleme, wie z.B. die Entsorgung der Altlasten, am einfachsten zu lösen.
Mit 41 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt an der De-Haën-Sanierung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0186/2010 N1 in Verbindung mit der 1. Ergänzung aus Drucks. Nr. 0186/2010 N1 E1 mit 2 Anlagen beschlossen.

TOP 8.1.
dazu Ergänzung der Verwaltung
(Drucks. Nr. 0186/2010 N1 E1 mit 2 Anlagen)

Mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat die Ergänzung
der Verwaltung nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0186/2010 N1 E1 mit 2 Anlagen.

TOP 8.2.
sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.
(Drucks. 0212/2010)

Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0212/2010 ab.

TOP 8.3.
und Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion
(Drucks. Nr. 0228/2010)

Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0228/2010 ab.

TOP 9.
Anträge zum Flächennutzungsplanverfahren

TOP 9.1.
159. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Südstadt/Südbahnhof, Entscheidung über im Rahmen
der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0864/2010 mit 6 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat das 159. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Südstadt/Südbahnhof nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0864/2010 mit 6 Anlagen.

TOP 9.2.
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0866/2010 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0866/2010 mit 5 Anlagen.

TOP 10.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1
Bebauungsplan Nr. 534, 2. Änderung - Am Brabrinke / Garvensstraße -
vereinfachtes Verfahren nach §13 BauGB, Verzicht auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0070/2010 mit 4 Anlagen)

Mit 37 Stimmen gegen 15 Stimmen beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 534, 2. Änderung - Am Brabrinke / Garvensstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0070/2010 mit 4 Anlagen.

TOP 10.2.
Bebauungsplan Nr. 455, 1. Änderung, Muthesiusweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0430/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 455,
1. Änderung, Muthesiusweg nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0430/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 10.3.
Bebauungsplan Nr. 1216, 8. Änderung - Heitlinger Hof -
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB,
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0363/2010 N1 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1216,
8. Änderung - Heitlinger Hof - nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0363/2010 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 10.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1720 -
Erweiterung Bauhaus, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0896/2010 mit 4 Anlagen)

Von der Tagesordnung abgesetzt!

TOP 10.5.
Bebauungsplan Nr. 1662, Hofstellen Hauptstraße, Bebauungsplan zur
Erhaltung von zentralen Versorgungsbereichen nach § 9 Abs. 2a BauGB
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0922/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1662, Hofstellen Hauptstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0922/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 10.6.
Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Schlägerstraße/Krausenstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1040/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 123,
1. Änderung Schlägerstraße/Krausenstraße nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1040/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 11.
Antrag zum Vinnhorst Stadtumbau West, Festlegung als Stadtumbaugebiet
(Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat zum Vinnhorster Stadtumbau West,
Festlegung als Stadtumbaugebiet nach dem Wortlaut des Antrages aus
Drucks. Nr. 0080/2010 mit 1 Anlage.

TOP 12.
Einsatz von fair gehandelten und ohne ausbeuterische
Kinderarbeit hergestellten Produkten in der Stadtverwaltung
(Informationsdrucks. Nr. 0325/2010 mit 4 Anlagen)


Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass man nach dem Ratsbeschluss gegen die Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit und dem Beitritt der Erklärung der Kommunen zu den Millenniumzielen in Hannover den nächsten Schritt in Richtung mehr Verantwortung für Menschen aus anderen Teilen der Welt, denen es noch sehr viel schlechter gehe als in Hannover, mache. Bei der Übergabe des Preises an die Landeshauptstadt Hannover, welche in Niedersachsen bisher als einzige Stadt ausgezeichnet worden sei, habe man erfreulicherweise feststellen können, dass sehr viele Menschen aus den verschiedensten Einrichtung, wie z.B. aus dem Einzelhandelsverband, aus den Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen sowie der Fachhochschule für Modedesign, die eine Modenschau veranstaltet habe, teilgenommen hätten. Die große Beteiligung der Hannoveranerinnen und Hannoveranern reflektiere die tiefe Verwurzelung zu diesem Thema in der Landeshauptstadt wieder.
Zur Kenntnis genommen!

TOP 13.
Antrag zur Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken
in städtischen Liegenschaften
(Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen)


Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass die FDP-Fraktion sehr begrüße, dass wie unter Punkt 1. beschrieben ein Contracting-Modell angewandt werden solle. Leider gäbe es jedoch auch den Punkt 2. des Antrages. Darin werde ausgeführt, dass die Verwaltung eigenständig tätig werden könne, falls nicht genügend Bewerber mit effizienten Angeboten vorlägen. Das sei nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht statthaft. Es sei geplant, dass 1,9 Mio. € aus dem Etat des Gebäudewirtschafts-
betriebes investiert würden, um 22 neue Blockheizkraftwerke zu installieren, wenn der Punkt 2. der Drucksache zum Tragen käme. In diesem Zusammenhang erwarte er vom Stadtkämmerer, dass dieser eine Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ziel durchführe, wo sich in diesem Bereich die größte Rendite oder in diesem Fall die höchste Einsparung realisieren lasse. Dies sei nicht geschehen, jedoch zwingend erforderlich. Zudem sei für jeden leicht zu erkennen, dass diese Investition nicht zwingend notwendig sei. Es sollten Heizungsanlagen ersetzt werden, die nicht abgängig seien, sondern nur aus rein ökologischen Gesichtspunkten ersetzt werden sollten. Als Ökonom stelle er sich die Frage, wo man eine solche Investition effizienter einsetzen könne. Weiter führte Ratsherr Meyburg aus, dass die Verwaltung im Einklang mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch in den zurzeit angespannten finanziellen Verhältnissen ein Vorantreiben der Schulsanierung beabsichtige. Man bündele in diesem Fall 1,9 Mio. €, investiere diese in neue Blockheizkraftwerke und vernachlässige die Schulsanierung. Eine „ökologische Spielerei“ sei der Verwaltung wichtiger als dringend vorzunehmende Schulsanierung und deshalb könne die FDP-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, dass man sich im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten sehr ausführlich mit dem Antrag befasst habe. Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die Verwaltung Objekte austauschen könne, falls neue Erkenntnisse entstünden. Diese Drucksache basiere auf einem sehr dezidierten Fachgutachten im Zusammenhang mit der Optimierung der Wärmeversorgung von Schulgebäuden. Auch mit diesem Antrag habe die Schulsanierung weiter Vorrang. Ferner habe die Verwaltung bewusst eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, um für die Stadt den besten Preis zu sichten. Wirtschaftlicher als auf diese Weise könne man bei diesem Thema nicht vorgehen. Weiter führte Ratsherr Borchers aus, dass die Verwaltung sehr genau überlegt habe, in welchem Volumen man Objekte für die Blockheizkraftwerke vorschlage. Denn in Zukunft werde immer häufiger der Fall auftreten, dass Heizanlagen installiert blieben und Blockheizkraftwerke als Grundversorgung genutzt würden. Dies sei sinnvoll, da man nur an besonders kalten Tagen die volle Wärmekapazität benötige. Man habe bei diesem Antrag besonders darauf geachtet, dass sich die Investitionen in die Liegenschaften langfristig auszahlten. Ferner bedeute Contracting, dass jemand eine Investition vorfinanziere. Deshalb entstehe überhaupt kein Verdrängungseffekt in Sachen Schulsanierung.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass man nicht behaupten könne, dass ökologische Ansätze unwirtschaftlich seien. Mit den Umweltvorteilen nutze man grundsätzlich auch die wirtschaftlichen Vorteile. Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass gerade in städtischen Liegenschaften die Arbeit mit Blockheizkraftwerken besonders effizient sei. Aus der Anlage zum Antrag könne man erlesen, dass es sich fast ausschließlich um Schulliegenschaften handele.

Ratsherr Müller (SPD) erläuterte, dass 17 der 22 Objekte Schulliegenschaften und dieser Antrag somit Teil der Schulsanierung in Hannover seien.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erklärte, dass man die Drucksache sehr ausführlich im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten behandelt habe. Die CDU-Fraktion habe besonders den erwähnten Punkten 2. und 3., wie diese im Antrag ausgewiesen seien, kritisch gegenüber gestanden. Aufgrund der geführten Diskussionen und der zu Protokoll gegebenen Zusagen des Ersten Stadtrats Mönninghoff für den Fall, dass Punkt 2. zum Tragen käme, einige Prüfungen durchzuführen seien, bewerte die CDU-Fraktion den Antrag als zustimmungsfähig. Man habe die Gefahr erkannt, sehe aber keinen Anlass, dass der Umweltdezernent wortbrüchig werde.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass er aus den vorangegangenen Wortbeiträgen entnehmen könne, dass niemand den Begriff Ökologie wirklich verstanden habe. Man setze Geld nur dort ein, wo es am sinnvollsten und effizientesten sei. Die Verwaltung plane Heizungsanlagen auszutauschen, die vollkommen betriebstüchtig seien und das nenne man dann ökologisch. Die FDP-Fraktion empfehle, dass man die Gelder gezielt in die Schulsanierung investieren solle. Dort würden die Mittel dringend gebraucht.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass er von den gezeigten Verhaltensweisen ziemlich enttäuscht sei. Es würden weiter falsche Behauptungen untermauert, um eine vorangegangene irrige Meinung zu stützen. Es werde suggeriert, dass noch über Jahre hin voll funktionstüchtige Heizungsanlagen ersetzt werden sollten und diese Darstellung sei falsch.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, dass nach seinen Informationen keine der Heizungsanlagen abgängig, sondern alle funktionstüchtig seien und bat den Ersten Stadtrat Mönninghoff
um Sachaufklärung.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass es in diesem Zusammenhang um Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von 20 kW bis 50 kW für die Grundversorgung von Schulen ginge. Eine Schule habe in der Regel eine Heizungsanlage, die ein Mehrfaches an Leistung erzeuge und meist mit drei oder vier parallel geschalteten Kesseln arbeite. Diese Kessel könnten je nach Bedarf einzeln hinzu- oder abgeschaltet werden. Man beabsichtige nun das älteste der Aggregate durch ein modernes, wirtschaftlicheres Blockheizkraftwerk zu ersetzen. Die Verwaltung habe nur Objekte ausgewählt, bei denen man langfristig ein Plus erziele. Weiter führte der Erste Stadtrat Mönninghoff aus, dass es richtig sei, dass Heizungsanlagen stillgelegt würden, die noch einige Monate laufen könnten. Aber dies bringe eine derart große Ausschreibung mit sich. Aufgrund der erläuterten Differenzierungen sei dies ein wirtschaftlich hochinteressantes Programm.
Einstimmig beschloss der Rat die Ziffer 1. des Antrages zur Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen.
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Ziffern 2. und 3. des Antrages zur Installation von 22 weiteren Blockheizkraftwerken in städtischen Liegenschaften nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0425/2010 mit 2 Anlagen in Verbindung mit dem ergänzenden Antragstext.

TOP 14.
Antrag zu Baumaßnahmen im Altenzentrum Eichenpark: Verbesserung des Brandschutzes, Sanierung der Balkone und Fassaden
(Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die folgenden Baumaßnahmen wie Verbesserung des Brandschutzes und Sanierung der Balkone sowie Fassaden im Altenzentrum Eichenpark nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0467/2010 mit 6 Anlagen.

TOP 15.
Antrag zum Pflegezentrum Heinemanhof: Sanierung der Heizungsanlage und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)
(Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat Sanierung der Heizungsanlage und Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) im Pflegezentrum Heinemanhof nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0468/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 16.
Antrag zur Preis-/ Entgeltanpassung für die Hafenlogistik
und die Bahnlogistik der Städtischen Häfen
(Drucks. Nr. 0641/2010 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Preis-/ Entgeltanpassung für die Hafenlogistik und die Bahnlogistik der Städtischen Häfen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0641/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 17.
Antrag zum Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten
(Drucks. Nr. 0264/2010)

Mit 35 Stimmen gegen 20 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Ratsfraktion für Zuzugsprämien für Studenten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0264/2010 ab.

TOP 18.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Netzwerk Winterhilfe
für mobilitätseingeschränkte Menschen in Hannover
(Drucks. Nr. 0291/2010)


Ratsfrau Ike (CDU) sagte, dass die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht habe, da nicht nur mobilitätseingeschränkte Menschen Hilfe benötigten, sondern ein Gesamtkonzept für die Bevölkerung erstellt werden sollte. Es sei besonders hervorzuheben, dass dies kein soziales Anliegen sei, sondern dass dieser Antrag erforderlich geworden sei, da „aha“ versagt habe. Zudem sei zu hoffen, dass die Stadtverwaltung zukünftig Verträge mit „aha“ dahingehend aushandele, dass die Straßen und Fußwege auch wirklich vom Schnee und Eis geräumt würden.

Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass dieser Antrag explizit die mobilitätseingeschränkten Menschen beträfe. Der Winterdienst und die Räumpflicht seien ein anderes Thema. Im Winter 2009/2010 sei nicht alles optimal verlaufen, aber ein solcher Winter komme in Hannover alle 30 Jahre mal vor und keiner Stadtverwaltung der Welt könne es bei derartigem Schneeaufkommen gelingen, die Straßen und Fußwege permanent freizuhalten. Manchmal müsse der Mensch akzeptieren, dass die Natur stärker sei. Zudem könne man den „normalen“ Menschen einen Umgang mit schwierigen Witterungsverhältnissen im Winter auch mal zumuten. Das Ziel dieses Antrages sei es bestehende Netzwerke für mobilitätseingeschränkte Menschen zu verknüpfen, um noch besser helfen zu können.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass allein schon der Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ein Anzeichen dafür wäre, dass der vergangene Winter für einige Bevölkerungsgruppen prekär gewesen sei. In diesem Zusammenhang sei es natürlich auch an der Stadt gelegen, sich mit der Aufarbeitung dieses Themas auseinanderzusetzen. Ferner fragte die Beigeordnete Kastning, ob dem Rat ein Sachstandsbericht oder Ergebnisse aus der Aufarbeitung vorgelegt werde. Außerdem sei das Problem deutlich geringer, wenn in den kommenden Wintern nicht so extreme Verhältnisse herrschen würden. Aber auch dann sei es wichtig, für besonders harte Zeiten und für einen bestimmten Personenkreis ein solches Netzwerk zur Verfügung zu haben.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass es in der kommenden Sitzung des Umweltausschusses am 07. Juni 2010 einen Tagesordnungspunkt zu den Auswertungen und Erfahrungen des vergangenen Winters und den daraus entstandenen Schlussfolgerungen für die Zukunft geben werde. In diesem Rahmen werde man sehr ausführlich berichten und Vorschläge unterbreiten. In der Drucksache, die heute veröffentlicht worden sei, werde darauf hingewiesen, dass das Thema „Netzwerk Winterhilfe“ ein eigenständiger Punkt sei. Wenn der Antrag heute eine Mehrheit fände, würde Stadtrat Walter eigenständig im Sozialausschuss eine Vorlage dazu erstellen.

Ratsherr Meyburg (FDP) führte aus, dass die Schwierigkeiten der mobilitätseingeschränkten Menschen nur ein Thema der Aufarbeitungen zum Winterdienst gewesen sei. Ein weiterer Punkt sei z.B. die Frage, warum „aha“ in Zusammenarbeit mit der Stadt erst so spät zusätzliche Arbeitskräfte eingesetzt habe. Der Antrag der FDP-Fraktion sei darauf ausgerichtet, dass der Winterdienst allumfassend als Ganzes behandelt werde. Es müsse verhindert werden, dass sich die vorherrschenden Verhältnisse aus dem vergangenen Winter wiederholten und Menschen mit ihren Problemen so lange allein gelassen würden. Anschließend fragte Ratsherr Meyburg, ob man in der Verwaltung über hellseherische Fähigkeiten verfüge. Denn in der heute veröffentlichten Informationsdrucksache seien bereits die Ergebnisse zu den Anträgen berücksichtigt worden, die heute erst noch vom Rat abgestimmt werden müssten.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Verwaltung wohl tatsächlich über hellseherische Fähigkeiten verfüge und geahnt habe, wie die Abstimmungen heute ausgingen. Andererseits wäre es wahrscheinlich geschickter gewesen, die Drucksache erst am morgigen Tage zu veröffentlichen.
Mit 35 Stimmen gegen 18 Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Netzwerk Winterhilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen in Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0291/2010.

TOP 18.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0580/2010)

Mit 35 Stimmen gegen 19 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0580/2010 ab.

TOP 18.2.
und Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 0757/2010)

Gegen 3 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0757/2010 ab.

TOP 19.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"
(Drucks. Nr. 0582/2010 mit 1 Anlage)


Ratsherr Sommerkamp (CDU) sagte, dass die vorliegende Deklaration sehr ambitionierte Ziele verfolge. Diese Ziele, sofern diese in der Form umgesetzt würden, wie dies von den Initiatoren beabsichtigt sei, würden die Arbeit im Rat, seiner Gremien und auch der Verwaltung deutlich verbessern. Im Bereich der Bebauungspläne hätten sich in der Vergangenheit die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden wie das „who is who“ der Roten Liste zu den bedrohten Tier- und Pflanzenarten gelesen. Die Anträge seien trotz dieser Stellungnahmen in das Verfahren gegangen und auch beschlossen worden. Wenn diesem Antrag zugestimmt werde, könne man zukünftig auf die Ziele dieser Deklaration hinweisen. Es sei zu hoffen, dass die definierten Ziele der Deklaration zur Umwelt und dem Naturschutz auch wirklich beachtet würden.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich erfreut darüber, dass die qualitativ hochwertigen, ökologischen Ziele der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich einer immer größer werdenden Mehrheit eröffneten.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, dass auch die Deklaration zur biologischen Vielfalt nicht dazu beitragen könne, dass es keine Diskussionen mehr zu diesem Thema in den Ausschüssen gäbe. Auch die Deutsche Bundeskanzlerin habe erklärt, dass die biologische Vielfalt ebenso wichtig sei wie der Klimaschutz. Ein Paradoxon zur biologischen Vielfalt sei, dass diese besonders bei großen Anhäufungen von Menschen zunähme. In der Landwirtschaft werde diese immer kleiner und erst im völlig unberührten Raum wachse diese wieder. Ferner freue er sich über den breiten Konsens des Antrages und auf den konstruktiven Disput zur Ausarbeitung der Einzelheiten bei diesem Thema.

Ratsherr Fischer (CDU) sagte, dass im Umweltausschuss häufig darüber diskutiert worden sei und auch der Erste Stadtrat Mönninghoff ausgeführt habe, dass es oft schwierig sei, die Forderungen der CDU-Fraktion in die Wirklichkeit umzusetzen. Es sei dagegen sehr viel einfacher, große öffentlichkeitswirksame Absichtserklärungen zu unterzeichnen. In der Praxis werde dann nach Ausreden und Ausflüchten gesucht, was hier und heute mit großen Worten begründet worden sei. Ratsherr Fischer führte in diesem Zusammenhang den Ausbau der Stadtbahnstrecke in Misburg an. Dort seien mehr Bäume gefällt worden, als durch die Baumschutzsatzung je gerettet worden wären. Die CDU-Ratsfraktion trete sehr energisch für den Umweltschutz ein und werde alles anmahnen, was gegen die Umwelt gerichtet werde. Ferner stelle sich bei Ratsherrn Fischer eine gewisse Form der Zufriedenheit ein, wenn er bei den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD anmahnen könne, dass mehr für den Umweltschutz getan werden müsse, als diese das vorgäben.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Ferner kritisierte der Beigeordnete Engelke die Argumentation der CDU-Fraktion. Man wolle mit dem Antrag zur biologischen Vielfalt ein Zeichen setzen und vielleicht könne man dann Abstimmungsergebnisse, wie z.B. zum Thema Kühnemann-Stiftung, vermeiden.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0582/2010 mit 1 Anlage.

TOP 20.
Antrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.
für einen Sozialtarif bei Strom & Gas für
Inhaber des Hannover-Aktiv-Passes
(Drucks. Nr. 0649/2010)


Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Fraktion DIE LINKE. mit dem Antrag die Einführung eines Sozialtarifs für die Berechtigten des Hannover-Aktiv-Passes bei den Stadtwerken Hannover fordere. Die schwierige Finanzsituation der Arbeitslosengeld-II-
Empfänger führe häufig zu Sperrungen der Energieversorgung durch die Stadtwerke. Im vergangenen Jahr seien das über 6 000 Sperrungen gewesen. Der lange Winter werde sicher hohe Nachzahlungsforderungen mit sich bringen und die Situation bestimmt nicht verbessern. Für die Fraktion DIE LINKE. gehöre der Bezug von Strom zur öffentlichen Daseinsberechtigung. In Frankreich und Belgien gäbe es bereits Sozialtarife für die Stromversorgung und auch Sigmar Gabriel (der heutige SPD-Bundestagsabgeordnete und Parteivorsitzende) habe das Thema schon einmal aufgeworfen. Die Stadtwerke hätten im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz erzielt und deshalb habe deren Vorstandsvorsitzender Michael Feist eine hohe Gehaltserhöhung erhalten. Man fordere, dass sich die Stadtwerke, welche sich zu einem großen Teil im Besitz der Stadt Hannover befände, seiner sozialen Verantwortung bewusst werden müsse. Um einen verantwortungsvollen Umgang zu gewährleisten, solle die Verwaltung das belgische Modell prüfen. Dabei würden den sozial benachteiligten Empfängern die ersten 500 kW kostenlos geliefert. Alles, was darüber hinaus verbraucht würde, müsse selbst bezahlt werden.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Man teile nicht die Auffassung, dass die Stadtwerke Hannover als Wirtschaftsunternehmen zur Subventionierung von Sozialleistungen geeignet sei. Die Region sei für die Kosten der Unterkunft und die Nebenkosten zuständig. Juristisch gesehen, könnte die Region dann die Mittel in Höhe der Subventionierung kürzen. Indirekt wäre das eine Subvention an die Region. Die soziale Verantwortung der Stadt, in Bezug auf die Einsparung von Energiekosten, zeige sich z.B. in den groß angelegten, energetischen Sanierungen der 100-prozentigen Tochtergesellschaft GBH. Ferner sei es nicht nachgewiesen, dass durch die Sperrungen Arbeitslosengeld-II-Empfänger betroffen gewesen seien. Zudem habe es eine Novelle des Wohngesetzes gegeben, in der nun auch die Nebenkosten eine Berücksichtigung fänden.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass die Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse von Energienutzern auf Bundesebene behandelt werden müsse. Denn auch ein kommunales Unternehmen stehe im Wettbewerb und deshalb müssten für alle Unternehmen die gleichen Bedingungen herrschen. Wenn es einen gesetzlich vorgeschrie-
benen Sozialtarif gäbe, würde dieser gleichermaßen für kommunale als auch für private Energiedienstleister gelten. An dieser Stelle würde den Stadtwerken sonst eine wirtschaftliche Benachteiligung entstehen. Durch einen im vergangenen Jahr verabschie-
deten Ratsbeschluss habe es bereits Gespräche zwischen den Stadtwerken und öffentlichen Trägern gegeben, um Sperrungen von Hartz-IV-Empfängern zu vermeiden. Aus diesen Gesprächen sei die Erkenntnis gewonnen worden, dass in den meisten Fällen nicht die finanzielle Situation der Menschen zu den Sperrungen führten. Ferner sei auf einen Antrag der SPD-Fraktion die Kampagne „Energieberatung für Mieterhaushalte mit geringem Einkommen“ angestoßen worden. Diese laufe sehr erfolgreich und sei haushaltsmäßig noch aufgewertet worden. All diese Maßnahmen führten in die Richtung, die sozial angeschla-
genen Haushalte zusätzlich zu unterstützen.

Beigeordneter Klie (SPD) erläuterte, dass man heute drei Anträge der Fraktion DIE LINKE. im Rat behandelt habe. Zu der Erweiterung der berechtigten Personen für den Hannover-Aktiv-Pass. Zur erweiterten finanziellen Unterstützung der Eigentümer am Riedel-de-Haën-Platz und zur Einführung eines Sozialtarifs im Bereich Energieversorgung für die berechtigten Personen des Hannover-Aktiv-Passes. Wenn man diesen Anträgen zugestimmt hätte, wären der Stadt finanzielle Belastungen von minimal 1,4 Mio. € entstanden. Im Grenzbereich nach oben seien die Auswirkungen nur schwer zu beziffern, könnten jedoch in einem Rahmen von ca. 5 Mio. € liegen. Es sei im Sinne einer pragma-
tischen Politik sinnvoll, sich auch als Antragsteller einmal Gedanken darüber zu machen, ob die Anträge, die man vorschlagen wolle, auch finanzierbar seien. Weiter führte der
Beigeordnete Klie aus, dass der Umsatz der Stadtwerke nicht mit der Gehaltserhöhung des Vorstandsvorsitzenden Michael Feist in Verbindung zu bringen sei. Diese fänden ihre Begründung in seinen überragenden Leistungen bei der Abwicklung des TÜGA-Kaufs.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr eingehend damit befasst habe, ob man einen Sozialtarif für Hannover befördern wolle. Dazu habe man im Rat und seinen Ausschüssen mehrfach ausgeführt, dass man keine Sozialpolitik mit den Stadtwerken anstrebe. Man forciere im Rat und mit der Stadt Hannover eine gute, durchaus vorzeigbare Sozialpolitik. Gleichzeitig habe man zusammen mit der SPD-Fraktion die Einrichtung eines „Runden Tisches“ vorgeschlagen. Dort würden Vertreter der Job-Center, der Region, der kommunalen Träger, der Stadtwerke und der Schuldner-Beratungs-
stellen darüber beraten, was beim Forderungsmanagement zu verändern sei, damit vernünftige Lösungen für die verschuldeten Menschen in Hannover gefunden würden. Es sei klar, dass die Schulden bezahlt werden müssten. Es werde nur dabei geholfen, wie dies vernünftig umzusetzen sei. Ferner sei eine veränderte Informationspolitik zwischen den Stadtwerken Hannover und den Job-Centern aufgenommen und dadurch schon viele Lücken geschlossen worden. Grundsätzlich sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass Transferleistungsbezieher im Rahmen ihrer Arbeitslosengeld- bzw. Hartz-IV-Bezüge zusätzliche Unterstützungen für die Energieversorgung erhielten.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) erläuterte, dass der Antrag zur Einrichtung eines Sozialtarifs in anderen Bundesländern als sozialdemokratisch benannt werde. Man sei durchaus auch gegen Insel-Lösungen und deshalb stelle man diesen Antrag, zum Teil auch mit der Unterstützung der SPD, in allen Kommunen in Deutschland mit kommunalen Energieversorgern. Zudem unterlägen politische Entscheidungen immer den Mehrheitsverhältnissen und man sei sehr zuversichtlich, dass nach den Kommunalwahlen 2011 diesem Antrag dann zugestimmt werde.
Gegen 4 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. für einen Sozialtarif bei Strom & Gas für Inhaber des Hannover-Aktiv-Passes nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0649/2010 ab.

TOP 24.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht (Drucks. Nr. 0841/2010, Bebauungsplan Nr. 1612)
(Drucks. Nr. 1114/2010)

Akteneinsicht erhielten:
Bürgermeister Strauch, Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsfrau Seitz, Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Kramarek, Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr List (Hannoversche Linke)
Ratsherr Böning (WfH)

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion auf die Akteneinsicht verzichte.

TOP 21.
A N T R Ä G E

TOP 21.1.
der CDU-Fraktion

TOP 21.1.1.
zu einem Handy-Reiseführer in Hannover
(Drucks. Nr. 0838/2010)

In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.1.2.
zur Modernisierung des Verkehrsmanagements in Hannover
(Drucks. Nr. 0839/2010)

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.2.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 21.2.1.
zu einem Altlastensanierungsfonds
(Drucks. Nr. 0914/2010)

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.2.2.
zu einer BürgerInneninformation zu den Aktivitäten
von google street view in Hannover
(Drucks. Nr. 0962/2010)

In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.3.
der CDU-Fraktion zur akustischen Aufwertung
des Kuppelsaals im HCC
(Drucks. Nr. 1043/2010)

In den Betriebsausschuss für Hannover Congress Centrum!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.4.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe
"Fachkräftemangel Erzieherinnen/Erzieher"
(Drucks. Nr. 1049/2010)

In den Jugendhilfeausschuss!
In den Gleichstellungsausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.5.
der CDU-Fraktion zu einer Untersuchung der Fauna
an der Wasserkraftanlage Döhrener Wolle
(Drucks. Nr. 1056/2010)

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.6.
der Gruppe Hannoversche Linke
zur Transparenzpflicht von Aufsichtsräten
(Drucks. Nr. 1078/2010)

In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 21.7.
des Ratsherrn Böning zum sofortigen Stopp
der Tempo-40-Planungen seitens der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1074/2010)

In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für die Niederschrift:



S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e

Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter