Sitzung Ratsversammlung am 11.03.2010

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 05.03.2010)
Protokoll (erschienen am 11.06.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 09.06.2010

NIEDERSCHRIFT

44. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 11. März 2010,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.10 Uhr

______________________________________________________________________

Anwesend:

(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD)
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsfrau Behre (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD) 15.35 - 18.10 Uhr
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordnete Bittner-Wolff) (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Ebeling) (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU) 15.15 - 18.10 Uhr
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsfrau Kuznik (SPD) 15.00 - 17.40 Uhr
Ratsherr List (Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Ratsherr Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU) 15.00 - 17.40 Uhr
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
(Stadtrat Walter)

Herr Seinige
Herr Lüdke
Herr Rieck


Tagesordnung:


1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 14. Januar 2010

2. A N F R A G E N

2.1. der Fraktion DIE LINKE. zu den Geschäftsergebnissen und dem weiteren Verfahren beim Naturbad Hainholz
(Drucks. Nr. 0433/2010)

2.2. der CDU-Fraktion

2.2.1. zur Rentabilität städtischer Immobilien
(Drucks. Nr. 0450/2010)

2.2.2. zu ökologischen Standards und Passivhausbau beim Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 0453/2010)

2.2.3. zum Klimawandel
(Drucks. Nr. 0490/2010)

2.2.4. zu den Zuwegungen zu Immobilien und Grundstücken der Stadt
(Drucks. Nr. 0491/2010)

2.3. der Gruppe Hannoversche Linke. zur Gewaltprävention gegen rechte Gewalt in Hannover
(Drucks. Nr. 0492/2010)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern als zugewählte Mitglieder
(Drucks. Nr. 0528/2010)

3.2. Umbesetzungen in verschiedenen Ratsausschüssen
(Drucks. Nr. 0575/2010)

3.3. Umbesetzungen in Gremien
(Drucks. Nr. 0578/2010)

4. Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0498/2010 mit 3 Anlagen)

5. Antrag zur Petition des Heimatbundes zum Schulzentrum Ahlem
(Petition 06/09)
(Drucks. Nr. 2832/2009 mit 2 Anlagen)

6. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

6.1. Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift, Bebauungsplan der Innenentwicklung mit örtlicher Bauvorschrift; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2450/2009 N1 mit 3 Anlagen)

6.2. Veränderungssperre Nr. 85 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte -
(Drucks. Nr. 0274/2010 mit 3 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung, Georgstraße – Mitte –
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0275/2010 mit 4 Anlagen)

6.4. Veränderungssperre Nr. 86 - Hildesheimer Straße / Siemensstraße
(Drucks. Nr. 0297/2010 mit 3 Anlagen)

6.5. Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung – Hildesheimer Straße / Siemensstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung, - Auslegungsbeschluss -
(Drucks. Nr. 0296/2010 mit 3 Anlagen)

6.6. Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz/Einrichtungshaus Staude -,
Beschluss über Stellungnahmen, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0001/2010 mit 4 Anlagen)

6.7. Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änd. – Schlägerstraße / Krausenstraße -
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0184/2010 N1 mit 3 Anlagen)

7. Antrag zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0372/2010 mit 5 Anlagen)

8. Antrag zum Straßenausbaubeitrag Henzeweg von Am Soltekampe bis Salzweg -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0098/2010 mit 1 Anlage)

9. Antrag zur Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 2195/2009 mit 1 Anlage)

9.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirks Mitte
(Drucks. Nr. 2195/2009 E1 mit 1 Anlage)

9.2. sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2549/2009)

9.3. und Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2785/2009)

10. Antrag zur Sanierungsmaßnahme Altablagerung Kleingartenverein Lister Damm e. V.
(Drucks. Nr. 2359/2009 mit 4 Anlagen)

10.1. dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 2359/2009 E1 mit 1 Anlage)

11. Antrag zu einer Brückenumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 1505/2009 N1 mit 2 Anlagen)

12. Antrag zum Leitbild Radverkehr
(Drucks. Nr. 0400/2010 mit 1 Anlage)

13. Wirtschaftsplan der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH
(Informationsdrucks. Nr. 0170/2010 mit 1 Anlage)

14. Antrag zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0383/2010 mit 1 Anlage)

15. Antrag zum Antrag der Gruppe Hannoversche Linke. zur Anpassung des Fernwärmepreises an günstigste Gasanbieter
(Drucks. Nr. 2714/2009)

16. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Raumkonzept im Raschplatz-Pavillon
(Drucks. Nr. 2805/2009)

17. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Konzept für den Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 2806/2009)

18. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion "Alkoholverbot für Minderjährige im öffentlichen Raum"
(Drucks. Nr. 0119/2010)

19. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum Schulzentrum Ahlem "Heisterbergschule"
(Drucks. Nr. 0365/2010)

20. A N T R A G

20.1. der CDU-Fraktion zu einer Untersuchung von Fahrradstellplätzen in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 0449/2010)

21. Antrag zum Strandbad Maschsee
(Drucks. Nr. 0019/2010)

21.1. dazu Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 0447/2010)


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verwies er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Der Rat beschloss, den Punkt 21 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.


TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 14. Januar 2010
Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschrift über die Ratsversammlung vom 14. Januar 2010 in der vorliegenden Fassung.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der Fraktion DIE LINKE. zu den Geschäftsergebnissen und dem weiteren Verfahren beim Naturbad Hainholz
(Drucks. Nr. 0433/2010)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 0433/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hoch waren die Einnahmen und die Ausgaben des Naturbades Hainholz inklusive städtischem Personal und städtischen Sachmitteln im Jahr 2008?

Die Ausgaben für das Naturbad Hainholz betrugen im Jahr 2008 177.115,68 €.
Einnahmen wurden in Höhe von 51.315,42 € erzielt.

Frage 2:
Wie hoch waren die städtischen Zuschüsse für das Naturbad Hainholz inklusive Personal und Sachmitteln im Jahr 2009?

Der Betriebskostenzuschuss 2009 an die Naturbad Hainholz UG betrug 30.000 € zuzüglich 7% Mehrwertsteuer, also insgesamt 32.100 €. Da der Betrieb des Bades erst am 01.05.2009 auf die Naturbad Hainholz UG übertragen wurde, sind für die Monate Januar bis April 2009 in Vorbereitung auf die Freibadesaison zusätzlich Kosten in Höhe von 8.474,82 € angefallen. Kosten für städtisches Personal sind nicht angefallen. Es ist zwar richtig, dass städtisches Personal im Naturbad in der Freibadesaison eingesetzt worden ist. Die dafür angefallenen Kosten wurden aber von der Naturbad Hainholz UG pauschal erstattet.

Frage 3:
Wenn der Betrieb des Naturbades Hainholz mit einem neuen Ratsbeschluss an einen anderen Bewerber vergeben werden sollte, welches Verfahren würde dann dafür notwendig werden und könnte dabei auf ein neues Interessenbekundungsverfahren verzichtet werden?

Da die Naturbad Hainholz UG personell sehr eng mit der Stadtteilgenossenschaft verflochten ist und erklärt hat, dass sie den Betrieb des Naturbades weiterführen möchte, hält es die Verwaltung nicht für notwendig, den Betrieb des Bades neu auszuschreiben. Eine entsprechende Beschlussdrucksache befindet sich in der Verwaltung in Vorbereitung.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) fragte, wie die konkreten Pläne für das Naturbad Hainholz zum Beginn der Badesaison im Mai aussähen.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Verwaltung eine Drucksache vorbereite um den Status des vergangenen Jahres für die kommenden Jahre zu übernehmen.

TOP 2.2.
der CDU-Fraktion
TOP 2.2.1.
zur Rentabilität städtischer Immobilien
(Drucks. Nr. 0450/2010)
Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0450/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Die Ausgangsbemerkung in der Ratsanfrage, die Verwaltung versuche, sich einen Überblick über den Bestand der Immobilien zu verschaffen, ist falsch. Vielmehr ist der Bestand der
städtischen Immobilien der Verwaltung vollständig bekannt. Bei rund 60 % der städtischen Liegenschaften hat der Fachbereich Gebäudemanagement seit 2001 die Eigentümer- und Bauherrenrolle und führt die Betriebsaufgaben durch. Aus Gründen der fachlichen Nähe sind bei den anderen Liegenschaften (z.B. Museen und Schwimmbäder) die Eigentumsverhältnisse und die Verwaltung der Immobilien zurzeit bei den jeweiligen Fachbereichen und Betrieben angesiedelt. Die bauliche Betreuung und das Energiemanagement werden auch bei diesen Gebäuden durch den Fachbereich Gebäudemanagement abgewickelt. Besonders bei speziellen Gebäuden und Liegenschaften ist dies eine Lösung, die sich bei vielen Städten findet. Inwieweit eine weitere formale Übertragung von Gebäuden auf das Gebäudemanagement sinnvoll ist, wird zurzeit durch die Verwaltung geprüft.

Frage 1:
Welche und wie viele der städtischen Immobilien weisen eine Rendite von weniger als 5% auf?

Gemäß Gründungsdrucksache des städtischen Gebäudemanagements (Drucksache 1315/1999) werden für die Gebäude „angemessene Nutzungsentgelte“ kalkuliert, die von den nutzenden Fachbereichen an den Fachbereich Gebäudemanagement entrichtet werden. In diesen Nutzungsentgelten ist keine Renditemarge enthalten, da die Mittel dafür aus dem städtischen Haushalt gezahlt werden müssten, was bei einem im Grundsatz dem Haushalt zuzurechnenden Nettoregiebetrieb keinen Sinn macht, denn der Gewinn beim Fachbereich Gebäudemanagement müsste anschließend wieder an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

Frage 2:
Wie hoch sind – in der Summe, in Euro und bezogen auf die jeweilige Immobilie für diese Immobilien jeweils der Reparaturstau und die Verwaltungskosten zu beziffern?

Der Zustand der Gebäude, für die der Fachbereich Gebäudemanagement die Eigentümeraufgaben wahrnimmt, ist durch eine externe Firma im Jahr 2006 und ergänzend in 2009 systematisch aufgenommen worden. Diese Daten beinhalten alle Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der ursprünglichen Substanz zum Neubauzeitpunkt der Gebäude aufzuwenden wären. Die Investitionssumme hierfür beträgt mit Preisstandard 2007 rund 330 Mio. €. Diese Summe entspricht nicht dem tatsächlichen Sanierungsbedarf. Denn einerseits ist es nicht in allen Fällen notwendig, im Neubaustandard zu sanieren, andererseits verändern sich die Standards laufend durch die Fachdiskussion z.B. im Energie- und im Brandschutzbereich. Eine darüber hinausgehende Ermittlung des konkreten Modernisierungsbedarfes (z.B. durch Aufstellung einer HU Bau oder einer vergleichbaren Konkretisierungsstufe) würde zum einen hohe Kosten verursachen und die Planungsunterlagen wären zum anderen auch in einigen Jahren veraltet. Die Verwaltung investiert daher diese Finanzmittel lieber in echte Sanierungsmaßnahmen.

Die mit einer Hausverwaltung vergleichbaren Verwaltungskosten des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Betreuung der ca. 600 im „Eigentum“ befindlichen Gebäude mit ca. 980.000 m² Nutzfläche und zusätzlich die Betreuung von ca. 137.000 m² angemieteter Fläche beträgt jährlich 0,61 €/m² (Stand 2009).

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob er es richtig einschätze, dass aufgrund der fehlenden Renditebetrachtung es unmöglich sei zu ermitteln, wie hoch die Umsatzstärke, der Sanierungsstau oder auch die Kapitalbewertung der Immobilien sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass diese Einschätzung grundsätzlich falsch sei. Ein privater Immobilienbesitzer versuche über die Mieteinnahmen die Kosten zu decken. Darüber hinaus versuche dieser, ganz legitim, eine Rendite zur Erhöhung seines Kapitals zu erwirtschaften. Die Stadtverwaltung lege nur die Kosten auf die Mieter um, da das Einstreichen einer Rendite völlig unlogisch sei. Wenn man z.B. bei der Vermietung des Rathauses dem Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste eine Rendite berücksichtigen würde, müsste man diese Rendite dem Haushalt zuführen. Der Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste sei jedoch ein Teil des Haushalts. Es sei systemwidrig auf eine von der Stadt selbst genutzten Immobilie eine Rendite aufzuschlagen.
Ratsherr Borchers (SPD) fragte, wie viele Bauprojekte im Rahmen des Konjunktur- programms, in Höhe des Sonderinvestitionsvolumens von 20 Mio. €, bereits begonnen worden seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass sich ein Teil der Bauprojekte im Vergabeverfahren und der andere Teil in der Bauphase befinde. Man liege bei allen Projekten im Zeitplan, werde alle Mittel abrufen und termingerecht verwenden.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wie die Stadtverwaltung eine Rendite bei den Immobilien berechne, die nicht an Teile der Verwaltung vermietet seien und weiter, ob man im Rahmen der Kostensituation kein Interesse habe, marktgerecht und wirtschaftlich zu agieren.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass bei ca. 1 000 000 m2 vermietete Fläche, über 99 % in Eigennutzung stünden. Bei dem verbleibenden % handele es sich z.B. um Gastronomie in Schwimmbädern. Bei diesen Objekten berechne sich die Rendite nicht an der Bausubstanz, sondern an der Höhe des erzielten Gewinns bzw. vom Umsatz. Das seien jedoch absolute Sonderfälle.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob es sinnvoll wäre, den Besitz mit einem gewissen Aufschlag an Rendite zu versehen, um eine transparente Markteinschätzung und Bewertung der Immobilien vornehmen zu können. Als Besitzer von Liegenschaften müssten Investitionen, auch in Bezug auf energetische Sanierung, vorbereitet werden, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation in der sich Hannover derzeit befinde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Renditegedanke in der genannten Konstellation systemwidrig sei. Selbstverständlich müssten Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen oder Investitionen gebildet werden. Man müsse jedoch zwischen Kosten und Gewinnrendite unterscheiden.


TOP 2.2.2.
zu ökologischen Standards und Passivhausbau beim Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 0453/2010)
Erster Stadtrat Mönninghoff Beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks Nr. 0453/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele städtische Gebäude und Umbauten wurden seit Beschluss der Drucksachen im Passivhausstandard gebaut und wie hoch ist der prozentuale Anteil an der Gesamtsumme der Neubauten und wurden bei diesen Gebäuden und Umbauten auch die ökologischen Standards gemäß Drucksache 1440/2007 E 1 eingehalten?

Die Drucksache „Ökologische Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ wurde am 27.09.2007 durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Vom Fachbereich Gebäudemanagement wurden seit 2007 folgende Neubauten in Passivhausbauweise gebaut:

1. Kindertagesstätte Große Pranke mit 580 m² NGF (Nettogrundfläche)
2. Kindertagesstätte Windröschenweg mit 560 m² NGF
3. Altenpflegezentrum Klaus-Bahlsen-Haus mit 3.100 m² NGF
4. Kindertagesstätte Ricklinger Straße mit 960 m² NGF
5. Grundschule In der Steinbreite mit 4.100 m² NGF

Somit wurden bisher 9.300 m² NGF in Passivhausbauweise errichtet.

Der prozentuale Anteil der Gebäude im Passivhausstandard an der Gesamtsumme der seit dem Ratsbeschluss fertig gestellten Neubauten beträgt 100 %.

Weitere Neubauten und auch Anbauten (Umbauten) in Passivhausbauweise sind in Bau bzw. in Planung mit weiteren 39.500 m² Nettogrundfläche. Auch bei Sanierungsplanungen wird immer geprüft, ob die Passivhausbauweise möglich und wirtschaftlich realisierbar ist.

Frage 2:
Wie viele Gebäude/Neubauten wurden bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an Dritte im Passivhausstandard errichtet und wie viel Prozent an der Gesamtsumme der Neubauten entspricht diese Zahl?

Im Jahr 2008 wurden Kaufverträge für 29 Einfamilienhäuser abgeschlossen, davon 21 mit Passivhausbau-Verpflichtung. Der Anteil der Passivhäuser beträgt somit rd. 70 %. Die übrigen 30 % der Einfamilienhäuser weisen gemäß den ökologischen Standards mindestens den erhöhten Dämmstandard des Niedrigenergiehauses Plus (Hannover) auf, der um 30 % besser ist als der gesetzliche Standard.

Für das Jahr 2009 liegt die entsprechende Auswertung noch nicht vor.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, auf welches Jahr sich die ca. 33 000 m2 bezögen und wie viel davon in Passivhausbauweise saniert worden seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass sich die Zahlen alle auf das Jahr 2007 bezögen. Eine Prozentzahl wie viel der 39 000 m2 in Passivhausbauweise saniert worden seien, sei nur sehr schwer zu benennen. Sanierungen müssten nur in den seltensten Fällen komplett durchgeführt werden. Wenn man z.B. die Fenster an einem Gebäude austausche, sei es schwer möglich, eine 100 %-ige Sanierung in Passivhausbauweise in Quadratmetern auszudrücken.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob sich über die Vielzahl der zu vergebenen Grundstücke In der Rehre die Passivhausbauweise als Standardbauweise durchsetzen könne und wie die Verwaltung die Aussagen zum LIDL-Markt an der Göttinger Chaussee bewerte, dass man in diesem Standard zukünftig alle neuen LIDL-Filialen errichten wolle.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Wohnanlage In der Rehre ein bundesweit aufmerksam beobachtetes Projekt nach den neuesten technischen Standards sei. Mit Spannung begleite man die Entwicklung, wie die 330 Wohneinheiten von der Bevölkerung angenommen würden. Es gäbe sehr viele weitere Bauprojekte in Hannover und der Region, an denen man den Erfolg des Gebietes werde ablesen und messen können. Es sei interessant zu sehen, dass zu Beginn eines neuen Projektes oftmals sehr kontrovers darüber diskutiert werde. Die LIDL-Filiale sei nach den höchsten technischen Standards errichtet worden und inzwischen verkünde die Unternehmensleitung immer wieder gern, dass man in Hannover bundesweit die erste Filiale in Passivhausbauweise entstehen lassen habe. Auf der MIPIM in Cannes (Europäische Immobilienmesse) sei eine Werbeanzeige des ECE-Konzerns zu sehen gewesen, aus der hervor gehe, dass man in Hannover besonders effiziente Energiekonzepte umgesetzt habe.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, ob man in Zahlen ausdrücken könne, wie viel der
33 000 m2 durch Sanierung, Um- oder Ausbau für die Passivhausbauweise vorbereitet worden seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass zurzeit 760 Bauprojekte und davon 59 mit einem Investitionsvolumen von über 200 000 € in Hannover umgesetzt würden. Die Verwaltung könne gern einmal eine Übersicht für den Bauausschuss zusammenstellen, die ausdrücke wie viel Quadratmeter Fläche saniert worden sei mit einer Abschätzung, wie viel davon in Passivhausbauweise. Ferner sei zu beachten, dass nicht bei allen Sanierungen eine Passivhausbauweise zu empfehlen sei. Gerade bei sehr alten Gebäuden könne sich der Aufwand überdimensional hoch zum Ertrag auswirken. Die Passivhausbauweise werde dort eingesetzt, wo diese wirtschaftlich sinnvoll sei. Alle anderen Sanierungen in Hannover würden mit einem Standard 30 % über der gesetzlichen Norm durchgeführt.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, wie es zu vertreten sei, dass die Verwaltung privaten Bauherren die Passivhausbauweise nahe lege und gleichzeitig für den Raschplatzpavillon diesen Standard nicht anwende. Zudem werde der Oberbürgermeister zitiert, dass der Raschplatzpavillon einen richtungsweisenden Maßstab für die kommenden Jahrzehnte abgeben werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff erläuterte, dass er vom Oberbürgermeister legitimiert worden sei zu erklären, dass die zitierten Aussagen zum Raschplatzpavillon, fälschlicherweise seiner Person zugesprochen würden. Ferner führte der Erste Stadtrat Mönninghoff aus, dass der Raschplatzpavillon ein Sonderfall sei. Man habe sich in diesem speziellen Fall dazu entschieden, nur die nötigsten Baumaßnahmen durchführen zu lassen. Wenn die feuerschutzrechtlichen Vorgaben nicht schnellstens umgesetzt würden, müsse der Pavillon geschlossen werden. Ferner lege man den Schwerpunkt in diesem Jahr auf die Sanierung und dem Um- und Ausbau von Kindertagesstätten und Schulen. Gelder, die zusätzlich für den Raschplatzpavillon eingesetzt würden, müssten aus Projekten für Schulen und Kindertagesstätten abgezogen werden. Das solle auf jeden Fall vermieden werden. Zudem werde darauf geachtet, wirtschaftlich zu handeln. Man werde zukünftig nicht mehr in der Breite, in möglichst vielen verschiedenen Gebieten, sondern in der Tiefe, mit einem Standard, der 30 % energieeffizienter als die gesetzlichen Vorgaben sei, sanieren, sowie um- und ausbauen.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, dass im gestrigen Bauausschuss mehrere Bauanträge beschlossen worden seien. Darunter auch der zum Raschplatzpavillon. Da keine Änderungs- oder Zusatzanträge gestellt worden wären, könne man davon ausgehen, dass alle Fraktionen mit den Anträgen einverstanden gewesen seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, dass nach Aussage des Stadtkämmerers die Drucksache einstimmig beschlossen worden sei.

Beigeordneter Engelke (FDP) verwies auf einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Weiter fragte der Beigeordnete Engelke, ob es nicht wesentlich wirtschaftlicher gewesen wäre, den alten Pavillon abzureißen, um dort ein neues Gebäude mit allen Standards die man sich wünsche zu errichten.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass es falsch wäre den Pavillon abzureißen, dafür ein neues edles Gebäude für 20 Mio. € zu errichten und im Gegenzug zwei Schulen nicht sanieren zu können.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung die Ansicht der FDP-Fraktion teile, dass eine Abwicklung des Projektes über einen Investor eine saubere Lösung gewesen wäre, ohne auf die Sanierung von zwei Schulen verzichten zu müssen.

Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte dies.

TOP 2.2.3.
zum Klimawandel
(Drucks. Nr. 0490/2010)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Fischer (CDU) aus Drucks. Nr. 0490/2010 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Ist es richtig, dass das Klimaschutzaktionsprogramm der Verwaltung, das eine breite politische Zustimmung im Rat der Landeshauptstadt Hannover – auch der CDU – fand, auf nicht ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht?

Nein, dies ist nicht richtig. Unter der überwiegenden Zahl der Wissenschaftler aus aller Welt besteht ein Konsens über die Tatsache der Klimaerwärmung, über den Anteil des Menschen daran und über die Notwendigkeit, rechtzeitig gegenzusteuern. Wie in jeder Frage gibt es auch hier eine Minderheitsmeinung.

Frage 2:
Ist nun auch die Verwaltung – auf Grund der neueren Erkenntnisse – der Meinung, dass nicht CO2 zu der angenommenen dramatischen Erderwärmung führt?

Nein. Es gibt keine wirklich „neuen“ Erkenntnisse.



Frage 3:
Was gedenkt die Verwaltung zu tun?

Die Verwaltung wird die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzaktionsprogramms Hannover 2020 wie beschlossen bearbeiten und verfolgen.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob es richtig sei, dass dann, wenn eine Minderheit eine andere Meinung habe als die Mehrheit, kein Konsens mehr bestehe. Weiter fragte Ratsherr Fischer, ob der UN-Weltklimarat (IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change ) die Ansicht vertrete, dass durch den CO2-Ausstoß das Klima ansteige.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass kein Konsens erzielt werde, wenn eine Minderheit, gegenüber einer Mehrheit, als Gesamtheit eine andere Meinung vertrete. Die Meinung einer Minderheit könne zwar richtig sein, wenn sich diese in der Opposition befinde, bekomme sie trotzdem kein Recht. Wenn die überwiegende Zahl von Wissenschaftlern eine Sichtweise habe, dann müsse man in seinen Planungen die Meinung der ganz überwiegenden Mehrheit berücksichtigen und könne nicht warten, bis der Letzte von Zehntausend überzeugt sei. Diese ganz überwiegende Mehrheit sei der Meinung, dass das was derzeit an CO2 in die Luft abgegeben werde, eine Temperaturerhöhung von 2°C bis zum Jahr 2050 bewirken werde. Wenn man nicht deutlich gegensteuere, könne dieser Wert noch deutlich höher ausfallen und dies seien für ihn gravierende Gründe zum Handeln.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Ansicht sei, dass es in Hinblick auf die Anfrage der CDU-Fraktion zweifelhaft sei, dass diese überhaupt noch hinter den Zielen des Klimaschutzprogramms stehe.

Ratsherr Fischer antwortete, dass es der CDU-Fraktion darauf ankomme zu wissen, was die Wissenschaft erkannt habe oder ob die Welt vom UN-Weltklimarat getäuscht worden sei. Ferner bewerte er die Antwort zum Konsens als falsch. Zudem zitierte der Ratsherr Fischer einen Artikel aus der Presse zum Thema des UN-Weltklimarates und richtete die Frage an den Ersten Stadtrat Mönninghoff, ob ihm dieser bekannt sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff verneinte die Frage zum zitierten Artikel. Ferner gäbe es keine Frage auf der Welt, bei der 100 % der Menschen einen Konsens teilten. Es sei bekannt, dass amerikanische Ölfirmen Milliarden investierten, um Kampagnen zu unterstützen, die belegen sollen, dass der Ausstoß von CO2 keinen Einfluss auf den Klimawandel habe. Der ganz überwiegende Teil der Wissenschaftler belege anhand tausender Forschungs- ergebnisse und Daten das Gegenteil. Die Frage, ob der Intergovernmental Panel on Climate Change die Welt getäuscht habe, könne er nur verneinen. Es gäbe einen Wissenschaftler und einige wenige Untersuchungen bei denen falsche Daten vorlagen. Es gäbe keine signifikanten Hinweise darauf, dass der Klimawandel, wie dieser in der Diskussion stehe, nicht stattfinde.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) sagte, dass zuerst auch eine Minderheit behauptet habe, dass die Erde eine Kugel sei und fragte, ob die Meinung einer Minderheit nicht schon zum Nachdenken anregen müsse.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Aussagen des umweltpolitischen Sprechers der CDU im Rat der Landeshauptstadt Hannover insofern nachdenklich mache, was eigentlich die Haltung der CDU zum Klimaschutz sei. Das sei aufgrund der vorangegangenen Beiträge außerordentlich zweifelhaft geworden. Wenn eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden solle, ob das Thema Klimaschutz eine einzige Schimäre sei, dann befände man sich in einem hochpolitischen Konsens. Wie die ganz breite Masse der Bevölkerung der Bundesrepublik und auch der Bundeskanzlerin, sei auch er der Meinung, dass der Klimaschutz eine der entscheidenden Fragen für die Zukunft der Menschheit sei.

Ratsherr Müller (SPD) fragte, ob die Verwaltung mit ihm der Auffassung sei, dass die CDU eine Partei sei, die grundsätzlich immer nur Minderheiten vertrete und weiter, ob die Energieeffizienz ein wichtiger Bestandteil zur Abstimmung der Klimaallianz 2020 gewesen sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass es absolut nicht nachzuvollziehen sei, warum die CDU-Fraktion eine solche Debatte führe. Als Umwelt- und Wirtschaftsdezernent beträfe ihn das Thema in doppelter Hinsicht und es könne keinen Dissens zum bisherigen angemessenen und verantwortungsvollen Handeln der Landeshauptstadt Hannover geben.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob die Gefahr eines Klimawandels darin bestünde, dass durch CO2 eine ständige Erwärmung der Erde erfolge.

Erster Stadtrat Mönninghoff stimmte der These zu, dass sich die Erde durch eine CO2-Belastung der Luft erwärme.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass Phil Jones der Leiter eines englischen Instituts wäre welches maßgeblich zuständig für die Messung der Temperaturen auf der Erde und die Archivierung der Weltklimadaten sei und dass der UN-Weltklimarat sich hauptsächlich auf die Daten dieses Instituts berufe. Zudem fragte er, ob bekannt sei, dass Phil Jones in einem BBC-Interview erklärt habe, dass in den vergangenen 15 Jahren keine Erderwärmung eingetreten sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass es falsch sei, dass sich der UN-Weltklimarat nur auf die Daten des englischen Instituts berufe. Der UN-Weltklimarat sei ein Gremium aus mehreren tausend Wissenschaftlern und zehntausenden Studien und führe Debatten in der ganzen Welt. Der Zusammenhang zwischen CO2-Masse in der Luft und der Erderwärmung in den letzten Jahrhunderten sei unstrittig.

Ratsherr Böning (WfH) fragte, ob er recht verstanden habe, dass man anerkannte Wissenschaftler wie Prof. Dr. Martin Claußen vom Max-Planck-Institut in Hamburg nicht ernst nähme, mit Verschwörungstheoretikern vergleiche und dass man eindeutige Fakten, die gegen einen Klimawandel sprächen, als unbedeutende Einzelmeinung bezeichne. Ferner müsse klar sein, dass letztlich auch die Medien dazu beitragen würden, welche Fachmeinung veröffentlicht werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass die Meinungen die eine Erderwärmung und die Notwendigkeit des Handelns zum Klimaschutz bestritten, Außenseiter- und Randmeinungen darstellten und für ihn nicht relevant seien.
TOP 2.2.4.
zu den Zuwegungen zu Immobilien und Grundstücken der Stadt
(Drucks. Nr. 0491/2010)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn Seidel (CDU) aus Drucks. Nr. 0491/2010 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele dieser Miet-/Pacht-/Erbbauverträge gibt es, die nur über Privatstraßen, unbefestigte Wege oder kleine Nebenstraßen zu erreichen sind? Hat die Stadt mit den Mietern, Pächtern oder Erbbauberechtigten einheitliche vertragliche Regelungen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum gibt es keine Regelungen?

Aufgrund der Vielzahl an Flächen und Verträgen (allein der Fachbereich Wirtschaft ist für mehr als 3.000 Grundstücke mit mehr als 2.000 Miet- und Pachtverträgen sowie Erbbaurechten zuständig) und den oft erforderlichen Einzelfallregelungen gibt es keine allgemeine Aufstellung zu diesem Thema. Diese kann auch nicht kurzfristig erstellt werden.

Frage 2:
Im Falle, dass die Zuwegungen zu den Grundstücken sich in anderer Hände Eigentum befinden, wie wird sichergestellt, dass die Zuwegungen sich in dem Zustand befinden, dass die Grundstücksnutzer jederzeit ihre Grundstücke/Häuser erreichen können?

Soweit Grundstücke nicht durch öffentlich gewidmete Verkehrsflächen (Straßen), über eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit erschlossen sind, kann eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen werden. Ob eine solche Regelung zum Wegerecht im Vertrag aufgenommen werden muss, wird jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse vor Vertragsabschluss geprüft.

Frage 3:
Gibt es spezielle Regelungen, die die Instandhaltung und Pflege dieser Zuwegungen regeln bzw. wer ist für den Strauch-/Baumschnitt sowie den Winterdienst auf diesen Zuwegungen zuständig und was wird in konkreten Streitfällen unternommen?

Sofern möglich, werden einheitliche vertragliche Regelungen getroffen. Dieses gilt insbesondere für Pachtverträge über landwirtschaftliche Flächen und Kleingärten / Grabeländer, da beide Flächenarten grundsätzlich an nicht öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen liegen. Somit ist hier eine einheitliche Regelung sinnvoll. Den Vertragspartnern wird dabei als Hauptnutzer der angrenzenden Wege die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht jeweils von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte des Weges aufgegeben.

Außerdem wird z.B. bei der Vermietung von Stellplätzen auf nicht öffentlichen Parkplätzen die Durchführung des Räum- und Streudienstes durch die Stadt aus Kostengründen vertraglich ausgeschlossen.

In allen übrigen Fällen muss wieder im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten gegeben sind und welche Möglichkeiten der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch den jeweiligen Vertragspartner oder die Stadt bestehen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Stadt oft nicht alleiniger Eigentümer oder Anlieger solcher Zuwegungen ist und daher auf die Bereitschaft zur Mitwirkung der übrigen, in der Regel privaten, Parteien angewiesen ist.

Ratsherr Seidel (CDU) fragte, wie die Verwaltung, hinsichtlich der Witterungsbedingungen die Situation der Pächter und Erbbauberechtigten einschätze, die in den vergangenen Monaten Auseinandersetzungen mit der Stadt und „aha“ bezüglich der Räumpflichten geführt hätten.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man dies nicht allgemein beantworten könne. Es gäbe ca. 3 000 Erbrechts- bzw. Pachtverträge. Dazu kämen die unterschiedlichen Verhältnisse, wie z.B. die Anzahl der Anlieger oder die Länge der Zufahrtswege. Das bedeute, dass jeder Vertrag individuell für sich geprüft werden müsse. Bei einigen Verträgen läge die Räumpflicht bei der Stadt. Bei einigen läge diese beim Pächter und bei einigen Verträgen seien hinsichtlich der Räumpflicht überhaupt keine Vereinbarungen getroffen worden. In hunderten Einzelfällen müsse geregelt werden, wer den Winterdienst zu erledigen habe.

Ratsherr Seidel (CDU) fragte, ob die Verwaltung aufgrund der Probleme mit dem Winterdienst und der fast 3 000 Verträge einen Handlungsbedarf sehe.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass in den vergangenen drei Monaten keiner der Pächter an den zuständigen Dezernenten oder an das Büro des Oberbürgermeisters geschrieben habe, um eine Problematik zu schildern.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass der Zeitraum für die Fragestunde abgelaufen sei.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung des Rates, die Fragestunde zu verlängern. Da in der näheren Vergangenheit rechtsextreme Schriften vor Schulen verteilt worden seien, behandele die Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke ein brandaktuelles Thema.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass sich der Rat Regeln gegeben habe, an die man sich auch halten möge.
Gegen 8 Stimmen lehnte der Rat den Antrag zur Geschäftsordnung der Gruppe Hannoversche Linke, zur Verlängerung der Fragestunde, ab.
Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) sagte, dass auf dem Antragstext der Verwaltung, zur gerade behandelten Anfrage der CDU-Fraktion, eine Eingangszeit von 12:15 Uhr vermerkt sei. Auf dem CDU-Antrag sei zu erkennen, dass man den Eingang von 17:15 auf 12:15 Uhr korrigiert habe und fragte, wie diese Korrektur zu erklären sei.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die Anträge der Fraktionen im Vorzimmer des Büros des Oberbürgermeisters eingingen. Dort würden die Uhrzeiten festgehalten. Er habe keine Veranlassung anzunehmen, dass an der chronologischen Zeitaufnahme etwas verändert worden sei.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass die Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke schriftlich beantwortet werde.
TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern als zugewählte Mitglieder

(Drucks. Nr. 0528/2010)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0528/2010.

TOP 3.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Ratsausschüssen
(Drucks. Nr. 0575/2010)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Ratsausschüssen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0575/2010.

Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 3.3.
Umbesetzungen in Gremien
(Drucks. Nr. 0578/2010)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0578/2010.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 4.
Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover
(Drucks. Nr. 0498/2010 mit 3 Anlagen)
Gegen 3 Stimmen beschloss der Rat die Zweckvereinbarung zur Erstellung eines Mietspiegels zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0498/2010 mit 3 Anlagen.


TOP 5.


Antrag zur Petition des Heimatbundes zum Schulzentrum Ahlem
(Petition 06/09)
(Drucks. Nr. 2832/2009 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Kiaman (CDU) sagte, dass es am Standort des Schulzentrums Ahlem eine neue Situation gäbe. Dort werde neben dem Schulgebäude eine Kindertagesstätte gebaut. Zwischen der Kindertagesstätte auf der einen Seite und der Sporthalle auf der anderen bilde das Schulzentrum in der Mitte das verbindende Glied. Das Schulgebäude in der Mitte solle nun abgerissen und das Grundstück für acht Millionen Euro verkauft werden. Selbst bei der Möglichkeit einer kinderfreundlichen Bebauung werde man diesen Verkaufspreis sicher nicht erzielen. Es sei daran zu erinnern, dass der Verkaufspreis für das Grundstück ein wesentliches Kriterium für die Schließung des Schulzentrums gewesen sei. Mit den Verkaufserlösen sollten Schulsanierungen finanziert werden. Die Bewohner und der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt stellten ihre Anträge und Petitionen nicht nur um die Verwaltung zu verärgern. Die Zahlen und Flächenpläne, die dort präsentiert würden, fänden weder Akzeptanz noch förderten diese die Glaubwürdigkeit gegenüber der Verwaltung. Mit dem Bau der Kindertagesstätte werde die Situation noch fragwürdiger. Er könne sich an keinen Vorfall erinnern, bei dem sich die Bewohner und der Bezirksrat gemeinsam in der Form gegen eine Maßnahme gewandt hätten. Ferner habe die CDU-Fraktion die Petitionen gründlich geprüft und könne diesen in allen Punkten zustimmen. Zudem spiegele diese Situation wieder, wie ernst die Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte tatsächlich genommen werde.



Beigeordneter Klie (SPD) erläuterte, dass man in diesem Fall zwei Entscheidungen zeitlich vermische. Im November 2007 habe man im Rahmen der 2. Phase zur Schulstrukturreform, unter Berücksichtigung von Zahlen und Fakten aus der Verwaltung und aus überwiegend pädagogischen Gesichtspunkten entschieden, das Schulzentrum zu erhalten. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätten sich dann aus fiskalischen Gründen für den Standort Heisterberg-Schule entscheiden müssen. Im November 2009 habe der Stadtbezirksrat dann entschieden, dass man am Standort des Schulzentrums eine Kindertagesstätte errichten wolle, in Kenntnis der Situation um das Schulzentrum. Deshalb müsse man diese beiden Entscheidungen unabhängig voneinander betrachten. Wenn man dem Antrag der CDU-Fraktion folge, sei die logische Konsequenz, dass man in der Tegtmeyerallee eine Bauruine hinterlasse. Die Mittel, die dort verbaut worden seien, wären verloren. Dazu müssten weitere Investitionsvolumina aufgebracht werden, um die umfangreiche Sanierung des Schulzentrums zu ermöglichen. Aus finanziellen Gründen sei eine solche Vorgehensweise nicht vertretbar. Ferner sei es immer falsch, aus welchen Gründen auch immer, wenn man Schulen ins Gespräch bringe. Man solle sich vor Ort informieren, sich die Gegebenheiten erläutern lassen und ansonsten die Schulen ihre gute Arbeit machen lassen. Die Schulen bräuchten Planungssicherheit und die Ruhe ihre Konzepte durchführen zu können. Da doch auch die CDU-Landesregierung für das dreigliedrige Schulsystem eintrete, müsse man an dem Standort mit einer Haupt- und Realschule sehr zufrieden sein und brauche an der Stelle keine Bauruine hinterlassen.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) bemerkte, dass es durchaus vorteilhaft sein könne, Schulen ins Gespräch zu bringen. Wenn man die Grundschule am Goetheplatz nicht ins Gespräch gebracht hätte, wäre diese sicher geschlossen worden. Ferner könnten sich die Stadtbezirksräte selbst stärken, indem die Mitglieder der Bezirksräte im Rat genauso votierten wie im Stadtbezirksrat. Weiter führte Ratsherr Höntsch aus, dass man die Meinung der Menschen ignoriert habe. Die Schüler, Lehrer, Schulleitungen und die Bewohner seien gegen die Schließung des Schulzentrums gewesen und die Fraktion DIE LINKE. habe diese Entscheidung mitgetragen.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) erklärte, dass sich die Ahlemer nicht nur mit guten Gefühlen an die Gemeindereform in den siebziger Jahren zurückerinnerten. Das damals versprochene Schwimmbad gäbe es immer noch nicht und nun solle auch noch ihr Schulzentrum geschlossen werden. In diesem Zusammenhang ärgere man sich sicher, dass man nicht zur Stadt Seelze übergesiedelt sei. Ferner könne Ratsherr Nikoleit berichten, dass er beide Schulen in Ahlem besucht habe. Das Schulzentrum in der Petit Couronne Straße sei in seinem Umfeld, der Lage und dem Gebäude sehr viel besser geeignet, als die Heisterberg-Schule in der Tegtmeyerallee.

Ratsherr Kiaman (CDU) erklärte, dass er die meisten Passagen vom Redebeitrag des Beigeordneten Klie nicht teile. Ferner sei zu betonen, dass nicht die CDU die Fraktion sei, die Unruhe in diese Angelegenheit gebracht habe.

Ratsfrau Frank (CDU) sagte, dass nicht einzusehen sei, warum man Schulen nicht ins Gespräch bringen solle. Die CDU-Fraktion habe die Grundschule in Marienwerder ins Gespräch gebracht und nun folgten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD dem Votum der CDU. Auch bei der Grundschule am Goetheplatz hätten diese ihre Ansichten geändert und deshalb habe sie gehofft, dass dies auch beim Schulzentrum in Ahlem der Fall sein könne.

Beigeordnete Kastning (SPD) erwiderte, dass sich die SPD-Fraktion nicht erst seit vergangenen Dienstag oder der letzten Ratssitzung mit der Grundschule in Marienwerder beschäftige. Man pflege auch dort Kontakte und habe entscheidende Gespräche geführt.

Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es drei positive Argumente für den Standort in der Tegtmeyerallee gäbe. Zum ersten sei dies die wirtschaftlich beste Lösung. Zum zweiten sei der Standort für eine Kindertagesstätte in der Petit Couronne Straße förderlich für die Vermarktung einer Wohnbebauung. Zum dritten sei es nicht korrekt, dass die Schulleitungen gegen einen Standort in der Tegtmeyerallee gewesen seien. Die Stadtverwaltung habe in ständiger Kooperation mit der Schulleitung gestanden. Die Schulleitung habe gegenüber der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass diese mit den Planungen am Standort Tegtmeyerallee durchaus sehr einverstanden sei. Das Schulzentrum in der Petit Couronne Straße gehe in der Größe weit über das Standardraumprogramm hinaus und sei deshalb in der Unterhaltung extrem unwirtschaftlich.
Mit 38 Stimmen gegen 19 Stimmen beschloss der Rat den Antrag zur Petition des Heimatbundes zum Schulzentrum Ahlem (Petition 06/09) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2832/2009 mit 2 Anlagen.

Die Petition wurde damit zurückgewiesen.

TOP 19.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum Schulzentrum Ahlem "Heisterbergschule"
(Drucks. Nr. 0365/2010)
Mit 38 Stimmen gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Schulzentrum Ahlem "Heisterbergschule" nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0365/2010 ab.

TOP 6.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 6.1.
Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift, Bebauungsplan der Innenentwicklung mit örtlicher Bauvorschrift; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2450/2009 N1 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2450/2009 N1 mit 3 Anlagen.

TOP 6.2.
Veränderungssperre Nr. 85 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte -
(Drucks. Nr. 0274/2010 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 85 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0274/2010 mit 3 Anlagen.


TOP 6.3.
Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung, Georgstraße – Mitte – ,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0275/2010 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung - Georgstraße Mitte – nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0275/2010 mit 4 Anlagen.


TOP 6.4.
Veränderungssperre Nr. 86 - Hildesheimer Straße / Siemensstraße
(Drucks. Nr. 0297/2010 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 86 - Hildesheimer Straße / Siemensstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0297/2010 mit 3 Anlagen.

TOP 6.5.
Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung – Hildesheimer Straße / Siemensstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, - Auslegungsbeschluss -

(Drucks. Nr. 0296/2010 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 37, 7. Änderung – Hildesheimer Straße / Siemensstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0296/2010 mit 3 Anlagen.


TOP 6.6.
Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz/Einrichtungshaus Staude -, Beschluss über Stellungnahmen, erneuter Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0001/2010 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz/Einrichtungshaus Staude - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0001/2010 mit 4 Anlagen.

TOP 6.7.
Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änd. – Schlägerstraße / Krausenstraße -
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0184/2010 N1 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung – Schlägerstraße / Krausenstraße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0184/2010 N1 mit 3 Anlagen.


TOP 7.
Antrag zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0372/2010 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 6 BauGB) - Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0372/2010 mit 5 Anlagen.


TOP 8.
Antrag zum Straßenausbaubeitrag Henzeweg von Am Soltekampe bis Salzweg -Aufwandsspaltung-
(Drucks. Nr. 0098/2010 mit 1 Anlage)
Mit 38 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat zum Straßenausbaubeitrag Henzeweg von Am Soltekampe bis Salzweg - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0098/2010 mit 1 Anlage.


TOP 9.
Antrag zur Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 2195/2009 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass mit diesem Beschluss eines der meist frequentierten Kulturorte Hannovers eine Entwicklungsperspektive für die nächsten 20 Jahre erhalten solle. Man werde hinter dem Hauptbahnhof ein soziologisch/kulturelles Zentrum haben, welches weiterhin nicht nur örtlich, sondern auch eine überregionale Ausstrahlung besitze. Im Pavillon würden weiterhin soziologisch/kulturelle, politische und soziale Veranstaltungen stattfinden können. Ferner habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Antrag eingebracht. Es solle geprüft werden, ob im ersten Bauabschnitt, am südlichen Teil des Pavillons, ein Neubau für die Volkshochschule entstehen könne. Es sei eine zentrale Angelegenheit, das soziologisch/kulturelle Angebot mit einer Bildungseinrichtung zu verbinden. Es sei allen Anwesenden bekannt, dass der Standort geschlossen werden müsse, wenn die Baumaßnahmen nicht durchgeführt würden. Es solle auch im Äußeren eine Identität zur soziologischen Kultur der Vergangenheit erhalten bleiben. Es sei überregional bekannt, dass hinter dem Hauptbahnhof eine soziologisch/kulturelle Einrichtung mit bürgerlichem Output beheimatet sei. Es sei versucht worden, ein altes „historisches“ Gebäude mit einem Neubau für die Volkshochschule zu verbinden. Weiter führte der Beigeordnete Schlieckau aus, dass man aus finanziellen Gesichtspunkten, Abstriche in Bezug auf die energetische Sanierung hinnehmen müsse. Wenn eine Beschlussfassung erfolge, könne mit Baubeginn 2011 und der Fertigstellung im Jahre 2012, eine moderne Einrichtung ihre Arbeit aufnehmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle an alter Stelle mit modernen Komponenten etwas Neues schaffen. Es sei zu vermeiden, den alten Pavillon durch ein neues „seelenloses“ Gebäude, von privaten Investoren errichten zu lassen. Viele Menschen in der Stadt hätten verstanden, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Vorhaben ein deutliches Signal für die Kultur in Hannover setzen wollten. Die soziologische Kultur sei ein zentraler Bestandteil Hannovers den man weiter fördern wolle.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) erklärte, dass die Beschlussfassung für die Kultur in Hannover eine große Bedeutung habe. Ferner beantrage er für den Tagesordnungspunkt 9.3. eine getrennte Abstimmung, da die Fraktion DIE LINKE. den Punkten 3. und 4. des Antrages nicht folgen könne. Einen privaten Investor lehne man aus den bekannten Gründen ab und Finanzierungsvorschläge würden aus den Reihen der Bürgerinitiative sicher nicht zu erwarten sein.

Ratsherr Hermann (SPD) führte aus, dass man mit dem Beschluss 30 erfolgreiche Jahre der soziologischen Kultur in Hannover fortsetzen wolle. Mit dem Beschluss löse man das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, den Pavillon zu erhalten. Wenn eine Einrichtung an einem Standort so gut funktioniere, dann solle man diese auch dort belassen. Die Verwaltung solle mit der Bürgerinitiative und den Beschäftigten des Pavillons moderne Konzepte zur räumlichen Nutzung, welche auch haushalts- politische Aspekte berücksichtigten, entwickeln. Die Kommune sei sicher ein besserer Partner für die soziologische Kultur in Hannover als private Investoren. Die SPD-Ratsfraktion habe vor 30 Jahren dafür gekämpft, dass die Bürgerinitiative für den Pavillon als soziologisch/kulturelles Zentrum, habe starten können. Diese Tradition wolle man heute fortführen.

Ratsherr Dr. Tilsen (FDP) stellte fest, dass der Wunsch, das soziologisch/kulturelle Zentrum zu erhalten, alle Ratsfraktionen vereine. Es gäbe jedoch keinen Grund, Ängste vor privaten Investoren zu schüren. Die Verwaltung habe nur darauf zu achten, dass vernünftige und zuverlässige Verträge abgeschlossen würden. Darin könnten auch die Forderungen und Bedenken der Bürgerinitiative aufgenommen werden. Dann könne nichts Unvorhergesehenes passieren. Es sei denn der Investor zerbreche. Der Vorschlag der Verwaltung sei nur Stückwerk. So sollten z. B. nur gesetzliche Mindeststandards und das auch nur für einen Teil des Pavillons akzeptiert werden. Für eine „Machbarkeitsstudie“ habe die Verwaltung bereits 190 000 € ausgegeben. Für die weitere Planung des Projekts lägen noch einmal 60 000 bzw. 900 000 € bereit. Es sei unzumutbar, für die Planung mehr als
20 % der gesamten Investition auszugeben. Auch Gebührenverordnungen seien verhandelbar. Der FDP-Antrag aus dem November 2009 fordere eine umfassende Sanierung des Pavillons unter Einhaltung der höchsten Standards, mit Hilfe von privaten Investoren.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass der Raschplatz Pavillon möglichst umfassend saniert werden und in seinem Aussehen erhalten bleiben solle. Ferner stimme er dem FDP-Antrag, zur Beteiligung eines privaten Investors, und dem CDU-Antrag, zum Konzept für die räumliche Nutzung, zu.

Ratsherr Hellmann (CDU) erklärte, dass er seine Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 17. an dieser Stelle vorbringen werde, da dieser bereits Erwähnung gefunden habe. Mit dem CDU-Antrag fordere man eine rationale, städtebauliche Lösung für den Andreas-Hermes-Platz. Zudem stehe der wirtschaftliche Nutzen der Fläche, in keinem Gegensatz zu der soziologisch/kulturellen Fortführung der dort geleisteten Arbeit.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinitiative in den Zusatzantrag von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen worden sei, dass durch Initiativen aus der Stadtbevölkerung, möglicherweise Gelder eingeworben werden könnten. Man sei der Auffassung, dass zusätzlich zu der fixierten Veranschlagung, keine weiteren 2,3 Mio. € aufgebracht werden könnten. Zudem gäbe es Hinweise, dass maßgebliche Personen in Verhandlungen zur Einwerbung von Mitteln stünden. Nach realistischen Einschätzungen sei ein Gelingen allerdings fraglich. Dies werde jedoch nicht dazu führen, dass der Pavillon eine schlechtere Ausgangslage erhalte. In der Zukunft müsse man versuchen, die Stadtgesellschaft zu einer direkten Beteiligung zu bewegen.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass er mit Freude und Begeisterung der Sanierung und dem Erhalt des Pavillons als eigenständiges, freies, soziologisch/ kulturelles Zentrum zustimme. In Anlehnung an die Erinnerungen zur Vorbereitung von Aktionen und Diskussionen gegen die Elektronik-Messe oder der Atomlobby, fänden dort Junge und Alte Platz zur freien Meinungsäußerung.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, wie sich das Verhältnis der Planungskosten zu den Gesamtinvestitionen in diesem Fall verhalte.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass die Planungskosten am oberen Limit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) läge. Dies sei begründet in den speziellen Gegebenheiten und den hohen Vorlaufkosten. In den Planungskosten befänden sich auch die Vorbereitungskosten der ehemals beschlossenen Sanierung zur Feuersicherheit. Ferner handele es sich beim Pavillon um einen Spezialbau und deshalb fielen erhöhte Planungskosten für den Schallschutz, die Belüftungs- oder Heizungstechnik an. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sähe in normalen Fällen ca. 13 % Planungskosten der Gesamtinvestitionen vor.

Beigeordneter Engelke (FDP) begründete die Ablehnung der FDP-Fraktion für den CDU-Antrag und erläuterte dazu, dass der Andreas-Hermes-Platz bereits vermarktet sei. Wenn noch mehr Fläche vermarktet würde, gäbe es weder einen Andreas-Hermes-Platz, noch genügend Raum für den Pavillon. Ferner lehne man einen Teilneubau ab und fordere etwas Vernünftiges und Gutes. Zudem brauche der Pavillon kein neues Nutzungskonzept. Dort sei in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet worden und dies werde auch zukünftig der Fall sein.

Beigeordnete Kastning (SPD) erläuterte, dass mit diesem Beschluss auch die Brandschutzproblematik behandelt und gleichzeitig die drohende Schließung der Einrichtung verhindert werde.
Mit 38 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat zur Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2195/2009 mit 1 Anlage in Verbindung mit Drucks. Nr. 2785/2009 sowie der 1. Ergänzung zur Drucks. Nr. 2195/2009.

TOP 9.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirks Mitte
(Drucks. Nr. 2195/2009 E1 mit 1 Anlage)
Mehrheitlich beschloss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirks Mitte, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2195/2009 E1 mit 1 Anlage.

TOP 9.2.
sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2549/2009)
Gegen 5 Stimmen lehnte der Rat den Änderungsantrag der FDP-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2549/2009 ab.


TOP 9.3.
und Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2785/2009)
Mit 38 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 1 zum Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2785/2009.

Mit 38 Stimmen gegen 22 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 2 zum Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2785/2009.

Mit 34 Stimmen gegen 26 Stimmen beschloss der Rat die Ziffer 3 zum Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2785/2009.

Mit 37 Stimmen gegen 21 Stimmen und 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Ziffer 4 zum Zusatzantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2785/2009.

TOP 16.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Raumkonzept im Raschplatz-Pavillon
(Drucks. Nr. 2805/2009)
Mit 41 Stimmen gegen 18 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Raumkonzept im Raschplatz-Pavillon nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2805/2009 ab.


TOP 17.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zu einem Konzept für den Andreas-Hermes-Platz
(Drucks. Nr. 2806/2009)
Mit 39 Stimmen gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Konzept für den Andreas-Hermes-Platz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2806/2009 ab.


TOP 10.
Antrag zur Sanierungsmaßnahme Altablagerung Kleingartenverein
Lister Damm e. V.
(Drucks. Nr. 2359/2009 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List unterstütze und den Antrag der Verwaltung ablehnen werde. Einer Teilsanierung der belasteten Flächen am Lister Damm könne man nicht zustimmen, da dadurch strahlende Materialien im Boden zurückblieben. Zudem habe eine Untersuchung der Region ergeben, dass das Grundwasser belastet werden könne. In diesem Fall müsste dann doch eine Vollsanierung durchgeführt werden. Ferner plädiere die Fraktion DIE LINKE. für die Einrichtung eines Altlastenfonds, um im Bedarfsfall die Verursacher zur Rechenschaft ziehen zu können.

Ratsherr Böning (WfH) führte aus, dass er dem Antrag der Verwaltung zustimmen könne, da im Antrag deutlich gemacht worden sei, dass für Mensch und Umwelt in der Gegenwart und der Zukunft keine Gefährdung zu befürchten wäre.
Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat zur Sanierungsmaßnahme Altablagerung Kleingartenverein Lister Damm e.V. nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2359/2009 mit 4 Anlagen.

TOP 10.1.
dazu 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 2359/2009 E1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschlosss der Rat die 1. Ergänzung, Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2359/2009 E1 mit 1 Anlage.

TOP 11.
Antrag zu einer Brückenumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 1505/2009 N1 mit 2 Anlagen)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat zu einer Brückenumbenennung im Stadtteil Mitte nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1505/2009 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 12.
Antrag zum Leitbild Radverkehr
(Drucks. Nr. 0400/2010 mit 1 Anlage)

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) bedankte sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Forum für Verkehrs- und Entwicklungsplanung. Mit Hilfe des Leitbildes Radverkehr wolle man den Anteil der Radfahrer am Straßenverkehrs- aufkommen in der Landeshauptstadt Hannover auf 25 % anheben. Gemeinsam habe man erarbeitet und dokumentiert, wie dies gelingen könne. Am Beispiel des Raschplatzpavillons könne man erkennen, dass ein Projekt, welches vor 30 Jahren noch heftig umstritten gewesen sei, heute eine breite Zustimmung fände.

Ratsherr Hexelschneider (FDP) sagte, dass der Oberbürgermeister, anlässlich eines Festaktes zum 100. Geburtstag von Rudolf Hillebrecht erklärt habe, dass Dank Rudolf Hillebrecht Hannover eine der autogerechtesten Städte in Deutschland sei. Rudolf Hillebrecht habe das Straßennetz so klug angelegt, dass dies auch kaum zu ändern sei. Weiter führte Ratsherr Hexelschneider aus, dass dies nur die Verkehrsverhinderer und Verkehrsverlagerer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen schaffen könnten. Man plane den Radfahreranteil am Verkehrsaufkommen von derzeit 13 % auf angestrebte 25 % bis zum Jahr 2025 anzuheben. Das sei Planwirtschaft. Mit der „Verbügelung“ der Innenstadt und der Verlagerung von Parkplätzen errichte man zentrale Schrottplätze analog zum Bahnhofsvorplatz. Die gleichzeitige Parkplatzgebührenreduzierung werde durch eine Erhöhung der Gebühren kompensiert. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD planten Fahrradautobahnen und weitere Tempo-30-Zonen. Ferner fragte Ratsherr Hexelschneider, wann man den Autofahrern endlich zugestehe, dass diese halbwegs zügig durch den Straßenverkehr kämen. Eine intelligente Verkehrsführung, wie z. B. die „Grüne Welle“, das Abschalten von weiteren Ampelanlagen in den Nachtstunden und maßvollere Verkehrsvorrangschaltungen, könnten geeignete Maßnahmen seien. Es erschließe sich der FDP-Fraktion nicht, warum es sicherer sein solle, wenn die Radfahrer an der Ampel früher losfahren dürften, um dann von den Autofahrern wieder überholt zu werden. Die Menschen wollten nicht bevormundet werden und ließen sich auch nicht von der SPD und den Bündnis 90/Die Grünen auf das Fahrrad zwingen.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, dass man niemanden auf das Fahrrad zwingen wolle. Niemand in der Stadt oder Region müsse befürchten, dass er nicht mehr mit dem Auto in die Innenstadt fahren könne. Es gehe der SPD-Fraktion nicht darum, einen der Verkehrsteilnehmer zu verdrängen. Es gehe darum, eine Mischung zu finden aus dem Kraftfahrzeugverkehr, einem attraktiven ÖPNV und einer sicheren Verkehrsführung für Radfahrer. Die Bedingungen in Hannover seien schon sehr gut, aber wenn man durch eine Verbesserung noch mehr Menschen zum Radfahren animieren könne, dann befürworte man dies.

Ratsherr Hermann (SPD) sagte, dass man es sich Dank der großzügigen Straßenplanung von Rudolf Hillebrecht in Hannover leisten könne, zusätzliche Radwege zu bauen. Ratsherr Hermann verwies auf eine Veranstaltung im „Alten Rathaus“ zu Ehren von Rudolf Hillebrecht. Dem ehemaligen Stadtbaurat sei viel mehr zu verdanken als die vorausschauende Straßenplanung in Hannover, von der die Stadt noch heute profitiere. Ferner erinnerte Ratsherr Hermann, dass bereits 2006 eine Anhörung zum Thema einer intelligenten Ampelschaltung stattgefunden habe. Zu diesem Thema habe der „Ampel-Papst“ Prof. Axel Friedrich ausgeführt, dass er einen Optimierungsbedarf der „Grünen Welle“ in Hannover von lediglich 5 % sähe. Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten gäbe es in Hannover verhältnismäßig wenige Verkehrsstaus.

Ratsherr Böning (WfH) bemerkte, dass Hannover auch eine fahrradfreundliche Stadt werden könne, ohne die Autofahrer zu benachteiligen. Es spräche gar nichts gegen neue Projekte, wie z. B. „shared space“ oder Fahrradschnellwege, aber diese sollten nicht immer nur zu Lasten der Autofahrer gehen. Deshalb lehne die WfH den Antrag ab.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass er ein immer höher werdendes Verkehrsaufkommen der Kraftfahrzeuge in den Städten für nicht zukunftsfähig halte. Dies schade nicht nur der Umwelt, sondern erhöhe auch gleichzeitig den Energieverbrauch. Die Fraktion DIE LINKE. sei für neue Fahrradbügel und freue sich auf die Einrichtung von Fahrradautobahnen. Radfahren erhöhe die Lebensqualität in den Städten. Wenn man die Entwicklung der Städte beobachte, stelle man fest, dass immer mehr Platz für Straßen und Parkraum gebraucht werde. Das hohe Kraftfahrzeugaufkommen steigere den Lärmpegel in den Städten deutlich. In den Niederlanden gäbe es in jeder kleinen Straße einen Radweg und auch dort werde der Autoverkehr dadurch nicht beeinträchtigt.

Ratsherr Müller (SPD) führte aus, dass man für alle Verkehrsteilnehmer qualitativ hohe Angebote schaffen wolle. Es ginge nicht darum, dass man eine Gruppe einschränke. Vielmehr wolle man Autofahrern, Radfahrern, Fußgängern und Nutzern des ÖPNV im gleichen Maße eine hohe Qualität anbieten. Die Menschen sollten nach ihren Bedürfnissen frei wählen können, welches Fortbewegungsmittel sie nutzen wollten. Ferner habe die Wegnahme der freien Rechtsabbieger allen Verkehrsteilnehmern geholfen, am meisten den Autofahrern. Durch das Ausnutzen der Grünphase hätten diese bei der Querung vom Ampelkreuzungen wirklich freie Fahrt.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass Rudolf Hillebrecht die autogerechte Stadt nicht unter den Bedingungen, die wir heute vorfänden, geplant und gebaut habe. Das beste Beispiel dafür sei der Knotenpunkt Leibnizufer und Übergang in den Friedrichswall. Diese Kreuzung sei für den freien Verkehr und nicht für die Regelung durch Lichtsignalanlagen konzipiert. Wenn man heute die großen Kreuzungsbereiche verkleinere, entstehe der Effekt, dass eine Regelung mit Ampelanlagen vereinfacht werde und das Verkehrsaufkommen dadurch besser und schneller abfließen könne. Die Berücksichtigung der heutigen Bedingungen hätten in den fünfziger und sechziger Jahren noch gar nicht abgeschätzt werden können. In den aktuellen Planungen werde darauf geachtet, dass die Verkehrsabwicklung gerechter, sicherer und ökologischer gestaltet werde. Rudolf Hillebrecht habe im Sinne der damals vorherrschenden Bedingungen geplant. Heute würde er dies sicher anders tun.

Ratsherr Hanske (SPD) erklärte, dass man ein breit gefächertes Angebot für alle Verkehrsmedien schaffen wolle. Wenn man bessere Bedingungen für Radfahrer schaffe, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass sich dadurch die Bedingungen für die Autofahrer verschlechterten. Ratsherr Hanske wies darauf hin, dass in Hannover in den vergangenen Jahren zwei neue Parkhäuser entstanden seien. Diese würden allerdings nicht so stark genutzt, wie man sich das wünsche. Man habe festgestellt, dass ca. 10 % weniger Autofahrer die Innenstadt anfahren würden. Das hieße, dass auch die Bürgerinnen und Bürger alternative Verkehrsmedien nutzten. Trotzdem streiche man keine Angebote für Autofahrer, sondern verbessere diese weiter. Die FDP-Fraktion habe ein Schreckensszenario gezeichnet, das mit der Landeshauptstadt überhaupt nichts zu tun habe.

Beigeordneter Engelke (FDP) führte aus, dass der Oberbürgermeister immer wieder gern die Zahl von 88 % Bürgerzufriedenheit in Hannover präsentiere. Dabei müsse auch erwähnt werden, dass 67 % der Radfahrer mit ihren Radwegen und nur 29 % der Autofahrer mit ihren Parkmöglichkeiten zufrieden seien. Diese beiden Zahlen würden belegen, dass in Hannover sehr viel mehr für die Radfahrer als für die Autofahrer getan wurde. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD strebten eine Radfahrerzufriedenheit von 99 % an. In der Vergangenheit habe man mit verschiedenen Maßnahmen versucht mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen. Zuerst habe man die „rote Welle“ eingeführt. Dann habe man die Straßen verschmälert, um den Verkehr zu behindern und schließlich folgte die Vorrangampelschaltung für den ÖPNV. All diese Maßnahmen hätten jedoch nicht bewirken können, dass der Radfahreranteil auf 25 % anwachse. Mit dem vorliegenden Antrag wolle man nun vierspurige Fahrradautobahnen und eine Vorrangampelschaltung für Radfahrer einrichten. Dadurch würden die Wartezeiten an den Ampeln verlängert und der Autoverkehr werde noch schlechter abfließen. Er regte an, dass man über neue innovative Technologien, wie einer intelligenten Verkehrsführung durch neue Lichtsignalschaltungen oder Elektroautos nachdenken solle. Für diese neuen Technologien müssten Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet werden. Im Wahlprogramm der FDP-Fraktion stehe, dass eine gleichberechtigte Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer angestrebt werde.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) sagte, dass die Vorrangschaltungen völlig legitim seien. Zuerst dürfe die breite Masse mit dem ÖPNV fahren, dann die Radfahrer und zum Schluss die Individualisten mit ihren Personenkraftwagen. Weiter führte Ratsherr Nikoleit aus, dass man bisher die Fußgänger außen vor gelassen habe. Es seien die Fußgänger, die auf den Gehsteigen von Radlern bedrängt würden. Wenn man den Radfahreranteil auf 25 % anheben wolle, dann müsse zunächst einmal versucht werden, die zum Teil sehr rücksichtslosen Radfahrer in den Griff zu bekommen.

Ratsfrau Dr. Koch (SPD) erläuterte, dass aus sozialpolitischer Sicht noch einige Argumente beachtet werden müssten. Aus dem Sport- und Entwicklungsausschuss ginge hervor, dass die beliebteste sportliche Betätigung der Hannoveraner das Radfahren sei. Deshalb müsse man dafür sorgen, dass die Verkehrswege für Radfahrer attraktiv und sicher seien. Eine besondere Berücksichtigung sollten in diesem Zusammenhang, Kinder, Jugendliche und Studenten finden. Diese könnten aufgrund ihres Alters oder der finanziellen Möglichkeiten kein Kraftfahrzeug nutzen. Gerade aus Gründen der Armut sei das Fahrrad für viele Bedürftige eine preiswerte Alternative. Eine attraktive und sichere Verkehrsführung für Radfahrer sei ein Imagegewinn für die Landeshauptstadt Hannover.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass es bekannt sei, dass es zu Konfrontationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern komme. Gerade dies sei ein Argument dafür, dass man sich um einen vernünftigen Modell-Splitt und gute Rahmenbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer kümmern müsse. Es sei zu beachten, wo die Unfallschwerpunkte lägen, wie und wo man bauliche Maßnahmen einleiten müsse und wie Verkehrserziehung gezielt eingesetzt werde. Zudem sei es sinnvoll, dass jeder Verkehrsteilnehmer alle verschiedenen Verkehrsmittel nutze. Dies könne die Toleranz unter den jeweiligen Gruppen erhöhen.

Ratsherr Dr. Tilsen (FDP) erklärte, dass er leidenschaftlicher Radfahrer sei. Wenn man in Hannover weiter groß angelegte neue Fahrradwege plane, müsse man sich ebenfalls Gedanken machen, wie man diese das ganze Jahr über freihalten wolle. Er könne sein Fahrrad seit Mitte Dezember nicht mehr nutzen, da die Fahrradwege zugeschneit und vereist seien.

Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat zum Leitbild Radverkehr nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0400/2010 mit 1 Anlage.


TOP 13.
Wirtschaftsplan der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
(Informationsdrucksache Nr. 0170/2010 mit 1 Anlage)
Zur Kenntnis genommen!


TOP 14.
Antrag zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0383/2010 mit 1 Anlage)

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass dieser Antrag eine Konsequenz aus dem Leitbild Radverkehr sei. Mit solchen Gebührenerhöhungen vertreibe man Bürger aus der Innenstadt.

Ratsherr Böning (WfH) bemerkte, dass die eigentliche Gebührenerhöhung für den Autofahrer zu verkraften sei. Viel wichtiger sei, wie diese Gebührenerhöhung vom Autofahrer bewertet werde. Dies sei ein weiteres kleines Mosaiksteinchen zu einer autofahrerunfreundlichen Landeshauptstadt Hannover. Eine Stadt mit einer schikanösen Umweltzone, mit einer autofahrerunfreundlichen ÖPNV-Bevorzugung, dadurch wegfallenden "Grüne Wellen" und immer weniger freien Rechtsabbiegerspuren. Weiter führte Ratsherr Böning aus, dass der Bürger Erhöhungen akzeptiere, wenn zu erkennen sei, dass die Stadt auch wirklich sparen wolle. Wenn man jedoch weiterhin dubiosen Vereinen aus der Nordstadt öffentliche Mittel zukommen ließe, dann könne man von den Steuerzahlern nicht verlangen, dass diese dafür Verständnis zeigten und deshalb lehne er diesen Antrag ab.

Ratsherr Hanske (SPD) führte aus, dass mit diesem Thema ein Problem aufgegriffen werde, das es in Hannover überhaupt nicht gäbe. Am besten könne man die Parkplatzsituation anhand der Parkhäuser erläutern. Das am meisten frequentierte Parkhaus sei auch gleichzeitig das teuerste, nämlich das an der Oper. Das mit am schlechtesten besuchte, sei das günstigste, direkt am Raschplatz. Das bedeute, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nach Hannover kämen, weil man hier günstig parken könne. Die Menschen besuchten die Stadt, weil diese liebenswert und attraktiv sei. Im Zentrum pulsiere das Leben. Dort seien die wichtigsten Einkaufsmöglichkeiten, Restaurationen und Dienstleister zu finden. Die Besucher würden sicher nicht weniger Geld in der Innenstadt ausgeben, nur weil diese pro Stunde fünf bis zehn Cent mehr für das Parken aufbringen müssten. Hannover sei immer noch eine der einkaufsstärksten Großstädte in Deutschland.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass sich in einem Punkt Radfahrer und Autofahrer ähnelten. Beide würden am liebsten direkt vor dem Verkaufsstand parken. Zu den Haushaltsplanberatungen seien die Parkgebührenerhöhungen bereits ein Thema gewesen und nun folge die nächste Erhöhung. Wenn das so weitergehe, müssten die Autofahrer demnächst ihre Parkgebühren mit der Scheckkarte zahlen.

Ratsherr Hanske (SPD) erklärte, dass man am Beispiel des Parkhauses am Raschplatz erkennen könne, dass die Marktwirtschaft nicht alles am Markt automatisch regele. Das Parkhaus am Raschplatz gehöre zu den am schlechtesten besuchten in Hannover. Um dies zu ändern, habe man die Gebühren herunter gesetzt. Die Besucherzahlen hätten sich dadurch nicht verändert. Dann habe man die Gebühren wieder erhöht und die Nutzerzahlen blieben wiederum unverändert. Dies zeige eindeutig, dass der Markt sich nicht immer lehrbuchmäßig regulieren ließe.
Gegen 20 Stimmen beschloss der Rat zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0383/2010 mit 1 Anlage.


TOP 15.
Antrag zum Antrag der Gruppe Hannoversche Linke. zur Anpassung des Fernwärmepreises an günstigste Gasanbieter
(Drucks. Nr. 2714/2009)

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) berichtete von einer Begebenheit, bei der sich die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses in Linden-Nord gegen die Installation eines Fernwärmeanschlusses und für eine zentrale Gasheizungsanlage entschieden hätten. Der Anschluss für die Fernwärme hätte ca. 12 000 € und die Gasheizungsanlage ca. 30 000 € gekostet. Die Begründung sei, dass man sich nicht von einem Monopol der Stadtwerke abhängig machen wolle. Weiter führte Ratsherr Nikoleit aus, dass es für die Entwicklungsperspektive der Fernwärme sinnvoll sei, dass sich die Preise am günstigsten Gaslieferanten orientieren sollten. Ferner sei es unredlich, dass es nur Großabnehmern wie der GBH vorbehalten sei, günstige Anschlüsse einzukaufen. Den Wohnungsgesell- schaften sei es egal, was der Endabnehmer an die Stadtwerke zahlen müsse.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass das Fernwärmeangebot in Hannover eines der günstigsten in Deutschland sei. Wenn eine Liberalisierung der Fernwärme möglich wäre, dann hätte die FDP-Fraktion sicher schon einen Antrag dazu gestellt. Aus seiner Arbeit im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover könne er berichten, dass das Monopol nicht ausgenutzt werde. Das werde von den Kartellämtern genau beobachtet.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, dass man gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE. die Ambitionen habe, die Fernwärme in Hannover weiter auszubauen. Es müsse jedoch sehr genau überlegt werden, mit welchen Instrumenten dies gelingen könne. Mit dem vorliegenden Antrag könne dies nicht gelingen. Der Fernwärmepreis sei sehr viel mehr an Fixkosten als an Variable gebunden. Der Gaspreis sei dabei nur eine Stellschraube zur Ermittlung des Gesamtpreises. Vielmehr sei es wichtig zu beobachten, dass man mit dem Fernwärmeangebot in Hannover wettbewerbsfähig bleibe. In den Markt einzutreten sei besonders interessant, da man Kunden nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern über einen sehr viel längeren Zeitraum binden könne. Das Preisniveau an irgendeinen Gasanbieter in der Bundesrepublik zu orientieren, sei auf jeden Fall der falsche Weg. Das würde bedeuten, dass der Preis für die Stadtwerke überhaupt nicht mehr kalkulierbar wäre.
Gegen 2 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Anpassung des Fernwärmepreises an günstigste Gasanbieter nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2714/2009 ab.

TOP 18.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion "Alkoholverbot für Minderjährige im öffentlichen Raum"
(Drucks. Nr. 0119/2010)

Ratsfrau Handke (CDU) verlas den CDU-Antrag und erläuterte dazu, dass Medienberichten zufolge das Kinderkrankenhaus auf der Bult überdurchschnittlich hoch mit alkoholisierten Kindern und Jugendlichen belastet würde. Das sei ein Armutszeugnis für die Landeshauptstadt Hannover. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass dieser Konsum unterbunden werden müsse. Die Platzverweise seien keine Dauerlösung und deshalb fordere man eine Bekanntmachung, dass der Alkoholkonsum von Minderjährigen an gewissen Orten in Hannover nicht toleriert werde. In der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses habe man erfahren können, dass der Bereich um den Hauptbahnhof besonders stark betroffen sei. Aus Presseberichten ginge hervor, dass allein im Monat Februar 40 alkoholisierte Minderjährige aufgegriffen worden seien, die zum Teil in Gewaltdelikte verwickelt gewesen seien. Dieser Problematik müsse Einhalt geboten werden. Viele Städte, wie z. B. Freiburg, Marburg oder Cottbus stünden bereits in Diskussionen, wie man dieser Situation Herr werden könne.

Ratsfrau Hindersmann (SPD) erklärte, dass diese Problematik schon einige Male im Jugendhilfeausschuss behandelt worden sei. Die Verwaltung arbeite an der Thematik, versuche Lösungen zu finden und erstelle Studien, wie es zu der Anhäufung von Fällen in der Kinderklinik auf der Bult käme. Aus diesen Studien sei zu erlesen, dass eine Vielzahl der Fälle bei privaten Veranstaltungen aufträten. Mit einem Alkoholverbot für Minderjährige auf öffentlichen Plätzen löse man das Problem nicht. Der übermäßige Alkoholkonsum verlagere sich so nur in nicht einsehbare Räume und Nischen. Das Aussprechen von Verboten ändere nichts an der Situation. Vielmehr müsse die Präventionsarbeit noch mehr verstärkt werden. Dazu arbeite man bereits an geeigneten Konzepten. Ferner gäbe es auf Kinderspielplätzen bereits ein Alkoholverbot für Minderjährige und Erwachsene. Zudem seien die Straf- und Gewaltdelikte zum größten Teil nicht von Minderjährigen, sondern von jungen Erwachsenen verübt worden.

Ratsherr Hexelschneider (FDP) sagte, dass der Alkoholkonsum von Minderjährigen durch das Jugendschutzgesetz geregelt werde und fragte, ob es möglich wäre etwas zu verbieten, was von der Gesetzgebung erlaubt werde.

Oberbürgermeister Weil informierte, dass der Alkoholkonsum zum so genannten Gemeingebrauch zähle. Es sei jedem selbst überlassen, dies nun gut oder schlecht zu finden. Aufgrund dieser Tatsache habe die Stadt Freiburg beim Versuch der Einrichtung einer Sondernutzungssatzung eine herbe Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hinnehmen müssen.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) erläuterte, dass die Schulen bereits vergeblich versuchten das aufzuholen was eventuell im Elternhaus versäumt werde. Der Rat als politisches Organ könne dies erst recht nicht leisten. Die Fraktion DIE LINKE. sei davon überzeugt, dass eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes ausreichend sei. Darüber hinaus sollten alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um Präventionstage einzurichten. Es müssten Veranstaltungen und Aktionen stattfinden, in denen man aufzeige, dass man sich auch ohne Alkohol vergnügen könne. Es müssten Anlässe geschaffen werden, bei denen kein Alkohol getrunken werde, bzw. man über sein Limit nachdenke. Der übermäßige Alkoholkonsum sei reine Kopfsache und die Politik habe nur sehr bescheidene Mittel zur Verfügung um ein Abrutschen in die Abhängigkeit zu verhindern. Man benötige in den Schulen, im Elternhaus und in der Öffentlichkeit ein Klima, indem gelernt werde mit Alkohol vernünftig umzugehen. Da würden weder Gesetze noch Verbote und schon gar keine Schilder helfen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass Sie sehr gern die Alkoholwerbung verbieten würde. Denn dies sei ein sehr lukrativer Wirtschaftszweig, der unter anderen viel Geld damit verdiene, dass er an Menschen Alkohol verkaufe, welche diesen noch gar nicht konsumieren dürfe. Durch das Jugendschutzgesetz werde geregelt, dass es Jugendlichen unter 16 Jahren verboten sei Alkohol zu trinken. Ebenso sei es Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, hochprozentige Alkoholika zu konsumieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehne den Antrag ab, da es sich beim Alkoholmissbrauch explizit nicht nur um eine Problematik bei Minderjährigen handele. Dies sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ferner gäbe es in Hannover auf vielen öffentlichen Plätzen zahlreiche Bistros und Cafès und dort werde auch Alkohol getrunken. Man müsse den Menschen, die finanziell nicht in der Lage wären sich in Bistros aufzuhalten, unter Berücksichtigung des Jugendschutzes die Möglichkeit geben, sich auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Das Problem dürfe nicht irgendwo versteckt, sondern müsse öffentlich behandelt werden. Zudem regte Ratsfrau Wagemann an, dass es während des Schützenfestes einen alkoholfreien Tag geben solle. Den Menschen solle so bewusst gemacht werden, dass man sich auch prima ohne Alkohol vergnügen könne.

Ratsfrau Handke (CDU) sagte, dass Sie selbst schon einmal erlebt habe wie Jugendliche sich zum Teil am Hauptbahnhof verhalten würden und das sei nichts, was Sie sich gern anschauen wolle. Im der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses habe man erfahren können, dass sich diese Problematik besonders im unmittelbaren Bereich um den Hauptbahnhof ausbreite. Auch wenn viele Präventionsprojekte bereits liefen, müsse man weiter aktiv bleiben und dürfe nicht einfach den Blick abwenden.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass nicht der Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ein Thema im letzten Jugendhilfeausschuss gewesen sei. Man habe darüber gesprochen, dass Geschäfte an Jugendliche Alkohol verkauften, an die sie noch gar keinen verkaufen dürften. Auch nach vielen Test- und Probekäufen in Hannover verhielten sich viele Händler in diesem Punkt kriminell und besonders gleichgültig zeigten sich Händler im Bereich um den Hauptbahnhof.
Mit 42 Stimmen gegen 17 Stimmen und 1 Enthaltung lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Alkoholverbot für Minderjährige im öffentlichen Raum nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0119/2010 ab.


TOP 20.
A N T R A G

TOP 20.1.
der CDU-Fraktion zu einer Untersuchung von Fahrradstellplätzen in der Innenstadt
(Drucks. Nr. 0449/2010)
eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.




Für die Niederschrift:






S t r a u c hW e i lS c h ö n d u b e



RatsvorsitzenderOberbürgermeisterStadtangestellter






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