Sitzung Stadtbezirksrat Mitte am 16.11.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 06.11.2009)
Protokoll (erschienen am 16.12.2009)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.01- Datum 26.11.2009

NIEDERSCHRIFT

33. Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am Montag,
16. November 2009, Rathaus, Hodlersaal

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.05 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Folta (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Dr. Clausen-Muradian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Albrecht) (CDU)
Bezirksratsfrau Beimes (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Bonfert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Bezirksratsfrau Eick (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Engelke (FDP)
Bezirksratsherr Dr. Hahn (CDU)
Bezirksratsfrau Holz (CDU)
Bezirksratsfrau Konopinska (CDU)
Bezirksratsherr Lips (SPD) 19.00 - 20.15 Uhr
Bezirksratsfrau Mc Court (FDP)
Bezirksratsherr Müller (SPD)
Bezirksratsherr Nebendahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Palma-Ricardo (SPD)
Bezirksratsherr Prokisch (CDU)
Bezirksratsherr Dipl.-jur. Sandow (SPD)
Bezirksratsherr Sill (SPD)
Bezirksratsherr Wolters (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Barth) (CDU)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
(Ratsherr Dr. Tilsen) (FDP)
(Ratsfrau Westphely) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Herr Wienberg Stadtentwässerung
Frau Görlitz FB Gebäudemanagement
Herr Oppermann-Rodenbeck FB Gebäudemanagement
Frau Erdmann Bereich Stadtplanung
Frau Göttler Stadtbezirksangelegenheiten
Frau Fenske Stadtbezirksangelegenheiten



Gäste:
Frau Korte-Polier Kath. Familienbildungsstätte

Presse:
Herr Fuhrer HAZ



Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2.1. Bei Bedarf Vorziehen einer Anfrage aus TOP 14

14.1.4. Nächtliche Lärmbelästigung durch Stadtbahnen
(Drucks. Nr. 15-2366/2009)

3. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Jan Haude
(Drucks. Nr. 15-2380/2009)

4. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

5. Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

6. Vorstellung der Leiterin der Katholischen Familienbildungsstätte
(Frau Anne Korte-Polier)

7. Sachstandsbericht zur den Absackungen Celler Straße
(auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 2179/2009)

8.2. Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 2195/2009 mit 1 Anlage)

8.2.1. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2195/2009:
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 15-2468/2009)

8.2.2. Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2195/2009: Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 15-2555/2009)

9. Bericht der Stadtbezirksmanagerin

10. AKTUELLES

11. Anträge und Informationen aus dem Integrationsbeirat Mitte

11.1. Zuwendung an das UJZ Glocksee e.V. für die Durchführung eines Modellprojektes mit Kindern und Jugendlichen zur Förderung der Medienkompetenz
(Drucks. Nr. 15-2459/2009)

11.2. Zuwendung für das Projekt "Düzgün Oyun/ Fair Play" im Rahmen einer Feieraktion am 04.12.2009
(Drucks. Nr. 15-2460/2009)

12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. gemeinsame Anträge von der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.1.1. Zuwendung Jugend und Justiz
(Drucks. Nr. 15-2373/2009)

12.1.1.1. Zuwendung Jugend und Justiz
(Drucks. Nr. 15-2373/2009 N1)

12.1.2. Zuwendung UJZ Glocksee
(Drucks. Nr. 15-2375/2009)

12.1.2.1. Zuwendung UJZ Glocksee
(Drucks. Nr. 15-2375/2009 N1)

12.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.2.1. Zuwendung Lustige Latzhosen
(Drucks. Nr. 15-2374/2009)

12.2.1.1. Zuwendung Lustige Latzhosen
(Drucks. Nr. 15-2374/2009 N1)

12.3. Interfraktionell

12.3.1. Zuwendung an das Montessori Kinderhaus Rapunzel
(Drucks. Nr. 15-2554/2009)

13. A N T R Ä G E

13.1. der CDU-Fraktion

13.1.1. Machbarkeits-Untersuchung für Bebauung auf dem südlichen HCC-Parkplatz
(Drucks. Nr. 15-2360/2009)

13.1.2. Kiosk am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-2361/2009)

13.1.2.1. Kiosk am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-2361/2009 N1)

13.1.3. Haltelinie an der Ampel Adenauerallee/Theodor-Heuss-Platz
(Drucks. Nr. 15-2362/2009)

13.2. der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

13.2.1. Sponsoring von Parkbänken besser kommunizieren
(Drucks. Nr. 15-2368/2009)

13.2.2. Reparatur an der Absackung in der Celler Straße nutzen
(Drucks. Nr. 15-2369/2009)

13.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

13.3.1. Anhörung "Geräuschentwicklung von oberirdisch fahrenden Stadtbahnen im Bezirk Mitte"
(Drucks. Nr. 15-2367/2009)

13.3.2. Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße
(Drucks. Nr. 15-2370/2009)

13.3.3. Förderung der Nutzung von Leihfahhrädern im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2371/2009)

14. A N F R A G E N

14.1. der CDU-Fraktion

14.1.1. Umwandlung von Vorgärten in Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-2363/2009)

14.1.2. Geplante Änderung der Straßenreinigungsverordnung
(Drucks. Nr. 15-2364/2009)

14.1.3. Spielplatz Maschpark am Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2365/2009)

14.2. der SPD-Fraktion

14.2.1. Enge Rückertstraße
(Drucks. Nr. 15-2376/2009)

14.2.2. Arbeitszeit der Ärzte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2377/2009)

14.2.3. Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2378/2009)

14.2.4. Laufende Motoren im Bereich des Hindenburgcafés
(Drucks. Nr. 15-2379/2009)

14.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

14.3.1. Fußverkehrsprobleme am Eilenriederadweg in Höhe Markuskirche
(Drucks. Nr. 15-2372/2009)

14.3.2. Erreichbarkeit des REWE-Getränkemarktes in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-2384/2009)

15. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 21.09.2009

16. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.10.2009 - öffentlicher Teil -

17. Informationen über Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

18. Informationen über Bauvorhaben

19. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.10.2009 - nicht öffentlicher Teil-

20. Bürgerpreis 2009


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Folta eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung führte Bezirksbürgermeister Folta aus, dass ein Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag zu den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates hinsichtlich einer Zuwendung an das Montessori Kinderhaus Rapunzel vorliege. Der Dringlichkeit wurde einstimmig (17 Stimmen) zugestimmt und der Antrag wurde unter Punkt 12.3. auf die Tagesordnung genommen.
Die Tagesordnungspunkte 16 und 19 werden abgesetzt. Bezirksratsherr Nebendahl zog den Antrag unter Tagesordnungspunkt 13.1.3. in die Fraktion und bat darum, den Punkt 14.1.4. vorzuziehen.
Der so geänderten Tagesordnung wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Die Einwohner/innnenfragestunde wurde von 19.08 Uhr bis 19.15 Uhr durchgeführt. Folgende Themen wurden angesprochen:
Ein Anwohner des Zooviertels stellte sich als Sprecher der Initiative gegen die Bebauung der Mars-La-Tour-Straße sowie als erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft Zooviertel e.V. vor. Es gehe heute nicht darum, die juristischen Probleme der geplanten Bebauung zu diskutieren.
Er (Sprecher) wende sich an den Bezirksrat mit der Bitte, offen und ehrlich über den Antrag unter TOP 13.1.1., die Machbarkeitsuntersuchung für eine Bebauung auf dem südlichen HCC-Parkplatz abzustimmen. Ziel der Bebauung sei die Gewinnung von neuen Wohnungen für neue Einwohner der Stadt Hannover. Daher könnten die Beweggründe für die Aufstellung der Bebauungspläne 1587 und 1588 nachvollzogen werden. Die geplante Bebauung müsse verhältnismäßig sein, d.h. die Maßnahme, die die geringste Beeinträchtigung für die Allgemeinheit darstelle, müsse ausgewählt werden. Die Verhältnismäßigkeit könne entfallen, wenn eine Alternative einen milderen Einschnitt in die Interessen der Öffentlichkeit darstelle. Diese Alternative sei in dem Thesenpapier der Initiative gegen die Bebauung der Mars-La-Tour-Straße aufgezeigt worden. Der Sprecher der Initiative führte im Einzelnen aus, warum das Grundstück auf der südlichen Seite der Schackstraße als Baugebiet geeignet sei.
Bei der geplanten Bebauung sei eine Lärmkarte vorgestellt worden, bei der die äußeren Häuser mit einer Lärmbelastung von über 65 dB(A) fertig werden müssten. Diese Häuser an der Straße müssten als Schallwand für die dahinter liegenden Häuser dienen.
Vielleicht sei das ein Indiz dafür, dass hier doch Büros entstehen sollen. Die Tatsache, dass das der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet ausweise, unterstütze die Vermutung.
Das Verkehrskonzept aus dem Jahr 2003 werde hinfällig, da hier der Parkplatz Mars-La-Tour-Straße als Zooparkplatz ausgewiesen werde. Eine attraktive Kompensation der wegfallenden Parkplätze werde es nicht geben, erläuterte der Anwohner.
Da es eine echte Alternative zur geplanten Bebauung gebe, werde darum gebeten, sich ernsthaft Gedanken zu machen und die Alternative nicht ohne das Vorliegen von objektivierten und qualifizierten Informationen zu verwerfen. Vor Entscheidung durch die politischen Gremien dürfe keine Frage mehr offen bleiben.
Möglicherweise könne die Verwaltung einen neuen Architektenwettbewerb ausschreiben, der den Architekten den nötigen Freiraum lasse und die südliche Seite mit einbeziehe.
Daher werde um Zustimmung zu dem vorliegenden CDU-Antrag gebeten.

TOP 2.1.
Bei Bedarf Vorziehen einer Anfrage aus TOP 14

TOP 14.1.4.
Nächtliche Lärmbelästigung durch Stadtbahnen
(Drucks. Nr. 15-2366/2009)
Anwohner des Zooviertels sowie der Calenberger Neustadt beschweren sich über den Lärm, welcher durch die Stadtbahnen verursacht wird, insbesondere das sog. Kurvenquietschen beim Durchfahren von Kurvenabschnitten wird noch mehrere Hundert Meter entfernt wahrgenommen, was vor allem in den Abend- und Nachtstunden störend ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) Ist der Verwaltung das Problem bekannt und wie geht die Verwaltung mit dem Problem um, z.B. im Rahmen des gerade in Abstimmung befindlichen Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Hannover?

2.) Existieren Vorgaben für die Üstra, wie solche Lärmemissionen vermieden werden sollen bzw. können ?

3.) Welche möglichen Maßnahmen sieht die Verwaltung, dass das Kurvenqietschen künftig vermieden werden kann?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Anfrage wurde der infra mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich ist der infra das Problem des Kurvenquietschens bekannt.
Einige in dieser Hinsicht auffällige Punkte wurden bereits in der Vergangenheit von Seiten der üstra durch stationäre Schmieranlagen entschärft. Die Bereiche Calenberger Neustadt bzw. Zoo sind der infra jedoch nicht als Schwerpunkte bekannt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen unter anderem mit der üstra Gespräche geführt werden, um auf Problembereiche und Handlungsbedarfe hinzuweisen.

Zu Frage 2:
Vorgaben zur Reduzierung des Kurvenquietschens existieren nicht. Beim Bau neuer Gleisanlagen wird dem Problem des Kurvenquietschens insofern Rechnung getragen, als dass in den einschlägigen Verordnungen festgelegt ist, Kurvenzuschläge in den dann erforderlichen Schallgutachten zu berücksichtigen.

Zu Frage 3:
Werden besondere Schwerpunkte erkannt, besteht (in eingeschränktem Maß) die Möglichkeit, das Kurvenquietschen durch stationäre Schmieranlagen zu reduzieren. Problematisch ist der Einbau von Schmieranlagen aber immer dann, wenn die Gleise in der Fahrbahn liegen, da Gefährdungen von Zweiradfahrern durch das Schmiermittel ausgeschlossen werden müssen. Hier können ggf. verminderte Geschwindigkeiten oder vermehrtes Schienenschleifen wirkungsvoll sein.

Bezirksratsherr Dr. Hahn fragte, dass der Lärmaktionsplan von der Landeshauptstadt Hannover erstellt werde. Die Antwort sei aber von der üstra erstellt worden. Es stelle sich die Frage, wer nun hier die Lärmaktionsplanung durchführe.
Frau Fenske entgegnete, dass die Lärmaktionsplanung von der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt werde. In diesem Zusammenhang werden noch Gespräche zwischen Verwaltung und üstra hinsichtlich der Problembereiche geführt werden.
Bezirksratsherr Engelke kritisierte die Antwort der üstra, da nicht ersichtlich sei, ob jetzt konkret Maßnahmen zur Lärmminimierung vorgenommen werden.

TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Jan Haude
(Drucks. Nr. 15-2380/2009)

Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Jan Haude die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.

Einstimmig

TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeister Folta verpflichtete Frau Anne Bonfert als Bezirksratsfrau, wies auf die Pflichten und Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung hin und bekräftigte die Verpflichtungen durch Handschlag.

TOP 5.
Wahl der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Folta erklärte, dass Herr Nebendahl mit Schreiben vom 26.10.2009 sein Amt als Stellvertretender Bezirksbürgermeister niedergelegt habe und daher diese Wahl erforderlich geworden sei. Bezirksbürgermeister Folta wies darauf hin, dass der Stadtbezirksrat gemäß § 55 b NGO aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder den stellvertretenden Bezirksbürgermeister zu wählen habe. Er machte außerdem darauf aufmerksam, dass nach § 48 Abs. 1 NGO schriftlich gewählt wird. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Bezirksratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Sodann bat Bezirksbürgermeister Folta um Wahlvorschläge.

Bezirksratsfrau Eick schlug Bezirksratsfrau Clausen-Muradian vor.

Bezirksratsherr Prokisch beantragte geheime Wahl.

Bezirksbürgermeister Folta führte aus, da geheime Wahl verlangt wurde, schlage er vor, eine Wahlkommission zu bilden und bat die Fraktionen um die Benennung der Mitglieder für die Wahlkommission.

Vorgeschlagen wurden Bezirksratsfrau Palma- Ricardo (SPD), Bezirksratsherr Dr. Hahn (CDU) und Bezirksratsfrau Bonfert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Bezirksbürgermeister Folta führte weiter aus, da geheime Wahl verlangt wurde, rufe er jetzt die stimmberechtigten Bezirksratsmitglieder nach alphabetischer Reihenfolge auf und bitte sie, in der Wahlkabine ihre Entscheidung zu treffen. Zur Klarstellung machte er noch einmal deutlich, dass einziger Wahlvorschlag Bezirksratsfrau Clausen-Muradian sei.
Nach dem Wahlgang bat Bezirksbürgermeister Folta die Wahlkommission, das Wahlergebnis zu ermitteln und ihm danach bekannt zu geben. Bis dahin unterbrach er die Sitzung.

Nach der Sitzungsunterbrechung verkündete Bezirksbürgermeister Folta folgendes Wahlergebnis:

Abgegeben wurden 18 Stimmen
gültige Stimmen: 18
ungültige Stimmen: 0

Von den gültigen Stimmen entfielen auf Bezirksratsfrau Clausen-Muradian 16 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

Damit hat Frau Clausen-Muradian die nach § 48 Abs. 2 Satz 1 NGO erforderliche Mehrheit von 10 Stimmen erhalten und ist zur Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Bezirksratsbürgermeister Folta fragte, ob Frau Clausen-Muradian die Wahl annehme. Nachdem Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Clausen-Muradian dies bejaht hatte, beglückwünschte Bezirksratsbürgermeister Folta sie zu ihrer Wahl und bat sie, ihren Platz einzunehmen.

TOP 6.
Vorstellung der Leiterin der Katholischen Familienbildungsstätte (Frau Anne Korte-Polier)
Bezirksbürgermeister Folta begrüßte Frau Anne Korte-Polier, die neue Leiterin der Katholischen Familienbildungsstätte.
Frau Korte-Polier bedankte sich für die Einladung und wies auf die ausgeteilten Flyer zum Programm 2010 der FABI hin. Frau Korte-Polier führte aus, dass die FABI seit 45 Jahren bestehe und von der Struktur ein eingetragener Verein sei. Eine finanzielle Absicherung bestehe durch das Bistum Hildesheim, bei dem die Hauptamtlichen Mitarbeiter fest angestellt seien. Zuschüsse zu den Personalkosten würden durch das Land Niedersachsen und der Stadt Hannover erfolgen.
Die Familienbildungsstätten sollten dazu beitragen, dass Mütter und Väter sowie andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können und auf das Zusammenleben in den Familien vorbereiten. Die Zentrale der Katholischen Familienbildungsstätte befinde sich in der Goethestr. 31, es gebe jedoch noch 16 Außenstellen beginnend von Nienburg bis Laatzen.
Junge Eltern und Familien würden heute unsicherer denn je erlebt, oft stünden junge Eltern der Geburt eines Kindes hilflos gegen über. Die Familien verfügten heute leider nicht mehr oft über ein Soziales Netzwerk, welches Ihnen Unterstützung biete und daher bieten die Familienbildungsstätten Orte der Entlastung aber auch Bildung und Begleitung.
Nachfolgend erläuterte Frau Korte-Polier einzelne Tätigkeitsfelder der Familienbildungsstätte.
Hervorzuheben sei die Brennpunktarbeit der FABI. In den so genannten Brennpunktgruppen arbeite die FABI durch finanzielle Unterstützung der Stadt Hannover in sechs verschiedenen Standorten, um dort mit besonderen Methoden Mitbürger anzusprechen, die als Bildungsungewohnt bezeichnet werden könnten und die oftmals ein Migrationshintergrund aufweisen. Anschließend informierte Frau Korte-Polier über die Angebote in der Brennpunktarbeit.
Die Katholische Familienbildungsstätte arbeite gerne in Netzwerken und als Kooperationspartner seien die vereinzelte Kindertagesstätten, die Pfarrgemeinden, die Stadt Hannover und dem Netzwerk Mitte sowie der Evangelischen Kirche, dem Bildungsverein und die Wohlfahrtsverbände. Besonders sei hier der INUIT Verein hervorzuheben, der sich verstärkt um junge drogenabhängige Mütter kümmere.
In der Goethestraße bestehe derzeit ein wöchentliches festes Angebot von 106 Veranstaltungen und es werden dadurch ca. 1450 Personen erreicht. In den dezentralen Orten gebe es ca. 53 wöchentliche Veranstaltungen. mit denen ca. 700 Menschen erreicht würden.
Bezirksratsherr Sandow bedankte sich für die Vorstellung und fragte, ob die Kursleiter wie die Köche ehrenamtlich aktiv seien. Frau Korte-Polier antwortete, dass es sich um Honorarkräfte handele. Bezirksratsfrau Konopinska meinte, dass das Tandem-Projekt belege, dass es offensichtlich keine Konfessionsbedingten Zugangsbeschränkungen gebe. Interessant sei, wie viele Anfrage es von Menschen muslimischen Glaubens gebe. Frau Korte-Polier verdeutlichte, dass sich die FABI als Einrichtung verstehe, die offen für jeden Mann und jede Frau sei und unabhängig von der Religion, Nation Lebensphase und der Lebenssituation einlade. Bisher sei es leider kaum gelungen, auf Honorarbasis türkische Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen einzustellen.
Bezirksratsherr Dr. Hahn bat um eine Einschätzung, wie sich die Gesellschaft speziell in Hannover entwickelt und welche Schwerpunkte sich verändert hätten. Frau Korte-Polier meinte, dass sich hinsichtlich der jungen Familien abzeichne, dass Mütter und Väter immer schneller wieder in den Beruf zurückkehren oder dort verbleiben. Das Zeitfenster, welches sich die Familien für die Kinder nehmen könnten, werde immer enger. Dadurch entstehe ein unheimlicher Druck in den Familien, dieses Zeitfenster fachlich gut füllen zu müssen. Außerdem gebe es dass Problem, dass in Hannover über 50 % Single-Haushalte bestünden und Personen, die wenig Bezüge und Kontakte hätten, nehmen vermehrt Angebote der Familienbildungsstätten wahr.
Bezirksratsfrau Eick bat um eine kurze Erläuterung zur aufsuchenden Elternarbeit und fragte, ob die Brennpunktzentren auch im Stadtbezirk Mitte liegen würden. Frau Korte-Polier sagte, dass es zur aufsuchenden Elternarbeit einen Ratsbeschluss gebe, mit der Maßgabe, dass Familienbildungsstätten beteiligt werden sollen. Die Konzeption sei durch die Leitungen der Familienbildungsstätten geschrieben worden und spätesten Anfang nächsten Jahres werde das Projekt starten. Zunächst werde in vier Stadtbezirken eine Probephase von einem Jahr durchgeführt, um zu sehen, wie das Angebot wahrgenommen werde. Es werden so genannte Begrüßungspakete übergeben, dabei werde natürlich der Datenschutz beachtet. Es sei eine aktive Rückmeldung der Familien erforderlich, ob ein Aufsuchen gewünscht werde. Durch das Begrüßungspaket sollen die Familien eine umfassende Information erhalten, an wen sie sich im Zweifelsfall bei Problemen wenden können.
Die Brennpunkte liegen nicht in Mitte, sondern in Vinnhorst, Vahrenheide, Mühlenberg und Mittelfeld, in der Nordstadt und in Garbsen.
Bezirksbürgermeister Folta dankte Frau Korte-Polier im Namen des Bezirksrates für den interessanten Vortrag.

TOP 7.
Sachstandsbericht zur den Absackungen Celler Straße (auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herrn Wienberg erläuterte, dass derzeit eine Baustelle in der Celler Straße eingerichtet sei, um die bestehende Versackung zu reparieren. Die Baustelle werde am 17.11.2009 beendet werden, dann erfolge eine Verdichtungsprüfung durch den Fachbereich Tiefbau und am Mittwoch, den 18.11.2009 werde die Straße wieder hergestellt. Damit sei das erste Loch geschlossen und es seien dann etwa 10 Meter des defekten Kanals durch neue Rohre ausgewechselt worden. Der Kanal in diesem Bereich sei in der Gesamtlänge durch die TV-Kameras untersucht worden. Hier seien zwar auch Schäden festgestellt worden, die aber nicht so gravierend seien, wie die im Bereich der Baumaßnahme. Als Sanierungsmaßnahme werde kurzfristig ein so genannter Inliner eingebaut werden, so dass der Kanal stabilisiert werde.
Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Dr. Hahn hinsichtlich etwaiger Schäden des Kanals in Richtung Klagesmarkt erläuterte Herr Wienberg, dass der beschädigte Kanal kurz vor der Brücke ende und in den gemauerten Sammler von 1893/96 münde. Dieser sei begangen worden und es seien keine nennenswerten Schäden festgestellt worden.

Bezirksratsherr Nebendahl fragte konkret, wie die Stadtentwässerung jetzt weiter vorgehe. Bisher habe die Stadtentwässerung auf die Absackungen reagiert und die dortigen Schäden beseitigt. Aus der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass die Stadt Hannover insgesamt im Bundesdurchschnitt der anfälligen Kanalnetze sehr gut dastehe. Es stelle sich daher die Frage, ob nur ein bestimmter Typ von Abwasserrohren anfällig sei und wie in der nächsten Zeit weiter vorgegangen werde.
Bezirksratsherr Wolters bat um Erklärung des Begriffs Inliner. Bezirksratsherr Sandow meinte, es gebe in der Stadt rund 2500 km unterirdische Gänge und es werde gefragt, ob gewährleistet werden könne, dass dieses Netz dauerhaft überwacht werde oder ob nur bei einem konkreten Bedarfsfall reagiert werde.

Herr Wienberg antwortete, dass es sich bei dem Inliner um ein Sanierungsverfahren handelt, bei dem ein Schlauch in den defekten Kanal eingebaut werde. Dieser Schlauch werde aus speziellen Glasfasern oder Nadelfilzen hergestellt und mit Wasser- oder Luftüberdruck eingestülpt. Der Schlauch sei mit einem Kunstharz getränkt und lege sich an die Wand des Kanals an. Durch eine chemische Reaktion härte der Kunstharz aus und dadurch werde ein sich selbst tragendes, neues Rohr im alten Rohr erzeugt.
Eine permanente Überwachung des großen Kanalnetzes sei nicht möglich, erklärte Herr Wienberg. Die Stadtentwässerung stelle das Konzept hier etwas um, da bisher beim Auftreten von Schäden eingegriffen worden sei.
Das Stadtgebiet sei nun in etwa 85 Teilgebiete aufgeteilt worden. Jedes Teilgebiet werde komplett mit der Kamera befahren und die Ergebnisse dann ausgewertet. So entstehe dann für jedes Teilgebiet ein kurz-, mittel- oder langfristiges Sanierungskonzept.
Zum beschädigten Kanal führte Herr Wienberg aus, dass entgegen der bisherigen Berichterstattung der Kanal von 1914 und nicht von 1950 sei. Der Kanal sei fast 100 Jahre alt und nicht so gut gebettet worden, da wahrscheinlich schon damals Probleme mit Grundwasser aufgetreten seien. Auch die Kriegsereignisse mit der starken Bombardierung im Bereich des Bahnhofs hätten zur Rissbildung des Kanals beigetragen. Der schwankende Grundwasserspiegel habe dann über die Jahre zu Ausspülungen des Bodens geführt und dem Kanal sei dann im Grunde seine Auflagerung entzogen worden. Dies führe dann punktuell zum Einsturz.
Es könne also nicht speziell gesagt werden, dass bestimmte Rohrtypen oder Kanäle erhöhte Schäden aufweisen.
Bezirksratsherr Nebendahl verdeutlichte, dass sich die aufgetretenen Schäden im Bereich der Fuß- oder Radwege befinden und nicht dort, wo schwere LKWs fahren. Es stelle sich die Frage, ob sich eine defekte Leitung auch unter der Hamburger Allee oder Berliner Allee befinden könne und Absackungen dort zu anderen Folgen führen könnten.
Herr Wienberg meinte, dass viele Leitungen auch im Straßenbereich liegen würden. Der Kanal in der Celler Straße lag glücklicher Weise im Randbereich. Jedoch könne eine Absackung im Straßenbereich nie völlig ausgeschlossen werden. Die Stadtentwässerung befahre jährlich ca. 250 km des Kanalnetzes mit der Kamera, so dass etwa alle 10 Jahre jeder Kanal überprüft werde. Normaler Weise entwickelten sich die Schäden auch über lange Zeiträume.
Bezirksratsherr Sandow wies auf die Situation in Köln hin und fragte, ob gewährleistet sei, dass nicht auch so etwas in Hannover passieren könne und ob die Kosten für die Ausrüstung aller Kanäle mit Inlinern beziffert werden könnten.
Herr Wienberg sagte, dass dies nicht beziffert werden könne. Das Schadensereignis in Köln sei auf eine U-Bahn Baugrube zurückzuführen. Die Kanäle in Hannover hätten im Normalfall einen Durchmesser von 30 cm bis 50 cm, der größte Sammler einen Durchmesser von 3 Metern, daher seien solche extremen Schäden auf Grund des Volumens auszuschließen.
Auf eine entsprechende Frage von Bezirksratsherrn Nebendahl führte Herr Weinberg aus, dass ein Inliner wesentlich günstiger sei, als die Straße aufzureißen. Die Wiederherstellung der der Baustelle in der Celler Straße sei eine endgültige Wiederherstellung. Über die tatsächlichen Gründe für die Absackung könne nur spekuliert werden, durch das Freischachten habe man aber die Erkenntnisse gewonnen, dass der Kanal auf einer Rohrbettung verlegt worden sei, die aus einem Gemisch aus Kies, Sand, Lehm und Ton bestehe. Dies entspreche nicht den heutigen Standards. Es werde vermutet, dass der Lehm durch die wechselnden Grundwasserstände aufgequollen sei und dann wieder geschrumpft sei. Durch Belastungen und Kriegsschäden habe es Risse gegeben, die letztendlich zu Ausspülungen des Bodens geführt hätten

TOP 8.
A N H Ö R U N G E N

TOP 8.1.
Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover, Teilmaßnahme Benno-Ohnesorg-Brücke
(Drucks. Nr. 2179/2009)

Bezirksratsherr Dr. Hahn führte aus, dass es immer unschön sei, wenn eine Sache teurer werde, wie hier für den Steuerzahler, als es vorher veranschlagt worden sei. Insbesondere, wenn die Begründungen nur teilweise überzeugend seien. Wenn sich im Bauablauf unerwartete Hindernisse ergeben, könne dies nicht vorhergesehen werden. Dass aber die Lage der Brücke im Stadtgebiet zu erhöhten Verkehrssicherungsmaßnahmen führe, müsse doch vorher bekannt gewesen sein. Auch die Begründung, dass sich durch die vom Verwaltungsentwurf abweichende architektonische Gestaltung der Brücke Mehrraufwendungen ergeben, sei nicht nachzuvollziehen und daher werde hier um Erläuterungen gebeten.
Frau Fenske sagte, dass die Fragen jetzt seitens Verwaltung nicht beantwortet werden könnten und ggf. zu Protokoll nachgereicht werden.

Bezirksratsherr Prokisch wies darauf hin, dass die Brücke ja nicht im jetzigen Zustand verbleiben könne und deswegen der Drucksache heute zugestimmt werde. Im Übrigen bat Bezirksratsherr Prokisch darum, die aufgeworfenen Fragen im Protokoll zu beantworten.

Antrag,
einer Kostenerhöhung der Baumaßnahme von 7,3 auf 8,66 Mio. Euro, der Mittelfreigabe und der Fortsetzung der Maßnahme, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt 2009:
Haushaltsmanagementkontierung: 6040.006-950100
Bezeichnung: Benno-Ohnesorg-Brücke
Ansatz Vorjahre: 3.000.000 €
Ansatz 2009: 3.100.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2010: 1.200.000 €
MifriFi-Plan 2010: 1.200.000 €

Einstimmig

Protokollantwort:
Frage 1) Wie sieht die vom Verwaltungsentwurf abweichende architektonische Gestaltung der Brücke aus und worin bestehen die Mehraufwendungen?
 
Antwort zu Frage 1):
Wesentliche Unterschiede zum Verwaltungsentwurf sind:
 
- Längere Brücke in Stahlverbundbauweise mit Verzicht auf eine vorgezogene Pfeilerreihe vor dem Widerlager am Schwarzen Bären
 
- Geschwungene Form in der Brückendraufsicht mit aufwendigen Randhauptträgern und einer ebenso aufwendig angepassten Geländerkonstruktion
 
- Beleuchtung in den Geländern und Leuchtstehlen auf der Brücke
 
Ein Mehraufwand entstand bei der Ausführungsplanung und bei Fertigung und Montage der Brücke. Dieser Mehraufwand beeinflusste maßgeblich den Preis für den eingebauten Stahl.
 
 Frage 2): Der Verkehrsablauf und das komplizierte Verkehrssystem am Schwarzen Bären war bekannt. Wieso haben die Verkehrssicherungsmaßnahmen höhere Kosten verursacht und warum konnten diese nicht vorher richtig kalkuliert werden?

Antwort zu Frage 2)
Die problematische Verkehrssituation am Schwarzen Bären war nicht zuletzt durch die vor dem Beginn des Brückenneubaus abgeschlossenen Baumaßnahmen an diesem Knotenpunkt bekannt.
Durch die Forderung, Stadtbahn und Individualverkehr gemeinsam in beide Richtungen über die verbleibende Brückenhälfte zu führen, ergab sich eine neue Situation. Erschwerend kam die zwischenzeitliche Freigabe des Linksabbiegers von der Deisterstraße in die Blumenauer Straße hinzu, so dass keine belastbaren Daten über die zu berücksichtigenden Verkehrsströme vorlagen.
Ein Ingenieurbüro wurde beauftragt, die Regelung für diese Situation zu optimieren. Bis in die Anfangsphase des Brückenneubaus hinein waren Korrekturen erforderlich. Die notwendigen Eingriffe in die Technik der Lichtsignalanlagen waren in diesem Umfang vorher nicht erkennbar. 

TOP 8.2.
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 2195/2009 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Engelke verwies auf den FDP-Änderungsantrag zu dieser Drucksache. Mit der Drucksache 1440/2007 sei beschlossen worden, dass bestimmte Anforderungen an Gebäude gestellt werden. Wenn man ein Grundstück von der Stadt Hannover kaufe, müsse sich der Käufer verpflichten, bestimmte Anforderungen beim Bauen hinsichtlich Wärmedämmung, Heizung etc. zu erfüllen. Wenn die Stadt ein Gebäude saniere, werde sich auch an die Standards gehalten. Dieser Hannover-Standard liege über den gesetzlichen Anforderungen und sei ein Ziel, das sich der Rat so gesetzt habe.
Nun gebe es den Pavillon, der ursprünglich als Provisorium errichtet worden sei. Der Pavillon sei immer mal wieder geflickt worden und vor kurzem sei 1 Millionen Euro für Brandschutzmaßnahmen bewilligt worden, da ansonsten laut Aussage von Herrn Mönninghoff der Pavillon schließen müsse.
Diese Aussage sei jetzt hinfällig, da nun mit Brandwachen bei Veranstaltungen gearbeitet werde und die 1 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm wo anders benötigt werden.
Die Verwaltung lege diese Drucksache mit der Option vor, erstmal 6,3 Millionen Euro für eine Teilsanierung bereitzustellen und vielleicht dann noch einmal 4,6 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Abriss einer Etage koste schon ein Unmenge an Geld, so dass man mit dem Betrag nicht sehr weit komme. Um die Standards kümmere man sich natürlich nicht und der Oberbürgermeister verkaufe dies noch als Projekt für die nächsten 20 bis 30 Jahre.
Wenn man 10-12 Millionen Euro ausgebe, könne man einen komplett neuen Pavillon errichten, unterstrich Bezirksratsherr Engelke. Hier würden 6,3 Millionen Euro rausgeschmissen um keine Standards einzuhalten.
Sodann erläuterte Bezirksratsherr Engelke den Änderungsantrag der FDP-Fraktion.

Bezirksratsherr Sandow führte aus, dass der Pavillon als Soziokulturelles Zentrum eine maßgebliche Bedeutung habe. Der Pavillon sei über Jahrzehnte hinweg weiter entwickelt worden. Sicherlich sei es ärgerlich, dass der Pavillon aus Brandschutzgründen saniert werden müsse. Daher müsse jetzt eine sachgemäße Weiterentwicklung des Pavillons erfolgen, bei der die Brandschutzgesichtspunkte berücksichtigt werden und den Pavillon als Zentrum für die gemeinnützigen Organisationen beibehalten werde
So dann erörterte Bezirksratsherr Sandow den rot/grünen Änderungsantrag.

Bezirksratsherr Dr. Hahn meinte, dass der Umgang mit dem Thema Raschplatzpavillon schon länger höchst ärgerlich sei. Die SPD-Fraktion scheine dem Irrglauben anzuhängen, die Arbeit der Kulturschaffenden im Pavillon nur dadurch anerkennen zu können, in dem immer wieder zusätzliche große Summen des Steuerzahlers in den Pavillon gesteckt werden. Die Arbeit im Pavillon sei völlig unbestritten von hohem Wert für die Stadt. Aber es müsse auch im Sinne der Gesamtheit gesehen werden, dass das Verhältnis zwischen dem, was als Geld in das Gebäude gesteckt werde und dem, was man dafür bekomme, in keiner Weise verantwortbar sei. In der Gesamtsumme betrage die Sanierung über 11 Millionen Euro und damit erhalte man nur den Status quo von heute nach noch nicht mal halbwegs ökologischen Standards. Für die gleiche Summe sei beispielsweise der gesamte Regionsneubau nach allerbesten ökologischen Standards errichtet worden.

Bezirksratsherr Engelke erklärte, dass die Stadt Hannover schon jetzt für den Pavillon eine jährliche Summe bezahle. Daher könne man doch Gespräche führen, über einen Investor einen Neubau des Pavillons voranzutreiben.
Die jetzige Bastelei bringe doch gar nichts.
Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte, dass ein großes Problem in der Investorenfindung gesehen werde. Diese sei langwierig und der Pavillon müsse bald ertüchtigt werden. Mit einem Investor werden sicherlich auch Mietpreiserhöhungen erfolgen, da diese seinen Investition auch wieder reinholen müsse. Der letztendliche VHS- Standort sei auch noch nicht geklärt.
Herr Oppermann-Rodenbeck wies darauf hin, dass durch die Sanierungsmaßnahmen ein Mindeststandard erreicht werde, der den gesetzlichen Anforderungen, jedoch nicht den Anforderungen an eine Sanierung gemäß Ratsbeschluss zu 1440/2007 entspreche.


Antrag,

der Erstellung der Haushaltsunterlagen Bau für einen ersten Bauabschnitt zur Sanierung des nördlichen Teils des Raschplatzpavillons für max. 6,3 Mio. € zuzustimmen. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht zum Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements.

Mit Änderung aus Drucks. Nr. 15-2555/2009 mit 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.

TOP 8.2.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 2195/2009:
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons

(Drucks. Nr. 15-2468/2009)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Sanierung und Umbau des Pavillons am Raschplatz werden mit einem Investor erfolgen.
Wünsche und Anforderungen der im Pavillon tätigen Einrichtungen sind möglichst weitgehend zu berücksichtigen. Der Verbleib der VHS ist in die Planungen mit einzubeziehen.

6 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 8.2.2.
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2195/2009: Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons
(Drucks. Nr. 15-2555/2009)

Antrag
A) Auf Seite 3 wird der oberer Absatz von "Nicht in die Sanierung einbezogen...." bis "b. eine andere Anmietlösung" gestrichen und ersetzt durch: "Der obere derzeit nicht nutzbare Bereich soll schnellstmöglich wieder nutzbar gemacht werden- durch haushaltsneutrale Schaffung eines sicheren Fluchtweges."
B) Am Ende wird angefügt: "Insbesondere sollen energetische Belange bei der Sanierung nochmals geprüft werden."

10 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 9.
Bericht der Stadtbezirksmanagerin
Frau Göttler wies auf den Tag der offenen Tür in der Basilika St. Clemens am 23.11.2009 hin. Außerdem machte Frau Göttler darauf aufmerksam, dass das Schwimmbad des Sportleistungszentrums vom 22.03.2010 bis Mitte November 2010 auf Grund von Sanierungsarbeiten den Vereinen und Verbänden nicht zur Verfügung steht.

TOP 10.
AKTUELLES
Bezirksbürgermeister Folta berichtete, dass er (Sprecher) zusammen mit dem Oberbürgermeister zum 100. Geburtstag von Kurt Lohse gewesen sei und ein Präsent im Namen des Bezirksrates überreicht habe. Eine Danksagung werde gerade herum gegeben.

TOP 11.
Anträge und Informationen aus dem Integrationsbeirat Mitte

TOP 11.1.
Zuwendung an das UJZ Glocksee e.V. für die Durchführung eines Modellprojektes mit Kindern und Jugendlichen zur Förderung der Medienkompetenz
(Drucks. Nr. 15-2459/2009)

Antrag,
das UJZ Glocksee e.V. erhält aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte 3.000,- € für das "Modellprojekt mit Kindern und Jugendlichen zur Förderung der Medienkompetenz".

Einstimmig

TOP 11.2.
Zuwendung für das Projekt "Düzgün Oyun/ Fair Play" im Rahmen einer Feieraktion am 04.12.2009
(Drucks. Nr. 15-2460/2009)

Antrag,
der Verein Phoenix e.V. erhält aus Mitteln des Integrationsbeirates Mitte 282,75 € für das Projekt Düzgün Oyun/Fair Play.

Einstimmig

TOP 12.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Folta wies darauf hin, dass die Anträge 12.1.1., 12.1.2. sowie 12.2.1. in Interfraktionelle Anträge geändert worden seien.

TOP 12.1.TOP 12.1.1.
Interfraktionelle Anträge

Zuwendung Jugend und Justiz
(Drucks. Nr. 15-2373/2009 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein Kultur und Justiz e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates Mitte der Landeshauptstadt Hannover eine Zuwendung in Höhe von 1.000,. € für das Projekt Jugend und Justiz.

Einstimmig

TOP 12.1.2.
Zuwendung UJZ Glocksee
(Drucks. Nr. 15-2375/2009 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Verein UJZ Glocksee e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates Mitte der Landeshauptstadt Hannover eine Zuwendungen Höhe von 2.000,- € für die Anschaffung von Computern.

Einstimmig

TOP 12.1.3. (neu)
Zuwendung Lustige Latzhosen
(Drucks. Nr. 15-2374/2009 N1)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
der Verein Kleinkindpädagogik Lustige Latzhosen e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates Mitte der Landeshauptstadt Hannover eine Zuwendung in Höhe von 1000,- € für die Anschaffung eines Kinderkrippenwagens.

Einstimmig

TOP 12.3.
Interfraktionell

TOP 12.3.1.
Zuwendung an das Montessori Kinderhaus Rapunzel
(Drucks. Nr. 15-2554/2009)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Das Montessori Kinderhaus Rapunzel erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates Mitte der Landeshauptstadt Hannover eine Zuwendung in Höhe von 2.500,- € für den Umbau der Räumlichkeiten des Kinderhauses.
Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wird entsprochen.

Einstimmig

TOP 13.
A N T R Ä G E

TOP 13.1.
der CDU-Fraktion



TOP 13.1.1.
Machbarkeits-Untersuchung für Bebauung auf dem südlichen HCC-Parkplatz
(Drucks. Nr. 15-2360/2009)

Bezirksratsherr Dr. Hahn erklärte, dass in der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde schon einige Ausführungen zu dem Antrag erfolgt seien. Bisher sei eine solche Variante seitens der Verwaltung nicht in der öffentlichen Diskussion gewesen. Die Verwaltung plane, auf dem nördlichen Parkplatz eine Wohnbebauung und auf dem südlichen Parkplatz ein Parkdeck als Ausgleich zu errichten.
In der Informationsveranstaltung im HCC habe Herr Bodemann eine negative Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Bebauung des südlichen Parkplatzes aus verkehrlichen Aspekten abgegeben. Auf eine Variante, wie im Antrag der CDU-Fraktion beschrieben, sei seitens Herrn Bodemann und der Verwaltung bisher nicht eingegangen worden. Die CDU-Fraktion halte es aber für sinnvoll, diese Variante, die als ein Vorschlag der Initiative in die Diskussion eingebracht worden sei, aufzugreifen und untersuchen zu lassen.
Die CDU-Fraktion habe bereits bei der erstmaligen Beratung des Themas im Bezirksrat durch Änderungsanträge deutlich gemacht, dass sie mit den Planungen nicht einverstanden sei. Gerade die Kommunalpolitiker des Bezirksrates könnten seiner Ansicht nach nicht einfach gegen den massiven Widerstand der Betroffenen irgend etwas durchziehen, wenn nicht argumentativ belegt werden könne, dass die beste Lösung umgesetzt werde.
Die CDU-Fraktion würde gerne wissen, ob die vorgeschlagene Alternative machbar sei. Die Fakten seien für eine Entscheidungsfindung erforderlich. Hervorzuheben sei, dass der Antrag nichts beinhalte, was die bisherigen Auslegungsbeschlüsse beeinträchtige. Die Verwaltung könne also weiter arbeiten und zu den Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellung nehmen.
Dieser Antrag solle parallel laufen, damit am Ende alle Tatsachen vorliegen um eine sinnvolle Entscheidung für das Zooviertel zu fällen.
Bezirksratsherr Nebendahl merkte an, dass die CDU-Ratsfraktion einen fast gleichlautenden Antrag eingebracht habe. Dieser sei im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss abgelehnt worden. Der Antrag fordere die Überprüfung der Errichtung eines unterirdischen oder halb unterirdischen Parkdecks. Im Zusammenhang mit der Bebauung des Marstalls sei von der Union Boden bereits ausgeführt worden, dass sich so ein Parkdeck erst ab 3-4 Etagen in den Keller finanziell rechne. Das bedeute, dass die hohen Kosten für das Parkdeck bei einer geringeren Bebauung auf den möglichen Kaufpreis des Grundstücks aufgeschlagen werden. Bezirksratsherr Nebendahl sagte, dass man sich erst am Anfang des Verfahrens befinde. Jetzt liege eine sicherlich berechtigte und nicht unbegründete Kritik vor. Nicht desto trotz sei das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen und die CDU-Fraktion springe gleich vom fahrenden Zug ab und suche nach Alternativen, ohne das der Prozess abgeschlossen wurde. Diese Situation gebe eine möglichen Investor wenig Planungssicherheit, daher werde der Antrag abgelehnt.
Bezirksratsherr Dr. Hahn erwiderte, dass im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss der Antrag gestellt worden sei, die jetzigen Planungen einzustellen. In dem vorliegenden Antrag stehe nichts davon und in sofern seien die eben gemachten Aussagen überhaupt nicht zutreffend. Das laufende Verfahren solle nicht angehalten werde, sondern die Machbarkeitsüberprüfung solle parallel laufen. Das habe er (Sprecher) auch sehr deutlich gemacht, insofern könne nicht nachvollzogen werden, warum dies in der Öffentlichkeit behauptet werde. Es werde also für einen eventuellen Investor eine Planungssicherheit geschaffen.
Anscheinend solle eine mögliche Alternative erst gar nicht untersucht werden und das sei eine klare Vorfestlegung darauf, dass die Bebauung nur so realisiert werden solle, wie sie im Moment geplant sei. Außerdem sei (er) Sprecher nicht bereit, sich von Bezirksratsherrn Nebendahl darüber belehren zu lassen, ab welcher Größe sich ein Parkdeck rechne. Dies sollte doch den Fachleuten der Verwaltung überlassen werden.
Offensichtlich interessiere es die Grünen mal wieder nicht, was die Bevölkerung im betroffenen Viertel von den Plänen halte und er (Sprecher) frage sich, wie die Grünen ihre Rolle als Volksvertreter verstehen.
Bezirksratsherr Sandow führte aus, dass ihn der Zeitpunkt des Antrages verwundere. Die Bebauung der Mars-La-Tour-Straße sei bereits vor einem halben Jahr Beratungsgegenstand im Bezirksrat gewesen. Damals habe die CDU-Fraktion großen Wer auf den Erhalt der Mehlschwalbenpopulation gelegt. Die jetzige Idee sei damals nicht in die Diskussion gebracht worden.
Bei dem Aufstellungsbeschluss im Hinblick auf den Bebauungsplan sei auch thematisiert worden, ob es sinnvoll sei, neben der Stadthalle die entsprechenden Parkplatzmöglichkeiten zu schaffen. Im Zooviertel gebe es neben der Bürgerinitiative durchaus auch Befürworter der geplanten Bebauung. bei der Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss seien seitens der SPD-Fraktion alle Punkte sorgfältig abgewogen worden und der Verwaltungsvorlage zugestimmt worden. Daher könne dem Antrag konsequenter Weise nicht zugestimmt werden.
Bezirksratsherr Dr. Hahn erinnerte daran, dass die CDU-Fraktion nicht nur den Antrag zur Mehlschwalbenpopulation eingebracht habe, sondern auch den Grünstreifen am Theodor-Heuss-Platz zu erhalten. Dies sei aber damals abgelehnt worden und dies sei aber heute ein wesentlicher Bestandteil der Kritikpunkte der Bürgerinnen und Bürger.
Bislang sei der Bebauung nicht zugestimmt worden, sondern lediglich dem Auslegungsbeschluss. Hierdurch sei den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht worden, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Hiermit sei nicht die endgültige Zustimmung zur Bebauung verbunden.
Bevor eine endgültige Zustimmung erteilt werden könne, sei man schon in der Pflicht sich zu überlegen, ob die Planungen so sinnvoll seien. Viele Informationen seien erst im Nachgang in verschiedenen Veranstaltungen bekannt geworden, deswegen sei bewusst die Informationsveranstaltung abgewartet worden.
Die im Antrag aufgeworfenen Fragen sollten von Fachleuten beantwortet werden, damit eine saubere Argumentations- und Entscheidungsgrundlage vorliege.

Bezirksratsfrau Eick wies den Vorwurf von Bezirksratsherrn Dr. Hahn zurück, die Bürgerbeteiligung nicht ernst zu nehmen. Gerade die Grünen hätten auch im Zooviertel den Prozess zum Verkehrskonzept vorangetrieben.
Man befinde sich gerade im laufenden Prozess der Bürgerbeteiligung zur Bebauung Mars-La-Tour-Straße und alle Bürgerinnen und Bürger könnten ihre Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung äußern. Es werde empfohlen zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen eine Anfrage einzubringen.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie für eine Bebauung des südlichen Parkplatzbereiches am HCC mit folgenden Rahmenbedingungen zu erstellen:
a) Der nördliche Parkplatz an der Mars-la-Tour-Straße (Geltungsbereich Bebauungsplan 1587) bleibt unverändert erhalten.
b) Auf dem südlichen Parkplatz (Geltungsbereich Bebauungsplan 1588) erfolgt eine teilweise (nicht eine komplette) Bebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern.
c) Für die durch die Wohnbebauung gemäß b) entfallenen Parkplätze wird in demselben Bereich, d.h. auf dem südlichen Parkplatz, Ersatz geschaffen, indem die Einrichtung eines unterirdischen oder halb unterirdischen Parkdecks geprüft/vorgesehen wird, welches in sinnvoller Nähe am HCC und in sinnvoller Abschirmung zur Wohnbebauung vorzusehen ist.
d) Die Belange der Mehlschwalben sind weiterhin zu berücksichtigen durch unversiegelt bleibende Teilflächen und freie Flugwege.

5 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 13.1.2.
Kiosk am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-2361/2009)

Bezirksratsfrau Mc Court meinte, dass zu diesem Thema die Planungen der Verwaltung offensichtlich nicht gut gelaufen seien.
Allerdings habe sich die Politik nicht in die Verhandlungen der Stadt hinsichtlich unternehmerischen Belangen einzumischen. Bezirksratsherr Nebendahl zeigte sich auch erstaunt über den Antrag, zumal der Presse zu entnehmen sei, dass sich die Verwaltung und die Betreiberin des Kiosks bereits geeinigt hätten. Er (Sprecher) sehe sich als Bezirksratsmitglied nicht in der Lage, den Standort des Kiosks und dessen Umgestaltung zu bestimmen. Mit dem Antrag werde über das Ziel hinaus geschossen, die Intention des Antrages, den Kiosk zu erhalten, sei zu begrüßen..
Beim Kiosk im Warmbüchenviertel habe der Bezirksrat auch eine entsprechenden Beschluss gefasst, erinnerte Bezirksratsherr Prokisch.
Der vorliegende Antrag beinhalte, dass der Bezirksrat über die Angelegenheit informiert werden wolle. Die SPD-Fraktion sehe den Kiosk am Kröpcke für absolut erhaltenswert an, sagte Bezirksratsherr Sandow. Mit dem vorliegenden Antrag werde dem Bezirksrat Kompetenzen zugeschrieben, die er so rechtlich nicht habe.
Frau Göttler führte aus, dass die Fachverwaltung mit der Betreiberin des Kiosks nach einem Standort suche. Über die Gesprächsergebnisse werde der Bezirksrat natürlich informiert.
Bezirksratsherr Prokisch wies auf die Neufassung des Antrages hin.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Bezirksrat Mitte wird bei der Standortvergabe und den Vorgaben für die Umgestaltung des Kiosk am Kröpcke mit einbezogen.

Erledigt durch Neufassung Drucks.Nr. 15-2361/2009 N1!

TOP 13.1.2.1.
Kiosk am Kröpcke
(Drucks. Nr. 15-2361/2009 N1)

Frau Erdmann erklärte, dass der Bereich Stadtplanung den Arbeitsauftrag erhalten habe mit dem Fachbereich Wirtschaft einen Standort für den Kiosk zu suchen. Dies sei ein laufendes Geschäft der Verwaltung und man sei dabei.
Bezirksratsherr Sandow erklärte, dass dem geänderten Antrag zugestimmt werden könne.

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Der Bezirksrat Mitte wird bei der über die Standortvergabe und den Vorgaben für die Umgestaltung des Kiosk am Kröpcke mit einbezogen. informiert und fordert die Verwaltung auf, den Kiosk am Standort Kröpcke zu erhalten.

Einstimmig




TOP 13.1.3.
Haltelinie an der Ampel Adenauerallee/Theodor-Heuss-Platz
(Drucks. Nr. 15-2362/2009)

Antrag
Es wird empfohlen zu beschließen:
Vor der Bedarfsampel an der Ecke Zeppelinstr./Adenauerallee / Theodor-Heuss-Platz
wird am Ende der Adenauerallee (aus Sicht vom Zoo kommend), bevor von links die
vom Pferdeturm kommende Fahrbahn des Theodor-Heuss-Platzes einmündet, eine
Haltelinie sowie eine Beschilderung ,,Bei Rot hier halten" angebracht.
Des Weiteren wird eine optische Signalisierung angebracht, welche im Falle, dass die
Ampel Rot zeigt, dieses durch Blinken signalisiert.

Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen.

TOP 13.2.
der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 13.2.1.
Sponsoring von Parkbänken besser kommunizieren
(Drucks. Nr. 15-2368/2009)
Bezirksratsfrau Mc Court meinte, dass es ich um einen guten Antrag handele und dieser deshalb unterstützt werde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit des sog. „Parkbank-Sponsorings“ durch Privatpersonen und Firmen etc. besser in die Öffentlichkeit zu tragen.

Einstimmig

TOP 13.2.2.
Reparatur an der Absackung in der Celler Straße nutzen
(Drucks. Nr. 15-2369/2009)

Bezirksratsherr Nebendahl führte aus, dass die Verwaltung erläutert habe, dass die endgültige verkehrliche Wiederherstellung der Baustelle noch nicht erfolgt sei. Im Übrigen wünsche sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Verwaltung den Antrag als Fingerzeig für andere Stellen nutze und nicht nur der Status Quo wieder hergestellt werde, sondern die Gelegenheit zur Verbesserung genutzt werde. Bezirksratsherr Prokisch entgegnete, dass die Verwaltung bereits erwähnt habe, dass der alte Zustand in der Celler Straße wieder hergestellt werde. Bezirksratsherr Sandow erinnerte an die kritischen Ausführungen der Verkehrsverbände zu den Zuständen in der Celler Straße, daher sei der Antrag sinnvoll.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zuge der offenbar größeren Baustellenarbeiten/Reparaturen im Bereich der Absackungen auf der Celler Straße, die Verkehrsräume –mindestens an den betroffenen Stellen – beim Wiederherstellen der Verkehrssicherheit neu zu ordnen.
Hierbei muss selbstverständlich den nach StVO geltenden Mindestmaßen für Rad- und Fußweg sorge getragen werden, notfalls muss auf den Radweg völlig verzichtet werden und eine sichere Führung für den Radverkehr auf der Fahrbahn markiert werden.

11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 13.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 13.3.1.
Anhörung "Geräuschentwicklung von oberirdisch fahrenden Stadtbahnen
im Bezirk Mitte"
(Drucks. Nr. 15-2367/2009)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte den Antrag und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass mit einer Anhörung eine fachlich abschließende Debatte zum Thema Lärmbelästigung durch Kurvenqietschen abgeschlossen werde. Bezirksratsherr Dr. Hahn wies darauf hin, dass in den letzten Sitzungen zwei CDU-Anträge abgelehnt worden seien, wo die Verwaltung aufgefordert worden sei, sich mit der üstra um dieses Thema zu kümmern. Anscheinend existiere das Problem ja doch. Die CDU-Fraktion könne dem Antrag daher zustimmen, obwohl man durch die heutige Antwort zur Anfrage schlauer geworden sei als durch die vorangegangenen Spekulationen, die seitens der Antragsteller geäußert worden seien.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksrates eine Anhörung zum Thema „Geräuschentwicklung von oberirdisch fahrenden Stadtbahnen im Bezirk Mitte“ anzuberaumen. Hierzu soll ein/e Vertreter/in der Üstra hannoversche Verkehrsbetriebe AG eingeladen werden.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 13.3.2.
Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße
(Drucks. Nr. 15-2370/2009)

Bezirksratsherr Nebendahl erläuterte, dass auf der durchgeführten Eltern -und Kinderbeteiligung anlässlich der Umgestaltung des Spielplatzes Gneisenaustraße seitens der besorgten Eltern darauf hin gewiesen wurde, dass die Autos gerade im Bereich des Spielplatzes sehr schnell fahren.
Bezirksbürgermeister Folta schlug vor, den Kontaktbeamten Herrn Paetz als Sachverständigen zu hören. Da niemand widersprach, führte Herr Paetz aus, dass der Polizei keine Beschwerden hinsichtlich überhöhter Geschwindigkeiten vorliegen. Trotzdem werde die Polizei in diesem Bereich ein Geschwindigkeitsmessgerät aufstellen, welches die gefahrene Geschwindigkeit anzeige. Seiner Einschätzung werde dort nicht zu schnell gefahren, da sich die Straße dazu eigentlich nicht eigne.
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Clausen-Muradian meinte, dass an der betroffenen Kreuzung die Einsicht nicht sehr gut sei und man müsse aus der Querstraße kommend sehr weit in die Gneisenaustraße vorfahren und die Autos fahren dort durchaus schnell. Es habe auch schon mehrere Unfälle gegeben, aber wie gefährlich die Situation tatsächlich sei, könne nicht gesagt werden. Der Antrag sei auf Grund der Wünsche der Anwohner aufgegriffen worden. Um festzustellen, ob tatsächlich zu schnell gefahren werde, sei der Vorschlag der Polizei sehr begrüßenswert. Bezirksratsherr Dr. Hahn sagte, dass spätestens nach Umgestaltung des Spielplatzes mehr Kinder den Spielplatz nutzen, man den Bereich im Auge behalten müsse. Eine Bestandsaufnahme durch die Polizei sei sehr sinnvoll. Es sollten daher erst die Ergebnisse der Auswertungen abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Die Forderungen nach mehrtätigen Messungen sowie nach Bremsschwellen seien ein wenig übertrieben und sollten doch zurückgestellt werden, bis der Polizei tatsächliche Ergebnisse vorliegen.
Bezirksratsherr Nebendahl verdeutlichte, dass die überhöhte Geschwindigkeit nur ein Punkt gewesen sei. die Eltern hätten auch Sorge, dass die Kinder die Querung über die Gneisenaustraße nicht schaffen. Daher sei auch beantragt worden, die Querungsmöglichkeit zu verbessern.
Bezirksratsfrau Beimes beantragte die getrennte Abstimmung der einzelnen Antragspunkte.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne der bestmöglichen Verkehrssicherheit von in der Umgebung lebenden Kindern, die Querungsmöglichkeit über die Gneisenaustraße in Höhe des Spielplatzes/Einmündung Wegenerstraße zu verbessern.
2) Zudem soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen Seelhorststraße und Wegenerstraße (in Zusammenarbeit mit der Polizei) über einen Zeitraum von mehreren Tagen aktiv überwacht werden.
3) Um langfristig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ausreichenden Achtsamkeit der Kraftfahrzeuglenker im Bereich der zu schaffenden Querungshilfe sicherzustellen sind auch bauliche Maßnahmen wie beispielsweise „Bremsschwellen“ zu prüfen.

Getrennte Abstimmung:
Satz 1: einstimmig
Satz 2: 9/0/6
Satz 3: 9/1/5

TOP 13.3.3.
Förderung der Nutzung von Leihfahrrädern im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2371/2009)

Bezirksratsherr Dr. Hahn fragte den Antragsteller, ob mit dem einzigen Anbieter von Leihfahrrädern im Bezirk Kontakt aufgenommen worden sei oder der Antrag auf Erfahrungen aus anderen Städten beruhe. Bezirksratsherr Nebendahl erklärte, dass die Idee, die Fahrradbügel aufzustellen, aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN komme. In Berlin gebe es beispielsweise keine entsprechenden Fahrradbügel, aber die Akzeptanz der Leihfahrräder sei wesentlich höher. In Hannover liegen die Räder meist am Boden und würden daher weniger gern gemietet.
Bezirksratsherr Dr. Hahn äußerte, dass ein Gespräch mit der anbietenden Firma vor Antragstellung erforderlich sei und bis zur nächsten Sitzung nachgeholt werden sollte. Der Antrag werde in die CDU-Fraktion gezogen.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Nutzung von Leihfahrrädern durch unterstützende Maßnahmen zu verbessern.
Da es aktuell nur einen größeren Vermieter von Leihfahrrädern im Bezirk gibt (die Firma „Nextbike“), soll vor allem geprüft werden:

1. Die Verwaltung stellt an den bisherigen Standorten der Leihfahrräder Fahrradbügel auf. Diese werden deutlich aber neutral als Bügel ausschließlich für Leihfahrräder gekennzeichnet. Sollte sich künftig ein Mitbewerber der o.g. Firma finden, ist die Nutzung entsprechend zu regeln.
2. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit dem Anbieter auf und klärt, unter welchen Umständen und Kosten die Leihfahrräder z.B. in den ersten 30 Minuten der Nutzung kostenlos angeboten werden können. Diese Maßnahme könnte auf einige Monate (sinnvoller Weise im Frühjahr oder Sommer) begrenzt laufen, um den BürgerInnen die einfache Anmietung zu veranschaulichen und das Prinzip Leihfahrrad in Hannover so besser zu etablieren.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.

TOP 14.
A N F R A G E N

TOP 14.1.
der CDU-Fraktion

TOP 14.1.1.
Umwandlung von Vorgärten in Parkplätze
(Drucks. Nr. 15-2363/2009)

Mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass in der Heinrichstraße wieder ein Vorgarten in einen Parkplatz umgewandelt worden ist, obwohl die Verwaltung erklärt hatte, dass dieses nicht gestattet werden würde.
Wir fragen die Verwaltung:

Seit wann genehmigt die Verwaltung wieder, dass in der Oststadt Vorgärten wieder zu Parkplätzen umgewandelt werden wie kürzlich in der Heinrichstraße?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Der für solche Genehmigungen zuständigen Bauaufsicht sind keine entsprechenden Gesuche bekannt, somit hat die Verwaltung in der letzten Zeit auch keine Genehmigungen für Stellplätze im Vorgartenbereich ausgestellt.
Die Verwaltung wird den Außendienst zur Kontrolle vor Ort schicken und danach die nötigen Schritte veranlassen. Der Stadtbezirksrat wird über die Ergebnisse der Kontrolle informiert.
Bezirksratsherr Nebendahl fragte nach, ob sich die Antwort auf das gesamte Stadtgebiet beziehe. Dies wurde von Frau Göttler verneint. Bezirksratsherr Nebendahl meinte, am Betriebshof Glocksee/Friedrich-Lehner-Straße sei eine solche Umwandlung auch passiert.
Frau Göttler erläuterte, dass die Stadt Hannover im Gegensatz zu anderen Kommunen keine Vorgartensatzung habe. Die Umwandlung von Vorgärten in Parkplätze hänge von den jeweiligen Bebauungsplänen ab.
Für die genannte Stelle sagte Frau Göttler eine Überprüfung zu.    

TOP 14.1.2.
Geplante Änderung der Straßenreinigungsverordnung
(Drucks. Nr. 15-2364/2009)

Gemäß DS 2065/2009 Anlage 4 sollen Herrenstr., Röselerstr., Rumannstr., Holscherstr. und Kohlrauschstr. um eine Reinigungsstufe heraufgestuft werden.
Rücksprache mit Anwohnern ergab, dass tlw. die Notwendigkeit dieser Maßnahmen bezweifelt wurde.

Wir fragen daher die Verwaltung :
Aus welchen Gründen soll in den genannten Straßen die Heraufstufung erfolgen ?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Anfrage wurde an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover zur Beantwortung weitergeleitet. Folgende Stellungnahme liegt vor:
"Die Straßenreinigung entfernt Verunreinigungen, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder den Verkehr gefährden. Die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen richtet sich nach den o.a. Kriterien. Die angesprochenen Straßen (Herrenstraße, Röselerstraße, Rumannstraße, Holscherstraße und Kohlrauschstraße) sind keine Neuanschlüsse, deshalb liegen bereits Erfahrungswerte vor, die zur Anhebung führen.

Die Herrenstraße gehört zum Einzugsgebiet des ECE. Alle Straßen in diesem Gebiet werden täglich gereinigt, um ein sauberes Straßenbild zu erzeugen. Dieses wird von den Besuchern der Stadt auch anerkannt, die uns mitteilen, dass Hannover sauber ist. Die Herrenstraße wird bereits öfter gereinigt. Die Anhebung entspricht somit dem tatsächlichen Aufwand. Letzteres gilt auch für die Röselerstraße.

Rumannstraße, Holscherstraße: Der Baumbestand in diesen Straßen erfordert eine zweimalige Reinigung. Die Anhebung entspricht dem tatsächlichen Aufwand und dient der Verkehrssicherheit.

Kohlrauschstraße: Der Straßenbelag, eine dichte Beparkung und immer wiederkehrende illegale Müllablagerungen, die bisher trotz hohem Aufwand nicht reduziert werden konnten, erfordern eine zweimalige Reinigung."

TOP 14.1.3.
Spielplatz Maschpark am Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2365/2009)

Mit der Beschlussdrucksache vom 08.09.2008 forderte die Verwaltung den Bezirksrat auf der Erneuerung des Spielplatzes mit der vorgeschlagenen neuen Ausstattung zuzustimmen und diese zu beschließen. Dem kam der Bezirksrat einstimmig unter Einbeziehung des Änderungsantrages aus Drucks. Nr. 15-2498/2008 N1 am 10.11.2008 nach. Inzwischen ist mehr als ein Jahr nach der ersten Einbringung der DS in den Bezirksrat vergangen – getan hat sich noch nichts.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Warum wurde dem Beschluss des Bezirksrates, der einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt hat, nicht gefolgt?

2.) Wie ist der augenblickliche Sachstand bezüglich der Erneuerung des Spielplatzes, die die Verwaltung selbst für „dringend erforderlich“ hielt?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Die Verwaltung ist dem Vorschlag des Stadtbezirksrates gefolgt.
Die Ausschreibung für die Erneuerungsarbeiten auf dem Spielplatz wird gerade erstellt. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2010 geplant.
Bezirksratsherr Prokisch fragte nach, ob vom Beschluss bis zur Ausschreibung tatsächlich ein Jahr vergangen sei. Frau Fenske entgegnete, dass auf Grund der personellen Kapazitäten dieses so sei.



TOP 14.2.
der SPD-Fraktion

TOP 14.2.1.
Enge Rückertstraße
(Drucks. Nr. 15-2376/2009)

In Höhe der Rückertstr.12 stehen Fahrradständer auf dem Bürgersteig. Manchmal stehen die Fahrräder schräg oder zu zweit angeschlossen. Teilweise ist der Bürersteig derart eingeengt, dass Rollstuhlfahrer bzw. Elternteile mit Kinderwagen diesen Engpass auf dem Bürgersteig nicht mehr passieren können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Wie breit muss die nutzbare Fläche des Bürgersteiges mindestens
sein?

2. Welche Möglichkeiten gibt es, die Mindestnutzbarkeit hinsichtlich der Breite des Bürgersteiges zu gewährleisten?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Gehweg hat vor Ort eine Breite von ca. 3,00 m. Die Restgehwegbreite für Fußgänger sollte mindestens 1,5 m betragen.

Zu Frage 2:
Bei den fest eingebauten Fahrradbügeln ist die Restgehwegbreite ausreichend. Die Einengung entsteht nur durch falsche Doppelbelegung. Abhilfe könnte hier die Eigeninitiative der benachbarten Hauseigentümer schaffen, wenn auch sie Fahrradbügel vor ihren Häusern durch die Stadt Hannover einbauen lassen. Die Kosten pro Bügel betragen für den Eigentümer 100,00,- € incl Einbaukosten.

TOP 14.2.2.
Arbeitszeit der Ärzte im Stadtbezirk Mitte
(Drucks. Nr. 15-2377/2009)

Wie bekannt geworden ist, müssen Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken im Stadtbezirk Mitte noch immer Schichten von 24 Stunden am Stück vollbringen, obwohl die Konzentration der Ärzte entsprechend nachlässt und die Fehlerquote am Ende solcher Schichten nachweislich um ein Vielfaches höher liegt als am Anfang.

Angedachte Ruhezeiten werden innerhalb dieser Zeiten teilweise nur dann gewährt, wenn es das Patientenaufkommen zulässt.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird gefragt, ob dieser Missstand bekannt ist,
wer die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwacht und ggf. Ermittlungsverfahren
einleitet sowie wie viele Mitarbeiter die Einhaltung des ArbZG überwachen,
wie viele Ermittlungsverfahren 2008 und 2009 mit Bezug zum Stadtbezirk Mitte eingeleitet worden sind und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden.

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Vorbemerkung:
Das Auskunftsrecht der Fraktionen leitet sich von den im § 39 a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) normierten Mitgliedschaftsrechten der Ratsmitglieder ab.
Danach kann jede Ratsfrau und jeder Ratsherr zum Zweck der eigenen Unterrichtung vom Oberbürgermeister Auskünfte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen.
Dieses Auskunftsrecht besteht umfassend für alle Angelegenheiten der Gemeinde, also für Angelegenheiten des eigenen und übertragenden Wirkungskreises (vgl. Kommentar zur NGO Blum/Baumgarten/Beckhof/Behrens/Göke). Eine gewisse inhaltliche Begrenzung besteht darin, dass sich der Auskunftsanspruch gegen den Oberbürgermeister richtet. Die Frage muss sich daher auf einen Gegenstand beziehen, über den der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit, also in erster Linie als Leiter der Gemeindeverwaltung oder als Vertreter der Gemeinde nach Außen, Kenntnis erlangt hat oder erlangen kann. Hierzu gehört auch das Wissen, dass er als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen nach § 111 NGO erlangt hat.

Gegenstand der Anfrage sind jedoch bundesgesetzliche Regelungen und Inhalte von Arbeitsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern außerhalb der Stadtverwaltung sowie verbundener Einrichtungen und Unternehmen.

Antwort:
Die Gewerbeaufsicht ist die zuständige Behörde für die Einhaltung von Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.

Die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung nimmt mit ihren zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Umweltministerium und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit unterstellt.

Weitergehende Auskünfte kann die Verwaltung nicht geben.

TOP 14.2.3.


Seelhorststraße
(Drucks. Nr. 15-2378/2009)
Gerade der Bereich der Seelhorststr. mit der dichtesten Wohnbevölkerung ist noch mit
schlechtem Kopfsteinpflaster versehen und der Verkehr verursacht insbesondere nachts
entsprechenden Lärm. Aufgrund des Kopfsteinpflasters ist weiterhin die Befahrbarkeit
der Straße für Fahrradfahrer nicht optimal.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. Können nicht die Lärmimmissionen durch die eine Asphaltierung der Seelhorststraße
zwischen Gneisenaustr. und Ellemstr. deutlich veringert werden?
2. Würde sich mit einer Asphaltierung nicht auch die Befahrbarkeit für Fahrradfahrer
deutlich verbessert?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Eine Asphaltierung würde die Ebenheit der Fahrbahn deutlich erhöhen, woraus sich zum einen verminderte Rollgeräusche, und eine komfortablere Befahrbarkeit für Fahrradfahrer zum anderen ergäben.

TOP 14.2.4.
Laufende Motoren im Bereich des Hindenburgcafés
(Drucks. Nr. 15-2379/2009)

Vor dem Hindenburgcafe an der Kreuzung Gneisenaustraße Ecke Seelhorststraße parken
häufig vorschriftswidrig in den Abendstunden abgestellte Pkw bzw. halten mit laufenden Motoren. Bewohner der umliegenden Straßenzüge fühlen sich dadurch nicht selten in ihrer Abend-/Nachtruhe gestört.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover

1. lst dieser Missstandbekannt?
2. Wären nicht auch abendliche Kontrollen zur Förderung der Abend-/Nachtruhe
der umliegenden Bevölkerung durchführbar?

Frau Göttler beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1:
Beschwerden über Störung der Abend-/Nachtruhe durch Verkehrslärm sind beim Fachbereich Recht und Ordnung bisher nicht bekannt gewesen. Nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover liegen auch dort keine Beschwerden vor.

Zu Frage 2:
Der Verkehrsaußendienst wird im Rahmen des Abenddienstes den Bereich verstärkt hinsichtlich der vorschriftswidrig geparkten Fahrzeuge überwachen. Auch die Polizei wird im Rahmen der Möglichkeiten den Bereich kontrollieren.

Um konkret feststellen zu können, ob von den mit laufendem Motor haltenden Fahrzeuge erhebliche Belästigungen ausgehen, die dem Gastronomiebetrieb zuzuordnen sind, müssten sich die BeschwerdeführerInnen bitte direkt mit dem Fachbereich Recht und Ordnung, Arbeitsgebiet Gaststättenrecht (Tel. 168-31181) in Verbindung setzen, damit in ihren Wohnungen entsprechende Messungen vorgenommen werden können.
TOP 14.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 14.3.1.
Fußverkehrsprobleme am Eilenriederadweg in Höhe Markuskirche
(Drucks. Nr. 15-2372/2009)

In Höhe der Markuskirche befindet sich für die EinwohnerInnen der Oststadt und List ein wichtiger und sehr stark frequentierter Zugang in die Eilenriede.
Unmittelbar hinter der Ampel über die Hohenzollernstraße verläuft in der Eilenriede ein ebenfalls stark genutzter Zweirichtungsradweg.
An dieser Stelle kommt es häufiger zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr, da beide Verkehrsarten eine hohe Dichte aufweisen. Da im Zweifelsfall der „schwächere“ Verkehrsteilnehmer bevorzugt werden sollte – hier der Fußverkehr – drängt sich eine andere Regelung dieser Stelle auf.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, an dieser Stelle eine bessere Regelung der Querungsmöglichkeit zu erreichen?

2. Ist es möglich z.B. einen Fußgängerüberweg über den hier verlaufenden Radweg zu markieren?

3. Welche baulichen/räumlichen Änderungen an der Stelle wären ggf. nötig, um die gegenseitige Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmer zu verbessern?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1.)
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, dieses seit Jahren bestehende Problem grundlegend zu beseitigen. Es ist in diesem Zusammenhang an §1 der STVO zu erinnern.

Zu Frage 2.)
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer – auch bei Dunkelheit – effizienten Fahrbahnmarkierung an der Gefahrenstelle.

Zu Frage 3.)
Die Verwaltung bemüht sich weiterhin nach besten Kräften, die vorhandene Gefahrenstelle durch geeignete Freischneidearbeiten zu entschärfen.

TOP 14.3.2.
Erreichbarkeit des REWE-Getränkemarktes in der Marienstraße
(Drucks. Nr. 15-2384/2009)

Vor einigen Jahren hat sich in der Marienstraße ein REWE-Getränkemarkt angesiedelt, der
gut angenommen wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gilt es nun die Erreichbarkeit des Getränkemarktes und die Einbindung in den angrenzenden öffentlichen Verkehr zu überprüfen.
Am Hinterausgang des Geländes behindert ein nicht abgesenkter Bordstein den FußgängerInnen-Zugang für Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl.
An der Straßenseite mündet die Parkplatzausfahrt ohne Warn-oder Hinweisschilder direkt
auf dem Geh-bzw. Fahrradweg.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wie viele Unfälle sind auf Höhe der Parkplatzausfahrt seit bestehen des Getränkemarktes vorgefallen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Sicherheitslage für den Fuß-
und Radverkehr an dieser Stelle zu erhöhen?
3. Kann die Verwaltung auf die GrundstücksbesitzerIn insofern einwirken, als dass der Bordstein am Hinterausgang abgesenkt wird und die Zugangspforte den Öffnungszeiten des Getränkemarktes angepasst wird?

Frau Fenske beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Zu Frage 1)
Die Zufahrt zu dem neuen REWE-Getränkemarkt Marienstraße 43 erfolgt über die bisherige Grundstückszufahrt Marienstraße 45 des REWE-Lebensmittelmarktes. Die Grundstückszufahrt Marienstraße 43 führt ausschließlich auf einen Privatparkplatz, der nicht von REWE angemietet ist und nicht für REWE-Kunden zur Verfügung steht. In der Grundstückszufahrt Marienstraße 45 wurde in den vergangenen Jahren ein Unfall polizeilich erfasst.
Im April 2009 hatte der Fahrer eines PKW im Nachgang zu einem Unfall Anzeige bei der Polizei erstattet. Während der PKW quer zum Geh- und Radweg in der Ausfahrt gestanden hätte, um auf die Marienstraße einzufahren, sei laut PKW-Fahrer ein Radfahrer stadteinwärts laut schimpfend auf ihn zugefahren. Der Radfahrer habe gerufen, er, der Kraftfahrer, habe dort nichts zu suchen und solle mit seinem KFZ wegfahren. Während der Kraftfahrer auf den fließenden Verkehr achtete, um sich einordnen zu können, habe es einen Aufprall gegeben. Der Radfahrer müsse gegen den Wagen gefahren sein oder dagegen getreten haben. Der Radfahrer sei weitergefahren. Der Kraftfahrer habe hinter dem Radfahrer hergerufen, er solle anhalten. Der Kraftfahrer macht in seiner Anzeige einen Schaden am KFZ geltend.


Zu Frage 2:
Die Verwaltung sieht die Grundstückszufahrt als verkehrssicher an. Die Sicht zwischen den die Nebenanlage querenden Kraftfahrzeugen sowie den Fußgängern und Radfahrern ist unverstellt. Aufgrund der Überbreite der Nebenanlage von 8,50 m können Fußgänger und Radfahrer an querstehend wartenden Kraftfahrzeugen vorbei gelangen. Es ist darüber hinaus zumutbar, dass notfalls Fußgänger und Radfahrer kurzzeitig anhalten. Es greifen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, wonach alle drei Verkehrsteilnehmerarten – Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger – aufeinander Rücksicht zu nehmen haben.

Die Verwaltung hält weder eine bauliche Verdeutlichung noch eine Verdeutlichung mit Verkehrszeichen (Beschilderung und Markierung) für erforderlich.

Zu Frage 3:
Bei der Firma REWE habe sich zu diesem Thema bisher kein Kunde gemeldet. Die Firma REWE weist daraufhin, dass der hintere Teil des privaten Innenhofs zur Arnswaldtstraße hin nicht von REWE angemietet ist. Die Verbindung des Innenhofs zur Arnswaldtstraße stellt somit keine seitens REWE gewollte Zuwegung zu den REWE-Märkten dar. Die Verkehrssicherungspflicht für diese Teilfläche liegt beim Grundstückseigentümer. Die Firma REWE sieht daher kein Erfordernis, die Teilfläche baulich umzugestalten oder Tore zu dieser Teilfläche zu bedienen.
Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Nebendahl bestätigte Frau Fenske, dass sich die Unfallzahl nur auf die Zufahrt Marienstraße 45 beziehe.

TOP 15.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 21.09.2009
Die Niederschrift wurde mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
genehmigt.

TOP 16.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 19.10.2009 - öffentlicher Teil -
Abgesetzt

TOP 17.
Informationen über Bauvorhaben
Der Bericht von Frau Erdmann zu Bauvorhaben wird im nichtöffentlichen Teil protokolliert.

Bezirksbürgermeister Folta schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.50 Uhr.



für die Niederschrift



Folta Fenske
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuerin)