Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.11.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 02.11.2009)
Protokoll (erschienen am 11.02.2010)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 16.11.2009

NIEDERSCHRIFT

27. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 11. November 2009,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.40 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeister Freiherr von Ritter (FDP)
(Bezirksratsherr Albrecht) (CDU)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsfrau Enß (FDP)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Schipper (parteilos)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Frau Lyke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Rudolph FB Bibliothek und Schule
Frau Glawe FB Bibliothek und Schule
Herr Klemm FB Bibliothek und Schule

Presse:
Herr Hoff Stadt-Anzeiger




Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Integrationsbeirates

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wasserkampstraße zum 01.08.2010
(Drucks. Nr. 2294/2009 mit 2 Anlagen)

4. M I T T E I L U N G E N

5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.03.2009 (öffentl. Teil)

6. Bericht des Stadtbezirksmanagements

7. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Bombenfunde in Hannover
(Drucks. Nr. 15-2305/2009)

8.1.2. Umrandungsmauer in der Ostfeldstraße
(Drucks. Nr. 15-2306/2009)

8.1.3. Sicherheit an Schulen
(Drucks. Nr. 15-2309/2009)

8.1.4. Anderter Friedhof
(Drucks. Nr. 15-2311/2009)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Amtliche Hausnummern des Bemeroder Rathauses
(Drucks. Nr. 15-2304/2009)

8.2.2. Radwege im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2307/2009)

8.2.3. Tartan-gefährlicher Abfall?
(Drucks. Nr. 15-2308/2009)

8.2.4. Kieselrot
(Drucks. Nr. 15-2310/2009)

8.2.5. Kronsberg-naturschutzorientierte Entwicklung im suburbanen Bereich
(Drucks. Nr. 15-2312/2009)

8.2.6. Glascontainer-Standortsuche in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2313/2009)

8.2.7. Kriegsgräberstätten
(Drucks. Nr. 15-2314/2009)

8.2.8. Stadttafeln im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2315/2009)

8.3. von Bezirksratsherrn Schipper (parteilos)

8.3.1. Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 15-2279/2009)

9. A N H Ö R U N G E N des Bezirksrates

9.1. Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2240/2009 mit 3 Anlagen)

9.2. Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 1612
- südlich Süßeroder Straße -
(Drucks. Nr. 2246/2009 mit 1 Anlage)

10. A N T R Ä G E

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Kreiselverkehrmöglichkeiten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2280/2009)

10.2. der SPD-Fraktion

10.2.1. Legendenschild Lüderitzwinkel
(Drucks. Nr. 15-2316/2009)

10.2.2. Legendenschild Wilhelm-Rusterberg-Platz
(Drucks. Nr. 15-2317/2009)

10.2.3. Börgerstraße-Beseitigung des Pflasters
(Drucks. Nr. 15-2318/2009)

10.2.4. Gesunde Ernährung für GrundschülerInnen
(Drucks. Nr. 15-2319/2009)

10.2.5. Regenwasserrückhaltebecken im Expo-Park Süd
(Drucks. Nr. 15-2320/2009)

10.2.6. Verkehrsführung im Expo-Park
(Drucks. Nr. 15-2321/2009)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion

11.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Christian-Andersen-Schule-
(Drucks. Nr. 15-2333/2009)

11.1.2. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Butze22-
(Drucks. Nr. 15-2464/2009)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. A N H Ö R U N G des Bezirksrates

12.1. Grundstücksverkauf in Bemerode
(Drucks. Nr. 2223/2009 mit 2 Anlagen)

13. Gemeinsame Anträge der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion

13.1. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2331/2009)

13.2. Ehrenplakette des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-2332/2009)

14. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.03.2009 (nichtöffentlicher Teil)

15. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt: Top 9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der GS Wasserkampstraße wurde hinter Top 3 behandelt. Hierzu begrüßte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler Frau Rudolph und Frau Glawe aus dem Fachbereich Bibliothek und Schule. Top 2, Top 5, Top 14 und Top 15 wurden abgesetzt. Die Antwort zu Top 8.1.3 „Sicherheit an Schulen“ wird schriftlich nachgereicht werden. Der interfraktionelle Dringlichkeitsantrag „Finanzielle Unterstützung des Kindertreffpunktes Butze 22 “ wurde nach einstimmiger Feststellung der Dringlichkeit unter Top.11.1.2. behandelt. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2. Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Integrationsbeirates
- Abgesetzt


TOP 3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Eine Anwohnerin regte an, auch die Anwohner/Nutzer an der Diskussion zum Zentrum Kirchrodes zu beteiligen und einzuladen, da hauptsächlich die Kaufleute und Eigentümer angesprochen worden seien. Es bestehe der Wunsch der Nutzer und der Eigentümer den Autoverkehr einzudämmen, während die Kaufleute laut Zeitungsberichten Parkplätze wünschten. Sie fragte, ob der Wunsch der Nutzer von der Verwaltung aufgenommen werde.
Herr Fabich erwiderte, dass es sich um öffentliche Veranstaltungen handle, die durch die Presse im Vorfeld veröffentlicht wurden, so dass jeder an den Veranstaltungen teilnehmen könne. Die Verwaltung nehme die Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf und werde diese kritisch betrachten. Der Prozess sei jedoch noch nicht abgeschlossen.
Weiterhin regte die Anwohnerin an, den Tagesordnungspunkt Mitteilungen vor dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde abzuhandeln und die Sitzordnung wieder wie in der letzten Sitzung zu gestalten.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler sagte beides zu.
Ein Anwohner aus der Sögelerstraße bedankte sich für den Antrag unter Top 10.2.3. bezüglich der Beseitigung des Pflasters. Er erkundigte sich, ob für den Kindergartenneubau ein Bebauungsplan bestehe und ob man bezüglich des zukünftigen Baustellenverkehrs bedenke, dass die Kopfsteinstraße sehr schmal und der Bordstein fast ebenerdig sei, so dass der Gegenverkehr auf den Bordstein bzw. die Grünfläche ausweichen müsse.
Herr Fabich erwiderte, dass ein Bebauungsplan vorhanden sei. Man werde für den Baustellenverkehr entsprechende Vorkehrungen für eine sichere Benutzung des Bürgersteiges und ein mögliches Überfahrens des Bürgersteiges treffen müssen.

TOP 9.3. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wasserkampstraße zum 01.08.2010 (Drucks. Nr. 2294/2009 mit 2 Anlagen)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig bedankte sich bei Frau Rudolph für ihr seinerzeitiges Engegament bei dem Aufbau des Jugendzentrums Bemerode.
Frau Kramarek fragte, wie die unterschiedlichen Einrichtungen, der Hort und die zukünftige Ganztagsschule, bezüglich der Mittagessenversorgung und der Nachmittagsbetreuung zusammenarbeiten würden.
Bezirksratsfrau Stittgen fragte, wie die Betreuung in den Ferienzeiten aussehe und ob die Hausaufgabenbetreuung ggf. durch außerschulisches Personal erfolge.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler erkundigte sich, durch welches Personal die Nachmittagsbetreuung erfolgen werde.
Frau Rudolph bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen bezüglich des Jugendzentrums Bemerode. Sie verwies auf Gesamtkonzept für die Schulen in Hannover, welche gerade erstellt werde und dem Bezirksrat nach Fertigstellung im Sommer 2010 vorgelegt werde.
Es werde für die Schule ein Handlungskonzept erarbeitet werden, aus dem auch die Nachmittags- und Ferienbetreuung ersichtlich sei. Insbesondere werden für den Nachmittagsbereich auch außerschulisches Partner wie z.B. Vereine miteinbezogen werden. Weiterhin müsse jedoch auch am Nachmittag eine sozialpädagogischer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Es wurde mit dem Kultusministerium vereinbart, dass ein Hortkind grundsätzlich an einem Ganztagsschulangebot teilnehmen könne. Die Ganztagsschulangebote seien freie Angebote mit der Wahl der Anzahl der Tage, an denen die Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen könnten. Dann allerdings verpflichtend für ein halbes Jahr. Sofern ein Hortkind an dem Ganztagsschulangebot teilnehme, werde es an diesem Tag nicht den Hort besuchen. Ein Pendeln zwischen Hort und Ganztagsschule sei nicht möglich.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Kramarek, wie die Mittagessenregelung sei, erwiderte Frau Rudolph, dass es sich bei der Essensversorgung im Hort und in der Schule um zwei unterschiedliche Angebote mit 2 Küchen in unterschiedlichen Gebäuden handle, für die sich die Eltern entscheiden müssten. Auch hier sei ein ständiger Wechsel nicht möglich und pädagogisch nicht sinnvoll.
Bezirksratsherr Kaiser hakte nochmals bezüglich der Ferienbetreuung nach.
Frau Rudolph erläuterte, dass die Ferienbetreuung nach Abfrage bei den Eltern ausgestaltet werde. Für die dann benötigten Bedarfe werden Angebote gestaltet.
Bezirksratsfrau Stittgen fragte, wer die Verantwortung bei Unfällen übernehme.
Frau Rudolph erwiderte, dass die Versicherungsleistung über die Schule abgewickelt werde.
Der Bezirksrat empfahl folgendem Antrag zuzustimmen:
gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wasserkampstraße zum 01.08.2010 herzustellen.
-Einstimmig

TOP 4. M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Benkler teilte Folgendes mit:
- Projekt " Armer Fritz " vom KroKus belegte den 3. Platz bei einer Nominierung durch ein Gremium der Landesregierung
- am 21.01.2010 Premiere des neuen Filmprojekts vom KroKus
" Du kannst mich mal - küssen"
- Volkstrauertag am 15.11.2009 um 11.30 Uhr
- 25-jähriges Bestehen der Bürgergemeinschaft Wülferode in 2009; in dieser Zeit wurden über 5000 Veranstaltungen durchgeführt

TOP 5.Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.03.2009 (öffentl. Teil)
-Abgesetzt

TOP 6.Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirkmanager Just berichtete über Folgendes:
- Broschüren " Aktiv gegen Zwangsheirat " werden verteilt werden
- für den Bau der Kletterwand durch den LifeTower e.V. sind noch keine Angebote für eine Kletterwand vorhanden
- der Weihnachtsbasar der Bemeroder Gewerbegemeinschaft hat am 21.11.09 stattgefunden; die Mietgebühr wird als Spende dem Minimuki e.V. gutgeschrieben werden

TOP 7. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -
Herr Fabich
berichtete über die Planungen der Verwaltung bezüglich des Tiergartenrand-
weges anhand einer Folie. Da dieser Weg durch Fußgänger und Radfahrer sehr frequentiert werde und es bei Gegenverkehr zu Problemen mit der Pflasterung komme, werde daher das Pflaster in einer Breite von 2,50 Metern ausgetauscht. Um das verkehrswidrige Parken am Tiergartenrandweg zu unterbinden, werde eine Abpollerung erfolgen, so dass nur noch Pflegefahrzeuge Richtung Lönspark diese Querung nutzen können. Entlang des Tiergartenrandes werde ein Grünstreifen mit Hilfe von Baumstämmen angelegt. Beide Maßnahmen werden noch bis zum Ende 2009 durchgeführt werden.
Die Frage von Bezirksratsfrau Kramarek bezüglich einer Beteiligung des Queenshotels an den Kosten verneinte Herr Fabich.
Bezirksratsherr Böhme fragte, ob der ehem.Tanzsaal abgerissen werde.
Herr Fabich erwiderte, dass der Tanzsaal mit den Klinkerfassadenelementen nach dem Abriss so wieder aufgebaut werde.

TOP 8. A N F R A G E N
TOP 8.1. der CDU-Fraktion
TOP 8.1.1. Bombenfunde in Hannover (Drucks. Nr. 15-2305/2009)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
In letzte Zeit wurden in Hannover vermehrt Bomben aus dem zweiten Weltkrieg aufgrund zufälliger Bauarbeiten aufgefunden. Für die Entschärfung mussten jedesmal großflächige Evakuierungen durchgeführt werden. Wegen der Häufigkeit der Bombenfunde bringen Anwohner und Geschäftsleute immer weniger Verständnis für diese wichtige Arbeit auf. Es ist damit zu rechnen , dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die oftmals sehr kurzfristig eingeleiteten Maßnahmen weiter sinken dürfte.
Wir fragen daher die Verwaltung :
1. In welcher Weise und mit Zuhilfenahme welcher Mittel werden Luftbildaufnahmen auf Bombeneinschläge oder mögliche Fundstellen von Bomben ausgewertet?
2. Welche Ergebnisse haben die Auswertungen in den vergangenen 2 Jahren zu Tage gefördert?
3. Gibt es konkrete Hinweise auf Funde in unserem Stadtbezirk, wenn ja, welche Maßnahmen sollen dann ergriffen werden?
Stadtbezirksmanger Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wird die systematische Luftbildauswertung ausschließlich
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) als Dezernat der Zentralen
Polizeidirektion Hannover (ZPD) durchgeführt. Dies erfolgt unter Maßgabe des
Flächenräumprogramms für das Land Niedersachsen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die flächendeckende, systematische Luftbildauswertung hat in den vergangenen zwei
Jahren zahlreiche Bombenblindgängerverdachtspunkte zu Tage gefördert. Hierbei ist zu
beachten, dass es sich nicht bei jedem Verdachtspunkt um einen Munitionsblindgänger
handelt. Entsprechende Sondierungen, die teilweise mit erheblichem Aufwand
(z. B. Erstellung von Bodengutachten, Beweissicherung oder Durchführung von
Grundwasserabsenkungen sowie umfangreiche Tief- und Hochbaumaßnahmen)
verbunden sind, geben Hinweise auf einen metallischen Körper im Erdreich.
Ob es sich schlussendlich wirklich um eine intakte Bombe handelt, lässt sich nur durch eine Öffnung des Erdreiches ermitteln.
Im Gegensatz zu diesen geplanten Kampfmittelbeseitigungen kann es auch zu
unerwarteten Akutfunden (z. B. bei Bauarbeiten) kommen. I. d. R. wurde hierfür vorab
ebenfalls eine Luftbildauswertung vorgenommen, die jedoch keine erkennbaren Hinweise
auf Bombeneinschläge gegeben hat. Gründe hierfür sind unter anderem die mangelnde
Bildqualität der zur Verfügung stehenden Luftbilder, Überlagerungen von Erdreich nach
detonierten Fliegerbomben sowie Schlagschatten – je nach Sonneneinstrahlung zum
Zeitpunkt der Aufnahmen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Bereich Wülferode ist bereits – ohne ersichtliche Hinweise auf Bombenblindgänger – vollständig ausgewertet worden. Für die Stadtteile Bemerode und Kirchrode hat noch keine abschließende Luftbildauswertung stattgefunden.
Um unter anderem die Bevölkerung sowie Wirtschaftsbetriebe der Landeshauptstadt
Hannover im Zuge der erforderlichen Räummaßnahmen so wenig wie möglich und aus Sicherheitsgründen vertretbar zu belasten, werden örtlich zusammenhängende
Blindgängerverdachtspunkte in einer Maßnahme geräumt. Daher sind zum jetzigen
Zeitpunkt für die o. g. Stadtteile noch keine Maßnahmen erforderlich.
Bezirksratsfrau Stittgen fragte, wie feststehen könne, dass keine Maßnahmen im Bezirk notwendig seien, wenn die Auswertung noch nicht abgeschlossen sei.
Stadtbezirksmanager Just erwiderte, dass die Auswertungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Auswertungen der Luftbilder würden beim Kampfmittelbeseitigungsdienst für Niedersachsen vorliegen. Bei nicht sofortigem Eingreifen bestehe keine akute Gefahr. Hauptport für Bombenfunde seien damalige Industriestandorte und Flughäfen. Seit mindestens 10 Jahren sei bei Baumaßnahmen vorgeschrieben, den Kampfmittelbeseitigungsdienst einzuschalten.

TOP 8.1.2. Umrandungsmauer in der Ostfeldstraße (Drucks. Nr. 15-2306/2009)
Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:
An der Ostfeldstraße / Ecke Tessenowweg in Kirchrode ist im Sommer um einen Neubau
herum eine Umrandungsmauer entstanden, die erheblich höher und massiver als ortsüblich ist. Dies ist für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in diesem Stadtteil wohnen, ein großes Ärgernis. Dem Vernehmen nach sind Mauern über 1,80 m Höhe genehmigungspflichtig, und für dieses Bauwerk soll es wohl auch eine Baugenehmigung geben.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Mit welcher Begründung wurde für eine derartig ungewöhnliche Umrandungsmauer eine Baugenehmigung erteilt ?
2. Plant die Verwaltung, künftig generell solche martialischen Grundstückseinfriedungen
zu genehmigen ?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Auf dem Grundstück wurde mit Bescheid 6471/08 eine Mauer mit einer Höhe von 2,20 m als Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche genehmigt. Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung sind neben § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Die tatsächliche Höhe der Einfriedung beträgt, bedingt durch unterschiedliche Geländehöhen, teilweise nur 1,97 – 2, 24 m. Die Einfriedung weicht daher aufgrund der tatsächlichen Bodenverhältnisse von der ursprünglichen Baugenehmigung geringfügig ab. Ein Änderungsantrag liegt hierzu in diesem Rahmen bereits vor.
Die Grenzabstandvorschriften werden eingehalten.
Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, der die Beschaffenheit von Einfriedungen regelt. Einschränkende Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen liegen nicht vor. Es ist daher § 34 BauGB anzuwenden, wonach Bauvorhaben sich in die Eigenart der Umgebung einfügen müssen und insbesondere keine städtebaulichen Spannungen erzeugen dürfen.
Eine Einfriedungsmauer befindet sich auch auf dem benachbarten Friedhof.
Diese Art der Einfriedung ist daher nicht untypisch.
Der Antragsteller hat einen Schutz seines Grundstückes vor Verkehrslärm der Ostfeldstraße und dem Parkplatz der Friedhofsbesucher an seiner Westgrenze geltend gemacht. Wir haben hier den Schutzbedürfnissen des Antragstellers im Hinblick auf die besondere Immissionsbelastung des Eckgrundstückes (angrenzenden Parkplatz des Friedhofes sowie stark befahrene Straße) sowie dem Schutz seines Gartens (Einsicht, etc.) Rechnung getragen. Dies hat zu der Entscheidung geführt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
Vergleichbare Vorhaben werden daher auch zukünftig genehmigt werden müssen, da keine bauordungsrechtliche Rechtfertigung vorliegt, einen solchen Antrag zu versagen.

TOP 8.1.3.Sicherheit an Schulen (Drucks. Nr. 15-2309/2009)
Nach Amokläufen in Schulen ist es dringend geboten, die sicherheitstechnischen Ausstattungen an unseren Schulen zu überprüfen und ggf. zu verbessern. So müssten z.B. die Pausensignalanlagen entsprechend optimiert werden, damit sie für eine Notfallalarmierung eingesetzt werden. Für eine schnelle und effektive Reaktion müssten wohl flächendeckend Sprachalarmierungsanlagen oder Notfallknöpfe in Klassenzimmern installiert werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie ist es um die Sicherheit in den Schulen in unserem Stadtbezirk bestellt ?
2. Welche Verbesserungsmaßnahmen sind bislang eingeleitet worden, bzw. an welche
Verbesserungsmaßnahmen wird gedacht ?
-Antwort wird schriftlich nachgereicht.
TOP 8.1.4. Anderter Friedhof (Drucks. Nr. 15-2311/2009)
Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:
Die Außenmauer des Anderter Friedhofs in Kirchrode, die sich parallel zur Ostfeldstraße befindet ,ist teilweise marode , neigt sich gefährlich und scheint daher einsturzgefährdet.
Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht für dieses Bauwerk?
2. Sind bereits Maßnahmen zur Schadensbeseitigung eingeleitet worden, und wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?
Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verkehrssicherungspflicht für die Friedhofsmauer an der Ostfeldstraße liegt bei
der Henriettenstiftung, Marienstraße 80, 30171 Hannover.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es wurde Kontakt mit der Henriettenstiftung aufgenommen. Der Schaden war dort
bisher nicht bekannt. Es wird jedoch einen Ortstermin zur Klärung der Schadens-
beseitigung geben.

TOP 8.2. der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1. Amtliche Hausnummern des Bemerode Rathauses
(Drucks. Nr. 15-2304/2009)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Das Bemeroder Rathaus ist amtlich mit vier Hausnummern belegt, so nicht nur ausgewiesen im gültigen Bebauungsplan 1357 von 1991 (siehe unten), sondern auch aktuell auf der Website der stadthannoverschen Geoinformation. Nur eine wird von allen im Haus ansässigen Institutionen einschließlich der Landeshauptstadt Hannover genutzt, obwohl dieser Zugang über den Bemeroder Rathausplatz nicht der alleinige ist. U. a. Ratssaal und Kellergaststätte, auch der Schiedsmann, sind öffentlich über diesen Zugang gar nicht erreichbar.
Wir fragen die Verwaltung:
In welcher Weise ist hier eine Kongruenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit wieder herzustellen?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Derzeit bestehen für das Bemeroder Rathaus neben der Bezeichnung Bemeroder Rathausplatz 1 - die auch von allen im Gebäude ansässigen Institutionen genutzt wird – für den nördlichen Eingang die weiteren Adressen Brabeckstraße 137 für den westlichen Eingang sowie Anecampstraße 1 und 3 für die beiden südlichen Eingänge.
Hierbei ist zu beachten, dass es sich im Falle des Bemeroder Rathauses um einen alten Bestand aus den sechziger Jahren handelt. Die damals bestehenden Hausnummern wurden seinerzeit bei der Eingemeindung ins Stadtgebiet 1974 ungeprüft übernommen. Die Bezeichnung Brabeckstraße 137 wurde im Zuge der Umbenennung der Kirchroder Straße und der damit einhergehenden erheblichen Umnummerierung im Oktober 1975 ebenfalls ungeprüft geändert.
Grundsätzlich ist es so, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover für Gebäude mit mehreren Hauseingängen so viele Hausnummern festsetzen werden, wie für den allgemeinen Verkehr benötigt werden. Die Anfrage des Stadtbezirksrates wird zum Anlass genommen werden, zu prüfen, inwieweit hier bestehende Hausnummern nicht mehr benötigt und damit aufgehoben werden können oder aber weiterhin Bestand haben und entsprechend zu nutzen sind.
Dieses umfangreiche Verfahren wird jedoch u. a. durch die erforderliche Begehung des Objekts und die Anhörung der Anlieger mit den entsprechenden Fristen im Falle einer Bezeichnungsänderung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Der derzeitige Ist-Zustand wird an den Soll-Zustand entsprechend der realen Gegebenheiten im Zusammenspiel mit den fachlichen Regeln zu Grundstücksbezeichnungen angepasst werden. Die Überprüfung ist angelaufen, so dass wir dem Stadtbezirksrat nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mitteilen werden.

TOP 8.2.2. Radwege im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2307/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Bekanntlich werden Radwege in nicht benutzungspflichtige und benutzungspflichtige kategorisiert. Letztere sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen (mit den Nummern 237, 240 oder 241) ausdrücklich gekennzeichnet. Die Radwege im Stadtbezirk lassen jedoch bei augenscheinlich unveränderten Verhältnissen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung oder des Verkehrsablaufes diesbezüglich unterschiedliche Bewertungen über den Streckenverlauf und damit nicht verständliche Regelungen erkennen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Straßen/Straßenzüge im Stadtbezirk sind regelgerecht (maßgeblich nach
den o. g. Kriterien) eigentlich mit benutzungspflichtigen Radwegen auszustatten?
2. Welche Sinnhaftigkeit wohnt der Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radwegen inne – unter besonderer Einbeziehung der Erklärung der Radwegesituation im westlichen Teil des Bünteweges (nördliche Seitenanlage vor dem Büntepark und dem Campus der Tierärztlichen Hochschule) mit den jetzt dort vorhandenen, unterschiedlichen Ausformungen, hergestellt im letzten und in diesem Jahr, zudem auch abweichend von Aussagen im Bebauungsplan?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) muss der Radverkehr in der Regel ebenso wie die Kraftfahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung, die Verkehrsbedeutung der Straße oder der Verkehrsablauf erfordern, können die Straßenverkehrsbehörden Radwege als benutzungspflichtig ausweisen. Die Ausweisung eines Radweges als benutzungspflichtig ist aber auch nur dann möglich, wenn dieser ausreichend breit und entsprechend ausgebaut ist. In Tempo 30-Zonen sollen grundsätzlich keine Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen werden. In den Stadtteilen Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind nach den obigen Kriterien die folgenden Radwege als benutzungspflichtig ausgewiesen:
· Brabeckstraße (zwischen Am Sandberge und Hinter dem Dorfe),
· Tiergartenstraße,
· Wülfeler Straße,
· Wülferoder Straße.
In der Lange-Feld-Straße sind die Radwege zwischen Lange-Hop-Straße und DB-Brücke als benutzungspflichtig ausgewiesen, um diese auch in der Gegenrichtung für Radfahrer zur Benutzung freigeben zu können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Benutzungspflichtig sind Radwege mit entsprechender Mindestbreite und einer entsprechend befestigten Oberfläche sowie einer Beschilderung..
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, kann aber ohne Einschränkung benutzt werden.
Die Nebenanlage vor dem Büntepark und dem Campus der TiHo ist nicht abweichend von den Festlegungen des Bebauungsplans ausgebaut worden.
Herr Fabich bestätigte auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Rödel, dass sich die Antwort auf die ab 01.09.09 gültige Straßenverkehrsordnung beziehen würde.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsfrau Kuscher bezüglich der Benutzungspflicht des Radweges in der Wülfeler Straße, erwiderte Herr Fabich, dass es sich hier um einen Kombiweg handle und dieser daher nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen sei.

TOP 8.2.3.Tartan-gefährlicher Abfall? (Drucks. Nr. 15-2308/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Der Oberflächenbelag „Tartan“ wurde und wird für die Herstellung von Kunststoffbahnen von Tennisplätzen, Bolzplätzen, Laufbahnen etc. benutzt. Er soll, wenn es sich wohl um ältere Beläge handelt, hohe Konzentrationen vom Schwermetall Quecksilber enthalten. Der muss dann beim Rückbau als gefährlicher Abfall (sog. Sondermüll) behandelt werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo befinden sich im Stadtbezirk Tartanbeläge?
2. An welchen Orten müssen Tartanbeläge beim Rückbau als Sondermüll behandelt werden?
3. In welchem zeitlichen und funktionalen Zusammenhang ist mit dem Austausch der jeweiligen Tartanbeläge (nach Frage 2) ggf. zu rechnen?
Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auf städtischen Flächen befindet sich nur in der Bezirkssportanlage Bemerode
ein Kunststoffkleinspielfeld mit „Tartan“belag. Für private Flächen kann die Verwaltung
keine Aussage machen
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In alten Kunststoffbelägen kann Quecksilber enthalten sein. Das Quecksilber wurde
in der Deckschicht als Stabilisator eingesetzt, um die Lebensdauer des Belages zu
verlängern. Eingebunden in die Belagsmasse besteht allerdings keine Gefahr für Mensch
und Umwelt.
Bei den alten Belägen (wie in der Bezirkssportanlage Bemerode) wurden entweder die
Deckschichten bereits erneuert und ist somit
nicht mehr mit Quecksilber belastet oder die Beläge sind „abgelaufen“ (UV-beständige
Oberfläche zerstört) und nicht mehr nutzbar/genutzt.
Generell müssen und werden in Hannover alle Beläge vor dem Ausbau abfallrechtlich
gemäß der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) untersucht und entsprechend
fachgerecht entsorgt. Bei Quecksilbergehalten bis 1,5 mg/kg Boden (LAGA Z1) kann das
Material in der Regel in der Baustelle wieder eingebaut werden; bei Werten bis 5 mg Hg/kg
Boden (LAGA Z 2) und darüber, muss das Material auf den jeweils dafür zugelassenen
Deponien entsorgt werden. Umweltprobleme treten aber erst durch die Quecksilberdämpfe
bei der Verbrennung von belasteten Belägen auf.
Die Untersuchung eines anderen Kunststoff-Kleinspielfeldes in Hannover aus den siebziger
Jahren im Jahr 2006 im Rahmen einer Umbaumaßnahme hat ergeben, dass die
Quecksilberwerte völlig unbedenklich waren.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Vom Kunststoffkleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Bemerode geht durch Abnutzung der
Deckschicht keine Gefährdung mehr aus. Eine Austausch ist zurzeit nicht geplant. Sofern
es irgendwann zu einer Inanspruchnahme der Fläche für andere Zwecke kommen sollte,
erfolgt eine Entsorgung unter Berücksichtigung der o.g. Vorschriften.

TOP 8.2.4. Kieselrot (Drucks. Nr. 15-2310/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Kieselrot ist als Baumaterial ehedem häufig im Sportplatz- und Wegebau eingesetzt worden. Gesundheitliche Belastungen durch dieses Material sind bekanntlich nicht auszuschließen. Die Beseitigung des Materials sollte in Hannover im Jahre 2005 abgeschlossen werden (siehe Drucksache 0628/2002). Von den 53 im Sitzungsmana-
gement unter diesem Stichwort ausgewiesenen Dokumenten ist jedoch keines jünger als sieben Jahre – bis auf eine Unterlage: die Drucksache 15-0670/2007 mit dem Hinweis auf die abgedeckte (also noch nicht sanierte) Kieselrotfläche im Bereich der Grundschule Wasserkampstraße. Eine Information über den Abschluss der Beseitigungsarbeiten fehlt also hier und insgesamt noch.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo befinden sich nach wie vor noch Flächen (möglicherweise auch gesperrte und vielleicht als Zwischenlager dienende), die mit dem Material Kieselrot belegt sind?
2. In welchem zeitlichen und funktionalen Zusammenhang ist mit einem Abtragen und Verbringen dieses als gefährlicher Stoff bekannten Materials in eine zugelassene Deponie z. B. als Bergversatz in Herfa-Neurode nun endgültig zu rechnen?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Schulsportanlage der Grundschule Wasserkampstraße wurde im Rahmen der
Kieselrotsanierungen 1992 überbaut und damit gesichert. Im Umfeld der
Baumaßnahme im Jahr 2008 wurde der Überbau und das darunterliegende Kieselrot
entfernt. Die Entsorgungsmaßnahme wurde im Sommer 2008 abgeschlossen.
Im Kieselrotsanierungsprogramm von 2002 – 2005 wurden alle Zwischenlager
aufgelöst und alle bis dahin bekannten Flächen mit Kieselrot wie in Drucksache
0628/2002 beschrieben saniert.
Anfang der 90er Jahre konnten nur die Flächen erkundet werden, die entweder
augenscheinlich rot waren oder bei denen es in alten Akten einen Hinweis auf
Kieselrot gab. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es weitere Flächen gibt, die
im Untergrund Kieselrot aufweisen. Im Vorfeld von Baumaßnahmen wird dies
überprüft.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sofern im Rahmen von Baumaßnahmen Kieselrot aufgefunden wird, muss es bei
hohen Dioxin-Konzentrationen in die Verbrennung nach Nordrhein-Westfalen
transportiert werden. Für geringere Konzentrationen steht Deponieraum z.B. in
Rondeshagen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Nach Schließung des SAD in
Hoheneggelsen gibt es in Niedersachsen keine Entsorgungsmöglichkeit für
Kieselrot.

TOP 8.2.5. Kronsberg-naturschutzorientierte Entwicklung im suburbanen Bereich
(Drucks. Nr. 15-2312/2009)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Im Rahmen eines Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens (E+E-Vorhaben) förderte das Bundesamt für Naturschutz die naturschutzorientierte Entwicklung am Kronsberg als einen suburbanen Bereich durch Anschaffung einer Schafherde, den Bau eines Schaf- und Nutztierstalles und die Anlage und Bewirtschaftung eines Bauerngartens. Die genannten, ortsfesten Anlagen liegen heute ohne eine planungsrechtliche Absicherung in einem Sondergebiet mit der Ausweisung „Fachklinik“ und der Anschrift Debberoder Straße 61.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise ist/wird die Nachhaltigkeit des o. g. infrastrukturellen Teils des E+E-Vorhabens gesichert?
2.Welche Akteure waren und sind aktuell in die Fortentwicklung dieses Naturschutzvorhabens „Kronsberg“ involviert und aktiv?
3. In welcher Weise wird die örtliche und überörtliche Öffentlichkeit über die Naturschutzmaßnahmen am Kronsberg insgesamt, auch den Stand und die Veränderungen, ausreichend informiert, um die gewünschte Bewusstseinsbildung und Akzeptanzsteigerung dafür zu befördern und zu erreichen?
Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach der Insolvenz der Hermannsdorfer Landwerkstätten am Kronsberg
konnten die beiden Einrichtungen „Schaf- und Nutztierstall“ und „Bauerngarten“
in ihrer ursprünglich vorgesehenen Funktion, also als Einrichtungen für die
Landschaftspflege (Schafe und Schafstall) und für die Bildungs-
und Öffentlichkeitsarbeit (Nutztierstall und Bauerngarten), nicht erhalten bleiben.
Die Grünflächenpflege mit Schafen im Landschaftsraum Kronsberg, insbesondere
auf der Allmende und im Parc Agricole, wird jedoch entsprechend den Zielen des
E+E-Vorhabens durch die Kooperation mit einem Schäfereibetrieb aus
der Region Hannover fortgeführt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei der Fortentwicklung des Kronsbergs geht es vor allem um eine
naturschutzgerechte Pflege und Unterhaltung der im Rahmen des E+E Vorhabens
geschaffenen Bereiche. Dazu gehören beispielsweise die Biotopstreifen, Obstwiesen
und nicht zuletzt die Allmendeflächen und der Park Agricole. Das Pflegemanagement
wird von der Verwaltung mit dem städtischen Forstbereich und dem Schäfereibetrieb
abgestimmt.
Außerdem ist die Verwaltung involviert, wenn es um eine landschaftsgerechte
Nutzung der Kronsbergflächen durch verschiedene Nutzergruppen geht.
Als wesentliche Nutzergruppen sind zu nennen: die Drachenfreunde mit ihrem
jährlichen Drachenfest auf der Allmendefläche; Bürger, die Obstwiesen betreuen;
HundebesitzerInnen; ReiterInnen, FahrradfahrerInnen und nicht zuletzt die Landwirte.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Zur Information der Öffentlichkeit gab und gibt es verschiedene Veröffentlichungen und Aktivitäten, die dazu dienen, die Besonderheiten des Landschaftsraumes Kronsberg bzw. einzelne Themen in das Bewusstsein der Menschen zu bringen:
- Es wurde ein Faltblatt „Der Landschaftsraum Kronsberg“ (aus der Serie „Hannovers vielfältige Landschaften“:) herausgegeben.
- Es gibt thematisch wechselnde Führungen (z.B. zu Ackerwildkräutern), die im Führungsprogramm „Grünes Hannover“ der Stadt und Region Hannover bekannt gemacht werden.
-Zu dem Thema „Essbare Wildpflanzen am Kronberg“ gibt es ein gesondertes Faltblatt und Angebot von Führungen.
- Mit dem Schäfereibetrieb wurde im Frühjahr ein öffentlicher Schafauftrieb organisiert.
- Im Rahmen der Fachtagung „Grüne Räume bewegen“ wurde sowohl den TagungsteilnehmerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet als auch den EinwohnerInnen von Hannover ein geführter Spaziergang durch einen Teil des Landschaftsraumes angeboten.
- Demnächst sollen die Installation von Gartentoren und eine Infotafel auf den besonderen Wert einer Obstwiese hinweisen.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig fragte, ob der seinerzeit angelegte Magerrasen noch vorhanden sei und wie diese Maßnahme heute von der Verwaltung beurteilt werde.Protokollantwort der Verwaltung:
Die Kalkhalbtrockenrasen entwickeln sich gut. Ein Großteil des Arteninventars, das mit der Heusaat auf die Flächen gebracht wurde, hat sich inzwischen etabliert. An den südexpo-
nierten Hängen der Aussichtshügel ist als besonders schützenswerte Art das Galium glaucum ( blaugründes Labkraut ) zu erwähnen, das sich dort sehr ausgebreitet hat. alles in allem ist die Entwicklung der Magerrasenbereiche sehr erfolgreich.

TOP 8.2.6. Glascontainer-Standortsuche in Kirchrode (Drucks. Nr. 15-2313/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor :
Anlässlich eines kürzlich stattgefundenen Ortstermins zwischen Politik, Verwaltung und Abfallwirtschaft konnte für Glascontainer in Kirchrode ein zentrumsnaher Standort in der Brabeckstraße nicht gefunden werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist die Verwaltung willens und in der Lage, über dieses Ergebnis der Besprechung vor Ort eine Pressemitteilung herauszugeben, die über die Bedingungen und Gründe (Zufahrt mit Lkw, Abstand zu Wohnungen, Denkmalensemble etc.) informiert, weshalb ein Standort für Glascontainer im fußläufigen Bereich der Brabeckstraße zum Zentrum Kirchrode nicht gefunden werden konnte, ergänzend mit der Maßgabe der Mitteilung vorhandener, nächster Standorte, alternativ auch der Bemühung um Nachbarschaftshilfe beim Verbringen des leeren Hohlglases oder als Ultima Ratio die Zuführung zum Restabfall?
2. Sollte die erste Frage mit „ja“ beantwortet werden: Wann ist gegenüber den im Stadtteil regelmäßig erscheinenden Printmedien wie Stadt-Anzeiger, hallo Wochenblatt / Sonntag, Wochenspiegel und Kronsberg-Nachrichten eine solche Aktivität zu erwarten?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Bei der Auflösung des ehemaligen Glascontainerstandortes handelte es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Ein Ersatzstandort im Zentrum Kirchrodes im fußläufigen Bereich der Brabeckstraße ist aufgrund der örtlichen Besonderheiten nicht vorhanden.
Die Verwaltung sieht sich nicht in der Verpflichtung diesen Sachverhalt öffentlich bekanntzumachen bzw. zu begründen. Die nächstgelegenen Standorte sind öffentlich bekannt.

TOP 8.2.7. Kriegsgräberstätten (Drucks. Nr. 15-2314/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
In Hannover soll es 14 Kriegsgräberstätten geben, die mit 9291 Kriegstoten belegt sind. Die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft unterfallen nach dem Gräbergesetz zehn verschiedenen, dort bestimmten Personenkreisen und bleiben dauernd bestehen. Die Gräber sind ausgewiesenermaßen Erinnerungsmale, mehr noch: Mahnmale. Dennoch bleiben sie im öffentlichen Bewusstsein zumeist im Dunkeln.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wo befinden sich im Stadtbezirk/in den Stadtteilen solche Gräber für jeweils welchen Personenkreis?
2. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der genannten Gräber geregelt?
3. Welche Maßnahmen sind aus fachlicher Sicht der Verwaltung vernunftgeboten, um dem Mahnmalcharakter der Gräber/der Kriegsgräberstätten über ihren Erhalt hinaus auch vor Ort in Erinnerung zu halten?
Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auf den städtischen Friedhöfen in Hannover befinden sich 8.126 anerkannte Kriegsgräber. Diese befinden sich auf den Stadtfriedhöfen in:

Stadtfriedhof
Anzahl der Kriegsgräber
Stöcken
2175
Seelhorst
3926
Anderten
42
Ricklingen
803
Fössefeld
1120
Misburg
60

Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet 897 weitere anerkannte Kriegsgräber:

Standort
Anzahl der Kriegsgräber
Ehrenanlage am Nordufer des Maschsees
382
Johannisgemeinde Bemerode
1
Michaelisgemeinde Ricklingen
12
St. Nicolai Kirchengemeinde Bothfeld
3
Kirchengemeinde Marienwerder
7
Kirchengemeinde Herrenhausen
7
Jüdische Kirchengemeinde
486

Die Kriegsgräberlisten wurden 1953 von den Friedhofsträgern im Benehmen mit den Bezirksregierungen, Innenministerien der Länder und dem Bundesinnenministerium angelegt. Dabei wurde lediglich darauf geachtet, dass den Erfordernissen des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) genügt wurde. Eine genaue Aufteilung bzw. Zuordnung nach Personenkreisen wurde nicht vorgenommen, da eine solche Zuordnung sich äußerst schwierig gestaltet. Selbst heute noch sind Historiker bemüht, die Geschehnisse der Weltkriege aufzuarbeiten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Eigentum an den Kriegsgräbern liegt bei dem jeweiligen Friedhofsträger, der nach § 2 des Gräbergesetzes diese dauernd bestehen lassen muss. Das Gräbergesetz geht allen öffentlichen und privaten Rechten des Eigentümers vor. Insofern ist das Eigentum eingeschränkt, der Eigentümer kann mit den Gräbern und der Fläche nur so verfahren, wie es das Gräbergesetz zulässt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung hält die Kriegsgräber stets in einem angemessenen Pflege- und Erhaltungszustand. Darüber hinaus ist die Verwaltung sehr daran interessiert in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge weitere Mahn- und Erinnerungstafeln, wie z.B. auf dem Stadtfriedhof Seelhorst geschehen, zu installieren.
Ferner unterstützt und initiiert die Verwaltung Maßnahmen, die den Mahnmalcharakter fördern. Beispielsweise wurde zu diesem Zweck eine Gedenkstelle für die Opfer der Erschießungen auf dem Stadtfriedhof Seelhorst installiert.
Ergänzend werden von Seiten der Verwaltung Führungen zu diesem Thema, insbesondere für Jugendgruppen, Schulklassen etc. angeboten. Das städtische Friedhofsmuseum greift zudem dieses Thema ebenfalls auf.
Auf die Nachfrage von Bezirksratsherrn Rödel, wer Ansprechpartner für solche Veranstaltungen sei, erwiderte Frau Lyke, dass man sich an die Verwaltung wenden könne.

TOP 8.2.8.Stadttafeln im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2315/2009)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Über die Stadttafeln in Hannover hatte es im Jahre 2008 eine Informationsdrucksache (2741) gegeben, u. a. nachdem 2007 zwei Anträge der SPD-Fraktion auf Anbringung neuer Stadttafeln, die auch die 1974 eingemeindeten Orte mit historischen Stätten (15-2618 [Johannis-Kapelle zu Bemerode] + 15-2619 [Marienkapelle in Wülferode]) einstimmig im Stadtbezirksrat angenommen wurden. Weitere Aktivitäten – insbesondere auf den Stadtbezirk bezogen – sind bislang nicht erkennbar.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise und wann werden zwei Jahre nach den Anträgen und ein Jahr nach der Information nun Aktivitäten sichtbar werden?
2.Der älteste Profanbau in Kirchrode – ein Zweiständerhaus – datiert aus dem Jahre 1582, dendrochronologisch nachgewiesen, und gehört damit in die Riege der ältesten Bauernhäuser in der Region Hannover. In welcher Weise ist dieser Tatbestand eine Stadttafel wert?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die aktuelle Gesamtliste der zu bearbeitenden Stadttafeln umfasst 154 Tafeln. Da für jede Tafel der Text historisch überprüft und erarbeitet werden muss, können pro Jahr nur ca. 20
Tafeln überarbeitet werden. Die ersten Tafeln sind von der Verwaltung priorisiert worden. Für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ist die Erneuerung der Stadttafel an der Heinemannstiftung dabei. Die Stadttafeln für die Marienkapelle und die Johanniskapelle sind in die Gesamtliste der zu bearbeitenden Tafeln aufgenommen worden. Die Verwaltung wird, da es sich hierbei um neue Standorte handelt, hierzu zunächst in Kontakt mit Eigentümern und Denkmalpflege treten und dem Bezirksrat zu gegebener Zeit einen Vorschlag unterbreiten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Hinsichtlich des Bauernhauses bittet die Verwaltung um zusätzliche Informationen (z.B. das erwähnte Gutachten).
Grundsätzlich kommt auch für alte Bauernhäuser eine Stadttafel in Frage.
Bezirksratsherr Koch bat die Anfragesteller zukünftig die Anfragen allgemein verständlicher zu formulieren und möglichst Fremdwörter zu vermeiden.

TOP 8.3. von Bezirksratsherrn Schipper (parteilos)
TOP 8.3.1. Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden (Drucks. Nr. 15-2279/2009)

Bezirksratsherr Schipper trug folgende Anfrage vor.
Bei der Ausführung der bereits abgeschlossenen Dachabdichtungsarbeiten am SZ Bemerode, hat die ausführende Firma, laut Aussage der Verwaltung, einen Regenwasserschaden verursacht (Drucksachen Nr.15-0652/2008).
Der gesamte Bodenbelag in der Sporthalle wurde beschädigt und musste erneuert werden. Die Erneuerung wurde von der Stadt Hannover vorfinanziert. Die Rückerstattung der Kosten wurde mit der Versicherung der Dachdeckerfirma vor der Ausführung vereinbart. Das Verfahren der Rückerstattung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist das o.g. Verfahren der Rückerstattung inzwischen abgeschlossen bzw. wie hoch ist die Rückerstattungssumme?
2. Sind ähnliche Vorfälle, die eine Regressnahme der ausführenden Firma mit sich gebracht haben, bei Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten an weiteren städtischen Gebäuden zu verzeichnen?
3. Falls ja, um welche Gebäude handelt es sich bzw. in welcher Höhe hat die Stadt möglicherweise Maßnahmen vorfinanzieren müssen?
Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Verfahren der Rückerstattung bzgl. des Schulzentrums Bemerode ist abgeschlossen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt 70.499,15 €.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
In den Stadteilen Kirchrode-Bemerode-Wülferode gibt es zurzeit keine weiteren ähnlichen Fälle in unserer Zuständigkeit.
Zu Schadensfällen kommt es häufig. Regressfälle werden nicht zentral erfasst. Manche werden aus Bürgschaften finanziert, manche direkt von den verursachenden Firmen beglichen, im Einzelfall von Versicherungen direkt ausgeglichen.
Ein aktuelles Beispiel ist der Schadensfall bei der Sanierung der Sporthallen der IGS Linden. Der Sportboden in Halle 2 musste nach einem Wasserschaden komplett saniert werden. Die Schadensregulierung erfolgte über die Versicherung der Dachdeckerfirma.
Für die Sanierung sind Kosten in Höhe von 120.000 € entstanden, davon wurden 45.600 € von der Versicherung nach Verhandlung erstattet. Die Höhe der Rückerstattung entspricht dem aktuellen Zeitwert auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens.

TOP 9. A N H Ö R U N G E N des Bezirksrates
TOP 9.1. Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss (Drucks. Nr. 2240/2009 mit 3 Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl folgendem Antrag zuzustimmen:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1612 zu beschließen,
2. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1612 mit Begründung
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
4. die Verwaltung zu beauftragen, die öffentliche Auslegung erst dann bekannt zu machen und durchzuführen, wenn der städtebauliche Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt über die Grundstücke im Plangebiet östlich der Süßeroder Straße rechtswirksam geschlossen wurde.
-Einstimmig

TOP 9.2.Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße
(Drucks. Nr. 2246/2009 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat empfahl folgendem Antrag zuzustimmen:
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der AVG Grundstücks GmbH & Co. KG für das in der Anlage 1 gestrichelt umrandete Gebiet zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen.
-Einstimmig

TOP 10. A N T R Ä G E
TOP 10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 10.1.1. Kreiselverkehrmöglichkeiten im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2280/2009)
Bezirksratsfrau Kramarek verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsherr Böhme sagte, dass es nicht sinnvoll sei, bei gut funktionierenden Kreuzungen Änderungen durch einen Kreisverkehr herbeizuführen. Bezirksratsfrau Kramarek erinnerte daran, dass diese Kreuzungen schon häufig Gesprächsthema waren und ein Kreisverkehr Energieeinsparungen erbringen würde.
Bezirksratsherr Rödel sagte, dass die Gefahren, die durch einen Kreisverkehr an diesen Kreuzungen entstehen würden, höher seien, als die Einsparungen an Energie, so dass er sich den Ausführungen von Bezirksratsherrn Böhme anschließe. Die SPD-Fraktion könne diesem Antrag nicht zustimmen.
Stellv. Bezirksbürgermeister v. Ritter machte den Vorschlag, die konkreten Kreuzungen herauszunehmen, dann würde die FDP-Fraktion diesem Antrag zustimmen. Bezirksratsherr Böhme schlug vor, den Antrag zur nächsten Sitzung als Anfrage einzubringen.
Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen.

TOP 10.2. der SPD-Fraktion
TOP 10.2.1. Legendenschild Lüderitzwinkel (Drucks. Nr. 15-2316/2009)
Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Stittgen bat um Erläuterung des Halbmeierhofes.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig erläuterte, dass die Bezeichnung Halbmeierhof seinerzeit die rechtliche Stellung der Bauern kennzeichnete.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Straßennamenschilder „Lüderitzwinkel“ sind ergänzend mit einem Legendenschild mit der folgenden Aufschrift zu versehen:
Familie Lüderitz bewirtschaftete
in Kirchrode seit 1701
einen Halbmeierhof.
Die Kosten dafür sind den bezirksratsbezogenen Verfügungsmitteln anzulasten.
-Einstimmig

TOP 10.2.2. Legendenschild Wilhelm-Rusterberg-Platz (Drucks. Nr. 15-2317/2009)
Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Das Straßennamensschild Wilhelm-Rusterberg-Platz ist ergänzend mit einem Legendenschild mit der folgenden Aufschrift zu versehen:
Wilhelm Rusterberg (1926 – 2002)
engagierter Kommunalpolitiker, zugleich langjährig
in Leitungsfunktionen im Feuerwehrwesen
Die Kosten dafür sind den bezirksratsbezogenen Verfügungsmitteln anzulasten.
-Einstimmig

TOP 10.2.3. Börgerstraße-Beseitigung des Pflasters (Drucks. Nr. 15-2318/2009)
Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Stittgen erklärte, dass dieser Antrag von der CDU-Fraktion unterstützt werde.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Börgerstraße im Einengungsbereich nahe der Sögeler Straße (mit Kleinpflaster) alsbald mit einer solchen Straßenoberfläche auszustatten (möglichst identisch mit den angrenzenden Asphaltdecken), die den aus dem jetzigen Belag resultierenden, impulsartigen Störfaktor Lärm beseitigt.
-Einstimmig

TOP 10.2.4.Gesunde Ernährung für GrundschülerInnen (Drucks. Nr. 15-2319/2009)
Bezirksratsherr Rödel verlas den Antrag und begründete ihn, indem er auch vorrechnete, welche Kosten tatsächlich für die Schulobstversorgung anfallen würden und dass dieser Betrag von den angegeben Kosten der Landesregierung nach unten abweichen würde. Bezirksratsfrau Stittgen sagte, dass auch ihre Fraktion für die gesunde Ernährung von Kindern sei. Der bürokratische Auswand dieser Maßnahme sei jedoch höher als der Nutzen für die Kinder. Man müsse hier die Verhältnismäßigkeit beachten. Man wolle nicht in den Landeshaushalt eingreifen. Es gebe andere Wege, die Kinder mit Obst zu versorgen. An anderer Stelle würde das unverbrauchte Obst auf den Wiesen verfaulen.
Bezirksratsfrau Dr. Enß schloss sich der Vorrednerin an. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, die Entscheidungen der Landesregierungen zu hinterfragen. Die FDP-Fraktion werde diesen Antrag nicht unterstützen.
Bezirksratsfrau Kramarek erläuterte, dass es durchaus üblich sei, aus dem Bezirksrat heraus, an das Land zu appellieren und sog. Resolutionen zu verfassen, um getroffene Entscheidungen nochmals überdenken zu lassen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstütze diesen Antrag. Die unterschiedlichen Rechenergebnisse könnten überprüft werden.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig bestätigte die Aussage von Bezirksratsfrau Kramarek bezüglich der Möglichkeit Resolutionen an die Landesregierung zu verfassen. Dies sei hier nicht angebracht. Sie gab zu Bedenken, dass hier viel Geld investiert werden solle und die Eltern damit aus der Verantwortung der Versorgung der Kinder mit Obst entlassen würden. Äpfel seien kostengünstig für die Eltern zu beschaffen. Bei der derartigen Finanzlage sei eine solche Maßnahme nicht verhältnismäßig. Auch wenn allen das Wohl und die gesunde Ernährung der Kinder am Herzen liege, liege hier die Verantwortung bei den Eltern.
Bezirksratherr Rödel bekräftigte nochmal, dass hier ein Rechenfehler vorliegen würde und wesentlich weniger Geld investiert werden müsse.
Der Bezirksrat lehnte folgenden Antrag ab:
die Verwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Niedersächsische Landesregierung die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Fördermittel für das EU-Schulobstprogramm in Anspruch nimmt und nicht verfallen lässt.
-Antrag mit 7 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen abgelehnt

TOP 10.2.5. Regenwasserrückhaltebecken im Expo-Park Süd
(Drucks. Nr. 15-2320/2009)
Bezirksratsherr Kaiser verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, das im Expo-Park Süd gelegene Regenwasserrückhaltebecken zu reinigen und den im Wasser befindlichen Grünbewuchs zu beseitigen.
-Einstimmig

TOP 10.2.6. Verkehrsführung im Expo-Park (Drucks. Nr. 15-2321/2009)
Bezirksratsherr Kaiser verlas den Antrag und begründete ihn.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig äußerte ihre Bedenken bezüglich einer Vorfahrtsänderung in diesem Bereich.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung Chicago Lane / Straße der Nationen so zu ändern, dass eine abgewinkelte Vorfahrt entsteht.
-13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 11.1. Gemeinsam von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion
TOP 11.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Christian-Andersen-Schule- (Drucks. Nr. 15-2333/2009)

Bezirksratsfrau Stittgen verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Christian-Andersen-Schule in der Loccumer Straße – einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und dem Einzugsbereich auch im Stadtbezirk – wird für den Aufbau einer Schulbibliothek eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 600,00 Euro gewährt – bei einem nach Durchschnittswerten berechneten Gesamtkostenumfang für den angestrebten Zielzustand (Grundausstattung) von etwa 2.000 Euro.
-Einstimmig

TOP 11.1.2. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Butze22- (Drucks. Nr. 15-2464/2009)

Bezirksratsherr Böhme verlas den Antrag und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Dem Kindertreffpunkt Butze 22 (Hinter dem Holze 22), einer Einrichtung des Jugendverbandes der evangelischen Freikirchen in Hannover, wird für die Ergänzung ihrer pädagogischen Mittel eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 1.200,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

für die Niederschrift:

Dr. Benkler Lyke
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin