Sitzung Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 11.11.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 04.11.2009)
Protokoll (erschienen am 17.02.2010)
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Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 02.02.2010

NIEDERSCHRIFT

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 11. November 2009 im Hodlersaal des Rathauses

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.10 Uhr

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Anwesende:

Ratsmitglieder:

Ratsherr Hermann (SPD) - Ausschussvorsitzender - Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Borchers (SPD)
Beigeordneter Engelke (FDP) - In Vertretung für
Ratsherrn Hexelschneider -
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Mineur (SPD) - In Vertretung für Beigeordnete Kastning
Ratsherr Müller (SPD) - In Vertretung für Ratsfrau Pluskota -
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) - In Vertretung für Ratsherrn Bodirsky -

Grundmandatsträger:

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsherr List (Hannoversche Linke)

Verwaltung:

Stadtkämmerer Dr. Hansmann (Dez. II)
Frau Roling (20)
Frau Dr. Wehmann (14)
Frau Bartels (14.2)
Herr Suhr (20.3)
Frau Bitsch (20.5)
Herr Gronemann (19.2)
Herr Bär (19.PPP)
Frau Schaffert-Weiland (32.4)
Herr Börger (68)
Herr Tebbenhoff (68.0)
Frau Baumeister (68.05)
Herr Dolgner (68.03)
Herr Reuter (aha)
Herr Valtis (20.53)
Frau Klinschpahn-Beil (51.4)
Herr Wiechens (67.23)
Herr Bähre (61.41)
Herr Seifert (51.45)
Frau Schelle-Riemann (PR/II)
Frau Herder (14.11) - für das Protokoll zu Top 20
Frau Allner (20.11) - für die Ausschussbetreuung

Presse:

Mitarbeiter der Bild-Zeitung








































Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1.. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 12. August 2009
- öffentlicher Teil -

2. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution des Rates für ein gerechtes Bleiberecht für langjährig hier lebende Menschen
(Drucks. Nr. 1756/2009)

3. Antrag der CDU-Fraktion zum Kavernenbau am südwestlichen Stadtrand von Hannover
(Drucks. Nr. 2117/2009)

4. Antrag der CDU-Fraktion zum organisierten Betteln
(Drucks. Nr. 2300/2009)

5. Konjunkturprogramm II - Ergänzung
(Drucks. Nr. 1854/2009 mit 2 Anlagen)

6. Integrierte Gesamtschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)
(Drucks. Nr. 1982/2009 mit 2 Anlagen)

7. Altes Magazin / Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. 1874/2009 mit 8 Anlagen)

7.1. Änderungsantrag der CDU zur Drucks. Nr. 1874/2009 (Altes Magazin)
(Drucks. Nr. 2465/2009)

8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung); hier Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
(Drucks. Nr. 2065/2009 mit 7 Anlagen)

9. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Haushaltssatzung 2010 und Wirtschaftsplan 2010
(Drucks. Nr. 2229/2009 mit 1 Anlage)

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2230/2009 mit 1 Anlage)

11. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2236/2009 mit 2 Anlagen)


12. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover ("Abwasserbeseitungsabgabensatzung")
(Drucks. Nr. 2237/2009 mit 2 Anlagen)

13. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 1653/2009 mit 2 Anlagen)

14. Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2052/2009)

14.1. Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2052/2009 - Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2248/2009)

14.2. Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2052/2009 N1 mit 1 Anlage)

15. Vereinbarung über den Jugendhilfekostenausgleich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.08.2009 zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2253/2009 mit 2 Anlagen)

16. Fortsetzung der Förderung von Betriebskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2095/2009)

17. Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2296/2009)

18. Bericht des Dezernenten

18.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2009
(Tischvorlage)

18.2. Sonstiges

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

19. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 12. August 2009
- vertraulicher Teil -

20. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

20.1. Bericht über die Prüfung von Auftragsvergaben durch die Zentrale Vergabeprüfstelle im
1. Halbjahr 2009
(Informationsdrucks. Nr. 2247/2009)

20.2. Mündliche Berichte



Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete die 31. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung fest.
Zur vorliegenden Tagesordnung sei anzumerken, dass Tagesordnungspunkt 3 abzusetzen sei, da der Antrag im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen von der CDU zurückgezogen worden sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann wies darauf hin, dass das unter Tagesordnungs-
punkt 1 aufgeführte Protokoll in der Papierfassung verspätet versandt worden sei und schlug vor, die Genehmigung auf die folgende Sitzung zu vertagen.


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 12. August 2009
- öffentlicher Teil -


Vertagt


TOP 2.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution des Rates für ein gerechtes Bleiberecht für langjährig hier lebende Menschen
(Drucks. Nr. 1756/2009)


Ratsherr List sprach sich dafür aus, derartige Anliegen zukünftig als gemeinsame Resolution aller Fraktionen abzufassen.


Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert mit der nachfolgenden Resolution
die Altfallregelung für die Flüchtlinge über den 31.12.2009 hinaus zu verlängern.
· Der Rat spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas sowie des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten für eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus.
· Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen so korrigiert werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen. Für ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Personen müssen darüber hinaus humanitäre Aspekte berücksichtigt und kurzfristige Lösungen gefunden werden.
· Der Rat der LHH Hannover appelliert an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag Niedersachsen sich für eine qualifizierte Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung einzusetzen.


Einstimmig


TOP 3.
Antrag der CDU-Fraktion zum Kavernenbau am südwestlichen Stadtrand von Hannover
(Drucks. Nr. 2117/2009)


Antrag zu beschließen:

Der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG mbH) wird angewiesen, auf einen Gesellschafterbeschluss hinzuwirken, der die Stadtwerke Hannover AG dazu veranlasst, die geplante Erweiterung der Gaskavernen im Benther Salzstock durch eine Tochtergesellschaft der hannoverschen Stadtwerke (Gasspeicher Hannover GmbH) zu unterbinden, soweit diese keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hierfür vorlegen kann.


Zurückgezogen


TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion zum organisierten Betteln
(Drucks. Nr. 2300/2009)


Ratsfrau Seitz trug den Antrag ihrer Fraktion vor und begründete ihn.

Ratsherr Hanske konstatierte, er sehe hier keinen Handlungsbedarf, da die Situation sich in den letzten Jahren eher verbessert habe.

Ratsherr List sowie Beigeordneter Engelke sprachen sich ebenfalls gegen die Annahme dieses Antrages aus.


Antrag:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert gegen das zunehmende aggressive Betteln in der Innenstadt Hannovers deutlich sichtbar und entschieden (z.B. mit Geldstrafen und Platzverweisen) vorzugehen, um u.a. Passanten vor Belästigungen zu schützen.


2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP5.
Konjunkturprogramm II - Ergänzung

(Drucks. Nr. 1854/2009 mit 2 Anlagen)

Antrag,

den nachfolgenden Änderungen zur Konjunkturprogrammdrucksache Nr. 0429/2009
  1. Budgetveränderungen von vier Schulprojekten
    GY Wilhelm-Raabe-Schule: Erhöhung um 0,25 Mio. (von 0,7 Mio. auf 0,95 Mio.) €
    IGS Kronsberg AS Bemerode: Erhöhung um 0,09 Mio. (von 0,1 Mio. auf 0,19 Mio.) €
    GS Friedrich-Ebert-Schule: Erhöhung um 0,18 Mio. (von 0,4 Mio. auf 0,58 Mio.) €
    GS Gebrüder-Körting-Schule: Absenkung um 0,1 Mio. (von 1,2 Mio. auf 1,1 Mio.) €
  2. Budgeterhöhung für die Fassadensanierung am Theater am Aegi um 500.000 € mit Zufinanzierung aus dem Vermögenshaushalt 2010 und
3. Ersatz des Projektes Brandschutzmaßnahmen am Raschplatzpavillon durch das Projekt Grundsanierung der Kita Gronostraße mit Zufinanzierung des Restbudgets in Höhe von 450.000 € aus dem Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements

zuzustimmen.

Finanzierung:

Die Gesamtfinanzierungssumme des Programms erhöht sich um 950.000 €. Die Deckung ist gesichert aus bestehenden Ansätzen im Vermögenshaushalt und im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements.


Einstimmig


TOP 6.
Integrierte Gesamtschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)
(Drucks. Nr. 1982/2009 mit 2 Anlagen)


Stadtkämmerer Dr. Hansmann berichtete, dass Erster Stadtrat Mönninghoff im AWL vorgetragen habe, dass auch das Grundstück veräußert werden solle.

Für den Verwaltungsausschuss und den Rat werde die Verwaltung eine entsprechende Neufassung (s. kursiver Text) der Drucksache vorlegen:
Integrierte Gesamtschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

Die Neufassung dieser Drucksache ist erforderlich, weil es aus wirtschaftlichen Erwägungen geboten ist, unter der Nr. 2 des Antrags, erster Spiegelstrich, neben der Bestellung eines Erbbaurechts alternativ auch eine Veräußerung des Grundstücks in Betracht zu ziehen.


Antrag,
  1. Abweichend von der Beschlusslage aus Drs. 0518/2006 wird die IGS nicht saniert, sondern mit dem in Anlage 1 dargestellten Raumprogramm neu errichtet.
  2. Die Verwaltung erarbeitet mit der GBH einen Vertrag zur Errichtung eines entsprechenden Neubaus für die integrierte Gesamtschule Mühlenberg durch die GBH mit folgenden Eckpunkten:
  • Bestellung eines Erbbaurechts am Schulgrundstück zugunsten der GBH,
  • Veräußerung des Gebäudekomplexes an die GBH,
  • Umsetzung des Raumprogramms gem. Anlage 1 auf Basis eines von der GBH in Abstimmung mit der LHH durchzuführenden Realisierungswettbewerbes zur Findung des für die Schule und die weiteren Nutzungen geeigneten funktionalen, wirtschaft- lichen, städtebaulichen, gestalterischen und nachhaltigen Konzepts für einen Neubau,
  • Ermittlung der dazugehörigen Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten durch die GBH als Basis der Mietpreisbildung,
  • Gestaltung einer langfristigen Anmietung des Neubaus durch LHH analog zu den bei der IGS List/Gymnasium Leibnizschule mit der union-boden GmbH beschlossenen Rahmenbedingungen und legt die wesentlichen Punkte des Vertrages den Ratsgremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vor.
3. Die durch die GBH verauslagten und angemessenen Vorlaufkosten für die Projekt- entwicklung werden im Falle des Nichtzustandekommens des Vertragsschlusses von der LHH übernommen.

Finanzierung:

Die Höhe der aus der Umsetzung dieses Modell resultierenden Investitionskosten und die daraus abzuleitenden, jährlich durch die Landeshauptstadt an die GBH als Mietzahlung zu erstattenden Betriebs-, Unterhaltungs- und Finanzierungskosten können derzeit noch nicht exakt beziffert werden. Der externe Gutachter ist in seinem Variantenvergleich von Investitionskosten in Höhe von ca. 54 Mio € ausgegangen. Die jährlichen Kosten der Landeshauptstadt für die Anmietung des Objektes werden bei etwa 5,4 Mio € pro Jahr (Annahme: 10% der Investitionskosten) liegen. Die bisher ungenauen Kostenannahmen sollen wie beantragt im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Als Kostenrahmen wegen vergleichbarer funktionaler, technischer und räumlicher Qualitäten soll bei den Investitionskosten ein Bezug zum soeben abgeschlossenen ÖPP-Neubau-Projekt GS In der Steinbreite hergestellt werden. Für höherwertige funktionale und technische Komponenten einer IGS im Vergleich zu einer Grundschule, für Standortfaktoren und mögliche Preisentwicklungen von 2009 bis zur Erstellung des Neubaus für die IGS Mühlenberg sollen geeignete Anpassungsmechanismen vereinbart werden.


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.1.
Änderungsantrag der CDU zur Drucks. Nr. 1874/2009 (Altes Magazin)
(Drucks. Nr. 2465/2009)


Ratsfrau Seitz trug den Antrag ihrer Fraktion vor und begründete ihn.

Beigeordneter Engelke fragte nach, welchen Einsparbetrag die Verwaltung hierfür annehmen würde.


Der von Herrn Gronemann angegebene Prozentsatz in Höhe von 1 - 2% bezogen auf die Gesamtsumme veranlasste Beigeordneten Engelke, hiervon abzusehen und die Maßnahme wie vorgesehen abzuwickeln. Jede Fachkraft würde zu nichts anderem raten. Man habe sich jetzt für diese Sanierung entschieden und sollte diese auch in einem Zug vollziehen.

Ratsherr Borchers unterstützte diese Einschätzung. Hier sei keine Luxussanierung geplant; Bruchteile auszuklammern würde in späteren Jahren nur mehr Aufwand und Kosten erfordern.

Ratsfrau Barth merkte an, in Anbetracht der augenblicklichen Situation sollte möglicherweise die ganze Maßnahme auf den Prüfstand gestellt werden.

Ratsherr Borchers konstatierte, dieses sei letztendlich eine Frage der Prioritätensetzung.

Ratsfrau Seitz appellierte an die Ausschussmitglieder, dass es aus ihrer Sicht wichtigere Maßnahmen gebe.

Ratsherr Hanske merkte abschließend an, dass der vorliegende Änderungsantrag kontraproduktiv sei, da ein Sparen an der falschen Stelle zu späteren höheren Ausgaben an anderer Stelle führen würde.


Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. den Haushaltsunterlagen gemäß § 10 GemHVO (Anlagen 1 - 3) in Höhe von 1.750.000 € zur Gesamtsanierung des Alten Magazins, abzüglich der Einsparungen, die sich durch den Verzicht auf folgende Maßnahmen:
a. Aufarbeitung Fußböden Nebenräume
b. Einbau einer Teeküche
c. Ausbaumaßnahmen Büro und Seminarraum (1. Stock)
ergeben,
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 € und
3. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Im Haushaltsjahr 2009 stehen Mittel in Höhe von 200.000 € im Vermögenshaushalt bei der Finanzstelle 3312.001 - Förderung von Theatern, Sanierung Altes Magazin - Finanzposition 949000 - Übriger Hochbau - zur Verfügung. Für 2010 sind in derselben Haushaltsmanagementkontierung - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates - 900.000 € vorgesehen. Die Mifrifi weist für 2011 weitere 900.000 € aus. Sowohl für 2010 als auch für 2011 werden die geplanten Ansätze um die Summen der oben genannten Einsparungen gekürzt. In die Haushaltspläne 2009 und 2010 sind entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.


2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 7.
Altes Magazin / Gesamtsanierung
(Drucks. Nr. 1874/2009 mit 8 Anlagen)


Antrag,

1. den Haushaltsunterlagen gemäß § 10 GemHVO (Anlagen 1 - 3) in Höhe von 1.750.000 € zur Gesamtsanierung des Alten Magazins,

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 € und

3. dem Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Im Haushaltsjahr 2009 stehen Mittel in Höhe von 200.000 € im Vermögenshaushalt bei der Finanzstelle 3312.001 - Förderung von Theatern, Sanierung Altes Magazin - Finanzposition 949000 - Übriger Hochbau - zur Verfügung. Für 2010 sind in derselben Haushaltsmanagementkontierung - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates - 900.000 € vorgesehen. Die Mifrifi weist für 2011 weitere 900.000 € aus. In die Haushaltspläne 2009 und 2010 sind entsprechende Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.


8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung); hier Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
(Drucks. Nr. 2065/2009 mit 7 Anlagen)


Ratsfrau Seitz bemängelte, dass die Bezirksräte nicht beteiligt worden seien und diese Vorlage nicht erhalten hätten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann entgegnete, seit der Aufgabenverlagerung an die Region sehe das dadurch gewählte Verfahren eine Entscheidung der Bezirksräte hierüber nicht mehr vor. Dennoch seien die Bezirksräte - einem Beschluss des Verwaltungsausschusses entsprechend - informiert worden.

Ratsherr Mineur und Ratsherr Müller sagten, ihres Wissens hätten die Bezirksräte die Drucksache zur Kenntnis erhalten.

Da dieses weiterhin von Ratsfrau Seitz und Beigeordnetem Engelke bezweifelt wurde, zog Ratsfrau Seitz die Drucksache in die Fraktionen.

Herr Reuter (aha) teilte auf Anfrage von Beigeordnetem Engelke mit, dass eine Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses im Dezember noch auskömmlich sei.

Aufgrund einer weiteren Anmerkung von Ratsfrau Seitz machte Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann deutlich, dass die Bezirksräte nicht im Rahmen eines Beschlussverfahrens diese Vorlage erhalten.


Nachrichtliche Anmerkung der Ausschussbetreuerin: Seitens der Stelle für Ratsgeschäfte wurde bestätigt, dass die DS 2065/2009 zur Kenntnis an die Stadtbezirksräte 01 -13 durch die für die Gremien zuständige Poststelle versandt wurde. Eine Vorlage, die lediglich zur Kenntnisnahme an ein Gremium oder dessen Mitglieder ausgezeichnet ist, wird nicht Beratungsgegenstand einer Tagesordnung. Das ist für diesen Fall auch nicht vorgesehen - s. Ausführungen des Stadtkämmerers und des Ausschussvorsitzenden.


Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem beigefügten Beschlussvorschlag über die 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.


Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Haushaltssatzung 2010 und Wirtschaftsplan 2010
(Drucks. Nr. 2229/2009 mit 1 Anlage)


Antrag,


den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlagen 1-4, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung und dem Wirtschaftsplan 2010 des Zweckverbandes zuzustimmen.


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2230/2009 mit 1 Anlage)

Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus Anlage 1, nebst Anlage 1 und 2, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur "2. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover" des Zweckverbandes zuzustimmen.


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.
Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2236/2009 mit 2 Anlagen)


Antrag,

den Anhang der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) auf Grundlage der anliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 2) durch Festsetzung neuer Gebührensätze zu ändern.


Einstimmig


TOP 12.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover ("Abwasserbeseitungsabgabensatzung")
(Drucks. Nr. 2237/2009 mit 2 Anlagen)


Anträge,
1. die Satzung über die Erhebung von Abgaben (Beiträge und Kostenerstattungen) für die Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen

und damit einhergehend
2. die Beitragssätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Einheitssätze zur Kostenerstattung für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation wie folgt festzusetzen:

Abwasserbeitrag Schmutzwasser: 3,11 € pro m² Veranlagungsfläche
Abwasserbeitrag Niederschlagswasser: 6,37 € pro m² Veranlagungsfläche
Herstellungsaufwand Schmutzwasser: 909,11 € je Meter Anschlusskanal
Herstellungsaufwand Niederschlagswasser: 512,60 € je Meter Anschlusskanal


Einstimmig


TOP 13.
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Sahlkamp-Mitte
(Drucks. Nr. 1653/2009 mit 2 Anlagen)


Antrag,

1. die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Sahlkamp-Mitte zu beschließen,

2. eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Gegenfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" in Höhe eines Drittels der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird, unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist,

3. zu beschließen, dass die Sanierung in Sahlkamp-Mitte spätestens zum 31.12.2019 beendet wird.


Einstimmig


TOP 14.
Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2052/2009)


Antrag,

zu beschließen:
ab 01.08. 2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden (15 Plätze) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 1 TVöD zu finanzieren.


ersetzt durch die Neufassung (s.u.)


TOP 14.1.
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2052/2009 - Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2248/2009)


zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 01.08.2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen von Elterninitiativen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 4 TVöD zu finanzieren analog der Finanzierung der zusätzlichen Kräfte in Kleinen Kindertagesstätten (KKTs) (mit Kosten von 28.416,52 Euro jährlich pro Gruppe)
Sofern andere Träger als Elterninitiativen auf der gleichen Finanzierungsgrundlage wie Elterninitiativen arbeiten und eingruppige Krippen einrichten, gilt die Drittkraftregelung analog der Elterninitiativen.


berücksichtigt durch die Neufassung der DS 2052/2009


TOP 14.2.
Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
(Drucks. Nr. 2052/2009 N1 mit 1 Anlage)


Auf Nachfrage von Ratsfrau Seitz erläuterte Frau Klinschpahn-Beil, der Jugendhilfeausschuss habe die Eingruppierung der Drittkraft fachlich anders gesehen als es die Verwaltung angedacht hatte.


Der JHA hat in seiner Sitzung am 26.10.09 einstimmig den der Drucksache als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (Antragstext siehe unten).

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 01.08.2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen von Elterninitiativen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 4 TVöD zu finanzieren analog der Finanzierung der zusätzlichen Kräfte in Kleinen Kindertagesstätten (KKTs) (mit Kosten von 28.416,52 Euro jährlich pro Gruppe)
Sofern andere Träger als Elterninitiativen auf der gleichen Finanzierungsgrundlage wie Elterninitiativen arbeiten und eingruppige Krippen einrichten, gilt die Drittkraftregelung analog der Elterninitiativen.


9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 15.
Vereinbarung über den Jugendhilfekostenausgleich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.08.2009 zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt
Hannover

(Drucks. Nr. 2253/2009 mit 2 Anlagen)


Antrag,

zuzustimmen, die in der Anlage 1 beigefügte neue Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege in der Region Hannover ab dem 01.08.2009, im Hinblick auf die Regelbedürftigkeit abzuschließen, sowie die in der Anlage 2 genannten Aufwendungen festzuschreiben und die Kostenbeiträge zu fordern.

Durch den Abschluss der Vereinbarung ergeben sich folgende Veränderungen in der Tagespflegebetreuung:

1. Für die qualifizierten Tagespflegepersonen wird rückwirkend ab 01.08.2009, das in Punkt 7.1 der Vereinbarung (Anlage 1) genannte Entgelt für Tagespflegepersonen gezahlt. Es wird empfohlen, dass die Tagespflegeperson ein Entgelt in Höhe von
3,50 € pro Kind/pro Stunde entsprechend der Tabelle (Anlage 2,) erhält.
2. Für nicht qualifizierte Tagespflegepersonen wird weiterhin, dass in der Anlage 2, Tabelle 4 ausgewiesene reduzierte Entgelt gezahlt.
3. Die nachgewiesenen Beiträge zur angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung werden gemäß Ziffer 7.5 hälftig erstattet.
4. Qualifizierungsangebote für Tagespflegepersonen werden bei Bedarf vor Ort durchgeführt.


Einstimmig


TOP 16.
Fortsetzung der Förderung von Betriebskindertagesstätten
(Drucks. Nr. 2095/2009)


Ratsfrau Seitz regte an, zukünftig bei thematisch ähnlichen Vorlagen oder Folgedrucksachen sowohl die von der Stadt gezahlten Förderbeträge gesamt und pro Kind als auch die Anzahl der Plätze und Kinder schriftlich zu fixieren.

Frau Klinschpahn-Beil wies darauf hin, dass dieses aufgrund der praktizierten Spitzabrechnung immer nur im nachhinein geschehen könne.


Antrag,

zu beschließen, dass die mit der DS 0379/2007 beschlossene Förderung von Betriebskindertagesstätten über den 01.08.2010 hinaus auf unbefristete Zeit verlängert wird und die als Anlage beigefügten Fördergrundlagen weiter Bestand haben.


Einstimmig


TOP 17.
Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2296/2009)


Antrag,

die nachstehend genannten Angehörigen der Verwaltung für die dreijährige Wahlperiode des Verwaltungsrates der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2012 zu bestellen:

Mitglieder: Stellvertreter/in:

Annette Roling Thomas Bertram
Leiterin des Fachbereiches Bereichsleiter Beteiligungsmanagement
Finanzen im Fachbereich Finanzen

Kirsten Bitsch Martina Kappei
Bereichsleiterin Kreditmanagement, Sachgebietsleiterin Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr, Buchhaltung im und Cashmanagement im Fach-
Fachbereich Finanzen bereich Finanzen

Helga Diers Sabine Marofke
Stellvertr. Leiterin des Fachbereiches Büro der Fachbereichsleitung
Steuerung, Personal und Zentrale Steuerung, Personal und
Dienste Zentrale Dienste


Einstimmig


TOP 18.
Bericht des Dezernenten

18.1. Finanzbericht für den Monat Oktober 2009
(Tischvorlage)


Stadtkämmerer Dr. Hansmann verwies auf die aktuell vorliegende Informationsdrucksache Nr. 2453/2009 und erläuterte insbesondere den Stand der Gewerbesteuereinnahmen und der aufzunehmenden Kassenkredite.

Der Finanzbericht für den Monat Oktober (IDS 2453/2009 ) wurde z.Kt. genommen

18.2. Sonstiges

a) Emission einer Anleihe

Nach einführenden Worten des Stadtkämmerers trug Frau Bitsch die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt vor:


Tischvorlage zu TOP 18.2 - Bericht des Dezernenten

Emission einer Anleihe (Inhaberschuldverschreibung) durch die Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 105 Mio. EUR in Verbindung mit einer Platzierung eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 60 Mio. EUR

Die LHH beabsichtigt auf Grund strategischer Gesichtspunkte sowie der historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen die Refinanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals der Deutschen Messe AG in Höhe von 125 Mio. EUR sowie Umschuldungen in Höhe von 40 Mio. EUR durch die Emission einer Anleihe abzuwickeln.

Da die meisten Banken zur Zeit eine restriktive Kreditpolitik betreiben, ist eine Platzierung des Gesamtvolumens in einer Tranche vermutlich nur durch die Emission einer Anleihe möglich. Des Weiteren eröffnet diese der Landeshauptstadt Hannover auch unter strategischen Gesichtspunkten die Erschließung eines neuen Investorenkreises für die Zukunft. Den im Rahmen der Finanzmarktkrise erfolgten Wegfall der klassischen Kommunalfinanzierer wie Landes- und Pfandbriefbanken gilt es auszugleichen. Somit sollten für die Zukunft neue Investoren gewonnen werden, um weiterhin einen transparenten und wettbewerbsfähigen Markt zu gewährleisten.
Die Reduktion von Abhängigkeiten und die Erhöhung der Reputation am Kapitalmarkt sind weitere positive Effekte.

Vorwiegend soll eine entsprechende Diversifizierung des Investorenkreises erreicht werden, vor allem Versicherer, Pensionskassen und Kapitalanlagegesellschaften, die bislang nicht als Ansprechpartner galten, treten dabei in den Vordergrund.

In Deutschland wurden in den letzten Jahren keine bedeutenden Emissionen von Städten am Kapitalmarkt emittiert, international ist dies ähnlich, dieses Alleinstellungsmerkmal gilt es zu nutzen.
Die Neubepreisung von Kredit- und Liquiditätsrisiken und der Rückgang der Refinanzierungsaufschläge entwickeln sich zur Zeit ebenfalls zugunsten der Landeshauptstadt Hannover.

Da die Anleihe auf Grund verbesserter Vermarktungschancen ohne Tilgung und mit einem Ausgabekurs unter 100% begeben werden muss, wird nur ein Teil als endfällige Anleihe in Höhe von 105 Mio. EUR begeben und ein weiterer Teil von
60 Mio. EUR als Schuldscheindarlehen. Das Schuldscheindarlehen ist so berechnet, dass es dem Tilgungsanteil der Anleihe und der Umschuldungen entspricht und wird bis zum Ende der Anleihenlaufzeit auf Null getilgt. Die Differenz durch den Ausgabekurs der Anleihe unter 100% (Disagio) wird durch einen höheren Auszahlungskurs des Schuldscheindarlehens (Agio) ausgeglichen.

Beispielhaft Basisparameter für die Anleihe und das Schuldscheindarlehen: (Stand: 14.10.2009)

Nominal Anleihe: 105 Mio. EUR
Nominal SSD: 60 Mio. EUR

Listing: Börse Hannover (regulierter Markt)

Swapmitte: 3,44%
Spreadaufschlag (incl. Kosten): ca. 0,15%- 0,25%
Nom. Zins Gesamt: ca. 3,64%

Da der Inlandsmarkt für öffentliche Schuldner vorwiegend durch den Bund und die Länder dominiert wird, dient der Aufschlag Bund vs. Land als Benchmark.

Zum Vergleich die aktuelle Kommunalkreditkonditionen: 3,71% (DG Hyp.)

Die tatsächlichen Konditionen stehen erst nach Emission der Anleihe (geplant Ende November) anhand der dann vorherrschenden Marktlage fest.

Nach der Beschlussdrucksache (0692/2009) soll die Kreditlaufzeit 20 Jahre betragen. Da eine Vermarktungschance für eine 20-jährige Anleihe nicht als erfolgversprechend gilt, wird eine Laufzeit von 10 Jahren angestrebt.
Diesbezüglich ist zu beachten, dass die Konditionen für die Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren nicht fest stehen. Die zukünftige Zinslast könnte je nach Marktlage niedriger oder höher für die Landeshauptstadt Hannover ausfallen.
Die momentanen Zinssätze für 20-jährige Kommunalkredite liegen jedoch deutlich über den voraussichtlichen Konditionen für die geplante Anleihe (4,19%).

Die Anleihe soll von einem Bankenkonsortium von Nord LB, Sparkasse Hannover und WL Bank (Volksbanken Gruppe) vermarktet werden. Es handelt sich daher nicht um eine „Bürgeranleihe“, die in Celle und Quickborn vom BaFin gestoppt wurde, sondern um eine börsennotierte Emission.




Auf Nachfrage von Beigeordnetem Engelke sagte Frau Bitsch, dass die Kommunalaufsicht telefonisch informiert wurde, diese Anleihe aber ohnehin im Rahmen der Kreditaufnahme als solche durch die Genehmigung des MI abgedeckt sei.

Ratsherr Borchers fragte, ob es auch die Möglichkeit eines 20-jährigen Kommunalkredites gegeben hätte.

Der Zinssatz für einen Kommunalkredit hätte dann bei 4,19 % bzw. bei der Anleihe über 4 % gelegen, antwortete Frau Bitsch. Zudem sei eine 20-jährige Anleihe weit schlechter zu platzieren als eine Anleihe über 10 Jahre. Um die obigen günstigen Konditionen länger zu halten, müssten Zinssicherungsinstrumente benutzt werden, welche jedoch zusätzliche Kostenaufschläge beanspruchen würden.


b) Behandlung der politischen Änderungs- und Zusatzanträge zum HSK VII


Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, die Verwaltung schlage vor, mit den Anträgen zu der HSK VII - Drucksache genauso umzugehen wie üblicherweise mit den Änderungs- und Zusatzanträgen zum Haushalt.

Auf Nachfrage führte Frau Allner aus, dieses bedeute eine analoge Anwendung des § 34 Absatz 8 der Geschäftsordnung des Rates. Diese Regelung in der GO beinhalte eine Ausnahme für Anträge zum Haushaltsplanentwurf gegenüber der sonstigen Behandlung von politischen Anträgen. Ein Haushaltsantrag, der beispielsweise in einem Fachausschuss beschlossen wurde, werde danach nicht mehr weiter verfolgt. Entweder fließe er in den Veränderungsdienst ein - sofern er mehrheitlich angenommen wurde; werde er hingegen abgelehnt, so sei er dadurch für das weitere Verfahren erledigt. Das sei der Unterschied zu sonstigen Änderungs- und Zusatzanträgen, die, auch wenn sie abgelehnt würden, weiter mit der jeweiligen Ursprungsdrucksache im Verfahren blieben bis zum abschließenden Beschlussorgan. Wenn für die HSK-Anträge das gleiche Verfahren wie beim Haushalt angewandt würde, so werde ein zum Beispiel im Kulturausschuss abgelehnter Änderungsantrag damit nicht weiter begleitend mit der HSK VII -Drucksache in der Ratsversammlung als zuständigem Beschlussorgan zu beraten sein.

Ratsherr List fragte, ob dieses bedeute, dass die Fraktionen und die Gruppe die abgelehnten Anträge dann erneut in den Rat einbringen müssten.

Frau Allner bestätigte dieses. Gleichermaßen werde seit Jahren das Verfahren zum Haushalt gehandhabt.

Ratsherr Borchers bat, aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas HSK und der Tatsache, dass sich dieses in seiner Auswirkung auf die nächsten 3 Jahre erstrecke, von der analogen Anwendung des § 34 Abs. 8 GO abzusehen. Er spreche sich dafür aus, dass alle Anträge die Ursprungsdrucksache bis zum Schluss in den Rat zur Abstimmung begleiten sollten. Es sollte deutlich werden, welche Anträge die Fraktionen und die Gruppe vorlegten.

Alle Mitglieder sprachen sich hierfür aus, da mit den üblichen Veränderungsdiensten (HH-Verfahren) selbst die beschlossenen Anträge nur noch in ihrer finanziellen Auswirkung erkennbar seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann sagte abschließend, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Haushalt 2010 auch die in den Fachausschüssen zum HSK beschlossenen Änderungsanträge bereits in die entsprechenden Veränderungsdienste einarbeiten werde. Zudem würden jedoch alle Anträge zur HSK-Drucksache diese über den Finanzausschuss und den Verwaltungsausschuss bis in den Rat am 17.12.2009 begleiten.























Für die Niederschrift


gez. Dr. Hansmann gez. Allner

Stadtkämmerer Protokollführerin












II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


.........


Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 31. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.10 Uhr.




Für die Niederschrift


gez. Dr. Hansmann gez. Allner

Stadtkämmerer Protokollführerin