Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 29.10.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 30.10.2009)
Protokoll (erschienen am 09.12.2009)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.09 - Datum 19.11.2009

NIEDERSCHRIFT

29. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am Donnerstag, 29. Oktober 2009,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 20.40 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Michalowitz) (CDU)
Bezirksratsherr Arend (CDU)
Bezirksratsfrau Barnert (SPD)
Bezirksratsfrau Biere (SPD)
Bezirksratsherr Breves (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
(Bezirksratsherr Cand. med. vet. Gerhardt) (WfH)
Bezirksratsherr Gründler (SPD)
Bezirksratsherr Hannemann (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
(Bezirksratsherr Kumm) (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Przibylla (SPD)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette (Bündnis 90/Die Grünen
(Bezirksratsherr Dipl. Theologe Walther) (SPD)
(Bezirksratsherr Weber) (SPD)
Bezirksratsherr Weske (CDU)
(Bezirksratsherr Weßling) (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bock)
Ratsherr Böning
Ratsherr Dette 19.10 - 20.40 Uhr
(Ratsfrau Frank)
Ratsherr Löser
(Ratsherr Scholz)

Verwaltung:
Frau Ehrenberg-John 61.12
Herr Plöger 66.11
Herr Sievers 18.63.09
Herr Busse 18.62.09

Tagesordnung

. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 24.09.2009

3. Informationen über Bauvorhaben

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII)
(Drucks. Nr. 1858/2009 mit 1 Anlage)

4.1.1. Verfügungsmittel des Bezirksbürgermeisters für 2010
- Änderungsantrag zum HHPlan 2010, Drucks. 1528/2009 -
(Drucks. Nr. 15-2214/2009)

4.1.2. Haushaltsplanentwurf 2010
- Änderungsanträge zu Drucksache 1528/2009 -
(Drucks. Nr. 15-2350/2009)

4.2. Haushaltssatzung 2010
(Drucks. Nr. 1528/2009 mit 2 Anlagen)

4.3. Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013
(Drucks. Nr. 1533/2009 mit 1 Anlage)

4.4. Beratungsunterlagen für die Stadtbezirksräte zum Haushaltsplan 2010
(Informationsdrucks. Nr. 15-1530/2009 mit 1 Anlage)

4.5. Haushaltsplan 2010 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 15-1532/2009 mit 1 Anlage)

4.6. Einrichtung von Hortgruppen in den städtischen Spielparks Döhren und Ricklingen, sowie im Spielhaus KroKulino
(Drucks. Nr. 2067/2009)

5. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

6. A N F R A G E

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Bauvorhaben Klusmannstr. 3
(Drucks. Nr. 15-2200/2009)

7. A N T R Ä G E

7.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1.1. Bezirksratsmittel
- Kosten der Bürgerpreisverleihung -
(Drucks. Nr. 15-2092/2009)

7.1.2. Bornumer Stadtteil- und Kulturverein, Stadtteilfest -
(Drucks. Nr. 15-2096/2009)

7.1.3. Michaeliskirchengemeinde, Kirchenkonzert
(Drucks. Nr. 15-2098/2009)

7.1.4. GS Mühlenberg, Klettergerüst
(Drucks. Nr. 15-2187/2009)

7.1.5. Bonhoeffergemeinde, Möbel für Mittagstisch
(Drucks. Nr. 15-2188/2009)

7.1.6. Jubiläen Grünlinde und Kleingärtnerverein
(Drucks. Nr. 15-2189/2009)

7.1.7. Spielgerät Generationenspielplatz
(Drucks. Nr. 15-2354/2009)

7.1.8. Sitzsäule Grüner Andachtsraum
(Drucks. Nr. 15-2355/2009)

8. Infomationen zu Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Infomationen zu Bauvorhaben

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung vorgeschlagen:
TOP 7 wird in den öffentlichen Teil vorgezogen, dort wird Herr Plöger über das Planfeststellungsverfahren Beekebrücke berichten. Dieser TOP wird nach TOP 2 behandelt. Zwei Dringlichkeitsanträge zu eigenen Mitteln, werden TOP 6.1.7 und 6.1.8. Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.

TOP 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 24.09.2009

Einstimmig

TOP 7. Informationen über Bauvorhaben
Herr Plöger berichtete, dass nun das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Beekebrücke ansteht und machte deutlich, dass der Zeitplan so eng ist, dass die entsprechende Drucksache wahrscheinlich erst als Tischvorlage in der nächsten Sitzung vorgelegt werden kann.
Er schilderte in groben Zügen die Maßnahme anhand ausgehängter Pläne.
Bezirksratsherr Koch fragte, was denn bei einem evtl. während der Bauphase auftretenden Hochwasser passieren würde.
Herr Plöger entgegnete, dass dies im Landschaftsflächenbegleitplan berücksichtigt wird; ob allerdings alles berücksichtigt wurde, kann noch nicht gesagt werden. Bezirksratsherr Breves wies darauf hin, dass die Brücke über Wasser gebaut wird und somit Schallreflexion entsteht.
Bezirksratsherr Weske fragte, ob die angekündigten Erdbewegungen wegen kontaminiertem Boden vorgenommen werden müssen und wies darauf hin, dass der LKW-Verkehr aus nördlicher Richtung abgewickelt werden sollte.
Herr Plöger entgegnete, dass nach seinem Kenntnisstand der Boden wieder eingebaut werden soll. Die Zu -und Abfahrt soll im Norden erfolgen.

TOP 3. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 3.1. Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII)
(Drucks. Nr. 1858/2009 mit 1 Anlage)

Vor dem Thema Haushaltsplanberatung hielten die Fraktionsvorsitzenden oder Einzelvertreter kurze Haushaltsreden, die als Anlagen 1 - 4 angehängt sind.
Der Bezirksrat empfahl zu beschließen:
1. Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.
2. Das Haushaltssicherungskonzept VII (HSK VII) umfasst den Zeitraum von 2010 bis 2012.
3. Das HSK VII hat ein Volumen von 54,5 Mio. Euro.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ausgewiesenen Maßnahmen umzusetzen bzw. einzuleiten.
mit 2 Enthaltungen beschlossen

TOP 3.1.1. Verfügungsmittel des Bezirksbürgermeisters für 2010
- Änderungsantrag zum HHPlan 2010, Drucks. 1528/2009 -

(Drucks. Nr. 15-2214/2009)
Der Stadtbezirk beschloss:
Die im Haushaltsplanentwurf 2010 für den Stadtbezirk Ricklingen veranschlagten eigenen Haushaltsmittel in Höhe von 41.500 Euro werden wie folgt aufgeteilt:
Verwaltungshaushalt 37.900 Euro
Verfügungsmittel 3.600 Euro

Einstimmig

TOP 3.1.2. Haushaltsplanentwurf 2010
- Änderungsanträge zu Drucksache 1528/2009 -

(Drucks. Nr. 15-2350/2009)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat schlägt vor, die in den Anlagen 1 - 11 beigefügten Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2010 zu beschließen.
Anlagen 1,2,4,6,8,9,11 = einstimmig
Anlage 3 = 8 Ja : 7 Enthaltungen
Anlagen 7,10 = mit 1 Enthaltung
Anlage 5 erledigt, da Anlage 6 weitergehend


TOP 3.2. Haushaltssatzung 2010
(Drucks. Nr. 1528/2009 mit 2 Anlagen)
Der Bezirksrat empfahl:
die Haushaltssatzung 2010 zu beschließen.

mit 1 Enthaltung

TOP 3.3. Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013
(Drucks. Nr. 1533/2009 mit 1 Anlage)
Der Bezirksrat empfahl:
dem Investitionsprogramm 2009 - 2013 zuzustimmen und den Finanzplan 2009 - 2013 zur Kenntnis zu nehmen.

Einstimmig

TOP 3.4. Beratungsunterlagen für die Stadtbezirksräte zum Haushaltsplan 2010
(Informationsdrucksache Nr. 15-1530/2009 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

TOP 3.5. Haushaltsplan 2010 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 15-1532/2009 mit 1 Anlage)

Zur Kenntnis genommen

TOP 3.6. Einrichtung von Hortgruppen in den städtischen Spielparks Döhren und Ricklingen, sowie im Spielhaus KroKulino
(Drucks. Nr. 2067/2009)
Der Bezirksrat empfahl zu beschließen,

ab 01.11.2009 in den Spielparks
  • Döhren, Ziegelstr. 1, 30519 Hannover und
  • Ricklingen,Konrad - Hänisch-Str. 5, 30459 Hannover, sowie im
  • Spielhaus KroKulino, Brockfeld 63, 30539 Hannover je eine Hortgruppe mit 10 Plätzen auf Basis einer täglichen Betreuungszeit bis 17:00 Uhr in der Schulzeit und einer 8 - stündigen Ferienöffnung einzurichten und als städtische Einrichtungen zu finanzieren.

  • Einstimmig

TOP 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Herr S. fragte, ob die Straßen Hauptstraße und In der Rehre zur 30-er Zone ausgewiesen werden oder nur Tempo 30 erlaubt sein soll.
Lt. Bezirksrat soll es Tempo 30 sein. Weiterhin wies er darauf hin, dass An der Kirche zu viele Hinweisschilder an einem Schild angebracht sind und die Richtungspfeile beim neuen Discounter an der Göttinger Chaussee strittig sind.

TOP 5. A N F R A G E
TOP 5.1. der SPD-Fraktion
TOP 5.1.1. Bauvorhaben Klusmannstr. 3
(Drucks. Nr. 15-2200/2009)
Unter anderem in ihrer Informationsdrucksache Nr. 2616/2008 teilte die Verwaltung dem Stadtbezirksrat Ricklingen mit, dass ein Verkauf des Sohnschen Hauses in der Klusmannstraße 3 nur dann möglich sei, wenn bei etwaigen Um- und Ausbauten die historische Substanz gewahrt bliebe. Insbesondere die Ausgestaltung der Hausfront zur Klusmannstraße solle erhalten bleiben und ein Kaufvertrag mit entsprechenden Auflagen versehen werden.
Seit einiger Zeit sind jedoch Baumaßnahmen festzustellen, die eine Veränderung der Fassade bewirken werden. Auch Frau Ehrenberg-John aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung räumte mit Ihrem Schreiben vom 2. September 2009 ein, dass es bei der neuen Fassadengestaltung zum Beispiel keine Pfeiler mehr geben und somit die Fassade verändert werde. Insofern ist davon auszugehen, dass bestimmte Auflagen zur Fassadengestaltung nicht eingehalten werden.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Mit welchen Auflagen sind Kaufvertrag und Baugenehmigung versehen, und werden diese eingehalten?
Frage 2:
Welche Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der Auflagen durchzusetzen?
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ggf. mit juristischen Mitteln die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fassade zu bewirken?

Antwort zu Frage 1:
Im Kaufvertrag für das Grundstück Klusmannstraße 3 wurden die Erwerber zur Sanierung und Erhaltung des Charakters des historischen Gebäudes im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Bau- und Nutzungsplanung vom 31.07.2008 verpflichtet.
Auszug aus dem Kaufvertrag:
„… Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf den Abbruch des vorhandenen Hauses und verpflichtet sich zur Sanierung und Erhaltung des historischen Gebäudes, … . Insbesondere die Häuserfront zur Klusmannstraße, ist in jedem Fall nach Maßgabe der Darstellung in Anlage 4, herzustellen und zu erhalten. …. Darüber hinaus gehende baurechtlich genehmigungspflichtige Um- und Ausbauten am Haus werden vom Käufer unter Berücksichtigung der historischen Substanz nur nach und im Rahmen einer Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Planungsbezirk Süd, durchgeführt.“

Für den Umbau ist im Januar 2009 eine Baugenehmigung erteilt worden. Hinsichtlich baugestalterischer Gesichtspunkte sind in dieser Genehmigung keine Auflagen enthalten. Hierfür gab und gibt es baurechtlich auch keine Rechtsgrundlage Auch steht das Gebäude nicht unter Denkmalschutz, so dass sich auch aus denkmalrechtlicher Sicht keine Bindungen für die Gestaltung herleiten lassen. Die Aufnahme detaillierter Vorgaben hinsichtlich der Baugestaltung in die Baugenehmigung wäre entsprechend rechtlich auch nicht zulässig gewesen.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wurde die Ausführung der Fensterprofile geändert: zur Verbesserung der Raumbelichtung wurde auf die horizontale Teilung verzichtet, der so genannte Stich (Rundung) der Oberlichter wurde hingegen wieder vorgesehen.
Nach dem bautechnisch erforderlich gewordenen Abbruch des Giebeldreiecks, haben sich die Bauherren umgehend mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (Bauordnung und Stadtplanung) in Verbindung gesetzt, um die folgenden Schritte abzustimmen: Der Schmuck am Ortgang (Treppenmuster) und die Aufbauten an First und Traufe sollen mit der Fassadensanierung wieder hergestellt werden. Das Gebäude wurde mit dem neuen Dach winterfest gemacht. Im Frühjahr soll die Fassade gedämmt und die Ornamentik wieder hergestellt werden. Dafür wird das Dach an den entsprechenden Stellen „ausgeklinkt“ damit die Aufbauten erstellt werden können.

Wir gehen davon aus, dass der mit der Landeshauptstadt abgeschlossene Vertrag eingehalten wird.

Antwort zu Frage 2 und 3:
Wenn es sich um Vertragsverletzung bzw. Nicht-Einhaltung des Vertrags handeln sollte, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung des Vertrags. Dies wäre ausschließlich privatrechtlich durchzusetzen. Ob allerdings die Rückabwicklung hier dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspräche und somit gerichtlich durchsetzbar wäre, bliebe dahin gestellt.
Da es bezüglich der Baugestaltung in der Baugenehmigung keine Auflagen gibt (siehe Frage 1), bestehen entsprechend öffentlichem Baurecht keine Möglichkeiten zur Durchsetzung baugestalterischer Forderungen.

TOP 6. A N T R Ä G E
TOP 6.1. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 6.1.1. Bezirksratsmittel - Kosten der Bürgerpreisverleihung -
(Drucks. Nr. 15-2092/2009)
Der Stadtbezirksrat hat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: Verschiedene Empfänger
Verwendungszweck: Ausstattung und Bewirtung Bürgerpreisverleihung 2009
Zuwendungsbetrag: 1.928,25 €

Einstimmig

TOP 6.1.2. Bornumer Stadtteil- und Kulturverein, Stadtteilfest -
(Drucks. Nr. 15-2096/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass
der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung nachträglich bewilligt:
Empfänger: Bornumer Stadtteil- und Kulturverein
Verwendungszweck: Stadtteilfest 2009
Zuwendungsbetrag: 500,- €

Einstimmig

TOP 6.1.3. Michaeliskirchengemeinde, Kirchenkonzert
(Drucks. Nr. 15-2098/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass
der ert aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: Michaeliskirchengemeinde
Verwendungszweck: Kirchenkonzert
Zuwendungsbetrag: 750,- €

Einstimmig

TOP 6.1.4. GS Mühlenberg, Klettergerüst
(Drucks. Nr. 15-2187/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass
er aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: GS Mühlenberg
Verwendungszweck: Klettergerüst
Zuwendungsbetrag: 5.000,- €

Einstimmig

TOP 6.1.5. Bonhoeffergemeinde, Möbel für Mittagstisch
(Drucks. Nr. 15-2188/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass
der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: Bonhoeffergemeinde
Verwendungszweck: Möbel für Mittagstisch
Zuwendungsbetrag: 1.500,- €

Einstimmig

TOP 6.1.6. Jubiläen Grünlinde und Kleingärtnerverein
(Drucks. Nr. 15-2189/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass
er aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen nachträglich bewilligt:
Empfänger: Siedlergemeinschaft Grünlinde / Kleingärtnerverein Ricklingen Verwendungszweck: 75 / 70 – jähriges Bestehen
Zuwendungsbetrag: 450,-- €

Einstimmig

TOP 6.1.7. Spielgerät Generationenspielplatz
(Drucks. Nr. 15-2354/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass der Stadtbezirksrat aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: FB Umwelt und Stadtgrün
Verwendungszweck: Spielgerät Generationenspielplatz
Zuwendungsbetrag: 3.000,-- €
Einstimmig

TOP 6.1.8. Sitzsäule Grüner Andachtsraum
(Drucks. Nr. 15-2355/2009)
Der Stadtbezirksrat beschloss, dass er aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung bewilligt:
Empfänger: FB Umwelt und Stadtgrün
Verwendungszweck: Sitzsäule für „Grünen Andachtsraum „
Zuwendungsbetrag: 1.200,-- €

Einstimmig

TOP 7a. Infomationen zu Bauvorhaben
Frau Ehrenberg-John teilte mit, dass es für das E-Center noch keine genaue Freiflächenplanung gibt, sodass die Zu- und Abfahrt noch nicht abschließend geregelt ist. Herr Sievers teilte weitergehend mit, dass die Straßenverkehrsbehörde noch mit der Fa. Edeka im Gespräch ist, um speziell die Ausfahrtsituation zu klären.

Bezirksbürgermeister Markurth schloss die Sitzung um 20:40 Uhr.

Für die Niederschrift:


Markurth Busse
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer