Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 01.10.2009

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 23.09.2009)
Protokoll (erschienen am 05.02.2010)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 14.12.2009
NIEDERSCHRIFT

25. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 1. Oktober 2009,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.00 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Klottig (CDU)
Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsfrau Meier (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Porsiel (CDU)
Bezirksratsherr Schade (SPD) bis 20.35 Uhr
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Stecher (SPD)
Bezirksratsherr Sürig (FDP)
Bezirksratsherr Wiesner (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)

Verwaltung:
Herr Konerding (FB Umwelt und Stadtgrün) zu TOP 5.2.1./5.2.1.1.
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und zentrale Dienste)

Gast:
Herr Dipl. Ing. Gries (Ingenieurgesellschaft Heidt und Peters mbH)

Presse:
Frau Schütte (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Sarmadi (Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseebote)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


5.2. V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G

5.2.1. Vorvertrag über eine Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 2038/2009 mit 2 Anlagen)

5.2.1.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion:
Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-2116/2009)

3. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 03.09.2009


5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. E N T S C H E I D U N G E N

5.1.1. Zuwendung für das Projekt "Heimatmelodie" der Integrationslotsen
im Treffpunkt der Kulturen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2011/2009)

5.1.2. Zuwendung für soziale Gruppenaktivitäten für am
Familienbildungsprogramm "HIPPY" teilnehmenden Familien
aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2018/2009)

5.1.3. Zuwendung für das Projekt "Elterncafé" von ARMA e.V. und
ALN e.V. aus Mitteln des Integrationbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2019/2009)

5.1.4. Zuwendung für das Projekt "Mittelfelder Adventskalender 2009" der Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V. aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2020/2009)

6. A N F R A G E N

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Gewerbefläche der Chemischen Fabrik Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2021/2009)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Parkmöglichkeiten in der Riepestraße
(Drucks. Nr. 15-2022/2009)

6.2.2. Zustand des Straßenbelages in der Straße "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-2023/2009)

6.2.3. Übungsräume für Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-2025/2009)

6.2.4. Mikroklima im Wohnquartier
(Drucks. Nr. 15-2026/2009)


7. A N T R Ä G E

7.1. Interfraktionell zum Bezirkshaushalt 2009

7.1.1. Offener Bücherschrank für den Fiedelerplatz in Döhren
(Drucks. Nr. 15-2009/2009)

7.1.2. Arbeitsgemeinschaft der Döhrener Vereine e.V.; Grüner Faden durch Döhren
(Drucks. Nr. 15-2010/2009)

7.2. Gemeinsam von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und
Bezirksratsherrn Mix (WfH)

7.2.1. Kleinkindspielgerät für den Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2024/2009)

7.3. der SPD-Fraktion

7.3.1. Fläche für einen Freundschaftshain
(Drucks. Nr. 15-2027/2009)

7.3.1.1. Gemeinsamer Zusatzantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2027/2009:
Fläche für einen Freundschaftshain
(Drucks. Nr. 15-2120/2009)

7.3.2. Neuordnung des Parksystems vor dem Bürgeramt Döhren
(Drucks. Nr. 15-2028/2009)

7.3.2.1. Neuordnung des Parksystems vor dem Bürgeramt Döhren
(Drucks. Nr. 15-2028/2009 N1)

7.3.3. Erhalt der Unterrichtsstunden im Schulbiologiezentrum
(Drucks. Nr. 15-2029/2009)

7.3.4. Bordsteinabsenkung Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2030/2009)

7.3.5. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion:
Umsetzen einer Werbetafel
(Drucks. Nr. 15-2119/2009)

7.3.4.1. Bordsteinabsenkung Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2030/2009 N1)

7.4. der CDU-Fraktion

7.4.1. Hortkinder in offenen Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 15-2031/2009)

7.4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Drucks. Nr. 15-2031/2009: Hortkinder in offenen Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 15-2118/2009)

7.4.2. Rettungsgeräte am Uferbereich der Leine
(Drucks. Nr. 15-2032/2009)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

8.1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 03.09.2009 (nichtöffentl. Teil)

8.1.1. Aussprache über eine Entscheidung der Verwaltung

8.2. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung, stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtbezirksrates fest. Zur Tagesordnung begrüßte sie zu TOP 5.2.1 Herrn Konerding aus der Klima-Schutz-Leitstelle des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün sowie Herrn Dipl. Ing. Gries von der Ingenieurgesellschaft Heidt und Peters mbH und schlug vor, den Tagesordnungspunkt 5.2.1 nach TOP 1 zu behandeln. Zu TOP 3 begrüßte sie die Stadtbezirksplanerin Frau Topcu und regte an, nach TOP 5.2.1. zu hören. Des Weiteren wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hin, dass ein Änderungsantrag zu TOP 7.4.1 und zwei Dringlichkeitsanträge vorliegen. Der Dringlich- keitsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 5.2.1 wurde von Bezirksratsfrau Jakob damit begründet, dass sich vor einer Abstimmung über die Wasserkraftanlage an der Leine sich Bezirksratsmitglieder bei einem Ortstermin vergleichbare Anlagen ansehen, um sich sachkundig zu machen. Der Dringlichkeit wurde einstimmig (19 Stimmen) zugestimmt und die Tagesordnung um TOP 5.2.1.1 erweitert. Der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, die behindernd auf dem Gehweg platzierte Werbetafel an der Ecke Hildesheimer Straße/An der Wollebahn umzusetzen, wurde ebenfalls vom Bezirksrat einstimmig (19 Stimmen) anerkannt und die Tagesordnung um TOP 7.3.5 erweitert. Bezirksratsfrau Jakob zog die Drucksachen zu den Tagesordnungspunkten 7.3.3. und 5.2.1 in die Fraktionen und bat darum, zu TOP 5.2.1. den Vortrag trotzdem zu hören und hierüber zu diskutieren. Weiterhin stellte Bezirksratsfrau Jakob den Antrag, die Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil um eine Aussprache über die Entscheidung der Verwaltung zu dem einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel in der Sitzung am 03.09.2009 über eine Zwischenbilanz des Stadtbezirksmanagements zu erweitern. Der nicht öffentliche Teil wurde um TOP 8.1.1 ergänzt. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 5.2.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E - A N H Ö R U N G

TOP 5.2.1.
Vorvertrag über eine Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 2038/2009 mit 2 Anlagen)

Herr Konerding trug im Sinne der Drucksache Nr. 2038/2009 vor, betonte, dass bereits zweimal ein Versuch an der Leine eine Wasserkraftanlage zu errichten fehlgeschlagen ist und nunmehr ein Investor auf die Verwaltung zugekommen ist, über dessen Vorhaben die Verwaltung glücklich sei, da es sich um eine relativ kleine Anlage handelt und ein Turbinenkanal fast an der Stelle gebaut werden könnte, wo sich das Wehr befinde und das Wasser ohnehin herunterfalle. Zudem werden in einem sehr frühen Stadium die Dinge transparent dargelegt, um möglichst allen Anforderungen, sowohl der Nachbarschaft als auch des Natur- und sonstigen Umweltschutzes und den besonderen Bedürfnissen der Menschen rundherum gerecht zu werden. Es sei vorgesehen, lediglich einen Teil der Wasserkraft in einer Anlage mit völlig neuer Technik, z.B. sehr langsam laufenden Turbinen, die sehr natur- und z.B. fischschonend gebaut werden könnte. Hinsichtlich der Geräuschemissionen gebe es im ungünstigen Fall keine Veränderung und im günstigen Fall eine Verbesserung. Außerdem würde mehr Wasser durch den Turbinenkanal einer Hochwassersituation besser begegnen. Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn es zu dieser Lösung käme. Herr Konderding wies abschließend darauf hin, dass Veränderungen möglich seien, und regte an, dass Herr Dipl. Ing. Gries von der Ingenieurgesellschaft Heidt und Peters mbH, der vom Investor mit den Vorplanungen beauftragt sei, die Anlage im Einzelnen vorstelle.

Herr Dipl. Ing. Gries stellte das Vorhaben anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die verwandten Folien wurden den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel vorab am 30.10.2009 zugesandt und sind in der Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt. Zunächst wies Herr Gries darauf hin, dass der Investor und Vorhabenträger AUF EBERLEIN Co GmbH langjährige Erfahrung mit dem Betrieb von derzeit acht Wasserkraftanlagen (WKA) hat. Herr Eberlein als Geschäftsführer der GmbH legt Wert auf eine intensive Abstimmung und einen Konsens, wie eine solche Anlage zu betreiben ist. Jeder Standort hat seine individuellen Probleme, die jeweils zu erörtern und dann zu einem tragfähigen Konzept zu gießen sind. Anschließend ging Herr Gries auf die Lage einer eventuellen WKA unterhalb des Brückenhauses, die 2004 sanierte Wehranlage zum Leinebogen und den vorhandenen Fischaufstieg zur Umgehung dieser Wehranlage ein. Herr Gries nannte die Sommer- und Winterwasserstände und betonte, dass sich an den Wasserständen durch den Betrieb der geplanten WKA nichts ändern würde. Die geplante WKA mit einer Abmessung von ca. 12 x 12 Metern und zwei Kaplan-Turbinen stellte er in einer Fotomontage dar. Die Umdrehung

des sich darin befindlichen Schaufelrades dauert ca. eine Sekunde, was für eine derartige Anlage langsam ist und damit eine Fischverträglichkeit begünstigt. Mit den Turbinen können jeweils 15 m³ /s Wasser verarbeitet werden. Im Mittel fließen in der Leine 48 m³ /s Wasser ab, die momentan das Wehr ungenutzt herunter fließen. Hiervon werden 30 m³ /s Wasser durch die Turbinen genutzt. WKA sind immer im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen, insbesondere der Fischfauna zu sehen. Bestandteil der Planungen war von vornherein deshalb eine zusätzliche Aufstiegs- möglichkeit für die Fische vorzusehen. Fischwanderung findet stromauf- wie auch stromabwärts statt, wofür entsprechende Vorkehrungen zu treffen sind. Im Turbinenkanal der WKA ist deshalb ein sogenanntes Freischütz vorgesehen, das im Falle von Hochwasser Wasser ableiten soll. Zurzeit findet ein Anstau im Brückenhaus statt und nur bei Hoch- wasser werden die neu sanierten Schützen gezogen, um Wasser durch den Turbinenkanal abzuleiten. Herr Gries betonte, dass der erste Entwurf der WKA einer Diskussion dienlich sei und aus der Vogelperspektive die Fischaufstiegsanlage sowie ein Podest als begehbare Plattform für Besucher zeige. Es werde bereits jetzt deutlich, dass diese Plattform nicht von allen mitgetragen werde. Die Fischaufstiegsanlage mit einem Gefälle von rund zwei Metern vom Ober- zum Unterwasser wird in Treppen, in Kaskaden aufgelöst. Fische haben die Möglichkeit den Bereich zu durchschwimmen. Nicht nur am Standort der geplanten WKA sind Maßnahmen erforderlich sondern auch am Wehr zum Leinebogen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das besagte Stauziel von 54,28 m einzuhalten. Unter Beachtung des Hochwasserabflusses muss die Anlage sozusagen leistungsfähiger gemacht werde, indem auf dem festen Wehr, was zurzeit nicht regulierbar ist, ein beweglicher Aufsatz steht, der den Wasserstand an dieser Stelle halten und im Hochwasserfall den Aufsatz zu legen, um den Hochwasserabflussquerschnitt freizugeben. Bevor der Aufsatz gebaut wird, wird die Überfallkante abgetragen. Wesentlich ist, dass die Anlage so umgebaut wird, dass mehr Abwasserabfluss über die Wehranlage abgeführt werden kann. Sodann zeigte Herr Gries am Beispiel einer anderen Wehranlage, wie sich dies obtisch darstellt. Die regulären Elemente seien dauerhaft überströmt, liegen unter dem Wasserspiegel und sind nicht wahrnehmbar. Zu den ökologischen Belangen führte er, Sprecher, aus, dass sie selbstverständlich zu beachten sind. Derzeit findet im Turbinen- kanal in einer Trockenphase kaum eine Durchströmung statt. Es fällt kaum Wasser ab. Ab und zu werden die Schütze gezogen, um eine Spülung zu erreichen, damit keine Geruchsbelästigung beim dem abstehenden Wasser entsteht. Zukünftig wird die WKA Wasser ständig durch den Turbinenkanal leiten, sodass diese Problem beseitigt wäre. Um dieses Problem nicht am Leinebogen entstehen zu lassen, ist es notwendig, das ständig Wasser überfällt. Herr Gries betonte, dass es sich hier um den Anfang der Planungen handelt und im Konzept vorgesehen sei, dass ständig 3 1/2 m³/s Wasser dauerhaft über die Anlage gehen. Das bedeutet, dass etwa acht mal pro Tag das gesamte Wasser dort ausgetauscht wird und Geruchsbelästigungen nicht zu befürchten sind. Gleichzeitig gehe es darum, den Lebensraum in diesem Leinebogen zu erhalten, der mit den Kiesbänken ein Laichbiotop darstellt. Auch hier werden Vorkehrungen getroffen, damit dies nicht in Mitleidenschaft gezogen werde. Für den vorhandenen Fischaufstieg, der in den Leinebogen einmündet, bedeutet der Betrieb der WKA letztlich eine bessere Auffindbarkeit. Wander- willige Fische schwimmen stromauf und müssen den richtigen Punkt finden, um rechtzeitig abzubiegen. Das Abbiegen finden sie nur dadurch, dass eine Leitströmung vorhanden ist. Durch die geplante neue WKA werde an dieser Stelle ein Teil des Wassers abgenommen, sodass die Leitströmung besser wahrnehmbar ist. An beiden Staustufen würde dann für beide Anlagen eine eigene Fischumgehung bestehen. Im Moment wirke der Turbinenkanal eher wie eine Sackgasse, in der aufsteigende Fische nicht weiter kommen. Durch die zusätzliche Fischaufstiegsanlage würde das künftig anders werden. Hinsichtlich des Fischabstieges haben bereits Gespräche mit dem Dezernat für Binnenfischerei stattgefunden, in denen es darum ging, den Abstieg zu gewährleisten. Insbesondere soll der Rechen entsprechend flach gestellt werden und entsprechend geringe Stababstände besitzen, um die Fließgeschwindigkeit gering zu halten. All diese Punkte würden in der Detailplanung noch weiter ausgearbeitet. Treibgut soll nicht wie bei anderen WKA ent- nommen und vor Ort gelagert werden, sondern das Treibgut wird ins Unterwasser weiter abgegeben. Das entspricht auch anderen modernen WKA, wie z.B. der Anlage in Herrenhausen. Mit der Umsetzung der geplanten neuen WKA würden auch einige Bäume in Mitleidenschaft gezogen, weil sie der Maßnahme im Wege sind. Da wo es nicht gelingt, das vollständig außen vor zulassen, werde, so Herr Gries, selbstverständlich ein Ausgleich entsprechend der Baumschutzsatzungen erfolgen. Zum Thema Hochwasserschutz erläuterte Herr Gries, dass sicherzustellen ist, dass durch die Anlage das Schutzniveau, wie man es in Döhren gewöhnt ist, keinesfalls verschlechtert werden darf. Sobald durch den Einbau der WKA der Abflussquerschnitt eingeengt wird, muss durch die Anlage am Leinebogen der feste Überfall tiefer gesetzt werden. Selbstverständlich ist der Hochwasserschutz, wie auch alle anderen Belange, in einem Planfeststellungsverfahren genau und prüfbar darzulegen. Selbstverständlich müssen auch hydrauliche Nachweise erfolgen. Das Thema Geräuschentwicklung nehme selbst- verständlich einen wichtigen Teil der Überlegungen ein. An der Geräuschkulisse der Wehranlage zum Leinebogen, die man durch das überfallende Wasser kennt, wird sich nichts ändern, sie bleibt auf dem bekannten Niveau. An dieser Anlage ändert sich rein optisch und vom Wasserüberfall nichts. Am Brückenhaus, wo derzeit die Geräuschentwicklung dadurch am stärksten ist, dass das Wasser einerseits herunterfällt, insbesondere bei Hochwasser, wenn die Schützen gezogen sind. Andererseits auch dadurch, dass der Rechen vor dem Krafthaus dann im Fall des Wasserabflusses liegt, lautes Geräusch entsteht und das Krafthaus sozusagen als Resonanzkörper wirkt. Hier würde das Wasser zukünftig leise und geführt durchströmen, sodass an dieser Stelle zukünftig keine Geräusche mehr entstehen. Die Geräusche verlagern sich etwas Strom ab, nämlich in den Bereich der neuen WKA. Bei der WKA müsste unterschieden werden, nach Geräuschen, die die Wasserkraftnutzung selber produziert. Das Wasser, das durchströmt, werde nicht zu hören seien, weil es geführt nach unten läuft und nicht überfällt. Die Turbinen selber, das ist auch der Grund, eine neue Turbinentechnik vorzusehen, ist vom Wasser umgeben und wird nicht hörbar sein. Die Geräuschentwicklung der eigentlichen Turbine ist sehr gering und müsste selbstverständlich in einem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen werden. Was weiterhin Geräusche imitieren würde ist, wenn im Hochwasserfall Wasser über den Turbinenkanal abgeleitet werden müsste, wie es am Brückenhaus zurzeit auch passiert. Künftig würde dies aber an weniger Tagen im Jahr der Fall sein. Nach Hochwassergeschehen werden die Schütze derzeit ungefähr an 100 Tagen im Jahr gezogen. Dadurch, das zukünftig 30 m³/s Wasser in der neuen WKA selber verarbeitet würde, müsse dies nicht geräuschvoll abgeführt werden und Schütze zum Ableiten von Hochwasser seltener gezogen werden. Die Geräusch- belastung würde somit, geringer sein und an weniger Tagen im Jahr auftreten. Schlussendlich, so berichtete Herr Gries, braucht man natürlich eine WKA um Energie zu produzieren. Mit mit der beabsichtigten Anlage in Döhren könnten ca. 3 Mio. kWh per anno erzielt, womit ca. 1000 Haushalte versorgt werden könnten. Im Zusammenhang mit der allgemein gesellschaftlichen Diskussion über die Klima- veränderungen und über den Kohlendioxydausstoß erwähnte Herr Gries, dass 2.800 t CO2-Emissionen eingespart werden könnten, indem hier auf die regenerative Energie der Wasserkraftnutzung gesetzt werde.

Bezirksratsherr Wiesner stellte Fragen zur Bauzeit der Anlagen und eventuell durch die Maßnahmen erforderliche Stauungen.

Herr Gries antwortete, dass die Sanierungen am Brückenhaus durch die WKA zu 100 % weiterhin genutzt werden könnten. Während der nicht im Wasser möglichen Bauarbeiten könnte die Wasserhaltung durch das Abschalten der Anlage im Brückenhaus beeinflusst werden. Die Bauzeiten könnten ein halbes Jahr betragen, bei Hochwasserlagen bis zu einem Jahr. Bei der Sanierung des Wehrs am Leine- bogen wurde die Anlage bis auf ihre Grundmauern erneut. Obwohl in dem Bereich nur der obere Bereich betroffen wäre, müsste das Wasser abgesperrt werden, so dass ebenfalls von einer Bauzeit von ca. einem halben Jahr ausgegangen werden müsste.



Bezirksratsfrau Hesse interessierte der Einsatz vergleichbarer Turbinen, um sich entsprechend informieren zu können.

Herr Gries wies auf Anlagen mit der neuen Turbinentechnik in Süddeutschland hin, bei der sich sämtliche drehenden Teile unter Wasser befinden.

Ratsherr Müller fragte, ob der Strom der neuen Anlage von den Döhrenern bezogen werden könnte, worauf Herr Gieß erläuterte, dass der produzierte Strom ins allgemeine Netz eingespeist würde und keine Eigenvermarktung vorgesehen sei. Der produzierte Strom würde allen, die an diesem Netz angeschlossen sind, zur Verfügung stehen.

Bezirksratsherr Mix wies darauf hin, dass die Leine häufig Hochwasser führe und fragte, ob garantiert sei, dass die Durchflussgeschwindigkeiten so hoch sind, dass Anwohner in dem Bereich keine Probleme bekommen.

Herr Gries sagte, dass auf diesen wichtigen Punkt im zu durchlaufenden Planfest- stellungsverfahren großen Wert gelegt werde und dezidiert nachzuweisen ist. Das hydraulische Gutachten wird von der Genehmigungsbehörde geprüft, öffentlich ausgelegt und steht allen Gutachtern zur Verfügung. U.a. muss der Hochwasserschutz gewährleistet sein, sonst besteht keine Aussicht auf Erfolg.

Hinsichtlich des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion begrüßte Bezirksratsherr Mix die Möglichkeit auch für Bürger/-innen sich vor Ort eine WKA anzusehen und anzuhören und fragte nach einer Realisierung mit der Firma AUF Eberlein.

Herr Gries wies darauf hin, dass Herr Eberlein auf der letzten Veranstaltung eine Besichtigung seiner WKA begrüßt habe. Inwieweit diese WKA bereits die neue Technik der beabsichtigten Anlage vorweisen, konnte er nicht sagen und musste diesbezüglich auf Herrn Eberlein verweisen.

Herr Konerding ergänzte zu den Hochwasserbefürchtungen, dass zurzeit ein starres Wehr vorhanden ist und mit der neuen absenkbaren Anlage ein tieferes Niveau gefahren könne und Wasserstände somit nicht erst so hoch ansteigen.

Auf Fragen von Bezirksratsherrn Hämke zu Investitionskosten, der Amortisationszeit und laufenden Kosten der Kommune, erwiderte Herr Gries, dass für die Baukosten ca. 3,3 Millionen Euro angesetzt sind. Zu dem Beitrag von 300.000 Euro, der für das sich an der Grenze der Wirtschaftlichkeit bewegende Projekt der neuen WKA dazugegeben werden soll, erläuterte Herr Konerding die Koppelung mit dem Projekt in Wettbergen In der Rehre. Der Rat hat beschlossen dort eine O-Emissionssiedlung entstehen zu lassen, was den CO2 -Wert anbelangt. Da es für die Passivaussiedlung einen Restwärmebedarf von 15 kWh pro Jahr pro m² gibt, wird diese für Käufer günstigste Kopplung mit dem Projekt von Herrn Eberlein erwogen. Die Käufer der Grundstücke, zahlen mit dem Grundstückskauf c. 1.000 Euro, insgesamt 300.000 Euro, die mit in die neue WKA fließen. Insofern entstehen der Stadt keine Kosten. Lediglich für Veränderungen an der Einmündung des Wiehegrabens am Brückenhaus entstehen Kosten, die sich im Rahmen einer normalen Instandhaltung bewegen.

Zur Frage von Ratsherrn Sommerkamp nach den Wartungsintervallen des Wehres äußerte Herr Gries, dass die Turbinen selber jahrelang ohne Wartung ihren Dienst versehen können. Das Gitter vor der Rechenanlage könnte evtl. einer jährlichen Reinigung bedürfen, je nach Treibgutanfall. Durch das Absperren im Brückenhaus würde sich dies sehr einfach gestalten. Die Anlage selber bedürfe im Übrigen keiner regelmäßigen Begehung. Durch eine Fernmeldetechnik würde sichergestellt, dass Störungen sofort gemeldet und behoben werden könnten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck merkte an, dass der Lärm einer WKA durch das fallende Wasser verursacht werde. Die neue WKA soll relativ leise arbeiten, so dass Lärm am Freischütz und der Fischaufstiegstreppe verursacht würde. In diesem Zusammenhang fragte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, ob dass Freischütz beweglich gestaltet werden könne, so dass Wasser nicht oben herüber fällt, sondern von unten her hochsteigt, um die Lärmbelästigung gering zu halten.

Herr Gries nannte die Anregung sinnvoll und sagte ein Aufgreifen zu. In seinem ersten Konzept war dies noch nicht so vorgesehen. Das Wasser unten durchströmen zu lassen, würde entsprechend weniger Lärm verursachen.

Zur weiteren Frage von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, ob sichtbar dargestellt werden könnte, das Fische die Fischaufstiegstreppe tatsächlich nutzen, antwortete Herr Gries, das z. B. eine Glasscheibe große Schwierigkeiten bereiten würde und nicht in Frage kommen würde. Es wurden bereits Kameras ausprobiert und auf einer Tafel die Stromerzeugung und die Anzahl der Fische angezeigt werden.

Bezirksratsherr Porsiel wies darauf hin, dass im Umflutgraben wandernde Fische beobachtet werden könnten, worauf Herr Gries anmerkte, dass dies hier in gleicher Weise möglich wäre.

Auf die Frage von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ob bei Niedrigwasser sichergestellt ist, dass der äußere Leinearm überflutet wird erläuterte Herr Gries, dass der Leinebogen dauerhaft durchströmt und in seinen Strukturen erhalten bleiben würde. Im wasserrechtlichen Verfahren würden die genauen Werte festgelegt.

Bezirksratsherrn Hämke interessierten Erkenntnisse oder Berechnungen der Strömung unter den Turbinen bei Hochwasser.

Herr Gries verwies auf hierzu noch anzustellende exakte Berechnungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Zurzeit stehe man am Anfang der Überlegungen.

Weiterhin wollte Bezirksratsherr Hämke wissen, ob durch die Verengung im Bereich der neuen Turbinen eine höhere Fließgeschwindigkeit entstehen würde, was Herr Gries bejahte und ein planerisch besonders sorgfältiges Vorgehen hinwies.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich für die Ausführungen.

Antrag zu beschließen:
Die Landeshauptstadt unterstützt den Bau einer Wasserkraftanlage im Turbinenkanal an der Döhrener Leineinsel gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Vorvertrag. Der endgültige Vertrag kann von der Verwaltung auf dieser Basis dann abgeschlossen werden, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen

TOP 5.2.1.1.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle"
(Drucks. Nr. 15-2116/2009)

Bezirksratsfrau Jakob erinnerte an die Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern, die befürchten, dass sich ihre Wohnqualität durch Geräusche, viele Besucher und Weiteres verschlechtere. Um sich für eine fundierte Entscheidung sachkundig zu machen, spreche sich ihre Fraktion für die Besichtigung einer vergleichbaren Anlage und Bereitstellung entsprechender Finanzmittel aus. Sie, Sprecherin, bat, dem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen und animierte Bürger/-innen an der Besichtigungsfahrt teilzunehmen.

Bezirksratsfrau Hartmann begrüßte weitergehende Informationen und fragte nach dem Kostenträger.

Bezirksratsfrau Jakob verwies auf noch vorhandene eigene Mittel des Bezirksrates und informierte, dass die Stadt z. B. für Fachausschussmitglieder Kosten für Ortsbesichtigungen trage.

Dass Bürger/-innen eingebunden werden und sich vor Ort eine vergleichbare Anlage ansehen, sollte auch im Interesse des Investors liegen und dieser die Kosten hierfür übernehmen, erwiderte Bezirksratsherr Mix. Er gehe davon aus, dass sich Bezirks- ratsmitglieder und einige interessierte Bürger/-innen beteiligen.

Bezirksratsherr Oltersdorf vertrat die Auffassung, dass eine derartige Anlage viele Jahre Bestand hätte, insofern kein Zeitdruck bestehe und den Bürger/-innen Gelegenheit gegeben werden sollte, vor Ort ihre Fragen zu klären. Er selber sei an einer Besichtigung interessiert und würde sich an den Kosten beteiligen.

Ratsherr Müller begrüßte die Besichtigung einer entsprechenden WKA und regte an, sich z. B. auf der Rückfahrt heutige Umweltauswirkungen bei der Energieerzeugung anhand des Braunkohletageabbaus anzusehen und sich hierüber zu informieren. Sollten keine öffent- lichen Mittel bereitgestellt werden können, würde er die Kosten für eine/n interessierte/n Bürger/in übernehmen.

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Firma AUF Eberlein und Co. GmbH und den Mitgliedern des Stadtbezirkrates Döhren-Wülfel sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen einen gemeinsamen Ortstermin zu vereinbaren, um eine von der Firma AUF Eberlein und Co. GmbH gebaute und in Betrieb befindliche Wasserkraftanlage, die mit der an der Leine geplanten vergleichbar ist, zu besichtigen.
Einstimmig


TOP 3.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Frau Topcu berichtete über folgende Maßnahmen:
· Im Bereich der Brücke am Brückenhaus finden Instandsetzungsarbeiten der Straßenoberfläche und Abwicklungsarbeiten statt, die noch ca. vier Wochen andauern. Ein Zusammenhang mit dem vorgestellten Projekt einer neuen WKA bestehe nicht.
· Die Versetzung der Werbetafel an der Hildesheimer Straße / Ecke An der Wollebahn ist in Verzug geraten und soll nun innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfinden.
· Mitte November könne die Inbetriebnahme der beiden Hochbahnsteige Dorfstraße - künftig Wiehbergstraße - und Peiner Straße erfolgen. Die offizielle Eröffnung findet nach Umbenennung der Haltestelle und Anpassung der Fahrpläne statt. Im Bereich des Hochbahnsteiges Peiner Straße entfallen ein Parkplatz und im Bereich der Haltestelle Wiehbergstraße stadteinwärts zwei bislang nur geduldete, keine offiziellen Stellplätze.
· Im Bereich der Adolf-Ey -Straße / Salzburger Straße werden bis ca. 18.12.09 teilweise der Gehweg und die Fahrbahn durch Bauarbeiten der Stadtwerke gesperrt.
· Für den Bau an der der Wiehbergstraße / Ecke Am Lindenhofe wurde die Baustelleneinrichtung bis Ende dieses Jahres beantragt. Die Baustellenabzäunung und die Nutzung öffentlichen Raums entspricht der Genehmigung uns gibt keinen Anlass zu Beanstandungen.
Zur Kenntnis genommen

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Wasserkrakftanlage an der „ Döhrener Wolle“:

Ein Einwohner stellte sich als Ingenieur vor und verwies zum Thema Hochwasser auf die derzeitige Situation mit vier großen Schütztoren, die im Hochwasserfall vorausschauend von Mitarbeitern der Stadtverwaltung geöffnet werden und so eine Katastrophe für die Leineinsel verhindern. Insofern hielt er eine Steuerung durch Automatisierung für nicht möglich. Durch das neue Bauwerk würde ein Einengung an dieser Stelle um 2/3 und hierneben ein Hochwasserschütz entstehen. Hierdurch würde sich die Geschwindigkeit des Wassers erhöhen und das bestehende Leinewehr entsprechend abgetragen werden müssen. Insoweit bemängelte er die Kosten für die sanierte Wehranlage und befürchtete Auswirkungen für die Natur.
Herr Gries nannte die dargestellte Situation grundsätzlich richtig und führte aus, dass deshalb sehr genau überlegt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nachgewiesen werden müsste, wie mit den geschilderten Fragestellungen einschließlich des Wehrabtrags umgegangen werde. Dass das sanierte Wehr betroffen sei, gehe zu Lasten des Investors.

Eine Einwohnerin schilderte, dass die Berechnungen für ein früheres Bauvorhaben einer Firma direkt am Wehr sehr umfangreich waren und es in einem Strömungsmodell der Universität Braunschweig dargestellt wurde. Sie fragte, ob diese Unterlagen und Berechnungen Grundlage der derzeitigen Überlegungen sind.
Herr Gries antwortete, dass das Strömungsmodell nicht mehr existiert, das Wissen noch vorhanden ist. Auf weitere Einwände der Einwohnerin, das sich Strömungsverhalten durch das neue Wehr verändert habe, umfangreiche Berechnungen damals bereits vor dem Planfeststellungsverfahren vorlagen und hinterher alles anders wird als jetzt angenommen, bestätigte Herr Gries den Einfluss des neuen Wehres auf das Strömungsverhalten. Das Büro Heidt und Peters hätte auch die Hydraulik und Pläne für das neue Wehr erstellt. Im Gegensatz zu dem genannten Vorhaben, befinde man sich derzeit in einem viel früheren Planungsschritt. Bevor exakte Berechnungen angestellt werden, wolle Herr Eberlein klären, ob dem Vorhaben positiv gegenüber gestanden wird. Die Darlegungen erfolgten seinerseits mit gutem Gewissen. Auf Änderungen im Planfeststellungsverfahren würden reagiert und entsprechend informiert. Auf jeden Fall sei eine Benachteiligung des Hochwasserschutzes ausgeschlossen.

Eine Einwohnerin wollte wissen, warum die WKA nicht im alten Brückenhaus eingebaut werden kann und ob die neuen Rechen erhalten bleiben.
Herr Gries erläuterte, dass die Saugrohre zubetoniert seien, das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht und eine Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftnutzung in dem Brückenhaus leider nicht möglich ist. Hinsichtlich des exakten Erhalts der Rechenanlage konnte er sich nicht festlegen.

Ein Einwohner regte an, nicht nur industrielle sondern auch kommunale Anlagen zu besichtigen.

Auf entsprechende Fragen eines Einwohners und einer Einwohnerin erklärte Herr Gries, das aus Gründen des Fischaufstiegs und des Denkmalschutzes nicht näher an das Brückenhaus heran gebaut werden könnte. Großes Treibgut würde wie bisher vor dem Brückenhaus hängen bleiben und entsorgt werden. Kleines Treibgut würde im Prinzip wie in Herrenhausen durchgespült. Die WKA weiter nördlich, wo keine Anwohner/-innen sind, zu bauen, würde eine neue Stausituation bedeuten und größeren Umweltauswirkungen verbunden sein.

Ein Anwohner bemängelte den Bau einer WKA mitten in einem Wohngebiet und vertrat die Auffassung, dass die Interessen der unmittelbaren Anwohner/-innen nicht angemessen berücksichtigt werden. Er befürchtete die Zerstörung des natürlich gewachsenen östlichen Ufers, Beeinträchtigungen während der ca. 12-monatigen Bauzeit und die Vernichtung der Nistplätze von Eisvögeln und anderen seltenen Vogelarten. Des Weiteren sprach er, Sprecher, die ästhetische Auswirkung der 145 m² großen Anlage, die störenden Geräusche durch die Fischaufstiegstreppe und das drastische Sinken des Wiederverkaufswertes der Immobilien an. Weiterhin bezweifelte der Anwohner die Erfahrung von Herrn Eberlein eine WKA in einer Stadt zu bauen und kündigte gewaltigen Widerstand der Anwohnerinnen und Anwohner an.

Herr Gries entgegnete, dass eine WKA nur dort nutzen könne, wo ein Gefälle und eine Stauanlage vorhanden sind. Es sei heutzutage fast unmöglich ein WKA neu zu bauen und mit vielen Komplikationen verbunden. Die Leine an einer neuen Stelle anzustauen hätte Auswirkungen auf das Grundwasser, Hochwasser und auf die Ökologie. Um regenerative Energien zu nutzen, werde deshalb erwogen, an dieser Stelle eine WKA zu errichten. Der Investor gehe gerade diesen Weg, um frühzeitig Anregungen und Bedenken von Anwohnern in die Planung mit aufzunehmen zu können und einen Konsens herzustellen. Abschließend fügte Herr Gries hinzu, dass Herr Eberlein sehr wohl wisse, was die Wassernutzung in unmittelbarer Wohnortnähe bedeute, da er selber in einem Gebäude mit einer WKA wohne.


Teilnahme von Hortkindern an Nachmittagsangeboten der Ganztagsschulen

Ein Elternvertreter stellte das Problem von Hortkindern des Hortes der GS H.-W.-Olbersschule dar, die nicht mehr an den Nachmittagsangeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen dürfen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck nannte eine Doppelfinanzierung als Grund dafür. Die Stadt fördert sowohl die Hortplätze als auch die Ganztagsprogramme der Schulen. Zunächst soll den Kindern Gelegenheit an den Ganztagsangeboten teilzunehmen, die keinen Hortplatz haben. Sollten dann noch Plätze nicht belegt sein, können diese durch Hortkinder besetzt werden. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck verwies auf den Antrag zu diesem Thema in der heutigen Sitzung und sagte, dass man bemüht sei, eine vernünftige Lösung zu finden.

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass vor der Einrichtung von Ganztagsschulen alle Kinder an den Nachmittags-AGs teilnehmen konnten. Nunmehr sei ein Teil des Schulangebotes nach hinten auf 14.30 Uhr verlegt und die Stadt versagt hieran eine Teilnahme. Die CDU-Fraktion werde das rechtlich prüfen lassen. Betreut werden die Schüler/-innen von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr, was von der Stadt finanziert werde. Bezirksratsfrau Jakob bezweifelte eine Doppelfinanzierung und beschrieb einen Fall, an dem Hortkinder an AGs teilnehmen dürfen. Im Schulausschuss und im Rat werde das Thema aufgegriffen, um Änderungen herbeizuführen.

Bezirksratsfrau Hartmann betonte, dass ihr als Leiterin der DRK-Kita Loccumer Straße keine schriftliche Anweisung vorliege, die Hortkindern untersagt, an Freizeit-AGs der Stadtteilschule Loccumer Straße teilzunehmen. Informelle Regelungen zwischen Kitas und GS führen dazu, dass auch Hortkinder an den Veranstaltungen teilnehmen können. Vorsorglich habe ihre Fraktion ein Änderungsantrag zu dem heute noch zu behandelnden Antrag ausgearbeitet, der die Durchlässigkeit sicherstellen soll. Abschließend hoffte sie auf ein Konzept der Stadtverwaltung mit besseren Regelungen.

Anschließend zitierte Bezirksratsfrau Jakob aus einem Schreiben vom 15.09. 2009 an eine Mutter, in dem das Schulamt darauf verweist, sich in hohem Maße an der Finanzierung der Horte und Ganztagsschulen zu engagieren und deshalb um Verständnis bittet, dass eine parallele Nutzung von beiden Einrichtungen nicht akzeptiert werden könne.

Eine betroffene Mutter schilderte, dass ihre Tochter die Angebote nutzen durfte, jetzt zuschauen muss, sich hierbei zweitklassig fühle, da sie sich nicht entsprechend fortbilden kann. Sie begrüßte das Engagement und fragte nach dem Zeitraum einer Rückäußerung.

Bezirksratsfrau Jakob ging aufgrund der bekannten Genehmigung davon aus, dass die Stadtverwaltung keine Rechtsgrundlage habe, die Hortkinder auszuschließen und die Regelung aufgehoben werde.
Ratsherr Müller betonte, dass die Stadtverwaltung Hannover hohe Anstrengungen übernommen habe, neben den Horten weitere Ganztagsangebote zu machen. Es seien zwei Organisationsformen mit Übergangsproblemen entstanden, die es zu lösen gilt.

Von 19.20 Uhr bis 19.55 Uhr durchgeführt.


TOP 4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 03.09.2009
Abgesetzt


TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.1.
Zuwendung für das Projekt "Heimatmelodie" der Integrationslotsen im Treffpunkt
der Kulturen aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2011/2009)

Antrag,
die Vergabe einer Zuwendung in Höhe von 250,00 Euro an den von Integrationslotsen im Treffpunkt der Kulturen in Mittelfeld gegründeten Chor "Heimatmelodie" auf Vorschlag des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel zu beschließen.
Einstimmig



TOP 5.1.2.
Zuwendung für soziale Gruppenaktivitäten für am Familienbildungsprogramm "HIPPY" teilnehmenden Familien aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2018/2009)

Antrag,
für das im Herbst in Döhren und Wülfel beginnende Familienbildungsprogramm "HIPPY" des Diakononischen Werkes werden für soziale Gruppenaktivitäten der teilnehmenden Familien 500,00 Euro aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel zur Verfügung gestellt.
Einstimmig


TOP 5.1.3.
Zuwendung für das Projekt "Elterncafé" von ARMA e.V. und ALN e.V.
aus Mitteln des Integrationbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2019/2009)

Antrag,
die Vergabe einer Zuwendung in Höhe von 1.000,00 Euro für die Gründung eines "Elterncafés" der Vereine ARMA e.V und ALN e.V. auf Vorschlag des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel zu beschließen.
Einstimmig


TOP 5.1.4.
Zuwendung für das Projekt "Mittelfelder Adventskalender 2009" der Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V. aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2020/2009)

Antrag,
zur Durchführung des Projektes "Mittelfelder Adventskalender 2009" erhält die Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 Euro aus Mitteln des Integrationsbeirates Döhren-Wülfel.
Einstimmig


TOP 6.
A N F R A G E N

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Gewerbefläche der Chemischen Fabrik Wülfel
(Drucks. Nr. 15-2021/2009)

Bezirksratsherr Schade trug die Anfrage vor.

An der Hildesheimer Straße zwischen Döhren und Wülfel liegt das Gelände der früheren Lackefabrik Schiemann. Es produziert an diesem Standort bis zum heutigen Datum die seit 1871 dort gegründete Chemische Fabrik Wülfel.
Da es in der Vergangenheit an anderen gewerblichen Industriestandorten durchaus zu Boden- und insbesondere Grundwasserverunreinigungen gekommen ist, tauchte auch im Stadtbezirk die Frage nach etwaigen Belastungen durch die beiden vorgenannten chemischen Betriebe auf.

Wir fragen daher die Verwaltung,
· Ist das Grundwasser in der Umgebung der genannten Gewerbeflächen bereits auf Schadstoffe untersucht worden?
· Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
· Wenn nein, ist eine Untersuchung des Grundwassers noch vorgesehen, wenn ja, wann, wenn nein, weshalb nicht?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover sowie der Region Hannover:
Vorbemerkungen:
Da es sich bei der Chemischen Fabrik Wülfel und der Lackfabrik Schiemann um genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) handelt, ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) zuständige Überwachungsbehörde. Nach § 10, Abs. 1 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetztes (NBodSchG) nimmt bei derartigen Anlagen das GAA auch die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde (ansonsten Region Hannover) war. Aus diesem Grund wurden bezüglich der Anfrage sowohl das GAA wie auch die Region Hannover um Unterstützung gebeten. Die Beantwortung der Anfrage basiert deshalb auf Auskünften des GAA sowie der Region Hannover.
Antwort zu Frage 1:
Auf dem Gelände der Chemischen Fabrik Wülfel wurden zuletzt 1998 Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt, auf dem Standort der Lackfabrik Schiemann
im Jahre 2001.
Antwort zu Frage 2:
Auf dem Gelände der Chemischen Fabrik Wülfel wurde im Rahmen von Grundwasseruntersuchungen eine Belastung durch polyzyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt. Die PAK-Konzentration lag oberhalb des Maßnahmenschwellenwertes nach LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Die Untersuchungen ergaben weiterhin, dass die Ausdehnung der Schadstoffe räumlich sehr eng begrenzt ist. Nach der damaligen Aussage des Gutachters erfolgt vom Gelände kein Austrag von Schadstoffen über den Grundwasserpfad auf benachbarte Flächen.
Im Rahmen von Untersuchungen wurde auf dem Gelände der Lackfabrik Schiemann sowie im Grundwasserabstrom vom Gelände Messbrunnen errichtet. Die Grundwasseranalysen ergaben eine Belastung durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) sowie Aromaten (BTEX). Bei den LHKW liegen die gemessenen Werte nur minimal über dem Geringfügigkeitsschwellenwert nach LAWA. Bei den BTEX wurde im Ergebnis der Maßnahmenschwellenwert nach LAWA ebenfalls nur geringfügig überschritten. Obwohl in beiden Fällen eine minimale Grenzwertüberschreitung vorliegt, bestand jedoch zum Zeitpunkt der Untersuchungen, aufgrund der jeweils nur sehr geringen Belastungen und hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, kein weiterer Handlungsbedarf.
Antwort zu Frage 3:
Für beide Gewerbestandorte ist das GAA sowohl nach Immissionsschutzrecht wie auch nach Bodenschutzrecht zuständige Überwachungs- bzw. Bodenschutzbehörde. Aufgrund dieser Zuständigkeit behält sich das GAA die Prüfung vor, ob nach heutiger Rechtslage eine Sanierung hinsichtlich der PAK-Belastung auf dem Gelände der Chemischen Fabrik Wülfel erforderlich wird. Darüber hinausgehende Informationen liegen weder bei Landeshauptstadt Hannover noch bei der Region Hannover vor.


TOP 6.2.
der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Parkmöglichkeiten in der Riepestraße
(Drucks. Nr. 15-2022/2009)
Eine Unternehmen mit Büro in der Wagenfeldstraße verleiht LKWs. Anwohner der Riepestraße beschweren sich, dass bis zu vierzehn LKWs an der Straße abgestellt werden. Da die Fahrzeuge teilweise vier Wochen nicht bewegt werden, haben die Anwohner keine Parkmöglichkeiten mehr.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Muss ein Unternehmen, das Fahrzeuge vermietet Parkplätze nachweisen?

Die Anfrage wurde schriftlich wie folgt beantwortet:
Schriftliche Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der zuständige Bereich der Verwaltung wurde erstmalig durch die Anfrage des Bezirksrates Döhren-Wülfel mit Hinweisen über Beschwerden der Anwohner/-innen der Riepestraße in Waldhausen hinsichtlich der Nutzung von öffentlichem Parkraum für Nutzfahrzeuge durch eine Autovermietung aufmerksam.
Durch die daraufhin aufgenommene bauaufsichtliche Recherche und eine Ortsbesichtigung konnten die Fahrzeuge einer Firma mit Sitz in Döhren zugeordnet werden. Die Räumlichkeiten auf dem gewerblich genutzten Grundstück wurden ursprünglich durch eine ehemalige  Autovermietung genutzt. Die entsprechenden Gebäude mit Stellplatzflächen wurden zu diesem Zweck mit einer Baugenehmigung aus dem Jahre 1997 genehmigt. 
 Schriftliche Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In der Nds. Bauordnung ist unter § 47 (Notwendige Einstellplätze) geregelt, dass für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, Einstellplätze bzw. Flächen in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer/-innen und Besucher/-innen der baulichen Anlage aufnehmen können. Dies gilt im übertragenen Sinn auch für Fahrzeuge von gewerblichen Vermietungsunternehmen. Warum derzeit abweichend von der erteilten Baugenehmigung mit Stellplatzflächen für Personen- Transport- und Lastkraftwagen auf dem Grundstück eine weitere Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen in den Stadtteilen Döhren und Waldhausen erfolgt, wird geprüft. Hierzu wurde die verantwortliche Autovermietung schriftlich, unter Hinweis auf die bestehende rechtsverbindliche Baugenehmigung mit den auf den genehmigten Plänen ausgewiesenen Stellplatzflächen, auf den Verstoß gegen das öffentliche Baurecht hingewiesen. Der verantwortliche Betreiber hat nunmehr Gelegenheit bis zu der vorgegebenen Fristsetzung diesen Mangel zu beseitigen. Erst nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist werden weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen für die Mangelbeseitigung durch Verfügung erteilt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der verantwortliche Betreiber bereit sein wird, freiwillig seinen bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. 


TOP 6.2.2.
Zustand des Straßenbelages in der Straße "Am Mittelfelde"
(Drucks. Nr. 15-2023/2009)

Bezirksratsherr Hämke trug folgende Anfrage vor.
Der Straßenbelag in der Straße „Am Mittelfeld“ ist nach Beendigung der Erdarbeiten in einem schlechten Zustand. Erst vor kurzem wurde diese Straße aus Steuergeldern erneuert.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der schlechte Zustand bekannt?
2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um wieder einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen?
3. Wer trägt die Kosten für die erneute Herrichtung der Straße?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Straßenzustand ist der Verwaltung bekannt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Rahmen der Leitungswiederherstellung wird der zurzeit provisorisch befestigte Fahrbahnteil noch in diesem Jahr endgültig mit einer neuen Deckschicht versehen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Kosten werden von den Stadtwerken getragen.

TOP 6.2.3.
Übungsräume für Sportvereine
(Drucks. Nr. 15-2025/2009)

Stellv. Bezirksbürgermeister Klottig trug folgende Anfrage vor:
Die Heinrich–Wilhelm-Olbers–Grundschule bietet seit den Sommerferien eine offene Ganztagsbetreuung an, dadurch fehlen den Vereinen aus dem Stadtbezirk Übungszeiten in der Turnhalle.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann wurden die Vereine von der Verwaltung über die neue Situation unterrichtet?
2. Wie viele Vereine sind betroffen?
3. Können die Vereine ihr Angebot im bisherigen Umfang an anderen Standorten im Stadtbezirk anbieten?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aufgrund der entsprechenden Mitteilung der Schulleitung der Heinrich-Wilhelm-Olbers Grundschule vom 16. Juni 2009 wurden die betroffenen Sportvereine mit Schreiben vom
22. Juni 2009 von der veränderten Situation, des Ganztagsschulbetriebes und damit der Nutzung der Sporthalle montags bis freitags bis 17.00 Uhr für schulische Zwecke ab
dem 01. August 2009, unterrichtet.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Durch die Kündigung der Hallenzeiten bis 17.00 Uhr sind drei Sportvereine betroffen:
- der FC Schwalbe e. V. mit 1 Stunde Hallenzeit
- die Turn-Vereinigung Döhren von 1889 e. V. mit 1 ½ Stunden Hallenzeit
- die Spvg. Niedersachsen Hannover-Döhren von 1909 e. V. mit 2 Stunden
Hallenzeit im Winterhalbjahr (01. Oktober bis 31. März)
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Vom Angebot, gemeinsam adäquate Ersatzzeiten in anderen Sporthallen zu suchen, hat keiner der Sportvereine Gebrauch gemacht.

TOP 6.2.4.
Mikroklima im Wohnquartier
(Drucks. Nr. 15-2026/2009)

Bezirksratsherr Wiesner trug folgende Anfrage vor:
Untersuchungen haben belegt, dass die Bebauung im städtischen Bereich einen starken Einfluss auf das Mikroklima der Stadt hat. Demnach sorgen z. B. "Frischluftschneisen" für den Austausch von Luft in Wohnquartieren, wodurch eine Durchmischung der Luftmassen erreicht und die Lufttemperatur reguliert wird. Auch die Bebauungsdichte hat Einfluss auf das städtische Mikroklima, denn je dichter die Bebauung ist, desto größer ist die Wärmekapazität (Wärmespeicherung) und hat damit nachhaltigen Einfluss auf die Umgebungstemperatur. Auch der Bewuchs der Flächen spielt eine bedeutende Rolle für die Temperaturregulierung.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche klimatischen Folgen für das Wohnviertel sind zu erwarten, wenn der Innenhof Landwehrstraße 80/82, wie beabsichtigt bebaut werden würde?
2. Welche Folgen hätte die Entfernung von Pflanzen (Bäume u. Sträucher) für das Mikroklima an dieser Stelle?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Die Klimafunktionskarte Hannover beinhaltet eine modellgestützte Analyse zu den klimaökologischen Funktionen für das 204 km² große Stadtgebiet und das nähere Umland. Das methodische Vorgehen erlaubt dabei fundierte Aussagen für den Maßstabsbereich 1:100.000 bis 1:15.000 (Flächennutzungsplanebene) und abschätzende Beurteilungen für größere Bebauungsplanungen (1:5.000). Beurteilungen zu mikroklimatischen Auswirkungen durch den Bau einzelner Gebäude oder durch das Entfernen von Gehölzen sind mit der Klimafunktionskarte nicht möglich.
Grundsätzlich haben Neuversiegelungen und Gehölzbeseitigung mikroklimatische Auswirkungen, da sich z. B. mit der Veränderung von Oberflächen (je nach Material) deren Temperatureigenschaften ändern können. Die Erheblichkeit der Auswirkungen ist dabei abhängig von der Größe und der Art des baulichen Eingriffs. Im angesprochen Fall der Innenhofbebauung in der Landwehrstraße 80/82 sind verschiedene Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, um u. a. die bioklimatischen Veränderungen möglichst gering zu halten. So wurde die Gebäudeform so gewählt, dass möglichst viele Gehölze erhalten bleiben können. Zudem ist geplant, die Dachflächen zu begrünen und das verbleibende Niederschlagswasser zu versickern. Mindestens zwei Drittel des Innenhofes bleiben als parkartige Grünfläche erhalten. Daher werden die bioklimatischen Folgen für die Menschen im Bereich des Wohnblocks als gering eingeschätzt.


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Interfraktionell zum Bezirkshaushalt 2009

TOP 7.1.1.
Offener Bücherschrank für den Fiedelerplatz in Döhren
(Drucks. Nr. 15-2009/2009)

Antrag
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel stellt Mittel in Höhe bis zu 1.500,00 €
zur Verfügung, damit ein Bücherschrank für Bücher für den Fiedelerplatz in Döhren aufgestellt werden können.
Die Mittel müssen bis zum 30.11.2009 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 7.1.2.
Arbeitsgemeinschaft der Döhrener Vereine e.V.; Grüner Faden durch Döhren
(Drucks. Nr. 15-2010/2009)

Antrag
Die Arbeitsgemeinschaft der Döhrener Vereine e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 2.500,00 € für die Neuauflage und Erstellung des „Grüner Faden“ durch Döhren.
Grundlage ist ein Antrag vom 02.07.2009. Die Mittel müssen bis zum 30.11.2009 unter Vorlage der Originalrechnungen mit der Verwaltung abgerechnet sein.
Einstimmig


TOP 7.2.
Gemeinsam von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Mix (WfH)
TOP 7.2.1.
Kleinkindspielgerät für den Fiedelerplatz
(Drucks. Nr. 15-2024/2009)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist auf dem Spielplatz des Fiedelerplatzes ein zusätzliches Spielgerät für Kleinkinder aufzustellen.
Einstimmig


TOP 7.3.
der SPD-Fraktion

TOP 7.3.1.
Fläche für einen Freundschaftshain
(Drucks. Nr. 15-2027/2009)
Diskussion siehe TOP 7.3.1.1.
Zusatzantrag Drucks. Nr. 15-2020/2009 beschlossen.

TOP 7.3.1.1.
Gemeinsamer Zusatzantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2027/2009: Fläche für einen Freundschaftshain
(Drucks. Nr. 15-2120/2009)

Bezirksratsherr Oltersdorf erläuterte, dass seine Fraktion bereit ist, eine Ergänzung auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS /DIE GRÜNEN im Antragstext aufzunehmen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag beitritt.

Zur schriftlichen Umsetzung unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung von 20.20 Uhr bis 20.25 Uhr.
Anschließend verlas Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den ergänzten Antrag und ließ über ihn abstimmen.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob es im Stadtbezirk Döhren-Wülfel eine Fläche gibt, die sich für einen Freundschaftshain zu besonderen Anlässen eignet.
Damit die Artenvielfalt erhalten bleibt, sollten lediglich Bäume alter deutscher Obstsorten gepflanzt werden. Für die Pflege der Zwischenflächen bzw. bei der Ernte der Obstbäume könnten Kooperationen z. B. mit Schulen und Kindergärten aus unserem Stadtbezirk behilflich sein. Das gilt selbstverständlich nur für den Baumbestand, deren Pflege von den „Pflanzen“ freigegeben wird. Die Obsternte dieser freigegebenen Bäume könnte den beteiligten Schulen und Kindergärten zur Verfügung stehen.
Einstimmig


TOP 7.3.2.
Neuordnung des Parksystems vor dem Bürgeramt Döhren
(Drucks. Nr. 15-2028/2009)
Durch Neufassung ersetzt.

TOP 7.3.2.1.
Neuordnung des Parksystems vor dem Bürgeramt Döhren
(Drucks. Nr. 15-2028/2009 N1)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug den auf Anregung der CDU-Fraktion neu gefassten Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Parksystem gebeten, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Parksituation vor dem Bürgeramt Döhren und der Stadtbibliothek Döhren neu zu ordnen. besser geordnet werden kann. Der Bezirksrat soll über das Ergebnis informiert werden, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden.
Einstimmig


TOP 7.3.3.
Erhalt der Unterrichtsstunden im Schulbiologiezentrum
(Drucks. Nr. 15-2029/2009)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.3.4.
Bordsteinabsenkung Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2030/2009)
Durch Neufassung ersetzt.

TOP 7.3.4.1.
Bordsteinabsenkung Suthwiesenstraße
(Drucks. Nr. 15-2030/2009 N1)

Bezirksratsherr Stecher trug den Antrag vor.
Auf Wunsch von Bezirksratsherrn Hämke wurde der Antrag um eine „Zickzacklinie gekennzeichnet“ ergänzt.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass in der Suthwiesenstraße im Eingangsbereich der Grundschule der Bordstein auf beiden Seiten abgesenkt und in diesem Bereich ein Parkverbot ausgesprochen wird, was durch "Zickzack-Linie" gekennzeichnet wird.
Einstimmig



TOP 7.3.5.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion: Umsetzen einer Werbetafel
(Drucks. Nr. 15-2119/2009)
Zurückgezogen


TOP 7.4.
der CDU-Fraktion

TOP 7.4.1.
Hortkinder in offenen Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 15-2031/2009)
In der Fassung des Änderungsantrag Drucks. Nr. 15-2118/2009.

TOP 7.4.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2031/2009: Hortkinder in offenen Ganztagsschulen
(Drucks. Nr. 15-2118/2009)

Antrag
Der Stadtbezirk begrüßt die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule. Der Stadtbezirk wünscht, dass das Angebot der Ganztagsschule in Zukunft erweitert werden kann mit
- Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsangeboten bis 17 Uhr
- Angebote von Montags bis Freitags
- Betreuungssicherheit auch in den Schulferien.
Solange all dieses noch nicht umgesetzt ist, hat die Verwaltung die Möglichkeit der Teilnahme von Hortkindern an Angeboten der Ganztagsschule sicherzustellen. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gruppengröße der Ganztagsbetreuung noch freie Kapazitäten aufweist.
Die Verantwortung für die Teilnahme der Hortkinder obliegt bei den Eltern, da die Anmeldung für die Freizeit-Arbeitsgemeinschaften in der Schule freiwillig sind. Wenn die Hortkinder nach dem Angebot wieder zur Betreuung in den Hort gehen, ist der Hort für die Aufsicht des Kindes verantwortlich.
Einstimmig

TOP 7.4.2.
Rettungsgeräte am Uferbereich der Leine
(Drucks. Nr. 15-2032/2009)

Bezirksratsherr Porsiel trug den Antrag vor.
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich der Leineinsel, an geeigneten Stellen, Rettungsgeräte für die Rettung aus dem Wasser anzubringen.
Einstimmig

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 20.35 Uhr.


Für die Niederschrift:

Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin