Sitzung Ratsversammlung am 20.08.2009

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 14.08.2009)
Protokoll (erschienen am 18.09.2009)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 04.09.2009

NIEDERSCHRIFT

35. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 20. August 2009,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.55 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordnete Bittner-Wolff) (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Bodirsky (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
(Ratsherr Fischer) (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsfrau Frank (CDU)
(Ratsfrau Handke) (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsfrau Hindersmann (SPD)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Küßner (CDU)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
Ratsherr Seidel (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Tack (SPD)
(Ratsherr Dr. Tilsen) (FDP)
Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtrat Walter

Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Haushaltssitzung am 18. Dezember 2008

2. Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Katrin Studier
(Drucks. Nr. 1520/2009)

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

4. A N F R A G E N

4.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Tieren in Zirkusbetrieben und Tierschauen
(Drucks. Nr. 1433/2009)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. der CDU-Fraktion zum wilden Plakatieren
(Drucks. Nr. 1455/2009)

4.2.2. der CDU-Ratsfraktion zu Commedia Futura - Theater in der Eisfabrik
(Drucks. Nr. 1456/2009)

4.3. der Gruppe Hannoversche Linke, zum Umbau des Lindener Rathauses
(Drucks. Nr. 1457/2009)

4.4. der Fraktion DIE LINKE. zu einer Altfallregelung nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
(Drucks. Nr. 1592/2009)

4.5. der CDU-Fraktion zum Rettungskonzept für die Gilde Brauerei
(Drucks. Nr. 1609/2009)

4.6. von Ratsherrn Böning

4.6.1. zum Heizverhalten von Hartz-IV-Empfängern
(Drucks. Nr. 1635/2009)

4.6.2. zum Polizeieinsatz gegen die Besetzer des Boehringergeländes am 02. Juli
(Drucks. Nr. 1636/2009)

5. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses
(Drucks. Nr. 1521/2009)

5.2. Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 1569/2009)

5.3. Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 1671/2009)

5.4. Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht von Ratsfrau Studier
(Drucks. Nr. 1672/2009)

6. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, hier: Regelungen zu den Eigenbetrieben nach § 113 NGO
(Drucks. Nr. 1542/2009 mit 2 Anlagen)

7. Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Befragung aller stationären Einrichtungen – Alten- und Pflegeheime – im Stadtgebiet Hannover zum Thema: „Kultursensible Altenpflege von Migrantinnen und Migranten in stationären Einrichtungen.“
(Drucks. Nr. 0849/2009 N1 mit 1 Anlage)

8. 8. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1488/2009 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zur Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz
(Drucks. Nr. 0840/2009)

10. Antrag zum Bebauungsplan Nr. 1301, 2. Änderung - Baugebiet Holzwiesen/Stadtplatz Plauener Straße, Bebauungsplan der Innenentwicklung; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1615/2009 mit 3 Anlagen)

11. Antrag zur Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 1526/2009 mit 1 Anlage)

12. Antrag zur Änderung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 1563/2009 mit 1 Anlage)

13. A N T R Ä G E

13.1. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer "Allianz gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 1408/2009)

13.2. der Gruppe Hannoversche Linke. zum Erhalt der Stadtteilbibliothek Limmerstraße und der Stadtteilbücherei im Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 1425/2009)

13.3. der CDU-Fraktion

13.3.1. der CDU-Fraktion zum Thema Kinder in Sportvereine
(Drucks. Nr. 1440/2009)

13.3.2. für ein Parkplatzkonzept für Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1458/2009)

13.4. der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung des Migrationsausschusses
(Drucks. Nr. 1519/2009)

13.5. der Fraktion DIE LINKE. zum kostenlosen Mittagessen in den Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1593/2009)

13.6. der CDU-Fraktion

13.6.1. zu Notrufsäulen auf dem Seelhorster Friedhof (Pilotprojekt)
(Drucks. Nr. 1610/2009)

13.6.2. zur Alten Bult
(Drucks. Nr. 1611/2009)

13.6.3. zu Grillplätzen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1613/2009)

13.7. von Ratsherrn Böning

13.7.1. zur Einrichtung einer weiteren Fahrspur im Weidetorkreisel
(Drucks. Nr. 1637/2009)

13.7.2. zu einer Resolution des Rates gegen "Ultimate Fighting"
(Drucks. Nr. 1638/2009)

13.7.3. zur Aufhebung der Umweltzone
(Drucks. Nr. 1639/2009)

13.8. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Resolution zur Unterstützung der Demokratiebewegung im Iran
(Drucks. Nr. 1759/2009)

13.9. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für eine Resolution zur Richtlinie über die Vergabe von Diamorphin
(Drucks. Nr. 1760/2009)

14. Antrag auf Akteneinsicht zum Thema "Grunderneuerung Fiedelerstraße"
(Drucks. Nr. 1477/2009)

15. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

15.1. Verkauf eines Grundstücks in Hannover Kleefeld
(Drucks. Nr. 0635/2009 mit 2 Anlagen)

16. Interfraktioneller Antrag für eine Resolution gegen den Aufmarsch der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Hannover am 12. September 2009
(Drucks. Nr. 1757/2009)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und verwies auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Resolution des Rates für ein gerechtes Bleiberecht für langjährig hier lebende Menschen
(Drucks. Nr. 1756/2009)

Ratsherr Kirci (SPD) erläuterte, dass am 31. Dezember 2009 die von der Bundesinnen-
ministerkonferenz gesetzte Frist zu den geduldeten Ausländern auslaufe. Es sei ein Gesetz beschlossen worden, bei dem Menschen mit Kettenduldung eine so genannte Aufenthalts-
genehmigung auf Probe erhielten. Bis zum 31. Dezember 2009 müssten diese Menschen nachweisen, dass sie einer Tätigkeit nachgingen, mit der sie ihren Lebenunterhalt eigen-
ständig bestreiten könnten. Es gebe konkrete Zahlen, die belegten, dass viele von diesen Menschen dies aufgrund der Wirtschaftskrise nicht schaffen würden. Mit dieser Resolution versuche man eine Fristverlängerung über den 31. Dezember 2009 hinaus zu erwirken.

Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass sie erfahren habe, dass Jörg Bode (FDP) seine Koalitionskollegen von der CDU-Landesfraktion aufgefordert habe, diese Frist zu verlängern. Wenn sie das Radiointerview richtig gedeutet habe, wolle die FDP dies sogar zur Koalitionsbedingung machen, falls ein entsprechender Wahlausgang einträfe. Sie weise darauf hin, dass diese Menschen in den Kommunen wohnten und es ein positives Zeichen wäre, wenn man diese Resolution heute einstimmig beschließen würde.

Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema eine Anfrage gestellt habe, und dass man die Resolution unterstütze.

Beigeordneter Lensing (CDU) sagte, dass man heute nicht über den Inhalt des Antrages sondern über die Dringlichkeit berate. Da zu diesem Thema die Bundesregierung mit der Innenministerkonferenz in Verhandlung treten müsse, sei eine Dringlichkeit vor der Bundestagswahl nicht gegeben.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben sei, da bis zum
31. Dezember noch genug Zeit sei, um über das Thema in Ruhe zu diskutieren.

Ratsherr Kirci (SPD) entgegnete, dass eine Dringlichkeit natürlich gegeben sei. Wer das Gesetzgebungsverfahren kenne, könne erahnen, dass eine Frist bis zum 31. Dezember, zeitlich differenzierter zu betrachten sei. Dazu käme die Bundestagswahl, mit einer eventuellen Regierungsumbildung, die bis in den November hinein andauern könne.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass in anderen Kommunen bereits Resolutionen zu diesem Thema, beschlossen worden seien. Da dürfe man nicht hinten anstehen und deshalb sei eine Dringlichkeit gegeben.
Die Dringlichkeit wurde mit 39 Ja-Stimmen nicht erreicht.

Der Antrag wird in der Ratssitzung am 17. September behandelt.


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Interfraktioneller Antrag für eine Resolution gegen den Aufmarsch der National-
demokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Hannover am 12. September 2009
(Drucks. Nr. 1757/2009)

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, dass sie es bedauere, dass wieder einmal Neonazis einen Aufmarsch in Hannover planten. Man habe schon mehrfach bewiesen, dass der Rat für ein tolerantes und weltoffenes Hannover stehe. Die SPD-Fraktion freue sich über die Unterstützung aller Fraktionen im Rat. Die Dringlichkeit sei gegeben, da der Aufmarsch der NPD schon am 12. September 2009 - zu dem schon viele Gegendemonstrationen und Kundgebungen geplant seien - stattfinde. Der Antrag könne zwar auch am 10. September verabschiedet werden, es könne jedoch schon heute von allen Ratsmitgliedern gemeinsam ein deutliches Zeichen für ein weltoffenes Hannover gesetzt werden.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) sagte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag natürlich unterstütze Man hätte in den Antrag noch einbringen können, dass man sich am
12. September gemeinsam auf dem Klagesmarkt einfinden werde. Er hob besonders hervor, dass Faschismus keine Meinung sondern ein Verbrechen sei und auch deshalb müsse man "auf der Straße" sein.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass die Gruppe Hannoversche Linke den Antrag begrüße und unterstütze. Er verwies noch einmal auf die Gegendemonstration am 12. September, um 10:30 Uhr auf dem Klagesmarkt.

Beigeordneter Lensing (CDU) sagte, dass die CDU-Fraktion den Antrag unterstütze. Die NPD brauche man in Hannover nicht.



Ratsherr Böning (WfH) sagte, dass der Termin schon länger bekannt gewesen sei und dass man diesen auch ein bisschen früher hätte stellen können. Die WfH stimme dem Dringlichkeitsantrag natürlich zu.

Beigeordneter Engelke (FDP) erklärte, dass ihn solche Anträge vom Rat der Landeshauptstadt Hannover immer zufrieden und stolz machten. Man habe sich innerhalb weniger Stunden gemeinsam auf den Antragstext geeinigt. Auch im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult habe man den Antrag übernommen, gemeinsam unterschrieben und somit auch ein deutliches Statement gegen die NPD abgegeben. Damit setze man ein deutliches Zeichen für ein weltoffenes und freies Hannover.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es bedauerlich sei, dass man solche Anträge überhaupt noch einbringen müsse. Es wäre besser, wenn es keine neonazistischen Parteien und Vereinigungen gäbe oder diese einen gewissen Fundus in der Bevölkerung hätten. Leider gebe es immer noch Alte und Junge, die versuchten, alte Geschichten wieder "aufzuwärmen". Deshalb sei ein gemeinsames Auftreten gegen Rechtsradikalismus unbedingt notwendig.
Der Rat beschloss einstimmig (mehr als 44 Stimmen) die Dringlichkeit.

Der Antrag wurde unter Tagesordnungspunkt 16. behandelt.


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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Resolution zur Unterstützung der Demokratiebewegung im Iran
(Drucks. Nr. 1759/2009)

Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass eine Dringlichkeit gegeben sei, da im Iran eine Terrorbewegung viele Menschen mit dem Tode drohe. Die ersten Hinrichtungswellen liefen bereits. Es würden zwar noch keine politischen Gefangenen hingerichtet, aber es sei dringend an der Zeit sich mit der unterdrückten Demokratie-
bewegung im Iran solidarisch zu erklären.

Ratsherr Kirci (SPD) sagte, dass es in Hannover iranische Staatsbürger gebe, die Verwandte im Iran hätten, denen man bereits schwerwiegende Sanktionen angedroht habe. In den vergangenen Wochen habe es bereits Schauprozesse gegeben, bei denen Mitgliedern der Demokratiebewegung schwere Strafen drohten. Es sei bedauerlich, dass die Europäische Union nicht in der Lage gewesen sei, sich als Einheit gegen diese Unterdrückung der Demokratiebewegung zu präsentieren.

Beigeordneter Lensing (CDU) erklärte, dass sich die Dringlichkeit in erster Linie dadurch ergebe, dass im Iran Menschen inhaftiert seien, die nicht in den Gefängnissen sitzen dürften.
Der Rat beschloss einstimmig (mehr als 44 Stimmen) die Dringlichkeit.

Der Antrag wurde unter Tagesordnungspunkt 13.8 behandelt.


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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für eine Resolution zur Richtlinie über die Vergabe von Diamorphin
(Drucks. Nr. 1760/2009)

Ratsfrau Ike (CDU) erläuterte, dass das Gesetz im Mai 2009 erlassen worden sei. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, am 21. Juli 2009, sei dies auch rechtskräftig. Die sich in Behandlung befindlichen Patienten könnten dadurch weiter behandelt werden. Für die Aufnahme von neuen Patienten in das Programm sei seit dem 21. Juli 2009 eine Richtlinie des Landes zwingend notwendig. Die Verwaltung stehe bereits mit der Landesregierung in Kontakt. Da Hannover eine der Städte sei, welche das Diamorphin-Pro-
gramm unterstützten, sei eine Dringlichkeit unabdingbar.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass er der Dringlichkeit zustimme, dies auch, um die Landesregierung daran zu erinnern, ihre Hausaufgaben zu machen.

Beigeordneter Engelke (FDP) sagte, dass die FDP-Fraktionen eine der ersten gewesen seien, die sich in Stadt, Land und Bund für das Diamorphin-Programm eingesetzt hätten und deshalb natürlich einer Dringlichkeit zustimmen werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) stimmte der Dringlichkeit für ihre Fraktion ebenfalls zu.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, dass sich die Bundesregierung lange gesperrt habe, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Eine Verabschiedung erfolgte dann jedoch noch vor der Sommerpause. Jetzt sei es an der Zeit, dass die Landesregierung, das Besetzen freier Behandlungsplätze durch Neupatienten, regele. Diese Voraussetzungen sollten möglichst schnell geschaffen werden und deshalb sei eine Dringlichkeit gegeben.
Der Rat beschloss einstimmig (mehr als 44 Stimmen) die Dringlichkeit.

Der Antrag wurde unter Tagesordnungspunkt 13.9 behandelt.
Der Rat beschloss, den Punkt 15 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Haushaltssitzung am 18. Dezember 2008
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat die Niederschrift über die Haushaltssitzung am 18. Dezember 2008 in der vorliegenden Fassung.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Katrin Studier
(Drucks. Nr. 1520/2009)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erläuterte, dass Ratsfrau Studier seit dem 01. November 2006 für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Hannover vertreten war. Ferner war sie stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss Haushalt- Finanzen und Rechnungsprüfung, gehörte dem Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten an, war seit 2004 beratendes Mitglied im Bezirksrat und seit Beginn der Ratstätigkeit stimmberechtigtes Mitglied im selben Gremium. Außerdem sei Ratsfrau Studier seit November 2006 im Sozialausschuss, im Werksausschuss und Aufsichtsrat Städtische Häfen Hannover, im Werksausschuss Hannover-Congress-Centrum und darüber hinaus auch noch als stellvertretendes Mitglied im Umlegungsausschuss, Mitglied der Kommission Hannover-Projekt und als Ratsfrau gleichzeitig Mitglied in den Stadtbezirksräten Vahrenwald-List und Bothfeld-Vahrenheide tätig gewesen.

Ratsvorsitzender Strauch bedankte sich aufrichtig für die engagierte, unkomplizierte und faire Zusammenarbeit im Rat der Landeshauptstadt Hannover und seiner Gremien.

Ratsfrau Studier (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass sie aus familiären Gründen auf ihr Mandat im Rat der Stadt Hannover verzichte. Da sie ihr zweites Kind erwarte, habe sie neben ihren weiterhin ehrenamtlichen Tätigkeiten keine Möglichkeit, die umfangreichen und zeitaufwendigen Aufgaben einer Ratsfrau auszufüllen. Mit Wortspielereien und sinnbild-
lichen Begebenheiten aus dem kommunalen Politikgeschehen verglich sie ihre neue Rolle als zweifache Mutter und dadurch erweiterten Aufgaben in der Familie. Sie berichtete aus den Anfängen ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit und hob deutlich hervor, dass diese, trotz des hohen Zeitaufwands, überwiegend freudvoll und befriedigend verlaufen sei.

Ratsfrau Studier bedankte sich für die nette und freundliche Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern und den Vertretern der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.
Einstimmig stellte der Rat den Sitzverlust von Ratsfrau Katrin Studier nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1520/2009 fest.


TOP 3.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass Bezirksratsherr Christopher Bodirsky in den Rat nachrücken werde. Dieser sei vom Gemeindewahlleiter der Stadt Hannover als Ersatzmitglied berufen worden. Herr Christopher Bodirsky habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter einer Annahme des Mandats zugestimmt.

Ratsvorsitzender Strauch bat Herrn Christopher Bodirsky förmlich und schriftlich das Mandat eines Ratsherrn der Landeshauptstadt Hannover anzunehmen.

Oberbürgermeister Weil verpflichtete dann Herrn Christopher Bodirsky gemäß § 28 NGO in Verbindung mit § 39 Abs. 3 NGO als Ratsherrn der Landeshauptstadt Hannover und wies ihn auf seine gewissenhafte Pflichterfüllung hin.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Tieren in Zirkusbetrieben und Tierschauen
(Drucks. Nr. 1433/2009)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Putzke (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1433/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Erfahrungen hat die Landeshauptstadt in der Frage, inwieweit bei den in Hannover gastierenden Betrieben des Tierschutzgesetzes samt den „Zirkusleitlinien“ und dem „Säugetiergutachten“ als Beurteilungsgrundlagen zur Haltung und Nutzung eingehalten bzw. Anordnungen im Sinne des Tierschutzes nötig werden?

Da in der Landeshauptstadt Hannover regelmäßig sowohl große Zirkusunternehmen auf dem Schützenplatz als auch kleinere auf Stadtteilflächen gastieren, sind die Erfahrungen vielfältig. Jedes Zirkusunternehmen wird durch die Stadtverwaltung mindestens einmal während eines Gastspiels auf die tierschutzrechtlichen Vorschriften hin kontrolliert. Dazu gehört auch die Beurteilung, ob die nach den Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzepten erstellten Gutachten und Leitlinien eingehalten werden. Bei Mängelfeststellungen im Rahmen der amtstierärztlichen Kontrollen werden entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung getroffen.

Frage 2:
Ist es möglich, dem Ratsausschuss regelmäßig und öffentlich zu berichten, in welchen Zirkusbetrieben bzw. Tierschauen die geltenden Regelungen vorbildlich bzw. wenig vorbildlich eingehalten werden?

Die Bewertung vorbildlich oder weniger vorbildlich kann durch die Verwaltung nicht durchgeführt werden, da die Einschätzung subjektiv ist. Eine Auskunft kann nur beinhalten, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden also die rechtlichen Vorschriften als erfüllt oder nicht erfüllt anzusehen sind.

Um einen aussagekräftigen Überblick zu erhalten, schlagen wir vor, im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Finanzausschusses einmal im Jahr zu berichten, wie viele Zirkusse mit welchem Ergebnis im vergangenen Jahr in Hannover durch AmtstierärztInnen überprüft wurden.

Frage 3:
Wie schätzt die Verwaltung die Bereitschaft der Zirkusbetriebe bzw. Tierschaubetreiber ein, perspektivisch auf die Haltung und Nutzung von nicht domestizierten Tieren zu verzichten?

Da die Strukturen der Betriebe sehr unterschiedlich sind (Anzahl an Tieren, eigene Tiere oder Engagement, Arten) kann die Bereitschaft der BetreiberInnen, auf die Haltung nicht domestizierter Tiere zu verzichten, durch die Stadtverwaltung nicht eingeschätzt werden. Die in zahlreichen Gesprächen geäußerten Meinungen reichen von „jetzt erst recht“ bis hin zu „wir werden uns umorientieren müssen“.

Ratsherr Putzke (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, ob es möglich sei, dass man die Höhe der Pacht danach differenziere, wie schlecht oder gut und artgerecht ein Betreiber seine nicht domestizierten Tierarten transportiere und unterbringe, oder eventuell völlig auf die Haltung dieser Tierarten verzichte.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Verwaltung immer auf der Basis einer Rechtsgrundlage handeln müsse. Die Höhe der Pacht an der Art und Weise der Tierhaltung, zu orientieren, schätze er als rechtswidrig ein.


TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
der CDU-Fraktion zum wilden Plakatieren
(Drucks. Nr. 1455/2009)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Neubauer (CDU) aus Drucks. Nr. 1455/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Gilt der Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der DSM wie oben beschrieben weiterhin und gibt es inzwischen auch weitere Mieter von städtischen Werbeträgern und –flächen? Wenn ja, welche?

Der Werberechtsvertrag zwischen der DSM Deutsche Städte Medien GmbH und der Landeshauptstadt Hannover besteht weiterhin. Werberechtsverträge mit anderen Vertragspartnern hat die Landeshauptstadt Hannover nicht abgeschlossen. Zu besonderen Veranstaltungen können Sondernutzungserlaubnisse für Werbemaßnahmen erteilt werden. Von dieser Möglichkeit wurde bisher nur für „AFRIKA! AFRIKA!“ Gebrauch gemacht.

Frage 2:
Wie kontrolliert die Stadt Hannover die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen seitens DSM in Bezug auf die Beseitigung der Wildplakatierung und Instandhaltung der Werbeträger und –standorte? Wie lange dauert es durchschnittlich bis eine Wildplakatierung entfernt ist?

Die Straßenbegeher des Fachbereichs Tiefbau achten im Rahmen ihrer Rundgänge auch auf Wildplakatierung. Daneben begeht die Servicegruppe Innenstadt des Fachbereichs Recht und Ordnung regelmäßig die Innenstadt. Leicht zu entfernende Plakate entfernt sie selbst, ansonsten meldet sie die Standorte der DSM. Nach Beobachtungen der Stadtverwaltung werden die Plakate umgehend entfernt. In gewissen Stadtteilen wird jede Nacht neu plakatiert,

Frage 3:
Wird damit wirkungsvoll dem wilden Plakatieren entgegen gewirkt? Welche Vorschläge hat die Stadt, um weiteres wildes Plakatieren zu verhindern?

Man muss zunächst zwischen wilder Plakatierung auf städtischen Flächen und wilder Plakatierung auf privaten Flächen unterscheiden. Der Werberechtsvertrag zwischen Stadt Hannover und DSM betrifft nur städtische Flächen. Hier findet sich relativ wenig Wildplakatierung. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Regelungen des Werberechtsvertrags tatsächlich wirken.
Wildplakatierung findet sich häufiger an privaten Flächen. Hier greift der städtische Werberechtsvertrag nicht, jeder Eigentümer ist selbst für die Entfernung von Wildplakatierung zuständig. Dieses Problem gibt es oft in der Innenstadt. Auch Streugutkisten, Altkleider- und Altglascontainer stehen nicht im städtischen Eigentum. In diesen Fällen gibt die Stadtverwaltung Hinweise über Wildplakatierung an die jeweiligen Eigentümer, z.B. aha, weiter.
Rechtlich ist dem Problem der Wildplakatierung nur schwer beizukommen. Das Plakatieren ohne entsprechende Genehmigung stellt nach § 303 Abs. 2 StGB immer dann eine strafbare Sachbeschädigung dar, wenn das Erscheinungsbild der beklebten Sache dadurch nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend in ihrem Erscheinungsbild verändert wird. Lassen sich die Plakate hingegen leicht rückstandsfrei entfernen, liegt keine Sachbeschädigung vor.
In Paragraf 9 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover vom 12.07.07 ist geregelt, dass Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hausnummern und sonstige Einrichtungen und Gebäudeteile, die öffentlichen Zwecken dienen, nicht verdeckt, beklebt, beschrieben, bemalt oder in ihrer Sichtbarkeit/-Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden dürfen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift sind Bußgeldfestsetzungen bis zu 5.000 Euro möglich.
Soweit die oben genannten Tatbestände erfüllt und die verantwortlichen Personen bekannt sind oder von der Polizei ermittelt werden können, kann gegen sie ein Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Im Jahr 2009 sind beim Fachbereich Recht und Ordnung bisher vier Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Paragraf 9 Abs. 2 SOG-VO eingegangen.


TOP 4.2.2.
der CDU-Ratsfraktion zu Commedia Futura - Theater in der Eisfabrik
(Drucks. Nr. 1456/2009)

Stadträtin Drevermann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Busse (CDU) aus Drucks. Nr. 1456/2009 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Kommt eine Überlassung der Fläche an Commedia Futura infrage? Wenn nicht, wie wird das Grundstück zukünftig genutzt?

Die in der Anfrage genannte Fläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft einer seit Jahrzehnten bestehenden Wohnbebauung. Eine Nutzung zu gastronomischen Zwecken würde erkennbar zu Konflikten mit den BewohnerInnen führen. Eine Zurverfügungstellung der Fläche scheidet daher aus.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die Fläche zukünftig mit einem kleinteiligen Wohnprojekt oder als öffentliche Grünfläche genutzt werden sollte.

Frage 2:
Unterstützt die Stadt kulturelle Einrichtungen bei solchen Projekten (finanziell / nicht finanziell)? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie gestaltet sich diese Unterstützung?

Förderung des Trägervereins Eisfabrik:
Der Trägerverein Eisfabrik wird seit Anfang der 1990er Jahre institutionell gefördert, derzeit mit jährlich 47.800 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Zuwendung zum laufenden Geschäftsbetrieb zur Deckung von Sach- und Personalkosten.
Für die umfangreichen Umbauarbeiten in der Eisfabrik erhält der Trägerverein von der LHH eine Schuldendienstbeihilfe von 100.000Euro, verteilt auf fünf Jahre ab 2008, außerdem EFRE-Mittel durch das Land in Höhe von 310.000 Euro.
Unabhängig von der institutionellen Förderung können KünstlerInnen (jene, die in der Eisfabrik ein Atelier angemietet haben und Ausstellungen in einer der Hallen der Eisfabrik zeigen) Projektförderungen beantragen.
Förderung des Theaters Commedia Futura in der Eisfabrik:
Das Theater Commedia Futura wird nach Empfehlung des Theaterbeirats der Stadt Hannover gefördert. Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover schließen investive Mittel aus. Die Zuwendung unterstützt die künstlerische Arbeit des Theaters. Mittel zur Erweiterung des bestehenden „Eiscafés“ stehen im Kulturhaushalt nicht zur Verfügung. Von 2007 bis 2009 erhielt das Theater eine jährliche Grundförderung in Höhe von 50.000 Euro. Außerdem wurde 2009 eine zusätzliche Produktions- und Gastspielförderung in Höhe von 25.000 Euro bewilligt. Über die Vergabe der Mittel zur Förderung des Freien Theaters eines Jahres entscheidet der Kulturausschuss in der Regel auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates in der Januar-Sitzung des jeweiligen Jahres.

Frage 3:
Würden der Stadt durch die Überlassung der Fläche Kosten entstehen bzw. welches Entgelt würde die Stadt für die Überlassung der Fläche erheben?

Die Beantwortung ergibt sich aus der Beantwortung zu Frage 1.
Ratsherr Busse (CDU) sagte, dass ein Café in der Innenstadt und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnhäusern nichts Unübliches sei und er frage deshalb, ob die Verwaltung Hinweise darauf habe, dass es durch die erweiterte Außennutzung zu nachbarschaftlichen Komplikationen kommen könne.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass der Verwaltung aus Erfahrungen bekannt sei, dass derartige Innenhofnutzungen immer wieder zu Problemen mit der Nachbarschaft führten.


TOP 4.3.
der Gruppe Hannoversche Linke, zum Umbau des Lindener Rathauses
(Drucks. Nr. 1457/2009)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Ratsherrn List (Hannoversche Linke) aus Drucks. Nr. 1457/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie erklärt die Verwaltung die Kostensteigerung von ehemals 5,3 Millionen Euro im Jahre 2007 auf nunmehr 12,7 Millionen Euro im Juni 2009 und warum wollte oder konnte die Verwaltung dem Rat im Januar 2009 keine realistische Kostenaufstellung für die Sanierung und den Umbau des Lindener Rathauses vorlegen?

Es gibt keine Kostensteigerung auf 12,7 Millionen Euro, sondern die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 9,5 Millionen Euro. Im Januar 2009 konnte noch keine realistische Kostenaufstellung vorgelegt werden, da die Planungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Einzelheiten des aktuellen Planungsstandes und der Entwicklung der Kostenschätzungen von 2007 bis heute sind dem Schreiben der Verwaltung an die Ratsmitglieder vom 29.7.2009 zu entnehmen.

Frage 2:
Welche Kosten würden durch die Umsetzung der Sanierung und des Umbaus des Lindener Rathauses beim jetzigen Volumen von 12,7 Millionen Euro und gleichzeitiger Schließung der Stadtteilbibliothek Limmerstraße im Haushalt der Stadt Hannover eingespart werden bzw. wie lange könnte die Bibliothek mit diesem Geld fortgeführt werden?

Der Haushaltskonsolidierungseffekt der Zusammenlegung der Bibliotheken wird von der Fachverwaltung mit jährlich 244.000 Euro angegeben. Dieser Betrag kann jedoch nicht in Relation zu den Gesamtkosten der Sanierung gesetzt werden, denn in den 9,5 Millionen Euro Baukosten sind u. a. auch Maßnahmen für ein Bürgeramt, ein Lernzentrum und feuerpolizeilich notwendige Maßnahmen im vermieteten Gastronomiebereich enthalten.

Frage 3:
Gibt es seitens der Verwaltung aufgrund der aktuellen Zahlen Überlegungen, dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, mit 25.000 Unterzeichnern für den Erhalt und Ausbau der Stadtbibliothek Limmerstraße, nachzukommen?

Nein. Die Zusammenlegung der Bibliotheken erfolgt entsprechend Ratsbeschluss 2669/2003 und 1840/2008 N1.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte nach, wie eine Preissteigerung von 5,3 Mio. € auf 9,5 Mio. €, bzw. aus den Medien genannte 12,7 Mio. € zu erklären seien und wie die widersprüchlichen Aussagen des Herrn Oberbürgermeister Weil zu einer Private-Public-Partnership-Finanzierung zu bewerten wären.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass er der Ansicht sei, dass er in seinem Schreiben, an alle Ratsmitglieder, vorab alle Details zu dem Thema erläutert habe. Die Summe von 12,7 Mio. €, die aus der Presse stamme, sei von der Verwaltung nie bestätigt worden. In der ursprünglichen Drucksache habe man die Kosten mit 7 bis 8 Mio. € beziffert. Die Preissteigerung auf 9,5 Mio. €, sei mit den anfänglich nicht bekannten feuerpolizeilichen Sanierungen des Gastronomiebereiches, zu erklären. Dafür könne man nun allerdings auch 1 Mio. € an EFRE-Mitteln einsetzen. Die Verwaltung werde jetzt die Haushaltsaufstellung bauvorbereiten und mit der fertigen Drucksache müsse sich dann erneut der Rat befassen. Ferner habe man von Anfang an erklärt, dass man das Projekt als Private-Public-Partner-
ship-Finanzierung verwirklichen wolle.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob der Erste Stadtrat Mönninghoff dem Oberbürgermeister ausrichten könne, dass er Beweise vorlegen werde, aus denen zu ersehen sei, dass der Oberbürgermeister von einer Private-Public-Partnership-Finanzierung in Höhe von 12,7 Mio. € gesprochen habe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass es eine solche Aussage des Oberbürgermeisters nicht gebe.

TOP 4.4.
der Fraktion DIE LINKE. zu einer Altfallregelung nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
(Drucks. Nr. 1592/2009)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Förste (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1592/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Personen sind in Hannover von dieser Regelung betroffen und wie vielen ist es bisher nicht möglich, eigenständig ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern?

In der Zeit vom 28.08.07 bis zum 30.06.09 haben in Hannover 374 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung beantragt. Positive Entscheidungen konnten in 83 Prozent dieser Fälle getroffen werden. 226 Personen haben zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 104 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltserlaubnis auf Probe) erhalten, weil der Lebensunterhalt noch nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war.83 weiteren Personen konnte bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Abs. 1 S. 1 AufenthG (endgültige Aufenthaltserlaubnis) erteilt werden.

Frage 2:
Wie wird die Stadt Hannover ihren Ermessensspielraum nutzen beim Umgang mit Personen, die überwiegend auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind und welche Hilfsangebote gibt es?

Ermessensspielraum nur in einigen Fällen.
Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse sollen gem. Paragraf 104 a Abs. 5 AufenthG um weitere zwei Jahre als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 S. 1 verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis zum 31.12.09 überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war oder wenn der Ausländer mindestens seit dem 1.4.09 seinen Lebensunterhalt nicht nur vorübergehend eigenständig sichert. Für die Zukunft müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt gesichert sein wird.
Zur Frage, wie der „Ermessensspielraum“ seitens der Landeshauptstadt Hannover genutzt werden wird, muss man mehrere Prüfschritte und Fallgruppen unterscheiden:
Abs. 5 sieht keinen Ermessensspielraum vor. Der Gesetzgeber hat den Ausländerbehörden mit Abs. 5 S. 1 keine rechtliche Würdigung sondern lediglich eine Einkommensberechnung zur Aufgabe gemacht. Wenn diese Berechnung ergibt, dass der zitierte Tatbestand erfüllt ist, dann „soll“ die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Abs. 5 S. 2 hingegen erfordert eine auf Tatsachen gestützte Prognose der Ausländerbehörde. Diese wird nicht schematisch erfolgen können, sondern sie muss der Besonderheit des jeweiligen Einzelfalls gerecht werden.
§ 104 a Abs. 6 AufenthG nennt eine Reihe von Härtefällen, in denen von der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalt abgewichen werden kann. Hierunter fallen insbesondere auch Familien mit Kindern, die nur vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind. Es ist beabsichtigt, von dieser Regelung größtmöglichen Gebrauch zu machen und hier regelmäßig die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
Hilfsangebote zur Integration in den Arbeitsmarkt sind die dafür vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, aber auch der Trägern der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Bildungseinrichtungen.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover weisen Ausländerbehörde und der Fachbereich Soziales zudem besonders auf das Projekt „Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge- AZF“ hin, das u.a von der EU und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, hin. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem DGB, dem Flüchtlingsrat, der Handwerkskammer und dem Bund Türkisch-Europäischer Unternehmer statt.

Frage 3:
Wie viele Familien mit Kindern sind davon betroffen?

Der Anteil von Familien an der Gesamtzahl der Aufenthaltserlaubnisse wird nicht gesondert erfasst. Bekannt ist aber, dass etwa 40 Prozent der begünstigten Personen Kinder und Jugendliche sind.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte nach, ob ihm die Verwaltung zustimme, dass es im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise für den betreffenden Personenkreis besonders schwierig sei, eine Sicherung zum Lebensunterhalt aufrecht zu erhalten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann stimmte zu.


TOP 4.5.
der CDU-Fraktion zum Rettungskonzept für die Gilde Brauerei
(Drucks. Nr. 1609/2009)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Lensing (CDU) aus Drucks. Nr. 1609/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Mit wem führt der Oberbürgermeister derzeit Gespräche über ein Rettungskonzept für die Gilde Brauerei? Gab es auch persönliche Gespräche seitens des Oberbürgermeisters mit der Geschäftsführung der InBev und wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Wenn nein, welche Konzepte entwickelt der Oberbürgermeister oder erarbeitet die Verwaltung für den Fall, dass bis zum Herbst kein Investor gefunden wird?

Frage 2:
Wäre die Stadt Hannover direkt oder mittelbar über eines ihrer Tochterunternehmen bereit, das Grundstück der Gilde Brauerei zu erwerben? Wenn ja, zu welchem Preis bzw. ist ein möglicher Kaufpreis bereits bekannt? Wenn nein, ist die Stadt Hannover bereit, das Nutzungskonzept für das Grundstück an der Hildesheimer Straße mit dem jetzigen Verwendungszweck derart zu verlängern, dass Immobilienspekulationen unterbleiben?

Zwischen der InBev und der Landeshauptstadt wurde vereinbart, dass zurzeit alle Gespräche zu einem Rettungskonzept für die Gilde Brauerei vertraulich behandelt werden.

Frage 3:
Stimmt es, dass der Stadt Hannover vom damaligen Erwerber der Gilde Brauerei zugesagt wurde, jährlich 2-3 Mio. € für Werbeaktivitäten, die auf die Marke Gilde zielen, zu investieren?

Im anlässlich des Verkaufs des städtischen Gilde-Anteils an die damalige Interbrew, heute InBev, geschlossenen Vertrag wurde Vertraulichkeit über die Vertragsdetails vereinbart, so dass an dieser Stelle nicht über Vertragsdetails berichtet werden kann.

Ratsherr Böning (WfH) fragte nach, ob der Oberbürgermeister bei gesellschaftlichen Anlässen seine hervorragenden Kontakte zu Inhabern führender Industrieunternehmen nutze, um das Thema Gilde Brauerei mit einbinde, z.B. um A- und B-Marken und so genannten Frauenbieren in den Regalen von Rossmann zu plazieren. Weiter fragte er, ob die Verwaltung daran denke, das Gelände umzuwidmen, so dass eventuell dort ein Einkaufszentrum und eine Markthalle mit ausschließlich regionalen Erzeugnissen entstehen könnte und ob eine rechtliche Möglichkeit bestehe, dass auf dem Maschseefest ebenfalls nur noch regionale Erzeugnisse angeboten werden dürften.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass er um Verständnis bitte, dass er sich nicht zu Gesprächen aus dem privatrechtlichen Bereich äußere. Die Fragen würden ihm allerdings Anlass dazu geben, einige Grundsätzlichkeiten zu erläutern. Bei der Gilde Brauerei handele es sich um eine sehr große Abfüllanlage mit einer Füllleistung von 1,5 Mio. Litern. Jeder wisse, dass die Herstellung der Gilde Marken nur einen geringen Prozentsatz zur Füllleistung bildeten. Daher sei bei allen Gesprächen die man derzeit führe, die zentrale Überlegung, ein verlässliches Zukunftskonzept zu entwickeln, bei dem die Brauleistung deutlich erhöht werde. Wenn man sich dies vor Augen führe, könne man deutlich konzentrierter verhandeln. Ferner sei es Meinung der Verwaltung, dass das Grundstück nicht entwidmet werden solle, da sonst Diskussionen über einen Grundstücksverkauf unter ganz anderen Gesichtspunkten geführt würden.

Erster Stadtrat Mönninghoff ergänzte, dass der Bier-Zulieferervertrag für das Nordufer während des Maschseefestes in diesem Jahr ausgelaufen sei. Es könne eine Regelung folgen, dass - ähnlich wie beim Schützenfest - ausschließlich Hannoversche Biere angeboten würden. Man suche eine Lösung, die sowohl Hannoverschen Unternehmen als auch der Region zu Gute kämen, das müsse man auch rechtlich prüfen.

Beigeordneter Lensing (CDU) sagte dass er es als nicht richtig erachte, dass man den Rat der Stadt Hannover mit dem Verweis auf die Vertraulichkeit "abspeisen" wolle und fragte, in wie weit der Oberbürgermeister der Meinung sei, dass seine Verhandlungen auch zum Erfolg führten. Wenn die Verhandlungen der Vertraulichkeit unterliegen würden, dann erwarte er in einer vertraulichen Sitzung Berichte und Ergebnisse; mit weniger gebe er sich nicht zufrieden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass die InBev als Voraussetzung der Verhandlungen die Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung gefordert habe. Die gleiche Erklärung habe man auch gegenüber der Beschäftigten abgegeben. Deshalb sehe er sich außer Stande, in einer öffentlichen Sitzung diese Vereinbarung zu verletzen. Man müsse auch bedenken, wem dies nütze. Man könne dies natürlich sofort tun, dabei müsse man auch bedenken, wie die andere Seite dann handele. Er sei heute optimistischer, was den Ausgang der Gespräche betreffe, als noch vor drei Monaten, dies hieße jedoch nicht, dass er irgendeine Form von Sicherheit vermitteln könne. Er vermute, dass es sich bis zum Jahresende entscheiden werde, ob es gelingt, ein wirtschaftlich so schwieriges Thema so zu regeln, dass die Gilde-Brauerei eine Zukunft habe. Das sei das Ziel der Verwaltung, allerdings ein sehr vertrauliches Ziel.

Ratsherr Emmelmann (CDU) fragte, wo im Arbeitspensum des Oberbürgermeisters das Thema Gilde angesiedelt sei. Um einen Überblick als Ratsherr zu bekommen frage er, ob es sich eher um ein Hauptthema oder eines handele, welches nachrangig abgearbeitet werde.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass er um eine konkretere Fragestellung bitte, denn es wäre schon sinnvoll zu fragen, ob das quantitativ oder qualitativ, inklusive oder exklusive repräsentative Aufgaben bzw. inklusive oder exklusive der Kontrolle städtischer Beteiligungen seines weiten Aufgabengebietes gemeint sei.

Ratsherr Emmelmann (CDU) erwiderte, dass die Frage eigentlich ganz einfach zu beantworten sei, aber der Oberbürgermeister dies wohl nicht wolle.


TOP 4.6.
von Ratsherrn Böning

TOP 4.6.1.
zum Heizverhalten von Hartz-IV-Empfängern
(Drucks. Nr. 1635/2009)

Stadtrat Walter beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (WFH) aus Drucks. Nr. 1635/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie hoch waren die übernommenen Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern in Hannover in den vergangenen Jahren?

Frage 2:
Um wie viel höher sind durchschnittlich die Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern im Vergleich zum Durchschnitt, bezogen auf die Größe der Wohnungen?

Frage 3:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die ALG-II-Empfänger insgesamt zu einem sparsameren Umgang mit der Heizenergie zu bewegen, auch wenn diese weiterhin die Heizkosten nicht selber bezahlen müssen?

Die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger (und somit auch die Heizkosten) werden vom JobCenter Region Hannover erbracht. Träger des JobCenters sind die Region Hannover und die Agentur für Arbeit Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover ist weder Beteiligte im JobCenter, noch erbringt sie Leistungen für das JobCenter Region Hannover. Deshalb liegen der Verwaltung die hinterfragten Daten zum Heizverhalten von Hartz-IV-Empfängern nicht vor. Die Verwaltung kann daher die Fragen auch nicht beantworten.

Beigeordneter Engelke (FDP) beurteilte die Fragen von Ratsherrn Böning ohnehin als unangemessen und negativ.

Ratsherr Busse (CDU) fragte, ob ihm die Verwaltung zustimme, dass jedem Hartz-IV-Empfänger ein realistischer Heizkostenverbrauch bezahlt werde und dass ein Verbrauch über diese Grenze hinaus vom Transferleistungsbezieher selbst getragen werden müsse.

Stadtrat Walter erklärte, dass er und seine Kollegen hier in der Ratsversammlung die Aufgabe hätten, die Spitzen der Stadt zu verkörpern und den Ratsmitgliedern aus ihren Zuständigkeitsbereichen Fragen zu beantworten. Er könne und wolle nicht verantworten, was Herr Sarrazin sage. Ferner unterwerfe er die Anfragen der Ratsmitglieder keiner Bewertung.

Beigeordnete Kastning (SPD) fragte, wie die Verwaltung derart pauschale Unterstellungen ohne statistische oder empirische Daten bewerte.

Stadtrat Walter antwortete, dass es keine Erkenntnisse gebe, dass Hartz-IV-Empfänger oder andere Transferleistungsbezieher prinzipiell ein unwirtschaftlicheres Heizverhalten auslebten als der Durchschnitt aller Einwohner. Ein Vergleich sei schon deshalb schwierig, da man kaum zwei gleiche Wohnsituationen übereinstimmend bewerten könne. Zudem müsse man bedenken, dass sich Transferleistungsbezieher notgedrungen mehr in der eigenen Wohnung aufhielten und dadurch auch mehr heizen müssten.
TOP 4.6.2.
zum Polizeieinsatz gegen die Besetzer des Boehringer-Geländes am 02. Juli
(Drucks. Nr. 1636/2009)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (WfH) aus Drucks. Nr. 1636/2009 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Wer hat diesen Polizeigroßeinsatz angefordert?

Frage 2:
Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten?

Frage 3:
Wer trägt die Kosten?


Der Polizei-Einsatz steht in ausschließlicher Zuständigkeit der Polizeidirektion, zuständig ist damit das Land. Die Stadt Hannover hat keine Informationen zu diesen Fragen.


TOP 5.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses
(Drucks. Nr. 1521/2009)
Einstimmig beschloss der Rat die Wahl von Mitgliedern des Grundstücksverkehrsausschusses nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1521/2009.
Die übrige Besetzung des Gremium bleibt unberührt.

TOP 5.2.
Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 1569/2009)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Migrationsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1569/2009.
Die übrige Besetzung des Gremium bleibt unberührt.


TOP 5.3.
Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer
(Drucks. Nr. 1671/2009)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in der Kommission Sanierung Limmer nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1671/2009.
Die übrige Besetzung des Gremium bleibt unberührt.

TOP 5.4.
Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht von Ratsfrau Studier
(Drucks. Nr. 1672/2009)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung in verschiedenen Gremien nach Mandatsverzicht von Ratsfrau Studier nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1672/2009.
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
TOP 6.
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, hier: Regelungen zu den Eigenbetrieben nach § 113 NGO
(Drucks. Nr. 1542/2009 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, - Regelungen zu den Eigenbetrieben nach § 113 NGO - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1542/2009 mit 2 Anlagen.

TOP 7.
Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Befragung aller stationären Einrichtungen – Alten- und Pflegeheime – im Stadtgebiet Hannover zum Thema: „Kultursensible Altenpflege von Migrantinnen und Migranten in stationären Einrichtungen.“
(Drucks. Nr. 0849/2009 N1 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Durchführung einer Befragung aller stationären Einrichtungen – Alten- und Pflegeheime – im Stadtgebiet Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0849/2009 N1 mit 1 Anlage.

TOP 8.
8. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 1488/2009 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Drucksache zustimme. Man habe jedoch das Problem, dass eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebene bei der ZVK-Hannover keine Anerkennung fänden. Dies betreffe auch die Regelungen zum Versorgungsausgleich der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Sie verwies dabei auch auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, aus dem hervorgehe, dass eingetragene Lebenspartner in der betrieblichen Altersvorsorge - hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung - Ehegatten gleichzusetzen seien. Zum zweiten führte sie an, dass laut einer EU-Richtlinie, die Diskriminierung bei gleichgeschlechtlicher Ausrichtung beim Arbeitsentgelt untersage. Es sei zwar der Versuch einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zu Ehegatten abgewiesen worden, allerdings handele es sich dabei um einen Nicht-Annahme-Beschluss und sei damit nicht bindend für das behördliche Handeln. Deshalb bitte man die Verwaltung, diesen Punkt noch einmal zu prüfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündige die Einleitung einer Initiative an, um eine Änderung der Satzung zu erwirken.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass es ein bundesweit geltendes Tarifrecht gebe. Man müsse deshalb auch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einbinden. Die Verwaltung könne als örtliche Zusatzversorgungskasse nichts ändern.

Ratsfrau Westphely sagte, dass sie es so verstanden habe, dass ein übergeordnetes Recht - in diesem Fall die EU-Richtlinie - dies möglich mache und vielleicht könne die Verwaltung dies noch einmal überprüfen.
Einstimmig beschloss der Rat die 8. Änderung der ZVK-Satzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1488/2009 mit 2 Anlagen.

TOP 9.
Antrag zur Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz
(Drucks. Nr. 0840/2009)
Einstimmig beschloss der Rat die Erneuerung des Schmutzwasserkanalnetzes auf dem Schützenplatz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0840/2009.


TOP 10.
Antrag zum Bebauungsplan Nr. 1301, 2. Änderung - Baugebiet Holzwiesen/Stadtplatz Plauener Straße, Bebauungsplan der Innenentwicklung; Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1615/2009 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1301, 2. Änderung - Baugebiet Holzwiesen/Stadtplatz Plauener Straße - nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1615/2009 mit 3 Anlagen.


TOP 11.
Antrag zur Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
(Drucks. Nr. 1526/2009 mit 1 Anlage)
Bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat die Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1526/2009 mit 1 Anlage.

TOP 12.
Antrag zur Änderung der Abwassersatzung
(Drucks. Nr. 1563/2009 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Abwassersatzung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1563/2009 mit 1 Anlage.

TOP 16.
Interfraktioneller Antrag für eine Resolution gegen den Aufmarsch der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Hannover am 12. September 2009
(Drucks. Nr. 1757/2009)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.) erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. die Resolution natürlich unterstütze. Der öffentliche Raum müsse mit zielgeführten Protesten verteidigt werden und dürfe nicht den Nazis überlassen werden. Er begrüße es, dass sich seine Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund - an den Vorbereitungen zu Kundgebungen und Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch beteiligten. DIE LINKE. werde den Nazis nicht die Straße überlassen und massiv an den Demonstrationen teilnehmen. Man rufe jedoch auch alle Hannoveranerinnen und Hannoveraner auf, friedlich zu protestieren. Die meisten Bürgerinnen und Bürger seien tolerant gegenüber anderer Meinungen, aber Faschismus sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen, und die Menschen in dieser Stadt


sollten deutlich machen, dass Nazis in Hannover, aber auch anderswo, nichts verloren hätten.
Einstimmig beschloss der Rat den interfraktionellen Antrag für eine Resolution gegen den Aufmarsch der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Hannover am 12. September 2009 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1757/2009.

TOP 13.
A N T R Ä G E

TOP 13.1.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer "Allianz gegen Rechtsextremismus"
(Drucks. Nr. 1408/2009)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.2.
der Gruppe Hannoversche Linke. zum Erhalt der Stadtteilbibliothek Limmerstraße und der Stadtteilbücherei im Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 1425/2009)
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.3.
der CDU-Fraktion

TOP 13.3.1.
der CDU-Fraktion zum Thema Kinder in Sportvereine
(Drucks. Nr. 1440/2009)
In den Sportausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.3.2.
für ein Parkplatzkonzept für Herrenhausen
(Drucks. Nr. 1458/2009)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.4.
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neugestaltung des Migrationsausschusses
(Drucks. Nr. 1519/2009)
In den Migrationsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 13.5.
der Fraktion DIE LINKE. zum kostenlosen Mittagessen in den Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1593/2009)
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.6.
der CDU-Fraktion

TOP 13.6.1.
zu Notrufsäulen auf dem Seelhorster Friedhof (Pilotprojekt)
(Drucks. Nr. 1610/2009)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.6.2.
zur Alten Bult
(Drucks. Nr. 1611/2009)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 13.6.3.
zu Grillplätzen im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 1613/2009)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 13.7.
von Ratsherrn Böning

TOP 13.7.1.
zur Einrichtung einer weiteren Fahrspur im Weidetorkreisel
(Drucks. Nr. 1637/2009)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
TOP 13.7.2.
zu einer Resolution des Rates gegen "Ultimate Fighting"
(Drucks. Nr. 1638/2009)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 13.7.3.
zur Aufhebung der Umweltzone
(Drucks. Nr. 1639/2009)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 13.8.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Resolution zur Unterstützung der Demokratiebewegung im Iran
(Drucks. Nr. 1759/2009)
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 13.9.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion für eine Resolution zur Richtlinie über die Vergabe von Diamorphin
(Drucks. Nr. 1760/2009)
In den Sozialausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 14.
Antrag auf Akteneinsicht zum Thema "Grunderneuerung Fiedelerstraße"
(Drucks. Nr. 1477/2009)
Akteneinsicht erhielten:
Ratsfrau Jakob, Beigeordneter Küßner (CDU)
Ratsherr Hermann, Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr List (Hannoversche Linke)
Ratsherr Böning (WfH)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:

S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter