Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.03.2009

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 27.02.2009)
1. Nachtrag (erschienen am 13.03.2009)
Protokoll (erschienen am 11.12.2009)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 17.03.2009

NIEDERSCHRIFT

22. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
Mittwoch, 11. März 2009,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn 18.30 Uhr
Ende 21.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Fuchs (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU) 18.30 - 19.40 Uhr
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsfrau Recker (SPD)
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Schipper) (parteilos)
Bezirksratsherr Schmans (FDP) 18.30 - 20.30 Uhr
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
Beigeordneter Klie (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Frau Lyke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Dr. Schlesier FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Klinke FB Planen und Stadtentwicklung
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Fuhrer Hannoversche Allgemeine Zeitung
Herr Hoff Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Information der Verwaltung

3.1. Forschungszentrum Bemeroder Straße

3.2. A N H Ö R U N G E N

3.2.1. Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße -

(Drucks. Nr. 0140/2009 N1 mit 1 Anlage)

3.2.2. Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0137/2009 mit 4 Anlagen)

3.2.3. Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0309/2009 mit 4 Anlagen)

3.2.5 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
(Drucks. Nr. 0385/2009 mit 3 Anlagen)

3.2.4. Konjunkturprogramm II
(Drucks. Nr. 0429/2009 mit 2 Anlagen)

4. Bericht des Stadtbezirksmanagements

5. M I T T E I L U N G E N

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.02.2009
(öffentl. Teil)

7. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung-

8. A N F R A G E N

8.1. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Sanierung und Ausbau der IGS-Kronsberg im ehem. Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0191/2009)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Kronsberg - gemeinsame Wegebenutzung
(Drucks. Nr. 15-0418/2009)

8.2.2. Werbung an Zäunen
(Drucks. Nr. 15-0423/2009)

8.2.3. Verlegung des Heistergrabens und Naturnaher Ausbau des Büntegrabens
(Drucks. Nr. 15-0424/2009)

8.2.4. Büntegraben-ein zu sicherndes Eisvogelhabitat?
(Drucks. Nr. 15-0425/2009)

8.2.5. Pflanzbindungen in Bebauungsplänen
(Drucks. Nr. 15-0426/2009)

8.2.6. Kleingartenbedarfsanalyse und Nahversorgungskonzept
(Drucks. Nr. 15-0427/2009)

8.2.7. Beräumung für den Büntegraben und den Heistergraben
(Drucks. Nr. 15-0428/2009)

8.2.8. Ersatzpflanzung eines Baumes im Ashwin-von-Roden-Weg
(Drucks. Nr. 15-0431/2009)

8.3. der CDU-Fraktion

8.3.1. Gewalt von Jugendlichen
(Drucks. Nr. 15-0434/2009)

8.3.2. Parken auf dem Expo-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0435/2009)

8.3.3. Nachnutzung des Expo-Geländes
(Drucks. Nr. 15-0436/2009)

9. E N T S C H E I D U N G

9.1. Besetzung des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. /2009) - wird nachgereicht

10. A N T R Ä G E

10.1. von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Anhörung des Familienzentrums Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0194/2009)

10.2. der SPD-Fraktion
10.2.1. Namensgebung des Grünverbindungsweges zwischen Albert-Schweitzer-Hof und Mardalstraße in der Mardalwiese
(Drucks. Nr. 15-0430/2009)

10.2.2. BUNT statt BRaun - Unterstützung der Initiative gegen Naziaufmarsch -
(Drucks. Nr. 15-0619/2009)
10.3. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion

10.3.1. Anhörung zur Abgrenzung der Stadtbezirke Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0432/2009)

10.4. der CDU-Fraktion

10.4.1. Graffiti
(Drucks. Nr. 15-0437/2009)

10.4.2. Ausschilderung B65
(Drucks. Nr. 15-0438/2009)

11. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

11.1. Gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion

11.1.1. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Unterhaltung eine Gedenksteines -
(Drucks. Nr. 15-0433/2009)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. A N H Ö R U N G E N

12.1 Grundstücksverkauf in Bemerode (1)
(Drucks. Nr. 0447/2009 mit 2 Anlagen)

12.2 Grundstücksverkauf in Bemerode (2)
(Drucks. Nr. 0464/2009 mit 2 Anlagen)

13. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Folgende Anmerkungen zur Tagesordnung wurden vorgenommen:
Zu TOP 3 begrüßte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler Frau Klinke, Sachgebietsleiterin der Umlegung und Herrn Dr. Schlesier, Sachgebietsleiter des Planungsbezirkes Süd, aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung.
Ebenfalls zu TOP 3: machte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler drauf aufmerksam, dass die 1. Neufassung der Drucksache Nr. 0140/2009 städtebaulicher Vertrag als Tischvorlage vorliegt. Die Tagesordnung wurde durch den Nachtrag der Drucksache Nr. 0385/2009 (1. Nachtragshaushaltssatzung 2009) um den Top 3.2.5. ergänzt. Diese Drucksache wird vor TOP 3.2.4 (Konjunkturprogramm II) behandelt werden.
Zu TOP 3.2.1 stellte Bezirksratsfrau Stittgen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung: mit 10 Ja-Stimmen, 0 Neinstimmen und 8 Enthaltungen wurde die Absetzung beschlossen.
Zu TOP 3.2.2 stellte Bezirksratsfrau Stittgen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung: mit 10 Ja-Stimmen, 0 Neinstimmen und 8 Enthaltungen wurde die Absetzung beschlossen.
Zu TOP 8.2.8. wird die Antwort der Verwaltung schriftlich nachgereicht.
Zu TOP 9.1. die Besetzungsdrucksache des Integrationsbeirates Drucksache Nr. 15-0535/2009 -Tischvorlage - wird zurückgezogen und bei der nächsten Sitzung behandelt.
Zu TOP 10.3.1. wird abgesetzt.
Bezirksratsherr Rödel begründete einen Dringlichkeitsantrag zu TOP 10.2.2. Dieser wurde einstimmig bestätigt.
Zu TOP 3.2.1 liegt ein Zusatzantrag der SPD Drucksachen Nr. 0149/2009 N1 vor. Dieser wird unter TOP 3.2.1.1. behandelt. Ein weiterer Zusatzantrag der SPD zu TOP 3.2.2 Drucksachen Nr. 0137/2009 wird unter TOP 3.2.2.1 behandelt werden.
Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung lagen nicht vor.

Die Tagesordnung wurde in veränderter Form einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Auf die Frage eines Einwohners ob der Stadtbezirksrat und der in ihm vertretenen Fraktionen keinerlei Möglichkeiten haben im Zusammenhang mit dem Forschungszentrum Boehringer einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, gab es folgende Reaktionen der Fraktionen:
Bezirksratsfrau Stittgen bemerkte, dass die Stadt einige Gutachten in Aussicht gestellt habe, Gutachten wie sie vorliegend angesprochen werden könnten in Auftrage gegeben werden, allerdings stelle sich die Frage, wer die Kosten hierfür übernehme. Bezirksratsherr Rödel ergänzte, dass unabhängig davon wie die Entscheidung hier im Bezirksrat ausfällt, die Kollegen im Rat Gutachten anfordern werden. Im Übrigen könne zum jetzigen Zeitpunkt vom Bezirksrat nur jenes angefordert werden, was auch hier verantwortet werde. Beigeordneter Klie erläuterte ergänzend, dass es sich hierbei um Grundmaßnahmen wie städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan handle. Die angesprochen weiteren Maßnahmen wie Formen der Gebäude und Art und Weise der Bebauung noch nicht anstünden und zum jetzigen Zeitpunkt nicht erörtert werden könnten.

Mehrere Einwohner appellierten an den Stadtbezirksrat, ohne die Klärung der Sicherheitsfragen im Vorfeld, dem zu errichtenden Forschungszentrums und den vorliegenden Bebauungsplänen nicht zuzustimmen bzw. um die Notwendigkeit die Belästigungen und Beeinträchtigungen vorab durch ein Gutachten klären zu lassen.

Auf die weiteren Fragen und Besorgnisse der Einwohner im Zusammenhang mit dem geplanten Forschungszentrum Boehringer bemerkte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler, dass sich der Bezirksrat seit Langem mit diesem Thema intensiv befasse und sich der obersten Priorität der BürgerInnensicherheit bewusst sei und sich in jeder Richtung hierum kümmere. Dieser Verantwortung wären sich alle Fraktionen, die im Stadtbezirksrat vertreten sind, bewusst.

Bezirksratsherr Schmans erläuterte des Weiteren, die vorliegenden Abstimmungsunterlagen stünden in keinem Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis für die Anlage. Diese Prüfungen unterlägen der Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes. Auch er betonte die Besonderheit des Anliegens für den Bezirksrat und das Sie nichts beschließen würden, was eine Gefahr darstelle, da sie u. a. selber im Stadtbezirk wohnen. Auch der Rat würde solch eine Entscheidung nicht treffen, da die Gesundheit der Bevölkerung über allen Interessen stünde.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler verwies auf die Geschäftsordnung, welche für die Einwohnerfragestunde nur 30 Minuten vorsehe und bat daher die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Fragen kurzzufassen.
Die Frage einer Einwohnerin, ob der vollständige städtebauliche Vertrag und die Patronatserklärung allen Bezirksratsmitgliedern vorliegen würden, wurde vom Stadtbezirksrat bejaht.
Ein Einwohner machte auf die Wichtigkeit der Beschlüsse aufmerksam.
Die Anfrage eines Einwohners, ob die Patronatserklärung auch die Bürgerinnen und Bürger erhalten können, beantwortete Bezirksbürgermeister Dr. Benkler, dies läge nicht in der Zuständigkeit des Stadtbezirksrates, sondern er müsse sich an den Rat der Landeshauptstadt Hannover wenden.

Auf Frage eines Einwohners, ob die Einbindung der Fragen der Ethik und insbesondere die psychische Belastung der Bevölkerung, ausgelöst durch den Umgang mit Tieren, vom Stadtbezirksrat mitbehandelt bzw. berücksichtigt werden, erwiderte Bezirksratsfrau Stittgen, diese Entscheidung falle dem Bezirksrat nicht leicht und sie berücksichtigen alle Aspekte dieser Angelegenheit. Dies geschehe nicht nur im Interesse der BürgerInnen, sondern auch im Interesse der Mitglieder des Stadtbezirksrates.

Bezirksratsfrau Recker sprach ein Lob für die Verwaltung aus, dass sie für den Spielplatz an der Altenbemeroder Straße Spielgeräte aufgestellt und hierdurch diesen Spielplatz aufgewertet haben. Dieses wurde von den Eltern sehr positiv angenommen und dieses Lob sollte Sie an die Verwaltung weitergeben.

TOP 3.
Information der Verwaltung
TOP 3.1.
Forschungszentrum Bemeroder Straße
TOP 3.2.
A N H Ö R U N G E N
TOP 3.2.1.
Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 1708 - Forschungszentrum Bemeroder Straße -
(Drucks. Nr. 0140/2009 N1 mit 1 Anlage)

Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung wurde gestellt: mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen wurde die Absetzung beschlossen

TOP 3.2.2.
Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0137/2009 mit 4 Anlagen)

Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung wurde gestellt: mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen wurde die Absetzung beschlossen


TOP 3.2.3.
Bebauungsplan Nr. 1694 - Südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0309/2009 mit 4 Anlagen)
Herr Fabich erläuterte, dass mit der vorliegenden Drucksache Nr. 0309/2009 die Verwaltung beantragt den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes zuzustimmen, die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu beschließen und auch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes herbeizuführen. Er erinnerte an seinen Bericht im Vorfeld dieses Vorhabens bereits in der Sitzung am 9.5.2007 und seine Ausführungen hierzu. Er schilderte das vorliegende Vorhaben erneut anhand von Folien entsprechend dem Bebauungsplan.
Der Bezirksrat beschloss:

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1694
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer Fläche für die Wasserwirtschaft (Retention), von Erschließungsflächen sowie öffentlicher und privater Grünflächen
zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monat zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1694 zu beschließen.
-Einstimmig
Auf die Fragen von Bezirksratsfrau Kramarek nach der Anzahl der entstehenden Wohneinheiten, Lärmschutzwand Bestandteil des städtebaulichen Planes, Zugang der Kleingärtner zu Ihren Grundstücken antwortete Herr Fabich: dass auf der Ebene der frühzeitigen Bürgerbeteiligung allgemeine Ziele formulierte werden. Der Entwurf sehe folglich ganz anders aus, als der spätere Bebauungsplan. Nach dem vorliegenden städtebaulichen Konzept ist ein Volumen vorstellbar zwischen 120 – 160 Wohneinheiten, die tatsächliche Umsetzung hängt von dem Eigentümer und seiner Berücksichtigung der Marktlage ab. Dieser könne dann sich für eine bestimmte Bauweise entscheiden, die sich dann auf die Anzahl der Wohneinheiten auswirke. Dies werde sich im weiteren Verfahren verdichten. Ein städtebaulicher Vertrag aus Sicht der Verwaltung und aus Sicht von Hoch-Tief sei in diesem Fall angebracht, weil eine ganze Menge von Dingen zu regeln seien. Ein Aspekt hierbei sei der Schallschutz, im weiteren Verfahren würde ein städtebaulicher Vertrag vorgelegt werden, der diesen Punkt mit berücksichtigt.
Die Zufahrten zu den Grundstücken werden im weiteren Verfahren mit den betroffenen Eigentümern angehen und eine Lösung herbeigeführt werden. Er ergänzte, dass gerade ein solcher Bebauungsplan den Bürgern eine Möglichkeit eröffnet sich einzubringen, um eine Lösung hinzubekommen, die dann verbindlich wird.

Auf die Frage eines Einwohners, ob hinter der Güterumgehungsbahn ein Fuß- und Radweg angebracht, oder ob sie direkt dahinter enden, antwortete Herr Fabich, dass ein weitergehender Ausbau nicht angedacht und geplant sei.
Bezirksratsherr Schmans erkundigte sich nach der Fahrbahnbreite. Herr Fabich führte an, die neue Fahrbahn sei ca. 1,5 m breiter als die Jetzige ohne die Radfahranlagen, d. h. ohne seitliche Ausführungen

TOP 3.2.5
1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
(Drucks. Nr. 0385/2009 mit 3 Anlagen)
Der Bezirksrat beschloss:
die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung zur Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder - ZuInvG und des Niedersächsisches Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes –NZuInvG für das Haushaltsjahr 2009 nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen, die im anliegenden Veränderungsverzeichnis (Anlage 2) aufgeführten Veränderungen des Haushaltsplanes 2009 zu beschließen, dem geänderten Vermögensplan des Nettoregiebetriebes Gebäudemanagement (Anlage 3) zuzustimmen.
-Einstimmig
Bezirksratsfrau Stittgen erkundigte sich nach der Dringlichkeitsanfrage zu den Sportstätten, die in der letzten Sitzung eingebracht wurde und die sie in dieser Drucksache nicht wieder finden könne.
Stadtbezirksmanager Just führte an, er habe sich auf diesen Punkt vorbereitet und Rücksprache mit den Fachbereichen gehalten und bei dem Nachtragshaushalt handele es sich um Grundsätzliches. Diese konkrete Anfrage wäre auch im nächsten Punkt Konjunkturprogramm nicht drin, weil die hierin enthaltenen Punkte Vorabstimmungen der Dezernate seien. Er wies auf den Zeitplan hin, den die Verwaltung einzuhalten habe, die auch für das Konjunkturprogramm gelte. Nach dieser Vorgabe müssten bis zum 30. März alle Stadtbezirksräte durchlaufen sein, damit der Rat am 2.4.2009 abschließend über den gesamten Nachtragshaushalt entscheiden könne.

Bezirksratsfrau Moennig erkundigte sich, ob der Stadtbezirk über diesen Nachtragshaushalt abstimmen dürfe, obwohl mehrere Schulen außerhalb des Stadtbezirks aufgeführt seien. Stadtbezirksmanager Just, erläuterte, es handele sich um ein Gesamstädtischen Programm, hier könne nur über das Gesamtprogramm abgestimmt werden. Danach im Anschluss würde im Konjunkturprogramm II die einzelnen Schulen – vorliegend die IGS- zu finden sein.

TOP 3.2.4.
Konjunkturprogramm II
(Drucks. Nr. 0429/2009 mit 2 Anlagen)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler stellte erfreulich fest, dass die IGS Kronsberg wie bereits angeführt mit der Mensa enthalten sei, aber wie die Sporterweiterungsflächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind, aber der Stadtbezirksrat weiterhin dafür einsetzen wird.
Der Bezirksrat beschloss:
  1. zu beschließen, dass das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz -ZuInvG) durch die in der Anlage 1 und 2 genannten Maßnahmen in den Jahren 2009 - 2011 umgesetzt wird.
  2. zu beschließen, dass zu den einzelnen Maßnahmen keine weiteren Einzel-Beschlussdrucksachen vorgelegt werden.
  3. die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu beginnen.
-Einstimmig

TOP 4.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Dinge:
· 23.4.2010 Hinweis auf den Girls Day und das Gesamtprogramm der Landeshauptstadt Hannover
· Veranstaltungskalender und Veranstaltungen für März
· Ankündigung Fachtagung 2.4.2009 im Rathaus zum Thema Zwangsheirat. Interessierte könnten die Veranstaltungshinweise per Mail von ihm erhalten, ggf. zur Weiterleitung an die Integrationsbeiratsmitglieder.
TOP 5.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler machte folgende Mitteilung:
Straßenbenennung Wülferode: Wilhelm-Rusterberg-Weg sei noch nicht im Rat
abschließend beschieden worden. Frau Lyke kündigte ergänzend hierzu eine neue
Beschlussdrucksache an, die in den folgenden Tagen verschickt werden würde und die im Rat vorgelegt werde. In dieser Beschlussdrucksache empfehle die Verwaltung die eigenständige Benennung der Wegeverbindung (Siemenshop bis zur Niederfeldstraße) in Wilhelm-Rusterberg-Weg. Beigeordneter Klie machte ergänzend den Vorschlag nach erfolgter Rücksprache mit der Feuerwehr die betreffenden AnwohnerInnen in Wülferode zu einem Gespräch einzuladen. Er wolle auch die Bürgergemeinschaft Wülferode versuchen hierzu mit einzuschalten, damit die ansässigen Familien von diesem Vorhaben überzeugt werden können.

TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 11.02.2009 (öffentl. Teil)
Mit 1 Enthaltung genehmigt

TOP 7.
Entwicklungen im Stadtbezirk - Bericht der Verwaltung-
Herr Fabich berichtete über:
· Bauvorhaben am Kronsberg: anhand von Folien – Höhe Treppenkamp. Die Struktur der geplanten Gebäude erläuterte Herr Fabich anhand von Folien.
· Bauantrag für Sakralbau-Altkatholische Gemeinde in der Brabeckstr.

TOP 8.
A N F R A G E N
TOP 8.1.
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.1.1.
Sanierung und Ausbau der IGS-Kronsberg im ehem. Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0191/2009)
Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor.
Das Gebäude des ehemaligen Schulzentrums Bemerode ist sanierungsbedürftig und soll
eventuell um einen Mensabereich erweitert werden, da hier angeblich Platzprobleme vorliegen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
Frage 1:
Wann soll voraussichtlich eine Sanierung des Gebäudes vorgenommen werden?
Frage 2:
In welchem räumlichen Umfang verhalten sich die Sanierung und der Ausbau?
Frage 3:
Welche Kosten sind hier für die Stadt zu erwarten?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Mit der Drucksache Nr. 2198/2007 Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten wurde
das Sanierungsprogramm (SP 2008-2011) beschlossen. Die Sanierung des Schulzentrums
Bemerode wurde in die Anlage 2 aufgenommen. Das heißt, der Beginn der Planung für die Komplettsanierung ist nicht vor 2010 vorgesehen.
Ob es zu einer Sanierung kommt oder ggfs. ein Neubau am Standort IGS Kronsberg die
wirtschaftlichere Variante ist, muss noch geprüft werden.

Im Rahmen des Konjunkturprogramms wird in 2009/2010 die Küche in der Mensa im Schulzentrum Bemerode entsprechend dem Mehrbedarf erweitert.
Die Kosten für die Komplettsanierung wird Stadtbezirksmanager Just auf Anfrage von Bezirksratsfrau Kramarek nachreichen.

TOP 8.2.
der SPD-Fraktion
TOP 8.2.1.
Kronsberg - gemeinsame Wegebenutzung
(Drucks. Nr. 15-0418/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Der Landschaftsraum Kronsberg wird intensiv für Freiluftaktivitäten genutzt, im der Anfrage zu Grunde liegenden Fall von Joggern und Reitern. Jogger befürchten, nach der Frostperiode auf gemeinsam benutzten Wegen, insbesondere dem Kammweg, bei starker Benutzung durch Reiter eine Beschädigung der Wegeoberfläche.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Welche Wege sind wegen ihrer Qualität hinsichtlich einer solchen potentiellen Beschädigung gefährdet?
Frage 2:
Welche Absprachen/Regelungen oder Handhabungen (z. B. Nutzung der Wegebankette durch Reiter) sind in diesem Zusammenhang ggf. mit wem getroffen/verabredet?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die wassergebundenen Naherholungswege wären bei einer Nutzung durch Reiter besonders gefährdet. Erkennbar sind diese Wege an der feinen Deckschicht. Sie sind nicht für starke Belastungen ausgelegt, zu denen auch die Trittbeanspruchung durch Pferdehufe zählt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In einem Brief an alle Reitvereine am Kronsberg und in persönlichen Gesprächen wurden die Reiter darauf hingewiesen, dass auf den wassergebundenen Wegen nicht geritten werden darf, sondern das Reiten nur auf den grasbewachsenen Wegerändern gestattet ist.

TOP 8.2.2.
Werbung an Zäunen
(Drucks. Nr. 15-0423/2009)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:
Nicht nur in unserem Stadtbezirk, aber auch hier, hängen an Zäunen und anderen Einrichtungen Werbeplakate aller Art, vielfach für Veranstaltungen – besonders in der Bemeroder Straße, der Brabeckstraße und auch der Laatzener Straße. Sogar auf Weideflächen finden sich Werbestellagen – auf Anhängern, letztere gegen Tierkontakt geschützt durch Einfriedungen. Selbst auf städtischen Liegenschaften sind temporäre Werbeplakate zu finden. Dieser Werbewildwuchs ist ein Übel.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten bieten sich, der ausufernden Werbeflut an Gartenzäunen, an Gebäuden, besonders historischen und unter Denkmalschutz stehenden, an Brückenwiderlagern und -pfeilern und an anderen Stellen Einhalt zu gebieten?
Frage 2:.
Welche Regelungen gibt es für die verschiedenen Arten der Werbung, insbesondere in Bezug auf die Örtlichkeit?
Frage 3:
Welche Restriktionen zur Eindämmung der Werbung könnten von wem erlassen werden?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das der Anfrage zugrundeliegende Beispielbild zeigt Veranstaltungswerbung, um die es hier in der Hauptsache geht. Diese Werbung befindet sich in der Regel an privaten Einfriedungen oder Bauzäunen.
Veranstaltungswerbung (Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen ist gemäß
§ 69 NBauO, Anhang Nr. 10.3 baugenehmigungsfrei.
Es ist Sache der privaten Eigentümer der Einfriedungen, ob sie diese Werbeplakate (ggf. gegen Entgelt) dulden oder, falls nicht selbst entfernen, entfernen lassen. Soweit die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümer betroffen ist, sind zunächst die jeweils verwaltenden bzw. nutzenden Fachbereiche dafür zuständig (*s. aber Werberechtsvertrag).

Der sogenannte Putzen-/ Nutzen-Vertrag, der die Fa. Stadtkultur bzw. Deutsche Städtemedien (DSM) für die Bereitstellung umfangreicher Werbeflächen auf öffentlichen
Einrichtungen (z.b. an Schaltkästen) und Großflächen für Veranstaltungswerbung zur Sauberhaltung öffentlicher Flächen von Wildplakatierungen verpflichtet, ist inzwischen Teil des Werberechtsvertrages zwischen der DSM und der LHH. *Dieser Vertrag regelt das Entfernen von Wildplakatierungen im öffentlichen Raum und an städtischen Grundstücken, nicht jedoch die Säuberung privater Einfriedungen Dritter.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Als gesetzliche Regelung gibt es nur die Niedersächsische Bauordnung, die das Thema Werbeanlagen in § 49 und in § 69 (Anhang Nr. 10) abschließend regelt.
Dazu gehören auch die weitgehenden Freistellungen für Werbeanlagen bis 1 m² und für Veranstaltungswerbung.
Gemäß § 56 Abs. 1, Nr. 2 NBauO kann die Stadt …“durch örtliche Bauvorschrift (Satzung) für bestimmte Teile des Stadtgebietes besondere Anforderungen an die Art, Gestaltung oder Einordnung von Werbeanlagen stellen, sie insbesondere auf bestimmte Gebäudeteile, auf bestimmte Arten, Größen, Formen und Farben beschränken oder in bestimmten Gebieten oder an bestimmten baulichen Anlagen ausschließen“.

TOP 8.2.3.
Verlegung des Heistergrabens und Naturnaher Ausbau des Büntegrabens
(Drucks. Nr. 15-0424/2009)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Die Vegetationsberäumung der benannten Gewässerparzellen in der derzeit beabsichtigten Breite unmittelbar oberhalb der Bemeroder Straße bis etwa 300 m östlich ist gerade erfolgt. Für das Wirksamwerden des Bebauungsplanes 1708 (Forschungszentrum Bemeroder Straße) ist die Genehmigung zur Verlegung des Heistergrabens Voraussetzung. Wir fragen die Verwaltung:
Frage:
Wann wird der Stadtbezirksrat zur Planung und Durchführung der oben kurz beschriebenen, wasserrechtlichen Maßnahmen angehört?

Herr Fabich beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Das wasserrechtliche Verfahren zur Verlegung und Teilaufhebung des Heistergrabens wurde bereits im Oktober 2008 eingeleitet. Eine eventuelle Genehmigung wurde in Aussicht gestellt. Die endgültige Genehmigung erfolgt mit Rechtskraft des Bebauungsplans 1708.

Die Fällung eines unter Baumschutzsatzung stehenden Baumes in der vegetationsfreien Zeit wurde beantragt und genehmigt. Für den gefällten Baum wird es eine Ersatzpflanzung in der für den Ausbau des Heistergrabens vorgesehenden Gewässertrasse geben.
Über das geplante Vorhaben des naturnahen Ausbaus des Büntegrabens im Bereich östlich der Bemeroder Straße wurde der Bezirksrat durch das Informationsschreiben vom 26.11.2008 informiert.
Auf Wunsch geben wir dem Bezirksrat auch gern persönlich weiteren Bericht über die Sachstände.

TOP 8.2.4.
Büntegraben-ein zu sicherndes Eisvogelhabitat?
(Drucks. Nr. 15-0425/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Wie aus zuverlässiger Quelle zu vernehmen war, wurde der Eisvogel (Alcedo atthis), der Vogel des Jahres 2009, in den Büntewiesen beobachtet. Derzeit wird der Büntegraben zwischen Greitheweg und dem Eichen-Hainbuchen-Wald nördlich des Grundstückes Bünteweg 7 naturnah mäandrierend ausgebaut. Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten bestehen, dem Eisvogel hier eine Verbesserung des Nahrungshabitats im Bereich der benannten Ausbaustrecke des Büntegrabens zu schaffen?
Frage 2:
Welche Möglichkeiten bestehen, hier ein sicheres Bruthabitat zu schaffen?
Frage 3:Welche Aktivitäten hinsichtlich der hinterfragten Maßnahmen sind bereits umgesetzt, in Vorbereitung bzw. können erwartet werden?

Frau Yılmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Eisvogel lebt von Kleinfischen; der Fischbesatz wird sich aufgrund des naturnahen Ausbaus in den nächsten Jahren verbessern. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel eine gute Wasserqualität sowie gute Ansitzmöglichkeiten. Eine entsprechende Bepflanzung mit Standort heimischen Gehölzen entlang des Gewässerverlaufs ist vorgesehen und wird dem Eisvogel bereits kurzfristig Ansitzmöglichkeiten bieten können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Brutrevier eines Eisvogels umfasst etwa 1,5-2 km Länge eines kleinen Fließgewässers mit Abbruchkanten in den Uferbereichen sowie angrenzende ruhige Bereiche. Angesichts der vielfältigen Bebauung entlang des Büntegrabens ist das Entwicklungspotential des Eisvogels nicht optimal. Über den naturnahen Grabenausbau hinaus lassen sich nach Erachtens der Verwaltung keine weiteren Verbesserungen des Bruthabitats erreichen.
Zur Sinnhaftigkeit von Eisvogelkästen am Standort Büntegraben kann die Verwaltung keine Aussage machen. Auskünfte hierzu können die entsprechenden Naturschutzverbände (HVV, BUND, Nabu) erteilen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der derzeitige naturnahe Ausbau des Büntegrabens über eine Länge von 676 m wird im Sommer 2009 im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie ‚Sommerlust’ bis zur Bemeroder Straße weitergeführt. Dort kann sich der Büntegraben in einem 15 m Breiten Gewässerstreifen naturnah entwickeln.

Herr Fabich ergänzte, dass das naturschutzrechtliche Gutachten kaum Bestand habe, weil es nur einen Bestand innerhalb einer Vegetationsperiode aufzeichne.
Auf die Frage von Bezirksratsfrau Stittgen, inwiefern die zitierte Quelle verlässlich sei, antwortete Bezirksratsherr Rödel, er verlasse sich auf die Aussagen des Vogelkundlers, den er nicht benennen kann, werde aber nach Rücksprache Fotos und auch den Namen mitteilen.

TOP 8.2.5.
Pflanzbindungen in Bebauungsplänen
(Drucks. Nr. 15-0426/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:
Im Rahmen von Bebauungsplänen sind und werden nun seit vielen Jahren häufig Festsetzungen getroffen, die Pflanzbindungen, also Verpflichtungen zum Anpflanzen und zum Erhalt bestimmter Vegetation, zumeist Bäumen, sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen beinhalten. Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
In welcher Weise wird die Einhaltung dieser insbesondere auch der Substitution von Eingriffen in den Naturhaushalt dienenden Regelung beobachtet?
Frage 2:
Welche Erfahrungen konnten bei den Beobachtungen bisher gewonnen werden?
Frage 3:
Wie sehen die Erfahrungen konkret für den Bereich des Expo-Parks Hannover aus?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Soweit Pflanzbindungen und andere Ausgleichsmaßnahmen auf öffentlichen Fläche
festgesetzt sind, werden diese Maßnahmen durch die Stadt selbst umgesetzt, es sei denn,
dass durch einen städtebaulichen Vertrag oder Erschließungsvertrag diese Zuständigkeit
auf einen Investor übertragen wurde. In diesem Falle erfolgt die Kontrolle spätestens bei der
Übertragung der Flächen an die Stadt. Bei auf den Baugrundstücken umzusetzenden
Pflanzmaßnahmen, für die der Bauherr immer selbst zuständig ist, erfolgt die Kontrolle in
der Regel im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, soweit es sich um
genehmigungspflichtige Vorhaben handelt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die geforderten Pflanzmaßnahmen werden überwiegend umgesetzt. Grundsätzlich hat es
sich aus Sicht der Verwaltung jedoch als sinnvoll erwiesen, private Baugrundstücke nicht
übermäßig mit Bepflanzungsfestsetzungen zu belasten: Zum einen sollte man nicht zu stark
in die Freiheit des Bürgers bei der Gestaltung seines Privatgartens eingreifen, zum anderen
sind die Baugrundstücke heutzutage zumeist relativ klein, so dass oftmals schon wegen des
erforderlichen Abstands zum Nachbargrundstück kaum Baumpflanzungen möglich sind.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Expopark stellt einen Sonderfall dar: Bauherr war seinerzeit die EXPO 2000 GmbH, die
den Park einschließlich der darin festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in enger
Abstimmung mit der Stadt herstellen ließ. Nach der EXPO wurden die Flächen an die Stadt
übertragen. Die Unterhaltung und Pflege des Parks hat inzwischen die Union Boden
übernommen. Durch die umfangreiche Mitwirkung der Stadt im Planungsprozess konnte
sichergestellt werden, dass die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auch in der
vorgesehenen Form realisiert wurden.

Bezirksratsherr Rödels Frage, ob die Überwachungen hierzu lasch ausfallen
würden,beantwortete Herr Fabich, das dem nicht so wäre.

TOP 8.2.6.
Kleingartenbedarfsanalyse und Nahversorgungskonzept
(Drucks. Nr. 15-0427/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Die in der Überschrift benannten Unterlagen sollten nach unserer Erinnerung schon für eine öffentliche Diskussion zur Verfügung stehen.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Wann ist mit der Herausgabe der jeweiligen Papiere nun zu rechnen?
Frage 2:
Wann ist mit der Vorstellung dieser Unterlagen im Stadtbezirksrat zu rechnen?

Frau Yılmaz beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Das Kleingartenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover wurde letztmalig im Januar 1996 aktualisiert (Grundlagen zum Flächennutzungsplan Heft 1/96, Kleingärten in Hannover). Derzeit überprüft die Verwaltung erneut den Bestand, seine Bedeutung im Stadtgefüge und für die einzelnen Bezirke sowie das Entwicklungspotential der hannoverschen Kleingärten.
Zur Datenerhebung wurde eine Befragung durchgeführt, für die sowohl Kleingartenpächterinnen und -pächter als auch Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht über einen Kleingarten verfügen, interviewt wurden. Die Telefoninterviews wurden in der Zeit vom 19.05.08 bis 02.07.08 durchgeführt. Die Datensätze werden zurzeit ausgewertet.
Die Fachausschüsse des Rates sowie die Stadtbezirksräte werden über die Ergebnisse informiert, sobald sie vorliegen. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2009 der Fall sein.
Die Befragung wird zudem, neben anderen Fachdaten, Grundlage des aktualisierten Kleingartenkonzeptes der LHH.
Eine Veröffentlichung der Befragung sowie des Kleingartenkonzeptes ist vorgesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Information und Beteiligung der Stadtbezirksräte ist vorgesehen und wird wird voraussichtlich 2010 erfolgen können.

TOP 8.2.7.
Beräumung für den Büntegraben und den Heistergraben
(Drucks. Nr. 15-0428/2009)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgenden Anfrage vor:
Das vollständige Freiräumen der zukünftigen Grabenparzellen von Büntegraben und Heistergraben im Umfeld der geplanten Tiermedizinischen Forschungseinrichtung an der Bemeroder Straße war Gegenstand von Nachfragen auf der letzten Sitzung des Stadtbezirksrates am 11. Februar 2009 – mit einer nicht zufriedenstellenden Antwort. Eine Ortsbegehung bereits am 6. Februar 2009 hat ergeben, dass nach angeblich unzulässigem Beräumen eines großen Areals entlang des Büntegrabens im vergangenen Jahr nunmehr die noch wenigen, ehedem verbliebenen Bäume gefällt wurden – auf der in Planungsentwürfen jetzt auf 15 m aufgeweiteten Grabenparzelle – und diese damit vollständig beräumt wurde. Überdies wurde der Geländestreifen für den beabsichtigten, neuen Verlauf des Heistergrabens ebenfalls gänzlich beräumt – bis auf einen Nadelbaum (siehe Bild). Wir fragen die Verwaltung:
Frage:
Auf Basis welcher Regelung(en) ist diese Vegetationsberäumung nunmehr erfolgt?

Herr Fabich beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Für den naturnahen Ausbau des Büntegrabens liegt eine wasserrechtliche Genehmigung vor. Auf dieser Grundlage wurde ein Fällantrag für Gehölze gestellt, die dem Ausbau entgegenstanden. Mit Bescheid vom 18.11.2008 wurde von der Verwaltung (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün) eine Fällgenehmigung für die entsprechenden Bäume erteilt.
Eine von der Verwaltung durchgeführte Ortsbegehung im Februar 2009 hat ergeben, dass darüber hinaus keine weiteren Bäume gefällt worden sind.

Auch die Verlegung des Heistergrabens ist planungsrechtlich abgesichert. Die in der Anfrage genannte Fichte wurde nachträglich zur Fällung beantragt und inzwischen ebenfalls genehmigt.

TOP 8.2.8.
Ersatzpflanzung eines Baumes im Ashwin-von-Roden-Weg
(Drucks. Nr. 15-0431/2009)
Vor Jahren wurde die auf der Grünfläche zwischen Fahrbahn und Fußweg des Ashwin-von-Roden-Weges zwischen den beiden Zufahrten zu den privaten Einstellplätzen des Wohnhauses Anecampstraße 6 stehende Pappel gefällt. Diese städtische Fläche ist seither nur noch von zwei mickrigen Büschen bestanden.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Gibt es für die gesamte Grünfläche in der benannten Straße eine Pflanzbindung einschl. der Erhaltung maßgeblich von Bäumen?
Frage 2:
Welche Möglichkeit besteht, an Stelle der Pappel von ehedem einen standortgerechten Straßenbaum neu zu pflanzen?
Schriftliche Beantwortung
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die städtischen Verkehrsgrünflächen an den Einfahrten zum Parkplatz Anecampstraße 6
sind der Verwaltung zur Pflege übertragen.
Obwohl es keine Pflanzbindung gibt, hat die Verwaltung das Interesse in
Verkehrsgrünstreifen Bäume zu pflanzen. Dies zeigt auch die hohe Anzahl an
Straßenbäumen in der gesamten Stadt.
In allen angrenzenden Straßen stehen zurzeit Bergahorn oder Spitzahorn, mit einigem
Jungbaumaufwuchs von Eschen oder Hainbuche.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Auf der oben genannten Fläche kann neben den zwei Großsträuchern
(Pfaffenhütchen, Felsenbirne) ein Straßenbaum gesetzt werden.
Dazu ist eine Leitungsprüfung notwendig, die kurzfristig veranlasst wird.
Sollten keine Leitungen einer Baumpflanzung entgegenstehen, wird die Pflanzung
eines Berg- oder Spitzahorn zum nächst möglichen Zeitpunkt,
im Herbst 2009, vorgenommen werden.

TOP 8.3.
der CDU-Fraktion
TOP 8.3.1.
Gewalt von Jugendlichen
(Drucks. Nr. 15-0434/2009)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Dem vernehmen nach kommt es in letzter Zeit im Bereich der U- Bahn Station
Bemerode – Mitte vermehrt zu Übergriffen von Jugendlichen ausländischer Herkunft
auf Schüler der IGS Kronsberg. Neben körperlicher Gewalt sollen dabei auch Waffen wie Totschläger und Schlagringe eingesetzt werden.
Wir fragen daher die Verwaltung :
Frage 1:
Sind diese Vorkommnisse bekannt?
Frage 2:
Ist das Polizeikommissariat – Süd eingeschaltet worden?
Frage 3:
Welche Aktivitäten werden unternommen, um die Schüler zu schützen?

Herr Just beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Vorkommnisse und Übergriffe sind der Verwaltung so nicht bekannt gewesen.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung der IGS Kronsberg sind hier Schüler
der IGS und Externe beteiligt gewesen. Innerhab der IGS sind diese Vorfälle bereits mit den beteiligten Schülern, Eltern und Lehrern aufgearbeitet worden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das zuständige Polizeikommissariat ist informiert und überprüft zurzeit die gemeldeten Vorfälle zu dieser Anfrage, um dementsprechend reagieren zu können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sollte die Station Bemerode – Mitte hier verstärkt in das Handlungsfeld von Jugendlichen mit negativen Verhaltensweisen geraten, so wird die Straßensozialarbeit hier vor Ort tätig werden.
Bezirksratsfrau Stittgens Frage, wann die Streetworker tätig werden würden, beantwortete Stadtbezirksmanager Just, das diese quasi „Feuerwehrfunktion“ erfüllen und bei Bedarf sofort kommen würden.


Die Frage von Bezirksratsherrn Rödel, ob es sich bei den betreffenden Jugendlichen um solche aus dem Stadtbezirk handele, erwiderte Stadtbezirksmanager Just, es seien sowohl welche aus dem Stadtbezirk als auch andere Jugendliche.

TOP 8.3.2.
Parken auf dem Expo-Gelände
(Drucks. Nr. 15-0435/2009)
Bezirksratsherr Koch trug folgende Anfrage vor:
Bei der Fahrt über das Expogelände muss man leider immer wieder feststellen, das
es nahezu unmöglich ist, einen Parkplatz zu finden, vor allem wenn Großveranstaltungen
in der Arena oder im Deutschlandpavillion stattfinden.Auch beim Autohaus BMW sind nicht immer ausreichend Parkplätze vorhanden. Die vorhandenen, kostenpflichtigen, Parkhäuser
werden nicht im wünschenswerten Rahmen genutzt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Wie soll der Parkplatzknappheit und dem „wilden Parken“ auf Bürgersteigen etc. Abhilfe geschaffen werden?
Frage 2:
Wie sieht die Parksituation bei dem wohl neu hinzu kommenden Möbelhaus aus, sind hier von vorn herein für genügend Parkmöglichkeiten gesorgt?

Herr Fabich beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
An den öffentlichen Straßen auf dem Expogelände steht in der Regel ausreichend Parkraum zur Verfügung. Da die meisten Parker jedoch im Nordteil des Geländes oder sogar nördlich der Lissabonner Allee ihr Ziel haben, sind die Parkplätze im Nordbereich des Expogeländes immer sehr stark frequentiert, während im südlichen Teil ausreichend Stellplätze frei bleiben. Die öffentlichen Stellplätze im Expogelände sind nicht für die Besucher der Veranstaltungen in der Arena gedacht. Hier stehen ausreichend Parkplätze in der arenaeigenen Tiefgarage, dem Parkhaus der Gesellschaft für Verkehrsförderung (Dt. Messe AG) sowie auf den Parkplätzen am Hotel Kronsberg zur Verfügung. Weiterhin sind Parkplätze in den Parkhäusern der NILEG an der Weltausstellungsallee vorhanden.
Die Parkplätze an den öffentlichen Straßen sollen von den Mitarbeitern und den Besuchern der Firmen auf dem Expogelände genutzt werden. Es ist jedoch nicht möglich, für bestimmte Gruppen die Parkmöglichkeit auf dem Expogelände zu unterbinden, damit für andere mehr Flächen zur Verfügung stehen. Solange die Fahrzeuge nicht verkehrswidrig geparkt werden, steht jedermann die Möglichkeit offen, an den öffentlichen Strassen im Expogelände sein Fahrzeug abzustellen.
Gegen das vorschriftswidrige Parken wurden zum einen Flächen, die freigehalten werden sollen, abgepollert. Andererseits wird auch durch Kontrollen des Verkehrsaußendienstes der ruhende Verkehr überwacht. Weitere Möglichkeiten, auf die Parksituation einzuwirken, werden derzeit von der Verwaltung nicht gesehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für das neu zu errichtende Möbelhaus auf dem Expogelände sind die notwendigen Stellplätze gem. § 47 Niedersächsische Bauordnung in Verbindung mit dem Runderlass „Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf“ des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf dem Baugelände selbst nachzuweisen. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze richtet sich dabei u.a. nach Art des Angebotes, nach der Verkaufsfläche und nach der Anzahl der Mitarbeiter. Die Angaben und Berechnungen des Bauantragstellers werden dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnung geprüft. Da noch kein Bauantrag vorliegt, sind Aussagen über die erforderlichen Stellplätze derzeit noch nicht möglich.

TOP 8.3.3.
Nachnutzung des Expo-Geländes
(Drucks. Nr. 15-0436/2009)
Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:
Ursprünglich sah die Planung vor, dass ehemalige EXPO – Gelände als Medien und IT – Standort zu gestalten und schloss eine Nutzung durch Einzelhandel kategorisch aus.
Nach und nach wurden jedoch Ausnahmen für einige Firmen gemacht. Nun auch für die Fa. Möbel Staude. Darüber hinaus sind erhebliche Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur des Geländes entstanden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Wie soll in Zukunft die Nachnutzung des EXPO – Geländes aussehen?
Frage 2:
Soll der Ursprüngliche Gedanke eines IT – Standortes beibehalten werden?

Herr Fabich beantwortete diese Anfrage wie folgt:
Die planerische Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Nachnutzung des ehemaligen EXPO-Ostgeländes wird durch rechtsverbindliche Bebauungspläne geregelt.
Die inhaltliche Zielrichtung ist ausgerichtet auf die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbestandortes mit der Fokussierung auf Neue Medien und IT. Dies ist in Teilen äußerst erfolgreich gewesen. Mit der Ansiedlung entsprechender Einrichtungen der Fachhochschule, der Hochschule für Musik und Theater, vielen „jungen“ innovativen Start - Up- Unternehmen (nicht nur im Bereich des Gründerzentrums Campmedia) wie auch bereits etablierten Unternehmen, z.B. Eduard Mathai, htp und anderen, konnte eine spezifische Atmosphäre entstehen. Diese Zielrichtung wird weiterverfolgt, dazu ist der Ausschluss von dieser Entwicklung entgegenstehenden Nutzungsansprüchen (z.B. Lagernutzung, Tankstellen, i.d.R. Einzelhandel ohne Bindung an die Produktion vor Ort) notwendig. Für eine Neuausrichtung der Nachnutzungsziele sind ggf. entsprechende Bauleitplan- Änderungsverfahren erforderlich.
Nur für den Grundstücksstreifen zwischen der Straße der Nationen und den Gärten im Wandel sowie BMW und Wal gibt es mit dem Beschluss der Drucksache 2293/ 2007 den politischen Auftrag an die Verwaltung, bei Vorlage entsprechende Anträge die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von nichtzentrenrelevantem Einzelhandel zu schaffen.

TOP 9. E N T S C H E I D U N G
TOP 9.1.
Besetzung des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-0535/2009)

-Abgesetzt

TOP 10.
A N T R Ä G E
TOP 10.1.
von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
TOP 10.1.1.
Anhörung des Familienzentrums Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0194/2009)
Bezirksratsfrau Kramarek trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Das im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode ansässige Familienzentrum möge in
einer der kommenden Sitzungen die Entwicklungen und weitere Planungen seiner Arbeit
vorstellen.
-Einstimmig
TOP 10.2.
der SPD-Fraktion
TOP 10.2.1.
Namensgebung des Grünverbindungsweges zwischen Albert-Schweitzer-Hof und Mardalstraße in der Mardalwiese
(Drucks. Nr. 15-0430/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover und die Verwaltung werden gebeten, den bisher nicht mit einem amtlichen Namen bezeichneten Fußweg zwischen dem Albert-Schweitzer-Hof und der Mardalstraße in der Mardalwiese im Stadtteil Kirchrode nach Anni Rath (geb. am 1. April 1917, gest. am 23. April 2007) Anni-Rath-Weg zu benennen.
-Einstimmig

TOP 10.2.2.
BUNT statt Braun - Unterstützung der Initiative gegen Naziaufmarsch -
(Drucks. Nr. 15-0619/2009)
Bezirksratsherr Rödel trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
1. Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode unterstützt das vom DGB Niedersachsen-Mitte initiierte Bündnis mit dem Aufruf zum 1. Mai 2009 „BUNT STATT BRAUN“ – Keinen Meter ! – Gemeinsam gegen den Naziaufmarsch ! (siehe Anlage 1 in der Fassung vom 15.01.2009), der sich gegen den Aufmarsch der „Freien Kameradschaften“ und der NPD am 1. Mai 2009 wendet.

2. Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode ruft alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftlichen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk auf, diese Provokation nicht tatenlos hinzunehmen sondern gemeinsam und friedlich gegen den Naziaufmarsch zu protestieren und zu demonstrieren.

3. Die Mitglieder und Fraktionen im Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode wenden sich gegen jegliche Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.
Sie treten für ein Menschenbild ein, das geprägt ist von Weltoffenheit und Toleranz
gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Sie wollen zusammen mit ihnen und den
gesellschaftlichen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk erreichen, dass sich alle
Hannoveranerinnen und Hannoveraner - gleich welcher Herkunft, Religion oder Nationalität -
in unserer Stadt und unseren Stadtbezirk wohlfühlen, leben, lernen und arbeiten können.
Allen aufkommenden Bestrebungen, dies zu unterlaufen sagen die Mitglieder und
Fraktionen im Bezirksrat ihren entschiedenen Widerstand an.

4. Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode fordert die verantwortlichen Stellen auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein Auftreten rechtsextremistischer Gruppen, so genannte "Freie Kameradschaften" und rechtsfaschistische Skinheads am 1. Mai in Hannover zu verhindern.
-Einstimmig

TOP 10.3.
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
TOP 10.3.1.
Anhörung zur Abgrenzung der Stadtbezirke Döhren-Wülfel und Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-0432/2009)
- Abgesetzt
TOP 10.4.
der CDU-Fraktion
TOP 10.4.1.
Graffiti
(Drucks. Nr. 15-0437/2009)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, das Torhaus des Heinemannhofes in der Brabeckstraße von Graffiti zu befreien und mit einem Anstrich zu versehen, der ein erneutes besprühen unmöglich macht.
- Einstimmig

TOP 10.4.2.
Ausschilderung B65
(Drucks. Nr. 15-0438/2009)
Bezirksratsherr Hellmann trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass die Ausschilderung der Abfahrt Kirchrode / Bemerode auf der B 65 in einen lesbaren Zustand versetzt wird.
-Einstimmig

TOP 11.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 11.1.
Gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
TOP 11.1.1.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
- Unterhaltung eine Gedenksteines -

(Drucks. Nr. 15-0433/2009)
Bezirksratsherr Böhme trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss
Für die Reinigung und die Inschrifterneuerung des Gedenksteins an der Brabeckstraße in Höhe des Wohnhauses Brabeckstraße 84 wird Frau Zastrutzki eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 330,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.




für die Niederschrift:


Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin