Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 11.02.2009

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 03.02.2009)
Protokoll (erschienen am 03.04.2009)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.03 - Datum 10.03.2009

NIEDERSCHRIFT

24. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
am Mittwoch, 11. Februar 2009,
Stadtteiltreff Sahlkamp (großer Saal)

Beginn 18.00 Uhr
Ende 20.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Battefeld (CDU)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Grunenberg (SPD)
Bezirksratsherr Bender (FDP)
(Bezirksratsherr Bittner) (FDP)
Bezirksratsherr Blaschzyk (CDU)
Bezirksratsherr Bodirsky (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Dewenter (CDU)
(Bezirksratsherr Emmelmann) (CDU)
Bezirksratsfrau Götze (CDU)
Bezirksratsherr Grobe (SPD)
Bezirksratsherr Grunenberg (SPD)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heinrich (SPD)
Bezirksratsherr Janßen (SPD)
Bezirksratsfrau Kapitza (CDU)
Bezirksratsfrau Krämer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Rose (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Späth (CDU)
Bezirksratsherr Spiegelhauer (SPD)
Bezirksratsherr Wruck (WfH)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Böning)
(Ratsherr Borchers)
(Ratsfrau Fischer)
(Ratsfrau Handke)
(Ratsherr Hanske)
(Ratsherr Höntsch)
(Beigeordneter Lensing)
(Ratsherr Meyburg)
(Ratsfrau Studier)
(Ratsfrau Tack)
(Ratsfrau Wagemann)

Verwaltung:
Herr Holland (OE 61.11)
Herr Krebs (OE 18.62.03)
Frau Raab (OE 18.63.03)

Presse:
Frau Benning
Frau Piepho-Schwien

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4.1.7. Ablagerung von radioaktiv belastetem Erdreich in den Stadtteilen Bothfeld und Lahe
(Drucks. Nr. 15-0174/2009)

3. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 10.12.08 und am 14.01.09

4. A N F R A G E N

4.1. der SPD-Fraktion

4.1.1. Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung in der Innenstadt der LHH
(Drucks. Nr. 15-0168/2009)

4.1.2. Winterdienst des Abfallwirtschaftsbetriebs aha
(Drucks. Nr. 15-0169/2009)

4.1.3. Ausbau „Im Heidkampe“ vor der Spedition
(Drucks. Nr. 15-0170/2009)

4.1.4. Neubau des Grabens Laher Graben
(Drucks. Nr. 15-0171/2009)

4.1.5. Baulicher Zustand der Kita Schlehenbusch
(Drucks. Nr. 15-0172/2009)

4.1.6. Raumsituation in der Grundschule Grimselweg
(Drucks. Nr. 15-0173/2009)

4.1.8. Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-0175/2009)

4.1.9. Sachstand zur Einrichtung einer kombinierten Haupt- und Realschule (HRS) im Schulzentrum Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-0176/2009)

4.1.10. Klein – Buchholzer – Kirchweg:
Zuwegung zum Kulturtreff, zur KiTa und zum Klaus – Bahlsen - Haus
(Drucks. Nr. 15-0182/2009)

4.2. der CDU-Fraktion

4.2.1. "Grünen Welle" Langenforther Straße bis hin zur Karl Wiechert Allee
(Drucks. Nr. 15-0183/2009)

5. E N T S C H E I D U N G E N

5.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates

5.1.1. HÄWI-KIDS, Beihilfe des Stadtbezirksrates zum Projekt „Gewaltfrei in die Zukunft“
(Drucks. Nr. 15-0337/2009)

5.1.2. OSV Hannover, Beihilfe des Stadtbezirksrates für eine Zaunanlage
(Drucks. Nr. 15-0338/2009)

5.1.3. Hannoverscher Aero-Club e.V., Beihilfe des Stadtbezirksrates zur Erneuerung der Fenster
(Drucks. Nr. 15-0339/2009)

5.1.4. Ada-Lessing-Schule, Beihilfe des Stadtbezirksrates zum Projekt "Hauptschule in Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-0340/2009)

5.1.5. Empfang des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0341/2009)

6. A N H Ö R U N G E N

6.1. Einrichtung von zwei städt. Krippengruppen im Rohdenhof, Sutelstr. 18
(Drucks. Nr. 0148/2009)

6.2. Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung - Ebelingstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0200/2009 mit 4 Anlagen)

6.3. Bebauungsplan Nr. 473, 1. Änderung
- P & R - Anlage Lahe -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0201/2009 mit 3 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. der FDP Fraktion

7.1.1. Sachstandbericht zur DS 0898/2007, Intelligente Steuerung von Lichtzeichenanlagen
(Drucks. Nr. 15-0178/2009)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Anhörung des Geschäftsführers der Berliner Ingenieurgesellschaft IGP, Herrn Stefan Gräf, zum Thema: „Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
(Drucks. Nr. 15-0179/2009)

7.2.2. Keine Ablagerung von radioaktiv belastetem Erdreich auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Bothfeld als Zwischenlager und keine Endlagerung auf der Deponie in Lahe
(Drucks. Nr. 15-0180/2009)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Grüner Pfeil im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0184/2009)

7.3.2. Einrichtung eines Halteverbots auf der Straße Im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0185/2009)

7.3.2.1. Einrichtung eines Halteverbots auf der Straße Im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0185/2009 N1)

7.3.3. Wegeverbindung zwischen Rosenrotweg und Königskinderweg sowie entlang des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-0186/2009)

7.3.3.1. Wegeverbindung zwischen Rosenrotweg und Königskinderweg sowie entlang des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-0186/2009 N1)

8. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Informationen über Bauvorhaben









I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Battefeld eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
  • TOP 4.1.7. sollte, wenn die SPD-Fraktion es wünsche, gegebenenfalls schon im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde behandelt werden. Bezirksratsherr Meyer stimmte diesem Vorschlag für die SPD-Fraktion zu.
Im übrigen wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Bezirksbürgermeister Battefeld gratulierte sodann nachträglich Bezirksratsfrau Krämer, Bezirksratsherrn Uwe Grunenberg und dem stv. Bezirksbürgermeister Harry Grunenberg zum Geburtstag.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Ein Anwohner fragte nach dem Stand der Verkehrszählung im Klein-Buchholzer Kirchweg.

Bezirksbürgermeister Battefeld antwortete, dass die Zählung bisher nicht durchgeführt werden konnte, da das Zählgerät ausgefallen sei und noch kein neues angeschafft worden sei.

Frau Raab ergänzte, dass es, da das Gerät zur gleichzeitigen Zählung und Messung wie gesagt ausgefallen sei, in den nächsten Wochen eine reine Zählung geben solle. Zusammen mit den Ergebnissen der Messungen, die die Polizei in den vergangenen Wochen durchgeführt habe, ergebe sich so ein umfassendes Bild zur Verkehrssituation im Klein-Buchholzer Kirchweg.

Bezirksbürgermeister Battefeld sagte, dass es bisher zwei Messungen dort gegeben habe, an denen aber leider keine interessierten Bürger teilgenommen hätten. Herr Zwick von der Polizei habe ihm außerdem zugesagt, dass noch eine weitere Messung zu einer Tageszeit, die von den Anwohnern gefordert worden sei, stattfinden solle.

Der Anwohner fragte nach einem konkreten Zeitrahmen für die geplante Zählung.

Frau Raab antwortete, dass dieser nicht gegeben werden könne, da sich die Fachverwaltung diesbezüglich nicht festgelegt habe, sondern nur eine zeitnahe Durchführung zugesagt habe.

Bezirksratsherr Bodirsky fragte nach, warum nicht einfach per Hand gezählt werde, wie im Antrag 15-2837/2008 von Bündnis 90/Die Grünen gefordert worden sei.

Frau Raab antwortete, dass die Fachverwaltung sogenannte "Zählplatten" einsetzen wolle, da die Zählung so wahrscheinlich genauer und kostengünstiger durchgeführt werden könne. Wann genau diese Zählung durchgeführt werden solle, habe ihr die Fachverwaltung nicht mitgeteilt, sie sei aber im ständigen Kontakt, um das Verfahren zu beschleunigen.

Bezirksratsherr Bodirsky stellte dazu fest, dass er sich bei dieser Vorgehensweise der Verwaltung als Bezirksrat nicht ernst genommen fühle.

Ein Mitglied der Siedlergemeinschaft Holzwiesen berichtete, dass sich Mitglieder der Siedlergemeinschaft von Fahrzeugen von Besuchern der Tennisanlage des Tennis-Clubs Schwarz-Weiß e.V. in der Straße Wietzegraben belästigt fühlten. Es habe früher mal eine Absprache zwischen der Siedlergemeinschaft und dem Club gegeben, dass die Nutzer der Clubanlage ihre Fahrzeuge in den Wintermonaten am Wietzegraben parken könnten, da auf dem clubeigenen Parkplatz zu oft Autos aufgebrochen worden seien. Inzwischen werde aber das ganze Jahr über am Wietzegraben geparkt und dadurch u.a. auch die Ausfahrt aus dem Elfenweg stark behindert und Anwohner gestört. Sie bittet darum, prüfen zu lassen, ob an der westlichen Seite des Wietzegrabens nicht ein Halteverbot eingerichtet werden könne.

Bezirksbürgermeister Battefeld sagte zu, diese Anregung weiter zu leiten.

Das Mitglied klagte weiterhin über Probleme bei der Postzustellung.

Bezirksbürgermeister Battefeld sah in diesem Fall keine Möglichkeit für die Kommunalpolitik, etwas zu unternehmen.

Ein Einwohner der in der Nähe der Stadtgärtnerei wohnt, hatte eine Frage bezüglich des eingelagerten chemisch verunreinigten Materials vom De-Haen-Platz. Er wollte wissen, an wen er sich wenden könne um mehr über die Zusammensetzung des Materials zu erfahren und bat darum, Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu den chemischen Analysen bekommen zu können.

Frau Raab beantwortete die Frage dahingehend, dass die Deklarationsanalytik von der Region Hannover vorgenommen worden sei und dass sich er gern dort an Herrn Evers oder Herrn Jacob wenden könne. Die genauen Kontaktdaten werde sie ihm gern mitteilen.

Ein weiterer Einwohner äußerte sich ebenfalls zu dieser Thematik. Es gebe unter den Anwohnern eine große Unsicherheit bezüglich der Gefährlichkeit des eingelagerten Materials. Von größtem Interesse sei daher die Frage, ob schon gesagt werden könne, bis wann das eingelagerte Material dort verbleiben solle und wenn ja, wie verlässlich diese Aussage sei.

Bezirksbürgermeister Battefeld verwies auf die Anfrage der SPD-Fraktion, deren Beantwortung er gern vorziehen werde, wenn klar sei, wie viele Anfragen aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner es noch gebe.

Da es keine weiteren Anfragen gab, schloss Bezirksbürgermeister Battefeld die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde um 18:25 Uhr.


TOP 4.1.7.
Ablagerung von radioaktiv belastetem Erdreich in den Stadtteilen Bothfeld und Lahe
(Drucks. Nr. 15-0174/2009)

Bezirksratsherr Spiegelhauer trug die Anfrage vor.

In den vergangenen Wochen wurde mehrfach darüber berichtet (vgl. z.B. HAZ vom 20./21.01.2009), dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover eine Entfernung der radioaktiv belasteten Flächen am Lister De-Haën-Platz plant. Dieses Erdreich (ca. 50 t) soll dann zunächst in Container geladen und anschließend auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Bothfeld solange zwischengelagert werden, bis sich eine geeignete Deponie zur finalen Aufnahme bereit erklärt hat. Darüber hinaus wird anscheinend auch eine endgültige Ablagerung auf der Deponie Lahe in Betracht gezogen.

Die SPD-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung:
1. Sind o.g. Presseberichte zutreffend, dass nach den Plänen der Verwaltung das radioaktiv sowie schwermetallisch belastete Erdreich vom De-Haën-Platz auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Bothfeld in Containern zwischengelagert und evtl. sogar auf der Deponie Lahe endgültig abgelagert werden soll?
2. Wenn ja, wie gewährleistet die Verwaltung, dass die Einwohner/innen der Stadtteile Bothfeld und evtl. Lahe durch radioaktive Strahlen weder betroffen noch gefährdet werden, d.h. welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen und wie lautet das Sicherungskonzept?
3. Hat sich mittlerweile eine andere Deponie (bundesweit/europaweit), die für die Ablagerung entsprechender Abfälle zugelassen ist, bereit erklärt das belastete Erdreich endgültig aufzunehmen?

Frau Raab informierte zunächst darüber, dass die Anwohner des De-Haen-Platzes am 12.01.09 über den Beginn der Sanierungsmaßnahmen und die geplante Zwischenlagerung des abtransportierten Materials in Bothfeld informiert wurden. Diese Information sei auch an die Mitglieder des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gegangen, nicht aber an den Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide. Für dieses Versäumnis entschuldigte Sie sich im Namen der Verwaltung.

Während des Vortrags der Antwort der Verwaltung, wurden einige Bilder (siehe Anlage 1) der Zwischlagerung gezeigt und dazu Erläuterungen abgegeben.

Zu 1.) Von der Sanierungsmaßnahme am De-Haen-Platz sind inzwischen insgesamt 11 Container zum städtischen Werkhof gebracht worden. In den Zeitungen war irrtümlich von der Stadtgärtnerei berichtet worden. Fünf Container sind mit hydraulisch verschlossenem Deckel und abgeschlossen. Sie enthalten den radiologisch auffälligen Boden. Sechs Container sind abgeplant, sie enthalten ‚nur’ schwermetallhaltigen Boden. Eine Entsorgung der radiologisch auffälligen Böden in Lahe war von der Verwaltung zu keiner Zeit geplant.

Ursprünglich war hier nur eine kurzfristige Bereitstellung für den Zeitraum der Deklarationsanalytik vorgesehen. Das ist aufgrund der nicht vorhersehbaren Absage der Deponie nun nicht mehr möglich. Sobald durch die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall (NGS) eine neue Deponie vorgegeben ist (siehe auch Frage 3), werden die Container abtransportiert.

Zu 2.) Nach Abstimmung mit der Region Hannover als zuständiger Abfallbehörde und der Gewerbeaufsicht Hannover als Strahlenschutzbehörde steht einer Bereitstellung dieser Container auf dem Werkhof aus abfallrechtlicher, arbeitsschutztechnischer und gesundheitlicher Sicht nichts entgegen. Die Befüllung der Container wurde von einem Strahlenschutzgutachter und dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz) überwacht.

Die Container stehen im hinteren, eingezäunten Bereich der Baumschule. Die Entfernung zum nächsten Wohngebiet beträgt ca. 250m. Der Abstand zum nächsten öffentlichen Weg an den Kleingärten ca. 12m.

Nach Antransport der Container wurde am Donnerstag 05.02.2009 die Strahlung gemessen. Lediglich an einem Container wurde von außen Strahlung festgestellt. Ab 5 Metern Entfernung von diesem Container gibt es keine Strahlung mehr oberhalb der Hintergrundbelastung. Der Gutachter hat vor Ort in ca. 3m Abstand von Container 1 eine gelbe Linie gezogen. Das entspricht einer leicht erhöhten Strahlung, wie sie im Stadtgebiet aufgrund bestimmter Materialien (z.B. Schlackepflaster) auch häufig anzutreffen ist. Der Aufenthalt innerhalb der gelben Linie ist nicht erwünscht. Eine Überschreitung von Grenzwerten wäre aber erst bei einem Aufenthalt von 1000 Stunden im Jahr innerhalb dieser Linie erreicht. Es ist zu beachten, dass diese Strahlung an Teilchen gebunden ist.
Da die Container dicht verschlossen sind, ist kein Transport der Strahlung durch Wind o. ä. denkbar. Eine Verwehung von radioaktivem Material ist nicht möglich. Gefahr für Bevölkerung (Anwohner, Kleingärtner oder Spaziergänger) und Beschäftigte besteht nach Bewertung des Gutachters eindeutig nicht.

Der Boden in den abgeplanten Containern wurde aufgrund seiner Bleigehalte am De-Haen-Platz entnommen. Für Kinderspielflächen sind die Gehalte zu hoch, in einer reinen Grünfläche hätte der Boden verbleiben können.

Zu 3.) Die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall kümmert sich zurzeit intensiv um eine Alternative für die Entsorgung. Aus abfallrechtlicher Sicht stehen ausreichend Deponien zur Verfügung. Das neue Genehmigungsverfahren kann 2-3 Monate dauern.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Um 18:35 eröffnete Bezirksbürgermeister Battefeld die Fragestunde erneut, um den anwesenden Zuschauern Gelegenheit zu gebe, Fragen zu der Antwort der Verwaltung zu stellen.

Ein Anwohner fragte nach, ob durch die angesprochen gelbe Linie um den einen Container vor Alpha- oder Gammastrahlung gewarnt werden solle.

Frau Raab verwies auf die Angaben der Region Hannover, in denen von Alphastrahlung die Rede sei. Sie informierte dann noch, dass durch das Gutachterbüro Ortstermine für Interessierte angeboten würden, bei denen auch Messungen durchgeführt werden könnten. Als Termine könnten der 16. und 18.02., jeweils um 16:00 Uhr, angeboten werden.

Nach kurzer Umfrage im Stadtbezirksrat legte Bezirksbürgermeister Battefeld als Termin den 18.02.09 fest.

Bezirksratsherr Grunenberg fragte nach der Deklaration der Container.

Frau Raab antwortete, dass sich die Container ja nicht auf öffentlich zugänglichem Gelände befänden, dass aber trotzdem noch überlegt werde, diesen Bereich besonders zu umzäunen.

Bezirksbürgermeister Battefeld sagte zu, die Anregung an die Fachverwaltung weiterzuleiten.

Bezirksratsherr Grobe berichtete, dass er sich den entsprechenden Bereich auch angesehen habe und dass die farbliche Kennzeichnung des am stärksten strahlenden Containers gut sichtbar gewesen sei.

Eine Einwohnerin wollte wissen, wie weit die Container vom Weg entlang der Lärmschutzwand zur Autobahn entfernt seien, da dort häufig Hundebesitzer mit ihren Tieren gingen.

Bezirksbürgermeister Battefeld antwortete, dass es auch ein ausreichender Abstand sei und wies darauf hin, dass dieser Weg kein öffentlicher Weg sei.
Anschließend bat er im Namen des gesamten Stadtbezirksrates darum, auf jegliche überzogene, nicht angemessene Begriffswahl im Zusammenhang mit dieser Zwischenlagerung zu verzichten, um die Bevölkerung nicht noch mehr zu verunsichern und sagte zu, sich für eine schnelle Entfernung der Container einzusetzen.

Bezirksratsherr Bodirsky bat die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu informieren, warum die Deponie in Köln die Aufnahme des Schutts verweigert habe.

Frau Raab antwortete, dass die Annahme auf Grund politischen Drucks verweigert worden sei.

Bezirksbürgermeister Battefeld ergänzte, dass seiner Kenntnis nach auch ein spezielles Gutachten zur Zusammensetzung des Schutts gefehlt habe.

Sodann schloss er um 18:45 Uhr die Fragestunde endgültig.


TOP 3.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 10.12.08 und am 14.01.09

Das Protokoll der Sitzung am 10.12.2008 wurde einstimmig genehmigt.

Das Protokoll der Sitzung am 14.01.2009 wurde bei 2 Enthaltungen einstimmig genehmigt.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der SPD-Fraktion

TOP 4.1.1.
Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung in der Innenstadt der LHH
(Drucks. Nr. 15-0168/2009)

Bezirksratsherr Grunenberg trug die Anfrage vor.

Seit dem 1.Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub(siehe Rahmenrichtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1999). Diese Vorgabe wurde am 11.September 2002 in das bundesdeutsche Recht integriert. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde parallel eine Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft erlassen. Bei entsprechender Überschreitung müssen Aktions- bzw. Luftreinhaltepläne in den Städten erstellt werden. Entsprechend wurden bisher in 25 bundesdeutschen Städten aktive Umweltzonen eingerichtet.12 weitere Städte planen ebenfalls aktive Umweltzonen (Stand: 1.Oktober 2008). Die erwartete Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. Kritiker dieser Umweltzonen halten diese Maßnahme für überzogen und unverhältnismäßig. Sie richten ihr Hauptaugenmerk auf attraktivere Angebote im ÖPNV und Schwerpunktmäßig auf die so genannte „grüne Welle“. Diese „grüne Welle“ wurde 1917 in den Vereinigten Staaten eingeführt und zeitversetzt Ende der 20er Jahre langsam in Europa etabliert. Leider blieb der Erfolg in den meisten Städten aus und die „grüne Welle“ verschwand still und heimlich aus dem öffentlichen Straßenverkehr. Das Verschwinden hatte viele Gründe. Einer der Hauptfaktoren ist die Unvereinbarkeit von ÖPNV-Priorisierung und „grüner Welle“. Nur wenn Busse, Bahnen, Radfahrer und auch Fußgänger sich defensiv im Straßenverkehr verhalten, kann die „grüne Welle“ überhaupt starten. Ein zweiter und vielleicht heutzutage noch gewichtigerer Grund spricht gegen die „grüne Welle“ und das sind die Kosten. So wird in einem Beispiele bei der Durchführung der „grünen Welle“ für eine einzige Straße mit Kosten von über 400.000 € kalkuliert. Eine Kleinstadt mit circa 40.000 Einwohnern kalkuliert bei einer Einführung mit Kosten von 15.000.000 €.
Daher fragt die SPD – Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Was kann aus Sicht der LHH eine großräumig installierte „grüne Welle“(realisiert nach dem derzeitigen Stand der Technik) sowohl umweltpolitisch als auch verkehrstechnisch leisten und ist eine großräumige „grüne Welle“ überhaupt finanziell zu verantworten?
2. Gab es seitens der LHH außer der derzeitigen aktiven Umweltzone weitere fundierte Maßnahmen, um die entsprechenden Gesetze einzuhalten, gerade nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.September 2007,“dass betroffene Bürger von den zuständigen Behörden verlangen können, dass dort, wo die geltenden Feinstaubgrenzwerte überschritten sind, verhältnismäßige Maßnahmen zur Verringerung der Belastung ergriffen werden“?
3. Sind die 25 Betreiber der aktiven Umweltzonen kommunikativ vernetzt, sodass hier ein ständiger Datenaustausch stattfinden kann und die daraus gebündelten Informationen dadurch eine größere Aussagekraft bekommen?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:
Zu 1. In früheren Zeiten gab es in Hannover für die Hauptverkehrsstraßen starr geschaltete „Grüne Wellen“ im Rahmen von Festzeitsteuerungen an den einzelnen Knotenpunkten.
Im Jahre 1988 erging ein Ratsbeschluss, in dem der Rat ein Aktionsprogramm zur Beschleunigung des Stadtbahn- und Linienbusverkehrs auflegte, welches in erster Linie die Beseitigung der Fahrzeitverluste für Stadtbahnen und Omnibusse an den signalgeregelten Kreuzungen zum Ziel hatte.
Dazu musste die ehemalige Festzeitsteuerung mit starren Grünzeiten und unveränderlicher Phasenfolge durch flexible Steuerungen ersetzt werden, die bei Anmeldung einer Bahn oder eines Busses den Signalablauf so modifizieren, dass die öffentlichen Verkehrsmittel vorrangig bedient werden können.
Zur Frage der Grünen Welle ist festzuhalten, dass diese auch weiterhin in Hannover im Prinzip für alle Hauptverkehrsstraßen für eine Geschwindigkeit von 50 km/h existiert. Diese auch „koordinierte Steuerung“ genannte Verfahrensweise liegt der Signalsteuerung an den Einzelknoten zunächst einmal zugrunde. Überlagert wird dieses System dann allerdings durch die Bevorrechtigung der öffentlichen Verkehrsmittel, welche in Hannover zum großen Teil in einem gemeinsamen Verkehrsraum mit dem motorisierten Individualverkehr geführt werden. Für den Fall der Anmeldung eines öffentlichen Verkehrsmittels an einer Lichtsignalanlage wird also die „Grüne Welle“ so modifiziert, dass dieses Verkehrsmittel nach Möglichkeit ungehindert die Signalanlage passieren kann. Dies passiert durch parallel zum Kraftfahrzeugverkehr verkehrende Stadtbahnen und Busse, aber auch beispielsweise durch Busse, welche die Hauptverkehrsstraßen queren.
Angemerkt sei, dass aufgrund der unterschiedlichen Knotenpunktabstände eine koordinierte Steuerung im Regelfall nur für eine Fahrtrichtung in zufriedenstellender Weise möglich ist. Aus diesem Grunde werden morgens, nachmittags und in den Abendstunden die unterschiedlichen Signalprogramme, welche die Haupt-Belastungsrichtungen berücksichtigen, wie folgt, geschaltet: Morgens – Verkehr stadteinwärts; nachmittags – Verkehr stadtauswärts. In den verkehrsärmeren Abend- und Nachtstunden werden kürzere Programme geschaltet, bzw. es wird dann ganz auf die koordinierte Steuerung verzichtet (sogenannte „Freie Steuerung“).
Es kommt auch vor, dass hoch belastete Knotenpunkte, welche zusätzlich stark durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) frequentiert werden, gänzlich ohne Koordinierung und rund um die Uhr in der „Freien Steuerung“ laufen. Durch diese Betriebsart können die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer minimiert werden. Als Beispiele seien hier nur die Lichtsignalanlagen Gehaplatz, Berliner Allee/Sallstraße oder Wallensteinstraße/Göttinger Chaussee genannt.

Es bleibt festzuhalten, dass vom Prinzip her alle wichtigen städtischen Verkehrsstraßen mit einer koordinierten Steuerung versehen sind, diese aber in den zuvor geschilderten Fällen sporadisch nicht zum Tragen kommt und somit dann im Einzelfall für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist.

Die Veränderungen im Verkehr, zum Beispiel durch Verkehrsverlagerungen oder ÖPNV-Maßnahmen, erfordern immer wieder Veränderungen in den Signalprogrammen. Darüber hinaus erfolgt bis ca. zum Jahre 2012 die in der Drucksache Nr. 0196/2006 beschriebene verkehrstechnische Optimierung von 15 verkehrswichtigen Streckenzügen mit insgesamt 171 Lichtsignalanlagen.
In Bearbeitung sind zurzeit folgende drei Vorhaben:
  • Langenforther Straße – Sündernstraße – Eulenkamp – Karl-Wiechert-Allee
  • Hildesheimer Straße
  • Innenstadtring

  • Für 2009/2010 sind folgende Streckenzüge zur weiteren Bearbeitung vorgesehen:
  • Vahrenwalder Straße und
  • Lavesallee - Ritter-Brüning-Straße

Zu 2.) Der Luftreinhalte-Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung. Davon wurden bisher folgende Maßnahmen umgesetzt:

· Einrichtung einer Umweltzone
· Verkehrsverbote für Lkw-Durchgangsverkehre mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t (mautverdrängte Verkehre)
· Lkw-Wegweisungskonzept
Teilweise umgesetzt wurden (und fortgeführt werden) folgende Maßnahmen:

· Verflüssigung des Verkehrs in Kombination mit Verringerung der Fahrgeschwindigkeit (siehe zu 1.)
· Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h für ausgewählte Straßen
· Emissionsarme Beläge im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßenfahrbahnen
· "Optische" Einengung von Straßen bei Neubau bzw. Grunderneuerung
· Pflanzen von Straßenbäumen / Fassadenbegrünung
· Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
· Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z. B Infoblätter, Mobilitätserziehung in Schulen)
· Umsetzung des Passivhausstandard in Neubaugebieten
· Energetische Optimierung von Altbauten

Zu 3.) Ein Netzwerk aller mit der Luftreinhalteplanung befassten deutschen Städte besteht über den Deutschen Städtetag. Zudem bietet das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Daten zur Luftgüte (bundesweit), Luftreinhalteplänen und den (mittlerweile 35) Städten mit Umweltzonen.

TOP 4.1.2.
Winterdienst des Abfallwirtschaftsbetriebs aha
(Drucks. Nr. 15-0169/2009)

Bezirksratsherr Grunenberg trug die Anfrage vor.

Nachdem Anfang Januar zuerst eine Schneeregenfront und sofort anschließend eine starke Kaltfront Hannovers Rad-und teilweise auch die Fußwege über eine Woche lang unpassierbar gemacht haben, muss folgerichtig nach den Konsequenzen für den Abfallwirtschaftsbetrieb aha gestellt werden. Natürlich waren die Herausforderungen für aha sehr groß, waren die Wetterkonstellationen äußerst ungünstig. Trotzdem waren die ersten 14 Tage im Jahr 2009 für Radfahrer und Fußgänger (besonders sind hier ältere Mitbürger zu nennen) eine einzige Katastrophe. Der Fahrradbetrieb im Stadtbezirk 3 ruhte mindestens 10 Tage. Straßen wie der Eulenkamp, General-Wever-Straße und der Sahlkamp waren lebensgefährliche Rutschbahnen, die entsprechenden Nebenstraßen waren ebenfalls unpassierbar. Es bleiben tief verunsicherte Radfahrer und Fußgänger, die jetzt nicht wissen, waren diese 14 Tage nur eine Ausnahme, oder werden sich beide Verkehrsteilnehmer in Zukunft in der Winterzeit immer öfter auf solche katastrophalen Umstände einstellen müssen.
Daher fragt die SPD – Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Wie beurteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb aha den Winterdienst in der Zeit vom 05.01.2009 und 15.01.2009 ?
2. Welchen Stellenwert bzw. welche Prioritäten besitzen die Radwege im Stadtbezirk 3 (als Beispiele können die drei oben genannten Hauptstraßen angeführt werden)?
3. Decken die 870 aha Streusandkisten im Stadtgebiet wirklich die Bedarfe vollständig ab, wäre eine Erhöhung der Anzahl nicht sinnvoll und sind die Standorte der aha-Streusandkisten für die Bürgerinnen und Bürger einfach und schnell auffindbar
(Stichwort: Kartierung)?
Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der Wetterlage im Januar hat der Zweckverband Abfallwirtschaft (aha)
1.280 Straßenkilometer Fahrbahnen, 600.000 m² Fußgängerzonen und 2.050 Fußgängerüberwege im Rahmen des Winterdienstes geräumt und abgestreut. lm. Bereich der Fahrbahnen (Haupt- und Zubringerstraßen) gab es keine Schwierigkeiten. Aufgrund der anhaltenden Frostperiode mit bis zu -13° Celsius kam es auf den Gehwegen, Radwegen und Nebenstraßen zu vereisten Oberflächen, die einerseits kaum durch Salz zu lösen und damit nicht räumfähig waren und die andererseits mit Streumittel (Sand und Splitt) nicht komplett abgestumpft werden konnten, da die Streumittel keinen festen Halt auf diesen vereisten Oberflächen erhielten. Eine ähnliche Wettersituation trat letztmalig im Winter 2000/2001 auf.
Es gab nur wenige Beschwerden über die Fahrbahnen für die aha alleine zuständig ist. Beschwerden über schlechte/gefährliche Geh-, Über-, und Radwege häuften sich. Die überwiegenden Beschwerden bezogen sich auf die Gehwege, für die fast ausschließlich die Grundstückseigentümer verantwortlich sind.

Der Einsatz von Sand und Splitt war auf Grund der oben genannten Wetter- und Straßenbedingungen nicht mehr zielführend.

Aha stellte den Antrag auf Freigabe zur Salzstreuung. Die Presse und die privaten Reinigungsunternehmen wurden informiert. Nach dem Salzeinsatz und den sich langsam ändernden Witterungsbedingungen entspannte sich die Situation auf den Geh- und Radwegen kurzfristig.

Zu 2: lm Winterdiensteinsatz werden zunächst die Hauptverkehrsstraßen und die Strecken des öffentlichen Personenverkehrs geräumt bzw. gestreut. Hier liegt ein Schwerpunkt, damit der Bürger den vielfach angebotenen Personenverkehr im Winter auch wirklich nutzen kann, insbesondere ältere Menschen. Weiterhin werden für die allgemeinen Rettungsdienste die Hauptverkehrsstraßen bearbeitet, um die Anfahrtswege möglichst kurz zu halten. In der gleichen Dringlichkeitsstufe werden wichtige Überwege für Fußgänger bearbeitet.
Erst danach werden die Radwege geräumt, die wiederum in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind.
Leider kommt es dadurch zu Verzögerungen bei den Winterdiensttätigkeiten auf Radwegen. Trotz der nachrangigen Bearbeitung der Radwege ist diese Vorgehensweise wirtschaftlich, der Situation angemessen und bietet insgesamt eine hohe Verkehrssicherheit.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Abarbeitung immer in der gleichen Reihenfolge erfolgt, d.h., bei erneuter Glättebildung bzw. erneutem Schneefall werden die Winterdiensttätigkeiten in gleicher Ablauffolge erneut begonnen. Diese Vorgehensweise steht auch im Einklang mit der gültigen Rechtsprechung.

Zu 3: In der Landeshauptstadt Hannover sind insgesamt ca. 870 Streugutkisten aufgestellt, die im Winterhalbjahr ständig nachgefüllt werden. Aufgrund der Witterungsverhältnisse im Januar ist von vielen Bürgern der Sand aus den Streugutkisten dazu genutzt worden, die Gehwege zu streuen. Die Bereitstellung von Streumittel ist eine Serviceleistung von dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), auf die kein Rechtsanspruch besteht. Grundsätzlich hat jeder Streupflichtige sich frühzeitig vor Einbruch des Winters mit ausreichend Streugut zu versorgen.
Die Bürgerinnen und Bürger kennen in der Regel die Standorte der Streugutkisten. Sollten diese in Einzelfällen nicht bekannt sein, können sich die Bürgerinnen und Bürger an den aha-Service wenden der dann die notwendige Auskunft erteilt. .Die kostenlose Telefonnummer lautet 0800 999 11 99.

TOP 4.1.3.
Ausbau „Im Heidkampe“ vor der Spedition
(Drucks. Nr. 15-0170/2009)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

hier: Gefährdungen und Sicherheit
Bezug: Drucksache Nr. 15 –1810/2000

Vor 9 Jahren wurde der Ausbau des Heidkampes zwischen Dreihorn- und Gernsstr. abgeschlossen. Die SPD – Bezirksratsfraktion wies damals bereits auf die durch die Verengung des Bürgersteiges vor der dort ansässigen Spedition bestehenden Gefährdungen hin. Hier entfällt der gesonderte Radweg, Radfahrer und Fußgänger müssen die Fläche gemeinsam nutzen.
Inzwischen hat sich das Verkehrsaufkommen auf der Straße Im Heidkampe weiter erhöht. Eine Trennung der Verkehre ist wünschenswert und deshalb ein kompletter Ausbau der Straße aus unserer Sicht sinnvoll.
Damals hatte die Spedition ein Kaufangebot der LHH aus betrieblichen Gründen abgelehnt.
Die Verwaltung hatte im Juni 2000 in Aussicht gestellt, dass im Falle einer Betriebseinstellung eine Erweiterung der Seitenanlagen möglich sei.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern im o.g. Straßenabschnitt gewachsen sind?
2. Gibt es Planungen für die Beseitigung der Verengung des Bürgersteiges?
3. Wurden von der Verwaltung wieder Verhandlungen mit der Spedition aufgenommen?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Nein
Zu 2: Ja, die Planungen gibt es seit dem Ausbau der Straße „Im Heidkampe“
Zu 3: Nein, denn die Spedition hatte sich deutlich gegen einen Verkauf entschieden.

Bezirksratsherr Hedrich fragte nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass die Spedition Nölle ihren Betrieb eingestellt habe. Dann hätten ja zwischenzeitlich Nachverhandlungen stattfinden können. Im übrigen empfinde er die Antwort als eine Unverschämtheit und erwarte, dass die Verwaltung, wenn sie diesen Bereich tatsächlich ausbauen wolle, sich vor der Beantwortung der Frage richtig informiere. Die gegebene Antwort lasse den nötigen Respekt vor der Arbeit des Stadtbezirksrates vermissen.

Protokollantwort:
Auf Nachfrage teilte Frau Hesse (Grundstückseigentümerin) mit, dass die Spedition Nölle weiterhin bestehe und sie keine Absicht habe, Teile ihres Grundstückes zu veräußern.

TOP 4.1.4.
Neubau des Grabens Laher Graben
(Drucks. Nr. 15-0171/2009)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

/ Verlängerung des das Gewässer begleitenden Weges bis zur Wegeverbindung Klingenkamp – Lahwiesen / Verlängerung der Weidenallee
Bezug: Information Stadtentwässerung Hannover vom 5.1.2009

Durch das o.g. Schreiben wurde der Bezirksrat informiert, dass im August 2009 mit dem Neubau des bereits planfestgestellten Grabens parallel zu der das LSG querenden Straße begonnen werden soll.
Das Wegenetz in diesem Naherholungsgebiet ist noch nicht optimal; wir haben wiederholt begründet darauf hingewiesen, den Ausbau und eine bessere Verknüpfung der Wege für Fußgänger gefordert. Durch die kommende Maßnahme ergeben sich neue Möglichkeiten.

Die SPD - Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:
1. Ist entlang des neuen Grabens ein Fußweg geplant, um in diesem Bereich eine Trennung vom motorisierten Verkehr zu schaffen? (Bitte die Ausbaupläne vorstellen Karte)
2. Wie ist der Sachstand bezüglich der vom Bezirksrat geforderten Verlängerung des Weges entlang des Grabens bis zur o.g. Wegeverbindung?
3. Gibt es endlich Initiativen der Verwaltung die Verlängerung der Weidenallee zum Klingenkamp zu erreichen?
Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Im Zuge des Grabenneubaus ist kein parallel verlaufender Fußweg vorgesehen. Grundsätzlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, hier einen solchen Weg anzulegen, allerdings stehen hierfür in absehbarer Zeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Zu 2.) Aktuell wird versucht, auf Grundlage eines Tauschangebotes in den Besitz des für den Wegebau erforderlichen Grundstücks zu kommen, nachdem die bisher geführten Kaufverhandlungen nicht erfolgreich waren.

Zu 3.) Im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird zurzeit an einem Planungsentwurf gearbeitet, der demnächst verwaltungsintern abgestimmt wird und in der 2. Jahreshälfte dem Stadtbezirksrat vorgestellt werden kann.

Bezirksratsherr Hedrich fragte nach, ob nicht üblicherweise neben einem solchen Graben ein Versorgungsweg angelegt werde und von wo aus der Graben versorgt werden solle, wenn kein Weg angelegt werde.

Herr Holland antwortete, dass üblicherweise neben solchen Gewässern ein Unterhaltungsweg oder-streifen angelegt werde, der aber auch nur aus einer ebenen Grasfläche bestehen könne.

TOP 4.1.5.
Baulicher Zustand der Kita Schlehenbusch
(Drucks. Nr. 15-0172/2009)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Das Gebäude der Kita Schlehenbusch ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Auf eine Anfrage der SPD- Fraktion zur Bezirksratssitzung vom 18.06.2008 hin wurde in der Drucksache Nr. 15-1475/2008 von der Verwaltung festgestellt, dass die GBH aktuell mit der Prüfung beauftragt sei, ob das bestehende Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen ist.

1. Was ist Ergebnis der GBH- Prüfung?

2. Gibt es bereits auf dem Prüfungsergebnis beruhende Planungen der LHH?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:



Zu 1) Es handelt sich um eine Liegenschaft, die im Eigentum der GBH ist. Die in dem Gebäude untergebrachte Kita ist von der LHH angemietet. Eine Sanierung des Gebäudes ist nicht wirtschaftlich. Das bestehende Gebäude soll durch einen Neubau ersetzt werden, die GBH hat die Prüfungen dazu noch nicht abgeschlossen.

Zu 2) Der LHH liegen noch keine konkreten Planungen vor.

TOP 4.1.6.
Raumsituation in der Grundschule Grimselweg
(Drucks. Nr. 15-0173/2009)

Bezirksratsfrau Heinrich trug die Anfrage vor.

Die Grundschule Grimselweg hat aufgrund der Erweiterung des Hortbetriebes um weitere 20 Plätze im zweiten Schulhalbjahr 2008 Containerbauten erhalten, in dem der Schulhort untergebracht wurde. Wie der Tagespresse zu entnehmen war, stand sogar die Verlegung des Schulbetriebes für eine 1. Klasse im Falle der Vierzügigkeit zur Disposition.

Die Unterbringung eines Hortes in Containern oder gar die Nutzung von Containern als Klassenraum ist keine dauerhafte Lösung der Raumsituation, sondern kann nur eine Interimslösung darstellen.



Daher fragt die SPD – Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Gibt es eine mittel- und langfristige Planung, wie die LHH die weitere Nutzung von Containern im Schul- und Hortbetrieb der Grundschule Grimselweg vermeiden kann?

2. Welche Schülerzahlen werden für die Zukunft an dieser Schule prognostiziert? Wird diese Schule künftig 3- bis 4- zügig bleiben?

3. Ist die Errichtung weiterer Gebäude auf dem Gelände der Grundschule Grimselweg geplant bzw. überhaupt möglich?



Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Verwaltung teilt die Auffassung des Stadtbezirksrates, dass die Aufstellung von mobilen Klassen- bzw. Horträumen keine Dauerlösung darstellen kann. Hierzu ist der Fachbereich Bibliothek und Schule derzeit in Gesprächen mit dem Fachbereich Jugend und Familie mit Ziel, hier eine dauerhafte und für alle Seiten befriedigende Lösung für Schule und Hortbereich zu finden.

Zu 2.: Nach den aktuellen Prognosen zur Schülerzahlentwicklung auf Grundlage der Einwohnerstatistik Stand 30.06.2008 wird sich die Grundschule Grimsehlweg mittelfristig zu einer durchgängig 3-zügigen Schule entwickeln.

Zu 3.: Die Grundstücksgröße ließe einen Anbau zu. Im Rahmen des Konjunkturprogrammes wird die bauliche Entwicklung des Standortes überprüft.

TOP 4.1.8.
Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
(Drucks. Nr. 15-0175/2009)

Bezirksratsherr Meyer trug die Anfrage vor.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass sich nun endlich ein Investor für Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne gefunden hat. Die Berliner Ingenieurgesellschaft IGP hat demnach dieses Grundstück erworben und plant die Schaffung eines Wohn-, Freizeit- und Seniorenparks, also eine Kombination aus Wohnbebauung, Senioren-, Sozial- und Medizineinrichtungen, Kindergärten, Freizeit- und Sportanlagen sowie Geschäften. Insgesamt sollen ca. 50 Mio. Euro in die Entwicklung des früheren Kasernengeländes investiert werden. Diese Planungen sind ausdrücklich zu begrüßen.
In Zeitungsartikeln (vgl. HAZ vom 23. und 24.01.2009) wurde jedoch auch berichtet, dass die Verkaufsfläche für Geschäfte - entgegen den städtebaulichen Vorgaben - nach den Plänen des Investors auf bis zu 3.000 m2 erhöht werden soll.

Die SPD-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung:
1. Wie lauten nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die genauen Planungen der Berliner Ingenieurgesellschaft IGP für die künftige Gestaltung der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?
2. Entspricht das Planungskonzept im Grundsatz den Vorstellungen der LHH zur Entwicklung der früheren Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?
3. In o.g. Presseberichten wird ausgeführt, dass die nach den städtebaulichen Vorgaben der LHH zulässige Anzahl von 800 m2 Verkaufsfläche vom Investor auf bis zu 3.000 m2 erhöht werden soll. Ist dies zulässig und sind dadurch negative Auswirkungen auf den Einzelhandel in den angrenzenden Stadtteilen zu befürchten?

Herr Holland beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Verwaltung hat erst seit kurzer Zeit Kenntnis vom Verkauf der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne an die IGP Projekt GmbH & Co. KG in Berlin.
Die genauen Planungen der IGP zur künftigen Nutzung des Geländes müssen erst in noch zu führenden Gesprächen zwischen dem Investor und der Landeshauptstadt erörtert werden.
Zu 2: Das Planungskonzept der IGP mit einem Angebot an unterschiedlichen Wohnformen, Infrastruktureinrichtungen und Einzelhandel entspricht im Grundsatz den Zielvorstellungen der Landeshauptstadt. Die Größenordnung der einzelnen vorgesehenen Nutzungen muss jedoch im Weiteren noch überprüft werden.

Zu 3: Das Einzelhandelsangebot soll an diesem Standort lediglich die Nahversorgung in fußläufiger Erreichbarkeit (500m Radius) für die neue Bebauung und die angrenzenden bestehenden Wohngebiete abdecken. Für die Einzelhandelsversorgung ist aus städtischer Sicht ein höherwertiges Angebot mit einem Vollsortimenter/Supermarkt mit ergänzendem Lebensmittelhandwerk und Dienstleistungen vorgesehen, mit einer Gesamtverkaufsfläche von insgesamt 1500 - 2000 m². Die Verträglichkeit dieser Größenordnung muss noch durch Fachgutachten überprüft werden.

Bezirksratsherr Wruck fragte nach, ob das gesamte Projekt gefährdet sei, wenn der Investor nicht bereit sei, die Gesamtverkaufsfläche zu reduzieren.

Herr Holland antwortete, dass darüber nur spekuliert werden könne. Für diese Fläche gebe es bisher kein Baurecht und daher seien dies Dinge, die mit dem Investor verhandelt werden müssten.

TOP 4.1.9.
Sachstand zur Einrichtung einer kombinierten Haupt- und Realschule (HRS) im Schulzentrum Bothfeld
(Drucks. Nr. 15-0176/2009)

Bezirksratsherr Spiegelhauer trug die Anfrage vor.

Im Dezember 2007 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die „Schulstrukturreform Phase II – Standortplanung der weiterführenden Schulen“ (Drucksache Nr. 2138/2007) beschlossen. Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hatte dieser Drucksache in seiner Sitzung am 17.10.2007 zuvor ebenfalls zugestimmt.
Die Schulstrukturreform beinhaltet, dass in Hannover fünf neue kombinierte Haupt- und Realschulen (HRS) zum 01.08.2008 eingerichtet wurden. Dabei sollen die bisherigen einzelnen Schulen aufgelöst und die verbleibenden Klassenverbände in die neuen kombinierten Haupt- und Realschulen überführt werden.
Für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist vorgesehen, dass aus der Ada-Lessing-Hauptschule und der Lotte-Kestner-Realschule eine fünfzügige kombinierte HRS im Schulzentrum Bothfeld entsteht. Die Gründung sollte demnach bis zum 01.08.2008 erfolgt sein.
Aus der Presse (vgl. HAZ vom 14.01.2009, S. 14) war nun jedoch zu entnehmen, dass dieser Prozess u.a. in Bothfeld ins Stocken geraten ist, weil die Landesschulbehörde die Zusammenschlüsse nicht genehmigt habe.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich die Einrichtung einer kombinierten Haupt- und Realschule durch Zusammenschluss der Ada-Lessing- und Lotte-Kestner-Schule im Schulzentrum Bothfeld (Sachstand)?
2. Welches sind die Gründe der Landesschulbehörde, mit denen sie dieser HRS-Gründung die Genehmigung verweigert hat?
3. Wie lauten die weiteren Planungen der Verwaltung zur Realisierung, insbesondere bezüglich weiterer Maßnahmen und des Zeitplans?

Herr Krebs beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2 : Die vom Schulträger im Rahmen der Schulstrukturreform Phase II geplante Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen in 5 Schulzentren zum Schuljahr 2008/2009, darunter auch die Zusammenlegung der Ada-Lessing-Schule und der Lotte-Kestner-Schule in Bothfeld (Drucksache Nr. 2138/2007), wurde seitens der Landesschulbehörde zunächst nur für die Hauptschule und die Realschule im Schulzentrum Ahlem genehmigt. In allen übrigen Fällen hat die Landesschulbehörde die Erteilung einer Genehmigung zunächst zurück gestellt.

Als Begründung führt die Landeschulbehörde in ihrer Verfügung vom 24.04.2008 an, dass
beide Schulen aktuell und bis auf Weiteres über ausreichende Schülerzahlen verfügen und demnach ohne Probleme eigenständig organisiert und geleitet werden könnten.

Des weiteren heißt es in der Begründung, dass der Zeitpunkt der Zusammenlegung so gewählt werden muss, dass dies organisatorisch durch die Schulen und die Landesschulbehörde leistbar ist. Die Schulen brauchen für die organisatorischen Absprachen und den Beginn der pädagogischen Zusammenarbeit Zeit. Die Landeschulbehörde braucht Zeit für Gespräche und evtl. Regelungen für die Fragen der Besetzung bzw. Umsetzung der Stellen für Schulleitungen.

Darüber hinaus wird auf mögliche Veränderungen in den Schülerströmen in den nächsten Jahren hingewiesen, die u.a. durch die Neugründungen von Integrierten Gesamtschulen entstehen und auch Auswirkungen auf die bestehenden Haupt- und Realschulen haben könnten.

Die Landesschulbehörde hat darum gebeten, die Zusammenlegung zu verschieben.

Zu 3.: Unter diesen Maßgaben wird die Verwaltung in enger Beteiligung mit den betroffenen Schulleitungen das Konzept zur stufenweisen Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen in Schulzentren - auch für das Schulzentrum Bothfeld - weiter entwickeln.

Eine schulorganisatorische Zusammenlegung der Ada-Lessing-Schule und der RS Lotte-Kestner-Schule wird die Verwaltung aufgrund der Vorgaben der Landeschulbehörde zum kommenden Schuljahr 2009/2010 allerdings noch nicht umsetzen können.

TOP 4.1.10.
Klein – Buchholzer – Kirchweg:
Zuwegung zum Kulturtreff, zur KiTa und zum Klaus – Bahlsen - Haus

(Drucks. Nr. 15-0182/2009)

Bezirksratsherr Hedrich trug die Anfrage vor.

Nach Fertigstellung des Klaus – Bahlsen – Haus hat sich die Situation in der schmalen Zuwegung verändert, da dort neben Anwohnern, Besuchern des Kulturtreffs, der Einrichtungen im Rohdenhof - dabei der Kindertagesstätte - Besucher der Senioreneinrichtung – auch mit PKW - verkehren. Dies ist nicht ungefährlich.
Der Zustande dieser Straße ist nicht immer in Ordnung: So wurde darüber berichtet, dass der Seitenstreifen ungepflegt sei, der Winterdienst nicht richtig funktioniert habe und häufig Behinderungen durch Falschparker bestehen.
Die Eingangssituation in den Weg ist noch nicht vollständig wieder hergerichtet: Die von jungen Besuchern des Kulturtreffs errichtete Stele fehlt noch..

Die SPD - Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:
1. Gibt es Pläne den Zugang zu verbreitern, den Fußweg abzutrennen, die Parksituation eindeutig zu regeln?
2. Wer ist zuständig für die Reinigung und den Winterdienst hier?
3. Wann wird die demontierte Stele am Eingang wieder aufgebaut?


Frau Raab beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1) Derzeit wird im Rahmen der Grundstückszuordnung auch die Erschließungssituation geregelt.
Zu 2) Bisher wurde die Zuwegung zum Kulturtreff und der Kindertagesstätte vom Hausmeister des Rohdenhofes betreut. Durch die neue Situation wird der Weg in die Beauftragung der Gehwegreinigung und Winterdienst über aha aufgenommen.
Zu 3) Die demontierte Stele wird in Abstimmung mit dem Kulturtreff Bothfeld zeitnah im Frühjahr aufgestellt.

Bezirksratsherr Hedrich fragte nach, ob es richtig sei, dass der Weg erst in Zukunft in den Winterdienst von aha aufgenommen werden solle.

Frau Raab bejahte, dass sich das aus der vorliegenden Antwort der Fachverwaltung ergebe. Durch die Erweiterung des Rohdenhofs um zwei städtische Krippengruppen müsse die Frage der Zuwegung und Erreichbarkeit sowieso geklärt werden.

TOP 4.2.
der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
"Grünen Welle" Langenforther Straße bis hin zur Karl Wiechert Allee
(Drucks. Nr. 15-0183/2009)

Bezirksratsfrau Kapitza trug die Anfrage vor.

Die Ampelschaltungen auf der Strecke Langenforther Straße bis hin zur Karl-Wiechert-Allee müssen mit den Taktzeiten der querenden Straßenbahnen auf der Podbielskistraße abgestimmt werden, um eine "Grüne Welle" einzurichten. Das betrifft neben dem Bezirk Bothfeld/Vahrenheide auch andere angrenzende Stadtbezirke.

Seit dem Ausbau des Eulenkamp staut sich der Verkehr in Richtung der Podbielskistraße und umgekehrt. Das ist den Anwohnern seit langem bekannt und besonders den Anliegern, die diesen Straßenausbau mitfinanzieren mussten, da sie den täglichen Rückstau ertragen müssen.




Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Warum sind solche Pläne nicht schon früher in Angriff genommen worden? Schließlich gibt es "Grüne Wellen" in anderen Städten seit über 30 Jahren.
2. Wann wird der Bezirksrat Bothfeld/Vahrenheide über das Vorhaben informiert?

Bezirksratsfrau Kapitza erläuterte, warum die Anfrage gestellt worden sei. Bürger, die zu Fuß entlang des Lister Blicks Richtung Podbi gegangen seien, hätten sich beklagt, dass es immer wieder vorkomme, dass Fahrzeuge auf Grund der langen Warteschlange auf dem Eulenkamp in Richtung Podbi die Fahrbahn verlassen würden, um auf dem Gehweg bis zur Rechtsabbiegerspur vorzufahren. Linksabbieger würden versuchen, auf der Gegenfahrbahn bis zur Linksabbiegerspur vorzufahren. Dadurch käme es immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Herr Krebs verwies auf die Antwort 1 zu TOP 4.1.1., die fast wortgleich mit der Antwort zu 1 sei und fragte, ob es ausreichend sei, die Frage 2 in der Sitzung zu beantworten. Bezirksratsfrau Kapitza, war damit einverstanden.

Schriftlich beantwortet:
Zu 1: „Grüne Wellen“ gibt es für die Hauptverkehrsstraßen Hannovers, wie in anderen
Städten auch, schon seit langem. Diese wurden zunächst als starr geschaltete „Grüne Wellen“ im Rahmen von Festzeitsteuerungen an den einzelnen Knotenpunkten eingerichtet.

Im Jahre 1988 erging ein Ratsbeschluss, in dem der Rat ein Aktionsprogramm zur Beschleunigung des Stadtbahn- und Linienbusverkehrs auflegte, welches in erster Linie die Beseitigung der Fahrzeitverluste für Stadtbahnen und Omnibusse an den signalgeregelten Kreuzungen zum Ziel hatte.
Dazu musste die ehemalige Festzeitsteuerung mit starren Grünzeiten und unveränderlicher Phasenfolge durch flexible Steuerungen ersetzt werden, die bei Anmeldung einer Bahn oder eines Busses den Signalablauf so modifizieren, dass die öffentlichen Verkehrsmittel vorrangig bedient werden können.
Zur Frage der Grünen Welle ist festzuhalten, dass diese auch weiterhin in Hannover im Prinzip für alle Hauptverkehrsstraßen – ausgelegt für eine Geschwindigkeit von 50 km/h - existiert. Diese auch „koordinierte Steuerung“ genannte Verfahrensweise liegt der Signalsteuerung an den Einzelknoten zunächst einmal zugrunde. Überlagert wird dieses System dann allerdings durch die Bevorrechtigung der öffentlichen Verkehrsmittel, welche in Hannover zum großen Teil in einem gemeinsamen Verkehrsraum mit dem motorisierten Individualverkehr geführt werden. Für den Fall der Anmeldung eines öffentlichen Verkehrsmittels an einer Lichtsignalanlage wird also die „Grüne Welle“ so modifiziert, dass dieses Verkehrsmittel nach Möglichkeit ungehindert die Signalanlage passieren kann. Dies passiert durch parallel zum Kraftfahrzeugverkehr verkehrende Stadtbahnen und Busse, aber auch beispielsweise durch Busse, welche die Hauptverkehrsstraßen queren.

Angemerkt sei, dass aufgrund der unterschiedlichen Knotenpunktabstände eine koordinierte Steuerung im Regelfall nur für eine Fahrtrichtung in zufriedenstellender Weise möglich ist. Aus diesem Grunde werden morgens, nachmittags und in den Abendstunden unterschiedliche Signalprogramme geschaltet, welche die Haupt-Belastungsrichtungen berücksichtigen:
Stichwort: morgens – Verkehr stadteinwärts; nachmittags – Verkehr stadtauswärts.
In den verkehrsärmeren Abend- und Nachtstunden werden kürzere Programme geschaltet, bzw. es wird dann ganz auf die koordinierte Steuerung verzichtet (sogenannte „freie Steuerung“).

Es kommt auch vor, dass hoch belastete Knotenpunkte, welche zusätzlich stark durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) frequentiert werden, gänzlich ohne Koordinierung und rund um die Uhr in der Freien Steuerung laufen. Durch diese Betriebsart können die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer minimiert werden. Als Beispiele seien hier nur die Lichtsignalanlagen Gehaplatz, Berliner Allee/ Sallstraße oder Wallensteinstraße/ Göttinger Chaussee genannt.

Es bleibt festzuhalten, dass vom Prinzip her alle wichtigen städtischen Verkehrsstraßen mit einer koordinierten Steuerung versehen sind, diese aber in den zuvor geschilderten Fällen sporadisch nicht zum tragen kommt und somit dann im Einzelfall für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist.

Die Veränderungen im Verkehr, zum Beispiel durch Verkehrsverlagerungen oder ÖPNV-Maßnahmen, erfordern immer wieder Veränderungen in den Signalprogrammen. Darüber hinaus erfolgt bis ca. zum Jahre 2012 die in der Drucksache Nr. 0196/2006 beschriebene verkehrstechnische Optimierung von 15 verkehrswichtigen Streckenzügen mit insgesamt 171 Lichtsignalanlagen.

In Bearbeitung sind zurzeit folgende drei Vorhaben:

  • Langenforther Straße – Sündernstraße – Eulenkamp – Karl-Wiechert-Allee
  • Hildesheimer Straße
  • Innenstadtring

  • Für 2009/2010 sind folgende Streckenzüge zur weiteren Bearbeitung vorgesehen:
  • Vahrenwalder Straße und
  • Lavesallee - Ritter-Brüning-Straße
Herr Krebs beantwortete dann die Anfrage zu 2 wie folgt:

Zu 2: In der Informationsdrucksache 15-0898/2007, die auch an den Stadtbezirksrat Bothfeld- Vahrenheide gerichtet war, hat die Verwaltung seinerzeit ausführlich über die Ergebnisse der Untersuchung des 1. Streckenzuges informiert und den Untersuchungsbericht als Anlage beigefügt.
In der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld (15-2769/2007) hat die Verwaltung über die Umsetzungsphase berichtet. Demnach sollten im Sommer 2008 entsprechende Nachhermessungen auf der Strecke erfolgen. Da sich die Implementierung der überarbeiten Steuerungslogiken aber verzögert hat, insbesondere müssen noch zwei Steuergeräte der Fa. Huber versorgt und die Steuerung an zwei weiteren Anlagen der Fa. Siemens modifiziert werden, sind die abschließenden Messfahrten jetzt für März/ April 2009 vorgesehen.

Nach Auswertung der Messfahrten ist geplant, die betroffen Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide und Buchholz-Kleefeld sowie den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hierüber entsprechend zu informieren.









TOP 5.
E N T S C H E I D U N G E N

TOP 5.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
Bezirksbürgermeister Battefeld verlas den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Bezirksratsherrn Wruck zur Beihilfe für die HÄWI-KIDS und die vier interfraktionellen Anträge und stellte sie zur Abstimmung.

Bezirksratsherr Dr. Rose beantragte, dass über die Beihilfe für die HÄWI-KIDS getrennt abgestimmt werde.

Bezirksbürgermeister Battefeld ließ daraufhin einzeln über diesen Antrag abstimmen.

TOP 5.1.1.
HÄWI-KIDS, Beihilfe des Stadtbezirksrates zum Projekt „Gewaltfrei in die Zukunft“
(Drucks. Nr. 15-0337/2009)

Bezirksbürgermeister Battefeld stellte den Antrag zur Abstimmung.

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Die Häwi-Kids
Betrag : bis zu 1.500.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Projekt "Gewaltfrei in die Zukunft"
(Beihilfeantrag Nr. 10/2009)

9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Über die folgenden vier Anträge wurde gemeinsam abgestimmt.

TOP 5.1.2.
OSV Hannover, Beihilfe des Stadtbezirksrates für eine Zaunanlage
(Drucks. Nr. 15-0338/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : OSV Hannover
Betrag : bis zu 2.382.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss Zaunanlage
(Beihilfeantrag Nr. 51/2008)

Einstimmig







TOP 5.1.3.
Hannoverscher Aero-Club e.V., Beihilfe des Stadtbezirksrates zur Erneuerung der Fenster
(Drucks. Nr. 15-0339/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Hannoverscher Aero-Club e.V.
Betrag : bis zu 7.000.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Zuschuss zur Erneuerung der Fenster
(Beihilfeantrag Nr. 52/2008)

Einstimmig


TOP 5.1.4.
Ada-Lessing-Schule, Beihilfe des Stadtbezirksrates zum Projekt "Hauptschule in Bewegung"
(Drucks. Nr. 15-0340/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Ada-Lessing-Schule
Betrag : bis zu 950.-- €, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Verwendungszweck : Projekt "Hauptschule in Bewegung"
(Beihilfeantrag Nr. 05/2009)

Einstimmig


TOP 5.1.5.
Empfang des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide
(Drucks. Nr. 15-0341/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat führt auch in 2009 seinen alljährlichen Bezirksratsempfang durch. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates zur Verfügung gestellt.

Einstimmig












TOP 6.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.
Einrichtung von zwei städt. Krippengruppen im Rohdenhof, Sutelstr. 18
(Drucks. Nr. 0148/2009)

Der Bezirksrat beschloss:
· für eine zweigruppige Krippeneinrichtung im städtischen Gebäudekomplex Rohdenhof, Sutelstr. 18, entsprechende
Umbaumaßnahmen vorzunehmen und
· die Krippengruppen in städtischer Trägerschaft zu führen.

Einstimmig

TOP 6.2.
Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung - Ebelingstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0200/2009 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Battefeld erläuterte, dass zu den Punkten 1 und 2 der DS ein Beschluss zu fällen sei und zum Punkt 3 der Bezirksrat angehört werde.

Bezirksratsfrau Heinrich wollte wissen, wer Eigentümer der Flächen sei und wer die Änderung des bestehenden Bebauungsplans betreibe.

Herr Holland legte an Hand eines Ausschnitts aus dem bestehenden B-Plan dar, dass die Schulverwaltung entschieden habe, die dort noch vorgesehene Laufbahn nicht mehr zu verwirklichen. Die damals noch vorhandene Sportfläche sei in der Zwischenzeit auch in eine normale Aufenthaltsfläche umgestaltet worden. Die Grundstücke gehörten zum Teil der Stadt und privaten Eigentümern. Der städtische Teil solle verkauft werden. Zur Verwirklichung der Laufbahn müsste ein Teilgrundstück von den privaten Eigentümern erworben werden. Auf der Fläche könnten bis zu sechs Wohneinheiten entstehen. Dazu müssten die drei Teilflächen gemeinsam veräußert werden können.

Bezirksratsherr Dr. Späth fragte nach, ob es eine Begründung der Schule gebe, warum sie auf den Ausbau der Sportfläche verzichten wolle, obwohl es doch bekanntermaßen bei vielen Schülerinnen und Schülern ein Bewegungsdefizit gebe.

Bezirksratsherr Wruck meinte, dass dort ja Sport betrieben werden können, da an einer Ecke ein Spiel- oder Bolzplatz eingezeichnet sei.

Herr Holland erwiderte, dass es sich dabei um einen öffentlichen Spielplatz handele. Ein Bolzplatz sei dort aus immisionsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Bezirksratsherr Hedrich meinte, dass es auch eine Stellungnahme der Schule geben sollte. Vorher könne man nicht entscheiden.



Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines öffentlichen Spielplatzes
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 346, 5. Änderung, im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 6.3.
Bebauungsplan Nr. 473, 1. Änderung
- P & R - Anlage Lahe -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0201/2009 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Battefeld erläuterte die Drucksache und stellte auf den Hinweis des Bezirksratsherrn Dewenter klar, dass es im ersten Satz der Begründung selbstverständlich Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide heißen müsse.

Der Bezirksrat beschloss:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 473, 1.. Änderung zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 473, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der FDP Fraktion

TOP 7.1.1.
Sachstandbericht zur DS 0898/2007, Intelligente Steuerung von Lichtzeichenanlagen
(Drucks. Nr. 15-0178/2009)

Bezirksratsherr Bender brachte den Antrag ein und begründete ihn.




Der Bezirksrat beschloss:

Nachdem im kommenden April 2009 zwei Jahre seit der Vorlage der Untersuchung vergangen sind, beantragen wir, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht und, zwar bezogen auf die empfohlenen Maßnahmen Ziffern 1 bis 8, vorlegt.

Einstimmig


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion

TOP 7.2.1.
Anhörung des Geschäftsführers der Berliner Ingenieurgesellschaft IGP, Herrn Stefan Gräf, zum Thema: „Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“
(Drucks. Nr. 15-0179/2009)

Stv. Bezirksbürgermeister Grunenberg brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide führt eine Anhörung gem. § 31 IV i.V.m. § 35 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Thema: „Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“ durch und lädt hierzu den Geschäftsführer der Berliner Ingenieurgesellschaft IGP, Herrn Stefan Gräf, als künftigen Investor zu einer Anhörung in die Sitzung des Bezirksrates am 18. März 2009 ein.

Einstimmig


TOP 7.2.2.
Keine Ablagerung von radioaktiv belastetem Erdreich auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Bothfeld als Zwischenlager und keine Endlagerung auf der Deponie in Lahe
(Drucks. Nr. 15-0180/2009)

Bezirksratsherr Spiegelhauer brachte den Antrag ein und begründete ihn. Er begründete auch, warum der Antrag aufrecht erhalten werden solle, obwohl einige, der in der Begründung genannten Punkte im Verlauf der Sitzung geklärt worden seien.


Bezirksratsherr Dr. Rose merkte an, dass der in Bothfeld stehende Müll tatsächlich ordnungsgemäß entsorgt werden müsse. Auch er sei sehr erstaunt, dass der Bezirksrat nicht vor der Maßnahme informiert worden sei. Der Müll sei sicherlich nicht ungefährlich, aber es sei dann doch besser, ihn am De-Haen-Platz zu entfernen und zwischenzulagern, als ihn dort zu belassen. Die Frage sei, ob es einen besser geeigneten Platz gebe; ihm falle keiner ein. Daher könne er sich dem Antrag nicht anschließen.

Bezirksratsherr Dr. Späth meinte, dass die Landeshauptstadt Hannover verantwortlich gehandelt habe, indem sie den Müll schnellstmöglich vom De-Haen-Platz entfernt habe. Dass sich eine Endlagerung jetzt verzögere, sei nicht von ihr gewollt und zu vertreten.

Bezirksratsherr Grunenberg sagte, dass er sich die Container auch angesehen habe und dabei feststellen musste, dass der Leiter des Werkhofes nicht mal genau wusste, wie viele Container dort abgestellt worden seien. Außerdem sei der Werkhof für den Austausch des Sandes auf Kinderspielplätzen verantwortlich und insofern nicht grade geeignet, die Container dort abzustellen. Deshalb solle über den Antrag entschieden werden.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Landeshauptstadt Hannover, die Region Hannover, die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall (NGS) und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) werden aufgefordert, kein radioaktiv belastetes Erdreich vom Lister De-Haën-Platz auf dem Gelände der Stadtgärtnerei Bothfeld zwischenzulagern oder auf der Deponie in Lahe endgültig abzulagern. Entsprechende Planungen sind deshalb aufzugeben.
Sollte bereits derartiges Material verbracht worden sein, ist dieses unverzüglich wieder zu entfernen, auf einer nicht die Bevölkerung gefährdenden Fläche zwischenzulagern und schließlich auf einer geeigneten Deponie sicher einzulagern.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

TOP 7.3.
der CDU-Fraktion

TOP 7.3.1.
Grüner Pfeil im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0184/2009)

Bezirksratsherr Blaschzyk brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Stv. Bezirksbürgermeister Grunenberg fragte, welche Voraussetzungen für das Anbringen eines Grünen Pfeils vorliegen müssten.

Bezirksratsherr Blaschzyk antwortete, dass es im Stadtgebiet vergleichbare Einmündungen gebe und dass letztlich die Verwaltung entscheiden müsse, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben seien.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, an der Kreuzung Kirchhorster Straße, Ecke Im Klingenkampe den aus der Straße Im Klingenkampe kommenden Verkehr mittels eines Rechtsabbiegerpfeils (Grüner Pfeil) zu regeln.

Einstimmig


TOP 7.3.2.
Einrichtung eines Halteverbots auf der Straße Im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0185/2009)

Bezirksratsherr Blaschzyk brachte den Antrag ein und begründete ihn. Er konkretisierte dabei, welcher Bereich gemeint sei.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße Im Klingenkampe, ca. 100 Meter vor der Einmündung in die Kirchhorster Straße, ein Halteverbotbereich in östlicher Fahrtrichtung zu errichten.
Bezirksratsherr Spiegelhauer meinte, dass im Klingenkampe schon jetzt sehr viele Schilder ständen und schlug als Alternative vor, ein schon vorhandenes Schild zu versetzen.

siehe Neufassung


TOP 7.3.2.1.
Einrichtung eines Halteverbots auf der Straße Im Klingenkampe
(Drucks. Nr. 15-0185/2009 N1)

Frau Raab trug den geänderten Antragstext vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Straße Im Klingenkampe, ca. 100 Meter vor der Einmündung in die Kirchhorster Straße, ein Halteverbotbereich in östlicher südlicher Fahrtrichtung zu errichten durch das Versetzen des alten Halteverbotsschildes hinter die Einmündung "An Reineckes Eichen".

Einstimmig

TOP 7.3.3.
Wegeverbindung zwischen Rosenrotweg und Königskinderweg sowie entlang des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-0186/2009)

Bezirksratsherr Dewenter brachte den Antrag ein und begründete ihn.


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass die Benutzung des o.a. Wegeverbindung durch Privat Kfz. auf den als Rad- und Fußweg gekennzeichneten Wegeverbindung durch die Installation von 2 Barrierepfosten unterbunden wird. Desgleichen wird eine Instandsetzung/Begradigung des Steinbeton- und Klinkerpflasters des Dornröschenweges auf den getrennt verlaufenden Rad- und Fußweg ab Ecke Königskinderweg / Odenwaldstraße bis zum Jugendzentrum gefordert.

Bezirksratsherr Grobe meinte, dass er sich vor Ort informiert habe und der Meinung sei, dass dort kein Fahrzeug fahren könne, da dort genug Poller stünden. Auf dem gepflasterten Weg habe er auch keine Pfützen gesehen, obwohl es kurz zuvor geregnet habe. Insofern sei der Antrag nicht notwendig.

Bezirksratsherr Dewenter erwiderte, dass von der Ecke des Bolzplatzes sehr wohl Fahrzeuge den fraglichen Weg unter Umfahrung der bestehenden Pfosten nutzen würden. Das solle verhindert werden.

Nach intensiver Diskussion zwischen den Bezirksratsherren Grobe und Dewenter schlug der Bezirksratsherr Wruck eine Änderung des Antrags vor.

siehe Neufassung



TOP 7.3.3.1.
Wegeverbindung zwischen Rosenrotweg und Königskinderweg sowie entlang des Bolzplatzes
(Drucks. Nr. 15-0186/2009 N1)

Frau Raab trug den geänderten Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass die unbefugte Benutzung des o.a. Wegeverbindung durch Privat Kfz. auf den als Rad- und Fußweg gekennzeichneten Wegeverbindung durch die Installation von 2 Barrierepfosten unterbunden wird. Desgleichen wird eine Instandsetzung/Begradigung des Steinbeton- und Klinkerpflasters des Dornröschenweges auf den getrennt verlaufenden Rad- und Fußweg ab Ecke Königskinderweg / Odenwaldstraße bis zum Jugendzentrum gefordert.

Einstimmig

TOP 8.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Battefeld zog den Punkt Mitteilungen in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.



Bezirksbürgermeister Battefeld schloss die Sitzung um 20:30 Uhr.

Für das Protokoll




Battefeld Krebs
Bezirksbürgermeister Protokollführer