Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 10.12.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.11.2008)
Protokoll (erschienen am 17.06.2009)
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover -18.62.06 - Datum 11.12.2008

NIEDERSCHRIFT

20. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 10. Dezember 2008,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn 18:30 Uhr
Ende 20:35 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Fuchs (FDP)
(Bezirksratsherr Albrecht) (CDU)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Moennig (CDU)
Bezirksratsfrau Recker (SPD)
(Bezirksratsherr Rödel) (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Schipper
Bezirksratsherr Schmans (FDP)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsfrau Voß-Boner (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Frau Lyke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Yilmaz FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Just FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung

Presse:
Herr Hoff Stadt-Anzeiger

Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2008 (öffentl. Teil)

5. M I T T E I L U N G E N

6. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

7. A N F R A G E N

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Durchwegung der Büntewiesen in Nord-Süd-Ausrichtung
(Drucks. Nr. 15-2800/2008)

7.1.2. Ausbau des nördlichen Fuß-und Radweges des Bünteweges
(Drucks. Nr. 15-2801/2008)

7.1.3. Naturnaher Ausbau des Büntegrabens
(Drucks. Nr. 15-2802/2008)

7.1.4. Jugendtreff Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2803/2008)

7.1.5. Spielplatz Gölenkamp
(Drucks. Nr. 15-2804/2008)

7.1.6. Neueinrichtung von Hortplätzen in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-2805/2008)

7.1.7. Wohnungsbelegung mit Berechtigungsschein
(Drucks. Nr. 15-2806/2008)

7.1.8. Hinweis auf das Stadtteilzentrum KroKus
(Drucks. Nr. 15-2807/2008)

7.1.9. Erhaltung des Radweges an der L 388 im Bereich des Kronsberges
(Drucks. Nr. 15-2808/2008)

7.2. der CDU-Fraktion

7.2.1. Sportflächenerweiterung
(Drucks. Nr. 15-2812/2008)

7.3. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.3.1. Flächen für Vereinsaktivitäten in Bemerode/Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-2797/2008)

7.2.2. Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an Integrierten Gesamtschulen
(Drucks. Nr. 15-2813/2008)

7.2.3. Kindertagesstättenbericht
(Drucks. Nr. 15-2814/2008)

8. A N T R Ä G E

8.1. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Einrichtung von Integrationsbeiräten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2811/2008)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. U-Bahnstation Bemerode-Mitte
(Drucks. Nr. 15-2815/2008)

8.2.2. Parkflächen
(Drucks. Nr. 15-2816/2008 N1)

8.2.3. Halteverbotsschild Berkelmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2817/2008 N1)

8.2.4. Glascontainer Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-2818/2008)

8.2.5. Gestaltung des Kronsbergs
(Drucks. Nr. 15-2819/2008)

8.2.6. Straßenbenennung in Wülferode
(Drucks. Nr. 15-2820/2008)

8.2.7. Wetterschutz an der Bushaltestelle "Angerstraße"
(Drucks. Nr. 15-2929/2008)

9. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.1. Gemeinsam Anträge von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Verwendung bezirksbezogner Haushaltsmittel
-Minimuki-
(Drucks. Nr. 15-2809/2008)

9.1.2. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-TSV Bemerode e.V.-
(Drucks. Nr. 15-2810/2008)

9.1.3. Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
GS am Sandberge, Gewaltprävention
(Drucks. Nr. 15-2930/2008)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2008 ( nichtöffentl. Teil)

11. A N H Ö R U N G

11.1. Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 2662/2008)

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Folgende Anmerkung zur Tagesordnung:
Top 7.2.1 und 7.3.1 werden wegen der Sachnähe gemeinsam unter Top 7.2.1 behandelt.

Bezirksratsherr Kaiser begründete einen Dringlichkeitsantrag zu Top 8.2.7. Dieser wurde einstimmig bestätigt.
Bezirksratsfrau Stittgen begründete einen Dringlichkeitsantrag zu Top 9.1.3. Dieser wurde einstimmig bestätigt.
Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung lagen nicht vor.

Die Tagesordnung wurde in veränderter Form einstimmig bestätigt.

TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:
Ein Einwohner verwies in Bezug auf Top 7.1.9 auf einen vor einigen Jahren getätigten Vorschlag zur Verlegung des Radweges an der L388.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler informierte den Einwohner über die Absetzung
dieses Tops und die schriftliche Beantwortung dieser Anfrage und verkündete, dass die
Verwaltung diesen Hinweis mit in der schriftlichen Beantwortung beachten werde.
Eine Einwohnerin erfragte den nächsten Termin des Stadtteilverkehrsforums Kirchrode.
Herr Fabich erläuterte die Gründe für die Terminabsetzung und stellte einen
Fortsetzungstermin fürs kommende Jahr in Aussicht.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler korrigierte die Presseberichtserstattung zu diesem
Thema.

TOP 3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Stadtbezirksmanager Just berichtete über folgende Themen:
· Der Erlös der Nutzungsgebühr des Weihnachtsbasars der Bemeroder Kaufleute in Höhe von 250,- € werde gespendet und gleichzeitig sei der Wunsch nach Wiederholung im nächsten Jahr vorhanden.
· Ankündigung eines interkulturellen Werkstattgesprächs am 23.1.09 zum Thema Integrationslotsen.
· Dank für die Kooperation / Zusammenarbeit in diesem Jahr.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler gab diesen Dank zurück.

TOP 4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2008 (öffentl. Teil)

-Einstimmig

TOP 5.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler macht folgende Mitteilungen:
  • Bezirksratsherr Böhme erhielt die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
  • Die Studie des KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) von Herrn
Prof. Dr. Pfeiffer zum Thema Jugendliche und Jugendzentren stünde zur Verfügung;
In diesem Zusammenhang lobte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler die gute Arbeit der
Mitarbeiterinnen des Jugendzentrum in Bemerode und hielt die Auflösungsvorschläge der
Jugendzentrum für verfrüht. Diese konzeptionelle Umsetzung könne nicht aufgefangen
werden, da derzeit kein Auffangen durch andere Einrichtungen möglich wäre.
Im Übrigen sei eine pauschale Betrachtung / Feststellung der individuellen Situation nicht
erstrebenswert.
  • Dank für Teilnahme am Volkstrauertag.-, Beginn der zentralen Feier im nächsten Jahr solle 12:00 Uhr sein.
  • Bezirksrats-Informationsveranstaltung an der TiHo und Dank dem Präsidenten für die
Gastfreundschaft und Informationsbereitschaft.
  • Bericht von der letzten Interkreissitzung mit den Themen
- Informationen durch Herrn Fabich zu den Änderungen der Bezirksgrenzen
- Weihnachtsbasar
  • Ankündigung der 100 Jahr-Feier des Blinden und Sehbehindertenverbandes Hannover am 13.12.08
  • Neujahrsempfang 25.1.2009
  • Kulturfestival im „Queens-Hotel“ am 30.01.09 über 3 Tage - unentgeltlich: Spendenerlös für ein krankes Kind aus dem Bezirk.

TOP 6.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -


Herr Fabich teilte den Bebauungsplan 1563 "Sydney Garden" - 5. Änderung in der Anlage mit. Dieser befände sich in der Auslage.
Der Bebauungsplan für das Forschungszentrum Boehringer sei in der Trägerbeteiligung und zu Februar nächsten Jahres werde der Auslegungsbeschluss vorliegen.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Lange-Feld-Str. sei ebenfalls in der Trägerbeteiligung und die Vorbereitungen der nächsten planungsrechtlichen Schritte - Bebauungsplan und Beschluss zur frühzeitigen BürgerInnenbeteiligung - sei für Februar vorgesehen. Ein entsprechender Bericht werde im Stadtbezirkrat erfolgen.
Auf die Frage von Bezirksratsherr Kaiser, was mit dem Auerhahn passieren werde, erwiderte Herr Fabich, das es hierzu keine Veränderungen geben werde; Bauantrag / Bauanzeige lägen nicht vor und zudem gäbe es keine Anzeichen für vorgesehene Veränderungen.
Bezirksratsfrau Dr. Moennigs Frage bezüglich Neuigkeiten Wülfelerstraße Straße / Ecke Katzenwinkel wurde von Herrn Fabich verneint.

TOP 7.
A N F R A G E N
TOP 7.1.
der SPD-Fraktion
TOP 7.1.1.
Durchwegung der Büntewiesen in Nord-Süd-Ausrichtung (Drucks. Nr. 15-2800/2008)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Ein städtebauliches Konzept – maßgeblich des Campus Bünteweg der Tierärztlichen Hochschule Hannover – vom April 2008 ist öffentlich vorgestellt worden. Darin ist auch die Durchwegung der Büntewiesen dargestellt, zumeist abgeleitet aus Bauleitplänen. Diese Durchwegung weist allerdings eine fast ausschließliche West-Ost-Ausrichtung aus. In der Beschlussdrucksache zum Bebauungsplan 1574 ist jedoch auch ausdrücklich die Verknüpfung mit den internen Erschließungswegen des Hochschulgeländes als Zielsetzung aufgenommen, namentlich auch der Forumsbereich (Hochschulpark). – Für das in einem Bauleitplanverfahren befindliche Wohnquartier Kirchrode-Westrand südlich der Lange-Feld-Straße ist ein kurzer, fußläufiger Anschluss in Nord-Süd-Ausrichtung an die Busverkehrsachse Bünteweg nicht vorhanden.

1. Welche Möglichkeiten einer solchen kurzen Nord-Süd-Durchwegung zwischen dem in Aussicht genommenen Wohnquartier Kirchrode-Westrand und dem Bünteweg sind unter verschiedenen Aspekten denkbar und realisierbar?
2. Welche verschiedenen Belange treffen hier aufeinander und bedürfen der Abwägung?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Möglichkeit einer solchen Anbindung wird im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplanverfahrens 1694 -Lange-Feld-Str- zu untersuchen und bei Bedarf abzusichern sein.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Gemäß Baugesetzbuch sind alle öffentlichen und privaten Belange im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu ermitteln und gerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen. Dies geschieht in diesem Fall im Rahmen des o.g. Planverfahrens. Dazu gehören dann die naturschutzfachlichen Aspekte wie auch die Belange der TiHo.

TOP 7.1.2.
Ausbau des nördlichen Fuß-und Radweges des Bünteweges
(Drucks. Nr. 15-2801/2008)

Bezirskratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Dem Vernehmen nach soll der Bau des Gebäudes auf dem Grundstück Bünteweg 5 – 7 (westlich des derzeit noch im Bau befindlichen Klinikgebäudes der Tierärztlichen Hochschule Hannover) nicht aktuell sein. Der Fuß- und Radweg vor den Grundstücken Bünteweg 3 und 3A („Lebenshilfe“) soll noch 2008 hergestellt werden, vor dem Klinikgebäude und östlich davon im Jahr 2009.

1. In welcher Weise wird der Fuß- und Radweg wann vor den heutigen Waldgrundstücken Bünteweg 5 – 7 dergestalt hergestellt sein, dass eine durchgängige Benutzbarkeit der nördlichen Seitenanlagen des Bünteweges gewährleistet ist?

2. Wie ist unter dem Anspruch einer wahrheitsgetreuen Wiedergabe zu erklären, dass die Radwege- und Freizeitkarte Hannover 1 : 20.000 (Stand: Mai 2008) den nördlichen Radweg des Bünteweges im in Rede stehenden, westlichen Bereich (Campus Bünteweg der Tierärztlichen Hochschule) als Ist-Situation bereits ausweist, obwohl er in weiten Bereichen gar nicht existiert?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Ausbau des Fuß/Radweges vor den heutigen Waldgrundstücken Bünteweg 5-7 wird in
gleicher Weise wie der sich unmittelbar anschließende Fuß/Radweg hergestellt.
Zum genauen Ausbauzeitpunkt kann keine Aussage getroffen werden, da es sich bei dem
Waldgrundstück um ein Privatgrundstück der TiHo handelt und der Weg im Rahmen des
TiHo Neubaus erstellt werden soll.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Radwege- und Freizeitkarte wird i. d. Regel nur alle 3-5 Jahre neu gedruckt, somit ist die
Wegebeziehung im Vorgriff schon aufgenommen worden. Durch die Darstellung in der Karte
ergeben sich keinerlei Verkehrssicherheitsprobleme.

TOP 7.1.3.
Naturnaher Ausbau des Büntegrabens (Drucks. Nr. 15-2802/2008)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:
Der Büntegraben ist ein technisch gestalteter Vorfluter, der einer ökologischen Aufwertung bedarf. Darauf wird in den rechtskräftigen bzw. in den in Aussicht genommenen Bebauungsplänen (Nr. 1574, 1632, 1708) auch abgestellt. Und entsprechende Kompensationsmaßnahmen wurden festgesetzt/sollen festgesetzt werden.

Wir fragen die Verwaltung ergänzend zu ihren Ausführungen vom 21.10.2008:
1. Wann wird der naturnahe Ausbau des Büntegrabens zwischen Am Heisterholze/Greitheweg und Bemeroder Straße auf ganzer Länge nach Maßgabe welcher wasserrechtlichen Regelung, nicht nur über 676 m, mit welchem Ergebnis realisiert sein?
2. Welche Anteile sind als naturschutzfachliche Kompensation überfällig, weil der diese Kompensation begründende Eingriff bereits vollzogen wurde?
3. Welches sind die Hinderungsgründe, die eine Umsetzung der bauplanerischen Festsetzungen nicht im Gleichklang mit dem Eingriff ermöglichen?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:

Im Anschluss an den derzeit im Ausbau befindlichen Abschnitt des Büntegrabens ab Auslauf Greitheweg über eine Länge von 676 m ist der naturnahe Ausbau des Büntegrabens entlang der ehemaligen Kleingartenkolonie‚ Sommerlust bis Bemeroder Straße ab August 2009 vorgesehen. Der Ausbau soll über eine Länge von 292 m und auf einer Breite von 15 m erfolgen. Das hierfür erforderliche wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren wird ab 1. Februar 2009 eingeleitet.
Der im B-Plan 1632 östlich gelegene Grabenabschnitt wird über eine Länge von 84 m im Bereich des Waldstreifens nicht ausgebaut werden, da durch minimale bauliche Eingriffe wie den Einbau von Strukturelementen (Totholz/Strömungslenkern) eine Optimum an struktureller Verbesserung für den Büntegraben erwartet wird.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Bau der neuen TiHo-Gebäude und Ausbau des Grabens sind zeitlich miteinander abgestimmt.
Es ist keine naturschutzfachliche Kompensation überfällig, da Eingriff und Ausgleich zeitgleich bzw. unmittelbar aufeinander folgend realisiert werden. Auch die übrigen der TiHo im Bebauungsplan Nr. 1574 zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen sind bereits umgesetzt worden. Die Renaturierung des westlichen Grabenabschnitts ist überwiegend der Bebauung der so genannten Eselswiese als Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplan Nr. 1632 zugeordnet worden. Da die Realisierung dieser Bebauung nicht absehbar ist, wird die Ausgleichsmaßnahme in diesem Fall deutlich vor dem Eingriff erfolgen.

Bezirksratsherr Böhme fragte, in welcher Weise die Teiche in Bünteweg 3 und 5 in die noch zu regelnde Ausbaumaßnahme mit eingebunden sein werden und wie hoch die Brücke über den Büntegraben sein werde, sowie welche Schäden am Denkmalgeschützten Baumbestand Gartendenkmal Park Rühland Bünteweg 3 / 3a durch die Ausbaumaßnahme des Büntegraben erwartet werden. Weiterhin fragte er welche Kompensationsmaßnahmen ggf. diesem Eingriff entsprechend durchgeführt werden und welche Beteiligung des Bezirksrates – Anhörung / Beteiligung - noch anstünde.

Herr Fabich antwortete, der räumliche Umfang der Renaturierung des Büntegrabens sei in 3 Bebauungsplänen geregelt.
Diese Bebauungspläne wären Teil der Beschlussfassung des Bezirksrates gewesen und innerhalb dieser Festsetzung werde die Renaturierung vorgenommen werden. Grundlage dieser Renaturierung seien die wasserrechtlichen Verfahren: Diese wären nicht mehr Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung des Bezirksrates. Dies sei Gegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens und werde zeitnah zum Eingriff die Renaturierung vorgenommen werden.

Bezirksratsfrau Kramarek begrüßte die Renaturierung.

Herr Fabich ergänzte, das die Nutzung des Weidelands über der TiHo und die notwendige Brückenbauwerke bereits in den Plänen inkludiert seien.

TOP 7.1.4.
Jugendtreff Wülferode (Drucks. Nr. 15-2803/2008)

Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Das ehemalige Spritzenhaus (mit Schlauchturm) der Wülferoder Feuerwehr ist wohl mit Eigenmitteln des Fördervereins, aber auch mit Verfügungsmitteln des Bezirksrates 2006 instand gesetzt, um als Jugendtreff in Wülferode zu dienen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Arbeiten sind ehedem (wohl im Jahre 2006) zur Substanzerhaltung und zur Herrichtung für den Zweck als Jugendtreffpunkt mit welchem Ergebnis vollzogen worden?
2. Wem obliegt heute die Aufsicht bzw. die Schlüsselgewalt über das Gebäude?
3. Wer nutzt dieses Gebäude in welcher Weise in welchem Umfang?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
In diesem Objekt wurden Arbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung (Reparatur Dachrinnen) durchgeführt. Weitere Arbeiten sind nicht durchgeführt worden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Aufsichtspflicht und Schlüsselgewalt obliegt per Nutzungsvereinbarung dem Förderverein, als Betreiber des Jugendtreffs.
Überwiegend wird das Gebäude von Jugendlichen genutzt, der Förderverein stellt aber auch anderen Personengruppen gelegentlich die Räume für die Durchführung von Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Durch eine Nutzungsvereinbarung ist das Gebäude Ehrfeldstraße 1 von der Verwaltung dem Förderverein Jugendtreff Wülferode e.V. für die Nutzung als Jugendtreff für Jugendarbeit überlassen. Die Vereinbarung sieht u.a. vor, dass der Förderverein für Baumaßnahmen bzw. Schönheitsreparaturen innerhalb des Gebäudes zuständig ist. Die Bauunterhaltung am Gebäude und der Außenhülle obliegt der Verwaltung.

Bezirksratsfrau Stittgen fragte an, ob die Überlassung durch den Förderverein kostenpflichtig sei, oder eine freie Überlassung erfolge. Stadtbezirksmanager Just antwortete, das die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Förderverein kostenfrei sei. Der Förderverein müsse lediglich die Instandsetzung gewährleisten. Da Herr Just die Räumlichkeiten nicht kenne stünde ein Termin hierzu nächste Woche mit dem Vorsitzenden Herrn Krause an.

Bezirksratsherr Böhme bemerkte, seines Wissens nach wäre Herr Krause nicht mehr der Vorsitzende und würde den Förderverein nicht mehr betreiben.

Stadtbezirksmanager Just konnte dies nicht bestätigen.

TOP 7.1.5.
Spielplatz Gölenkamp (Drucks. Nr. 15-2804/2008)
Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:

Die Aufwertung des Spielplatzes Gölenkamp ist ein allseitig getragenes, von einer örtlichen Initiative angeschobenes Projekt – zur Verbesserung der Wohnumfeldsituation, ein kleiner Beitrag zur Kinderfreundlichkeit. Die Kinderbeteiligung fand im April d. J. statt. Eine Umsetzung der Ideen von ehedem ist noch nicht festzustellen. Aus Sicht der Kinder ist bereits ein überlanger Zeitraum ohne sichtbare Aktivitäten verstrichen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wird der Aus- und Umbau des Spielplatzes Gölenkamp begonnen und abgeschlossen sein?
2. In welcher Weise ist die kindliche Wahrnehmung (Stichworte: Ungeduld, Glaubwürdigkeit, Interessenverlust) insbesondere bei der zeitlichen Abwicklung dieses Projektes beachtet worden?

Die Baumaßnahme wird am 11.12.2008 begonnen. Wenn die Spielgeräte wie erwartet am
16.12.2008 geliefert werden, kann die Baumaßnahme Spielplatz Gölenkamp noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden.

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen, so wie hier auch beim Spielplatz
Gölenkamp, muss nach der Kinderbeteiligung eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und
Fristen eingehalten werden. Der Auftrag an die ausführende Firma wurde am 03.11.2008
erteilt.
Dies entspricht sicher nicht den Wünschen der Eltern und den Erwartungen der
Kinder, die sich schon auf den neuen Spielplatz freuen. Leider darf die Verwaltung das
Vorgehen nicht eigenmächtig verändern, sodass der Zeitraum zwischen Kinderbeteiligung
und Baubeginn nicht verkürzt werden kann.
Bei den Kinderbeteiligungen wird der Ablauf erläutert und auch der frühste mögliche
Baubeginn genannt. Wir sind zuversichtlich, dass der Spielplatz Gölenkamp für die Kinder
sicher wieder sehr interessant sein wird und sie gerne dort spielen werden.

TOP 7.1.6.
Neueinrichtung von Hortplätzen in Kirchrode (Drucks. Nr. 15-2805/2008)

Bezirksratsfrau Voß-Boner trug folgende Anfrage vor:

Bekanntermaßen fehlen im Stadtbezirk nach wie vor Hortplätze (mit einer Betreuung unter Berücksichtigung beruflich bedingter Arbeitszeiten, u. a. auch in den Schulferien). Ganztagsschulen im Primarbereich (mit gewöhnlich einer Betreuung nur an drei Tagen in der Woche und nicht in den Ferien) substituieren Kinderhorte deshalb hinsichtlich ihrer zeitlichen Möglichkeiten nur bedingt. Und diese Bedingungen sind für die im Arbeitsleben stehenden Eltern vielfach weder hilfreich noch ausreichend.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten bestehen, die Kindertagesstätte Heinemanhof um 20 Hortplätze auch kurzfristig zu erweitern?
2. Welche Maßnahmen oder Gegebenheiten planerischer, finanzieller, baulicher, organisatorischer und ggf. anderer Art müssten dafür ergriffen oder könnten dafür genutzt werden?
3. Mit welchen Aktivitäten kann im Stadtbezirk zu den soeben hinterfragten Maßnahmen gerechnet werden, um der hiesigen, bislang unbefriedigten Nachfrage nach Hortplätzen ein wesentlich verbessertes Angebot entgegen zu stellen, das eine Verlässlichkeit beinhaltet und damit eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Eine Möglichkeit der räumlichen Erweiterung der Kindertagesstätte Heinemannhof zur Einrichtung einer Hortgruppe mit 20 Plätzen war hier bisher nicht bekannt.
Die Verwaltung wird eventuell bestehende Erweiterungsmöglichkeiten überprüfen.
In diesem Zusammenhang ggf. zu ergreifende Maßnahmen bzw. zu nutzende Gegebenheiten können daher derzeit nicht erläutert werden.

Ein weiterer Ausbau der Hortbetreuung in Form von stadtweit 200 Plätzen im Jahr 2009 ist in Planung, das entsprechende Beschlussverfahren ist noch nicht beendet.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit auf die Anfrage zurückkommen und diese dann abschließend beantworten.

TOP 7.1.7.
Wohnungsbelegung mit Berechtigungsschein (Drucks. Nr. 15-2806/2008)
Bezirksratsherr Kaiser übernahm von Bezirksratsfrau Voß-Boner und trug folgende
Anfrage vor:
Kolportagen zur Folge stehen Veränderungen bei den Belegungen von Wohnungen an, für die ein Berechtigungsschein erforderlich ist. Dieses gilt insbesondere für Wohnungen im Wohnquartier Kronsberg.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Veränderungen sind in diesem Zusammenhang tatsächlich schon erfolgt oder aber noch vorgesehen?
2. Welche Regelungen werden angewandt und erfolgreich umgesetzt, damit sich nicht einseitige Wohnmilieus herausbilden?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage wie folgt:
Eine diesbezügliche Übersichtstabelle wird dem Protokoll beigefügt werden.

Der sogenannte Wohnberechtigungsschein dient dem Eigentümer einer geförderten Wohnung als Nachweis, dass der Bewerber die vorgegebenen Bindungen erfüllt.
Um diese Bescheinigung zu bekommen, dürfen unter anderem die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dieses Verfahren ist auch bei den geförderten Mietwohnungen am Kronsberg anzuwenden.
Allerdings gibt es für den Kronsberg bereits jetzt Sondervereinbarungen zur Belegung der Wohnungen, die in der Antwort zu Frage 2.) im einzelnen dargestellt werden.
Es stehen aktuell keine Veränderungen an.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Derzeit können am Kronsberg 412 geförderte Mietwohnungen komplett frei von Bindungen vermietet werden. Für 1.243 Mietwohnungen gilt zurzeit die „normale“ und für 1.022 Wohnungen die um 60 Prozent „erhöhte“ Einkommensgrenze.

Das bedeutet für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern:
„Normale“ Einkommensgrenze: 27.200 € pro Jahr;
dieses entspricht einem Brutto-Arbeitsverdienst von ca. 39.777 € im Jahr.

„Erhöhte“ Einkommensgrenze: 43.520 €, pro Jahr;
dieses entspricht einem Brutto-Arbeitsverdienst von ca. 63.091 € im Jahr.
Bei den 1.243 Wohnungen mit „normaler“ Einkommensgrenze kann auf Antrag eine Vermietung auch an Wohnungssuchende mit einem höheren Einkommen erfolgen, wenn in der Wohnanlage mindestens 60 Prozent der Wohnungen entsprechend der Förderungsbedingungen belegt sind (= erleichterte Ausnahmegenehmigung).
Für alle geförderten Wohnungen gilt, dass in den Fällen, in denen der Wohnungseigentümer keinen Mieter findet, der die vereinbarten Förderbestimmungen erfüllt, von der Stadt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, so dass auch Mieter ohne jeglichen Wohnberechtigungsschein in die Wohnung einziehen können.

Durch die Eigenheime (weitere Flächen sind zurzeit in der Vermarktung), Eigentumswohnungen, die Bindungsfreistellung von über 400 Mietwohnungen durch mittelbare Belegung und die unterschiedlich starken Bindungen aufgrund der verschiedenen Programmteile bei den restlichen geförderten Mietwohnungen sollte von Anfang an eine gut gemischte Bewohnerschaft am Kronsberg heimisch werden.

Zur Förderung dieses Zieles gab es für die Erstbelegung am Kronsberg zusätzlich weit reichende Sonderregelungen, die unter anderem eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 100 Prozent ermöglichten. Um die Bildung einer stabilen Mieterstruktur auch nach der Phase der Erstbelegung weiterhin zu unterstützen, haben das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover im Anschluss daran die oben dargestellten Sonderregelungen getroffen. Diese Sonderregelungen galten bis zum 31.12.2005 und wurden zwischenzeitlich bis zum 31.12.2009 verlängert.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird es daher keine Veränderung der geschilderten Belegungspraxis geben.
Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2009 Kontakt mit den Eigentümern der geförderten Wohnungen und dem Land Niedersachsen aufnehmen und eine gemeinsame Regelung für die zukünftige Gestaltung der Bindungen erarbeiten. Über das Ergebnis wird der Stadtbezirksrat zeitnah informiert.

Übersicht über die aktuellen Belegungsbindungen am Kronsberg:

Förderpro-
grammteil
Wohnungen
Einkommens-
grenze
Städtische Belegrechte
weitere Sonderregelungen
A-Mittel
432
„Normal“, per Sonderregelung zunächst bis zum 31.12.2009 um 60 Prozent erhöht.“
Ja, aber diese ruhen bis zum 31.12.2009
Nein.
B-Mittel
590
„+ 60 Prozent“
Nein.
Nein.
C-Mittel
244
„Normal“.
Ja, aber diese ruhen bis zum 31.12.2009
Bis zum 31.12.2009 sind erleichterte Ausnahme-genehmigungen für bis zu 40 % der Wohnungen möglich
D-Mittel
999
„Normal“.
Nein.

mittelbare Belegung
412
Die Bindungen wurden auf andere Wohnungen außerhalb des Kronsberges „getauscht“. Die Wohnungen am Kronsberg können daher ohne jegliche Einschränkung vermietet werden.


Summe
2.677



TOP 7.1.8.
Hinweis auf das Stadtteilzentrum KroKus (Drucks. Nr. 15-2807/2008)
Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:
Letzte Hinweise auf großflächigen Tafeln auf das Stadtteilzentrum KroKuS (damit indirekt auch auf die Stadtteilbibliothek) finden sich an weit entfernten Straßenknoten, nicht hingegen im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes. Weder am Knoten Oheriedentrift/Kattenbrookstrift/Wülferoder Straße noch an der Stadtbahn-Haltestelle Kronsberg sind leicht erkennbare Hinweise angebracht. Überdies ist das Gebäude Thie 6 von den Hauptverkehrsachsen Schiene und Straße nicht leicht auszumachen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Überlegungen hat die Verwaltung zu dem in Rede stehenden Thema bereits abschließend, möglichst auch mit Alternativen, angestellt?
2. Wie hat sie diese Überlegungen in die Steuerungsgruppe, die Aktivgruppe, die sich nach der allgemeinen EinwohnerInnen-Beteiligung anlässlich der Integrativen Stadtteilarbeit gebildet hat, eingespeist, um eine sinnvolle Integration in die Überlegungen der Umgestaltung des Thie zu gewährleisten?
3. Sind Umsetzungen schon jetzt – nach Abstimmung mit der Steuerungsgruppe – sinnvoll möglich?
Herr Fabich beantwortete die Anfrage wie folgt:
Im Rahmen des Verfahrens „Integrative Stadtteilarbeit Stadtteilplatz Thie“ wurde die Frage der verbesserten koordinierten Ausschilderung zwecks besserer Auffindung von Geschäften und Einrichtungen rund um den Stadtteilplatz Thie thematisiert.
Die Aufgabe der Initiierung der Umsetzung liegt bei der sich im Anschluss gebildeten Steuerungsgruppe. Die Verwaltung wird dies unterstützend begleiten und dabei auch auf eine entsprechende Wegweisung für das KroKuS achten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Innerhalb der Steuerungsgruppe ist dieses Thema noch zu bearbeiten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Es gibt derzeit noch keine abgestimmten Konzepte oder Detailvorschläge, im übrigen sind solche Ausschilderungen üblicherweise von den Antragstellern zu bezahlen, hier sollten die gewerblichen Anlieger des Thie mit einbezogen werden.

TOP 7.1.9.
Erhaltung des Radweges an der L 388 im Bereich des Kronsberges (Drucks. Nr. 15-2808/2008)
Protokollhinweis:
Die Antwort auf diese Anfrage wurde am 2.5.09 schriftlich nachgereicht .

TOP 7.2.
der CDU-Fraktion
TOP 7.2.1.
Sportflächenerweiterung (Drucks. Nr. 15-2812/2008)

Bezirksratsfrau Stittgen und Bezirksratsfrau Kramarek trugen folgende Anfrage vor:
Der TSV Bemerode erfüllt eine wichtige Funktion im Stadtteil bei der Kinder und
Jugendbetreuung . Bemerode ist einer der am schnellsten wachsenden Stadtbezirke der Landeshauptstadt. Der Kinder und Jugendanteil in der Bevölkerung ist außerordentlich hoch.
Der TSV Bemerode erfreut sich stark steigender Mitgliederzahlen, gerade Kinder und Jugendliche möchten hier Sport treiben. Leider sind die geringen Sportflächen für die Größe des Vereins unzumutbar. Gerade dem Mannschaftssport, eine für Kinder und Jugendliche wichtige Beschäftigung, reichen die vorhandenen Flächen nicht mehr aus.
Auch sind Trainingsstunden im Winter für Kinder auf Außenflächen nicht zumutbar.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der steigende Bedarf an Sportflächen bekannt?
2. Wie und wo kann eine Erweiterung stattfinden und wann werden ausreichendeFlächen zur Verfügung gestellt?
3. Wie will die Verwaltung eine Sicherstellung von Hallentraining erreichen?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete diese und Anfrage 7.3.1 im Zusammenhang wie folgt:
Der Verwaltung ist der steigende Bedarf an Sportflächen bekannt. Die Verwaltung ist zu diesem Thema seit einiger Zeit im Gespräch mit dem TSV Bemerode. Desweiteren erarbeitet die Verwaltung zurzeit einen Sportentwicklungsplan für die gesamte Stadt Hannover. Im Rahmen dieses Planes wird u. a. der künftige Bedarf an Sportflächen in der Stadt ermittelt. Die Erarbeitung des Planes wird voraussichtlich noch bis zum Sommer 2009 dauern.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Im Rahmen der Planungen für den neuen Stadtteil am Kronsberg sind auch umfangreiche Überlegungen zur Entwicklung der Sportflächen im Stadtteil angestrengt worden. Ergebnis dieser Überlegungen war, dass zwei Vorbehaltsflächen für den Vereinssport in Bebauungsplänen gesichert worden sind.
Dabei handelt es sich um

a) eine Fläche zwischen Bezirkssportanlage/Schulzentrum Bemerode und der Straße „Oheriedentrift“ (B-Plan 1551) als Erweiterungsfläche für die bestehende Bezirkssportanlage und
b) eine Fläche südlich der Finanz-IT (B-Plan 1566) als eigenständige Sportanlage für einen weiteren Sportverein

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, eine Aussage zum Zeitpunkt einer evtl. Sportflächenerweiterung zu machen. Bevor diese Maßnahme evtl. umgesetzt werden kann, sind umfangreiche Planungen und Untersuchungen erforderlich, die gerade erst begonnen haben.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Alle Gebäudeflächen im Stadtteil, die für eine sportliche Nutzung zur Verfügung stehen, sind im Augenblick nahezu voll ausgelastet. Insbesondere in den Sporthallen im Stadtteil sind alle Kapazitäten erschöpft. Die städtische Sporthallenverwaltung ist deshalb wie auch in anderen Stadtteilen dazu übergegangen, die Sporthallen auch samstags vormittags von 10:00 bis 12:00 Uhr für Trainingszwecke (insb. für den Jugendfußball) zur Verfügung zu stellen. Aufgrund weiterer Nachfragen ist diese Regelung in Bemerode anders als in den anderen Stadtteilen jetzt auch auf die Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr am Samstag ausgedehnt worden. Es könnten bei Neugründung dem neuen Verein nach derzeitigem Kenntnisstand nur dann Gebäudeflächen zur sportlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn andere Vereine diese freigeben.

Bezirksratsfrau Kramarek fragte, inwieweit durch die Verwaltung im Bereich Bemerode – Kirchrode-Wülferode Integration durch Sport vorgesehen und inwieweit das in die Untersuchung mit eingeflossen sei?
Stadtbezirksmanager Just antwortete, es werde hierzu eine schriftliche Beantwortung der Verwaltung geben. Im Lokalen Integrationsplan und auch im Sportentwicklungsplan sei dieser Punkt enthalten.

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee sagte, dass nach Aussage eines Vereinsvorsitzenden vom TSV Bemeroder eine Vereinneugründung keine Lösung darstelle. Der TSV-Bemerode wäre zwar nicht mit einer Halle, aber einer Sportflächenerweiterung sehr einverstanden. Von einer Neugründung eines Vereins sei der TSV nicht angetan.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ergänzte, TSV-Bemerode habe keinerlei Bedenken im Zusammenhang mit einer Vereinsneugründung. Der Verein habe seine Kapazitäten überschritten und es sei Handlungsbedarf gegeben. Es solle entsprechender Druck über den Stadtbezirk an der jeweilige Stelle erfolgen.
Bezirksratsfrau Dr. Moenning sagte, auch wenn es zu einer neuen Gründung eines Vereins käme, wäre immer noch nicht sicher gestellt, dass genügend Hallenzeiten vorhanden wären. Denn ein neuer Verein würde nicht automatisch eine neue Halle gestellt kriegen angesichts der jetzigen Finanzsituation.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler antwortete, dass dem so sei. Es würden nur die jeweiligen Lücken geschlossen werden.
Bezirksratsfrau Stittgen sagte, dass sofern sie es richtig verstanden habe, ein neu zu gründender Verein lediglich das Grundstück südlich der Finanz-IT bekommen könne.
Stadtbezirksmanager Just antwortete, das hierfür eine eigene Sportfläche vorgesehen sei. Die Größe des vorgesehenen Grundstückes sei ihm nicht bekannt.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler ergänzte, die Größe des Grundstückes sei ca. 4000 qm.

Bezirksratsfrau Kramarek fragte, warum nicht mehr Sportmöglichkeiten vom TSV-Bemerode im Nachmittagsbereich angeboten werden.
Stadtbezirksmanager Just antwortete, das nich nach Gesprächen mit dem TSV-Bemerode ergeben habe, dass die Trainerkapazitäten erschöpft seien und keine Ausweichmöglichkeiten mehr vorhanden wären.
Bezirksratsherr Böhme bestätigte diese Aussage und ergänzte, im Rahmen der Ehrenamtlichkeit sei Verein an seine Grenzen gelangt.

TOP 7.3.
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.3.1.
Flächen für Vereinsaktivitäten in Bemerode/Kronsberg (Drucks. Nr. 15-2797/2008)
Vorratsflächen für Vereinsaktivitäten in Bemerode/Kronsberg.
Im Zuge der Kronsbergbesiedlung und den sich entwickelnden Mitgliederzahlen des TSV -
Bemerode, grenzt dieser an seine Kapazitäten. Der Verein ist so gut ausgelastet, dass er
verlauten lässt, in einem eventuellen zusätzlichem Verein vorort eine große Entlassung zu
sehen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Freiflächen würden für eine Erweiterung des örtlichen Vereinsangebotes in Frage
kommen ?
2) Welche Gebäudeflächen würden für eine Erweiterung des örtlichen Vereinsangebotes
in Frage kommen ?
3) Ist ein Bedarf an Vereinsangeboten hier zu ermitteln und wie groß ist dieser ?

Stadtbezirksmanager Just beantwortete die Anfrage wie folgt:
Im Rahmen der Planungen für den neuen Stadtteil am Kronsberg sind auch umfangreiche Überlegungen zur Entwicklung der Sportflächen im Stadtteil angestellt worden. Ergebnis dieser Überlegungen war, dass zwei Vorbehaltsflächen für den Vereinssport in Bebauungsplänen gesichert worden sind. Dabei handelt es sich um

a) eine Fläche zwischen Bezirkssportanlage/Schulzentrum Bemerode und der Straße „Oheriedentrift“ (B-Plan 1551) als Erweiterungsfläche für die bestehende Bezirkssportanlage und

b) eine Fläche südlich der Finanz-IT (B-Plan 1566) als eigenständige Sportanlage für einen weiteren Sportverein.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Alle Gebäudeflächen im Stadtteil, die für eine sportliche Nutzung zur Verfügung stehen, sind im Augenblick nahezu voll ausgelastet. Von daher könnten bei Neugründung dem neuen Verein nach derzeitigem Kenntnisstand nur dann Gebäudeflächen zur sportlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn andere Vereine diese freigeben.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit einen Sportentwicklungsplan für die gesamte Stadt Hannover. Im Rahmen dieses Planes wird u. a. der künftige Bedarf an Sportflächen in der Stadt ermittelt. Die Erarbeitung des Planes wird voraussichtlich noch bis zum Sommer 2009 dauern.

TOP 7.2.2.
Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an Integrierten Gesamtschulen (Drucks. Nr. 15-2813/2008)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:
Die Auswertung der Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an Integrierten Gesamtschulen in der Landeshauptstadt Hannover(Drucksache 2420/2008)ergab,
dass im Stadtbezirk Kirchrode – Bemerode - Wülferode als gewünschte Schulform von
553 Eltern das dreigliedrige Schulsystem und von 436 Eltern die IGS gewünscht
wurde.

Wir fragen daher die Verwaltung :
1. Warum wurde nur nach dem Wunsch IGS gefragt und nicht die Ganztagsschule berücksichtigt?
2. Sind ausreichend Plätze für Kinder in beiden Schulformen in unserem Stadtbezirk vorhanden, um so dem Elternwillen entgegen zu kommen ?
3. Wenn nein, wie will die Verwaltung erreichen, dass der Elternwille erfolgreich umgesetzt wird?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht für die Errichtung neuer Gesamtschulen eine Bedürfnisfeststellung vor. Mit der Elternbefragung wurde diesem rechtlichen Anspruch genüge getan. Der Fragebogen ist bewusst so gestaltet worden, dass eine leichte Beantwortung durch die Eltern hinsichtlich der Anwahl des 3- gliedrigen Schulsystems bzw. für ein IGS- Angebot ermöglicht wurde. Im Übrigen werden alle zurzeit in Hannover bestehenden Gesamtschulen als Ganztagsschulen geführt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3:
Gemäß § 5 NSchG ist nur die Gesamtschule eine Schulform. Die Ganztagschule ist eine besondere Organisation gemäß §23 NschG. Durch die beschlossene Erweiterung der IGS Kronsberg wird dem Bedarf an Gesamtschulplätzen in diesem Stadtbezirk Rechnung getragen. Auch diese Gesamtschule ist eine Ganztagsschule. Insofern wird der Elternwille entsprechend umgesetzt.

TOP 7.2.3.
Kindertagesstättenbericht (Drucks. Nr. 15-2814/2008)
Bezirksratsherr Hellmann trug folgende Anfrage vor:
Kindertagesstättenbericht
Der Kindertagesstättenbericht (Drucksache 2398/2008) hat ergeben, dass in unserem
Stadtteil Betreuungsplätze im Kita- und Krippenbereich fehlen. Die Bedarfsermittlung bezieht sich, trotz des gesetzlich festgelegten Rechtsanspruchs für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, auf die vollen drei Jahrgänge. Für 2008 und 2009 sind bereits 422 Plätze in der konkreten
Planung. Der Fehlbedarf für unter Dreijährige in unserem Stadtbezirk liegt bis 2015 bei
ca. 120 Plätzen.
Gerade in einem bevölkerungsreichen und schnell wachsendem Stadtbezirk kommt es mit einer hohen Nachfrage zu einem überproportionalen Bedarfsanstieg.
In unserem Stadtbezirk wurden zum 1.10.2008 bei den Teeny Weenies 15 neue Plätze eingerichtet und 30 weitere sind bei Minimuki geplant.
Eine verlässliche Kinderbetreuung ist unabdingbare Voraussetzung für die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie wird die Verwaltung den Fehlbedarf ausgleichen und wie viele neue Plätze Entstehen noch in unserem Stadtbezirk?
2. Welche schon vorhandenen Betreuungseinrichtungen können evtl. noch erweitertwerden?
3. Bis wann soll der Fehlbedarf abgearbeitet werden ?

Frau Yilmaz beantwortete die Anfrage wie folgt:
Der Bundesgesetzgeber hat für die kommenden Jahre die Priorität auf den Ausbau der Plätze für die unter 3-jährigen gelegt.
Bis zum Jahr 2013 soll ein individueller Rechtsanspruch für Kinder in dieser Altersgruppe verwirklicht werden.
Die LHH hat sich zum Ziel gesetzt, einen Versorgungsgrad von 40% zu erreichen.
Dies geschieht durch das Ausbauprogramm „5 x 300 Plätze U 3“.
Von den stadtweit 1.500 in diesem Zusammenhang zu planenden Krippenplätzen wird perspektivisch ein bedarfsgerechter Anteil auf den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode -Wülferode entfallen. Die LHH steht diesbezüglich mit verschiedenen potenziellen Trägern in Kontakt und Verhandlungen. Erweiterungsmöglichkeiten bereits vorhandener Einrichtungen sind hier derzeit nicht bekannt.
Aktuell werden stadtweit seitens der Verwaltung Standorte für Kindertagesstättenneubauten geprüft. Zu gegebener Zeit werden entsprechende Drucksachen in das Verfahren gegeben.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig fragte, ob sichergestellt werden könne, dass 120 Kindergartenplätze nach Bemerode kämen.

Frau Yilmaz sagte zu, die Antwort auf diese Frage schriftlich nachzureichen.

Protokollantwort:
Eine weitere Präzisierung bzw. Ergänzung der Antwort auf die Anfrage ist derzeit nicht möglich ist. Es befindet sich hinsichtlich möglicher Kita -Standorte eine Drucksache in Vorbereitung.
Einer der dort genannten Standorte entfällt auf den Stadtbezirk Kirchrode -Bemerode-Wülferode.
Die Drucksache wird im Rahmen des Beschluss - Verfahrens zu gegebener Zeit auch dem Stadtbezirksrat vorgelegt werden.
Die Verwaltung wird ferner auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald konkretere Aussagen zum Ausbau der Krippenplätze im Stadtbezirk möglich sind.

TOP 8.
A N T R Ä G E
TOP 8.1.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Einrichtung von Integrationsbeiräten im Stadtbezirk (Drucks. Nr. 15-2811/2008)
Bezirksratsfrau Stittgen trug folgenden Antrag vor und begründete ihn:

Bezirksratsfrau Kramarek begrüßte diesen Antrag und hob die Geschlossenheit dieses
Antrages in interfraktioneller Hinsicht hervor.
Gleichzeitig appellierte sie an die Anwesenden bis zur nächsten Sitzung des Interkreises
mögliche, potentielle Menschen mit
Migrationshintergrund zur Mitarbeit anzusprechen.
Bezirksratsfrau Voß-Boner fragte, ob die Terminfindung für einen nächsten
Termin sinnvoll wäre.
Dr. Benkler erwiderte, dass diese Entscheidung erst an den Oberbürgermeister zurückgespiegelt werde. Erst hiernach können die weiteren Schritte erfolgen.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig erläuterte, dass über einen neuen Termin zur Abwicklung der weiteren Modalitäten erst im Januar nachgedacht werden könne. Denn hierzu wäre eine Vorbereitung notwendig.
Bezirksratsherr Böhme sagte, die SPD habe bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt 12 Kandidatinnen und Kandidaten mit verschiedenen Nationen aus dem Stadtbezirk zusammen, sodass die erforderliche Anzahl von Personen keine Schwierigkeit darstellen werde. Eine Abstimmung zu den Personen werde selbstverständlich noch erfolgen.
Bezirksratsfrau Kramarek sagte, dass sie Verständnis für das Anliegen von Frau Moennig habe, nur solle das Verfahren nicht zu lange hinausgezogen werden und ein baldiger Abschluss angestrebt werden. Denn bis zur ersten Sitzung des Integrationsbeirates werden noch einige Dinge zu klären sein, folglich solle mit Blick auf den Zugriff auf die Gelder noch in diesem Jahr Projekte zwecks Finanzierung anvisiert werden.

Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
1. Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode wird ein Integrationsbeirat eingerichtet.
2. Die Benennung der Beiratsmitglieder erfolgt nach Konsultationen in einem besonderen Beschluss.

-Einstimmig.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion
TOP 8.2.1.
U-Bahnstation Bemerode-Mitte (Drucks. Nr. 15-2815/2008)

Bezirksratsfrau Kuscher trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, die schadhaften Stoßstellen der Regenrinnen
auf den Bahnsteigen der U- Bahnstation Bemerode - Mitte zu reparieren oder gegebenfalls die ÜSTRA auf die Mängel aufmerksam zu machen.

-Einstimmig

TOP 8.2.2.
Parkflächen (Drucks. Nr. 15-2816/2008 N1)

Bezirksratsfrau Kuscher trug den Antrag vor und begründete ihn.
Der Bezirksrat beschloss den Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Parkflächen vor den Häusern Berkelmannstr. 12-16
und Timmermannweg 4 – 8 und Ashwin-von-Roden-Weg 2-8 mit neuen ,weißen Begrenzungslinien zu kennzeichnen.

-Einstimmig

TOP 8.2.3.
Halteverbotsschild Berkelmannstraße (Drucks. Nr. 15-2817/2008 N1)

Bezirksratsherr Koch trug den Antrag vor und begründete ihn.
Bezirksratsherr Kaiser ergänzte und argumentierte, dass die gleiche Situation für alle Stichwege entlang der Anecampstraße, u. a. Timmermannweg, Ashwin von Rohden Weg und auch für den Leinemannweg gelte.
Bezirksratsfrau Dr. Moennig beantragte die Erweiterung des Antrages mit einem verstärkten Kontrollwunsch durch die Polizei.
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, das am Ende der Berkelmannstraße zur ÜSTRA –
Haltestelle Bemerode - Mitte vorhandene Parkverbotsschild mit zeitlicher
Begrenzung in ein unbegrenztes Halteverbotsschild umzuwandeln
und die Polizei möge diese öfter überwachen.
-Einstimmig

TOP 8.2.4.
Glascontainer Brabeckstraße (Drucks. Nr. 15-2818/2008)

Bezirksratsherr Hellmann trug den Antrag vor und begründete ihn:
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, einen alternativen Standort für die sich ehemals in der Brabeckstraße, Ecke Ostfeldstraße, befindlichen Glascontainer zu finden und diesen dem Bezirksrat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
-Einstimmig

TOP 8.2.5.
Gestaltung des Kronsbergs (Drucks. Nr. 15-2819/2008)

Bezirksratsfrau Dr. Moennig trug den Antrag vor und begründete ihn:

Herr Fabich ergänzte, dass der Adressat dieses Antrages nicht die Steuerungsgruppe sein könne, sondern die Verwaltung müsse gebeten werden, sich mit dieser in Verbindung zu setzen.

Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Arbeitsgruppe aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern des Kronsbergs, der Verwaltung und Mitgliedern des Bezirksrates einzuberufen, die
über die Anbringung von Hinweistafeln über Besonderheiten des Wohnquartiers informieren.
-Einstimmig

TOP 8.2.6.
Straßenbenennung in Wülferode (Drucks. Nr. 15-2820/2008)
Bezirksratsfrau Stittgen trug den Antrag vor und begründete ihn:
Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird nochmals gebeten, die in der letzten Sitzung des örtlichen Bezirksrates schon erwähnte Straße in Wülferode nach Wilhem Rusterberg zu benennen.

-15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 8.2.7.
Wetterschutz an der Bushaltestelle "Angerstraße" (Drucks. Nr. 15-2929/2008)

Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen der gegenwärtigen Baumaßnahmen auf dem Grundstück Brabeckstr. / Ecke Angerstr. (ehemals BioKunze) einen Platz für einen Wetterschutz für die Bushaltestelle Angerstr. vorzusehen und nach der Errichtung die Bushaltestelle zu verlegen.
-Einstimmig

TOP 9.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 9.1.
Gemeinsame Anträge von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 9.1.1.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-Minimuki- (Drucks. Nr. 15-2809/2008)


Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag
Für die Schaffung von 30 neuen Krippenplätzen in Bemerode mit einem Gesamtkostenumfang in Höhe von 200.000 Euro wird dem Minimuki e. V. (Wülferoder Straße 51), einem Trägerverein für eine Kindertagesstätte für 0- bis 3-Jährige, zur dafür notwendigen Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von 5 % des Gesamtkostenumfanges (= 10.000 Euro) eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

TOP 9.1.2.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
-TSV Bemerode e.V.- (Drucks. Nr. 15-2810/2008)


Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag
Für die Beschaffung eines Frontsichelmähers als Anbaugerät für einen vorhandenen Schlepper zur Pflege der Naturrasenflächen der Bezirkssportanlage Bemerode wird dem Turn- und Sportverein Bemerode von 1896 e. V. (Wilhelm-Göhrs-Straße 2) bei einem Gesamtkostenumfang von ca. 5.450 Euro eine Zuwendung aus den Verfügungsmitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 2.500,00 Euro gewährt.
-Einstimmig

TOP 9.1.3.
Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel
GS am Sandberge, Gewaltprävention (Drucks. Nr. 15-2930/2008)


Der Bezirksrat beschloss folgenden Antrag:
Der Klasse 3 a der Grundschule am Sandberge einen Kostenzuschuss in Höhe von 400,00 € für einen Gewaltpräventionskurs aus Bezirksratsmitteln zu gewähren.
- Einstimmig


Herr Bezirksbürgerrmeister Dr. Benkler schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:30 Uhr.


für die Niederschrift:


Dr. Benkler Yilmaz
Bezirksbürgermeister Sachbearbeiterin