Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 04.12.2008

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 26.11.2008)
1. Nachtrag (erschienen am 29.11.2008)
2. Nachtrag (erschienen am 29.11.2008)
Protokoll (erschienen am 13.03.2009)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 03.03.2009

NIEDERSCHRIFT

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 4. Dezember 2008,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.25 Uhr

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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Eberhardt (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU)
(Bezirksratsfrau Hartmann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Hubrig-Lübke (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsherr Kirse (CDU)
Bezirksratsherr Klottig (CDU) bis 21.15 Uhr/TOP 8.3.1
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Porsiel (CDU)
(Bezirksratsherr Schade) (SPD)
Bezirksratsfrau Schmitz (FDP)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bindert) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)

Verwaltung:
Herr Bonk (FB Umwelt und Stadtgrün) zu TOP 2.2.
Herr Visse (FB Planen und Stadtentwicklung) zu TOP 4
Herr Vinken (FB Tiefbau) zu TOP 7.3
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal u.Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal u. Zentrale Dienste)

Gäste:
Herr Dr. Martinsen (1. Vorsitzender Kleingartenverein Hohe Tonkoppel) zu TOP 2.1
Herr Graf von Hardenberg (Grundstückseigentümer) zu TOP 2.1
Herr Dr. Finster (Verteter der Grundstückseigent.) zu TOP 2.1.

Presse:
Frau Schütte (HAZ - Stadtanzeiger-Süd)
Herr Lippelt (Maschseeboote)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Ausweisung des Kleingartenbereiches "Hohe Tonkoppel" als Kleingartengebiet im Bebauungsplan

2.1. A N H Ö R U N G gem. § 31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates
Eingeladen sind:
1. Der Gesamtvorstand des Kleingartenvereins "Hohe Tonkoppel"
2. Die Eigentümer der Grundstücke

2.2. Information der Verwaltung

2.3. Anfrage von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

2.3.1. Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-2767/2008)

2.3.2. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung des Kleingartengebietes Hohe Tonkoppel im Bebauungsplan
(Drucks. Nr. 15-2925/2008)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. Bericht aus der Sanierungskommission Mittelfeld

5. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

6. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 02.10.2008 (öffentl. Teil)


7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

7.1. Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2715/2008 mit 2 Anlagen)




7.2. Bebauungsplan Nr. 1713 - Hildesheimer Straße/Güntherstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2795/2008 mit 4 Anlagen)

7.3. Antrag der CDU-Fraktion:
Provisorische Umsetzung der Ergebnisse aus dem
Verkehrsforum Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 2854/2008 mit 2 Anlagen)

7.4. Zuwendung an den VfB Wülfel
(Drucks. Nr. 2861/2008)


8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Fußweg an der Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-2782/2008)

8.1.2. Nachnutzung des Finanzgerichtsgebäudes
(Drucks. Nr. 15-2783/2008)

8.1.3. Testphase der Buslinie 134
(Drucks. Nr. 15-2784/2008)

8.2. der SPD-Fraktion

8.2.1. Programm Ökoprofit
(Drucks. Nr. 15-2787/2008)

8.3. von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)

8.3.1. Nachnutzung Stadtteilbibliothek Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2768/2008)


9. A N T R Ä G E

9.1. Interfraktionell zum Bezirkshaushalt 2008
9.1.1. -Verein für Bewegungsspiele Hannover-Wülfel e.V.;
Erneuerung Fenster-
(Drucks. Nr. 15-2774/2008)

9.1.2. -Verein für Rasenspiele 1906 e. V. Hannover; Erneuerung Fenster-
(Drucks. Nr. 15-2775/2008)

9.1.3. -Elternkindergarten Kirchrode; Kopiergerät-
(Drucks. Nr. 15-2776/2008)


9.1.4. -Kindergarten Waldheim e.V.; Instandsetzung Spielgerät-
(Drucks. Nr. 15-2778/2008)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Provisorische Umsetzung der Ergebnisse des Verkehrsforums Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2655/2008)

9.2.2. Fahrradbügel im Bereich der Haltestelle "Peiner Straße"
(Drucks. Nr. 15-2786/2008)

9.3. Gemeinsam von CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Mix (WfH)

9.3.1. Wartehäuschen an den Haltestellen der Buslinie 134
(Drucks. Nr. 15-2785/2008)


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 02.10.2008 (nichtöffentl. Teil)

11. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 2.1. begrüßte sie die Herren Dr. Martinsen, den ersten Vorsitzenden des Vereins Hohe Tonkoppel e.V. sowie als Vertreter der Erbengemeinschaft des Kleingartengebietes Herrn Graf von Hardenberg und Herrn Dr. Finster. Weiterhin berichtete sie, dass zu TOP 2.2. Herr Bonk, Sachgebietsleiter im Bereich Grünflächen des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün und zu TOP 4 Herr Visse aus dem Bereich Stadterneuerung und Wohnen informieren. TOP 5 und 11 wurden abgesetzt, da keine Berichtspunkte vorlagen. Des Weiteren teilte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck mit, dass die Tagesordnung mit verkürzter Ladung um TOP 7.3 - Drucks. Nr. 2854/2008 - Provisorische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen sowie TOP 7.4 -Drucks. Nr. 2861/2008 - Zuwendung an den VfB Wülfel ergänzt wurde. Zu TOP 7.3 sei Herr Vinken aus dem Fachbereich Tiefbau anwesend. Wegen Sachzusammenhangs schlug sie vor, TOP 9.2.1 - nach TOP 7.3 zu behandeln.
Nach den Hinweisen von Bezirksratsherrn Milkereit, dass ihm die Niederschrift über die Bezirksratssitzung am 02.10.2008 nicht vorliege und Frau Mewes, dass die Niederschrift zusammen mit der Einladung zur der heutigen Sitzung versandt worden sei, setzte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck TOP 6 und 10 von der Tagesordnung ab.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion (Drucks. Nr. 15-2925/2008) zur Ausweisung des Kleingartengebietes Hohe Tonkoppel im Bebauungsplan hin. Bezirksratsfrau Jakob begründete die Dringlichkeit damit, das mit dem Antrag der SPD-Ratsfraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema Fakten geschaffen werden sollen, bevor sich der Bezirksrat Döhren-Wülfel durch die Anhörung ein Meinungsbild verschaffen konnte. Bezirksratsherr Oltersdorf unterstützte die Dringlichkeit, wies jedoch darauf hin, dass sich der Bezirksrat bereits in seiner dritten Sitzung mit diesem Thema befasse. Bezirksratsherr Mix sprach sich ebenfalls für die Dringlichkeit aus und betonte, dass es nicht in Ordnung sei, wenn Ratsgremien vor dem Bezirksrat entscheiden. Die Dringlichkeit wurde einstimmig (17 Stimmen) anerkannt und der Antrag unter TOP 2.3.2 auf die Tagesordnung genommen. Der Bezirksrat stimmte sodann einstimmig der geänderten Tagesordnung zu.


TOP 2.
Ausweisung des Kleingartenbereiches "Hohe Tonkoppel" als Kleingartengebiet im Bebauungsplan

TOP 2.1.
A N H Ö R U N G gem. § 31 und 35 der Geschäftsordnung des Rates
Eingeladen sind:
1. Der Gesamtvorstand des Kleingartenvereins "Hohe Tonkoppel"
2. Die Eigentümer der Grundstücke


Herr Dr. Martinsen bedankte sich für die Einladung, stellte sich als Vorsitzender des Kleingärtnervereins Hohe Tonkoppel e.V. vor und trug im Sinne der Anlage 1 zur Niederschrift vor.

Herr Graf von Hardenberg bedankte sich ebenfalls für die Gelegenheit, für die Eigentümer des Areals Hohe Tonkoppel einige Worte an den Bezirksrat richten zu können. In Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Dr. Martinsen zur Geschichte führte er aus, dass sich das Areal seit ca. 150 Jahren im Besitz seiner Familie befinde, zunächst Landwirtschaft betrieben wurde und seit ca. 40 Jahren als Kleingärten verpachtet sei. Es sei vorgesehen, diesen Bereich auch weiterhin entweder als Kleingartenland oder Nah- erholungsgebiet mit Wochenendhäusern zu erhalten. Da sich die Eigentümer leider gezwungen sahen, den Vertrag mit dem Kleingartenverein zum 31.12.2008 zu kündigen, sei weder Herr Dr. Martinsen noch der Verein legitimiert, für dieses Gebiet zu sprechen. Falls es nicht zu einer Einigung mit dem Verein komme, sollen direkte Verträge mit den Kleingärtnern abgeschlossen werden. Aufgrund verschiedener Klagen der Kleingärtner, die das Vereinsverhalten angehe, sahen sich die Eigentümer hierzu entschlossen, zumal ein direkter Kontakt zwischen den Kleingärtnern und den Eigentümern als sinnvoll eingeschätzt werde. Herr Graf von Hardenberg äußerte, dass er im Vortrag von Herrn Dr. Martinsen eine Begründung für die Ausweisung des Gebietes im Bebauungsplan als Dauerkleingarten- gebiet vermisse. Die Eigentümer seien strikt dagegen, allerdings nicht aus eigenem Interesse. Sie wollen, dass die Struktur so belassen bleibe, wie sie sich im Augenblick darstelle. Sie wollen auch weiterhin zufriedene Kleingärtner/-nnen und zufriedene Menschen, die zu jeder Jahreszeit ihre Gärten genießen. Was nicht von den Eigentümern gewollt werde, ist eine zu starke Regulierung dieser Kleingärten durch das Bundesklein- gartengesetz und ein Grund dafür, dass es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Verein gekommen sei. Der Verein vertrete die Auffassung, dass das Bundeskleingartengesetz strikt umgesetzt werden solle, was die Kleingärtner praktisch darin hindere, ihre Kleingärten so zu gestalten und ihre Häuschen so zu bauen, wie es ihnen gefällt. Die Anwendung des Kleingartengesetzes würde bedeuten, dass die Kleingärten nicht größer als 400 m2 groß sein dürften und der Verein die Kleingärtner dazu anhalten könne, Gemüse zu pflanzen und er, Sprecher, befürchtete, dass die vorhandene schöne Blumenpracht abgeschafft würde. Insofern seien die Eigentümer dagegen, dass das Gebiet planerisch geändert und als Dauerkleingartengebiet ausgewiesen werde.

Bezirksratsherr Mix fragte, aus welchen Gründen der Bebauungsplan Nr. 1131 von 1985, nicht weiter verfolgt wurde. Des Weiteren äußerte er sein Unverständnis darüber, dass die Tore zu der Kleingartenanlage häufig verschlossen seien und dies nach dem Bundes- kleingartengesetz im "Öffentlichen Grün" nicht vorgesehen sei. Das Gesetz sehe als Bestandschutz auch Kleingärten über 600 m sowie eine Drittel-Teilung vor. Hiernach müssten 1/3 der Parzelle als Grabeland für gärtnerische Nutzung dienen, wozu auch Obstbäumen zählen. In freizeitlich genutzten Gärten dürfen lediglich Bauwerke minderer Qualität stehen, was er in dem Bereich teilweise als problematisch ansehe.

Herr Dr. Martinsen führte aus, dass der Kleingartenverein aktiv beim Aufstellen des Bebauungsplanes Nr. 1131 beteiligt war, als Träger öffentlicher Belange gehört wurde und die Ausweisung unterstützt habe. Nach seiner Kenntnis sei ein Weg, der über das Vereinsgelände des Vereins UNION 06 nach der Vorstellung der damaligen Fachplaner geführt werden sollte, vom damaligen Bezirksrat nicht unterstützt wurde und der Bebaungsplan auch aufgrund personeller Veränderungen nicht weiter vorangetrieben wurde. Auch ohne den Bebauungsplan hätten die Kleingärtner gut leben können, bis sich die von Herrn Graf von Hardenberg geschilderten Gegensätze ergaben. Herr Dr. Martinsen betonte, dass der Kleingartenverein der besonderen Situation in der Leineaue gerecht werden wollte. Er gab zu Bedenken, dass sich die Gärten im Überschwemmungsgebiet befinden und mindestens einmal jährlich überflutet würden. Sodann verwies er, Sprecher, auf einen Vereinsbeschluss, dass die Tore geöffnet sein sollen. Insbesondere im Herbst und im Frühjahr gebe es einzelne Kleingärtnerinnen, die ein besonderes Sicherheits- bedürfnis hätten und das Tor verschließen, wofür er Verständnis habe. Der Kleingarten sei unter Einzel- und anderen Interessen gegründet worden und bemühe sich im Rahmen der Gesetze und Vorschriften den Interessen der Kleingärtner/-innen gerecht zu werden. Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern habe ergeben, dass sich 90 % zu dem Verein und der Art der derzeitigen Bewirtschaftung ausspreche. Eine Bestandsaufnahme bei Vereinsgründung ergab, dass es übergroße alte Lauben gab, deren Bestandsschutz den derzeitigen Pächtern jedoch garantiert würde. Man bewege sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Abschließend bat er, Sprecher, darum, dem Gebiet Hohe Tonkoppel die gleiche Sicherheit zu geben, wie sie im Übrigen südlichen Bereich der Leineaue bestehe.

Herr Graf von Hardenberg äußerte, dass bisher in keinem Argument plausibel dargestellt wurde, warum dieses Gebiet im Bebauungsplan als Dauerkleingärten dargestellt werden solle. Es spreche vieles gegen ein derartiges Verfahren. In letzter Zeit seien den Eigentümern viele Briefe zugegangen, in denen die Unzufriedenheit mit der Vereinsführung dargelegt wurde. In Kontakten sprachen sich Kleingärtner/-innen vielmehr gegen mehr Regulierungen und Einschränkung ihrer gärtnerischen Freizeitbeschäftigung aus. Aus diesem Grunde seien die Eigentümer gegen eine entsprechende Ausweisung im Bebauungsplan.

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass ihre Fraktion die Anhörung beantragt habe, weil ihr Argumente für die Ausweisung des Gebietes als Dauerkleingärten fehlen. Die Kleingärtner seien zufrieden. In diesem Zusammenhang fragte sie, ob es freie Gärten und Wartelisten in der Hohen Tonkoppel gebe, wie es in anderen Bereichen der Stadt Hannover der Fall sei.

Ratsherr Müller betonte, dass es aus den unterschiedlich dargestellten Interessenlagen erkennbar sei, dass es offensichtlich einen Konflikt gebe. Er, Sprecher, erkundigte sich nach den Ausweisungen im Flächennutzungsplan und fragte, ob es in diesem Überschwemmungsgebiet eine andere Nutzungsmöglichkeit außer der kleingärtnerischen Nutzung gebe. Erst wenn auch Stellungnahmen anderer Beteiligter vorliegen, könne der Bezirksrat und letztendlich der Rat entscheiden.

Herr Dr. Martinsen äußerte, dass die unterschiedlichen Interessenlagen deutlich geworden seien. Der Kleingartenverein plädiere für das, was im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Planungshoheit der Stadt und des Bezirksrats liege. Im Übrigen sei die Leineaue durch öffentliche Mittel in dem Bereich aufgewertet worden. Er gab zu Bedenken, dass Kleingärten in einem Wochenendhausgebiet nicht mehr gefragt seien. Entscheidend sei, was der Bezirksrat an dieser Stelle für seinen Stadtbezirk und seine Bürger/-innen vorsehen wolle.

Bezirksratsherr Mix fragte, ob sich der Bezirksverband der Kleingärtner bereits mit den Eigentümern hinsichtlich der Pachthöhe für den hochwertigen Boden in Verbindung gesetzt habe.

Herr Dr. Martinsen antwortete, dass der Bezirksverband noch nicht einbezogen war und betonte, dass es sich um ein Überschwemmungsgebiet und Lehmboden handele. Aufgrund der hohen Zufriedenheit der Kleingärtner/-innen und der besonderen Verhältnisse sei bereits mit den Eigentümern eine besondere Vereinbarung getroffen und die städtischen Pachthöhen nicht zugrunde gelegt worden.

Frau Topcu erläuterte anhand einer Karte, dass der Flächennutzungsplan in dem Bereich öffentliche Grünflächen, Kleingarten-, Sport- und Wasserflächen festlege. Seit 1987 seien rund um das Gebiet der Hohen Tonkoppel zu dem Thema intensiver und extensiver Landschafts- und Naturschutz sechs Bebauungspläne entwickelt und rechtskräftig geworden. Sollte die Verwaltung aufgefordert werden, einen Bebauungsplan für den Bereich aufzustellen, wäre nur das bisher noch nicht erfasste Gebiet hiervon betroffen. Die Ausweisung des Gebietes als Dauerkleingärten würde sich auf Mietzinsen und Pachthöhen auswirken und evtl. Erhöhungsabsichten auswirken. Im Rahmen der Entwicklungsplanung könnten im Raum stehende Ziele geklärt und geregelt werden. Hinsichtlich der Wege der Stadt Hemmingen wären im Vorfeld mit der Region Hannover Übernahmegespräche denkbar. Mit einem Bebauungsplan ließen sich gewisse Punkte dauerhaft sichern


TOP 2.2.
Information der Verwaltung
Herr Bonk stellte fest, dass im Grunde bereits alle allgemeinen Informationen angesprochen worden sind.

Bezirksratsfrau Jakob fragte nach den rechtlichen Auswirkungen und Handlungs- möglichkeiten der Eigentümer bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dessen Festsetzungen in gewisser Weise einer Enteignung gleichkämen.

Frau Topcu führte aus, dass es bei der Planung von Flächen vorkomme, dass Eigentümer nicht unbedingt einverstanden sind. Bei der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungs- planes Nr. 1131 gab es Konflikte hinsichtlich der Wegefläche und der Sportfläche eines Vereines. Es gelte öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen. In diesem Fall könne nicht von einem enteignungsgleichen Eingriff gesprochen werden, da die Nutzung bereits vorhanden sei und durch den Bebauungsplan präzise und dauerhaft gesichert werde.

Auf entsprechende Fragen von Ratsherrn Müller erläuterte Herr Bonk, dass es in Hannover ca. 1.000 ha Kleingartenfläche gebe, wovon sich ca. 750 ha im städtischen Eigentum befinden und der Rest der kleingärtnerischen Nutzung auf Privateigentum stattfindet. Cirka 90 % der Kleingartenflächen seinen durch Bebauungspläne festgeschrieben.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Jakob, ob die Eigentümer dem damaligen Bebauungsplanverfahren zugestimmt hatten, sagte Bezirksratsherr Mix, dass die Eigentümer im Vorfeld vom Bezirksverband der Kleingärtner im Namen des Kleingartenvereins einbezogen und einverstanden waren.

Ratsherr Müller vertrat die Auffassung, dass bei bebauungsplanmäßig abgesicherten Geländen nicht automatisch der Bezirksverband in die Rolle des Pächters eintritt, sondern weiterhin der gleiche Verein und der gleiche Vertrag betroffen sind, da der Generalpachtvertrag dies nicht zwingend vorschreibe und wurde hierin von Herrn Bonk bestätigt.

Bezirksratsfrau Jakob interessierte, ob es in derartigen Situationen, in denen ein Verein die Ausweisung im Bebauungsplan wünsche und Eigentümer nicht, die Politiker in der Vergangenheit hierüber entschieden haben oder ob bislang im Vorfeld eine Einigung erzielt wurde.

Die Frage ziele auf die besondere Situation ab, über Planungsziele und Zwecke in einer Anhörung zu diskutieren, antwortete Frau Topcu. Die Initiative gehe sonst von der Verwaltung aus, in dem bekannten Verfahren. Öffentliche und private Belange werden gegeneinander abgewogen. Es gäbe Fälle, in denen Eigentümer Bedenken äußern, insbesondere in Bereichen, in denen keine andere Nutzung möglich ist und der Landschaftsbereich durch die Regionale Raumplanung und das städtische Landschafts- konzept eine Nutzung vorsehe. Die Bedenken würden in einen Abwägungsprozess einfließen. Für diesen unbeplanten Bereich sei eine intensive Nutzung vorgesehen und es könnten Ziele von besonderer Relevanz wie Rundwanderwege, Kleingärten auf Dauer, die Wegeverbindung nach Hemmingen und eine Ost-West-Verbindung zwischen den Schwimmbädern gesichert werden. Gemeinsam mit den Betroffenen würden die Belange der Betroffenen, auch einzelner Eigentümer, in einem Prozess gegeneinander abgewogen und hiermit wurde noch nicht begonnen.

Ratsherr Müller betonte, dass in der Regel die Initiative zu Bebauungsplänen von der Verwaltung ausgehe, aber auch Eigentümer Nutzungsänderungen anstreben und Initiativen aus dem politischen Bereich aufgegriffen und eingebracht werden und bezeichnete dies als einen Normalfall.


TOP 2.3.
Anfrage von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)
TOP 2.3.1.
Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-2767/2008)

Bezirksratsherr Milkereit trug seine Anfrage vor.
Da es sich leider nicht genau klären lässt, wie sich die Lage im Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel verhält, frage ich die Verwaltung:
1. Umfasst das Gebiet des Kleingartenvereins Hohe Tonkoppel auch das Gebiet östlich
des Weges Döhrener Masch wie unter www.hannover-gis.de ausgewiesen? Wenn ja, ist
der Kleingartenverein Rechtsvertreter dieser Parzellen?
2. Gehören zum Gebiet des Kleingartenvereins auch Parzellen, deren Pächter nicht
Mitglied im Kleingartenverein sind? Wenn ja, wem gehören die Parzellen und wer vertritt
diese Parzellen rechtsverbindlich oder werden sie von dem Kleingartenverein Hohe
Tonkoppel vertreten?
3. Wie würde sich eine Änderung des Bebauungsplanes auf die bereits bestehenden
Bebauungspläne des Gebietes des Kleingartenvereins (991 und 993) auswirken oder
wäre nur das noch nicht erfasste Gebiet betroffen?

Herr Bonk beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Nach aktuellen Informationen aus dem Kleingärtnerverein Hohe Tonkoppel e.V. selbst, erstreckt sich das Vereinsgelände nur auf den westlich der Straße Döhrener Masch gelegenen Bereich. Die Angaben in der Karte zur Geoinformation werden dahingehend geändert.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nach Angaben des Vereins sind alle Parzellenpächter des westlich der Straße gelegenen Kleingartengeländes Mitglieder des Kleingärtnervereins Hohe Tonkoppel e.V. und der Verein selbst ist Mitglied im Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V..
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Für den Bereich der Kleingartenanlage Hohe Tonkoppel e.V. hat es bisher nur einen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 1131 gegeben, der keine Rechtskraft erlangte. Sollte für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wird er im Verfahren auf die Grenzen der benachbarten Bebauungspläne (Kleingärtnerverein Döhrener Masch e.V.) beschränkt werden.

Bezirksratsherr Milkereit fragte, ob sich der neue Bebauungsplan ausschließlich auf das Gebiet der Hohen Tonkoppel erstrecken oder auch das östliche Gebiet bis zum nächsten Bebauungsplan einbeziehen würde. Des Weiteren existiere nach dem Geo-Informations- system im Gebiet der Hohen Tonkoppel bereits der Bebauungsplan Nr. 991.

Herr Dr. Martinsen bestätigte, dass ein Teil des Kleingartengebietes Hohe Tonkoppel durch das ehemalige Eingemeindungsgebiet der Stadt Hemmingen Bestandteil des Bebauungs- planes Nr. 991 seien und dadurch ca. 12 Gärten bereits als Dauerkleingärten ausgewiesen sind.

Frau Topcu stellte anhand eines Planes die Situation dar, einschließlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 991 und des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 1215 und erläuterte die möglichen Festsetzungen für öffentliche Grünflächen, Wegeverbindungen und Sport- flächen.
Nachdem sich der Bezirksrat einstimmig bereit erklärte, dass sich Herrn Graf von Hardenberg als Sachverständiger äußere, wies Herr Graf von Hardenberg darauf hin, dass auch der angesprochene östliche Bereich des Kleingartengebietes zum Eigentum der Erbengemeinschaft gehöre.


TOP 2.3.2.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung des Kleingartengebietes
Hohe Tonkoppel im Bebauungsplan
(Drucks. Nr. 15-2925/2008)

Bezirksratsherr Kirse trug den Antrag aus dem Dringlichkeitsantrag vor.

Auf Wunsch von Bezirksratsherrn Oltersdorf unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für fünf Minuten. Anschließend ließ sie über den Antrag abstimmen.
Antrag,
der Antrag der Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, für die Hohe Tonkoppel eine B-Planung mit dem Ziel durchzuführen, das entsprechende Gebiet als Dauerkleingärten auszuweisen, wird so lange nicht weiter verfolgt, bis der Bezirksrat die Anhörung ausgewertet und sich eine Meinung gebildet hat.
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 7 Enthaltungen

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck fragte zunächst, ob es Nachfragen zum Thema Hohe Tonkoppel gebe. Da das nicht der Fall war, wies sie darauf hin, dass es in den letzten Tagen reichliche Irritationen zum Thema Verkehrsberuhigung Wiehbergstraße durch unter- schiedliche Aufrufe, die nicht ganz richtig waren, gegeben habe. In diesem Zusammenhang bedauerte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck, dass auch aus dem Gremium Stadtbezirksrat die Sachverhalte nicht immer klar, deutlich und neutral dargestellt wurden. Damit jetzt keine Unklarheiten auftreten und die Bürger/-innen den gleichen Erkenntnisstand haben, bat sie Herrn Vinken, noch einmal das Thema Verkehrsberuhigung vorzustellen.

Bezirksratsherr Mix verwahrte sich gegen die Unsachlichkeit. Sie hätten die gleichen Worte aus der Information der Verwaltung übernommen und nichts geändert. Er empfinde es als Unverschämtheit, dass sich die Bezirksbürgermeisterin gegenüber diesem Gremium so benehme. Es sei nicht in Ordnung Einzelne so darzustellen, als wenn sie nur Unrichtiges erläutern.

Auch Bezirksratsherr Kirse äußerte, dass die Erklärung nicht rechtens sei. Er betonte ausdrücklich, dass es der Vorsitzenden des Gremiums nicht zustehe, derartige Erklärungen abzugeben.

Bezirksratsfrau Jakob wandte ein, dass zu Beginn der Sitzung die Tagesordnung festgelegt wurde und nicht die Bezirksbürgermeisterin sie dahingehend ändern könne, dass nunmehr die Verwaltung vortrage. Sie, Sprecherin, forderte, wie festgelegt unter TOP 3 in der Einwohnerfragestunde nunmehr die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen sollten.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete darauf hin die Einwohnerfragestunde und bat in Anbetracht der Vielzahl der Anwesenden sich kurz zu fassen und Fragen zu stellen.

Ein Einwohner äußerte, dass er einen Kompromiss zum Thema Verkehrsberuhigung Wiehbergstraße ausgearbeitet, auf die Tische verteilt habe, ihn erläutern möchte und bat, diesen nach TOP 7.3. auf die Tagesordnung zu nehmen, gemeinsam zu beraten und zu beschließen. Das Thema spalte den Stadtteil Döhren. Die von der Verwaltung vorgelegte Drucksache enthalte keine Interessenabwägung und sei nicht rechtens. In der Vergangen- heit sei stets eine Kompromisslösung zu Verkehrsberuhigungsthemen gefunden worden. Er hoffte, dass der Antrag von Stadtbezirksrat aufgegriffen und weitergeführt werde und beabsichtigte ihn vorzutragen. Frau Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wandte ein, dass ein Vorgehen in dieser Form nicht möglich sei. Bezirksratsfrau Jakob sagte, dass der Antrag den Bezirksratsmitgliedern vorliege und sie sich damit beschäftigen werden.

Ein Einwohner fragte ob bekannt sei, dass die von der Planungsgruppe des Vorredners verteilten Vorschläge Gegenstand im Verkehrsforum waren, diskutiert wurden und von den Experten und den Mitgliedern des Verkehrsforums verworfen worden sind. Weiterhin wollte er wissen ob bekannt sei, dass der von einem erfahrenen evtl. ältesten Bezirksratsmitglied verfassten, und von einem anderen unterschriebenem, Aufruf Fehlinformationen enthalte und die Bezirksbürgermeisterin insofern zu Unrecht angegriffen worden sei.

Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass damit umgegangen werden müsse, dass es im Stadtteil auch andere Meinungen zu den Vorschlägen der Verwaltung gäbe, und mit diesen würde sich der Bezirksrat gerade auseinandersetzen. Sie verwahrte sich gegen die Art und Weise, wie Bürger dieses Stadtteils und Mitglieder ihrer Bezirksratsfraktion angegriffen werden.

Ein Einwohner berief sich auf Zeitungsartikel über Verkehrsmaßnahmen, die den Ergebnissen des Verkehrsforums widersprachen und bat um Aufklärung über die tatsächlich beabsichtigten Maßnahmen. Insbesondere interessierten ihn die Mehrbelastung der Abelmannstraße und deren Kapazität sowie die Prognose von Verkehrsfachleuten zur Umverteilung der Verkehrsströme.

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Verwaltung um entsprechende Informationen und Sachaufklärung bat, Unruhe im Bezirksrat entstand, Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob die Zeit von der Fragestunde der abgezogen werden, verwies Frau Mewes auf § 31 der Geschäftsordnung des Rates, wonach Einwohner/-innen in der Einwohner/-innenfragestunde sehr wohl auch Fragen an die Verwaltung richten können und hierdurch die in der Bürgerschaft bestehenden Irritationen aufgeklärt werden könnten.

Herr Vinken ging mithilfe eines Beamers zunächst auf den ersten Einwohnerbeitrages ein, dessen Vorschläge bereits in Überlegungen einfließen. Er verdeutlichte, dass es sich um eine Testphase handele, um zu erfahren, wie viel Verkehr großräumig abgeleitet werde bzw. auf das Quartier zukomme. Insbesondere erhoffe man sich Anhaltspunkte hinsichtlich des möglicherweise entstehenden Druckes in einzelnen Straßen. Die Verengung und Aufpflasterung der Wiehbergstraße seien ebenso wie eine verkehrslenkende Beschilderung und eine Aufweitung des Knotenpunktes Abelmannstraße/ Hildesheimer Straße in petto. Sodann erläuterte Herr Vinken die geplanten provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Wiehbergstraße und ihren Nebenstraßen und stellte die ermittelten und durch die Maßnahmen erwarteten Verkehrszahlen einschließlich der Verkehrsführung dar.
Etwa im Mai 2009 sei eine Verkehrsuntersuchung vorgesehen, um zu erfahren, wie sich die Verkehre tatsächlich einstellen, Maßnahmen im Bereich der Abelmannstraße / Wiehberg- straße notwendig seien und insbesondere in welcher Form der nördliche Abschnitt der Wiehbergstraße ausgebaut werden solle.

Ein Einwohner befürchtete insbesondere eine unzumutbar Belastung der Abelmannstraße und der Willmerstraße und vermutete, dass die Anlieger sich dessen gar nicht bewusst seien.

Herr Vinken erläuterte, dass die Belastung der beiden Straßen höher sein werde, diese als verkraftbar eingeschätzt werde und gegebenenfalls über eine Rechtsabbiegespur von der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße nachzudenken sei.

Eine Einwohnerin sagte, dass die Straße Wiehbergpark abgehängt werde, sie könne hineinfahren, aber zurück müsse sie über die Hildesheimer Straße fahren, was nicht zumutbar sei.

Eine andere Einwohnerin stellte die Situation insbesondere im Bereich der Neckarstraße, Richartzstraße, Werrastraße und Weserstraße dar, befürchtete, dass der Wohnbereich durch die provisorischen Maßnahmen stark belastet werde und fragte nach Maßnahmen der Verwaltung.

Herr Vinken erwiderte, dass die Situation beobachtet und gegebenenfalls Maßnahmen überlegt werden.

Auf Fragen eines Einwohners zur Darstellung der Situation in der Allerstraße antwortete Herr Vinken, dass Müllfahrzeuge nach wie vor nicht die Allerstraße fahren sollen, in Notfällen dreiachsige Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr die Straße passieren können und die vorgeschlagene Abpollerung in der Mitte der Straße ein Wenden im öffentlichen Straßenraum verhindern würde.

Ein Einwohner stellte durch Beispiele die Schwierigkeiten für den innerörtlichen Verkehr heraus und fragte, ob dass sinnvoll sei. Herr Vinken antwortete, dass wirksame Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr die Erschließungsqualität des Quartiers mit beeinflusse. Die Verkehrsmenge der Ziel- und Quellverkehre seien schwer zu greifen. Auch hier sollte die Testphase abgewartet werden.

Nach der Frage einer Einwohnerin, warum nach den Einwohnervorschlägen nicht eine weitere Variante des vorgelegten Planes diskutiert und erprobt werde, wies Bezirks- ratsherr Kirse darauf hin, dass die Wiehbergstraße eine Gemeindestraße sei, die überwiegend den Verkehr innerhalb der Gemeinde bzw. zwischen benachbarten Gemeinden aufnehmen solle.

Eine Einwohnerin fragte nach den Erfahrungen von Verkehrsberuhigungskonzepten mittels Einbahnstraßen und Diagonalsperren im gesamten Stadtgebiet, was geschehe, wenn sich nach der Testphase ein Verkehrschaos ergebe, nach Verkehrskontrollen in der Wiehberg- straße und den Effekten von Geschwindigkeitsmessungen auf das Verhalten von Autofahrern. Weiterhin wollte sie wissen, wie es zu den öffentlichen Prognosen bezüglich der Verkehrsflüsse und den Zahlen komme, die in der Presse zitiert worden sind und fragte, ob dem Bezirksrat evtl. ein weiteres Fachgutachten vorliege, dass weder der Verwaltung noch den Teilnehmern des Verkehrsforum bekannt seien.

Herr Vinken antwortete, dass in Stadtbezirken, die konsequent Verkehrsberuhigung betreiben, Beschwerden von außerhalb kommen und nicht innerhalb des Quartiers geäußert werden. Wenn durch die Verkehrsuntersuchung festgestellt werde, dass die Maßnahmen nicht wirksam sind bzw. Verkehre in nicht geeignete Straßen hineingedrängt werden, müsse an den Knotenpunkten und betroffenen Straßen nachgebessert werden. Erst hiernach würde mit einem endgültigen Konzept die Beschlussdrucksache zum Ausbau der Wiehbergstraße vorgelegt werden. Geschwindigkeitsmessungen wurden in der Wiehbergstraße durchgeführt, wonach 85 % nicht schneller als 48 km/h fuhren. Erfahrungsgemäß führten Geschwindigkeitskontrollen, wenn sie in hohem Maße durchgeführt werden, zu Erfolgen. Abschließend sagte Herr Vinken, dass ihm nur Gutachten bekannt seien, die die Verwaltung in Auftrag gegeben habe.

Eine Einwohnerin erachtete die Belange der Bewohner/-innen der Leineinsel nicht ausreichend berücksichtigt und regte in diesem Zusammenhang an, die vorgesehenen Maßnahmen in der Neckarstraße zu ändern, worauf Herr Vinken erläuterte, dass die Situation für die Leineinselbewohnern durchaus zumutbar sei.

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die zeitliche Begrenzung der Einwohnerfragestunde hinwies, hob Bezirksratsherr Mix hervor, dass Anwohner/innen der Abelmannstraße und der Willmerstraße nicht zu den Veranstaltungen eingeladen worden seien.

Ein Einwohner wies darauf hin, dass die Neckarstraße in einem reinem Wohngebiet liege und dort täglich zwei- bis dreitausend Fahrzeuge durchfahren. Da die Planung von einer Halbierung des Verkehrs ausgehe, bat er den Versuch zuzulassen und fragte nach der Widmung der Straße. Herr Vinken antwortete, dass die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei und grundsätzlich jeder sie durchfahren könne.


TOP 4.
Bericht aus der Sanierungskommission Mittelfeld
Herr Visse berichtete, dass das Sanierungsverfahren in Mittelfeld nach erfolgreichen neun Jahren zum 31.12.2008 ausläuft und vorbehaltlich der Beschlüsse des Rates zum Haushalt zumindest für die nächsten zwei Jahre eine Stelle erhalten bleibe und ein Quartiersfond in Höhe von jährlich 25.000 Euro zur Verfügung stehe, um wesentliche Punkte der Sanierung zu sichern. Im Februar 2009 werde sich ein Einwohnerforum konstituieren und die Bürger- beteilgung zu gewährleisten. Ebenso sollen erfolgreiche Projekte, wie z. B. der Umsonst- laden und der Treffpunkt der Kulturen für die Zukunft finanziell gesichert werden, in dem die Ansätze aus dem Zuwendungsverzeichnis übernommen werden.
Weiterhin informierte Herr Visse, dass inzwischen die Beleuchtungsanlage auf dem Rübezahlplatz installiert sei und durch den Unternehmerverein GehMit für die nächsten zehn Jahre die Energiekosten und die Wartung gesichert seien, wofür er sich bedankte.
Für den 11. Februar 2009 sei eine öffentliche Veranstaltung zur Beendigung der Sanierung
zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern geplant, zu der auch der Bezirkrat noch gesondert eingeladen wird.
Die Sanierungskommission werde noch bis zum offiziellen Abschluss, der für den 30.6.2009 angestrebten Einbringung der Aufhebungssatzung in den Rat der Stadt Hannover, tagen und er im Bezirksrat weiterhin hierüber berichten.


TOP 5.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Abgesetzt

TOP 6.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 02.10.2008 (öffentl. Teil)
Abgesetzt


TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
(Drucks. Nr. 2715/2008 mit 2 Anlagen)
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Kreisstraßen zuzustimmen.
Einstimmig


TOP 7.2.
Bebauungsplan Nr. 1713 - Hildesheimer Straße/Güntherstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2795/2008 mit 4 Anlagen)

Ratsherr Sommerkamp monierte die Aussage in der Drucksache, dass Straßenbegleitgrün entbehrlich sei. Dies könne zu Missverständnissen führen, da das Grün grundsätzlich notwendig ist. Des Weiteren fragte er, Sprecher, ob der geplante Neubau vorgestellt werden könne und forderte Ersatzpflanzungen in der Nähe der Maßnahme bzw. im Stadtbezirk vorzunehmen.

Frau Topcu erwiderte, dass die Investoren voraussichtlich in der ersten Januarhälfte zu sich einladen, um detailliert über das Vorhaben zu informieren. Es müssen eventuell drei oder vier Bäume gefällt werden, wobei zwei unter die Baumschutzsatzung fallen. Evtl. können Ersatzpflanzungen in der Fiedelerstraße erfolgen. Straßenbegleitgrün ist weiterhin wichtig, die Konzeption sehe jedoch die Einbeziehung diese Streifens vor. Insgesamt sei geplant, die Situation dort zu verbessern.

Auf eine entsprechende Frage von Ratsherrn Müller erläuterte Frau Topcu, dass kein Architekten-Wettbewerb stattfinde. Der Begriff Vorhabenbezogener Bebauungsplan beinhalte, dass sich der Investor für einen Architekten entscheidet und die eingereichten Unterlagen verbindlich sind.

Bezirksratsherr Milkereit bezog sich auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB, wonach eine Umweltprüfung nicht erforderlich sei.

Frau Topcu bestätigte, dass aufgrund des minimalen Einriffs bei diesem Vorhaben, keine weitere Umweltprüfung erforderlich sei und lediglich die Baumschutzsatzung greife. Es würden sich durch das Verschieben des neuen Gebäudes für die westlichen Nachbarn mehr Abstand und Schutzfläche und durch die Verlagerung der Parkplätze positive Aspekte ökologischer Art ergeben.

Antrag,
  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1713
    - Büro und Verwaltungsgebäude / Hauptverwaltung des Arbeitgeberverbandes Chemie Nord - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1713 im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB zu beschließen.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 7.3.
Provisorische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum

Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 2854/2008 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsfrau Jakob bedankte sich dafür, dass die Verwaltung nunmehr eine Beschlussdrucksache vorlege und der Stadtbezirksrat beteiligt werde, wie es in § 55 c NGO vorgeschrieben ist. Beschlussgremium sei nach ihrer Auffassung der Stadtbezirksrat. Die CDU-Fraktion lehne die Drucksache ab. In den Bezirksratssitzungen und Gesprächen wurden erhebliche Bedenken gegen die provisorische Umsetzung geäußert, denen sich ihre Fraktion anschließe. Als Beispiele nannte Bezirksratsfrau Jakob die unzumutbare weitere Belastung der Abelmannstraße und die Nichteignung der Neckarstraße zur Einbahnstraße erklärt werden. Die Neckarstraße diene insbesondere den Bewohnern der Leineinsel dazu, aus dem Quartier in die Hildesheimer Straße zu gelangen. Außerdem würden die vorgesehenen Maßnahmen zudem die Umwelt weiter belasten. Ihre Fraktion hätte sich gewünscht, dass erneut eine Kompromisslösung erarbeitet und zunächst der Öffentlichkeit vorgestellt worden wäre und anschließend zur Beratung in die politischen Gremien gegangen wäre.
Bezirksratsherr Mix äußerte, dass auch er die Drucksache ablehne. Früher habe die Verwaltung die einzelnen Bezirksratsmitglieder zu Veranstaltungen eingeladen, was zu den Foren nicht geschehen sei. Weil sich ein kleiner Bereich vom Verkehr befreien wolle, würden 5.000 bis 6.000 andere Bürger stärker belastet, die aus einem sozial schwächeren Bereich kommen und ebenfalls keine Einladung erhalten haben. So sei es z. B. nicht zumutbar, die bereits durch den Hochstraßenlärm beeinträchtigte Willmerstraße und durch Suchverkehr belastete Innstraße mit mehr Verkehr zu belasten. Des Weiteren monierte Bezirksratsherr Mix, dass der ÖPNV weiterhin Vorrang auf der Hildesheimer Straße habe und dadurch der Verkehr auf der Abelmannstraße nicht fließe, sich erhebliche Rückstaus bilden und die Anlieger belasten. Abschließend rief er, Sprecher, dazu auf, miteinander zu einem geteilten Verkehr zu kommen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck gab die Sitzungsleitung an Stellv. Bezirks- bürgermeisterin Meier ab. Hiernach wies sie darauf hin, dass die Bezirksratsmitglieder eine Einladung zum Verkehrsforum erhalten haben und las folgende Passagen hieraus vor:
" An alle Mitglieder des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel - Einladung zum Verkehrsforum Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen.
Um eine möglichst breite Mitwirkung bei der weiteren Gestaltung des Quartiers (Brückstr., Abelmannstr., Hildesheimer Straße, Wiehbergstr., Froboesestr., Am Lindenhofe) zu erreichen, soll mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, den Geschäftsleuten und den Eigentümerinnen und Eigentümern ein Verkehrsforum stattfinden. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen. Neben der Veranstaltung am 27. Mai 2008 wird es weitere Sitzungen des Verkehrsforums geben. Interessierte können sich auf der Veranstaltung melden."

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Sitzungsleitung wieder übernommen hatte, merkte Bezirksratsherr Milkereit an, dass er an den Foren teilgenommen habe und es schwierig sei, zwei Interessen gegeneinander abzuwägen. Das Verkehrsforum habe ein gemeinsames Ergebnis gefunden, dass zunächst in einer Probephase stattfinden und hinterher bewertet werden soll, ob es endgültig umgesetzt wird. Noch sei nichts festgelegt. Er, Sprecher, würde es als ein Schildbürgerstreich empfingen, wenn jetzt das Bürgerforum "ad absurdum" geführt werde.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier sagte, dass sie eine Einladung erhalten und an der ersten Forumssitzung teilgenommen habe. Hiernach gab sie den Bürgern den Vorrang. Es sei notwendig, sich hinterher mit dem erarbeiteten Ergebnis auseinander zu setzen. Sie, Sprecherin, könne nicht beurteilen, ob durch die Umsetzung das Chaos ausbreche. Am Ergebnis waren viele Bürger/-innen und Verkehrsexperten beteiligt. Nunmehr solle mit der befristeten Umsetzung gelebt und hinterher die Konsequenzen gezogen werden.

Bezirksratsherr Oltersdorf führte aus, dass in vielen Dingen Einigkeit bestehe, auch hinsichtlich einer Bürgerbeteiligung. Der Versuch solle starten und nicht nur im verkehrsberuhigten Bereich sondern auch darüber hinaus und zu Spitzenzeiten Aspekte berücksichtigt werden. Anderenfalls befürchtete Bezirksratsherr Oltersdorf, dass sich Bürger/-innen künftig nicht mehr in ähnlicher Form beteiligen werden. Die SPD-Fraktion werde dem Versuch zustimmen.

Bezirksratsherr Mix sagte, dass er die zitierte Einladung kenne, aber die Anlieger der Abelmannstraße, Willmerstraße, Donaustraße etc. nicht persönlich eingeladen waren. Im Interesse dieser Bürger/-innen lehne er die Drucksache ab.

Bezirksratsfrau Schmitz sprach sich anerkennend für das Engagement der Bürger/-innen im Verkehrsforum aus und äußerte erhebliche Bedenken darüber, das die Vorteile der Wiehbergstraße bedacht worden sein und andere Straßen im Stadtbezirk zu stark belastet werden. Sie zeigte Verständnis dafür, dass sich womöglich Anlieger der Abelmannstraße und anderer Straßen nicht von der Einladung " Wiehbergstraße " betroffen fühlten. Abschließend signalisierte Bezirksratsfrau Schmitz die Ablehnung der Drucksache.

Ratsherr Müller erwähnte zur grundsätzlichen Verkehrspolitik in Hannover, das es Tradition sei, die Verkehre auf wenige Straßen zu konzentrieren, damit großflächig viele beruhigte Wohnzonen entstehen. Das bedeutet, dass die Anlieger an Hauptverkehrsstraßen benachteiligt sind. So sollen z. B. auch alle Verkehre grundsätzlich so früh wie möglich auf die Hildesheimer Straße geführt werden.
Bezirksratsherr Porsiel regte insbesondere im Zusammenhang mit der Situation der Anlieger in der Straße Wiehbergpark an, die Sperrung in der Wiehbergstraße nicht an der Neckarstraße sondern in Höhe der Bothmerstraße zu beginnen und bis zur Fontainestraße zu begrenzen.

Der von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt gestellte Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte wurde vom Bezirksrat angenommen.

Antrag,
der Testphase für die provisorische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum (siehe Punkt 1 bis 3 der Begründung) zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Vermögenshaushalt
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.016-950100
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße
Ansatz: 2008: 2.000 €
Die Verwaltung wurde über die Drucksache 1961/2007 beauftragt, aus dem vorhandenen Ansatz (400.000 €) ein Verkehrsberuhigungskonzept vorzulegen. Hierzu hat die Verwaltung gemäß Drucksache ein Verkehrsforum durchgeführt.
Abgelehnt mit 8 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.2.1. Antrag der CDU-Fraktion
Provisorische Umsetzung der Ergebnisse des Verkehrsforums
Wiehbergstraße und ihrer Nebenstraßen
(Drucks. Nr. 15-2655/2008)
Vom Antragsteller zurückgezogen.

TOP 7.4.
Zuwendung an den VfB Wülfel
(Drucks. Nr. 2861/2008)
Antrag,
zu beschließen, dem VfB Wülfel für die energetische Sanierung seines Vereinshauses eine Zuwendung zur energetischen Sportstättensanierung in Höhe von 35.000 € zu bewilligen.
Mittel zur Deckung dieses Betrages stehen im Verwaltungshaushalt 2008 in der HMK 5520.000-718000 - Vereinssportanlagen, Zuschüsse an übrige Bereiche - sonstige Zuwendungen für den Vereinssportstättenbau - sowie im Vermögenshaushalt 2008 in der HMK 5520.901-988000 - Vereinssportanlagen, sonstige Maßnahmen - Investitionszuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.
Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Fußweg an der Schützenallee
(Drucks. Nr. 15-2782/2008)

Bezirksratsherr Porsiel trug die Anfrage vor.


Der westliche Fußweg an der Schützenallee zwischen den Brücken der Bahnstrecke und des Südschnellweges besteht derzeit nur aus einem Trampelpfad. Es gibt nur einen etwa 1,20 m breiten Radweg, der begleitende Fußweg befindet sich in keinem verkehrssicheren Zustand. Der Radweg wird häufig durch die Fußgänger und Jogger mitbenutzt. Dies führt oftmals zu Konflikten und Beinnahekollisionen mit den zahlreichen Radfahrern und Inliner-Sportlern. Da der Radweg als Verlängerung zum äußerst beliebten Maschsee-Radweg am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer eine beliebte Strecke für Freizeitsportler, Erholungssuchende und Pendler aus Döhren und anderen südlichen Stadtteilen darstellt, ist
Um diese unverkennbar vorhandene Unfallgefahr zu verringern hat die CDU-Fraktion im Bezirksrat Döhren-Wülfel bereits in der Sitzung des Bezirksrates am 10. Mai 2007 eine Anfrage gestellt. Diese wurde von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass der Fußweg sich angeblich in einem verkehrssicheren Zustand befinden soll. Zudem antwortete die Verwaltung auf die Anfrage, dass der Fußweg im Rahmen einer Bebauung des angrenzenden Grundstücks zwischen der Bahnstrecke und dem Südschnellweg/Pänner-Schuster-Weg ausgebaut werden soll. Mit der Anlage eines Parkplatzes für das benachbarte Wellness-Zentrum der Aspira Group tritt diese Prämisse nun ein.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wird der westliche Fußweg an der Schützenallee zwischen den Brücken der
Bahnstrecke und des Südschnellweges im Zuge der Anlage von Parkflächen für das
Wellness-Zentrum der Aspria Group, das derzeit im ehemaligen Strandbad errichtet
wird, wie versprochen ausgebaut?
2. Wenn ja, wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung zu rechnen?
3. Wenn nein, aus welchen Gründen wird von einem Ausbau abgesehen?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 bis 3:
Der Ausbau der westlichen Nebenanlage an der Schützenallee zwischen den Brücken der Bahnstrecke und des Schnellweges erfolgt nach Fertigstellung der Parkplatzanlage der
Firma Aspria.
Es ist vorgesehen, die Nebenanlage im Jahr 2009 auszubauen.

TOP 8.1.2.
Nachnutzung des Finanzgerichtsgebäudes
(Drucks. Nr. 15-2783/2008)

Bezirksratsherr Kirse trug folgende Anfrage vor:
Das Finanzgericht in der Hermann-Guthe-Straße liegt inmitten eines Wohngebietes mit Ein- und Mehrfamilienhausbebauung und in direkter Nachbarschaft zu einem Altenheim. Durch die bisherige Nutzung geht nur eine äußerst geringe Beeinträchtigung durch Verkehr, Lärm oder Immissionen aus.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es bereits Überlegungen oder konkrete Planungen bzw. ein Konzept, wie das Gebäude bzw. das Grundstück des Finanzgerichtes in der Hermann-Guthe-Straße in Döhren genutzt werden soll, wenn dieses zusammen mit anderen Gerichten in das Bredero-Hochhaus an der Hamburger Allee umzieht?
2. Wenn ja, welche Nachnutzung ist für das Gebäude geplant?
3. Wenn nein, wann wird die Verwaltung ein Nachnutzungskonzept für das Gebäude erarbeiten?



Frau Topcu beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für diesen Bereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Nummer 488, 1. Änderung von 1974, der hier ein Mischgebiet und eine viergeschossige Bebauung festsetzt. Der Verwaltung sind die Auszugsabsichten des Finanzgerichtes aus der Presse bekannt. Die Nutzungsmöglichkeiten regelt der Bebauungsplan.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das Gebäude gehört einem holländischen Investor, die Verwaltung hat im Rahmen der Baugenehmigung, durch das vorhandene Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, Einfluss auf die städtebauliche und architektonische Entwicklung. Der Eigentümer hat noch keinen Kontakt, zu Absprache von Nachnutzungskonzepten, zu der Verwaltung gesucht.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die städtebaulichen Ziele in diesem Bereich sind mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan formuliert und haben immer noch Bestand. Daher ist ein Nachnutzungskonzept zurzeit nicht erforderlich. Sollte der Investor andere Nutzungsabsichten haben, wird die Verwaltung sich mit konkreten Planungen und Nachnutzungsmöglichkeiten an dieser Stelle befassen.

TOP 8.1.3.
Testphase der Buslinie 134
(Drucks. Nr. 15-2784/2008)

Bezirksratsfrau Keinert trug die Anfrage vor.
Die Testphase der Buslinie 134 ist Ende des Jahres abgeschlossen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche bisherigen Ergebnisse hat die Testphase ergeben?
2. Ist geplant den Busverkehr auch an den Samstagen, Sonntagen und an den Feiertagen auszudehnen?

Frau Mewes wies darauf hin, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an die Region Hannover weitergeleitet wurde, die folgende Antworten hierzu gab:
Antwort der Region Hannover zu Frage 1:
Zum Fahrplan 2006 ist die Bedienung des Wohngebietes Wülfeler Bruch durch die veränderte Führung der Buslinie 134 über die drei Haltestellen Wülfeler Bruch, Höltjebaumstr. und Mergenthalerweg zum neuen Endpunkt Peiner Straße verbessert worden. Die werktägliche Nutzung der 44 Fahrten je Richtung ist an den drei betroffenen Haltestellen mehrfach erfasst worden. Die drei neuen Haltestellen werden gut angenommen und weisen nahezu die gleiche Nachfrage auf. In der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 7.00 und 8.00 Uhr ist die größte Nutzung zu verzeichnen, während die Fahrgastnachfrage nachmittags nicht durch eine Spitzenstunde geprägt ist, sondern sich über mehrere Stunden verteilt.
Insgesamt ist die Akzeptanz des neuen Angebotes im Bereich des Wülfeler Bruches als positiv zu beurteilen und die Bedienung wird beibehalten.
Antwort der Region Hannover zu Frage 2:
Auf Grund der festgestellten Nachfrage montags bis freitags erscheint eine Angebotsausdehnung auf das Wochenende aus verkehrsplanerischen Gründen sinnvoll. Wegen der dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und der gleichzeitigen Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung der Region beitragen zu müssen ist allerdings eine Umsetzung kurzfristig nicht zu erwarten. Innerhalb der Beratungen zum Fahrplan 2009 (Beschlussdrucksache 158/2008 der Region Hannover vom 29.4.2008) ist der Antrag zur Wochenendbedienung des Wülfeler Bruches durch die Linie 134 abgelehnt worden.




TOP 8.2.
der SPD-Fraktion

TOP 8.2.1.
Programm Ökoprofit
(Drucks. Nr. 15-2787/2008)

Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt trug folgende Anfrage vor:
Seit etwa 8 Jahren gibt es in Hannover das Beratungsförderprogramm ÖKOPROFIT. Ziel dieses Programms ist es, die Betriebe in der Region Hannover auf betrieblichen Umweltschutz zu sensibilisieren und ihnen den Nutzen von konkreten Einzelmaßnahmen zu vermitteln. Den am Programm teilnehmenden Unternehmen werden zu den Themen Energieeinsparung, Abfallmanagement, Gefahrstoffrecht, Wasserverbrauch und Abwassererzeugung, Mitarbeiterbeteiligung und Verbesserungswesen Workshops angeboten.
Mit Unterstützung der ÖKOPROFIT-Beraterinnen und -Beratern werden im zweiten Schritt betriebsbezogene Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Allein im Jahr 2007 wurden in der Region Hannover durch die 38 am Programm ÖKOPROFIT teilnehmenden Betriebe insgesamt etwa 20 Mio. Kilowattstunden Strom, 550 Mio. Kilowattstunden Wärme und 6.700 Tonnen Abfall mit den für die Betriebe deutlich spürbaren Kostensenkungen eingespart.
Diese Energieeinsparungen hatten zur Folge, dass die Betriebe über fünf Mio. Euro und 20.000 Tonnen CO2 eingespart haben.
Das Programm zeigt, dass es sich für einen Betrieb und für die Allgemeinheit auszahlt auf den Umweltschutz zu achten.
Wir fragen die Verwaltung:
1.· Welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen, um am Programm ÖKOPROFIT teilnehmen zu können?
2. Am wen müssen sich interessierte Unternehmen wenden?
3. Nehmen bereits Betriebe aus dem Stadtbezirk Döhren-Wülfel an dem Programm teil?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Unternehmen sollen in der Region Hannover ansässig sein bzw. hier einen Standort betreiben. Es gibt keine Ausschlusskriterien hinsichtlich der Größe, Branche oder Rechtsform der Betriebe.
ÖKOPROFIT® Hannover ist ein Beratungsförderprogramm, das die teilnehmenden Betriebe systematisch zu Verbesserungen im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz und damit zu einer ressourcenschonenden und rechtssicheren Betriebsweise führt.
Das Unternehmen verpflichtet sich vertraglich
- zur Zahlung eines pauschalen Eigenbeitrags, der nach der Betriebsgröße
(Belegschaftsgröße) gestaffelt ist und 1.200 bis 4.000 Euro beträgt,
- zur Benennung einer ständigen Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners,
- zur Bildung eines Umweltteams im Betrieb
- zur Teilnahme an den Workshops und
- zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
Das Programm dauert ein Jahr, umfasst neun fachbezogene Workshops und vier Beratungstermine vor Ort. Vor der abschließenden Auszeichnung prüft eine Kommission vor Ort die Einhaltung der Qualitätskriterien.
Ab 2009 steht auch ein verkürztes Teilnahmemodell für kleine Betriebe bis 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Der Eigenbeitrag steht noch nicht fest, er wird aber unter 1.000 Euro liegen.


Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Projektleitung für die gesamte Region Hannover wird wahrgenommen von
- Silvia Hesse, Landeshauptstadt Hannover, Wirtschafts- und Umweltdezernat,
Agenda 21-Büro, Tel.: (0511) 168-45078, E-Mail: silvia.hesse@hannover-stadt.de;
- Rainer Konerding, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Wirtschaft,
Wirtschaftsförderung, Tel.: (0511) 168-46594, E-Mail:
rainer.konerding@hannover-stadt.de oder oekoprofit@hannover-stadt.de.
Die nächste Runde wird voraussichtlich im März 2009 beginnen. Anmeldungen werden schon jetzt angenommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Das bisher einzige teilnehmende Unternehmen aus dem Stadtbezirk ist das Hotel Wienecke XI.. Der Betrieb durchlief 2005/06 die Einsteigerrunde und ist seit 2007 Mitglied im ÖKOPROFIT-Klub.
Frau Mewes wies auf eine Broschüre aus dem Jahr 2007 zu dem Thema hin, die viele Informationen enthalte und als Tischvorlage verteilt wurde.

TOP 8.3.
von Bezirksratsherrn Milkereit (DIE LINKE.)
TOP 8.3.1.
Nachnutzung Stadtteilbibliothek Mittelfeld
(Drucks. Nr. 15-2768/2008)

Bezirksratsherr Milkereit trug folgende Anfrage vor:
Die Räume der Stadtteilbücherei stehen leer. Es wurde ein Nutzungskonzept erarbeit. Dies wurde bisher nicht umgesetzt.
Deshalb frage ich die Verwaltung:
1. Warum wurde bisher kein Nachnutzungskonzept umgesetzt und wann ist mit der
Umsetzung eines Nachnutzungskonzeptes zu rechnen?
2. Wie ist der Zustand der Räumlichkeiten und wie lange kann der jetzige Zustand noch gehalten werden bevor Sanierungsmaßnahmen vor einer Nutzung angefangen
werden müssten und wie teuer wären diese?
3. Wie teuer ist die Unterhaltung der Räumlichkeiten und wie lange dauert es bis die
Sanierung teurer ist als die jetzige Unterhaltung?

Herr Prauser beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Vor allem wegen des ungünstigen Zuschnitts des Gebäudes mit seiner offenen Empore, war es bislang nicht möglich, eine geeignete Nutzung für die freien Räume zu finden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Eine verbindliche Aussage zu den Sanierungskosten kann nur auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes getroffen werden. Bei einem Kostenansatz von ca. 1200 € /m² Nettogeschossfläche (NGF) ergibt sich für den gesamten Gebäudekomplex eine Investitionssumme von ca. 2 Mio. €. Der Kostenansatz bezieht sich dabei auf aktuell geplante nachhaltige Sanierungsmaßnahmen. Ca. fünf Jahre kann der Zustand noch mit dem üblichen Reparaturaufwand gehalten werden. Die Gebäudesubstanz entspricht dem Zustand vergleichbarer Objekte aus der Entstehungszeit. Nachhaltige Sanierungs- maßnahmen sind in der Vergangenheit bis auf die notwendigen Reparaturen im Zuge der Bauunterhaltung nicht ausgeführt worden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Kosten zur Beseitigung der Störungen und Reparaturen haben für den gesamten
Gebäudekomplex im Jahr 2008 bis Ende November ca. 7000 € betragen. Bedingt drch das Gebäudealter ist damit zu rechnen, dass künftig wenigstens Kosten in gleichem Umfang anfallen werden.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Bezirksratsherrn Milkereit verwies Herr Visse auf im Bezirksrat vorgestellte Konzepte. Hierbei handelte es sich um eine spezielle Projektarbeit unter Anleitung von Architekten, die keine spezielle Nutzung und Stadtteilinteressen berück- sichtigten. Im Nachhinein gab es mehrere Konzepte, wie z. B. ein Theaterprojekt und ein Konzept in Richtung Bildung und Qualifizierung, die aus Kosten- und anderen Gründen nicht umgesetzt werden konnten. Die Verwaltung sei nach wie vor stark an einer vernünftigen Nutzung interessiert.

Bezirksratsfrau Jakob bezog sich auf das zunächst in der Karlsruher Straße angedachte Zentrum und fragte, ob versucht wurde Gruppen, die dort nicht unterkommen konnten, diese Räumlichkeiten anzubieten.

Herr Visse antwortete, dass versucht wurde mit allen Institutionen aus dem Stadtteil gemeinsam eine Nutzungsmöglichkeit zu finden, wobei der Charakter des Begegnungszentrums erhalten bleiben sollte. Unter dem Hintergrund, dass bei bestimmten Nutzungen zunächst Investitionen in sechsstelliger Höhe aufgrund von Brandschutz- Versammlungsstätten- und anderen Vorschriften erforderlich geworden wären, konnten auch Vorschläge im Hinblick auf die Karlsruher Straße nicht realisiert werden.

Bezirksratsherr Milkereit merkte an, dass im Zusammenhang mit der Karlsruher Straße geäußert wurde, dass in Mittelfeld kein anderes Objekt zur Verfügung stehe und fragte, ob die Begegnungsstätte schon abgeschrieben sei.

Herr Visse sagte, dass die Begegnungsstätte nicht abgeschrieben sei und wies auf die Haushaltskonsolidierung als Rahmenbedingung hin. Bestimmte Nutzungen würden erhebliche Investitionen erfordern, die womöglich in der Zukunft nutzlos seien.
Deshalb werde eine besondere Konzeption benötigt, um überzeugend darlegen zu können, dass entsprechende Mittel für die Sanierung des Objektes, evtl. auch über Sponsoren, bereit gestellt werden.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Interfraktionell zum Bezirkshaushalt 2008

TOP 9.1.1.
Verein für Bewegungsspiele Hannover-Wülfel e.V.; Erneuerung Fenster
(Drucks. Nr. 15-2774/2008)
Antrag,
der Verein für Bewegungsspiele Hannover- Wülfel e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 5.000,00 € für die Erneuerung der Fenster des Klubhauses.
Grundlage ist ein Antrag vom 30.08.08. Die Mittel müssen unter Vorlage der Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig

TOP 9.1.2.
Verein für Rasenspiele 1906 e. V. Hannover; Erneuerung Fenster
(Drucks. Nr. 15-2775/2008)
Antrag,
der Verein für Rasenspiele 1906 e.V. Hannover erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 5.000,00 € für die Erneuerung der Fenster des
Klubhauses.
Grundlage ist ein Antrag vom 27.09.08. Die Mittel müssen unter Vorlage der Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig

TOP 9.1.3.
Elternkindergarten Kirchrode; Kopiergerät
(Drucks. Nr. 15-2776/2008)
Antrag,
der Elternkindergarten Kirchrode e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss in Höhe bis zu 140,00 € für die Anschaffung eines Kopierers.
Grundlage ist ein Antrag vom 04.11.08.
Die Mittel müssen unter Vorlage der Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig

TOP 9.1.4.
Kindergarten Waldheim e.V.; Instandsetzung Spielgerät
(Drucks. Nr. 15-2778/2008)
Antrag,
der Kindergarten Waldheim e.V. erhält aus Mitteln des Stadtbezirksrates einen Zuschuss
in Höhe bis zu 800,00 € für die Instandsetzung eines Spielgerätes.
Grundlage ist ein Antrag vom 02.11.08.
Die Mittel müssen unter Vorlage der Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten
mit der Verwaltung abgerechnet werden.
Einstimmig


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.2.
Fahrradbügel im Bereich der Haltestelle "Peiner Straße"
(Drucks. Nr. 15-2786/2008)

Bezirksratsherr Hämke trug den Antrag vor und begründete ihn.
Antrag,
die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob weitere Fahrradbügel im Bereich der Haltestelle „Peiner Straße“ aufgestellt werden können.
Einstimmig


TOP 9.3.
Gemeinsam von CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Mix (WfH)
TOP 9.3.1.
Wartehäuschen an den Haltestellen der Buslinie 134
(Drucks. Nr. 15-2785/2008)

Bezirksratsherr Mix brachte den Antrag ein.

Bezirksratsherr Oltersdorf zog aufgrund von Klärungsbedarf den Antrag in die Fraktionen.



Antrag,
Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Buslinie 134 an den Haltestellen Wartehäuschen aufgestellt werden, die den wartenden Fahrgästen ausreichend Wetterschutz bieten.
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

Sodann schloss Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung um 21.25 Uhr.




Für die Niederschrift:




Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin