Sitzung Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel am 06.11.2008

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 28.10.2008)
Protokoll (erschienen am 13.02.2009)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.08 - Datum 22.12.2008

NIEDERSCHRIFT

18. Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel
am Donnerstag, 6. November 2008,
Freizeitheim Döhren, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.35 Uhr
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Anwesend:
verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt (SPD)
(Bezirksratsherr Eberhardt) (SPD)
Bezirksratsherr Glade (SPD)
Bezirksratsherr Dipl.-Ing. Hämke (CDU)
Bezirksratsfrau Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Hesse (CDU)
Bezirksratsfrau Hubrig-Lübke (SPD)
Bezirksratsfrau Jakob (CDU)
Bezirksratsfrau Keinert (CDU)
Bezirksratsherr Kirse (CDU)
Bezirksratsherr Klottig (CDU)
Bezirksratsherr Milkereit (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Mix (WfH)
Bezirksratsherr Oltersdorf (SPD)
Bezirksratsherr Porsiel (CDU)
Bezirksratsherr Schade (SPD)
Bezirksratsfrau Schmitz (FDP)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bis 19.05 Uhr
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Ratsfrau Dr. Koch) (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsherr Sommerkamp (FDP)

Verwaltung:
Herr Dr. Schlesier (FB Planen und Stadtentwicklung)
Frau Topcu (FB Planen und Stadtentwicklung)
Herr Prauser (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Mewes (FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)

Presse:
Herr Emmert (Stadtanzeiger- Süd)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

3. Informationen der Verwaltung

3.1. zu dem Bauvorhaben einer Seniorenwohnanlage in der Landwehrstraße

3.2. zur provisorischen Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum Wiehbergstraße

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Bericht aus der Sanierungskommission Mittelfeld

6. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -


7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

7.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1710
- Seniorenwohnanlage Landwehrstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2556/2008 mit 4 Anlagen)

9.4. der CDU-Fraktion

9.4.1. Bebauung des Innenhofes Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2485/2008)

7.2. Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und der Grundschule Suthwiesenstraße jeweils zum 01.08.2009
(Drucks. Nr. 2355/2008 mit 2 Anlagen)


8. A N F R A G E N
8.1. aus der Bezirksratssitzung am 02.10.2008

8.1.1. der CDU-Fraktion

8.1.1.1. Hortplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2134/2008)

8.1.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.2.1. Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 15-2242/2008)

8.1.3. der SPD-Fraktion

8.1.3.1. Sonnen- und Windschutz auf dem Spielplatz Sommerlindenallee
(Drucks. Nr. 15-2243/2008)

8.1.3.2. Unterstützung für Grundschüler
(Drucks. Nr. 15-2244/2008)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Postfiliale in der Abelmannstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-2348/2008)

8.2.2. Lagebericht zur Stadtentwicklung 2007
- Fragen zum Thema Wahlverhalten
(Drucks. Nr. 15-2349/2008)

8.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.3.1. Ableitungen aus der Kompostanlage Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2483/2008)

9. A N T R Ä G E

9.1. zum Bezirkshaushalt 2008

9.1.1. interfraktionell

9.1.1.1. - Unterstützung für Grundschüler; Verbrauchsmaterialien
(Drucks. Nr. 15-2432/2008 mit 1 Anlage)

9.1.2. gemeinsam von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion
und Bezirksratsherrn Mix (WfH)

9.1.2.1. - Kindertagesstätte der Matthäikirchengemeinde;
Fahrtkostenzuschuss
(Drucks. Nr. 15-2248/2008)

9.2. Interfraktionell

9.2.1. Zebrastreifen an der Bushaltestelle in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-2433/2008)

9.3. der SPD-Fraktion

9.3.1. Bebauungsplan Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-1927/2008)

9.3.1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1927/2008: Bebauungsplan Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-2250/2008 N1)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Informationen der Verwaltung


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Vor Einstieg in die Tagesordnung wies Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck darauf hin, dass in der vergangenen Woche Frau Christel Wiedemann verstorben ist, die seit 1975 die Patenschaft für das Baudenkmal Döhrener Turm übernommen, viel investiert und das Baudenkmal dadurch für alle erhalten habe. In einer Gedenkminute wurde Frau Wiedemann sowie der 20 Opfer des tragischen Busunglückes in der Nähe von Hannover gedacht. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sprach im Namen des Bezirksrates den Hinterbliebenen ihre Anteilnahme aus und wünschte den Verletzten des Busunglückes einen guten Genesungsprozess.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungs- gemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Mix bat Top 3.1 von der Tagesordnung zu nehmen, da das Bauvorhaben einer Seniorenwohnanlage in der Landwehrstraße bereits vorgestellt wurde und den betroffenen Anliegern bekannt sei.
Bezirksratsfrau Jakob äußerte, dass ihre Fraktion bereits im Vorfeld eine zusätzliche Information verneint habe und dem Antrag von Bezirksratsherrn Mix zustimmen werde. Nach einer kurzen von Bezirksratsherrn Oltersdorf beantragten Unterbrechung der Sitzung beschloss der Bezirksrat mit 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, eine Absetzung des Tageordnungspunktes 3.1.
Des Weiteren wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden abgesetzt, da keine Berichtspunkte vorlagen, Top 9.1.2.1 wird abgesetzt, da die Antragsteller eine Zuwendung nicht mehr benötigen.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass ein Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vorliege. Bezirksratsfrau Jakob begründete die Dringlichkeit damit, dass unter Top 3.2 eine Informationsdrucksache der Verwaltung vorgestellt und diskutiert werde. Nach § 55 c Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover ist der Bezirksrat vorher anzuhören und deshalb bat sie, Sprecherin, den Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu nehmen, damit der Bezirksrat in seinen Rechten nicht eingeschränkt werde. Der Bezirksrat stimmte mit 11 Ja-Stimmen, und 6 Nein-Stimmen über die Dringlichkeit ab. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte, dass dieser Antrag unter Top 9.4.2 behandelt werde. Der Bezirksrat stimmte mehrheitlich zu, dass dieser Tagesordnungspunkt nach Top 3.2 und der Tagesordnungspunkt 9.4.1 nach Top 7.1 behandelt werden.
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

Protokollhinweis: Die Tagesordnung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates nicht um Top 9.4.2 erweitert, da die erforderliche Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Bezirksrates (13 Stimmen) nicht erreicht wurde - siehe hierzu Top 3.2.





TOP 2.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erläuterte, dass Bezirksratsherr Schiermeyer sein Mandat niedergelegt und der Landeswahlleiter Herrn Dirk Hämke als Nachfolger berufen habe. Herr Hämke habe das Mandat angenommen. Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck beglückwünschte Herrn Hämke, verpflichtete ihn förmlich durch Handschlag seine Pflichten gemäß § 25 bis 27 NGO wahrzunehmen und wünschte ihm viel Erfolg bei der Wahrnehmung der Bezirkratsaufgaben.


TOP 3.
Informationen der Verwaltung
TOP 3.1.
zu dem Bauvorhaben einer Seniorenwohnanlage in der Landwehrstraße
Mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen abgesetzt.


TOP 3.2.
zur provisorischen Umsetzung der Ergebnisse aus dem Verkehrsforum Wiehbergstraße
Herr Vinken führte aus, dass die Verwaltung Ende des letzten Jahres vom Rat beauftragt wurde, ein Verkehrsforum für die Wiehbergstraße und ihre Nebenstraßen durchzuführen. Das Verkehrsforum habe in 2008 mehrere Male getagt. Auf der Grundlage von Verkehrsuntersuchungen seien Ergebnisse mit Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Quartiers erarbeitet worden, die zunächst provisorisch umgesetzt werden sollen. Es sei beabsichtigt, den politischen Gremien hierzu im nächsten Jahr eine Beschlussdrucksache vorzulegen.
Sodann ging Herr Vinken anhand einer Overhead-Präsentation auf das Verkehrsforum und die erarbeiteten Ergebnisse ein.

Protokollhinweis:
Die Folien der Präsentation, aus denen sich die konkreten Angaben entnehmen lassen, wurden den Bezirksratsmitgliedern mit Schreiben vom 13.11.2008 gesondert zugesandt.

Herr Vinken erinnerte zunächst an die öffentliche Veranstaltung am 27. Mai 2008 im Freizeitheim Döhren, bei der interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgefordert wurden, sich an dem Verkehrsforum zu beteiligen. Weitere Foren fanden am 02.07. und 02.09.2008 statt. Folgende Kernpunkte wurden in den drei Foren erarbeitet:
1. Forum: Formulierung von Zielen und Leitlinien für das Quartier.
2. Forum: Formulierung von Handlungsfeldern und Maßnahmen.
Zentraler Punkt war der Durchgangsverkehr in der Wiehbergstraße und der Neckarstraße.
3. Forum: Zusammenfassung der Ergebnisse.
Herr Vinken führte weiter aus, dass bereits 2006 durch Verkehrszählungen in dem Bereich festgestellt werden sollte, wie hoch die Belastung sei. Im Jahr 2007 erfolgte an Knotenpunkten zur Feststellung des Durchgangsverkehrs eine Kennzeichenerfassung. Am 10. April und vom 14. bis 18. April 2008 wurden an den übergeordneten Knotenpunkten Hildesheimer Straße / Abelmannstraße / Peiner Straße und Hildesheimer Straße / An der Wollebahn / Neckarstraße Geschwindigkeiten gemessen. Für den Bereich Hildesheimer Straße / Willmerstraße liegen ausreichende Daten vor. Herr Vinken erläuterte, dass es bei dem Quartier um eine relativ historisch gewachsene 30km/h-Zone gehe, in der es noch Fußgängerampeln und Radwege gebe, die heute in diesen Zonen nicht mehr zulässig sind. Im weiteren Verlauf seines Vortrages, nannte Herr Vinken die ermittelten und zugrunde gelegten Verkehrszahlen und reinen Durchgangsverkehre in nord-südlicher Richtung, die keine Quell- und Zielverkehre sind. Aus der anderen Richtung, also aus der Hildesheimer Straße sei die Wiehbergstraße nicht angebunden. Der Verkehr aus der Hildesheimer Straße in die Neckarstraße und Wiehbergstraße sei wesentlich geringer. Eine Forderung des Verkehrsforums war, diese Verkehre aus dem Quartier herauszuziehen, was sich erfahrungsgemäß nur mit Konsequenzen auch für die Erschließung des Quartiers selber durchführen lasse. Herr Vinken stellte die Haupteinfallsituation in das Quartier dar und merkte an, dass Maßnahmen außerhalb des Quartiers, wie z. B. Beschilderungen, durch Maßnahmen im Quartier verstärkt werden und diese begleiten müssten. Sodann trug Herr Vinken im Sinne der Informationsdrucksache Nr. 2557/2008 einschließlich der beiden Anlagen vor und betonte, dass später im Bereich der derzeitigen großen Asphaltfläche Wiehbergstraße / Brückstraße Maßnahmen, wie z.B. Einengungen oder Aufpflasterungen, erforderlich seien. Besonderes Augenmerk sei auch auf die Kreuzung Hildesheimer Straße / Abelmannstraße zu richten, wo der Geradeaus- und Rechtsverkehr am Linksabbieger vorbeifahren müsste, um Rückstaus zu verhindern. Auch müsse später der Bereich Willmerstraße / Hildesheimer Straße noch einmal konkret angesehen werden. Wenn Verkehrsmengen aus einem Quartier herausgenommen werden, müsse sehr wohl überlegt werden, wohin sie bewegt werden sollen. In einer weiteren Folie habe der Verkehrsgutachter dargestellt, dass aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen eine effektive Entlastung im nördlichen Abschnitt der Wiehbergstraße erreicht werden könne, da die Verkehrsmenge halbiert werde, was hinsichtlich der Verkehrsbelastung und des Verkehrslärms auch spürbar sei. Herr Vinken verdeutlichte, dass bei der Wiehbergstraße aufgrund ihrer speziellen Lage eine Effektivität nur durch eine Unterbrechung erzielt werden könne, indem die Durchfahrt unterbunden werde.
Er, Sprecher, hob hervor, dass zunächst keine baulichen Maßnahmen durchgeführt, sondern provisorisch ab 17.11. 2009 Schilder aufgestellt werden sollen. Im April 2009 sei eine begleitende Verkehrsuntersuchung geplant, da aufgrund der großräumigen Verdrängung des Verkehrs die Maßnahmen einige Monate betrieben werden sollten. Im Mai 2009 sei eine auswertende Verkehrsuntersuchung und hiernach die Planung des
III. Bauabschnittes der Wiehbergstraße beabsichtigt. Anschließend werde eine Beschlussdrucksache mit den geplanten verkehrlichen Maßnahmen, die nicht nur die Beschilderung sondern auch die begleitenden baulichen Maßnahmen enthalte, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abschließend äußerte Herr Vinken, dass die Neckarstraße aufgrund des Busverkehrs nicht als echte sondern eine so genannte unechte Einbahnstraße ausgewiesen werden könne. Der Radverkehr werde von den Maßnahmen nicht betroffen und sei völlig ausgenommen. Der Verwaltung sei bewusst, dass mit den Maßnahmen Druck auf die Innenstraße, Donaustraße und Rheinstraße erfolge und als begleitende Maßnahme um den Durchgangsverkehr zu verhindern, deshalb vorgeschlagen werde, die Allerstraße abzupollern.

Bezirksratsherr Mix fragte, wie sich das Abhängen einer Gemeindestraße, auch wenn dies provisorisch geschehe, mit den Vorschriften der NGO vereinbare, da der Bezirksrat weitgehend ausgelassen wurde. Der Bezirksrat sei nicht nur für dieses Quartier sondern auch für die Anwohner anderer Quartiere, wie z.B. die Menschen in der Landwehrstraße, Fiedelerstraße, Abelmannstraße, Richartzstraße, Donaustraße, Innstraße und Rheinstraße zuständig. Seit der Veränderung der abknickenden Vorfahrtsregelung in der Brückstraße sei bereits weniger Verkehr durch die Wiehbergstraße geführt worden und die Rheinstraße, Donaustraße und Innstraße durch den Suchverkehr bereits stärker belastet worden. Vor ca. 10 Jahren sei der Antrag, die Innstraße, zumindest von der Donaustraße bis zur Abelmannstraße zur Einbahnstraße zu erklären, abgelehnt worden. Nunmehr solle zusätzlicher Druck erzeugt werden und einer Bevölkerungsgruppe Recht gegeben werden. Das es sich nicht lohne in die Wiehbergstraße zu fahren, könne durch eine Verengung erreicht werden und Bedarf keiner Einbahnstraßenregelung. Insgesamt werde der Druck auf Altdöhren verstärkt. Bezirksratsherr Mix betonte, dass die Rechte des Bezirksrates beachtet werden müssten, bevor die Verwaltung tätig werde, da andernfalls das Gremium abgeschafft werden könne.

Bezirksratsfrau Hartmann erkannte zunächst das Engagement von Bürgern in ihrer Freizeit an, sich aktiv an der Verkehrsberuhigung in ihrem Stadtteil zu beruhigen. Die vorgesehene Verkehrsplanung führe nach ihrer Ansicht zu einem unbefriedigenden Zustand wie in der Nordstadt, wo ein regelrechtes "Im-Kreis-Fahren" stattfinde. Diesen Zustand wolle sie für Döhren nicht. Des Weiteren verwunderte sie, Sprecherin, dass ein früherer Antrag der Grünen, die Wiehbergstraße als Fahrradstraße herzurichten um den Verkehr zu beruhigen, von der Verwaltung abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass die Wiehbergstraße nicht beeinträchtigt werden dürfe, weil sie als Weg für Rettungskräfte vorgesehen sei. Nach der neuen Planung müssten Anwohner teilweise einen großen Umweg über die Hildesheimer Straße nehmen, um z. B. in die Wiehbergstraße zu kommen. Abschließend bat Bezirksratsfrau Hartmann, die Verkehrssituation noch einmal sachlich zu bearbeiten und viele Aspekte zu berücksichtigen.

Herr Vinken wies darauf hin, dass keine Straße gesperrt werde, da hierfür zunächst eine Umwidmung erforderlich wäre, über die politische Gremien entscheiden. Vielmehr handele es sich um einen verkehrlichen Versuch aus Ergebnissen des Verkehrsforums, der nicht am Bezirksrat vorbei provisorisch umgesetzt werden solle. Vor ca. 1 Jahr sei das Vorgehen mit dem Bezirksrat diskutiert worden. Bevor der III. Bauabschnitt der Wiehbergstraße baulich umgesetzt werde, müsse geklärt werden, ob die Verkehrsführung in der Wiehbergstraße gut funktioniere. In keiner Weise soll der Bezirksrat hierbei übergangen werden. Die Schilder werden provisorisch aufgestellt werden. Im nächsten Jahr könne der Bezirksrat entscheiden, ob die Schilder wieder entfernt werden. Aufgrund guter Erfahrungen sei die Verwaltung nach wie vor der Auffassung, dass die geplante Beschilderung provisorisch aufgestellt werde solle. Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den III. Bauabschnitt der Wiehbergstraße könne der Bezirksrat hierüber entscheiden.
Eine Fahrradstraße habe eine andere Funktion als die derzeitige Planung. Für die Wiehbergstraße sei sie nicht das richtige Instrument, weil der Durchgangsverkehr nach wie vor die Straße befahren könnte. Zudem reiche die Menge an Fahrradfahrern nicht aus, und liege die Wiehbergstraße nicht an einem Hauptverkehrsradnetz. Von der Landwehrstraße würde weiter durch die Wiehbergstraße gefahren werden. Es sei beabsichtigt, den Verkehr nicht in die Wiehbergstraße fahren zu lassen sondern direkt weiter in die Hauptverkehrsstraße Hildesheimer Straße zu lenken, wo er auch hingehöre.

Bezirksratsherr Schade merkte an, dass er kein Verkehrsplaner sein möge, wenn eine Straße entlastet werde, werde eine andere belastet, wo auch Menschen wohnen wie z.B. in der Willmerstraße und der Hildesheimer Straße. Nach seiner Ansicht verursachen Einbahnstraßenregelungen Umwege und damit zusätzlichen Verkehr, belasten die Umwelt und verleiten hin und wieder zu schnellerem Fahren, da es keinen Gegenverkehr gebe. Insofern sei er froh, dass es sich lediglich um einen Versuch mit Verkehrsschildern handele, der sinnvoll sei, bevor die Wiehbergstraße ausgebaut und feste Verhältnisse geschaffen werden. Er, Sprecher, plädierte dafür, den Versuch zu wagen, um Erkenntnisse zu gewinnen. Ggf. ließen sich die Verkehrsschilder leicht wieder entfernen. Hinsichtlich der Rettungswagen, die die Wiehbergstraße als Rettungsweg nutzen sollen, bat er die Frage von Bezirksratsfrau Hartmann zu beantworten und merkte an, dass diese im Einsatz mit Blaulicht Einbahnstraßen in die falsche Richtung befahren dürfen, was jedoch zu gefährlichen Situationen führen könne. Bezirksratsherrn Schade interessierten des Weiteren Schätzungen hinsichtlich der Verkehrsbelastung der Riepestraße und der Willmerstraße. Bei einer stärkeren Belastung der Riepestraße müsse auch eine sichere Verbindung für Fußgänger von Waldhausen nach Döhren, evtl. durch eine Ampel, vorgesehen werden.

Bezirksratsfrau Jakob bedankte sich zunächst ebenfalls bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement im Verkehrsforum. Sie gab jedoch zu bedenken, dass die Bezirksratsmitglieder den gesamten Stadtbezirk beachten müssten. Sodann erkundigte sie sich nach differierenden Angaben zur Anzahl von Fahrzeugen und bezweifelte, dass die Verwaltung die Maßnahmen provisorisch umsetzen könne, ohne das der Bezirksrat hierzu angehört werde. Letztendlich würde hierüber die Kommunalaufsicht entscheiden. Insbesondere würden durch die Maßnahmen alle anderen Bürger/-innen in der Abelmannstraße, Landwehrstraße und der Hildesheimer Straße belastet. Von der Abelmannstraße käme man aufgrund der Vorrangschaltung der Stadtbahnen kaum über die Hildesheimer Straße. Eine Ampel für Abbieger einzurichten habe die Verwaltung abgelehnt. Nunmehr könne sie sich, da es in ihr Konzept passe, eine Linksabbiegespur vorstellen. Diese Unterschiede seien für sie nicht tragbar.
Unabhängig davon, wie man zu den geplanten Maßnahmen stehe, sei der Stadtbezirksrat nach der NGO und der Hauptsatzung vorzeitig anzuhören, zumal auch Abpollerungen vorgesehen seien. Bezirksratsfrau Jakob gab an, mit Rücksicht auf die Bürgerinnen und Bürger in den anderen Straßen differenzieren zu müssen und nicht den Vorschlägen des Verkehrsforums folgen zu können, zumal das von der Verwaltung Vorgetragene nicht schlüssig sei. Wenn der Bezirksrat rechtzeitig einbezogen worden wäre und das Entscheidungsrecht besäße, hätte anders diskutiert werden können. Ihre Fraktion halte das Konzept für nicht ausgereift, es würde zu einem Chaos führen. Insbesondere müsse auch an Betriebe, kleine Geschäfte und Gaststätten gedacht werden, die bereits jetzt Einbußen befürchten und sich an sie, Sprecherin, wenden. Bezirksratsfrau Jakob fragte, ob im Verkehrsforum auch Bürger aus der Landwehrstraße, der Abelmannstraße und Fiedelerstraße beteiligt waren, denn diese Straßen seien massiv betroffen. Sie befürchtete, dass dies den dortigen Anwohnern gar nicht bewusst war. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden massiv den Kern von Döhren treffen, da auch Einwohner aus Hemmingen, die in Richtung Hildesheimer Straße fahren, keine anderen Wege zur Verfügung stehen. Sie sprach sich gegen die Einbahnstraßenregelung aus und betonte, dass bereits heute in der Neckarstraße langsam gefahren werde, da insbesondere der Verkehr von vorn zu beachten sei. Des Weiteren zweifelte Bezirksratsfrau Jakob die vorgestellten Zahlen an, wollte wissen, ob mit Inhabern von Gaststätten und Betrieben gesprochen wurde und wie diese zu den beabsichtigen Maßnahmen stehen.

Herr Vinken erläuterte, dass die Situation für Rettungsfahrzeuge die Gleiche bleibe, da die Straße nicht verengt werde. Die Einbahnstraßenregelung sei mit der Feuerwehr abgestimmt. Hinsichtlich der Belastung der Riepestraße verdeutlichte Herr Vinken, dass keine Mehrbelastung eintrete. Um eine Mehrbelastung auch bezüglich des Lärms wahrzunehmen, müsste der Verkehr verdoppelt, bzw. um den Effekt einer Reduzierung zu erzielen, der Verkehr halbiert werden. Eine Belastung der Hildesheimer Straße um 1.000 Fahrzeuge würde von Anwohnern nicht wahrgenommen. Es sei beabsichtigt, den Verkehr zu sammeln und dort hinzuführen wo er hingehöre. Die Landwehrstraße und die Wiehbergstraße werden entlastet und der Verkehr in die Hildesheimer Straße geführt. Hiernach müssten die Situationen Abelmannstraße / Hildesheimer Straße beurteilt werden.

Auch Ratsherr Sommerkamp bat über das Konzept nachzudenken und eine andere Lösung zu finden, die die Verlagerung des Verkehrs in das Umfeld möglichst klein halte. Nach seiner Argumentation fahren nicht weniger Fahrzeuge in das Gebiet sondern werden in andere Richtungen gedrängt, wie von der Willmerstraße und der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße. Insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen während der Verkehrsspitzenzeiten und dem dichten Fahrplan der drei auf der Hildesheimer Straße verkehrenden Stadtbahnlinien, gebe es erhebliche Rückstaus wie z.B. von der Willmerstraße bis zum Schnellweg. Er, Sprecher, befürchtete eine Mehrbelastung der genannten beiden Straßen und einen Rückstau bis auf den Südschnellweg.

Herr Vinken antwortete zu der geschilderten Situation in der Willmerstraße, dass für Rechtsabbieger keine Probleme bestehen. Die Einmündungen in die Hildesheimer Straße seien in die Überlegungen mit einbezogen worden. Pro Umlauf werde mit 4 bis 5 Fahrzeugen mehr gerechnet, die innerhalb von zwei Phasen abgebaut würden. Die Leistungsfähigkeit eines Knotens ließe sich prüfen und ein praktischer Wert feststellen.

Bezirksratsherr Kirse befürchtete bei Rückstaus in der Willmerstraße ebenfalls die Belastung des Zentralgebietes Döhren. Der Verkehr würde durch die Landwehrstraße, Pagenstraße und Fiedelerplatz in Richtung Hildesheimer Straße ausweichen. Bereits 1992 sei von den Grünen ein Verkehrsgutachten für den Bereich Abelmannstraße und anliegende Straßen gefordert worden. Seine Fraktion habe diesen Antrag unterstützt und eine Grünphase für Rechtsabbieger von der Peiner Straße in die Hildesheimer Straße angeregt. Heute würde immer noch getestet und geprüft, obwohl die Situation für Linksabbieger von der Abelmannstraße in die Hildesheimer Straße bekannt sei. Bezirksratsherr Kirse gab zu bedenken, dass in der Abelmannstraße mehr Menschen als in der Wiehbergstraße wohnen und sprach sich vehement gegen die Einbahnregelung aus. Inwieweit die provisorische Umsetzung der Maßnahmen nach der NGO und der Hauptsatzung in dieser Form erfolgen könne, werde geprüft. Im Hinblick auf die angestrebte Kompetenzstärkung der Stadtbezirksräte sei die Tagung der Foren ohne das Einbeziehen der Politik fragwürdig. Vielmehr sei einseitig zwischen Verwaltung und den Foren agiert worden. Sodann verwies Bezirksratsherr Kirse auf mehrere Schreiben von Anliegern, die eine gegenteilige Auffassung beinhalten. Nach seiner Auffassung solle vielmehr für eine Verlangsamung des Verkehrs gesorgt werden. Um Raser in der Wiehbergstraße festzustellen, seien umfangreichere Prüfungen als die bisher durchgeführten notwendig. Von den vorgesehenen Maßnahmen seien einige tausend Menschen negativ betroffen und nach seiner Ansicht seien alle Straßen Wohnstraßen. Seine Fraktion werde sich gegen die geplanten Maßnahmen entscheiden.

Der von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt gestellte Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste wurde einstimmig angenommen.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erklärte, dass die Bezirksratsherren Mix und Porsiel auf der Liste stehen und bat zunächst Herrn Vinken zu den Ausführungen von Bezirksratsherrn Kirse Stellung zu nehmen.

Herr Vinken betonte noch einmal, dass die Einrichtung des Bürgerforums ein Ratsauftrag an die Stadtverwaltung war, politische Gremien beteiligt waren, die Maßnahmen der Entscheidungsfindung heute vorgestellt, provisorisch umgesetzt und im nächsten Jahr hierüber eine Entscheidung herbeigeführt werden solle. Berücksichtigt wurden Straßen, die in 30 km/h-Zonen liegen und Straßen, in denen 50 km/h gefahren werden können, also Hauptverkehrsstraßen sind, die den Durchgangsverkehr aufnehmen sollen. Die Ergebnisse seien fair zu Stande gekommen und werden offen gelegt. Abschließend sprach sich Herr Vinken für das vorgeschlagene Vorgehen aus.

Bezirksratsherr Mix merkte an, dass die Verkehrsführung in der Nordstadt und der Limmerstraße zunächst ebenfalls Provisorien waren und nunmehr zur Katastrophe für Bürger/innen in den Wohnstraßen geworden seien. Die Bürgerinnen und Bürger im Verkehrsforum hätten sich viele Gedanken gemacht, es müsste jedoch auch an die Mitbewohner des Wohnquartiers gedacht werden. Er gab zu bedenken, dass in der Abelmannstraße täglich ca. 300 Kinder zur Schule gehen und nur zwei nicht durch Ampeln gesicherte Überwege zur Verfügung stehen. Eine weitere Verkehrsverdichtung wäre unzumutbar.

Herr Vinken wies darauf hin, dass nach seiner Kenntnis die Anwohner/-innen z. B. im Bereich der Limmerstraße mit der Verkehrssituation sehr zufrieden seien.

Bezirksratsfrau Hesse bat um Übersendung der Berichte des Verkehrsforums sowie der heute in der Präsentation gezeigten Folien.

Protokollhinweis:
Die Dokumentation über das Verkehrsforum wurde den Bezirksratsmitgliedern zusammen mit den Folien der Präsentation am 13.11.2008 übermittelt.

Sodann unterbrach Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für acht Minuten und erklärte hiernach, dass leider ein Formfehler vorgekommen sei, in dem die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion nicht die nach der Geschäftsordnung des Rates erforderlichen 13 Stimmen erhalten habe. Insofern könne er auch nicht auf die heutige Tagesordnung gesetzt werden.

Bezirksratsfrau Jakob führte unter Bezug darauf, dass dieser Dringlichkeitsantrag bereits auf die Tagesordnung genommen wurde und der Bezirksrat anschließend einstimmig der geänderten Tagesordnung zugestimmt habe, könne der Dringlichkeitsantrag nicht im Nachhinein wieder abgesetzt werden. Dies käme einer Behinderung des Gremiums gleich. Sie monierte insofern auch, dass sie die Informationsdrucksache erst am Donnerstagnachmittag erhalten habe. So könne nicht verfahren werden und bat um ein erneutes Votum des Bezirksrates für die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages auf die Tagesordnung.

Nachdem Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck die Verwaltung um Sachaufklärung bat, erläuterte Frau Mewes, dass § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates, die auch für Bezirksräte gelte, in dringenden Fällen mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitglieder des Bezirksrates eine Erweiterung der Tagesordnung vorsehe. Es käme also nicht auf die Zahl der anwesenden Bezirksratsmitglieder sondern der gesetzlichen Zahl an. Demnach müssten 13 Bezirksratsmitgliedern der Dringlichkeit zustimmen, damit die Tagesordnung um einen Beratungsgegenstand erweitert werden kann. Absatz 2 des § 11 der Geschäftsordnung des Rates sehe vor, dass dieses auch möglich wäre, wenn alle Bezirksratsmitglieder anwesend seien und ein einstimmiger Beschluss gefasst würde. Da ein Bezirksratsmitglied heute fehlt, käme Abs. 2 nicht in Betracht.
Anschließend wies sie, Sprecherin, darauf hin, dass die Verwaltung nicht wie vorgesehen die provisorische Umsetzung der Maßnahmen Ende November 2008 beginnen werde, was Herr Vinken bestätigte.

Bezirksratsherr Schade führte unter Bezug auf die nicht erreichte Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Mitglieder des Bezirksrates für den Dringlichkeitsantrag aus, die Ansicht der CDU-Fraktion nicht teilen zu können. Er schilderte, dass unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten der Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung stehen könne.

Nach dem Hinweis von Bezirksratsherr Milkereit, dass von 18 Bezirksratsmitgliedern auszugehen sei, da Bezirksratsherr Hämke noch nicht verpflichtet war, erläuterte Frau Mewes erneut, dass bei der Erweiterung der Tagesordnung von der gesetzlichen Mehrheit der Mitgliederzahl auszugehen sei.

Bezirksratsfrau Jakob wandte ein, dass sie die Information der Verwaltung zu dem Thema zurückgezogen hätte, wenn rechtzeitig bekannt gewesen wäre, dass der Dringlichkeitsantrag heute nicht behandelt werde. Da sie, Sprecherin, diese Gelegenheit nicht hatte, fühlte sie sich in ihren Rechten eingeschränkt, bat Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck Neutralität zu wahren und nicht für die SPD und die Verwaltung sondern für den Bezirksrat da zu sein.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies darauf hin, dass der Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion automatisch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werde.

Bezirksratsherr Schade verwahrte sich gegen den Vorwurf von Bezirksratsfrau Jakob gegenüber der Bezirksbürgermeisterin, da sie selbstverständlich für den gesamten Bezirksrat handele und hier zunächst zu Gunsten der CDU entschieden worden sei. Da die Information der Verwaltung zu der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen bereits schriftlich vorlag, habe es heute die Möglichkeit gegeben, Nachfragen zu stellen. Eine Vielzahl der Einwohnerinnen und Einwohner sei gerade zu diesem Punkt gekommen, um die Vorstellung der Verwaltung zu hören. Es sei keine Entscheidung getroffen, keine Manipulation erkennbar, und keine Dringlichkeit gegeben, da die Verwaltung zugesagt habe, mit der Umsetzung zu warten.

Bezirksratsherr Mix wandte ein, dass zunächst sehr wohl Dringlichkeit geboten war, da die Umsetzungsmaßnahmen am 17.11. 2008 begonnen werden sollten. Zu entscheiden hätten die gewählten Vertreter des Bezirksrates und nicht die Verwaltung.

Bezirksratsfrau Hesse zeigte sich erstaunt über den Ablauf der Bezirksratssitzung und darüber, dass Bezirksratsherr Schade bereits wusste, was heute vorgebracht wurde. Ihr liege der Bericht des Verkehrsforums nicht vor, der der Drucksache zu Grunde lag. Auch nach ihrer Auffassung sei die Dringlichkeit gegeben, da die Verwaltung mit der Umsetzung beginnen wollte. zumal nach der NGO ein Mitspracherecht bestehe und hier lediglich eine Informationsdrucksache vorgelegt wurde. Im Übrigen monierte sie, Sprecherin, dass zunächst die Tagesordnung beschlossen wurde und später von der Bezirksbürgermeisterin bemerkt wurde, dass dies nicht rechtens sei.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier vertrat die Auffassung, dass der Dringlichkeits- antrag in der nächsten Sitzung behandelt werden könne, da die Verwaltung zugesagt habe, dass die Maßnahme auch erst Ende Dezember umgesetzt werden könne.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck unterstrich diese Auffassung und entschuldigte sich erneut wegen des Versehens.

Bezirksratsfrau Hesse wandte ein, dass bereits festgestellt wurde, dass in der Sache der Bezirksrat abzustimmen habe und nunmehr solle die Verwaltung entscheiden, dass die Maßnahme erst später umgesetzt werde. Die Verwaltung habe zunächst von einer Umsetzung ab 17.11.2008 gesprochen, dann die Maßnahme hinausgeschoben und kenne sich anscheinend auch nicht in der Geschäftsordnung aus.

Herr Vinken legte dar, dass nach dem Verständnis der Verwaltung das Aufstellen von Hoheitsschildern und das Einrichten von Einbahnstraßen verkehrsregelnde Maßnahmen sind, weil nicht in die Widmung der Straßen eingegriffen werde. Erst wenn die vorübergehenden Maßnahmen endgültig und baulich festgelegt werden, ist der Bezirksrat zwingend zu fragen. Hier wurde das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung vorgelegt, zu deren Durchführung die Verwaltung aufgefordert war. Das Ergebnis sollte provisorisch umgesetzt werden, worauf es nicht auf einen Tag oder einen Monat ankäme. Er, Sprecher, merkte an, dass die Verwaltung nicht eingeschätzt habe, dass das Ergebnis der Bürgerbeteiligung dermaßen in Konflikte gerate. Die Verwaltung habe verkehrsregelnde Maßnahmen, die vom Verkehrsforum in Zusammenarbeit mit der Verwaltung provisorisch vorgeschlagen wurden als Information vorgelegt. Herr Vinken bezeichnete es als ein gutes Vorgehen, wenn das Ergebnis als Provisorium in einer Testphase eingeführt würde, worauf die Verwaltung aber nicht beharre. Bei Zweifeln oder Gegenstimmen könne diese Testphase später beginnen, sodass noch Gelegenheit zum Nachdenken bestehe und der Bezirksrat im Dezember beteiligt werde. Ggf. müsse dann das weitere Vorgehen geklärt werden und sei evtl. eine neue Runde des Bürgerforums denkbar. Abschließend betonte Herr Vinken noch einmal, dass hier die Ergebnisse eines Bürgerforums vorgestellt worden seien.

Bezirksratsherr Kirse wies auf das Schreiben eines Bürgers aus der Wiehbergstraße vom 07.10.2005 hin, der gegen eine Einbahnregelung sei und sich bitter beklagt habe, dass er nicht zu dem Forum eingeladen war. Erstaunlich sei, dass viele Befürworter der vorgetragenen Regelungen beteiligt waren. Nach seiner Meinung hätten auch viele, die nicht für diese Regelungen seien, eingeladen werden müssen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier wiederholte ihren Antrag, dass der Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung komme und beantragte den Schluss der Debatte, worauf im Bezirksrat keine Gegenrede erhoben wurde.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Bauvorhaben einer Seniorenwohnalage in der Landwehrstraße:
Zu Fragen eines Vertreters der Bürgerinitiative Fiedelerstraße/Abelmannstraße/ Helenstraße/Landwehrstraße (BI) zum Bebauungsplan Nr. 1710, zu Anregungen und Bedenken der Bürger/-innen und zu Baugrenzen legte Herr Dr. Schlesier den Sachstand zur Drucks. Nr. 2556/2008 dar. Herr Dr. Schlesier erläuterte, dass in der Drucksache die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingereicht wurden und die Ergebnisse der Informationsveranstaltung der Franz- Kühnemann-Stiftung zusammengefasst sind. Mit der Drucksache werden sie erstmals dem Stadtbezirksrat, zwei Fachausschüssen des Rates und anschließend dem Rat der Stadt vorgelegt, der letztendlich hierüber entscheidet. Nach der Entscheidung des Rates über die öffentliche Auslage können erneut Stellungnahmen zu den Planungsinhalten abgeben werden. Nach dem Satzungsbeschluss sei es üblich, jedem Einwanderheber die Entscheidung des Rates schriftlich zur Verfügung zu stellen. Es sei also nicht erforderlich, sich die Entscheidung zu Drucksachen aus dem Internet herunter zu laden. Des Weiteren sei davon auszugehen, dass die Franz-Kühnemann-Stiftung mit den wichtigsten Nachbarn Gespräche geführt habe. Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
Der Sprecher der BI zweifelte an, dass der Gehölzbestand der Nachbargrundstücke erhalten bleibe und wies zu den sieben zu fällenden Bäumen hin, dass es sich um schützenwerte Stileichen handele, Bäume 1. Ordnung mit großen Baumkronen und Wurzelwerk, die bis zu 35 m hoch werden. Inzwischen haben die Fledermausbeauftragte der Region und der BUND Fledermäuse festgestellt, deren Existenz nach dem Winterschlaf im Frühjahr sichtbar werde. Eine Umsiedlung würde die unter Naturschutz stehenden Fledermäuse gefährden.
Nach dem Hinweis von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf die Einwohnerfrage- stunde und die schriftliche Antwort der Verwaltung zu Fragen, äußerte der Sprecher der BI, dass sich die BI nicht grundsätzlich gegen den Bau von Seniorenwohnungen wende, sondern in diesem Fall gegen die Platzierung. Durch 15 Wohnungen würden 280 Wohnungen und insbesondere die der Fiedelerstraße 36-46 beeinträchtigt. Der Mietzins der Seniorenwohnungen der Franz-Kühnemann-Stiftung decke sich in etwa mit vergleichbaren Seniorenwohnungen im Stadtteil.

Ein Einwohner fragte die Bezirksratmitglieder, die den TOP 3.1 erfolgreich absetzen ließen, wie ernst sie Einwohnerfragestunden und Bürgerbeteiligungen nehmen. Heute wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Chance genommen, sich über das neue Modell der Senioren- wohnanlage der Franz-Kühnemann-Stiftung zu informieren und unter TOP 4 hierzu Fragen zu stellen. Stattdessen diskutieren voraussichtlich unter TOP 7.1 die Bezirksratsmitglieder und die Bürger könnten sich nicht beteiligen. Der Bürgerbeteiligung sei hierdurch kein guter Dienst erwiesen worden. Er "bedankte" sich hierfür bei den Verantwortlichen, insbesondere bei den Bezirksratsmitgliedern Herrn Mix und Frau Jakob. Zu einer Informationsdrucksache der Verwaltung unter TOP 3.2 sei fast zwei Stunden ein "Drama" veranstaltet worden, was Bürger nicht positiv beeinflusse, in Bezirksratssitzungen zu kommen.
Bezirksratsherr Mix vertat die Auffassung, dass die Anlieger ausreichend Gelegenheit hatten, sich über das Vorhaben der Franz-Kühnemann-Stiftung zu informieren.
Der Einwohner fand es bemerkenswert, dass ein Tagesordnungspunkt, der nicht passe abgesetzt und ein anderer, bei dem man glänzen könne, auf der Tagesordnung belassen werde.
Bezirksratsfrau Jakob merkte an, dass dem Antrag auf Absetzung zustimmt wurde, weil das in dieser Form mit der BI besprochen war. Fragen sollten in der Einwohnerfragestunde bzw. durch sie, Sprecherin, unter TOP 7.1 gestellt werden.

Eine Einwohnerin fragte Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck ob ihr bekannt sei, wie viele ältere Menschen in dem Karree wohnen, in deren Parkidylle die Franz-Kühnemann-Stiftung einen Klotz für 15 Wohneinheiten stellen möchte, die auch Ansprüche haben. In der vorhandenen Wohnanlage der Stiftung liege einiges im Argen. Nunmehr sollen deren Bewohner/-innen gegen einen Luxusbau schauen, indem alles in stimmig sei. Sie regte an, stattdessen den Innenhof für ältere Menschen besser zu gestalten. Von Ersatzmaßnahmen in der Leineaue hätten sie nichts. Sie fragte ob es in Ordnung sei, dass durch den beabsichtigten Neubau zwar wirtschaftlich gedacht werde, aber andere dadurch eingeschränkt würden.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck antwortete, dass der Anteil älterer Menschen im gesamten Stadtbezirk Döhren-Wülfel bei 22,7 % und damit deutlich über dem gesamt- städtischen Durchschnitt von 19,8 % liege. Im Stadtbezirk leben 7.738 Personen, die älter als 65 Jahre sind. Sie, Sprecherin, sei Mitglied im Kuratorium der Franz-Kühnemann- Stiftung. Das Kuratorium habe sehr wohl abgewogen, ob bei einer Gesamtfläche des Innenhofes von etwa 10.000 m² und einer Fläche der Franz-Kühnemann-Stiftung von 3.600 m² eine Bebauung, die etwa eine Fläche von 400 m² in Anspruch nehme, das seien 11 % der Fläche der Stiftung und 4 % der Fläche des Innenhofes, entstehen solle. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssten für immer mehr ältere Menschen Wohnraum geschaffen werden und deshalb werde heute hierüber diskutiert.
Die Einwohnerin fragte nach, ob es einen Leerstand im Hochhaus der Franz-Kühnemann-Stiftung gebe, vertrat die Auffassung, dass Fledermäuse und Brutvögel
im gemeinsamen Interesse liegen und der Einsatz für 15 Wohneinheiten für die Natur und die Menschen viel zu hoch sei.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck sagte eine Berücksichtigung zu.
Bezirksratsherr Kirse wies zunächst darauf hin, dass er als Vorsitzender der Franz- Kühnemann-Stiftung sich nicht zu dem Neubau äußern werde. Zu dem Vorwurf, dass die Stiftung die Instandhaltung ihres Gebäudebestandes vernachlässige, trug Bezirksratsherr Kirse umfangreich vor, dass dieser nicht zutreffe. Seit Jahren beteilige sich die Franz- Kühnemann-Stiftung an einem Betriebsvergleich von Wohnungsunternehmen, der vom Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen-Bremen durchgeführt werde. Daraus gehe hervor, dass die Franz-Kühnemann-Stiftung stets in weit überdurchschnittlichem Maße in die Instandsetzung ihrer Gebäude und Wohnungen investiert habe. Sodann zählte er, die Schwerpunkte der Sanierung, wie Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Maßnahmen, wie den Umbau in altersgerechte Bäder und Renovierungsmaßnahmen aus.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck wies auf die zeitliche Begrenzung der Einwohnerfragestunde hin.

Nach den Ausführungen einer Einwohnerin der Fiedelerstraße zum Erhalt der "Grünen Lunge" als einer der schönsten Oasen Döhrens auch im Interesse älterer Menschen und dem Hinweis, dass Stiftungen dem Wohl der Allgemeinheit dienen sollen, ging Herr Dr. Schlesier auf das Großgrün in dem Karree ein. Es bleiben auf dem Grundstück der Franz-Kühnemann-Stiftung 30 große Bäume erhalten. Sieben kleinere Bäume sollen gefällt werden. Ob in einem dieser Bäume Fledermäuse leben, soll eine endoskopische Untersuchung ergeben. Bei Bestätigung sollen die Fledermäuse unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt werden. Auch nach dem Neubau würde das Großgrün dominieren. Der Stadtteil Döhren ist sehr dicht bebaut und biete für die bauliche Entwicklung keine Potentiale mehr. Die Franz-Kühnemann-Stiftung beabsichtige, ein großes Grundstück baulich etwas intensiver zu nutzen, wodurch die Qualität Döhrens nicht gefährdet würde. Der demografische Wandel werde sich im Bestand vollziehen. Insofern lege die Verwaltung der Politik das Vorhaben zur Entscheidung vor.

Eine Einwohnerin befürchtete aufgrund des drastischen Rückschnitts einer Stileiche deren langsames Sterben und Verluste bei den Fledermäusen infolge einer Umsetzung. Sie wies auf ca. 10.000 in Hannover leer stehende Wohnungen, die Beeinträchtigungen durch eine Baustelle sowie dem Nachrang des Naturschutzes und der Anlieger gegenüber wirtschaft- lichen Zielen hin.

Ein Einwohner drückte sein Unverständnis darüber aus, dass für 5 % neue Wohnungen im Verhältnis zu den vorhandenen ca. 280 Wohnungen 15 % des Grund und Bodens benötigt werden, permanente Belastungen entstehen würden und als Argument mangelnde Baure- serven herangezogen werden.

Baustelle Wiehbergstraße/Ecke Am Lindenhofe
Eine Einwohnerin berichtete über den Verlust eines schönen alten Baumbestandes infolge der Baustelle, wo ebenfalls Tierbestand betroffen sei. Bäume seien nicht nur für die Optik, sondern das Wohnklima wichtig. Sie appellierte an die Bürger/-innen deshalb besonders auf das "Grün" zu achten.

Akustik im Saal des Freizeitheimes Döhren
Ein Mitglied des Seniorenbeirates sprach die unzureichende Akustik im Saal an, worauf Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck erwiderte, dass die Situation bereits thematisiert worden sei.

Provisorische Umsetzung der Ergebnisse des Verkehrsforums Wiehbergstraße und seiner Nebenstraßen:
Ein Einwohner stellte folgende Fragen:
- Fordert die freiheitliche Demokratie eine aktive Bürgerbeteiligung geradezu heraus?
- Sind sie mit mir der Auffassung, dass sich ca. 500 Menschen, die sich mit einem Quartier
von der Riepestraße bis zum Hotel Wienecke, von der Hildesheimer Straße bis zur Leine
beschäftigten, nur ausschließlich um eine Straße kümmerten?
- Eine Bürgergruppierung bereits drei Jahre an der Beruhigung des Gesamtquartiers
arbeite und die LHH über die Zeitung und andere Medien Bürger eingeladen habe, und
dieses den Bezirksratsmitgliedern entgangen sein könnte?
- Könnten sie, Frau Bezirksbürgermeisterin, sich vorstellen, das sich auch Damen und
Herren des Bezirksbezirksrates sich aktiv an dem Verkehrsforum beteiligt hätten?
- Ist es denkbar, dass Herr Vinken im Auftrage der LHH sachlich richtig, korrekt, kollegial
und immer gesprächs- und beratungsbereit war, einen Auftrag zu erfüllen hatte und es
nicht richtig sei, dass man ihn in einer unsachgemäßen Weise angreife.
Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck beantwortete alle Fragen mit ja und bestätigte, dass der Bezirksrat rechtzeitig informiert war und sich an dem Bürgerforum hätte beteiligen können. Sie, Sprecherin, freute sich über das Engagement der Bürgerinnen und Bürger .Es sei stets zu begrüßen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger einsetzen, um etwas zu bewegen. Das Bürgerforum habe gute Arbeit geleistet und die Arbeit von Herrn Vinken sei besonders hervorzuheben.

Auf die Frage eines Einwohners nach den Gründen der Verschiebung der Umsetzungsmaßnahme, antwortete Herr Vinken, dass der zunächst gewählte Zeitpunkt sinnvoll war, aber aufgrund der heutigen Debatte eine Verschiebung opportun sei.

Eine Einwohnerin hob die Kompetenz von Herrn Vinken und des Verkehrforums hervor, die gemeinsam mit der Moderation und anderen, wie z. B. dem ADAC, über drei Jahre versucht haben, einen bestmöglichen Weg zur Entzerrung des Verkehrs im gesamten Quartier zu erreichen. Heute sei vielfach einseitig und nicht quartierbezogen argumentiert worden. Sie bedankte sich bei Herrn Vinken und hätte sich mit Rücksicht auf mögliche
winterliche Verhältnisse eine frühere Umsetzung gewünscht.

Eine Anwohnerin der Wiehbergstraße fragte die Gegner der provisorischen Umsetzung, ob sie das Ziel einer Verkehrsberuhigung im Quartier unterstützen und welche Alternativen sie sehen.

Ein Einwohner fragte, ob es gerechtfertigt sei, das ca. 500 Menschen, die gemeinsam mit Verwaltung und Gutachtern in drei Jahren eine Kompromisslösung erarbeitet haben, nun- mehr Vorwürfen ausgesetzt seien.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck bedankte sich für das Engagement und schloss nach 45 Minuten die Einwohnerfragestunde.


TOP 5.
Bericht aus der Sanierungskommission Mittelfeld
Abgesetzt


TOP 6.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung -

Abgestzt


TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N - A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1710 - Seniorenwohnanlage Landwehrstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2556/2008 mit 4 Anlagen)

Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass sich ihre Fraktion den Innenhof angesehen, eingehend informiert habe und hiernach die Auffassung vertrete, dass eine Bebauung völlig inakzeptabel sei. Es gebe keinen gültigen Bebauungsplan. Das Vorhaben sei verwunderlich, da viele andere Städte inzwischen von Innenhofbebauungen absehen und die grünen Oasen erhalten. Vielmehr unterstütze sie die Anregung, das Grundstück noch schöner zu gestalten. Die Umwelt und Wohnqualität zu beeinträchtigen könne nicht im Sinne des Stifters Franz Kühnemann sein. Es gebe viele alte Häuser und leer stehende Wohnungen in Döhren, die saniert und zu Seniorenwohnanlagen und -wohnungen ausgebaut werden könnten. Bezirksratsfrau Jakob äußerte kein Verständnis für die Begleitung der Pläne durch die Verwaltung sowie der Argumentation im Hinblick auf den demografischen Wandel. Ihre Fraktion werde deshalb den Bebauungsplan ablehnen. Mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen Natur vor der Haustür und hätten nichts von Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle. Der Bezirksrat sollte mit seiner Ablehnung ein Signal an den Rat geben, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. An die Vertreter der Franz-Kühnemann-Stiftung appellierte sie im Interesse der Lebensqualität der Menschen, der Natur und Umwelt den Bauantrag zurückzuziehen. Sie, Sprecherin, forderte die Verwaltung auf, sehr sensibel mit Innenhöfen umzugehen. Abschließend verwies Bezirksratsfrau Jakob auf ein Beispiel aus der Südstadt, wo eine Innenhofbebauung nach Bürgerprotest und Ablehnung durch den Bezirksrat nicht vollzogen wurde.

Bezirksratsfrau Hartmann bestätigte ein intensives Befassen ihrer Fraktion mit dem Thema. Es wurden alle Faktoren einbezogen und als sachlich fundiertes Ergebnis hätte der Erhalt der ökologischen Nische in Döhren gestanden. Der alte Baumbestand sei für die Atmosphäre notwendig. Für eine Bebauung müsste zudem eine alte Scheune abgerissen werden. Es könne aufgrund der Leerstände und Angebote in Wohnungsbestände seniorengerecht investiert werden. In anderen Städten sei man inzwischen dazu über- gegangen, Bebauungen in Innenhöfen zu entfernen und sie wieder zu begrünen. Es gebe zudem ausreichend Perspektiven.

Bezirksratsherr Milkereit hätte sich von der Verwaltung gewünscht, fachlich beraten zu werden und sachliche Argumente zu erhalten, da der Bezirksrat die politische Entscheidung treffe. Stattdessen bewerte die Drucksache das Vorhaben positiv, und mit ihr werde im Grunde eine Werbebroschüre vorgelegt, was nicht sein könne. Die Verwaltung sei Zuarbeiter für die politischen Gremien. Hinsichtlich der Stellungnahme der Verwaltung zur Wirtschaftlichkeit in der Drucksache wünschte sich Bezirksratsherr Milkereit, dass die Verwaltung künftig die Wirtschaftlichkeit ihrer kommunalen Bauvorhaben prüfe und nicht die von Privatleuten. Abschließen wies er, Sprecher, darauf hin, dass der Bezirksrat angehört und die endgültige Entscheidung der Rat der Stadt treffe.

Bezirksratsherr Mix sprach sich ebenfalls für den Erhalt der ökologischen Nische aus, als eine der wenigen noch begrünten Hinterhöfe. Insbesondere im Interesse der Anwohner/ -innen der Abelmannstraße, die womöglich durch den vermehrten Straßenverkehr noch stärker belastet werden, müsse sie erhalten werden. Dies sollte auch die Bürgerinitiative berücksichtigen.

Bezirksratsherr Schade äußerte, dass er die Bedenken der Anlieger/-innen verstehen könne. Falls der Rat dem Bauvorhaben zustimme, könnten positve Aspekte, wie z.B. die Aufhebung der Parzellierung durch Zäune und stattdessen eine große Grünfläche erwägen.

Auf Wunsch von Bezirksratsherrn Oltersdorf unterbrach Bezirkbürgermeisterin Ranke-Heck die Bezirksratssitzung für vier Minuten.

Sodann führte Bezirksratsherr Oltersdorf aus, dass es sich seine Fraktion mit dem komplexen Thema nicht leicht gemacht habe und bedankte sich bei den Anliegern, dass sie in den letzten beiden Sitzungen sehr sachlich und ruhig ihre Argumente vorgebracht haben. Seine Fraktion stehe für bedarfs- und seniorengerechtes Wohnen. Ihr sei bewusst, dass
15 Wohneinheiten nicht ausreichen. Zusammen mit anderen Maßnahmen, wie z.B. in Mittelfeld, werde versucht, für diese Bevölkerungsgruppe im Umfeld Wohnraum zu schaffen, wo sie sich wohlfühle. Deshalb stimme seine Fraktion nach einem schwierigen Abwägungsprozess der Drucksache zu.

Bezirksratsfrau Jakob begründete mit dem verstärkten wirtschaftlichen Interesse von Vermietern ihre Mieter in den Wohnungen zu behalten und deshalb z.B. Bäder senioren- gerecht umzubauen, dass sie der Argumentation der SPD-Fraktion nicht folgen könne. Insofern teilte sie die Sorge nicht, dass künftig kein ausreichender seniorengerechter Wohnraum zur Verfügung stehe. Sie bat die SPD-Fraktion im Bezirksrat, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen und ihre Ratsfraktion davon zu überzeugen, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Meier beantragte zur Geschäftsordnung den Schluss der Debatte und die Begrenzung des Redebeitrages auf drei Minuten.

Nach dem Hinweis von Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck auf § 16 Abs. 4 der GO des Rates beschloss der Bezirksrat einstimmig den Schluss der Debatte und mit
2 Enthaltungen die Begrenzung der höchstzulässigen Dauer eines Wortbeitrages (Redezeit) in der heutigen Sitzung auf drei Minuten.

Sodann stimmte der Bezirksrat über den Antrag aus der Drucks. Nr. 2556/2008 ab. Bezirksratsherr Kirse nahm nicht an der Abstimmung teil.

Antrag,
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1710 „Seniorenwohnanlage Landwehrstraße“ zu beschließen,
2. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1710 mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauG zu beschließen.
Mit 6 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen abgelehnt.


TOP 9.4.
der CDU-Fraktion

TOP 9.4.1.
Bebauung des Innenhofes Landwehrstraße
(Drucks. Nr. 15-2485/2008)

Antrag
1. Der Rat der LHH wird aufgefordert, einer Bebauung im Innenhofbereich
Landwehrstraße 80/82, 30519 Hannover, nicht zuzustimmen.
2. Der Aufsichtsrat der Franz-Kühnemann-Stiftung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Bauantrag zurückgezogen wird.
Bezirksratsherr Kirse nahm nicht an der Abstimmung teil.
11 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.2.
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und der Grundschule Suthwiesenstraße jeweils zum 01.08.2009
(Drucks. Nr. 2355/2008 mit 2 Anlagen)

Bezirksratsfrau Hartmannn begrüßte grundsätzlich die Entwicklung und betonte, dass Ganztagsschulen dennoch keine Betreuung der Kinder im Hort ersetze, da es keine kontinuierliche sozialpädagogische Fachkraftbetreuung am Nachmittag gebe. Wichtig sei ihr, dass bestehende Hortplätze und die innovative Betreuung in den Schulen durch Ganztagsschulprojekte nicht gefährdet werden.

Bezirksratsfrau Jakob schloss sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin an, signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Drucksache und wollte wissen, wo im Haushalt Mittel für eine Ferienbetreuung eingestellt sind und ob eine Elternbefragung hinsichtlich des Betreuungsbedarfs in der Ferienzeit durchgeführt wurde. Des Weiteren interessierte Bezirksratsfrau Jakob, ob im Land Haushaltsmittel für Ganztagsschulen eingesetzt sind, da die Stadt versuche 50.000,00 € vom Land zu erhalten und ob im Vorfeld nachgefragt worden sei, ob Aussicht bestehe, Mittel von der Landesschulbehörde zu erhalten.

Frau Mewes antwortete, dass von der Stadt pro Ganztagsschule und Jahr 50.000 € begrenzt für Ferienangebote und zusätzliche Nachmittagsangebote zur Verfügung gestellt werden und die konkrete Haushaltsposition im Protokoll angegeben werde. Bisher habe das Land Ganztagsschulen mit geringen Mittel gefördert.

Bezirksratsfrau Jakob entgegnete, dass sie die Drucksache so verstehe, dass die Stadt sich lediglich mit 2.520,00 € beteilige und nach ihrer Kenntnis das Land Hauptschulen
bevorzugt finanziell unterstützt. Aus diesem Grunde interessiere sie, Sprecherin, von welcher Position des Stadthaushaltes Mittel bei Bedarf in Ferienzeiten abgerufen werden können.

Frau Mewes antwortete, dass die in der Drucksache genannten 2.520,00 € für beide Schulen bestimmt sind. Es handele sich um einen Pro-Kopf-Betrag von 4,50 € pro Schüler/-in für die laufenden Kosten des Ganztagsschulbetriebes. Darüber hinaus sind für jede Schule maximal 50.000,00 Euro im städtischen Haushalt für zusätzliche Nachmittags- und Ferienangebote eingestellt, die davon abhängig seien, wie sich das Land engagiere und die Personalausstattung unterstütze.

Bezirksratsfrau Jakob wollte wissen, ob die Fachverwaltung hinsichtlich des Erhalts finanzieller Mittel bereits Kontakt zum Land aufgenommen habe und es entsprechende Signale vom Land gab. In diesem Zusammenhang bezog sich Bezirksratsfrau Jakob auf die Formulierung in anderen Drucksachen.

Frau Mewes erwiderte, dass erfahrungsgemäß bislang offene Ganztagsangebote vom Land gering unterstützt wurden und sagte im Übrigen eine Nachfrage bei der Schulverwaltung zu.

Auf den Hinweis von Bezirksratsfrau Jakob, dass das Land die inzwischen 680 Ganztagsschulen mit zusätzlichen Lehrerstellen ausstatte, sagte Bezirksratsfrau Hubrig-Lübke, dass das Land nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeit Lehrerstellen zuweise. Die Kosten für Honorarkräfte würden über den Schuletat vom Schulträger getragen.

Frau Mewes verwies in diesem Zusammenhang auf die Seite 3 der Drucksache, in der ausgesagt werde, dass dem Schulträger angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt durch die Einführung beider Ganztagsschule keine zusätzlichen Personalkosten entstehen dürfen.

Protokollantwort:
Die Unterstützung für Ganztagsschulen (GTS) erfolgt aus 2100.000 678000 Grundschulkinderbetreuung.Die Höhe richtet sich nach Engagement des Landes sowie nach Anwahl und Umfang der GTS-Angebote.
Mit der Einführung des Ganztagsbetriebes sollen auch die Bedarfe in den Ferienzeiten ermittelt werden.
Mit der Drucks. Nr.2355/2008 wird zunächst das Einvernehmen des Schulträgers hergestellt. Dies ist eine Voraussetzung für das Land, die Einführung des Ganztagsschulbetriebes als besondere Organisationsform zu genehmigen.
Mittel kann die Schule erst dann beim Land beantragen, wenn die Genehmigung zur Einführung des GTS erfolgt ist.

Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und der Grundschule Suthwiesenstraße zum 01.08.2009 herzustellen.
Einstimmig


TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
aus der Bezirksratssitzung am 02.10.2008

TOP 8.1.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.1.
Hortplätze im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-2134/2008)

Bezirksratsherr Hämke trug folgende Anfrage vor:
Mit Drucksache 1672/2008 (Information zum Ergebnis der Wartelistenabfrage in den Kindertagesstätten zu den Hortbedarfen zum Schuljahr 2008/2009) hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover über die Ergebnisse der Elternbefragung zum Hortplatzbedarf berichtet. Die Befragung hat ergeben, dass im Stadtbezirk Döhren-Wülfel gegenwärtig 42 Hortplätze fehlen und die Versorgungsquote bei 30,1% liegt. Die Einrichtung weiterer Hortplätze befindet sich laut Drucksache 1672/2008 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kurzfristig nicht in Planung. Ergebnis der Elternbefragung ist, dass in der Landeshauptstadt Hannover ein erheblicher Mangel an Hortplätzen besteht. Zahlreiche Eltern, die für das Schuljahr 2008/2009 keine Betreuungsmöglichkeit für ihre schulpflichtigen Kinder gefunden haben, fürchten daher, ihre berufliche Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben zu können.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Hat sich der in der Drucksache 1672/2008 angegebene Fehlbedarf von 42 Hortplätzen mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel verändert? Um wie viele Plätze hat der Bedarf sich erhöht oder vermindert?
2. Hat sich die in der Drucksache 1672/2008 angegebene Versorgungsquote von 30,1% mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 im Stadtbezirk Döhren-Wülfel geändert? Wenn ja: Um wie viel Prozent ist die Versorgungsquote gestiegen oder gesunken?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Hortplatzmangel im Stadtbezirk zumindest langfristig zu reduzieren?
Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Die in der Informationsdrucksache 1672/2008 veröffentlichen Daten zur Hortsituation im Stadtbezirk Döhren-Wülfel wurden erst im Mai 2008 von den Kindertagesstätten erhoben. Aktuellere Zahlen liegen der Verwaltung nicht vor. Eine Platzveränderung im Hortbereich hat es seitdem nicht gegeben.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In den vergangenen Jahren hat die Landeshauptstadt Hannover (LHH) die Schulkinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut und stellt heute über 4.000 Plätze zur Verfügung.
Ein weiterer Ausbau der Hortbetreuung in 2009 ist seitens der Verwaltung zuzeit nicht vorgesehen, da der Bundesgesetzgeber für die kommenden Jahre die Priorität auf den Ausbau der Plätze für die unter 3-Jährigen gelegt hat. Bis zum Jahr 2013 soll ein individueller Rechtsanspruch für diese Kinder verwirklicht werden; dieser Prioritätensetzung kommt die LHH durch das Ausbauprogramm „5 x 300 Plätze U 3“ nach.
Die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und die Grundschule Suthwiesenstraße haben beantragt, im nächsten Schuljahr Ganztagsschule zu werden. Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben, die entsprechende Drucksache Nr. 2355/2008 befindet sich im politischen Beschlussfassungsverfahren.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Oltersdorf bestätigte Frau Mewes, dass es sich,
wie sie in der Drucksache 1672/2008 dargestellt, um bereinigte aktuelle Zahlen handele.

Fragen von Bezirksratsfrau Jakob zum Versorgungsgrad bei Hortplätzen und zu Aussagen zur Betreuung von Schulkindern im TAG wurden von Frau Mewes bejaht. Hinsichtlich der Frage von Bezirksratsfrau Jakob, das im Jahr 2009 100 Hortplätze neu geschaffen werden sollen, verwies Frau Mewes auf die laufenden Haushaltsplanberatungen sowie Presseartikel. Hortplätze können nur eingerichtet werden, wenn die entsprechenden Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen bestätigte Frau Mewes die Aussagen von Bezirksratsfrau Jakob, dass insbesondere Alleinerziehende und Berufstätige auf Hortplätze angewiesen seien und äußerte, dass auch die Verwaltung die Schaffung der noch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel fehlenden Hortplätze begrüßen würde.

Zur Frage von Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt, ob Elternbefragungen auch in Schulen stattgefunden haben, verwies Frau Mewes auf die Drucks. Nr. 2398/2008 - Kindertagesstättenbericht 2008 - und die durchgeführten Kita-Ist-Befragung in Kindertagesstätten.

Protokollantwort:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat im Haushaltsplan 2009 zusätzliche Mittel für Hortplätze in Höhe von 400.000 € (200 Hortplätze ab dem 1.8.2009) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sind derzeit 60 % der Mittel freigegeben worden.
Eine Elternabfrage in den Grundschulen wurde nicht durchgeführt. Die Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind im Grundschulalter benötigen, wenden sich in erster Linie an die Kindertagesstätten, die Hortplätze anbieten. Insofern geben die Wartelisten der Einrichtungen darüber Auskunft, wie viele Kinder - über das bestehende Angebot in den jeweiligen Einrichtungen hinaus - noch einen Hortplatz in Anspruch nehmen würden.

TOP 8.1.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.2.1.
Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Windröschenweg
(Drucks. Nr. 15-2242/2008)

Bezirksratsfrau Hartmann trug die Anfrage vor.

Die neue Kindertagesstätte Windröschenweg im Stadtteil Seelhorst ist in Betrieb genommen worden. Die Betriebserlaubnis ist für eine Öffnungszeit bis 14 Uhr vorgegeben. Da viele Eltern berufstätig sind, könnte eine Erweiterung der Betreuungszeiten für eine Gruppe die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es seitens der Eltern Anfragen über die Verlängerung der Betreuungszeiten?
2. Wie viele Eltern würden diese Erweiterung in Anspruch nehmen?
3. Ist eine Abfrage im Vorfeld der Kita-Gründung erfolgt und wenn ja, wie?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt.
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Es gab vereinzelte Anfragen von Eltern zur Betreuungszeit der neu eröffneten Kita Windröschen, die jedoch nicht statistisch erfasst wurden. Eine Aussage, wie viele Eltern eine Erweiterung der Betreuungszeit in Anspruch nehmen würden, kann daher nicht von
der Verwaltung getroffen werden

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Bereits vor mehr als drei Jahren wurde die Grundsatzdrucksache 1381/2005 beschlossen, am Standort Windröschenweg eine Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen (¾-Betreuung) neu zu errichten. Eine Abfrage zum Betreuungsangebot wurde nicht durchgeführt.
Das vorhandene Angebot liegt jedoch deutlich über dem erforderlichen vierstündigen Betreuungsangebot nach dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es bietet insbesondere halbtags berufstätigen Elternteilen eine gute Betreuungsmöglichkeit. In Absprache mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) als Träger wurde in den Räumen
der bisherigen Vorlaufeinrichtung in der Zeißstr. 48 neben einer Krippengruppe auch
eine Ganztagskindergartengruppe eingerichtet (1766/2008).
Es werden somit an beiden Standorten qualifizierte Betreuungsangebote vorgehalten,
mit denen Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Auf die Frage von Bezirksratsfrau Jakob, ob die Kindertagesstätte ursprünglich eine Ganztagsbetreuung beantragt habe, sagte Frau Mewes eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort:
Auf der Basis der Beschlussdrucks. Nr. 1381/2005 hat der Träger seine Betriebserlaubnis beim Kultusministerium beantragt. Ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten wurde derzeit nicht gestellt und die Einrichtung hat ihren Betrieb zum 04.08.2008 aufgenommen. Parallel dazu bestehen die Ganztagsgruppen in der Kita Zeißstr. 48 weiterhin. Die weiteren Bedarfsentwicklungen bleiben in diesem Zusammenhang abzuwarten.

TOP 8.1.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.1.3.1.
Sonnen- und Windschutz auf dem Spielplatz Sommerlindenallee
(Drucks. Nr. 15-2243/2008)

Bezirksratsherr Oltersdorf trug die Anfrage vor.

Im Zuge der Realisierung des Neubauprojektes „Wülfeler Bruch“ wurde in der Sommerlindenallee in der Seelhorst eine 4.300 Quadratmeter große Spielplatzlandschaft mit Bolzplatz errichtet. Der tägliche Lauf der Sonne taucht das gesamte Areal in helles Licht und sorgt vor allem im Hochsommer für unerträgliche Temperaturen im Sandspielbereich. Aus diesem Grund wurde ein Baum im Sandspielbereich neu gepflanzt, der allerdings viele Jahre benötigt, bis er als Schattenspender dienen kann.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, im Abschnitt „Sandspielbereich mit Spielhaus“, der vor allen Dingen von Kleinstkindern genutzt wird, einen Sonnen- und Windschutz zu installieren?
2. Welche Sonnenschutzkonstruktionen könnten gerade unter dem Aspekt des vorbeugenden Schutzes vor Vandalismus realisiert werden?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2:
Der Sandspielbereich mit Spielhaus des Spielplatzes Sommerlindenallee kann nicht mit einem Sonnen- und Windschutz versehen werden.
Für baulichen Sonnenschutz gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Feste Überdachungen oder Markisen bzw. Sonnensegel. Markisen und Sonnensegel sind im öffentlichen Bereich zu vandalismus- und witterungsanfällig. Bei festen Überdachungen gibt es das Problem, dass sie nicht bekletterbar sein dürfen, weil sonst auf Grund der befestigten Flächen im Untergrund Verletzungsgefahr bei möglichen Abstürzen besteht. Diese sehr hohen Überdachungen bieten aber nicht den richtigen Maßstab für Sandspielbereiche, in denen vor allem kleinere Kinder spielen. Diesbezügliche Erfahrungen mit Konstruktionen, die auf anderen Spielplätzen getestet wurden, waren eher negativ.
Deshalb wurde auf dem Spielplatz Sommerlindenallee ein Baum gepflanzt.
Begleitend zum Sandspielbereich befindet sich entlang der Sommerlindenallee eine Pflanzung aus Bäumen und Sträuchern, die bei Wind aus östlicher Richtung Schutz bietet und den Spielplatz vor dem Verkehr auf der Straße schützt. Vom Sandspielbereich nach Westen öffnet sich das Spielplatzgelände mit den weiteren Spielangeboten. Das Gelände ist dadurch weitläufig einsehbar, u. a. um Eltern eine Aufsicht zu ermöglichen. Zusätzliche Strauchpflanzungen als Windschutz würden die Einsehbarkeit deutlich einschränken und sind aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll.

TOP 8.1.3.2.
Unterstützung für Grundschüler
(Drucks. Nr. 15-2244/2008)

Bezirksratsfrau Breiholz-Eberhardt trug die Anfrage vor.
In jedem Jahr müssen gerade zum Beginn des neuen Schuljahres viele Verbrauchsmaterialien für die Schüler angeschafft werden. Besonders für Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen stellt das eine enorme finanzielle Belastung dar.
Damit auch Kinder aus nicht einkommensstarken Familien im Bedarfsfall Arbeitshefte und –materialien beschaffen können, wurde schon im Jahr 2005 ein Antrag (DS Nr. 1444/2005: Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 1026,2005, Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an bedürftige Schülerinnen und Schüler) in den Rat der Landeshauptstadt Hannover eingebracht.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Werden die, in der DS 1026/2005 zur Verfügung gestellten Mittel für bedürftige Schülerinnen und Schüler voll ausgeschöpft?
2. Gibt es außer dem oben angesprochenen Mitteln noch andere städtische Hilfsangebote, um Arbeitsmaterialien für bedürftige Schülerinnen und Schüler zu beschaffen?
3. Welche zusätzlichen (nicht städtischen) Angebote gibt es in Hannover, um die Schülerinnen und Schüler bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialen für die Schule zu unterstützen?

Beantwortet

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Mittel werden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Freigaben komplett ausgeschöpft.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Ausstattung von bedürftigen Schüler/innen mit Arbeitsmaterialien etc. stellt grundsätzlich keine städtische Aufgabe dar. Die Aufwendungen hierfür sind in der Regelsätzen der Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII, die von der ARGE ausgezahlt werden, enthalten.
Die Schulen, die auf Grundlage der Richtlinien für bedürftige Schülerinnen und Schüler Zuschüsse für Milch bzw. Mittagessen erhalten, sind jedoch berechtigt, nach eigenem
Ermessen dieses Geld im Einzelfall ggfs. auch für Arbeitsmaterialien für bedürftige Schüler/innen einzusetzen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Tagespresse war zu entnehmen, dass zudem verschiedene private, kirchliche und karitative Institutionen zum Schuljahresbeginn stadtteilbezogene Angebote in dieser Richtung aufgelegt haben.
In besonderen Notfällen vermittelt der Kommunale Sozialdienst (KSD) Kontakte zu
Stiftungen.

TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.2.1.
Postfiliale in der Abelmannstraße in Döhren
(Drucks. Nr. 15-2348/2008)

Bezirksratsfrau Hesse trug die Anfrage vor.

Nach bislang unbestätigten Berichten soll die Filiale der Deutschen Post in der Abelmannstraße in Döhren in eine Postagentur herabgestuft werden. Mit einer solchen Umwandlung der Postfiliale würde ein großer Teil der angebotenen Leistungen entfallen. Die Bürgerinnen und Bürger wären die Dummen. Sollten sich die unbestätigten Berichte bewahrheiten, wäre der Stadtbezirk Döhren/Wülfel erneut von unsozialen Einsparungen der Post betroffen. Erinnert sei z.B. an die Schließungen in Waldhausen oder Wülfel bzw. die Herabstufung zur Agentur in Waldheim.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind Ihnen Pläne über die Herabstufung der Postfiliale in der Abelmannstraße bekannt?
2. Wenn ja: Was will die Landeshauptstadt unternehmen, um die Versorgung der Bevölkerung mit dem kompletten Angebot der Deutschen Post zu gewährleisten?

Frau Topcu beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:
Antwort der Deutschen Post AG zu Frage 1:
Der Filialstandort Abelmannstraße ist für eine Umwandlung in eine Postagentur bis spätestens Ende 2011 vorgesehen. Eine konkrete Entscheidung, wann damit gestartet werden soll, ist noch nicht gefallen. Soweit eine Entscheidung gefällt wird, die Umwandlung in diesem Bereich in Angriff zu nehmen, wird die Verwaltung über die Entscheidung umgehend informiert.
Es wurde der Verwaltung zugesichert, dass die Postversorgung weiterhin für die Kunden in diesem Bereich sichergestellt wird. Die Altfiliale bleibt so lange geöffnet, bis ein neuer Partner gefunden wird. Zurzeit können keine konkreten Partner präsentiert werden, da die Akquise seitens der Post erst am Anfang ist.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Das deutsche Postgesetz (PostG) ist ein Bundesgesetz und entfaltet eine direkte Wirkung auf den Bürger. Das Gesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verfolgt die ordnungspolitische Konzeption, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Wirtschaft und den Verbrauchern den Zugang zu modernen, preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen eröffnen.
Die Einflussnahme bei der Standortentscheidung ist im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung seitens der Verwaltung begrenzt. Die Verwaltung steht mit der Post in einem konstruktiven Dialog, bei der Erfüllung und Gewährsleistung einer guten Versorgung der Bewohnerinnen.

Bezirksratsherr Schade fragte, ob es zutreffe, dass die Versorgung im Stadtbezirk wesentlich besser war als die Deutsche Post noch Bundespost und die Postfilialen noch Postämter waren und dies die Folgen der Privatisierung seien.

Frau Topcu antwortete, dass die Entscheidungen durch ein Bundesgesetz und damit die Ziele für die Wirtschaft und Verbraucher übergeordnet erfolgen. Die Kommunen haben keine Entscheidungskompetenzen und können z. B. lediglich Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Post AG und Läden aufzeigen. Abschlie0end bejahte Frau Topcu die Fragen von Bezirksratsherrn Schade.

TOP 8.2.2.
Lagebericht zur Stadtentwicklung 2007 - Fragen zum Thema Wahlverhalten
(Drucks. Nr. 15-2349/2008)

Bezirksratsfrau Hesse trug die Anfrage vor.

Die Landeshauptstadt Hannover hat den Mitgliedern des Bezirksrates Döhren/Wülfel eine Veröffentlichung zum Thema „Lagebericht zur Stadtentwicklung 2007“übersandt. In dieser Broschüre ist auf Seite 34 ein Beitrag zum Thema „Wahlverhalten“ veröffentlicht. Es wird festgestellt, Hannover habe bei der Wahl der „rechtskonservativen Parteien“ REP, NPD, Deutschland Pakt, Bayernpartei und Deutsche Partei zur Bundestagswahl 2005 mit nur 1,1 Prozent unter anderen Städten den vierten Platz erlangt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie können in einer Studie über das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger Hannovers rechtskonservative Parteien berücksichtigt werden, die in der Landeshauptstadt überhaupt nicht kandidiert haben – wie z. B. die Bayernpartei?

2. Warum wird in der Aufzählung der Parteien die NPD als „rechtskonservativ“ bezeichnet, obwohl bekanntermaßen diese Partei ein Zusammenschluss teilweise gewalttätiger Rechtsextremisten und die führende Kraft neonazistischer, offen den Nationalsozialismus verherrlichender Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland ist?

3. Welchen Platz nimmt Hannover bei der Wahl rechtsextremistischer Parteien zur Bundestagswahl 2005 ein, wenn die Parteien, die hier nicht kandidiert haben, nicht berücksichtigt werden?

Herr Prauser beantwortete die Fragen sinngemäß wie folgt:
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Aufzählung beinhaltet die berücksichtigten Parteien, im gesamten Städtevergleich, d.h. auch solche werden genannt, die zwar nicht in Hannover, dafür aber in einer der anderen Städte angetreten sind.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Bezeichnung "rechtskonservativ" für die hier berücksichtigten Parteien wurde aus der Studie von Roland Berger für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung im Februar 2008 übernommen.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
In die Berechnungen der Rangfolge sind jeweils nur die Parteien einbezogen worden die in der jeweiligen Stadt angetreten sind. Daher gilt die aufgeführte Platzierung.

Bezirksratsfrau Hesse forderte bei Veröffentlichungen einen sensibleren und kritischeren Umgang mit dem Thema, da es ein bestimmtes Bild auf unsere Stadt werfe. Sie, Sprechern, habe damit Probleme, die NPD unter rechtskonservativ zu setzen.

Herr Prauser erläuterte, dass es sich um einen kleinen Absatz aus dem Gesamtwerk handele, in dem sich die Firma Berger mit der Fragestellung befasst habe, wie viele Bürger einzelner Städte sich bei ihrem Wahlverhalten rechts orientiert haben. Dabei wurde eine Gesamtkategorie der genannten Parteien gebildet und nicht das Wahrverhaltern hinsichtlich einzelner Parteien beurteilt.

Nachdem Bezirksratsfrau Hesse darauf hinwies, dass es sich immerhin um einen Lagebericht handele und die Arbeit der Stadt Hannover monierte, sagte Herr Prauser zu, die Verfasser entsprechend in Kenntnis zu setzen..

TOP 8.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.3.1.
Ableitungen aus der Kompostanlage Seelhorst
(Drucks. Nr. 15-2483/2008)

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Meier trug folgende Anfrage vor.

Die Stadt hat zum wiederholten Mal verunreinigtes Wasser aus der Kompostanlage in
den Seelhorstbach geleitet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie oft sind diese Ableitungen durchgeführt worden?
2. Welche Schadstoffe befanden sich in den Ableitungen und welche Umwelt – und Gesundheitsschädigungen können sie bewirken?
3. Was unternimmt die Verwaltung, um eine Wiederholung dieser Missstände zu vermeiden?

Frau Mewes beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt;
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Es gab insgesamt zwei Einleitungen:
Kurz nach der Fertigstellung des Kompostplatzes wurde Regenwasser, das sich im Auffangbecken gesammelt hatte, in den Seelhorstbach eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt war die fertig gestellte befestigte Rottefläche noch ungenutzt. Hierzu gab es eine Einleitungsgenehmigung der Region Hannover.
Beim zweiten Mal wurde Grundwasser, das sich unter der Teichfolie des Auffangbeckens gesammelt hatte, zwecks anstehender Baumaßnahmen am Auffangbecken in den Seelhorstbach eingeleitet. Das einzuleitende Grundwasser wurde zuvor beprobt und die Untersuchungsergebnisse der Region Hannover und der Stadtentwässerung Hannover vorgelegt. Von beiden Seiten gab es keine Einwände gegen die Einleitung des Grundwassers in den Vorfluter.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sowohl das Regenwasser als auch das Grundwasser wurden auf Schadstoffe beprobt. Weder das Regenwasser noch das Grundwasser wiesen eine Schadstoffbelastung auf. Folglich bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung der Umwelt oder der angrenzenden Anwohner.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Aus Sicht der Verwaltung haben oben genannte Einleitungen keine Missstände erzeugt.
Die anfängliche Einleitung des Regenwassers wurde erforderlich, da bei der Bemessung der Kapazität des Auffangbeckens die bestehenden Rotteflächen mit ihrem Regenwasser- Haltevermögen zugrunde gelegt wurden. Ohne diese Rotteflächen sammelte sich das Regenwasser vollständig im Auffangbecken und war damit überschüssig. Dem Umstand, dass die Teichfolie vom Grundwasser hoch gedrückt wurde, wurde dadurch begegnet, dass nach Abpumpen des Grundwassers die Folie mit Gewichten beschwert wurde und nun dem Grundwasser nicht mehr weichen kann.

Bezirksratsherr Mix fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in den warmen Sommermonaten erhebliche Geruchsbelästigungen und Ungeziefer von der Kompostanlage ausgehen. Frau Mewes sagte, dass ihr derartiges nicht bekannt sei und entsprechende Informationen erfragt und schriftlich mitgeteilt werden
TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
zum Bezirkshaushalt 2008

TOP 9.1.1.
interfraktionell

TOP 9.1.1.1.
Bezirkshaushalt 2008: Unterstützung für Grundschüler; Verbrauchsmaterialien
(Drucks. Nr. 15-2432/2008 mit 1 Anlage)

Antrag:
Aus den Haushaltsmitteln des Stadtbezirksrates werden 3,500,00 € für die Unterstützung von Grundschülern mit Verbrauchsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel sollen sofort und unbürokratisch den Grundschulen des Stadtbezirks gemäß beigefügter Anlage ausgezahlt werden.
Die Schulen sollen dann Verbrauchsmaterialien vorhalten für Schüler und Schülerinnen, die aufgrund der sozialen Lage der Familie nicht die Möglichkeit haben ausreichend Verbrauchsmaterialien für die Schule zu besorgen.
Eine Abrechnung mit 18.62.08 ist erforderlich.
Einstimmig


TOP 9.1.2.
gemeinsam von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und Bezirksratsherrn Mix (WfH)
TOP 9.1.2.1.
Bezirkshaushalt 2008: Kindertagesstätte der Matthäikirchengemeinde; Fahrtkostenzuschuss
(Drucks. Nr. 15-2248/2008)
Zurückgezogen

TOP 9.2.
Interfraktionell

TOP 9.2.1.
Zebrastreifen an der Bushaltestelle in der Wolfstraße
(Drucks. Nr. 15-2433/2008)

Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Bushaltestelle Wolfstr./Pflegeheim in Höhe der Straße Roßkamphof auf der Wolfstraße ein Zebrastreifen angebracht werden kann.
Einstimmig


TOP 9.3.
der SPD-Fraktion

TOP 9.3.1.
Bebauungsplan Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-1927/2008)

Antrag
Die Stadt Hannover wird gebeten, den Kleingartenbereich Hohe Tonkoppel im B-Plan als Dauerkleingärten auszuweisen.
Erledigt durch Neufassung des Änderungsantrages 15-2250/2008 N 1 - TOP 9.3.1.1.

TOP 9.3.1.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 15-1927/2008: Bebauungsplan Kleingartengebiet Hohe Tonkoppel
(Drucks. Nr. 15-2250/2008 N1)

Bezirksratsfrau Jakob wies darauf hin, dass es in dem Antragstext heißen müsse, dem Antrag werde „nicht“ gefolgt und trug die Neufassung vor.

Bezirksratsherr Kirse verdeutlichte, dass es nicht Thema des Bezirkrates sei, in Privatbelange, wie z. B,. die Pachthöhe einzugreifen.

Bezirksratsherr Oltersdorf wandte ein, dass es hier um das Aufstellen eines Bebauungsplanes und Dinge gehe, die den Bezirksrat sehr wohl etwas angehen. Dem Antrag könne weiterhin nicht gefolgt werden, da der Gesamtvorstand des Vereins angehört werden solle, da es ausreiche, den Vereinsvorsitzenden als Repräsentanten einzuladen.

Bezirksratsherr Kirse erwiderte, dass es in diesem Fall ausnahmsweise notwendig sei, die Meinung anderer Vorstandmitglieder zu hören, da es zu einseitigen Äußerungen des Vereinsvorsitzenden gekommen sein soll.

Bezirksratsherr Mix sagte, dass es Ungereimtheiten im Hinblick auf den Bebauungsplan gebe, bereits 1985 der B-Plan 1131 aufgestellt werden sollte, es bekannt sei, dass bei entsprechender Ausweisung das Bundeskleingartengesetz anzuwenden sei und er diesbezüglich Fragen an den Vorstand habe.

Bezirksratsherr Porsiel fragte, ob bekannt sei, dass sich in der Anlage auch private Gärten befinden, die keinem Verein angehören und welche Auswirkungen für die Kleingärtner bei Ausweisung des Gebietes als Kleingartenanlage und der Anwendung des Bundesklein- gartengesetzes entstehen.

Bezirksratsherr Schade wies auf eine Mitgliederversammlung des Vereins Hohe Tonkoppel e.V. in der letzten Woche hin, in der 80 % der Mitglieder fordern, das Gebiet als Kleingartengebiet im B-Plan auszuweisen. Der damalige B-Plan sei nicht an dem Verein Hohe Tonkoppel e.V. sondern wegen eines problematischen Weges, der heute nicht mehr zur Debatte stehe, an einem anderen Verein gescheitert.

Bezirksratsfrau Jakob führte aus, dass bei ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe und warb deshalb um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Wenn der Gesamtvorstand eingeladen werde, bedeute das noch nicht, dass alle Vorstandsmitglieder zu der freiwilligen Anhörung kommen. Erst nach der Anhörung könne über die Angelegenheit entschieden werden.

Bezirksratsherr Milkereit äußerte, dass er mit dem Antrag der SPD-Fraktion Probleme habe, da nicht alle Besitzer von Kleingärten in dem Gebiet dem Verein Hohe Tonkoppel angehören. Östlich und westlich des Gebietes existieren bereits Bebauungspläne. In diesem Zusammenhang wünschte er sich zunächst Sachaufklärung durch die Verwaltung.

Bezirksratsfrau Hubrig-Lübke wies darauf hin, dass das Thema bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehe und nunmehr über den Antrag abgestimmt werden solle.

Bezirksratsfrau Jakob plädierte erneut für die Zustimmung des Änderungsantrages um sich sachkundig zu machen, da er auch eine Information durch die Verwaltung vorsehe.

Der Bezirksrat stimmte einstimmig dem Antrag von Bezirksratsherrn Glade auf Abstimmung zu.

Nach Anregung der Stellv. Bezirksbürgermeisterin Meier, auch die Pächter zu der Anhörung einzuladen, die nicht dem Kleingartenverein angehören, ergänzte Bezirksratsfrau Jakob den Änderungsantrag ihrer Fraktion entsprechend um die Ziffer 3.

Sodann trug Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck den geänderten Antrag aus dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor und ließ hierüber abstimmen.

Antrag
dem Antrag der SPD-Fraktion wird nicht gefolgt, eine B-Planänderung – ausweisen des Gebietes Hohe Tonkoppel als Dauerkleingärten - ohne Anhörung der Beteiligten zu beschließen. Wir beantragen eine Anhörung;
1. Den Gesamtvorstand der Kleingartenanlage „Hohe Tonkoppel“
2. den Eigentümer der Grundstücke
3. Mieter die nicht dem Kleingartenverein angehören (Pächter)
einzuladen, gleichzeitig bitten wir die Verwaltung zu dem Thema Stellung zu beziehen. Die Sachlage zu erklären.
12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung um 22.30 Uhr..


Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Für die Niederschrift





II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Informationen der Verwaltung
Frau Mewes kam der Bitte aus der letzten Bezirksratssitzung nach und verlas folgende Liste von öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk, in denen sich noch hartasbesthaltige Materialien befinden:
Attikaverkleidung mit Asbest
Eine Sanierung ist in absehbarer Zeit nicht geplant.
Die Attikaverkleidung (Dachrandverkleidung) befindet sich am Hofgebäude in ca.3,00 m Höhe über Grund. Keine Gefahr für die Nutzer.
Kinderspielpark Döhren - Hartasbesthaltige Dacheindeckung
Die Dacheindeckung besteht aus Hartasbest. Sie ist für die Nutzer nicht erreichbar und ist somit keine Gefahr für die Nutzer. Die Neueindeckung und somit die Entsorgung der hartasbesthaltigen Dacheindeckung ist als Teilsanierungsmaßnahme für 2009 angemeldet worden.
Ordnungsamt und Stadteilbibliothek, Peiner-Str. 9
Fußböden mit starkgebundenen asbesthaltigen Baumaterialien (Flexplatten )
Eine Sanierung ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Falls Schäden auftreten, werden diese sofort beseitigt. Die Flexplatten sind keine Gefahr für die Nutzer.
Freizeitheim Döhren - Asbesthaltige Abflussrohre
Asbestzementrohre werden nur bei Bedarf (Rohrbrüche, defekte Muffen, Querschnitts-verengungen infolge Inkrustation) ausgewechselt. Bei funktionierenden asbesthaltigen Abwasserrohrsystemen besteht kein grundsätzlicher Sanierungsbedarf. Ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf im Freizeitheim Döhren ist nicht bekannt. Die Rohre sind verkleidet.
Jugendzentrum Peiner-Str. - Asbesthaltige Attikaverkleidungen
Eine Sanierung ist in absehbarer Zeit nicht geplant.
Die Attikaverkleidung (Dachrandverkleidung) befindet sich in einer Höhe von ca. 3,0 m
über Grund. Keine Gefahr für die Nutzer.

Bezirksbürgermeisterin Ranke-Heck schloss sodann die Bezirksratssitzung um 22.35 Uhr.




Christine Ranke-Heck Mewes
Bezirksbürgermeisterin Für die Niederschrift