Sitzung Ratsversammlung am 18.09.2008

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.09.2008)
Protokoll (erschienen am 18.11.2008)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".



______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 07.11.2008

NIEDERSCHRIFT

24. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 18. September 2008,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 16.45 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bürgermeisterin Dr. Moennig) (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)
(Ratsherr Borchers) (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsfrau Edenhuizen (SPD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsherr Förste (DIE LINKE)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Beigeordnete Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordneter Küßner (CDU)
(Ratsfrau Kuznik) (SPD)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Lossin (SPD)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Studier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Tack (SPD)
Ratsherr Dr. Tilsen (FDP)
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Westphely (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
(Stadtrat Walter)

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 20. Dezember 2007,
17. Januar, 21. Februar, 10. April und 15. Mai 2008

2. Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Jeremy Krstic
(Drucks. Nr. 2141/2008)

3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

4. A N F R A G E N

4.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

4.1.1. zu finanzpolitischen Instrumenten des Gender Mainstreamings (Gender Budget) und das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR)
(Drucks. Nr. 1748/2008)



4.1.2. zum Sprachkenntnis-Nachweis bei Familiennachzug
(Drucks. Nr. 1762/2008)

4.2. der FDP-Fraktion zur Sanierung der Akustikdecken in der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 1775/2008)

4.3. der CDU-Fraktion

4.3.1. zu Alten- und Pflegezentren
(Drucks. Nr. 2018/2008)

4.3.2. zur alternsgerechten Personalentwicklung
(Drucks. Nr. 2019/2008)

4.4. von Ratsherrn Böning zur zunehmenden Abschaffung der ampelfreien Rechtsabbieger-Fahrspuren
(Drucks. Nr. 2041/2008)

5. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern als zugewählte Mitglieder
(Drucks. Nr. 2069/2008)

5.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2238/2008)

5.3. Zusatzantrag der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2239/2008)

6. Anträge zum Straßenausbaubeitrag

6.1. Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße - Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1398/2008 mit 1 Anlage)

6.2. Rebhuhnfeld von Davenstedter Holz bis zum Beginn der Straßeneinmündung Auerhahnhof (geradlinige Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 277/69) - Abschnittsbildung -
(Drucks. Nr. 1401/2008 mit 1 Anlage)

7. Anträge zu Straßen- und Wegebenennungen

7.1. im Stadtteil List
(Drucks. Nr. 1614/2008 mit 1 Anlage)

7.2. im Stadtteil Groß-Buchholz Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0580/2008 N1 mit 2 Anlagen)



7.3. im Stadtteil Kleefeld Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1615/2008 mit 2 Anlagen)

8. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Betten-Center Soltendieck,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1667/2008 N1 mit 6 Anlagen)

8.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1696 - Mengendamm;
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1790/2008 mit 8 Anlagen)

9. Antrag zum Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen der Misburger Hafengesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 1967/2008)

10. Änderungs- und Ergänzungssatzung zur Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2039/2008 N1 mit 2 Anlagen)

11. Antrag zum Antrag der FDP-Fraktion zur Erneuerung der IGS Mühlenberg und der IGS List
(Drucks. Nr. 1450/2008)

12. Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum Friedhof Nackenberg
(Drucks. Nr. 1644/2008)

13. dazu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1644/2008 S1)

14. A N T R Ä G E

14.1. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

14.1.1. zum Metropoltarif in der Metrolpolregion
(Drucks. Nr. 1763/2008)

14.1.2. zum Wettbewerb "Fahrradfreundlichster Arbeitgeber in Hannover"
(Drucks. Nr. 1764/2008)

14.2. der Gruppe Hannoversche Linke zum Erhalt der Stadtbibliothek im Freizeitheim Linden
(Drucks. Nr. 1769/2008)

14.3. der Fraktion DIE LINKE. zur Aufhebung eines Ratsbeschlusses zur Zusammenlegung von Stadtteilbibliotheken
(Drucks. Nr. 1770/2008)

14.4. der CDU-Fraktion

14.4.1. zu "Shared Space" - gemeinsam genutzter Raum
(Drucks. Nr. 2020/2008)

14.4.2. zu Öffnungszeiten des Standesamtes Hannover
(Drucks. Nr. 2021/2008)

14.4.3. zur EXPO-Uhr auf dem neu gestalteten "Platz der Weltausstellung"
(Drucks. Nr. 2025/2008)

14.4.4. zur Umweltzone - Aufhebung des Fahrverbotes ab 1. Januar 2009
(Drucks. Nr. 2028/2008)

14.4.5. zur Lärmschutzwand an der Bundesstraße B 3 - Bischofshol
(Drucks. Nr. 2029/2008)

14.4.6. zur Entsorgung von "Schrottfahrrädern" im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2032/2008)

14.4.7. zum Verfall von Denkmälern
(Drucks. Nr. 2035/2008)

14.4.8. zu einer Expertenkommission für Kunst im öffentlichen Raum - Weiterführung der begonnenen Begutachtung
(Drucks. Nr. 2036/2008)

14.4.9. zur Nutzung des Opernplatzes
(Drucks. Nr. 2037/2008)

14.4.10. zur Umbenennung von Haltestellen
(Drucks. Nr. 2038/2008)

14.5. der Gruppe Hannoversche Linke zur Einführung eines Sozialtickets
(Drucks. Nr. 2129/2008)

14.6. Antrag der FDP-Fraktion zur Aufhebung der Umweltzone
(Drucks. Nr. 2142/2008)

15. Anträge zu Bürgschaftsübernahmen für die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

15.1. (Drucks. Nr. 1778/2008 mit 1 Anlage)

15.2. (Drucks. Nr. 1996/2008)

16. Antrag zur Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover auf dem Gebiet Notfall- und Katastrophenmedizin
(Drucks. Nr. 1992/2008 mit 4 Anlagen)

17. Antrag zur zentralen Koordinierungsstelle (KoST) des Landes Niedersachsen in der Regionsleitstelle Hannover
(Drucks. Nr. 2097/2008 mit 2 Anlagen)

18. Antrag zur Berufung und Abberufung von Prüferinnen und Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1811/2008)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, verwies darauf, dass das H1 Fernsehen beabsichtige von der heutigen Sitzung Bild- und Tonaufnahmen anfertigen zu wollen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.
Weiter verweise er auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.

Der Rat beschloss, die Punkte 15 bis 18 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln
und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 1.
Genehmigungen der Niederschriften

Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke) führte aus, das er bereits in der GOK und im Verwaltungsausschuss darauf hingewiesen habe, dass im Protokoll vom 15.05.2008 Seite 12 TOP 1.5. der Vorspann durch die Verwaltung genannt gewesen sei aber der Vorspann der Hannoversche Linke nicht. Oberbürgermeister Weil habe ihm zugesichert er werde dafür Sorge tragen, dass es gleichberechtigt und gleichgewichtig zugehe. Ferner habe er in dieser Angelegenheit um Nachtrag gebeten.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) sagte, dass man sich den Einwand gedanklich zu Herzen und in alle folgenden Protokolle mit aufnehme. Dass es gleichberechtigt zugehe, davon werde in jedem Fall ausgegangen.

Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke) entgegnete, der Oberbürgermeister habe nicht zu seinem Wort gestanden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass er sich an die GOK-Sitzung erinnere und auch erinnere er sich, dass dieses Thema generell angesprochen worden sei. Der Bezug auf diesen konkreten Punkt sei ihm aber neu.

Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke) erwiderte, dass er auf diesen konkreten Punkt und im allgemeinen auf die Protokolle hingewiesen habe. Es solle dieser konkrete Punkt berichtigt werden und in allen anderen Angelegenheiten gerecht zugehen.
Aber er denke, er könne die Sache damit auf sich beruhen lassen.
Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschriften der Sitzungen vom 20.12.2007, 17.02.2008, 21.02.2008, 10.04.2008 und 15.05.2008.


TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Ratsherrn Jeremy Krstic
(Drucks. Nr. 2141/2008)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass Ratsherr Krstic mit Schreiben vom 02.09.2008 mitgeteilt habe, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 18.09.2008 niederlege. Nach § 37 Abs. 2 NGO stelle der Rat zu Beginn der darauf folgenden Sitzung nach dem


Verzichtschreiben fest, dass die Vorraussetzungen für den Verlust vorlägen. Dem Betroffenen Herrn Krstic sei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Herr Krstic habe mitteilen lassen, dass er zu seinem Sitzverlust im Rat sprechen möchte.

Ratsherr Krstic (Die Linke) erklärte, dass er aus persönlichen Gründen von seinem Mandat zurücktrete.
Er sei zwei Jahre im Rat vertreten gewesen und bis auf ein paar kleinere Zwistigkeiten habe er mit seiner Fraktion Die LINKE im Rat eine angenehme Atmosphäre genießen dürfen.
Der Beginn sei geprägt gewesen von einem Antrag der auch gleich genehmigt wurde. Dem Beitritt zur Städtekoalition gegen Rassismus. Darauf sei er heute noch stolz und er meine, dass dem noch mehrere folgen könnten. Es habe noch andere positive Entscheidungen gegeben welche DIE LINKE durch ihre Anwesenheit beeinflusst habe. Er denke es sei schon ein Gewinn, dass in der Landeshauptstadt gegen Diskriminierung vorgegangen werde. Das Problematiken wie z. B. bei Diskotheken erkannt und dagegen vorgegangen worden sei. Er denke dies sei ein Beispiel bei dem eine sehr gute Zusammenarbeit stattgefunden habe.
Er glaube auch, dass die Begleitung nach Forderungen zu neuen und erweiterten Kapazitäten von Gesamtschulen, die von der Mehrheit der Ratsmitglieder getragen werde, ein positives Erscheinungsbild abgebe. Das Klimaprogramm der Stadt Hannover könne durchaus als Beispiel für andere Gemeinden dienen und die ökologischen Standards beim Bauen seien vorbildlich. Aber wo Licht sei, wäre auch Schatten, dies sei nichts Neues und als Opposition beschäftige man sich ja ohnehin mit der dunklen Seite der Macht und deswegen müsse er hier auch ein paar Sachen anbringen, die er in den letzten zwei Jahren als durchaus kritikwürdig empfand und gerne noch einmal thematisieren wolle.
Das erste was ihm einfiele sei, auch wenn die Stadt relativ wenig Einfluss darauf habe, die innere Sicherheit und Ausgestaltung der Polizeiarbeit in Hannover. So sei doch das Thema der Innenstadtverbote für Jugendliche die praktisch noch nicht verurteilt seien, ein ziemlich negativer Punkt gewesen in der letzten Zeit.
In den letzten Monaten sei eine Delegation aus Hiroshima begrüßt worden und manche hätten Hiroshima auch besucht. Er denke, dass die Partnerschaft im Hinblick auf die Mahnung zum Frieden, die auch durch das Läuten der Hiroshima-Glocke am Datum des Bombenabwurfes bekräftigt worden sei, sehr wichtig wäre. Er habe den Eindruck gewonnen, dass sich Hannover um sein weltoffenes Image bemühe und dies sei auch richtig so. Umso absurder sei es allerdings, dass die Stadt weiterhin an der Patenschaft für die 1. Panzerdivision festhalte, die an Kriegseinsätzen beteiligt sei. Der Sozialpass sei in Hannover, so scheine es, auch kein wirkliches Thema. Wenn man sich letzte Woche die Haushaltsreden angehört habe sei bewusst geworden, dass der Sozialpass nicht thematisiert werde. Er denke die Stadt solle sich an ernsten Angeboten für die Geringverdiener und die Gewährleistungsbezieher in Hannover versuchen und nicht ein Alibiprogramm auflegen, dass vorhandene städtische Rabattierungen mit denen der VERDI- oder SPD-Karte verbinde. Einer Stadt unter sozialdemokratischer Regierung täte es eigentlich gut, wenn sozial Benachteiligte eine positive Veränderung in ihrer Lebensqualität bemerken würden.
DIE LINKE Fraktion im Rat werde auch ohne ihn diese Verbesserungen bei den Beratungen einfordern. Und er hoffe, dass am Ende auch ein Sozialpass entstehe, der diesen Namen auch wirklich verdiene. Aber die Frage bleibe schon. Warum die Stadt Hannover überhaupt einen Sozialpass brauche? Warum seien Menschen eigentlich auf Sozialtarife angewiesen? Oder warum benötigten Menschen Unterstützung bei der Beschaffung von Schulmaterialien? Oder vielleicht einen kostenlosen Eintritt bei den Museen? Das seien alles Anträge, die man gestellt habe, weil DIE LINKE Ratsfraktion eben die Notwendigkeit sehe, die verheerenden sozialen Auswirkungen der Bundesgesetzgebung für die Einwohner der Landeshauptstadt abzumildern.
Man habe ein Ende von Stromabschaltungen, wie dies auch schon in anderen Städten gehandhabt werde, gefordert. Er wolle darauf hinweisen, dass es nicht so absurd sei die Stromabschaltung abzuschaffen. In Frankreich seien sie sogar illegal.
Er meine, dass die Stadt mit dem Pro-Klima-Fond z. B. ein gemeinsames Programm mit den Stadtwerken habe, das Bauherren ermögliche, für den Mehraufwand beim Bau von Energiesparhäusern Zuschüsse zu erhalten. Das sei ein sehr vorbildliches Programm und man meine, dass dieses Programm auch noch auf vorbildliche Art ausgebaut werden könne. Wenn die Stadtwerke ihren Anteil am Fond erhöhen würde, um sozial Benachteiligten zu ermöglichen energiesparende Endgeräte zu kaufen.
Bisher habe er sich in seinen Ausführungen sehr auf Rot/Grüne Regierungspolitik in Hannover beschränkt und er glaube, das muss man auch aushalten wenn man in der Verantwortung stehe.
Aber er wolle sich auch noch einmal an die rechte Hälfte ihres Stuhlkreises wenden. Welcher natürlich auch ein Teil dieser Politik sei. Denn nicht nur Rot/Grün mache hier Politik die nicht seinen Vorstellungen entspreche. Auch wenn die CDU in den letzten Haushaltsberatungen Anträge gestellt habe die unterstützenswert wären, so zeige die CDU auf anderen Ebenen ihr wahres Gesicht. Und er glaube nicht, dass sich die CDU-Rats-
fraktion von der CDU-Landes- oder Bundesfraktion unterscheide. Eine CDU die für ein Low and Order Polizeigesetz in Niedersachsen ebenso stehe wie für die Einführung von Studiengebühren und den Abbau von Bürgerrechten durch einen Innenminister Schäuble, der mit Gesetzen wie der Vorratsdatenspeicherung die Bevölkerung unter Generalverdacht stelle. Und mit den ständig wiederkehrenden Forderungen der FDP nach dem Verkauf kommunalen Vermögens habe sie sich auch schon oft genug deskriditiert.
Er habe trotz aller politischer Differenzen die vorherrschten doch den Eindruck gehabt das eine recht gute und auch herzliche Atmosphäre im Rat geherrscht habe. Das sei bestimmt nicht in jedem Kommunalparlament so. Und letztendlich wolle er sich auch bei ein paar Leuten für ihre Arbeit bedanken in den letzten zwei Jahren. Bedanken wolle er sich auch für die faire Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Ratsfraktion. Natürlich seinen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Fraktion, Seinen Fraktionskollegen für die engagierte Zusammenarbeit und den Einsatz. Ganz zum Schluss wolle er dem Oberbürgermeister und den Dezernenten seinen Dank aussprechen und wünsche Ihnen in den kommenden Jahren viel Glück und Erfolg.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bedankte sich bei Herrn Jeremy Krstic für seine ehrenamtliche Arbeit im Rat der Landeshauptstadt Hannover und seiner Gremien. Herr Krstic sei seit dem 01.12.2006 Mitglied des Rates gewesen. In dieser Zeit habe er vielen Ratsgremien angehört. Er sei unter anderem im Ausschuss für Umwelt und Grünflächen, im Stadtentwicklungsausschuss, im Bauausschuss, im Kulturausschuss, im Sportausschuss, im Gleichstellungsausschuss, im Werksausschuss Stadtentwässerung und im Werksausschuss des HCC. Darüber hinaus sei er stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsausschuss gewesen. Außerdem habe er in den Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Nordstadt und Stöcken und den Stadtbezirksräten Nord und Mitte mitgewirkt. Herr Jeremy Krstic ziehe nach Berlin und scheide deshalb aus dem Rat der Landeshauptstadt Hannover aus.
Der Rat stellte einstimmig den Sitzverlust von Ratsherr Jeremy Krstic im Rat der Landeshauptstadt Hannover gem. § 37 Abs. 2 NGO zum 18.09.2008 fest.


TOP 3.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) erklärte, dass an die Stelle von Ratsherrn Jeremy Krstic
Herr Oliver Förste vom Gemeindewahlleiter als Ersatzmitglied berufen worden sei. Herr Oliver Förste habe zunächst formlos vorab gegenüber dem Gemeindewahlleiter erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehme.

Herr Oliver Förste (DIE LINKE.) erklärte förmlich und schriftlich die Annahme des Amtes eines Ratsherrn.
Oberbürgermeister Weil verpflichtete Herrn Oliver Förste gem. § 28 i. Verb. mit § 39 Abs. 3 NGO durch Handschlag auf die gewissenhafte Pflichterfüllung seiner Aufgaben als Ratsmitglied nach den Bestimmungen der §§ 25 bis 27 NGO.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 4.1.1.
zu finanzpolitischen Instrumenten des Gender Mainstreamings (Gender Budget) und das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR)
(Drucks. Nr. 1748/2008)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1748/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
In welcher Form soll Gender Budget im NKR berücksichtigt werden?
Im Rahmen der Definition wesentlicher Produkte sollen auch genderrelevante Ziele und Kennzahlen gebildet werden.

Frage 2:
Welche Ressourcen (personell, finanziell, zeitlich) sind hierfür erforderlich?
Die Definition von Zielen und Kennzahlen ist die Aufgabe sämtlicher Führungskräfte der Verwaltung. Der Ressourceneinsatz für das Thema „Gender Budget“ wird weder separat geplant noch erfasst.
Frage 3:
In welchem Zeitrahmen kann mit welcher Vorgehensweise eine Umsetzung erfolgen?

Bis zum Jahresende soll ein erster Entwurf einer Produktstruktur erarbeitet werden. Im nächsten Jahr werden dann die Ziele und Kennzahlen der Produkte diskutiert und im Jahr 2010 festgelegt. So wie es in der Landeshauptstadt Hannover stets üblich ist, wird Gender Mainstreaming ein integraler Bestandteil der Diskussionen und Entscheidungen sein. Die im Thema „Gender Budget“ sehr versierte Gleichstellungsbeauftragte wird dabei zweifellos wertvolle Hinweise geben können.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, das sich die EU-Mitgliedstaaten im Amsterdamer-Vertrag von 1999 zu Gender Mainstreaming in allen Bereichen und auf allen Ebenen verpflichtet hätten. 2001 hätten die Finanzminister die Umsetzung der Unterstützung von Gender-Budget-Team bis 2015 in allen EU-Ländern vereinbart. 2003 habe das Europäische Parlament eine Entschließung zur Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten verabschiedet.
Gender Budget ziele nun auf die Analyse der Ressourcen und ihre geschlechtergerechte Verwendung. Dabei gehe es um die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins über die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben auf Männer und Frauen. Ein geschlechter-
gerechter Haushalt, eine geschlechtergerechte Produktbeschreibung und die darauf abgeleiteten Produktziele seien transparent zu machen, damit der Prozess nachzuvollziehen sei.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob man in der Verwaltung eine Vorstellung habe welcher Bereich für die Überwachung der gerechten Verteilung von Geldern, unter Berücksichtigung des Geschlechts, zuständig sein könne.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die Ziele und Kennzahlen für die gesamte Verwaltung vorgesehen seien. Abgesehen von Produkten die besonders definiert seien. Alle Produkte seien Hauptprodukte. Es sei zu überprüfen, welche Produkte noch relevant seien.

Ratsherr Hexelschneider (FDP) fragte, ob der neue Software-Lieferant ein zusätzliches Modul für Gender Mainstreaming vorgesehen habe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass eine Software keine Führungsentscheidungen treffen könne.

Ratsherr Kiaman (CDU) fragte, ob er richtig verstanden habe, dass diesem Themengebiet besondere Aufmerksamkeit gelte oder ob nicht Themen einer höheren Priorität existierten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass alle Gender-Fragen von großer Priorität seien. Es ginge in dem Fall um eine Querschnittsaufgabe und deshalb sei der Ressourceneinsatz nicht gezielt geplant. Der größte Ressourceneinsatz betreffe die Softwareumstellung. Der Ressourcenaufwand liege vor allem bei den Führungskräften.


TOP 4.1.2.
zum Sprachkenntnis-Nachweis bei Familiennachzug
(Drucks. Nr. 1762/2008)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen) aus Drucks. Nr. 1762/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Werden Sprachdiplome von Goetheinstituten in den Ausländerbehörden grundsätzlich anerkannt?

Sprachdiplome von Goetheinstituten werden grundsätzlich anerkannt.

Frage 2:
Ist der/dieSachbearbeiter/in der Ausländerbehörde bei der Antragstellung befugt festzustellen, dass die antragstellende Person mit Migrationshintergrund nicht ausreichend Deutsch spricht und somit die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden kann, obwohl ein Sprachdiplom des Goetheinstitutes vorliegt?

Es ist nicht unsere Praxis, in allen Nachzugsfällen ein weiteres Mal Sprachkenntnisse zu überprüfen. Den Aufwand kann und will hier keiner leisten. Wenn wir jedoch im Laufe eines Gespräches feststellen, dass keinerlei oder nur sehr geringe Sprachkenntnisse vorhanden sind, die weit hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleiben, so fließt diese Erkenntnis selbstverständlich in unsere Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis mit ein.
Sachbearbeiter der Ausländerbehörde sind zu den genannten Feststellungen befugt, weil für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Ausländerbehörden zuständig sind (§ 71 Abs. 1 AufenthG). Nach § 79 Abs. 1 S. 1 AufenthG wird über den Aufenthalt von Ausländern auf der Grundlage der im Bundesgebiet bekannten Umstände und zugänglichen Erkenntnisse entschieden. Wenn ein Mitarbeiter einer Ausländerbehörde feststellt, dass trotz Besitzes eines Sprachdiploms keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind, so hat er diesen Umstand bei seiner Entscheidung über den Aufenthalt angemessen zu würdigen.

Frage 3:
Ist es in Hannover vorgekommen, dass eine Aufenthaltserlaubnis trotz vorhandenen Sprachdiploms verweigert wurde?

Es hat auch in Hannover einige wenige Fälle gegeben, in denen Ausländer zwar ein Sprachdiplom besaßen, bei der Vorsprache in unserem Amt aber deutlich wurde, dass keine oder sehr geringe Sprachkenntnisse vorhanden waren. Eine Aufenthaltserlaubnis ist in diesen Fällen zunächst nicht erteilt worden. Stattdessen wurde eine Fiktionsbescheinigung (der Aufenthalt gilt als erlaubt) ausgestellt und den Ausländern Gelegenheit gegeben, die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Die Aufenthaltserlaubnis wird erst erteilt, wenn die Nachzugsvoraussetzung „einfache Sprachkenntnisse“ nachgewiesen werden kann.

Bürgermeisterin Lange (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass bei einem Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland, Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden müssten. Im Ausland könne das A 1 Sprachdiplom bei einem Goethe-Institut erworben werden. Der Nachweis müsse bei der Beantragung des Einreisevisums bei der jeweiligen deutschen Botschaft vorgelegt werden, die dieses bei der Visumerteilung akzeptiere. In Deutschland müsse bei Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung gem. §30 Ehegattennachzug beantragt werden.

Ratsherr Nikoleit (Gruppe Hannoversche Linke) fragte, ob es richtig sei, dass diese eben genannten Richtlinien nur für deutsche Staatsangehörige gelte und nicht für andere EU-Ausländer. Das z. B. Spanier oder Italiener ihre Ehepartner nach Deutschland nachholen könnten ohne dass diese der deutschen Sprache mächtig seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erwiderte, dass er dies prüfen ließe.

Protokollantwort:

Eine generelle Ausnahme vom Spracherfordernis gilt für die Ehegatten derjenigen Ausländer, die nach ihrer Staatsangehörigkeit auch zu langfristigen Aufenthalten visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG). Dies trifft auf die in § 41 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) aufgeführten Staatsangehörigkeiten zu.

Das sind die Staatsangehörigen von:
· Australien
· Israel
· Japan
· Kanada
· Republik Korea
· Neuseeland Vereinigte Staaten von Amerika (Abs.1)
und
· Andorra
· Honduras
· Monaco
· San Marino (Abs.2).

Hintergrund für diese Privilegierung ist die traditionell enge wirtschaftliche Verflechtung der betreffenden Staaten mit Deutschland, die auch beim Ehegattennachzug zu den o. g. begünstigten Ausländern seinen Niederschlag finden soll. Im Fall des § 41 Abs. 1 Satz 2 AufenthV wird dabei vorausgesetzt, dass Ausländer mit dort aufgeführten Staatsangehörigkeiten keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthV genannten Tätigkeiten (z.B. Journalismus, wissenschaftliche Tätigkeit) beabsichtigen (Ziff. 30.1.3.4 Vorl. Nds. VV- AufenthG).
Das Spracherfordernis gilt generell nicht für EU- Angehörige und deren Angehörige.

Ratsherr Böning (WfH) fragte, welche Sprachkenntnisse erwerbe man genau mit dem A1-Sprachdiplom des Goethe-Instituts.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte, dass er die Beantwortung schriftlich nachreiche.

Protokollantwort:

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist für den Ehegattennachzug zu Ausländern und zu Deutschen Voraussetzung, dass der zuziehende Ehegatte sich mindestens auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, entspricht der Definition des Sprachniveaus der Stufe „A1“ der kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarats (GERR). Die Stufe „A1“ GERR beinhaltet als unterstes Sprachstandsniveau die folgenden sprachlichen Fähigkeiten:
„Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt z. B. wo sie/ er wohnt, welche Leute sie/ er kennt oder welche Dinge sie/ er hat.“ ( Ziff. 30.1.1.2, 30.1.1.2.1 der Vorläufigen Niedersächsischen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz- Vorl. Nds. VV- AufenthG).


TOP 4.2.
der FDP-Fraktion zur Sanierung der Akustikdecken in der Grundschule Mühlenweg
(Drucks. Nr. 1775/2008)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die Fragen von Beigeordnetem Engelke (FDP) aus Drucks. Nr. 1775/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Das Anstreichen von Akustikdecken muss von qualifizierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden. Wie ist es dazu gekommen, dass im Fall der Grundschule Mühlenweg Arbeiter des Stützpunkts Hölderlinstraße mit den Malerarbeiten beauftragt wurden?

Grundsätzlich werden von der Verwaltung Handwerksfirmen mit den Arbeiten der baulichen Unterhaltung beauftragt. Der Stützpunkt Hölderlinstraße wird regelmäßig ausschließlich im Rahmen von geeigneten Sondermaßnahmen beauftragt.

Der Schulleiter der Grundschule Mühlenweg hatte kurzfristig vor Ferienbeginn darum gebeten, das geplante Streichen von vier Klassenräumen möglichst noch in den Osterferien auszuführen. Wegen der notwendigen Verfahren bei einer Auftragsvergabe war ein Auftrag an ein Handwerksunternehmen so kurzfristig nicht möglich. Der Stützpunkt Hölderlinstraße wurde deshalb beauftragt, die Decken kurzfristig zu streichen.

Dabei wurde leider übersehen, dass es nicht nur um das Streichen der Wände ging, für die verdünnte Dispersionsfarbe geeignet ist, sondern auch um das Streichen der Akustikdecke, wofür diese Farbe nicht geeignet ist. Hierdurch kam es zu einer Verschlechterung der Akustik.

Um ähnliche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, hat der Fachbereich Gebäudemanagement eine Anweisung zum Umgang mit Akustikdecken verfasst, die allen mit solchen Maßnahmen potenziell Betrauten, auch für Selbsthilfeaktionen der Schulen, zur Verfügung gestellt wird.


Frage 2:
Wurde der Schaden mittlerweile behoben, so dass die Akustikdecken in den betroffenen Unterrichtsräumen wieder in vollem Umfang ihre schallhemmende Wirkung entfalten?

Erster Stadtrat Mönninghoff bejahte diese Frage.


Frage 3:
Welche Maßnahmen waren zur Behebung der Schäden erforderlich und welche Kosten sind dadurch entstanden?

Es wurden Teilflächen der Akustikdecke ausgetauscht. Die Kosten betragen zirka 11.000 Euro.

Beigeordneter Engelke (FDP) erläuterte, dass durch unsachgemäße Malerarbeiten in der Schule Mühlenweg 4 in Misburg die Akustikdecken in einigen Unterrichtsräumen beschädigt worden seien. Das Anstreichen der Decken mit einer ungeeigneten Farbe habe dazu geführt, dass die Decke den Luftschall nicht mehr absorbieren könne. Der längere Nachhall der Akustik habe zu starken Beeinträchtigungen bei Schülern und Lehrern geführt. Auftraggeber sei der Fachbereich Gebäudemanagement gewesen. Nach Angaben der Presse hätten Mitarbeiter des Stützpunktes Hölderlinstraße die Arbeiten ausgeführt. Der Schulleiter habe den Vorwurf geäußert, dass die Verwaltung aus Kostengründen auf die Verwendung der untauglichen Farbe bestanden habe.
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.06.2008 sei die Instandsetzung der Schulräume für den Zeitraum der Sommerferien angekündigt worden.

Ratsherr Böning (WfH) fragte, ob man ihm zustimme, dass es durch ausgeführte Arbeiten der Ein-Euro-Jobber aus der Hölderlinstraße immer wieder zu Problemen komme. Und stimme man ihm weiterhin zu, dass die Handwerksbetriebe keine Chance hätten gegen die Billigstanbieter aus der Hölderlinstraße und dies mit großer Verärgerung zur Kenntnis nähmen. Ferner bat er darum, dass die Problematik mit den Ein-Euro-Jobbern zur Chefsache durch den Oberbürgermeister gemacht werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, dass man den Stützpunkt Hölderlinstraße nur für Sonderaufgaben einsetze und dies sei auch mit der Arbeitsverwaltung abgestimmt. Das sei eine Möglichkeit, Arbeitssuchende wieder an Arbeitsprozesse heranzuführen und man habe auch schon Fälle gehabt, gute Leute in Regelarbeitsplätze zu übernehmen.
Grundsätzlich mache die Hölderlinstraße eine gute Arbeit und es werde in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit darauf geachtet, dass kein Projekt dorthin vergeben werde, das ausgeschrieben werden müsse.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob man Auskunft darüber geben könne wie häufig solche kurzfristigen Arbeiten an die Hölderlinstraße vergeben würden, denn es sei allgemein bekannt, dass die Handwerkskammer sehr intensiv, und inzwischen auch verärgert, diese Praxis beobachte.

Erster Stadtrat Mönninghoff erklärte, dass es sich in diesem Fall um eine Ausnahme gehandelt habe. Für derartige Streicharbeiten würden generell nur Handwerksfirmen beauftragt.


TOP 4.3.
der CDU-Fraktion

TOP 4.3.1.
zu Alten- und Pflegezentren
(Drucks. Nr. 2018/2008)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsfrau Ike (CDU) aus Drucks. Nr. 2018/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Die städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt Hannover.

In den vergangenen Jahren ist es gelungen, die Struktur und Qualität der sechs Heime umfassend zu verbessern: In der Devrientstraße und im Klaus-Bahlsen-Haus gibt es das Wohnkonzept Hausgemeinschaften, das Altenzentrum Geibelstraße wurde erweitert und modernisiert. Es bietet nun als Margot-Engelke-Zentrum neben der stationären Pflege und dem Betreuten Wohnen zeitgemäße Freizeit-, Gesundheits- und Beratungsangebote für die SeniorInnen der Südstadt. Nicht zuletzt wurde das Kompetenzzentrum Demenz in Kirchrode geschaffen.

Mehr als 14 Millionen Euro aus privaten Spenden und Stiftungsmitteln konnten für diese Investitionen gewonnen werden – ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts! Die dennoch anhaltend defizitäre Situation des Betriebes hat zu permanenten und nachhaltigen Anstrengungen der Fachverwaltung geführt, diese Defizite zu reduzieren.

So konnte das noch im Jahre 2002 zu verzeichnende Defizit in Höhe von 2,4 Millionen Euro auf rund 660.000 Euro im Jahr 2007 verringert werden. Diese deutliche Reduzierung ist ganz wesentlich darauf zurückzuführen, dass die Arbeitsprozesse im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit einer ständigen und fortschreitenden Optimierung unterliegen. Allerdings können kostenträchtige Veränderungen bei den Personalkosten, die mit mehr als 70 Prozent den größten Kostenblock ausmachen, auf dieser Basis nur noch begrenzt ausgeglichen werden.

Bedauerlicherweise erkennen die gesetzlichen Pflegekassen und der Sozialhilfeträger die durch die Tarifgestaltung des öffentlichen Dienstes entstehenden Kosten nicht vollständig an. Darin liegt im Wesentlichen die Ursache für das entstehende Defizit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:


Frage 1:
Wie hoch ist das Defizit (in konkreten Zahlen) bei sämtlichen Alten- und Pflegezentren?

Vor allem auf Grund der nicht vollständig refinanzierten Personalkosten muss im laufenden Jahr mit einem Defizit in einer Größenordnung von zirka 1,25 Millionen Euro gerechnet werden.


Frage 2:
Wie hoch sind die zusätzlich zu finanzierenden Personalkosten für die Alten- und Pflegezentren sowohl für das Jahr 2008 als auch für 2009?

Es ergeben sich auf Grund des Tarifvertrages TVöD zusätzliche Personalkosten in den Alten- und Pflegezentren in Höhe von insgesamt rund 780.000 Euro für das Jahr 2008 und in Höhe von weiteren zirka 400.000 Euro für das Jahr 2009.


Frage 3:
Hat die Verwaltung Pläne, durch langfristiges Wirtschaften dieses Defizit abzubauen und wenn ja, welche?

Das Kernproblem besteht, wie ausgeführt, in nicht refinanzierten Personalkosten

Seit 2002 haben die Pflegekassen und der Sozialhilfeträger keine relevanten Pflegesatzanpassungen mehr zugelassen. Bei der Höhe der durchschnittlichen Pflegesätze bildet Niedersachsen mittlerweile das Schlusslicht im Vergleich der westlichen Bundesländer, obwohl in allen Bundesländern gleiche Qualitätsanforderungen einzuhalten sind.

Da die Kosten für alle Anbieter von Pflegeleistungen gestiegen sind, werden sich die Pflegekassen und der Sozialhilfeträger einer Pflegesatzanpassung auch nicht gänzlich entziehen. Neue Verhandlungen über erhöhte Pflegesätze stehen zurzeit an, derzeit kann noch kein Verhandlungsergebnis genannt werden.

Darüber hinausgehende Anstrengungen, die Wirtschaftlichkeit der Heime zu erhöhen, werden selbstverständlich weiterhin unternommen – können allein die Problematik aber nicht lösen.

Ratsfrau Ike (CDU) erläuterte, dass aufgrund des neuen Tarifvertrages vom 31.03.2008 und den damit verbundenen Entgelterhöhungen der dort Beschäftigten in diesem Bereich ein erneutes, höheres Defizit zu erwarten sei.

Ratsfrau Ike (CDU) zitierte aus dem Sozialausschuss, "dass die eigenen Steuerungsmöglichkeiten durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen erschöpft seien. Der Erhöhungsbetrag des Defizits könne durch eigene Maßnahmen nicht ausgeglichen werden!“ Da die Defizite nur durch die Regelsätze ausgeglichen werden könnten, mache sie diese Aussage ein wenig ratlos und sie frage sich, wie mit diesem Problem weiter verfahren werde.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass man im Moment die Situation habe, das die Defizite der Heime Teil einer Solidarleistung sei, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Stadtverwaltung erbrächten. Man wisse, dass man sich in einem laufenden Tarifvertrag befinde, der von Seiten der Stadt einen Kündigungsschutz und Privatisierungsschutz zusichere und von Seiten der Beschäftigten einen Gegenwert von wirtschaftlich 5 Mio. Euro jährlich umfasse.
Das Vorhandene sei erklärlich und könne dem Fachbereich auch nicht vorgeworfen werden. Wirtschaftlich sei dies aber eine sehr rationelle Vereinbarung zwischen den Beschäftigten, dem Personalrat und der Stadt gewesen. Dieser Vertrag laufe bis zum 01.02.2010. Man werde im nächsten Jahr sehen, wie es an dieser Stelle weitergehe.

Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke) fragte, ob es im Hinblick auf die Defizite auf Personaleinsparungen hinaus liefe und man darin eine Verschlechterung der Betreuungs- und Pflegeleistung in den Alten- und Pflegeheimen in der Landeshauptstadt Hannover sehe. Oder sei geplant, mit Ein-Euro-Jobbern und Geringverdienern die Wirtschaftlichkeit wieder herzustellen.

Oberbürgermeister Weil verneinte diese Frage.

TOP 4.3.2.
zur alternsgerechten Personalentwicklung
(Drucks. Nr. 2019/2008)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die Fragen von Ratsherrn Emmelmann (CDU) aus Drucks. Nr. 2019/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1:
Ist die Verwaltung auf diese Entwicklung vorbereitet und mit welchen Maßnahmen tritt sie der drohenden Überalterung der Beschäftigten entgegen?

Die Stadtverwaltung Hannover hat im Jahr 2007 ein Konzept zur alternsgerechten Personalentwicklung in ihrem Bereich beschlossen. Das Konzept wurde dem Organisations- und Personalausschuss des Rats am 13.6.2008 vorgestellt.

Auf Grundlage einer Analyse der Altersstrukturdaten werden Maßnahmen als Pilotprojekte in den Fachbereichen
Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Recht und Ordnung sowie
Umwelt und Stadtgrün
erarbeitet.

Am Ende dieses Jahres werden die Pilotprojekte ausgewertet und die Ergebnisse auf andere Projekte übertragen.


Frage 2:
Welche Bereiche in der Stadtverwaltung weisen ein besonders hohes Durchschnittsalter auf?

Das Durchschnittsalter der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover liegt bei 45 Jahren.

Bei zehn von 23 Ämtern, Fachbereichen und Betrieben sind 40 bis 50 Prozent der Beschäftigten 46 Jahre und älter.
In den Fachbereichen
Museen und Kulturbüro,
Planen und Stadtentwicklung sowie
Gebäudemanagement
liegt der Anteil der Beschäftigten, die älter als 46 Jahre alt sind bei nahezu 60 Prozent.


Frage 3:
Wie viele Neueinstellungen sind in den letzten fünf Jahren pro Jahr und mit welcher Altersstruktur - unter besonderer Ausweisung der Besetzung von Ausbildungsplätzen – erfolgt?

Die Neueinstellungen in den Jahren 2003 bis 2007 ohne Auszubildende verteilen sich wie folgt:
· 25 Prozent befanden sich in der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren,
· 30 Prozent in der Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahren,
· 31 Prozent in der Altersgruppe zwischen 40 und 49 Jahren,
· 11 Prozent in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren.

Insgesamt wurden in den vergangenen fünf Jahren 567 Beschäftigte unbefristet in die Stadtverwaltung eingestellt.

Die Stadtverwaltung stellt darüber hinaus in jedem Jahr zirka 150 Ausbildungsplätze in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen zur Verfügung.

Das Alter der eingestellten Auszubildenden lag im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre in der Altersgruppe unter 20 Jahren bei einem Anteil von knapp über 50 Prozent, in der Altersgruppe von 20 bis 24 Jahren bei einem Anteil von 30 Prozent und in der Altersgruppe zwischen 25 – 29 Jahren bei elf Prozent.

Ratsherr Emmelmann (CDU) führte aus, dass durch restriktive Entwicklungen bei den Personaleinstellungen der vergangenen Jahre – wie z. B. Einstellungsstopps – sich eine immense Veränderung in der Altersstruktur des Personalbestands der Landeshauptstadt Hannover abzeichne. Diese Entwicklung erfordere eine konzeptionelle, alternsgerechte Personalentwicklung.

Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke) fragte, ob sichergestellt sei, dass alle Auszubildenden der Stadt Hannover für mindestens ein Jahr beschäftigt und wie viele davon in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen würden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, dass alle Auszubildenden für ein Jahr übernommen würden, 1/3 der Auszubildenden würden fest angestellt. Um eine verbesserte Situation am Ausbildungsmarkt zu schaffen, sei dies ein positives Beispiel für die Wirtschaft.


TOP 4.4.
von Ratsherrn Böning zur zunehmenden Abschaffung der ampelfreien Rechtsabbieger-Fahrspuren
(Drucks. Nr. 2041/2008)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Böning (WfH) aus Drucks. Nr. 2041/2008 im Sinne der Ausarbeitung.

Im Einmündungsbereich der im Vortext der Anfrage genannten Kreuzung Königsworther Platz/Schloßwender Straße kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen und kritischen Situationen zwischen motorisiertem Verkehr sowie querenden FußgängerInnen und RadfahrerInnen. Insbesondere das gestiegene Radverkehrsaufkommen durch den Einzug der Universität in das ehemalige Conti-Verwaltungsgebäude sowie die Wegeverbindung von der Innenstadt über die Lange Laube zum Georgengarten, haben eine Anpassung erforderlich gemacht. Auch aus der Unfallkommission wurde aufgrund der hohen Unfallzahlen die Forderung nach einem Rückbau des freien Rechtsabbiegers formuliert.

Mit der Beschlussdrucksache Nr. 0431/2008 „Erhöhung der Verkehrssicherheit am Königsworther Platz“ hat die Verwaltung eine Planung zum Rückbau des freien Rechtsabbiegers und einer Verbreiterung der Schutzinsel in der Schloßwender Straße vorgelegt. Alle zuständigen politischen Gremien – Stadtbezirksrat, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie Verwaltungsausschuss – haben der Planung Anfang des Jahres einstimmig zugestimmt. Die Maßnahme wurde inzwischen umgesetzt. Es gibt keine Probleme bei der Verkehrsabwicklung.

Frage 1:
Wo liegt denn der wirkliche Vorteil dieser Abschaffung der ampelfreien
Rechtsabbiegespuren?
Frage 2:
Vor allem auch für die Autofahrer/innen?

Die Vorteile für FußgängerInnen und RadfahrerInnen liegen in der Reduzierung der Unfallgefahr durch eine durchgängige Einbeziehung in die Signalisierung. Die Vorteile für AutofahrerInnen liegen in der Reduzierung der Konfliktpunkte. Bei einem freien Rechtsabbieger mit Rad- und Fußgängerverkehr müssen die AutofahrerInnen an drei Stellen besondere Vorsicht walten lassen und dort auch ggf. anhalten:

· bei der Querung des Fußgängerstroms,
· bei der Querung des Radfahrerstroms sowie
· beim Einbiegen in die querende Straße, wo die vorfahrtberechtigten Ströme von
links zu beachten sind.

Insbesondere, wenn eine oder mehrere Verkehrsströme hohe Werte aufweisen, ist auch eine höhere Unfallgefahr gegeben. Mit einem Umbau werden diese Konfliktpunkte entschärft. Daher wurden in der Vergangenheit bereits an anderen, in der Regel stark belasteten Kreuzungen im Stadtgebiet, freie Rechtsabbieger umgebaut. Der Bau von freien Rechtsabbiegern entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Eine solche Abbiegeform bietet nur in vereinzelten Situationen, in denen beispielsweise die bevorrechtigten Verkehrsströme untergeordnet vertreten sind oder sich die Knotenpunktsgeometrie – spitzer Winkel – ungünstig darstellt, wirkliche Vorteile für den Kraftfahrzeugverkehr.

Unabhängig davon sind in der Verkehrsplanung verschiedene Zielsetzungen zu berücksichtigen. Verkehrsanlagen sollen die Mobilität und Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen gewährleisten. Angesichts möglicher Unfallfolgen ist im Zweifelsfall jedoch immer das Ziel der Unversehrtheit der Menschen dem des Komforts vorzuziehen.

Frage 3:
Welche ampelfreien Rechtsabbiegespuren sollen im Stadtgebiet in Zukunft noch alle abgeschafft werden und warum?

Zurzeit gibt es konkrete Planungen nur für den Rückbau des freien Rechtsabbiegers am Küchengarten von der Fössestraße in die Blumenauer Straße. Diese Maßnahme erfolgt auf Grund eines politischen Beschlusses im Zusammenhang mit dem Umbau der Blumenauer Straße.
Ratsherr Böning (WfH) führte aus, dass die ampelfreien Rechtsabbiegerspuren immer mehr abgeschafft würden. Jüngstes Beispiel sei die Kreuzung Königsworther Platz / Schloßwender Straße. Dadurch sei ein früher fließender Verkehr ins Stocken geraten, die Autofahrer müssten längere Wartezeiten und einen damit verbundenen höheren Benzinverbrauch in Kauf nehmen.

TOP 5.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern als zugewählte Mitglieder

(Drucks. Nr. 2069/2008)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzung im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2069/2008.
Die übrige Besetzung im Schulausschuss bleibt unberührt.


TOP 5.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2238/2008)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2238/2008.
Die übrige Besetzung der Gremien bleibt unberührt.


TOP 5.3.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Umbesetzung in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2239/2008)
Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Fachausschüssen nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2239/2008.
Die übrige Besetzung im Schulausschuss bleibt unberührt.


TOP 6.
Anträge zum Straßenausbaubeitrag

TOP 6.1.
Wittekamp von Liebigstraße bis Franklinstraße - Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -
(Drucks. Nr. 1398/2008 mit 1 Anlage)
Mit 36 gegen 22 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1398/2008 mit 1 Anlage.


TOP 6.2.
Rebhuhnfeld von Davenstedter Holz bis zum Beginn der Straßeneinmündung Auerhahnhof (geradlinige Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 277/69) - Abschnittsbildung -
(Drucks. Nr. 1401/2008 mit 1 Anlage)
Mit 37 gegen 22 Stimmen beschloss der Rat den Straßenausbaubeitrag nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1401/2008 mit 1 Anlage.


TOP 7.
Anträge zu Straßen- und Wegebenennungen

TOP 7.1.
im Stadtteil List
(Drucks. Nr. 1614/2008 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat die Straßen-/Wegebenennungen im Stadtteil List nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1614/2008 mit 1 Anlage.


TOP 7.2.
im Stadtteil Groß-Buchholz Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 0580/2008 N1 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Böning (WfH) erkundigte sich, warum diese Straßenumbenennung vorgenommen worden sei.

Ratsfrau Nerenberg (SPD) antwortete, dass man mit der Umbenennung eine geschätzte Bürgerin des Stadtteils Groß-Buchholz ehren wolle.

Beigeordneter Engelke (FDP) regte an, dass bei Änderungden der Straßenbenennungen anstelle einer Neufassung eine neue Drucksache erstellt werden solle.
Einstimmig beschloss der Rat die Straßenumbenennung im Stadtteil Groß-Buchholz nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0580/2008 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 7.3.
im Stadtteil Kleefeld Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 1615/2008 mit 2 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die Straßenbenennung im Stadtteil Kleefeld Anregung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1615/2008 mit 2 Anlagen.


TOP 8.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 8.1.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Betten-Center Soltendieck,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1667/2008 N1 mit 6 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1699 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1667/2008 N1 mit 6 Anlagen.


TOP 8.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1696 - Mengendamm;
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1790/2008 mit 8 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1696 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1790/2008 mit 8 Anlagen.


TOP 9.
Antrag zum Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen der Misburger Hafengesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 1967/2008)

Einstimmig beschloss der Rat Herrn Stadtamtsrat Marcus Belitz als Vertreter des Stimmführers der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversamm- lungen der Misburger Hafengesellschaft mbH und widerrief einstimmig die bisherige Beauftragung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1967/2008 zu bestellen.


TOP 10.
Änderungs- und Ergänzungssatzung zur Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2039/2008 N1 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Handke (CDU) regte an, dass bei Repräsentativumfragen auch der Migrationshintergrund der in Hannover lebenden Personen miterfasst werden solle. Im Hinblick auf den Migrationsausschuss könne man sich so ein klareres Bild von den Einwohner/innen der Landeshauptstadt machen.
Einstimmig beschloss der Rat die Änderungs- und Ergänzungssatzung zur Satzung über die Durchführung von Repräsentativerhebungen der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2039/2008 N1 mit 2 Anlagen.


TOP 11.
Antrag zum Antrag der FDP-Fraktion zur Erneuerung der IGS Mühlenberg
und der IGS List
(Drucks. Nr. 1450/2008)

Ratsherr Meyburg (FDP) forderte, dass man die Sanierung bzw. den Neubau der Schulen öffentlich ausschreiben solle, dann könnten sich alle Bewerber um diese Aufträge in einer fairen Ausschreibung bewerben. Vielleicht käme dann ein wenig Zug in die dringlich erfüllbaren Aufgaben denn es sei schon genug Zeit verloren gegangen. Für die Schüler und Schülerinnen solle es endlich Gewissheit geben und die Sanierung bzw. der Neubau vorangetrieben werden.

Ratsfrau Frank (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag der FDP unterstütze. Sie als Anwohnerin bemerke besonders deutlich die Ungewissheit der Betroffenen und durch diesen Antrag solle eine beschleunigte Lösung des Problems erfolgen.

Ratsherr Hanske (SPD) erklärte, dass zumindest für die Schulen IGS-List und Leibnizschule die Beratungen schon sehr weit fortgeschritten seien. Man käme jetzt langsam in den Bereich, das Objekt so umzusetzen, wie der Stadtteil es auch wirklich brauche.
Mit 37 gegen 23 Stimmen lehnt der Rat den Antrag der FDP-Fraktion Erneuerung der IGS-List und der IGS-Mühlenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1450/2008 ab.

TOP 12.
Antrag zum Antrag der CDU-Fraktion zum Friedhof Nackenberg
(Drucks. Nr. 1644/2008)

Ratsherr Fischer (CDU) führte aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion darauf ziele, die Verwaltung aufzufordern, eine Kostenaufteilung für die Wiedereröffnung des denkmalgeschützten Friedhofes Nackenberg und eine einvernehmliche Lösung mit der ev. luth. Petrigemeinde zu finden. Dabei sei davon auszugehen, dass die Kosten sachgerecht nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Parteien aufgeteilt würden. Der CDU-Fraktion sei es wichtig, dass dieses Thema im Rat entschieden werde und nicht im Verwaltungsausschuss. Vor zwei Jahren habe der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen, den Stadtteilfriedhof Nackenberg wieder zu eröffnen. Im Umweltausschuss sei durch die Pastorin und ihre Rechtsanwältin ausgeführt worden, dass die Darstellung der Verwaltung zu dem Thema fehlerhaft sei. Es folgte eine lange Zeit der Verhandlung zwischen der Verwaltung und der Petrigemeinde an deren Ende eine einvernehmliche Lösung hätte stehen sollen. Diese Lösung sei bis heute nicht erreicht worden. Die Kirche habe das Ziel, den Friedhof wieder zu eröffnen und wolle damit ihren seelsorgerlichen Pflichten im Stadtteil nachkommen. Sie wolle kein Geld verdienen und auch keine Konkurrenz zur Stadt halten. Die Kirche sei bereit, die Verkehrssicherungskosten zu leisten und darüber hinaus 25% der Kosten zur Denkmalpflege. Im Augenblick müsse die Stadt 100% der Kosten zur Denkmalpflege leisten und die Kosten der Verkehrssicherungspflicht. Wenn die Verwaltung dem Ansinnen der Kirche nachkäme, wäre dies ein finanzieller Vorteil.
Der Stadt seien 25% der Denkmalpflege zu wenig. Dabei würden diese 25% doch den städtischen Haushalt entlasten. Die Verwaltung habe der Kirchengemeinde eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen. Die Petrigemeinde habe dieses Angebot an das Landeskirchenamt zur Prüfung weitergeleitet und diese habe das Angebot der Verwaltung als wirtschaftlich zu riskant für die Kirche eingestuft. Die Stadt befürchte Einnahmeverluste, doch wenn keine Beerdigungen durchgeführt würden, entstünden auch keine Kosten.
Er habe sich mit der Pastorin der Petrigemeinde über die Beweggründe der Wiedereröffnung des Friedhofes Nackenberg unterhalten. Diese sei in einem mehrseitigen Brief auf die seelsorgerliche Trauerkultur, auf Friedhöfe nahe beim Bürger, auf die Verbindung zwischen Leben und Tod und die Endlichkeit des irdischen Lebens eingegangen. Um sich selber abzusichern, habe sich die Pastorin mit dem Kuratorium der deutschen Bestattungskultur auseinander gesetzt. Dieses Kuratorium habe mitgeteilt, dass man grundsätzlich Initiativen begrüße, Friedhöfe in lokaler Struktur zu belassen oder zu betreiben. Dies sei auch die Auffassung von Friedhofsplanern bundesweit.
Die Verwaltung habe im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Wirtschaftlichkeit von Friedhöfen zu prüfen. Und genau deshalb glaube die CDU-Fraktion, dass sie mit ihrem Antrag genau auf dem richtigen Wege sei.

Ratsherr Müller (SPD) erklärte, dass der Stellungnahme der Verwaltung nichts hinzu zu fügen sei. Der Antrag der CDU-Fraktion beziehe sich nur auf die denkmalgeschützten Gebäude, es sei aber beschlossen worden, dass alle Gebäude in den Besitz der Petrigemeinde übergehen. Das Angebot lautete, 25% der Kosten zur Denkmalpflege zu übernehmen, wenn alle Gebäude in den Besitz der Petrigemeinde übergehen. Den weitaus größeren Teil der finanziellen Belastung von der öffentlichen Hand tragen zu lassen, entspräche einer nicht gerechten Verteilung der Aufwendungen.
Wenn die Kirchengemeinde nicht die Möglichkeit habe, die Bewirtschaftung des Geländes, nach gerechter Verteilung zu tragen, dann könne man diesen Vertrag nicht abschließen.
Mit 33 gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zum Friedhof Nackenberg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1644/2008 ab.

TOP 13.
dazu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucks. Nr. 1644/2008 S1)
Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


TOP 14.
A N T R Ä G E

TOP 14.1.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 14.1.1.
zum Metropoltarif in der Metrolpolregion
(Drucks. Nr. 1763/2008)
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 14.1.2.
zum Wettbewerb "Fahrradfreundlichster Arbeitgeber in Hannover"
(Drucks. Nr. 1764/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 14.2.
der Gruppe Hannoversche Linke zum Erhalt der Stadtbibliothek im Freizeitheim Linden
(Drucks. Nr. 1769/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 14.3.
der Fraktion DIE LINKE. zur Aufhebung eines Ratsbeschlusses zur Zusammenlegung von Stadtteilbibliotheken
(Drucks. Nr. 1770/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 14.4.
der CDU-Fraktion

TOP 14.4.1.
zu "Shared Space" - gemeinsam genutzter Raum
(Drucks. Nr. 2020/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.2.
zu Öffnungszeiten des Standesamtes Hannover
(Drucks. Nr. 2021/2008)
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.3.
zur EXPO-Uhr auf dem neu gestalteten "Platz der Weltausstellung"
(Drucks. Nr. 2025/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.4.
zur Umweltzone - Aufhebung des Fahrverbotes ab 1. Januar 2009
(Drucks. Nr. 2028/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 14.4.5.
zur Lärmschutzwand an der Bundesstraße B 3 - Bischofshol
(Drucks. Nr. 2029/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.6.
zur Entsorgung von "Schrottfahrrädern" im öffentlichen Raum
(Drucks. Nr. 2032/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.7.
zum Verfall von Denkmälern
(Drucks. Nr. 2035/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.8.
zu einer Expertenkommission für Kunst im öffentlichen Raum - Weiterführung der begonnenen Begutachtung
(Drucks. Nr. 2036/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.9.
zur Nutzung des Opernplatzes
(Drucks. Nr. 2037/2008)
In den Sportausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.4.10.
zur Umbenennung von Haltestellen
(Drucks. Nr. 2038/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 14.5.
der Gruppe Hannoversche Linke zur Einführung eines Sozialtickets
(Drucks. Nr. 2129/2008)
In den Sozialausschuss!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 14.6.
Antrag der FDP-Fraktion zur Aufhebung der Umweltzone
(Drucks. Nr. 2142/2008)

Ratsherr Meyburg (FDP) erläuterte, dass man festgestellt habe, dass die Feinstaubbelastung in der Stadt zurückgegangen sei. Die Umweltzone habe nur einen kleinen Beitrag dazu geleistet. Aber die Umweltzone habe eine gewaltige Bürokratie in die Stadt gebracht, die jeden einzelnen Bürger belaste. Es gebe viele Möglichkeiten die Feinstaubbelastungen in der Stadt zu reduzieren und die meisten seien im Luftreinhalteplan der Stadt aufgenommen. Daher wolle man die Mitglieder des Rates bitten, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und um die Unterstützung des Antrages bitten.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!



Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.

Für die Niederschrift:



S t r a u c h W e i l S c h ö n d u b e


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Protokollführer