Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 30.06.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 20.06.2008)
Protokoll (erschienen am 01.10.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.13- Datum 16.07.2008

NIEDERSCHRIFT
16. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 30. Juni 2008,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.30 Uhr
Ende 22.25 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
(Bezirksbürgermeisterin Geschke) (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Nieße (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Budde (FDP)
Bezirksratsherr Drenske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Grote (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Gurzan (SPD)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
Bezirksratsherr Klapproth (CDU)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Meyer (SPD)
(Bezirksratsherr Nicholls) (SPD)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Nieße (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Tonn (CDU)
Bezirksratsherr Wehrung (CDU) ab TOP 7.1.2
Bezirksratsherr Winter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Ebeling) (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Ratsherr Krstic) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Putzke) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Frau Heitsch Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten
Frau Rabe Bereich Stadtplanung
Frau Roth Bereich Stadtplanung
Frau Schäfer Quartiersmanagement Hainholz
Herr Wilshusen Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-1451/2008)

3. Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

5. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung am 02.06.2008 (öffentlicher Teil)

6. S A N I E R U N G

6.1. Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

7. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. A N H Ö R U N G E N

7.1.1. Erweiterung des" Vereins der Freunde und Förderer der GS Auf dem Loh" um eine weitere Hortgruppe mit 20 Plätze
(Drucks. Nr. 1692/2008)

7.1.2. Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änd.
- Südöstliche Schulenburger Landstraße / ehemalig Sorst
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1668/2008 mit 3 Anlagen)

7.1.2.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1668/2008,
Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1739/2008)

7.1.3. Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung - Schulenburger Landstr. (ehem. Sorst-Gelände)
(Drucks. Nr. 1706/2008 mit 1 Anlage)

7.1.3.1. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1706/2008,
Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 696, 2. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1740/2008)

7.1.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699
- Betten-Center Soltendieck, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1667/2008 mit 6 Anlagen)


8. A N F R A G E N

8.1. der CDU-Fraktion

8.1.1. Sanierung der Grundschule Vinnhorst - hier: Turnhalle
(Drucks. Nr. 15-1649/2008)

8.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.2.1. Situation an der Haltestelle Strangriede
(Drucks. Nr. 15-1659/2008)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. Kompetenzen der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-1660/2008)

9. A N T R A G

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Umbenennung der Treitschkestraße in Hannover - Hainholz
(Drucks. Nr. 15-0407/2008)

9.1.1.1. Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0407/2008
- Straßenumbenennung Treitschkestraße in Hannover (Hainholz)
(Drucks. Nr. 15-1743/2008)

9.2. (Neu) EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

9.2.1. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

9.2.1.1. Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1744/2008)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Dem interfraktionellen Dringlichkeitsantag Drucks. Nr. 15-1744/2008 wird einstimmig (13 Anwesende) die Dringlichkeit zuerkannt und dieser Antrag als neuer TOP 9.2 in die Tagesordnung aufgenommen. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.

TOP 2.
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
(Drucks. Nr. 15-1451/2008)

Antrag,

gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsfrau Ina-Maria Bremer im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Bezirksratsmitgliedes
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße wies Bezirksratsfrau Nieße auf die Bestimmungen der §§ 25 bis 27 NGO hin und verpflichtete Bezirksratsfrau Nieße sodann per Handschlag.

Bezirksratsfrau Nieße wurde verpflichtet.


TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Durchgeführt von 19:40 bis 20:00 Uhr
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Entwicklung des Sportgeländes BV Werder
Ein Mitglied des Vereinsvorstandes vom BV Werder bezog sich auf die in der vergangenen Bezirksratssitzung getroffene Entscheidung zur Entwicklung des Sportgeländes vom BV Werder und äußerte die Bitte, dass der Vereinsvorstand in das weitere Verfahren enger von der Verwaltung eingebunden werden sollte.

Frau Roth gab Informationen dazu, dass für die Sportflächen und den angrenzenden Vinnhorster Bereich die Aufnahme in ein neues Städtebauförderungsprogramm des Landes versucht wird, um eine finanzielle Förderung für die Flächenneuordnung zu erhalten. Dabei wird der Verein wie auch schon bisher in das weitere Verfahren eingebunden.

Grundschule Vinnhorst – Sanierung der Turnhalle
Von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern aus Vinnhorst wurde um Information zum Sachstand der Turnhallensanierung gebeten.

Im Vorgriff auf die unter TOP 8.1.1 von der Verwaltung noch zu gebende Antwort gab Herr Wilshusen die Information, dass erst im Rahmen der laufenden Sanierung die Notwendigkeit für ein verändertes statisches Konzept der Deckensanierung erkennbar wurde. Unter dem Vorbehalt dass die Bauordnung dem veränderten Konzept Anfang nächsten Monats zustimmt, wird seitens des Gebäudemanagements mit einem voraussichtlichen Abschluss der Turnhallensanierung bis Ende der Osterferien 2009 gerechnet.

Ein Sprecher des Schulelternrates der Grundschule Vinnhorst übergab sodann förmlich eine Unterschriftensammlung mit rd. 650 Unterschriften an den stellvertretenden Bezirksbürgermeister Nieße und verband dies mit der Forderung zur Wiederaufnahe der notwendigen Sanierungsarbeiten nach Abschluss der Statikprüfung und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel.
Hinweise zu Straßen und Plätzen
Ein Bürger machte folgende Anregungen:

· Platz an der Christuskirche – Beleben durch bessere Begehbarkeit und nachhaltige Begrünung unterhalb der Bäume
· Fußwege am Engelbosteler Damm entsprechend beschildern, damit das Verbot für Radfahrer deutlich wird
· Die lediglich durch Markierungen gekennzeichnete Zufahrt zum Naturbad Hainholz besser gestalten
· Überwege über die Gleisanlagen entlang der Nienburger Straße sicherer gestalten, indem die Stadtbahnfahrer bei Annähung an Fußgänger zum Klingelsignal verpflichtet werden sollten
· Eine Parkplatzausfahrt in Höhe Kaufland an der Schulenburger Landstraße beeinträchtigt den dort ebenfalls vorhandenen Fußgängerüberweg

Frau Rabe gab die Information, dass auf dem Christuskirchenplatz im Bereich der ehemaligen Spielplatzfläche die Realisierung eines Wohn- und Geschäftshauses angestrebt wird. Für die Schulenburger Landstraße ist in einem Teilabschnitt einschließlich der Nebenanlagen eine Grunderneuerung geplant.

Frau Schäfer gab die Information, im Herbst diesen Jahres ist eine Bürgerbeteiligung dazu geplant, wie zukünftig der Grünzug in Hainholz einschließlich der Naturbadzufahrt gestaltet werden sollte; die derzeit vorhandenen Markierungen sind deshalb nur eine provisorische Lösung, bis die endgültige Umgestaltung im Rahmen der Sanierung realisiert werden kann.

TOP 5.
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung am 02.06.2008 (öffentlicher Teil)

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.
S A N I E R U N G

TOP 6.1.
Bericht aus der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz

Unter Bezug auf die am 25.06.2008 stattgefundene Sanierungskommissionssitzung informierte Bezirksratsherr Meyer darüber, zu dem vorliegenden Antrag zur Umbenennung der Treitschkestraße sei mehrheitlich ein Änderungsantrag beschlossen worden, der beinhalte, dass anstatt einer Umbenennung die vorhandenen Straßenschilder mit einem Legendenschild versehen werden sollten. Ein dementsprechender Änderungsantrag werde auch in die heutige Bezirksratssitzung eingebracht. Nach dem Bericht der Arbeiterwohlfahrt zum Thema „Lernpatenschaften“ sei in der Sanierungs-
kommission über den Bericht zum Thema „Verkehrsuntersuchung Hainholz“ diskutiert worden. Eine abschließende Empfehlung über die mögliche Unterbrechung der Voltmerstraße zur Vermeidung von Schleichverkehr in Zusammenhang mit der zukünftigen Bebauung des Hainhölzer Marktes habe es nicht gegeben, da zunächst noch die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Hainhölzer Markt abgewartet werden solle. Bezüglich der so genannten Grünen Mitte Hainholz werde im 2. Halbjahr eine Bürgerbeteiligung auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden. Alle Umfrageergebnisse flössen dann in einen für Oktober geplanten Planerworkshop ein. Die Ergebnisse sollten dann Anfang kommenden Jahres öffentlich präsentiert werden.

Zur Kenntnis genommen

TOP 7.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.1.1.
Erweiterung des" Vereins der Freunde und Förderer der GS Auf dem Loh" um eine weitere Hortgruppe mit 20 Plätze
(Drucks. Nr. 1692/2008)

Antrag,

zu beschließen,
  • am Standort der GS Auf dem Loh eine weitere Hortgruppe mit 20 Plätzen, in Trägerschaft des Fördervereins, einzurichten und
  • für diese Gruppe ab dem 01.08.2008 laufende Beihilfe auf der Grundlage der Richtlinien über die Förderung von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Einstimmig


TOP 7.1.2.
Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änd.
- Südöstliche Schulenburger Landstraße / ehemalig Sorst

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1668/2008 mit 3 Anlagen)

Die Wortbeiträge wurden unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7.1.2.1 protokolliert.

Antrag,

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 696, 2. Änderung zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 696, 2. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einschließlich Änderung gemäß beschlossener Drucks. Nr. 15-1739/2008 mit 10 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und 7 Enthaltungen empfohlen.


TOP 7.1.2.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1668/2008, Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1739/2008)

Zunächst informierte Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten Änderungsantrages.

Bezirksratsherr Winter begründete den Änderungsantrag im Sinne der eingebrachten Drucksache und wies darauf hin, unabhängig von der zu begrüßenden Entwicklung des ehemaligen Sorstgeländes sollte der städteplanerische Schwerpunkt für eine Stärkung der Nahversorgung im Bereich des zukünftigen Hainhölzer Marktes liegen.

Folien unterstützt stellte Frau Roth die Begründung zur Bebauungsplanänderung im Sinne der vorliegenden Drucksache dar.

Bezirksratsherr Budde stellte die Frage, ob der Sortimentsbereich Textilien und Schuhe, der nach dem vorgelegten Änderungsantrag nicht mehr zulässig sein solle, ausdrücklich im Entwicklungskonzept des Investors enthalten sei.

Frau Roth informierte darüber, im derzeitigen Entwicklungskonzept seien Einrichtungen mit diesem Sortimentsbereich nicht vorgesehen. Der Verwaltungsvorschlag diene zur Eröffnung eines möglichen Entwicklungspotentials, allerdings unter dem Vorbehalt, dass gutachterlich der Nachweis der Verträglichkeit der vorhandenen und geplanten Versorgungsstrukturen erbracht werde. Nur unter dieser Voraussetzung wäre eine Zulässigkeit gegeben.

Bezirksratsherr Kalesse fragte, unter welchen Voraussetzungen die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassenen Anlagen für z.B. kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke zugelassen werden könnten.

Frau Roth erläuterte, aus bauordnungsrechtlicher Sicht sei die ausnahmsweise Zulässigkeit nur dann gegeben, wenn der Gebietscharakter gewahrt werde. Im vorliegenden Fall handele es sich um eine Angebotsplanung, das bedeute, dass sich diese Festsetzungen an zukünftig evtl. entwickelnde Nutzungen richtete.

Bezirksratsherr Kalesse äußerte Bedenken dahingehend, es finde eine Ungleichbehandlung deshalb statt, weil eine Einfamilienhausbebauung wegen der festgestellten und noch vorhandenen Bodenkontamination ausgeschlossen sei, demgegenüber jedoch Einrichtungen zur Altenpflege mit den dafür notwendigen Außenbereichen zugelassen werden solle.

Frau Roth entgegnete, unter Bezug auf die Schadstoffbelastung werde hinsichtlich der Art der Wohnnutzung keine Unterscheidung gemacht. Vielmehr habe sich aufgrund des absehbaren Sanierungsaufwandes ergeben, dass die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes mit Gartennutzung nicht mehr wirtschaftlich vermarktbar wäre. Der jetzt zulässige Geschosswohnungsbau habe einen zusammenhängenden Außenbereich, für den leichter die Sanierungsauflagen erfüllt werden können, als dies bei kleinteiligen Einfamilienhausflächen der Fall wäre. Im Übrigen habe auch seitens der Region der Wunsch bestanden, bezüglich der Sanierungsvereinbarungen lediglich einen und nicht eine größere Zahl von Ansprechpartnern zu haben. Darüber hinaus habe eine Ausschreibung dieses Grundstücks zu einem Zeitpunkt, als der genaue Umfang der Schadstoffbelastung noch gar nicht bekannt gewesen sei, zu keinerlei Interessenbekundungen geführt.

Auf Nachfrage des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Nieße äußerte Bezirksratsherr Budde die ausdrückliche Bitte, zunächst ausschließlich über den vorgelegten Änderungsantrag abstimmen zu lassen und sodann über die vorgelegte Verwaltungsdrucksache einschließlich des Änderungsantrages.

Antrag

Folgende Textpassage der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 696,
2. Änderung (Ds. 1668/2008) wird gestrichen:
§ 1, Nr. 2, erster Spiegelstrich:
„Einzelhandelsbetriebe mit dem Sortimentsbereich Textilien und Schuhe bis zu einer
maximalen Verkaufsfläche von 10% der hergerichteten Verkaufsfläche im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes, soweit ein gutachterlicher Nachweis der Verträglichkeit
gegenüber vorhandenen und geplanten Versorgungsstrukturen erfolgt
und“
In der Begründung wird der unter ‚2.2 Bauland Sondergebiet Fachmarkt und Gewerbe
(SO I)’ aufgeführte 5.Absatz (Seite 8) ersatzlos gestrichen.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 7.1.3.
Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung - Schulenburger Landstr. (ehem. Sorst-Gelände)
(Drucks. Nr. 1706/2008 mit 1 Anlage)

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Kalesse stellte Frau Roth Folien unterstützt die Lage der vier geplanten Zufahrten von der Voltmerstraße dar und machte darauf aufmerksam, dass diese Zufahrten verkehrspolitisch nachrangig seien, da die Haupterschließungen über die Schulenburger Landstraße erfolgen würden.

Bezirksratsherr Klapproth machte darauf aufmerksam, dass der in der Antragsbegründung genannte Sanierungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Region Hannover dem Bezirksrat nicht vorliege.

Frau Roth erläuterte, in dem Sanierungsvertrag würden die Zielwerte definiert, die durch die Sanierung erreicht werden müssten. Dazu gehörten auch Vereinbarungen über die Weiterführung der Grundwassersanierung sowie die eventuelle Erstellung von Gutachten über die Notwendigkeit eventuell weiterer Sanierungsmaßnahmen oder die Erreichung der Sanierungsergebnisse. Da der Vertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Region Hannover abgeschlossen werde, müsse seitens der Stadtverwaltung bei der Region Hannover angefragt werden, inwieweit die wesentlichen Inhalte oder auch der gesamte Vertrag an die Mitglieder des Stadtbezirksrates weitergegeben werden dürfe.

Bezirksratsherr Rahabi machte darauf aufmerksam, aus der Antragsbegründung könne nicht zweifelsfrei geschlossen werden, ob der Sanierungsvertrag zwischen Grundstücks-
eigentümern und der Region Hannover überhaupt schon abgeschlossen sei und welche Detailregelungen damit getroffen würden. Deshalb werde sich die Fraktion Die Linke zum jetzigen Zeitpunkt der Stimme enthalten, da eine abschließende Entscheidung wegen der fehlenden Informationen schwierig sei.

Frau Roth sagte eine kurzfristige Klärung des Verfahrensstandes zur Sanierungsvereinbarung zu.

Bezirksratsherr Klapproth führte aus, da die Informationen zum Sanierungsvertrag nicht vorlägen, ziehe die CDU-Fraktion die Drucksache zur Beratung in die Fraktionen. Weiterhin stellte Bezirksratsherr Klapproth die Frage, ob der Investor nach den Bestimmungen des städtebaulichen Vertrages praktisch zehn Jahre für eine Bebauung Zeit habe, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes kein Betreiber für die Altenpflegeeinrichtung gefunden werden könne.

Frau Roth bestätigte den dargestellten Zeitrahmen und begründete dies mit dem Hinweis darauf, dass es sich lediglich um eine Angebotsplanung und nicht um ein Vorhaben bezogenen Bebauungsplan handele. Grundlage der Vereinbarungen seien nicht konkret festgeschriebene Betriebskonzepte, sondern die Vereinbarung über ein städtebauliches Rahmenkonzept. Die Praxis müsse dann zeigen, inwieweit die mit den Eigentümern getroffenen Vereinbarungen tatsächlich realisiert werden könnten.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße verwies auf die von der Fraktion Die Linke geäußerten Bedenken sowie auf den von der CDU-Fraktion beantragten Verweis der Drucksachen in die Fraktionen und fragte nach den damit bedingten Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren.

Frau Roth wies darauf hin, wenn die Beschlussfassung vor den Ratsferien nicht mehr möglich sei, werde sich eine Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens um rund drei Monate ergeben, da dieses Verfahren von dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages abhängig sei. Gerade wegen der langen Vorbereitung zu diesem Projekt wäre die weitere Verzögerung des Vorhabens bedauerlich.

Auch nach dem Hinweis von Frau Roth, dass Informationen zum Sanierungsvertrag in Erfahrung gebracht werden können, der Vertrag selbst jedoch nicht Gegenstand der Drucksache über den städtebaulichen Vertrag ist, wiederholte Bezirksratsherr Kalesse die Forderung dahingehend, die Fraktionen über den Inhalt des genannten Sanierungsvertrages zu informieren.

Antrag,

dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der MEVACO Nord Gesellschaft für Metallverarbeitung mbH + Co. sowie der Erwin Mutschler GmbH für das ehemalige Sorst-Gelände an der Schulenburger Landstr. zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.1.3.1.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1706/2008, Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 696, 2. Änderung
(Drucks. Nr. 15-1740/2008)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße informierte vor Beginn der Diskussion über die Verwaltungsdrucksache über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten Änderungsantrages.

Antrag

Folgende Textpassage in der Begründung zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 696, 2. Änderung (Ds. 1706/2008) wird gestrichen:
erster Spiegelstrich, zweiter Satz nach dem Komma:
„….., von denen wiederum höchstens 10% auf die Sortimentbereiche Textilien und
Schuhe entfallen dürfen.“

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 7.1.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1699 - Betten-Center Soltendieck,
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1667/2008 mit 6 Anlagen)

Folien unterstützt stellte Frau Rabe die Inhalte des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes im Sinne der vorliegenden Drucksache dar.

Antrag,
  1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1699 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der CDU-Fraktion

TOP 8.1.1.
Sanierung der Grundschule Vinnhorst - hier: Turnhalle
(Drucks. Nr. 15-1649/2008)

Im Zuge der Sanierung der Grundschule Vinnhorst ist auch die Sanierung der Turnhalle eingeplant. Nachdem die erforderlichen Maßnahmen in der Schule, Jugendtreff und Hort weitestgehend abgeschlossen sind, befindet sich die Turnhalle seit einem Jahr in der Sanierungsphase. Nicht nur für die Schulkinder ist dieses ein untragbarer Zustand, sondern auch für die Sportvereine TUS Vinnhorst und TTC Vinnhorst, die die Halle für Trainings- und Spielbetriebszwecke nutzen. Während seit der Sperrung der Turnhalle der Schulsport- unterricht für die 1. und 2. Klasse nur eingeschränkt in der Pausenhalle erfolgt, kann der Schulgarten wie auch der 2. Pausenhof überhaupt nicht genutzt werden. Auf dem verbleibenden Pausenhof müssen sich täglich rd. 300 Kinder beengt aufhalten, was der Erholungsphase für die Kinder nicht gerade förderlich ist. Auch die Sportvereine haben unter dieser Situation zu leiden, da sie ihre Angebote nur in angemieteten, auf die ganze Stadt verteilten Räumlichkeiten, anbieten können. Dieses führte bereits dazu, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dem Trainings- und Spielbetrieb fernblieben und es auch zu entsprechenden Vereinsaustritten gekommen ist.
Auch wenn die bauliche Sicherheit von Sportstätten oberste Priorität hat, hat dieses nicht über einen so langen Zeitraum zu Lasten der Betroffenen gehen.
Von daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welches sind die Gründe für die nicht unerhebliche Zeitverzögerung bei den Sanierungsarbeiten?
2. Wann ist definitiv mit der Fertigstellung und Nutzung der Turnhalle zu rechnen?

Herr Wilshusen beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Vorbemerkung:
Die Turnhalle ist Bestandteil des 2.Bauabschnitts der Sanierungsmaßnahmen in der GS Vinnhorst. Es ist hier im Rahmen der Sanierung vorgesehen, eine Deckenstrahlungsheizung an der vorhandenen Betondecke zu installieren. Im Vorfeld der Planung ist die Statik der Turnhalle aus den 50-iger Jahren von einem externen Tragwerksplaner anhand der vorhandenen Statiken aus dem Baujahr geprüft und zunächst als tragfähig eingestuft worden.
Zu Frage 1:
Nach Baubeginn des 2.Bauabschnitts im Herbst 2007 ist in der Halle die vorhandene abgehängte Decke abgebrochen worden. Dadurch ist die Betonrippendecke sichtbar geworden. Nach nochmaliger Überprüfung durch den Tragwerksplaner ist dann allerdings festgestellt worden, dass die Hallendecke nicht dem entsprach, was ursprünglich statisch berechnet worden war. Zudem ist sowohl der Zustand des Betons als auch der Bewehrung schlechter als erwartet. Aus der Decke und auch aus den Stützen wurden deshalb verteilt über die gesamte Decke Betonproben mittels Bohrkernproben genommen, die von der Materialprüfanstalt geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass der Beton, der damals eingebaut worden ist, nicht den statisch geforderten Anforderungen entspricht.
Zu Frage 2:
Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Fertigstellung der Baumaßnahme so schnell wie möglich erfolgt. Dennoch hat die Sicherheit hier oberste Priorität und die Planung der Sanierungsmaßnahmen erfordert im Vorfeld aufgrund der Komplexität einen hohen Abstimmungsbedarf. In Zusammenarbeit mit dem Tragwerksplaner und dem Gutachter für Betonsanierungen wird jetzt ein Sanierungskonzept erarbeitet über das nach den Sommerferien entschieden wird.

Unter Bezug auf die bereits im Rahmen der Einwohnerfragestunde gegebene Information schloss Herr Wilshusen mit dem Hinweis, unter dem Vorbehalt, dass das neue statische Konzept Anfang kommenden Monats mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden könne, gehe das Gebäudemanagement derzeitig von einer Fertigstellung der Sporthalle zum Ende der Osterferien 2009 aus.

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Kirci zur Deckung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Gesamtbudges teilte Herr Wilshusen mit, das Gebäudemanagement gehe davon aus, dass die zusätzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch entsprechende Budgetanpassungen im Rahmen der Teilsanierungsmaßnahme finanziert werden können, weil ursprünglich an der alten Hallendecke geplante Maßnahmen dafür entfallen könnten.

TOP 8.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.2.1.
Situation an der Haltestelle Strangriede
(Drucks. Nr. 15-1659/2008)

Nach Zeitungsberichterstattung (der Stadtanzeiger Nord v. 05.06.2008 berichtete) wird
der Hochbahnsteig Strangriede von trinkenden Personen frequentiert, so dass er nach
und nach verdreckt und Fahrgäste sich nicht einmal trauen, auf den Bänken Platz zu
nehmen.
Fragen an die Verwaltung:
1. In welcher Regelmäßigkeit und Intensität kommt es zu Störungen durch trinkende
/ lagernde Personen am Hochbahnsteiges Strangriede? Wie stellt sich die Situation
dort dar?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem offensichtlich bestehenden
Problem entgegenzutreten? An welcher Stelle könnten Mülleimer und/oder Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden, um Personen dazu zu bewegen, sich nicht
mehr auf dem Hochbahnsteig niederzulassen?
3. Wären die in Frage 2 genannten Alternativen eine (u.a. finanzielle) Entlastung für
Polizei und ÜSTRA?

Herr Wilshusen beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Stellungnahme vom Leiter des Polizeikommissariats Nordstadt:
"Im PK Nordstadt sind für das Jahr 2008 fünf Fälle mit inhaltlichem Bezug zur Frage 1 aktenkundig. In drei Fällen wurden alkoholisierte Personen in Schutzgewahrsam genommen, in einem Fall eine Person in ein Krankenhaus gebracht. In einem der fünf Fälle wurden Passanten angerempelt. Straftaten lagen noch nicht vor bzw. wurden nicht angezeigt. Ich möchte diese Situationen als Unordnungszustände bezeichnen.
Seit Bekanntwerden haben wir die unmittelbare polizeiliche Präsenz an
der Haltestelle verstärkt. Die ÜSTRA ist nach meinem Kenntnisstand ebenfalls aktiv. Mittlerweile ist nach meiner Wahrnehmung eine deutliche Verbesserung eingetreten.
Ausweichmöglichkeiten kämen einer Aufforderung zum "Lagern" gleich und würden mithin ggf. zu einer Dauerbelastung."

Stellungnahme der ÜSTRA:
"Die erste Frage setzt durch ihre Formulierung als gegeben voraus, dass es an der Stadtbahnhaltestelle Strangriede in einer nennenswerten Regelmäßigkeit und Intensität zu Störungen durch trinkende / lagernde Personen kommt, und fragt nach deren Ausmaß (Anzahl).
Die üstra kann aus ihren Beobachtungen keine in besonderem Ausmaß gehäuften Störungen durch trinkende / lagernde Personen bestätigen. Aus unseren Aufschreibungen geht hervor, dass in der Zeit von August 2004 bis März 2008 (3 Jahre und 8 Monate) 15 Vorfälle aktenkundig sind, bei denen als Vorfall- bzw. Feststellungsort die Haltestelle Strangriede genannt wurde. Drei dieser Fälle spielten sich in Stadtbahnen ab und wurden nur zufällig im Bereich der Haltestelle Strangriede festgestellt und aktenkundig gemacht. Zwei Fälle betrafen jugendliche sog. Stadtbahnsurfer, die außen an einer Bahn mitzufahren versuchten. Die verbleibenden 10 Vorfälle sind Störungen / Schädigungen anderer Fahrgäste (Pöbeleien, ein Fall von Diebstahl, eine Schlägerei) und Fälle von Sachbeschädigung. So bedauerlich jeder einzelne dieser 10 Fälle auch ist, kann bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 3 Fällen pro Jahr nicht von einer Regelmäßigkeit und einer besonderen Intensität gesprochen werden. Sicherlich gibt es darüber hinaus gelegentlich auch Fälle, dass Fahrgäste von anderen Personen belästigt werden oder sich belästigt fühlen, ohne dass es zu einer aktenkundigen Meldung kommt. Auch zu dieser Kategorie von Vorfällen liegen der üstra keine Erkenntnisse über eine signifikante Häufung vor. Auf Grund der aktuellen Behandlung des Themas in der Presse sind Mitarbeiter der Security-Firma protec in der letzten Zeit dort häufiger Streife gefahren bzw. gegangen, konnten jedoch nie etwas feststellen, was ein Eingreifen erforderlich gemacht hätte. Bei ergänzenden Ortsbegehungen durch die üstra zu verschiedenen Zeiten wurden zwar gelegentlich Personengruppen gesehen, die außerhalb der Haltestelle an verschiedenen Stellen beieinander standen und sich unterhielten, einige dabei auch mit einer Flasche Bier in der Hand, in keinem Fall aber wurden "trinkende / lagernde Personen" auf dem Bahnsteig angetroffen.
Das eingangs der zweiten Frage behauptete "offensichtlich bestehende Problem" gibt es nach Erkenntnis der üstra nicht, zumindest nicht in einem solchen Ausmaß, dass hier besondere Maßnahmen erforderlich wären. Das eventuelle Aufstellen von (zusätzlichen) Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern ist Angelegeheit der Landeshauptstadt Hannover bzw. von aha. Da, wie erläutert, nach unserer Beobachtung ohnehin keine oder allenfalls selten und wenige Personen auf dem Hochbahnsteig "lagern und trinken", würden zusätzliche Sitzgelegenheiten im Umfeld der Haltestelle insofern keine Änderung bewirken können. Die Haltestelle Strangriede wird viermal pro Woche gereinigt, dadurch wirkt der Hochbahnsteig oftmals sauberer als seine Umgebung. Die Verunreinigungen, die regelmäßig zu beseitigen sind, werden durch die Vielzahl der Fahrgäste, aber kaum durch die angeblich hier trinkenden und lagernden Personen verursacht. Vor Kurzem wurden auch die Glasbausteine in den Seitenwänden des Bahnsteigdaches und ihre Verfugung durch hochfeste Materialien ersetzt. Seitdem sind die Vandalismusschäden praktisch auf Null zurückgegangen, so dass sich der Hochbahnsteig und seine Aufbauten in gutem baulichen Zustand präsentieren. Wenn in Kürze einer der neuen Fahrkartenautomaten auf dem Hochbahnsteig Strangriede aufgestellt wird, soll an Stelle der dann abgebauten Tix-/Müx-Einheit ein zusätzlicher Abfallbehälter aufgestellt werden. Die üstra erhofft sich hiervon eine nochmalige Verbesserung der Sauberkeit auf dem Bahnsteig. Erfahrungsgemäß werden saubere und intakte Anlagen von Fahrgästen (und ggf. auch von anderen Personen) pfleglicher behandelt als Anlagen, die sich in weniger gutem Zustand befinden. Die üstra wird daher die Intensität der Reinigung beibehalten, Einsparmöglichkeiten (wie in Frage drei angesprochen) werden von unserer Seite nicht gesehen."

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Fachbereich Recht und Ordnung liegen Beschwerden aus dem Umfeld der Haltestelle Strangriede nicht vor; Auffälligkeiten sind nicht bekannt geworden.
Nach dem Kenntnisstand des Sachgebietes Jugendschutz/ Straßensozialarbeit sind keine Jugendlichen an der mit der Anfrage beschriebenen Situation im Bereich der Haltestelle Strangriede beteiligt.
Für eine Aufstellung von neuen Bänken an zusätzlichen Standorten stehen aus Haushaltskonsolidierungsgründen keine Mittel zur Verfügung; in Betracht könnte lediglich eine Umstellung von vorhandenen Bänken an andere Standorte kommen. Die früher im Einmündungsbereich An der Strangriede/ Schulenburger Landstraße vorhandenen Sitzgelegenheiten wurden aufgrund von Problemen mit dem Nutzerkreis in den Jahren 1996/97 dann in Abstimmung mit dem Stadtbezirksrat entfernt.
Vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Region wurde wegen fehlender Zuständigkeit auf eine gesonderte Stellungnahme verzichtet.

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.1.
Kompetenzen der Stadtbezirksräte
(Drucks. Nr. 15-1660/2008)

Die Hauptssatzung der Landeshauptstadt Hannover, hier § 9, Abs. 1 regelt unter Berücksichtigung des § 55 c Abs. 1 Satz 1 NGO die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte.
Im Zuge der Planung der Stadtbezirksräte für die Haushaltsberatungen 2009 und unter Bezugnahme auf den Antrag DS 1042/2008 im Rat der Landeshauptstadt Hannover vom
15.05.08 wird die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover gebeten, die Anfragen bis zum September 2008 schriftlich zu beantworten.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Welche, der unter § 9, Satz 1, hier Punkt 1 – 7 erwähnten Angelegenheiten, gehen nicht über die Bedeutung des Stadtbezirks hinaus?
2. Welche Finanzausstattung über die im Anhang der Hauptsatzung Pkt. 1.2.3 hinaus haben die unter der Frage 1 beantworteten Angelegenheiten?
3. Welche Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover bei der Gestaltung des in § 9 Satz 2 einzurichtenden bezirksorientierten Haushalts unter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Einrichtungen?

Herr Wilshusen beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Fragestellerin nimmt in dem Vorspann zu ihrer Anfrage Bezug auf den gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zu den Kompetenzen der Stadtbezirksräte. Mit Beschluss zu diesem Ratsantrag soll die Verwaltung unter anderem beauftragt werden, im Jahr 2008 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Rats- und Bezirksratsmitgliedern unter Begleitung der Stadtverwaltung einzurichten. Ziel soll es dabei sein, sinnvolle Möglichkeiten der Ausgestaltung der Kompetenzen der Stadtbezirksräte im Rahmen rechtlicher Vorgaben (NGO, Hauptsatzung) zu prüfen. Die Arbeitsgruppe soll Ausschussstärke haben. Die Ergebnisse mit herausgearbeiteten Handlungsempfehlungen sollen den Ratsgremien bis zur Sommerpause 2009 vorgelegt werden. Als Zielsetzung dieses Arbeitsauftrages wird genannt, dass die Kompetenzen der Bezirksräte gestärkt werden sollen. Ähnlich der Kompetenzerweiterung im Jahr 1996 sollen mit Hilfe der Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge erarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen zusammengefasst wie folgt:

Die berechtigten Fragestellungen haben die Abgrenzung der Entscheidungszuständigkeiten der Gemeindeorgane sowie den definierten Umfang der Bezirksratskompetenzen zum Inhalt. Begrenzt werden die eigenen Entscheidungszuständigkeiten der Stadtbezirksräte durch die ausschließliche Zuständigkeit des Rates gemäß § 40 Abs. 1 NGO sowie durch die Aufgaben des Oberbürgermeisters gemäß § 62 Abs. 1 NGO. Hier setzt der vorgenannte Ratsauftrag für die mit Rats- und Bezirksratsmitgliedern zu besetzende Arbeitsgruppe an, weil bei den Entscheidungsrechten der Stadtbezirksräte die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) und die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die einer Erläuterung aus Sicht der Ratspolitik bedürfen. Außerdem ist die gesetzliche Aufzählung der Entscheidungszuständigkeiten für Stadtbezirksräte nicht abschließend; durch die Hauptsatzung kann der Rat den Stadtbezirksräten weitere Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zur Entscheidung übertragen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen den Ratsgremien bis zur Sommerpause 2009 vorgelegt werden.
Zu den Haushaltsplanberatungen werden den Stadtbezirksräten bisher die jeweiligen
„Beratungsunterlagen für die Stadtbezirksräte“ zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen enthalten das Zuwendungsverzeichnis sowie Auszüge aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt.
Bereits zum Haushaltsjahr 2006 wurden im Haushaltsplanentwurf erste Änderungen auf Grund der bevorstehenden Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens vor- genommen. So wurden bisherige Gruppierungen in neue Finanzpositionen zusammen- gefasst, individuelle Bezeichnungen bisheriger Haushaltsstellen mussten entfallen.
Auch vor diesem Hintergrund sind seither spezifische Informationen zu einzelnen
Finanzpositionen oder zu verschiedenen Maßnahmen und Projekten in den Erläuterungsseiten des Haushaltsplans aufzunehmen.
Mit Einführung des Neuen kommunalen Rechnungswesens in der Landeshauptstadt Hannover wird sich die Struktur des Haushaltsplans insgesamt grundlegend ändern.
An der neuen Darstellungsform wird derzeit gearbeitet, so dass noch keine Aussagen über die künftige Aufbereitung der Daten gemacht werden können.

Auf die Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain, wie konkret aus Sicht der Bezirksratsebene weiter verfahren werden kann, verwies Herr Wilshusen auf die mit Ratsmitgliedern und mit Bezirksratsmitgliedern zu bildende Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe solle unter fachlicher Zuarbeit durch die Verwaltung bis zur Sommerpause kommenden Jahres Vorschläge für die zukünftige Kompetenzabgrenzung zwischen dem Rat und den Stadtbezirksräten erarbeiten.

TOP 9.
A N T R A G

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Umbenennung der Treitschkestraße in Hannover - Hainholz
(Drucks. Nr. 15-0407/2008)

Die Wortbeiträge wurden unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt 9.1.1.1 protokolliert.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Treitschkestraße in Hannover Hainholz umzubenennen. Bei der Vergabe eines neuen Straßennamens soll an eine weibliche Person erinnert werden.

Mit 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, bei 1 Enthaltung abgelehnt - es wurde der Änderungsantrag aus der Drucks. Nr. 15-1743/2008 beschlossen.

TOP 9.1.1.1.
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-0407/2008 - Straßenumbenennung Treitschkestraße in Hannover (Hainholz)
(Drucks. Nr. 15-1743/2008)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten Änderungsantrages.

Unter Bezug auf den eingebrachten Änderungsantrag bedauerte Bezirksratsherr Drenske, dass sich offensichtlich eine Mehrheit des Bezirksrates gegen eine Straßenumbenennung auspräche. Der beabsichtigte Legendentext sei in der Sache verharmlosend, so dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Änderungsantrag ablehnen werde und stattdessen den ursprünglichen Antrag zur Straßenumbenennung aufrecht erhalte.

Bezirksratsherr Wehrung machte zur Begründung des Änderungsantrages darauf aufmerksam, eine Mehrheit der direkt betroffenen Anwohner habe sich gegen eine Umbenennung ausgesprochen. Darüber hinaus würde eine Umbenennung auch die vom Rat selbst beschlossenen Umbenennungsrichtlinien nicht erfüllen, weil dem Namensgeber der Straße keine schwerwiegenden persönlichen Handlungen zugeschrieben werden könnten.

Bezirksratsherr Rahabi kündigte an, dass die Fraktion Die Linke den Änderungsantrag ablehnen werde, da die Ergänzung des Straßenschildes durch eine Legende unzureichend sei. Wegen der von dem Namensgeber verkörperten Wertvorstellungen wäre es bei einem intensiveren Bürgerbeteiligungsverfahren vermutlich möglich gewesen, eine Mehrheit für die Straßenumbenennung zu gewinnen.

Ratsherr Kirci erinnerte daran, aus der mit den Anwohnern im Rahmen des Stadtteilforums und in der Sanierungskommissionssitzung geführten Diskussionen sei deutlich geworden, dass in keinem Fall eine Mehrheit zugunsten der Straßenumbenennung erreichbar gewesen wäre. Zur Vermeidung von rechtlichen Einwendungen seien darüber hinaus die vom Rat gesetzten Umbenennungsrichtlinien einzuhalten. Aus dieser Verantwortung heraus hätten die antragstellenden Fraktionen den Änderungsantrag eingebracht.

Auf den Hinweis des Bezirksratsherrn Drenske, dass es bezüglich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Straßenumbenennung auch zustimmende Reaktionen aus der Bevölkerung und insbesondere auch aus den Medien gegeben hat, erinnerte Bezirksratsherr Kalesse an die von der Fachverwaltung in der Sanierungskommissionssitzung gegebene rechtliche Erläuterung dahingehend, dass eine Straßenumbenennung mit Aussicht auf Erfolg von den Anliegern rechtlich angefochten werden könnte, da in diesem Fall die vom Rat selbst gesetzten Umbenennungsrichtlinien nicht erfüllt seien.
Nachdem der Änderungsantrag mehrheitlich empfohlen wurde, stellte stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße die Frage, ob damit der Ursprungsantrag als erledigt angesehen werden könne.

Herr Wilshusen gab die Auskunft, inzwischen gebe es in der Rechtsprechung die Auffassung, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers auch dann noch über den Ursprungsantrag abgestimmt werden müsse, wenn einem Änderungsantrag schon mehrheitlich zugestimmt worden sei.
Auf Nachfrage des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Nieße bestand Bezirksratsherr Winter ausdrücklich auf Abstimmung über den Ursprungsantrag.

Antrag
Die Straßenschilder der Treitschkestr. mit folgendem Legendentext zu versehen:
Heinrich von Treitschke (15.09.1834 - 28.04.1896)
Historiker und umstrittener national - liberaler Politiker,
löste den Berliner Antisemitismusstreit aus

10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.2.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 9.2.1.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag
TOP 9.2.1.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirksrates
(Drucks. Nr. 15-1744/2008)

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße informierte zunächst über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten interfraktionellen Dringlichkeitsantrages und ließ sodann über den Antrag wie folgt abstimmen.

Antrag
Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Antrag vom: Antragsteller: Projekt: Zuwendungen

08.05.2008 MENTOR Hannover e.V. Unterstützung der Leselernhelfer 100,00 €
02.05./02.06. SG von 1874 Hannover e. V. Fußballjugend – Sportgerätebedarf 250,00 €
16.06.2008 Verein z. Förderung mobiler Straßenkino-Ferientours 2008
Filmkunst e. V. 560,00 €
16.06.2008 Herr Rühmann/ Platzwart Kinderfest am 21.06.2008
VFV Hainholz vorzeitiger Maßnahmebeginn 316,00 €-
21.06.2008 Schützenverein Vinnhorst Ergänzung zur Zuwendung Nr. 22/2008
v. 1907 e. V. - Notebook für Jugendabteilung 500,00 €,-
Einstimmig
TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben
Ehemaliger Hainhölzer Bahnhof - Vorplatzgestaltung

Frau Rabe gab sinngemäß die nachfolgenden Informationen:
Die Ortspolitik hat sch dafür eingesetzt, dass hier eine Verbesserung eintritt und hat letztendlich die Bahn zur Sanierung bewegt. Der Abriss der ehemaligen Verkaufspavillone ist erfolgt. Die Bahn AG wird mit der Sanierung des Brückenbauwerks voraussichtlich ab dem 7.7.08 beginnen. Die Verwaltung (Stadtplanung, Sanierung und Stadtgestaltung) ist im Gespräch mit der Bahn, auf Folgendes wurde sich geeinigt:

· Die Gestaltung des Brückenbauwerks lehnt sich im Wesentlichen an das Vorhaben an (gleiche Farbwahl).
· Es gibt Vorentwürfe für die Umgestaltung der Platzfläche.
· Die Bahn-Ag hat angeboten, die Platzfläche dauerhaft gegen die Erstattung der laufenden Kosten und mit Übernahme der Pflege der Stadt zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung prüft dieses und sucht nach einer Lösung.
· Das Stadteilforum und die vom Stadtteilforum gebildete AG Städtebau sind über den Stand es Vorhabens informiert und stehen dahinter.

Sodann erläuterte Frau Rabe Folien unterstützt den Vorentwurf für die Platzumgestaltung.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Drenske informierte Frau Rabe darüber, mit Ausnahme der angedachten Heckenpflanzung sei aus Kostengründen ein professioneller Graffitischutz nicht finanzierbar, zumal das Gelände auch außerhalb des eigentlichen Sanierungsgebietes liege.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Kirci zur Finanzierung des dargestellten Vorentwurfes teilte Frau Roth mit, vorrangig müsse zunächst die verwaltungsinterne Abstimmung zu dem von der Bahn vorgelegten Pachtvertrag abgeschlossen werden.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Nieße informierte Frau Rabe darüber, der ummantelte Raum unterhalb des eigentlichen Brückenbauwerkes sei funktional nicht nutzbar.

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain bestätigte Frau Rabe, dass die Sanierungsarbeiten der Bahn lediglich die Fassade betreffe; unberührt davon bleibe die Durchführung einer später erforderlichen Grunderneuerung des eigentlichen Brückenbauwerkes selbst.

Abschließend informierte Frau Rabe auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Meyer darüber, dass die Bahn keine Fassadensanierung unterhalb der Brücke und an der in Richtung Nordstadt zeigenden Seite plane und dafür auch keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt habe.

Zur Kenntnis genommen

TOP 11.
M I T T E I L U N G E N

Nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29. September 2008

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße machte darauf aufmerksam, wegen der bevorstehenden Ratsferien werde die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29. September 2008 stattfinden.

Umwandlung der Grundschule Vinnhorst von einer Vollen Halbtagsschule in eine Verlässliche Grundschule

Herr Wilshusen gab sinngemäß die nachfolgende Information:

Die Fachverwaltung hat dem Antrag der Grundschule Vinnhorst auf Umwandlung von einer Vollen Halbtagsschule in eine verlässliche Grundschule im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung zugestimmt. Die Schule erhofft sich von dieser Umwandlung eine deutliche Verbesserung der Unterrichtssituation. Den Vollen Halbtagsschulen war seit 2003 die Vertretungsreserve und der Zusatzbedarf für den Schwimmunterricht ersatzlos gestrichen worden. Das hatte zur Folge, dass Vertretungsunterricht und Schwimmunterricht zunehmend nur noch zu Lasten des Förderunterrichts erteilt werden konnten. Als Verlässliche Grundschule erhält die Schule ein Vertretungsbudget, deshalb wird eine Verbesserung der derzeitigen Unterrichtssituation erwartet. Die Landesschulbehörde wurde über die Umwandlung informiert.

Zur Kenntnis genommen

Sodann schloss stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:55 Uhr.

Für die Niederschrift:


Nieße Wilshusen
Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L