Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 17.04.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.04.2008)
Protokoll (erschienen am 17.05.2008)
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Ergänzen Sie außerdem bitte die Änderungen, die bei der Genehmigung des Ursprungsprotokolls beschlossen werden. Der Änderungsbeschluss wird zum jeweiligen Tagesordnungspunkt hinter der zu ändernden Wortmeldung eingeklammert in Kursivschrift eingefügt.

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Landeshauptstadt Hannover -18.62.3-09 - Datum 05.05.2008

NIEDERSCHRIFT

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am
Donnerstag, 17. April 2008,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.25 Uhr
______________________________________________________________________

Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Michalowitz) (CDU)
Bezirksratsherr Arend (CDU)
Bezirksratsfrau Barnert (SPD)
Bezirksratsfrau Biere (SPD)
Bezirksratsherr Breves (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU) 19.10 - 22.20 Uhr
Bezirksratsherr Gerhardt (WfH)
Bezirksratsherr Gründler (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Przibylla (SPD)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Stoffregen (SPD)
Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette (B'90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Walther (SPD)
Bezirksratsherr Weber (SPD) bis 22.18 Uhr
(Bezirksratsherr Weske) (CDU)
Bezirksratsherr Weßling (B'90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bock) (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)19.10 - 22.20 Uhr
(Ratsherr Dette) (B'90/DIE GRÜNEN)
(Ratsfrau Frank) (CDU)
(Ratsherr Löser) (SPD)
(Ratsherr Scholz) (CDU)

Verwaltung:
Frau Cordes 18.62.3-09
Herr Wescher 18.62.3
Frau Bergerstock 67.21
Frau Kusters 67.21
Presse Herr Schwarzenberger, Stadtteilzeitung

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung am 06.03.2008

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
- spätestens um 20:30 Uhr -

4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

4.1. Stadtteil Mühlenberg,
Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 0633/2008 mit 1 Anlagen)

4.2. Erweiterung der Kindertagesstätte der ev.-luth. St. Thomas Kirchengemeinde um eine Krippengruppe (Drucks. Nr. 0720/2008)

4.3. Erneuerung des Kinderspielplatzes Roncallihof, Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0286/2008 mit 2 Anlagen)

4.3.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 15-0286/2008 Erneuerung des Kinderspielplatzes Roncallihof (Drucks. Nr. 15-0599/2008)

4.3.2. SPD-Änderungsantrag zu Drs. 15-0286/2008 Erneuerung des Spielplatzes Roncallihof (Drucks. Nr. 15-0765/2008)

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Verkehrsberuhigung Berliner Straße/Auf der Kiewisch
(Drucks. Nr. 15-0805/2008)

5.1.2. Nachträgliches Abbrennen von Osterfeuern (Drucks. Nr. 15-0807/2008)

5.1.3. Parkplatzsituation am Telefunkengelände (Drucks. Nr. 15-0808/2008)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Sohnsches Haus in der Klusmannstraße (Drucks. Nr. 15-0827/2008)

5.2.2. Zuwegung zu den Finanzämtern Hannover-Süd und Hannover-Land und zur Postfiliale an der Göttinger Chaussee (Drucks. Nr. 15-0828/2008)

5.2.3. Parkplatz An der Bauerwiese/Ecke Kneippweg
(Drucks. Nr. 15-0829/2008)

5.3. Bezirksratsherrn Gerhardt (WfH)


5.3.1. Hotelruine Mühlenholzweg / Ricklinger Holz (Drucks. Nr. 15-0755/2008)

5.3.2. Umbau Friedrich-Ebert-Straße (Drucks. Nr. 15-0757/2008)

5.3.3. Nächtliches Abschalten von Ampelanlagen (Drucks. Nr. 15-0758/2008)

5.3.4. Kreuzung Göttinger Chaussee/In der Rehre (Drucks. Nr. 15-0759/2008)

5.3.5. Sachstandsbericht Bartold-Knaust-Straße (Drucks. Nr. 15-0798/2008)

5.4. Bezirksratsherrn Steuer

5.4.1. Rattenplage in Bornum (Drucks. Nr. 15-0810/2008)

5.4.2. Wasserspender in Schulen (Drucks. Nr. 15-0811/2008)

6.3. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Sanierung IGS Mühlenberg (Drucks. Nr. 15-0538/2008)

6.3.1.1 Sanierung IGS Mühlenberg (Drucks. Nr. 15-0538/2008 N1)

6. A N T R Ä G E

6.1. der SPD-Fraktion

6.1.1. Pflastermarkierung Friedrich-Ebert-Straße u. Aufwertung des Schmuckplatzes (Drucks. Nr. 15-0761/2008)

6.1.2. Ein- und Ausfahrt Roncallihof (Drucks. Nr. 15-0762/2008)

6.1.3. Brachfläche Tresckowstraße/Hofackerstraße
(Drucks. Nr. 15-0763/2008)

6.1.4. Entfernung von Pfosten an der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0764/2008)

6.2. der CDU-Fraktion

6.2.1. Ausbaukonzept In der Rehre (Drucks. Nr. 15-0830/2008)

6.2.2. Neubau IGS Mühlenberg/Anhörung (Drucks. Nr. 15-0831/2008)

6.4. Bezirksratsherrn Gerhardt

6.4.1. Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße (Drucks. Nr. 15-0799/2008)

6.4.2. Information von Anwohnerinnen und Anwohnern der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-0800/2008)

6.5.1 Umleitungsverkehr Am Sauerwinkel (Drucks. Nr. 15-0949/2008)


6.5.1.1 Beschilderung Baustelle Am Sauerwinkel - Hochbahnsteig -
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 15-0949/2008)
(Drucks. Nr. 15-0975/2008)

6.5.2 Einbahnstraßenregelung im Bereich der Hochbahnsteigbaustelle Wallensteinstraße (Drucks. Nr. 15-0963/2008)
Antrag von Bezirksratsherrn Gerhardt (WfH)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendung an die IG Hannover-Mühlenberg e.V., 2008-11-09
(Drucks. Nr. 15-0785/2008)

7.2. Zuwendung an die Kita Treschowstraße, 2008-12-09
(Drucks. Nr. 15-0787/2008)

7.3. Zuwendung an die Martin-Luther-King-Schule, 2008-15-09
(Drucks. Nr. 15-0789/2008)

7.4. Zuwendung an das Freizeitheim Ricklingen, 2008-17-09
(Drucks. Nr. 15-0790/2008)

8. Bericht über Bauvorhaben

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Genehmigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung am 06.03.2008

10. Bericht über Bauvorhaben

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Einstimmig wurde beschlossen, die Tagesordnung neu festzulegen und wie folgt zu erweitern bzw. zu verändern:

TOP 6.3.1 Behandlung vor TOP 6.1.
TOP 6.5.1 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion "Umleitungsverkehr Am Sauerwinkel" (Drs. 15-0963/2008)
TOP 6.5.2 Dringlichkeitsantrag von Bezirksratsherrn Gerhardt (WfH) "Einbahnstraßenregelung im Bereich Hochbahnsteigbaustelle Wallensteinstraße"
(Drs. 15-0963/2008).

Bei beiden Anträgen wurde die Dringlichkeit einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung am 06.03.2008

Bezirksratsfrau Biere hielt eine Passage der Niederschrift für schlecht verständlich und bat um Aufnahme eines Zusatzes auf Seite 7, 2. Absatz, vorletzter Satz: "Im Bereich Ricklingen sei bis zum Südschnellweg hin entsprechend der Vorgabe mit einer Abnahme des Pegelstandes von bis zu 12 cm zu rechnen." Des weiteren machte sie auf einen Schreibfehler auf Seite 7 aufmerksam. Dort sei das Wort "erst" zu ersetzen durch das Wort "ernst". Auf Seite 25 heiße es "nicht öffentlich", tatsächlich müsse es "öffentlich" heißen.
Mit den Änderungen wurde die Niederschrift genehmigt.

TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
- von 19:50 bis 20:10 Uhr -


Es wurden folgende Themen angesprochen:

Herr P. beklagte sich über den schlechten Zustand der Schutzhütte an der Springer Straße und sprach sich gegen einen Ausbau des Spielplatzes Nenndorfer Platz/Springer Straße aus. Er habe mehrfach mit Vertretern der Verwaltung telefonischen Kontakt gehabt, sei aber mit dem Hinweis auf die bei Anträgen vorgeschriebene Vier-Monats-Frist vertröstet worden. Nun, da die vier Monate abgelaufen seien, würde er gerne den Sachstand erfahren.

Bezirksbürgermeister Markurth erwiderte, dass die Frist nunmehr abgelaufen sei und die Entscheidung vorliege. Danach sehe die Verwaltung keine Veranlassung zu einer Erweiterung des Spielplatzes. Darüber hinaus seien die Spielgeräte in einem guten Zustand. Der Zustand der Schutzhütte sei unstrittig, weil diese aber mit Geldern des Bezirksrates errichtet worden sei, sei für deren Demontage eine Entscheidung des Bezirksrates erforderlich. Die Verwaltung erstelle nunmehr eine neue Planung, in der der Vorplatz schön gestaltet werde und die Schutzhütte nicht mehr enthalten sei. Über die neue Planung werde der Bezirksrat zu gegebener Zeit entscheiden.

Herr H. trug im Namen von Herrn B. vor, dass an der Kreuzung Bergfeldstraße/Poggendiek/In der Rehre ein Überweg fehle. Ältere Passanten hätten Angst, wegen des starken Verkehrs die Straße zu überqueren. Er bat den Bezirksrat um Abhilfe.

Bezirksbürgermeister Markurth sagte zu, das Thema aufzugreifen.

TOP 4 - V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 4.1. Stadtteil Mühlenberg,
Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB

(Drucks. Nr. 0633/2008 mit 1 Anlage)

Herr Wescher führte aus, gem. § 141 Baugesetzbuch habe die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und zu veranlassen. Diese seien erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen und strukturellen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Antrag,
zu beschließen, vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Stadtteil Mühlenberg durchzuführen und
die grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, im Falle der Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm die Gegenfinanzierung der gewährten Fördermittel sicherzustellen.

Bezirksratsherr Dr. Menge signalisierte Zustimmung seitens seiner Fraktion und äußerte die Hoffnung, dass große Teile des Stadtteils Mühlenberg auch von diesem Programm profitieren werden. In erster Linie gehe es um die Behebung städtebaulicher Defizite, und es sei eine hervorragende Möglichkeit, die dortige Struktur noch weiter zu verbessern. Erleichtert würde die Sache sicher dadurch, dass es bereits Arbeitsgruppen gebe, die mit den vorbereitenden Maßnahmen schon sehr weit seien.

Bezirksratsherr Koch äußerte sich ebenfalls erfreut zu der Sache und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 61.41.

TOP 4.2.
Erweiterung der Kindertagesstätte der ev.-luth. St. Thomas Kirchengemeinde um eine Krippengruppe (Drucks. Nr. 0720/2008)

Antrag, zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte der ev.-luth. St. Thomas Kirchengemeinde in Oberricklingen zum 01.08.2008 um eine Krippengruppe (1 - 3 Jahre) mit max. 15 Plätzen zu erweitern und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Betriebsbeginn, frühestens jedoch ab Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministeriums, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Bezirksratsherr Walther erklärte, dass die hier zu behandelnde Erweiterung dem Wunsch der St. Thomas-Kirchengemeinde entspreche. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit hochwertigen und guten Einrichtungen im Stadtbezirk ein grundsätzliches Ziel. Besonders begrüße sie, das jetzt der Focus auf den bisher etwas unterversorgten Bereich der Ein- bis Dreijährigen gelegt werde. Dieses entspreche den eigenen Vorstellungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Finanzierung werde für gut und klug angesehen.

Auch Bezirksratsherr Koch begrüßte die Absicht, die insgesamt für gut gehalten werde. Die CDU freue sich, dass der Stadtbezirk eine so schöne Einrichtung bekomme und stimme selbstverständlich zu.

Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

In die Verwaltung.
OE 51.41.

TOP 4.3.
Erneuerung des Kinderspielplatzes Roncallihof, Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0286/2008 mit 2 Anlagen)


Nach Diskussion bestand Einigkeit, dass die Verwaltung die vorgestellten Pläne zurückziehen und dem Bezirksrat eine überarbeitete Drucksache vorlegen wird.

TOP 4.3.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drs. 15-0286/2008 Erneuerung des Kinderspielplatzes Roncallihof (Drucks. Nr. 15-0599/2008)

Durch Zurückziehen der Verwaltungsvorlage erledigt.

TOP 4.3.2.
SPD-Änderungsantrag zu Drs. 15-0286/2008 Erneuerung des Spielplatzes Roncallihof
(Drucks. Nr. 15-0765/2008)

Durch Zurückziehen der Verwaltungsvorlage erledigt.

TOP 5 - A N F R A G E N

TOP 5.1 - der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Verkehrsberuhigung Berliner Straße/Auf der Kiewisch
(Drucks. Nr. 15-0805/2008)

Bezirksratsherr Gründler trug die Anfrage der SPD-Fraktion vor.

Viele Verkehrsteilnehmer fahren in der Berliner Straße trotz bestehender Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Schwellen und „Huckel“) leider immer noch zu schnell, was für querende Fußgänger und Radfahrer ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellt. Als trauriger Höhepunkt wurde im Frühjahr 2008 an der Einmündung Auf der Kiewisch / Berliner Straße ein Jogger von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Da diese Querung auch verstärkt von Kindern und älteren Mitbürgern genutzt wird, die zum Sportpark Wettbergen oder in das Naherholungsgebiet am Regenrückhaltebecken und ins Wettberger Holz gelangen wollen, scheinen weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen geboten.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Situation?

2. Welche weiteren Verkehrsberuhigungsmaßnahmen kämen aus Sicht der Verwaltung in Frage?

3. Wie steht die Verwaltung zu einer eventuellen Aufpflasterung?
Herr Wescher antwortete sinngemäß:

Zu 1: Die nicht vorfahrtberechtigte innerörtliche Gemeindestraße Berliner Straße dient der Erschließung der angrenzenden Bebauung und befindet sich innerhalb einer verkehrsrechtlich ausgewiesenen Tempo 30 km/h - Zone. Die Straße wird im Wesentlichen von Anwohnern des Wohnquartiers und den ansässigen Gewerbetreibenden genutzt. Die Straßenverkehrsfläche dient neben der Erschließung der anliegenden Grundstücke auch der Verbindung innerhalb des Quartiers. Beobachtungen der Verwaltung zeigen, dass weder die Verkehrsbelastung noch die Unfallhäufigkeit trotz der unterschiedlichen Nutzungen (WA/GE) im Vergleich zu Belastungen auf Straßen gleichen Typs (Tempo 30 Zonen) im Stadtgebiet übermäßig hoch sind

Zu 2: Die Berliner Straße ist uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Somit kann die Straßenverkehrsfläche von jedermann genutzt werden. Die Verkehrsteilnehmer müssen nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 11. Dez. 2000 innerhalb geschlossener Ortschaften und abseits der Vorfahrtstraßen grundsätzlich mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen rechnen. Ein sogenanntes Zonenbewusstsein, also die den Verkehrsteilnehmern vermittelte Vorstellung, sich in einer Tempo 30-Zone zu befinden, ist im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht mehr erforderlich. Auf Grund dessen sieht die Verwaltung keinen zwingenden Handlungsbedarf für Verkehrslenkungs-, Verkehrsberuhigungs- oder Sperrungsmaßnahmen.

Zu 3: Auf Grund der vorliegenden Urteile sind künftig Aufpflasterungen mit geringen Höhen auszubilden. Die Wirkungsweise derartiger Verkehrsberuhigungsmaßnahmen führt nicht zu der gewünschten Zielsetzung - einer wahrnehmbaren Geschwindigkeitsreduzierung, doch ist mit einer erhöhten Lärmbelastung der unmittelbar angrenzenden Wohngebiete zu rechnen. Deshalb wird auf kostenintensive „Teilaufpflasterungen“ in der Fahrbahn verzichtet. Die im Stadtgebiet vorhandenen Aufpflasterungen („Kölner Teller“) unterliegen dem Bestandschutz.

TOP 5.1.2.
Nachträgliches Abbrennen von Osterfeuern (Drucks. Nr. 15-0807/2008)

Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsfrau Barnert.

Osterfeuer stellen auch in der Landeshauptstadt Hannover bei Alt und Jung beliebte Veranstaltungen dar. Organisiert von den Freiwilligen Ortsfeuerwehren und örtlichen Vereinen tragen sie nicht unwesentlich zum lokalen Gemeinschaftsbewusstsein bei. Leider hat das diesjährige schlechte Wetter den Veranstaltern nicht nur geringere Einnahmen, sondern auch höhere Kosten beschert: Denn da die Holzstapel fast überall aufgrund der Nässe nicht abgebrannt werden konnten, droht nun eine kostenträchtige Entsorgung. Um diese zu verhindern, haben die meisten Umlandgemeinden den Veranstaltern erlaubt, ihre Osterfeuer nachträglich abzubrennen.

Wir fragen die Verwaltung:
Wird die Landeshauptstadt Hannover ebenfalls ein nachträgliches Abbrennen gestatten?

Wenn nein, wie begründet die Landeshauptstadt Hannover ihre von der Praxis der Umlandgemeinden im Regionsgebiet abweichende Haltung?
Die Anfrage wurde von Frau Cordes sinngemäß wie folgt beantwortet:

Das Verbrennen von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen ist nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verboten. Regelungen zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen trifft die Brennverordnung (BrennVO) vom 02.01.2004. Für das Stadtgebiet Hannover wurden keine Brenntage festgesetzt.

Abweichend von den genannten Vorschriften werden durch die Stadt Hannover lediglich Feuer, die im Brauchtum verankert sind und traditionell veranstaltet werden, erlaubt - dazu gehören auch Osterfeuer.

Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zur Feinstaubbelastung kann die Stadt Hannover ein nachträgliches Abbrennen der Feuer nicht gestatten.
Der Aufwand für die Veranstalter ist zwar bedauerlich, die Güterabwägung lässt jedoch keine andere Entscheidung zu.

Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Praxis der Umlandgemeinden im Regionsgebiet. Auf Nachfrage haben nur zwei Gemeinden mitgeteilt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträgliche Osterfeuer erlauben.

TOP 5.1.3.
Parkplatzsituation am Telefunkengelände (Drucks. Nr. 15-0808/2008)

Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Przibylla.

In der Präsentation des B-Planes 1646 / 2005 wurden Baumaßnahmen auf dem Telefunkengelände projektiert und eine Besserung der Parkplatzmisere auf dem Gelände und an der Göttinger Chaussee in Aussicht gestellt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bauprojekte werden umgesetzt?

2. Wann wird das Parkhaus auf dem Gelände gebaut?

3. Welche Planungen werden die Parkplatzsituation an der Göttinger Chaussee vor dem Telefunkengelände bereinigen?
Frau Ehrenberg-John beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Zu 1: Der Eigentümer kann zurzeit keinen Beginn für die weiteren Bauabschnitte gemäß Masterplan nennen. Er steht nach wie vor mit dem Land in Verhandlungen über Ansiedlung weiterer Teile der Landesverwaltung.
Zu 2: Mit der Realisierung des nächsten Bauabschnitts (III. BA) wird auch das Parkhaus gebaut werden. Für die bisherigen Bauvorhaben wurden alle nötigen Stellplätze nachgewiesen.
Zu 3: Planungen und ein Realisierungszeitraum für den Umbau der Nebenanlagen der Göttinger Chaussee nördlich der Bückeburger Allee liegen nicht vor.

TOP 5.2 - der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Sohnsches Haus in der Klusmannstraße (Drucks. Nr. 15-0827/2008)

Bezirksratsherr Koch trug die Anfrage seiner Fraktion vor.

Im Frühjahr 2007 hat die Verwaltung angekündigt, sich um den Erhalt und eine zukünftige Nutzung des Sohnschen Hauses in der Klusmannstraße 3 zu bemühen. Im Sommer 2007 fand daraufhin eine öffentliche Ausschreibung zum Erwerb von Grundstück und Haus statt. Seitdem hat der Bezirksrat keine weiteren Informationen über die Zukunft dieses, das Ortsbild von Alt-Ricklingen prägende Haus erhalten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welches Ergebnis hat die Ausschreibung ergeben?

2. Wie stellt sich die Verwaltung die Zukunft dieser Immobilie vor?

3. Wie ist der Verfahrensstand zum angekündigten Bebauungsplan Nr. 1624 (Steckerstraße, Klusmannstraße, Dannenbergstraße) und wann wird dieser rechtskräftig?

Frau Ehrenberg-John antwortete sinngemäß:
Zu 1: Mit Ablauf der Ausschreibungsfrist am 03.08.2007 lagen 8 Bewerbungen vor. Davon entsprachen 5 Angebote den Ausschreibungskriterien: Erhalt des Gebäudes, mit dem Umfeld verträgliche Nutzung und Preisgebot. Aufgrund der Preisgebote konnte eine Rangfolge festgelegt werden. Ein dem Bodenwert entsprechendes Gebot kann aufgrund des hohen Sanierungsaufwandes nicht erzielt werden. Im September nahmen die Erstplazierten von einem Erwerb wieder Abstand, da sie sich für ein anderes Objekt entschieden hatten. Mit nächsten Bewerbern der Rangliste waren im März die Verkaufsverhandlungen so weit gediehen, dass sich der Text für den Grundstücksverkaufsvertrag in der Endabstimmung befand. Die Bauvoranfrage war im Februar positiv beschieden worden. Für die Verwaltung überraschend haben die Interessenten aus persönlichen Gründen Anfang April abgesagt.

Zu 2: Die Verwaltung hat unverzüglich Kontakt mit den an dritter Rangstelle platzierten Bewerbern aufgenommen. Diese prüfen gegenwärtig, ob sie an ihrer Bewerbung festhalten und sich weiterhin den Kauf und Sanierung der Klusmannstraße 3 vorstellen können. Sollte auch hier kein Interesse mehr bestehen, wird die Verwaltung auch das Gespräch mit den verbliebenen zwei Bewerbern suchen.
Sofern kein Kaufinteressent aus der durchgeführten Ausschreibung mehr verbleiben sollte, wäre gemeinsam mit dem Stadtbezirksrat Ricklingen die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Verwaltung wird über den Fortgang berichten.

Zu 3: Es war vorgesehen im Mai die Drucksache zum Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan in die Gremien zu bringen. Aufgrund der ungeklärten Situation zum Verkauf, und damit zum Erhalt des Sohnschen Hauses, wird mit diesem Schritt noch gewartet, bis sich hier eine Lösung abzeichnet.

Bezirksbürgermeister Markurth bemängelte, dass diese Information erst auf Nachfrage erteilt werde. Nach dem gesamten Vorlauf mit Ortstermin und dergleichen hätte er erwartet, dass der Bezirksrat früher unterrichtet werde.

Bezirksratsfrau Biere hielt die Antwort zu 2. nicht für ausreichend und vermisste ein Zeitziel, damit die Sache etwas zügiger passiere.

Frau Ehrenberg-John erwiderte, dass es sich hier um ein schwieriges Objekt handele. Die Interessenten seien teilweise mit ihren Architekten vor Ort gewesen. Diese hätten zunächst eine Planung erstellen müssen, um die Kosten ermitteln zu können. Die wiederum seien Grundlage für die Kaufentscheidung. Und das dauere lange. Man müsse den Bewerbern die nötige Zeit einräumen, sich den Entschluss genau zu überlegen. Die Verwaltung rate auch zu einer Bauvoranfrage, damit wirklich alles im Vorfeld abgeklärt werden könne. Die Situation sei nicht einfach und keinesfalls unproblematisch.

TOP 5.2.2.
Zuwegung zu den Finanzämtern Hannover-Süd und Hannover-Land und zur Postfiliale an der Göttinger Chaussee (Drucks. Nr. 15-0828/2008)

Die Anfrage der CDU-Fraktion trug Bezirksratsherr Arend vor.

Auf der Zuwegung zu den Finanzämtern Hannover-Süd und –Land sowie zur Postfiliale an der Göttinger Chaussee befinden sich zahlreiche Unebenheiten und Löcher, die zu Unfällen führen können. Zudem fehlen Bordsteinkanten.

Wir fragen die Verwaltung:

Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

Wer ist für die Verkehrssicherung in diesem Bereich zuständig?

Wie kann hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden?

Frau Ehrenberg-John gab sinngemäß folgende Antwort:

Der Zustand ist der Verwaltung bekannt.

Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich um Privatflächen, deren Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht haben. Für die Prüfung, wer für welche Fläche die Verantwortung trägt, müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Dazu bedarf es umfangreicherer Recherchen, die in der Kürze der Zeit nicht möglich waren.

TOP 5.2.3.
Parkplatz An der Bauerwiese/Ecke Kneippweg (Drucks. Nr. 15-0829/2008)

Bezirksratsfrau Stache trug die Anfrage ihrer Fraktion vor.

Der o.a. Parkplatz wird sehr stark von Besuchern des Michaelis-Friedhofes genutzt. Schon bei leichten Regenfällen steht der westliche Teil des Parkplatzes unter Wasser. Nach Aussagen von Anliegern fehlt hier ein Abwasserkanal.

Wir fragen die Verwaltung:

Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

Wann und wie kann hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden?

Die Antwort wurde vorgetragen von Frau Cordes.

Die Verwaltung hat bei einem Ortstermin den Parkplatz überprüft.

Es konnte nicht vollständig geklärt werden, welche Ursachen die Wasserbildung auf dem Parkplatz hat. Um die Ursache zu ermitteln muss unter anderem auch die Entwässerung des angrenzenden Reiterhofes und der Straße „An der Bauernwiese“ überprüft werden. Es werden in Kürze Gespräche stattfinden mit dem Ziel, die Ursache auszumachen und den Zustand des genannten Parkplatzes zu verbessern.

TOP 5.3 - von Bezirksratsherrn Gerhardt (WfH)

TOP 5.3.1.
Hotelruine Mühlenholzweg / Ricklinger Holz (Drucks. Nr. 15-0755/2008)

Bezirksratsherr Gerhardt verlas seine Anfrage.


Zwischen der Frankfurter Allee und dem Ricklinger Holz steht am Mühlenholzweg eine Hotelruine, an der seit Jahren keinerlei Veränderungen erkennbar sind und der Verfall voran schreitet. Das verfallene Gebäude am Eingangsbereich zu einem der beliebtesten Naherholungsgebiete des Stadtbezirks vermittelt optisch nicht gerade einen einladenden Eindruck, zudem könnten sich durch einen weiteren Verfall mittel- bis langfristig Gefahrensituationen für die Besucher des Ricklinger Holzes ergeben.

Ich frage die Verwaltung:

Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?

Wie sehen die Perspektiven für dieses Areal aus?

Herr Wescher antwortete sinngemäß:

Der Zustand des ehemaligen Hotels ‚Waldschlösschen’ ist der Verwaltung seit längerem bekannt. Bei der Kontrolle ergaben sich keine Hinweise auf eine derzeitige Nutzung des Gebäudes. Am Gebäude bzw. auf dem Grundstück sind keine Gefahrenquellen für Passanten oder bauliche Mängel durch Außendienstmitarbeiter festgestellt worden, die ein Eingreifen der Bauordnungsbehörde notwendig machen würden. Schönheitsreparaturen können von der Verwaltung nicht gefordert werden.

Das Grundstück der Landwehrschänke/Waldschlösschen liegt im so genannten Außenbereich (§ 35 BauGB). Das heißt, hier sind nur folgende Vorhaben zulässig: Betriebe für die Landwirtschaft und den Gartenbau, Anlagen für öffentliche Versorgung (Energie). Alle anderen Nutzungen / Vorhaben können nur im Einzelfall unter sehr beschränkten Bedingungen zugelassen werden.

Der Bereich am Mühlenholzweg ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet und das gesetzliche Überschwemmungsgebiet reichen bis an das Grundstück heran. Die Nutzung des vorhandenen Gebäudes könnte im Rahmen des Bestandsschutzes als Gaststätte / Ausfluglokal weiter erfolgen, soweit es im Interesse des Erhalts eines erhaltenswerten Gebäudes geschieht.

Die Frage von Bezirksratsherrn Gerhardt nach den Besitzverhältnissen musste offen bleiben, sie wird separat beantwortet.

Herr Wescher sagte, dass die Eigentumsverhältnisse geprüft würden. Sobald die Recherchen abgeschlossen seien, werde die Frage im nicht öffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen beantwortet.

TOP 5.3.2.
Umbau Friedrich-Ebert-Straße (Drucks. Nr. 15-0757/2008)

Bezirksratsherr Gerhardt trug seine Anfrage vor.

Die Friedrich-Ebert-Straße ist kürzlich ausgiebig saniert worden. Einer der Gründe war der desolate Zustand des Fahrbahnbelags und die damit verbundene Geräuschentwicklung. Im Rahmen der Sanierung wurde ebenfalls die Verkehrsführung geändert.

Ich frage die Verwaltung:

Hat die Erneuerung der Fahrbahndecke zu einer quantifizierbaren Minderung der Geräuschentwicklung geführt?

Wie haben sich nach der Umgestaltung die Verkehrsdichte und der Verkehrsfluß entwickelt?

Ist durch die Umgestaltung die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge gesunken?

Die Antwort wurde sinngemäß wie folgt vorgetragen von Herrn Wescher.

Geräusch-Emissionen des Straßenverkehrs werden nach einem Verfahren gem. DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und der Bundesimmissionschutz-Verordnung (BISchVO) ermittelt. Bei den dabei zu berücksichtigenden Bemessungsparametern spielt der bauliche Zustand einer Straßendecke keine Rolle. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon ausgehen, dass sich die Lärmsituation einer sanierten Fahrbahn deutlich positiver darstellt.

Eine Verkehrszählung vor dem Straßenumbau liegt hier nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass Verkehrsdichte und Verkehrsfluss auf den Hauptfahrbahnen unverändert sind.
Beobachtungen haben gezeigt, dass sich die Verkehrsdichte auf den Nebenfahrbahnen im Streckenabschnitt der Fußgängerdruckampel auf reinen Anwohnerverkehr reduziert hat.
Die Erweiterung der Anliegerfahrbahn stadteinwärts hat zu einer Entlastung des seitlichen Verkehrsraumes nördlich der Konrad-Hänisch-Straße beigetragen.

Vor dem Umbau wurden keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, daher fehlen Vergleichszahlen, um die Frage beantworten zu können.

TOP 5.3.3.
Nächtliches Abschalten von Ampelanlagen (Drucks. Nr. 15-0758/2008)

Die WfH-Anfrage trug Bezirksratsherr Gerhardt vor.

Im Stadtbezirk gibt es zahlreiche Ampelanlagen an Kreuzungen und Kreisverkehren. Das Verkehrsaufkommen sinkt jedoch abends nach 22 Uhr stark ab, bevor es morgens gegen fünf Uhr wieder ansteigt. Zahlreiche Ampelanlagen scheinen während der Nacht deshalb entbehrlich, da der Verkehr ja zusätzlich jeweils durch Verkehrzeichen geregelt wird.

Ich frage die Verwaltung:

Ist es unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit möglich, zusätzliche Ampelanlagen im Stadtbezirk während der o.g. Zeit abzuschalten bzw. als Bedarfsampeln für Fußgänger umzuschalten?

Frau Cordes gab folgende Antwort:

Von der Möglichkeit der Nachtabschaltung wird in der Stadt Hannover bereits reger Gebrauch gemacht. So werden rd. 25 % aller Knotenpunktssignalanlagen und rd. 80 % aller Fußgängersignalanlagen nachts ausgeschaltet, in der Regel zwischen 23.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens. An Knotenpunktssignalanlagen wird dabei für die Nebenrichtung gelbes Blinklicht gezeigt. Bei Signalanlagen in Tempo 30 – Zonen und mit geltender „Rechts vor Links– Regelung“ wird für alle Knotenpunktszufahrten während der Abschaltzeit gelbes Blinklicht gezeigt.

Die Frage, welche Lichtsignalanlagen des Nachts abgeschaltet werden können, wird im Regelfall im Arbeitskreis Verkehr erörtert und auch dort entschieden. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Fachbereichs Tiefbau einschließlich der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der üstra AG sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zusammen.



Die Frage weiterer Nachtabschaltungen ist dabei immer unter dem Aspekt einer möglichen Unfallgefährdung der Verkehrsteilnehmer im Spannungsfeld zu möglichen Energieeinsparungen zu betrachten. Unstrittig ist dabei, dass grundsätzlich die Verkehrssicherheit das vordringliche Kriterium bei der Abwägung zusätzlicher Abschaltungen sein muss.

Weiterhin gelten bei allen diesbezüglichen Überlegungen die in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) gegebenen Empfehlungen. Hier werden unter Kapitel 1.4 „Zeitweises Abschalten von Lichtsignalanlagen“ weitere wichtige Hinweise gegeben, so ist im Grundsatz davon auszugehen, dass Lichtsignalanlagen in der Regel ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb zu halten sind.
„Auch in verkehrsschwachen Zeiten sollte zur Verringerung der Emissionen und der Wartezeiten nur dann abgeschaltet werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist, bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen.“

„Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das Abschalten eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Dies trifft besonders zu für Einbiegen/ Kreuzen- Unfälle zu. Selbst für die Anlagen, die beim zeitweisen Abschalten für längere Zeit unfallfrei bleiben, ergibt sich bei Betrachtung über mehrere Jahre aus einer solchen erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit die Erwartung für Unfälle. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen und der eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und die Flüssigkeit des Verkehrs.“

„Unter Abwägung vorliegender Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit nachts abgeschalteter Lichtsignalanlagen und der sonstigen Aspekte beim Abschalten von Lichtsignalanlagen sollen nur solche Anlagen zum Abschalten in Betracht gezogen werden, bei denen in den Abschaltzeiten ein Sicherungsbedürfnis eindeutig nicht mehr besteht. In allen übrigen Fällen sollte wegen der erhöhten Unfallwahrscheinlichkeit mit der Abschaltung von Lichtsignalanlagen sehr restriktiv verfahren werden. Dabei ist eine sorgfältige Überprüfung eines jeden Einzelfalles erforderlich. Demzufolge sollen, falls das zeitweise Abschalten einer Lichtsignalanlage beabsichtigt wird, gezielte Untersuchungen durchgeführt und dabei Unfalldaten mehrerer Jahre ausgewertet werden.“
Im übrigen wird besonders darauf hingewiesen, dass auch ohne das Abschalten von Lichtsignalanlagen Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische Maßnahme vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile der Signalsteuerung aufgegeben werden müssen. Hierzu zählen vor allem Nachtprogramme mit kurzen Umlaufzeiten oder spezielle verkehrsabhängige Steuerungen.

In Hannover kommen bereits mehrheitlich sowohl spezielle verkehrsabhängige Steuerungsverfahren als auch Nachtprogramme mit kürzeren Umlaufzeiten zum Einsatz. Lichtsignalanlagen, die im Zuge von Stadtbahnstrecken oder auch Buslinien betrieben werden, laufen i.d.R. durchgängig 24 Stunden am Tag. In Betracht käme zwar eine Abschaltung zwischen 02.00 Uhr und 04.00 Uhr morgens, da in dieser Zeit normalerweise der Stadtbahnverkehr und auch der Busverkehr unterbrochen sind. Dieser geringe Zeitbereich kann allerdings eine Abschaltung – insbesondere im Sinne der Energieeinsparung – kaum rechtfertigen.

Die Frage der Möglichkeit von Nachtabschaltungen darf nicht stadtbezirksweise gesehen werden, sondern eine Betrachtung muss immer das ganze Stadtgebiet umfassen. Die Verwaltung hat hierzu insbesondere seit dem Jahre 2005 in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde und der Polizei für das gesamte Stadtgebiet intensiv die weiteren Möglichkeiten für die nächtliche Abschaltung von Lichtsignalanlagen überprüft. Im Ergebnis konnten so in den letzten drei Jahren insgesamt 21 weitere Anlagen zur Abschaltung vorgesehen werden.

Die Frage zusätzlicher Abschaltungen wird seitens der Verwaltung auch kontinuierlich weiterverfolgt und im Arbeitskreis Verkehr entsprechend behandelt. Falls dem Stadtbezirksrat hierzu weitere konkrete Vorschläge vorliegen, könnten diese ebenfalls dort erörtert werden.

Der zweite Teil der Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, ggf. „zusätzliche Ampelanlagen im Stadtbezirksrat während der o.g. Zeit als Bedarfsampeln für Fußgänger umzuschalten“.

Da reine Fußgängersignalanlagen von ihrer Bauart her bereits immer als Bedarfsampeln betrieben werden, ist mit dieser Frage augenscheinlich gemeint, ob möglicherweise weitere Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Ricklingen des Nachts im Anforderbetrieb laufen könnten. Dies bedeutet, dass in der Grundstellung der Signalisierung der Verkehr im Zuge des vorfahrtberechtigten Straßenzuges die Freigabe erhält, also hier Grün dauerhaft ansteht. Nur bei Anforderung von Kraftfahrzeugen, Radfahrern oder Fußgängern der Nebenrichtung bzw. bei Anforderung durch von der Hauptstraße nach links abbiegende Kraftfahrzeuge wird die Signalisierungs- Grundstellung verlassen und die gewünschte Signalphase eingeleitet.

Die Frage, ob eine solche Signalisierung – insbesondere auch in Anbetracht der zusätzlichen Kosten für Anforderungseinrichtungen, Steuerungslogik und Anpassungen im Verkehrsrechnersystem - sinnvoll ist, wird immer dann im Einzelfall geprüft, wenn gravierende Änderungen an einer Signalanlage vorgenommen werden (neu hinzukommende Fahrbeziehung, Bevorrechtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs, etc.) oder eine Lichtsignalanlage gänzlich neu errichtet wird.

Ein Nachteil dieser Schaltweise liegt in dem zu erwartenden höheren Geschwindigkeitsniveau auf der vorfahrtberechtigten Straße, da alle Signalanlagen auf weite Sicht hin Grün zeigen und dieses Grün nachweislich einen gewissen Sogeffekt besitzt.

TOP 5.3.4.
Kreuzung Göttinger Chaussee/In der Rehre (Drucks. Nr. 15-0759/2008)

Bezirksratsherr Gerhardt trug die Anfrage vor.

Die Verkehrssituation an der o.g. Kreuzung ist sowohl morgens als auch nachmittags jeweils während des Berufsverkehrs sehr angespannt und teilweise unübersichtlich.

Ich frage die Verwaltung:

Gibt es Erhebungen über die momentane Verkehrsdichte?

Wie wird sich das neue Baugebiet auf die Verkehrssituation auswirken?

Gibt es neben dem Ausbauplan für die Straße In der Rehre selbst, Pläne zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs?

Die Antwort gab Frau Cordes.

Um die Anfrage präzise und umfassend beantworten zu können, bedarf es eines längeren Beobachtungszeitraums. Insofern wird um Verständnis gebeten, dass die Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt in schriftlicher Form erfolgt.

Protokollantwort:
Für den Knotenpunkt liegen Zählungen aus dem Jahr 2008 vor.
Damit ist die Belastung der Straße "In der Rehre" über 24 Stunden mit rund 4.000 Kfz
durchaus verträglich.

Die Auswirkung des Baugebietes auf die Verkehrssituation wird derzeit untersucht.
Dabei wird auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes mit einbezogen.

Für die Gestaltung des Kreuzungsbereiches gibt es keine Planung.

TOP 5.3.5.
Sachstandsbericht Bartold-Knaust-Straße (Drucks. Nr. 15-0798/2008)

Bezirksratsherr Gerhardt trug seine Anfrage vor.

Wie bereits zu erfahren war, steht eine Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße bevor, die Planungen haben bereits begonnen. Eine frühzeitige und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger ist unabdingbar.

Ich frage die Verwaltung:

In welchem Stadium befinden sich die Planungen

Ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan für Planung und Realisierung?

Die Antwort wurde gegeben von Frau Cordes:

Die Planung befindet sich im Stadium der Grundlagenermittlung und Vorplanung.

Anlieger werden schriftlich informiert und haben die Möglichkeit
sich bei Fragen direkt an das Sachgebiet Verkehrsplanung zu wenden.

Die Planung wird als Beschlussdrucksache vor der Sommerpause dem
Bezirksrat vorgelegt. Der Beginn des Straßenbaus ist für Oktober 2008 vorgesehen. Vorbereitend sind noch Leitungsarbeiten durchzuführen, mit denen voraussichtlich im August begonnen wird.

Der erste Bauabschnitt umfasst den Straßenabschnitt zwischen Wallensteinstraße und Am Wacholder und wird ca. von Mitte Oktober 2008 bis Anfang des Jahres 2009 andauern.
Im Laufe der nächsten Jahre sind dann weitere Abschnitte für eine Grunderneuerung geplant.

TOP 5.4 - von Bezirksratsherrn Steuer

TOP 5.4.1 - Rattenplage in Bornum (Drucks. Nr. 15-0810/2008)

Bezirksratsherr Steuer trug seine Anfrage vor.

Im Eingangsbereich Bornum wird von Hausbesitzern über Probleme mit Ratten berichtet.
Die Ratten sollen vom ehemaligen Max-Bahr-Gelände kommen. Da die Gebäude dem Verfall ausgesetzt sind finden Ratten hier offensichtlich guten Unterschlupf.

Ich frage die Verwaltung:
Ist der Verwaltung der Zustand bekannt und in welcher Weise unternimmt die Grundstücksfirma etwas?
Kann die Verwaltung hier etwas unternehmen?
Frau Cordes antwortete wie folgt:

Bereits Ende 2007 gingen Beschwerden über Ratten im Bereich Bornum ein. Es stellte sich heraus, dass der Rattenbefall von einem Garagenhof und einem Privatgrundstück im Wohngebiet ausging. Die Grundstückseigentümer haben auf Aufforderung Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet. Zeitgleich wurden entsprechende Maßnahmen in der Kanalisation durch den Fachbereich Stadtentwässerung eingeleitet.

Das ehemalige Baumarkt-Grundstück stand damals ebenfalls im Verdacht. Der Verdacht hatte sich aber nicht bestätigt.

Derzeit werden vom Fachbereich Stadtentwässerung im Bereich Bornum Arbeiten an den Regenwasserkanälen durchgeführt. Dies kann vorübergehend zu einem vermehrten Auftreten von Ratten an der Oberfläche führen. Eine erneute Bekämpfung in der Kanalisation wurde bereits eingeleitet.

TOP 5.4.2.
Wasserspender in Schule (Drucks. Nr. 15-0811/2008)

Bezirksratsherr Steuer verlas seine Anfrage.

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) testete innerhalb von mehreren Jahren das Trinkverhalten von Jugendlichen. Wie eine aktuelle Studie der FKE mit 3000 Grundschülern aus Dortmund und Essen beweist, trinken Kinder zu wenig, und wenn, dann meistens das Falsche. Hier hilft ein einfacher Trick: Kinder greifen häufiger zum kalorienfreien Durstlöscher, wenn er nicht aus der Leitung kommt sondern aus dem Wasserspender. In dieser Studie wurde deutlich, dass innerhalb eines Schuljahres deutlich weniger Kinder übergewichtig und leistungsstärker wurden als in Schulen ohne Wasserspender.

Das Wasser aus diesem Spender kommt zwar letzten Endes aus der Leitung, dennoch hat es sich gezeigt, dass sobald dieses aus einem Wasserspender kam, die Schüler daraus mehr Wasser und weniger zuckerhaltige Limonaden konsumierten.

Ich frage die Verwaltung:
In welchen Schulen stehen solche Wasserspender bereit?
Könnte in jeder Schule eine ausreichende Anzahl von Wasserspendern installiert werden?
Herr Wescher antwortete sinngemäß.

Gegenwärtig gibt es nur im Schulzentrum Bemerode einen Wasserspender. Dieses Gerät wurde der Schule vom Förderverein über einen Leasingvertrag bereitgestellt. Die Kosten werden zusammen mit dem Mittagessen abgerechnet.

Die Neubeschaffungskosten eines Wasserspenders betragen ca. 5.500 €. Außerdem fallen laufende Kosten für Filter und Kohlensäurepatronen an. Die dafür insgesamt erforderlichen Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.

TOP 6.3 - der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Sanierung IGS Mühlenberg (Drucks. Nr. 15-0538/2008)

Durch Neufassung erledigt

TOP 6.3.1.1
Sanierung IGS Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0538/2008 N1)

Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette erklärte, der Ursprungsantrag ihrer Fraktion sei abgeändert worden, um Entwicklungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Situation berücksichtigen zu können. Sie fügte hinzu, dass in der letzten Sitzung bereits darauf hingewiesen worden sei, dass Vertreter der Stadtverwaltung nicht als Anzuhörende eingeladen werden könnten. Sie habe aber noch den Hinweis im Ohr, dass die Verwaltung sich am Rande einer Anhörung äußern würde.

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat führt im Herbst 2008 eine Anhörung zum Stand der Planung der Sanierung der IGS Mühlenberg durch. Zu der Anhörung werden eingeladen:
- Leitung der IGS Mühlenberg
- 2 Geschäftsführer der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
- Leiterin des Fachbereichs Bibliothek und Schule der LHH
- Leiter des Fachbereichs Gebäudemanagement der LHH

Bezirksratsherr Weber erinnerte an seine Aussagen in der letzten Sitzung, wonach der Personenrahmen zu klein sei, das weitere Beteiligte/Betroffene - insbesondere das Freizeit- und Bildungszentrum - einbezogen werden müssten. Inzwischen sei klar, dass die Nennung weiterer Personen später erfolgen könne. Die SPD habe im Prinzip nichts gegen eine Anhörung, sie halte die Terminverschiebung für vernünftig, weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen Dinge zu besprechen seien. Es gehe auch nicht so sehr um die Frage, ob Sanierung oder Neubau. Das eigentliche Problem sei die Finanzierung und die Frage, wie man 30 Millionen Euro am Vernünftigsten aufbringen könne. Und wenn man in dieser Sache neue Wege gehen könne, so solle man das auch tun. Es gebe aber im Moment keine neuen Entwicklungen, weil sich die Sache noch immer in der Beratung befinde, und insofern sei eine Vertagung auf den Herbst vernünftig.

Bezirksbürgermeister Markurth erklärte, Anhörungen seien im Rahmen der Geschäftsordnung des Rates geregelt. Er selber werde zu der Sitzung einladen.
Darüber hinaus sei es guter Brauch im Bezirksrat, über zentrale Themen zu informieren - und dazu gehöre auch das Projekt IGS Mühlenberg. Sobald das entsprechende Gesetz durch sei und weiter geplant werden könne, werde es eine große Informationsveranstaltung geben. Dazu würden möglichst viele Leute angesprochen und eingeladen. Alle Betroffenen sollten die Möglichkeit haben, sich zu äußern und möglichst alle Beteiligten sollten anwesend sein, so dass der Bezirksrat und die Bürger Fragen stellen könnten. Es gehe also um eine Rundum-Information, die die Möglichkeit biete, sich aus dem engen Korsett der Geschäftsordnung heraus zu bewegen.

Herr Wescher informierte, dass über die Benennung weiterer Teilnehmer entsprechend der Geschäftsordnung ein Beschluss des Bezirksrates erforderlich sei. Es seien also zu gegebener Zeit entsprechende Anträge einzubringen.

Bezirksratsherr Steuer erklärte, dass er aus wirtschaftlichen Gründen einen Neubau der IGS Mühlenberg lieber sehe. Der hier zur Abstimmung stehende Antrag beziehe sich aber ausschließlich auf eine Sanierung.

Bezirksbürgermeister Markurth erläuterte, dass eine Informationsveranstaltung alle möglichen Varianten enthalten werde, es gehe also um den Planungsstand zum Standort der IGS Mühlenberg - unabhängig von der Frage Neubau, Sanierung oder was auch immer.

Der Antrag, im Herbst 2008 eine Anhörung zum Stand der Planung der Sanierung der IGS Mühlenberg durchzuführen, wurde einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 18.62.3-09

TOP 6 - A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der SPD-Fraktion

TOP 6.1.1.
Pflastermarkierung Friedrich-Ebert-Straße u. Aufwertung des Schmuckplatzes
(Drucks. Nr. 15-0761/2008)

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Przibylla.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fußweg entlang der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt der Spielstraße von Haus Nr. 16-22 durch eine Markierung deutlich erkennbar zu machen und die Fahrspuren der Baustellenfahrzeuge am „Schmuckplatz“ einzuebnen und einzusäen. Eine weitere Aufwertung durch ein Pflanzbeet wäre wünschenswert.

Der Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.1.2.
Ein- und Ausfahrt Roncallihof (Drucks. Nr. 15-0762/2008)

Den Antrag der SPD-Fraktion trug Bezirksratsfrau Biere mit Begründung vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anbindung der Straße Roncallihof an die Göttinger Chaussee durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, dass eine zumutbare und verkehrssichere Zu- und Abfahrt und eine sichere Querung für Fußgänger auf der Göttinger Chaussee gewährleistet wird. Die Planung stellt der Fachbereich dem Bezirksrat vor.

Bezirksratsherr Koch sagte, die CDU werden dem Antrag zustimmen. Die Situation sei wirklich schlimm und es müsse etwas passieren.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.1.3.
Brachfläche Tresckowstraße/Hofackerstraße (Drucks. Nr. 15-0763/2008)

Bezirksratsfrau Barnert brachte den Antrag mit Begründung ein und erklärte vorab, dass sich der Antrag auf den Zeitraum bis zur Klärung der endgültigen Nutzung des verbleibenden Geländes beziehe.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Flurstück östlich der Tresckowstraße, nördlich des Radweges zur Grundschule und südlich des geplanten Nahversorgers Hofackerstraße im Anschluss an die geplante Bebauung landschaftsgärtnerisch zu gestalten und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bezirksratsherr Koch sagte, dass nach seiner Erinnerung das Grundstück verkauft werden solle. Es wäre sicher schön, wenn auf dieser Fläche etwas gemacht würde, er habe aber die Befürchtung, dass die Verwaltung diese Sache ablehnen werde.

Bezirksbürgermeister Markurth äußerte die Hoffnung, dass für den Übergang eine Lösung gefunden werde. Das Grundstück müsse ja nicht unbedingt weiterhin so wüst aussehen wie bisher.

Dem Antrag wurde ohne Aussprache mit 14 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

In die Verwaltung.
OE 61.12.

TOP 6.1.4.
Entfernung von Pfosten an der Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-0764/2008)

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgetragen und begründet von Bezirksratsfrau Biere.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die zwei angerosteten, ca. 1 Meter hohen Pfosten an der Göttinger Chaussee vor Haus Nr. 161 nebst den gegenüberliegenden drei kürzeren Pfosten sowie die defekte Fahrradabstellreihe zu entfernen.

Der Antrag wurde mit 18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.


In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.2. der CDU-Fraktion

TOP 6.2.1.
Ausbaukonzept In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-0830/2008)

Bezirksratsherr Kumm trug im Sinne des Antrages der CDU-Fraktion vor.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung stellt dem Bezirksrat in einer der nächsten Sitzungen das Ausbaukonzept für die Straße „In der Rehre“ vor.

Ohne Diskussion wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.

In die Verwaltung.
OE 61.12.

TOP 6.2.2.
Neubau IGS Mühlenberg/Anhörung (Drucks. Nr. 15-0831/2008)

Der Antrag wurde zurückgezogen.

TOP 6.4.
Bezirksratsherrn Gerhardt

TOP 6.4.1.
Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-0799/2008)

Antrag

Bezirksratsherr Gerhardt trug seinen Antrag mit Begründung vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die zur Zeit laufende Planung der Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße im Hinblick auf eine bestmögliche Verkehrsberuhigung der Straße vorzunehmen.

Ohne Aussprache wurde der Antrag mit 14 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.4.2.
Information von Anwohnerinnen und Anwohnern der Bartold-Knaust-Straße
(Drucks. Nr. 15-0800/2008)

Bezirksratsherr Gerhardt brachte seinen Antrag mit Begründung ein und fügte hinzu, es sei im Rahmen der Anfragen zwar schon gesagt worden, dass eine Anliegerinformation erfolge, dennoch sei bei der Größe des Bauvorhabens und der Kosten Wert darauf zu legen, dass das besonders zu erfolgen habe.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die zur Zeit laufende Planung der Grunderneuerung der Bartold-Knaust-Straße den Anwohnerinnen und Anwohnern zu gegebener Zeit in geeigneter Weise darzulegen und sie frühzeitig über die zu erwartenden Kosten, die durch die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung entstehen, zu informieren.

Bezirksratsherr Koch sagte, es sei klar gesagt worden, dass es eine Information geben werde, deshalb lehne die CDU den Antrag ab.

Ohne weitere Diskussion wurde der Antrag mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.5
A N T R Ä G E

TOP 6.5.1
Antrag der CDU-Fraktion zum Umleitungsverkehr Am Sauerwinkel
(Drucks. Nr. 15-0949/2008)

Bezirksratsherr Koch brachte den als Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion vorgelegten Antrag ein und begründete ihn.

Antrag:

1. Die Verwaltung wird Möglichkeiten prüfen, auf die vorgesehene halbjährige vollständige Sperrung der Wallensteinstraße in Fahrtrichtung B217 zu verzichten.
2. Falls auf die Sperrung nicht verzichtet werden kann, so wird die Verwaltung dafür sorgen, den Zeitraum der Sperrung zu minimieren.
3. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs wird großräumig ausgeschildert und der Verkehr nicht durch Anliegerstraßen in Wohngebieten geleitet, wie es laut Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover z.B. durch die Straße Am Sauerwinkel vorgesehen ist.


TOP 6.5.2
Antrag von Bezirksratsherrn Gerhardt zur Einbahnstraßenregelung im Bereich der Hochbahnsteigbaustelle Wallensteinstraße (Drucks. Nr. 15-0963/2008)

Danach trug Bezirksratsherr Gerhardt seine Antrag mit Begründung vor.

Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am neuen Hochbahnsteig der Stadtbahnhaltestelle Am Sauerwinkel folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Einrichtung der Einbahnstraße im unmittelbaren Baustellenbereich rückgängig zu machen und damit die Umleitung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs durch die Straßen Am Sauerwinkel usw. aufzuheben.
2. Das seit dem 16.04.2008 bestehende beidseitige absolute Halteverbot in der Straße Am Sauerwinkel unverzüglich aufzuheben.
3. Die Einfahrt in die Wallensteinstraße bereits an der Kreuzung Wallensteinstraße/ Göttinger Chaussee für den Durchgangsverkehr zu sperren und die Einfahrt lediglich noch für Anlieger zu gestatten.
4. Sowohl für die Fahrtrichtung stadtauswärts als auch stadteinwärts für den gesperrten Bereich der Wallensteinstraße eine neue Umleitung einzurichten, die über die Göttinger Chaussee und die Bückeburger Allee führt. Diese Umleitung ist entsprechend frühzeitig und deutlich auszuschildern.
5. Im unmittelbaren Bereich der Baustelle eine Baustellenampelanlage einzurichten, die es ermöglicht, den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen an der Baustelle vorbeizuführen.

Bezirksratsherr Weber führte aus, es sei eine Tatsache, dass Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich, insbesondere an Straßen, zu Behinderungen und Belästigungen führen. Nach Vollendung der Arbeiten sei aber im Regelfall eine Verbesserung zu verzeichnen. Im vorliegenden Fall bringe die Errichtung eines Hochbahnsteigs Verbesserungen mit sich, vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen. Für die Arbeiten seien aber Vorarbeiten, wie Kanalbauarbeiten, erforderlich. Und die seien ohne eine Straßensperrung nicht möglich. Was den Zeitraum der Sperrung angehe, so vertraue er der Verwaltung. Diese habe ein eigenes Interesse daran, die Maßnahme so schnell wie möglich zu Ende zu bringen. Was die CDU-Forderung einer Umleitung angehe, so sei alles sehr abstrakt gehalten. Die SPD lege deshalb einen Änderungsantrag zu Pkt. 3 vor. Den ersten beiden Punkten könne die SPD nicht zustimmen.

TOP 6.5.1.1
Beschilderung Baustelle Am Sauerwinkel - Hochbahnsteig -
Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucks. Nr. 16-0975/2008)

zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 15-0949/2008)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. An der Kreuzung Göttinger Chaussee/Wallensteinstraße sollte der Fernverkehr über die Bückeburger Allee zur B 217 abgeleitet werden.

2. Stadtbahnhaltestelle stadteinwärts:
Durch die derzeitige und nach Aussage der ausführenden Baufirma längerfristige Ausschaltung der westlichen Fußgängerampel soll eine sichere Querungsmöglichkeit für die Stadtbahnnutzer geschaffen werden, da zur Zeit nur parallel zu den Schienen die Haltestelle (Am Sauerwinkel stadteinwärts) erreicht werden kann.

Bezirksratsherr Weber hielt die in dem WfH-Antrag geforderten Maßnahmen für undurchführbar. Es könne gar nicht beurteilt werden, welcher Verkehr ersatzweise durch den Sauerwinkel geführt werden müsse. Würde die Einfahrt schon an der Wallensteinstraße gesperrt und nur noch für Anlieger freigegeben, käme es zu einem Stau auf der Göttinger Chaussee und in den Ricklinger Stadtweg stadteinwärts hinein. Das würden die Anwohner wohl kaum gut finden. Eine wechselseitige Verkehrsführung sei ungeeignet und nur etwas für Bundesstraßen. Auch käme es zu langen, langen Staus. Was eine großräumige Ausschilderung des Umleitungsverkehrs angehe, so verweise er auf den SPD-Änderungsantrag zum CDU-Antrag.

Bezirksratsherr Koch erläuterte, dass die CDU bewusst in ihrem Antrag keine konkreten Maßnahmen nenne. Gefordert seien die Fachleute, und denen wolle man keine Vorgaben machen. Es gebe großen Protest in der Bevölkerung. So wie es jetzt geplant sei, sei es nicht zu machen. Der Antrag sei formuliert worden, nachdem er viele Anrufe bekommen habe von Anwohnern der Straße Am Sauerwinkel. Und schon heute seien lange Schlangen beobachtet worden wegen der Einbiegung in den Sauerwinkel.

Bezirksratsherr Gerhardt sagte, an Herrn Weber gewandt, dass Bauarbeiten Dreck und Schmutz mit sich brächten, sei unstrittig. Es gehe aber nicht darum, die Bauarbeiten insgesamt in Frage zu stellen, sondern darum, anstehende Probleme intelligent zu lösen. Er selber habe bereits zweimal Erfahrungen mit dieser Baustelle machen müssen, was letztlich den Ausschlag zu dem gestellten Antrag geliefert habe.

Bezirksbürgermeister Markurth stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Punkte einzeln abzustimmen, beginnend mit dem Antrag von Herrn Gerhardt und danach den der CDU-Fraktion. Möglicherweise könnten dann die übrig bleibenden Punkte in einem Antrag zusammen gefasst werden.
(Der Antrag wurde einstimmig angenommen)

Bezirksratsfrau Biere meinte, dass es bei der Neueinrichtung von Baustellen in den ersten Tagen automatisch zu Problemen komme. Schließlich gebe es Nicht-Zeitungsleser, die von den Tatsachen überrascht würden. Es habe aber schon vor zwei Monaten eine Bürgerinformation gegeben. Insofern seien die Dringlichkeitsanträge nicht nachzuvollziehen.
Außerdem werde hier von einer Vollsperrung der Wallensteinstraße gesprochen. Das stimme so nicht, es handele sich um eine einseitige Sperrung. In der Bürgersprechstunde sei gesagt worden, dass das auch noch umgekehrt werden könnte. Bei der Bürgersprechstunde hätten auch die Antragsteller ihre Bedenken äußern können, so wie es die Bürger vor Ort getan hätten. Es seien gute Ergebnisse erzielt. So würden nach Absprache mit der Transtec wahrscheinlich zusätzliche Blinklicht-Anlagen installiert. Sie,Bezirksratsfrau Biere, könne mit den Anträgen nicht umgehen.

Abstimmung über die Anträge:

Antrag von Bezirksratsherrn Gerhardt, Drs. 15-0963/2008:

Punkt 1 wurde zurückgezogen.
Punkt 2: 6 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Punkt 3: 1 Ja-Stimme, 13 Nein-Stimmen, 5 Enthaltung
Punkt 4: 1 Ja-Stimme, 12 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
Punkt 5: wurde zurückgezogen.

Der Antrag wurde damit mehrheitlich abgelehnt.

Antrag der CDU-Fraktion, Drs. 15-0949/2008

Punkt 1: Abgelehnt mit 7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, ohne Enthaltung
Punkt 2: Abgelehnt mit 6 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Punkt 3: Wird erweitert um den Text des SPD-Änderungsantrages (Drs. 15-0949/2008)
und lautet:

Der Bezirksrat möge beschließen:

"Die Umleitung des Durchgangsverkehrs wird großräumig ausgeschildert und der Verkehr nicht durch Anliegerstraßen in Wohngebieten geleitet, wie es laut Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover z.B. durch die Straße Am Sauerwinkel vorgesehen ist.

An der Kreuzung Göttinger Chaussee/Wallensteinstraße sollte der Fernverkehr über die Bückeburger Allee zur B 217 abgeleitet werden.

Stadtbahnhaltestelle stadteinwärts:
Durch die derzeitige und nach Aussage der ausführenden Baufirma längerfristige Ausschaltung der westlichen Fußgängerampel soll eine sichere Querungsmöglichkeit für die Stadtbahnnutzer geschaffen werden, da zur Zeit nur parallel zu den Schienen die Haltestelle Am Sauerwinkel stadteinwärts erreicht werden kann."

Die Neufassung von Punkt 3 wurde einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

Bezirksratsherr Gerhardt bat um Verständnis, dass er als Einzelvertreter, der sich noch im Studium befinde und berufstätig sei, nicht an allen Veranstaltungen teilnehmen könne.

Bezirksratsherr Koch bestätigte, dass es diese Veranstaltung gegeben habe. Er habe aber gehört, dass in dem Bereich Sauerwinkel nur sehr wenige Informationen bekannt waren. Deshalb sei auch nach dem Erscheinen des Zeitungsartikels der Protest hochgekommen. Mit ihrem Antrag beabsichte die CDU, der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, mitzuteilen, wie sie die nächsten sechs Monate die Sache zu regeln gedenke. So wie jetzt gehe es jedenfalls nicht.

Auf eine Nachfrage von Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette, was mit dem SPD-Antrag beabsichtigt werden solle, antwortete Frau Biere, dass es darum gehe, für Fußgänger eine sichere Möglichkeit zur Straßenüberquerung zu erreichen.

Bezirksratsherr Gerhardt äußerte Unverständnis darüber, dass die SPD-Fraktion zunächst seinen Antrag ablehne, dann aber demselben Anliegen im CDU-Antrag zustimme und sogar als eigene Ergänzung die Strecke anführe, die er in seinem Antrag vorgegeben habe. Dasselbe gelte für die Aufhebung des Parkverbotes Am Sauerwinkel, wo doch im CDU-Antrag die weiträumige Umleitung gefordert werde.

Bezirksratsherr Przibylla stellte klar, dass die Betonung auf "Durchgangsverkehr" liege, der im Sauerwinkel unterbunden werden solle. Und im übrigen habe die SPD-Fraktion dem CDU-Antrag zugestimmt, weil sie kein "rhetorisches Doppel" wolle.

Bezirksbürgermeister Markurth wies darauf hin, dass es unüblich sei, über bereits abgestimmte Anträge zu diskutieren.

TOP 7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 7.1.
Zuwendung an die IG Hannover-Mühlenberg e.V., 2008-11-09
(Drucks. Nr. 15-0785/2008)

Antrag:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:

Empfänger: IG Hannover-Mühlenberg e.V.
Verwendungszweck: Zuschuss zum Osterfeuer
Zuwendungsbetrag: 250 Euro.

Der Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen angenommen.

In die Verwaltung.
OE 18.62.3-09

TOP 7.2.
Zuwendung an die Kita Treschowstraße, 2008-12-09
(Drucks. Nr. 15-0787/2008)

Antrag:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:

Empfänger: Kindertagesstätte Treschowstraße 82
Verwendungszweck: Anschaffung eines Krippenwagens
Zuwendungsbetrag: 717 Euro.

TOP 7.3.
Zuwendung an die Martin-Luther-King-Schule, 2008-15-09
(Drucks. Nr. 15-0789/2008)

Antrag:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:

Empfänger: Martin-Luther-King-Schule
Verwendungszweck: Westen für Schulsanitärer
Zuwendungsbetrag: 60 Euro.

TOP 7.4.
Zuwendung an das Freizeitheim Ricklingen, 2008-17-09
(Drucks. Nr. 15-0790/2008)

Antrag:

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:

Empfänger: Freizeitheim Ricklingen
Verwendungszweck: Unterstützung der Ricklinger Sommerspiele
Zuwendungsbetrag: 1.264,38 Euro.

Die Tagesordnungspunkte 7.2, 7.3. und 7.4. wurde en bloc abgestimmt.
Alle Anträge wurden einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 18.62.3-09

TOP 8.
Bericht über Bauvorhaben - Berichte lagen nicht vor.

Bezirksbürgermeister Markurth beendete die Sitzung um 22:25 Uhr.

f.d.Niederschrift

Markurth Wescher Cordes
Bezirksbürgermeister Koordinator Schriftführerin