Sitzung Ratsversammlung am 10.04.2008

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 05.04.2008)
1. Nachtrag (erschienen am 11.04.2008)
Protokoll (erschienen am 10.10.2008)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 11.04.2008

NIEDERSCHRIFT

19. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 10. April 2008,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
(Ratsfrau Barth) (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsfrau Edenhuizen (SPD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsherr Garbe (SPD)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Beigeordnete Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke)
(Ratsherr Löser) (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Lossin (SPD)
Ratsherr Meyburg (FDP) 15.37 - 17.10 Uhr
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Studier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Tack (SPD)
Ratsherr Dr. med. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Westphely (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
(Erster Stadtrat Mönninghoff)
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtrat Walter

Tagesordnung:

1. A N F R A G E N

1.1. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur vorschulischen Sprachförderung des Landes Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0347/2008)

1.2. der Gruppe Hannoversche Linke zum Umgang mit der Asche aus Krematorien
(Drucks. Nr. 0548/2008)

1.3. der CDU-Fraktion

1.3.1. zu Sicherheit und Klimaschutz durch moderne Straßenbeleuchtung in Hannover
(Drucks. Nr. 0552/2008)

1.3.2. zu Essentafeln und kostenlose Mittagstischen in Hannover
(Drucks. Nr. 0553/2008)

1.3.3. zum beitragsfreien Kita-Jahr
(Drucks. Nr. 0554/2008)

1.4. der Fraktion DIE LINKE. zur Lärmkartierung und zum Lärmschutz laut EU Richtlinie
(Drucks. Nr. 0574/2008)

1.5. der Gruppe Hannoversche Linke zu Ausnahmeregelungen für BewohnerInnen innerhalb der Umweltzone Hannover
(Drucks. Nr. 0583/2008)

1.6. der CDU-Fraktion

1.6.1. zum Hochwasserschutz
(Drucks. Nr. 0683/2008)

1.6.2. zur Ausleihe von Kunstgegenständen
(Drucks. Nr. 0684/2008)

1.6.3. zum Info-Pavillon in den Herrenhäuser Gärten
(Drucks. Nr. 0685/2008)

1.7. der Gruppe Hannoversche Linke

1.7.1. zu Grundstücksankäufen und -verkäufen durch die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0689/2008)

1.7.2. zum Ausbau des Zweigkanals Linden gemäß dem Standard des Mittellandkanals
(Drucks. Nr. 0690/2008)

1.7.3. zu Mietzahlungen im Linden-Park (vormals Ihme-Zentrum)
(Drucks. Nr. 0691/2008)

1.7.4. zu militärischen Übungen der Bundeswehr im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0692/2008)

1.8. der Fraktion DIE LINKE.

1.8.1. zur Privatschule der PHORMS Management AG in Hannover
(Drucks. Nr. 0693/2008)

1.8.2. zur Betreuung der Integrationslotsen
(Drucks. Nr. 0694/2008)

1.9. der Gruppe Hannoversche Linke

1.9.1. zu Anlagen für Skater
(Drucks. Nr. 0749/2008)

1.9.2. zur Verkehrssicherheit von Schulkindern
(Drucks. Nr. 0750/2008)

1.9.3. zum Herrenhäuser Schloss
(Drucks. Nr. 0752/2008)

1.10. von Ratsherrn Böning zum Boehringer-Projekt in Hannover-Kirchrode
(Drucks. Nr. 0770/2008)

2. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates
(Drucks. Nr. 0754/2008)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0645/2008)

3.2. Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 0646/2008)

3.3. Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 0851/2008)

4. Antrag zum 206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Limmer / Nachnutzungen am Universitätsstandort Limmer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0277/2008 mit 3 Anlagen)

5. Antrag zum Bebauungsplan Nr. 772, 2. Änderung - Oisseler Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0162/2008 mit 4 Anlagen)

6. Antrag zur Satzung über eine repräsentative Umfrage bei Kleingartenpächterinnen und –pächtern sowie Personen, die bisher noch keinen Kleingarten besitzen
(Drucks. Nr. 0616/2008 mit 1 Anlage)

7. Antrag zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0668/2008 mit 2 Anlagen)

8. Antrag zur Ausschreibung Grundstück Am Hohen Ufer 3
(Drucks. Nr. 0391/2008 N1 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zum Antrag der FDP-Fraktion zum Energieträger-Mix der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0539/2008)

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0539/2008, Antrag der FDP-Fraktion zum Energieträger-Mix der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0905/2008)

10. A N T R Ä G E

10.1. der CDU-Fraktion

10.1.1. zur Umweltzone: Bundesweite Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen
(Drucks. Nr. 0551/2008)

10.1.2. zur Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei Gas- und Strompreisen
(Drucks. Nr. 0571/2008)

10.1.3. zur Senkung der Konzessionsabgabe
(Drucks. Nr. 0572/2008)

10.1.4. zum Internetportal der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0573/2008)

10.2. der SPD-Fraktion und Fraktion bündnis 90/Die Grünen

10.2.1. zur Energiesparberatung für MigrantInnen
(Drucks. Nr. 0592/2008)

10.2.2. zum Ausgleich von Treibhausgasemissionen bei Flugreisen
(Drucks. Nr. 0593/2008)

10.3. der CDU-Fraktion zu EC-Kartenzahlung in städtischen Einrichtungen
(Drucks. Nr. 0682/2008)

10.4. der Gruppe Hannoversche Linke

10.4.1. zur Preisgestaltung der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0686/2008)

10.4.2. die Messe- und Flughafenanteile der Landeshauptstadt Hannover nicht zu privatisieren
(Drucks. Nr. 0687/2008)

10.4.3. zur Verlängerung der Grünphase an der Kreuzug Schulenburger Landstraße / Mecklenheidestraße
(Drucks. Nr. 0688/2008)

10.4.4. zum Ausbau von Nah- und Fernwärme
(Drucks. Nr. 0744/2008)

10.4.5. zum Aufbau regenerativer Stromerzeugung
(Drucks. Nr. 0745/2008)

10.4.6. zur Beteiligung der Stadtwerke Hannover AG am Kraftwerksblock Staudinger 6 bei Hanau
(Drucks. Nr. 0746/2008)

10.4.7. zum Neubau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes in Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0747/2008)

11. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

11.1. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0199/2008 mit 2 Anlagen)

11.2. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 0545/2008 mit 2 Anlagen)

11.3. Grundstücksverkauf am Kronsberg
(Drucks. Nr. 0717/2008 mit 2 Anlagen)

12. Sporthallen- Betriebsführung
(Drucks. Nr. 0048/2008 mit 2 Anlagen)

13. Antrag zu einer Bürgschaftsübernahme
(Drucks. Nr. 0446/2008 mit 1 Anlage)

14. Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Bereitstellung eines Büros und einer Sekretärin für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Hannover AG, Walter Meinhold
(Drucks. Nr. 0859/2008)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und verwies auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen sowie auf die abzusetzenden Beratungsgegenstände und zum Dringlichkeitsantrag der Gruppe Hannoversche Linke aus Drucks. Nr. 853/2008 auf § 11 Geschäftsordnung.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte zur Dringlichkeit des Antrages seiner Gruppe aus Drucks. Nr. 853/2008, die unmittelbar bevorstehenden Aktivitäten der Friedensbewegung benötigten dringend Unterstützung. Die Zeremonien zur Verabschiedung der Soldaten stünden unmittelbar bevor und könnten evtl. zur Kriegsverherrlichung führen. Der Antrag sei auch deshalb dringlich, weil die Abreise der Soldaten nach Afghanistan unmittelbar bevor stehe. Mit der Zustimmung zur Dringlichkeit des Antrages sei auch eine deutliche inhaltliche Stellungnahme gegen den Krieg und gegen die Kriegsverherrlichung verbunden.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, wenn seine Fraktion der Dringlichkeit auch zustimme, verweise er doch ausdrücklich darauf, dass damit keine Zustimmung zum Antrag verbunden sei.

Beigeordneter Lensing (CDU) äußerte, seine Fraktion könne der Dringlichkeit dieses Antrages nicht zustimmen, da sie der Auffassung sei, dass er nicht auf die Tagesordnung der Ratsversammlung gehöre.

Mit 40 Stimmen lehnte es der Rat ab, dem Antrag der Gruppe Hannoversche Linke aus Drucks. Nr. 853/2008 die Dringlichkeit zuzuerkennen.
Die für die Zuerkennung der Dringlichkeit erforderliche Zweidrittelmehrheit (mind. 44 Stimmen) wurde nicht erreicht.
Gegen die vorliegende Tagesordnung unter Berücksichtigung der dazu zuvor gemachten Ausführungen erhob der Rat keine Bedenken.

TOP 1.
A N F R A G E N

TOP 1.1.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur vorschulischen Sprachförderung des Landes Niedersachsen
(Drucks. Nr. 0347/2008)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 347/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Sprache und Sprachbeherrschung sind ganz wesentliche Vorraussetzungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für einen erfolgreichen Bildungsprozess. Die frühzeitige Entwicklung und Förderung von Sprachkompetenzen ist zentrales, präventives Element frühkindlicher Erziehung und Bildung, das Kindern jeglicher Herkunft und individueller Leistungsfähigkeit Teilhabe an der Gesellschaft und gelungene Integration in die Gesellschaft ermöglichen kann.

Das Land Niedersachsen hat deshalb für die Vorschulkinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung ein zweiteiliges Sprachförderprogramm beschlossen: zum einen eine finanzielle Unterstützung bei den so genannten Sprachförderfachkräften in den Kindertagesstätten und zum anderen die Sprachförderung vor dem Schuleintritt durch die Schulen mit dem Programm: „Fit in Deutsch“.

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt darüber hinaus die Sprachförderung in den Kindertagesstätten aus eigenen Mittel mit einem dafür entwickelten trägerübergreifendem Programm in Höhe von 1,4 Millionen Euro pro Jahr. Hannover hat 2004 in der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesstätten Fachplanung nach §78 SGB VIII (u. a. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen) die „Leitlinien zur ganzheitlichen Sprachförderung der Landeshauptstadt Hannover“ erarbeitet und 2005 das Konzept „Flächendeckende Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten“ auf den Weg gebracht. Dieses Programm gewährt die zielgerichtete systematische Sprachförderung mit der Einbindung der Eltern in Kindertagesstätten und weitere sozialräumlich orientierte Maßnahmen und Projekte von Kultur und Bildung in der Stadtteilkulturarbeit.

Damit über die Sprachförderung der Kinder auch die soziale Integration und Kommunikation zur gesellschaftlichen Teilhabe gefördert werden kann, werden in diesem Konzept die Sprachförderung mit der Elternbildung durch Angebote der kulturellen Bildung im Stadtteil ergänzt.

Dabei gibt es drei „Bausteine“:
Baustein A: Elternbildung:
Mütter werden in Begleitung des pädagogischen Fachpersonals in den Elternwerkstätten Sprachbildung „Rucksack“ zu „Rucksackmüttern“ durch die Volkshochschule qualifiziert.

Baustein B: Systematische Sprachförderung für Kinder:
Finanzierung von zusätzlichen Personalstunden und Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals für die systematische Sprachförderung von Kindern. Einrichtungen, die sich an dem Baustein A/Elternwerkstatt Sprachbildung „Rucksack“ beteiligen, werden bei der Verteilung der Personalstunden besonders berücksichtigt.

Baustein C: Vernetzung im Stadtbezirk:
Netzwerkbildung im Stadtbezirk für Projekte und Maßahmen der kulturellen Bildung zur Ergänzung der Sprachförderung.

Die Flächendeckung wird im Stadtgebiet Hannover insbesondere durch die Sprachförderfachkräfte in zirka 100 Kindertagesstätten erreicht. Ende 2008 wird es in allen Stadtbezirken jeweils vier Einrichtungen geben, die am „Rucksack-Projekt“ teilnehmen. Alle Stadtbezirke profitieren bereits von den so genannten Vernetzungsmitteln. Ziel aller Programme ist es, den Spracherwerb bei Kindern systematisch zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern.


Frage 1:
Die jeweiligen Förderprogramme der Stadt und des Landes zur Sprachförderung beziehen sich auf die gleichen Kinder. Sind die Programme sinnvoll aufeinander abgestimmt und ergänzen sie die Arbeit in der jeweiligen Einrichtung konstruktiv im Interesse der Kinder?

Laut Erlass des Kultusministeriums zur „Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ bezieht sich die Zielgruppe des Landesprogramms auf alle Kinder im Alter zwischen drei und fünf Jahren. Als Fördergrundlage dient die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund im gleichen Alter in den Kindertagesstätten. Die vorschulische Sprachförderung „Fit in Deutsch“ des Landes Niedersachsen hat – gemäß Runderlass vom 26.6.2003 – als Zielgruppe die Kinder ab fünf Jahren bis zur Einschulung, faktisch somit die Kinder im letzten Kindergartenjahr.

Die städtische Förderung bezieht sich hingegen auf alle Kindergartenkinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, da eine Trennung innerhalb der Einrichtung wenig sinnvoll ist.

Von der inhaltlichen Ausrichtung her sind die vom Niedersächsischen Kultusministerium empfohlenen Programme für die vorschulische Sprachförderung (Verantwortung im Schulbereich) auf der einen Seite und der Sprachförderung im Elementarbereich des Landes und der Landeshauptstadt Hannover (Verantwortung in der Jugendhilfe) bedauerlicherweise nicht aufeinander abgestimmt. Dies hat auch zu verschiedenen Stimmen der Kritik bei betroffenen Eltern und anderen Beteiligten geführt.

In der Praxis gibt es unabhängig davon jedoch eine Reihe von guten und gelungenen Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten auch in der Frage der Sprachförderung. Diese sind im Wesentlichen vom guten Willen und dem individuellen Engagement der Beteiligten abhängig.


Frage 2:
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der vorschulischen Sprachförderung des Landes und dem Wegfall des muttersprachlichen Unterrichts in den Schulen Hannovers?

Nach Rücksprache mit dem Schulträger ist dies – jedenfalls mir – bisher nicht bekannt. Es besteht auch kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen den Veränderungen. Während die Sprachförderung des Landes zum 1.3.2006 flächendeckend eingeführt wurde, erfolgte die Umwandlung des Muttersprachunterrichts in herkunftssprachlichen Unterricht in 2005 durch Ankündigung zum Schulhalbjahr 05/06. Seit dem 1.2.2006 findet der Unterricht nur noch an den Grundschulen statt- für die Weiterführenden Schulen gibt es diesen nicht mehr, hier ist also von einem Wegfall zu sprechen.


Frage 3:
Welche Möglichkeiten hat und nutzt die Verwaltung der Stadt Hannover im Austausch mit dem Kultusministerium, damit die vorschulische Sprachförderung des Landes sinnvoll im Interesse der Kinder und der durchführenden Einrichtungen in Hannover eingesetzt wird?

Die Situation dieser eher „geteilten“ Sprachförderung und der damit verbundenen Probleme sind bereits durch ein Schreiben des Oberbürgermeisters an den Ministerpräsidenten im Februar 2008 mitgeteilt worden. Dabei wurde auch um Veränderung der Rahmenbedingungen gebeten.

Dazu hat die LHH insbesondere wie folgt Position bezogen:

· Die vorschulische Sprachförderung sollte grundsätzlich in den Kindertagesstätten stattfinden, um den kontinuierlichen Tagesablauf der Kinder nicht zu beeinträchtigen;
· zur Fortführung der Qualifizierung von MitarbeiterInnen sollten die entsprechenden Stundenanteile in den Kindertagesstätten eingerichtet werden;

· die freiwerdenden Förderstunden der Grundschulen sollten für weitere Fördermaßnahmen im Unterricht verwendet werden

· die Fortführung des Programms „Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ des Landes mit einer verbesserten finanziellen Ausstattung (zurzeit auf drei Jahre befristet) endet mit dem Kindergartenjahr 2008/2009).

Beigeordneter Klie (SPD) fragte, ob es zutreffe, dass die von Stadtrat Walter erwähnten städtischen Module ausschließlich dadurch möglich geworden seien, dass die Ratsmehrheit dafür Mittel in den Haushaltsplan eingestellt habe.

Stadtrat Walter antwortete, er gehe davon aus, dass diese Frage in erster Linie deklaratorischen Charakter habe und bestätige insoweit das Gesagte.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es zutreffe, dass der Förderunterricht an den Schulen ausfallen müsse, weil die Kapazitäten im Bereich der Sprachförderung angesiedelt werden müssten und wie die Aussage zu bewerten sei, dass es in die Zuständigkeit der Kommunen falle, wie die Sprachförderung im letzten Jahr vor der Grundschule vor Ort durchgeführt werde.

Stadtrat Walter antwortete, bei dem Wegfall des Förderunterrichts handele es sich um auf der Landesebene geführte schulpolitische Diskussionen mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Kommunen. Ob der Wegfall des Förderunterrichts zu Kapazitätsausweitungen oder –einschränkungen bei der Sprachförderung führe, sei ein auf Landesebene herzustellender Zusammenhang, den er, Sprecher, nicht bewerten wolle.
Die von seiner Vorrednerin hier vorgetragene Position zu den Zuständigkeiten sei ihm nicht bekannt. Die Verantwortung für die Einführung der Sprachförderung liege nicht bei den Kommunen; vielmehr sollten sich nach den Landesrichtlinien Schule und Jugendeinrichtungen ins Benehmen setzen.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, ob es zutreffe, dass es zwar wünschenswert wäre, die Sprachförderung möglichst ein Jahr vor der Einschulung in der Kindertagesstätte stattfinden zu lassen, dass dort aber die Kapazitäten zum Teil nicht vorhanden seien und wie viele keine Kindertagesstätte besuchende Kinder an Sprachfördermaßnahmen teilnähmen und ob und ggf. in welchem Umfang es Zuschüsse vom Land gebe für Programme wie „Rucksack-Mütter“, die sich mit Sprachförderung oder Elternbildung befassten.

Stadtrat Walter antwortete, ihm seien hinsichtlich der Kapazitäten in Kindertagesstätten die von seiner Vorrednerin geschilderten Probleme aus hannoverschen Einrichtungen nicht bekannt.
In Hannover erreichten die Kindertagesstätten über 98% der Drei- bis Sechsjährigen.
Landesförderprogramme für „Rucksack-Mütter“ oder ähnliches seien ihm nicht bekannt; vielmehr handele es sich immer um kommunale Programme.

Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD) fragte, ob sich die hannoverschen Förderaktivitäten bereits auf die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellungen auswirkten.

Stadtrat Walter erklärte, da er derartige Ergebnisse nicht kenne, könne er diese Frage nicht beantworten.

Ratsfrau Hanke (CDU) fragte, wie sich die Beteiligung an Programmen wie „Rucksack-Mütter“ darstelle und welche Verweildauer in diesen Kursen üblich sei.

Stadtrat Walter antwortete, Details könne er nicht nennen. In den entsprechenden Beschlussdrucksachen seien auch Zeitkontingentierungen enthalten. Die Programme würden ausgesprochen gut angenommen, und zwar sowohl von denjenigen, die die Kurse veranstalteten, als auch von denjenigen, die an ihnen teilnähmen.

Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass es Situationen gebe, in denen Kinder zur vorschulischen Sprachförderung aus der Kindertagesstätte heraus in die Schule und aus der Schule heraus in die Kindertagesstätte gebracht werden müssten und dass das von den Eltern zu leisten sei.

Stadtrat Walter antwortete, derartige Fälle seien Beispiele dafür, dass die von allen Beteiligten gewünschte enge Kooperation zwischen den Schulen und den Kindertagesstätten noch nicht funktioniere.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, ob die vom Land geforderten Beratungsteams in Hannover bereits gebildet worden seien und ob das Sprachförderprogramm der Stadt auch darauf abhebe, dass viele deutsche Kinder nicht verstünden, was von ihnen gewollt werde.

Stadtrat Walter antwortete, entsprechende Strukturen zum Brückenjahr befänden sich in Hannover im Aufbau.
Es wäre ein grobes Missverständnis, Sprachförderung ausschließlich auf die soziale Situation von Migrantenkindern reduzieren zu wollen; vielmehr sei Sprachförderung auch konzeptionell immer umfassender verstanden worden. Aus der frühkindlichen Pädagogik sei seit langem bekannt, dass auch Kinder aus lange hier ansässigen Familien Schwierigkeiten hätten, im kommunikativen Prozess altersgerecht mitzuhalten. Das werde von den Sprachförderkonzepten aufgegriffen.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, ob es zu diesem Thema Zahlen gebe.

Stadtrat Walter antwortete, entsprechende Zahlen lägen ihm nicht vor.


TOP 1.2.
der Gruppe Hannoversche Linke zum Umgang mit der Asche aus Krematorien
(Drucks. Nr. 0548/2008)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsherrn Nikoleit (Hannoversche Linke) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 548/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Krematorien gibt es in der Region und der Stadt Hannover und wie viele von diesen benutzen eine Aschemühle und wie viele von diesen Krematorien befolgen die Ethikrichtlinien des Bundesverbandes deutscher Bestatter?

In der Stadt Hannover gibt es ein Krematorium, betrieben von der Feuerbestattungs-gesellschaft mbH, einem Zusammenschluss von Bestattern bzw. Bestattungsunternehmen. Die Landeshauptstadt hat keinen direkten Einfluss auf die Arbeit dieser GmbH. Im hannoverschen Umland gibt es keine Krematorien. Die nächsten Krematorien befinden sich in Hildesheim, Celle und Hameln, alles ebenfalls privatwirtschaftlich tätige Unternehmen.

Die bisherige Einäscherungstechnik erfordert den Einsatz von Aschemühlen. Diese Technik hat sich in den vergangenen 80 Jahren nicht grundsätzlich verändert. Seit einigen Jahren werden in einigen Krematorien zusätzlich Zentrifugen eingesetzt, um auch die kleinen Metallrückstände, auch das Zahngold, herauszuschleudern. Nach Aussage des Betreibers geschieht das im Krematorium in Lahe noch nicht. Die Betreiber dort halten nach eigenen Angaben die Ethikrichtlinie ein, über die anderen Krematorien ist dies nicht bekannt.


Frage 2:
Werden Zahngold und andere Gegenstände wie z.B. Prothesen, Hüftgelenke, Eheringe aus der Asche entfernt, und wenn ja, wie werden diese entfernt, und wenn sie entfernt sind, welche Richtlinien befolgt die Stadt (wird eine Einwilligung der Angehörigen eingeholt, werden diese verständigt)?

Um die großen Aschebestandteile der Knochen in der Aschemühle zu zerkleinern, ist es zunächst erforderlich, die Metallteile soweit möglich zu entfernen. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Informationen liegen hier nur zum Krematorium in Lahe vor: m Einäscherungsauftrag erteilen die Angehörigen der Feuerbestattungsgesellschaft folgende Einwilligung: „Eventuell anfallende Reststoffe gehen in das Eigentum der Feuerbestattungsgesellschaft über und werden ggf. entsorgt oder verwertet.“ Metallteile werden nach dem Verbrennungsprozess im Ofen mittels Magneten bzw. von Hand aus der Asche entnommen, also nur große, sichtbare Metallteile, wie künstliche Hüftgelenke etc. Zahngold wird nicht entnommen, da es zu klein und nicht magnetisch ist.


Frage 3:
Wird aus dem gewonnenen Zahngold und anderen Gegenständen Geld erwirtschaftet, und wenn ja, wie hoch ist der Jahresumsatz und wie wird dieses Geld verwendet?

Die gesammelten Metalle werden in Lahe durch die Betreiber gesammelt und als Altmetall verkauft. Über die Höhe der dadurch erzielten Einnahmen wurden keine Angaben gemacht. Auf Initiative der Feuerbestattungsgesellschaft wurde im Jahr 1999 die Stiftung Trauerbegleitung und Bestattungskultur gegründet. Die Einnahmen aus der Altmetallverwertung fließen dieser Stiftung zu. Trauernde aus Hannover und Umgebung haben über die Stiftung u.a. die Möglichkeit, ein Netzwerk von Selbsthilfegruppen und ähnliche Angebote kennen zu lernen. Die Betreiber des Krematoriums sind daher der Ansicht, dass mit dieser Geldverwendung die erzielten Einnahmen der Bevölkerung zugute kommen.


TOP 1.3.
der CDU-Fraktion

TOP 1.3.1.
zu Sicherheit und Klimaschutz durch moderne Straßenbeleuchtung in Hannover
(Drucks. Nr. 0552/2008)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die von Beigeordnetem Küßner (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 552/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Die Stadt Hannover arbeitet bereits seit Jahren gezielt an einer energieeffizienten und umweltfreundlichen Beleuchtung. Der Bestand wurde bereits über viele Jahre hinweg mit dem Ziel einer optimalen Licht- und Energieausbeute erneuert. Im November 2007 ist der mittlere Anschlusswert in der Stadt Hannover auf unter 100 Watt je Leuchtstelle gefallen. Seit 1990 ist der Anlagenbestand um rund 3600 Leuchtstellen auf nunmehr rund 52 000 angestiegen. Trotzdem konnten in dieser Zeit die Gesamtanschlussleistung um 12 % gesenkt werden.

Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf herkömmliche Straßenlaternen zu verzichten und auf die ökologisch sowie ökonomisch effektivere LED-Technik zurückzugreifen?

Zurzeit sehen die Verwaltung wie auch die Stadtwerke Hannover AG als Betreiber der städtischen Straßenbeleuchtung keine Möglichkeit, auf herkömmliche Straßenlaternen zu verzichten und auf die ökonomisch und ökologisch effektivere LED Technik zurückzugreifen. Die LED-Technik im Straßenbeleuchtungsbereich ist noch nicht ausgereift ist. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die LED-Technik mittelfristig auch bei der Straßenbeleuchtung zum Einsatz kommt.


Frage 2:
Welche Kosten entstehen für den entsprechenden Neu- bzw. Umbau und für die sonst übliche Austauschrate der Leuchtkörper?

In Düsseldorf sind probeweise zwei Anliegerstraßen mit LED-Leuchten ausgerüstet worden. Diese Leuchten sind Einzelanfertigungen und mit zirka 7 500 Euro/Stück sehr teuer. Ein namhafter Hersteller beziffert die Leuchtkosten zurzeit mit rund 3.000 Euro/Stück, herkömmliche Leuchten kosten dagegen nur rund 180 bis 250 Euro/Stück. Im Moment sind die üblichen Leuchten somit noch wesentlich günstiger in der Anschaffung, da es noch kein marktreifes Produkt gibt.

Trotzdem soll in Hannover in diesem Jahr eine Straße in der Innenstadt probeweise mit LED-Leuchten ausgestattet werden, um Erfahrungen mit der neuen Technik zu machen.


Frage 3:
Wie hoch ist aus technischer Sicht das Einsparungspotenzial an CO² und Energiekosten bei Einführung der LED-Leuchten im Vergleich zu den herkömmlichen (strom- und gasbetriebenen) Straßenleuchten?

Da sich die LED-Technik für die Straßenbeleuchtung noch in der Erprobungsphase befindet, können zu Einsparungen zurzeit keine Aussagen gemacht werden.

Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, welche Straße mit LED-Leuchten ausgestattet werden solle.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dazu gebe es noch keine Festlegungen. Es werde sich dabei mit Sicherheit um keine Hauptverkehrsstraße handeln. Ausgewählt werden solle eine Straße, die geeignet sei, verwertbare Ergebnisse zu liefern.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob sich die Verwaltung vorstellen könne, als Testbereich die Rund-um-Beleuchtung des Maschsees zu realisieren und wer den vom Stadtbaurat genannten Test bezahle.

Stadtrat Bodemann antwortete, die Verwaltung kläre die Finanzierung des Versuchs zurzeit mit den Stadtwerken ab. Zunächst wolle man sich auf eine stadttypische Straße konzentrieren. Sollten Versuchsergebnisse vorliegen, könnten selbstverständlich auch Sonderbeleuchtungsfälle ins Auge gefasst werden.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, in welcher Relation der Stromverbrauch einer herkömmlichen Lampe zu dem einer LED-Leuchte stehe.

Stadtrat Bodemann antwortete, belastbare Daten könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen. Klar sei aber, dass der Einsatz von LED-Leuchten zu deutlich günstigeren Betriebsergebnissen führe.


TOP 1.3.2.
zu Essentafeln und kostenlose Mittagstischen in Hannover
(Drucks. Nr. 0553/2008)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsfrau Jakob (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 553/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Frage 1:
Hat die Verwaltung Kenntnisse darüber, welche konkreten Mittagstafeln es in Hannover gibt?

Bei so genannten Mittagstafeln – konkreten wie unkonkreten – handelt es sich um karitative, freiwillige Angebote von Freien Trägern, Vereinen oder Einzelpersonen, die sich aufgrund ihres individuellen Engagements über längere Zeiträume oder auch nur temporär Essensangebote in unterschiedlichen Form und für differenzierte Zielgruppen anbieten. Regelungen oder Mitteilungspflichten über solches Engagement bestehen – abgesehen von den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen – nicht.

Die Verwaltung hat zurzeit Kenntnis von etwa 30 Mittagstischen für Kinder und Jugendliche in der Stadt. Die Angebote werden durchgeführt bzw. befinden sich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Kirchen sowie in einigen Schulen.

Die Mittagstische sind in ihrer Angebotsform sehr unterschiedlich, das Spektrum reicht von der reinen Essenausgabe bis hin zum pädagogisch betreuten Mittagstisch mit Zusatzangeboten wie z.B. Hausaufgabenhilfe. Die Angebotstage differieren zwischen einmal wöchentlich bis fünfmal pro Woche. Die überwiegende Anzahl der Mittagstische bietet ihre Angebote an vier bis fünf Wochentagen an. Die Finanzierung der Mittagstische erfolgt größtenteils aus Spendenmitteln.

Im Erwachsenbereich existiert als regelmäßiges stadtweites Angebot die Hannöversche Tafel e.V. mit der Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Personen sowie das jahreszeitliche Angebot an Wohnungslose durch das Diakonischen Werk und den Caritas Verband.


Frage 2:
Wenn ja, welchen sozialen Hintergrund haben die Erwachsenen, Kinder sowie Jugendlichen und wie ist die Altersstruktur?

Die Angebote der Mittagstische im Bereich Kinder- und Jugendarbeit richten sich im wesentlichen an Kinder- und Jugendliche im Alter von sechs bis zwölf Jahren, bei denen eine ausreichende alltägliche Essensversorgung durch das Elternhaus nicht regelmäßig sichergestellt wird.

Die Gründe hierfür sind identisch mit der allgemeinen Armutsdiskussion; sie umfassen deshalb rein materielle Aspekte wie die unzureichende Finanzausstattung aufgrund der Transfersysteme ebenso wie sozialpädagogische Defizite in den Familienstrukturen. So finden sich z.B. häufig Kinder und Jugendliche aus sozialen Verhältnissen, in denen sich durchaus ein Elternteil zu Hause befindet, aber auf Grund finanzieller, zum Teil auch persönlicher Schwierigkeiten eine Versorgung nicht gewährleistet ist.

Zum Zweiten finden sich dabei auch Kinder und Jugendliche aus Familien, in denen beide Elternteile oder der allein erziehende Elternteil offenbar berufliche Erfordernisse nicht mit einer regelmäßigen Essenversorgung koordinieren können.

Vereinzelt besuchen auch Kinder aus Familien mit regelmäßiger und ausreichender Essensversorgung im Elterhaus die Mittagstische, wenn sie Freunde bzw. Freundinnen begleiten.

Auch bei den Erwachsenen ist die Einkommensarmut als Hauptgrund der Wahrnehmung kostenfreier Essenangebote zu nennen. So zielte die ökumenische Essenausgabe an Erwachsene bei der Gründung zunächst auf den Personenkreis der Wohnungslosen ab; das Diakonische Werk verzeichnet nach eigenen Aussagen aber einen vermehrten Zulauf von allein stehenden Menschen aus dem Stadtteil und von Teilfamilien, deren Einkommen unzureichend ist.

Die Abschaffung einzelner Beihilfen beim Übergang vom alten Bundessozialhilfegesetz zum neuen Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) im Jahre 2005 zeigt sich zudem als Problem für bestimmte Zielgruppen, denen ein wirtschaftlicher Umgang mit den pauschalierten Beihilfen nicht gelingt.


Frage 3:
Welche Instrumente könnte die Verwaltung nutzen, um auf kommunaler Ebene und/oder mit Hilfe freier Träger eine Versorgung sozial bedürftiger mit einem ausgewogenen Mittagsessen in Zukunft besser sicherstellen zu können?

Bei den Mittagstischen handelt es sich überwiegend um freie Initiativen, die sich auf Grund von Vorort bemerkbaren Problemsituationen zur Unterstützung der Kinder und Jugendlichen entwickelt haben. Zu meist handelt es sich um Initiativen in Stadtteilen mit entsprechenden Sozialstrukturdaten.

Von Seiten der Verwaltung sind solche Initiativen nicht zu reglementieren. In der fachlichen Begleitung – sofern diese nachgefragt wird – legt die Verwaltung allerdings besonderen Wert auf die inhaltliche Vernetzung mit der Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes in den jeweiligen Stadtteilen sowie einen die reine Essensversorgung ergänzenden pädagogischen Ansatz.

Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte sich dieser pädagogische Ansatz durch Hausaufgabenhilfen, nach Möglichkeit auch in Kontakt mit den jeweiligen Schulen, sowie durch eine Beschäftigung mit dem Thema gesundes Essen widerspiegeln.

Sinnvoll wäre darüber hinaus der Aufbau von Elternkontakten ggf. in Kooperation mit Kindertagesstätten, Familienzentren, Stadtteilkultureinrichtungen oder anderen Einrichtungen der Elternbildung, mit der Zielsetzung, durch entsprechende Angebote der Elternbildung die Möglichkeiten der gesunden Ernährung von Kindern und Familien zu unterstützen.

Grundsätzlich wird es im Sinne einer nachhaltigen Sozialarbeit immer darum gehen müssen, neben die reine Essenversorgung eine ursachenorientierte sozialpädagogische Begleitung der betroffenen Familien zu ermöglichen.

Ratsfrau Ike (CDU) fragte, ob die Stadt in der Lage wäre, Hilfen anzubieten, finanzierten sich die freien Träger doch lediglich aus Spendenmitteln.

Stadtrat Walter antwortete, es handele sich in aller Regel um Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder von Einzelpersonen und freien Gruppen. Diese entschlössen sich zu ihrem Engagement, weil sie solidarisch für Mitmenschen etwas tun wollten. Dieses Engagement unterstütze und begrüße die Verwaltung. Zurzeit liege ihm kein Förderantrag irgendeines Mittagstisches vor mit der Bitte, eine Beihilfe zu gewähren. Wenn in diesen freiwilligen Bereichen etwas gefördert werden solle, unterliege das der Entscheidung des Rates.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung die Mittagstische als notwendig ansehe und ob sie ggf. Möglichkeiten sehe, die Angebote zu unterstützen oder ob die Stadt meine, dieses Angebot in eigener Zuständigkeit ausweiten zu müssen.

Stadtrat Walter antwortete, diese Angebote seien nach Auffassung der Verwaltung äußerst sinnvoll und wertvoll. Notwendig seien sie insbesondere für die Nutzer. Wenn man die Regelsätze kenne, wisse man auch, warum das so sei. Wenn sich die Initiativen einbrächten, sei das auch ein Teil der Stadt. Die Initiativen sammelten Geld von Einzelpersonen und Unternehmen ein, um es an den bedürftigen Teil der Bevölkerung weitergeben zu können. Er sehe kein Problem darin, dass hier etwas funktioniere, ohne dass sich die Stadt einmische.

Ratsfrau Studier (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob in den letzten Jahren eine Veränderung der Zielgruppen festzustellen sei.

Stadtrat Walter antwortete, gesicherte Erkenntnisse lägen ihm nicht vor. Bekannt sei aber, dass es ein Anwachsen der Zahlen der Benutzerinnen und Benutzer gebe. Ein deutlicher Schwerpunkt liege bei Kindern und Jugendlichen. In letzter Zeit sei die Tendenz zu beobachten, dass auch Erwachsene verstärkt die Angebote nachfragten. Berichtet worden sei auch von der Feststellung, dass vermehrt ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger von den Angeboten Gebrauch machten.

Ratsfrau Frank (CDU) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, ob von Ganztagsschulen bereits der vom Land in Aussicht gestellte Essenzuschuss beantragt worden sei.

Stadträtin Drevermann antwortete, den Schulen sei der Erlass des Landes bekannt, und sie versuchten, davon Gebrauch zu machen. Die Stadt habe für bedürftige Kinder einen 5-stelligen Haushaltsansatz im Haushaltsplan zur Verfügung. In einem halben Jahr solle Bilanz gezogen und dargestellt werden, in welchem Umfang von wie vielen Schulen von der sich hier bietenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werde.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob nach Auffassung der Verwaltung die Befreiung vom Essengeld hilfreich wäre, die betroffenen Eltern zu entlasten.

Stadtrat Walter antwortete, wenn jemand mehr Geld zur Verfügung habe, könne er auch mehr Geld ausgeben. Ebenso richtig sei aber auch, dass das in den Kindertagesstätten vorgehaltene Essensversorgungsangebot den zwei– bis dreifachen Wert dessen ausmache, was von den Eltern an Essengeld gezahlt werden müsse.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) fragte, ob die Verwaltung die Möglichkeit und Notwendigkeit sehe, das Angebot in eigener Zuständigkeit zu unterstützen oder ein eigenes Angebot ergänzend aufzubauen.

Stadtrat Walter antwortete, selbstverständlich engagiere sich die Stadt in der Armutsbekämpfung und in der Essensversorgung. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit gebe es eine pädagogische Essensversorgung. Die freien Mittagstische sehe er als notwendig, wünschenswert an.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, wie vielen Einrichtungen die Stadt Essenszuschüsse gewähre und ob die Verwaltung plane, weitere Einrichtungen entsprechend zu unterstützen.

Stadtrat Walter antwortete, die Stadt steuere durchaus auch Essensversorgung in pädagogischen Einrichtungen, und zwar in Kindertagesstätten und zum Teil in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die von der Anfrage berührten Einrichtungen fragten bei der Verwaltung häufig nach, ob sie richtig arbeiteten. Mitunter werde ihnen geraten, sich nach Möglichkeit mit Schule und Kommunalem Sozialdienst zu vernetzen. Es werde aber in diesen Bereichen nicht gefordert, gemeinsame Richtlinien zu erarbeiten. Das würde nur zur Zerstörung vielfältigen Engagements führen. Die Verwaltung lade zu einem fachlichen Erfahrungsaustausch hinsichtlich pädagogischer Essenstische ein.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verwies auf § 14 Geschäftsordnung.


TOP 1.3.3.
zum beitragsfreien Kita-Jahr
(Drucks. Nr. 0554/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.4.
der Fraktion DIE LINKE. zur Lärmkartierung und zum Lärmschutz laut EU Richtlinie
(Drucks. Nr. 0574/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.5.
der Gruppe Hannoversche Linke zu Ausnahmeregelungen für BewohnerInnen innerhalb der Umweltzone Hannover
(Drucks. Nr. 0583/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.6.
der CDU-Fraktion
TOP 1.6.1.
zum Hochwasserschutz
(Drucks. Nr. 0683/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.6.2.
zur Ausleihe von Kunstgegenständen
(Drucks. Nr. 0684/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.6.3.
zum Info-Pavillon in den Herrenhäuser Gärten
(Drucks. Nr. 0685/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.7.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 1.7.1.
zu Grundstücksankäufen und -verkäufen durch die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0689/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.7.2.
zum Ausbau des Zweigkanals Linden gemäß dem Standard des Mittellandkanals
(Drucks. Nr. 0690/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.7.3.
zu Mietzahlungen im Linden-Park (vormals Ihme-Zentrum)
(Drucks. Nr. 0691/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.7.4.
zu militärischen Übungen der Bundeswehr im Stadtgebiet
(Drucks. Nr. 0692/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.8.
der Fraktion DIE LINKE.

TOP 1.8.1.
zur Privatschule der PHORMS Management AG in Hannover
(Drucks. Nr. 0693/2008) - Wird schriflich beantwortet


TOP 1.8.2.
zur Betreuung der Integrationslotsen
(Drucks. Nr. 0694/2008) - Wird schriflich beantwortet


TOP 1.9.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 1.9.1.
zu Anlagen für Skater
(Drucks. Nr. 0749/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.9.2.
zur Verkehrssicherheit von Schulkindern
(Drucks. Nr. 0750/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.9.3.
zum Herrenhäuser Schloss
(Drucks. Nr. 0752/2008) - Wird schriflich beantwortet

TOP 1.10.
von Ratsherrn Böning zum Boehringer-Projekt in Hannover-Kirchrode
(Drucks. Nr. 0770/2008) - Wird schriflich beantwortet


TOP 2.
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates
(Drucks. Nr. 0754/2008)

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, der jetzt zur Diskussion stehende Antrag dürfe nur so verstanden werden, dass man es hier mit einer Übergangslösung zu tun habe bis zur Verabschiedung des Lokalen Integrationsplanes. Dann müsse man zu einem Wahlverfahren kommen, das geeignet sei, den Migrationsausschuss eigenständig nach demokratischen Regeln zu wählen.

Bei 2 Stimmenthaltungen beschloss der Rat, dass die mit Drucks. Nr. 753/2007 – Neufassung – beschlossene Änderung der Geschäftsordnung bis zu einer Neuregelung zur Bildung des Migrationsausschusses weiter gilt.


TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
(Drucks. Nr. 0645/2008)

Einstimmig stellte der Rat die Umbesetzung im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 65572008 fest.
Die Besetzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten im Übrigen bleibt davon unberührt.

TOP 3.2.
Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 0646/2008)

Einstimmig stellte der Rat die Umbesetzung im Migrationsausschuss entsprechend dem Antrag aus Drucks. Nr. 646/2008 fest.
Die Besetzung dieses Gremiums im Übrigen bleibt davon unberührt.


TOP 3.3.
Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 0851/2008)

Einstimmig stellte der Rat die Umbesetzung im Migrationsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 851/2008 fest.
Die Besetzung des Migrationsausschusses im Übrigen bleibt davon unberührt.


TOP 4.
Antrag zum 206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: Limmer / Nachnutzungen am Universitätsstandort Limmer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0277/2008 mit 3 Anlagen)

Einstimmig stimmte der Rat dem Entwurf der 206. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zu und beschloss die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.


TOP 5.
Antrag zum Bebauungsplan Nr. 772, 2. Änderung - Oisseler Straße - Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0162/2008 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 162/2008 mit 4 Anlagen (B-Plan Nr. 772, 2. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 6.
Antrag zur Satzung über eine repräsentative Umfrage bei Kleingartenpächterinnen und –pächtern sowie Personen, die bisher noch keinen Kleingarten besitzen
(Drucks. Nr. 0616/2008 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr.616/2008 als Anlage beigefügte „Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung bei Einwohnerinnen und Einwohnern sowie bei Kleingartenpächterinnen und –pächtern in der Landeshauptstadt Hannover zum Thema Kleingarteninteresse und Kleingartennutzungen“.


TOP 7.
Antrag zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0668/2008 mit 2 Anlagen) - abgesetzt


TOP 8.
Antrag zur Ausschreibung Grundstück Am Hohen Ufer 3
(Drucks. Nr. 0391/2008 N1 mit 2 Anlagen)

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, er habe bereits in den Fachausschüssen darauf hingewiesen, dass es bedauerlich sei, dass die Ausschreibung die Belange des Historischen Museums nicht mehr berücksichtige. Er sei betroffen davon, dass man das Historische Museum, nachdem man ihm bereits Zusagen gemacht habe, jetzt wieder ausschließe und die Erweiterungsmöglichkeiten nicht mehr in Betracht ziehe.
Gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen beschloss der Rat das Verfahren zur Ausschreibung und Vergabe des ehemaligen Schulgrundstückes am Hohen Ufer entsprechend den in der Drucks. Nr. 391/2008 dargestellten Bedingungen.


TOP 9.
Antrag zum Antrag der FDP-Fraktion zum Energieträger-Mix der
Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0539/2008) - abgesetzt

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0539/2008, Antrag der FDP-Fraktion zum Energieträger-Mix der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0905/2008) - abgesetzt


TOP 10.
A N T R Ä G E

TOP 10.1.
der CDU-Fraktion

TOP 10.1.1.
zur Umweltzone: Bundesweite Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen
(Drucks. Nr. 0551/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 10.1.2.
zur Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei Gas- und Strompreisen
(Drucks. Nr. 0571/2008)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 10.1.3.
zur Senkung der Konzessionsabgabe
(Drucks. Nr. 0572/2008)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 10.1.4.
zum Internetportal der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0573/2008)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.2.
der SPD-Fraktion und Fraktion bündnis 90/Die Grünen

TOP 10.2.1.
zur Energiesparberatung für MigrantInnen
(Drucks. Nr. 0592/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Migrationsausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.2.2.
zum Ausgleich von Treibhausgasemissionen bei Flugreisen
(Drucks. Nr. 0593/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 10.3.
der CDU-Fraktion zu EC-Kartenzahlung in städtischen Einrichtungen
(Drucks. Nr. 0682/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Sportausschuss!
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 10.4.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 10.4.1.
zur Preisgestaltung der Stadtwerke Hannover AG
(Drucks. Nr. 0686/2008)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.4.2.
die Messe- und Flughafenanteile der Landeshauptstadt Hannover nicht zu privatisieren
(Drucks. Nr. 0687/2008)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!

TOP 10.4.3.
zur Verlängerung der Grünphase an der Kreuzug Schulenburger Landstraße / Mecklenheidestraße
(Drucks. Nr. 0688/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.4.4.
zum Ausbau von Nah- und Fernwärme
(Drucks. Nr. 0744/2008)

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.4.5.
zum Aufbau regenerativer Stromerzeugung
(Drucks. Nr. 0745/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 10.4.6.
zur Beteiligung der Stadtwerke Hannover AG am Kraftwerksblock Staudinger 6
bei Hanau
(Drucks. Nr. 0746/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 10.4.7.
zum Neubau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes in Herrenhausen
(Drucks. Nr. 0747/2008)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) unterbrach daraufhin den öffentlichen Teil der Ratsversammlung.



Ö f f e n t l i c h e r T e i l: Fortsetzung


TOP 14.
Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Bereitstellung eines Büros und einer Sekretärin für den Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Hannover AG, Walter Meinhold
(Drucks. Nr. 0859/2008)

Gegen 1 Stimme beschloss der Rat, die Aktuelle Stunde gemäß Drucks. Nr. 859/2008 bereits ab 16:30 Uhr durchzuführen.

Beigeordneter Küßner (CDU) sagte, bei den sonderbaren Vorgängen in der Stadtwerke Hannover AG handele es sich nach Kenntnis seiner Fraktion um einen einmaligen Vorgang in einem kommunalen Unternehmen deutschlandweit. Er frage sich, ob sich die Stadtwerke wieder auf dem Weg hin zu einem Selbstbedienungsladen für die SPD befänden, wie es ihn zu der Zeit gegeben habe, bevor die Tüga Anteile erworben habe. Der ehemalige Landtagsabgeordnete, Aufsichtsratsvorsitzende und SPD-Parteivorsitzende niste sich im Hauptgebäude der Stadtwerke in einem großen Büro mit einer Sekretärin ein. Die normalen Energiezahler, die permanent über Erhöhungen der Stadtwerke klagten und stöhnten, weil sich ihre Einkommen permanent reduzierten,hätten kein Verständnis dafür, dass sich ein Parteivorsitzender in die Stadtwerke einschleiche, um dort ein Büro zu eröffnen. Das sei ein einmaliger Vorgang. Seine Fraktion frage sich, ob der Aufsichtsrats- und Parteivorsitzende jegliche Scham verloren habe, wenn er sich auf Kosten von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern ein repräsentatives Büro einrichte. Jeder andere Aufsichtsratsvorsitzende eines kommunalen Unternehmens führe seine Geschäfte entweder aus seinem Büro oder aus seinem häuslichen Bereich. Es sei eine Frechheit, so etwas zu tun und seine eigene Machtstellung auszubauen, um evtl. in das Tagesgeschäft mit einzugreifen. Bei den Stadtwerken gebe es das Modell Triathlon, in dem die Arbeitnehmer abgebaut würden. Dort würden Arbeitnehmer abgebaut und sozialverträglich in den Vorruhestand geschickt. Durch die Hintertür komme der SPD-Parteivorsitzende und schleiche sich wieder ein und eröffne ein Büro mit einer Sekretärin. Er habe kein Verständnis dafür, dass der Oberbürgermeister dazu schweige. Dem Kämmerer, der hinter jedem Euro her sei und jeden Verein 3 Anträge stellen lasse, ob die Zuwendung gerechtfertigt sei, sei das plötzlich ganz egal. Er vermute, dass das nur die Spitze des Eisberges sei. Vielleicht nehme er auch noch den Dienstwagen und erhalte Flugreisen und Bahnreisen 1. Klasse. Er denke, dass vielleicht die Staatsanwaltschaft den Hinweis auf eine verdeckte Parteienfinanzierung aufklären werde.

Beigeordnete Kastning (SPD) erklärte, ihre Fraktion sei an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert mit der Frage, ob der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke eine zulässige und angemessene Ausstattung erfahre, die eine den Anforderungen entsprechende Wahrnehmung seiner Aufgaben erlaube. Auch gehe es darum, die aktuellen Presseberichte mit Fakten zu relativieren. Dass die CDU dieser Frage einen anderen Stellenwert beimesse, sei der Presseberichterstattung und dem Wortbeitrag ihres Vorredners eindeutig zu entnehmen. Das entspreche nicht dem Politikstil ihrer Fraktion. Die SPD-Fraktion sei davon überzeugt, dass die Einschätzung der CDU-Fraktion falsch sei, der Aufsichtsratsvorsitzende würde unzulässige Vergünstigungen in Anspruch nehmen und evtl. Interessen verquicken.

Das Aktiengesetz in Verbindung mit dem BGB sehe den Ersatz von Aufwendungen für Vorsitzende von Aufsichtsräten vor, damit diese ihre Aufgaben und Pflichten im Rahmen ihres Mandates ordnungsgemäß wahrnehmen könnten. Dazu gehöre auch die Ausstattung mit Büroräumen und Kapazitäten. Es gehe um die Schaffung der erforderlichen Arbeitsbedingungen. Das bei den Stadtwerken Stattfindende sei nicht neu, sondern erfolge seit dem Zeitpunkt, zu dem der Vorsitzende sein Amt ausübe. Außer Zweifel stehe, dass die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden eine umfassendere sei als die der weiteren Aufsichtsratsmitglieder. Die Stadtwerke gehörten zu den 10 größten Unternehmen dieser Kategorie, seien mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert und bewegten sich zunehmend in einem wettbewerbsintensiven Markt, der durch einen verschärften europäischen und nationalen Regelungsrahmen geprägt sei. In Veröffentlichungen aus Aufsichtsratsseminaren der Konrad-Adenauer-Stiftung heiße es: „Die zunehmende Marktliberalisierung erfordert weiterhin die zunehmende Vorlage und Prüfung strategischer Konzepte und Planungsrechnungen und die Beurteilung künftiger Risiken.“ Und: „Vor diesem Hintergrund gewinnt die Stellung des Aufsichtsrates eine neue Qualität hinsichtlich seiner Steuerungs-, Kontroll- und Zielbildungsfunktion für das kommunale Beteiligungsunternehmen.“ Selbstverständlich sei auch, dass Aufsichtsratsakten sowie Unterlagen, Schriftwechsel und andere Materialien entsprechend dem Datenschutz und der Vertraulichkeit unterzubringen seien. Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben sei die hier in Rede stehende Ausstattung angemessen. Auch in vergleichbaren Unternehmen sei ein entsprechendes Büro durchaus üblich, und zwar auch mit der personellen Ausstattung.

Ihre Fraktion sei davon überzeugt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke die Ausstattung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhalte und sie auch entsprechend nutze. Bekanntlich sei die Adresse des SPD-Stadtverbandes die Odeonstraße und nicht der Ihmeplatz. In der Odeonstraße verfüge Herrn Meinhold über ein Büro für seine Arbeit als Stadtverbandsvorsitzender der SPD. Der in einem Artikel zitierte Vorschlag, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende das Vorstandssekretariat nutzen sollte, sei ihres Erachtens nicht zielführend, da der Aufsichtsratsvorsitzende seine Aufgabe eigenständig und unabhängig wahrnehmen müsse. Die Frage, ob sich Herr Meinhold der Bestechlichkeit aussetze, müsse unter dem Aspekt gesehen werden, dass eine angemessene Ausstattung auf soliden rechtlichen Füßen stehe. Sie glaube nicht, dass derartige Äußerungen im Sinne des Unternehmens seien, zumal damit auch der Vorstand angesprochen werde. Diejenigen, die sich entsprechend äußerten, sollten sich, sofern sie selbst Aufsichtsratsmitglieder und Ratsmitglieder seien, fragen, ob sie ihrer eigenen Verantwortungen gegenüber einem städtischen Unternehmen und der Imagebildung nach Außen gerecht würden. Die Sorge, der Aufsichtsratsvorsitzende könnte sich in das operative Geschäft einmischen, teile sie nicht. Die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden sei umfangreich und binde Zeit und Ressourcen. Nach ihrer Überzeugung lege der Aufsichtsratsvorsitzende genauso wie der Vorstand der Stadtwerke Wert auf eine klare Trennung der jeweiligen Funktion.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, im Zusammenhang mit den Stadtwerken gebe es keine Koalition zwischen der SPD und den Grünen.

Er habe bereits darauf hingewiesen, dass er sich zu diesem Zeitpunkt so nicht verhalten hätte. Er gehe davon aus, dass der Stadtwerke-Aufsichtsrat die Möglichkeit haben werde, diese Angelegenheit zu diskutieren. Ein gewisses Geschmäckle habe diese Vorgehensweise durchaus, was aber nicht bedeute, dass es Anhaltspunkte für die Vermutung gäbe, dass man es hier mit Bestechlichkeit und Verquickung mit Parteiarbeit zu tun hätte. Seine Fraktion gehe davon aus, dass der Stadtwerke-Vorstand im Stadtwerke-Aufsichtsrat die operative Entscheidung begründen werde. Sollte es einen Korrekturbedarf geben, gehe er davon aus, dass der Stadtwerke-Vorstand entsprechend handeln werde.

Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, seiner Fraktion und speziell ihm als Mitglied des Stadtwerke-Aufsichtsrates liege eine offizielle Stellungnahme des Stadtwerke-Vorstandes oder des Vorsitzenden des Stadtwerke-Aufsichtsrates nicht vor. Es gebe also zurzeit keine bestätigten und belastbaren Fakten, sodass er sich zu den Anschuldigungen und Vorwürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern könne. Dennoch stünden aufgrund der Presseberichterstattung drängende Fragen im Raum, zu denen er spätestens zur nächsten Aufsichtsratssitzung eine umfassende und nachvollziehbare Erklärung erwarte, und zwar sowohl vom Aufsichtsrats- als auch vom Vorstandsvorsitzenden. Sollte sich herausstellen, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden sei, werde er unverzüglich eine Korrektur verlangen. Inwieweit Herr Meinhold sein Verhalten mit politischer Hygiene in Einklang bringen könne, müsse er entscheiden. Seines Erachtens sei es unmöglich, auf Kosten der Stromkunden einen Versorgungsjob zu finanzieren.

Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.) sagte, diese Aktuelle Stunde sei seines Erachtens reiner Zeitdiebstahl. Er vermöge nicht abschließend zu beurteilen, ob man es hier mit einem deutschlandweit einmaligen Vorgang zu tun habe. Dass das hier Festzustellende ein gewisses Geschmäckle habe, könne nicht in Abrede gestellt werden. Zu kritisieren sei, dass eine offensichtlich aus organisatorischen Gründen getroffene Entscheidung nicht transparent kommuniziert worden sei. Er gehe von der Integrität des Stadtwerke-Aufsichtsratsvorsitzenden aus.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, Vorteilsnahme und Postenzuschiebung zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Politik sei in der Bundesrepublik gang und gäbe. Lobbyisten verteilten im Bundestag diskret angemessene oder auch unangemessene kleinere und größere Geschenke. Werde das ruchbar, stehe dem Entlarvten ein lukrativer Posten bei einem Konzern zur Verfügung. Im Wahlkampf könnten die Betroffenen dann im Interesse des Konzerns zu einer passenden Meinungsmache beitragen. In der Regel sei dann diese Meinungsmache im Gegenteil zu dem gewandelt, was vorher politisch geäußert worden sei. Sollte auch das nicht ausreichen, kaufe sich ein Konzern in eine betriebliche Personalvertretung ein oder gründe zum eigenen Nutzen eine passende Gewerkschaft. Fragen müsse man sich, warum dieses Treiben vor Kommunen halt machen solle. Einiges, was er hier nicht mehr so vernehmbar äußern möchte, sei in seiner Haushaltsrede nachzulesen. Fragen müsse man, warum der ehemalige Landtagsabgeordnete nicht auch profitieren solle, wenn der Bund der Steuerzahler das auch heftig kritisiere.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, ein Vertreter der CDU habe einmal festgestellt: „In Hannover regiert roter Filz“. Völlig zu Recht blase der Wind Herrn Meinhold kräftig ins Gesicht. Nicht nur die Opposition im Rat übe Kritik, sondern auch der grüne Koalitionspartner und der Bund der Steuerzahler. Herr Meinhold sei aus dem Landtag ausgeschieden und beziehe nahezu übergangslos ein Büro bei den Stadtwerken und nehme seine langjährige Sekretärin gleich mit. Dadurch entstehe der Eindruck, dass die langjährige Sekretärin auch Parteiarbeit leiste. Jahrelang habe der Stadtwerke-Aufsichtsratsvorsitzende kein eigenes Büro gebraucht. Offensichtlich solle hier jemand versorgt werden – nämlich die ehemalige Sekretärin des Ex-Landtagsabgeordneten, die sonst arbeitslos wäre. Es sei lang geübte Praxis in Hannover, verdiente Mitstreiter mit Aufsichtsratsposten zu versorgen. Offensichtlich benutzten gewisse Leute die Stadtwerke als eine Art Selbstbedienungsladen. Interessant sei die Frage, wie die SPD-Fraktion heute argumentiert hätte, wenn Herr Meinhold nicht zufällig SPD-Vorsitzender, sondern Chef der hannoverschen CDU wäre. Auf der einen Seite gebe es den Wunsch des Herrn Meinhold nach einem Büro und der Übernahme der langjährigen Sekretärin und auf der anderen die Stadtwerke Hannover AG, die diesem Wunsch folgten. Es wäre daher zu kurz gegriffen, lediglich den Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden zu



fordern. Als Vertreter der WfH fordere er Herrn Meinhold auf, im Rat eine Erklärung abzugeben und zu erklären, dass er weder das Büro noch die Sekretärin annehme und dass er auch weiterhin die Dienste der Vorstandssekretärinnen nutzen werde.

Beigeordneter Lensing (CDU) merkte an, er glaube, dass man an einem Punkt angelangt sei, an dem man ein deutliches Zeichen setzen müsse dafür, dass Herr Meinhold eine Verfehlung begangen und das von ihm bezogene Büro sofort zu räumen habe. Der Aufsichtsratsvorsitzende nehme seine Sekretärin mit, die im Landtag gearbeitet habe. Er glaube nicht, dass man hier eine schnelle Antwort finde; es sei seines Erachtens aber relativ verwerflich, den Stadtwerken einen Versorgungsfall aufzudrücken. Als Rat müsse man ein Zeichen setzen. Er hoffe, dass der Stadtwerke-Aufsichtsrat dieses Geschehen rückgängig mache. Offensichtlich habe der Vorstandsvorsitzende das Geschehen zugelassen, ohne es mit dem Aufsichtsrat zu bereden. Der Vorstandsvorsitzende müsse sich fragen, ob er in dieser Situation richtig gehandelt habe.

Ratsherr Bergen (SPD) erklärte, in dieser Aktuellen Stunde gehe es um den Versuch, einer erfolgreich tätigen Person etwas am Zeuge zu flicken. Festzuhalten bleibe, dass Herr Meinhold als Aufsichtsratsvorsitzender zusammen mit vielen anderen für die erfolgreichste Zeit in der Unternehmensentwicklung der Stadtwerke Hannover stehe. Dieses Unternehmen habe sich in dieser Zeit von einem Versorger mit lokaler Bedeutung zu einem bundesweit tätigen Energiedienstleister entwickelt. Dementsprechend habe sich auch der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsratsvorsitzenden deutlich vergrößert. Hinzu kämen noch zusätzliche neue gesetzliche Anforderungen. Solange sich ein Unternehmen positiv entwickele, werde die Rolle des Aufsichtsrates in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Sobald aber eine negative Entwicklung eintrete, stehe der Aufsichtsrat plötzlich im Fokus und werde an seine vielfältigen Aufgaben und Pflichten erinnert. Den umfangreichen Aufgaben eines Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Hannover AG gerecht zu werden, gehe längst nicht mehr allein im stillen Kämmerlein; vielmehr bedürfe es dazu einer Mindestausstattung an Büro und Personal. Das jetzt zur Verfügung Gestellte sei angemessen, vernünftig und notwendig, um die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden erfüllen zu können. Schließlich wäre ja auch die Arbeit der Ratsfraktionen ohne ihre Fraktionsgeschäftsstellen und das dort beschäftigte Personal nicht möglich. Wer das ernsthaft bezweifele, dem fehlten elementare Kenntnisse über die in einem Aufsichtsrat geleistete Arbeit und die angebrachte Wertschätzung für die in einem Aufsichtsrat geleistete Arbeit. Die CDU habe ein erfolgreiches Kompetenzteam im Aufsichtsrat der Stadtwerke abgelöst. Der personelle Ersatz mutiere im Aufsichtsrat zur Randfigur. Der eigentliche Sprecher der Ratsopposition im Stadtwerke-Aufsichtsrat sei Beigeordneter Engelke, der Sachverstand einbringe.



Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss daraufhin die Ratsversammlung.



Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l L i n d n e r


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Schriftführer