Sitzung Ratsversammlung am 21.02.2008

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 15.02.2008)
Protokoll (erschienen am 10.10.2008)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".


______________________________________________________________________

Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 09.06.2008

NIEDERSCHRIFT

18. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. Februar 2008,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsfrau Edenhuizen (SPD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU) 15.00 - 16.20 Uhr bis TOP 3.2
Ratsfrau Fischer (SPD)
(Ratsfrau Frank) (CDU)
(Ratsherr Garbe) (SPD)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Beigeordnete Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Lossin (SPD)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Studier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Tack (SPD)
Ratsherr Dr. med. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Westphely (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtrat Walter

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06. Dezember 2007

2. A N F R A G E N

2.1. der CDU-Fraktion zu Moosanpflanzungen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen
(Drucks. Nr. 0100/2008)

2.2. der Gruppe Hannoversche Linke. zu Auswirkungen durch den Bau des Schlosses in den Herrenhäuser Gärten
(Drucks. Nr. 0124/2008)

2.3. der SPD-Fraktion zu Städtebauförderung
(Drucks. Nr. 0131/2008)

2.4. der CDU-Fraktion zum Projekt "D115 Die einheitliche Behördenrufnummer"
(Drucks. Nr. 0203/2008)

2.5. der Gruppe Hannoversche Linke zur Problematik Türsteher
(Drucks. Nr. 0204/2008)

2.6. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Situation von Frauen, die - zwangsverheiratet - in Trennung leben
(Drucks. Nr. 0205/2008)

2.7. der SPD-Fraktion zur Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn
(Drucks. Nr. 0350/2008)

2.8. der CDU-Fraktion zu Holzverbrennung - Staub - Feinstaub
(Drucks. Nr. 0351/2008)

2.9. der SPD-Fraktion zu Hochwasserschäden
(Drucks. Nr. 0387/2008)

2.10. der CDU-Fraktion zum gesetzlichen Jugendschutz
(Drucks. Nr. 0394/2008)

2.11. von Ratsherrn Böning

2.11.1. zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) in Hannover
(Drucks. Nr. 0352/2008)

2.11.2. zur Erfassung von Kfz-Kennzeichen
(Drucks. Nr. 0353/2008)

2.11.3. zur Verurteilung von volljährigen Straftätern nach dem Jugendstrafrecht
(Drucks. Nr. 0408/2008)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der LehrerInnen als zugewählte Mitglieder
(Drucks. Nr. 0362/2008)

3.2. Aufsichtsratsmandat bei der GBH
(Drucks. Nr. 0134/2008)

3.3. Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
Misburger Hafengesellschaft mbH
(Drucks. Nr. 0369/2008)

3.4. Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH – Vertretung der Landeshauptstadt Hannover im Beirat und in der Gesellschafterversammlung
(Drucks. Nr. 3123/2007)

4. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3052/2007 mit 2 Anlagen)

5. Antrag zur Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 3105/2007 mit 1 Anlagen)

6. Antrag zur Feststellung des Maßes einer angemessenen Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts
(Drucks. Nr. 0207/2008 mit 1 Anlage)

7. Antrag zum 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
(Drucks. Nr. 0176/2008 mit 5 Anlagen)

8. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

8.1. Bebauungsplan Nr. 1600, 1. Änderung - Lister Blick -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2997/2007 mit 3 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz - Einrichtungshaus Staude; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0101/2008 mit 4 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung, Gleiwitzer Straße/Schweidnitzer Weg - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0132/2008 mit 3 Anlagen)

8.4. Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd,
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0135/2008 mit 5 Anlagen)

8.5. Bebauungsplan 1527, 1. Änderung - Lindemannallee / Janusz-Korczak-Allee
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0196/2008 mit 4 Anlagen)

8.6. Bebauungsplan Nr. 537, 2. Änderung; vereinfachte textliche Änderung
- Am Schafbrinke - Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0197/2008 mit 4 Anlagen)

8.7. Bebauungsplan Nr. 1693 - Gutenberghof,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0291/2008 mit 3 Anlagen)

9. Antrag zum Straßenausbaubeitrag Am Neuen Acker von Bergkammstraße bis Stollenweg
(Drucks. Nr. 3096/2007 mit 1 Anlage)

10. Antrag zum Beschluss über die Änderung der Spielplatzsatzung
(Drucks. Nr. 2733/2007 mit 1 Anlage)

11. Antrag zur Straßenumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 2958/2007 mit 1 Anlage)

12. Antrag zum Abschluss der Sanierung Nordstadt
(Drucks. Nr. 3001/2007 mit 2 Anlagen)

13. Antrag zur Bewilligung von Theaterbeihilfen
(Drucks. Nr. 3106/2007 mit 1 Anlage)

14. Antrag zur Entlastung 2005 für den Netto-Regiebetrieb Fachbereich Gebäudemanagement für den Jahresabschluss 2005
(Drucks. Nr. 0065/2008 mit 2 Anlagen)

15. Antrag zur Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH - Erhöhung des Stammkapitals und Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0178/2008 mit 2 Anlagen)

16. Antrag zur Errichtung eines Naturbades und eines Stadtteilparks in Hainholz
(Drucks. Nr. 0397/2008)

17. Antrag zur Ergänzung der Satzung „Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz“ um einen Umsatzsteuertatbestand
(Drucks. Nr. 2985/2007 N1 mit 2 Anlagen)

18. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Wegebenennung nach Cora Berliner
(Drucks. Nr. 2292/2007)

19. A N T R Ä G E

19.1. der CDU-Fraktion

19.1.1. auf Akteneinsicht in die vorhandenen Akten zur Drucks. Nr. 2880/2007, einschließlich des gesamten Schriftwechsels und der Verträge
(Drucks. Nr. 0236/2008)

19.1.2. zu Alkoholexzessen von Kindern und Jugendlichen
(Drucks. Nr. 0396/2008)

19.1.3. zur Ernährungsberatung in Kleinen Jugendtreffs und Lückekinderprojekten
(Drucks. Nr. 0398/2008)

19.2. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum freien Eintritt in städtische Museen für Kinder, Jugendliche und Arbeitslose
(Drucks. Nr. 0400/2008)

19.3. der FDP-Fraktion

19.3.1. zur Informations- und Marketingkampagne "Hannover baut"
(Drucks. Nr. 0402/2008)

19.3.2. zu Öffnungszeiten der Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0403/2008)

19.4. von Ratsherrn Böning

19.4.1. zum Anbringen der Deutschlandfahne und Bild des Bundespräsidenten vor bzw. in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0357/2008)

19.4.2. zu Fußgängerüberwegen an Stadtbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 0360/2008 mit 1 Anlage)

20. Antrag zur Berufung und Abberufung von Prüferinnen und Prüfern des Rechnungsprüfungs-
(Drucks. Nr. 0061/2008)

21. Antrag zum Betreibervertrag für die Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstr. 335
(Drucks. Nr. 3044/2007 mit 1 Anlage)

22. Antrag zum Neubau der Grundschule "In der Steinbreite" in einem kombinierten Planungs-, Bau- und Finanzierungsmodell (ÖPP)
(Drucks. Nr. 0137/2008 mit 7 Anlagen)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und erklärte, dass das h1-Fernsehen beabsichtige, auch von der heutigen Sitzung Ton- und Bildaufzeichnungen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe.

Der Rat beschloss, die Punkte 20 bis 22 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln
und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06. Dezember 2007

Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschrift über seine Sitzung am 06.12.2007 in der vorliegenden Fassung.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der CDU-Fraktion zu Moosanpflanzungen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen
(Drucks. Nr. 0100/2008)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die von Ratsherrn Sommerkamp (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 100/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.


Frage 1:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um diese natürliche Methode der Luftreinhaltung im Rahmen eines Pilotprojektes umzusetzen?

Hinsichtlich des Einsatzes von Moospflanzen zur Minderung der Feinstaubbelastung orientiert sich die Verwaltung an der Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) als oberster Fachbehörde. Zu dem als „Praxistest“ in der Presse dargestellten Einsatz von Moosen zur Feinstaubminderung schreibt das UBA: „Bereits der Ansatz des Moosmattenverfahrens ist kontraproduktiv, da an den Symptomen und nicht den Ursachen angesetzt wird. Einmal freigesetzter Staub kann nachträglich nicht in nennenswertem Umfang eingefangen werden. Die Ursachenbekämpfung muss daher eindeutig den Vorrang haben. Die Abscheidewirksamkeit von Moosmatten ist nicht belegt. Feinstaub sedimentiert im Unterschied zu groben Stäuben sehr langsam“.

Pflanzenmatten jeglicher Art können daher eher die Grobstaubfraktion – und das auch nur passiv – einfangen. Damit kann nur der Staub unmittelbar über den Pflanzenoberflächen zur Abscheidung kommen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher nicht sinnvoll, heute mit Rasen, Blumen und Bäumen bestandene Straßenrandbereiche durch Moosflächen zu ersetzen.


Frage 2:
Wann wäre eine solche Umsetzung möglich?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) fragte, ob es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll wäre, noch einmal über diese Problematik nachzudenken, sollte der in Nordrhein-Westfalen geplante Feldversuch positive Ergebnisse zeitigen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, die Fachleute des Umweltbundesamtes begleiteten diesen Feldversuch. Die Verwaltung beabsichtige nach Abschluss dieses Versuches die Ergebnisse abzufragen.


TOP 2.2.
der Gruppe Hannoversche Linke. zu Auswirkungen durch den Bau des Schlosses in den Herrenhäuser Gärten
(Drucks. Nr. 0124/2008)

Stadträtin Drevermann beantwortete die von Ratsherrn Nikoleit (Hannoversche Linke) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 124/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.


Frage 1:
Welche Tagungs- und Kongresskapazitäten gibt es in der Stadt beim Eigenbetrieb HCC bzw. der Messe AG als Beteiligung der Stadt und wie hoch ist die Auslastung dieser Einrichtung?

Die Kongress- und Tagungskapazitäten des Hannover Congress Centrum bestehen aus 15.600 Quadratmetern vermietbarer Gesamtbruttoflächen sowie einer maximalen Platzkapazität in Reihenbestuhlung von 12.000 Personen, verteilt auf 41 vermietbare Veranstaltungsräume.
Die Veranstaltungszahlen des Jahres 2007 belaufen sich auf 680 Veranstaltungen mit insgesamt 525.220 BesucherInnen.

Die Auslastung des HCC liegt saisonbereinigt oberhalb des Durchschnittes vergleichbarer Kongress- und Veranstaltungszentren in Deutschland.
Auf Nachfrage hat die Deutsche Messe AG mitgeteilt, dass auf einer Fläche von insgesamt 5.232 Quadratmetern im Convention Center (CC) auf dem Messegelände unterschiedlichste Veranstaltungen realisiert werden können. Je nach Art und Größe sind individuelle Raumkombinationen für Gruppen von 10 bis 1.300 Personen möglich. Zur Verfügung stehen 35 Räume und Säle mit einer Kapazität von 30 bis 1.260 Quadratmetern.
Das Convention Center der Deutschen Messe auf dem Messegelände war im Jahr 2007 an 167 Tagen ausgelastet.


Frage 2:
Wieweit unterscheiden sich die geplanten Kapazitäten im „Schloss Herrenhausen“ von denen der Stadt und stellen diese eine Konkurrenz dar?

Die VW-Stiftung plant, wissenschaftliche Kongresse am Standort Hannover nach dem Wiederaufbau des Schlosses durchzuführen, die bereits heute stattfinden – allerdings an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik. Ohne die neuen Tagungsräume in Herrenhausen würden derartige Wissenschaftskongresse vermutlich nicht in Hannover stattfinden und stellen insofern auch keine Konkurrenz zu den Tagungen und Kongressen im HCC bzw. bei der Deutschen Messe AG dar.


Frage 3:
Mit welchem Erbbauzins rechnet die Stadt bei der Überlassung des Grundstücks in den Herrenhäuser Gärten und lässt sich über die Gestaltung der Verträge garantieren, dass spätere finanzielle Belastungen der Stadt ausgeschlossen werden?

Die Höhe eines möglichen Erbbauzinses ist mit der VW-Stiftung auszuhandeln und wird dem Rat in Form eines Erbbaurechtsvertrages zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) fragte, zu welchem Prozentsatz das HCC ausgelastet sei.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, die Auslastung prozentual darzustellen, sei wenig sinnvoll. Nach Aussagen des Werksleiters liege die Auslastung des HCC über dem bundesweiten Durchschnitt.


TOP 2.3.
der SPD-Fraktion zu Städtebauförderung
(Drucks. Nr. 0131/2008)

Stadtbaurat Bodemann beantwortete die von Ratsherrn Müller (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 131/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Die Städtebauförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist vom Bund um zwei Programme erweitert worden. Ab 2008 sind neu hinzugekommen die Förderung „Aktive Stadt und Ortsteilzentren – Förderung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden“ und ab 2009 „Städtebaulicher Denkmalschutz West“. Für beide Programme wurden entsprechende Finanzmittel eingesetzt, im Jahr 2008 40 Millionen Euro und im Jahr 2009 73 Millionen Euro.

Die Städtebauförderung befindet sich bundesweit in einem Prozess der Veränderung.
Die Erwartungen, die sich an Instrumente der Stadterneuerung knüpfen, nehmen zu, mit ihnen wächst die Zahl der Programme:
Aufgabe des „Normalprogramms“ war die Beseitigung „städtebaulicher Missstände“.
Als neue Aufgaben in neuen Programmen kommen hinzu:
· die Bewältigung sozialer Probleme (soziale Stadt),
· die Marktbereinigung (Stadtumbau),
· die Stärkung von Zentren in Konkurrenz mit der „grünen Wiese“
(aktive Stadt- und Ortsteilzentren),
· die Unterstützung der Belange des Denkmalschutzes (städtebaulicher
Denkmalschutz) und
· Beiträge zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene (Investitionspakt zur
energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur).
Die in der Ratsanfrage angesprochenen Programme sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Ihren Ursprung haben sie in den neuen Bundesländern. Historische Innenstädte sind durch Vernachlässigung in der DDR-Zeit vom Verfall bedroht und durch Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in der Zeit nach der Wende als Einkaufsstandorte geschwächt worden. Diese Problemlage ist in den alten Bundesländern nicht in der gleichen Weise ausgeprägt. Dementsprechend findet derzeit noch ein Klärungsprozess statt, mit welcher Zielsetzung und welchen Verfahren diese Programme im Westen Deutschlands anzuwenden sind.

Das Programm „Aktive Stadt – und Ortsteilzentren“ könnte in Hannover genutzt werden, um Stadtteilzentren zu stützen, die durch den Strukturwandel im Einzelhandel und ein modernisierungsbedürftiges Umfeld in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Es würde damit an die Bemühungen in der „integrativen Stadtteilarbeit“ und zur lokalen Ökonomie in Sanierungsgebieten anknüpfen und entsprechende Aktivitäten mit den erforderlichen Finanzmitteln – auch für Investitionen – ausstatten.
Eine Richtlinie des Landes für dieses Programm existiert bisher nicht. Nach Ankündigung des Landes stehen für das Programm künftig folgende Mittel von Bund und Land zur Verfügung: 2008 7,6 Millionen Euro, 2009 sollen 8,2 Millionen Euro, 2010 10,56 Millionen Euro bereitgestellt werden. Anträge für 2009 müssten – auf der Grundlage eines politischen Beschlusses für eine vorbereitende Untersuchung – gemeinsam mit dieser Untersuchung bis zum 31.5.2008 gestellt werden.

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ könnte aus der Sicht der Stadt Hannover genutzt werden, um kompakte Bereiche zu stützen, in denen sich eine größere Anzahl von Baudenkmalen befindet, die entweder dringend modernisierungsbedürftig sind oder leer stehen und einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Die Mittel könnten eingesetzt werden, um die technischen Voraussetzungen einer Modernisierung zu klären, Nutzungskonzepte zu erarbeiten und die Modernisierung zu fördern. Ein Gespräch mit dem Land wurde von dort abgesagt, weil die Voraussetzungen der Förderung auch dort noch nicht abgeklärt sind und inzwischen in Frage steht, ob das Land sich überhaupt an dem Programm beteiligt.

Bisher war nach entsprechenden Ankündigungen des Landes davon auszugehen, dass in Niedersachsen 2009 sechs Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen würden. Richtlinien oder andere klare Rahmenvorgaben des Landes existieren bisher nicht. Förderanträge für 2009 müssen bis zum 31.5.2008 beim Land vorliegen. Die Stadt wird sich weiterhin bemühen, Kriterien für eine Aufnahme ins Programm in Erfahrung zu bringen und Vorschläge für zu fördernde Maßnahmen unterbreiten.

Frage 1:
Übernimmt nach Kenntnissen der Verwaltung das Land Niedersachsen die Gegen-finanzierung dieser neuen Programmpunkte?

Das Land Niedersachsen übernimmt nach Kenntnis der Verwaltung die Gegenfinanzierung der neuen Programmkomponente „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Ob es sich auch mit eigenen Mitteln am Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beteiligt, ist noch nicht abschließend geklärt.


Frage 2:
Plant die Verwaltung in Hannover eine der beiden Programme für geplante Investitions-vorhaben im Rahmen der Integrierten Stadtteilarbeit, z.B. Stadtteilzentrum Kantplatz, Großer Hillen oder Altstadt?

Die Verwaltung der Stadt Hannover plant für beide Programmkomponenten Investitions-vorhaben anzumelden soweit eine Förderung auch mit Landesmitteln erfolgt. Als ersten Schritt dazu sichtet die Verwaltung die in Frage kommenden Projekte. Dazu gehören auch die genannten Vorhaben. Die Verwaltung wird vor einem Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss berichten.

Beigeordneter Küßner (CDU) fragte, ob es zutreffe, dass die Verwaltung zurzeit an der Frage arbeite, welche Maßnahmen die Stadt einbringen könne, um das Land zu bewegen, in diesem Bereich tätig zu werden.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, seit Beginn des Jahres versuche die Stadt, mit dem Land Kontakt aufzunehmen, um die Förderbedingungen kennen zu lernen. Parallel dazu untersuche die Verwaltung Projekte, die für die Programme angemeldet werden könnten.


TOP 2.4.
der CDU-Fraktion zum Projekt "D115 Die einheitliche Behördenrufnummer"
(Drucks. Nr. 0203/2008)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die von Ratsherrn Kiaman (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 203/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Über die Behördenrufnummer „D115“ ist bereits in verschiedenen Veranstaltungen in der Bundesrepublik berichtet worden. Sie beziehen sich mit Ihrer Anfrage auf eine Veranstaltung des Behördenspiegels im Dezember 2007 in Stuttgart, wo zusammen mit der ISPRAT (Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie e.V.) über den aktuellen Sachstand zu den möglichen Entwicklungspotenzialen informiert wurde.

Frage 1:
Haben Vertreter der Landeshauptstadt Hannover an dieser Veranstaltung teilgenommen oder ist das Thema der einheitlichen Behördennummer bzw. die Erkenntnisse aus der laufenden Projektphase bereits auf andere Art und Weise in der Verwaltung kommuniziert worden?

Der Behördenspiegel in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und ISPRAT e.V. laden in verschiedenen Städten zu Informationsveranstaltungen ein. Eine Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover hat auch an einer dieser Veranstaltungen in


Düsseldorf teilgenommen. Ähnlich wie in Stuttgart wurden auch hier grundsätzliche Informationen zu „D115“ gegeben und über den Stand und die Erfahrungen aus Düsseldorf, Arnsberg und Duisburg berichtet. Aus dem Projekt sollen uns laufend die aktuellen Informationen weitergegeben werden.


Frage 2:
Wie beurteilt die Verwaltung das Projekt „D115.- Die einheitliche Behördenrufnummer“ und welche Realisierungschancen werden ggf. seitens der Landeshauptstadt Hannover gesehen?

Da das Projekt erst am 28.01.2008 in die Phase der Arbeitsgruppen eingetreten ist, in denen mit den Modellregionen u.a. das Aufgabenspektrum und die Organisationsfragen erörtert werden sollen, ist es aus Sicht der Verwaltung noch verfrüht, hier ein abschließendes Urteil abzugeben. Nicht nur die Frage der BürgerInnen-/KundInnenfreundlichkeit steht hier für die Verwaltung im Vordergrund, auch die Frage der Finanzierung sollte genau betrachtet werden. Gleichwohl werden die technischen Entwicklungen auf dem DV-Markt auch zu diesem Thema genau beobachtet – auch, um unsere bestehende und gut funktionierende Telefon- und Informationszentrale immer optimal weiter zu entwickeln.

Die weiteren Informationen aus dem Projekt bleiben aber abzuwarten, um z.B. das Aufgabenspektrum – und die weiteren Rahmen aus den Modellregionen – überhaupt beurteilen zu können. In der Folge ist dann festzustellen, welche Aufbau- und Ablaufstruktur erforderlich sein wird, um der Aufgabenstellung gerecht werden zu können.


Ratsherr Kiaman (CDU) fragte, welche Verbesserungsmöglichkeiten für die telefonische Kontaktaufnahme mit der Verwaltung es unter Berücksichtigung des jetzigen Systems gebe, ob bereits ein Verbesserungspotential zu erkennen sei, an dem evtl. bereits gearbeitet werde.

Oberbürgermeister Weil antwortete, hier habe man es mit einem laufenden Prozess zu tun, der niemals enden werde. Die Verwaltung sei ständig bemüht, die Beratungsqualität zu verbessern.


TOP 2.5.
der Gruppe Hannoversche Linke zur Problematik Türsteher
(Drucks. Nr. 0204/2008)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsherrn List (Hannoversche Linke) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 204/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Frage 1:
Wie viele Übergriffe bzw. gewalttätige Auseinandersetzungen hat es seit der Ablehnung unseres Dringlichkeitsantrages (17.04.2007) zwischen Türstehern, Sicherheitspersonal und Gästen gegeben?

Die Polizei teilte uns auf Nachfrage mit, dass dort von April 2007 bis Februar 2008 167 Anzeigen unterschiedlicher Schwere bearbeitet wurden, an denen Türsteher beteiligt waren.



Frage 2:
Welche Voraussetzungen für die Eignung als Türsteher oder als Sicherheitspersonal sind erforderlich, muss dazu ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden und werden die entsprechenden IHK-Richtlinien angewandt?

Ein Bewachungsunternehmen darf nur Personen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beauftragen, die zuverlässig, unterrichtet und sachkundig sind. Das Bewachungsunternehmen hat Wachpersonen, die beschäftigt werden sollen, der zuständigen Behörde zu melden. Der Fachbereich Recht und Ordnung überprüft den gemeldeten Wachmann und fordert zu diesem Zweck eine unbeschränkte Strafregisterauskunft an. Sofern der Wachmann zuverlässig (keine Eintragungen im Führungszeugnis) und sachkundig (attestiert von der Industrie- und Handelskammer) ist, bestehen von Seiten der Stadt keine Bedenken gegen seine Beschäftigung.

Setzt der Betreiber einer Diskothek eigenes Personal ein, muss dieses keine besonderen Anforderungen erfüllen, da hier die gewerberechtlichen Bestimmungen keine Anwendung finden.

Frage 3:
Wird die Stadt die Offensive gegen diskriminierende Einlasskontrollen der Ausländerbeauftragten Bremens mit „Clearingstelle und Zertifizierung“ des Sicherheitspersonals übernehmen?

Nein. Im Rahmen der Offensive bot sich die Stadt Bremen für abgewiesene Diskobesucher als Clearingstelle an und wollte zwischen ihnen und dem Betrieb vermitteln. Die Nachfrage bei der Clearingstelle war jedoch so gering, dass dieses Projekt seit zehn Jahren nicht weiter verfolgt wird. Die Türsteherproblematik wird in Bremen übrigens nicht mehr als „Diskriminierungsthema“ angesehen. Der kriminalpräventive Aspekt möglicher Auseinandersetzungen zwischen Türstehern und Gästen steht dort im Vordergrund und wird allein durch eine massive Polizeipräsenz umgesetzt.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob die Stadt Ergebnisse aus den letzten Gesprächen mit betroffenen Jugendlichen und jungen Menschen habe, die willkürlich von Diskotheken abgelehnt und diskriminierenden Ablehnungen ausgesetzt worden seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die Verwaltung habe in den letzten Monaten mit einigen Betreibern sehr intensive Gespräche geführt, und zwar unter Beteiligung des Fachbereichs Recht und Ordnung und der Antidiskriminierungsstelle. Es sei sehr schwierig, eine systematische Diskriminierung nachzuweisen. Das aber wäre erforderlich, um einen verstärkten Druck aufzubauen. Die Verwaltung habe die Hoffnung, dass ein Betroffener auf der Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes den Klageweg beschreite.

Ratsherr Kirci (SPD) fragte, ob ggf. auch ein Konzessionsentzug in Frage komme.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die Beweisführung sei so schwierig, dass es bislang keine Stadt geschafft habe, einen Konzessionsentzug durchzusetzen. Es sei kaum möglich, eine systematische Diskriminierung nachzuweisen.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) fragte, welche Strategie die Stadt verfolge, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, im Präventionsrat sei diese Frage sehr intensiv diskutiert worden. Auch freiwillige Selbstverpflichtungen könnten zur Lösung des Problems nicht beitragen.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob die Verwaltung ggf. bereit wäre, Betroffenen, die bereit seien, den Klageweg zu beschreiten, Hilfe zu gewähren und ob die Eignung von Türstehern in irgendeiner Weise überprüft und ob geprüft werde, ob die Betroffenen ggf. bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die Stadt sei nicht für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zuständig. Die Eignung und strafrechtliche Auffälligkeit von Türstehern werde von der Stadt nicht geprüft.


TOP 2.6.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Situation von Frauen, die - zwangsverheiratet - in Trennung leben
(Drucks. Nr. 0205/2008)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 205/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Frage 1:
Welche Spielräume für die Stadtverwaltung Hannover gibt es im Hinblick auf Erteilung des Aufenthaltsrechtes, um auf die spezielle Situation bedrohter Frauen einzugehen und werden sie genutzt?

Eine spezielle Regelung zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für zwangsverheiratete Frauen, die sich im Bundesgebiet von ihren Ehemännern trennen, besteht weder im Aufenthaltsgesetz noch in den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.

Das Aufenthaltsgesetz sieht den Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für nachgezogene ausländische Staatsangehörige nach zwei Jahren rechtmäßigen Bestands der Ehe im Bundesgebiet vor. Zur Vermeidung einer besonderen Härte ist es möglich, von den geforderten zwei Jahren abzusehen.

Was ist eine besondere Härte? Grundsätzlich gibt es zwei Konstellationen:
· Dem Ehegatten ist wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar.
· Dem Ehegatten droht wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenen Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange.

Aus dieser Regelung lässt sich unter Umständen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den zuvor genannten Personenkreis ableiten. Dies erfordert jedoch immer eine einzelfallbezogene Prüfung. Das Vorliegen eines Härtefalles wird für diesen Personenkreis wohlwollend geprüft.


Frage 2:
Wie wird die im Handlungskonzept „Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ geforderte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Organisationen (z.B. Ausländeramt, Gewaltberatungsstellen, Migrationsselbsthilfeorganisationen) umgesetzt bzw. wie sehen die für diesen Zweck geschaffenen Strukturen aus?
Um die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter und Organisationen zu verbessern, wurde ein landesweites Netzwerk eingerichtet. Die Fachbereiche Jugend und Familie sowie Recht und Ordnung arbeiten in diesem Netzwerk mit.

Seit vielen Jahren bereits gibt es außerdem regelmäßige Kontakte zur Beratungsstelle KOBRA. Die Stadt Hannover ist außerdem Mitglied des Runden Tisches bei KOBRA, so dass über dieses Gremium Kontakte den mit diesem Thema befassten Institutionen (Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch Gewaltberatungsstellen und Sozialamt) bestehen.

Der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit herausgegebene Flyer zum Krisentelefon Zwangsheirat ist bei der Stadt ausgelegt und wird mit der gebotenen Zurückhaltung auch eventuell Betroffenen angeboten. An den vom Sozialministerium initiierten Veranstaltungen haben VertreterInnen der Ausländerbehörde teilgenommen.

Die Ausländerbehörde der LHH ist zudem Mitglied des Regionalverbundes Hannover, eines Verbundes aller Fachdienste, Netzwerke und Behörden, die mit dem Thema Migration befasst sind. Es besteht deshalb Kontakt zu allen Diensten, die auch das Thema Zwangsheirat behandeln. Dies gilt insbesondere für Suana/ Kargah e.V., wo das Krisentelefon angesiedelt ist.


Frage 3:
Geht der Fachbereich Soziales, das zuständige JobCenter oder der Fachbereich Jugend und Familie für die Kosten einer Unterbringung in Hannover Vorleistung, wenn der Wohnortwechsel aus Gründen der Sicherheit vollzogen werden musste, obwohl eine Wohnortauflage außerhalb Hannovers besteht?

Solche Anfragen werden an die hannoverschen Frauenhäuser gerichtet, wenn die betroffenen Frauen in Hannover Zuflucht suchen wollen. In Abstimmung mit den örtlich zuständigen Ausländerbehörden erreichen die Frauenhäuser in der Regel, dass der Aufenthalt der Frauen auf das Frauenhaus in Hannover erweitert wird. Der zuständige Sozialhilfeträger des Herkunftsortes tritt dann in den meisten Fällen direkt mit Leistungen für den Aufenthalt in Hannover ein.

Weder das Job Center noch die Stadtverwaltung wurden bislang unmittelbar angesprochen.


TOP 2.7.
der SPD-Fraktion zur Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn
(Drucks. Nr. 0350/2008)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 350/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Bekanntlich ist die Landeshauptstadt Hannover seit Gründung der Region Hannover nicht mehr eigenständiger Träger der Sozialhilfe und in der Folge davon auch nicht Träger oder Beteiligter einer ARGE bzw. eines JobCenters. Die vier in der Landeshauptstadt tätigen JobCenter der „ARGE JobCenter Region Hannover“ werden vielmehr von der Agentur für Arbeit, Bezirksdirektion Hannover und der Region Hannover gebildet.

Die Region Hannover hat sich allerdings bereit erklärt, einen der ihr zustehenden vier Sitze in der Trägervertretung der ARGE JobCenter Hannover den regionsangehörigen Städten und Gemeinden zu überlassen; dieser wird zurzeit auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten vom Sozialdezernenten der Landeshauptstadt Hannover wahrgenommen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ist bundesweit eine intensive Diskussion über die verschiedenen Möglichkeiten in Gang gesetzt worden, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Eine eindeutige, stringente Haltung lässt sich dabei zurzeit bei keinem der beteiligten Verantwortungsträger in seiner Gesamtheit feststellen; dies dürfte seine entscheidende Ursache schon darin haben, dass die die Bundesregierung der Großen Koalition tragenden Parteien ganz grundsätzlich schon vor der Verabschiedung des SGB II und der damit verbundenen Gründung der ARGEn unterschiedliche Konzepte der Organisation der Arbeitsmarktförderung verfolgten, die offensichtlich auch jetzt noch das Meinungsklima bestimmen.

Ähnliches gilt im übrigen auch für die laufende Meinungsbildung in den kommunalen Spitzenverbänden, den Parteien und Fachverbänden sowie den anderen an diesem Prozess interessierten und beteiligten Organisationen.

Seitens der Landeshauptstadt Hannover sind zurzeit 319 Beschäftigte – es handelt sich um Beamte wie um Tarifbeschäftigte – in der ARGE JobCenter Hannover im Wege der Abordnung beschäftigt.


Frage 1:
Welche kurz- und langfristigen Auswirkungen hat das o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Betreuung von Arbeitslosen in der Stadt Hannover?

Welche Auswirkungen das Verfassungsgerichtsurteil auf die Betreuung von Arbeitslosen in der Landeshauptstadt Hannover hat, kann zurzeit aufgrund der eben geschilderten Diskussionslage noch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 Zeit gegeben, eine Lösung zu verabschieden.

Entscheidend erscheint mir allerdings, dass unabhängig von einer zu findenden neuen Organisationsregelung die Gewährleistung der Leistungsansprüche – sowohl aus rechtlichen wie auch tatsächlichen Gründen – zu garantieren ist. Dies bedeutet, dass sowohl die notwendigen Leistungen der Grundsicherung wie auch der sonstigen Leistungen der JobCenter von den Kosten der Unterkunft bis zu den ergänzenden Sozial- und Beratungsleistungen von dem bisherigen oder anderen Trägern ohne Leistungsunterbrechung an die Berechtigten auszuzahlen sind. Da sich darin alle Beteiligten einig sind, ist – jedenfalls zurzeit – davon auszugehen, dass in dieser Hinsicht keine direkten Folgen für die Betroffenen zu befürchten sind.


Frage 2:
Welche Lösungen in Bezug auf die zukünftige Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung werden für die Region angedacht und welche Auswirkungen hätten diese auf die Stadt Hannover und das jetzt bei der ARGE beschäftigte Personal?

Die Lösungen, die in Zukunft für die Region Hannover angedacht werden, entsprechen den zurzeit auch auf Bundesebene diskutierten Lösungsansätzen. Dabei ist zunächst darauf aufmerksam zu machen, dass bei geltender Rechtslage eine vollständige Kommunalisierung der ARGE, also ein alleiniger Übergang in die Zuständigkeit der Region Hannover, weder durch Ziehung der so genannten „Option“ noch auf anderem Wege rechtlich möglich ist. Eine solche Lösung, wie sie z.B. vom Deutschen Landkreistag vertreten wird, würde in jedem Fall eine Änderung der geltenden Rechtslage voraussetzen, wahrscheinlich sogar der Verfassungsrechtslage.

Welche Folgen eine solche „reine“ Kommunalisierung für die Stadt Hannover hätte, hängt davon ab, wie die Region eine solche diese Aufgabe ausgestalten würde: Entweder nimmt die Region diese Aufgabe unmittelbar selbst wahr. Dann müsste über einen Weg verhandelt werden, dass derzeit zur ARGE abgeordnete Personal an die Region Hannover abzuordnen, was rechtlich weitgehend unproblematisch sein dürfte. Oder die Region zieht (wie in der Sozialhilfe) die regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung dieser Aufgabe heran. Dann würden die städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wieder unmittelbar für die Stadt Hannover tätig; an ihrer rechtlichen Situation würde sich nichts ändern. Weitere Auswirkungen auf die Stadt Hannover sind derzeit nicht absehbar.

Neben einer vollständigen Kommunalisierung bestehen rein faktisch auch noch die Möglichkeiten, mit verfassungsändernder Mehrheit dem bisherigen ARGE-Modell eine rechtliche korrekte Grundlage zu verschaffen oder den gesamten Aufgabenkreis des SGB II der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Soweit überschaubar, finden sich für diese Möglichkeiten allerdings zurzeit kaum Befürworter.

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat stattdessen in der vergangenen Woche als Lösungsmodell aus seiner Sicht das so genannte „kooperative JobCenter“ vorgeschlagen. Dies bedeutet im Ergebnis eine Fortsetzung des bisherigen ARGE-Modells auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den beiden Trägern Arbeitsagentur und zuständiger Kommune. Dieses Modell hätte den Vorteil klarer Verantwortungs- und damit auch Personal-Strukturen, diese allerdings in grundsätzlich geteilter Zuständigkeit. Das – mit dem SGB II eigentlich angestrebte – Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ wäre damit, jedenfalls im Grundsatz, durchbrochen. Zudem wäre von Beachtung, dass bei einer solchen Lösung eine kommunale Steuerung des Leistungs- und Eingliederungsbereichs – anders als bei den jetzigen Trägervertretungen – nicht mehr stattfinden würde.

Der Deutsche Städtetag hat – auch vor dem Hintergrund der anderen, zurzeit gehandelten Modelle – trotz solcher Bedenken seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, dem Bundesarbeitsministerium auch über das von ihm vorgeschlagene Modell weiter zu verhandeln, hat dabei allerdings auch deutlich gemacht, dass bei einer eventuellen Realisierung dies zugleich entscheidende Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation der Agentur für Arbeit mit dem Ziel der Dezentralisierung und der Kompetenzverlagerung auf die lokalen Ebenen bedeuten müsste.

Hinsichtlich des bisher in den ARGEN beschäftigten Personals würde die vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagene Lösung bedeuten, dass ein erheblicher Teil der zurzeit noch kommunalen MitarbeiterInnen zur Bundesagentur wechseln müsste. Der Vorschlag des Ministeriums enthält die Bereitschaft, dies unter genereller Statuswahrung vornehmen zu wollen.


Frage 3:
Welche Vor_ und Nachteile sehen die Region und die LH Hannover bei einer kommunalen Trägerschaft (Optionsmodell)?

Welche Vor- und Nachteile die Region Hannover bei einer kommunalen Trägerschaft sieht, kann von hier aus nicht abschließend beurteilt werden; ich gehe allerdings einmal davon aus, dass dort prinzipiell die gleichen Argumente bekannt und gewogen werden, wie sie auch ansonsten die Diskussion prägen. Der Herr Regionspräsident hat seine Ablehnung der „kooperativen ARGE“ öffentlich hervorgehoben und die Kommunalisierung empfohlen.

Als Vorteile einer kommunalen Trägerschaft werden dabei insbesondere gesehen:

Die Gewährleistung des Prinzips „Helfen aus einer Hand“, die Berücksichtigung lokaler bzw. regionaler Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, die direkte Steuerung durch die vor Ort befindlichen, demokratisch legitimierten Gremien bzw. Verwaltungen und die Vermeidung des Aufeinanderprallens der Interessen unterschiedlicher Trägerschaften für Aufgaben des gleichen Sachzusammenhanges.

Als Nachteil einer Kommunalisierung ist ganz grundsätzlich immer die hiermit – jedenfalls wahrscheinlich – zu übernehmende Finanzverantwortung zu bewerten. Dies insbesondere, da die letztlich von konjunkturellen Schwankungen entscheidend abhängige Absicherung des wirtschaftlichen Risikos „Arbeitslosigkeit“ nicht oder nur kaum kommunalen Verantwortungsspielräumen zugeordnet werden kann. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass bei einer bundesweiten Kommunalisierung Befürchtungen bestehen, dass insbesondere von struktureller Arbeitslosigkeit besonders intensiv betroffene Räume ihre finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft einbüßen. Dieser Gesichtspunkt hat bisher auch die Stellungnahme des Deutschen Städtetags geprägt.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, wie der Rat den Sozialdezernenten in seiner Forderung nach Anhebung der Regelsätze unterstützen könne.

Stadtrat Walter antwortete, die Erhöhung der Regelsätze werde zurzeit sowohl in den Wohlfahrtsverbänden als auch in den kommunalen Spitzenverbänden bundesweit diskutiert. Die Entscheidung obliege der Bundesregierung. Es gebe eine weit verbreitete Auffassung, dass insbesondere angesichts der Preissteigerungsraten der letzten 3 Jahre insbesondere im Bereich der Grundnahrungsmittel der in den Regelsätzen enthaltene Anteil nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche. Das werde sowohl von den Fachverbänden als auch von kommunalen Vertretern so artikuliert. Zuständig aber sei der Bundesgesetzgeber auf Vorschlag der Bundesregierung.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, unter welchen Voraussetzungen nach Auffassung der Verwaltung der Vorschlag des Bundesarbeitsministers zu einem Vorschlag werden könnte, der auch aus Sicht der Stadt Hannover tragfähig wäre.

Stadtrat Walter antwortete, da die Stadt weder Träger eines Jobcenters noch Mitglied einer Arge sei, stehe es ihr gut an, die Debatte zwar fachlich zu betreiben, die Vorgänge an sich aber den Gremien zu überlassen, die dafür Verantwortung trügen. Die bisherige Diskussion lasse erkennen, dass ein Prinzip als kommunale Forderung besonders deutlich geworden sei. Der große Nachteil einer geteilten Zuständigkeit bestehe darin, dass die Kommunen letztendlich allein für die Unterkunftskosten zuständig wären. Diese aber folgten dem Geschehen am Arbeitsmarkt, auf das die Kommunen keinen Einfluss hätten. Dieser Mangel


müsste im Rahmen der angebotenen freiwilligen Vereinbarungen behoben werden. Das könnte im Rahmen einer gemeinsamen Haushaltsbewirtschaftung geschehen. Möglich wäre auch, zu einem lokalen Beschäftigungs- und Integrationsprogramm zu kommen, das beide Träger in gemeinsamer Verantwortung zu beschließen und zu tragen hätten. Eine dafür unerlässliche Voraussetzung wäre, dass die Bundesagentur für Arbeit innerhalb ihres Organisationsrahmens zu einer wirklichen Kompetenzverlagerung von der Zentrale hin zu den lokalen Agenturen und Arbeitsgemeinschaften komme. Wenn dort keine Kompetenz angesiedelt sei, mit den Kommunen auf Augenhöhe zu verhandeln, liefen alle Bemühungen ins Leere.


TOP 2.8.
der CDU-Fraktion zu Holzverbrennung - Staub - Feinstaub
(Drucks. Nr. 0351/2008)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die von Ratsherrn Fischer (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 351/2008 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.


Frage 1:
Hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover bei diesen positiven Gesichtspunkten der Holzverbrennung den Ausstoß von Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen sowie auf die damit einhergehende Staubbelastung der Atmosphäre berücksichtigt und wenn ja, wo und wie wird der Verbraucher darauf hingewiesen?

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover berücksichtigt neben den positiven Gesichtspunkten auch die negativen Auswirkungen der Verbrennung von Holz und kommt in dem Abwägungsprozess zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung folgender Punkte der Einsatz von Holz als Brennstoff zu befürworten ist:

· Es wird nur naturbelassenes, trockenes Holz verwendet.
· Keine Holzfeuerung, wenn Fernwärme zur Verfügung steht.
· Ansonsten Einsatz von Holz nur, wenn die emissionsärmsten Technologien (Holzpellets, Holzhackschnitzel) mit der modernsten Filtertechnik und für die Holzverbrennung optimierte Heizungssysteme (z. B. Heizungssteuerung, Pufferspeicher, bei größeren Anlagen bivalenter Betrieb mit einem Erdgaskessel) zum Einsatz kommen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Emissionsprobleme nicht von den oben genannten Systemen ausgehen, sondern von den vielen Stückholz-Einzelfeuerstätten, in der Regel Kaminöfen, die auch bei fachgerechtem Betrieb wesentlich mehr Schadstoffe ausstoßen als Pellet- und Hackschnitzelkessel. Die Verwaltung steht daher solchen Kaminöfen kritisch gegenüber.
Frage 2:
Gibt es Erkenntnisse über die Höhe der Staub- und Feinstaubbelastung in Hannover durch Holzverbrennung? Wenn ja, wie hoch sind diese Werte?

Für die Stadt Hannover liegen keine Werte für den Anteil der Holzverbrennung an den Gesamtfeinstaubimmissionen vor. Nach Informationen des Umweltbundesamtes liegt der Anteil der Haushalte an den Feinstaubbelastungen bei 13 Prozent. Die Hauptemissionsquelle in den Haushalten sind die Feuerungsanlagen. Zu diesen gehören allerdings nicht nur die Holzfeuerungen, sondern auch Feuerungsanlagen mit Stein- und Braunkohle, Heizöl- und Flüssiggas sowie mit Erdgas.

Frage 3:
Sollte nach Auffassung der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aus Umweltgesichtspunkten auf die Werbung für die Holzverbrennung verzichtet werden?

Nein, sondern es sollte umfassend über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme informiert werden. Die Hauseigentümer und Mieter werden schon heute von der Verbraucherzentrale, der Klimaschutzagentur und den Stadtwerken zu diesen Themen fachgerecht beraten. Auf die Probleme bei der Holzfeuerung wird z.B. in der Broschüre „Brennstoff mit Zukunft – Holzpellets“ der Klimaschutzagentur hingewiesen. Die Klimaschutzagentur wird demnächst einen weiteren Flyer speziell zur Feinstaubminimierung bei Holzheizungen auflegen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es nach Auffassung der Verwaltung sinnvoll wäre, für technische Anlagen dadurch zu werben, dass man darauf verweise, dass nicht die Holzverbrennung, sondern die Tatsache ein Problem darstelle, dass häufig die zur Verfügung stehenden technischen Anlagen nicht zum Einsatz kämen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, das werde Inhalt des in Arbeit befindlichen Flugblattes sein.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, warum die Stadt in einer von ihr herausgegebenen Zeitschrift für den Holzeinsatz werbe, ohne auf die von Erstem Stadtrat Mönninghoff hier vorgetragenen Bedenken ei nzugehen undob es seitens der Verwaltung Überlegungen gebe, eine Kaminkartierung vorzunehmen und Kamine nur noch in Bereichen zuzulassen, die bislang nur wenige derartige Anlagen auswiesen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, im Forstbetriebswerk sei festgelegt, pro Jahr 3.000 Festmeter Holz weiter zu verwerten. Beim Verkauf werde darauf hingewiesen, dass nur trockenes Holz verbrannt werden sollte.
Die Verwaltung beabsichtige nicht, Kamine in einigen Bereichen zu verbieten.

Ratsherr Fischer (CDU) fragte, wie die Verwaltung sicherstellen wolle, dass Holz nur unter den von Erstem Stadtrat Mönninghoff genannten Voraussetzungen verbrannt werde.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, wenn die Verwaltung etwas sicherstellen solle, benötige man die dafür erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und das erforderliche Personal. Die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung seien in diesem Bereich sehr begrenzt.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung bereit sei, in der bereits erwähnten Zeitschrift auch darauf hinzuweisen, wie das zu verbrennende Holz beschaffen sein sollte und ob es zutreffe, dass das von der Stadt verkaufte Holz trocken abgegeben oder ob der Bürger darauf hingewiesen werde, dass es noch trocknen müsse.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, die Anregung seines Vorredners nehme er gern auf.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) fragte, ob es Erkenntnisse hinsichtlich des Wirkungsgrades, der Wärmeproduktion und der CO2 Emissionen im Zusammenhang mit Holzverbrennung gebe.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, der Anteil, der bei der Holzproduktion an CO2-Belastungen gebunden werde, werde bei der Verbrennung frei, und zwar unabhängig vom energetischen Wirkungsgrad.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verwies auf § 14 Geschäftsordnung.


TOP 2.9.
der SPD-Fraktion zu Hochwasserschäden
(Drucks. Nr. 0387/2008) - Wird schriftlich beantwortet

TOP 2.10.
der CDU-Fraktion zum gesetzlichen Jugendschutz
(Drucks. Nr. 0394/2008) - Wird schriftlich beantwortet

TOP 2.11.
von Ratsherrn Böning

TOP 2.11.1.
zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) in Hannover
(Drucks. Nr. 0352/2008) - Wird schriftlich beantwortet

TOP 2.11.2.
zur Erfassung von Kfz-Kennzeichen
(Drucks. Nr. 0353/2008) - Wird schriftlich beantwortet

TOP 2.11.3.
zur Verurteilung von volljährigen Straftätern nach dem Jugendstrafrecht
(Drucks. Nr. 0408/2008) - Wird schriftlich beantwortet


TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzung im Schulausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Vertreterinnen und Vertreter der LehrerInnen als zugewählte Mitglieder

(Drucks. Nr. 0362/2008)

Einstimmig stellte der Rat die Umbesetzung im Schulausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 362/2008 fest.
Die Besetzung des Schulausschusses im Übrigen bleibt davon unberührt.


TOP 3.2.
Aufsichtsratsmandat bei der GBH
(Drucks. Nr. 0134/2008)

Einstimmig beschloss der Rat:
1. Stadtbaurat Uwe Bodemann wird als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der GBH entsandt.
2. Das Aufsichtsratsmandat der Stadtbaurätin Frau Uta Boockhoff-Gries im Aufsichtsrat der GBH endet damit.
3. Die Stimmführerin/der Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH wird angewiesen, den Beschluss des Rates entsprechend umzusetzen.


TOP 3.3.
Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der
Misburger Hafengesellschaft mbH

(Drucks. Nr. 0369/2008)
Einstimmig beschloss der Rat, Herrn Stadtangestellten Tilo Husmann und als seinen Vertreter Herrn Stadtamtsrat Michael Heumann als Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen der Misburger Hafen Gesellschaft mbH zu bestellen und die Beauftragung des bisherigen Stimmführers Herrn städtischen Oberrat Jörn Ohm und seines Stellvertreters Herrn Stadtangestellten Tilo Husmann zu widerrufen.


TOP 3.4.
Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH – Vertretung der Landeshauptstadt Hannover im Beirat und in der Gesellschafterversammlung
(Drucks. Nr. 3123/2007)
Einstimmig beschloss der Rat,
1. Herrn Ersten Stadtrat Hans Mönninghoff in den Beirat der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH zu entsenden,
2. den Stimmführer/die Stimmführerin der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH anzuweisen, der Erhöhung der Mitglieder des Beirates um 5 weitere Mitglieder zuzustimmen,
3. die städtische Beschäftigte Astrid Hoffmann-Kallen als neue Stimmführerin in die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH zu wählen und
4. den Auftrag an den Ersten Stadtrat Hans Mönninghoff als Stimmführer in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH zu widerrufen.


TOP 4.
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 3052/2007 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Änderung der Geschäftsordnung des Rates gem. Anlage 1 zu Drucks. Nr. 3052/2007.


TOP 5.
Antrag zur Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Stöcken
(Drucks. Nr. 3105/2007 mit 1 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat eine Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Stöcken gem. der Anlage zu Drucks. Nr. 3105/2007.


TOP 6.
Antrag zur Feststellung des Maßes einer angemessenen Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts (Drucks. Nr. 0207/2008 mit 1 Anlage)

Ratsherr Böning (WfH) fragte, ob eine antragsgemäße Beschlussfassung zur Folge hätte, dass die betroffenen Unternehmen geringere Aufwandsentschädigungen zahlten und dass Ratsmitglieder evtl. höhere Beträge an die Stadt abführen müssten und ob überzahlte Beträge von den Unternehmen oder den Mandatsträgern abgeführt werden müssten.
Nach seiner Kenntnis müssten einem Aufsichtsrat angehörende Ratsmitglieder einen Teil ihrer Aufsichtsratsbezüge an ihre jeweilige Partei abführen. Er frage, ob in Zukunft das Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sei, den festgelegten prozentualen Anteil an seine Partei abzuführen oder ob das dem Unternehmen obliege und ob der in Rede stehende Betrag sich von der Brutto-Aufwandsentschädigung oder von der Netto-Aufwandsentschädigung berechne und ob man es ggf. hier nicht mit einer Art indirekter Parteienfinanzierung zu tun habe.

Oberbürgermeister Weil erklärte, zu dem Verhältnis zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und ihren Parteien könne die Verwaltung nichts sagen.
Es sei Aufgabe der Gesellschafterversammlungen, die Höhe der Aufwandsentschädigungen festzulegen. Nach heutigem Stand gebe es nur in einem Unternehmen eine Überschreitung. Die betroffenen Aufsichtsratmitglieder hätten den überschießenden Betrag an die Stadtkasse abzuführen.

Bei 4 Stimmenthaltungen stellte der Rat die Höhe einer angemessenen Aufwandsentschädigung für Vertretungen der Landeshauptstadt Hannover in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts sowie für Ratsmitglieder als Aufsichtsratsmitglieder in Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und kommunalen Anstalten, an denen die Landeshauptstadt Hannover beteiligt ist, entsprechend dem Antrag aus Drucks. Nr. 207/2008 fest.
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Die Stimmführer/Stimmführerinnen in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen der Unternehmen werden generell ermächtigt, Beschlüsse zur Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder innerhalb des unter Ziffer 2 des Antrages aufgeführten Rahmens zu fassen.


TOP 7.
Antrag zum 207. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
(Drucks. Nr. 0176/2008 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die 207. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3 zu Drucks. Nr. 176/2008) mit Begründung (Anlage 4 zu dieser Drucksache – Feststellungsbeschluss).


TOP 8.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten
TOP 8.1.
Bebauungsplan Nr. 1600, 1. Änderung - Lister Blick -
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2997/2007 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 2997/2007 mit 3 Anlagen (B-Plan Nr. 1600, 1. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.

TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz - Einrichtungshaus Staude; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0101/2008 mit 4 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 101/2008 mit 4 Anlagen (B-Plan Nr. 545, 3. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.

TOP 8.3.
Bebauungsplan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung, Gleiwitzer Straße/Schweidnitzer Weg - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0132/2008 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 132/2008 mit 3 Anlagen (B-Plan Nr. 30, 3. vereinfachte Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 8.4.
Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd,
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0135/2008 mit 5 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 135/2008 mit 5 Anlagen (B-Plan Nr. 566, 2. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 8.5.
Bebauungsplan 1527, 1. Änderung - Lindemannallee / Janusz-Korczak-Allee
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0196/2008 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 196/2008 mit 4 Anlagen (B-Plan Nr. 1527, 1. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 8.6.
Bebauungsplan Nr. 537, 2. Änderung; vereinfachte textliche Änderung
- Am Schafbrinke - Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0197/2008 mit 4 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 197/2008 mit 4 Anlagen (B-Plan Nr. 537, 2. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.

TOP 8.7.
Bebauungsplan Nr. 1693 - Gutenberghof,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0291/2008 mit 3 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 291/2008 mit 3 Anlagen (B-Plan Nr. 1693) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 9.
Antrag zum Straßenausbaubeitrag Am Neuen Acker von Bergkammstraße bis Stollenweg
(Drucks. Nr. 3096/2007 mit 1 Anlage)

Mit 35 gegen 21 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat, für die in der Anlage zu Drucks. Nr. 3096/2007 gekennzeichnete Straße Am Neuen Acker von Bergkammstraße bis Stollenweg den beitragsfähigen Aufwand für die Freilegung sowie für den Ausbau sämtlicher Verkehrsflächen und der Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.


TOP 10.
Antrag zum Beschluss über die Änderung der Spielplatzsatzung
(Drucks. Nr. 2733/2007 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 2733/2007 als Anlage beigefügte, durch Aussagen zum Rauchverbot ergänzte Satzung.


TOP 11.
Antrag zur Straßenumbenennung im Stadtteil Mitte
(Drucks. Nr. 2958/2007 mit 1 Anlage)

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) fragte, wie mit dem Ratsbeschluss umgegangen werden solle, nach dem Straßen in erster Linie nach Frauen benannt werden sollten, wenn die Verwaltung dem Rat immer wieder Anträge zur Beschlussfassung vorlege, mit denen andere Straßenbenennungen vorgenommen würden.

Oberbürgermeister Weil antwortete, Straßenbenennungen nach Frauen hätten Priorität. Es gebe aber Fälle wie den hier zur Diskussion Stehenden, in denen man sich bei einer Umgestaltung fragen müsse, ob es besondere örtliche Bezüge gebe. Einmütig sei die Auffassung vertreten worden, dass der hier Vorgeschlagene durchaus ein angemessener Name sei.

Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat folgende Straßenumbenennung:
Das Teilstück der Rathenaustraße, welches vom Georgsplatz bis zur Theaterstraße verläuft, erhält den Namen An der Börse.


TOP 12.
Antrag zum Abschluss der Sanierung Nordstadt
(Drucks. Nr. 3001/2007 mit 2 Anlagen)
Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, das Verwaltungsteam, das im Laufe der vielen Jahre mit der Sanierungskommission Nordstadt zusammengearbeitet habe, habe sehr viel Engagement gezeigt und aus dem Vorhaben eine Erfolgsgeschichte gemacht.

Ratsherr Kirci (SPD) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und bemerkte, sowohl die bauliche Entwicklung als auch die Entwicklung der Identifikation mit dem Stadtteil sei positiv verlaufen. Es seien viele erfolgreiche Projekte realisiert worden. Das Leben im Stadtteil pulsiere. Trotz der schwierigen sozialen Infrastruktur gebe es großes soziales Engagement. Der Stadtteil finde immer wieder neue Projekte, über die er sich entwickeln könne. Fragen müsse man sich jedoch, wie man nach der Entlassung aus dem Sanierungsgebiet mit der Nordstadt umgehen wolle. Der zu installierende Bezirksmanager werde sich in Zukunft Gedanken darüber machen müssen, wie man mit diesem Stadtteil umgehen sollte. Er sei davon überzeugt, dass sich die Nordstadt auch in Zukunft positiv entwickeln und ihr Potential nutzen werde.

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 3001/2007 als Anlage beigefügte Satzung:
Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 NGO wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt vom 17.12.1984 für die gesamten Restflächen des Sanierungsgebietes Nordstadt (Teilentlassungsbereich II) aufgehoben.


TOP 13.
Antrag zur Bewilligung von Theaterbeihilfen
(Drucks. Nr. 3106/2007 mit 1 Anlage)

Bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat:
Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die im Antrag der Drucks. Nr. 3106/2007 genannten Theaterensembles im Haushaltsjahr 2008 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirates Zuwendungen in der ebenfalls im Antrag genannten Höhe.
Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden Personal- und Sachkosten für 2008 in Höhe von 35.000 € bereitgestellt.
Die Zuwendungen an die freien Theater werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2008 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und in gleichbleibenden Raten Quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet, auch wenn der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt ist. Theatern, die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten Quartalsweise ab Beginn des Jahres geleistet.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 501.300 € in 2008 stehen bei der Haushaltsstelle 1.3312.718600.6 im Haushaltsplan 2008 bereit.

TOP 14.
Antrag zur Entlastung 2005 für den Netto-Regiebetrieb Fachbereich Gebäudemanagement für den Jahresabschluss 2005
(Drucks. Nr. 0065/2008 mit 2 Anlagen)
Ratsfrau Seitz (CDU) erklärte, ihre Fraktion könne der Drucks. Nr. 65/2008 nicht zustimmen. Nach Kenntnis ihrer Fraktion seien die Grundstücke und Immobilien zum Teil zu hoch bewertet worden. Bei dem neuen kommunalen Rechnungswesen werde es insoweit Probleme geben. Im Bereich des Umlaufvermögens seien Kredite in Höhe von 31 Mio. Euro aufgenommen worden. In Höhe von 20 Mio. Euro seien Liquiditätsüberschüsse an die Stadt weitergeleitet worden. Offensichtlich seien hier Kredite aufgenommen worden, da man nicht wisse, ob und in welcher Höhe im kommenden Jahr Kredite zur Verfügung stünden. Das sei nach Auffassung ihrer Fraktion nicht seriös.

Ratsherr Borchers (SPD) äußerte, schon das Rechnungsprüfungsamt verweise darauf, dass es bei der Bewertung des Anlagevermögens einen Prüfungs- und Korrekturbedarf gebe. Wenig sinnvoll wäre es, zu einer pauschalen Reduzierung des Anlagevermögens zu kommen, da auch das nur Ergebnis einer sehr groben Schätzung sein könnte. Es gelte, zu einer belastbaren Bewertung des Anlagevermögens zu kommen. Das werde nur dann möglich sein, wenn man jedes einzelne Objekt unter die Lupe nehme. Angesichts der Vielzahl der Objekte benötige eine derart detaillierte Bewertung Zeit.

Konkrete Sanierungsvorhaben könnten erst begonnen werden, wenn die entsprechenden Ermächtigungen vorlägen. Zwischen dem Zeitpunkt der Ermächtigung und dem Abfluss des Geldes liege immer ein gewisser Zeitraum. Das sei kein Anzeichen dafür, dass Sanierungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne nicht ordnungsgemäß ausgeführt würden. Auch hier habe die Verwaltung bereits reagiert, indem sie für das Haushaltsjahr 2008 keine Kreditermächtigungen eingesetzt, sondern diese Dinge über Verpflichtungsermächtigungen gelöst habe. So sollte auch in Zukunft verfahren werden, um die Finanzströme den Notwendigkeiten besser anpassen zu können.

Ratsherr Emmelmann (CDU) betonte, fragen müsse man sich, womit sich das Gebäudemanagement in den letzten Jahren beschäftigt habe, wenn man dort erst jetzt damit beschäftigt sei, die Gebäudewerte festzustellen.

Er frage, wie sich in den Jahren 2006 und 2007 das Verhältnis zwischen Kreditaufnahmen und Überweisung der Liquiditätsüberschüsse an die Stadt darstelle.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann sagte, diese Frage solle schriftlich beantwortet werden.

Mit 33 gegen 23 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen beschloss der Rat, dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs.1 NGO für den Netto-Regiebetrieb Gebäudemanagement den Jahresabschluss 2005 im Nachgang zu Drucks. Nr. 1741/2006 Entlastung zu erteilen.

Während der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hatte Oberbürgermeister Weil den Ratssaal verlassen.

TOP 15.
Antrag zur Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH - Erhöhung des Stammkapitals und Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucks. Nr. 0178/2008 mit 2 Anlagen)
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) sagte, seine Fraktion werde diesem Antrag nicht zustimmen. Fragen müsse man sich, was e.on mit seiner Mitgliedschaft in der Klimaschutzagentur erreichen wolle. Nachweislich versuche e.on, ein Image als klimafreundliches Unternehmen aufzubauen. So gebe man dort 6 Milliarden Euro für regenerative Energien aus. Im Vergleich zu den 60 Milliarden Euro, die dieses Unternehmen für die Förderung herkömmlicher Energien ausgebe, handele es sich dabei aber nach seiner Überzeugung eher um ein Feigenblatt. Das treffe nach seiner Überzeugung auch für die Beteiligung des Unternehmens an der Klimaschutzagentur zu. Dafür sollte sich die Stadt nicht hergeben. Der Internetauftritt dieses Unternehmens zeige, dass man dort verstärkt auf einen Energie-Mix mit einem hohen Anteil an Atomenergie setze, um den CO2–Ausstoß zu reduzieren. Es könne aber nicht im Interesse der Stadt liegen, eine Lobbyarbeit für die Kernenergie zu unterstützen. e.on werbe dafür, die Kernenergie auch in Deutschland neu zu bewerten, da nur so die Klimaschutzziele der EU erreicht werden könnten. Man müsse sich die Frage stellen, ob die Klimaschutzagentur allen Ernstes vorschlagen werde, in verstärktem Maße auf Kernenergie zu setzen, um den CO2–Ausstoß zu reduzieren.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, wenn er auch die Kritik an e.on teile, glaube er doch nicht, dass das Unternehmen in der Lage sein werde, die gute und hervorragende Arbeit der Klimaschutzagentur so zu beeinflussen, dass sich die Klimaschutzagentur für die Kernenergie stark mache. Evtl. bestehe die Chance, e.on zum Nachdenken zu motivieren, wenn Vertreter dieses Unternehmens in der Klimaschutzagentur mitarbeiteten. Wenn e.on der Auffassung sei, zur Förderung regenerativer Energien und zur Energieeinsparung einen Beitrag leisten zu sollen, sei dagegen nichts einzuwenden.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) verwies darauf, dass e.on auch das Gezeitenkraftwerk zur Imagepflege einsetze. Er gehe daher davon aus, dass man dort auch die Mitgliedschaft in der Klimaschutzagentur benutzen werde, um sich als klimafreundliches Unternehmen darzustellen. Auch er glaube nicht, dass e.on in der Lage sein werde, die Klimaschutzagentur quasi umzudrehen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, wenn e.on dazu beitrage, dass die Vermarktung regenerativer Energien gefördert und mehr Beratung zur Energieeinsparung in der Region stattfinden könne, sei dieses Unternehmen willkommen.

Ratsherr Müller (SPD) verwies darauf, dass die Klimaschutzagentur die gesamte Region Hannover abdecke, während die Stadtwerke lediglich einen kleinen Teil der Region belieferten. Der Hauptlieferant für den Restbereich sei e.on. Von daher sei es durchaus sinnvoll, die von der Klimaschutzagentur ins Leben gerufenen Campagnen auch von e.on mitfinanzieren zu lassen.

Gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen stimmte der Rat der Erhöhung des Stammkapitalanteils der Landeshauptstadt Hannover an der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH von 6.400 € auf 7.900 € sowie der der Drucks. Nr. 178/2008 als Anlage 1 beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu und wies den Stimmführer/die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH an, alle notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen.


TOP 16.
Antrag zur Errichtung eines Naturbades und eines Stadtteilparks in Hainholz
(Drucks. Nr. 0397/2008)

Ratsfrau Seitz (CDU) erklärte, ihre Fraktion könne der Drucks. Nr. 397/2008 nicht zustimmen. Da sie mit dem Konzept nicht konform gehe, habe sie auch der Vorgängerdrucksache aus dem Jahr 2005 nicht zugestimmt. Ursprünglich seien Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € veranschlagt worden. Inzwischen sollten ca. 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung habe hier unsolide gearbeitet. Das könne ihre Fraktion so nicht akzeptieren.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) fragte, ob es nicht möglich gewesen sei, schon im Vorfeld der Planungen die jetzt deutlich gewordenen Bodenbelastungen zu erkennen und welche Stoffe in diesem Bereich gefunden worden seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, bei dieser Erdbaustelle habe es keine Anhaltspunkte für Kontaminationen gegeben. Welches Material in welchen Mengen gefunden worden sei, könne er ad hoc nicht sagen.

Ratsherr Borchers (SPD) äußerte, seine Fraktion freue sich darüber, dass die Umbauarbeiten soweit gediehen seien, dass das Naturbad in diesem Jahr seinen Betrieb aufnehmen könne. Aufgrund der hohen Betriebskosten und des hohen Renovierungsbedarfs habe der Standort bekanntlich auf der Kippe gestanden. Der Standort habe nur erhalten werden können, indem man das Bad zu einem Naturbad umgebaut habe. Diese Einrichtung habe im Stadtteil eine sehr wichtige Funktion und sei ein wichtiger Bestandteil der Stadtteil- und Lebensqualität in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund seien die Investitionskosten durchaus angemessen.

Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, er habe große Zweifel daran, dass das Naturbad an dieser Stelle funktionieren werde. Um dieser Einrichtung eine Chance zu geben, werde seine Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen.

Auf Nachfrage sei ihm detailliert mitgeteilt worden, dass sich unter dem bisherigen Becken nicht nur ein Bombentrichter, sondern auch eine Asphaltverfüllung befunden habe. Davon habe niemand ausgehen können.

Ratsherr Ebeling (CDU) verwies darauf, dass es bei den Anliegern dieses Bades große Bedenken gebe, sollten neben dem Badebetrieb dort doch auch Events geplant werden, sodass Lärmbelästigungen nicht auszuschließen seien. Auch sei bei Veranstaltungen im Stadtteilpark nicht auszuschließen, dass Zuschauer Parkanlagen beschädigten.

Ratsherr Kirci (SPD) bemerkte, das Naturbad sei ein Baustein für die Sanierung in Hainholz. Wenn man die Sanierungsmaßnahmen in Hainholz erfolgreich abschließe, werde Hainholz ein anderer Stadtteil sein. Wie andere Naturbäder zeigten, werde auch das Naturbad in Hainholz über den Stadtteil hinaus ausstrahlen.

Mit 40 gegen 17 Stimmen stimmte der Rat einer überplanmäßigen Ausgabe für den Bau eines Naturbades i.V. mit einem Stadtteilpark in Hainholz in Höhe von
192.500 € bei der HMK 6152.002/940000 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 397/2008 gem. § 89 NGO zu.


TOP 17.
Antrag zur Ergänzung der Satzung „Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz“ um einen Umsatzsteuertatbestand
(Drucks. Nr. 2985/2007 N1 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 2985/2007 als Anlage 1 beigefügte Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz.


TOP 18.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Wegebenennung nach Cora Berliner
(Drucks. Nr. 2292/2007)

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dieser Wegebenennung solle Cora Berlina an zentraler Stelle in ihrer Geburtsstadt geehrt werden. Dadurch werde nicht nur eine außerordentliche Frau im Stadtbild sichtbar gemacht; vielmehr leiste man auch einen Beitrag zur Erinnerung an den grausamsten Abschnitt der deutschen Geschichte, der Ermordung vieler Millionen jüdischer Mitmenschen durch die Nationalsozialisten.

Ratsherr Böning (WfH) bemerkte, er werde diesem Antrag zustimmen, weil es seines Erachtens sinnvoll sei, diesen Weg nach Cora Berlina zu benennen. Auch in Zukunft werde er Anträgen zustimmen, in denen es darum gehe, Straßen und Plätze nach Personen jüdischen Glaubens zu benennen.

Einstimmig beschloss der Rat:
Der geplante neue Fuß-/Radweg im neu gestalteten Operndreieck in der Nähe des jüdischen Mahnmals (Verbindung Windmühlenstraße – Sophienstraße) wird nach Cora Berlina benannt.


TOP 19.
A N T R Ä G E

TOP 19.1.
der CDU-Fraktion
TOP 19.1.1.
auf Akteneinsicht in die vorhandenen Akten zur Drucks. Nr. 2880/2007, einschließlich des gesamten Schriftwechsels und der Verträge
(Drucks. Nr. 0236/2008)
Der Rat nahm davon Kenntnis, dass die Ratsmitglieder Seitz, Emmelmann, Borchers, Hanske, Dette, Dr. Tilsen, List, Krstic und Böning Einsicht in die vorhandenen Akten zur Drucks. Nr. 2880/2007 einschließlich des gesamten Schriftverkehrs und der Verträge erhalten.



TOP 19.1.2.
zu Alkoholexzessen von Kindern und Jugendlichen
(Drucks. Nr. 0396/2008)
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.1.3.
zur Ernährungsberatung in Kleinen Jugendtreffs und Lückekinderprojekten
(Drucks. Nr. 0398/2008)
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.2.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum freien Eintritt in städtische Museen für Kinder, Jugendliche und Arbeitslose
(Drucks. Nr. 0400/2008)
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!


TOP 19.3.
der FDP-Fraktion

TOP 19.3.1.
zur Informations- und Marketingkampagne "Hannover baut"
(Drucks. Nr. 0402/2008)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Organisations- und Personalausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.3.2.
zu Öffnungszeiten der Kindertagesstätten
(Drucks. Nr. 0403/2008)
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 19.4.
von Ratsherrn Böning

TOP 19.4.1.
zum Anbringen der Deutschlandfahne und Bild des Bundespräsidenten vor bzw. in städtischen Gebäuden
(Drucks. Nr. 0357/2008)
In den Schulausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 19.4.2.
zu Fußgängerüberwegen an Stadtbahnhaltestellen
(Drucks. Nr. 0360/2008 mit 1 Anlage)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l L i n d n e r


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Schriftführer

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss daraufhin die Ratsversammlung.


Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l L i n d n e r


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Schriftführer