Sitzung Stadtbezirksrat Ricklingen am 07.02.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 29.01.2008)
Protokoll (erschienen am 05.04.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.3-09 - 19.02.2008

NIEDERSCHRIFT

13. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am
Donnerstag, 7. Februar 2008,
Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1

Beginn 19.00 Uhr
Ende 21.45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Michalowitz (CDU)
Bezirksratsherr Arend CDU)
Bezirksratsfrau Barnert (SPD)
Bezirksratsfrau Biere (SPD)
Bezirksratsherr Breves (SPD)
Bezirksratsherr Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Gerhardt (FDP)
Bezirksratsherr Gründler (SPD)
Bezirksratsherr Koch (CDU)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Ludewig (SPD)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsherr Przibylla (SPD)
Bezirksratsfrau Stache (CDU)
Bezirksratsherr Steuer (DIE LINKE)
Bezirksratsherr Stoffregen (SPD)
(Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette) (B'90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Weber (SPD) - bis 21.40 Uhr
Bezirksratsherr Weske (CDU)
Bezirksratsherr Weßling (B'90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bock) (SPD)
Ratsherr Böning (WfH) -ab 19.10 Uhr
Ratsherr Dette (B'90/DIE GRÜNEN) - bis 21.10 Uhr
(Ratsfrau Frank) (CDU)
(Ratsherr Löser) (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU)

Verwaltung:
Herr Wescher OE 18.62.3
Frau Cordes OE 18.62.3-09
Frau Ehrenberg-John OE 61.12
Herr Lotze OE 52.1

Presse: Herr Schwarzenberger, HAZ/Stadtteilzeitung
Gäste: Frau Lauprecht, Herr Renner, VSE

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung am 10.1.2008

3. Vorstellung des Verbundes sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.
(VSE) Mühlenberg)

5.2.6. Baumaßnahme 3. Fußballplatz in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0169/2008)

4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
- spätestens um 20:30 Uhr -

5. A N F R A G E N

5.1. der SPD-Fraktion

5.1.1. Lärmbelästigung durch Vogelabwehrbeschallung in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0149/2008)

5.1.2 Hochwasserschutzwall / Wohnheim Studentenwerk Hannover,
Am Papehof 10 (Drucks. Nr. 15-0172/2008)

5.1.3 Birnbaum Grundschule Stammestraße (Drucks. Nr. 15-0173/2008)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Fußwegverbindung Bergstraße zur Hauptstraße
(Drucks. Nr. 15-0163/2008)

5.2.2. Name des Friedhofes Ricklingen (Drucks. Nr. 15-0164/2008)

5.2.3. Amphibien-Laichteich Deveser Straße (Drucks. Nr. 15-0165/2008)

5.2.4. Neubau der IGS Mühlenberg (Drucks. Nr. 15-0166/2008)

5.2.5. Hochwassersituation am Hirtenbach (Drucks. Nr. 15-0168/2008)

5.2.7 Standorte von Nahversorgern und Discountern
(Drucks. Nr. 15-0170/2008)

5.2.8 Neubaugebiet "In der Rehre Süd" (Drucks. Nr. 15-0171/2008)



6. A N T R Ä G E

6.1. der CDU-Fraktion

6.1.1. Verbesserung der Nahversorgungssituation für den Stadtteil Bornum
(Drucks. Nr. 15-3116/2007)

6.1.1.1 Sicherung und Verbesserung der Lebensmittelnahversorgung für den Stadtteil Bornum und Mühlenberg/Nord, Änderungsantrag von SPD u. CDU zu Drs. 15-3116/2007 (Drucks. Nr. 15-0392/2008)

6.2. der SPD-Fraktion

6.2.1. Fußwegreinigung Wettbergen Hauptstraße / B 217
(Drucks. Nr. 15-0141/2008)

6.2.2. Wegebefestigung am Wasserfehdeweg (Drucks. Nr. 15-0142/2008)

6.2.3. Wegebefestigung am Nachtigallenweg (Drucks. Nr. 15-0143/2008)

6.2.4. Aufstellen von Bänken am Regenrückhaltebecken Lindener Weg
(Drucks. Nr. 15-0145/2008)

6.2.5. Pflanzstreifen am Rohrskamp (Drucks. Nr. 15-0146/2008)

6.2.5.1 Pflanzstreifen am Rohrskamp (Drucks. Nr. 15-0146/2008 N1)

6.2.6. Einrichtung einer Tannenbaumsammelstelle in Bornum
(Drucks. Nr. 15-0147/2008)

6.2.6.1 Einrichtung einer Tannenbaumsammelstelle in Bornum
(Drucks. Nr. 15-0147/2008 N1)

6.2.7. Pflanzstreifen an der Göttinger Chaussee (Drucks. Nr. 15-0159/2008)

6.3. der SPD-Fraktion und Bezirksratsherrn Steuer (DIE LINKE)

6.3.1. Einbahnstraßenregelung Haster Weg (Drucks. Nr. 15-0161/2008)

6.3.1.1 Einbahnstraßenregelung Haster Weg (Drucks. Nr. 15-0161/2008 N1)

7. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

7.1. Zuwendung an die Grundschule Stammestraße - 2007-63-09
(Drucks. Nr. 15-0152/2008)

7.2. Zuwendung an die Grundschule Stammestraße - 2007-64-09
(Drucks. Nr. 15-0153/2008)

7.3. Zuwendung an die Freiwillige Feuerwehr Wettbergen - 2007-68-09
(Drucks. Nr. 15-0156/2008)


7.4. Zuwendung an die AWO Kindertagesstätte und Sprachheilkindergarten - 2008-02-09 (Drucks. Nr. 15-0157/2008)

7.5. Zuwendung an die Johannes-Kepler-Realschule - 2008-03-09
(Drucks. Nr. 15-0158/2008)

8. Information über Bauvorhaben

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Markurth eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Folgende Änderungen wurden einstimmig beschlossen:
Behandlung von TOP 5.2.6 nach TOP 3 vor der Einwohner- und Einwohnerinnen-Fragestunde (TOP 4). Erweiterung um TOP 6.1.1.1 (Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion, Drs. 15-0392/2008) sowie TOP 6.3.1.1 (Drucksache 15-0161/2008 N1).

TOP 2.
Genehmigung des öffentl. Teils der Niederschrift über die Sitzung am 10.1.2008

Bezirksratsherr Weske bat, seinen Wortbeitrag zu TOP 3.1 aufzunehmen:
"Bezirksratsherr Weske bat um Auskunft, wie hoch die für das neue Stadtbezirksmanagement entstehenden Kosten seien und ob dafür an anderer Stelle Personalkosten eingespart werden müssten."

Mit dieser Änderung wurde der öffentliche Teil der Niederschrift vom 10.1.2008 genehmigt.

TOP 3.
Vorstellung des Verbundes sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.
(VSE) Mühlenberg)

Bezirksbürgermeister Markurth begrüßte zu diesem Tagesordnungpunkt Frau Lauprecht und Herrn Renner vom Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. Mühlenberg.

Frau Lauprecht bedankte sich für die Einladung und erläuterte, dass der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen auf dem Mühlenberg tätig sei. Es handele sich um einen freien Träger der Jugendhilfe, der eng mit dem kommunalen Sozialdienst des Fachbereichs Jugend und Familie zusammenarbeite. Er leiste fast ausschließlich sozialpädagogische Einzelfallhilfe und berate, begleite und unterstütze Familien. Ein besonderes Projekt sei die AG BOSS, die Arbeitsgemeinschaft der Bewohnerinnen und Bewohner im Ossietzkyring. Dieses Projekt sei nach einer Befragung der dortigen Einwohnerinnen und Einwohner 2003 entstanden und gemeinsam mit dem Kommunalen Sozialdienst entwickelt worden.

Ziel sei ein niederschwelliges Angebot gewesen für Kinder, Eltern, Bewohnerinnen und Bewohner, was es in der Form vorher nicht gegeben habe. Vom Bauträger sei gegen ein Nutzungsentgelt eine Wohnung zur Verfügung gestellt worden. Das Projekt verfüge über 14 Personalstunden und ein kleines Sachmittelbudget. Nach einer Phase der Unsicherheit stehe nun glücklicherweise fest, dass die Fortführung des Projektes bis Ende 2008 gesichert sei.

Herr Renner ergänzte, dass die AG BOSS mit anderen Trägern vor Ort kooperiere und mit ehrenamtlichen Helfern arbeite. Schwerpunkt seien Sprachkurse mit Kinderbetreuung, die in Zusammenarbeit mit der Diakonie „Pro Migration“ durchgeführt würden. Darüber hinaus gebe es Spielenachmittage, Bastel- und Spielkreise mit Essensangebot. Letzteres werde großzügig unterstützt vom ‚Verein für hungernde Kinder’. Die Beteiligung sei groß, und alle Angebote würden gut angenommen. Die ehrenamtlichen Helfer würden für ihre Aufgaben angeleitet, geschult und in die pädagogische Arbeit einbezogen. Bei ihnen handele es sich weitgehend um Bewohnerinnen und Bewohner vom Ossietzkyring, die einen niederschwelligen Zugang garantierten. Auch gebe es ein Vorschulprojekt für Migrantenkinder, durchgeführt als Hausbesuchs-Programm. Weiterhin werde ein Kleidermarkt mit Mittagstisch, ein Frauenfrühstück in Selbstorganisation sowie Keyboard-Kurse für Kinder angeboten. Alle Angebote würden von Menschen genutzt, die woanders kaum hingingen. Erfreulicherweise sei von Anfang an eine konstante Teilnahme zu verzeichnen. Die AG BOSS sei mit ihrer Arbeit, sagte Herr Renner abschließend, ein unverzichtbarer Bestandteil im Ossietzkyring geworden.

Bezirksbürgermeister Markurth bedankte sich für den Vortrag und drückte seine Freude darüber aus, dass das Projekt bis Ende des Jahres gesichert sei.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Michalowitz bedankte sich ebenfalls bei den Vortragenden und fragte nach, ob bei den erwähnten Sprachkursen die Mütter oder die Kinder Sprachförderung in Anspruch nähmen.

Frau Lauprecht erklärte, dass die Mütter Sprachförderung erhielten während die Kinder in separaten Räumen betreut würden. Allerdings lege Pro Migration größten Wert darauf, dass die Kinderbetreuung auch Sprachförderung beinhalte.

Ratsherr Scholz bat um Erläuterung des Namens und um Auskunft, wer in diesem Verbund zusammengeschlossen sei. Außerdem sei interessant zu erfahren, wo die Trennung zwischen Sozialtherapie und Sozialpädagogik liege.

Frau Lauprecht antwortete, dass der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen 25 Jahre alt sei und seinen Sitz in Celle habe. Der Name sei alt und tradiert und habe mit der Arbeit kaum etwas zu tun. Den eingetragenen Verein gebe es in Celle, Lüneburg und in Nordrhein-Westfalen. In Hannover werde sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach dem SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) in neun unterschiedlichen Stadtteilen geleistet.

Herr Renner ergänzte, dass „Verbund“ Zusammenarbeit bedeute mit anderen Jugendhilfeeinheiten im Gesamtverein. Therapeutische Arbeit werde nicht geleistet, die Mitarbeiter seien Sozialarbeiter und Pädagogen, teilweise mit Zusatzausbildung. Schwerpunkt sei die ambulante, sozialpädagogische Familienhilfe.

Bezirksratsherr Weber bat um Auskunft über die Organisationsform des VSE, die Trägerschaft, dessen Finanzierung und darüber, ob die Finanzierung gesichert sei.

Herr Renner erklärte, dass der VSE ein eingetragener, gemeinnütziger Verein sei und nicht der Kirche angehöre. Er werde vom Fachbereich Soziales finanziert. Dachverband sei der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Bezirksratsherr Weßling fragte nach der Perspektive der AG BOSS, ob der Eigentümerwechsel ein Problem darstelle bzw. sich auf die Nutzungsgebühr ausgewirkt habe und ob die Arbeit auch in anderen Räumen, z.B. der Weißen Rose, vorstellbar sei.

Herr Renner bezeichnete es als unschätzbaren Vorteil, dass sich die Wohnung direkt am Ossietzkyring befinde. Es sei aber nicht undenkbar, auch in anderen Räumen tätig zu werden. Voraussetzung sei allerdings eine Grundausstattung - wie beispielsweise eine Küche. Auf die Nutzungsgebühr habe sich der Wechsel von der GBH nicht ausgewirkt, auch sonst habe man keine Schwierigkeiten mit dem Eigentümer.

Frau Lauprecht ergänzte, dass die GBH das Projekt sehr unterstützt habe. Ob auch weiterhin die Wohnung zur Verfügung gestellt werde, sei momentan nicht zu beantworten. Die Wohnung habe gegenüber öffentlichen Gebäuden den Vorteil, niedrigschwellig zu sein und damit keine Hürde für die Besucher darzustellen.

Bezirksbürgermeister Markurth bedankte sich noch einmal bei Frau Lauprecht und Herrn Renner und wünschte für die weitere Arbeit viel Erfolg.

TOP 5.2.6.
Baumaßnahme 3. Fußballplatz in Wettbergen (Drucks. Nr. 15-0169/2008)

Zu diesem Tagesordnungpunkt begrüßte Bezirksbürgermeister Markurth
Herrn Lotze vom Fachbereich Sport und Eventmanagement.

Bezirksratsherr Koch trug die Anfrage seiner Fraktion vor.

In Gesprächen mit der Vereinsführung des TuS Wettbergen wurde uns zu unserer Überraschung mitgeteilt, dass der dritte Fußballplatz baulich noch nicht fertig gestellt wurde, obwohl es schon einen Baubeginn (1. Spatenstich) gegeben hat.

Wir fragen die Verwaltung:

Warum wurde der dritte Platz noch nicht fertiggestellt?

Wo ist das Geld für den Platzneubau geblieben?

Wurde der hierfür vom Stadtbezirksrat bereitgestellte Zuschuss bestimmungsgemäß verwendet?

Herr Lotze erläuterte einleitend, es sei sicher bekannt, dass im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms V beabsichtigt sei, den bislang von der Stadt betriebenen Sportpark Wettbergen an den Verein TuS Wettbergen abzugeben. Diese Sportanlage sei neben der in Misburg die einzige, die noch von der Stadt selber betrieben werde. Seit 2004 werde mit den jeweiligen Vorständen verhandelt; diese hätten bislang aber noch nicht abgeschlossen werden können: Die Verwaltung hoffe aber darauf, dass es in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen werde. Für die große Zeitspanne gebe es verschiedene Gründe, die u.a. mit dem dritten Fußballplatz zusammenhingen.

Die TuS Wettbergen fordere bereits seit Längerem einen weiteren Fußballplatz. Der dritte Platz sei von der Verwaltung auch aufgrund der zahlreichen Mannschaften der

Fußballabteilung als erforderliche Maßnahme anerkannt worden. Eine Umsetzung sei bislang jedoch an der Finanzierung gescheitert. Die Verwaltung habe die Planung für einen dritten Platz in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür seien mit rd. 600.000 € ermittelt worden.

Da ein Betrag in dieser Größenordnung nicht zu finanzieren sei, sei mit dem Verein eine kleinere Lösung, d.h. ein kleineres Spielfeld, mit Kosten in Höhe von rd. 220.000 € überlegt und untersucht worden. Dafür habe die Verwaltung 157.000 € zur Verfügung gestellt. Allerdings habe der Restbetrag nicht aufgebracht werden können.

Im Laufe der Verhandlungen mit dem Verein über eine Übernahme des Sportparks seien dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie die Erneuerung der Deckenbeleuchtung der Sporthalle im Sportpark erkennbar geworden. Auch sei eine Dachsanierung dringend erforderlich mit immensen Kosten.

In den Verhandlungen mit den Vorständen der TuS Wettbergen sei Einvernehmen darüber erzielt worden, dass vor dem Bau eines dritten Fußballplatzes die Sanierungsmaßnahmen der Sporthalle Vorrang haben müssten. Deshalb sei beschlossen worden, die noch zur Verfügung stehenden 157.000 € vorrangig für die Sanierung der Halle zu verwenden.
Für die Verwaltung bestand und bestehe auch heute noch die Notwendigkeit, mit dem Verein über ein Gesamtpaket anstelle von Einzellösungen zu verhandeln. Umfassende Lösungen müssten aus finanziellen Gründen auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.

Bei einem Gesamtvolumen von 600.000 € für die Hallensanierung abzüglich der 157.000 € plus 150.000 €, die zusätzlich erwirtschaftet werden konnten, bestehe immer noch ein hoher Fehlbetrag für die Sanierung der Halle. Der dritte Fußballplatz käme dann noch hinzu und wäre für den Haushalt 2009 vorzusehen.

Herr Lotze beantwortete daraufhin die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Hannover als Eigentümerin und derzeitige Betreiberin des Sportparks Wettbergen habe keinen 1. Spatenstich durchgeführt, es habe somit auch keinen Baubeginn für den dritten Platz gegeben. Davon habe die Verwaltung erst aus der Presse erfahren.

Zu Frage 2: Die Haushaltsmittel seien noch vorhanden und stünden noch zur Verfügung.
Nicht beantworten könne die Verwaltung die Frage 3. Über die Verwendung der vom Bezirksrat gezahlten Zuwendungen in Höhe von 7.000 € könne nur der Verein Auskunft geben.

Nach diesem Wortbeitrag beschloss der Bezirksrat einstimmig, gem. § 31 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover, den anwesenden Herren Hagemann und Rehbein Rederecht zu erteilen und sie als Sachverständige in dieser Sache anzuhören.

Bezirksratsherr Koch führte aus, dass nach seiner Erinnerung einmal 197.000 DM für den dritten Platz vorhanden gewesen und dann bei Nacht und Nebel zum SV Eintracht verschwunden seien. Es habe einen 1. Spatenstich im Beisein des Bezirksbürgermeisters, Mitgliedern des Rates und des Bezirksrates gegeben, und man sei davon ausgegangen, dass der dritte Platz nun gebaut werde. Um so erstaunlicher sei es nun zu hören, dass es Schwierigkeiten mit der Halle gebe. Davon habe der Bezirksrat nichts gewusst. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das vorhandene Geld nun einkassiert und für die Sanierung verwendet werde. Er frage sich, wie der Verein diese Summen schultern solle.

Bezirksratsherr Weber äußerte sich ebenfalls erstaunt darüber, dass der erste Spatenstich in Vergessenheit geraten sei. Die Verwaltung habe den Bezirksrat gebeten, mit einer Zuwendung beizuspringen. Damit habe der Bezirksrat demonstrieren wollen, dass es jetzt aber losgehen müsse. Der 1. Spatenstich sei seinerzeit nicht vom Verein durchgeführt sondern von Bezirksbürgermeister Bock vorgenommen worden. Es sei zu bemängeln, dass seit etwa einem Jahr wenig von der Verwaltung zu hören gewesen sei von dem, was jetzt hier über dem Bezirksrat hereinbreche.

Herr Lotze erinnerte daran, dass schon 2004 die Kleine Lösung beschlossen werden sollte. Dieses sei daran gescheitert, dass die vom der Bezirksrat vorgesehenen 33.000 Euro nicht geflossen seien. An Bezirksratsherrn Koch gewandt erläuterte Herr Lotze, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses tatsächlich seinerzeit eine größere Summe an den SV Eintracht gegangen seien. Was den ersten Spatenstich angehe, so sei der ohne Wissen der Sportverwaltung durchgeführt worden.

Bezirksratsherr Kumm erklärte, er wolle nicht über die Vergangenheit oder über die Gegenwart reden, er wolle erfahren, wie es weitergehe und welche Perspektive es gebe.

Herr Lotze bestätigte, dass es sich im vorliegenden Falle um eine ungewöhnlich lange Prozedur handele und er sich wünsche, die Sache abgeschlossen zu haben, wenn er Mitte des Jahres in den Ruhestand gehe. Die Problematik bestehe hauptsächlich in der Finanzierung. Dass eine seit 30 Jahren betriebene Nachtspeicherheizung erneuert werden müsse, sei unumstritten. Die Verwaltung habe versucht, sich darauf vorzubereiten. Es gebe aber die Vorgaben für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. So habe es auch für 2008 keine Finanzierungsmöglichkeiten gegeben. Dennoch werde die Fachverwaltung erneut Mittel für den Haushalt 2009 anmelden.

Auf Nachfragen von Bezirksratsfrau Biere erläuterte Herr Lotze, dass für die Sanierung der Halle ca. 600.000 € benötigt würden, hinzu käme die Dachsanierung mit über 200.000 €. Allein die Heizungssanierung belaufe sich auf 450.000 €.

Bezirksratsherr Koch zeigte sich verwundert über die Drs. 2694/2007 (Vereinsstätten - Sportbau), der zu entnehmen sei, dass für den Stadtbezirk 9 keine Mittel beantragt worden seien.

Stv. Bezirksbürgermeisterin Michalowitz äußerte Verständnis dafür, dass sich bei den genannten Summen die Verhandlungen hinziehen. Es sei einem Verein nicht zuzumuten, aufgrund eines Haushaltskonsolidierungskonzepts plötzlich solche Verbindlichkeiten zu übernehmen.

Bezirksbürgermeister Markurth bat die Herren Hagemann und Rehbein um ihre Stellungnahmen.

Herr Hagemann dankte für die Gelegenheit, zu dem Thema Stellung nehmen zu dürfen und erläuterte, dass der Verein bislang keine Gelegenheit gehabt habe, die Zuwendung des Bezirksrates zu verwenden. Das Geld liege beim Verein, und sobald der dritte Platz in Angriff genommen werde, werde es dafür eingesetzt.
Was den dritten Platz angehe sei zu sagen, dass die TuS Wettbergen diesen dringend benötige. Es sei darüber hinaus noch eine weitere Verschönerung in Form einer Beachvolleyball-Anlage geplant. Die von Herrn Lotze genannten Zahlen würden nicht bestritten. Würde der Verein die 157.000 € bekommen, würde er sofort beginnen. Allerdings sei inzwischen bekannt geworden, dass die Halle mit dem zugesagten Betrag nicht zu bezahlen sei. Die sich auftuende Lücke könne nicht gefüllt werden, eine solche Summe könne sein Verein nicht finanzieren. Die TuS wäre damit einverstanden, wenn die Stadt eine restaurierte Halle übergäbe und der Verein sich ausschließlich um den dritten Platz kümmern müsste. Dabei könnte Eigenleistung erbracht werden könnte.

Herr Lotze gab zu, dass die Stadt gegenüber dem Verein eine Verpflichtung habe. Um dieser nachzukommen, seien allerdings - wie schon ausgeführt - die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich. Es werde jedoch geprüft, und man werde - wenn der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen sei - dem Verein einen Vorschlag unterbreiten, wonach die Sanierung in zwei oder drei Abschnitte unterteilt werden könne.

Herr Rehbein sagte, dass sich sowohl der Verein als auch die Betreibergesellschaft bemüht hätten, eine Lösung zu finden. Das sei leider nicht gelungen. Er plädierte dafür, die Arbeiten nicht durch die Stadt beauftragen zu lassen, weil die Kosten seiner Meinung nach dadurch steigen würden.Bisher sei die Stadt davon ausgegangen, dass die fehlenden Gelder als Darlehen von der Betreibergesellschaft aufgebracht werden könnten. Das sei aber abzulehnen; es würde die Betreibergesellschaft in die Insolvenz treiben. Der Verein sei bereit, er stehe Gewehr bei Fuß, aber alles müsse passen.
Wer die Anlage kenne, könne die Handschrift des Vereins erkennen und die der Stadt Hannover. Genau genommen trage sie weitgehend die Handschrift von Herrn Lotze, der das alles nebenher und auf dem kleinen Dienstweg getan habe und dem an dieser Stelle im Namen des Vereins ganz herzlich gedankt werden solle.

Bezirksbürgermeister Markurth führte abschließend aus, dass es sich hier um eine ungewöhnliche Form der Beantwortung einer Anfrage gehandelt habe. Aber die TuS Wettbergen liege dem Bezirksrat am Herzen. Es sei ein großer, aktiver Verein mit einer wunderschönen Anlage. Der Bezirksrat sei daran interessiert und habe - bei allem Verständnis für die Finanzierungsprobleme - den Wunsch, dass endlich angefangen werde.

Den Herren Lotze, Hagemann und Rehbein dankte Bezirksbürgermeister Markurth für ihr Kommen.

TOP 4.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
- 20.05 bis 20.15 Uhr -


Herr N., Bewohner des Stadtteils Mühlenberg, wies darauf hin, dass im Bereich Ossietzkyring/Beckstraße lt. städtischer Statistik mehr als 25 % der Einwohner älter als 60 Jahre sind. Viele davon seinen nicht mehr in der Lage, zum Einkaufen zur Tresckowstraße zu fahren. Er plädierte deshalb dafür, an der Beckstraße einen Nahversorger anzusiedeln. Auch den Bornumern käme ein solcher Standort entgegen, weil sie bislang zum Einkaufen bis zum Mühlenberger Zentrum fahren müssten.
Als Vorstandsmitglied des Mühlenberger Sportvereins äußerte Herr N. die Befürchtung, dass im Zusammenhang mit dem Umbau der IGS Mühlenberg möglicherweise als erste Maßnahme die Turnhalle abgerissen werde. Damit wäre dem MSV als Hauptnutzer der IGS über einen längeren Zeitraum Sport nicht mehr möglich. Er bat den Bezirksrat, gemeinsam mit den betroffenen Vereinen ein Modell zu entwickeln.

Frau M. führte im Namen der Bewohner des Ossietzkyrings 31 a bis 31 f Klage darüber, dass die Nebenabrechnung 2006 für ihre Wohnungen seitens der Hauseigentümerin mit unverständlich hohen Nachforderungen verbunden seien. Die Bewohner hätten sich zusammengeschlossen und wollten sich dagegen zur Wehr setzen. Der Bezirksrat werde um Unterstützung gebeten.

Bezirksbürgermeister Markurth bat Frau M. um Verständnis, dass derartige Detailfragen hier nicht besprochen werden könnten. Er selber habe die Unterlagen per Post erhalten und werde sich persönlich mit ihr in Verbindung setzen und sich kümmern.

Herr W., IG Ricklingen, berichtete, dass der Gehweg Papenstieg/Ecke Stammestrasse (Die Eule) defekt sei und Gefahr für Fußgänger darstelle. Der Bezirksrat möge sich der Sache einmal annehmen.

Frau L. bezog sich auf einen Antrag des Bezirksrates Linden-Limmer in Bezug auf den Namen des Ricklinger Friedhofs. Sie sprach sich dafür aus, mit den Antragstellern Kontakt aufzunehmen und die Notwendigkeit einer Umbenennung zu klären. Änderungen brächten unnötige Kosten mit sich, die vermieden werden könnten.

Bezirksbürgermeister Markurth verwies in diesem Zusammenhang auf die noch zu beantwortende Anfrage der CDU-Fraktion und bat darum, diese abzuwarten.

TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
der SPD-Fraktion

TOP 5.1.1.
Lärmbelästigung durch Vogelabwehrbeschallung in Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0149/2008)

Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Gründler.

Auf den Feldern hinter dem Regenrückhaltebecken in Wettbergen-West / B 217 hat ein Landwirt eine gasbetriebene Beschallungsanlage zur Vertreibung der Vögel angebracht. Diese erzeugt in unregelmäßigen Abständen fünf- bis sechsmal pro Stunde laute Knallgeräusche, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern Wettbergen-Wests, Wettbergens und Mühlenbergs als störender Lärm wahrgenommen werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Ist die Verwendung der beschriebenen Vogelabwehrmechanismen angesichts
der nahen Wohnbebauung dort zulässig?
3. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu treffen, um die Lärmbelästigung abzustellen?
Die Antwort wurde von Frau Cordes verlesen.

Zu 1.)
Beim Fachbereich Umwelt der Region Hannover ging im Sommer 2005 eine Lärmbeschwerde aus der Wohnbebauung Reicherthof in Wettbergen-West ein, in der Klage geführt wurde über den Einsatz eines von einem ortsansässigen Landwirt legal betriebenen Saat- bzw. Ernteschutzgerätes, eines sog. "Knallschreckgerätes".
Das von einem Zufallsgenerator gesteuerte Knallgeräusch (etwa 6 Schüsse pro Stunde) wird eingesetzt, um im Frühsommer über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen Vögel von der gerade ausgetriebenen Saat fernzuhalten.

Zu 2.)
Der Betrieb derartiger Knallschreckgeräte ist immissionsschutzrechtlich generell immer dann zulässig, wenn an der nächstgelegenen Wohnbebauung der dort geltende Immissionsrichtwert der TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm"/ Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz) eingehalten wird.

Das war nach den seinerzeit durchgeführten Schallpegelmessungen eindeutig der Fall. Der Beschwerdeführer, der ca. 480 Meter vom Aufstellort der Knallschreckanlage entfernt wohnt, wurde über das Ergebnis der Feststellungen informiert. Ihm wurde mitgeteilt, dass von Seiten der Immissionsschutzbehörde auf Grund der deutlichen Unterschreitung des einschlägigen Richtwertes keine weitergehenden Lärmminderungsmaßnahmen angeordnet werden können. Der Anlagenbetreiber hatte nach Bekanntwerden der Beschwerden unaufgefordert von sich aus die Betriebszeit verkürzt.

Zu 3.)
Weil sich die Anlage im rechtlichen Rahmen bewegt, sieht sich die Immissionsschutzbehörde außerstande, Lärmminderungsmaßnahmen anzuordnen oder eine Stilllegung der Anlage zu verlangen.

TOP 5.1.2
Hochwasserschutzwall / Wohnheim Studentenwerk Hannover, Am Papehof 10
(Drucks. Nr. 15-0172/2008)

Bezirksratsherr Breves trug die Anfrage der SPD-Fraktion vor.

Im Herbst des letzten Jahres wurde der bestehende Hochwasserschutz am Studentenwohnheim Am Papehof erhöht, um damit entsprechenden Auflagen Rechnung zu tragen. Bei der Erhöhung wurden zunächst Brombeersträucher aus dem Damm entfernt und dieser daraufhin teilweise abgetragen, um ihn in der Folge zu erhöhen. Dafür wurde sandiger Grund verwendet auf den später eine Grassaat aufgebracht wurde. Allerdings geschah dies so spät im Jahr, dass die Saat nicht mehr richtig anwachsen konnte. Durch die zeitweise starken Regenfälle der letzten Monate setzte deshalb eine erhebliche Erosion ein, die am Hochwasserschutz an einigen Stellen zu Auswaschungen und Abbrüchen führte und den Wall somit stark beschädigte. Auch die Brombeersträucher wurden nur unzureichend entfernt und beginnen bereits wieder zu wachsen. Es steht zu befürchten, dass der Wall vor künftigen Hochwassern keinen ausreichenden Schutz bieten würde.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Situation der Verwaltung bekannt?

2. Wurde mit dem Eigentümer bereits Kontakt aufgenommen und dieser aufgefordert, die Schäden zu beheben?

3. Welche Maßnahmen sind kurzfristig vorgesehen, um möglichen Gefährdungen durch Hochwasser entgegenzuwirken?

Herr Wescher antwortete wie folgt:



Zu 1: Die Situation ist der Verwaltung bekannt.

Zu 2: Das Studentenwerk Hannover wurde bereits informiert und zur Schadensbehebung aufgefordert.

Zu 3: Die mit dem Deichbau beauftragte Firma wurde vom Studentenwerk Hannover mit der Sanierung beauftragt. Sobald der Deich abgetrocknet ist, soll mit den Instandsetzungsmaßnahmen begonnen werden. Im Falle einer akuten Hochwassergefahr wird eine Notanschüttung vorgenommen.

TOP 5.1.3
Birnbaum Grundschule Stammestraße (Drucks. Nr. 15-0173/2008)

Die Anfrage der SPD-Fraktion trug Bezirksratsherr Breves vor.

Vor kurzer Zeit wurde auf dem Schulhof der Grundschule Stammestraße ein alter Birnbaum entfernt. Dieser gehörte zum Gesamtbild der Schule und ist vielen Ricklingerinnen und Ricklingern aus ihrer Schulzeit bekannt und wird nun vermisst. Zudem dürften sich die bisher direkt dahinter gelegenen Klassenräume im Sommer sehr viel stärker als bisher durch die Sonneneinstrahlung aufheizen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was war der Grund für die Fällung?

2. Besteht die Absicht, den Baum zu ersetzen?

3. Wenn ja, wann ist mit der Pflanzung eines neuen Baumes zu rechnen?

Die Antwort wurde vorgetragen von Frau Cordes.



Zu 1.)
Über den Baum, der sehr nah am Gebäude stand, haben Schüler wiederholt das Dach bestiegen. Bei diesen Kletteraktionen haben sich die Schüler nicht nur in Gefahr gebracht, es wurde mehrfach auch die Blitzschutzanlage beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen allein im Jahr 2007 mehr als 1.500 EUR. Weil der Obstbaum darüber hinaus altersbedingt vorgeschädigt war, wurde die Fällung beschlossen.

Zu 2.)
Es ist beabsichtigt, den Obstbaum durch einen schmalkronigen, nicht bekletterbaren Gingko biloba mit einem Stammumfang von ca. 20 bis 25 cm zu ersetzen.

Zu 3.)
Der Baum soll noch in der Frühjahrspflanzperiode 2008 gepflanzt werden.

Ratsherr Scholz bat um Auskunft, ob es sich bei einem Gingko biloba um einen heimischen Baum im Sinne der Baumschutzsatzung handele.

Bezirksbürgermeister Markurth merkte an, dass Obstbäume auf Schulhöfen oftmals aus pädagogischen Gründen gepflanzt würden und warum im vorliegenden Falle von dieser Praxis abgewichen werde.

Protokollantwort:
Der Gingko biloba (Silberpflaume, Fächerblattbaum, Fächerbaum) kann nicht als heimischer Baum bezeichnet werden. Fossilienfunde belegen zwar, dass Ginkgoophyta zwischen Jura- und Kreidezeit in Mitteleuropa beheimatet war, allerdings wurde er erst 1730 aus Ostasien wieder nach Europa gebracht.
Die Wahl des Ersatzbaumes fiel bewusst auf den Gingko biloba, weil er eine Besonderheit unter den Bäumen darstellt und paläobotanisch als "lebendes Fossil" bezeichnet werden kann. Seine Ursprünge reichen 300 Mio. Jahre zurück. Der Gingko biloba ist weder Laub- noch Nadelbaum, vielmehr bildet er eine eigene Pflanzenfamilie und vereint unter dem Namen "Ginkgoales" viele fossile Arten.

Die Baumschutzsatzung fand keine Anwendung, weil Obstbäume nicht unter deren Schutz fallen (§ 2 Abs. 2 c Baumschutzsatzung für die Landeshauptstadt Hannover).

TOP 5.2.
der CDU-Fraktion

TOP 5.2.1.
Fußwegverbindung Bergstraße zur Hauptstraße (Drucks. Nr. 15-0163/2008)

Bezirksratsherr Kumm trug die Anfrage seiner Fraktion vor.

Die Wegverbindung zwischen Berg- und Hauptstraße befindet sich sehr oft in einem verunreinigten Zustand. Weder der Weg noch das „Seitengrün“ werden offensichtlich regelmäßig gereinigt bzw. gepflegt. Besonders schlimm stellt sich der Zustand um den ständig beschmierten Telekom-Kasten dar. Nach Aussagen der Anwohner werden Mitarbeiter der Straßenreinigung nur selten im Weg gesehen.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann ist letztmalig die Grünpflege und Reinigung durchgeführt worden?

In welchem Reinigungsrhythmus wird der Weg gereinigt und das Grün gepflegt?

Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um künftig den Zustand zu verbessern?

Die Anfrage wurde von Herrn Wescher beantwortet.

Zu 1.)
Im Januar wurden mit dem Gehölzschnitt letztmalig vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die beidseitigen Grünstreifen gereinigt.

Zu 2. + 3.)
Gem. § 4 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover wird die Reinigungspflicht des Straßenbegleitgrüns auf den im Straßenverzeichnis nicht aufgeführten öffentlichen Straßen und Wegen den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen.

Das Straßenbegleitgrün wurde bisher vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün drei- bis viermal jährlich gepflegt und gereinigt. Es ist beabsichtigt, auch weiterhin das Straßenbegleitgrün zu pflegen und die markierte Fläche zu reinigen und zu pflegen.

Für die Reinigung des Weges und des Begleitgrüns sind zukünftig die Anlieger je zur Hälfte verantwortlich. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover wird dieser die Anlieger über ihre Reinigungspflichten informieren.

Bezirksratsherr Kumm bat um Auskunft, warum die Stadt nur drei- bis viermal im Jahr zu reinigen habe während dem Anlieger 14tägige Reinigungsintervalle zugemutet würden. Er erbat Klärung, ob die Stadt eine Ausnahmegenehmigung habe.

Herr Wescher erläuterte, dass zu unterscheiden sei zwischen Verkehrsflächen und Nichtverkehrsflächen. Die Aussage vierteljährlicher Reinigung beziehe sich auf eine Nichtverkehrsfläche. Bei Letzterer gelte die Satzung nicht.

TOP 5.2.2.
Name des Friedhofes Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-0164/2008)

Die Anfrage der CDU-Fraktion wurde von Bezirksratsherrn Weske vorgetragen.

Im benachbarten Stadtbezirk Linden-Limmer besteht offensichtlich der Wunsch, dass die Bezeichnung des Stadtfriedhofs Ricklingen so geändert werden möge, dass darin auch ein Hinweis auf den Stadtteil Linden zu erkennen ist.

Wir fragen die Verwaltung:

Gibt es in Hannover Friedhöfe, deren Name nicht ausschließlich auf die tatsächliche Lage des Friedhofs hinweist?

Ist für auswärtige Besucher (z.B. bei Bestattungen) nicht ein eindeutiger Hinweis auf seinen Standort in der Bezeichnung des Friedhofs sinnvoll?

Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag aus Linden?

Herr Wescher plädierte dafür, die Entscheidung zum Antrag des Bezirksrates Linden-Limmer in dieser Sache abzuwarten. Darüber hinaus antwortete er sinngemäß.

Zu 1.) Im Hannoverschen Stadtgebiet gibt es zwei städtische Friedhöfe, deren Benennung "irreführend" ist. Dies ist zum einen der Fall beim Stadtteilfriedhof Anderten (einschließlich kirchlichem Teil), der sich auf dem Gebiet des Stadtteils Kirchrode befindet; zum anderen beim Stadtfriedhof Ricklingen, dessen Name in der heutigen Form nicht darauf schließen lässt, dass er ursprünglich nicht für die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtteils Ricklingen gebaut wurde, sondern für die der selbständigen Stadt Linden.

Zu 2.) In der Vergangenheit hat es keine Probleme mit der Standortbestimmung eines Friedhofs gegeben. Da der Stadtfriedhof Ricklingen im gleichnamigen Stadtteil liegt, könnte es allenfalls Missverständnisse in Bezug auf den Stadtteilfriedhof Anderten geben. Angehörige, die in Anderten eine Grabstätte wünschen, kennen diesen Friedhof aber sehr genau. Über die offizielle Adresse haben dann auch Auswärtige die Möglichkeit, den Friedhof zu finden. In der Regel erhalten Auswärtige die Adresse von den betroffenen Angehörigen.

Zu 3.) Beim Stadtfriedhof Ricklingen handelt es sich, wie bei den anderen Stadtfriedhöfen auch, um ein geschütztes Denkmal. Die historischen Zusammenhänge sind also auch hier von besonderer Bedeutung. Es ist vorstellbar, die örtliche Beschilderung (z.B. auf den Übersichtsplänen) mit dem Zusatz oder dem Untertitel: „Zentralfriedhof der Stadt Linden von 1906“ zu versehen, um so auf die Ursprünge des Friedhofs hinzuweisen.

Bezirksbürgermeister Markurth verwies darauf, dass der Friedhof überhaupt nicht benannt sei. Am großen Eingangstor sei keinerlei Name enthalten. Das werde sich zum 100jährigen Bestehen, das entsprechend begangen werde, ändern. Dazu sei ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung geplant. Die derzeitige Planung sehe vor, eine Tafel mit dem Namen "Stadtfriedhof Ricklingen" anzubringen. Der Friedhof als Denkmal werde darüber hinaus eine Tafel erhalten mit einer Chronologie, aus der auch die ersten, wenigen Jahre als Friedhof der Stadt Linden zu entnehmen seien.

Auf eine Nachfrage von Bezirksratsherrn Weske nach der Notwendigkeit eines Verfahrens, an dem auch der Bezirksrat zu beteiligen sei, antwortete Herr Wescher, dass es keines weiteren Verfahrens bedürfe. Der Name des Friedhofes werde nicht angetastet, insofern handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Selbstverständlich werde der Bezirksrat Ricklingen über alle anstehenden Maßnahmen sowie über die Entscheidung zum Antrag des Bezirksrates Linden-Limmer informiert.

Bezirksratsherr Gerhardt plädierte dafür, den Friedhof 'Stadtfriedhof Ricklingen' zu nennen und in einer Untertitelung darauf zu verweisen, dass es ehemals der Friedhof der Stadt Linden war.

Ratsherr Scholz fragte nach, ob - wie bei anderen Denkmälern auch - an graue, wappenförmige Schilder gedacht sei.

Herr Wescher sagte, diese Frage werde im Zusammenhang mit der Gesamtdiskussion geklärt. Eine Antwort könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Sobald die Gestaltung feststehe, werde der Bezirksrat aber unterrichtet.

Bezirksbürgermeister Markurth wies darauf hin, dass es in Kürze ein Gespräch geben werde mit der Friedhofsverwaltung, in der alle Fragen, sei es die Benennung, die Gestaltung oder andere, im Details besprochen und geklärt würden.

TOP 5.2.3.
Amphibien-Laichteich Deveser Straße
(Drucks. Nr. 15-0165/2008)

Die Anfrage der CDU-Fraktion trug Bezirksratsherr Kumm vor.

Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. Januar 2008 (Seite 16, Krötenwanderung in Benthe) war zu entnehmen, dass die eigenwilligen Tiere den eigens angelegten Laichteich nicht angenommen haben. Somit musste ein Amphibientunnel gebaut werden. Im Jahre 2007 wurde in Wettbergen ein ähnlicher Teich angelegt.

Wir fragen die Verwaltung:

Frage 1: Sind die Kröten in Wettbergen anders?

Frage 2: Warum wurde der Teich angelegt, wenn Erfahrungen vorliegen, dass ein derartiger Teich nutzlos sein kann?

Frage 3: In welcher Höhe sind für die Anlage dieses Teiches Kosten entstanden?

Frau Cordes beantwortete die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Bei den Amphibien in Wettbergen handelt es sich auch um Erdkröten, allerdings eine andere Population mit anderen Laichgewässerprägungen.

Zu 2.) Die Erdkröten, die die Deveser Straße queren, nutzen das Regenrückhaltebecken nördlich dieser Straße zum Ablaichen. Auf dem Weg zum Laichgewässer werden viele Tiere durch den Autoverkehr, der sich zur und von der Bezirkssportanlage bewegt, getötet. Um Alternativen anzubieten, die keine Straßenquerung erfordern, wurde hier ein erster Teich im Jahre 2004 angelegt. Dieses Gewässer ist sehr schnell von Erdkröten und Teichmolchen zum Ablaichen besiedelt worden. Durch diesen Erfolg ermutigt, wurde der angesprochene zweite Teich mit Genehmigung der Region Hannover angelegt.

Zu 3.) Die Kostenschätzung für den Teich hat eine Höhe von 11.850,-€.
Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor.
TOP 5.2.4
Neubau der IGS Mühlenberg (Drucks. Nr. 15-0166/2008)

Bezirksratsherr Koch trug die Anfrage der CDU-Fraktion vor.

In der Presse wurde am 16.01.2008 berichtet, dass ein von der GBH in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Abriss und Neubau der IGS Mühlenberg tatsächlich günstiger und sinnvoller ist, als eine Komplettsanierung des alten Gebäudes. Diese von der CDU bereits seit zwei Jahren vertretene Position wird somit durch das Gutachten bestätigt.

Wir fragen die Verwaltung:

Teilt die Verwaltung die Empfehlung des Gutachters und gibt sie ihre frühere Präferenz für eine Gebäudesanierung nun auf?

Ist eine Änderung / Neuaufstellung des Bebauungsplanes notwendig oder sinnvoll?

Wann wird der Bezirksrat zur weiteren Vorgehensweise beteiligt?

Herr Wescher erklärte, dass es keine aktive Information der Presse gegeben habe. Darauf deute schon die Formulierung hin .."...nach Informationen, die dieser Zeitung vorliegen...". Es sei nicht üblich, die Presse vor den politischen Gremien zu informieren.

Weiterhin antwortete Herr Wescher sinngemäß.

1) Die Verwaltung prüft zurzeit die von der GBH vorgelegte Machbarkeitsstudie und wird die Ergebnisse in die Entscheidung zum weiteren Vorgehen einbeziehen.

Im Übrigen ist in der Drucksache 0518/2006 N1 auch die Option zur Abgabe von Nebenangeboten - und damit z.B. Teil- oder Komplettneubau als Alternative zur Sanierung - enthalten. (Abs. 2 des Antrags, letzter Satz). Letztlich entscheidend wird sein, wie ein Optimum an Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Gestaltqualität erreicht werden kann.

2) Bei einem Neubau im rückwärtigen Grundstücksbereich würde nach jetzigem Kenntnisstand eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich werden.

3) Der Bezirksrat wird im Zuge des Beschlussverfahrens ordnungsgemäß beteiligt; ein konkretes Datum ist zurzeit noch nicht zu benennen.

Bezirksratsherr Koch bemängelte, dass erneut von der Verwaltung falsche Angaben genannt würden. Auch in der September-Sitzung seien schon falsche Zahlen genannt worden. Die Zahlen hätten schon vor zwei Jahren nicht gestimmt.

Herr Wescher verwies auf eine Aussage der Verwaltung im September, wonach die Restsanierung des III. Bauabschnittes kostenintensiver geworden sei, und dass Firmeninsolvenzen und die Mehrwertsteuer-Erhöhung das Ergebnis belastet hätten. Es sei wohl unbestritten, dass zwischen dem ersten Schritt eines Projektes und dessen Ende Veränderungen nicht auszuschließen seien. Die Verwaltung habe nicht vorsätzlich mit falschen Zahlen gearbeitet.

TOP 5.2.5.
Hochwassersituation am Hirtenbach (Drucks. Nr. 15-0168/2008)

Bezirksratsherr Arend trug die Anfrage seiner Fraktion vor.

Der Presse war zu entnehmen, dass im Bereich des Rückhaltebeckens Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wegen der ständigen Diskussion um die immer wiederkehrenden Überschwemmungen breitet sich unter den Anliegern Missstimmung aus. Besonders die Aussage, es werde Erde in das Becken eingebracht, aber die Aufnahmemenge nicht verringert, ist sehr irritierend.

Wir fragen die Verwaltung:

Wann ist die Maßnahme endgültig abgeschlossen?

Welche weiteren Maßnahmen sind noch an dieser „ewigen Naturbaustelle“ zu erwarten?

Um wie viele m³ verkleinert oder vergrößert sich das Fassungsvermögen des Rückhaltebeckens nach Abschluss aller Maßnahmen?

Die Anfrage beantwortete Frau Cordes.

Es wird damit gerechnet, die Maßnahme Ende März 2008 abzuschließen. Eine genauere Schätzung ist leider nicht möglich, da die Bauarbeiten stark vom Wasserstand im Regenrückhaltebecken abhängig sind. Dieser Umstand in Verbindung mit dem feuchten zurückliegenden Jahr hat auch bisher schon zu Verzögerungen geführt.

Nach der Fertigstellung der Flachwasserzonen sind die Bauarbeiten am Regenrückhaltebecken abgeschlossen. Weitere Planungen bestehen nicht.

Das Regenrückhaltebecken hat auch in Trockenwetterphasen einen dauerhaften Wasserstand. In diesen Trockenwetterphasen ist der Wasserstand abhängig vom Grundwasserstand. Bis zu dieser Wasserstandshöhe kann Erde in das Becken gebracht werden, ohne dass sich das Stauvolumen ändert. Der tatsächliche Stauraum des Regenrückhaltebeckens beginnt erst oberhalb des Grundwasserspiegels. Im Maximalfall kann der Teich komplett beseitigt bzw. mit Erde bis zur Höhe des Grundwasserspiegels aufgefüllt werden, ohne dass sich das Rückhaltevolumen verändert. In diesem Fall spricht man von einem Trockenbecken. Diese Trockenwasserbecken sind nur periodisch während größerer Niederschlagsereignisse mit Wasser gefüllt und stellen sich in trockenen Zeiten als feuchte Mulden dar. Die augenblickliche Maßnahme beabsichtigt keinesfalls den Teich zu beseitigen. Es werden lediglich an einigen Stellen flachere Böschungen geschaffen, um eine ökologische Aufwertung des Teiches zu erreichen.

TOP 5.2.7
Standorte von Nahversorgern und Discountern (Drucks. Nr. 15-0170/2008)

Die Anfrage der CDU-Fraktion wurde vorgetragen von Bezirksratsherrn Weske.

Für die Nahversorgungssituation im Stadtbezirk deuten sich durch das neue E-Center am Ricklinger Kreisel, mögliche Verlagerungen in Mühlenberg und Wettbergen sowie die Unterversorgung in Bornum gravierende Veränderungen an.


Wann wird mit dem Bau des Nahversorgers im Bereich B 217 / Hofackerstraße / Tresckowstraße begonnen?

Wann ist mit einer Realisierung des geplanten Nahversorgers am Rande des Neubaugebietes ‚In der Rehre Süd’ zu rechnen?

Wie sieht das Nahversorgungskonzept der Verwaltung für den Stadtbezirk aus, um zukünftig einen ruinösen Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen zu Lasten des Bürgers zu verhindern?

Frau Ehrenberg-John beantwortete die Anfrage und erläuterte ihre Ausführungen anhand eines Lageplanes. (Dieser Lageplan geht den Mitgliedern des Bezirksrates separat zu)

Antwort 1: Das Baugenehmigungsverfahren wurde beantragt, es ist noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Drucksache zum Grundstücksverkauf im März 2008 in die Gremien zu bringen. Mit dem Bau kann nach Aussage des Investors vier Wochen nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Verwaltung rechnet mit einem Baubeginn im Mai 2008.

Antwort 2: Nach Rechtskraft des Bebauungsplans und einem freiwilligen so genannten Umlegungsverfahren zur Regelung der Grundstücksverhältnisse (Bewertung, Aufteilung, Zuteilung von Grundstücken), wird die Erschließung des ersten Bauabschnitts geplant und durchgeführt. In diesem ersten Abschnitt ist der Lebensmittelnahversorger geplant. Es wird davon ausgegangen, dass der Markt eines der ersten umgesetzten Bauvorhaben im Gebiet sein wird. Vor 2009 wird nicht mit dem Baubeginn gerechnet.

Antwort 3: Das Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover soll die wohnungsnahe und fußläufige Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Das bedeutet, dass zunächst vorhandene Standorte gesichert - und wenn möglich - erweitert werden sollen, bevor neue Standorte entwickelt werden. Reine, auf den Autokunden orientierte Standorte, z.B. in Gewerbegebieten, sollen nicht angeboten werden. Für den Stadtbezirk Ricklingen gelten diese Grundsätze ebenfalls, wobei angemerkt werden muss, dass der Bestand an Lebensmitteleinzelhandel eher kleinteilige Geschäfte aufweist, die zunehmend im Bestand bedroht sind. Sie werden von den Betreibern als nicht mehr zeitgemäß angesehen und werden, wenn sich Ersatzstandorte finden, geschlossen. Die Discounterlastigkeit des Angebotes hat dazu geführt, dass sieben Standorte für großflächige Lebensmittelanbieter im Stadtgebiet angeboten werden, der Standort des ehemaligen Ympas Marktes (vormals COOP) ist einer davon. Hier wird ein eingeführter Standort reaktiviert und gleichzeitig zum Schutz der Einzelhandelsanbieter im Stadtteil in der Verkaufsfläche erheblich reduziert. Das Angebot ergänzt den Bestand im Vollsortiment, das sonst erst wieder in Hemmingen - im Real Kauf bzw. im Famila-Markt im Gewerbegebiet Bornum - zu finden ist. Damit werden unnötige Fahrten vermieden und Kaufkraft im Stadtbezirk gehalten.
Die Verwaltung bemüht sich seit Jahren darum, hier steuernd einzugreifen, hat letztlich aber wenig Möglichkeiten, Konzernentscheidungen, die oft außerhalb Hannovers getroffen werden, zu beeinflussen. Deshalb hat die Verwaltung seit 2002 einen so genannten „Konstruktiven Dialog“ mit den Betreiberfirmen ins Leben gerufen, um über die städtischen Ziele zu informieren und auch frühzeitig über Entwicklungen der Anbieter informiert zu sein. So ist z.B: der Standort an der Tresckowstraße entwickelt worden, als sich abzeichnete, dass die Aldi-Filiale im Mühlenberger Zentrum geschlossen wird und vor Ort kein Ersatz angeboten werden konnte. Da der Stadtbezirk dicht bebaut ist, die Marktgrößen aber weiter zunehmen, stößt die Suche nach neuen, wohnungsnahen Standorten zunehmend auf Schwierigkeiten. Daher sind Vorhaben wie in der Tresckowstraße und In der Rehre Süd wichtige Bausteine zur Sicherung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.

Um auf den weiteren Strukturwandel im Einzelhandel angemessen reagieren zu können, lässt die Stadtverwaltung derzeit durch das Gutachterbüro Dr. Acocella ein gesamtstädtisches Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeiten, mit dem Antworten auf die weiteren Entwicklungstendenzen gefunden werden sollen. Mit einer Vorlage des Konzeptes wird Mitte 2009 gerechnet.

Zur Anfrage aus der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde fügte Frau Ehrenberg-John hinzu, dass sich die Verwaltung selbstverständlich auch um die Nahversorgung des Bereiches Mühlenberg/Bornum kümmern werde. Sie werde auf die Wünsche angemessen reagieren.

TOP 5.2.8 Neubaugebiet "In der Rehre Süd" (Drucks. Nr. 15-0171/2008)

Bezirksratsherr Capellmann trug die CDU-Anfrage vor.

Die Verwaltung hatte bisher eine Erschließung und Baubeginn für das neue Wohngebiet ‚In der Rehre Süd’ in Wettbergen ab 2008 angekündigt.

Wir fragen die Verwaltung:

Befinden sich bereits alle für das Neubaugebiet notwendigen Grundstücksflächen im Besitz von Bauträgern oder der Stadt?

Wann ist mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Beteiligung des Bezirksrates zu rechnen?

Wann rechnet die Verwaltung frühestens mit einem Baubeginn?

Die Anfrage wurde von Frau Ehrenberg-John beantwortet.
Antwort 1: Es befinden sich noch nicht alle für das Neubaugebiet erforderlichen Grundstücke im Besitz von Bauträgern oder der Stadt. Gegenwärtig laufen intensive Verkaufsgespräche.

Antwort 2: Zurzeit wird die der Auslage vorausgehende Behördenbeteiligung durchgeführt. Parallel werden die erforderlichen Verträge verhandelt. Die Drucksache zum Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1522 „In der Rehre-Süd“ wird den Gremien einschließlich dem Bezirksrat vorgelegt, wenn die Grundstücke insgesamt im Besitz von Bauträgern oder der Stadt sind.

Antwort 3: Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, im Jahr 2008 die öffentliche Auslage des Plans durchzuführen und anschließend die Drucksache über den Beschluss der Satzung in die Gremien zu bringen. Baubeginn für Erschließungsmaßnahmen könnte dann 2009 sein; Erstbezüge könnten 2010 folgen.

TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der CDU-Fraktion

TOP 6.1.1.
Verbesserung der Nahversorgungssituation für den Stadtteil Bornum
(Drucks. Nr. 15-3116/2007)

Bezirksratsherr Koch zog namens seiner Fraktion den eingebrachten Antrag zugunsten eines gemeinsamen Änderungsantrages von CDU und SPD zurück.

TOP 6.1.1.1

Sicherung und Verbesserung der Lebensmittelnahversorgung für den Stadtteil Bornum und Mühlenberg/Nord, Änderungsantrag von SPD und CDU zu Drs. 15-3116/2007 (Drucks. Nr. 15-0392/2008)

Bezirksratsherr Weber brachte den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und CDU ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird zeitnah Vorschläge entwickeln, wie die Versorgung mit Lebensmitteln (Nahversorgung) für Bornum und Mühlenberg/Nord langfristig gesichert und verbessert werden kann. Dabei wird erwartet, dass sowohl die Möglichkeiten des zeitnahen Umbaus des bestehenden Zentrums am Schollweg als auch der Ansiedlung eines Nahversorgers in der Beckstraße überprüft werden.

Ohne Diskussion wurde der Antrag einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 61.12.

TOP 6.2.
der SPD-Fraktion

TOP 6.2.1.
Fußwegreinigung Wettbergen Hauptstraße / B 217
(Drucks. Nr. 15-0141/2008)

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Begründung eingebracht von Bezirksratsfrau Barnert.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Entlang des Fußweges an der Brachfläche Wettbergen Hauptstraße / Ecke B217 wird der vorhandene Wildwuchs bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten.
Die Verwaltung verpflichtet die Anlieger zu einer dauerhaften Reinigung.

Der Antrag wurde ohne Diskussion einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 67.

TOP 6.2.2.
Wegebefestigung am Wasserfehdeweg (Drucks. Nr. 15-0142/2008)

Bezirksratsfrau Biere trug den Antrag ihrer Fraktion mit Begründung vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Wegstück am Wasserfehdeweg unmittelbar nördlich der Bahnunterführung mit einer wassergebundenen Deckschicht zu befestigen.

Der Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.2.3. Wegebefestigung am Nachtigallenweg (Drucks. Nr. 15-0143/2008)

Bezirksratsherr Przibylla brachte den Antrag seiner Fraktion mit Begründung ein

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Wegstück Nachtigallenweg vom Ausgang des Ricklinger Holzes bis zur Reuterwiese mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen.

Ohne Aussprache wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 6.2.4.
Aufstellen von Bänken am Regenrückhaltebecken Lindener Weg
(Drucks. Nr. 15-0145/2008)

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde eingebracht und begründet von
Bezirksratsherrn Ludewig.

Der Bezirksrat mögebeschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich des Regenrückhaltebeckens Lindener Weg zwei bis drei Bänke aufzustellen.

Bezirksratsherr Koch begrüßte den Antrag äußerte aber die Befürchtung, dass die Stadt dem nicht nachkommen werde. Er regte an, die Bänke am Ricklinger Kreisel abzubauen und am Rückhaltebecken aufzustellen.

In die Verwaltung.
OE 67.

TOP 6.2.5. Pflanzstreifen am Rohrskamp (Drucks. Nr. 15-0146/2008)

Durch Neufassung erledigt.

TOP 6.2.5.1
Pflanzstreifen am Rohrskamp (Drucks. Nr. 15-0146/2008 N1)

Bezirksratsherr Stoffregen trug den geänderten Antrag mit Begründung vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Reinigung des Pflanzstreifens am Rohrskamp, nähe Auf dem Rohe, an der Mauerseite der ehemaligen Kohlehandlung zu reinigen und für einen Rückschnitt auf der ganzen Fußwegbreite zu sorgen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Anlieger auf die dauerhafte Reinigung zu verpflichten.

Dem Antrag wurde ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.

In die Verwaltung.
OE 67.

TOP 6.2.6.
Einrichtung einer Tannenbaumsammelstelle in Bornum (Drucks. Nr. 15-0147/2008)

Durch Neufassung erledigt.

TOP 6.2.6.1
Einrichtung einer Tannenbaumsammelstelle in Bornum
(Drucks. Nr. 15-0147/2008 N1)

Bezirksratsherr Dr. Menge trug den geänderten Antrag seiner Fraktion vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtteil Bornum eine Tannenbaumsammelstelle einzurichten. Aus Gründen der Erreichbarkeit soll diese im Ortskern, westlich der Bornumer Straße, liegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abholung der Im Dorfe illegal entsorgten Weihnachtsbäume zu veranlassen.
Dem Antrag wurde einstimmig ohne Aussprache zugestimmt.

In die Verwaltung.
Abfallwirtschaftsbetrieb der Region Hannover.

TOP 6.2.7.
Pflanzstreifen an der Göttinger Chaussee (Drucks. Nr. 15-0159/2008)

Bezirksratsherr Przibylla trug im Sinne des Antrages vor und fügte hinzu, dass das Gleiche für den Bereich B 217 gelte. Gerade in diesem Punkt liege man seit Längerem mit der Verwaltung im "Clinch". Nach Meinung der SPD passiere zu wenig und es werde zu wenig Druck auf die Anlieger ausgeübt. Insbesondere gehe es um die Schilderruine, die nicht nur verkehrsgefährdend sondern kaputt und sicherheitsrelevant sei. Sie müsse sofort und auf Kosten der Anlieger entsorgt werden.

Bezirksratsherr Koch ergänzte, die ganze Ecke sei ein Schandfleck und es müsse schnellstens eine Lösung gefunden werden.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Reinigung der Pflanzstreifen an der Göttinger Chaussee auf der Ostseite zwischen der Tankstelle und der Auto-Waschanlage zu sorgen. Dabei sollen die ganze Fußwegbreite wieder freigestellt und die Schilderruinen entfernt werden. Zudem sollen die Anlieger zukünftig auf eine dauerhafte Reinigung verpflichtet werden.

Der Antrag wurde ohne Diskussion einstimmig angenommen.

In die Verwaltung.
OE 67, 66.

TOP 6.3.
der SPD-Fraktion und Bezirksratsherrn Steuer (DIE LINKE)


TOP 6.3.1.
Einbahnstraßenregelung Haster Weg (Drucks. Nr. 15-0161/2008)

Erledigt durch Neufassung.

TOP 6.3.1.1
Einbahnstraßenregelung Haster Weg (Drucks. 15-0161/2007 N1)

Bezirksratsherr Steuer brachte den gemeinsamen Antrag mit Begründung ein.

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, die Straße Haster Weg, nordwärts, als Einbahnstraße auszuweisen. Das einseitige Parken wird auf die rechte Fahrtrichtungsseite verlagert.

Bezirksratsherr Arend sagte, die CDU werde den Antrag ablehnen mit der Begründung, dass sich nach Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs erhöhen würde. Als Folge müssten dann später Aufpflasterungen oder Teller eingebaut werden, und das sei nicht im Sinne der Sache.

Bezirksratsherrn Weske fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum diese aus dem Antrag "ausgestiegen" sei. Daraufhin äußerte Bezirksratsherr Weßling die Befürchtung, dass damit zusätzlichen Verkehr erzeugt würde, und dass die Anlieger einen großen Bogen fahren müssten.

Bezirksratsherr Przibylla teilte mit, dass die Anwohner den Antrag gutheißen und begrüßen, dass das dauernde Ärgernis beseitigt würde. Es komme täglich zu Konfliktsituationen bei sich begegnenden Fahrzeugen, bei denen immer der Schwächere zurückweiche.

Bezirksratsherr Weßling erklärte, dass er bei einem erklärten Anwohnerwillen dem Antrag zustimmen könne.

Bezirksratsherr Koch sagte, er sehe das Problem nicht und könne einer Einbahnstraße nicht zustimmen. Das Parkproblem leuchte ihm dagegen ein.

Der Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen angenommen.

In die Verwaltung.
OE 66.

TOP 7.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

Bezirksbürgermeister Markurth ließ über die Tagesordnungspunkte 7.1. bis 7.5. en bloc abstimmen.

TOP 7.1.
Zuwendung an die Grundschule Stammestraße - 2007-63-09
(Drucks. Nr. 15-0152/2008)



Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Grundschule Stammestraße
Verwendungszweck: Präventionsprojekt „Lernen mit Musik und Bewegung“
Zuwendungsbetrag: 1.000 Euro.

TOP 7.2.
Zuwendung an die Grundschule Stammestraße - 2007-64-09
(Drucks. Nr. 15-0153/2008)

Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Grundschule Stammestrasse
Verwendungszweck: Bilderrahmen für Kunstunterricht
Zuwendungsbetrag: 246 Euro.

TOP 7.3.
Zuwendung an die Freiwillige Feuerwehr Wettbergen - 2007-68-09
(Drucks. Nr. 15-0156/2008)

Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Freiwillige Feuerwehr – Ortsfeuerwehr Wettbergen
Verwendungszweck: Zuschuss zu einem Zelt
Zuwendungsbetrag: 1.866,42 €.

TOP 7.4.
Zuwendung an die AWO Kindertagesstätte und Sprachheilkindergarten - 2008-02-09
(Drucks. Nr. 15-0157/2008)

Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: AWO Kindertagesstätte u. Sprachheilkindergarten
Verwendungszweck: Weiterentwicklung und Gestaltung pädagogischer Projekte
Zuwendungsbetrag: 975 €.

TOP 7.5.
Zuwendung an die Johannes-Kepler-Realschule - 2008-03-09
(Drucks. Nr. 15-0158/2008)

Antrag:
Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendung:
Empfänger: Johannes-Kepler-Realschule
Verwendungszweck: Projekt „Umweltjournalisten gesucht“
Zuwendungsbetrag: 400 €.

Alle Zuwendungen wurden einstimmig beschlossen.

In die Verwaltung.
OE 18.62.3-09.

TOP 8.
Information über Bauvorhaben


Frau Ehrenberg-John sagte, dass in Wettbergen für das Programm "Integrative Stadteilplanung" das Büro xxxxxxxx beauftragt worden sei, das demnächst mit sogenannten Schlüsselpersonen Gespräche führen werde. Danach würden die ersten öffentlichen
Gesprächsrunden stattfinden. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Koch, wer die Schlüsselpersonen seien und wer sie ausgesucht habe, antwortete Frau Ehrenberg-John, dass es sich beispielsweise um Vorstände von Vereinen, Geschäftsleute, Kirchenvertreter und auch Politiker handele.Vorgabe sei dabei, Personen auszuwählen, die im Ortsgeschehen drinsteckten.

Ratsherr Scholz bemängelte die Form der Gespräche. Ihm sei berichtet worden, dass sich das Büro in einer irritierenden Art und Weise vorstelle. Es werde bei den Anrufern fast der Eindruck erweckt, sie hätten in einer Lotterie gewonnen. Leute von Callcentern könnten das besser. Die Verwaltung als Auftraggeber müsse Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung der Gespräche. Es könne nicht angehen, dass ein Erstkontakt zur Verwirrung führe. Er, Ratsherr Scholz, frage den Bezirksbürgermeister als eine der Schlüsselpersonen, nach seinem persönlichen Eindruck von dem Erstkontakt.

Bezirksbürgermeister Markurth sagte, er habe einen netten Eindruck bekommen, und er habe sich mit der Dame schnell verständigen können. Allerdings sei der Anruf vorher avisiert worden und daher nicht überraschend gekommen.

Bezirksratsherr Kumm erklärte, dass bei zwei ihm bekannten Multiplikatoren der Anruf so angekommen sei, als ob man ein Lotterielos habe verkaufen wollen. Das habe zu Irritationen geführt. Die Angerufenen hätten weder erkannt, was der Anrufer wolle noch wer er sei bzw. in wessen Auftrag er handele. Als Geschäftsmann würde er einen solchen Erstkontakt als schiere Katastrophe bezeichnen.

Ratsherr Scholz regte an, mit dem Büro Kontakt aufzunehmen und auf die richtigen psychologischen Methoden hinzuweisen.

Frau Ehrenberg-John erklärte abschließend, dass das beauftragte Büro seit vielen Jahren derartige Verfahren durchführe. Die Verwaltung habe zwar Vorgaben gegeben, das Büro arbeite aber völlig selbstständig. Die Beschwerden werde sie aber aufnehmen und nachhaken.

Bezirksbürgermeister Markurth beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:35 Uhr





f.d.Richtigkeit




Markurth Wescher Cordes
Bezirksbürgermeister Koordinator Schriftführerin