Sitzung Stadtbezirksrat Nord am 28.01.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 17.01.2008)
Protokoll (erschienen am 26.02.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.1-13- Datum 12.02.2008

NIEDERSCHRIFT

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am Montag, 28. Januar 2008,
Mensa Stadtentwässerung Hannover, Sorststraße 16, 30165 Hannover

Beginn 19.30 Uhr
Ende 22.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Geschke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Nieße (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Bremer) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Budde) (FDP)
Bezirksratsherr Drenske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Grote (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Gurzan (SPD)
Bezirksratsfrau Hußmann (CDU)
Bezirksratsherr Kalesse (CDU)
Bezirksratsherr Klapproth (CDU)
Bezirksratsfrau Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Meyer (SPD)
Bezirksratsherr Nicholls (SPD)
Bezirksratsherr Rahabi (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain (SPD)
Bezirksratsherr Schön (SPD)
Bezirksratsherr Tonn (CDU)
(Bezirksratsherr Wehrung) (CDU)
Bezirksratsherr Winter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Ebeling) (CDU)
(Ratsherr Kirci) (SPD)
(Ratsherr Krstic) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Putzke) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Herr Härke Fachbereichsleiter Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Heitsch Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
Frau Rabe Bereich Stadtplanung
Herr Römer Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Herr Wilshusen Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

3. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 17.12.2007 (öffentlicher Teil)

4. S T A D T B E Z I R K S M A N A G E M E N T

4.1. Einführung eines Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 3017/2007 mit 1 Anlage)

4.2. A N T R A G der CDU-Fraktion
4.2.1. Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2800/2007)

5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

5.1. A N H Ö R U N G E N

5.1.1. Abschluss der Sanierung Nordstadt
- Satzungsbeschluss -
(Drucks. Nr. 3001/2007 mit 2 Anlagen)

5.1.2. Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz - Einrichtungshaus Staude;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0101/2008 mit 4 Anlagen)

6.(Neu) EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen aus Bezirksratsmitteln, hier: Marching Band Flying Drums Hannover, Kita "Drunter und Drüber" e. V.
(Drucks. Nr. 15-0206/2008)

7. Informationen über Bauvorhaben

8. M I T T E I L U N G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Geschke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

Dem interfraktionellen Dringlichkeitsantrag wird einstimmig (16 Anwesende) die Dringlichkeit zuerkannt als neuen TOP 6, der TOP 4.2.1 wird zurückgezogen. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.


TOP 2.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Durchgeführt von 19:35 bis 19:45 Uhr.
Es wurden folgende Themen angesprochen:

Neue Baumstandorte in der Meelbaumstraße
Ein gewerblicher Anlieger aus der Grambartstraße bezeichnete die neu geschaffenen Baumstandorte in der Meelbaumstraße als Geldverschwendung und verwies auf die dadurch bedingten Einschränkungen für den ruhenden Verkehr in dieser gegenüber den Nebenstraßen bevorrechtigten Hauptstraße.

Frau Rabe bezog sich auf das so genannte 1000-Bäume-Programm und informierte darüber, dass die neuen Baumstandorte der Umfeldverbesserung dienen und konkret mit den für den Stadtteil Hainholz tätigen Gewerbebeauftragten sowie der Unteren Straßenverkehrsbehörde abgestimmt worden seien.

Parkscheibenregelung in der Gustav-Adolf-Straße
Eine Anwohnerin beklagte die ohne Vorankündigung eingerichtete Parkscheibenregelung für zwei Stellplätze in der Gustav-Adolf-Straße.

Nebenanlagen entlang der Meelbaumstraße
Ein weiterer Anlieger aus der Grambartstraße machte unter Bezug auf die neuen Baumstandorte in der Fahrbahn der Meelbaumstraße darauf aufmerksam, dass neben dem Bürgersteig von jedem Grundstücksanlieger ein rund 5 m breiter Grünstreifen für die Anlage von Sträuchern und Büschen freigehalten und finanziert werden musste. Durch die neuen Baumstandorte werde die Parkplatzsituation für Lkws verschlechtert.

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain bat um Verständnis dafür, dass sich der Bezirksrat zunächst selbst im Detail über diesen Vorgang informieren müsse.


TOP 3.
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung am 17.12.2007 (öffentlicher Teil)

Einstimmig


TOP 4.
S T A D T B E Z I R K S M A N A G E M E N T

TOP 4.1.
Einführung eines Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 3017/2007 mit 1 Anlage)

Herr Härke stellte die wesentlichen Aufgabenstellungen des zukünftigen Stadtbezirksmanagements im Sinne der bereits übersandten Informationsdrucksache dar.

Ergänzend kündigte Herr Härke an, hinsichtlich des Zusammenwirkens des zukünftigen Stadtbezirksmanagements und dem jeweiligen Stadtbezirksrat werde voraussichtlich nach den Osterferien noch ein weiteres Gespräch des Oberbürgermeisters mit den Bezirksbürgermeisterinnen und den Bezirksbürgermeistern stattfinden.

Die Bezirksratsherrn Meyer, Gurzan und Klapproth stellten Nachfragen zur zukünftigen Verwaltungsvertretung in Bezirksratssitzungen, zur eventuellen Beschleunigung von Einzelproblemen durch das zukünftige Management und einer möglichen Konkurrenzsituation zwischen Bezirksmanagement und Tätigkeiten der Bezirksratsmitglieder.

Herr Härke erläuterte, neben dem zukünftigen Bezirksmanager/der Bezirksmanagerin, als offizielle Vertretung des Organs Oberbürgermeister in den Bezirksratssitzungen, würden auch weiterhin Vertreter aus anderen Fachbereichen an Bezirksratssitzungen teilnehmen, soweit Themen nicht durch das Management fachlich vertreten werden könnten. Unberührt davon blieben Angelegenheiten, die beispielsweise im direkten Kontakt zwischen Bezirksmanagement und Interkreisen oder sonstigen informellen Gesprächsgruppen der Bezirksräte bereits im Vorfeld geregelt werden könnten. Bei Initiativanträgen der Bezirksräte habe die Verwaltung aus rechtlichen Gründen maximal vier Monate Zeit, um dazu eine Entscheidung zu treffen. Die Verwaltung erhoffe sich, dass das zukünftige Bezirksmanagement in Einzelfällen zu einer Beschleunigung dieses Verfahrens beitragen könnte. Das Management werde im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung tätig und berühre demzufolge nicht die kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte. Insoweit solle das Bezirksmanagement als Unterstützung der Bezirksratsarbeit und nicht als Ersatz dafür gesehen werden. Aufgrund eines Beschlusses des Stadtbezirksrates Mitte werde die Verwaltung voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Wochen im Wege einer weiteren Informationsdrucksache an die Stadtbezirksräte darüber informieren, wie die wesentlichen Hauptaufgaben des Bezirksmanagements aussehen werden.

Bezirksratsherr Kalesse wies darauf hin, unabhängig von der Einrichtung eines Bezirksmanagements wäre es wichtig, dass die Kompetenzen der Stadtbezirksräte gestärkt würden. Das Bezirksmanagement könne nur dann als Erfolg angesehen werden, wenn es dadurch gelänge, sowohl verwaltungsseitig als auch auf Ratsebene die bessere Umsetzung der von den Stadtbezirksräten getroffenen Entscheidungen zu erreichen.

Herr Härke führte aus, das Bezirksmanagement werde innerhalb der Verwaltung einen stärkeren Fokus auf die Stadtbezirke und die Stadtbezirksräte lenken. Außerdem hätte das Bezirksmanagement später die ausdrückliche Kompetenz, in Angelegenheiten, die beispielsweise innerhalb verschiedener Fachbereiche nicht konsensfähig seien, dann gezielt eine Entscheidung der Verwaltungsspitze herbeizuführen. Bezüglich des weiteren Themas "Kompetenzerweiterung der Stadtbezirksräte" werde er, Sprecher, im Auftrage des
Oberbürgermeisters einen Verfahrensvorschlag in die Geschäftsordnungskommission einbringen. Empfehlenswert könnte die Bildung einer paritätisch aus Rats- und Bezirksratsmitgliedern bestehenden Kommission sein, die Zuständigkeitsverschiebungen zwischen Rat und Stadtbezirksräten erörtern könnte. Die Verwaltung könne hierbei jedoch nur fachlich unterstützen und beraten.

Bezirksratsherr Schmidt-Lamontain unterstützte die Einrichtung eines Bezirksmanagements mit der Begründung, dass dies ein erster Schritt in Zusammenhang mit der Stärkung der Kompetenzen der Bezirksräte sein könne.

Stellvertretender Bezirksbürgermeister Nieße äußerte die Befürchtung, dass eine Kompetenzabgrenzung für den Bürger nicht mehr erkennbar sei, wenn ein Bezirksmanagement noch als weiterer Ansprechpartner zusätzlich zu den bekannten Dienststellen in Fachbereichen oder beispielsweise des Quartiersmanagements hinzukomme. Sinnvoller scheine es, das Bezirksmanagement als Unterstützung für die politische Ebene zu sehen.

Herr Härke erläuterte, das Bezirksmanagement sei nicht als Ansprechpartner für jeden einzelnen Bürger im Stadtbezirk gedacht. Vielmehr sollten die Aufgabenschwerpunkte innerhalb der Verwaltung sowie in der Zusammenarbeit mit den Bezirksräten und der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister liegen. In zweiter Linie dann noch in der Kontaktaufnahme zu Vorständen der Vereine und Verbände. Das Stadtbezirksmanagement werde auch keine Einwohnersprechstunden in jeweiligen Stadtbezirk anbieten, sondern insgesamt zentral im Rathaus untergebracht sein. Nicht bezweckt sei die faktische Einrichtung von quasi Gemeindedirektoren auf Bezirksebene sowie auch nicht die Installierung einer Bezirksverwaltung. Nach Einrichtung des Bezirksmanagements müsse es in den kommenden Jahren laufend fortentwickelt und die Hauptarbeitsbeziehungen aufgebaut werden. Um die hohe Bedeutung des Bezirksmanagements herauszustellen, werde die organisatorische Anbindung direkt im Dezernat des Oberbürgermeisters vorgenommen.

Bezirksratsherr Kalesse bezog sich auf die vor einiger Zeit erfolgte Information der Bezirksratsfraktionen durch die Geschäftsstelle Bezirksmanagement und fragte, inwieweit das Bezirksmanagement später die Verwaltung vor Ort repräsentieren werde.

Herr Härke verwies auf den Arbeitspapiercharakter im Rahmen der seinerzeit von der Geschäftsstelle durchgeführten Interviewphase in den interfraktionellen Kreisen und den Arbeitsgemeinschaften der Bezirksratsfraktionen und machte deutlich, dass die vorgelegte Informationsdrucksache den innerhalb der Gesamtverwaltung abgestimmten Sachstand wiedergebe. Danach obliege die politische Repräsentation im Stadtbezirk ausschließlich der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister. Das Bezirksmanagement werde in den Bezirksratssitzungen als offizielle Vertretung der Verwaltung auftreten.

Zur Kenntnis genommen

TOP 4.2.
A N T R A G der CDU-Fraktion

TOP 4.2.1.
Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2800/2007)

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die vorbereitenden Maßnahmen zur Einrichtung eines Stadtbezirksmanagement nach den Vorgaben der Geschäftsstelle Stadtbezirksmanagement (Stand: Überblick vom 17.9.2007) sofort einzustellen.
Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, die beabsichtigte Ausschreibung für die 13 Stadtbezirksmanager ab Frühjahr 2008 nicht durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Bezirksräte selbst entscheiden zu lassen, ob, ab wann und in welcher Form Stadtbezirksmanager gewünscht sind.

Zurückgezogen.

TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 5.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 5.1.1.
Abschluss der Sanierung Nordstadt
- Satzungsbeschluss -

(Drucks. Nr. 3001/2007 mit 2 Anlagen)

Mittels einer Computer unterstützten Folienpräsentation gab Herr Römer einen umfassenden Überblick im Sinne des in Form einer Broschüre vorgelegten Abschlussberichtes zur Sanierung in der Nordstadt.

Antrag,

die Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 NGO wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt vom 17.12.1984 für die gesamten Restflächen des Sanierungsgebietes Nordstadt (Teilentlassungsbereich II) aufgehoben.

Einstimmig

TOP 5.1.2.
Bebauungsplan Nr. 545, 3. Änderung - Gewerbegebiet Hainholz - Einrichtungshaus Staude;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0101/2008 mit 4 Anlagen)

Folien unterstützt informierte Frau Rabe sinngemäß über den Inhalt der vorliegenden Drucksache und führte ergänzend dazu aus, der 1. Bauabschnitt sei für Herbst 2008 mit einem Neubau im Anschluss an das vorhandene Einrichtungshaus geplant; die Verkaufsfläche solle um 6.200 m² erweitert und das Hochregallager an diesem Standort verlegt werden. Der 2. Bauabschnitt (Aufstockung einer eingeschossigen Halle) werde aller Voraussicht nach nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert. Die zulässigen Randsortimente seien von 10 % auf nunmehr 8 % zum Schutz des zukünftigen Versorgungszentrums Hainhölzer Markt reduziert worden. Nach Zustimmung der politischen Gremien zur vorliegenden Drucksache werde unverzüglich danach die öffentliche Auslegung dieser Bebauungsplanänderung erfolgen, so dass ein Satzungsbeschluss durch den Rat möglicherweise im Mai erreicht werden könne.

Bezirksratsherr Nicholls bezog sich auf die im Rahmen der Einwohnerfragestunde angesprochene Parkplatzsituation in der Meelbaumstraße und fragte nach der Anzahl der neu zu schaffenden Stellplätze im Hinblick auf die beabsichtigte Verkaufsflächenerweiterung.

Frau Rabe erläuterte, die erforderlichen Einstellplätze richteten sich nach den Ausführungsbestimmungen zu den §§ 46 und 47 der Niedersächsischen Bauordnung. Es handele sich im vorliegenden Fall um eine Verkaufsstätte im Sinne des § 1 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung. Da es sich hier um einen flächenexstensiven Einzelhandel handele, werde je 35 m² Verkaufsfläche ein Einstellplatz gefordert. Im Baugenehmigungs-
verfahren werde dieser Wert entsprechend festgelegt; bei der derzeitigen Planung sei deshalb von rund 170 bis 180 Stellplätzen auszugehen.

Bezirksratsherr Winter bezog sich auf die im Jahre 2006 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemachte Verkaufsflächenerweiterung auf rund 26.000 m² und fragte nach dem Grund für die nunmehr beabsichtigte Erhöhung auf rund 29.000 m². Weiterhin äußerte Bezirksratsherr Winter die Befürchtung, dass sich das zulässige Randsortiment, hier insbesondere die Geschenkartikel, trotz der Warengruppenbegrenzung auf maximal 800 m² Verkaufsfläche nachteilig auf die zukünftige Entwicklung des Hainhölzer Marktes auswirken könnte.

Frau Rabe erläuterte, im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens seien nunmehr auch noch die vorhandenen Verkaufsflächen des benachbarten Küchenstudios in die Berechnung zur maximalen Verkaufsflächenerweiterung mit einbezogen worden und dies auch in den gutachterlichen Aussagen berücksichtigt. Die im Rahmen des beabsichtigten Sondergebietes für Möbel-Einrichtungshaus typischerweise zulässigen Randsortimente seien von 10 % auf 8 % der Verkaufsflächen und auch noch hinsichtlich einzelner Warengruppen begrenzt worden. Unter diesen Voraussetzungen seien gutachterlich keine unvertretbaren negativen Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung im Stadtteil prognostiziert worden.

Antrag,

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 545, 3. Änderung zu beschließen,

2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 545, 3. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 6 Enthaltungen


TOP 6. (Neu)
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates


TOP 6.1.
Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen aus Bezirksratsmitteln, hier: Marching Band Flying Drums Hannover, Kita "Drunter und Drüber" e. V.
(Drucks. Nr. 15-0206/2008)

Bezirksbürgermeisterin Geschke informierte über den Inhalt des als Tischvorlage eingebrachten interfraktionellen Dringlichkeitsantrages und ließ sodann über den Antrag wie folgt abstimmen.

Antrag

Der Bezirksrat Nord bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln folgende Zuwendungen:

Antrag vom: Antragsteller: Projekt: Zuwendungen:
_________________________________________________________________________

07.01.08 Marching Band Flying Meisterschaften/ Fahrtkosten
Drums Hannover Dresden/ Leer 2.120,- €

11.01.08 Kita „Drunter & Drüber“e. V. Küchenmöbel 1.000,- €

Einstimmig


TOP 7.
Informationen über Bauvorhaben

Firma Huttenes-Albertus Chemische Werke GmbH – Verfahren gemäß § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Frau Rabe gab sinngemäß die nachfolgende Information:

Der Antrag der Firma Hüttenes-Albertus Chemische Werke GmbH, Hansastr. 2, 30419 Hannover gem. § 16 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunstharzen liegt vor. Das Vorhaben wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Sollten Einwendungen erhoben werden, müssen diese im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt werden.
Die Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Kunstharzen ist beantragt. Die wesentliche Änderung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer neuen Produktionseinheit zur Herstellung von Bindemitteln für die Gießereiindustrie (Kunstharzanlage 2) sowie die dazugehörige Logistik und Lageranlagen an dem o.g. Standort. Die Produktionsleistung zur Herstellung von Kunstharzen wird von derzeit 40.000 t/a auf 110.000 t/a gesteigert. Die neue Kunstharzanlage soll voraussichtlich im Juni 2009 in Betrieb genommen werden. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 30.01.2008 bis zum 29.02.2008 bei Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, am Listholze 74, 30177 Hannover, Raum 101 von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und bei der Stadt Langenhagen aus.

In der Zeit vom 30.01.2008 bis zum 13.03.2008 können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den auslegenden Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Alle form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden der Antragstellerin zur Kenntnis gebracht. Namen und Anschrift der Einwender werden auf deren Antrag unkenntlich gemacht.
Erörterungstermin ist Mittwoch, den 16.04.2008 um 10 Uhr in Freizeitheim Stöcken, Eichsfelder Str. 101, 30419 Hannover.

Bezirksratsherr Kalesse äußerte sich verwundert über die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen in der Stadt Langenhagen.

(Antwort im Protokoll: Nach Information des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes sehen die rechtlichen Bestimmungen eine öffentliche Auslegung der Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde und soweit erforderlich, bei einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standortes des Vorhabens vor.)

Auf Nachfrage des Bezirksratsherrn Schmidt-Lamontain bestätigte Frau Rabe, die vorgenannte Information werde am kommenden Mittwoch auch in der Sitzung des zuständigen Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken gegeben. Wegen der unmittelbaren Grenze des Stadtbezirks Nord zum Industriegebiet und der aus der Vergangenheit bekannten Beschwerden über Geruchsbelästigungen im Vinnhorster Wohngebiet erfolge die heutige Information.

Zur Kenntnis genommen


TOP 8.
M I T T E I L U N G E N

Entfallen, da keine Mitteilungen vorlagen.

Bezirksbürgermeisterin Geschke schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr.
Für die Niederschrift:


Geschke Wilshusen
Bezirksbürgermeisterin Koordinator



II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L