Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 23.01.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.01.2008)
Protokoll (erschienen am 07.06.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.4 - Datum 28.03.2008

NIEDERSCHRIFT

12. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 23. Januar 2008,
Rathaus Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1

Beginn 18.30 Uhr
Ende 20.20 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler (CDU)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Fuchs) (FDP)
Bezirksratsherr Albrecht (CDU)
Bezirksratsherr Böhme (SPD)
Bezirksratsherr Friedrich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
(Bezirksratsfrau Jahn) (CDU)
Bezirksratsherr Kaiser (SPD)
Bezirksratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. med. vet. Moennig (CDU)
Bezirksratsfrau Recker (SPD) ab TOP 2
Bezirksratsherr Rödel (SPD)
Bezirksratsherr Rücker (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Schipper) (CDU)
Bezirksratsherr Schmans (FDP)
Bezirksratsherr Schröder-Hohensee (CDU)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
(Bezirksratsfrau Voß-Boner) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Hexelschneider) (FDP)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)

Verwaltung:
Herr Fabich FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Lyke FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Frau Mewes FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste

Presse:
Herr Hoff Stadt-Anzeiger





Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einführung eines Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 3017/2007 mit 1 Anlage)

3. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

4. M I T T E I L U N G E N

5. Genehmigung der öffentlichen Teile der Niederschriften über die Sitzung
am 10.10.2007 und 14.11.2007

6. Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

7. A N F R A G E N

7.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.1.1. Neukonzeption und Gestaltung des Stadtteilplatzes Thie
(Drucks. Nr. 15-2998/2007)

7.2. der SPD-Fraktion

7.2.1. Stadtbahnübergang Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0070/2008)

7.2.2. Parksituation in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0071/2008)

7.2.3. Unbebautes Grundstück am Thie
(Drucks. Nr. 15- 0072/2008)

7.2.4. Feuerwehrzufahrten zu Hochhäusern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0073/2008)

7.2.5. Sporthalle im Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0074/2008)

7.2.6. Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0076/2008)

7.2.7. Fortführung der Kita Schatzinsel
(Drucks. Nr. 15-0077/2008)

7.2.8. Bebauung des Grundstücks des ehemaligen ungarischen Pavillons im Expo-Park Hannover
(Drucks. Nr. 15-0078/2008)

7.3. der CDU-Fraktion

7.3.1. Jagd im Schutzgebiet
(Drucks. Nr. 15-0079/2008)

7.3.2. Gebühren für Straßenausbauarbeiten " Wülfelerstraße/Hinter dem Dorfe "
(Drucks. Nr. 15-0080/2008)

7.3.3. Gedränge in der Straßenbahn
(Drucks. Nr. 15-0081/2008)

8. A N H Ö R U N G E N

8.1. 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 3000/2007 N1 mit 3 Anlagen)

8.1.1. Zusatzantrag der SPD-Fraktion
zum 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 15-0082/2008)

8.2. Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 1702 Schwemannstr. (Henriettenstiftung)
(Drucks. Nr. 0099/2008 mit 1 Anlage)

9. A N T R Ä G E
9.1. der CDU-Fraktion

9.1.1. Verkehrssituation in der Bleekstraße
(Drucks. Nr. 15-0083/2008)

9.1.2. Verschönerung des Kapellenplatzes Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0084/2008)

9.1.3. Busverbindung Bemerode - Wülferode - Laatzen
(Drucks. Nr. 15-0085/2008)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Gemeinsamer Antrag der SPD-und CDU-Fraktion

10.1.1. Beihilfe für die Anschaffung einer Kinderküche für die Kita St. Johannis
(Drucks. Nr. 15-0086/2008)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. Genehmigung der nichtöffentlichen Teile der Niederschriften über die Sitzung am 10.10.2007 und 14.11.2007

12. Informationen über Bauvorhaben


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung merkte Bezirksbürgermeister Dr. Benkler an, dass die Drucksache Nr. 0099/2008 mit 1 Anlage zu TOP 8.2 nachgereicht worden sei und dass TOP 12 abgesetzt werde, da es keine Berichtspunkte gebe.
Abschließend wurde die Tagesordnung in der so geänderten Form einstimmig festgestellt.


TOP 2.
Einführung eines Stadtbezirksmanagements in Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 3017/2007 mit 1 Anlage)

Einleitend wies Herr Härke auf die Tischvorlage hin, aus der kurzgefasst das Konzept mit seinen drei Schwerpunkten, der Innenwirkung, der Außenwirkung und der Kombination von Innen- und Außenwirkung hervorgehe. Zur Drucksache selbst erklärte Herr Härke, dass das Stadtbezirksmanagement zunächst einmal innerhalb der Verwaltung die Aufgabe haben werde, die städtischen Dienstleistungen für den Stadtbezirk systematisch zu koordinieren und ein integriertes und einheitliches Verwaltungshandeln sicher zu stellen. Zu den Instrumenten des Stadtbezirksmanagements würde es u.a. die verwaltungsinternen Stadtbezirkskonferenzen geben. Der Stadtbezirksmanager habe die Aufgabe und Kompetenz, alle Fachbereiche der Verwaltung regelmäßig, mindestens aber zweimal im Jahr an einen Tisch zu holen, um gemeinsam die Abstimmungen herbeizuführen, die für den jeweiligen Stadtbezirk aus Sicht der Verwaltung für die nächste Zeit erforderlich seien. Ziel sei es unter anderem, möglichst im Konsens, eine gemeinsame Planung verschiedener Fachbereiche herzustellen, notfalls auch unter Einschaltung der Dezernenten oder des Oberbürgermeisters.
Daneben werde das Stadtbezirksmanagement auch mit den bereits vorhandenen städtischen Einrichtungen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig auf der Arbeitsebene in einer laufenden Kooperation zusamenarbeiten. Dies seien z.B das Quatiersmanagement, die Gemeinwesenarbeit, die Leitung des sozialen Kommunaldienstes oder auch die zahlreichen Planungsbereiche, mit denen der Stadtbezirksmanager kooperieren müsste.
Die meisten Diskussionen habe es im Vorfeld zu der Frage gegeben, welche Aufgaben der Stadtbezirksmanager tatsächlich im Stadtbezirk wahrnehme. Hierzu verwies Herr Härke auf die Ziffer 3 der Informationsdrucksache. Eine wesentliche Aufgabe des Stadtbezirksmanagers sei zunächst einmal das Zusammenwirken mit dem Stadtbezirksrat. Der Stadtbezirksrat sei im Stadtbezirk das gewählte und legitime Gremium, mit dem eng zusammen zu arbeiten sei. Der Stadtbezirksmanager werde daher auch regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und in den Sitzungen die Vertretung der Verwaltung bzw. des Oberbürgermeisters wahrnehmen. Es werde also eine enge Kooperation zwischen dem Bezirksrat und dem Stadtbezirksmanagement geben müssen.
Der Stadtbezirksmanager werde daneben Themen von besonderer Bedeutung möglichst zeitnah einer sachgerechten Bearbeitung zuführen. Besonders bedeute in diesem Fall nicht das tägliche Geschäft, das die Bezirksräte bereits hervorragend erledigen würden, sondern wenn es um ganz besonders herausgehobene Themen in Kooperation zwischen Bezirksrat und Stadtbezirksmanagement gehe. Dann werde sich der Stadtbezirksmanager darum kümmern und eine Lotsenfunktion wahrnehmen.
Darüber hinaus solle der Stadtbezirksmanager eine besondere Ansprechfunktion wahrnehmen, sich dabei aber nicht aufdrängen oder anbieten, wohl aber Einladungen von Vereinen, Verbänden oder Einrichtungen folgen, wenn dort ein weiterer Ansprechpartner erwünscht sei.
Er solle auch nicht den Politikern die Arbeit wegnehmen, sondern ergänzend tätig werden und wenn nötig, den Zugang zur Verwaltung verbessern.
Anschließend ging Herr Härke auf die Innen- und Außenwirkung ein, die in der Drucksache unter Ziffer 4 dargestellt sei. Dies bedeute insbesondere, dass nach Verwaltungsvorstellung das Stadtbezirksmanagement in Abstimmung mit dem Bezirksrat und anderen Beteiligten pro Jahr einmal ein herausgehobenes Projekt für den Stadtbezirk organisiere und entwickele. Dies könne nicht nur stadtteilbezogen sein, sondern auch stadtbezirksverbindend oder –ergänzend. Idealvorstellung sei, dass man irgendwann dazu übergehen könne, Handlungsprogramme für die einzelnen Stadtbezirke zu verabschieden.
Letzter Punkt sei die Organisation und Umsetzung. Es werde dreizehn Stadtbezirksmanager geben. Angesiedelt würden diese im Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten, also im Dezernat des Oberbürgermeisters. Es werde aber auch weiterhin die Bezirksratsbetreuer geben. Als Starttermin sei der 01. Juli 2008 vorgesehen. Nach ca. einem halben Jahr sei eine erste Auswertung vorgesehen und eine abschließende Auswertung dann zwei Jahre später.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bedankte sich für die Ausführungen und erkundigte sich nach der Dienstpostenbeschreibung sowie nach einem festgelegten Verfahrensablauf, der die genaue Abstimmung mit dem Bezirksrat sowie den Vereinen, Verbänden und Institutionen erläutere. In diesem Zusammenhang wies Bezirksbürgermeister Dr. Benkler auf den in der Drucksache angesprochenen „Kontakt zu wichtigen Schlüsselpersonen“ hin. Als solche Schlüsselpersonen würde er die Mitglieder des Bezirksrates sehen.

Bezirksratsfrau Dr Moennig sagte, dass der Bezirksrat bisher keine Probleme mit der Fachlichkeit der Verwaltung bzw. der für den Bezirksrat zuständigen Damen und Herren der Verwaltung gehabt habe. Im Gegenteil, die Zusammenarbeit sei hervorragend. Informationen und Auskünfte habe man immer unbürokratisch und kurzfristig erhalten. Daher seien die Manager überflüssig.
Darüber hinaus sei bisher nichts zu den entstehenden Kosten gesagt worden. Hierzu bitte sie um nähere Informationen, insbesondere unter Berücksichtigung der bekannten Finanzlage der Stadt Hannover.
Weiterhin zweifelte Bezirksratsfrau Dr. Moennig die Transparenz der Stadtbezirkskonferenzen an und erkundigte sich nach den Teilnehmern.
Die Stadtbezirksmanager als Ansprechpartner für weitere Akteure und Beteiligte seien nicht nötig, da man hier im Stadtbezirk immer seine Ansprechpartner hatte.
Darüber hinaus sei die Entwicklung von Handlungsprogrammen originäre Aufgabe der Bezirksräte, denn die Mitglieder der Bezirksräte seien ja von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt worden, um sich unter anderem um diese Dinge zu kümmern.
Ihrer Ansicht nach handle es sich bei der Einführung des Stadtbezirksmanagements um eine Entmachtung der Bezirksräte bzw. Beschneidung der Aufgaben der Bezirksräte.

Herr Härke entgegnete, dass bereits in der Bezirksbürgermeister-Runde am 12.11.2007 die Vorlage sogenannter Spielregeln für die Arbeit des Stadtbezirksmanagements zugesagt worden sei. Die Verwaltung gehe davon aus, dass derartige Regelungen, die normalerweise z.B. in allgemeinen Dienstanweisungen festgehalten würden, voraussichtlich nach den Osterferien vorgelegt werden könnten.

Weiterhin erklärte Herr Härke, dass die Stellen im Anschluss an die Vorstellung in den Bezirksräten, also ab 05.03.2008 ausgeschrieben würden. Die entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen werde die Verwaltung allen Bezirksräten zur Verfügung stellen.

Zum Thema Schlüsselpersonen wies Herr Härke darauf hin, dass der Stadtbezirksrat zwar das gewählte Gremium in diesem Bezirk sei, dass aber der Stadtbezirk nicht nur aus dem Stadtbezirksrat, sondern auch aus den Vereinen, Verbänden und Institutionen bestehe. Und auch dort seien sogenannte Schlüsselpersonen zu finden. Außerdem gehe es um eine zusätzliche Unterstützung der Bezirksräte, es sollten keine Kompetenzen streitig gemacht werden. Dies sei rechtlich auch gar nicht möglich. Das Stadtbezirksmanagement solle eine unterstützende Funktion wahrnehmen.

An den Stadtbezirkskonferenzen würden Vertreter der verschiedensten Fachbereiche, die in der Drucksache aufgeführt seien, teilnehmen.

Zur Bezirksratsbetreuung merkte Herr Härke an, dass die Bezirksräte auch weiterhin von einem Bezirksratsbetreuer betreut würden. Die Aufgaben des Stadtbezirksmanagements gingen über diese Betreuung hinaus.

Zu den Personalkosten erläuterte Herr Härke, dass den Ausgaben von rund 570.000 € Einsparungen bei den gesamten Personalkosten von 10 Millionen entgegen stünden und dass die Verwaltung diese Ausgabe für durchaus sinnvoll halte.

Bezirksratsfrau Kramarek sagte, dass ihre Fraktion dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber stehen würde. Sie vergleiche dies mit einer Firma, die zwar schon gut laufe, aber nicht auf der Stelle treten wolle. Grundsätzlich würde sie gute Reflektionsmöglichkeiten von einem solchen Vorhaben erwarten.
Zur Außenwirkung fragte Bezirksratsfrau Kramarek, ob der Stadtbezirksmanager an jeder Bezirksratssitzung teilnehme werde und ob der Manager die Themen, mit denen er sich beschäftige, selbst festlege oder ob der Bezirksrat hier mit entscheiden dürfe. Gleiches gelte für die Auswahl der übrigen Akteure und EinwohnerInnen, die vom Stadtbezirksmanager angesprochen würden. Auch hier halte sie es für erforderlich, dass der Bezirksrat mit entscheide, welche Vereine/Akteure/EinwohnerInnen angesprochen bzw. unterstützt und gefördert würden. Denn was für den Stadtbezirk wichtig sei, sollte auf jeden Fall im Einklang mit den Vorstellungen des Bezirksrates stehen. Abschließend bat Bezirksratsfrau Kramarek um Erläuterung der Entscheidungsbefugnis der Stadtbezirkskonferenzen. Sie gehe davon aus, dass dort getroffene Entscheidungen anschließend dem Bezirksrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig bat noch mal um Mitteilung, wer genau an den Stadtbezirkskonferenzen teilnehme, da für sie die Transparenz zwischen Verwaltung und Bezirksrat ein ganz wesentlicher Faktor sei.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler erinnerte an die Äußerung, dass die Arbeit des Managers über die der reinen Betreuung des Bezirksrates hinaus gehe und bat um nähere Erläuterungen hierzu. Gleichzeitig wies Bezirksbürgermeister Dr. Benkler darauf hin, dass auf jeden Fall eine Abstimmung der Arbeit des Stadtbezirksmanagers mit dem Bezirksrat erfolgen müsse.

Herr Härke erläuterte, dass der Stadtbezirksmanager an allen Bezirksratssitzungen teilnehmen werde, da die Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat ein ganz wichtiger Bestandteil des Managements sei. Und gerade in den Bezirksratsitzungen würden die wichtigen Themen behandelt und Entscheidungen getroffen. Was die Wechselwirkung angehe, so sei ein beidseitiger Austausch von Informationen zwischen Bezirksrat und Manager erwünscht. Über Einzelheiten zum Verfahren müsse man sicherlich noch reden. Am Anfang werde sich der Stadtbezirksmanager vermutlich erst einmal beim Bezirksbürgermeister und den übrigen Bezirksratsmitgliedern vorstellen. Auch die Presse werde vermutlich dazu beitragen, dass der Manager hinsichtlich seiner Person, aber auch seiner Sprechzeiten und Aufgaben im Stadtbezirk bekannt gemacht werde.
Termine würden sicher in Abstimmung mit dem Bezirksrat wahrgenommen, da die Arbeit des Managers als Ergänzung verstanden werden solle. Der Manager sei darüber hinaus auf die Zusammenarbeit mit dem Bezirksrat angewiesen.
Bei den Stadtbezirkskonferenzen gehe es um Planungen, die innerhalb der Verwaltung abgestimmt würden. Wenn z.B. auf einem Stadtteilplatz zwei Veranstaltungen (z.B. Sportveranstaltung und Kulturveranstaltung) geplant seien, müsse, wenn nicht beide gleichzeitig stattfinden könnten, eine Entscheidung herbeigeführt werden.
An den Stadtbezirkskonferenzen würden neben dem Manager die in der Drucksache genannten Vertreter der Fachbereiche teilnehmen, da es hier um interne Verwaltungsabstimmungen gehe.
Weiterhin erklärte Herr Härke, dass es zu Beginn ein Art Regelwerk geben werde, das festlege, wie das Zusammenspiel zwischen Bezirksrat und Stadtbezirksmanager geplant sei. Dies würde auch mit den Bezirksbürgermeistern bereits im Entwurf abgestimmt, um schon im Vorfeld Konflikte auszuräumen.

Bezirksratsfrau Stittgen sprach sich gegen das Vorhaben aus, da ihrer Meinung nach die Drucksache viel zu „schwammig“ sei. Es gebe keine genauen Beschreibungen der Aufgaben und Qualifikationen. Diese Dinge sollten festgelegt sein, bevor man über solch ein Vorhaben diskutiere.

Bezirksratsfrau Kramarek zeigte sich beunruhigt über die Äußerung, dass die Entscheidung, ob z.B. eine Kultur- oder eine Sportveranstaltung stattfinden solle, die Stadtbezirkskonferenz bzw. die Verwaltung treffen wolle. Hier spiele doch wohl die Meinung des Bezirksrates eine ganz ehebliche Rolle. Dies könnte sie so nicht akzeptieren.

Herr Härke entgegnete, dass die vorliegende Drucksache erst einmal grundlegende Informationen beinhalte, damit der Bezirksrat eben noch mitreden bzw. diskutieren könne.
Hätte die Verwaltung ein fertiges und perfektes Konzept vorgelegt, hätte der Bezirksrat kaum noch etwas dazu beitragen können. Es sei aber gerade die offene Diskussion zu diesem Thema gewünscht. Weitere Informationen würden in den nächsten Tagen und Wochen noch vorgelegt, unter anderem beim 4. Treffen der Bezirksbürgermeister-Runde. Auch dort würden weitere Fragen beantwortet werden.
Zu der von Bezirksratsfrau Kramarek geäußerten Befürchtung stellte Herr Härke richtig, dass die Manager bereits im Vorfeld die Meinung des Bezirkrates abfragen und in die Stadtbezirkskonferenz einbringen würden. Nur so könne ja eine mit allen Betroffenen abgestimmte Entscheidung getroffen werden.


TOP 3.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Ein Einwohner erkundigte sich nach der Besoldungsstufe für die Stadtbezirksmanager.
Bezirksbürgermeister Dr. Benkler antwortete, dass die Manager nach A13 besoldet werden sollen.


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler informierte über ein zweites Filmprojekt zum Thema „Wilhelm Busch“. Diese Veranstaltung finde am 03.02.08 um 17:00 Uhr im KroKuS statt.


TOP 5.
Genehmigung der öffentlichen Teile der Niederschriften über die Sitzung
am 10.10.2007 und 14.11.2007


Beide Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.


TOP 6.
Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


Herr Fabich teilte mit, dass der Bezirksrat im Juni letzten Jahres den Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 15-1394/2007 beschlossen habe, die sich mit der Entwicklung des Ortszentrums Kirchrodes befasse. Die Verwaltung sehe vor, sich im Rahmen des Programms „Integrative Stadtteilarbeit“ mit diesem Thema zu befassen. Hierzu liefen derzeit innerhalb der Verwaltung vorbereitende Gespräche. Die Verwaltung gehe davon aus, dass sie in der nächsten oder übernächsten Sitzung hierzu etwas mehr berichten könne.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig fragte, ob die Verwaltung das denn ohne den Stadtbezirksmanager überhaupt schaffe.

Herr Fabich antwortete, dass man den künftigen Stadtbezirksmanager zu gegebener Zeit mit einbeziehen und integrieren werde. Darüber hinaus gehe es hier um eine Planungsaufgabe, die zu koordinieren sei und dies zähle zum täglichen Geschäft des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung.


TOP 7.
A N F R A G E N

Hinweis: Auf Grund der zahlreichen Anfragen wurden diese nur in verkürzter Form von den Fragestellern vorgetragen.

TOP 7.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 7.1.1.
Neukonzeption und Gestaltung des Stadtteilplatzes Thie
(Drucks. Nr. 15-2998/2007)

Bezirksratsfrau Kramarek trug folgende Anfrage vor:

Für den Stadtteilplatz Thie in Bemerode werden im Zuge des Haushalt 2008 unter dem
Stichwort Nachhaltige Stadtentwicklung im Verwaltungshaushalt Gelder für eine moderierte
Stadtteilkonferenz zur Verfügung gestellt und zusätzlich im Vermögenshaushalt Gelder für
die Umsetzung von Maßnahmen daraus (Rot-Grün hat die Haushaltsansätze gegenüber der
Verwaltung jeweils erhöht). Inzwischen hat sich eine Arbeitsgruppe Thie gebildet, bestehend
aus Bürgern des Wohngebietes, die in die Planungen mit einbezogen werden möchte.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der Ablauf der Aktivitäten der Verwaltung zu diesem Thema (inhaltlich und zeitlich)?

2. Wird von der Verwaltung eine Veranstaltung mit Einladung an die Bürger zu diesem Thema angeboten werden?

3. Kann der Wunsch der Arbeitsgruppe an einer Beteiligung an den Planungsprozessen aufgegriffen werden?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Vertrag mit dem mit der Moderation zu beauftragendem Büro PlanKom befindet sich zurzeit im Unterzeichnungsverfahren. Der Auftragnehmer wird zunächst eine Recherchephase im Stadtteil durchführen und Gespräche mit den Beteiligten vor Ort führen; dies soll im Januar / Februar 2008 geschehen. Daran anschließen wird sich der eigentliche Moderationsprozess, der zwei größere Veranstaltungen beinhalten wird und die Begleitung und Unterstützung der Arbeitsgruppe Thie durch PlanKom. Ca. Ende Juni endet der Beauftragungszeitraum. Danach wird geprüft, ob eine Anschlussmoderation sinnvoll ist.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Es wird eine Veranstaltung angeboten werden, wobei die Vorbereitung und Durchführung bei dem beauftragten Büro liegt. Wie unter Punkt 1 ausgeführt, sind zwei größere Veranstaltungen vorgesehen. Dazu werden auch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Wunsch kann aufgegriffen werden.

Bezirksratsfrau Kramarek erkundigte sich noch, an wen sich die Arbeitsgruppe wenden könne.

Herr Fabich teilte mit, dass sich die Gruppe an ihn, an Herrn Kier oder auch an PlanKom wenden könne, dass aber PlanKom sicher auch auf die Arbeitsgruppe zukommen werde.


TOP 7.2.
der SPD-Fraktion
TOP 7.2.1.
Stadtbahnübergang Lange-Hop-Straße
(Drucks. Nr. 15-0070/2008)

Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:

Im vergangenen Jahr hatte es am Stadtbahn-Bahnübergang Lange-Hop-Straße einen Unfall zwischen einer Stadtbahn und einem Pkw gegeben, der dem Vernehmen nach auf die Nichtbeachtung eines Halt gebietenden Lichtzeichens zurückzuführen gewesen sein soll. Dabei soll der Autofahrer den Weg aus der Alten Bemeroder Straße genommen haben – mit der Fahrtrichtung nach Norden in die Lange-Hop-Straße. Auf diesem Weg sind innerhalb von geschätzt 10 m zwei Lichtzeichenanlagen hintereinander zu beachten sowie bekanntermaßen auch ein separat stehendes Andreaskreuz – und das innerhalb eines Abbiegevorganges. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Mit welchem Ergebnis ist nach dem Unfall neben der rechtlichen auch die menschlich erfassbare Situation begutachtet worden – in Bezug auf die Sicherheitsphilosophie an dieser Stelle?

2. Welche Konsequenzen wurden bislang aus dem Unfall gezogen bzw. werden noch gezogen?

3. Welche Erwartungshaltung darf man / muss man bezüglich in einem kurzen Abstand nacheinander und in einem 90°-Winkel zueinander stehender Lichtzeichen mit den unterschiedlichen Aussagen „Fahrt“ und „Halt“ haben?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und Frage 2:
Laut Auskunft der Polizeidirektion Hannover ereignete sich am Stadtbahnübergang Emslandstraße am 30.01.2006 um 10.15 Uhr ein Unfall zwischen einer Stadtbahn und einem Pkw. Die Stadtbahn war aufgrund Missachtung des Haltesignals Unfallverursacher.
Im Jahr 2007 ereignete sich am Stadtbahnübergang Emslandstraße kein Unfall zwischen einer Stadtbahn und einem Pkw.
Die Situation am Bahnübergang Emslandstraße ist der Verwaltung seit in Betriebnahme der Stadtbahnlinie hinlänglich bekannt. Die Verkehrssituation am Stadtbahnübergang Emslandstraße ist unkritisch und kein Unfallschwerpunkt.
Es ist nicht erforderlich, aufgrund eines einzelnen Fehlverhaltens irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Stehen zwei Lichtsignalanlagen hintereinander, ist vom Kraftfahrzeugführer erst das erste und dann das zweite Signal zu beachten. Der Abstand der Lichtsignalanlagen ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Allerdings beträgt der Abstand der Signalgeber der beiden Lichtsignalanlagen ca. 60 m und nicht 10 m.

Bezirksratsherr Rödel widersprach dieser Antwort vehement. Natürlich habe es 2007 dort einen Unfall gegeben. Das sei eine Tatsache und er bitte die Verwaltung, diese Angelegenheit zu überprüfen und erneut zu beantworten.

Bezirksratsfrau Recker bestätigte ebenfalls, dass es hier einen Unfall gegeben habe.

Bezirksratsfrau Kramarek bat darum, gleichzeitig klären zu lassen, wann die Baustelle bzw. die Baumaßnahme in diesem Bereich fertig sei.

Frau Lyke sagte zu, dass diese Angelegenheit von der Verwaltung erneut überprüft und beantwortet werde.


TOP 7.2.2.
Parksituation in Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-0071/2008)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

Das Parken im Zentrum von Kirchrode (Bereich mit Marktfunktion), in den daran angrenzenden Straßen in eigentlichen Wohngebieten und auf dem sog. Tiergarten-Parkplatz und dem Tiergarten-Randweg ist zu einem guten Teil Restriktionen unterworfen, deren Einhaltung – so regelmäßig nachzulesen und zu hören in entsprechenden, von der Verwaltung aufgestellten Unterlagen, aber auch in mündlichen Erläuterungen – nur mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgreich durchgesetzt werden kann. Diese Verantwortung der Stadt – will heißen Kontrolle – scheint Beobachtungen und Kolportagen zur Folge allerdings doch nicht so erfolgreich zu sein.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie häufig und umfänglich wurde im vergangenen Jahr die Kontrolle des ruhenden Verkehrs bezüglich der Benutzung gesperrter Straßenteile, des kurzzeitlichen Parkens bzw. des Haltens auf öffentlichen Straßenflächen in entsprechend ausgewiesenen Bereichen im vorbeschriebenen Zentrum Kirchrodes vorgenommen?

2. Welcher Erfolg oder Misserfolg ist aus den vorbeschriebenen Aktivitäten abzuleiten?

3. Reicht die Parkraumbewirtschaftung für ein Viertel der Parkplätze auf dem öffentlichen, sog. Tiergarten-Parkplatz in der Nähe des Queenshotels aus, wenn weiterhin die hoteleigene Parkpalette faktisch zumeist mit weniger als einem Viertel der möglichen Pkw belegt ist?

Frau Herzog-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:
Der Bereich des Ortskerns Kirchrode wird von den MitarbeiterInnen des mobilen Verkehrsaußendienstes zu unterschiedlichen Tageszeiten täglich mindestens 1 x kontrolliert. Es wird immer wieder festgestellt, dass bei einem Teil der Fahrzeuge entweder keine Parkscheibe ausgelegt oder die eingestellte Parkzeit überschritten wurde. In der Regel waren zeitgleich viele freie Parkplätze, so z. B. auch auf dem Parkplatz des Queens-Hotels, festzustellen. Wenn im Queens-Hotel Tagungen stattfinden, ist dagegen der Parkplatz und auch der Parkraum der umliegenden Straßen voll ausgelastet. Eine Aufzeichnung der Daten, Uhrzeiten und getroffenen Feststellungen über einen längeren Zeitraum ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich – es können daher keine Zahlen vorgelegt werden. Dem Eindruck nach haben die Kontrollen keinen oder nur geringen nachhaltigen Erfolg, vermutlich weil es sich um wechselnde Nutzer handelt.
Der Bereich wird weiterhin im Rahmen der Möglichkeiten überwacht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Parkscheibenregelung für ausreichend gehalten.


TOP 7.2.3.
Unbebautes Grundstück am Thie
(Drucks. Nr. 15- 0072/2008)

Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:

1998 begann die großflächige Besiedlung der beiden Wohnquartiere Kronsberg-Nord und -Mitte. Im Zentrum liegt der Stadtplatz „Thie“, dem Vernehmen nach die Bezeichnung für einen „Versammlungsplatz unter Linden“. Kleinwüchsige und offensichtlich nur langsam wachsende Götterbäume sind es tatsächlich geworden. Der nordwestliche Rand des Platzes ist weiterhin trotz mehrerer Anläufe immer noch nicht bebaut. Vielleicht ergibt sich im Jubiläumsjahr ein Fortschritt in der Gestaltung und der Akzeptanz des Platzes und seines Umfeldes. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche Erwartungen können nach den umlaufenden Gerüchten an die Bebauung des noch vakanten Grundstückes am Thie gehegt werden und haben Aussicht auf eine baldige und erfolgreiche Realisierung?

2. Wann wird die Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Situation des Thie – auch als Teil der Jubiläumsaktivitäten – in welcher Form aufgenommen?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Bereich Grundstücksvermarktung bietet das Grundstück ständig Interessenten zum Kauf an. Leider kam es bisher nicht zu einem verbindlichen Vertragsabschluss. Es ist daher beabsichtigt, das Grundstück in diesem Jahr öffentlich auszuschreiben, wenn es nicht zu einem freihändigen Verkauf kommen sollte.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Verbesserung des Stadtteilplatzes Thie ist Teil der Integrativen Stadtteilarbeit. Dieses städtische Programm wird als beispielhaftes Konzept inzwischen vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, BBR, gefördert. Aufgrund verschiedener Formalien in diesem Zusammenhang hat sich die Auftragsvergabe verzögert. Wir rechnen nunmehr damit, dass unmittelbar nach den Osterferien – Anfang April – die erste Veranstaltung durchgeführt wird.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf Anfrage DS 15-2998/2007 verwiesen.
Das Programm Integrative Stadtteilarbeit ist unabhängig von der Veranstaltungsreihe „10 Jahre Kronsberg“ zu sehen, wird aber mit den Terminen abgestimmt.


TOP 7.2.4.
Feuerwehrzufahrten zu Hochhäusern im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-0073/2008)

Bezirksratsherr Böhme trug folgende Anfrage vor:

In Kirchrode und Bemerode stehen einige Hochhäuser. Z. T. sind Umfahrten für diese Häuser für die Feuerwehr (insbesondere wohl für Einsätze mit dem Leiterwagen) vorhanden und ausgewiesen, erkennbar an Rasensteinen, Bordsteinabsenkungen und vielleicht einer Beschilderung, aber sehr uneinheitlich. Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen müssen hinsichtlich der Herstellung, Unter- und Erhaltung sowie der Zugänglichkeit und Freihaltung bei allen diesen Hochhäusern für den Leiterwagen der Feuerwehr oder andere Einrichtungen im Umfeld eingehalten und kontrolliert werden?

2. Welche Stelle kontrolliert in welchen Zeitintervallen ggf. solche Sicherheitsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin mit welchem Ergebnis in diesem Zusammenhang?

3. Übt die Feuerwehr gelegentlich die Personenrettung bzw. Brandbekämpfung auch an Hochhäusern in diesem Stadtbezirk?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Verantwortlich für ein Gebäude oder eine bauliche Anlage ist der Eigentümer oder Nutzer dieser Anlage. Hierzu wird dem interfraktionellen Kreis ein Informationsblatt mit Begriffsdefinitionen und Grundlagen ausgehändigt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in der Landeshauptstadt Hannover ist der Fachbereich Feuerwehr, Bereich Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, gemäß §§ 4, 23 und 24 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG). Im Rahmen der Hauptamtlichen Brandschau kann die Feuerwehr Hannover eine Mängelbeseitigung auf der Basis des NBrandSchG in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und/oder dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) fordern. Eine regelmäßige Überprüfung von Feuerwehrzufahrten sowie Aufstellflächen von Wohngebäuden im Rahmen der kostenpflichtigen Hauptamtlichen Brandschau erfolgt nicht. Soweit bauliche Mängel bei einem Einsatz der Feuerwehr oder bei Hinweisen aus der Bevölkerung erkennbar sind, wird im Rahmen der hauptamtlichen Brandschau eine Ortsbesichtigung durchgeführt und eine Mängelbeseitigung veranlasst.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Regelmäßige Übungen der Feuerwehr Hannover zum Zweck der Personenrettung und Brand-bekämpfung an den Wohngebäuden erfolgen nicht. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr Hannover üben mit den Rettungsgeräten (tragbare Leitern und Kraftfahrdrehleiter) im Rahmen der Aus- und Fortbildung an geeigneten anderweitigen Objekten. Dabei wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass Übungen an Wohnhäusern zur Verletzung der Privatsphäre führen können. Speziell beim Anleitern mit der Kraftfahrdrehleiter ist dieses anzunehmen, da der Leiterkorb bis an die Wohnungsfenster heranreicht.

Abschließend bat Frau Lyke noch um die genaue Adresse, da die Feuerwehr diesen angesprochenen Bereich auf Grund dieses Hinweises überprüfen werde.


TOP 7.2.5.
Sporthalle im Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0074/2008)

Bezirksratsherr Rödel trug folgende Anfrage vor:

Die Sporthalle im Schulzentrum Bemerode ist dem Vernehmen nach wegen eines Hallenbodenschadens nicht benutzbar, und das bereits seit August des vergangenen Jahres. Die Halle wird bekanntlich nicht nur von den dort ansässigen Schulen, sondern auch von Vereinen genutzt. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Gründe haben dazu geführt, den Stadtbezirksrat als örtliche Repräsentanz über die offensichtlich den Sportbetrieb im Stadtteil erheblich beeinträchtigende Situation nicht unterrichtet zu haben – weder aus formaler Sicht noch vernunftgeboten?

2. Wie sieht die weitere, aber zügige Abwicklung der Schadensbehebung aus – mit der begründeten Darlegung des Termins der Wiederinbetriebnahme?

3. Wie wird – auch gegenüber den Nutzern und der interessierten Öffentlichkeit – in Zukunft mit einer Situation nach einem solchen Schadensereignis umgegangen werden – zur Minimierung der Zeiten der Unbenutzbarkeit, einem entscheidenden Kriterium, z. B. durch die unverzügliche Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens?

Frau Herzo-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Allgemeines:
Am Dach der Sporthalle im Schulzentrum Bemerode fanden Sanierungsarbeiten statt.
Am Wochenende 01./02.09.2007 lief Regenwasser durch die Hallendecke und es kam zu Schäden am Sporthallenboden. Im Nachhinein konnte festgestellt werden, dass der Schaden durch die mit Dachdeckungsarbeiten beauftragte Firma verursacht wurde.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung hat am Montag, den 03.09.2007, die Schulen im Schulzentrum Bemerode
und die Sportvereine über den Schaden und die zunächst temporäre Sperrung der Halle informiert.
Nachdem klar war, dass ein größerer Schaden eingetreten und umfangreiche Reparaturarbeiten notwendig waren, wurden die Schule sowie die betroffenen Vereine noch einmal mit Schreiben vom 06.09.2007 über die weitere Sperrung in Kenntnis gesetzt. Bereits Ende September konnte mit dem in der ersten Linie betroffenen Verein (TSV Bemerode) die ersten Verträge mit Ersatzzeiten an anderen Hallen abgeschlossen werden. Ebenso hat die Verwaltung die Verlegung von Punktspielen etc. an den Wochenenden organisiert.
Eine besondere Information des Stadtbezirksrates hat es nicht gegeben.
Eine aktuelle Liste über die Sperrungen der Schulsporthallen ist unter www.Hannover.de einsehbar.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Nachdem die Schadensursache und die Finanzierung zur Behebung des Schadens mit der Versicherung der Dachdeckerfirma im Dezember 2007 abschließend geklärt werden konnte, wurden die Arbeiten schnellstmöglich beauftragt.
Die Arbeiten befinden sich im Terminplan und können nach derzeitigem Kenntnisstand im März abgeschlossen werden. Die Sporthalle kann voraussichtlich Ende März wieder in Betrieb genommen werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Unvorhersehbare Schäden an Gebäuden lassen sich nicht immer vermeiden.
Die Verwaltung wird in jedem Einzelfall die ggfs. notwendigen Sperrungen auf das Mindestmaß beschränken, um die Einschränkungen für die Nutzer so klein wie möglich zu halten.
Die sehr kurzfristige Beseitigung des Wasserschadens in der Sporthalle im Schulzentrum Bemerode war nur möglich, weil nach intensiven Verhandlungen mit der Versicherung des Schadensverursachers ein langwieriges Beweissicherungsverfahren vermieden werden konnte.

Bezirksbürgermeister Dr. Benkler bat die Verwaltung eindringlich, künftig bei größeren Schäden an öffentlichen Gebäuden den Bezirksrat zu informieren, da dieser oft aus der Bevölkerung angesprochen und gefragt werde.


TOP 7.2.6.
Haltestelle Emslandstraße
(Drucks. Nr. 15-0076/2008)

Bezirksratsfrau Recker trug folgende Anfrage vor:

Der stadteinwärts liegende Seiten-Hochbahnsteig der Stadtbahn-Haltestelle Emslandstraße ist seit einem Unfall zwischen einer Stadtbahn und einem Pkw auf dem Bahnübergang Lange-Hop-Straße im letzten Jahr beschädigt und danach provisorisch wiederhergestellt.
Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Gründe liegen für die noch nicht abschließende Wiederherstellung des zerstörten Teiles des Bahnsteiges vor?

2. Wann ist mit der Wiederherstellung des Hochbahnsteiges im originären Zustand zu rechnen?

Frau Lyke berichtete, dass die Anfrage zuständigkeitshalber zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet worden sei. Die infra antwortete dazu wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Durch den Unfall wurden nicht nur die Bahnsteigbeläge sondern auch Teile der tragenden Stahlkonstruktion beschädigt. Zunächst musste also das genaue Schadensbild
festgestellt werden. Anschließend wurden die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben
und die Aufträge vergeben.
Erst nach Auftragsvergabe konnte der Auftragnehmer mit der Herstellung der neuen Träger beginnen und auch die neuen Platten bestellen.

Antwort zu Frage 2:
Der Bahnsteig soll Anfang März, spätestens zur Cebit, saniert sein.


TOP 7.2.7.
Fortführung der Kita Schatzinsel
(Drucks. Nr. 15-0077/2008)

Bezirksratsfrau Recker trug folgende Anfrage vor:

Der gemeinnützige und eingetragene Verein „Die Kinder der Kraniche“ ist insolvent. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Fortführung der Kita Schatzinsel (Hinter dem Holze 157) nur bis zum Ende des Jahres 2007 gesichert. Über die weitere Zukunft der Einrichtung mit über 100 Kindern fehlen verlässliche Informationen – gegenüber den Eltern/Kindern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit. Was in der letzten Bezirksratssitzung gegenüber den Akteuren (hier von umfassenden Umbaumaßnahmen in einer Kita im Stadtbezirk) ausgeführt wurde, nämlich die Verlässlichkeit der Terminabsprachen zur frühzeitigen Planbarkeit und Einstellung auf Veränderungen in der Kita, auch einem Rechtsanspruch, muss hier (bei Vorliegen eines bekanntermaßen anderen Tatbestandes) in einem verstärkten und schnelleren Maße geschehen – um der Kinder willen. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie ist / Wie wird die Fortführung der in Rede stehenden Einrichtung /des bisherigen Betreuungsangebotes über den 31.12.2007 hinaus gesichert?

2. Wann ist eine entsprechende Information an die Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erwarten – zur Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, bei den Eltern auch unter dem Blickwinkel der Familienfreundlichkeit der Stadt?

3. In welche Trägerschaft wird die Kita mit welchen Maßgaben vorübergehend und/oder endgültig übergehen?

Frau Lyke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Insolvenzverwalter führt die Kindertagesstätten des Vereins „Die Kinder der Kraniche“ e. V. weiter bis zur derzeit geplanten Übernahme zum 1.3.2008 durch einen neuen Betreiber.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die Eltern wurden durch die Landeshauptstadt Hannover im November über den Sachverhalt schriftlich informiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden durch den Insolvenzverwalter entsprechend in Kenntnis gesetzt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Im laufenden Insolvenzverfahren führt der Insolvenzverwalter die Geschäfte weiter.
Nach wie vor geht die Verwaltung davon aus, dass der Insolvenzverwalter einen nahtlosen Übergang mit dem neuen Betreiber sicherstellt.


TOP 7.2.8.
Bebauung des Grundstücks des ehemaligen ungarischen Pavillons im Expo-Park Hannover
(Drucks. Nr. 15-0078/2008)

Bezirksratsherr Kaiser trug folgende Anfrage vor:

Einer Zeitungsmeldung vom 15. Dezember 2007 war zu entnehmen, dass nach dem Abriss des ehemaligen ungarischen Pavillons, der sog. hölzernen Blüte, auf dem Grundstück eine Veranstaltungshalle mit einem Platzangebot für 3000 Personen entstehen soll.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Handelt es sich dabei um ein seriöses Vorhaben, das prinzipiell mit den derzeit gültigen Regelungen zur Bebauung übereinstimmen würde?

2. Wenn ja, welche über das in Rede stehende Grundstück hinausgehenden Maßnahmen, z. B. zur Stellflächenbereitstellung, müssten zusätzlich ergriffen werden?

3. Wenn nein, welche maßgeblichen Gründe sprechen gegen das Vorhaben?

Herr Fabich beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die ehemalige Eigentümerin hat bestätigt, dass an der Projektentwicklung für eine Veranstaltungshalle mit Seminarräumen gearbeitet wird. Unterlagen liegen der Verwaltung nicht vor. Veranstaltungshallen sind nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1563, 2. Änderung, allgemein zulässig.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Neben dem genannten Nachweis der erforderlichen Einstellplätze ist insbesondere die Bewältigung des entstehenden Verkehrsaufkommens nachzuweisen. Außerdem ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Freiflächenplan vorzulegen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Sofern die o. g. Punkte geklärt werden, gibt es keine planungsrechtlichen Gründe gegen das Vorhaben.


TOP 7.3.
der CDU-Fraktion
TOP 7.3.1.
Jagd im Schutzgebiet
(Drucks. Nr. 15-0079/2008)

Bezirksratsfrau Kuscher trug folgende Anfrage vor:

In Nähe der Schafsweiden am südlichen Kronsberg wurde am 04.01.2008
ca. 10.00h – 11.00h im dortigen Dickicht gejagd,während auf den nahen Wegen Passanten ohne Absperrung oder Warnung spazieren gingen. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. In welchem Umfang wird im Schutzgebiet in erlaubter Weise gejagd ?

2. Welche Absperrungen oder Vorwarnungen sind nötig, um Spaziergänger nicht zu gefährden ?

Frau Herzog-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der südliche Kronsberg gehört zum „Landschaftsschutzgebiet Kronsberg, Gaim, Bockmerholz“ und ist größtenteils Schongebiet nach der Schongebietsverordnung vom 06.12.2007 auf der Grundlage des § 33 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (N.WaldLG). Die Jagd darf hier uneingeschränkt im Rahmen der geltenden Jagdgesetze und -verordnungen ausgeübt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Für die Praxis einer sicheren Jagdausübung sind die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bindend. Diese schreiben beispielsweise vor, dass sich der Schütze vor Abgabe eines jeden Schusses zu vergewissern hat, dass niemand gefährdet wird.
Absperrungen oder Vorwarnungen sind nach UVV weder für Einzel- noch Gesellschaftsjagden (Ausnahme Fallenjagd) verbindlich vorgeschrieben. Es setzt sich jedoch in der Praxis mehr und mehr durch, dass die von der Durchführung von Gesellschaftsjagden berührten öffentlichen Straßen und stark besuchten öffentlichen Wege von verantwortungsbewussten Jägern mit entsprechenden Warnschildern versehen werden.


TOP 7.3.2.
Gebühren für Straßenausbauarbeiten " Wülfelerstraße/Hinter dem Dorfe "
(Drucks. Nr. 15-0080/2008)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Dem Vernehmen nach werden die Anwohner von „Wülfelerstaße /
Hinter dem Dorfe" zum zweiten Mal zur Gebührenzahlung für Straßenbau-Arbeiten herangezogen. Der Grund dafür soll darin bestehen, daß die Stadtverwaltung für das Seinerzeitige Projekt vom Land 206138,28 € zuviel erhalten und dieses überschüssige Geld nicht fristgerecht zurückerstattet hat. Nunmehr sollen Sich die Anwohner anteilig an der aufgelaufenen Zinsschuld von rund 50000,-€ beteiligen. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Entspricht der Sachverhalt den Tatsachen ?

2. Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage sollen die Anwohner für das Fristenversäumnis der Verwaltung haftbar gemacht werden ?

3. Sind Regressansprüche gegen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung geprüft worden, die den Schlussverwendungsnachweis nicht rechtzeitig erstellt haben ?




Frau Herzo-Karschunke beantwortete die Anfrage sinngemäß wie folgt:

Einleitung:
Die Straßenausbaubeiträge für die Straße Hinter dem Dorfe / Brabeckstraße (von Wülfeler Straße bis Anecampstraße) und die Wülfeler Straße (von Emslandstraße bis Brabeckstraße) sind von der Verwaltung im Jahr 2003 festgesetzt worden. Im Rahmen mehrerer Klagen, die gegen die Beitragsveranlagungen des Jahres 2003 erhoben wurden, hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass die umlagefähigen Aufwendungen für die genannten Straßen auch auf mehrere (an anderen Straßen gelegene) Hinterliegergrundstücke mit zu verteilen sind, von denen aus die jeweils abzurechnende Straße über Vorderliegergrundstücke desselben Eigentümers erreicht werden können. In Folge dieser Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Verwaltung im Dezember 2007 für insgesamt sechs weitere Grundstücke oder Grundstücksteilflächen Straßenausbaubeiträge für die Straße Hinter dem Dorfe / Brabeckstraße und die Wülfeler Straße festsetzen müssen.
Die im Dezember 2007 festgesetzten Straßenausbaubeiträge errechnen sich ausschließlich aus den bis 2003 gezahlten Ausbaukosten und beinhalten keinerlei Zinsen. Insofern besteht kein sachlicher Zusammenhang mit der Rückzahlung von überzahlten Bundeszuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einschließlich der für den Überzahlungszeitraum vom 01.11.2003 bis Ende 2007 zu entrichtenden Zinsen. Die entsprechende Drucksache 2885/2007 1. Neufassung wird den Damen und Herren des Stadtbezirkrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Kenntnis übersandt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Der Sachverhalt entspricht somit nicht den Tatsachen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Frage 2 entfällt, da der Sachverhalt nicht den Tatsachen entspricht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Regressansprüche kommen nicht in Betracht, weil der Verwaltung im Zusammenhang mit der Zahlung von Zinsen für den überzahlten Teil der Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz kein Schaden entstanden ist. Soweit für den Zeitraum vom 01.11.2003 bis Ende 2007 Zinsen gezahlt werden mussten, stand dem städtischen Haushalt der überzahlte Betrag von 206.138,28 € zur Verfügung.


TOP 7.3.3.
Gedränge in der Straßenbahn
(Drucks. Nr. 15-0081/2008)

Bezirksratsfrau Stittgen trug folgende Anfrage vor:

Die zwei Waggons der Straßenbahnlinie 6 sind morgens nach
Abfahrt 7.19h und 7.29h ab „Emslandstasse"" stadteinwärts im Winter
und bei schlechtem Wetter so überfüllt dass später zusteigende Fahrgäste oft noch nicht einmal eine Haltestange zum festhalten finden, und sich lediglich auf die Standfestigkeit Ihrer Mitfahrer verlassen müssen. Dieser Zustand bessert sich erst ab Haltestelle „Braunschweiger Platz „ Die Sicherheit der Fahrgäste, hauptsächlich Schulkinder, ist bis dahin nicht ausreichend gewährleistet. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste schlägt die Üstra hierzu vor ?

2. Warum werden nicht in Stoßzeiten 3 Waggons eingesetzt, wie es Zu Messezeiten bereits geschieht?

Frau Herzog-Karschunke wies darauf hin, dass die Anfrage zur Stellungnahme an die üstra weitergeleitet worden sei. Die üstra antwortete dazu wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
Wir überprüfen regelmäßig die Auslastung unserer Stadtbahnlinien an sogenannten "Bemessungsquerschnitten" und haben dies auch aktuell für die angesprochenen Fahrten getan. Sofern hier Grenzwerte, die im Nahverkehrsplan vorgegeben sind, überschritten werden, wird das Angebot von uns angepasst.
In der Hauptverkehrszeit darf in der Spitzenstunde eine Auslastung von 65% und in der 20-Minuten-Spitze eine Auslastung von 80 % nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte werden in der Stunde, in der auch die fraglichen Fahrten stattfinden, eingehalten.

Antwort zu Frage 2:
Auslastungen wie auf der Linie 6 sind in der Hauptverkehrszeit während des Schülerverkehrs kein Einzelfall. Auf fast allen Stadtbahnlinien wie auch vielen Buslinien sind zu dieser Zeit mehrere hoch ausgelastete Fahrten zu verzeichnen. Hauptproblem ist in vielen Fällen das Verhalten vieler Fahrgäste, hauptsächlich Schüler, die nicht in das Wageninnere vorrücken, sondern in den Einstiegsbereichen stehen bleiben. Hier entsteht beim Einstieg leicht der Eindruck, die Bahn sei überfüllt.
Auf der Linie 6 werden maximal 2-Wagen-Züge eingesetzt, da viele Bahnsteige auf dem Streckenast zum Nordhafen nicht die dafür erforderlichen Bahnsteiglängen aufweisen. Der angesprochene 3-Wagenzug-Einsatz bezieht sich sicherlich auf die Linie 16, die zu stark nachgefragten Veranstaltungen als Zusatzverkehr zur Messe/Ost eingesetzt wird. Diese Linie endet jedoch am Königsworther Platz und fährt nicht bis zum Nordhafen.


TOP 8.
A N H Ö R U N G E N
TOP 8.1.
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 3000/2007 N1 mit 3 Anlagen)
und
TOP 8.1.1.
Zusatzantrag der SPD-Fraktion
zum 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Teilbereich 202.1: Kirchrode/südlich Lange-Feld-Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 15-0082/2008)

Bezirksratsherr Böhme brachte den Zusatzantrag der SPD-Fraktion ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat lehnte diesen Zusatzantrag aus der Drucksache Nr. 15-0082/2008
mit 7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen ab.

Anschließend empfahl der Bezirksrat, dem folgenden Antrag aus der Drucksache Nr. 3000/2007 N1 zuzustimmen.

Antrag,

1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.2.
Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan Nr. 1702 Schwemannstr. (Henriettenstiftung)
(Drucks. Nr. 0099/2008 mit 1 Anlage)


Herr Fabich erläuterte kurz den Inhalt der vorliegenden Drucksache anhand einer Folie und ging dabei insbesondere noch einmal auf Kostenübernahme durch den Investor, den Kinderspielplatz und die Zufahrt zu diesem Bereich ein.

Anschließend empfahl der Bezirksrat, dem folgenden Antrag aus der Drucksache Nr. 0099/2008 zuzustimmen.

Antrag,
dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Delta Bau AG für die ehemaligen Flächen der Henriettenstiftung an der Schwemannstr. zu den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
der CDU-Fraktion
TOP 9.1.1.
Verkehrssituation in der Bleekstraße
(Drucks. Nr. 15-0083/2008)

Bezirksratsherr Schröder-Hohensee brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Schmans teilte mit, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf Grund der Ziffer 2 ablehnen werde, da es ohnehin verboten sei, in die Straße zu fahren und man eine vorhandene Rechtslage nicht durch eine Schranke untermauern müsse.
Auch könne er sich ein schnelles Fahren zumindest auf der Zuschlagstraße auf Grund der Straßenbeschaffenheit nicht vorstellen. Er halte eine mehrtägige Polizeikontrolle für die sinnvollere Lösung.

Auch Bezirksratsherr Böhme sprach sich gegen den Antrag aus, da die Straße seines Wissens nach im Frühjahr ohnehin fertiggestellt werde und eine Schranke zwischen Zuschlagstraße und Bleekstraße nicht sinnvoll sei, da diese Straßen gelegentlich von Rettungsfahrzeugen genutzt würden, die auf dem Weg zum Kinderkrankenhaus seien.

Bezirksratsfrau Kramarek schloss sich den Ausführungen des Bezirksratsherrn Schmans an und lehnte für ihre Fraktion den Antrag ebenfalls ab.

Bezirksratsfrau Stittgen zog darauf hin die Ziffer 2 des Antrages zurück.

Der Bezirksrat beschloss anschließend die Ziffer 1 des Antrages:

1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass nach den seit längerem abgeschlossenen Schmutzwasserkanalarbeiten in der Bleekstraße nunmehr umgehend die Wiederherstellung des Straßenbelages erfolgt.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen


TOP 9.1.2.
Verschönerung des Kapellenplatzes Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0084/2008)

Bezirksratsfrau Stittgen brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Bezirksratsherr Böhme teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde, unter anderem deshalb, weil im Schatten der großen Bäume ohnehin nichts wachsen würde. Man sollte lieber die Leute ansprechen und auf ihr Fehlverhalten hinweisen.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig entgegnete, dass es hier dort, wo die vorhandene Hecke ende, einen Trampelpfad über das Grundstück gebe. Die Verwaltung müsste die Hecke nur ein Stück weiter herumziehen, um diesen Trampelpfad zu verhindern. Außerdem würde der Platz auch noch als Hundeauslauffläche genutzt. Beide Vorkommnisse seien eines Kapellenplatzes, an dem unter anderem der Kriegstoten gedacht werde, nicht würdig.

Bezirksratsfrau Kramarek sprach sich für ihre Fraktion für den Antrag aus.

Der Bezirksrat beschloss:

Der Kapellenplatz im alten Ortskern Bemerodes wird durch Anpflanzungen aufgewertet. Das Denkmal für die gefallenen Soldaten der zwei Weltkriege wird mit einer Hecke umgeben.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.1.3.
Busverbindung Bemerode - Wülferode - Laatzen
(Drucks. Nr. 15-0085/2008)

Bezirksratsfrau Dr. Moennig brachte den Antrag und begründete ihn.

Bezirksratsherr Rücker merkte an, dass der Antragsteller sich doch dann auch für eine andere Verteilung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel einsetzen müsste.

Bezirksratsherr Kaiser erklärte, dass die SPD-Fraktion auch mit einem Prüfauftrag Probleme habe. Für diesen Antrag sei nicht die üstra, sondern die Region zuständig. Darüber hinaus habe man gerade den Nahverkehrsplan beschlossen und jetzt wolle man schon wieder einen Prüfauftrag. Außerdem seien die Fahrgastzahlen nach Auffassung der SPD-Fraktion viel zu gering. Abschließend wies Bezirksratsherr Kaiser darauf hin, dass die Debberoder Straße technisch gesehen den Unterbau für das Befahren mit Bussen überhaupt nicht hergebe.

Bezirksratsfrau Dr. Moennig entgegnete, dass unter anderem deshalb ein Prüfungauftrag beantragt werde.

Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Busverbindung von Bemerode über Wülferode nach Laatzen durch die üstra eingerichtet werden kann.

10 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Gemeinsamer Antrag der SPD-und CDU-Fraktion
TOP 10.1.1.
Beihilfe für die Anschaffung einer Kinderküche für die Kita St. Johannis
(Drucks. Nr. 15-0086/2008)

Bezirksratsfrau Kuscher brachte den Antrag ein und begründete ihn.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Ev. Kindertagesstätte St. Johannis, Alte Bemeroder Str. 104, 30539 Hannover, bekommt aus den Verfügungsmitteln des Bezirksrates für die Anschaffung von Küchenmöbel für die Kinderküche 3000.00 €.

Einstimmig


Bezirksbürgermeister Dr. Benkler schloss um 20:15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.