Sitzung Ratsversammlung am 17.01.2008

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 10.01.2008)
Protokoll (erschienen am 10.10.2008)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 24.06.2008

NIEDERSCHRIFT

17. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 17. Januar 2008,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.35 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
Ratsherr Degenhardt (SPD)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Ratsfrau Edenhuizen (SPD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsfrau Frank (CDU)
Ratsherr Garbe (SPD)
(Ratsfrau Handke) (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
Ratsherr Höntsch (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
Beigeordneter Klie (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Lossin (SPD)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
(Ratsherr Politze) (SPD)
Ratsherr Putzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
(Ratsherr Scholz) (CDU)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Studier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Tack (SPD)
Ratsherr Dr. med. Tilsen (FDP)
Ratsfrau Wagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Westphely (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurat Bodemann
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtrat Walter

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 27. September 2007 und 08. November 2007

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion

2.1.1. zu Glücksspielautomaten
(Drucks. Nr. 2928/2007)

2.1.2. zum Schutz von Obdachlosen
(Drucks. Nr. 2927/2007)

2.2. der CDU-Fraktion zu Regelungen gegen das Hissen oder Zeigen der Reichskriegsflagge von 1935
(Drucks. Nr. 3061/2007)

2.3. der Fraktion DIE LINKE. zur Einbürgerung von Einwohnern mit türkischer Staatsangehörigkeit
(Drucks. Nr. 3077/2007)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

4. Antrag zur Änderung der Verfahrensordnungen für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Mittelfeld, Nordstadt und Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 0875/2007 mit 5 Anlagen)

5. Antrag zum Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken
(Drucks. Nr. 2283/2007 mit 1 Anlagen)

6. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

6.1. Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung - Treppenkamp
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2889/2007 mit 3 Anlagen)

6.2. Bebauungsplan Nr. 1702 - Henriettenstiftung / Wohnungsbau
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2343/2007 N1 mit 3 Anlagen)

7. Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2890/2007 mit 2 Anlagen)

8. Antrag zur 6. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2996/2007 mit 2 Anlagen)

9. Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover zum Thema „Sport- und Bewegungsverhalten“
(Drucks. Nr. 3122/2007 mit 1 Anlage)

10. Anträge zur Umweltzone Hannover

10.1. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 3099/2007)

10.2. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 3100/2007)

11. A N T R Ä G E

11.1. der CDU-Fraktion

11.1.1. zur Erweiterung des Historischen Museums
(Drucks. Nr. 3051/2007)

11.1.2. zu leerstehenden Gebäuden
(Drucks. Nr. 3062/2007)

11.1.3. zur Wiedereröffnung des Friedhofes Nackenberg
(Drucks. Nr. 3063/2007)

11.2. der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas
(Drucks. Nr. 0044/2008)

12. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

12.1. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 2451/2007 mit 2 Anlagen)

12.2. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 2749/2007 mit 2 Anlagen)

12.3. Grundstücksverkauf
(Drucks. Nr. 2880/2007 mit 2 Anlagen)

12.3.1. Verkauf eines Gewerbegrundstückes
(Drucks. Nr. 0063/2008)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest, erklärte, dass das h1-Fernsehen beabsichtige, auch von der heutigen Sitzung Ton- und Bildaufzeichnungen anzufertigen, wenn der Rat dagegen keine Bedenken erhebe und verwies auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen sowie auf die abzusetzenden Beratungsgegenstände.

Der Rat beschloss, Punkt 12 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der heutigen Ratsversammlung zu behandeln
und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen unter Berücksichtigung der dazu zuvor gemachten Ausführungen keine Bedenken.

TOP 1.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 27. September 2007 und 08. November 2007

Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschriften über seine Sitzungen am 27. September und 08. November 2007 in der jeweils vorliegenden Fassung.


TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion

TOP 2.1.1.
zu Glücksspielautomaten
(Drucks. Nr. 2928/2007)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2928/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Die bundesweit gültige Spielverordnung regelt seit dem 1. Januar 2006 unverändert die Zulassungsbedingungen für Spielgeräte. Die Summe der Verluste innerhalb einer Stunde darf 80 Euro nicht übersteigen. Vorhandene Geräte werden ausgetauscht, wenn das Interesse der Spieler nachlässt.

Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Frage 1:
Wie viele Spielhallen und Spielstätten gibt es in Hannover und wie sieht die zahlenmäßige- auch sozialräumliche- Entwicklung aus?

In der Landeshauptstadt Hannover sind zurzeit 121 Spielhallen und Spielstätten gewerberechtlich angemeldet. Ende 2006 waren es 116, Ende 2005 111 Betriebe.
Auffälligkeiten zur sozialräumlichen Entwicklung in der Nachbarschaft von Spielhallen sind seitens der Stadtplanung nicht festgestellt worden. Die Stadtplanung befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit der Problematik der Ansiedlung von Spielhallen, die planungsrechtlich eine Unterart der Vergnügungsstätten darstellen. Dort, wo es aus städtebaulichen Gründen erforderlich war, wurden Bebauungspläne aufgestellt oder geändert und Spielhallen durch Festsetzungen ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die Verwaltung prüft weiterhin in allen Verfahren zu Bebauungsplänen, ob es erforderlich ist, planungsrechtliche Regelungen zur Zulässigkeit von Spielhallen zu treffen.

Frage 2:
Welche Beobachtungen gibt es hinsichtlich der Nutzerzahlen und des Gefährdungspotentials?

Zu den Nutzerzahlen kann die Verwaltung keine Angaben machen. Diese werden statistisch nicht erfasst. Geldspielautomaten bergen ein hohes Gefährdungspotenzial, das die Spielsucht fördern kann. Daher ist das Spielen an diesen Automaten durch das Jugendschutzgesetz für Minderjährige verboten.

Frage 3:
Welche Kontrollen werden zur Einhaltung des Jugendschutzes, des Verbotes des Konsums alkoholischer Getränke sowie der Manipulation der Automaten durch kriminelle Banden durchgeführt?

Spielhallen werden wie auch Diskotheken und Gaststätten in unregelmäßigen Abständen durch die MitarbeiterInnen des Jugendschutzes aufgesucht. Dabei wird kontrolliert, ob sich Minderjährige verbotenerweise in Spielhallen aufhalten. Verstöße wurden in letzter Zeit nicht festgestellt.

Durch die GaststättenprüferInnen werden Spielhallen ebenfalls unregelmäßig kontrolliert. Hierbei wird auf unerlaubten Alkoholausschank und grundsätzlich auf einen ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Betrieb geachtet.

Bei der Manipulation von Automaten durch kriminelle Banden handelt es sich um einen Straftatbestand. Zuständig sind die einzelnen Polizeiinspektionen und -stationen der Polizeidirektion Hannover. Auffälligkeiten wurden uns nicht mitgeteilt.


Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob und ggf. wie viele neue Anträge aus welchen Stadtteilen der Verwaltung vorlägen und in welchem Umfang der Schutz von Jugendlichen berücksichtigt werde, damit in deren Bereichen (Schule, soziale Einrichtungen) keine Spielhallen oder Spielstätten betrieben würden.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die Zahl der der Verwaltung vorliegenden Anträge könne er hier nicht nennen, da es insoweit umfangreicher Recherchen bedürfe. Das gelte auch für die Frage, für welche Stadtteile die Anträge gestellt worden seien.
In den von seinem Vorredner genannten Bereichen dürften derartige Einrichtungen nicht betrieben werden.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) fragte, wie hoch die Steuereinnahmen in diesem Zusammenhang seien und wem diese zuflössen und ob 100 %ig überprüft werden könne, dass die Steuern in korrekter Höhe abgeführt würden.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, zusammen mit der Polizei überprüfe die Stadt Spielhallen sehr intensiv und sei dabei bemüht, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Bei der zu entrichtenden Steuer handele es sich eine städtische Steuer. Die daraus erzielten Einnahmen könne er ad hoc nicht nennen.


TOP 2.1.2.
zum Schutz von Obdachlosen
(Drucks. Nr. 2927/2007)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2927/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Mit großer Betroffenheit mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass, so wie zunehmende Gewaltbereitschaft und – ausübung ja zurzeit allenthalben beklagt wird, auch die Hemmschwelle abgesunken ist, wohnungslose Menschen körperlich zu misshandeln und zu verletzen.
Lassen Sie mich deshalb zunächst ganz generell feststellen: So verabscheuungswürdig solche Vorfälle sind, so wichtig ist es auch, sie – ohne jede Verharmlosung! – ins Verhältnis zu setzen.
Am wirkungsvollsten und nachhaltigsten ist es, jeder Gewaltausübung präventiv entgegenzutreten und jeden gewalttätigen Vorfall, insbesondere auch und gerade gegen Randgruppen, möglichst kurzfristig zu verfolgen.
Und da finde ich es schon ganz bemerkenswert, wenn uns das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen bescheinigt, dass Hannover, z.B. in Sachen der ausgeübten Jugendgewalt, nicht schlecht dasteht. Herr Prof. Pfeiffer stellt dazu fest, dass sich in den vergangenen acht Jahren die Zahl der jugendlichen IntensivtäterInnen bei uns halbiert und z.B. in München verdoppelt hat. Im gleichen Zeitraum hat sich in Hannover die


Zahl der türkischen Jugendlichen, die ein Gymnasium besuchen, verdoppelt, während sie in München um ein Drittel zurückgegangen ist; und der Anteil von HauptschülerInnen ist in Hannover nur halb so hoch wie in dieser Vergleichsstadt.

Es gibt da sicherlich keine einfachen, monokausalen Zusammenhänge. Aber ich denke schon, dass z.B. die umfängliche und differenzierte Unterstützung der Bildungsarbeit in unserer Stadt, die niedrig schwelligen Erziehungshilfen, die wir im Kontraktmanagement umsetzen, der vergleichsweise hohe Anteil an schulischen und außerschulischen Kinderbetreuungsangeboten und die gezielte Unterstützung von Gewaltpräventionsprojekten auch deutliche Früchte tragen.

Auch wenn Hannover somit keine Stadt ist, in der Gruppen wie Obdachlose besonders gefährdet sind, ist es leider auch bei uns im Jahre 2007 zu fünf Vorfällen dieser Art gekommen. Betroffen sind insbesondere Personen, die im Freien übernachten. Dies ist auch deswegen bedauerlich, da in Hannover grundsätzlich kein Obdachloser „Platte machen“ muss, weil genügend Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung stehen. Auch wenn hierauf immer wieder aufmerksam gemacht wird, ziehen es allerdings viele Obdachlose aus persönlicher Motivation vor, diese Angebote nicht in Anspruch zu nehmen.

Um ein realistisches Bild über die Gefährdungssituation dieser Menschen zu erhalten, hat sich insbesondere auch der Kommunale-Kriminalitäts-Präventionsrat (KKP) im vergangenen Jahr ausführlich mit dem Thema Gewalt gegen Obdachlose befasst. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Beratungsstellen, den Fachbereichen der Stadt sowie der Polizei und Staatsanwaltschaft diente einer Bestandsaufnahme und dem Ziel, weitere, aufeinander abgestimmte Vorgehensweisen zum Schutz wohnungsloser Menschen zu erörtern.

Dabei wurde deutlich, dass zu den Beweggründen der überwiegend jugendlichen Täter keine einheitliche Motivlage konstatiert werden kann. Sämtliche Taten seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen. Rechtsradikale Hintergründe spielten bei den Übergriffen, den Feststellungen gemäß, keine Rolle.

Derartige Übergriffe sind auch in anderen großen Städten bekannt geworden. Es handelt sich nicht um ein spezifisches Problem in Hannover, sondern um die Auswüchse einer Spirale von Missachtung gegenüber den vermeintlich noch Schwächeren. Bedauerlicherweise werden diese Delikte nur sehr selten angezeigt, da die Opfer in der Regel an einer Strafverfolgung kein oder nur ein sehr geringes Interesse haben.

Der KKP kam deshalb in seiner Bewertung darin überein, dass die im vergangenen Jahr in Hannover bekannt gewordenen Fälle – nicht zuletzt auch aufgrund des besonderen Medieninteresses – zu einer Dunkelfelderhellung beitragen können. Ein statistisch belegbarer Anstieg derartiger oder vergleichbarer Taten konnte jedenfalls nicht verzeichnet werden.

Im Zusammenhang mit den eingangs genannten Fällen besonders erfreulich ist, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft jeweils besonders zügig entsprechende Strafverfahren eingeleitet und – ebenfalls sehr kurzfristig – auch mit dem Ergebnis entsprechend spürbarer Sanktionen abgeschlossen werden konnten. Die Palette des Strafmaßes ging dabei – je nach Einzelfall – bis hin zum Arrest. Auch Einsätze in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gehörten dazu; wie mir von den Trägern berichtet wurde, mit durchaus beeindruckenden Ergebnissen für die Betroffenen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen noch wie folgt:

Frage 1:
Welche Angebote gibt es in der Stadt Hannover für Obdachlose und Nichtsesshafte und in welchem Umfang werden sie in Anspruch genommen?

Für die Erst- und Notversorgung von Obdachlosen und Nichtsesshaften stehen in Hannover zielgruppenspezifische Übernachtungsangebote in freier und städtischer Träger zur Verfügung.
Für allein stehende Männer bieten sechs Institutionen 462 Übernachtungsplätze an, allein stehende Frauen finden in drei Einrichtungen insgesamt 68 Plätze als Nachtlager. Des Weiteren werden 102 Übernachtungsmöglichkeiten speziell für drogenabhängige Obdachlose in vier Einrichtungen angeboten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen 22 Plätze in zwei Einrichtungen zur Verfügung. Speziell für Paare sieht das Angebot 28 Plätze vor.
Darüber hinaus existiert, ebenfalls in freier und städtischer Trägerschaft, eine Vielzahl weiterer tagesstrukturierender und beratender Angebote: von ambulanten Tagestreffpunkten wie dem Kontaktladen “Mecki“ oder dem Tagestreffpunkt “DüK“ und themenspezifischen Beratungsstellen bis hin zu Kleiderkammern, Kaffeestuben und Suppenküchen sowie der beim Friederikenstift ansässigen Malteser Migranten Medizin (MMM) als Anlaufstelle für gesundheitliche Problemlagen.
Sofern seitens der Betroffenen eine Unterbringung erwünscht wird, stehen städtische Unterkünfte sowie stationäre Einrichtungen wie z.B. des Werkheimes e.V., des Karl-Lemmermann-Hauses oder des Vereins “Selbsthilfe für Wohnungslose“ zur Verfügung. Diese entscheiden im Rahmen eines Erstgespräches über eine entsprechende Aufnahme.
Das Angebot wird aus übereinstimmender, fachlicher Sicht als insgesamt bedarfsgerecht bewertet und ist gut frequentiert.


Frage 2:
Wie erfahren die Betroffenen von diesen Angeboten, welche Umstände führen aus Sicht der Betroffenen dazu, diese Angebote nicht zu nutzen und welche Vorschläge gibt es von Seiten der Verwaltung, Hemmnisse in der Inanspruchnahme abzubauen?

Diese Angebote sind allen relevanten Institutionen bekannt, wie z.B. der Diakonie, der Caritas, der Bahnhofsmission, Polizei, Feuerwehr, usw.
Die Betroffenen werden von diesen Institutionen sowie im Rahmen der aufsuchenden und nachgehenden Sozialarbeit sowohl von den Streetworkern des Fachbereichs Soziales als auch von den Freien Trägern über das bestehende Hilfeangebot in der Stadt informiert – u.a. wird hierzu wird eine entsprechende Übersicht als Handzettel ausgegeben.
Das Hilfesystem ist entsprechend vernetzt, so dass die Betroffenen an allen Stellen über weitere Angebote informiert werden können. Im Weiteren ist festzuhalten, dass innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen auch ein eigener, nicht zu unterschätzender Informationsaustausch besteht.
Gleichwohl ist im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsarbeit festzustellen, dass Gemeinschaftsunterkünfte zum Teil aus Angst vor Gewalt, Repressalien innerhalb der Szene sowie vergangener schlechter Erfahrungen gemieden werden. Darüber hinaus hat ein nicht unerheblicher Anteil der Wohnungslosen Schwierigkeiten im sozialen Umgang; generelle psychische Probleme, oder der mit Alkohol- bzw. Drogenkonsum einhergehende Kontrollverlust führen nicht selten zu Anpassungsproblemen, so dass gemeinschaftliche Unterbringungen oftmals auch aus diesem Grund gemieden werden. Letztlich führen biografisch geprägte, individuelle Entscheidungen der Betroffenen dazu, dass das bestehende Übernachtungsangebot nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird. Dies ist allerdings keine Besonderheit der hannoverschen Situation, sondern prägt die offene Struktur der Angebote der Obdachlosenarbeit im Allgemeinen.

Die Beratung und Betreuung greift u. a. diese komplexen Ursachen auf, um die individuellen Hemmnisse abzubauen und die Betroffenen längerfristig an geeignete Unterbringungsformen heran zu führen. Die Betroffenen werden von allen Institutionen grundsätzlich immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Übernachtung in diesen Einrichtungen sicherer ist als ein Leben auf der Straße.


Frage 3:
Ist die Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Sicherheitspersonal im Bereich des Hauptbahnhofs Hannover verbesserungswürdig?

Die städtischen Straßensozialarbeiter und die Mitarbeiter der Firma Protec treten auf Grund unterschiedlicher Aufgabenbereiche und Arbeitsweisen nebeneinander auf. Ein gemeinsames Auftreten würde auch von dem Klientel kaum akzeptiert und die Straßensozialarbeiter liefen Gefahr, den Zugang zu den Betroffenen zu verlieren.
Die Streetworker treffen sich in regelmäßigen Abständen mit dem Kontaktbeamten der Polizei für den Innenstadtbereich. Hier finden ein gemeinsamer inhaltlicher Austausch sowie gelegentliche gemeinsame Rundgänge durch den Innenstadtbereich statt.
Unabhängig davon hat die Protec GmbH – vor dem Hintergrund der hier in Rede stehenden Vorfälle – angekündigt, besonders gezielt auf Plätze zu achten, an denen sich Obdachlose aufhalten um auf diesem Wege einen Beitrag zum Schutz der Menschen zu leisten.

Ratsfrau Ike (CDU) fragte, aus welchem Grunde die Ratsmehrheit den Antrag der CDU-Fraktion zum Haushaltsplan abgelehnt habe, in dem es darum gegangen sei, Präventionsprogramme für Jugendliche auf den Weg zu bringen und dafür Mittel zur Verfügung zu stellen.

Ratsherr Bergen (SPD) fragte, ob der Verwaltung bekannt sei, dass in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der persönlichen Hygiene für Obdachlose und Nichtsesshafte dadurch eingeschränkte worden seien, dass im Stadtgebiet öffentliche WC-Anlagen überwiegend mit Gebühren belegt worden seien und ob es ganztägige Angebote gebe, die entsprechende Möglichkeiten für Obdachlose vorhielten und ob es Bestrebungen der Stadt gebe, den kostenfreien Zugang zu ausgewählten entsprechenden Anlagen zu ermöglichen.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, der „Toilettenvertrag“ sei seinerzeit ausführlich diskutiert worden. Für eine Toilette am Hauptbahnhof sei Kostenfreiheit vereinbart worden. Bei allen anderen sei der Betreiber berechtigt, Gebühren zu erheben.

Stadtrat Walter ergänzte, in den von ihm bereits angesprochenen Einrichtungen gebe es selbstverständlich auch WC´s. Auch bei den tagesstrukturierenden Angeboten stünden entsprechende Einrichtungen zur Verfügung.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE.) fragte, unter welchen Voraussetzungen Obdachlose von öffentlichen Plätzen vertrieben würden und wie die Stadt mit diesem Problem umgehe und ob Platzverweise gegen Obdachlose evtl. dazu beitragen könnten, das gesellschaftliche Klima zu verschärfen und ob evtl. die Problematisierung von Obdachlosen durch Gewerbetreibende in der Innenstadt ein Grund dafür sein könne, dass Kinder und Jugendliche Obdachlose als von der Gesellschaft auszustoßende wertlose Menschen betrachteten.

Stadtrat Walter antwortete, die Bemühungen der Stadt und der politischen Vertreter insgesamt seien darauf gerichtet, wohnungslose und obdachlose Menschen in die Stadtgesellschaft zu integrieren, und zwar trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten. Obdachlose würden von Plätzen, auf denen die Landeshauptstadt Hannover das „Hausrecht“ ausübe, nicht vertrieben. Es sei ggf. Aufgabe der Sozialarbeit, auf Obdachlose zuzugehen. Wie sich die Dinge auf privaten Flächen darstellten, könne er im Wesentlichen nicht beurteilen. Er gehe aber davon aus, dass auch dort Wohnungslose bzw. sozial Auffällige generell nicht einfach vertrieben würden, sondern dass versucht werde, mit den Betroffenen so in Kontrakt zu kommen, dass ursächlich mit ihren Problemen gearbeitet werden könne. Aus diesem Grunde gebe es die vernetzte Zusammenarbeit und das Bemühen, auch mit den Privateigentümern insbesondere der sensiblen Flächen ständig im Gespräch zu bleiben.

Ratsfrau Lossin (SPD) fragte, wie viele Streetworker es in Hannover gebe und wie viele davon bei der Stadt bzw. bei freien Trägern angestellt seien und inwieweit auch Frauen in diesem Bereich arbeiteten und in welchem Umfang Streetworker Fremdsprachen beherrschten und ob es im Streetworkerbereich Schwerpunkte gebe.

Stadtrat Walter antwortete, bei der Stadt seien 2 Streetworker angestellt. Darüber hinaus gebe es Streetworker speziell für die Obdachlosenarbeit bei freien Trägern, die die Stadt finanziere. Die genaue Zahl könne er nicht nennen. Die konzeptionelle Arbeit sei je nach Träger unterschiedlich aufgeteilt. Die städtischen Streetworker seien auf die City und auf die nicht an Institutionen und Einrichtungen gebundene Obdachlosenszene und diejenigen konzentriert, die sich bettelnd im öffentlichen Straßenraum aufhielten. Die Sozialarbeit der freien Träger sei schwerpunktmäßig an die jeweils bereitgehaltenen Institutionen gebunden. Zur Geschlechteraufteilung der Streetworker könne er exakte Zahlen nicht nennen. In den letzten Jahren habe man die Möglichkeit in den Vordergrund gestellt, auch mit fremdsprachigen Wohnungslosen kommunizieren zu können.

Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD) fragte, mit welchen Maßnahmen den Ängsten derjenigen begegnet werden könne, die Gemeinschaftsunterkünfte nicht nutzten, weil sie dort Repressalien und Gewalt befürchteten.

Stadtrat Walter antwortete, trotz der Bemühungen aus der Vergangenheit, die Betroffenen zu motivieren, Gemeinschaftsunterkünfte zu nutzen, ließen sich die geschilderten Ängste nicht in vollem Umfang ausräumen.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, welche Erkenntnisse die Verwaltung über die tatsächliche Faktenlage hinsichtlich von Gewalt habe und welche Strategien der Träger es gebe, Gewalt möglichst entgegen zu wirken.

Stadtrat Walter antwortete, das Gefühl und die jeweilige psychische Situation der Wohnungslosen kontrastiere deutlich mit der echten Situation in den Unterkünften. Das Gefühl der Betroffenen, in den Einrichtungen Gewalt ausgesetzt sein zu können, sei deutlich stärker als die tatsächlich festzustellende Gewalt. Beispielhaft verweise er auf die Einrichtung für obdachlose Drogenabhängige in Lahe. In den letzten 10 Jahren sei nicht bekannt geworden, dass von dieser Einrichtung irgendwelche Benachteiligungen des Umfeldes ausgegangen seien.


TOP 2.2.
der CDU-Fraktion zu Regelungen gegen das Hissen oder Zeigen der Reichskriegsflagge von 1935
(Drucks. Nr. 3061/2007)

Oberbürgermeister Weil beantwortete die von Ratsherrn Lorenz (CDU) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 3061/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Die Reichskriegsflagge diente bereits den Gegnern der Weimarer Republik als Erkennungszeichen. Heute wird sie von rechtsextremistischen Gruppierungen demonstrativ verwendet. Sie wird in der Öffentlichkeit zunehmend als Symbol des Rechtsextremismus und seiner gewalttätigen Erscheinungsformen eingestuft und somit als ein politisches Kennzeichen bewertet, das für die Ablehnung der Demokratie steht.

Für sich genommen ist das Zeigen und Hissen der Reichskriegsflagge in der Fassung vor 1935 – ohne Hakenkreuz – weder strafbar noch ordnungswidrig. Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, um den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB zu erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit durch Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) darzustellen.

Die Rechtspraxis in den Bundesländern ist unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist bereits das Zeigen der Reichskriegsflagge im Rahmen des Polizeirechts stets als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu werten. Dagegen kann in Niedersachsen immer nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden, ob ein strafbares oder ein ordnungswidriges Verhalten und somit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit vorliegt. Ein entsprechender Erlass oder eine Durchführungsverordnung des Innenministeriums zu diesem Themenkomplex wurde im Nachgang zu der Beschlussfassung über das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2003 nicht gefasst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:


Frage 1:

Ist seitens der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover vorgesehen, eine ordnungsrechtliche Vorschrift der Landeshauptstadt Hannover zu schaffen, die das Hissen oder das Zeigen der Reichskriegsflagge von 1935 verbieten?

Bisher hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in der ihm vermittels § 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Satz 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) eröffneten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, eine ordnungsrechtliche Vorschrift in Satzungen aufzunehmen, die das Zeigen und Hissen der Reichskriegsflagge in der Fassung vor 1935 (ohne Hakenkreuz) auf dem Regelungsgebiet der jeweiligen Fassung untersagt.

In Betracht käme die Aufnahme einer solchen ordnungsrechtlichen Vorschrift insbesondere in Satzungen zur Regelung der Benutzung des kommunalen Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover.

Die Verwaltung wird dem Rat diesbezüglich derzeit keinen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Eine Abfrage der betroffenen Fachbereiche hat keinen entsprechenden Handlungsbedarf ergeben.

Eine landeseinheitliche Regelung der Kommunen ist in jedem Fall vorzuziehen.

Frage 2:


Welche darüber hinaus gehenden Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt Hannover um das Zeigen oder das Hissen der Reichskriegsflagge von 1935 zu verhindern?

Hannover hat stets sein Gesicht gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit gezeigt. Sehr eindrucksvoll sogar am 15. September 2007 auf dem Trammplatz im Rahmen des Festes der Demokratie.

Die Landeshauptstadt Hannover hat als integralen Bestandteil seiner kommunalpolitischen Verantwortung auf freiwilliger Basis eigene Aktivitäten mit der Zielsetzung der Information und Schulung zu den Themen Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entwickelt.

Mit einem einstimmigen Beschluss des Rates über den Beitritt zur Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus im vergangen Jahr hat die Landeshauptstadt Hannover zum zweiten Mal kurz aufeinander folgend in der aktuellen Ratsperiode – nach der aktuellen Stunde des Rates im Dezember 2006 – sehr deutlich gemacht, dass Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in Hannover keinen Platz haben.

Eine gute Übersicht über die weiteren Aktivitäten der Landeshauptstadt Hannover gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit hat die Verwaltung dem Rat mit der Informationsdrucksache Nr. 0238/2007 zur Verfügung gestellt und in dieser auch festgehalten, dass die Verwaltung es für sinnvoll und erforderlich hält, die umfangreichen Aktivitäten im Rahmen der laufenden Arbeiten in den Fachbereichen stets weiter zu entwickeln und voranzubringen.

Ratsherr Lorenz (CDU) fragte, ob es zutreffe, dass die Stadt auf ihre Möglichkeiten im Rahmen der Satzungskompetenz verzichte und darauf setze, dass das Land eine einheitliche Regelung vorgebe, sei sie auf anderen Feldern doch durchaus bereit, ohne Landesvorgaben zu handeln. Beispielhaft verweise er auf die Einrichtung der Umweltzone.

Oberbürgermeister Weil antwortete, die erste Instanz, die vorgeschlagen habe, in Hannover eine Umweltzone einzurichten, sei die niedersächsische Landesregierung gewesen. Er würde es begrüßen, wenn es auch in diesem Bereich landeseinheitliche Regelungen gäbe.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werde die Verwaltung keinen entsprechenden Satzungsvorschlag unterbreiten, da es keinen Handlungsbedarf gebe. Hannover sei erfreulicherweise eine Stadt, in der das Zeigen von rechtsextremistischen Symbolen nur sporadisch wahrnehmbar sei. Sollte sich das ändern, würde die Verwaltung sehr schnell reagieren.


TOP 2.3.
der Fraktion DIE LINKE. zur Einbürgerung von Einwohnern mit türkischer Staatsangehörigkeit
(Drucks. Nr. 3077/2007)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsherrn Höntsch (DIE LINKE.) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 3077/207 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Von den rund 75.000 EinwohnerInnen der Landeshauptstadt Hannover mit ausländischer Staatsangehörigkeit besitzen zirka 19.000, also rund 25 Prozent, die türkische Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Die Dauer des Verfahrens hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Soweit andere Behörden wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, der Verfassungsschutz, die Polizei, das Bundeszentralregister der Bundesanwaltschaft usw. beteiligt werden müssen, haben wir keinen Einfluss auf die Verfahrensdauer. Verzögerungen können sich ergeben, weil das Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit durch die Heimatbehörden sehr lange dauert. Im Übrigen sind wir stets um eine zügige Bearbeitung der Anträge bemüht.

Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Frage 1
Wie viele Einbürgerungsanträge wurden von den türkischen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Angehörigen anderer Migrationsgruppen pro Jahr gestellt, und wie vielen davon wurde stattgegeben?

Die Einbürgerungsanträge und die Ablehnungen werden nicht nach Staatsangehörigkeiten erfasst.

Statistik 2004:
Anträge gesamt: 2.157
Einbürgerungen gesamt: 1.851
Aufteilung nach Staatsange-hörigkeiten:

türkisch
480
iranisch
272
ukrainisch
215
russisch
146
irakisch
58
afghanisch
99
moldauisch
35
polnisch
128
griechisch
28
sonstige
390
Ablehnungen gesamt: 249
Statistik 2005:
Anträge gesamt: 2.910
Einbürgerungen gesamt: 1.607
Aufteilung nach Staatsangehörigkeiten:
türkisch
405
iranisch
125
ukrainisch
121
russisch
144
polnisch
82
afghanisch
38
irakisch
119
kirgisisch
15
libanesisch
18
griechisch
22
srilankisch
18
sonstige
500
Ablehnungen gesamt 144
Statistik 2006:
Anträge gesamt: 2.257
Einbürgerungen gesamt: 1.752
Aufteilung nach Staatsangehörigkeiten:
türkisch
406
iranisch
162
ukrainisch
198
russisch
133
polnisch
102
afghanisch
33
irakisch
86
kirgisisch
23
libanesisch
19
griechisch
15
srilankisch
8
sonstige
567
Ablehnungen gesamt 113

Statistik 2007:
Anträge gesamt: 1871 (Jan. bis Nov.)
Einbürgerungen gesamt: 1460
Aufteilung nach Staatsangehörigkeiten:
türkisch (163)
279
iranisch (439)
160
ukrainisch (166)
215
russisch (160)
161
polnisch (152)
99
afghanisch (423)
65
irakisch (438)
58
kirgisisch (450)
12
libanesisch (451)
28
griechisch (134)
33
srilankisch (431)
28
sonstige
535
Ablehnungen gesamt 109

Frage 2:
Halten Sie die Relation zwischen diesen Zahlen und der Gesamtzahl von etwa 16.000 volljährigen Mitbürgern mit türkischer Staatsangehörigkeit angesichts der offiziell von der Stadt verlautbarten Integrationsbemühungen für angemessen?
Die Anzahl der jährlich eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen entspricht (mit Ausnahme der Zahlen in 2007) in etwa ihrem Anteil an der gesamten ausländischen Bevölkerung in Hannover. Die Verwaltung bemüht sich stetig um bessere und frühzeitige Information über die Möglichkeiten einer Einbürgerung aller Ausländer. Es wird z.B. an einer aktuellen Informationsbroschüre gearbeitet, damit möglichst viele ausländische Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit einer Einbürgerung nutzen.

Frage 3:
Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen, um den Prozess der Einbürgerung von Migranten mit mehr als 8 Jahren Aufenthaltsdauer zu beschleunigen?
Die Verwaltung bemüht sich um eine zügige Bearbeitung der Einbürgerungsanträge, hat aber auf die Dauer der notwendigen Verfahren bei anderen Behörden (Anfragen, s.o.) nur sehr eingeschränkt Einfluss.

TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien - abgesetzt


TOP 4.
Antrag zur Änderung der Verfahrensordnungen für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Mittelfeld, Nordstadt und Vahrenheide-Ost
(Drucks. Nr. 0875/2007 mit 5 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die Änderungen der Verfahrensordnungen für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Mittelfeld, Nordstadt und Vahrenheide-Ost gemäß den der Drucks. Nr. 875/2007 in den Anlagen 1 bis 5 beigefügten Entwürfen.


TOP 5.
Antrag zum Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken
(Drucks. Nr. 2283/2007 mit 1 Anlagen)
Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 2283/2007 als Anlage beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken und eine Verpflichtung dahingehend abzugeben, dass die Landeshauptstadt Hannover die erforderlichen Komplementärfinanzierungsmittel für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ in einem Drittel der Gesamtsumme bezogen auf die Gesamtlaufzeit zur Verfügung stellen wird und dass die Sanierung in Stöcken spätestens zum 31.12.2017 beendet wird.


TOP 6.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 6.1.
Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung - Treppenkamp
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2889/2007 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 2889/2007 mit 3 Anlagen (B-Plan Nr. 1552, 1. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 6.2.
Bebauungsplan Nr. 1702 - Henriettenstiftung / Wohnungsbau
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2343/2007 N1 mit 3 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 2343/2007 – Neufassung – mit 3 Anlagen (B-Plan Nr. 1702) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 7.
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2890/2007 mit 2 Anlagen)


Mit 35 gegen 21 Stimmen beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 2890/2007 als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Hannover.


TOP 8.
Antrag zur 6. Änderung der ZVK-Satzung
(Drucks. Nr. 2996/2007 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beschloss der Rat die 6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der Fassung der Anlage 1 zu Drucks. Nr. 2996/2007.

TOP 9.
Antrag zur Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover zum Thema „Sport- und Bewegungsverhalten“
(Drucks. Nr. 3122/2007 mit 1 Anlage)

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 3122/2007 als Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung einer Repräsentativerhebung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Hannover zum Thema „Sport- und Bewegungsverhalten“.


TOP 10.
Anträge zur Umweltzone Hannover

Ratsherr Sommerkamp (CDU) äußerte, seit Einführung der Umweltzone am 01. Januar 2008 vergehe kaum ein Tag, an dem man den Zeitungen nicht entnehmen könne, welche Probleme damit verbunden seien, dass die Umweltzone von der Ratsmehrheit Hals über Kopf eingeführt worden sei. Klammheimlich sei die Bußgeldbewehrung der Verordnung zur Einrichtung der Umweltzone vom 01. Januar auf den 01. Mai 2008 verschoben worden. Evtl. habe man befürchtet, dass das Image der Stadt Schaden nehmen könne, wenn insbesondere die Messegäste durch den Erwerb der Plaketten zur Kasse gebeten würden. Offensichtlich breche sowohl in der Verwaltung als auch an anderen Stellen das reinste Chaos aus, wenn es gelte zu entscheiden, welche Plakette für welches Fahrzeug vergeben werden solle. Von Betroffenen wisse er, vor welcher Situation man stehe, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragen wolle. Zum einen sei der erforderliche Papierkrieg kaum noch zu rechtfertigen und zum anderen werde es Betroffenen erschwert, sich mit der Plakette in der Stadt zu bewegen. Die erlaubte Fahrstrecke von 500 km/Jahr müsse in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Beim Einfahren in die Umweltzone müsse man anhalten, den Namen des Fahrers, den Tachostand und die Uhrzeit sowie das Datum notieren. Das Gleiche wiederhole sich beim Verlassen der Umweltzone. An keiner Stelle des Stadtgebietes sei ihm bislang ein Schild aufgefallen, das darauf verweise, welche Park-and-Ride-Möglichkeiten es im Zusammenhang mit der Umweltzone gebe. Offensichtlich sei von der Ratsmehrheit in keiner Weise darüber nachgedacht worden, welche Details bei der Einführung der Umweltzone zu bedenken gewesen wären. Die von ihm aufgezeigten Punkte hätten bei einer besseren Vorbereitung von vornherein bedacht werden müssen.

Der Antrag seiner Fraktion resultiere aus zwischenzeitlich bekannt gewordenen Informationen hinsichtlich Feinstaubemissionen und ähnlicher Dinge. Viele sich aus der Verordnung zur Einrichtung der Umweltzone ergebende Dinge wären überflüssig, wenn man die im Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Punkte konsequent umsetzen würde. Es wäre daher sinnvoll gewesen, die von der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen einzuführen. Das hätte zu besseren Ergebnissen geführt als das von der Mehrheit hier Beschlossene.

Ratsherr Meyburg (FDP) erklärte, Mitte letzten Jahres habe die Ratsmehrheit einen Luftreinhalteplan beschlossen, in dem u.a. auch die Einrichtung einer Umweltzone zum 01.01.2008 enthalten gewesen sei. Die Verwaltung habe also mehr als ein halbes Jahr Zeit gehabt, die Einrichtung dieser Umweltzone vorzubereiten. Leider habe man feststellen müssen, dass über die Einführung der Umweltzone in Hannover im weiteren und näheren Umland kaum etwas bekannt geworden sei. Offensichtlich habe die Verwaltung kurz vor Weihnachten festgestellt, dass sie in diesem Zusammenhang nicht sonderlich gut gearbeitet habe. Da der öffentliche Druck immer größer geworden sei, habe die Verwaltung entschieden, die Umweltzone zwar zum 01. Januar 2008 einzurichten, die Bußgeldbewehrung aber auf den 01. Mai 2008 zu verschieben. Obwohl die Umweltzone in Hannover vor nahezu drei Wochen eingerichtet worden sei, gebe es immer noch Unklarheiten darüber, wo man Plaketten erhalten könne und nach welchen Kriterien sie ausgegeben würden. Auch hinsichtlich der Ausnahmen gebe es viele Fragen. Bereits in der Dezember-Ratsversammlung sei darauf hingewiesen worden, dass befürchtet werden müsse, dass insbesondere Menschen aus dem näheren und weiteren Umland Hannover nicht mehr besuchten, weil sie im Zusammenhang mit der Umweltzone verunsichert seien. In den Medien sei zwar zu Beginn dieses Jahres darüber berichtet worden, dass die Umweltzone in Hannover, Köln und Berlin eingeführt werde; nichts aber habe man darüber lesen können, dass in Hannover bis zum 01. Mai 2008 Straffreiheit gewährt werde. Menschen aus dem Umland sei also nicht bekannt gewesen, dass sie die hannoversche Umweltzone befahren könnten, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Aus diesem Grunde seien viele der Stadt ferngeblieben, was dazu geführt habe, dass insbesondere dem Einzelhandel das Nachweihnachtsgeschäft entgangen sei. Mit dem Antrag der FDP-Fraktion solle die Verwaltung beauftragt werden, Informationen darüber einzuholen, wie man in anderen Städten verfahren sei. So sei man nach seinem Dafürhalten in Köln wesentlich flexibler vorgegangen. Dort gebe es für Inhaber eines Anwohnerparkausweises oder eines Regio-Handwerker-Ausweises verlängerte Übergangsfristen. In Köln reiche es aus, eine Kopie des Fahrzeugscheines hinter die Windschutzscheibe zu legen, wenn man die Umweltzone nur kurz befahre.
Nach Auffassung seiner Fraktion sollte die Umweltzone zunächst ausgesetzt und zunächst die vorhandenen Probleme gelöst und das Konzept überarbeitet werden.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, der Presseberichterstattung sei zu entnehmen, dass es sich lediglich um marginale Fälle handele, die sich noch nicht einmal im Zehnerbereich bewegten. Die Landesregierung habe im vergangenen Jahr das Rauchverbot in Gaststätten beschlossen und eine vernünftige Übergangsregelung geschaffen. Niemand könne in diesem Zusammenhang davon reden, dass die Landesregierung die Absicht, die Nichtraucher zu schützen, nicht ernst nehme. Die Stadt verhalte sich hier ähnlich. Die CDU-Fraktion habe den Antrag vom Juli letzten Jahres mit geändertem Datum wieder ins Verfahren gebracht. So einfach dürfe man sich es bei der Ratsarbeit nicht machen. Die drei alten ehrwürdigen Städte Hannover, Köln und Berlin seien offensichtlich moderner als viele andere und versuchten, ihren Menschen eine soweit wie möglich saubere Umwelt zur Verfügung zu stellen. Der Grundgedanke sei also, dass Rücksichtnahme vor Eigennutz gehe. Hier komme man in den Grundkonflikt der Artikel 2 und 14 des Grundgesetzes. Wie diese Verfahren letztendlich ausgingen, sei nach seinem Dafürhalten relativ sicher. Er sei bislang der Auffassung gewesen, dass die hannoversche CDU liberaler und zukunftsfähiger sei als die Bundes-CDU. Offensichtlich sei er insoweit einer Fehleinschätzung aufgesessen. In der Diskussion habe sich die CDU-Fraktion sehr kleinmütig gezeigt und sich nur auf einem kleinen und schmalen Gebiet bewegt. Sie traue sich nicht, die Gesamtinteressen vieler Menschen vorrangig zu bewerten. Bei der FDP sei nahezu Gleiches festzustellen. Wenn sich schon der Niedersächsische Ministerpräsident nicht traue, eine entsprechende landesweit geltende Verordnung zu erlassen, hätte sich wenigstens der Niedersächsische Umweltminister, der der FDP angehöre, trauen müssen. Das aber sei auch nicht der Fall gewesen.

Da, folgte man den Anträgen der Fraktionen von FDP und CDU, die Verunsicherung und das Chaos nur noch größer wäre, müsse seine Fraktion beide Anträge ablehnen.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte, es sei durchaus misslich, dass man sich innerhalb Niedersachsens darüber informieren müsse, ob man die jeweiligen Innenstädte befahren könne oder nicht. Das aber liege in einem Versäumnis des Niedersächsischen Umweltministers begründet.

Sowohl in seiner Partei als auch in seiner Fraktion werde zwischenzeitlich darüber diskutiert, wie eine Lärmminderung herbeigeführt werden könne. Auch Stickoxidminderungen stünden zur Diskussion. Man sei verpflichtet, Pläne aufzustellen, wie hier ab 2010 zu einer Reduzierung beigetragen werden könne.

Seines Erachtens habe der Oberbürgermeister eine kluge Regelung getroffen, wie man Widerspruchsverfahren und Verwaltungsakten aus dem Weg gehen könne.

Beigeordneter Küßner (CDU) sagte, die Umweltzone in Hannover sei katastrophal und überhastet eingerichtet worden. Der Oberbürgermeister habe das offensichtlich erkannt und die Notbremse gezogen, sich aber nicht getraut, die Einrichtung der Umweltzone auszusetzen. In Hamburg seien die Feinstaubwerte um 80% reduziert worden, ohne die Mitbürgerinnen und Mitbürger Repressalien auszusetzen. Dort habe man ohne die Einrichtung einer Umweltzone wirksame Maßnahmen ergriffen. Die Vergabe der Plaketten sei seines Erachtens ein Wirrwarr der Entscheidungen und eine große Abzocke gegenüber den einzelnen Autofahrern. Er gehe davon aus, dass sich die Stadt 200.000 bis 300.000 Euro in die Tasche gesteckt und damit den Stadthaushalt saniert habe. Die Stadt bereichere sich auf Kosten der ordentlichen Autofahrer. 95% aller Autos bekämen grüne Plaketten. 95% der Autofahrer müssten Plaketten kaufen, weil sie ein ordentliches Auto besäßen. Die Hälfte des Restes der Autos sei mit Sondergenehmigungen unterwegs; die andere Hälfte habe sich in wenigen Jahren erledigt. Die zwischen dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten vereinbarten Deals seien seines Erachtens rechtlich fragwürdig. Die Polizei kontrolliere und gebe die Tickets am Ordnungsamt ab, das sie in den Papierkorb werfe. Man müsse sich fragen, wo bei diesem Verhalten der Rechtsstaat bleibe und das Ansehen der Polizei, die ihrer Pflicht nachkomme. Das sei ein Ausnutzen der Polizei und ein Infragestellen von Recht und Ordnung. Die Stadt könne mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Gebäude heizungstechnisch sanieren. Es wäre ein schöner Schlag gewesen, wenn Hannover alle städtischen Gebäude und Einrichtungen soweit saniert hätte, dass man mit gutem Beispiel vorangehen könnte.

Ratsherr Sommerkamp (CDU) betonte, aus sozialen Gründen fahre eine ihm bekannte Familie einen alten Bus, mit dem die behinderte Tochter mit ihrem Fahrstuhl transportiert werde. Die Tochter müsse nahezu täglich zu einer Betreuung in der Innenstadt gefahren werden. Die Familie arbeite in Linden und wohne am Gehaplatz. Früher seien sie durch die Stadt nach Linden gefahren. Das sei jetzt nicht mehr möglich, da die höchst zulässige Fahrstrecke von 500 Km/jährlich dazu nicht ausreiche. Das habe zur Folge, dass eine zusätzliche Strecke von 10 Km zurückgelegt werden müsse. Dadurch werde mehr Feinstaub verursacht als bei der kürzesten Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. Dieses Beispiel zeige, wie unsinnig es sei, den Innenstadtbereich für diesen Personenkreis zu sperren. Nach seiner Auffassung stehe der zurzeit zu treibende Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem zu erzielenden Erfolg. Gespannt erwarte er den Vergleich der Messwerte zum Ende des Jahres 2007 und des Jahres 2008. Nach dem hier betriebenen Aufwand müsste sich die Feinstaubbelastung wesentlich reduziert haben. Im Fachausschuss habe seine Fraktion eine Anhörung beantragt, in der auf die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen Bezug genommen werde. Leider sei dieser Antrag von der Ausschussmehrheit abgelehnt worden.

Ratsherr Fischer (CDU) sagte, vor einiger Zeit sei über Leuchtturmthemen diskutiert worden. Jetzt habe die Ratsmehrheit mit der Umweltzone ein negatives Leuchtturmthema geschaffen. In der FAZ sei vor kurzem darüber berichtet worden, dass in Hannover die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Umweltzone nicht gegeben seien. 35 Überschreitungen wären möglich; im letzten Jahr seien aber nur 15 festgestellt worden. Nach Auffassung der FAZ jage man in Hannover einem Phantom nach. Nach Untersuchungen könne die Feinstaubbelastung durch Einrichtung einer Umweltzone lediglich um 4% bis 5% reduziert werden. Nur ca. 5% der Fahrzeuge könne durch Einrichtung der Umweltzone aus der Umweltzone ferngehalten werden. Man belaste also 100%, obwohl man nur 5% treffen wolle. Schon nach dem preußischen Landrecht hätten die Verwaltungen nicht sofort das schärfste Mittel einsetzen dürfen, sondern seien gehalten gewesen, niedrigschwelligere Maßnahmen zu ergreifen. Genauso verhalte es sich bei den Vorschlägen der CDU-Fraktion. Das Bundesumweltamt habe festgestellt, dass die Feinstaubbelastungen wesentlich zurückgegangen seien. Bis zum Jahr 2020 sei mit einer Reduzierung bis über 30% zu rechnen.
Nach Auffassung seiner Fraktion habe die Ratsmehrheit die Umweltzone aus ideologischen Gründen überstürzt eingeführt, ohne die Erfahrungen in anderen Städten abzuwarten.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) erklärte, Ratsherr Sommerkamp habe bereits darauf verwiesen, dass man zunächst die Untersuchungsergebnisse abwarten sollte. Da eine weitere Diskussion zu nichts führe, beantrage er „Schluss der Debatte“.

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) verlas die noch abzuarbeitende Rednerliste.

Ratsherr Bergen (SPD) wandte sich gegen den Antrag auf „Schluss der Debatte“.

Mit 28 gegen 6 Stimmen lehnte der Rat den Antrag von Ratsherrn Nikoleit auf „Schluss der Debatte“ ab.

Ratsherr Böning (WfH) sagte, mit den von ihr geforderten Maßnahmen entspreche die CDU-Fraktion den Forderungen des ADAC. Nach vorliegenden Gutachten werde der Feinstaub vom Wind in das Stadtgebiet getragen, sodass man es mit entsprechenden Belastungen im Stadtgebiet auch dann zu tun hätte, wenn kein Auto nach Hannover führe. Seines Erachtens könnte die Politik in ihrer Gesamtheit beim Bürger auf mehr Verständnis stoßen, wenn sie in der Lage wäre, aufgrund neuer Fakten von einmal getroffenen Entscheidungen abzurücken.

Ratsherr Meyburg (FDP) betonte, das Land hätte einen Luftreinhalteplan für die Stadt erlassen können. Entscheidend aber sei die Umsetzung. Die Einrichtung der Umweltzone hätte immer von der Stadt realisiert werden müssen. Aus diesem Grunde habe das Land den Kommunen die Entscheidung darüber überlassen, ob sie in ihrem Gebiet eine Umweltzone einrichten wollten. Das Land Niedersachsen habe die Plakettenverordnung im Bundesrat abgelehnt, weil die Personen, denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sei, keine Plaketten erhalten sollten. Diese Personengruppe aber werde verstärkt von den jetzt eingesetzten Hilfssheriffs angezeigt.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, nach der bundesgesetzlichen Regelung sei die Zuständigkeit des Landes gegeben. Das Land Niedersachsen habe beabsichtigt, einen Luftreinhalteplan zu erstellen. Ein entsprechender Entwurf habe bereits vorgelegen. Mit diesem Entwurf sei die Stadt nach Beteiligung der Politik einverstanden gewesen. In dem vom Land durchgeführten Anhörungsverfahren seien von 17 Verbänden Stellungnahmen abgegeben worden. Nach Eingang der Einwendungen habe das Land Niedersachsen entschieden, die Zuständigkeit auf die Kommunen zu übertragen.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, wenn die Einführung der Umweltzone auch zu keiner umfassenden Reduzierung von Schadstoffen und den Feinstaub nicht grundsätzlich beseitigt habe, habe sie doch im Bewusstsein der Bevölkerung nachhaltig dahingehend gewirkt, dass für den Klimaschutz etwas getan werden müsse. Selbstverständlich könne man jetzt bei der Vergabe der Plaketten nicht stehen bleiben; vielmehr gelte es,


weiterführende Maßnahmen zu ergreifen. Mit ihren Forderungen zu einem attraktiven ÖPNV übernehme die CDU-Fraktion lediglich die Forderungen seiner Gruppe. Gleiches gelte auch für die Ausweitung der Park-and-Ride-Möglichkeiten und der Einführung der grünen Welle.

Ratsherr Degenhardt (SPD) äußerte, nach seiner Kenntnis gebe es diverse Möglichkeiten, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, sodass es durchaus möglich sei, auch sozialen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Er frage die Verwaltung, ob Inhaber von Schwerbehindertenausweisen freien Zugang in Umweltzonen auch ohne Plaketten hätten.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, die 500- bzw. 2000–Km-Regelung sei für die Fälle eingeführt worden, in denen man keinen Einzelnachweis haben wolle und die nicht unter spezielle Regelungen fielen. Schwerbehindertenfahrzeug hätten eine generelle Ausnahmegenehmigung.

Ratsfrau Seitz (CDU) betonte, es könne nicht die Rede davon sein, dass die CDU-Fraktion ihren Ursprungsantrag lediglich mit einem neuen Datum versehen und wieder ins Verfahren gebracht habe. Mit dem Ursprungsantrag habe die Verwaltung beauftragt werden sollen, die dort genannten Punkte zu prüfen; jetzt gehe es darum, die dort enthaltenen Dinge einzuführen.
Der vom Ministerium geforderte Luftreinhalteplan umfasse nicht nur die Umweltzone, sondern schlage auch andere Maßnahme vor, die geeignet seien, die Belastungen zu senken. In Hannover seien die anderen Maßnahmen nicht geprüft, sondern vielmehr die Umweltzone eingeführt worden, weil Rot-Grün sich davon eine erhebliche Reduzierung der Feinstaubbelastung verspreche. Bekanntlich verursache der Verkehr 40% der Feinstaubbelastungen; davon ergäben sich 80% vom Bremsenabrieb und von der Straße. Nur 8% der Belastungen stammten aus dem Auspuff. Eine derart minimale Entlastung sei nicht geeignet, die festgesetzte Höchstgrenze wesentlich zu unterschreiten. Verkannt werden dürfe nicht, dass ein wesentlicher Teil der Feinstaubbelastungen nicht dem Verkehr anzulasten sei, sondern vielmehr im Wesentlichen durch die Luft von außerhalb ins Stadtgebiet gelange. Daran wäre zu arbeiten.
Zum Lkw-Verkehr gebe es lediglich Empfehlungen, die kaum ein Lkw-Fahrer einhalte, da es sein Interesse sei, möglichst schnell den Lieferort zu erreichen.

Ratsherr Garbe (SPD) betonte, alle Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen AG, BI und H seien generell von der Plakettenpflicht befreit und könnten generell mit jedem Fahrzeug die Umweltzone befahren. Nachgewiesen werde das durch den Parkberechtigungsausweis, sodass von kontrollierenden Personen sofort erkannt werden könne, dass das Fahrzeug die Umweltzone benutzen dürfe und von der Plakettenpflicht insoweit befreit sei.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte, wenn es zuträfe, dass die Voraussetzungen zur Einrichtung der Umweltzone nicht mehr vorlägen, müsste das Land den Kommunen untersagen, in dieser Weise aktiv zu werden.

Ratsherr Müller (SPD) verwies darauf, dass die im CDU-Antrag vorgeschlagenen Punkte im Wesentlichen mit der Drucksache zum Luftreinhalteplan bereits beschlossen worden seien.
Völlig überflüssig sei es seines Erachtens, wenn die Deutsche Umwelthilfe Kontrolleure in die Stadt schicke, deren Aufgabe es sei, Fahrzeughalter anzuzeigen.

Ratsherr Fischer (CDU) verwies darauf, dass den Messergebnissen zu entnehmen sei, dass die Feinstaubbelastung von 2000 bis 2005 immer weiter reduziert worden sei. Im Jahr 2007 komme der Feinstaubbelastung keine Bedeutung mehr zu. Aus diesem Grunde sei nicht mehr zu erkennen, warum in Hannover eine Umweltzone eingerichtet worden sei. Im Gegensatz zu Rot-Grün sei für seine Fraktion die Einrichtung der Umweltzone das allerletzte unter Umständen infrage kommende Mittel. Der ADAC habe festgestellt, dass eine gut funktionierende grüne Welle den NOX-Ausstoß um 40% bis 60% verringere. Bei Feinstäuben sei eine Reduzierung um bis zu 25% festgestellt worden.

TOP 10.1.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 3099/2007)

Mit 38 gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der CDU-Fraktion zur Umweltzone Hannover aus Drucks. Nr. 3099/2007 ab.


TOP 10.2.
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 3100/2007)

Mit 38 gegen 21 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der FDP-Fraktion zur Umweltzone Hannover aus Drucks. Nr. 3100/2007 ab.


TOP 11.
A N T R Ä G E

TOP 11.1.
der CDU-Fraktion

TOP 11.1.1.
zur Erweiterung des Historischen Museums
(Drucks. Nr. 3051/2007)

In den Kulturausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 11.1.2.
zu leerstehenden Gebäuden
(Drucks. Nr. 3062/2007)

In den Jugendhilfeausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 11.1.3.
zur Wiedereröffnung des Friedhofes Nackenberg
(Drucks. Nr. 3063/2007)

In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 11.2.
der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung von Sozialtarifen bei Strom und Gas
(Drucks. Nr. 0044/2008)

In den Sozialausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!




Ratsvorsitzender Strauch (SPD) schloss daraufhin die Ratsversammlung.


Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l L i n d n e r


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Schriftführer