Sitzung Ratsversammlung am 06.12.2007

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.11.2007)
1. Nachtrag (erschienen am 04.12.2007)
Protokoll (erschienen am 23.02.2008)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 14.01.2008

NIEDERSCHRIFT

15. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 6. Dezember 2007,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.10 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Oberbürgermeister Weil
Bürgermeister Strauch (SPD) - Ratsvorsitzender
Bürgermeisterin Lange (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bürgermeisterin Dr. Moennig (CDU)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Bergen (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beigeordnete Bittner-Wolff (SPD)
Ratsherr Blickwede (SPD)
Ratsherr Bock (SPD)
Ratsherr Böning (WfH)
Ratsherr Borchers (SPD)
Ratsherr Busse (CDU)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
(Ratsfrau Edenhuizen) (SPD)
Ratsherr Emmelmann (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsfrau Fischer (SPD)
Ratsfrau Frank (CDU) bis 17:40 - TOP 12
Ratsherr Garbe (SPD)
Ratsfrau Handke (CDU)
Ratsherr Hanske (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hermann (SPD)
Ratsherr Hexelschneider (FDP)
(Ratsherr Höntsch) (DIE LINKE.)
Ratsfrau Ike (CDU)
Ratsfrau Jakob (CDU)
Beigeordnete Kastning (SPD)
Ratsherr Kiaman (CDU)
Ratsherr Kirci (SPD)
(Beigeordneter Klie) (SPD)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Kramarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.)
Beigeordneter Küßner (CDU)
Beigeordneter Lensing (CDU)
Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsfrau Lossin (SPD)
Ratsherr Meyburg (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Müller (SPD)
Ratsfrau Nerenberg (SPD)
Ratsfrau Neubauer (CDU)
Ratsherr Nikoleit (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsfrau Pluskota (SPD)
Ratsherr Politze (SPD)
Ratsherr Putzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Rodenberg (SPD)
Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Schlienkamp (SPD)
Ratsherr Scholz (CDU) bis 18:00 - TOP 15
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsfrau Seitz (CDU)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)
Ratsfrau Studier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Tack (SPD)
Ratsherr Dr. med. Tilsen (FDP) bis 17:10 - TOP 11
(Ratsfrau Wagemann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsfrau Westphely (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Mönninghoff
Stadtbaurätin Boockhoff-Gries
Stadträtin Drevermann
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Stadtrat Walter

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 13. September 2007

2. A N F R A G E N

2.1. der SPD-Fraktion

2.1.1. zum Thema "Geduldete Familien" in Hannover
(Drucks. Nr. 2788/2007)

2.1.2. zur beruflichen Situation behinderter Jugendlicher
(Drucks. Nr. 2789/2007)

2.2. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Energiepass für öffentliche Gebäude
(Drucks. Nr. 2790/2007)

2.3. der Gruppe Hannoversche Linke

2.3.1. zur Durchsetzung des Rauchverbotes in Gaststätten und Restaurants
(Drucks. Nr. 2961/2007)

2.3.2. zu PPP-Projekten
(Drucks. Nr. 2962/2007)

2.4. von Ratsherrn Böning zum Vorgehen des Jugendamtes bei Hinweisen auf verwahrloste Kinder
(Drucks. Nr. 2963/2007)

3. Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

3.1. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2952/2007)

3.2. Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 3002/2007)

4. Antrag zur Erklärung des Fachbereichs Sport- u. Eventmanagement zur Dienststelle
(Drucks. Nr. 2735/2007)

5. Antrag zur Erprobung des Konzeptes JugendSportZentrum im Jugendzentrum Buchholz
(Drucks. Nr. 2806/2007 mit 2 Anlagen)

6. Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 1893/2007 mit 2 Anlagen)

7. Antrag zum Raschplatz / Stadtbahnumsteigeanlage Station Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 2219/2007 mit 3 Anlagen)

8. dazu Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2219/2007 E1 mit 1 Anlage)

9. und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2504/2007)

10. Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

10.1. Bebauungsplan Nr. 1707 (alt Nr. 701, 1.Änderung) - Buchholzer Straße / Brucknerring -
(Drucks. Nr. 2261/2007 mit 4 Anlagen)

10.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1696 - Mengendamm -
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2692/2007 mit 7 Anlagen)

11. Erster Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
(Informationsdrucks. Nr. 2545/2007 mit 1 Anlage)

12. Antrag zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 2569/2007 mit 2 Anlagen)

13. Antrag zur Verordnung über das Schongebiet für den Bereich Misburg-Anderten/Bemerode-Wülferode(Kronsberg)
(Drucks. Nr. 1241/2007 mit 3 Anlagen)

14. Antrag zum Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1545/2007 mit 4 Anlagen)

15. Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kampf gegen Doping
(Drucks. Nr. 2515/2007)

16. A N T R Ä G E

16.1. der CDU-Fraktion

16.1.1. zu Asbestablagerung auf der Mülldeponie Lahe
(Drucks. Nr. 2793/2007)

16.1.2. zur Einrichtung eines Stelenparks zur Ehrung von berühmten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2794/2007)

16.1.3. zum Seiteneingang Zoo
(Drucks. Nr. 2795/2007)

16.1.4. zu einem Nutzungskonzept EXPO-OST-Gelände
(Drucks. Nr. 2796/2007)

16.2. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm
(Drucks. Nr. 2867/2007)

16.3. der CDU-Fraktion zum Schulhof und Sportplatz "Förderschule auf der Bult"
(Drucks. Nr. 2892/2007)

16.4. der Gruppe Hannoversche Linke

16.4.1. gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten für Kindertagesstätten an Samstagen und Sonntagen
(Drucks. Nr. 2964/2007)

16.4.2. zur Miet- und Nutzungsordnung städtischer Räume und des "Hannover Congress Centrums"
(Drucks. Nr. 2965/2007)

16.4.3. gegen die Registrierung der Stadt Hannover als Ausflugsort, um die Ausweitung der Sonntagsarbeit zu verhindern
(Drucks. Nr. 2966/2007)

16.5. Antrag der FDP-Fraktion zur Ausschreibung der Forderungsbeitreibung
(Drucks. Nr. 2974/2007)

16.6. Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht über die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Stadtbezirk Misburg-Süd
(Drucks. Nr. 3057/2007)

17. Anträge zu Grundstücksangelegenheiten

17.1. (Drucks. Nr. 2729/2007 mit 2 Anlagen)

17.2. (Drucks. Nr. 2773/2007 mit 2 Anlagen)

18. Antrag zur Aufhebung der Grundschule Goetheplatz
(Drucks. Nr. 1664/2007 mit 5 Anlagen)

18.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2439/2007)

18.2. und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2791/2007 N1)

18.3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1664/2007 Grundschule Goetheplatz
(Drucks. Nr. 3056/2007)

19. Antrag zum interfraktionellen Antrag zur Hundeauslauffläche südlicher Kronsberg
(Drucks. Nr. 3003/2007 mit 1 Anlage)

20. Antrag zur außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 NGO, Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 2885/2007 N1)

Ratsvorsitzender Strauch (SPD) eröffnete die Ratsversammlung, stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Versendung der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest und verwies auf die nachgereichten Beratungsunterlagen und auf die abzusetzenden Beratungsgegenstände sowie zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion aus Drucks. Nr. 3051/2007 auf § 11 Geschäftsordnung.

Ratsherr Busse (CDU) sagte zur Dringlichkeit des Antrages seiner Fraktion aus Drucks. Nr. 3051/2007, seit ca. 40 Jahren gelte das Grundstück Am hohen Ufer als Erweiterungsfläche für das Historische Museum. In verschiedenen Ausschüssen habe Erster Stadtrat Mönninghoff zu der Entwicklung der Vermarktung dieses Grundstücks vorgetragen, nicht jedoch im Kulturausschuss. Andernfalls hätte es des jetzt vorliegenden Dringlichkeitsantrages nicht bedurft. Nach dem in dieser Angelegenheit vorliegenden Schreiben der Verwaltung sei die Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler aufgekündigt worden. Ein weiterer Interessent sei inzwischen abgesprungen. Da die Verwaltung den Ratsgremien in Kürze vorschlagen werde, das Grundstück für neue Konzepte und Investoren auszuschreiben, müsse dem hier vorliegenden Antrag seiner Fraktion die Dringlichkeit zuerkannt werden. Es gelte, die Meinung des Rates in das Verwaltungshandeln rechtzeitig einfließen zu lassen. Er gehe davon aus, dass es einhellige Auffassung des Rates sei, dass das Historische Museum dringend erweitert werden müsse. Da zurzeit das Museum betreffende Planungen anliefen, komme dem vorliegenden Antrag eine nicht zu verkennende Dringlichkeit zu. Es gelte, während der Planungen deutlich zu machen, dass sich der Rat hinsichtlich des Museums auf keinen Etikettenschwindel einzulassen gedenke. Das bislang Vorgesehene stellte keine wirkliche Erweiterung des Museums dar. Auch könne nicht von einer Erweiterung die Rede sein, wenn man die interessantesten Exponate herausnehmen und durch andere ersetze. Das alles sei keine Erweiterung, sondern lediglich Etikettenschwindel.

Ratsherr Nikoleit (Hannoversche Linke) betonte, in seiner gestrigen Sitzung habe sich der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss mit einem Antrag der Hannoverschen Linken zur Erweiterung des Historischen Museums befasst, der von der CDU-Fraktion in die Fraktion gezogen worden sei. Gleiches gelte für den Kulturausschuss. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes vermöge er nicht zu erkennen, inwieweit dem Antrag der CDU-Fraktion eine Dringlichkeit zuerkannt werden könne.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, da der Kulturausschuss zu Erweiterungsflächen bereits einen Beschluss gefasst habe, vermöge ihre Fraktion nicht zu erkennen, warum dem Antrag der CDU-Fraktion die Dringlichkeit zuerkannt werden solle. Es bleibe der CDU-Fraktion unbenommen, ihren Antrag im Ausschuss zu stellen.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, auch seine Fraktion werde diesem Antrag die Dringlichkeit nicht zuerkennen.

Ratsherr Busse (CDU) verwies darauf, dass sich die Anträge der Gruppe Hannoversche Linke um der CDU-Fraktion inhaltlich wesentlich unterschieden. Da aber beide in die richtige Richtung gingen, wäre es sinnvoll, beide Anträge im Zusammenhang zu diskutieren.

Mit 39 gegen 19 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung lehnte es der Rat ab, dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucks. Nr. 3051/2007 die Dringlichkeit zuzuerkennen.

Einstimmig beschloss der Rat, Punkt 17 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen unter Berücksichtigung der dazu zuvor gemachten Ausführungen keine Bedenken.

TOP 1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 13. September 2007

Einstimmig genehmigte der Rat die Niederschrift über seine Sitzung am
13. September 2007 in der vorliegenden Fassung.

TOP 2.
A N F R A G E N

TOP 2.1.
der SPD-Fraktion

TOP 2.1.1.
zum Thema "Geduldete Familien" in Hannover
(Drucks. Nr. 2788/2007)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsherr Kirci (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2788/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Es war ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit der Novellierung des Ausländerrechts zum 01.01.2005 sog. „Kettenduldungen“ abzuschaffen. Ausreisepflichtige Personen sollten ein gesichertes Aufenthaltsrecht bekommen oder ausreisen.

In der Praxis ist dieses Ziel nur teilweise erreicht worden. Die Zahl der Duldungsinhaber hat über die Jahre kontinuierlich abgenommen (vor zehn Jahren waren ca. 3.200 Personen im Besitz einer Duldung, heute sind es noch 1.105). Aber häufig steht § 25 Abs. 5 S. 3 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegen. Eine Aufenthaltserlaubnis darf danach nur erteilt werden, „wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist“. Zahlreiche Personen kommen ihrer Ausreisepflicht schuldhaft nicht nach und vereiteln Bemühungen, sie abzuschieben. Und selbst wenn § 25 Abs. 5 S. 3 der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht entgegensteht, scheitert die Erteilung häufig daran, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist oder Straftaten begangen wurden.

Schließlich ist noch anzumerken, dass die Möglichkeiten, unerlaubte Aufenthalte zwangsweise zu beenden, immer wieder aus den gleichen Gründen scheitern: fehlende Mitwirkung der Ausländer und mangelhafte Aufnahmebereitschaft der Herkunftsstaaten bei unfreiwilligen Ausreisen.


Frage 1:
Wie viele geduldete Personen“ leben in der LHH und wie groß ist die Anzahl der Familien, in denen diese Menschen leben?

In der Landeshauptstadt Hannover sind zurzeit 1.105 Personen im Besitz einer Duldung.

Die Anzahl der Familien wird von uns nicht statistisch erfasst.


Frage 2:
Wie viele der „Geduldeten“ sind Kinder und Jugendliche und besuchen eine KITA oder eine öffentliche Schule und wie viele der „geduldeten Menschen“ sind über 65 Jahre alt?
381 Personen sind minderjährig.

338 von ihnen sind in der Altersgruppe von 3 bis 17 Jahren und somit in einem Alter, in dem sie eine Kita oder die Schule besuchen könnten.
29 Personen sind über 65 Jahre alt.


Frage 3:
Wie viele der „geduldeten Personen“ sind im erwerbsfähigen Alter und gehen einer sozialpflichtigen Beschäftigung nach?

695 Personen gehören der Altersgruppe von 18 bis 64 Jahre an, sind mithin im erwerbsfähigen Alter.

Ob sie tatsächlich einer Beschäftigung nachgehen, wird von der Stadt nicht gesondert erfasst.


Ratsfrau Dr. Koch (SPD) fragte, wie viele der in Frage kommenden Kinder in Deutschland geboren bzw. zugewandert seien.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, 267 Kinder seien in Deutschland geboren und 114 zugewandert.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE) fragte, in welchem Umfange es geduldeten Personen möglich wäre, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und wie es sich erkläre, dass die Zahl der geduldeten Personen während der letzten 10 Jahre so stark zurückgegangen sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die statistischen Grundlagen im Ausländerbereich seien nur wenig differenziert. Man schaue sich immer die sehr unterschiedlichen Einzelfälle an.
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage sei die Zahl der geduldeten Personen zurückgegangen. Vorgesehen sei ursprünglich, sich die Zahl gegen 0 bewegen zu lassen. Das sei in dem Umfang nicht Realität geworden.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, was die Verwaltung unternehmen wolle, um das unbefriedigende Ergebnis zu ändern und wie man die Landesbehörden dazu bringen könne, bessere Richtlinien zu erlassen.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, man könne an die Bundes- und Landespolitiker nur appellieren, das Ausländerrecht zu ändern. Die Intension des Gesetzes sei durchaus richtig gewesen.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, ob die geänderte Rechtslage dazu geführt habe, dass von geduldeten Personen Anträge auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen gestellt worden seien und ob es ein geändertes Verhalten hinsichtlich der Nachfrage nach Arbeitsgenehmigungen gebe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, in den meisten Fällen seien 3-jährige Aufenthaltsgenehmigungen erteilt worden. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sei, gebe es auch ein Arbeitsgenehmigung.

TOP 2.1.2.
zur beruflichen Situation behinderter Jugendlicher
(Drucks. Nr. 2789/2007)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsfrau Dr. Koch (SPD) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2789/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Der Zugang gerade behinderter junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist wichtiger Bestandteil der gleichberechtigten Teilhabe dieser Personengruppe am Leben in der Gemeinschaft. In der Sozialleistungsgesetzgebung besteht deshalb ein breit gefächertes Hilfesystem, das allerdings von unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und, damit einhergehend, von unterschiedlichen Kostenträgern geprägt ist.

In erster Linie werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Maßgabe des SGB III von den Dienststellen der Agenturen für Arbeit erbracht. Diese bieten auch eine spezielle Berufsberatung für Menschen mit Behinderung an und geben in diesem Zusammenhang auch Hilfen bei Berufsorientierung und Berufsfindung. Erhalten schwer behinderte Menschen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, gewährt die Agentur für Arbeit Arbeitgebern Eingliederungszuschüsse zum Arbeitsentgelt oder zur Ausbildungsvergütung.

Im Rahmen der Sozialhilfe (jetzt SGB XII) gehört zum Leistungskatalog der Eingliederungshilfe insbesondere auch, diesem Personenkreis die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Diese Leistungen sind allerdings nachrangig gegenüber den Leistungen der Agentur für Arbeit zu gewähren und kommen in Frage, wenn wegen der Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen.

Diese Form der Eingliederungshilfe wird deshalb erst dann gewährt, wenn die behinderten Menschen zuvor in einer Werkstatt für Behinderte zunächst das Eingangsverfahren (drei Monate) und den Berufsbildungsbereich (zwei Jahre) absolviert haben. Im Eingangsverfahren wird überprüft, ob die Werksatt geeignet ist sowie welche Bereiche für den Behinderten in Betracht kommen. Im Berufsbildungsbereich wird festgestellt, ob der oder die Behinderte im nachfolgenden Arbeitsbereich eingesetzt werden kann.

Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich sind zuständig in erster Linie die Agentur für Arbeit, daneben die Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung (SGB IX).

Erst für den sich dann anschließenden Arbeitsbereich kann Eingliederungshilfe als Leistung des SGB XII gewährt werden. Diese Hilfen werden dann ganz überwiegend in Werkstätten für Behinderte erbracht. In Hannover handelt es sich hierbei unter anderem um:

· die Hannoverschen Werkstätten (Lathusenstraße),
· die Caritas-Werkstätten Hannover/Niels-Stensen-Haus (Engelbosteler Damm 72),
· und die Vahrenheider Werkstätten des Vereins zur Förderung seelisch Behinderter (Dornierstraße).

Der Fachbereich Soziales gewährt auf dieser Grundlage aktuell an insgesamt 135 junge Menschen Eingliederungshilfe in Werkstätten für Behinderte.
Zuständiger Leistungsträger für diese Hilfen ist das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Landeshauptstadt Hannover wird vom Land Niedersachsen zur Durchführung der Aufgabe herangezogen. Leistungen im Arbeitsbereich werden daneben auch von den Trägern der Unfallversicherung und der Jugendhilfe erbracht.

Die Landeshauptstadt Hannover leistet zudem im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung einen eigenen kommunalen Beitrag zur Bekämpfung, insbesondere der Arbeitslosigkeit junger Menschen. Hierfür sind im Haushaltsplanentwurf 2008 insgesamt rund 2.300.000 Euro eingestellt. Grundsätzlich sind alle aus diesen Haushaltsmitteln geförderten Angebote der Träger auch für behinderte Menschen offen.

Allerdings erfolgt insbesondere bei jüngeren behinderten Menschen eine Ausbildungsförderung in aller Regel – wie oben dargelegt – im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur.


Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen noch wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Menschen mit Behinderungen suchen in der Landeshauptstadt Hannover derzeit einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz und in welchem Alter sind die Betroffenen?

Im Bereich der Agentur für Arbeit sind 153 behinderte Menschen unter 25 Jahre als arbeitslos registriert.

In 2007 haben sich insgesamt 3.170 Personen bei der Agentur für Arbeit um einen Ausbildungsplatz beworben, davon sind 81 (oder 2,6 Prozent) Personen behindert. In 2006 betrug der Anteil noch 2,0 Prozent. Von den 81 Personen sind 54 männlich und 27 weiblich.


Frage 2:
Welche unterstützenden Maßnahmen gibt es seitens der Stadt für die betroffenen jungen behinderten Menschen und ggf. für deren Angehörige?

Bei der Unterbringung in den Werkstätten für Behinderte werden vor Beginn des Eingangsverfahrens in einem interdisziplinär besetzen Fachausschuss die individuelle Situation und die Fähigkeiten der Behinderten beraten. In diesem Fachausschuss sind auch die SozialarbeiterInnen der Eingliederungshilfe des Fachbereichs Soziales vertreten. Daneben werden die Eltern der jungen Behinderten und diese selbst im Fachbereich Soziales beratend, und falls erforderlich, begleitend unterstützt. Das gilt auch bei der Entscheidung, ob eine Aufnahme im Arbeitsbereich in Betracht kommt.

Darüber hinaus wird auch bei der Beschäftigung im städtischen Stützpunkt Hölderlinstraße besonderer Wert auf die berufliche Integration behinderter Menschen gelegt. Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren dort in 2006 von 438 Beschäftigten 51, das sind fast zwölf Prozent, behindert; in 2007 waren es mit 40 von 489 Beschäftigten insgesamt 8,2 Prozent.

Schließlich erhalten im Rahmen der Beschäftigungsförderung bei den Zuwendungen zur beruflichen Ausbildungen im Non-Profit-Sektor die Ausbildungsträger eine höhere Zuwendung, wenn sie einen Behinderten ausbilden. Im zweiten Ausbildungsjahr wird ein Zuschuss von 95 Prozent (statt 80 Prozent) und im dritten Ausbildungsjahr ein Zuschuss von 90 Prozent (statt 60 Prozent) gezahlt. Bislang befinden sich aber noch keine Behinderten in einer solchen Ausbildung.


Frage 3:
Welche Möglichkeiten einer Ausbildung bzw. Beschäftigung bietet die Verwaltung der LHH?

Alle bei der Landeshauptstadt Hannover angebotenen Ausbildungsberufe sind grundsätzlich auch für schwer behinderte BewerberInnen zugänglich.

Die LHH ermutigt sowohl in Ihren Ausschreibungen für Ausbildungsplätze als auch zum Beispiel auf Ausbildungsmessen und Berufsinformationstagen explizit auch schwer behinderte Menschen, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden diese BewerberInnen bevorzugt eingestellt. In entsprechenden Auswahlverfahren wird auf etwaige Einschränkungen durch Behinderungen stets Rücksicht genommen.

Es werden in jedem Einzelfall die Gegebenheitendes Ausbildungsberufes geprüft und der Ausbildungsplatz ggf. entsprechend eingerichtet.

Beispielhaft wurde zuletzt zum 1.8.2007 ein hörbehinderter Auszubildender zum Vermessungstechniker im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung eingestellt. Der Ausbildungsplatz wurde hier den individuellen Bedürfnissen des Auszubildenden angepasst.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE) fragte, ob der Verwaltung die Höhe des in den Werkstätten gezahlten Durchschnittslohnes bekannt sei und ob dieser nach Auffassung der Verwaltung ausreiche, eine chancengleiche Teilnahme an der Gesellschaft zu realisieren.

Stadtrat Walter antwortete, bei denen in den Werkstätten für Behinderte geltenden Regelungen handele es sich um Bundesrecht. Eine Einflussnahme der Kommunalverwaltungen gebe es hier nicht. Die Unterbringung in den Werkstätten für Behinderte sei jenseits der Regelungen des Arbeitsvertragsrechtes, sodass dort kein Lohn gezahlt werden; vielmehr hätten sich die einzelnen Werkstätten auf Basis der entsprechenden sozialgesetzlichen Regelungen Vergütungssysteme geschaffen, mit denen sie die Behinderten in unterschiedlicher Weise am Arbeitserfolg beteiligten. Die Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts fänden regelmäßig keine Anwendung; vielmehr sei hier von den so genannten geschützten Arbeitsmarkt die Rede, der die Vorteile eines besonderen, begleiteten Arbeitsverhältnisses biete, dafür aber die Regelungen, die für Arbeitsverhältnisse einschließlich der Lohnzahlung Gültigkeit hätten, nicht kenne.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, wie viele junge Menschen die Stadt zurzeit ausbilde und wie viele davon eine Behinderung hätten und um welche Behinderungen es sich handele.

Stadtrat Walter antwortete, detailliert könne und dürfe er zu dieser Frage nicht Stellung nehmen, würde es den einschlägigen Persönlichkeitsschutzrechten nicht gerecht werden, wollte er hier mitteilen, wer welche Behinderungen habe. Nach seiner Kenntnis bilde die Stadt pro Jahr zwischen 30 und 40 junge Menschen aus. Die dort mögliche Behindertenquote werde ausgeschöpft, soweit ein entsprechendes Angebot an Bewerbern zur Verfügung stehe. Hier bewege man sich bei der Quote, die im Hinblick auf die Ausgleichsabgabe zu erfüllen sei.

Ratsfrau Handke (CDU) fragte, wie viele Auszubildende es bei den hannoverschen Werkstätten, der Caritas und der Vahrenheider Werkstatt gebe und wie viele Behinderte es insgesamt pro Einrichtung gebe.

Stadtrat Walter antwortete, die Stadt Hannover trage für die Werkstätten direkt keine Verantwortung. Das von seiner Vorrednerin Erfragte müsse bei den Trägern abgefragt werden.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, welche Fachbereiche behinderte Jugendliche ausbildeten und ob die Zahl der Bewerber höher gelegen habe als die der bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen Berücksichtigten und ob die Verwaltung plane, die Quote von 6 % zu erhöhen.

Stadtrat Walter antwortete, die Verwaltung würde gern mehr behinderte Jugendliche beschäftigen als zurzeit. Ob das umsetzbar sei, sei entscheidend davon abhängig, ob eine entsprechende Nachfrage zur Verfügung stehe. Die Verwaltung bemühe sich, entsprechende Arbeitsplätze ggf. umzurüsten und so einzurichten, dass sie für den jeweiligen Behinderten nutzbar seien.
Bis auf wenige Ausnahmen stehe jeder Ausbildungsplatz bei der Stadt auch einem behinderten Menschen zur Verfügung. Es sei vom individuellen Grad der Behinderung abhängig, ob und welcher Arbeitsplatz entsprechend besetzt werden könne.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass es sich bei den Werkstätten für Behinderte um Werkstätten für Menschen mit Behinderungen handele und dass die Menschen mit Behinderungen nach seiner Kenntnis auch Wert darauf legten, entsprechend bezeichnet zu werden.

Ratsfrau Handke (CDU) fragte, welche Aufgaben ein Integrationsscout zu erfüllen habe.

Stadtrat Walter antwortete, der Integrationsscout befrage vornehmlich die Absolventen des Berufsförderungswerkes und betreue sie und führe sie nach Möglichkeit einem geeigneten Unternehmen zu. Auch solle er die Betroffenen vor vermeintlich ungerechter Behandlung beschützen und durch seine Führung einen angemessenen Einsatz einfordern. Ziel sei, dass sich der Absolvent durch sein Tun empfehlen und in absehbarer Zeit auf eigenen Füßen in der beruflichen Welt zurechtfinden und orientieren könne, um so die Eingliederungschancen maßgeblich zu verbessern.


TOP 2.2.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem Energiepass für öffentliche Gebäude
(Drucks. Nr. 2790/2007)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die von Ratsherrn Dette (Bündnis 90/Die Grünen) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2790/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Frage 1:
Für welche Gebäude einschließlich der Eigenbetriebe ist ein Energiepass aufzustellen?

Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung sind für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmeter Nutzfläche und Publikumsverkehr bis zum 1. Juli 2009 Energieausweise auszustellen. Zu dem städtischen Gebäudebestand, der diese Kriterien erfüllt, gehören grundsätzlich: -
- Schulen,
- Weiterbildungseinrichtungen,
- Sporthallen,
- Hallenbäder,
- Büchereien,
- Museen,
- Verwaltungsgebäude,
- Veranstaltungszentren,
- Freizeitheime und Gemeinschaftshäuser.
Für diese Gebäude wird der Energieausweis termingerecht erstellt.


Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ihren Stromverbrauch zu reduzieren, der laut Klimaschutzbilanz Hannover trotz bisheriger Einsparbemühungen steigt?

Folgende Maßnahmen zur Begrenzung des elektrischen Energieverbrauchs in städtischen Liegenschaften werden bei der Planung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt, wenn sie wirtschaftlich sind:

a) technische Maßnahmen wie:
- Einsatz energiesparender Beleuchtungskonzepte und hocheffizienter Beleuchtungstechnik;
- Einsatz Strom sparender Komponenten in der Heizungs- und Lüftungstechnik (Hocheffizienzpumpen, drehzahlgeregelte Ventilatoren, optimierte Regelungstechnik);
- energieoptimierte Betriebsweise von Lüftungsanlagen mit weitestgehendem Verzicht auf Kälteerzeugung.
b) organisatorische Maßnahmen wie:
- Ausbau der Betriebsüberwachung und des Energiecontrollings;
- Förderung des energiesparenden Verhaltens der MitarbeiterInnen durch Anreizsysteme (Tatort Büro, GSE, Klik) und Schulungen.

Der ansteigende Stromverbrauch städtischer Gebäude ist im Wesentlichen auf veränderte Beleuchtung (z.B. werden in Turnhallen 500 statt 300 Lux gefordert) und steigende Anforderungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT) zurückzuführen.

Dort, wo Speisen zubereitet werden (Kita- und Schulküchen, Rathauskantine), lässt sich auch der Küchentechnik ein merklicher Anteil des gebäudebezogenen Verbrauchs zuordnen.

Frage 3:
Wie streng sind die verwaltungsinternen Vorgaben zur Energieeffizienz im Zuge der Beschaffung insbesondere von EDV und Informations- und Kommunikationstechnik?

Bei der Ausschreibung von Arbeitplatz-PCs, Monitoren und Druckern wird das Gütesiegel „Energystar“ (stromsparende Bürogeräte) verlangt. In die Bewertung fließt der Energieverbrauch mit zirka fünf Prozent ein.

Bei Servern oder anderer Informations- und Kommunikationstechnik gibt es bei Ausschreibungen keine Vorgaben zum Energieverbrauch.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, wie viele Gebäude sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Fläche betroffen seien.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, der Bestand des Fachbereichs Gebäudemanagement liege bei ca. 600 Gebäuden. Außerhalb des Fachbereiches seien zwischen 100 und 200 Gebäude betroffen. Die Stadt sei der größte Büroflächeneigentümer im Stadtgebiet mit ca. 1 Mio. m² eigenen und ca. 100.000 m² angemieteten Flächen.


TOP 2.3.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 2.3.1.
zur Durchsetzung des Rauchverbotes in Gaststätten und Restaurants
(Drucks. Nr. 2961/2007)

Stadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die von Ratsherrn Nikoleit (Hannoversche Linke) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2961/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Es ist erklärtes Ziel, das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens maßvoll, aber auch konsequent umzusetzen.

Frage 1:
Hat die Verwaltung klare Richtlinien, die den Wirten verlässliche Vorgaben sind, damit sie ihre Investitionen überblicken können?

Die Verwaltung orientiert sich an den im Internet veröffentlichten Hinweisen der Landesregierung zum Nichtraucherschutzgesetz. Die Beratungen der WirtInnen werden einzelfallbezogen nur von wenigen MitarbeiterInnen des Fachbereiches Recht und Ordnung sowie des Bereiches Bauordnung durchgeführt. Diese stimmen sich in wenigen Zweifelsfällen jeweils untereinander und mit den MitarbeiterInnen des Sozialministeriums ab. Eine einheitliche Umsetzung ist auf diese Weise gewährleistet.
Frage 2:
Hat die Verwaltung Sorge getragen, dass den Wirten keine unnötigen zusätzlichen Kosten entstehen?

Im Rahmen der Beratung der WirtInnen wird mit ihnen gemeinsam die kostengünstigste Variante zur Umsetzung des Gesetzes besprochen. Sind durch Umgestaltungen auch Änderungen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis erforderlich, werden für diese neuen Erlaubnisse Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens festgesetzt, die nur den Verwaltungsaufwand abgelten. Ähnlich wird auch bei eventuell erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen verfahren.


Frage 3:
Gibt es ein Konzept der Verwaltung, das sicherstellt, dass es zu keinem „Wirtesterben“ kommt und Arbeitsplätze in der Landeshauptstadt vernichtet werden?

Die Verwaltung beachtet bei ihrem Verwaltungshandeln die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und nutzt ihren Ermessensspielraum aus. Sie hat auf die Auswirkungen des Gesetzes keinen Einfluss.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, wie viele Bußgeldbescheide bislang erlassen worden seien und ob die Wirte zum Aufstellen der Raucherzelte Genehmigungen benötigten und inwieweit dafür Kosten entstünden.

Erster Stadtrat Mönninghoff antwortete, bislang sei noch kein Bußgeld verhängt worden; vielmehr befinde man sich noch im Anhörungsverfahren. Im Wesentlichen werde das Gesetz befolgt. Nur in sehr wenigen Fällen seien Raucherzelte errichtet worden. Hier greife die Gebührenordnung der Bauordnung.

Ratsfrau Lossin (SPD) fragte, wie sich die Situation im Zusammenhang mit den Wärmpilzen darstelle und ob geplant sei, diese zu verbieten.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, wenn die Umweltverwaltung den Wunsch hege, die Wärmepilze verbieten zu lassen, und der Rat sich dem anschließe, könne darüber mit Sicherheit diskutiert werden. Zurzeit sei aber kein Verbot geplant.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, ob die Verwaltung anlässlich von Veranstaltungen bereits Wärmepilze angemietet habe.

Oberbürgermeister Weil antwortete, nach seiner Kenntnis habe die Stadt einmal derartige Anlagen angemietet, und zwar zu einem Zeitpunkt, bevor deutlich geworden sei, wie sich diese auf die Umwelt auswirkten.

Ratsherr Borchers (SPD) fragte, wie die Verwaltung in den Fällen verfahre, in denen es widersprüchliche Aussagen darüber gebe, ob in einer Gaststätte das Rauchverbot umgesetzt worden sei oder nicht.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, man müsse sich jeden Einzelfall genau anschauen. Die Verwaltung sei nicht daran interessiert, ein Denunziantentum zu installieren.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob es zutreffe, dass das Handeln der Stadt auf einem Landesgesetz beruhe, das für den Fall der Nichtbefolgung u. a. die Verhängung von Bußgeldern vorsehe.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann bejahte diese Fragen und betonte, die Stadt sehe nicht von der Verhängung von Bußgeldern ab.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, ob die in diesem Zusammenhang zu leistende Mehrarbeit durchaus mit vorhandenem Personal geleistet werden könne, sei doch davon auszugehen, dass sich die Menschen an Gesetze hielten und ob es zutreffe, dass die Verwaltung tätig werde, wenn sie Informationen darüber erhalte, dass jemand ständig gegen ein Gesetz verstoße.


TOP 2.3.2.
zu PPP-Projekten
(Drucks. Nr. 2962/2007)

Erster Stadtrat Mönninghoff beantwortete die von Ratsherrn List (Hannoversche Linke) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2962/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Die Verwaltung bereitet zurzeit vier Verfahren zum Neubau oder zur Sanierung von Schulgebäuden durch PPP mit Dritten und je ein Verfahren mit union-boden GmbH und der GBH vor.

Zum Neubau der GS Steinbreite steht das Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss und ein Vergabevorschlag wird vorbereitet. Zur Sanierung der Bismarckschule sind vier Angebote eingegangen, die zurzeit geprüft werden. Die Ausschreibung der Sanierung der Sporthallen Misburg und GS Wendlandstraße wird in Kürze erfolgen. Die Ausschreibung der Sanierung des SZ Stöcken wurde zurückgestellt, bis die abschließende Entscheidung des Rates zum Raumprogramm vorliegt.


Frage 1:
Sind die angedachten PPP/ÖPP-Projekte nach VOB ausgeschrieben?

Ja, die vier Verfahren eines PPP durch Dritte werden nach VOB ausgeschrieben.


Frage 2:
Wie ist für Kostenüberschreitungen und Abweichungen von Baustandards Vorsorge in Form von Vertragsstrafen getroffen?

Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage eines Festpreisangebots. Das anschließende Baukostenrisiko z.B. gegenüber etwaigen Nachunternehmern liegt ausschließlich beim PPP-Auftragnehmer. Bestandteil der jeweiligen Projektverträge sind detaillierte Baubeschreibungen mit Raumbuch, aus denen die geforderten und vertraglich vereinbarten Qualitäten und Standards eindeutig hervorgehen. Die Einhaltung dieser vertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer wird vom Fachbereich Gebäudemanagement bei der Realisierung der Baumaßnahme überprüft, sowohl in der Ausführungsplanung als auch während der Bauausführung. Sollten bei der Bauabnahme dennoch Abweichungen vom „Bausoll“ festgestellt werden, greifen die üblichen Mechanismen der VOB, also Nachbesserung durch den Auftragnehmer oder Minderung des Preises. Vertragsstrafen werden für Fristüberschreitungen festgelegt.


Frage 3:
Wie ist der Stand der PPP–Projekte mit den städtischen Töchtern union-boden und der GBH?

Mit der union-boden wird derzeit auf der Grundlage eines bereits unterschriebenen „Letter of Intent“ über die konkrete Ausgestaltung des Erbbaurechts- und Mietvertrags zur Übertragung und anschließenden Sanierung von Leibnizschule und IGS List verhandelt.

Die Verhandlungen mit der GBH zur Übertragung der IGS Mühlenberg werden ebenfalls intensiv vorangetrieben, haben allerdings noch nicht den Konkretisierungsstand wie mit der union-boden erreicht.


TOP 2.4.
von Ratsherrn Böning zum Vorgehen des Jugendamtes bei Hinweisen auf verwahrloste Kinder
(Drucks. Nr. 2963/2007)

Stadtrat Walter beantwortete die von Ratsherrn Böning (WfH) vorgetragene Anfrage aus Drucks. Nr. 2963/2007 im Sinne der nachfolgenden Ausarbeitung.

Auch ganz aktuell wird in den Medien erneut vom tragischen Tod eines kleinen Kindes berichtet und werden entsprechende Fragen an die zuständige Jugendbehörde gerichtet. Die besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, körperlicher und sexueller Gewalt wird durchleuchtet und es wird gefragt, ob der Tod von Lea-Sophie hätte verhindert werden können.

Bereits bei Beantwortung der letzten Ratsanfrage zu dieser Problematik anlässlich des Falles „Kevin“ aus Bremen hatte ich dazu betont, dass bei allen solchen Fragen und der Notwendigkeit, Transparenz, Fehleranalyse und weiteren Qualitätsverbesserung nicht außer Acht bleiben darf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht nur ein aktuelles, sondern vor allem auch ein strukturelles Thema ist, bei dem die Jugendämter täglich mit schwerwiegenden Entscheidungen konfrontiert sind, die unmittelbar und gravierend in den Alltag der betroffenen Kinder und ihrer Familien eingreifen.

Die Aufgabe ist es dabei nicht nur, den unbestritten obersten Wert des Schutzes des Kindeswohls zu proklamieren, sondern die verantwortlichen MitarbeiterInnen müssen ihn auch in teilweise unüberschaubaren, komplexen und konfliktären Situationen immer wieder konkret definieren und ggf. auch gegen Widerstände durchsetzen. Einer dieser Widerstände auf den in der Anfrage besonders Bezug genommen wird, ist es z.B., MitarbeiterInnen des Jugendamtes das Betreten der Wohnung zu verwehren.

Dabei ist beachtlich, dass unsere Rechtsordnung dem Schutz der Wohnung besonders hohen Stellenwert, nämlich Grundrechtscharakter, eingeräumt hat. In Artikel 13 des Grundgesetzes heißt es: „Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."

Auf diesen Artikel des Grundgesetzes bezieht sich auch § 8a Abs. 4 SGB VIII, der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Wenn Eltern das Betreten ihrer Wohnung verhindern wollen, jedoch Hinweise auf eine Gefährdung der dort lebenden Kinder vorliegen, ist danach die Polizei einzuschalten. Sie ist befugt, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen, um eine mögliche „gegenwärtige Gefahr" für ein oder mehrere Kinder abwehren zu können.

In einer ständigen Fortschreibung der fachlichen Richtlinien und Entscheidungshilfen, der verpflichtenden kollegialen Beratung der Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Schaffung und Aktualisierung verbindlicher Ablaufpläne bei Informationen über Kindeswohlgefährdung wurde im Kommunalen Sozialdienst Hannover deshalb ein dichtes Regelwerk geschaffen, das qualitative Standards zum Schutz des Kindeswohls vorschreibt.


Gehandelt wird in danach den drei Schritten:
· Wahrnehmen und Erkennen,
· Einschätzen und Beurteilen,
· Handeln und Intervenieren.
Folgende Vorgehensweisen sind dafür festgelegt:
· Jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird unverzüglich nachgegangen.
· Es findet unmittelbar eine Einschätzung der Gefährdungssituation – ggf. im Rahmen einer kollegialen Beratung – sowie die Dokumentation aller Handlungs-, Entscheidungs- und Interventionsschritte statt.
· Es erfolgt – nach Einschätzung der Situation – ein sofortiger Hausbesuch (möglichst zu zweit).
· Nach jedem Hausbesuch findet eine verpflichtende kollegiale Beratung statt.
· Bei Bestätigung einer Gefährdungssituation und fehlender Mitwirkung der Personensorgeberechtigten werden sofort Schritte zum Kindesschutz – im Rahmen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII mit Benachrichtigung des Familiengerichts – eingeleitet.
· Bei Umzug einer Familie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes erfolgt regelmäßig eine Information des neuen zuständigen Jugendamtes.
· Bei Säuglingen wird bei unklaren Verdachtsmomenten (keine akute Gefährdungssituation) eine wöchentliche Kontaktaufnahme sichergestellt.
· Auch wenn keine Gefährdungssituation besteht, wird weiter Kontakt zur Familie gehalten – und spätestens nach 3 Monaten im Rahmen einer kollegialen Beratung die Gefährdungssituation erneut überprüft.

Dabei ist auch von Beachtung, dass seit der medial intensivierten Berichterstattung auch das hannoversche Jugendamt etwa zwei bis drei mal so viele Hinweise wie früher auf Verdachtsmomente erreichen; bei Nachprüfung sich jedoch bei weitem nicht in jedem Fall eine wirkliche Gefährdung herausstellt. Dies macht auch deutlich, dass zwar jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung nachzugehen ist, dass aber oft auch kritische und nicht einfache Sachverhaltsüberprüfungen vor Ort notwendig sind, um ein genaues Bild der Situation zu erhalten. Der Schutz der Familie und die Wahrung ihrer Rechte sind zu gewährleisten, ohne Hinweise auf Gefährdungssituationen zu vernachlässigen.

Die dazu notwendige Kommunikationsstruktur, u.a. mit den Polizei- und Gesundheitsdiensten, wird im Übrigen auch durch die Teilnahme der Landeshauptstadt Hannover am Landes-Modellprojekt „Koordinationszentrum Kinderschutz – Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen“ unterstützt, das in den nächsten drei Jahren durchgeführt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt.


Frage 1:
Wenn dem Jugendamt in Hannover neue Hinweise zu einem verwahrlosten Kind vorliegen würden: Würde dann die betroffene Familie von den Mitarbeitern des Jugendamtes unangemeldet besucht werden? Falls nicht: Aus welchem Grund nicht?

Die MitarbeiterInnen des Kommunalen Sozialdienstes in Hannover führen in Fällen, die eine Kindeswohlgefährdung vermuten lassen oder in denen es Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gibt, nicht angemeldete Hausbesuche durch. Ein Betreten der Wohnung gegen den Willen der Eltern ist jedoch – wie oben geschildert – im Regelfall nicht möglich.

Wird z.B. eine Wohnungstür nicht geöffnet, obwohl alle Anzeichen dafür sprechen, dass die Familie zu Hause ist und eine Kindesmisshandlung möglicherweise weiterhin stattfindet, so ist in diesem Fall die Polizei zur Abwendung der Gefährdung einzuschalten. Nur sie ist dazu befugt, die Wohnungstür zu öffnen und sich damit Zugang zur Wohnung zu verschaffen.


Frage 2:
Auf welche Art und Weise müssten in einem solchen Fall Mitarbeiter des Jugendamtes bei ihrem Besuch in der Problemfamilie eindeutig und zweifelsfrei dokumentieren, ob und in welchem Zustand sie das betreffende Kind überhaupt zu Gesicht bekommen haben?

Im KSD ist zu dokumentieren und schriftlich festzuhalten, wie ein Fall dem KSD bekannt wird und von wem zu welchem Zeitpunkt welche Schritte unternommen worden sind. In jedem Fall ist ein Vorgang anzulegen. Bei Durchführung einer kollegialen Beratung wird das Ergebnis in einem entsprechenden Formular festgehalten.

In den internen Arbeitshilfen des KSD gibt es eine „Liste mit Indikatoren bzw. gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung“ und „Leitfragen zur Kindeswohlgefährdung im Säuglingsalter“. Bei einem Hausbesuch können beide Listen auch als Checklisten zur Dokumentation verwendet werden. In jedem Fall ist in der Akte zu dokumentieren, welche Personen bei einem Hausbesuch anwesend waren und was anhand der Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde.


Frage 3:
Warum werden trotzdem so häufig diese Art von Terminen in den Räumen des Jugendamtes vereinbart und welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um stattdessen deutlich mehr unangemeldete "Kontrollbesuche" durchzuführen?

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung ist nachzugehen. Wenn es sich um eine akute Gefährdungssituation handelt, die eine schnelle Intervention erfordert, werden keine Termine vereinbart, sondern umgehende Hausbesuche durchgeführt, um sich vor Ort ein Bild von der familiären Situation und allen Kindern machen zu können – sowohl von der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, aber auch z.B. vom Vorhandensein bzw. Zustand des Kinderzimmers oder des Platzes zum Schlafen und Spielen.

Unabhängig davon werden Regeltermine in den Räumlichkeiten des Jugendamtes vereinbart, um sowohl einen effizienten Mitarbeitereinsatz zu gewährleisten als auch, um eine problemadäquate Bearbeitung und Gesprächssituation zu gewährleisten.

Ratsfrau Handke (CDU) fragte, wie lange es die Vernetzung von Polizei, Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern gebe und ob diese Vernetzungen im Zusammenhang mit dem jüngsten Vorfällen intensiviert worden seien und ob es für Problemfamilien verbindliche Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen gebe.

Stadtrat Walter antwortete, die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt der Region und seinen Dienststellen und dem Jugendamt der Stadt bestehe seit vielen Jahren und sei insbesondere im Bereich möglichen Kindesmissbrauchs traditionell gut. Das sei u. a. darin begründet, dass das Gesundheitsamt bis vor kurzem Bestandteil der Stadtverwaltung gewesen sei. Die Vernetzung mit diesen Dienststellen sei jedoch nur ein Teil der Aufgabe. Schwieriger und für den Schutz der Kinder von noch größerer Bedeutung sei die Vernetzung mit den anderen Dienststellen des Gesundheitswesens, also jenen, bei denen gefährdete Kinder notfalls behandelt werden könnten. Auch insoweit gebe es Vernetzungsstrukturen und gemeinsame Gremien. Die jüngsten Vorfälle nehme man zum Anlass, die Beziehungsstrukturen und den Austausch von Informationen zu überprüfen und das gegenseitige Beziehungsgeflecht daraufhin zu überprüfen, ob es leistungsfähig und problemadäquat sei. Die Niedersächsische Landesregierung habe Mittel bereitgestellt, um zusätzliche Vernetzungsknoten zu schaffen. In Hannover sollten diese erprobt werden.
Vorsorgeuntersuchungen seien kein die Kommunalverwaltung betreffendes Thema. Zurzeit könnten entsprechende Sanktionen nicht getroffen werden, da es insoweit keine Rechtsgrundlage gebe.

Beigeordneter Engelke (FDP) fragte, wie lange Wartenzeiten Familien in Kauf nehmen müssten, die sich überfordert fühlten und bei der Verwaltung um Beratung nachsuchten.

Stadtrat Walter antwortete, das Jugendamt biete eine breite Palette von Beratungsdiensten an. Naturgemäß seien die Wartezeiten sehr unterschiedlich. Er gehe davon aus, dass die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten würden, wenn ein Zusammenhang mit Kindesmisshandlungen in überlasteten Familien hergestellt werden könne. Bei einer präventiven Gefährdung des Kindeswohls sei unmittelbar Abhilfe zu schaffen.

Ratsfrau Jakob (CDU) fragte, ob die Mitarbeiter des Jugendamtes aufgrund der Personalausstattung genug Zeit hätten, sich mit einem Fall zu befassen und ob daran gedacht sei, mit den Geburtskliniken Kontakt aufzunehmen und wie oft der runde Tisch Kinderschutz in diesem Jahr getagt und wer an den Sitzungen teilgenommen habe.

Stadtrat Walter antwortete, die Stadt stelle ausreichend Personal zur Verfügung. Das sage aber nichts darüber aus, dass jede Kontrolle, jede Hilfe für eine Problemfamilie nicht doch noch verbessert werden könne, wenn man noch wesentlich mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einsetze. Kein System aber werde in der Lage sein, einer Problemfamilie rund um die Uhr eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite zu stellen.
Selbstverständlich könnten auch die Vernetzungsstrukturen noch intensiviert werden. Aufgrund der geltenden Rechtslage seien die Geburtskliniken verpflichtet, jede Geburt den Einwohnermeldeämtern zu melden. Bei den Hausgeburten gebe es eine entsprechende Regelung nicht, sodass es in diesem Bereich zu den tragischen Vorfällen kommen könne, die man in letzter Zeit habe erleben müssen.
Das Landesgesundheitsamt habe einen runden Tisch zum Kindeswohl gemeinsam mit der Stadt installiert, der sich mit diesen Fragen und den Vernetzungsstrukturen in Hannover befasse. An den Sitzungen sei das Gesundheitsamt, Beratungsstellen, die Polizei, Krankenhäuser und Vertreter der niedergelassenen Ärzte teil.


TOP 3.
Anträge zu Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 3.1.
Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
(Drucks. Nr. 2952/2007)

Gegen 1 Stimme stellte der Rat die Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss entsprechend dem Antrag aus Drucks. Nr. 2952/2007 fest.
Die erforderliche Einstimmigkeit wurde nicht erreicht.


TOP 3.2.
Umbesetzung im Migrationsausschuss
(Drucks. Nr. 3002/2007)

Einstimmig stellte der Rat die Umbesetzung im Migrationsausschuss nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 3002/2007 fest.
Die Besetzung des Migrationsausschusses im Übrigen bleibt davon unberührt.


TOP 4.
Antrag zur Erklärung des Fachbereichs Sport- u. Eventmanagement zur Dienststelle
(Drucks. Nr. 2735/2007)

Einstimmig erklärte der Rat nach § 6 Abs. 3 des NPersVG den Fachbereich Sport- und Eventmanagement zu einer Dienststelle im Sinne des NPersVG.


TOP 5.
Antrag zur Erprobung des Konzeptes JugendSportZentrum im Jugendzentrum Buchholz
(Drucks. Nr. 2806/2007 mit 2 Anlagen)

Einstimmig beauftragte der Rat die Verwaltung, im Jugendzentrum Buchholz ein Jugendsportzentrum gemäß Drucks. Nr. 405/2006 für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erproben.

TOP 18.
Antrag zur Aufhebung der Grundschule Goetheplatz
(Drucks. Nr. 1664/2007 mit 5 Anlagen)

Ratsfrau Franke (CDU) erklärte, der Schulausschuss habe sowohl dem Änderungsantrag ihrer Fraktion als auch dem der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zugestimmt, da alle den Erhalt der Grundschule am Goetheplatz wollten. Um so enttäuschter sei sie gewesen, als sie erfahren habe, dass der Verwaltungsausschuss den Änderungsantrag ihrer Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt habe. Von Eltern, Lehrern, Schülern und Sozialpädagogen sei für den Erhalt dieser Schule gekämpft worden. Ihrer Fraktion sei sehr schnell klar geworden, dass die Schule erhalten bleiben müsse. In dieser Schule würden die Schülerinnen und Schüler nicht nur am Vormittag unterrichtet; vielmehr kümmere man sich hier in besonderer Weise um die Schülerinnen und Schüler und fördere sie. Sie fühlten sich in ihrer Schule wohl. Auch die Eltern bemühten sich in besonderem Maße um ihre Kinder. Aus diesem Grunde habe ihre Fraktion frühzeitig einen Antrag zum Erhalt der Schule eingebracht. Bei Rot-Grün hätten die Betroffenen vor Ort jedoch weitere Überzeugungsarbeit leisten müssen. Nachdem der Druck aus der Bevölkerung immer größer geworden sei, sei die Ratsmehrheit eingeknickt und habe einen Antrag geschrieben, der dem der CDU-Fraktion sehr ähnlich gewesen sei. Ihre Fraktion habe keine Bedenken gehabt, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schulausschuss zuzustimmen, da man davon ausgegangen sei, dass das im Interesse der Schule sei. Das Rot-Grün sich plötzlich nicht mehr in der Lage sehe, dem Antrag ihrer Fraktion, dem noch im Schulausschuss zugestimmt worden sei, zuzustimmen, vermöge sie, Sprecherin, nicht nachzuvollziehen. Auch die Betroffenen hätten dafür überhaupt kein Verständnis.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) sagte, seine Gruppe habe sich von Anfang an für den Erhalt dieser Grundschule eingesetzt, da dort eine ausgezeichnete Integrationsarbeit geleistet werde. Anschaulich sei in verschiedenen Stadtteilen in verschiedenen Aufführungen gezeigt worden, wie gut die Schule arbeite und wie ausgezeichnet die Mitwirkung und Zusammenarbeit funktioniere. Seine Gruppe setze sich mit allem Nachdruck für den Erhalt dieser Schule ein. Angebracht wäre es, eine gemeinsame Situation durch einen gemeinsamen Antrag zum Ausdruck zu bringen und darzustellen, um den Eltern, Schülern und Lehrern nachdrücklich die Unterstützung des Rates aufzuzeigen.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, wenn ihre Fraktion aktiv die Diskussion im Stadtbezirk verfolge, brauche sie Dinge von der CDU-Fraktion nicht zu übernehmen. Nach Auffassung ihrer Fraktion solle die Grundschule am Goetheplatz bestehen bleiben und eine Chance bekommen, weil erkennbar werde, dass sich die Beteiligten auf der Basis der bislang geleisteten Arbeit darum bemühten, mit Beteiligten im Stadtteil die Schule konzeptionell weiter zu entwickeln. Das befürworte die SPD-Fraktion. Das über diese Schule überhaupt diskutiert worden sei, liege daran, dass die Schülerzahlen stark zurückgegangen seien. Rot-Grün sei durchaus in der Lage, Anträge zu formulieren. Wenn die Unterschiede zwischen den Anträgen auch nicht sonderlich groß seien, seien sie doch vorhanden. Besonderen Wert auf eine Abstimmung über den Rot-Grünen-Antrag lege sie deshalb, weil das Konzept „Schule im Stadtteil“ von Rot-Grün eingebracht worden sei. Während der letzten Haushaltsplanberatungen seien dazu bereits Beschlüsse gefasst worden, um die Konzepte umgesetzt zu sehen. Das müsse in den Ergebnissen auch als Rot-Grün erkannt werden.

Ratsherr Meyburg (FDP) sagte, unter Berücksichtigung ökonomischer Fragestellungen habe er überlegt, ob man sich eine solche Schule überhaupt noch leisten könne. Letztendlich sei sowohl er als auch die FDP-Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass hier das pädagogische Konzept, das von der Schule seit Jahren verfolgt werde, wichtiger als finanzpolitische Fragestellungen sei. Diese Schule sollte nicht geschlossen werden. Nach der Diskussion mit den Menschen vor Ort und im Bezirksrat sei seine Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass die Schule nicht geschlossen, sondern vielmehr ermuntert werden solle, so tatkräftig wie in der Vergangenheit weiterzuarbeiten. Nur so werde es möglich sein, die Schülerzahlen wieder ansteigen zu lassen. Da die Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der einen und der CDU-Fraktion auf der anderen Seite nahezu identisch seien, könne seine Fraktion den hier eben deutlich gewordenen Streit nicht nachvollziehen.

Beigeordneter Schlieckau (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass im Schulausschuss Gemeinsamkeiten entwickelt worden seien, sei nachzuvollziehen. Allein die von Ratsfrau Franke vorgetragene Begründung habe Bedeutung gewonnen bei der Beurteilung, warum es richtig sei, den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung zu stellen. Es könne keine Rede davon sein, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeknickt wären; vielmehr habe man ausgiebig beraten und pädagogisch und ökonomisch abgewogen. Verkannt werden dürfe nicht, dass die Verwaltung ihren Vorschlag unterbreitet habe unter ökonomischen und schulpolitischen Erwägungen. Die Ratsmehrheit habe sich die Entscheidung hier nicht leicht gemacht. Wenn es im Schulausschuss gelungen wäre, einen interfraktionellen Antrag einzubringen, hätte darüber durchaus auch hier diskutiert und abgestimmt werden können. Das sei aber offensichtlich nicht gelungen. Die Ratsmehrheit mache verantwortungsvolle Schulpolitik, die sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche und demographische Entwicklungen habe. Man müsse sich darauf einstellen, dass demographische Entwicklungen in dieser Stadt Auswirkungen hätten, die Umgruppierungen in verschiedenen städtischen Einrichtungen zur Folge hätten.

Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, das von seinem Vorredner Dargestellte sei ein Musterbeispiel an engstirniger, kleinkarierter Ideologie der Grünen gewesen. Nur weil der Antrag der CDU-Fraktion auf dem falschen Kopfbogen geschrieben worden sei, könne Rot-Grün ihm nicht zustimmen. Das sei kleinkariert und keine Politik für die Bürgerinnen und Bürger. Im Schulausschuss säßen nicht nur Ideologen und Parteivertreter, sondern auch Vertreter der Eltern, Schüler und Lehrer. Wenn der Mehrheit eine Abstimmung in diesem Ausschuss nicht passe, korrigiere sie sie im Rat, um ihre Ideologie durchzusetzen. Rot-Grün sei in keiner Weise bereit, eine einmal unter ideologischen Aspekten bezogene Position auch nur ansatzweise zu überdenken.

Ratsfrau Frank (CDU) äußerte, wenn sie dadurch dazu beitragen könne, dass die Ratsmehrheit auch dem Änderungsantrag ihrer Fraktion zustimme, sei sie gern bereit, die Aussage, dass die Ratsmehrheit eingeknickt wäre, zurückzunehmen.
Die Ausführungen von Beigeordneter Kastning seien nicht geeignet gewesen, sie, Sprecherin, davon zu überzeugen, warum die Ratsmehrheit sich nicht in der Lage sehe, dem Änderungsantrag ihrer Fraktion zuzustimmen, wäre es doch durchaus sinnvoll, für beide Anträge zu votieren, wie das im Schulausschuss geschehen sei. Bislang habe niemand begründet dargestellt, was dagegen spreche, wenn die Verwaltung prüfe, ob der dortige Hort um eine weitere Gruppe erweitert werden könne. Auch seien bislang keine gegen Punkt 3 des Änderungsantrages ihrer Fraktion sprechende Gründe vorgetragen worden.

Ratsfrau Handke (CDU) betonte, in dieser Schule seien viele Migrantinnen und Migranten hervorragend integriert. Mit Punkt 2 des Änderungsantrages ihrer Fraktion werde die Chance eröffnet, einen bestehenden Hort zu erweitern. Das würde zusätzliche Integration bedeuten.

Ratsherr Lorenz (CDU) äußerte, da offensichtlich alle das gleiche Ziel anstrebten, gehe er davon aus, dass in dieser Angelegenheit ein breites Signal sowohl in die Öffentlichkeit als auch in die Verwaltung gegeben werde, was Politik in dieser Stadt an diesem Punkt wolle.

Ratsherr Krstic (DIE LINKE) äußerte, da alle den Erhalt der Schule wollte, vermöge er die hier geführte Diskussion nicht nachzuvollziehen. Seine Fraktion werde beiden Anträgen zustimmen. Wie die Diskussion zu mehreren Punkten zeige, werde hier im Rat häufig nach parteipolitischen Erwägungen und nicht nach sachlichen Erkenntnissen entschieden.

Beigeordnete Kastning (SPD) sagte, Parteipolitik und Inhalte gehörten für Rot-Grün zusammen. Die Ratsmehrheit sei durchaus daran interessiert, deutlich zu machen, dass das Thema „Schule im Stadtteil“ entsprechend wahrgenommen und bei Rot-Grün verortet werde.
Mit einem rot-grünen Ratsbeschluss zur Grundschule am Goetheplatz werde das Votum der Schüler- und Elternvertreter nicht ignoriert. Aufgrund seiner Zusammensetzung sei sowohl der Schul- als auch der Jugendhilfeausschuss ein Ausschuss mit besonderem Charakter. Dort sei es ganz einfach, bei positiven Ansätzen als Opposition mit zu stimmen und das Finanzvolumen aufzublähen. Die Ratsmehrheit nehme zu den unterschiedlichen Themen die Meinung der in diesen Ausschüssen mitwirkenden Vertreterinnen und Vertreter durchaus zur Kenntnis. Man habe aber eine Gesamtverantwortung und den Wunsch, die eigene Politik nach außen deutlich darzustellen.

Ratsherr Busse (CDU) verwies darauf, dass wenigstens nach jeder Wahl von allen Parteien die Parteienmüdigkeit und Politikverdrossenheit beklagt werde. Bei dem hier zu Tage tretenden Verhalten der Ratsmehrheit müsse man sich über diese Phänomene nicht wundern.

Beigeordneter Lensing (CDU) sagte, er habe kein Verständnis dafür, dass Rot-Grün die Ideologie über die Kinder stelle. Man müsse sich gegenseitig in die Pflicht nehmen, für die Schule und für die Kinder zu sein.
Er beantrage, über jeden Punkt jedes Antrages getrennt abstimmen zu lassen.

Ratsfrau Frank (CDU) verwies noch einmal darauf, dass der Schulausschuss beiden Anträgen nicht mehrheitlich, sondern vielmehr einstimmig – also auch mit den Stimmen der dem Schulausschuss angehörenden Mitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – zugestimmt habe.

Beigeordnete Kastning (SPD) betonte, ihre Fraktion wünsche eine Gesamtabstimmung über ihren Antrag.

Oberbürgermeister Weil verwies auf § 19 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung, wonach jedes Ratsmitglied die Teilung einer Frage verlangen könne. Mit einem solchen Verlangen habe man es hier zu tun, so dass es einen Anspruch aus der Geschäftsordnung nach getrennter Abstimmung gebe. Im Übrigen wolle er noch darauf verweisen, dass es einem dem hier zur Diskussion stehenden Fall vergleichbaren bislang nicht gegeben habe.

Ratsherr Scholz (CDU) bat, diese Frage für die Zukunft einmal grundsätzlich zu prüfen. Er bezweifele, ob in diesem Zusammenhang ein Antrag auf Gesamtabstimmung überhaupt zulässig sei.

Beigeordnete Kastning (SPD) schloss sich dieser Bitte an.


TOP 18.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2439/2007) - ersetzt durch DS Nr. 3056/2007

TOP 18.2.
und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucks. Nr. 2791/2007 N1)
Einstimmig beschloss der Rat entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1664/2007:
1. Die Grundschule am Goetheplatz bleibt erhalten.

Bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Druck. Nr. 1664/2007:
2. Die Verwaltung unterstützt die Schule in der Entwicklung ihrer integrativen Konzepte und der Suche nach der weitergehenden Nutzung der freien Räume. Die Aufnahme in den Förderbereich „Schule im Stadtteil“ wird geprüft und mit der Schule erörtert.

Mit 40 gegen 19 Stimmen beschloss der Rat entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1664/2007:
3. Die Verwaltung berichtet regelmäßig im Schulausschuss über laufende Fortschritte.


TOP 18.3.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1664/2007 Grundschule Goetheplatz
(Drucks. Nr. 3056/2007)
Einstimmig beschloss der Rat entsprechend dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1664/2007:
1. Die Grundschule Goetheplatz bleibt an ihrem jetzigen Standort erhalten.

Mit 33 gegen 24 Stimmen lehnte der Rat folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1664/2007 ab:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob der Hort im Schulgebäude um eine weitere Gruppe erweitert werden kann.

Mit 33 gegen 26 Stimmen lehnte der Rat folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1664/2007:
3. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Nutzung der freistehenden Räume. Dabei werden auch die Handlungsziele des Konzeptes „Schule im Stadtteil“ mit einbezogen.


TOP 6.
Antrag zur Wegebenennung im Stadtteil Bemerode
(Drucks. Nr. 1893/2007 mit 2 Anlagen)

Bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat, der Anregung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode insoweit zu folgen, dass die Wegeverbindung, welche parallel zu den Straßen Dribusch und Kleefeld verläuft und im Norden in Höhe der Von-Escherte-Straße beginnt und bis zur Wasseler Straße führt, den Namen Paul-Theile-Weg erhält.


TOP 7.
Antrag zum Raschplatz / Stadtbahnumsteigeanlage Station Hauptbahnhof
(Drucks. Nr. 2219/2007 mit 3 Anlagen)

TOP 8.
dazu Ergänzung, Antrag des Stadtbezirksrates Mitte
(Drucks. Nr. 2219/2007 E1 mit 1 Anlage)

TOP 9.
und Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 2504/2007)

Gegen 4 Stimmen beschloss der Rat, den mit Drucks. Nr. 25/2007 – Neufassung – beschlossenen Standortvorschlag Z 4 für einen zusätzlichen Aufzug zur Anbindung der Stadtbahnumsteigeanlage an die Station Hauptbahnhof nicht weiter zu verfolgen, stattdessen zur Anbindung der Stadtbahnumsteigeanlage an die Station Hauptbahnhof den Standortvorschlag Z 5 weiter zu verfolgen; hierbei ist auch eine Unterbrechung der Aufzugsanlage in der Minus 1-Ebene denkbar; die genaue Lage ist über entsprechende Detailplanungen zu konkretisieren und zu gegebener Zeit den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, die Verhandlungen mit der Region Hannover fortzuführen mit dem Ziel der Gesamtkostenübernahmen für die Aufzugsanlagen an den Standtortvorschlägen Z 1 und Z 5 durch die Region Hannover bzw. die Infra als Träger des ÖPNV.

Mit 34 gegen 23 Stimmen beschloss der Rat, dem der 1. Ergänzung zu Drucks. Nr. 2219/2007 als Anlage beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte nicht zu folgen.

Mit 34 gegen 20 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2219/2007 aus Drucks. Nr. 2504/2007 ab.


TOP 10.
Anträge zu Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 10.1.
Bebauungsplan Nr. 1707 (alt Nr. 701, 1.Änderung) - Buchholzer Straße / Brucknerring
(Drucks. Nr. 2261/2007 mit 4 Anlagen)

Bei einigen Stimmenthaltungen beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 2261/2007 mit 4 Anlagen (B-Plan Nr. 1707 – alt: Nr. 701, 1. Änderung) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.

TOP 10.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1696 - Mengendamm -
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2692/2007 mit 7 Anlagen)

Bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat die in der Drucks. Nr. 2692/2007 mit 7 Anlagen (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1696) enthaltene Bebauungsplanangelegenheit.


TOP 11.
Erster Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
(Informationsdrucksache Nr. 2545/2007 mit 1 Anlage)

Frau Dr. Vollmer-Schubert führte aus, durch die Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung seien alle niedersächsischen Kommunen erstmals verpflichtet, einen Gleichstellungsbericht zu erstellen und diesen dem Rat erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur Beratung zuzuleiten. Alle Fachbereiche seien aufgefordert gewesen, ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu benennen. Auf dieser Grundlage sei der vorliegende Bericht von der Verwaltung und dem Gleichstellungsbüro erstellt worden.
Im ersten Teil seien die Personalstrukturdaten sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt. Im zweiten Teil sei neben der personellen und finanziellen Ausstattung insbesondere das Aufgabenspektrum des Referates für Frauen und Gleichstellung sowie Impulse und Maßnahmen, die von diesem Referat ausgegangen seien, dargestellt. Der dritte Teil beinhalte die Maßnahmen, die die Ämter und Betriebe zur Gleichstellung von Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt hätten.
Festzustellen sei, dass die Personalentwicklung im Berichtszeitraum ein Erfolg gewesen sei. Trotz Haushaltskonsolidierung sei ein Anstieg von Frauen in Führungsverantwortung auf allen Führungsebenen erreicht worden, wenn der Anstieg auch gering sei. Drei der größten Fachbereiche würden jetzt von einer Frau geleitet. Das Klima und das Bewusstsein zur Bereitschaft zu gleichstellungspolitischen Maßnahmen habe sich verbessert. Das zeige sich insbesondere bei den vielen von den Fachbereichen genannten Projekten, die im Bericht nur hätten zusammengefasst dargestellt werden können, die aber auf die Einwohnerinnen und Einwohner eine große Wirkung hätten. Das sei ihres Erachtens ein besonderer Erfolg, erschöpfe sich Gleichstellungspolitik doch nicht nur darin, den Frauenanteil in der Verwaltung anzuheben; vielmehr sei besondere Bedeutung der Frage beizumessen, wie Frauen und Männer sich für Chancengleichheit in der Stadt einsetzten. Ein wichtiges in diesem Zusammenhang gut bearbeitetes Thema, das noch vieler gemeinsamer Anstrengungen bedürfe, sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gelte, stärker die Väter in den Blick zu nehmen. In den Betrieben müsse für dieses Thema mehr geworben werden. Es brauche zusätzliche flexible Kinderbetreuungsangebote – so z.B. Ferienbetreuung für Grundschulkinder -. Da das hinreichend bekannt sei, gehe sie davon aus, dass man daran gemeinsam arbeiten werde.
Im Wesentlichen könne die Stadt sehr zufrieden sein, und zwar nicht nur deshalb, weil Hannover die erste Kommune in der Region sei, die einen solchen Bericht vorlege, sondern auch deshalb, weil es gelungen sei, in den letzten Jahren gemeinsam viel zu erreichen. Der eingeschlagene Weg sollte gemeinsam weitergegangen werden. Dabei werde in nächster




Zeit ein Schwerpunkt sein die Situation von Migrantinnen, die stärker in den Focus gerückt werden müsse. Auch gelte es, den Anteil der Frauen in Führungspositionen und in Frauen untypischen Berufen zu erhöhen. Vorangetrieben werden müsse die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ratsfrau Lossin (SPD) betonte, dieser Bericht sei nach ihrem Empfinden der wichtigste Punkt der heutigen Tagesordnung, tangiere er doch einen Zeitraum von drei Jahren. Sie bedanke sich für diesen Bericht bei den Mitarbeitern in der Verwaltung, die am Entstehen dieses Berichtet beteiligt gewesen seien.
Erklärtes Ziel der Gleichstellungsarbeit sei insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Umsetzung von Gender Mainstreaming . Dabei seien die Anteile von Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl und in den Führungspositionen kontinuierlich erhöht worden. Sie sei davon überzeugt, dass es naher Zukunft gelingen werde, die Unterrepräsentanz in den Besoldungsgruppen ab A11 positiv zu entwickeln. Sie begrüße es, dass es Bemühungen gegeben habe, Frauen in typischen Männerberufen Fuß fassen zu lassen. Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang das Konzept der Feuerwehr und des hohen Anteils der weiblichen Auszubildenden bei der städtischen Gärtnerei. Sehr wichtig sei nach ihrem Dafürhalten der Weiterbestand und der Ausbau der internen Qualifizierungsangebote. Besonders wesentlich sei für sie dabei die Reihe „Kann das denn alles gewesen sein?“ und das Seminar für Führungskräfte.
Wichtig sei für ihre Fraktion immer gewesen, die Themen Gender Mainstreaming und Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur verwaltungsintern zu behandeln, sondern in die gesamte Stadtgesellschaft zu tragen. Vor diesem Hintergrund komme der Neuausrichtung des Stadt-Hannover-Preises und dem Projekt „Elternbildung mit Rucksack“ oder „Fit für die berufliche Zukunft“ eine besondere Bedeutung zu, seien die genannten Projekte doch unverzichtbar für die berufliche Zukunft insbesondere allein erziehender Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund.
In Zukunft werde die Gleichstellungspolitik auch neue Felder zu bearbeiten haben. Beispielhaft verweise sie in diesem Zusammenhang darauf, dass immer mehr Frauen ihre Eltern und Schwiegereltern zu hause pflegten und dennoch berufstätig seien. Dieser Doppelbelastung müsse unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Im Fachausschuss sei vor kurzem deutlich geworden, dass wesentlich mehr junge Frauen als angenommen von Zwangsheirat bedroht oder betroffen seien. Auch dieses Themas müsse man sich annehmen.
Ihre Fraktion werde das Thema „Gleichberechtigung von Frau und Mann und Homosexuellen“ weiter vorantreiben.

Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) bemerkte, sie begrüße es, dass Hannover als eine der ersten Städte Niedersachsens einen Gleichstellungsbericht vorgelegt habe. Die Pflicht zur Erstellung eines derartigen Berichtes gehe in einigen kleineren Kommunen Niedersachsens einher mit der Abschaffung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.
Der Bericht zeige, dass der prozentuale Anteil der weiblichen Führungskräfte in der Stadtverwaltung – wenn auch langsam – ansteige. Sie frage, ob sich diese positive Entwicklung auf alle Fachbereiche gleichmäßig verteile.
Das Instrument Gender Mainstreaming sei 2005 von der Stadtverwaltung eingeführt worden. Sie frage, welchen Stellenwert die Frauenförderung in diesem Prozess habe und ob es eine Tendenz gebe, die besondere Förderung von Frauen dahinter zurücktreten zu lassen.

Frau Dr. Vollmer-Schubert sagte, die Entwicklungen sowohl hinsichtlich der Personalentwicklung als auch der Personalpolitik und der Gender Mainstreamingprojekten nicht in allen Fachbereichen gleich. Es könne aber nicht gesagt werden, dass ein Dezernat ganz gut und das andere ganz schlecht wäre.

In der Stadtverwaltung sei klar, dass Gender Mainstreaming und Frauenförderung zwei verschiedene Standbeine seien, die ineinander greifen und sich ergänzen müssten.
Gender Mainstreaming ersetze Frauenfördermaßnahmen nicht.

Ratsfrau Jakob (CDU) sagte, im Namen der CDU-Fraktion bedanke sie sich für den sehr umfangreichen Bericht, der aufzeige, dass in Hannover viele Maßnahmen ergriffen worden seien, um den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und den Anteil der Frauen im gehobenen und höheren Dienst zu erhöhen. Die Zahlen zeigten aber, dass der Handlungsbedarf noch sehr groß sei, komme man doch nur sehr langsam voran, obwohl man so viele Maßnahmen ergreife. An qualifizierten Frauen könne es nicht liegen, wisse man doch, dass die die Schule verlassenden jungen Frauen bessere Schulabschlüsse vorweisen könnten als die jungen Männer. 56 % der Mädchen verließen die Schule nach dem Abitur. Ihre Fraktion hätte es begrüßt, wenn in der vorliegenden Drucksache abgebildet worden wäre, wie sich die Situation beim Führen in Teilzeitbeschäftigung darstelle. Das Gleiche gelte auch für „Führen auf Zeit“. Mit diesem Instrument habe man gehofft, qualifizierte Frauen in die Verwaltung zu bekommen, um so den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Man müsse sich überlegen, wie man in der Zukunft mit diesem Thema umgehen wolle. Sie glaube, dass man nicht umhinkomme, Zielvereinbarungen mit den einzelnen Fachbereichen zu treffen, um den Frauenanteil gezielt erhöhen zu können. Sie finde, dass ihre Fraktion dafür sei, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die positiven Dinge hervorzuheben, sich aber auch kritisch mit dem Bericht auseinanderzusetzen. Sie glaube, dass man abschließend feststellen müsse, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Verwaltung noch nicht erreicht sei und dass man noch einen langen Weg zurückzulegen habe. Sie glaube, dass man den richtigen Weg zur Erreichung dieses Zieles eingeschlagen habe.

Frau Dr. Vollmer-Schubert sagte, auch sie meine, dass der eingeschlagene Weg der richtige sei. Zurzeit gebe es 51 Frauen und 6 Männer in Führungspositionen in Teilzeit. Bei den Führungskräften auf Zeit gebe es 48 Frauen und 68 Männer.

Der Rat nahm die Informationsdrucks. Nr. 2545/2007 mit Anlage zur Kenntnis.


TOP 12.
Antrag zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 2569/2007 mit 2 Anlagen)

Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, seine Fraktion werde der Drucks. Nr. 2569/2007 nicht zustimmen.
Offensichtlich wisse aha nicht, welche Aufgaben zu erledigen seien. Er vermöge nicht zu erkennen, was der Dienstwagen des Oberbürgermeisters mit einem Müllfahrzeug zu tun habe. Kerngeschäft von aha sei die Abfallwirtschaft. Das man dort die eigenen Autos repariere, könne noch auf ein gewisses Verständnis stoßen. Fragen müsse man sich jedoch, warum ein Abfallwirtschaftsbetrieb die Dienstfahrzeuge der Stadt reparieren müsse, gehöre das doch nicht zu den originären Aufgaben es Abfallwirtschafts-Zweckverbandes. Das Kerngeschäft erledige aha sehr gut.
Im Fachausschuss habe er gefragt, ob aha eine getrennte Buchführung vornehmen werde, wenn sich der Zweckverband mit der Reparatur, dem An- und Verkauf und der Wartung der städtischen Fahrzeuge beschäftigen sollte, wie das jedes andere Unternehmen machen würde. Diese Frage sei verneint worden. Weiter habe er gefragt, ob aha sicherstellen könne, dass, sollte der Autobewirtschaftungsbereich rote Zahlen schreiben, diese nicht durch die


Gebührenzahler ausgeglichen werden müssten. Darauf sei erklärt worden, dass man das nicht so genau feststellen könne, dass man aber ein Unternehmen beauftragt habe, das erklärt habe, dass aha ganz gute Preise nehme. Wenn das aber zutreffe, könnten Private die Arbeiten mit Sicherheit preiswerter erledigen. Weiter sei erklärt worden, dass die von aha erbrachten Leistungen am Markt aus einer Hand nicht zu bekommen seien. Er, Sprecher, sei dem gegenüber davon überzeugt, dass die freie Wirtschaft durchaus in der Lage sei, das von aha Geleistete zu erbringen. Aus diesem Grunde vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass es sich anbiete, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Der von der Verwaltung in diesem Zusammenhang in die Diskussion gebrachte Vertrag könne jederzeit aufgehoben werden, sodass einer Ausschreibung nichts im Wege stehe. Wenn der Rat dem jetzt vorliegenden Antrag zustimme, bestehe die Gefahr, dass die Gebührenzahler die Reparatur der städtischen Dienstfahrzeuge subventionierten, da aufgrund der fehlenden getrennten Buchhaltung niemand sagen könne, dass eine derartige Quersubventionierung nicht stattfinde. Festzuhalten sei weiter, dass aha nicht allein diese Leistung aus einer Hand anbieten könne; vielmehr sei jedes in den entsprechenden Bereichen tätige Unternehmen in der Lage, diese Leistung zu erbringen.

Ratsfrau Seitz (CDU) betonte, auch ihre Fraktion werde diese Drucksache ablehnen. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung könne aus vergaberechtlichen Gründen die Servicevereinbarung mit aha so nicht fortgesetzt werden. Wenn eine Ausschreibung nur durch eine Beauftragung umgangen werden könne, spreche sich ihre Fraktion gegen die Beauftragung und für die Durchführung einer Ausschreibung aus. Sollte aha so gut sein wie immer behauptet werde, sehe sie kein Problem darin, aha als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens mit der Durchführung der Aufgaben zu betrauen. Das wäre leichter zu verstehen als die jetzt vorgesehene Kungelei durch die Hintertür.

Ratsherr Borchers (SPD) sagte, hier werde der Eindruck erweckt, als wäre aha noch nie mit der Fahrzeugbeschaffung und der Betreuung des städtischen Fuhrparks betraut gewesen. Seitdem es aha gebe, nehme man dort diese Aufgaben wahr. Der Zweckverband Abfallwirtschaft werde von Mitgliedern aus dem Rat und aus der Regionsversammlung kontrolliert. Jetzt solle lediglich eine für die Zukunft rechtlich abgesicherte Regelung getroffen werden. Ihm sei nichts darüber bekannt, dass es Klagen über die Art und Weise gebe, wie aha den städtischen Fuhrpark betreue. Auch bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzone sei die Beratung durch aha sehr wertvoll gewesen. Jetzt werde unterstellt, dass aha in diesem Aufgabenbereich unwirtschaftlich arbeite, obwohl ein Gutachten klar feststelle, dass auch im Vergleich mit anderen Lösungen aha leistungsfähig und preiswert sei. Unterstellt werde eine bewusste Bevorzugung von aha. Das müsse er entschieden zurückweisen, und zwar auch im Interesse der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine gute Arbeit leisteten.

Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte, mit ihrer Zustimmung habe man die ehemaligen Kollegen dazu bewegt, zu aha überzuwechseln. Es sei früher Aufgabe der Kollegen des Fuhramtes der Stadt gewesen, den städtischen Dienstwagenpark zu warten, zu pflegen und die Fahrzeuge zu beschaffen. Jetzt werde diese Aufgabenwahrnehmung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen mit dem Ergebnis, dass man es mit einer sehr wirtschaftlichen Lösung zu tun habe. Wenn man Prozesse der Aufgabenoptimierung und des Zusammenschlusses mit anderen Gebietskörperschaften oder mit Dritten weiterhin wolle, müsse man den Kollegen auch das erforderliche Vertrauen oder einen Vertrauensvorschuss entgegen bringen und ihnen zugestehen, bestimmte Aufgaben für einen gewissen Zeitraum erledigen zu dürfen, die von ihnen auch früher wahrgenommen worden seien. Andernfalls müsse man die betroffenen Kollegen entlassen.

Beigeordneter Engelke (FDP) merkte an, er habe die Mitarbeiter von aha mit keinem Wort in irgendeiner Form beleidigt oder ihnen unterstellt, schlechte Arbeit abzuliefern. Er habe lediglich auf das Kerngeschäft des Zweckverbandes abgehoben. Er habe in seinem Diskussionsbeitrag ausdrücklich erklärt, dass von den Mitarbeitern von aha in ihrem Aufgabengebiet gute Arbeit geleistet werde.
Wenn keine getrennte Buchführung durchgeführt werde, vermöge er nicht zu erkennen, wie jemand kontrollieren wolle, welche wirtschaftlichen Ergebnisse welcher Bereich erziele.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, schon aus dem Gebührenrecht ergebe sich die Verpflichtung zur getrennten Buchführung. Kein damit befasster Betrieb könne es sich leisten, die Gebührenhaushalte nicht sauber von einander abzugrenzen.
Nicht akzeptieren könne er die von Beigeordnetem Engelke geäußerte Unterstellung, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit möglich sei zu tricksen. Selbstverständlich sei es immer möglich, eine Bilanz zu fälschen; die Unterstellung einer Bilanzfälschung in diesem Bereich müsse er aber auf das Schärfste zurückweisen.

Ratsherr Müller (SPD) sagte, aha sei von Anfang an als ein mehrere Aufgabenbereiche abdeckendes Unternehmen konzipiert worden, da es die Aufgaben des ehemaligen Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Hannover übernommen habe. Dort habe man sich immer mit der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung und dem städtischen Fuhrpark beschäftigt. Diese Bereiche seien aha übergeben worden. Wenn man die Leistung ausschreibe und an Externe vergebe, verliere man die Fachkompetenz für die Bewirtschaftung von zum Teil sehr komplizierten Maschinen.

Beigeordneter Engelke (FDP) betonte, er habe zu keiner Zeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von aha unterstellt, Bilanzen zu fälschen. Er fordere daher den Ratsvorsitzenden auf, Ersten Stadtrat Mönninghoff aufzufordern, diese Behauptung zurückzunehmen oder dem Ersten Stadtrat eine Rüge zu erteilen.

Ratsfrau Seitz (CDU) verwies darauf, dass, wie der Wirtschaftsplan ausweise, aha für den hier zur Diskussion stehenden Bereich 11 Mitarbeiter neu einzustellen beabsichtige, sodass nicht die Rede davon sein könne, dass Mitarbeiter entlassen werden müssten, wenn aha dieser Bereich nicht übertragen werden sollte.

Erster Stadtrat Mönninghoff sagte, er unterstelle Beigeordnetem Engelke nicht, eine Bilanz zu fälschen. Er habe lediglich erklärt, dass es durchaus möglich wäre, bei der Vielzahl von Buchungsvorgängen und Kostenstellen zu manipulieren. Beigeordneter Engelke habe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von aha unterstellt zu manipulieren. Bei einer solchen Unterstellung müsse er sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen.

Ratsherr List (Hannoversche Linke) fragte, ob es zutreffe, dass buchungstechnisch der Fahrzeugbereich sauber von allen bei aha geführten Gebührenhaushalten getrennt sei und ob das Rechnungsprüfungsamt aha überprüfen könne.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, die von seinem Vorredner angesprochene Trennung bestehe. Inwieweit Overheadkosten aufzuteilen seien, sei rechtlich geklärt. Darüber werde man beim Vorliegen des Produkthaushalts diskutieren. Von Externen sei bestätigt worden, dass das hier Vorgesehene absolut wirtschaftlich sei. Ob das ordnungspolitisch gewollt sei, stehe auf einem anderen Blatt.

Mit 36 gegen 22 Stimmen stimmte der Rat der Aufgabenübertragung für die Beschaffung, Unterhaltung und Instandsetzung städtischer Fahrzeuge der Landeshauptstadt Hannover auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zu und wies den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover an, dem aus Anlage 2 zu Drucks. Nr. 2569/2007 hervorgehenden Beschlussvorschlag zur 4. Änderung der Verbandordnung zuzustimmen.


TOP 13.
Antrag zur Verordnung über das Schongebiet für den Bereich Misburg-Anderten/Bemerode-Wülferode(Kronsberg)
(Drucks. Nr. 1241/2007 mit 3 Anlagen)

Ratsherr Sommerkamp (CDU) erklärte, die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen müsse überprüft werden. Aufgrund der relativ knappen Personaldecke habe bislang keine Kontrolle in dem an sich erforderlichen Umfang stattgefunden. Er appelliere daher an die Verwaltung, insbesondere während der Brut- und Setzzeiten in diesen Bereichen verstärkt tätig zu werden.
In § 2 Abs. 2 der Verordnung sei von „Hunden auf Grundflächen“ die Rede. Er frage, ob das Wort „Grundflächen“ ersetzt werden müsse durch das Wort „Grünflächen“.

Erster Stadtrat Mönninghoff bejahte diese Frage.

Einstimmig beschloss der Rat die der Drucks. Nr. 1241/2007 als Anlage 1 beigefügte „Verordnung zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen im Bereich Misburg-Anderten/Bemerode-Wülferode (Kronsberg) der Landeshauptstadt Hannover (Schongebietsverordnung)", wobei in § 2 Abs. 2 das Wort "Grundflächen" ersetzt werden muss durch das Wort "Grünflächen" mit der in Anlage 2 zu Drucks. Nr. 1241/2007 beigefügten Karte.


TOP 19.
Antrag zum interfraktionellen Antrag zur Hundeauslauffläche südlicher Kronsberg
(Drucks. Nr. 3003/2007 mit 1 Anlage)
Einstimmig beschloss der Rat:
Die Hundeauslauffläche am südlichen Kronsberg östlich des EXPO-Parks Süd wird nach Norden ausgeweitet. Der neue Bereich der Hundeauslauffläche ist in der beigefügten Karte als schraffierte Fläche dargestellt. Die HundehalterInnen sollen per Beschilderung aufgefordert werden, ihre Tiere an die Leine zu nehmen, wenn Schafe auf den Wiesenflächen grasen.


TOP 20.
Antrag zur außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 NGO, Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen
(Drucks. Nr. 2885/2007 N1)
Einstimmig stimmte der Rat einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 260.000 € bei der im Antrag der Drucks. Nr. 2885/2007 genannten HHM-Kontierung zu.


TOP 14.
Antrag zum Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum
(Drucks. Nr. 1545/2007 mit 4 Anlagen)
Bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 30 EigBetrVO festzustellen, der Werkleitung Entlastung gem. § 30 EigBetrVO zu erteilen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von € 7.580.225,88 festzustellen, davon eine Absetzung vom Stammkapital in Höhe der Abschreibungen (ohne GwG`s) in Höhe von € 1.500.188,10 vorzunehmen und den verbleibenden Verlust in Höhe von € 6.080.037,78 auf neue Rechnung vorzutragen.


TOP 15.
Antrag zum Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kampf gegen Doping
(Drucks. Nr. 2515/2007)

Ratsherr Bergen (SPD) führte aus, Doping sei ein gesellschaftliches Problem. Sehr einseitig sei über viele Jahre lediglich die Dopinggeschichte der Ostblockländer aufgearbeitet worden. Bei dieser durchaus notwendigen Arbeit habe man großzügig übersehen, dass Doping zu keiner Zeit ein einseitiges Problem nur eines Systems gewesen sei. Über viele Jahre hindurch sei man davon ausgegangen, dass die Sportverbände in der Lage wären, dass Problem in den Griff zu bekommen. Doping sei allein bei den Athleten angesiedelt worden. Das Problem aber habe man nicht in den Griff bekommen. Wie sich die Dinge darstellten, wenn man der Meinung sei, als Kommune mit diesem Punkt nichts zu tun zu haben, zeige das Beispiel der Rat-WM in Stuttgart. Die Komplexität des Themas komme darin zum Ausdruck, dass der verbalen Ablehnung von Doping eine erstaunliche praktische Akzeptanz von Doping gegenüberstehe. Auf die Frage, ob Doping in jeder Form abgelehnt werde, könne man mit einer nahezu hundertprozentigen Zustimmung rechnen. Wenn man sich aber die Praxis vor Augen halte, stelle sich die Situation völlig anders dar. Eine Stichprobe habe vor kurzem gezeigt, dass jeder 5 in einem Sportstudio trainierende Mann und nahezu jede 10 Frau bereits mindestens 1 Mal Dopingmittel genommen zu haben. Ein Dopingexperte erkläre dazu, dass der Gebrauch von Medikamenten und Substanzen unter Sportlern in Deutschland weiter ansteige. Anabole Sterioide müsse man besorgen. In den Kreisen, die diese Mittel besorgten, sei man sich offensichtlich auch darüber im klaren, was man tue, wie ein Blick ins Internet zeige. Wenn in einer Veröffentlichung dort von Selbstschutz die Rede sei, gehe es nicht um den Schutz von Sportlern und deren Gesundheit, sondern vielmehr um den Schutz gelagerter Vorräte von Dopingmitteln. Es sei eben keine Privatangelegenheit und es könne nicht jedem überlassen werden zu entscheiden, wie er mit seinem Körper und seiner Gesundheit umgehe. Die Weitergabe von Dopingmitteln für den Einsatz im Sport sei eine Straftat, die nach dem Arzneimittelgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werde. Wie man Internet-Veröffentlichungen entnehmen könne, gebe es in den entsprechenden Kreisen bislang kein Unrechtsbewusstsein. Hier habe man es mit kriminellen Strukturen zu tun die ähnlich wie Drogendealer und mit ähnlichen Gewinnspannen arbeiteten auf Kosten der Gesundheit anderer Menschen.
In dieser Situation könne man entweder gar nichts tun und darauf hoffen, dass sich die Dinge so schlimm wie befürchtet nicht entwickelten oder man könne der Verwaltung einen Handlungsauftrag geben und Stellung beziehen. Wenn es erfolgreich gelungen sei, gegen Flatrate-Saufen u.ä. vorzugehen, müsse es auf kommunaler Ebene auch möglich sei, sinnvolle Maßnahmen geben Doping zu ergreifen.

Ratsherr Meyburg (FDP) führte aus, der jetzt zur Diskussion stehende Antrag sei qualitativ ausgesprochen dürftig. Punkt 1 des Antrages könne seine Fraktion zustimmen, wenn es auch eine Selbstverständlichkeit sei, den Kampf gegen Doping zu führen. Das dopende Sportler verächtet werden sollten, sei selbstverständlich. Selbstverständlich sei auch, dass Veranstaltungen, bei denen gedopt werden könnte oder sogar werde, zu verurteilen seien. Nach Auffassung seiner Fraktion sei der Antrag von rot-grün in diesem Zusammenhang jedoch überflüssig, da sich nichts ändere, unabhängig davon, ob heute ein Beschluss gefasst werde oder nicht. Hier seien andere Instanzen gefordert.
Mit Sicherheit gebe es unter den privaten Fitnessstudios schwarze Schafe. Er warne aber davor, alle Fitnessstudios über einen Kamm zu scheren.

Beigeordneter Küßner (CDU) sagte, mit diesem Antrag würden alle Sportverbände und Sportbünde plakativ kritisiert, weil sie keine ordentliche Arbeit leisteten und ihre Athleten nicht überprüften und evtl. bei Dopingkontrollen großzügig verführen. Er vermöge nicht zu erkennen, warum rot-grün diesen Antrag vorgelegt habe. Mit dem Antrag werde unterstellt, dass organisierten Sport betrogen werde. Derartiges dürfe nicht unwidersprochen hingenommen werden. Der Deutsche Olympische Sportbund, die Bundesregierung und alle Verbände kämpften gegen Doping. Punkt 1 des Antrages werde seine Fraktion stimmen. Nicht zustimmen könne die CDU-Fraktion den Punkten 2 bis 4 dieses Antrages.

Beigeordneter Schlieckau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagte, er vermöge nicht zu erkennen, wem unter Punkt 2 des vorliegenden Antrages irgendetwas unterstellt werde.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Kampf gegen Doping aus Drucks. Nr. 2515/2007.

Mit 33 gegen 20 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung beschloss der Rat die Ziffern 2 bis 4 des Antrages der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Kampf gegen Doping aus Drucks. Nr. 2515/2007.

TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
der CDU-Fraktion

TOP 16.1.1.
zu Asbestablagerung auf der Mülldeponie Lahe
(Drucks. Nr. 2793/2007)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.1.2.
zur Einrichtung eines Stelenparks zur Ehrung von berühmten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 2794/2007)
In den Kulturausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!

TOP 16.1.3.
zum Seiteneingang Zoo
(Drucks. Nr. 2795/2007)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.1.4.
zu einem Nutzungskonzept EXPO-OST-Gelände
(Drucks. Nr. 2796/2007)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.2.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Leitlinien Kommunales Klimaschutzprogramm
(Drucks. Nr. 2867/2007)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen!
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.3.
der CDU-Fraktion zum Schulhof und Sportplatz "Förderschule auf der Bult"
(Drucks. Nr. 2892/2007)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.4.
der Gruppe Hannoversche Linke

TOP 16.4.1.
gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten für Kindertagesstätten an Samstagen und Sonntagen
(Drucks. Nr. 2964/2007)
In den Jugendhilfeausschuss!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.4.2.
zur Miet- und Nutzungsordnung städtischer Räume und des "Hannover Congress Centrums"
(Drucks. Nr. 2965/2007)
In den Kulturausschuss,
In den Werksausschuss für Hannover Congress Centrum!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.4.3.
gegen die Registrierung der Stadt Hannover als Ausflugsort, um die Ausweitung der Sonntagsarbeit zu verhindern
(Drucks. Nr. 2966/2007)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.5.
Antrag der FDP-Fraktion zur Ausschreibung der Forderungsbeitreibung
(Drucks. Nr. 2974/2007)
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung!
In den Verwaltungsausschuss!


TOP 16.6.
Antrag der CDU-Fraktion auf Akteneinsicht über die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Stadtbezirk Misburg-Süd
(Drucks. Nr. 3057/2007)

Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die Ratsmitglieder Seitz, Emmelmann, Tack, Hanske, Wagemann, Bindert, Dr. Tilsen, Krstic, List, und Böning Einsicht in alle beim Gebäudemanagement geführten Akten im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kindertagesstätte im Stadtbezirk Misburg-Süd erhalten.


Ratsvorsitzender Strauch (SPD) bat die noch anwesenden Gäste jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Sitzung beendet sei.





Für die Niederschrift:


S t r a u c h W e i l gez. L i n d n e r


Ratsvorsitzender Oberbürgermeister Stadtangestellter