Protokoll:
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.4-7 - Datum 10.01.2008
NIEDERSCHRIFT
11. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am Donnerstag, 22. November 2007,
Sitzungssaal Region Hannover, Hildesheimer Straße 20 (6. Etage)
Beginn 18.00 Uhr
Ende 22.15 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Pollähne (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Meese (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Beins (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Diener (SPD)
Bezirksratsfrau Grube (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmeister (CDU)
Bezirksratsfrau Ike (CDU)
Bezirksratsherr Jäkel (SPD)
Bezirksratsfrau Keil (SPD)
Bezirksratsfrau Kollenrott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Kuchenbuch (CDU)
Bezirksratsherr Küßner (CDU)
Bezirksratsherr Lerke (SPD)
Bezirksratsherr Nagel (SPD)
Bezirksratsfrau Penner (CDU)
Bezirksratsherr Schmitz-Justen (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsfrau Starke (SPD)
Bezirksratsherr Stichternath (CDU)
Bezirksratsfrau Walther-Opitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Zühl) (SPD)
Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Bittner-Wolff) (SPD)
(Ratsherr Degenhardt) (SPD)
Ratsherr Dette 18.00 - 20.15 Uhr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Engelke) (FDP)
(Ratsherr Hermann) (SPD)
Verwaltung:
Frau Blink FB Gebäudemanagement zu TOP 7.1
Frau Lahde-Fiedler FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Mewes Zentrale Dienste
Herr Borgolte FB Gebäudemanagement zu TOP 7.1
Herr Busse Zentrale Dienste
Herr Lange Feuerwehr zu TOP 3
Herr Rohrberg Feuerwehr zu TOP 3
Presse:
Frau Beyer Stadt-Anzeiger
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N H Ö R U N G EN gem. 31 i.V.m.§ 35 der Geschäftsordnung des Rates:
2.1. zum Thema: Grundwasser Kertess Südstadt
2.2. zum THEMA: Planungsstand Verlagerung der Feuerwache 3
Eingeladen sind: StudentInnen der Universität Hannover
3. Sachstandsbericht der Feuerwehrleitung zu Planungen Feuerwache 3
4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
8.3.1. Parkplätze am Bertha-v.-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2287/2007 N2)
5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (öff. Teil)
6. A N F R A G E N
6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
6.1.1. Dritter Bauabschnitt Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 15-2753/2007)
6.1.2. Illegales Parken an der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2754/2007)
6.1.3. Baugenehmigungsverfahren Aldi-Markt
(Drucks. Nr. 15-2755/2007)
6.1.4. KiK-Schilder
(Drucks. Nr. 15-2760/2007)
6.2. von Bezirksratsherrn Schmitz-Justen (DIE LINKE.)
6.2.1. Verkauf des Grundstücks Schlägerstr. / Krausenstr.
(Drucks. Nr. 15-2766/2007)
7. A N H Ö R U N G E N
7.1. Kindertagesstätte Plathnerstraße / Sanierung und Erweiterung
(Drucks. Nr. 2821/2007 mit 7 Anlagen)
8. A N T R Ä G E
8.1. Interfraktionell
8.1.1. Bezirkshaushalt 2007 - Eisfabrik, Druckkosten -
(Drucks. Nr. 15-2726/2007)
8.1.2. Bezirkshaushalt 2007 - Südstädter Kommödchen, Jubiläumskosten -
(Drucks. Nr. 15-2730/2007)
8.1.3. Bezirkshaushalt 2007 - kinder kultur kaffee, Einrichtung -
(Drucks. Nr. 15-2736/2007)
8.1.4. Bezirkshaushalt 2007 - KunstWerk, "Mobilität " -
(Drucks. Nr. 15-2737/2007)
8.1.5. Bezirkshaushalt 2007 - Haus der Religionen, Friedenslicht -
(Drucks. Nr. 15-2738/2007)
8.1.6. Bezirkshaushalt 2007 - Bugenhagenkirche, Instrumente -
(Drucks. Nr. 15-2740/2007)
8.1.7. Bezirkshaushalt 2007 - Neujahrsempfang -
(Drucks. Nr. 15-2742/2007)
8.1.8. Bezirkshaushalt 2007 - Finanzielle Ausstattung des Ehrenpreises -
(Drucks. Nr. 15-2743/2007)
8.1.9. Bezirkshaushalt 2007 - Südstadtbibliothek, Nacht der Schamanen -
(Drucks. Nr. 15-2906/2007)
8.2. Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
8.2.1. Wegfall freier Rechtsabbieger Stresemannallee / Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-2761/2007)
8.2.2. Sozialpädagogen in HHS und PPS, Sicherung der Beschäftigung
(Drucks. Nr. 15-2762/2007 N1)
8.2.3. Barrierefreie Gestaltung der Treppe Ecke Gneiststr./Haarstr./Auf dem Emmerberge
(Drucks. Nr. 15-2763/2007)
8.3. der CDU-Fraktion
8.3.2. Verkehrskonzept Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2750/2007)
8.3.3. Einstellung der Vorbereitungen zum Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2751/2007)
8.3.4. Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-2912/2007)
8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.4.1. Energiesparende Beleuchtung Ostufer Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2765/2007)
9. Informationen der Verwaltung zu Bauvorhaben
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (nichtöffentl. Teil)
11. Informationen über Bauvorhaben
12. Ehrenpreis
(Drucks. Nr. 15-2741/2007)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. A N H Ö R U N G EN gem. 31 i.V.m.§ 35 der Geschäftsordnung des Rates:
2.1. zum Thema: Grundwasser Kertess Südstadt
2.2. zum THEMA: Planungsstand Verlagerung der Feuerwache 3
Eingeladen sind: StudentInnen der Universität Hannover
3. Sachstandsbericht der Feuerwehrleitung zu Planungen Feuerwache 3
4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
8.3.1. Parkplätze am Bertha-v.-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2287/2007 N2)
5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (öff. Teil)
6. A N F R A G E N
6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
6.1.1. Dritter Bauabschnitt Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 15-2753/2007)
6.1.2. Illegales Parken an der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2754/2007)
6.1.3. Baugenehmigungsverfahren Aldi-Markt
(Drucks. Nr. 15-2755/2007)
6.1.4. KiK-Schilder
(Drucks. Nr. 15-2760/2007)
6.2. von Bezirksratsherrn Schmitz-Justen (DIE LINKE.)
6.2.1. Verkauf des Grundstücks Schlägerstr. / Krausenstr.
(Drucks. Nr. 15-2766/2007)
7. A N H Ö R U N G E N
7.1. Kindertagesstätte Plathnerstraße / Sanierung und Erweiterung
(Drucks. Nr. 2821/2007 mit 7 Anlagen)
8. A N T R Ä G E
8.1. Interfraktionell
8.1.1. Bezirkshaushalt 2007 - Eisfabrik, Druckkosten -
(Drucks. Nr. 15-2726/2007)
8.1.2. Bezirkshaushalt 2007 - Südstädter Kommödchen, Jubiläumskosten -
(Drucks. Nr. 15-2730/2007)
8.1.3. Bezirkshaushalt 2007 - kinder kultur kaffee, Einrichtung -
(Drucks. Nr. 15-2736/2007)
8.1.4. Bezirkshaushalt 2007 - KunstWerk, "Mobilität " -
(Drucks. Nr. 15-2737/2007)
8.1.5. Bezirkshaushalt 2007 - Haus der Religionen, Friedenslicht -
(Drucks. Nr. 15-2738/2007)
8.1.6. Bezirkshaushalt 2007 - Bugenhagenkirche, Instrumente -
(Drucks. Nr. 15-2740/2007)
8.1.7. Bezirkshaushalt 2007 - Neujahrsempfang -
(Drucks. Nr. 15-2742/2007)
8.1.8. Bezirkshaushalt 2007 - Finanzielle Ausstattung des Ehrenpreises -
(Drucks. Nr. 15-2743/2007)
8.1.9. Bezirkshaushalt 2007 - Südstadtbibliothek, Nacht der Schamanen -
(Drucks. Nr. 15-2906/2007)
8.2. Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
8.2.1. Wegfall freier Rechtsabbieger Stresemannallee / Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-2761/2007)
8.2.2. Sozialpädagogen in HHS und PPS, Sicherung der Beschäftigung
(Drucks. Nr. 15-2762/2007 N1)
8.2.3. Barrierefreie Gestaltung der Treppe Ecke Gneiststr./Haarstr./Auf dem Emmerberge
(Drucks. Nr. 15-2763/2007)
8.3. der CDU-Fraktion
8.3.2. Verkehrskonzept Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2750/2007)
8.3.3. Einstellung der Vorbereitungen zum Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2751/2007)
8.3.4. Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-2912/2007)
8.4. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
8.4.1. Energiesparende Beleuchtung Ostufer Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2765/2007)
9. Informationen der Verwaltung zu Bauvorhaben
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
10. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (nichtöffentl. Teil)
11. Informationen über Bauvorhaben
12. Ehrenpreis
(Drucks. Nr. 15-2741/2007)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Mitteilungen zur Tagesordnung gegeben und
festgelegt: Zu TOP 2.1 werden Herr Poggendorf, Burmeier Ing. Gesellschaft und Herr Blumöhr, Region Hannover die Ergebnisse vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Zu TOP 2.2 werden Studenten der Uni Hannover ihre Vorschläge vorstellen.
Zu TOP 3 werden Herr Lange, Leiter der Feuerwehr Hannover und Herr Rohrberg Stellung
zu den Planungen nehmen.
Zwei Dringlichkeitsanträge liegen vor; einer zum Bezirkshaushalt 2007 der Südstadtbibliothek und einer zur Schule auf der Bult.
Beiden Anträgen wurde einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Der Antrag zu Bezirkshaushalt wird TOP 8.1.9; der Antrag der CDU wird TOP 8.3.4. Herr Schmitz-Justen beantragte, den TOP 8.3.1 nach der Einwohnerfragestunde zu behandeln. Die so veränderte Tagesordnung wurde bei 1 Gegenstimme beschlossen.
19 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 2. A N H Ö R U N G EN gem. 31 i.V.m.§ 35 der Geschäftsordnung des Rates:
TOP 2.1 zum Thema Grundwasser Kertess Süstadt
Herr Poggendorf stellte technikunterstützt die derzeitige Situation der Grundwasser - verunreinigung in der Südstadt dar ( Anlage 1).
Darauf folgend fragte Herr Jäkel, ob die aufgeständerte Bauweise weiterhin auf dem ehem. Kertessgelände vorgesehen ist, was Herr Blumöhr so bestätigte. Herr Schmitz-Justen bat um Aussage, ob bei einem Tunnelbau für die D-Linie eine weitere Verströmung Richtung Innenstadt stattfinden würde. Herr Poggendorf stellte fest, dass die Technik im U - Bahn - Bau sicher wesentlich weiter fortgeschritten ist und generell grundwasserschonend gebaut wird. Herr Siekermann stellte die Fragen:
- ob bzgl. der vorgetragenen zusätzlichen Einträge alte Gewerbeflächen wie Tankstellen, chem. Standorte etc. auf evtl. Verursachung untersucht wurden?
- ob beim Bau von Tiefgaragen der Bodenaushub auf Verunreinigung untersucht wurde?
Herr Poggendorf entgegnete:
- dass die Region die alten Gewerbegrundstücke wie chem. Reinigungen etc. untersucht hat und keinerlei Einträge festgestellt hat. Tankstellengrundstücke gehörten allerdings nicht dazu, da diese andere Stoffe absondern.
- dass bei Bodenaushub sich die Stoffe verflüchtigen und nicht mehr nachweisbar sind, also keine Belastungen entstehen.
Herr Beins fragte, in welcher Tiefe sich die Blase mit dem Grundwasser verbindet. Herr Poggendorf antwortete, dass sich das Grundwasser ab 3 - 4 m Tiefe bis zur Tiefe von 14 m befindet. Das Grundwasser in der Südstadt wird allerdings nicht genutzt, so dass eine Verbindung keine Relevanz findet.
Herr Küßner fragte, wieviele Nottrinkwasserbrunnen der Südstadt noch nutzbar sind. Herr Blumöhr entgegnete, dass dies zwar nicht untersucht wurde, aber der Stand sich nicht verändert hat und somit diese Nottrinkwasserbrunnen ohne Aufbereitung nicht als Trink - wasser nutzbar sein werden. Dies wird wohl erst frühestens in 25 Jahren der Fall sein können.
Herr Dette fragte nach der Nutzungsmöglichkeit des Grundwassers zum Bewässern von Pflanzen. Herr Poggendorf machte nochmal deutlich, dass sich die Gase an der Luft verflüchtigen und somit gießen von Pflanzen unschädlich ist. Es wurden bei Überprüfungen keine Rückstände gemessen.
TOP 2.2. zum THEMA: Planungsstand Verlagerung der Feuerwache 3
Acht StudenInnen der Architektur von der Universität Hannover stellten vier verschiedene Konzepte zur Verlagerung bzw. Umnutzung des jetzigen Standortes Jordanstraße der Feuerwache 3 vor ( Anlagen 2 bis 5 ). Zusatzfragen wurden lediglich zu den Zu-und Abfahrten gestellt, die von den jeweils Vortragenden zufriedenstellend beantwortet wurden.
TOP 3. Sachstandsbericht der Feuerwehrleitung zu Planungen Feuerwache 3
Herr Lange stellte dar, dass diese Entwürfe heute Premiere hatten und lobte die Zusammenarbeit mit der Uni und den Studenten.
Er machte deutlich, dass diese Entwürfe oder zumindest Teile davon sich in den folgenden städtischen Planungen wiederfinden werden.
TOP 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Anwohner vom Bertha-von-Suttner-Platz teilte zu TOP 8.3.1 seine Bedenken und die vieler anderer Anwohner gegen die geplanten Dauerparkplätze mit. Es wurden knapp 400 Unterschriften gesammelt, die dem Oberbürgermeister bei Einweihung des umgebauten Platzes übergeben werden.
Frau Jägersberg überbrachte Grüße der SeniorInnen und bedankte sich beim Bezirksrat zum Abschluss des Jahres für die geleistet Arbeit.
Ab hier leider keine Bandaufnahme mehr. Ggf. fehlende Beiträge bitten wir zu entschuldigen.
TOP 8.3.1. Parkplätze am Bertha-v.-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2287/2007 N2)
Herr Siekermann schlug vor, die Grünflächen in vollem Umfang zu erhalten und diese Anzahl von Parkplätzen an anderer Stelle zu schaffen. Herr Beins machte die Ablehnung seiner Fraktion deutlich und erwähnte, dass für Ballspiele vor den ggf.parkenden Autos der Zaun höher werden müsste. Außerdem würde die Straße enger. Herr Stichternath führte aus, dass die Einrichtung von diesen ca. 10 Parkplätzen das deutlich kleinere Übel gegenüber ignoranten Autofahrern, die in Kurven parken, darstellt. Außerdem ist die Fläche eher als Trampelpfad denn als Grünfläche zu betrachten. Herr Jäkel schlug vor, im Antrag die Parkfläche genauer zu bezeichnen mit:" von Sohnreystr. bis zum Tempo 30-Schild Richtung Stresemannallee". Herr Schmitz-Justen sagte, dass:
- auf diesem Streifen die Kinder Fahrrad fahren, so dass dieser frei bleiben müsste.
- auf die Eltern gehört werden sollte.
Herr Diener argumentierte, dass diese Fläche von der Verwaltung für die Übergangszeit der Baumaßnahmen in anderen Straßen als Parkfläche ausgewiesen wurde und in dieser Zeit keine Beschwerden bekanntgeworden sind und dass die Interessenlage abzuwägen ist.
Frau Grube, Frau Walther-Opitz, Herr Küßner und Herr Siekermann sprachen sich deutlich für den kompletten Erhalt des Platzes für die Kinder aus.
Der Antrag wurde dann entsprechend der von Herrn Jäkel vorgeschlagenen Form ergänzt.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die provisorisch eingerichteten Parkplätze in Schrägauf-
stellung in der Straße Bertha-von-Suttner-Platz (im Süden des westlichen Teils des Bertha-von-Suttner Platzes) ab der Sohnreystr. bis 30 Zone-Schild als Dauerparkplätze einzurichten.
Kostspielige Änderungen sind kaum notwendig. Es müssten lediglich die provisorisch aufge-
stellten Parkschilder gegen fest installierte ausgetauscht werden.
12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (öff. Teil)
v. 17.10.07 = mit 1 Enthaltung genehmigt, v. 05.09.07 = mit 5 Enthaltungen genehmigt
TOP 6. A N F R A G E N
TOP 6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.1.1. Dritter Bauabschnitt Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 15-2753/2007)
Für das Sprengelmuseum ist ein weiterer Bauabschnitt geplant, um unter anderem die Kunstwerke von Niki de Saint Phalle der Öffentlichkeit präsentieren zu können.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Gibt es bereits Zusagen vom Land, die das Bauvorhaben finanziell unterstützen?
Frage 2:
Wenn ja, in welcher Form bzw. in welcher Höhe wird diese Unterstützung ausfallen?
Antwort zu Frage 1:
Nein, Vorgespräche hierzu wurden und werden aber geführt.
Antwort zu Frage 2:
Entfällt nach Antwort auf Frage 1
Zusatzfragen:
Zur Finanzierungssituation, die jedoch erst beantwortet werden können, wenn die Gespräche mit dem Land beendet sind.
TOP 6.1.2. Illegales Parken an der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2754/2007)
Regelmäßig ist an der Sallstraße das illegale Parken auf dem Bürgersteig zu beobachten, das mit einem oft zügigen Auffahren im Kreuzungsbereich auf den Radweg und Bürgersteig einhergeht. Die damit verbundenen Gefahren während des Auffahrens aber auch während des Parkens durch Ausweichmanöver von FahrradfahrerInnen und deren Auffahren auf unbeleuchtete Autos sind offenkundig. Hinzu kommt die Beeinträchtigung des Betriebes der anliegenden Geschäfte. Erst kürzlich wandte sich der Inhaber eines nach langem Leerstand neu an der Ecke Krausenstraße/Sallstraße eröffneten Damenfitnessclubs an die Verwaltung und mangels Antwort auch an den Bezirksrat mit der dringenden Bitte um Abhilfe. Das Problem des illegalen Parkens breitet sich zunehmend aus. Auch die Feuerwehr klagte bereits laut eines Artikels im Stadt-Anzeiger Süd vom 30.08.2007 über zugeparkte Straßen und Kreuzungen.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Wie hoch sind die verhängten Bußgelder für das illegale Parken auf dem Bürgersteig in Hannover, in welchem Verhältnis stehen sie zu entsprechenden Bußgeldern in anderen Städten und welche Spielräume und Möglichkeiten bestehen zur Anhebung dieser Bußgelder auf eine wirkungsvollere und abschreckendere Höhe?
Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem gefahrenträchtigen und geschäftsschädigenden Problem nachhaltig beizukommen, nachdem regelmäßig verhängte Bußgelder keine Wirkung zeigen, und wie bewertet sie insbesondere die Aufstellung von Pollern, Fahrradanlehnbügeln oder sogenannten Schildkröten zur Verhinderung des Auffahrens auf die Radwege/Bürgersteige für Autos?
Frage 3:
Warum hat die Verwaltung auf das Schreiben des Fitnessclubinhabers vom 02.08.2007 noch nicht geantwortet und wird sie dieses nun umgehend unter Angabe konstruktiver Vorschläge nachholen?
Antwort zu Frage 1:
Die Verwarnungsgeldregelsätze sind bundeseinheitlich in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt. Das Parken auf dem Gehweg ist mit 15€ belegt, bei zusätzlicher Behinderung 25€. Wenn das Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde dauert, beträgt der Regelsatz 25€, mit Behinderung 35€. Eine individuelle Festsetzung von Ahndungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Einzelfall kann bei Wiederholungstätern eine Erhöhung der Geldbuße in Betracht gezogen werden, jedoch nur, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer eindeutig ermittelt wurde. Ebenso kann eine Geldbuße wegen vorsätzlicher Tathandlung angehoben werden, wenn Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
Antwort zu Frage 2:
Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft und erarbeitet derzeit ein Sicherungskonzept für die angesprochenen Nebenanlagen. Dieses beinhaltet, dass die Nebenanlage mit Kraftfahrzeugen nicht mehr befahren werden kann. Aufgrund des dort befindlichen Radweges sind jedoch besondere Kriterien bei Abpollerungen und anderen Einbauten wie Fahrradabstellbügel zu berücksichtigen. So dürfen die Durchgangs- und Durchfahrbreiten für mobilitätseingeschränkte Fußgänger, sowie für Radfahrer nicht kleiner als 1, 25 und breiter als 1,5 m werden, das sonst wieder die Möglichkeit besteht mit Fahrzeugen durchzufahren. Gleichzeitig sollen in dem Bereich Fahrradabstellmöglichkeiten für Besucher der umliegenden Geschäfte geschaffen werden.
Antwort zu Frage 3:
Dem Fachbereich Tiefbau ist das Schreiben des Fitnessclubinhabers vom 02.08.2007 nicht bekannt. Somit konnte auch nicht, wie sonst üblich, ein Zwischenbescheid erteilt werden. Sobald das Sicherungskonzept für die Nebenanlage feststeht, ist der Fachbereich Tiefbau bereit, den Fitnessclubbetreiber darüber zu informieren. Es wurde bereits Kontakt mit dem Anfragesteller dieser Drucksache aufgenommen, um die hierfür erforderlichen Daten zu erhalten.
TOP 6.1.3. Baugenehmigungsverfahren Aldi-Markt
(Drucks. Nr. 15-2755/2007)
Bezirksrat (Drucksache Nr. 15-1522/2006) und Rat haben zum vorgelegten Bebauungsplan Nr. 1677 - Lindemannallee/Umspannwerk – gleiche Änderungsanträge beschlossen, die ökologische Ansprüche an dieses Gebiet konkretisierten. Die Realität des vollendeten Baukörpers (übliche 0815-Bauweise) mit Stellplätzen für Pkw und Fahrradklemmbügeln entspricht in keiner Weise den Intentionen der ändernden Beschlüsse aus Bezirksrat und Rat.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Welche Angaben aus dem vom Rat beschlossenen Bebauungsplan sind in die Baugenehmigung aufgenommen worden, insbesondere die in der o. g. Drucksache unter Punkt 1 – 5 aufgeführten Konkretisierungen?
Frage 2:
Wurden bei einer Schlussabnahme die aufgeführten Punkte überprüft?
Frage 3:
Wenn ja mit welchen Ergebnissen, wenn nein wann wird eine Überprüfung durchgeführt?
Antwort zu Frage 1:
Zu den in der Drucksache aufgeführten fünf Punkten hat die Verwaltung in den Drucksachen 1234/06 N1 + N2 (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss B-Plan 1677) Stellung genommen. Die Drucksache N2 ist am 14.9.06 beschlossen worden. Aus den Vorgaben des Bebauungsplanes wurden im Baugenehmigungsverfahren die folgenden Punkte berücksichtigt:
Antrag Punkt 1. Die Anzahl der Einstellplätze wird auf 75 Stellplätze festgesetzt.
- Die von 122 auf 75 reduzierte Anzahl von Stellplätzen ist im B-Plan 1677 festgesetzt worden und in dieser Anzahl auch Bestandteil der Baugenehmigung geworden.
Antrag Punkt 2 und 3: Die vorhandenen Bäume sind zu erhalten und Ersatzmaßnahmen für gefällte Bäume auf dem Grundstück durchzuführen.
- Dies wurde in dem möglichen Rahmen berücksichtigt. In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Der heutige Baumbestand wird weitestgehend erhalten bleiben. Von den 19 unter Baumschutzsatzung stehenden Bäumen mussten aufgrund von Leitungsbergungen bereits 4 Bäume mit entsprechender Fällgenehmigung gefällt werden. Das Fällen dreier weiterer, unter Aspekten des Naturschutzes nicht besonders schützenswerter Bäume wird erforderlich sein, um das Betriebskonzept, das heißt insbesondere den Anlieferungsverkehr gefahrlos auf dem Grundstück abwickeln zu können. (…) D.h., dass von den heute 15 unter Baumschutzsatzung stehenden 12 Bäume erhalten werden. Unter diesen Bäumen ist auch der größte Baum, eine Linde mit 2,0 m Stammumfang, die in das Stellplatzkonzept integriert werden konnte. Der Erhalt dieser Bäume setzt allerdings voraus, dass nicht aufgrund von ggf. erforderlichen Bodensanierungen Bäume gefällt werden müssen (…)
- Die Ersatzpflanzungen für die bisher gefällten Bäume auf dem Grundstück werden vollständig auf dem Areal vorgenommen.“
Die Entscheidungen zu beiden Punkten sollten Bestandteil eines qualifizierten Freiflächenplanes werden.
Weitergehend heißt es dann in der Begründung zum Satzungsbeschluss (DS 2264/06) in Bezug auf diesen Freiflächenplan: „Laut Freiflächenplan sollen auf dem Grundstück insgesamt 12 von 19 Großbäumen erhalten und 25 Bäume inklusive der Ersatzpflanzungen von 10 großkronigen Bäumen der 1./2. Ordnung neu angepflanzt werden“.
Dieser Freiflächenplan, der den Erhalt von Bäumen und die Ersatzpflanzung von 25 Bäumen vorsieht, wurde verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung.
Antrag Punkt 4: ökologische Ausrichtung der Architektur und der Außenflächen
In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Die Architektur des geplanten Marktes wird in Bezug auf das Landschaftsbild in diesem Übergangsbereich zum Landschaftsschutzgebiet zu einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu der heutigen Situation beitragen. Das alte Umspannwerk mit einer Gebäudehöhe von ca. 14 m über die gesamten zwei Geschosse mit Flachdach hat einen eher störenden Einfluss auf das Landschaftsbild. Der eingeschossige Markt mit einem 4 m hohen Erdgeschoss mit Ziegelverblendfassade und einem pfannengedeckten Satteldach mit einer Dachneigung von 22° und einer Firsthöhe von ca. 9 m entspricht einer ländlich geprägten Bauweise und ist in der Fernwirkung nicht in dem Baumkronenbereich störend. Das Kerngrundstück wird durch Pflanzstreifen eingegrünt. Alter Baum- und Heckenbestand an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze schafft eine grüne Abgrenzung zu dem Landschaftsschutzgebiet. Die Stellplatzanlagen werden durch Bäume gegliedert und mit Ökopflaster gepflastert. Der Baumbestand nach Realisierung wird anzahlmäßig über dem heutigen Bestand liegen. Der technische Ausbau wird den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EneV 2004) entsprechen und bspw. einen Brennwertkessel umfassen.“
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde die Ausführung hinsichtlich der o.g. Maßen zu Höhe, Dachneigung etc., die Berücksichtung der festgesetzten Pflanzstreifen sowie die Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2004 geprüft. Als Heizsystem wurde ein Brennwertkessel gewählt.
Antrag Punkt 5: Anzahl der Fahrradanlehnbügel
In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Die Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze wird im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 47 b der NBauO geregelt. Der Betreiber hat Zustimmung signalisiert, dabei auch Fahrradanlehnbügel zu verwenden.“
Im Baugenehmigungsverfahren wurde die erforderliche Anzahl der Fahrradabstellplätze geprüft. 15 Stellplätze wurden vor dem Markt bereitgestellt. Die Richtzahlen für einen Markt mit 1000m² VKF liegen zwischen 2 bis 10. Für die Forderung nach einer bestimmten Art von Fahrradabstellmöglichkeiten gibt es in der Niedersächischen Bauordnung § 47b keine Rechtsgrundlage. Nach § 47 b muss sichergestellt sein, dass die Fahrradabstellanlagen möglichst leicht zu erreichen und gut zugänglich sein müssen.
Eine Festsetzung von Fahrradanlehnbügeln ist auch nach § 9 BauGB, der die Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan regelt, nicht möglich.
Es wurde der Verwaltung jedoch mündlich zugesichert, dass Fahrradanlehnbügel auf dem Gelände errichtet werden.
Antwort zu Frage 2:
Seitens der Bauordnung wurde keine Schlussabnahme vorgenommen. Eine Schlussabnahme wird nicht zwangsläufig bei jedem Gebäude vorgenommen,
Antwort zu Frage 3:
Eine Überprüfung durch die Verwaltung hat dahingehend stattgefunden, dass die Einhaltung der Vorgaben aus dem Freiflächenplan, die Anzahl der Stellplätze und Anzahl und Qualität der Fahrradbügel vor Ort geprüft wurden.
Eine Begehung hat ergeben, dass die zu erhaltenden Bäume noch stehen und 25 neue Bäume gepflanzt wurden. Insbesondere die große Linde ist erhalten geblieben. Die Anzahl der Stellplätze ist eingehalten worden. Die Stellplätze sind jedoch breiter als die üblichen 2,50- 2,70 m. Breiten von Stellplätzen unterliegen jedoch keiner bauordnungsrechtlichen Prüfung.
Entgegen der Zusage, wurden keine Fahrradanlehnbügel installiert. Vorgesehen ist, diesbezüglich ein Gespräch mit der Firma Aldi zu führen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.
TOP 6.1.4. KiK-Schilder
(Drucks. Nr. 15-2760/2007)
Seit einigen Wochen steht auf dem Gehweg an der Tiestestraße Ecke Spielhagenstraße (siehe Foto), an der Tiestestraße Ecke Rüsterburg und an der Tiestestraße Ecke Wredestraße jeweils ein pfeilförmiges, an einer Metallstange mit Fuß montiertes Werbeschild, das den Weg zum Discounter KiK in der Straße An der Weide weist. Solche Werbeschilder sind nach unserem Verständnis deplatziert, da sie den Fuß- und Fahrzeugverkehr behindern können und Werbung auf dafür vorgesehene Flächen beschränkt werden sollte.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Bedürfen solche Schilder der Genehmigung?
Frage 2:
Wenn ja, wann wurde diese beantragt und erteilt, wenn nein, wird die Verwaltung diese Schilder entfernen oder den Betreiber zur Entfernung dieser Schilder auffordern?
Antwort zu Frage 1:
Jede Nutzung öffentlichen Straßenraumes durch Dritte bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung.
Antwort zu Frage 2:
Die Fa. KiK hat keinen Antrag gestellt. Einem Antrag wäre auch nicht stattgegeben worden. Die Schilder wurden inzwischen eingezogen. Die Kosten werden der Firma KiK in Rechnung gestellt.
TOP 6.2. von Bezirksratsherrn Schmitz-Justen (DIE LINKE.)
TOP 6.2.1. Verkauf des Grundstücks Schlägerstr. / Krausenstr.
(Drucks. Nr. 15-2766/2007)
In der Drucksache Nr. 1271/2007, Verkauf des Grundstückes Schlägerstraße/Krausenstraße erklärt die Verwaltung unter anderem, dass die Kosten für eine Grundsanierung der Nettogrundfläche von 3.194 m² ca. 3,0 Millionen Euro betragen werden. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Kosten der Sanierung auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den letzten Jahren mit rund 900 Euro pro m² berechnet wurden.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
Frage 1:
Wurde bei der Berechnung der Kosten beachtet, dass die die Heizungsanlage in der Schule höchstens drei Jahre alt ist und eventuelle Wartungsverträge auch nach einem Verkauf weiter bezahlt werden müssen?
Frage 2:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind für eine öffentliche Nutzung des Gebäudes zwingend erforderlich und welche Maßnahmen können im Gegensatz dazu optional durchgeführt werden, sind aber für eine öffentliche Nutzung nicht unbedingt notwendig?
Frage 3:
Welche möglichen Einsparpotentiale sieht die Verwaltung bei der Sanierung des Gebäudes?
Antwort zu Frage 1:
Der für die Heizungsanlage abgeschlossene Contracting Vertrag wurde bei allen
Betrachtungen zum zukünftigen Umgang mit der Liegenschaft berücksichtigt.
Antwort zu Fragen 2 und 3:
Die in der Drucksache genannten Kosten wurden für die Nutzung als Schule ermittelt. Für
eine andere öffentliche Nutzung würden Sanierungskosten gleicher Höhe entstehen, die
sich durch einen Umbau – bzw. anderen Ausstattungsbedarf evtl. noch erhöhen würden.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 8.11.07 beschlossen, die
Liegenschaft Schlägerstr. zu veräußern.
Das Interessenbekundungsverfahren wurde eingeleitet (siehe HAZ Anzeige vom 7.11.2007)
TOP 7. A N H Ö R U N G E N
TOP 7.1. Kindertagesstätte Plathnerstraße / Sanierung und Erweiterung
(Drucks. Nr. 2821/2007 mit 7 Anlagen)
Herr Küßner fragte nach dem Grund für die recht hohen Kosten der Sanierungsmaßnahme. Frau Brink teilte mit, dass diese aus der vorzunehmenden Schadstoffsanierung resultieren.
Der Bezirksrat empfahl,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHVO zur Sanierung der
Kindertagesstätte (Kita) Plathnerstraße in Höhe von insgesamt 1.476.000,00 €
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 100.000 € und
3. dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 8. A N T R Ä G E
TOP 8.1. Interfraktionell
TOP 8.1.1. Bezirkshaushalt 2007 - Eisfabrik, Druckkosten -
(Drucks. Nr. 15-2726/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der „Eisfabrik“ e.V. wird für Druckkosten für die Ausstellung „Amatas Ankunft“ ein Betrag von bis zu 550,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.2. Bezirkshaushalt 2007 - Südstädter Kommödchen, Jubiläumskosten -
(Drucks. Nr. 15-2730/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem “Südstädter Kommödchen“ e.V. wird zu den abschließenden Kosten des 10-jährigen Jubiläums ein Betrag von 600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.3. Bezirkshaushalt 2007 - kinder kultur kaffee, Einrichtung -
(Drucks. Nr. 15-2736/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für die Erstausstattung eines „kinder kultur kaffees“ wird ein Betrag von bis zu 2.791,00 Euro
zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.4. Bezirkshaushalt 2007 - KunstWerk, "Mobilität " -
(Drucks. Nr. 15-2737/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem Verein „KunstWerk „ e.V. wird für Materialkosten des Kooperationsprojektes „Mobilität“ mit der Peter-Petersen-Schule ein Betrag von bis zu 750,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.5. Bezirkshaushalt 2007 - Haus der Religionen, Friedenslicht -
(Drucks. Nr. 15-2738/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem Haus der Religionen wird für den Kauf des Friedenslichtes von Leo Lebendig ein Betrag von bis zu 4.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Betrag wird in zwei Raten von je 2.000,00 Euro in 2007 und Anfang 2008 ausgezahlt.
Einstimmig
TOP 8.1.6. Bezirkshaushalt 2007 - Bugenhagenkirche, Instrumente -
(Drucks. Nr. 15-2740/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bugenhagenkirchengemeinde wird für die Anschaffung von Posaunen und Trompeten für die Nachwuchsarbeit ein Betrag von bis zu 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.7. Bezirkshaushalt 2007 - Neujahrsempfang -
(Drucks. Nr. 15-2742/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für die finanzielle Ausstattung des Neujahrsempfanges am 12. Januar 2008 werden bis zu 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.8. Bezirkshaushalt 2007 - Finanzielle Ausstattung des Ehrenpreises -
(Drucks. Nr. 15-2743/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für den Ehrenpreis, der anlässlich des Neujahrsempfanges im Januar 2008 vergeben wird, wird ein Betrag von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.9. Bezirkshaushalt 2007 - Südstadtbibliothek, Nacht der Schamanen -
(Drucks. Nr. 15-2906/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Südstadtbibliothek wird für die Veranstaltung „Nacht der Schamanen“ ein Betrag von bis zu 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.2. Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
TOP 8.2.1. Wegfall freier Rechtsabbieger Stresemannallee / Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-2761/2007)
Der Bezirksrat beschloss mit 7 Enthaltungen:
Der freie Rechtsabbieger an der Kreuzung Stresemannallee/Altenbekener Damm wird zurückgebaut und die vorhandene Verkehrsinsel um diese Fläche erweitert.
TOP 8.2.2. Sozialpädagogen in HHS und PPS, Sicherung der Beschäftigung
(Drucks. Nr. 15-2762/2007 N1)
Frau Ike sagte, dass hier nicht die Landesregierung anzusprechen ist, sondern ein entsprechender Antrag der Stadt zu stellen ist. Also müsste der Rat einen entsprechenden Beschluss fassen, mit dem die Stadt dann an das Land herantritt. Darauf hin wurde die entsprechende Formulierung im Antragstext gestrichen.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat Südstadt-Bult bittet Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt
Hannoverauf die Landesregierung dahingehend einzuwirken darauf hinzuwirken, dass die an der Peter-Petersen-Schule und der Heinrich-Heine-Schule bestehenden Beschäftigungsverhältnisse für die Sozialpädagogen von befristeten in unbefristete Anstellungsverhältnisse umgewandelt werden.
Einstimmig
TOP 8.2.3.
Barrierefreie Gestaltung der Treppe Ecke Gneiststr./Haarstr./Auf dem Emmerberge
(Drucks. Nr. 15-2763/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Treppe an der Ecke Gneiststraße/Haarsstraße/Auf dem Emmerberge barrierefrei zu gestalten, indem ein Teil der Stufen zu einer Rampe umgebaut wird. Die Rampe ist derart zu gestalten, dass eine verkehrsregelwidrige Nutzung verhindert wird.
Mit 1 Enthaltung
TOP 8.3. der CDU-Fraktion
TOP 8.3.2. Verkehrskonzept Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2750/2007)
Nachdem Herr Küßner ausführlich den Antrag vorgestellt hatte, entgegnete Herr Nagel, dass der Antrag alles Themen enthalten würde, die die CDU in der Vergangenheit vehement abgelehnt hätte. Ebenso argumentierten die anderen Fraktionen.
Der Bezirksrat lehnte folgenden Antrag ab:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein umfassendes Verkehrskonzept zur Ausdünnung des
Straßenverkehres auf der Sallstraße unter Beachtung folgender Punkte vorzunehmen:
1) Nach Fertigstellung der Umgehungsstraße am Südbahnhof sollen Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehres vorgenommen werden.
2) Als weitere Maßnahme soll eine Aufwertung des gesamten Straßenbildes analog der Lister Meile erstellt werden.
3) Der Ausbau der U-Bahnlinie D-Süd wird weiter verfolgt.
7 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.3.3. Einstellung der Vorbereitungen zum Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2751/2007)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.4. Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-2912/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
1) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult zu ermöglichen.
2) Der vor der Regionsbildung von der Stadtverwaltung ausparzellierte Schulhof und Sportplatz der Förderschule auf der Bult wird dieser Förderschule, solange diese ihrem originären Auftrag nachkommt, von der Stadt Hannover zur unentgeltlichen Verfügung gestellt.
3) Von einer Bebauung dieses Biotop ähnlichen Grundstückes wird abgesehen.
Einstimmig
TOP 8.4 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.4.1. Energiesparende Beleuchtung Ostufer Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2765/2007)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9. Informationen der Verwaltung zu Bauvorhaben
Aufgrund der zeitlichen Situation keine Informationen.
Herr Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:10 Uhr.
TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Herr Pollähne eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es wurden folgende Mitteilungen zur Tagesordnung gegeben und
festgelegt: Zu TOP 2.1 werden Herr Poggendorf, Burmeier Ing. Gesellschaft und Herr Blumöhr, Region Hannover die Ergebnisse vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Zu TOP 2.2 werden Studenten der Uni Hannover ihre Vorschläge vorstellen.
Zu TOP 3 werden Herr Lange, Leiter der Feuerwehr Hannover und Herr Rohrberg Stellung
zu den Planungen nehmen.
Zwei Dringlichkeitsanträge liegen vor; einer zum Bezirkshaushalt 2007 der Südstadtbibliothek und einer zur Schule auf der Bult.
Beiden Anträgen wurde einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Der Antrag zu Bezirkshaushalt wird TOP 8.1.9; der Antrag der CDU wird TOP 8.3.4. Herr Schmitz-Justen beantragte, den TOP 8.3.1 nach der Einwohnerfragestunde zu behandeln. Die so veränderte Tagesordnung wurde bei 1 Gegenstimme beschlossen.
19 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 2. A N H Ö R U N G EN gem. 31 i.V.m.§ 35 der Geschäftsordnung des Rates:
TOP 2.1 zum Thema Grundwasser Kertess Süstadt
Herr Poggendorf stellte technikunterstützt die derzeitige Situation der Grundwasser - verunreinigung in der Südstadt dar ( Anlage 1).
Darauf folgend fragte Herr Jäkel, ob die aufgeständerte Bauweise weiterhin auf dem ehem. Kertessgelände vorgesehen ist, was Herr Blumöhr so bestätigte. Herr Schmitz-Justen bat um Aussage, ob bei einem Tunnelbau für die D-Linie eine weitere Verströmung Richtung Innenstadt stattfinden würde. Herr Poggendorf stellte fest, dass die Technik im U - Bahn - Bau sicher wesentlich weiter fortgeschritten ist und generell grundwasserschonend gebaut wird. Herr Siekermann stellte die Fragen:
- ob bzgl. der vorgetragenen zusätzlichen Einträge alte Gewerbeflächen wie Tankstellen, chem. Standorte etc. auf evtl. Verursachung untersucht wurden?
- ob beim Bau von Tiefgaragen der Bodenaushub auf Verunreinigung untersucht wurde?
Herr Poggendorf entgegnete:
- dass die Region die alten Gewerbegrundstücke wie chem. Reinigungen etc. untersucht hat und keinerlei Einträge festgestellt hat. Tankstellengrundstücke gehörten allerdings nicht dazu, da diese andere Stoffe absondern.
- dass bei Bodenaushub sich die Stoffe verflüchtigen und nicht mehr nachweisbar sind, also keine Belastungen entstehen.
Herr Beins fragte, in welcher Tiefe sich die Blase mit dem Grundwasser verbindet. Herr Poggendorf antwortete, dass sich das Grundwasser ab 3 - 4 m Tiefe bis zur Tiefe von 14 m befindet. Das Grundwasser in der Südstadt wird allerdings nicht genutzt, so dass eine Verbindung keine Relevanz findet.
Herr Küßner fragte, wieviele Nottrinkwasserbrunnen der Südstadt noch nutzbar sind. Herr Blumöhr entgegnete, dass dies zwar nicht untersucht wurde, aber der Stand sich nicht verändert hat und somit diese Nottrinkwasserbrunnen ohne Aufbereitung nicht als Trink - wasser nutzbar sein werden. Dies wird wohl erst frühestens in 25 Jahren der Fall sein können.
Herr Dette fragte nach der Nutzungsmöglichkeit des Grundwassers zum Bewässern von Pflanzen. Herr Poggendorf machte nochmal deutlich, dass sich die Gase an der Luft verflüchtigen und somit gießen von Pflanzen unschädlich ist. Es wurden bei Überprüfungen keine Rückstände gemessen.
TOP 2.2. zum THEMA: Planungsstand Verlagerung der Feuerwache 3
Acht StudenInnen der Architektur von der Universität Hannover stellten vier verschiedene Konzepte zur Verlagerung bzw. Umnutzung des jetzigen Standortes Jordanstraße der Feuerwache 3 vor ( Anlagen 2 bis 5 ). Zusatzfragen wurden lediglich zu den Zu-und Abfahrten gestellt, die von den jeweils Vortragenden zufriedenstellend beantwortet wurden.
TOP 3. Sachstandsbericht der Feuerwehrleitung zu Planungen Feuerwache 3
Herr Lange stellte dar, dass diese Entwürfe heute Premiere hatten und lobte die Zusammenarbeit mit der Uni und den Studenten.
Er machte deutlich, dass diese Entwürfe oder zumindest Teile davon sich in den folgenden städtischen Planungen wiederfinden werden.
TOP 4. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE
Ein Anwohner vom Bertha-von-Suttner-Platz teilte zu TOP 8.3.1 seine Bedenken und die vieler anderer Anwohner gegen die geplanten Dauerparkplätze mit. Es wurden knapp 400 Unterschriften gesammelt, die dem Oberbürgermeister bei Einweihung des umgebauten Platzes übergeben werden.
Frau Jägersberg überbrachte Grüße der SeniorInnen und bedankte sich beim Bezirksrat zum Abschluss des Jahres für die geleistet Arbeit.
Ab hier leider keine Bandaufnahme mehr. Ggf. fehlende Beiträge bitten wir zu entschuldigen.
TOP 8.3.1. Parkplätze am Bertha-v.-Suttner-Platz
(Drucks. Nr. 15-2287/2007 N2)
Herr Siekermann schlug vor, die Grünflächen in vollem Umfang zu erhalten und diese Anzahl von Parkplätzen an anderer Stelle zu schaffen. Herr Beins machte die Ablehnung seiner Fraktion deutlich und erwähnte, dass für Ballspiele vor den ggf.parkenden Autos der Zaun höher werden müsste. Außerdem würde die Straße enger. Herr Stichternath führte aus, dass die Einrichtung von diesen ca. 10 Parkplätzen das deutlich kleinere Übel gegenüber ignoranten Autofahrern, die in Kurven parken, darstellt. Außerdem ist die Fläche eher als Trampelpfad denn als Grünfläche zu betrachten. Herr Jäkel schlug vor, im Antrag die Parkfläche genauer zu bezeichnen mit:" von Sohnreystr. bis zum Tempo 30-Schild Richtung Stresemannallee". Herr Schmitz-Justen sagte, dass:
- auf diesem Streifen die Kinder Fahrrad fahren, so dass dieser frei bleiben müsste.
- auf die Eltern gehört werden sollte.
Herr Diener argumentierte, dass diese Fläche von der Verwaltung für die Übergangszeit der Baumaßnahmen in anderen Straßen als Parkfläche ausgewiesen wurde und in dieser Zeit keine Beschwerden bekanntgeworden sind und dass die Interessenlage abzuwägen ist.
Frau Grube, Frau Walther-Opitz, Herr Küßner und Herr Siekermann sprachen sich deutlich für den kompletten Erhalt des Platzes für die Kinder aus.
Der Antrag wurde dann entsprechend der von Herrn Jäkel vorgeschlagenen Form ergänzt.
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die provisorisch eingerichteten Parkplätze in Schrägauf-
stellung in der Straße Bertha-von-Suttner-Platz (im Süden des westlichen Teils des Bertha-von-Suttner Platzes) ab der Sohnreystr. bis 30 Zone-Schild als Dauerparkplätze einzurichten.
Kostspielige Änderungen sind kaum notwendig. Es müssten lediglich die provisorisch aufge-
stellten Parkschilder gegen fest installierte ausgetauscht werden.
12 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 17.10.2007 (öff. Teil)
v. 17.10.07 = mit 1 Enthaltung genehmigt, v. 05.09.07 = mit 5 Enthaltungen genehmigt
TOP 6. A N F R A G E N
TOP 6.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.1.1. Dritter Bauabschnitt Sprengelmuseum
(Drucks. Nr. 15-2753/2007)
Für das Sprengelmuseum ist ein weiterer Bauabschnitt geplant, um unter anderem die Kunstwerke von Niki de Saint Phalle der Öffentlichkeit präsentieren zu können.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Gibt es bereits Zusagen vom Land, die das Bauvorhaben finanziell unterstützen?
Frage 2:
Wenn ja, in welcher Form bzw. in welcher Höhe wird diese Unterstützung ausfallen?
Antwort zu Frage 1:
Nein, Vorgespräche hierzu wurden und werden aber geführt.
Antwort zu Frage 2:
Entfällt nach Antwort auf Frage 1
Zusatzfragen:
Zur Finanzierungssituation, die jedoch erst beantwortet werden können, wenn die Gespräche mit dem Land beendet sind.
TOP 6.1.2. Illegales Parken an der Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2754/2007)
Regelmäßig ist an der Sallstraße das illegale Parken auf dem Bürgersteig zu beobachten, das mit einem oft zügigen Auffahren im Kreuzungsbereich auf den Radweg und Bürgersteig einhergeht. Die damit verbundenen Gefahren während des Auffahrens aber auch während des Parkens durch Ausweichmanöver von FahrradfahrerInnen und deren Auffahren auf unbeleuchtete Autos sind offenkundig. Hinzu kommt die Beeinträchtigung des Betriebes der anliegenden Geschäfte. Erst kürzlich wandte sich der Inhaber eines nach langem Leerstand neu an der Ecke Krausenstraße/Sallstraße eröffneten Damenfitnessclubs an die Verwaltung und mangels Antwort auch an den Bezirksrat mit der dringenden Bitte um Abhilfe. Das Problem des illegalen Parkens breitet sich zunehmend aus. Auch die Feuerwehr klagte bereits laut eines Artikels im Stadt-Anzeiger Süd vom 30.08.2007 über zugeparkte Straßen und Kreuzungen.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Wie hoch sind die verhängten Bußgelder für das illegale Parken auf dem Bürgersteig in Hannover, in welchem Verhältnis stehen sie zu entsprechenden Bußgeldern in anderen Städten und welche Spielräume und Möglichkeiten bestehen zur Anhebung dieser Bußgelder auf eine wirkungsvollere und abschreckendere Höhe?
Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dem gefahrenträchtigen und geschäftsschädigenden Problem nachhaltig beizukommen, nachdem regelmäßig verhängte Bußgelder keine Wirkung zeigen, und wie bewertet sie insbesondere die Aufstellung von Pollern, Fahrradanlehnbügeln oder sogenannten Schildkröten zur Verhinderung des Auffahrens auf die Radwege/Bürgersteige für Autos?
Frage 3:
Warum hat die Verwaltung auf das Schreiben des Fitnessclubinhabers vom 02.08.2007 noch nicht geantwortet und wird sie dieses nun umgehend unter Angabe konstruktiver Vorschläge nachholen?
Antwort zu Frage 1:
Die Verwarnungsgeldregelsätze sind bundeseinheitlich in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt. Das Parken auf dem Gehweg ist mit 15€ belegt, bei zusätzlicher Behinderung 25€. Wenn das Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde dauert, beträgt der Regelsatz 25€, mit Behinderung 35€. Eine individuelle Festsetzung von Ahndungsmaßnahmen auf örtlicher Ebene ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Einzelfall kann bei Wiederholungstätern eine Erhöhung der Geldbuße in Betracht gezogen werden, jedoch nur, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer eindeutig ermittelt wurde. Ebenso kann eine Geldbuße wegen vorsätzlicher Tathandlung angehoben werden, wenn Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
Antwort zu Frage 2:
Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft und erarbeitet derzeit ein Sicherungskonzept für die angesprochenen Nebenanlagen. Dieses beinhaltet, dass die Nebenanlage mit Kraftfahrzeugen nicht mehr befahren werden kann. Aufgrund des dort befindlichen Radweges sind jedoch besondere Kriterien bei Abpollerungen und anderen Einbauten wie Fahrradabstellbügel zu berücksichtigen. So dürfen die Durchgangs- und Durchfahrbreiten für mobilitätseingeschränkte Fußgänger, sowie für Radfahrer nicht kleiner als 1, 25 und breiter als 1,5 m werden, das sonst wieder die Möglichkeit besteht mit Fahrzeugen durchzufahren. Gleichzeitig sollen in dem Bereich Fahrradabstellmöglichkeiten für Besucher der umliegenden Geschäfte geschaffen werden.
Antwort zu Frage 3:
Dem Fachbereich Tiefbau ist das Schreiben des Fitnessclubinhabers vom 02.08.2007 nicht bekannt. Somit konnte auch nicht, wie sonst üblich, ein Zwischenbescheid erteilt werden. Sobald das Sicherungskonzept für die Nebenanlage feststeht, ist der Fachbereich Tiefbau bereit, den Fitnessclubbetreiber darüber zu informieren. Es wurde bereits Kontakt mit dem Anfragesteller dieser Drucksache aufgenommen, um die hierfür erforderlichen Daten zu erhalten.
TOP 6.1.3. Baugenehmigungsverfahren Aldi-Markt
(Drucks. Nr. 15-2755/2007)
Bezirksrat (Drucksache Nr. 15-1522/2006) und Rat haben zum vorgelegten Bebauungsplan Nr. 1677 - Lindemannallee/Umspannwerk – gleiche Änderungsanträge beschlossen, die ökologische Ansprüche an dieses Gebiet konkretisierten. Die Realität des vollendeten Baukörpers (übliche 0815-Bauweise) mit Stellplätzen für Pkw und Fahrradklemmbügeln entspricht in keiner Weise den Intentionen der ändernden Beschlüsse aus Bezirksrat und Rat.
Wir fragen daher die Verwaltung:
Frage 1:
Welche Angaben aus dem vom Rat beschlossenen Bebauungsplan sind in die Baugenehmigung aufgenommen worden, insbesondere die in der o. g. Drucksache unter Punkt 1 – 5 aufgeführten Konkretisierungen?
Frage 2:
Wurden bei einer Schlussabnahme die aufgeführten Punkte überprüft?
Frage 3:
Wenn ja mit welchen Ergebnissen, wenn nein wann wird eine Überprüfung durchgeführt?
Antwort zu Frage 1:
Zu den in der Drucksache aufgeführten fünf Punkten hat die Verwaltung in den Drucksachen 1234/06 N1 + N2 (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss B-Plan 1677) Stellung genommen. Die Drucksache N2 ist am 14.9.06 beschlossen worden. Aus den Vorgaben des Bebauungsplanes wurden im Baugenehmigungsverfahren die folgenden Punkte berücksichtigt:
Antrag Punkt 1. Die Anzahl der Einstellplätze wird auf 75 Stellplätze festgesetzt.
- Die von 122 auf 75 reduzierte Anzahl von Stellplätzen ist im B-Plan 1677 festgesetzt worden und in dieser Anzahl auch Bestandteil der Baugenehmigung geworden.
Antrag Punkt 2 und 3: Die vorhandenen Bäume sind zu erhalten und Ersatzmaßnahmen für gefällte Bäume auf dem Grundstück durchzuführen.
- Dies wurde in dem möglichen Rahmen berücksichtigt. In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Der heutige Baumbestand wird weitestgehend erhalten bleiben. Von den 19 unter Baumschutzsatzung stehenden Bäumen mussten aufgrund von Leitungsbergungen bereits 4 Bäume mit entsprechender Fällgenehmigung gefällt werden. Das Fällen dreier weiterer, unter Aspekten des Naturschutzes nicht besonders schützenswerter Bäume wird erforderlich sein, um das Betriebskonzept, das heißt insbesondere den Anlieferungsverkehr gefahrlos auf dem Grundstück abwickeln zu können. (…) D.h., dass von den heute 15 unter Baumschutzsatzung stehenden 12 Bäume erhalten werden. Unter diesen Bäumen ist auch der größte Baum, eine Linde mit 2,0 m Stammumfang, die in das Stellplatzkonzept integriert werden konnte. Der Erhalt dieser Bäume setzt allerdings voraus, dass nicht aufgrund von ggf. erforderlichen Bodensanierungen Bäume gefällt werden müssen (…)
- Die Ersatzpflanzungen für die bisher gefällten Bäume auf dem Grundstück werden vollständig auf dem Areal vorgenommen.“
Die Entscheidungen zu beiden Punkten sollten Bestandteil eines qualifizierten Freiflächenplanes werden.
Weitergehend heißt es dann in der Begründung zum Satzungsbeschluss (DS 2264/06) in Bezug auf diesen Freiflächenplan: „Laut Freiflächenplan sollen auf dem Grundstück insgesamt 12 von 19 Großbäumen erhalten und 25 Bäume inklusive der Ersatzpflanzungen von 10 großkronigen Bäumen der 1./2. Ordnung neu angepflanzt werden“.
Dieser Freiflächenplan, der den Erhalt von Bäumen und die Ersatzpflanzung von 25 Bäumen vorsieht, wurde verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung.
Antrag Punkt 4: ökologische Ausrichtung der Architektur und der Außenflächen
In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Die Architektur des geplanten Marktes wird in Bezug auf das Landschaftsbild in diesem Übergangsbereich zum Landschaftsschutzgebiet zu einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zu der heutigen Situation beitragen. Das alte Umspannwerk mit einer Gebäudehöhe von ca. 14 m über die gesamten zwei Geschosse mit Flachdach hat einen eher störenden Einfluss auf das Landschaftsbild. Der eingeschossige Markt mit einem 4 m hohen Erdgeschoss mit Ziegelverblendfassade und einem pfannengedeckten Satteldach mit einer Dachneigung von 22° und einer Firsthöhe von ca. 9 m entspricht einer ländlich geprägten Bauweise und ist in der Fernwirkung nicht in dem Baumkronenbereich störend. Das Kerngrundstück wird durch Pflanzstreifen eingegrünt. Alter Baum- und Heckenbestand an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze schafft eine grüne Abgrenzung zu dem Landschaftsschutzgebiet. Die Stellplatzanlagen werden durch Bäume gegliedert und mit Ökopflaster gepflastert. Der Baumbestand nach Realisierung wird anzahlmäßig über dem heutigen Bestand liegen. Der technische Ausbau wird den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EneV 2004) entsprechen und bspw. einen Brennwertkessel umfassen.“
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde die Ausführung hinsichtlich der o.g. Maßen zu Höhe, Dachneigung etc., die Berücksichtung der festgesetzten Pflanzstreifen sowie die Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2004 geprüft. Als Heizsystem wurde ein Brennwertkessel gewählt.
Antrag Punkt 5: Anzahl der Fahrradanlehnbügel
In der Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag in der DS 1234/06N1+N2 heißt es zu dem Punkt: „Die Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze wird im Baugenehmigungsverfahren auf der Grundlage des § 47 b der NBauO geregelt. Der Betreiber hat Zustimmung signalisiert, dabei auch Fahrradanlehnbügel zu verwenden.“
Im Baugenehmigungsverfahren wurde die erforderliche Anzahl der Fahrradabstellplätze geprüft. 15 Stellplätze wurden vor dem Markt bereitgestellt. Die Richtzahlen für einen Markt mit 1000m² VKF liegen zwischen 2 bis 10. Für die Forderung nach einer bestimmten Art von Fahrradabstellmöglichkeiten gibt es in der Niedersächischen Bauordnung § 47b keine Rechtsgrundlage. Nach § 47 b muss sichergestellt sein, dass die Fahrradabstellanlagen möglichst leicht zu erreichen und gut zugänglich sein müssen.
Eine Festsetzung von Fahrradanlehnbügeln ist auch nach § 9 BauGB, der die Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplan regelt, nicht möglich.
Es wurde der Verwaltung jedoch mündlich zugesichert, dass Fahrradanlehnbügel auf dem Gelände errichtet werden.
Antwort zu Frage 2:
Seitens der Bauordnung wurde keine Schlussabnahme vorgenommen. Eine Schlussabnahme wird nicht zwangsläufig bei jedem Gebäude vorgenommen,
Antwort zu Frage 3:
Eine Überprüfung durch die Verwaltung hat dahingehend stattgefunden, dass die Einhaltung der Vorgaben aus dem Freiflächenplan, die Anzahl der Stellplätze und Anzahl und Qualität der Fahrradbügel vor Ort geprüft wurden.
Eine Begehung hat ergeben, dass die zu erhaltenden Bäume noch stehen und 25 neue Bäume gepflanzt wurden. Insbesondere die große Linde ist erhalten geblieben. Die Anzahl der Stellplätze ist eingehalten worden. Die Stellplätze sind jedoch breiter als die üblichen 2,50- 2,70 m. Breiten von Stellplätzen unterliegen jedoch keiner bauordnungsrechtlichen Prüfung.
Entgegen der Zusage, wurden keine Fahrradanlehnbügel installiert. Vorgesehen ist, diesbezüglich ein Gespräch mit der Firma Aldi zu führen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.
TOP 6.1.4. KiK-Schilder
(Drucks. Nr. 15-2760/2007)
Seit einigen Wochen steht auf dem Gehweg an der Tiestestraße Ecke Spielhagenstraße (siehe Foto), an der Tiestestraße Ecke Rüsterburg und an der Tiestestraße Ecke Wredestraße jeweils ein pfeilförmiges, an einer Metallstange mit Fuß montiertes Werbeschild, das den Weg zum Discounter KiK in der Straße An der Weide weist. Solche Werbeschilder sind nach unserem Verständnis deplatziert, da sie den Fuß- und Fahrzeugverkehr behindern können und Werbung auf dafür vorgesehene Flächen beschränkt werden sollte.
Wir fragen die Verwaltung:
Frage 1:
Bedürfen solche Schilder der Genehmigung?
Frage 2:
Wenn ja, wann wurde diese beantragt und erteilt, wenn nein, wird die Verwaltung diese Schilder entfernen oder den Betreiber zur Entfernung dieser Schilder auffordern?
Antwort zu Frage 1:
Jede Nutzung öffentlichen Straßenraumes durch Dritte bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung.
Antwort zu Frage 2:
Die Fa. KiK hat keinen Antrag gestellt. Einem Antrag wäre auch nicht stattgegeben worden. Die Schilder wurden inzwischen eingezogen. Die Kosten werden der Firma KiK in Rechnung gestellt.
TOP 6.2. von Bezirksratsherrn Schmitz-Justen (DIE LINKE.)
TOP 6.2.1. Verkauf des Grundstücks Schlägerstr. / Krausenstr.
(Drucks. Nr. 15-2766/2007)
In der Drucksache Nr. 1271/2007, Verkauf des Grundstückes Schlägerstraße/Krausenstraße erklärt die Verwaltung unter anderem, dass die Kosten für eine Grundsanierung der Nettogrundfläche von 3.194 m² ca. 3,0 Millionen Euro betragen werden. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Kosten der Sanierung auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den letzten Jahren mit rund 900 Euro pro m² berechnet wurden.
Ich frage deshalb die Verwaltung:
Frage 1:
Wurde bei der Berechnung der Kosten beachtet, dass die die Heizungsanlage in der Schule höchstens drei Jahre alt ist und eventuelle Wartungsverträge auch nach einem Verkauf weiter bezahlt werden müssen?
Frage 2:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind für eine öffentliche Nutzung des Gebäudes zwingend erforderlich und welche Maßnahmen können im Gegensatz dazu optional durchgeführt werden, sind aber für eine öffentliche Nutzung nicht unbedingt notwendig?
Frage 3:
Welche möglichen Einsparpotentiale sieht die Verwaltung bei der Sanierung des Gebäudes?
Antwort zu Frage 1:
Der für die Heizungsanlage abgeschlossene Contracting Vertrag wurde bei allen
Betrachtungen zum zukünftigen Umgang mit der Liegenschaft berücksichtigt.
Antwort zu Fragen 2 und 3:
Die in der Drucksache genannten Kosten wurden für die Nutzung als Schule ermittelt. Für
eine andere öffentliche Nutzung würden Sanierungskosten gleicher Höhe entstehen, die
sich durch einen Umbau – bzw. anderen Ausstattungsbedarf evtl. noch erhöhen würden.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 8.11.07 beschlossen, die
Liegenschaft Schlägerstr. zu veräußern.
Das Interessenbekundungsverfahren wurde eingeleitet (siehe HAZ Anzeige vom 7.11.2007)
TOP 7. A N H Ö R U N G E N
TOP 7.1. Kindertagesstätte Plathnerstraße / Sanierung und Erweiterung
(Drucks. Nr. 2821/2007 mit 7 Anlagen)
Herr Küßner fragte nach dem Grund für die recht hohen Kosten der Sanierungsmaßnahme. Frau Brink teilte mit, dass diese aus der vorzunehmenden Schadstoffsanierung resultieren.
Der Bezirksrat empfahl,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHVO zur Sanierung der
Kindertagesstätte (Kita) Plathnerstraße in Höhe von insgesamt 1.476.000,00 €
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 100.000 € und
3. dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Einstimmig
TOP 8. A N T R Ä G E
TOP 8.1. Interfraktionell
TOP 8.1.1. Bezirkshaushalt 2007 - Eisfabrik, Druckkosten -
(Drucks. Nr. 15-2726/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der „Eisfabrik“ e.V. wird für Druckkosten für die Ausstellung „Amatas Ankunft“ ein Betrag von bis zu 550,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.2. Bezirkshaushalt 2007 - Südstädter Kommödchen, Jubiläumskosten -
(Drucks. Nr. 15-2730/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem “Südstädter Kommödchen“ e.V. wird zu den abschließenden Kosten des 10-jährigen Jubiläums ein Betrag von 600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.3. Bezirkshaushalt 2007 - kinder kultur kaffee, Einrichtung -
(Drucks. Nr. 15-2736/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für die Erstausstattung eines „kinder kultur kaffees“ wird ein Betrag von bis zu 2.791,00 Euro
zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.4. Bezirkshaushalt 2007 - KunstWerk, "Mobilität " -
(Drucks. Nr. 15-2737/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem Verein „KunstWerk „ e.V. wird für Materialkosten des Kooperationsprojektes „Mobilität“ mit der Peter-Petersen-Schule ein Betrag von bis zu 750,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.5. Bezirkshaushalt 2007 - Haus der Religionen, Friedenslicht -
(Drucks. Nr. 15-2738/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Dem Haus der Religionen wird für den Kauf des Friedenslichtes von Leo Lebendig ein Betrag von bis zu 4.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Betrag wird in zwei Raten von je 2.000,00 Euro in 2007 und Anfang 2008 ausgezahlt.
Einstimmig
TOP 8.1.6. Bezirkshaushalt 2007 - Bugenhagenkirche, Instrumente -
(Drucks. Nr. 15-2740/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bugenhagenkirchengemeinde wird für die Anschaffung von Posaunen und Trompeten für die Nachwuchsarbeit ein Betrag von bis zu 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.7. Bezirkshaushalt 2007 - Neujahrsempfang -
(Drucks. Nr. 15-2742/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für die finanzielle Ausstattung des Neujahrsempfanges am 12. Januar 2008 werden bis zu 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.8. Bezirkshaushalt 2007 - Finanzielle Ausstattung des Ehrenpreises -
(Drucks. Nr. 15-2743/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Für den Ehrenpreis, der anlässlich des Neujahrsempfanges im Januar 2008 vergeben wird, wird ein Betrag von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.1.9. Bezirkshaushalt 2007 - Südstadtbibliothek, Nacht der Schamanen -
(Drucks. Nr. 15-2906/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Der Südstadtbibliothek wird für die Veranstaltung „Nacht der Schamanen“ ein Betrag von bis zu 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Einstimmig
TOP 8.2. Gemeinsam von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD
TOP 8.2.1. Wegfall freier Rechtsabbieger Stresemannallee / Altenbekener Damm
(Drucks. Nr. 15-2761/2007)
Der Bezirksrat beschloss mit 7 Enthaltungen:
Der freie Rechtsabbieger an der Kreuzung Stresemannallee/Altenbekener Damm wird zurückgebaut und die vorhandene Verkehrsinsel um diese Fläche erweitert.
TOP 8.2.2. Sozialpädagogen in HHS und PPS, Sicherung der Beschäftigung
(Drucks. Nr. 15-2762/2007 N1)
Frau Ike sagte, dass hier nicht die Landesregierung anzusprechen ist, sondern ein entsprechender Antrag der Stadt zu stellen ist. Also müsste der Rat einen entsprechenden Beschluss fassen, mit dem die Stadt dann an das Land herantritt. Darauf hin wurde die entsprechende Formulierung im Antragstext gestrichen.
Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat Südstadt-Bult bittet Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt
Hannover
Einstimmig
TOP 8.2.3.
Barrierefreie Gestaltung der Treppe Ecke Gneiststr./Haarstr./Auf dem Emmerberge
(Drucks. Nr. 15-2763/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Treppe an der Ecke Gneiststraße/Haarsstraße/Auf dem Emmerberge barrierefrei zu gestalten, indem ein Teil der Stufen zu einer Rampe umgebaut wird. Die Rampe ist derart zu gestalten, dass eine verkehrsregelwidrige Nutzung verhindert wird.
Mit 1 Enthaltung
TOP 8.3. der CDU-Fraktion
TOP 8.3.2. Verkehrskonzept Sallstraße
(Drucks. Nr. 15-2750/2007)
Nachdem Herr Küßner ausführlich den Antrag vorgestellt hatte, entgegnete Herr Nagel, dass der Antrag alles Themen enthalten würde, die die CDU in der Vergangenheit vehement abgelehnt hätte. Ebenso argumentierten die anderen Fraktionen.
Der Bezirksrat lehnte folgenden Antrag ab:
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein umfassendes Verkehrskonzept zur Ausdünnung des
Straßenverkehres auf der Sallstraße unter Beachtung folgender Punkte vorzunehmen:
1) Nach Fertigstellung der Umgehungsstraße am Südbahnhof sollen Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehres vorgenommen werden.
2) Als weitere Maßnahme soll eine Aufwertung des gesamten Straßenbildes analog der Lister Meile erstellt werden.
3) Der Ausbau der U-Bahnlinie D-Süd wird weiter verfolgt.
7 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
TOP 8.3.3. Einstellung der Vorbereitungen zum Stadtbezirksmanagement
(Drucks. Nr. 15-2751/2007)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.4. Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult
(Drucks. Nr. 15-2912/2007)
Der Bezirksrat beschloss:
1) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Erhalt des Schulhofes und des Sportplatzes der Förderschule auf der Bult zu ermöglichen.
2) Der vor der Regionsbildung von der Stadtverwaltung ausparzellierte Schulhof und Sportplatz der Förderschule auf der Bult wird dieser Förderschule, solange diese ihrem originären Auftrag nachkommt, von der Stadt Hannover zur unentgeltlichen Verfügung gestellt.
3) Von einer Bebauung dieses Biotop ähnlichen Grundstückes wird abgesehen.
Einstimmig
TOP 8.4 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 8.4.1. Energiesparende Beleuchtung Ostufer Maschsee
(Drucks. Nr. 15-2765/2007)
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
TOP 9. Informationen der Verwaltung zu Bauvorhaben
Aufgrund der zeitlichen Situation keine Informationen.
Herr Pollähne schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:10 Uhr.
Herr Pollähne schloss die Sitzung um 22:15 Uhr.
Für die Niederschrift:
Pollähne Mewes Busse
Bezirksbürgermeister Koordinatorin Sachbearbeiter
