Sitzung Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen am 05.11.2007

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 29.10.2007)
Protokoll (erschienen am 18.01.2008)
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Landeshauptstadt Hannover -67.01 - Datum 13.12.2007

NIEDERSCHRIFT

11. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen
am Montag, 5. November 2007, Rathaus, Gobelinsaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.45 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)


Ratsherr Fischer (CDU)
Ratsherr Löser (SPD)
Ratsherr Bindert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Dette (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Ebeling (CDU)
Beigeordneter Engelke (FDP)
Ratsherr Garbe (SPD)
Ratsherr Hermann (SPD)
(Ratsherr Meyburg) (FDP)
Ratsherr Mineur (SPD)
(Ratsherr Müller) (SPD)
(Ratsherr Rodenberg) (SPD)
Ratsherr Sommerkamp (CDU)

Beratende Mitglieder:
Bezirksratsherr Fischer
Bezirksratsherr Dr. Hahn (CDU)
Herr Henke
Frau Rolff-Tiefensee 15.00 - 16.45 Uhr
Herr Siepe
Frau Unterricker

Grundmandat:
Ratsherr Krstic (DIE LINKE.)
(Ratsherr Nikoleit) (Gruppe Hannoversche Linke)
Ratsherr List (Gruppe Hannoversche Linke)









Verwaltung:
Stadtkämmerer Dr. Hansmann Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernat
Frau Koebe Wirschafts- und Umweltdezernat
Frau van Schwartzenberg Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Frau Gruber Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Becker Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste

Gäste:
Herr Ohm aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Herr v. Lochow Firma TCC, Hamburg
Herr Meyer Leiter des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover

Presse:
Herr Helmer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau König Neue Presse
Herr Meise Hannoversche Allgemeine Zeitung

Für die Niederschrift:
Herr Mädel Fachbereich Umwelt und Stadtgrün




Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

2. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 2569/2007 mit 2 Anlagen)

3. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung); hier: Aktualisierung des Straßenverzeichnisses
(Drucks. Nr. 2494/2007 mit 3 Anlagen)

4. Bericht der Region Hannover zu geplanten Asbest-Ablagerungen auf der Zentraldeponie Hannover-Lahe

5. Übernahme des Friedhofs Nackenberg durch die Petrigemeinde
(Informationsdrucks. Nr. 2403/2007)

6. Zwischenbericht
Arbeitsgruppe Alkohol auf öffentlichen Plätzen
(Informationsdrucks. Nr. 2256/2007)



7. A N T R Ä G E

7.1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten
(Drucks. Nr. 2350/2007)

7.1.1. Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten
(Drucks. Nr. 2350/2007 S1)

7.2. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Hinweisschilder für Park-and-Ride-Anlagen außerhalb der Umweltzone
(Drucks. Nr. 2349/2007)

7.3. Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Schadstoffbelastung des Hauses 2 auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1802/2007)

8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

8.1. Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg -;
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2442/2007 mit 5 Anlagen)

8.2. Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd -
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2441/2007 mit 4 Anlagen)

8.3. Bebauungsplan 772, 2. Änderung, Oisseler Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2402/2007 mit 4 Anlagen)

8.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße/Kronsberger Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2512/2007 mit 3 Anlagen)

9. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

9.1. 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 1925/2007 mit 2 Anlagen)





9.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1698, Adickesstraße
Ablehnung des Antrages über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens,
Einstellung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 2398/2007 mit 2 Anlagen)

9.3. 206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer / Nachnutzung am Standort der bisherigen Pädagogischen Hochschule

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2151/2007 mit 3 Anlagen)

9.4. Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken
(Drucks. Nr. 2283/2007 mit 1 Anlagen)

10. B E R I C H T D E S D E Z E R N E N T E N

11. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

12. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Personalangelegenheiten
(Drucks. Nr. 2486/2007 mit 1 Anlage)

13. Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1379/2007 mit 1 Anlagen)

14. Wasserstadt Limmer - Bodensanierungsvertrag
(Drucks. Nr. 2312/2007 mit 1 Anlage)

15. B E R I C H T D E S D E Z E R N E N T E N

16. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N












I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE

Es gab keine Wortmeldungen.



TOP 2.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) : Änderung der Verbandsordnung
(Drucks. Nr. 2569/2007 mit 2 Anlagen)

Ratsherr Engelke fragte, ob zwischen 2006 und 2007 keine Servicevereinbarung vorlag und bat um Auskunft, ob es für die verschiedenen Automarken jeweils spezielle Werkstätten gebe. Im Übrigen hielte er es für sinnvoll, wenn bei einem Gesamtvolumen von 825.000 Euro die Instandsetzung der Fahrzeuge auch ausgeschrieben werde.

Herr Becker erklärte, dass der Zweckverband aha in seiner Werkstatt die Serviceleistungen für 145 verschiedene Fabrikate biete. Die Werkstatt von aha ist vor der Bildung des Zweckverbandes ein gewachsener Bestandteil des vorherigen Eigenbetriebes bzw. des ehemaligen Fuhramtes gewesen. Dieser Werkstatt wurden als Teil der Verwaltung die Beschaffung, Wartung und Instandhaltung städtischer Fahrzeuge übertragen.
Mit der Bildung als rechtlich selbständiger Zweckverband wurde mit aha eine entsprechende Servicevereinbarung abgeschlossen. Aus vergaberechtlichen Gründen müssen diese Aufgaben nun in die Verbandsordnung aufgenommen werden.

Ratsherr Fischer fragte ergänzend, ob sichergestellt sei, dass die Aufgaben sowohl fachlich als auch wirtschaftlich in den richtigen Händen seien.
Herr Ohm erklärte, dass die Kfz-Werkstatt jährlich ein Gesamtvolumen von ca. 10 Millionen Euro habe. Es werden dort 60 Handwerker und 10 Kfz-Meister beschäftigt. Alle Fahrzeuge von aha und der überwiegende Teil des Fuhrparks der Stadt Hannover werden dort repariert. Bei speziellen Reparaturen werden zusätzlich Fachwerkstätten aus Hannover und der Region beauftragt. Durch Rahmenverträge und Großkundenrabatte sei man in der Lage, die beste und kostengünstigste Lösung anzubieten.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass noch nicht darauf eingegangen wurde, ob es in den Jahren 2006 und 2007 ebenfalls eine Vereinbarung gab. Weiter fragte er, ob die Abrechnungen in getrennten Buchhaltungen vorgenommen werden.
Herr Becker antwortete, dass die Servicevereinbarung mit aha in den vergangenen beiden Jahren um jeweils 1 Jahr durch Einzelschreiben ohne weitere vertragliche Ergänzungen verlängert wurde. Diese Einzelschreiben (s.o.) sind der Drucksache nicht beigefügt worden.

Ratsherr Engelke fragte, ob es sich bei dem Volumen von 10 Millionen Euro um den Umsatz oder um das Anlagevermögen handele.

Herr Ohm erklärte, dass es sich um den Umsatz handele.



Herr von Lochow erläuterte die wesentlichen Parameter Einkauf, Instandsetzung und Aussonderung, anhand derer die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks ermittelt werden kann. Er betonte, dass aha der Stadt Hannover die Arbeiten insgesamt ca. 4 Prozent günstiger anbieten könne, als am Markt üblich.

Ratsherr Engelke fragte, wie festgestellt werde, dass der Gebührenzahler nicht die Wartungskosten eines städtischen Fahrzeuges bezahle.


Herr von Lochow erklärte, dass es entscheidend sei, welche Kosten bei einem anderen Anbieter entstehen würden. Hier biete aha bei der Fuhrparkgröße von 1200 Fahrzeugen die günstigsten Konditionen. Er wies daraufhin, dass die Konditionen jährlich überprüft werden.
Herr Becker erläuterte, dass zwischen der Landeshauptstadt Hannover und aha vereinbart wäre, die bei aha entstehenden Kosten für Beschaffung, Wartung und Instandhaltung der städtischen Fahrzeuge zu erstatten, Dabei gelte das Kostendeckungsprinzip. Der Gebührenhaushalt werde demnach nicht mit diesen Kosten belastet.

Ratsherr Dette fragte ob sichergestellt sei, dass aha Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Motoren gemäß des entsprechenden Ratsbeschlusses beschafft.

Herr Becker antwortete, dass die Drucksache 1280/2005 „Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge“ dem Zweckverband aha als Grundlage für die Kfz-Beschaffungen der Landeshauptstadt Hannover bekannt sei und bei Einzelbeschaffungen und entsprechenden Ausschreibungen berücksichtigt werde.

Ratsherr Krstic fragte, ob die Tariftreue gewährleistet sei.

Herr Becker bestätigte dies.

Bezirksratsherr Dr. Hahn fragte, wie hoch die finanziellen Auswirkungen wären, wenn im Rahmen des Luftreinhalteplans der Fuhrpark erneuert werde.

Dr. Hansmann erklärte, dass aus Sicht der Stadt die Vereinbarung mit aha sehr kostengünstig sei.

Herr Becker erklärte, dass im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan im Jahr 2008 insgesamt ca. 70 Lkw und Pkw für ca. 2,6 Mio. Euro beschafft werden.

9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 3.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung); hier: Aktualisierung des Straßenverzeichnisses (Drucks. Nr. 2494/2007 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Mineur wies darauf hin, dass die Bezirksräte früher derartige Drucksachen zur Kenntnis erhalten hätten. Es wäre sinnvoll, wenn künftig wieder so verfahren werden könnte.



Herr Ohm erklärte, dass sich die Zuständigkeiten mit der Gründung des Zweckverbandes im Jahr 2003 geändert hätten.

Herr Dr. Hansmann sagte eine Prüfung zu, ob eine Beteiligung der Bezirksräte hätte erfolgen müssen.


Protokollantwort:
Das Straßenverzeichnis des aha ist Anlage der Straßenreinigungssatzung des aha, über welche dieser die Satzungshoheit hat. Die LHH hat keine Satzungskompetenz und somit keine originäre Zuständigkeit für die Straßenreinigungssatzung oder das Straßenverzeichnis. Eine Zuständigkeit ergibt sich nur insofern, als dass Rat und VA (aber auch nur diese gem. § 111 NGO) den städtischen Vertreter in der Verbandsversammlung bezüglich seiner Beschlüsse in der Verbandsversammlung anweisen können. (Kommentar Thiele zur NGO, 7. Auflage, § 111 Rdnr. 3: „Die Vertreter der Gemeinde im Mitgliederorgan sind an Weisungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, nicht auch anderer Organe der Gemeinde, wie Ortsrat, gebunden.“) Insofern ergibt sich bei Weisungsbeschlüssen an die Stimmführer keine Kompetenz der Bezirksräte.

Einstimmig


TOP 4.
Bericht der Region Hannover zu geplanten Asbest-Ablagerungen auf der Zentraldeponie Hannover-Lahe

Herr Meyer berichtete mittels einer Powerpoint-Präsentation ausführlich über die Gründe der geplanten Asbest-Ablagerungen auf der Zentraldeponie Hannover-Lahe und die technischen Möglichkeiten der Umsetzung. Der wesentliche Inhalt des Berichtes ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ratsherr Dette kritisierte, dass in der Präsentation die Kosten zu sehr im Vordergrund stünden. Vielmehr sollte zuerst geprüft werden, welche Risiken bei der Be- und Entladung sowie beim Transport des Materials bestünden.

Ratsherr Sommerkamp fragte, wie gewährleistet sei, dass bei der Verladung des Materials kein kontaminierter Stoff an die Atmosphäre abgegeben werde. Des Weiteren fragte er, was mit der Vegetation geschehe, die auf der Deponie wachse.

Herr Meyer erklärte, dass im Januar 2008 voraussichtlich die Ergebnisse der technischen Untersuchung vorliegen werden. Das Beladen der Transporter werde in einem Pilotprojekt getestet und von der Gewerbeaufsicht begleitet. Mehrere Möglichkeiten werden dabei in Betracht gezogen: a) das permanente Besprühen des Materials mit entspanntem Wasser; b) das Aufnehmen des Materials unter einem Zelt in Unterdruck; c) das Absaugen der Luft mit großen Industriestaubsaugern. Vom Ergebnis der Erkundungen hänge es ab, ob überhaupt eine Umlagerung des Materials erfolgen könne und sichergestellt sei, dass es zu keiner Gesundheitsgefährdung komme. Er wies darauf hin, dass ein LKW-Unfall während eines Transportes statistisch gering sei und stellte klar, dass bei allem Bemühen die Kosten zu minimieren, der Gesundheits- und Gefahrenaspekt nicht aus den Augen gelassen werde. Er erklärte weiter, dass Transport und Einlagerung nach dem Stand der derzeitigen Technik erfolgen werden. Zur Frage der Vegetation wies er darauf hin, dass geprüft werde, wie das organische Material sauber vom Asbest getrennt werden könne, ohne dass es zu Faserfreisetzungen komme.


Ratsherr Engelke kritisierte, dass diejenigen, die für die Asbestablagerungen bzw. für die Gewerbegenehmigungen verantwortlich waren, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Des Weiteren fragte er, warum der Deponiekörper aus Kolenfeld entfernt werden solle und wie der Transport ablaufen werde. Außerdem sei es unverständlich, dass die Region Hannover noch keinerlei Kenntnisse besäße, wie die Aktion zu erfolgen habe. Es sei daher aus seiner Sicht die beste Alternative zu prüfen, ob das belastete Material in Kolenfeld belassen werden könnte.

Herr Meyer informierte darüber, dass mit der Erkundung erst zum 01.10.2007 begonnen wurde. Weiter erklärte er, dass das Gewerbegebiet in Wunstorf auf rechtmäßigem Wege zustande kam. Der Transport solle so verlaufen, dass ein Container mit einer speziellen Folie ausgekleidet und dann das Material eingebracht werde. Die Folie werde anschließend verschweißt.

Ratsherr List fragte, ob es durch Witterungseinflüsse zu Staubentwicklungen bei offen daliegendem Asbest kommen könne. Des Weiteren bat er um Auskunft, was mit dem im Boden befindlichen Arsen geschehe.

Herr Meyer erläuterte, dass bei stark gebundenem Asbest, wie z. B. in Wellasbestdächern oder Fassadenverkleidungen, keine Gefahr durch Witterungseinflüsse bestehe und dieser somit nicht entfernt werden müsse. Durch den schwach gebundenen Asbest, der im Wesentlichen im Brandschutz eingesetzt würde, bestehe hingegen eine permanente Gefahr, dass Fasern durch Witterungseinflüsse freigesetzt werden. Das Arsen im Boden stelle jedoch keine Gefahr für das Grundwasser dar, sofern kein alkalihaltiges Wasser durchfließe.

Ratsherr Dette erklärte, dass es Materialien mit einem größeren Winkelreibungswiderstand gebe, mit dem man einen steileren Böschungswinkel herstellen könnte, der einen Verbleib der Ablagerungen auf dem bisherigen Gelände ermöglicht. Es gehe der Region daher aus seiner Sicht nur darum, die Fläche räumen zu können, um weitere Gewerbefläche erschließen zu können. Wenn dem nicht so sei, wäre die Stadt gerne bereit, die Region Hannover bei der Auswahl der richtigen Materialien zu unterstützen.

Ratsherr Mineur fragte, welche Kosten und Folgekosten entstünden, nachdem der Asbest in Lahe deponiert wurde. Weiterhin bat er um Auskunft, welche rechtlichen Verfahren bis zu einem Transport noch durchlaufen werden müssen.

Herr Meyer teilte mit, dass die Kosten mit ca. 5 Millionen Euro veranschlagt werden. Erst wenn die Erkundung beendet ist, können die exakten Kosten benannt werden. Der Deponie Lahe entstünden keine Folgekosten, da das Material in einem Monopolder abgelagert werde. Es werde ein öffentliches abfallrechtliches Zulassungsverfahren als Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Ratsherr Fischer bat um ergänzende Angaben, warum wegen der Schräglage in Kolenfeld eine Lagerung dort nicht möglich sei.

Herr Meyer erklärte, dass eine steilere Böschung als im Verhältnis 1:2 vorliege. Damit gelänge es nicht, eine Vegetationsschicht auf der Deponiefolie aufzubringen.

Ratsherr Dette erwiderte, dass der Kaliberg auch keine Vegetationsschicht aufweise.




Herr Meyer wies darauf hin, dass die Deponie und der Kaliberg nicht miteinander verglichen werden können.

Ratsherr Dette fragte, welchen Winkelrollwiderstand das Material habe.

Herr Meyer erklärte, darüber ad hoc keine Antwort geben zu können.

Ratsherr Sommerkamp fragte, wie hoch die Kosten der bisherigen Arbeiten seien.

Herr Meyer bezifferte die Kosten auf ca. 175.000 Euro, davon seien 60 Prozent durch den Bund finanziert.


TOP 5.
Übernahme des Friedhofs Nackenberg durch die Petrigemeinde
(Informationsdrucksache Nr. 2403/2007)

Ratsherr Fischer erklärte, dass der Auftrag der Verwaltung, mit der Petrigemeinde eine einvernehmliche Lösung über die Kostenaufteilung herbeizuführen, gescheitert sei. Die Kirchengemeinde wolle keine Konkurrenz zur Stadt Hannover darstellen, indem sie die Beerdigungen preiswerter anbiete, es werde vielmehr ein großer Wert auf die Trauerarbeit gelegt. Eine Konkurrenz wäre aus seiner Sicht eher durch osteuropäische Anbieter zu erwarten. Der Stadt Hannover entstünden daher keine Nachteile, wenn auf dem Friedhof Beerdigungen durch die Kirchengemeinde durchgeführt werden. Die Kirchengemeinde sei bereit, einen Teil der Unterhaltungskosten mit zu tragen. Des Weiteren habe die Kirchengemeinde glaubhaft versichert, dass der Friedhof nur für eine Minderheit der Bewohner zur Verfügung stünde.
Ratsherr Fischer stellte fest, dass der Ratsauftrag nicht durchgeführt, und das Interesse des Bürgers und der Bürgerinnen nicht berücksichtigt wurde. Das Ergebnis dieser Informationsdrucksache werde daher nicht die Billigung der CDU-Fraktion erhalten.

Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass die Kirchengemeinde 2006 erklärte, sich mit einem hohen Anteil an den Unterhaltungskosten beteiligen zu wollen. Jetzt erkläre sie jedoch, sich nur mit weit geringeren Mitteln beteiligen zu wollen. Nach dem jetzigen Stand der Diskussion stimme er der Informationsdrucksache zu, da sich die Kirchengemeinde nicht an die seinerzeit gemachten Abmachungen hielte.

Frau van Schwartzenberg erklärte, dass der Ratsauftrag sehr wohl ausgeführt wurde. Jeder nichtstädtische Friedhof, der Bestattungen durchführe und Einnahmen daraus erziele, stelle in Zeiten sinkender Fallzahlen eine Konkurrenz für die städtischen Friedhöfe dar. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass die Stadt sämtliche Unterhaltungskosten auf allen Friedhöfen zu tragen habe, während sich die Kirchengemeinde nur mit einem kleinen Anteil an den Sanierungskosten für die Mauer und der Kapelle beteiligen wolle. Des Weiteren würde mit einer positiven Entscheidung ein Präzedenzfall geschaffen werden. Es sei verständlich, dass BürgerInnen den Kleefelder Friedhof aus persönlichen Gründen nutzen wollen, trotzdem könne nach sorgfältiger Abwägung dem Wunsch der Kirchengemeinde nicht entsprochen werden.
Des Weiteren habe das Landeskirchenamt dem Ansinnen der Kirchengemeinde nicht zugestimmt. Frau van Schwartzenberg betonte, dass der Ratsauftrag gründlich geprüft wurde, aber trotz großem Entgegenkommen seitens der Verwaltung habe sich die Kirchengemeinde nicht entgegenkommend gezeigt.



Ratsherr Fischer betonte, dass er mit seinen Ausführungen die Unzufriedenheit der CDU-Fraktion zum Ausdruck bringen wollte.

Ratsherr Löser wies noch einmal darauf hin, dass mit einer Entscheidung für die Kirchengemeinde ein Präzedenzfall geschaffen werde. Die Betreiber von weiteren privaten Friedhöfen in der Stadt würden dies zum Anlass nehmen, ebenfalls Forderungen an die Stadt zu richten.

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.
Zwischenbericht
Arbeitsgruppe Alkohol auf öffentlichen Plätzen
(Informationsdrucksache Nr. 2256/2007)

Ratsherr Sommerkamp fragte, welche Maßnahmen seitens der Verwaltung ergriffen werden, um auch an anderen Plätzen, wie z. B. dem Rübezahlplatz in Mittelfeld, das Problem in den Griff zu bekommen.

Protokollantwort:
Grundsätzlich ist die Angelegenheit „Problematische Nutzer“ ein Dauerthema bei vielen Diskussionen rund um öffentliche Räume, in Grünanlagen und auf Spielplätzen. Da jeder Platz und seine Benutzergruppen eine eigene Charakteristik aufweisen, ist für jede betroffene Fläche ein differenziertes Vorgehen notwendig.

Die Arbeitsgruppe „Alkohol auf öffentlichen Flächen“ (AG) erarbeitet daher ein Handlungskonzept auf der Grundlage der unter anderem am Schünemannplatz gesammelten Erfahrungen, das neben Hinweisen zur grundsätzlichen Umgehensweise mit problematischen Personengruppen einen Maßnahmenkatalog enthält, der für örtlich unterschiedliche Problemlagen Handlungsansätze bereithält.
Ratsherr Krstic bat um Auskunft, ob die Arbeit des Karl-Lemmermann-Hauses zwingend erforderlich ist und auch auf andere Plätze ausgeweitet werde, und ob in diesem Falle der Einsatz von 1-Euro-Kräften noch arbeitsmarktneutral sei, da diese Personen de facto Sozialarbeit ausübten.

Frau van Schwartzenberg erklärte, dass es sich hier zurzeit um einen Zwischenbericht handele. Erst wenn die Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht vorlege, könne über das weitere Vorgehen beraten werden. Eine Arbeitsmarktneutralität sei gegeben.













Protokollantwort:
Die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der AG, dem Karl–Lemmermann–Haus, der Polizeidirektion und dem im Stadtteil gebildeten Kooperationsverbund (IG Ricklingen, Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine (ARV) und Bezirksrat) durchgeführten Maßnahmen, haben dazu geführt, dass die Probleme am Schünemannplatz verringert werden konnten. Dieses ist aus Sicht der am Projekt Beteiligten auch darauf zurückzuführen, dass eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit mit den „Problemnutzern Schünemannplatz“ vor Ort stattfindet.
Eine Antwort auf die Frage ob eine Vor-Ort-Arbeit in Form der Betreuungsleistungen Schünemannplatz zur Problemlösung zwingend erforderlich ist, hängt davon ab, welche Problemstellung an den betroffen Plätzen in den Stadtteilen festgestellt wird. Wenn Problembeseitigung mit tatsächlichen Arbeiten z.B. aus den Bereichen Tiefbau oder Grünflächen geleistet werden kann, sind Personen vor Ort sicher nicht erforderlich.

Die Betreuungskräfte (Ein – Euro – Jobber) stehen unter Anleitung des Karl-Lemmermann-Hauses als AnsprechpartnerInnen für PlatzbesucherInnen und AnwohnerInnen vor Ort und sorgen für die Einhaltung der allgemein kenntlich gemachten Platzregeln (Vermeidung von Lärmbelästigung, Verschmutzung des Platzes und der WC-Anlage, Einhaltung der Spielplatzregelung und der Anleinpflicht für Hunde, Unterbindung von Drogengebrauch etc.). Die Tätigkeiten sind nicht vergleichbar mit der Arbeit von SozialarbeiterInnen .und werden von der Verwaltung und der ARGE als „arbeitsmarktneutral“ eingestuft. Die Arbeit der eingesetzten Betreuungskräfte wird im Rahmen mehrerer Schichten sieben Tage in der Woche durchgeführt.

Ratsherr Engelke bat die Verwaltung mitzuteilen, wann die Arbeitsgruppe den Abschlussbericht voraussichtlich vorlegen könne.

Frau van Schwartzenberg sagte die Beantwortung der Frage zu.
Protokollantwort:
Die AG plant im ersten Halbjahr 2008 das Handlungskonzept und einen Abschlussbericht vorzulegen.

Ratsherr Dette erklärte, dass er den Eindruck habe, dass die Außenwahrnehmung nicht hundertprozentig mit dem vorliegenden Bericht übereinstimme. Er regte daher an, den Abschlussbericht vorab dem Stadtbezirksrat Ricklingen zwecks Diskussion zur Kenntnis zu geben, damit deren Wahrnehmungen und Erfahrungen in die Maßnahmen der Verwaltung mit einfließen können.

Frau van Schwartzenberg erklärte, dass man die Anregung an die zuständigen Stellen weiterleiten werde. Dieses gelte sowohl im Hinblick auf den Schünemannplatz, als auch auf den Rübezahlplatz.











Protokollantwort:
Die Arbeit des Karl-Lemmermann-Hauses wird aus dem Stadtbezirk Ricklingen heraus durch den Kooperationsverbund aus IG Ricklingen, ARV und dem Stadtbezirksrat Ricklingen begleitet. Hintergrund der Gründung dieses Kooperationsverbundes war unter anderem sicherzustellen, dass Informationen, Anregungen und Kritik schnellstmöglich in das Projekt einfließen.
Selbstverständlich gibt es zur Maßnahme „Schünemannplatz“ unterschiedliche Erwartungshaltungen und Wahrnehmungen. Die dem Kooperationsverbund und der Verwaltung bekannten Rückmeldungen gehen von einer Beruhigung und Stabilisierung der Problemlage am Schünemannplatz aus. Dieses wird gestützt durch Rückmeldungen der zuständigen Polizeidienststellen, die einen starken Rückgang von Einsätzen und Anzeigen für diesen Bereich dokumentieren.
Darüber hinaus berichtet der Kooperationsverbund regelmäßig öffentlich über das Projekt. Der letzte Bericht wurde in der Bezirksratssitzung Ricklingen am 15.11.07 vorgestellt. Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat einstimmig deutlich gemacht, dass das Projekt Schünemannplatz zu einer deutlichen Beruhigung der Situation vor Ort geführt hat und dabei den Kooperationsverbund, die Polizei und die Verwaltung aufgefordert, das Projekt weiterzuführen und nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern.

Ratsherr Garbe wies darauf hin, dass man das Alkohol- oder Drogenproblem nicht dadurch löse, indem man die betroffenen Personen von den Plätzen verdränge, da diese sich nach kurzer Zeit an anderen Plätzen erneut treffen werden. Es sei aus seiner Sicht sinnvoller, ein Konzept zu entwickeln, das sowohl die kranken Personen, als auch die zurzeit von den Plätzen verdrängten Bürger ernst nimmt, damit beide Seiten miteinander auskommen können.

Zur Kenntnis genommen
TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten
(Drucks. Nr. 2350/2007)

Ratsherr Krstic trug den Antrag vor. Er kritisierte, dass sich die Region Hannover als zuständige Bodenschutzbehörde nicht in angemessener Weise um den Vorgang kümmere. Er frage sich daher, wie die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme davon sprechen könne, dass sich die Region in angemessener Weise kümmere. Die Stadt sei Eigentümerin dieses Geländes und trage damit auch eine Verantwortung als Verpächterin.

Ratsherr Sommerkamp erläuterte, dass es verständlich sei, wenn eine gewisse Verunsicherung vorhanden sei. Er sei froh, dass die Verwaltung diese mit einer Stellungnahme ausgeräumt habe. Deshalb werde die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen.

Ratsherr Mineur erklärte, dass es offensichtlich Kleingärten gebe, die entgegen dem Kleingartengesetz dauerhaft bewohnt werden. Dieser illegale Zustand werde von der Stadt geduldet.




Ratsherr Engelke wies darauf hin, dass er erwarte, dass die Menschen vor Ort genau über den Sachverhalt informiert werden. Wenn die Kleingärtner Trinkwasser haben wollen, sollte die Beantragung einer Trinkwasserleitung über den Bezirksverband erfolgen. Er fragte, ob das Wohnen mit der Installation der Trinkwasserleitung legalisiert werde.

Frau van Schwartzenberg verneinte dies.

Ratsherr List erklärte, dass die Stadt eine soziale Verantwortung für die betroffenen Kleingärtner habe. Wenn keine Legalisierung der Wohnbebauung vorgesehen sei, dann müsse zumindest dafür gesorgt werden, dass der gegenwärtige Zustand nicht gesundheitsschädlich sei. Im Übrigen sei der aktuelle Zustand schon seit Jahren bekannt und es hätte schon viel früher eingegriffen werden müssen.

Frau van Schwartzenberg erläuterte die Stellungnahme der Verwaltung. Sie betonte, dass definitiv keine Trinkwasserleitungen gelegt werden, da dieses zumindest eine scheinbare Legalisierung der illegalen Wohnnutzung darstellen würde. Zurzeit gebe es noch etwa 50 illegale Wohneinheiten, wobei der legale Zustand sukzessive wiederhergestellt werde.
Des Weiteren wies Sie darauf hin, dass es in Kleingärten absolut üblich sei, das Trinkwasser beispielsweise in Kanistern selbst mitzubringen. Weiter erklärte sie, dass alle betroffenen Kleingärtner von der Region angeschrieben und entsprechend darüber informiert worden seien, dass sich im Wasser leichtlösliche Stoffe befinden. Das Wasser ist jedoch nur dann gesundheitsschädlich, wenn man es in großen Mengen und über einen großen Zeitraum als Trinkwasser zu sich nehme. Das Bewässern von Gemüse und Obst sei hingegen bedenkenlos möglich.

Ratsherr Dette fragte, ob es in Hannover allgemein ratsam sei, das Oberflächengrundwasser zu trinken, oder ob allgemein in der Stadt Hannover davon abgeraten werde. Weiter fragte er, ob das Oberflächengrundwasser in Hannover Trinkwasserqualität habe oder ob in allen Kleingartengebieten die Ansage bestehe, dass das Wasser nicht getrunken werden solle. Außerdem bat er um Information, ob es dazu Untersuchungsergebnisse gebe.

Frau van Schwartzenberg sagte eine Beantwortung im Protokoll zu.

Protokollantwort:
Es existieren keine flächendeckenden Informationen zur Eignung von oberflächennahem Grundwasser im Stadtgebiet Hannover bzw. in den Kleingartengebieten. Die Qualität kann, in Abhängigkeit der Oberflächennutzung oder möglicher Vornutzungen, lokal sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Das gilt sowohl für die chemischen Parameter, als auch für die biologische Qualität des oberflächennahen Grundwassers.

Ratsherr Ebeling erklärte, dass Menschen nach dem 2. Weltkrieg mit einer Sondergenehmigung in der Kleingartenkolonie leben durften. Er fragte, ob es noch Personen gebe, die mit dieser Sondergenehmigung dort wohnen.
Frau van Schwartzenberg erklärte, dass diese Personen aufgrund ihres Alters mit hoher Wahrscheinlichkeit inzwischen fast alle verstorben seien.



Ratsherr Krstic bat um eine schriftliche Stellungnahme, ob das Grundwasser auch auf andere Substanzen außer Vinylchlorid und Trichlorethylen getestet wurde.

Frau van Schwartzenberg sagte auch hier eine schriftliche Beantwortung zu.

Protokollantwort:
Untersucht wurden als typische Schadstoffe aus dem Schadensfall die leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) in der Summe. Dazu zählen 15 Einzelkomponenten einschließlich der beiden genannten Stoffe.


TOP 7.1.1.
Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beprobung der vergifteten Brunnen in Hainhölzer Gärten
(Drucks. Nr. 2350/2007 S1)

Einstimmig


TOP 7.2.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Hinweisschildern für Park-and-Ride-Anlagen außerhalb der Umweltzone
(Drucks. Nr. 2349/2007)

Ratsherr Sommerkamp bat darum, dass für die Autofahrer, deren Autos die Umweltzone nicht befahren dürfen Park-and-Ride-Möglichkeiten geschaffen werden sollten.

Ratsherr Dette erklärte, dass die Park-and-Ride-Möglichkeiten bereits beschlossen wurden.

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 7.3.
Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Schadstoffbelastung des Hauses 2 auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 1802/2007)

Ratsherr Fischer erklärte, dass der Antrag nicht richtig wiedergegeben wurde. Wenn im Antrag der Passus „die Sanierungskommission möge beschließen, dass…“ gestrichen werde, könne der Ausschuss über den Antrag abstimmen.

Ratsherr List bestätigte, dass der entsprechende Passus gestrichen werden müsse.
Er erklärte, dass die Bezirksratsfraktionen mit großer Mehrheit befürworteten, diesem Antrag nachzukommen. Er bat dringend um die Zustimmung zum Antrage, um nachweislich sicherzustellen, dass in dem Gebäude keine Kontaminierung vorliege.







Ratsherr Mineur erklärte, dass die Entscheidungsbefugnis nicht beim Bezirksrat, sondern bei der Sanierungskommission liege. Die Sanierungskommission habe den Antrag der Hannoverschen Linken mit einer Enthaltung abgelehnt. Die Verwaltung habe ausführlich dargestellt, warum es nicht sinnvoll sei, an dieser Stelle Messungen durchzuführen. Des Weiteren wies er darauf hin, dass das Gebäude I einem privaten Eigentümer, der HRG, gehöre.

Ratsherr List kritisierte, dass dem Bezirksrat jegliche Kompetenz abgesprochen werde. Man sei es den Bewohnern schuldig, eindeutig sicherzustellen, dass keine Kontaminierung vorliege.

Ratsherr Dette erklärte, dass die Verwaltung ausführlich und abschließend die entsprechende Ratsanfrage beantwortete.

0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 8.
B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N

TOP 8.1.
Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg -;
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2442/2007 mit 5 Anlagen)

Einstimmig


TOP 8.2.
Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2441/2007 mit 4 Anlagen)
Ratsherr Fischer fragte, ob mit der vorliegenden Drucksache bisherige Planungen nicht mehr weiterverfolgt werden.

Herr Schlesier erklärte, dass mit der Drucksache das Roderbruchzentrum gestärkt werden solle.

Einstimmig


TOP 8.3.
Bebauungsplan 772, 2. Änderung, Oisseler Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2402/2007 mit 4 Anlagen)
Einstimmig





TOP 8.4.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße/Kronsberger Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2512/2007 mit 3 Anlagen)

Eine Einwohnerin wollte zu diesem TOP eine Frage stellen. Ratsherr Fischer bat um Verständnis, dass dieses nur im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde möglich gewesen wäre.

Einstimmig


TOP 9.
F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N


TOP 9.1.
197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße
Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen

TOP 9.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1698, Adickesstraße
Ablehnung des Antrages über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens,
Einstellung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 2398/2007 mit 2 Anlagen)

Einstimmig


TOP 9.3.
206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer / Nachnutzung am Standort der bisherigen Pädagogischen Hochschule
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 2151/2007 mit 3 Anlagen)
Einstimmig

TOP 9.4.
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken
(Drucks. Nr. 2283/2007 mit 1 Anlagen)

Einstimmig








TOP 10.
B E R I C H T D E S D E Z E R N E N T E N

Frau van Schwartzenberg informierte darüber, dass Hannover im bundesweiten Wettbewerb „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ hinter Heidelberg einen hervorragenden 2. Platz erreicht habe.

Ratsherr Sommerkamp erklärte, dass man in Bebauungsplänen den Naturschutz teilweise nur nachrangig betrachte. Man müsse bedenken, dass mit jedem Stück freies Land, welches zur Bebauung zugelassen werde, ein Stück Natur unwiderruflich verloren gehe.

Frau van Schwartzenberg nahm Bezug auf eine Anfrage aus der letzten Ausschusssitzung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Baumscheiben der Bäume am Kröpcke zu klein seien. Aufgrund der dortigen Gegebenheiten wären Änderungen jedoch relativ aufwändig. Zurzeit seien die Bäume alle gesund und stehen unter entsprechender Beobachtung.

Ratsherr Dette erklärte, dass es laut Zeitungsberichten an der Beteiligung der E.ON AG an der Klimaschutzagentur Probleme gebe. Es gebe bei der Region Hannover eine Beschlussvorlage, wie deren Vertreter sich in der Gesellschafterversammlung zu verhalten habe. Da die Stadt Hannover ebenfalls einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsende, sollte dies im Ausschuss einmal debattiert werden


TOP 11.
M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N

Ratsherr Fischer bat die Fraktionen, Anträge für die Ausschusssitzung am 19.11.2007 rechtzeitig einzureichen.


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L



Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Fischer beendete die Sitzung um 17.45 Uhr.



Dr. Hansmann Mädel






(Kämmerer) (Für die Niederschrift)