Drucksache Nr. 2408/2009:
Anerkennung und Förderung der zweigruppigen Krippeneinrichtung des Vereins "Bambini-Oase" e.V.

Inhalt der Drucksache:

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2408/2009
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Anerkennung und Förderung der zweigruppigen Krippeneinrichtung des Vereins "Bambini-Oase" e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein als Träger der zweigruppigen Einrichtung "Bambini Oase" e.V. in 30163 Hannover-List, Lister Str. 17 (im PodbiPark), mit max. 30 Kindern im Alter von 1 - 3 Jahren anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.01.2010, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben164.000,00 €*4645.000.718000
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt164.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-164.800,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen und die erhöhte Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirk Vahrenwald/List ist für Familien ein äußerst attraktiver Wohnort.
Dementsprechend hoch ist die Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Der Verein "Bambini Oase" e.V. hat die Möglichkeit, direkt im PodbiPark Räumlichkeiten anzumieten, in denen nach entsprechenden Umbaumaßnahmen zwei Krippengruppen ihren Platz finden können. Eine direkt angrenzende Außenspielfläche kann so hergerichtet werden, dass sämtliche Anforderungen erfüllt sind. Durch dieses Angebot wird es möglich, im Stadtteil List 30 zusätzliche Krippenplätze vorzuhalten.
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden mit Hilfe von Sponsoren und in Eigenleistung des Vereins durchgeführt.
Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Landeshauptstadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss von max. 10.000€, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten)
Die Aufwendungen der laufenden Betriebskosten in Höhe von 164.000 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Da der Träger im Bedarfsfall beabsichtigt, über die Regelbetreuung hinaus zusätzliche Früherziehungs- und Förderprogramme vorzuhalten, sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten von ca. 36.000€ jährlich von den Eltern zu tragen.
Weder diese Tatsache noch der Umstand, dass die möglichen Zusatzangebote bei einer GmbH eingekauft werden, deren derzeitige Geschäftsführerin die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden des Vereins "Bambini Oase" ist, sind rechtlich zu beanstanden.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bei, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Der Träger hat sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 05.06.2009 vorgestellt und beabsichtigt den Betrieb zum 01.01.2010 aufzunehmen.
51.41 
Hannover / 05.11.2009