Drucksache Nr. 1420/2011:
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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1420/2011
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Der Geschäftsbericht 2010 wurde bereits übersandt.,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010

Antrag,

1. den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2010 und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 festzustellen,
2. der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen,
3. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 953.454,84 € an die
Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Außer der Ausschüttung von 953.454,84 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31. Dezember 2005 bereits bestehen, § 113 Absatz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2010 der Städtischen Häfen Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtigen Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).

Nach § 30 EigBetrVO stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagerbericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung vom 16. Dezember 2004 wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2005 unter anderen § 123 NGO geändert. Danach obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs nicht mehr dem für die Gemeinde zuständigen Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 28. September 2010 von den Städtischen Häfen Hannover in Abstimmung mit dem RPA mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt (Informationsdrucksache 1719/2010).

Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitete das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 28 Absatz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister und der Kommunalaufsichtsbehörde ohne ergänzende Feststellungen zu.

Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss befinden sich in dem als Anlage beigefügten "Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010".

Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Verwaltungshaushalt zugeführt werden.

Der oben genannte Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 150.884,23 €, so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 802.570,61 € beträgt.

Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgen.
82.0 
Hannover / 21.06.2011