Drucksache Nr. 0884/2012:
Einziehung der Alten Speicherstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Neue Speicherstraße bis zum nördlichen Ende

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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0884/2012
1
 

Einziehung der Alten Speicherstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Neue Speicherstraße bis zum nördlichen Ende

Antrag,

1. der Einziehung einer Teilfläche der Straße „Alte Speicherstraße“, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs.1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bei der Alten Speicherstraße in dem Abschnitt von der Einmündung der Neuen Speicherstraße bis zu ihrem nördlichen Ende handelt es sich um eine Sackgasse, die keinen Anschluss nach Norden hat, weder für Kraftfahrzeuge noch für Radfahrer oder Fußgänger. Sie dient daher überwiegend der Erschließung von Grundstücken der Städtischen Häfen. Darüber hinaus wird die Straßenfläche in Teilbereichen bereits heute nahezu ständig zum Be- und Entladen von Lkw´s der angrenzenden Gewerbebetriebe genutzt. Die Straßenfläche kann eingezogen werden, da kein allgemeines Bedürfnis mehr für die Benutzung der Straße in diesem Abschnitt vorliegt.


Der fragliche Straßenabschnitt soll zukünftig eine Privatstraße der Städtischen Häfen werden. Die Baulast und Verkehrssicherungspflicht für diesen Straßenabschnitt geht mit dem Tage der Einziehung auf die Städtischen Häfen über. Die Städtischen Häfen haben sich verpflichtet, die Erreichbarkeit aller angrenzenden Grundstücke für Rettungsfahrzeuge sowie für Fahrzeuge der Stadtentwässerung Hannover zur Unterhaltung des nördlich gelegenen Grabens ständig sicherzustellen.
66.11 
Hannover / 17.04.2012