Drucksache Nr. 0481/2011:
Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen:
1. Änderung des Erbbaurechts- und Mietvertrages
2. Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard
3. Beauftragung der Innenausbauten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0481/2011
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen:
1. Änderung des Erbbaurechts- und Mietvertrages
2. Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard
3. Beauftragung der Innenausbauten

Antrag,

1. dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsvertrag zum Erbbaurechts- und Mietvertrag vom 03. Juli 2009 zuzustimmen,

2. der Errichtung des Schlossbaus im passivhausorientierten Standard zuzustimmen,

3. der Freigabe von Mitteln in Höhe von 500.000 € zuzustimmen sowie die Entscheidung über den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen aller Art auf den Oberbürgermeister zu delegieren, soweit sie den Innenausbau der Museumsflügel des Schlosses betreffen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Nutzungskonzept für das Schloss sowie das Museumskonzept für das Museum im Schloss richten sich gleichermaßen an Frauen und Männer.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt De - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.162.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.162.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.000.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 25203
Historisches Museum, Schloss Herrenhausen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 697.500,00 €
Privatrechtl. Entgelte 64.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 406.817,00 €
Sach- und Dienstleistungen 269.997,00 €
Abschreibungen 24.200,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 60.510,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -24,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -24,00 €
Die Abschreibungen beziehen sich hier allein auf den städtischen Anteil an der Investition.

Begründung des Antrages

I. Hintergrund


Die Landeshauptstadt Hannover und die IVA KG – Immobilien-Verwaltungs- und Anlagegesellschaft Dr. A Steiger KG (im Folgenden: IVA KG) verfolgen das Vorhaben, das Schloss Herrenhausen wieder aufzubauen, um es einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen. Der historisch vorgegebene Baukörper, wie er sich nach der Umgestaltung durch Laves darstellte, soll zu einem modernen, multifunktionalen Tagungszentrum ausgebaut werden. Das Tagungszentrum, das in erster Linie für wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen dient, wird durch ein Museum ergänzt, das die besondere kultur- und geistesgeschichtliche Bedeutung des Ortes vergegenwärtigt.

Die wichtigsten Schritte zur Verwirklichung dieses Vorhabens stellen sich wie folgt dar:

2007
Landeshauptstadt und VolkswagenStiftung führen erste Gespräche zum Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen.


Mai 2008
Die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau stehen fest. Das Schloss soll in seiner historischen Kubatur mit der Fassade nach den Laves-Entwürfen aus dem Jahr 1819 wieder aufgebaut werden. Der Innenausbau soll den Ansprüchen eines modernen, multifunktionalen Tagungszentrums gerecht werden. Im Obergeschoss ist ein Festsaal für repräsentative Zwecke angedacht. Die beiden Seitenflügel sollen zur musealen Präsentation wichtiger kultur- und geistesgeschichtlicher Themen genutzt werden. Ein großer Hörsaal im Untergeschoss soll bis zu 250 Plätze für Plenumsveranstaltungen bieten.

(Informationsdrucksache Nr. 1301/2008)



Oktober 2008
Der Rat beschließt, dass die Vergabe des Schlossgrundstücks zum Zwecke des Wiederaufbaus des Schlosses Herrenhausen europaweit ausgeschrieben wird. In dem Teilnahmewettbewerb für ein Verhandlungsverfahren wird folgende Aufgabenstellung vorgegeben: „Die Landeshauptstadt Hannover sucht einen Investor, der im Rahmen einer Baukonzession auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages über 99 Jahre am Standort in Hannover-Herrenhausen das Schloss Herrenhausen in einem historisch vorgegebenen Baukörper, wie er sich in Kubatur und Ansicht nach der Umgestaltung von 1819 durch Hofbaumeister G.L.F. Laves darstellte, rekonstruiert. Der Haupttrakt des Schlosses soll ein modern gestaltetes Tagungszentrum aufnehmen. Der Schlossbau soll dazu um einen unterirdisch zu platzierenden Hörsaal ergänzt werden. Das Gebäude ist im Passivhausstandard zu errichten. Der Investor hat das multifunktionale Tagungszentrum, das vornehmlich für wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen dienen soll, auf eigenes Risiko zu betreiben. Ein Konferenz- und Tagungsort dieser Qualität mit überwiegend wissenschaftlichen Veranstaltungen soll die besondere kultur- und geistesgeschichtliche Bedeutung des Ortes (Wirkungsstätte von G.W. Leibniz) vergegenwärtigen und das Profil des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Hannover in hohem Maße steigern. Der zu errichtende Ostflügel ist vom Investor für 30 Jahre zu Ausstellungszwecken an das Historische Museum der Landeshauptstadt Hannover zu vermieten. Für die Anmietung des Westflügels erhält die Landeshauptstadt Hannover eine Option. Jeder Bieter muss sich verpflichten, für den Fall, dass er den Zuschlag erhält, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt einen Architektenwettbewerb (nach RAW 2004) mit einer Mindestteilnehmerzahl von 12 durchzuführen.“

(Beschlussdrucksache Nr. 2080/2008)



Juni 2009
Der Rat beschließt, der IVA KG, einer Tochter der VolkswagenStiftung, den Zuschlag für das ausgeschriebene Projekt zu erteilen.

(Beschlussdrucksache Nr. 1111/2009)



Juli 2009
Landeshauptstadt und IVA KG schließen einen Erbbaurechts- und Mietvertrag. Danach hat die Landeshauptstadt für die Anmietung der Museumsflächen einen monatlichen Mietzins von 8,00 € /m² zu entrichten. Im Gegenzug für den niedrigen Mietzins entfällt für die IVA KG der Erbbauzins.


September 2009
Der Rat beschließt, beide Museumsflügel anzumieten und mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung zur Finanzierung und zum Betrieb des Museums abzuschließen. Nach der Vereinbarung mit dem Land trägt die Landeshauptstadt Kosten in Höhe von 1 Mio. € für die Ausstattung des Ostflügels. Für die Einrichtung des Westflügels stellt das Land einen Betrag in gleicher Höhe zur Verfügung. Für die Regelung konzeptioneller, organisatorischer und finanzieller Fragen wird eine Verwaltungskommission aus Vertretern des Landes und der Landeshauptstadt eingerichtet. Sie begleitet die Aufstellung des Wirtschaftsplans und das Controlling mit dem Ziel, eine kostendeckende Betriebsführung des Museum zu erreichen.

(Beschlussdrucksache Nr. 1727/2009)



März 2010
Das Architektenbüro JK Jastrzembski / Kotulla aus Hamburg gewinnt den hochbaulichen Realisierungswettbewerbes zum Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen.
Oktober 2010
Das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt unterzeichnen den "Museum im Schloss-Herrenhausen-Vertrag"
Februar 2011
Erteilung der Baugenehmigung

II. Begründung des Antrages zu 1)


Seit dem Abschluss des Erbbaurechts- und Mietvertrages im Jahr 2009 haben die IVA KG und die Landeshauptstadt die bis dahin noch offenen Fragen geklärt und das Projekt weiter entwickelt. Infolge dieser Entwicklung ist der Erbbaurechts- und Mietvertrag in mehreren Punkten anzupassen.

1. Dritter Museumstrakt (unterirdischer Verbindungsgang)

a. Konzept

Der geltende Erbbaurechts- und Mietvertrag sieht vor, dass die beiden Seitenflügel des Schlossbaus, die die Landeshauptstadt für Museumszwecke anmietet, über den dazwischen liegenden Garten verbunden werden.

Da diese Besucherführung einen Museumsrundgang unterbricht, haben die Vertragsparteien bereits im Jahr 2009 erste Überlegungen zu einem unterirdischen Verbindungsgang angestellt. In dem Architektenwettbewerb, den die IVA KG im Jahr 2010 durchgeführt hat, wurden diese Überlegungen zu einem konkreten Prüfauftrag weiter entwickelt. Die Fragestellung lautete, ob ein unterirdischer Verbindungsgang derart gestaltet werden kann, dass er sich als Ausstellungsfläche für hochwertige Exponate eignet und gleichzeitig ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität bietet.

Der Wettbewerbsgewinner, das Architektenbüro JK Jastrzembski / Kotulla aus Hamburg, hat für diese Aufgabenstellung eine Lösung entwickelt, die nach Auffassung des Preisgerichtes „vielfältige museale Nutzungsmöglichkeiten“ bietet. In einem ca. 388 m² großen Gang, der seitlich über zwei Fensterflächen zu den Lichthöfen belichtet wird, entsteht eine zusätzliche Ausstellungsfläche, die sich aufgrund ihrer hohen Klimastabilität und Sicherheit für die Ausstellung besonders wertvoller Exponate hervorragend eignet. Dieser „dritte Museumstrakt“ vervollständigt das Konzept einer musealen Nutzung der Seitenflügel und steigert die Attraktivität des Museums.

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsvertrag soll die Grundlage für die Realisierung dieses unterirdischen Verbindungsbaus geschaffen werden.

b. Finanzielle Auswirkungen


Zur Finanzierung der Anmietung des unterirdischen Verbindungsganges stellt der Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.V. (NiedersachsenMetall) der Landeshauptstadt eine Zuwendung in Höhe von 1.250.000 € zur Verfügung. Die Zuwendung soll dazu dienen, die Mietzahlungsverpflichtung der Landeshauptstadt gegenüber der IVA KG für einen Zeitraum von 30 Jahren abzulösen. Für den unterirdischen Verbindungsgang zahlt die Landeshauptstadt demzufolge in diesem Zeitraum keine Grundmiete, sondern nur Nebenkosten.

Insgesamt stellt sich die Kostenkalkulation nunmehr wie folgt dar:

· Für eine Gesamtmietfläche von 1.863 m² ist eine Grundmiete von jährlich 216.600 € zu entrichten. Der Teilbetrag hiervon, der auf die Anmietung des unterirdischen Verbindungsbaus entfällt (75.000 € jährlich), wird durch eine Einmalzahlung in Höhe von 1.250.000 € abgegolten. Die verbleibende, von der Landeshauptstadt zu leistende Gesamtmiete beträgt mithin 141.600 € pro Jahr. Hinzu kommen Nebenkosten für die gesamte Mietfläche in Höhe von ca. 3 €/m², also insgesamt ca. 67.000 € pro Jahr.

· Für den Energieverbrauch, die Gebäudereinigung, die Informations- und Kommunikationstechnik, die Medienwartung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Abschreibungen sind Kosten in Höhe von jährlich 146.000 € anzusetzen. Der Personalaufwand zum Betrieb des nunmehr dreiflügeligen Museums beträgt ca. 407.000 € pro Jahr.

Der jährliche Gesamtaufwand in Höhe von ca. 761.000 € kann durch Einnahmen gedeckt werden, wenn das Museum pro Jahr mindestens 98.000 Besucherinnen und Besucher aufweist und neben den Eintrittsgeldern weitere Erträge in Höhe von 125.000 € (u.a. aus dem Museumsshop und aus Vermietungen) erwirtschaftet. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Museum in ein Gesamtkonzept zur Vermarktung von Herrenhausen als Garten-, Wissenschafts-, Kunst- und Museumsstandort eingebunden werden. Mit einem hochwertigen Programmangebot und drei wechselnden Ausstellung von 2013 bis 2015 bietet das Museum die Voraussetzung, auch etliche Besucher der Gärten (über 450.000 jährlich), der Veranstaltungen in Herrenhausen und der Tagungen im Schloss Herrenhausen für einen Museumsbesuch zu gewinnen.

Die Kostenkalkulation ergibt sich im Einzelnen aus Anlage 3.

Zu der Annahme der Zuwendung des Verbandes der Metallindustriellen Niedersachsens e.V. wird dem Rat eine gesonderte Drucksache vorgelegt. Diese Zuwendung wird direkt an die IVA KG ausgezahlt werden, d. h. sie stellt keine Einnahme im städtischen Haushalt dar.


2. Weitere Vertragsänderungen

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Vertrag sollen ferner folgende Vertragsänderungen umgesetzt werden:

· Die Flächenangaben und die Plananlagen werden an den aktuellen Planungsstand angepasst.

· Der IVA KG wird im Wege einer Grunddienstbarkeit das Recht eingeräumt, einen Seitenstreifen entlang der Außengrenzen des Schlossgrundstücks für die unterirdische Errichtung von Schlitz- und Dichtwänden und die Verlegung eines Regenwasserkanals zu nutzen. Für die Einräumung dieses Rechts erhält die Landeshauptstadt eine einmalige Zahlung in Höhe von 76.200 €.

· Der Erbbaurechts- und Mietvertrag sieht bislang vor, dass der Westflügel zur Präsentation der königlichen Kutschen geeignet sein soll. Diese bauliche Vorgabe kann entfallen, nachdem feststeht, dass die Kutschen für eine Ausstellung im Schlossbau nicht zur Verfügung stehen.

Eine Gegenüberstellung der alten und der vorgesehenen neuen Vertragsregelungen ist als Anlage 2 beigefügt.


3. Vertragliche Prüfaufträge

Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Vertragsänderung sind ergänzend zwei weitere Punkte anzumerken:

a. Freitreppe

Die IVA KG hat unter Einbindung eines Bauhistorikers, des Architekten und der beteiligten Fachingenieure überprüft, ob die im Großen Garten verbliebenen Reste der Freitreppe für den Neubau des Schlosses Herrenhausen genutzt werden können. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass dies aus zwei Gründen nicht in Betracht kommt:

· Anders als das historische Schloss wird der Neubau eine unterirdische Bebauung und Nutzung erhalten. Der bestehende Unterbau der Treppe kann die statischen Anforderungen an die neue Treppe, die sich direkt über dem Hörsaal im Untergeschoss befindet, nicht erfüllen.

· Das im Großen Garten verbliebene Treppenfragment weist nur noch wenige originale Teile auf. Im rückwärtigen Bereich besteht das Podest aus rohem, nicht-historischem Ziegelmauerwerk. Die aus bauhistorischer Sicht wichtigsten Teile der Freitreppe (die Stufen und Geländer) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg demontiert und stehen nicht mehr zur Verfügung. Die vorhandenen Teile des Treppenstumpfes sind zudem in einem schlechten Zustand.

Vor diesem Hintergrund wurde unter Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden, im Zuge des Neubaus des Schlosses auch die Freitreppe neu zu errichten und sie an die heutigen statischen Erfordernisse anzupassen. Die verbliebenen Reste der historischen Treppe sollen an ihrem jetzigen Ort im Großen Garten verbleiben, damit sie von Gartenbesuchern besichtigt werden können.


b. Verbindungsbau zum Arne-Jacobsen-Foyer

Gegenstand der architektonischen Aufgabestellung war u.a. auch die Frage, wie das Arne-Jacobsen-Foyer an den Schlossbau angebunden werden kann, um eine funktionale Beziehung von Museum, Foyer und Galerie zu erreichen. Mit den Urheberrechtsinhabern wurde abgestimmt, dass die Verbindung in gleicher Weise erfolgen soll, wie sie bereits zwischen Arne-Jacobsen-Foyer und Galeriegebäude verwirklicht ist (vgl. Anlage 4). Insgesamt bleibt damit der Solitärcharakter des denkmalgeschützten Arne-Jacobsen-Foyer erhalten.

Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt die Kosten für den Anbindungsbau. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Gesamtprojektes.

III. Begründung des Antrages zu 2)

Gemäß dem Erbbaurechts- und Mietvertrag vom 3. Juli 2009 ist das Gebäude im Passivhausstandard zu errichten. Der Vertrag enthält hierbei folgenden Vorbehalt:

„Sollte sich herausstellen, dass Passivhausstandard aus Gründen der Rekonstruktion, der Zweckmäßigkeit oder der Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden kann, werden die Vertragsparteien erneut in Verhandlungen treten. Der PH-Standard wird als unwirtschaftlich betrachtet, wenn die Baukosten gegenüber den Kosten, die bei einer Errichtung des Bauwerks entsprechend den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung geltenden EnEV entstehen würden, nachweislich um mehr als 8% überschritten werden. Als Basis für diesen Kostenvergleich gelten die Vorgaben der EnEV für das vorgeschriebene Referenzgebäude. Bei einer über 8 % liegenden Kostenüberschreitung soll eine technische Lösung Platz greifen, die in diesem Kostenrahmen den Anforderungen des PH am weitesten gerecht wird."

Die Detailplanung hat ergeben, dass der Passivhaus-Standard (definiert mit einem maximalen Heizwärmebedarf von 15 kWh/m²a) bei der Kubatur des Schlosses und den Vorgaben zur Rekonstruktion der historischen Planung nicht erreichbar ist, wenn gleichzeitig die vertraglich vereinbarte Vorgabe eingehalten werden soll, dass die Mehrkosten gegenüber einem Gebäude mit nur gesetzlichen Vorgaben 8 % nicht überschreiten. Im Rahmen der max. 8%-Mehrkosten-Vorgabe soll daher eine „Passivhaus-orientierte“ Bauweise verwirklicht werden, die zu einem Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m²a führen wird (berechnet nach dem einschlägigen Rechenverfahren des Passivhausinstituts in Darmstadt). Damit werden die Rahmenbedingungen obiger Vereinbarung eingehalten.

Wenn das Gebäude in einem „passivhausorientierten“ Standard verwirklicht wird, ist die erforderliche Heizenergieleistung bei den vorgesehenen Nutzungen geringer als die erforderliche Kühlleistung, bedingt insbesondere durch die Eigenwärme der TagungsteilnehmerInnen in einem vollbesetzten Tagungssaal, gleichbleibende Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsverhältnisse im Museum und die allgemeine Beleuchtung. Aufgrund der sich aus dem Erbbaurechts- und Mietvertrag ergebenden Rahmenbedingungen (Rekonstruktion der historischen Gebäudehülle, Begehbarkeit der Seitenflügeldächer, harmonische Gestaltung des Gartenhofs) sowie der geplanten Nutzung als Tagungszentrum und Museum kann die zunächst angedachte Nutzung des in der Schlossnähe liegenden Fernwärmenetzes einschließlich einer fernwärmebetriebenen Wärmepumpe für die Kälteerzeugung nicht umgesetzt werden. Für diese Anlage wäre eine relativ große Wärmetauscheranlage erforderlich, die auf dem Gebäudedach oder in der Nähe des Gebäudes aus Rekonstruktionsgesichtspunkten nicht akzeptabel ist. Die Anlage selbst würde darüber hinaus im Schlossgebäude zu Geräuschproblemen führen.

Es ist daher geplant, eine für die Kälteleistung dimensionierte Erdsondenanlage zu installieren, mit der die im Gebäude anfallende Wärme ins Erdreich abgeleitet wird. Mit der gleichen Anlage kann dann die überwiegend in den Sommermonaten ins Erdreich abgegebene Wärme (bilanziell) in der Heizperiode wieder aus dem Untergrund entnommen und als Heizenergie verwendet werden. Damit kann 50 % bis 75 % des erforderlichen Heizwärmebedarfes über die Erdsonden gedeckt werden – die restlichen 25 % bis 50 % kommen aus dem Fernwärmenetz. Enercity strebt an, über eine entsprechende Preisgestaltung den Anteil der Fernwärmeabnahme zu optimieren, so dass beide Anlagen in einem ökologischen und wirtschaftlichen Optimum genutzt werden.


IV. Begründung des Antrages zu 3)

Die IVA KG übergibt die beiden Seitenflügel (sog. Gartenflügel) des Schlosses im Zustand des „veredelten Rohbaus“, den unterirdischen Verbindungsgang in einem darüber hinausgehenden – aber noch nicht museumsgestalterisch ausgestatteten – Zustand an die Stadt. Die ab dem Punkt „veredelter Rohbau“ zu leistenden baulichen und gestalterischen Maßnahmen des Innenausbaus zur Einrichtung des Museums sind Investitionsmaßnahmen der Landeshauptstadt Hannover. Diese umfassen u. a. die Sicherheitstechnik nach ICOM Museumsstandard (wie z. B. Sicherung der Fenster nach WK 3), museumsspezifische Beleuchtungstechnik, nutzungsgerechte Bodenbeläge, Deckenbekleidungen, Vitrinen, Medienstationen sowie Bauten im Kassen- und Shop Bereich. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen im Rahmen der drei im Zeitraum 2013 bis 2015 projektierten Ausstellungen vorzusehen.

Eine Planung für den gesamten Innenausbau in mehreren Stufen wird an ein Büro für Museumsgestaltung in Auftrag gegeben werden. Hierdurch soll eine optimale Verbindung der baulichen (Hochbau und Technik) und gestalterisch zu beauftragenden Gewerke erreicht werden.

Die Planung wird dann Grundlage der Mittelverwendung sein. Für die Investitionsmaßnahmen sind im Haushalt 2011 500.000 Euro etatisiert und bis 2013 insgesamt 2.162.000 Euro (netto) vorgesehen. Neben den städtischen Mitteln (1 Mio. Euro) stehen Landesmittel (1 Mio. Euro) und eine Förderung in Höhe von 200.000 Euro brutto der Sparkassenfinanzgruppe zur Verfügung. Darüber hinaus bleibt die Landeshauptstadt Hannover weiterhin bemüht, Zuwendungen zur musealen Erstausstattung des Hauses und für wechselnde Ausstellungen einzuwerben.

Insgesamt bedarf die Realisierung des Innenausbaus des Museums zahlreicher, kontinuierlich anfallender Einzelgewerke sowie Dienstleister, die stets einzeln abgerechnet werden müssen. Daher ist eine Delegation der Ausgabemittel an die Verwaltung über die gesamten Maßnahmen im Zeitraum 2011 bis 2013 für den zügigen Fortgang des Projektes sinnvoll. Das Schloss soll Ende 2012 eröffnet werden, das Museum Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Über den Fortgang der Maßnahmen wie auch den Stand der Mittelverwendung wird die Verwaltung kontinuierlich berichten.

Dez. IV 
Hannover / 07.03.2011