Drucksache Nr. 1800/2012:
Zusammenlegung der drei Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, Ihmeschule und Martin-Luther-King-Schule, Förderschulen Schwerpunkt Lernen, am Schulstandort der Martin-Luther-King-Schule, Pyrmonter Straße 2, Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1800/2012
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Zusammenlegung der drei Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, Ihmeschule und Martin-Luther-King-Schule, Förderschulen Schwerpunkt Lernen, am Schulstandort der Martin-Luther-King-Schule, Pyrmonter Straße 2, Hannover

Antrag,

zu beschließen:

die Astrid-Lindgren-Schule, die Ihmeschule und die Martin-Luther-King-Schule, Förderschulen Schwerpunkt Lernen, zum 01.08.2013 am Schulstandort der Martin-Luther-King-Schule, Pyrmonter Straße 2, zu einer gemeinsamen Schule zusammenzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Durch die Zusammenlegung der drei Förderschulstandorte zu einem Schulstandort entfallen ab dem Schuljahr 2013/14 die laufenden Aufwendungen für den Schulbetrieb (Verwaltungspersonal) an zwei Standorten. Es fallen einmalig in geringer Höhe Umzugskosten an, deren Höhe noch nicht feststeht.

Das Gebäude und Schulgelände der Ihmeschule wird derzeit zusätzlich von der Außenstelle der Helene-Lange-Schule genutzt, die Astrid-Lindgren-Schule teilt sich das Schulgebäude mit der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule. Eine zusätzliche Sicherung für Gebäude und Schulgelände entfällt hier.

Die Einsparungen können derzeit nicht näher beziffert werden.

Eine Aussage zu weiteren finanziellen Auswirkungen kann erst nach Vorlage der Nachnutzungskonzepte für die Schulgebäude der Ihmeschule und der Astrid-Lindgren-Schule getroffen werden.

Durch die Zusammenlegung der drei Förderschulen sind zunächst keine baulichen Maßnahmen am neuen Standort erforderlich.

Begründung des Antrages

Der Bundesrat hat Ende 2008 die UN-Konvention über die Rechte Behinderter ratifiziert. Mit dieser Ratifizierung ist seit dem 1.1.2009 unter anderem ein Rechtsanspruch für behinderte Kinder entstanden, an regulären Schulen unterrichtet zu werden.

Die Schulverwaltungen von Stadt Hannover und Region Hannover wurden in 2010 durch mehrheitlichen Beschluss ihrer politischen Gremien beauftragt, für das Gebiet Hannover gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, wie eine inklusive Unterrichtsversorgung realisiert werden kann (Beschlussdrucksache Nr. 0856/2010). Die Zusammenfassung der bisherigen Arbeitsergebnisse wurde mit Informationsdrucksache Nr. 1202/2011 bekannt gegeben.

Die gesetzlichen Grundlagen des Landes für die Einführung einer inklusiven Beschulung aller Schulformen liegen vor, aber noch nicht die Ausführungsbestimmungen. Sobald endgültige Rahmenbedingungen vorliegen, wird die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung erstellen. Insbesondere die schulplanerischen Überlegungen setzen Ausführungsbestimmungen voraus. Das Gesetz sieht vor, mit der Einführung der inklusiven Schule ab Schuljahr 2012/13 auf freiwilliger Basis und ab Schuljahr 2013/14 verpflichtend zu beginnen. Gleichzeitig entfällt damit die Aufnahme neuer Klassen im ersten Schuljahrgang in den Förderschulen Schwerpunkt Lernen. Die Verwaltung wird vor den Sommerferien einen Zwischenstand zur Entwicklung eines inklusiven Beschulungskonzeptes in die Ratsgremien geben (Informationsdrucksache Nr. 1244/2012).

Unabhängig von der Gesetzesänderung für die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen, beabsichtigt die Verwaltung, die drei Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, Ihmeschule und Martin-Luther-King-Schule an einem Standort zusammen zulegen. Die Schülerzahlen sind in den vergangenen Jahren an allen drei Förderschulen kontinuierlich gesunken, von daher ist ein Erhalt von drei Schulstandorten hier aus pädagogischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.

Die Astrid-Lindgren-Schule unterrichtet im Schuljahr 2011/12 nur noch insgesamt 73 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen, die Ihmeschule 57 Kinder in 7 Klassen und die Martin-Luther-King-Schule insgesamt 98 Schülerinnen und Schüler in 9 Klassen.

Die Astrid-Lindgren-Schule und die Martin-Luther-King-Schule arbeiten beide in einem regionalen Integrationskonzept (RIK) mit jeweils 5 umliegenden Grundschulen zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit erfolgt die damit verbundene Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf direkt in diesen Grundschulen. Der Primarbereich wird daher in diesen beiden Förderschulen nicht mehr geführt bzw. läuft aus. Die Ihmeschule arbeitet mit einem besonderen Förderkonzept mit der IGS Linden zusammen. Hier werden Kinder der Ihmeschule ab Schuljahrgang 5 in der IGS Linden unterrichtet.

Alle drei Schulen zusammen werden zum Schuljahr 2013/14 nur noch insgesamt ca. 130-140 Kinder in der Förderschule Lernen aufnehmen und beschulen.

Der Schulträger strebt an, im Einvernehmen mit den betroffenen Schulleitungen und der Landesschulbehörde, die drei Schulen zum Schuljahr 2013/2014 aus pädagogischen und schulorganisatorischen sowie wirtschaftlichen Gründen zusammen zu legen und zwar am Standort der Martin-Luther-King-Schule in der Pyrmonter Straße.

Der Schulstandort der Martin-Luther-King-Schule bietet ausreichend Raumkapazität für die Aufnahme der Kinder und verfügt über ein großzügiges Außengelände. Das Schulgebäude ist außerdem in einem erheblich besseren baulichen Zustand als das Schulgebäude der Ihmeschule, die von den Raumkontingenten her zwar auskömmlich wäre, aber nur über eine kleine Grundstücksaußenfläche verfügt. Das Schulgebäude der Astrid-Lindgren-Schule bietet nicht genügend Raumressourcen und kommt für eine Zusammenlegung nicht in Betracht.

Parallel zu diesen Planungen wurde ein Antrag im Stadtbezirksrat Linden-Limmer zur Übernahme des Gebäudes der Ihmeschule durch die IGS Linden (zur Schaffung von Räumlichkeiten zum nachhaltigen Ausbau der Inklusion) und der Helene-Lange-Schule (zur Aufrechterhaltung des gymnasialen Angebotes) - Drucksache Nr. 15-0894/2012 - beschlossen.

Die Verwaltung wird diesen Antrag im Rahmen der Überlegungen zur weiteren „Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen“, in die u.a. auch die einzelnen Schulformsprecherinnen und -sprecher eingebunden sind, mit einfließen lassen.

Unabhängig von einer Entscheidung über den Antrag zur Übernahme des Gebäudes der Ihmeschule durch die IGS Linden und der Helene-Lange-Schule sprechen sich die Schulleitungen der drei Förderschulen, die Landesschulbehörde und der Schulträger aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen weiterhin einvernehmlich für eine Zusammenlegung der drei Förderschulen Astrid-Lindgren-Schule, Ihmeschule und Martin-Luther-Schule am Standort Pyrmonter Straße aus.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung und damit einverstanden zu sein, die erforderliche Genehmigung gem. § 106 Abs. 7 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) bei der Landeschulbehörde zu beantragen.


Über mögliche Nachnutzungskonzepte für die beiden Schulstandorte der Ihmeschule und der Astrid-Lindgren-Schule wird die Verwaltung zu gegebener Zeit gesonderte Drucksache vorlegen. Desgleichen gilt auch für die notwendige Änderung der Schulbezirkssatzung für die städtischen Förderschulen.
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Hannover / 22.08.2012